2010/0063
Ausführung des Hessischen Rettungsdienstgesetzes; Technische Einsatzleitung im Rettungsdienstbereich Darmstadt
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2010/0063
2660 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats-
geschäftsstelle:
12.02.2010
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat VI Finanzverwaltung
Personalamt an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss-
fassung Fachausschuss
Amt: Feuerwehr
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Ja
Nein
Internetfähig
Verteiler:
Vorlage-Nr. 2010/0063
Magistratsbeschluss-Nr.
Betreff: Ausführung des Hessi schen Rettungsdienstgesetzes;
Technische Einsatzleitung im Rettungsdienstbereich Darmstadt
Vorlage vom: 08.02.2010
Beschlussvorschlag:
Der Magistrat beschließt eine Anpassung der Aufwandsentschädigung für die Gruppe Leitender Notärzte
(LNA) und Organisatorische Leiter (OLRD) rückwirkend zum 1. Januar 2010 in folgender Höhe:
- Gruppe LNA 1500,00 € pro Monat (vormals 810,00€ pro Monat)
(entspr. 50 € pro 24 Std.-Dienst bei 30 Tagen/pro Monat)
- Gruppe OLRD 750,00 € pro Monat (vormals 450,00€ pro Monat)
(entspr. 25 € pro 24 Std.-Dienst bei 30 Tagen/pro Monat)
Anlagen:
Datenschutzrelevante Anlage:
2
...
Beschluss des Magistrats vom
3
...
Begründung:
Gemäß § 6 Hessisches Rettungsdienstgesetz haben die Träger des Rettungsdienstes zur
Sicherstellung der rettungsdienstlichen Versorgung bei größeren Notfallereignissen unterhalb der
Katastrophenschutzschwelle für jeden Rettungsdienstbereich eine technische Einsatzleitung
einzurichten.
Auf der Grundlage einer Vereinbarung zwischen der Stadt Darmstadt und dem Landkreis Darmstadt-
Dieburg wurde zur Verbesserung der Gesamtversorgung bei größeren Notfallereignissen für die
beiden Rettungsdienstbereiche eine gemeinsame Gruppe LNA gebildet.
Sie erhalten als ehrenamtlich Tätige eine Aufwandsentschädigung die entsprechend der geleisteten
Bereitschaftsdienste innerhalb der Gruppe aufgeteilt wird. Die Kosten werden von den Beteiligten im
Verhältnis der von der Leitfunkstelle Darmstadt und der Zentralen Leitstelle Darmstadt-Dieburg
vermittelten Notfalleinsätze über die Rettungsdienstgebühren refinanziert.
Bei den OLRD´s gibt es für jeden Rettungsdienstbereich eine eigene Gruppe. Die weitere Abwicklung
erfolgt wie bei den LNA.
Die Aufwandsentschädigungen wurden seit Gründungen der Gruppen in den Jahren 1994(OLRD-
Gruppe) / 2001(LNA-Gruppe) nicht mehr angepasst.
Darmstadt, 08.02.2010
Dezernent VI
Dipl.-Ing. Dieter Wenzel
Stadtrat
Beratungsverlauf (1)
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2010/0063
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 08.02.2010
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00