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2010/0063

Ausführung des Hessischen Rettungsdienstgesetzes; Technische Einsatzleitung im Rettungsdienstbereich Darmstadt

Magistratsvorlage 08.02.2010

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2010/0063

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2010/0063

2660 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats- 
geschäftsstelle: 
12.02.2010 
an den Magistrat 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung: 
Dezernat VI Finanzverwaltung 
Personalamt an die Stadtverordnetenversammlung 
   OBW zur Befassung 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
   zur abschließenden Beschluss-        
fassung Fachausschuss 
 
Amt: Feuerwehr 
Behandlung in  
öffentl. Sitzung 
Ja 
 
Nein 
 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
Internetfähig     
Verteiler: 
 
 
Vorlage-Nr. 2010/0063 
 
Magistratsbeschluss-Nr. 
  
 
 
Betreff: Ausführung des Hessi schen Rettungsdienstgesetzes; 
Technische Einsatzleitung im Rettungsdienstbereich Darmstadt 
 
Vorlage vom: 08.02.2010 
 
Beschlussvorschlag: 
 
Der Magistrat beschließt  eine Anpassung der Aufwandsentschädigung für die Gruppe Leitender Notärzte 
(LNA) und Organisatorische Leiter (OLRD) rückwirkend zum 1. Januar 2010 in folgender Höhe: 
 
- Gruppe LNA    1500,00 € pro Monat      (vormals  810,00€ pro Monat) 
                 (entspr. 50 € pro 24 Std.-Dienst bei 30 Tagen/pro Monat) 
 
- Gruppe OLRD   750,00 € pro Monat      (vormals 450,00€ pro Monat) 
                           (entspr. 25 € pro 24 Std.-Dienst bei 30 Tagen/pro Monat) 
 
 
Anlagen:   
 
Datenschutzrelevante Anlage:

2 
... 
 
Beschluss des Magistrats vom

3 
... 
Begründung: 
 
Gemäß § 6 Hessisches Rettungsdienstgesetz haben die Träger des Rettungsdienstes zur 
Sicherstellung der rettungsdienstlichen Versorgung bei größeren Notfallereignissen unterhalb der 
Katastrophenschutzschwelle für jeden Rettungsdienstbereich eine technische Einsatzleitung 
einzurichten.  
 
Auf der Grundlage einer Vereinbarung zwischen der Stadt Darmstadt und dem Landkreis Darmstadt-
Dieburg wurde zur Verbesserung der Gesamtversorgung bei größeren Notfallereignissen für die 
beiden Rettungsdienstbereiche eine gemeinsame Gruppe LNA gebildet. 
Sie erhalten als ehrenamtlich Tätige eine Aufwandsentschädigung die entsprechend der geleisteten 
Bereitschaftsdienste innerhalb der Gruppe aufgeteilt wird. Die Kosten werden von den Beteiligten im 
Verhältnis der von der Leitfunkstelle Darmstadt und der Zentralen Leitstelle Darmstadt-Dieburg 
vermittelten Notfalleinsätze über die Rettungsdienstgebühren refinanziert. 
 
Bei den OLRD´s gibt es für jeden Rettungsdienstbereich eine eigene Gruppe. Die weitere Abwicklung 
erfolgt wie bei den LNA. 
 
Die Aufwandsentschädigungen wurden seit Gründungen der Gruppen in den Jahren 1994(OLRD-
Gruppe) / 2001(LNA-Gruppe) nicht mehr angepasst. 
 
Darmstadt, 08.02.2010 
 
Dezernent VI 
 
 
 
 
Dipl.-Ing. Dieter Wenzel 
Stadtrat

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Details

Vorlagen-Nr.
2010/0063
Typ
Magistratsvorlage
Datum
08.02.2010
Erstellt
29.09.2026 00:00