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Beteiligungsrechtes des Integrationsrates - AN/0491/2019

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 1426/2019 vom 30.04.2019

Stand: Am 30.04.2019 im Integrationsrat beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle OB/01/1-2 Vorlagen-Nummer 30.04.2019 1426/2019 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Integrationsrat 30.04.2019 Beteiligungsrechtes des Integrationsrates - AN/0491/2019 Mit schriftlicher Anfrage vom 10.04.2019 stellt Herr Özküçük aus seiner Sicht folgendes dar: „In der letzten Sitzung des Integrationsrates hat die Verwaltung auf eine mündliche Anfrage von mir mit der Drucksache 0645/2019 mitgeteilt, dass die beabsichtigte Änderung der dem Rat der Stadt Köln zur Sitzung am 4.4.19 zur Abstimmung vorgelegt wird. Dies ist nicht erfolgt.“ In diesem Zusammenhang bittet er um die Beantwortung folgender Fragen: 1- Warum wurde die angekündigte Vorlage nicht dem Rat vorgelegt? 2- Beabsichtigt die Verwaltung weiterhin die Informations- und Beteiligungsrechte des Integrati- onsrates zu missachten? 3- Was soll nun mit der angekündigten Änderung der Hauptsatzung passieren? Antwort der Verwaltung: Wie bereits mit den Vorlagen 1403/2018 und 1452/2018 erläutert, werden die Rechte des Integrati- onsrates, die sich aus der Gemeindeordnung NRW (§ 27, insbesondere Absatz 8 und 9) und aus der Hauptsatzung der Stadt Köln (§ 22, insbesondere Absatz 6 Satz 2 und Absatz 10) ergeben, gewahrt. Weitergehende Beteiligungsrechte des Integrationsrates lassen sich weder der Gemeindeordnung NRW noch der Hauptsatzung oder anderen städtischen Regelungen entnehmen. Die Vorlage 3576/2018 zur Anregung des Integrationsrates wird dem Ausschuss Allgemeine Verwal- tung und Rechtsfragen/ Vergabe / Internationales in seiner Sitzung am 13.05.2019 zur Vorberatung und dem Rat in seiner Sitzung am 21.05.2019 zur Entscheidung vorgelegt. Gez. Reker

Beratungsverlauf

  1. 30.04.2019

    Integrationsrat

    Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen

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