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V/0252/2007

Erhöhung der Kosten für die Straßenbeleuchtung

Vorlagen 29.03.2007

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 10.05.2007, TOP 13

Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

3193 Zeichen

V/0252/2007 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Tiefbauamt 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Erhöhung der Kosten für die Straßenbeleuchtung 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
02.05.2007 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen Vorberatung 
09.05.2007 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Vorberatung 
10.05.2007 Hauptausschuss Vorberatung 
10.05.2007 Rat Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
 
I. Sachentscheidung: 
 
Für die Straßenbeleuchtung werden zusätzliche Mittel in Höhe von insgesamt 150.447 € bereitge-
stellt: 
 
a) Für die Erhöhung der monatlichen Pauschale gemäß Straßenbeleuchtungsvertrag zwischen der 
Stadt Münster und der Stadtwerke Münster GmbH werden zusätzliche Mittel in Höhe von  
127.000 € bereitgestellt. 
 
b) Für die Arbeiten der Stadtwerke Münster GmbH zur Anpassung der Straßenbeleuchtung an die 
Giebelanstrahlung auf dem Prinzipalmarkt werden zusätzliche Mittel in Höhe von 23.447 € be-
reitgestellt. 
 
II. Kosten/Folgekosten 
 
Der Leistung einer überplanmäßigen Ausgabe in Höhe von insgesamt 150.447 €  bei der Haus-
haltsstelle 6700.590.0000.0 „Straßenbeleuchtung Stadtwerke“ wird gemäß § 82 Abs. 1 GO NW 
zugestimmt. 
 
III. Finanzierung/Mittelbereitstellung 
 
Die o. g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren: 
 
Deckung: Haushaltsstelle 9130.850.0000.8 „Allgemeine Deckungsreserve“ in Höhe von 150.447 € 
 
 
Vorlagen-Nr.: 
V/0252/2007 
Auskunft erteilt: 
Herr  Grimm 
Ruf: 
492 66 00 
E-Mail: 
Grimm@stadt-muenster.de  
Datum: 
29.03.2007 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0252/2007 
 
 
 
 
Begründung: 
 
zu a)
 Erhöhung der Leuchtenpauschale entsprechend dem Straßenbeleuchtungsvertrag 
 
Die an die Stadtwerke Münster GmbH zu zahlende Pauschale für die Straßenbeleuchtung 
erhöht sich in diesem Jahr von bisher 4.729.390 € um 127.000 € auf 4.856.390 €. 
 
Der im Zuge des Verkaufs der Straßenbeleuchtung zum Januar 2006 mit den Stadtwerken 
Münster GmbH geschlossene Straßenbeleuchtungsvertrag sieht eine Anpassung der Leuch-
tenpauschale bei Veränderung von kostensteigernden oder -mindernden Belastungen vor. 
Eine entsprechende Formel ist als Anlage Bestandteil des Vertrages. Die nach dieser Formel 
von den Stadtwerken geforderte Erhöhung der Monatspauschale beträgt ab dem 01.01.2007  
2,68 % (bisher 12,66 €, ab 2007 13,00 € pro Leuchte). Sie wurde hauptsächlich durch den 
Anstieg der Strompreise im vergangenen Jahr verursacht. Der Mehrbedarf hieraus beträgt in 
diesem Jahr brutto 127.000 € und erhöht sich in den Folgejahren entsprechend dem jeweili-
gen jährlichen Leuchtenzuwachs.  
 
 
 
zu b) Prinzipalmarkt: Reduzierung der Beleuchtungsstärke in der öffentlichen Straßenbe-
leuchtung während der Fassadenanstrahlung 
 
Um die in 2006 von den Anliegern des Prinzipalmarktes nach dem Batz-Lichtkonzept instal-
lierte Fassadenanstrahlung noch besser zur Wirkung zu bringen, wurde angeregt, die Be-
leuchtungsstärke der öffentlichen Straßenleuchten während der Anstrahlungszeit zu reduzie-
ren. Hierzu sind Umschaltarbeiten im Beleuchtungsnetz der Stadtwerke Münster GmbH er-
forderlich. Nach einem Angebot der Stadtwerke vom 30.01.07 entstehen einmalige Kosten 
von brutto 23.447 €.  
 
i. V. 
 
gez. 
 
Schultheiß 
Stadtdirektor

Beratungsverlauf (4)

02.05.2007 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen
TOP 4.2 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung
09.05.2007 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
TOP 3.1 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung
10.05.2007 Hauptausschuss
TOP 13 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
10.05.2007 Rat
TOP 13 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Prinzipalmarkt

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0252/2007
Typ
Vorlagen
Datum
29.03.2007
Erstellt
06.10.2020 14:37