V/0500/2021
Gewährung eines städtischen Zuschusses für die Anschaffung von Sportstättenpflegegeräten
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Beschlussvorlage
5868 Zeichen
V/0500/2021 V/0500/2021 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Gewährung eines städtischen Zuschusses für die Anschaffung von Sportstättenpflegegeräten Beratungsfolge 22.09.2021 Sportausschuss Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Der Sportausschuss stimmt zu, dass: 1. der Reit- und Fahrverein Nienberge e.V. einen Zuschuss in Höhe von 10.000,00 € für die Beschaffung eines Traktors, 2. der Reitverein Hiltrup e.V. einen Zuschuss in Höhe von 23.169,67 € für die Beschaffung ei- nes Traktors und 3. der Modellflugclub Münster e.V einen Zuschuss in Höhe von 2.316,45 € für die Beschaffung eines Mähroboters erhalten. II. Finanzielle Auswirkungen: Teilergebnisplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 0801 Sportentwicklung, Sportanla- gen und -stätten 2021 Zeile 15 Transferaufwendungen 35.486,12 Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2021 bei der o.g. Pro- duktgruppe veranschlagt. Sportamt 02.09.2021 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Bußw older Telefon: 492-5213 Bussw older@stadt- muenster.de - 2 - V/0500/2021 Begründung: Allgemeines Die Anträge erfüllen die Grundvoraussetzungen für die Gewährung eines Zuschusses nach den Sportförderrichtlinien der Stadt Münster. Gemäß Ziffer II A, Nr. 6 der Sportförderrichtlinie können die Anschaffungskosten für Sportstättenpflegegeräte (neu oder gebraucht) mit einem Zuschuss bis zu 50 % gefördert werden. Erlöse, die ggf. beim Verkauf eines zu ersetzenden Gerätes erzielt werden, werden mit dem Zuschuss verrechnet. Erhalten die beantragenden Vereine darüber hinaus Zuschüsse von Drit- ten, die mehr als 25 % der Beschaffungskosten umfassen, sinkt der städtische Zuschuss soweit ab, dass der antragstellende Sportverein mindestens 30 % der Beschaffungskosten selbst tragen muss. Zu Beschlusspunkt 1 Mit Schreiben vom 26.01.2021 beantragt der Reit- und Fahrverein Nienberge e.V. für die Erstbeschaf- fung eines gebrauchten Traktors einen städtischen Zuschuss zu den Anschaffungskosten in Höhe von 10.000 €. Die Anschaffung des Traktors ist laut Angaben des Vereins erforderlich, da der Trans- port von Heu- und Strohballen, die auf Grund des geringen Platzangebotes zum Teil bis zu einer Hö- he von 4 m gestapelt werden müssen, mit dem vorhandenen, kleineren Traktor nicht sicher durchge- führt werden können. Der Verein hat drei Angebote für den Kauf von gebrauchten Traktoren ei ngeholt und das wirtschaft- lichste ausgewählt. Die Anschaffungskosten belaufen sich demnach auf 34.500,- €. Der bereits vorhandene kleine Traktor, der nicht für die erforderlichen Transporttätigkeiten geeignet ist, wird weiterhin für die Bodenbearbeitung in der Reithalle eingesetzt. Folglich können keine durch einen Verkauf erlangte Erlöse mit dem Zuschuss verrechnet werden. Der Verein erhält auch keine Zuschüsse Dritter. Gemäß der Sportförderrichtlinie beträgt in diesem Fall die maximale Förderhöhe 50 % des Kaufprei- ses, also 50 % von 34.500,- € = 17.250,- €. Der beantragte städtische Zuschuss in Höhe von 10.000€ liegt innerhalb dieser Grenze und kann somit im vollen Umfang bewilligt werden. Zu Beschlusspunkt 2 Mit Schreiben vom 13.05.2021 beantragt der Reiterverein Hiltrup e.V. für die Erstbeschaffung eines neuen Traktors einen städtischen Zuschuss in Höhe von 50 % der Anschaffungskosten. Der vorhan- dene Traktor ist irreparabel geschädigt und muss ersetzt werden. Der Verein hat drei Angebote für den Kauf eines Neufahrzeuges eingeholt und das wirtschaftlichste ausgewählt. Demnach betragen die Kosten für die Anschaffung 46.339,34 €. Der defekte Traktor eignet sich nicht mehr für einen Verkauf, so dass keine anzurechnenden Erlöse entstehen. Der Verein erhält auch keine Zuschüsse Dritter. Gemäß der Sportförderrichtlinie kann in diesem Fall die maximale Förderhöhe 50 % des Kaufpreises, also 50 % von 46.339,34,- € = 23.169,67 €, als Zuschuss gewährt werden. Zu Beschlusspunkt 3 Am 27.05.2021 beantragte der Modellflugclub Münster e.V. für die Erstbeschaffung eines Mährobo- ters (Ambrogio 4. 36 Elite) einen städtischen Zuschuss in Höhe von 50% der Anschaffungskosten. Der Mähroboter wird zur ordnungsgemäßen Pflege und Aufrechterhaltung des Vereinsbetriebes be- nötigt. Dieser kann täglich die Grasflächen mähen und dadurch die Grashalmlänge in einem gleich bleibenden kurzen Zustand halten, sodass auch kleine Flugmodelle unterhalb der Woche genutzt werden könnten, die aufgrund der vorgeschriebenen Raddurchmesser nur bei niedrigem Gras landen können. - 3 - V/0500/2021 Bislang können diese Flugmodelle oft nicht am Wochenende sowie unter der Woche starten, weil das Gras durch einmaliges Mähen in der Woche mittels eines Aufsitzmähers zu hoch ist. Häufigeres Mä- hen ist im Hinblick auf hohe Betriebskosten und Personalaufwand nicht vertretbar. Der bereits vorhandene Aufsitzmähroboter bleibt weiterhin in Nutzung. Er wird für das Mähen der Zuwege benötigt, für die der Mähroboter ungeeignet ist. Der Verein hat drei Angebote für den Kauf eines Mähroboters eingeholt und das wirtschaftlichste ausgewählt. Die Beschaffungskosten belaufen sich auf 4.632,90 €. Durch die weitere Nutzung des bereits vorhandenen Aufsitzmähers können keine durch einen Ver- kauf erlangten Erlöse mit dem Zuschuss verrechnet werden. Der Verein erhält auch keine Zuschüsse Dritter. Gemäß Sportförderrichtlinie kann dem Verein danach ein 50 % städt. Zuschuss in Höhe von 2.316,45 € gewährt werden. Die Verwaltung unterstützt die Vereinsanträge und schlägt vor, den drei Sportvereinen einen städti- schen Zuschuss in der beantragten Höhe zu gewähren. Die Mittel stehen im Haushaltsplan 2021 zu Verfügung. In Vertretung gez. Thomas Paal Stadtdirektor Anlagen: Anlage A
Anlage A
1633 Zeichen
Anlage A zur V/0500/2021 Kurzüberblick Gewährung eines städtischen Zuschusses an den Reit- und Fahrverein Nienberge e.V., den Reitverein Hiltrup e.V. und den Modellflugclub Münster e.V. für die Anschaffung von Sportstättenpflegegeräten. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Das Ziel einer bewegungsaktiven Stadtgesellschaft mit sozialverträglicher Teilhabe aller Interes- sierten unterstützt die Stadt durch die Bewilligung von Zuschüssen aus dem Sportetat. Damit versetzt sie die Verantwortungsgemeinschaft der ehrenamtlich geführten Mitgliedsvereine des Stadtsportbund Münster in die Lage, ihre Gemeinschaftsleistung zu realisieren. Mit der Förderung trägt die Stadt Münster dazu bei, den Lebenswert Münsters im Sport zu erhalten bzw. auszubauen und unterstützt das ehrenamtliche Engagement der Mitgliedsvereine des Stadtsportbund Münster e. V. Finanzierung Produktgruppe: 0801 Sportentwicklung, Sportanlagen und -stätten Auswirkungen auf den Ergebnisplan X Ja Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja X Nein Im beschlossenen Haushaltsplan 2021 enthalten? X Ja Nein Im Entwurf des Haushaltsplanes 2022 enthalten? X Ja Nein Belastungen in zukünftigen Haushaltsjahren? X Ja Nein Bereits veranschlagt? X Ja Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig X vollständig freiwillig Die Aufgabe und die Höhe der finanziellen Auswirkungen beruhen auf der Sportförderrichtlinie. Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Keine
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: mehrheitlich geändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0500/2021
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 31.08.2021
- Erstellt
- 16.06.2021 11:57