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V/0500/2021

Gewährung eines städtischen Zuschusses für die Anschaffung von Sportstättenpflegegeräten

Vorlagen 31.08.2021

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Nächste Beratung: Sportausschuss, Sitzung am 22.09.2021, TOP 10

Beschlussvorlage

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Anlage A

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Beschlussvorlage

5868 Zeichen

V/0500/2021 
V/0500/2021 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Gewährung eines städtischen Zuschusses für die Anschaffung von Sportstättenpflegegeräten 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   22.09.2021 Sportausschuss Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Der Sportausschuss stimmt zu, dass: 
 
1. der Reit- und Fahrverein Nienberge e.V. einen Zuschuss in Höhe von 10.000,00 € für die 
Beschaffung eines Traktors, 
2. der Reitverein Hiltrup e.V. einen Zuschuss in Höhe von 23.169,67 € für die Beschaffung ei-
nes Traktors und 
3. der Modellflugclub Münster e.V einen Zuschuss in Höhe von 2.316,45 € für die Beschaffung 
eines Mähroboters erhalten. 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
 
Teilergebnisplan 
 
 Nr. Bezeichnung  Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen  
 
Produktgruppe 0801 Sportentwicklung, Sportanla-
gen und -stätten 
2021   
Zeile 15 Transferaufwendungen  35.486,12  
 
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2021 bei der o.g. Pro-
duktgruppe veranschlagt. 
 
 
 
Sportamt 
 
02.09.2021 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Herr Bußw older 
Telefon: 492-5213 
Bussw older@stadt-
muenster.de

- 2 - 
V/0500/2021 
Begründung: 
Allgemeines 
 
Die Anträge erfüllen die Grundvoraussetzungen für die Gewährung eines Zuschusses nach den 
Sportförderrichtlinien der Stadt Münster. Gemäß Ziffer II A, Nr. 6 der Sportförderrichtlinie können die 
Anschaffungskosten für Sportstättenpflegegeräte (neu oder gebraucht) mit einem Zuschuss bis zu 50 % 
gefördert werden. Erlöse, die ggf. beim Verkauf eines zu ersetzenden Gerätes erzielt werden, werden 
mit dem Zuschuss verrechnet. Erhalten die beantragenden Vereine darüber hinaus Zuschüsse von Drit-
ten, die mehr als 25 % der Beschaffungskosten umfassen, sinkt der städtische Zuschuss soweit ab, 
dass der antragstellende Sportverein mindestens 30 % der Beschaffungskosten selbst tragen muss. 
 
Zu Beschlusspunkt 1 
 
Mit Schreiben vom 26.01.2021 beantragt der Reit- und Fahrverein Nienberge e.V. für die Erstbeschaf-
fung eines gebrauchten Traktors einen städtischen Zuschuss zu den Anschaffungskosten in Höhe 
von 10.000 €.  Die Anschaffung des Traktors ist laut Angaben des Vereins erforderlich, da der Trans-
port von Heu- und Strohballen, die auf Grund des geringen Platzangebotes zum Teil bis zu einer Hö-
he von 4 m gestapelt werden müssen, mit dem vorhandenen, kleineren Traktor nicht sicher durchge-
führt werden können. 
 
Der Verein hat drei Angebote für den Kauf von gebrauchten Traktoren ei ngeholt und das wirtschaft-
lichste ausgewählt. Die Anschaffungskosten belaufen sich demnach auf 34.500,- €.  
 
Der bereits vorhandene kleine Traktor, der nicht für die erforderlichen Transporttätigkeiten geeignet 
ist, wird weiterhin für die Bodenbearbeitung in der Reithalle eingesetzt. Folglich können keine durch 
einen Verkauf erlangte Erlöse mit dem Zuschuss verrechnet werden. Der Verein erhält auch keine 
Zuschüsse Dritter. 
 
Gemäß der Sportförderrichtlinie beträgt in diesem Fall die maximale Förderhöhe 50 % des Kaufprei-
ses, also 50 % von 34.500,- € = 17.250,- €. Der beantragte städtische Zuschuss in Höhe von 10.000€ 
liegt innerhalb dieser Grenze und kann somit im vollen Umfang bewilligt werden. 
 
Zu Beschlusspunkt 2 
 
Mit Schreiben vom 13.05.2021 beantragt der Reiterverein Hiltrup e.V. für die Erstbeschaffung eines 
neuen Traktors einen städtischen Zuschuss in Höhe von 50 % der Anschaffungskosten. Der vorhan-
dene Traktor ist irreparabel geschädigt und muss ersetzt werden. 
 
Der Verein hat drei Angebote für den Kauf  eines Neufahrzeuges eingeholt und das wirtschaftlichste 
ausgewählt. Demnach betragen die Kosten für die Anschaffung 46.339,34 €.  
 
Der defekte Traktor eignet sich nicht mehr für einen Verkauf, so dass keine anzurechnenden Erlöse 
entstehen. Der Verein erhält auch keine Zuschüsse Dritter. 
  
Gemäß der Sportförderrichtlinie kann in diesem Fall die maximale Förderhöhe 50 % des Kaufpreises, 
also 50 % von 46.339,34,- € = 23.169,67 €, als Zuschuss gewährt werden.  
 
Zu Beschlusspunkt 3 
 
Am 27.05.2021 beantragte der Modellflugclub Münster e.V. für die Erstbeschaffung eines Mährobo-
ters (Ambrogio 4. 36 Elite) einen städtischen Zuschuss in Höhe von 50% der Anschaffungskosten. 
Der Mähroboter wird zur ordnungsgemäßen Pflege und Aufrechterhaltung des Vereinsbetriebes be-
nötigt. Dieser kann täglich die Grasflächen mähen und dadurch die Grashalmlänge in einem gleich 
bleibenden kurzen Zustand halten, sodass auch kleine Flugmodelle unterhalb der Woche genutzt 
werden könnten, die aufgrund der vorgeschriebenen Raddurchmesser nur bei niedrigem Gras landen 
können.

- 3 - 
V/0500/2021 
Bislang können diese Flugmodelle oft nicht am Wochenende sowie unter der Woche starten, weil das 
Gras durch einmaliges Mähen in der Woche mittels eines Aufsitzmähers zu hoch ist. Häufigeres Mä-
hen ist im Hinblick auf hohe Betriebskosten und Personalaufwand nicht vertretbar. 
Der bereits vorhandene Aufsitzmähroboter bleibt weiterhin in Nutzung. Er wird für das Mähen der 
Zuwege benötigt, für die der Mähroboter ungeeignet ist.  
 
Der Verein hat drei Angebote für den Kauf eines Mähroboters eingeholt und das wirtschaftlichste 
ausgewählt. Die Beschaffungskosten belaufen sich auf 4.632,90 €. 
 
Durch die weitere Nutzung des bereits vorhandenen Aufsitzmähers  können keine durch einen Ver-
kauf erlangten Erlöse mit dem Zuschuss verrechnet werden. Der Verein erhält auch keine Zuschüsse 
Dritter. 
 
Gemäß Sportförderrichtlinie kann dem Verein danach ein 50 % städt. Zuschuss in Höhe von 2.316,45 
€ gewährt werden. 
 
Die Verwaltung unterstützt die Vereinsanträge und schlägt vor, den drei Sportvereinen  einen städti-
schen Zuschuss in der beantragten Höhe zu gewähren. Die Mittel stehen im Haushaltsplan 2021 zu 
Verfügung.  
 
 
 
In Vertretung 
 
 
gez. 
Thomas Paal 
Stadtdirektor 
 
 
Anlagen: 
Anlage A

Anlage A

1633 Zeichen

Anlage A zur V/0500/2021 
 
Kurzüberblick 
Gewährung eines städtischen Zuschusses an den Reit- und Fahrverein Nienberge e.V., den 
Reitverein Hiltrup e.V. und den Modellflugclub Münster e.V. für die Anschaffung von 
Sportstättenpflegegeräten. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Das Ziel einer bewegungsaktiven Stadtgesellschaft mit sozialverträglicher Teilhabe aller Interes-
sierten unterstützt die Stadt durch die Bewilligung von Zuschüssen aus dem Sportetat. Damit 
versetzt sie die Verantwortungsgemeinschaft der ehrenamtlich geführten Mitgliedsvereine 
des Stadtsportbund Münster in die Lage, ihre Gemeinschaftsleistung zu realisieren. 
 
Mit der Förderung trägt die Stadt Münster dazu bei, den Lebenswert Münsters im Sport zu 
erhalten bzw. auszubauen und unterstützt das ehrenamtliche Engagement der Mitgliedsvereine 
des Stadtsportbund Münster e. V. 
 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 0801 Sportentwicklung, Sportanlagen und -stätten 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan X Ja  Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja X Nein   
Im beschlossenen Haushaltsplan 2021 enthalten? X Ja  Nein   
Im Entwurf des Haushaltsplanes 2022 enthalten? X Ja  Nein   
Belastungen in zukünftigen Haushaltsjahren? X Ja  Nein   
Bereits veranschlagt? X Ja  Nein   
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
X vollständig 
freiwillig 
Die Aufgabe und die Höhe der finanziellen Auswirkungen beruhen auf der Sportförderrichtlinie. 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Keine

Beratungsverlauf (1)

22.09.2021 Sportausschuss
TOP 10 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich geändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0500/2021
Typ
Vorlagen
Datum
31.08.2021
Erstellt
16.06.2021 11:57