V/0252/2007
Erhöhung der Kosten für die Straßenbeleuchtung
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Beschlussvorlage
3193 Zeichen
V/0252/2007 DER OBERBÜRGERMEISTER Tiefbauamt Betrifft Erhöhung der Kosten für die Straßenbeleuchtung Beratungsfolge 02.05.2007 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen Vorberatung 09.05.2007 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Vorberatung 10.05.2007 Hauptausschuss Vorberatung 10.05.2007 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Für die Straßenbeleuchtung werden zusätzliche Mittel in Höhe von insgesamt 150.447 € bereitge- stellt: a) Für die Erhöhung der monatlichen Pauschale gemäß Straßenbeleuchtungsvertrag zwischen der Stadt Münster und der Stadtwerke Münster GmbH werden zusätzliche Mittel in Höhe von 127.000 € bereitgestellt. b) Für die Arbeiten der Stadtwerke Münster GmbH zur Anpassung der Straßenbeleuchtung an die Giebelanstrahlung auf dem Prinzipalmarkt werden zusätzliche Mittel in Höhe von 23.447 € be- reitgestellt. II. Kosten/Folgekosten Der Leistung einer überplanmäßigen Ausgabe in Höhe von insgesamt 150.447 € bei der Haus- haltsstelle 6700.590.0000.0 „Straßenbeleuchtung Stadtwerke“ wird gemäß § 82 Abs. 1 GO NW zugestimmt. III. Finanzierung/Mittelbereitstellung Die o. g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren: Deckung: Haushaltsstelle 9130.850.0000.8 „Allgemeine Deckungsreserve“ in Höhe von 150.447 € Vorlagen-Nr.: V/0252/2007 Auskunft erteilt: Herr Grimm Ruf: 492 66 00 E-Mail: Grimm@stadt-muenster.de Datum: 29.03.2007 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0252/2007 Begründung: zu a) Erhöhung der Leuchtenpauschale entsprechend dem Straßenbeleuchtungsvertrag Die an die Stadtwerke Münster GmbH zu zahlende Pauschale für die Straßenbeleuchtung erhöht sich in diesem Jahr von bisher 4.729.390 € um 127.000 € auf 4.856.390 €. Der im Zuge des Verkaufs der Straßenbeleuchtung zum Januar 2006 mit den Stadtwerken Münster GmbH geschlossene Straßenbeleuchtungsvertrag sieht eine Anpassung der Leuch- tenpauschale bei Veränderung von kostensteigernden oder -mindernden Belastungen vor. Eine entsprechende Formel ist als Anlage Bestandteil des Vertrages. Die nach dieser Formel von den Stadtwerken geforderte Erhöhung der Monatspauschale beträgt ab dem 01.01.2007 2,68 % (bisher 12,66 €, ab 2007 13,00 € pro Leuchte). Sie wurde hauptsächlich durch den Anstieg der Strompreise im vergangenen Jahr verursacht. Der Mehrbedarf hieraus beträgt in diesem Jahr brutto 127.000 € und erhöht sich in den Folgejahren entsprechend dem jeweili- gen jährlichen Leuchtenzuwachs. zu b) Prinzipalmarkt: Reduzierung der Beleuchtungsstärke in der öffentlichen Straßenbe- leuchtung während der Fassadenanstrahlung Um die in 2006 von den Anliegern des Prinzipalmarktes nach dem Batz-Lichtkonzept instal- lierte Fassadenanstrahlung noch besser zur Wirkung zu bringen, wurde angeregt, die Be- leuchtungsstärke der öffentlichen Straßenleuchten während der Anstrahlungszeit zu reduzie- ren. Hierzu sind Umschaltarbeiten im Beleuchtungsnetz der Stadtwerke Münster GmbH er- forderlich. Nach einem Angebot der Stadtwerke vom 30.01.07 entstehen einmalige Kosten von brutto 23.447 €. i. V. gez. Schultheiß Stadtdirektor
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungOrte (1)
- Prinzipalmarkt
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0252/2007
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 29.03.2007
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37