Mandari Insight

1426/2019

Beteiligungsrechtes des Integrationsrates - AN/0491/2019

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 30.04.2019

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Integrationsrat, Sitzung am 30.04.2019

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

· application/pdf

Ansehen

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

1777 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
OB/01/1-2 
 
Vorlagen-Nummer  30.04.2019 
 1426/2019 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Integrationsrat 30.04.2019 
 
Beteiligungsrechtes des Integrationsrates - AN/0491/2019 
Mit schriftlicher Anfrage vom 10.04.2019 stellt Herr Özküçük aus seiner Sicht folgendes dar: 
 
„In der letzten Sitzung des Integrationsrates hat die Verwaltung auf eine mündliche Anfrage 
von mir mit der Drucksache 0645/2019 mitgeteilt, dass die beabsichtigte Änderung der dem 
Rat der Stadt Köln zur Sitzung am 4.4.19 zur Abstimmung vorgelegt wird.  
Dies ist nicht erfolgt.“ 
 
In diesem Zusammenhang bittet er um die Beantwortung folgender Fragen: 
1- Warum wurde die angekündigte Vorlage nicht dem Rat vorgelegt? 
2- Beabsichtigt die Verwaltung weiterhin die Informations- und Beteiligungsrechte des Integrati-
onsrates zu missachten? 
3- Was soll nun mit der angekündigten Änderung der Hauptsatzung passieren? 
 
 
Antwort der Verwaltung:  
 
Wie bereits mit den Vorlagen 1403/2018 und 1452/2018 erläutert, werden die Rechte des Integrati-
onsrates, die sich aus der Gemeindeordnung NRW (§ 27, insbesondere Absatz 8 und 9) und aus der 
Hauptsatzung der Stadt Köln (§ 22, insbesondere Absatz 6 Satz 2 und Absatz 10) ergeben, gewahrt. 
Weitergehende Beteiligungsrechte des Integrationsrates lassen sich weder der Gemeindeordnung 
NRW noch der Hauptsatzung oder anderen städtischen Regelungen entnehmen.  
 
Die Vorlage 3576/2018 zur Anregung des Integrationsrates wird dem Ausschuss Allgemeine Verwal-
tung und Rechtsfragen/ Vergabe / Internationales in seiner Sitzung am 13.05.2019 zur Vorberatung 
und dem Rat in seiner Sitzung am 21.05.2019 zur Entscheidung vorgelegt.  
 
 
Gez. Reker

Beratungsverlauf (1)

30.04.2019 Integrationsrat
Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1426/2019
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
30.04.2019
Erstellt
17.04.2019 12:44