1022/2021
Städtebauliches Planungskonzept (vorhabenbezogener Bebauungsplan) 71453.02 "Kalker Hauptstraße/Wippermannstraße" in Köln-Kalk
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Anlage 2 Aushangplakat
6055 Zeichen
Die eingegangenen planungsrelevanten Stellungnahmen werden in der Bezirksvertretung 8 Kalk beraten und eine Beschlussempfehlung für den Stadtentwicklungs- ausschuss formuliert. Der Stadtentwicklungsausschuss berät und beschließt auf dieser Grundlage die Vorgaben zur weiteren Ausarbeitung des Bebauungsplan- entwurfs. Schriftliche Stellungnahmen können in der Zeit vom 01.10.2020 bis 14.10.2020 an das Stadtplanungsamt der Stadt Köln, Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Köln oder per E-Mail an bauleitplanung@stadt-koeln.de gerichtet werden. Diese Informationen finden Sie auch auf der Internetseite der Stadt Köln unter www.beteiligung-bauleitplanung.koeln Auskünfte erteilt das Stadtplanungsamt unter der Telefonnummer 0221 221- 22813 oder unter der Mailadresse bauleitplanung@stadt-koeln.de. ANLASS UND ZIEL DER PLANUNG Die PE Kalker Hauptstraße GmbH & Co. KG (Vorhabenträgerin) beabsichtigt, das Areal südlich der Kalker Hauptstraße, westlich der Wippermannstraße und öst- lich der Wohnbebauung an der Zechenstraße in Köln-Kalk (Gemarkung Kalk, Flur 26, Flurstücke 44, 188 und 251) zu einem begrünten städtischen Wohnquartier zu entwickeln. Der Einleitungsbeschluss des Stadtentwicklungsausschusses vom 16.06.2020 sieht als Planungsziel vor, Wohnbebauung, öffentliche Grünflächen (Spielplatz), kulturelle Nutzung und eine Kindertageseinrichtung festzusetzen; dies unter der Maßgabe, in der Planung eine Zuwegung über die Wippermannstraße zur Hausnummer 26 (Zugang zum Kunsthaus Kalk) zu berücksichtigen und der Prüfung, ob und wie weit eine Integration des bestehenden Gebäudes Wipper- mannstraße 12 in die Gesamtplanung möglich ist, andernfalls eine Integration in den neuen Baukörper oder dem Vorschlag eines Alternativstandorts für die in dem Gebäude ansässigen Kulturräume (Ateliers, Band-Räume, u.ä.). Um diese Nutzungen auf dem Grundstück zu realisieren, soll neues Planungs- recht in Form eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans unter Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13 a Baugesetzbuch geschaffen werden. Für das Vorhaben findet das Kooperative Baulandmodell in seiner Fassung der Be- kanntmachung vom 10.05.2017 Anwendung. BESTANDSSITUATION Das ca. 7.500 qm große Grundstück ist derzeit mit mehreren Hallen bebaut, die an gewerbliche Nutzer vermietet wurden. Zudem gehören ein dreigeschossiges Verwaltungsgebäude und ein eingeschossiger Anbau im Norden der Fläche zum Bestand. Die Freifläc hen sind als Verkehrs- und Parkplatzfläc hen gestaltet und nahezu komplett befestigt. STÄDTEBAULICHES PLANUNGSKONZEPT Aufgrund der auf das Grundstück einwirkenden Lärmimmissionen ist eine zur Kal- ker Hauptstraße und zu den Gleisanlagen begleitende, geschlossene Randbebau- ung vorgesehen, die eine klare Zonierung in öffentliche und private Bereiche er- möglicht. Die neuen Baukörper sind mit maximal fünf Vollgeschossen geplant. Bei Anbauten an grenzständige Gebäude sollen deren Gebäudehöhen übernommen werden. Die Kindertagesstätte ist im Erdgeschoss des nördlichen Gebäudekör- pers zur Kalker Hauptstraße angeordnet. Der Erhalt der Sheddach-Halle Wipper- mannstraße 12 wird zur Integration einer kulturellen Nutzung geprüft. Die innere Erschließung soll autofrei über einen privaten, vorzugsweise entlang der Gleisanlagen angeordneten Wohnweg gestaltet werden, um eine hohe Aufent- haltsqualität zu ermöglichen. Hierüber ist auch eine Anbindung des Grundstücks Wippermannstr. 26 (Kunsthaus Kalk) für Fußgänger und Fahrradfahrer möglich. Pkw-Stellplätze sollen in einer Tiefgarage mit Zufahrt von der Kalker Hauptstraße untergebracht werden. Besucherstellplätze der Kita sind im nördlichen Grund- stücksbereich vorgesehen. Die Freiflächen werden begrünt und mit Spiel und Aufenhaltsmöglichkeiten gestal- tet. Ein öffentlicher Spielplatz mit mindestens 500 Quadratmetern ist im nördlichen Teil des Plangebietes vorgesehen. Er soll von der Kalker Hauptstraße wahrnehm- bar jedoch vor deren Immissionen ausreichend geschützt angeordnet werden. Die genaue Lage wird im städtebaulichen Qualifizi erungsverfahren in Abhängigkeit vom Gesamtkonzept ermittelt. Die wesentlichen Leitlinien und Vorgaben wurden in dem vorliegenden städ- tebaulichen Planungskonzept überprüft und zusammengefasst. Das konkrete Bebauungskonzept wird ab November in einem Qualifizierungsverfahren (Mehr- fachbeauftragung) unter Berücksichtigung der Beschlussfassung des Stadtent- wicklungsausschuss zur Einleitung des Verfahrens und den Anregungen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung entwickelt. UMWELTBELANGE Die durch die Planung betroffenen Umweltbelange, wie zum Beispiel Tiere, Pflan- zen, Boden, Lärm, Verkehr, Klima, Kulturgüter, werden im Verfahren untersucht, bewertet und in der Abwägung berücksichtigt. Eine formale Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 Baugesetzbuch mit Umweltbericht ist nach § 13 a Baugesetzbuch nicht erforderlich. Wippermannstraße Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung von Mitgliedern des Rates, der Ausschüsse und der Bezirksver- tretungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zu diesem Tagesordnungspunkt nicht teilnehmen dürfen. Anlage 1 0 5025 100 150 Meter N Stadtplanungsamt Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Kalker Hauptstraße / Wippermannstraße in Köln - Kalk Maßstab 1 : 2 500 80m604020 0 Mittelpunkt: [360436,5644977] 1:2000 KölnGIS Stadtplan - Orange (RVR), Hintergrundfarbe (Nutzung), Flurstücksnummer, Straßen, Hausnummern, u.a. Herausgeber: Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster Die Geoinformationen sind gesetzlich geschützt und nur für den Dienstgebrauch zu verwenden. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit sind die jeweiligen Herausgeber verantwortlich. Diese sind auch für die Genehmigung weitergehender Nutzung zuständig. Erstellt am: 25.09.2020 „Kalker Hauptstraße/Wippermannstraße“ Bebauungsplan 71453.02 in Köln-Kalk Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung gemäß § 13 Absatz 3 Nr. 2 Baugesetzbuch in der Zeit vom 01.10.2020 bis 14.10.2020 Übersichtskarte Schrägluftbild Städtebauliches Planungskonzept
Anlage 1
400 Zeichen
Wippermannstraße Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung vonMitgliedern des Rates, der Ausschüsse und der Bezirksver-tretungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zudiesem Tagesordnungspunkt nicht teilnehmen dürfen. Anlage 1 0 5025 100150 MeterN StadtplanungsamtGeltungsbereich des vorhabenbezogenen BebauungsplanesKalker Hauptstraße / Wippermannstraßein Köln - Kalk Maßstab 1 : 2 500
Anlage 3
40702 Zeichen
Darstellung und Bewertung der zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 71453.02 - Arbeitstitel: Kalker Hauptstraße/ Wippermannstraße – eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung Stand 15.03.2021 Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 13a Absatz 3 Nr. 2 Baugesetzbuch (BauGB) wurde im Rahmen eines Aushangs beim Stadtpla- nungsamt im Stadthaus vom 01. Oktober bis zum 14. Oktober 2020 und über die Homepage der Stadt Köln (http://www.beteiligung-bauleitpla- nung.koeln) durchgeführt. Im Zeitraum der Beteiligung sind 24 Stellungnahmen eingegangen. Nachfolgend werden die eingegangenen Stellungnahmen inhaltlich gegliedert und fortlaufend nummeriert. Daran anschließend werden in Überein- stimmung mit der laufenden Nummerierung die Inhalte der Stellungnahmen sowie ihre Berücksichtigung im weiteren Verfahren dargestellt. Aus Datenschutzgründen werden keine personenbezogenen Daten (Name und Adresse) aufgeführt. Hinweis: Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit wurde anhand eines städtebaulichen Konzeptes (Testentwurf) durchgeführt. Im Anschluss erfolgte ein Qualifizierungsverfahren. Der zur Umsetzung empfohlene Entwurf bildet die Basis für das fortzuführende städtebauliche Planungskon- zept. Nr. Stellungnahmen nach Themen Genannt in Stellung- nahme Nr. Berücksichti- gung Stellungnahme der Verwaltung 1 Wohnen 1.1 Öffentlich geförderter Wohnungsbau Es wird angeregt, den Anteil von sozial gefördertem Wohnbau von 30 % auf 50-70 % zu erhöhen, da be- zahlbarer Wohnraum dringend benötigt wird. 1, 3 – 7, 9, 14, 15, 18, 20, 25 nein Der Anteil an öffentlich gefördertem Wohnungsbau wird nicht erhöht. Die Vorgaben des KoopBLM wer- den erfüllt, nach denen der Vorhabenträger ver- pflichtet ist, mindestens 30 % der Geschossfläche für Wohnzwecke im öffentlich geförderten Woh- nungsbau zu errichten. 1.2 Luxuswohnungen Die geplante Durchschnittsgröße von 90 qm stellt eine sehr dünne Belegung dar und deutet auf den Bau von Luxuswohnungen hin, die Kalk im Speziel- len und Köln generell nicht braucht. 10-13, 16, 17, 19, 21, 22, 24 Ja Die angegebene Durchschnittsgröße von 90 qm ent- spricht den Vorgaben des KoopBLM zur Berech- nung der erwarteten Bewohnerzahl. Sie bezieht sich auf die Geschossfläche Wohnen des Vorhabens. Die Wohnungen weisen netto (abzüglich der Kon- struktions- und Verkehrs- und Technikflächen) eine durchschnittliche Wohnfläche von ca. 64 qm auf. Anlage 3 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 71453.02 – Arbeitstitel: Kalker Hauptstraße/ Wippermannstraße – Stellungnahmen frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung Stand 15.03.2021 2 Aus dem Faktor der durchschnittlichen Wohnungs- größe ergibt sich nicht zwangsläufig ein luxuriöser Wohnstandard. 2 Kindertageseinrichtung Das Ziel der Errichtung einer neuen Kindertagesein- richtung sollte nicht weiterverfolgt werden. In der Ze- chenstraße gibt es bereits eine Kindertageseinrich- tung. Hier können Ausgleichszahlungen sinnvoll ver- wendet werden. 23 Nein Im Einleitungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan ist die Kindertageseinrichtung als Art der Nutzung beschlossen worden. Durch das Vorhaben wird ein Neubedarf an Kitaplätzen ausge- löst, der nicht durch die umliegenden bestehenden Einrichtungen gedeckt werden kann. Ausgleichszah- lungen können nicht in bereits bestehenden Einrich- tungen verwendet werden, da hier üblicherweise keine räumlichen Kapazitäten zur Erweiterung der Betreuungsplätze bestehen. Mit der geplanten Kin- dertageseinrichtung werden dringend benötigte Ka- pazitäten geschaffen, welche über den Bedarf des Vorhabens hinausgehen und eine wichtige Ergän- zung des Angebotes in Kalk und Höhenberg darstel- len. 3 Schulplätze Die Planbegründung sagt aus, dass mit weiteren schulpflichtigen Kindern zu rechnen ist, aber keine freien Kapazitäten in Kalk vorhanden sind. Es ist nicht schlüssig, wie dieses Problem im Rahmen der Planung gelöst werden soll. 10 – 13, 17, 19, 21, 22, 24 in Prüfung Im weiteren Verfahren wird geprüft, wie der durch das Wohnungsbauvorhaben ausgelöste Mehrbedarf an Schulplätzen durch die vorhandenen Kapazitäten im Stadtteil und dessen Umgebung gedeckt werden kann. 4 Kultur 4.1 Ansässige kulturelle Initiativen Auf dem Areal gibt es ein altes Industriegebäude, in dem Künstlerprojekte und eine WG untergebracht sind. Es wird angeregt, den ansässigen kulturellen Initiativen Bestandsschutz zu gewährleisten. Solche Kulturorte sind ein großer Gewinn für Kalk. Die Nicht-Einplanung der besagten Kultur- und 3 – 9, 14, 15, 18, 20, 23, 25 in Prüfung Ziel der Planung ist es, wie im Einleitungsbeschluss formuliert, neben Wohnbebauung, öffentlichen Grün- flächen und einer Kindertagesstätte auch eine kultu- relle Nutzung auf dem Grundstück zu realisieren. Die kulturelle Nutzung soll vorzugsweise im Be- standsgebäude Wippermannstraße 12 (Sheddach- Halle) untergebracht werden. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 71453.02 – Arbeitstitel: Kalker Hauptstraße/ Wippermannstraße – Stellungnahmen frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung Stand 15.03.2021 3 Wohnräume in der „Kulturfabrik Kalk“ steht im deutli- chen Widerspruch zu einer am Gemeinwohl des Stadtteils ausgerichteten Entwicklung des Areals. Die sogenannte Kulturfabrik existiert seit zehn Jah- ren in Kalk und leistet seitdem einen konstanten Bei- trag zu einem lebendigen Stadtteil. Sie bildet eine wichtige Schnittstelle zwischen Kulturwelt und dem Veedel und trägt zur Belebung des Areals bei. Der Ort bietet die Möglichkeit, kulturelles und künstleri- sches Schaffen mit mehrgenerationalem Wohnen und Leben sowie einem politischen Engagement im Stadtteil zu verbinden. Gegenüber anderen Veedeln hat Kalk ein offensichtliches Defizit in Sachen Kunst, Kultur und den dafür notwendigen Räumlichkeiten zu verzeichnen. Die Kulturfabrik Kalk umfasst ein breites künstleri- sches und kulturelles Spektrum. Bis zu zehn Bands nutzen aktuell die Räumlichkeiten des Proberaums und der Aufnahmestudios. Auch werden Residenzen an internationale Gäste von der Kulturfabrik verge- ben. Zu einer weitreichenden Vernetzung in unter- schiedliche Musikszenen trägt auch das dort ansäs- sige internationale Plattenlabel „Contraszt! – Re- cords“ bei, welches in der Kulturfabrik über Arbeits- und Lagerräume verfügt. Das großräumige Hof- und Hallenareal birgt Platz für Projekte in künstlerischen Bereichen wie Skulptur, Bühnen- bzw. Requisiten- bau, Film- und Dreharbeiten sowie Werkstätten und Lagerräume. Andere Räumlichkeiten werden als Ateliers oder Schreibwerkstätten genutzt. Die gute Vernetzung zu anderen Initiativen aus dem Im Rahmen des Qualifizierungsverfahrens wurde geprüft, ob und wie eine städtebauliche Integration des aktuell kulturell genutzten Bestandsgebäudes Wippermannstraße 12 (Sheddach-Halle) möglich ist. Der von der Beurteilungskommission zur Umsetzung empfohlene Entwurf sieht den Erhalt und die städte- bauliche Freistellung des Gebäudes vor. Vorbehalt- lich der Ergebnisse der laufenden Prüfung der Bau- substanz soll das Gebäude entsprechend in Stand gesetzt und erhalten werden. Welche Art an kultureller Nutzung dauerhaft in der Sheddach-Halle möglich sein wird, ist im weiteren Verfahren zu untersuchen. Vor dem Hintergrund, dass auf dem Grundstück vorwiegend Wohnbebau- ung realisiert werden soll und die Wohnnutzung un- mittelbar an das Bestandsgebäude angrenzt, gilt es, verträgliche Nutzungskonzepte zu finden. In diesem Zusammenhang werden im Planverfahren vor allem die schalltechnischen Emissionen untersucht wer- den. Parallel führt der Auftraggeber Gespräche mit den derzeit ansässigen Nutzern, inwiefern ein Verbleib vor Ort langfristig möglich ist. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 71453.02 – Arbeitstitel: Kalker Hauptstraße/ Wippermannstraße – Stellungnahmen frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung Stand 15.03.2021 4 Veedel, wie dem Kulturhof, der Pflanzstelle oder Ini- tiative „Mehr Grün in Kalk“ zeigt auch nochmal deut- lich die politische Relevanz des Projekts für das Stadtviertel auf. Der Erhalt der Räumlichkeiten muss – bezogen auf den aktuellen Stand – zu vergleichbaren Konditionen ermöglicht werden, um die Tätigkeiten dort nachhal- tig zu sichern. 4.2 Sanierung dreigeschossiges Bestandsgebäude, kulturelle Nutzung, begrünter Innenhof Gemäß dem bauökologischen Grundsatz „Sanierung vor Neubau“ ist das vorhandene große Wohn- und Geschäftshaus in der Wippermannstraße gut für das inklusive Wohn- und Kunstprojekt X-SÜD geeignet, wodurch zugleich ein Teil der Anforderungen aus dem kooperativen Baulandmodell genüge getan wer- den könnte. Das besagte Projekt könnte im Ver- gleich zu einer Beheimatung in den Hallen Kalk in diesem Gebäude deutlich schneller umgesetzt wer- den und von den bereits vorhandenen Künstlern (z B. Kulturfabrik Kalk und Kunsthaus) profitieren. Die Flächen der vorhandenen Fabrikhallen sind für einen begrünten Innenhof vorzusehen, der von den Künstlern und der Bewohnerschaft, der angrenzen- den Wohnhäuser genutzt werden kann. 23 nein Das dreigeschossige Bestandsgebäude auf dem Grundstück wird nicht erhalten werden. Bei Erhalt des Gebäudes würde die mögliche Ausnutzung des Grundstücks deutlich geringer ausfallen. Dem entge- genstehen die Schaffung von dringend benötigtem Wohnraum und die Ansiedlung der weiteren im Ein- leitungsbeschluss festgelegten Nutzungen von öf- fentlichen Grünflächen (Spielplatz) und einer Kinder- tageseinrichtung. 5 Gebäudebestand, Sheddach-Halle 5.1 Industriehistorischer Wert Auf dem Plangebiet befinden sich einige der weni- gen noch erhaltenen Industrie-Gebäude aus dem frühen 20. Jahrhundert. Der Erhalt dieser Gebäude wäre ein großer Gewinn für Kalk. Die Sheddach-Halle hat einen industriehistorischen 2 – 7, 15, 18, 20, 25 in Prüfung Der von der Beurteilungskommission zur Umsetzung empfohlene Entwurf sieht den Erhalt der Sheddach- Halle vor. Der Vorhabenträger prüft aktuell die Bau- substanz und ein mögliches Nutzungskonzept. Vgl. auch 4.1 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 71453.02 – Arbeitstitel: Kalker Hauptstraße/ Wippermannstraße – Stellungnahmen frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung Stand 15.03.2021 5 Wert. Es handele sich um die älteste Sensenfabrik im rechtsrheinischen Köln und damit um ein erhal- tenswertes Zeugnis der frühindustriellen Entwicklung im Rechtsrheinischen. 5.2 Gemeinsame Wand mit benachbartem Gebäude Die Sheddach-Halle hat eine gemeinsame Wand mit einem grenzständigen Gebäude auf dem südlichen Nachbargrundstück, so dass ein Abriss aus stati- schen Gründen ausscheidet, weil dadurch auch das andere Gebäude beschädigt/ zerstört würde. 2 In Prüfung Siehe Stellungnahme 5.1 6 Hochhaus Es wird vorgeschlagen, die vorgesehenen Wohnflä- chen durch eine verdichtete Bebauung in Form eines Hochhauses zu realisieren. Dieses sollte den Stand- ort des Parkplatzes und den beiden Ladenlokalen an der Kalker Hauptstraße nutzen. So könnte eine städ- tebauliche Marke für den Übergang nach Höhenberg gesetzt werden. Im Erdgeschoss des Hochhauses sind Handelsflächen für die Fortsetzung des Ge- schäftsbetriebes von „Fressnapf“ und Kfz-Autoteile vorzusehen. Zusätzlich soll geprüft werden, ob ein weiteres Hoch- haus als Paar und städtebaulich sichtbares Tor zum Osten auf dem Grundstück der gegenüberliegenden Discounter-Filiale platziert werden könnte. Das Un- ternehmen Lidl ist allgemein an einer Entwicklung seiner Märkte mit Aufstockung von Wohnungen inte- ressiert. 23 teilweise Der Vorschlag eines im nördlichen Grundstücksteil verorteten, freistehenden Hochhauses wird städte- baulich nicht befürwortet. Auf das Plangebiet wirken aus Osten Verkehrsemissionen des Schienenver- kehrs ein. Die schalltechnische Ersteinschätzung des Büros Peutz Consult GmbH legt nahe, dass ins- besondere die oberen Geschosse eines geplanten Neubaus den Lärmimmissionen stark ausgesetzt sind, während die unteren Geschosse durch die Lage unterhalb des Bahndamms weniger beein- trächtigt sind. Aus diesem Grund wird eine zu den Gleisanlagen begleitende, geschlossene Bebauung empfohlen mit relevanten Anteilen an Wohnflächen im Erdgeschoss und 1. Obergeschoss. Zudem wird durch diese städtebauliche Konfiguration ein von der Lärmquelle abgeschirmter Blockinnenbereich gebil- det, von dem sowohl die neuen Wohneinheiten als auch die westlichen Bestandsgebäude profitieren. Der Vorschlag, eine höhere Bebauung entlang der Kalker Hauptstraße zugunsten eines größeren Frei- flächenanteils zuzulassen, wurde dennoch in dem Qualifizierungsverfahren geprüft. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 71453.02 – Arbeitstitel: Kalker Hauptstraße/ Wippermannstraße – Stellungnahmen frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung Stand 15.03.2021 6 Das städtebauliche Planungskonzept sieht an der Kalker Hauptstraße einen baulichen Akzent von sie- ben Geschossen vor. Hierdurch wird ein Höhenspiel im Baukörper ermöglicht, das den langen Gebäude- riegel im angenehmen Rhythmus gliedert. Im Süden treppt das Gebäude auf vier Geschosse ab und schafft einen maßstäblichen Anschluss an das west- liche Bestandsgebäude an der Zechenstraße. Durch die kompakte Unterbringung des Raumpro- gramms entstehen mehrere qualitätsvolle Plätze (Kita-Vorplatz, öffentlicher Spielplatz und Kultur- platz) entlang des großzügig ausgestalteten Nord- Süd-Erschließungswegs am Bahndamm. Im Blockin- nenbereich werden die notwendigen Flächen für Kita-Außenbereich und private Kleinkindspielflächen nachgewiesen. Die Freiflächengestaltung ist durch ein Fachbüro un- ter Beibehaltung der Grundkonfiguration zu qualifi- zieren. Im weiteren Verfahren wird geprüft, ob der Anteil an Grün-/Freiflächen weiter erhöht werden kann. Eine gewerbliche Nutzung der Flächen ist nicht vor- gesehen. Gemäß Einleitungsbeschluss ist das Ziel der Planung die Schaffung von Wohnbebauung, ei- ner kulturellen Nutzung, einer Kindertageseinrich- tung und öffentlichen Grünflächen (Spielplatz). Das Lidl-Grundstück liegt außerhalb des Geltungs- bereiches des Bebauungsplan und damit nicht Teil des Planverfahrens. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 71453.02 – Arbeitstitel: Kalker Hauptstraße/ Wippermannstraße – Stellungnahmen frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung Stand 15.03.2021 7 7 Öffentlicher Spielplatz 7.1 Die Entstehung eines öffentlichen Spielplatzes wird begrüßt. 10 – 13, 16, 17, 19, 21, 22, 24 Kenntnis- nahme 7.2 Größe öffentlicher Spielplatz Es wird sich für die Planungsvariante mit dem größ- ten Anteil an öffentlicher Spielplatzfläche ausgespro- chen. Die Aufgabenstellung zum Werkstattverfahren Hallen Kalk“ spricht von einem gravierenden Mangel an Aufenthaltsorten und öffentlichen Spielflächen in Kalk. Gemäß der Spielplatzbedarfsanalyse herrscht in Kalk im Vergleich aller 86 Kölner Stadtteile der höchste Fehlbedarf. 1, 9 – 14, 16, 17, 19, 21, 22, 24 teilweise Das städtebauliche Planungskonzept ist Ergebnis ei- nes Qualifizierungsverfahrens. Der Entwurf sieht ei- nen integrierten Standort des Spielplatzes vor, der gut einsehbar und gleichwohl geschützt im mittleren Grundstücksbereich liegt. Gemäß des KoopBLM wird je Einwohner ein Bedarf von 2 qm öffentlicher Spielplatzfläche begründet. Der entsprechend ermittelte ursächliche Mehrbedarf wird im Plangebiet mit einer öffentlichen Spielfläche von mind. 500 qm nachgewiesen. Ein genereller Mangel an öffentlichen Spielflächen im Stadtteil kann nicht im Rahmen eines privaten (Wohn-)Bauvorhabens ausgeglichen werden. Ergänzend siehe Stellungnahme 8.2 zum Grün- und Freiflächenanteil. 7.3 Größe und naturnahe Gestaltung öffentlicher Spielflächen Kindern in Kalk fehlt Raum zum Naturerleben. Die öffentlichen Spielflächen im Plangebiet sollten natur- nah gestaltet und bestenfalls als Naturerfahrungs- raum geplant werden. Es wird auf den Leitfaden „Na- turerfahrungsräume in Großstädten“ des Bundes- amts für Naturschutz verwiesen. Zu diesem Zweck sollten sie auf mindestens 1000 qm (bestenfalls 1-2 ha) vergrößert und die Umsetzung eines Naturerfah- rungsraums ausdrücklich vorgesehen werden. Es werden Kletterfelsen, Kletterbäume, klimawandel- 3 – 7, 10 – 13, 15 – 22, 24, 25 Nein Die Planung der Freiflächen inklusive der Spielflä- chen erfolgt im weiteren Verfahren von einem Land- schaftsarchitekten, so dass eine qualitätsvolle Ge- staltung sichergestellt wird. Von einer naturnahen Gestaltung der Spielflächen an diesem Standort wird abgesehen, da die vorge- sehenen Flächen hierfür zu klein sind (siehe 7.2). Die Verwendung der vorgeschlagenen Elemente wird geprüft. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 71453.02 – Arbeitstitel: Kalker Hauptstraße/ Wippermannstraße – Stellungnahmen frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung Stand 15.03.2021 8 taugliche essbare Gewächse, ein Wasserlauf, Sträu- cher und eine ausreichende Beschattung ge- wünscht. Dies würde auch der Kita zugutekommen. 7.4 Immissionen und Gefahren von Kalker Haupt- straße Die Lage des öffentlichen Spielplatzes an der emis- sionsreichen Kalker Hauptstraße sollte im Sinne des Gesundheitsschutzes vermieden werden. Ein Spiel- platz im hinteren Teil des Geländes ist ungefährli- cher in Bezug auf den Straßenverkehr, die Kinder können freier laufen und sich bewegen, sind weniger dem Lärm und den Emissionen der Kalker Haupt- straße ausgesetzt. 1, 4, 9 – 14, 16, 17, 19, 21, 22, 24 In Prüfung Der städtebauliche Entwurf sieht einen integrierten Standort des Spielplatzes vor, der gut einsehbar und gleichwohl geschützt im mittleren Grundstücksbe- reich liegt. Eine klare Trennung von befahrbaren Be- reichen zur Spielfläche wird sichergestellt. Die auf diesen Standort einwirkenden Immissionen werden im weiteren Verfahren begutachtet. Ein ge- gebenenfalls vorhandener Lärmkonflikt wird über ge- eignete Schallschutzmaßnahmen in der vertiefenden Freiraumplanung bewältigt. 7.5 Immissionen südwestlich angrenzender Gewer- behof Es ist nicht nachvollziehbar, warum unmittelbar an- grenzend an das bestehende Gewerbegrundstück im Süden die öffentliche Spielfläche errichtet werden soll. 2 Ja Das städtebauliche Konzept als Ergebnis des Quali- fizierungsverfahrens sieht einen öffentlichen Spiel- platz im mittleren Grundstücksbereich vor und ent- sprechend nicht unmittelbar an das bestehende Ge- werbegrundstück im Süden angrenzend. Ergänzend siehe Stellungnahme 7.4 zu möglichen Immissionen. 7.6 Verzicht auf öffentlichen Spielplatz Die Neuerrichtung eines öffentlichen Spielplatzes sollte nicht weiter verfolgt werden. Hinter dem Park- platz der Sünner Brauerrei hat eine Kindertagesein- richtung eine Wiese im Besitz, die für einen weiteren (Klima-)Park mit Spielplatz geeignet ist. Hier können Ausgleichszahlungen sinnvoll verwendet werden. 23 nein Die Errichtung eines öffentlichen Spielplatzes auf dem Grundstück wurde im Einleitungsbeschluss zum Bebauungsplanverfahren beschlossen. Der Be- darf wird durch den neu geschaffenen Wohnraum ausgelöst. Entsprechend den Vorgaben des koope- rativen Baulandmodells ist dieser Mehrbedarf auf dem Grundstück umzusetzen. Der geplante öffentli- che Spielplatz stellt einen wichtigen Beitrag zur Wohnqualität für das geplante urbane Quartier und sein Umfeld dar. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 71453.02 – Arbeitstitel: Kalker Hauptstraße/ Wippermannstraße – Stellungnahmen frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung Stand 15.03.2021 9 8 Grünflächenanteil 8.1 Entsiegelung Die Entsiegelung von Flächen durch den Bebau- ungsplan wird begrüßt. 10 – 13, 16, 17, 19, 21, 22, 24 Kenntnis- nahme 8.2 Erhöhung Grünflächenanteil Es wird angeregt, den Grünflächenanteil in der Pla- nung deutlich zu vergrößern. Gemäß den Vorgaben aus dem Kooperativen Baulandmodell müssten auf dem Areal öffentliche Grünflächen über 5000 qm re- alisiert werden, leider sind weit weniger vorgesehen. Der Grünflächenanteil je Einwohner in Kalk und Humboldt-Gremberg liegt mit 8,3 qm bereits deutlich unter dem stadtweiten Mittel von 45,7 qm. Die fort- laufende Unterwanderung der Vorgaben führt zu ei- ner weiteren Minderung der Grünfläche pro Einwoh- ner in Kalk. Bei der Planvariante mit 760 qm öffentli- chen Spielplatzflächen ergibt sich ein Anteil an öf- fentlicher Grün-/Freifläche von 2,5 qm pro zuziehen- dem Menschen. Zählt man die Flächen um den Spielplatz hinzu, kommt am großzügig geschätzt auf 1400 qm, d. h. unter 5 qm pro zuziehendem Men- schen. Die Stadt Köln geht ausweislich der Planbe- gründung selbst von einem Bedarf an öffentlichen Grünflächen von 10 qm pro Einwohner zur Wahrung gesunder Lebensverhältnisse i.S.d. § 1 Abs. 6 Num- mer 1 BauGB aus. Anstelle einer Ablösezahlung wird ein Grünflächen- anteil auf dem Gebiet über mindestens 3.000 qm ge- fordert. Der Ausgleich für die nicht realisierbaren Grünflächen soll in räumlicher Nähe des Plangebiets geschaffen werden, z. B. durch Verzicht auf die Be- bauung der westlichen Brache auf den Hallen Kalk, andere Möglichkeiten siehe Workshop Rechtsrheini- sche Perspektiven 2010. 1, 3 – 7, 9 – 22, 24, 25 nein Der Mehrbedarf an öffentlichen Grünflächen von ca. 2.600 qm, der nach den Vorgaben des koopera- tiven Baulandmodells durch das Vorhaben ausge- löst wird, unterschreitet die dort festgelegte Min- destgröße von 10.000 qm deutlich. Auch die Min- destgröße von 5.000 qm für die Schaffung öffentlich zugänglicher Grünflächen wird unterschritten. Das Kooperative Baulandmodell sieht in diesem Fall vor, dass durch den Vorhabenträger ein Ablösebe- trag zur Deckung des Mehrbedarfs zu leisten ist. Absolut gesehen kommt es durch das Vorhaben zu einer Erhöhung an öffentlichen Freiflächen im Stadtteil durch die Schaffung eines öffentlichen Spielplatzes für das gesamte Quartier. Der städte- bauliche Entwurf sieht einen integrierten Standort des Spielplatzes vor, der gut einsehbar und gleich- wohl geschützt im mittleren Grundstücksbereich liegt. Zudem werden entlang des Bahndamms über die Schaffung mehrerer platzartiger Stadträume qualita- tiv hochwertige und öffentlich zugängliche Freiflä- chen (z. B. Kita-Vorplatz, Kulturplatz) geschaffen. Im Blockinnenbereich werden die notwendigen Flä- chen für Kita-Außenbereich und private Kleinkind- spielflächen nachgewiesen. Im Vergleich zur Bestandssituation kommt es durch das Vorhaben zu einer deutlichen Entsiegelung von Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 71453.02 – Arbeitstitel: Kalker Hauptstraße/ Wippermannstraße – Stellungnahmen frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung Stand 15.03.2021 10 Flächen. Der städtebauliche Entwurf sieht einen An- teil von ca. 21 % an unversiegelten Flächen auf dem Grundstück vor, gegenüber einer derzeitig nahezu vollständigen Versiegelung des Grundstücks. Die Freiflächengestaltung ist durch ein Fachbüro un- ter Beibehaltung der Grundkonfiguration zu qualifi- zieren. Es soll geprüft werden, ob der Anteil an Grün-/Freiflächen weiter erhöht werden kann. Insbe- sondere der Anteil an versiegelten Flächen ist auf das notwendige Maß zu begrenzen. Darüber hinaus werden Gründächer mit einer ökologischen und kli- matischen Wertigkeit umgesetzt (siehe Stellung- nahme 9.1) Die Realisierung einer 5.000 qm großen Grünfläche würde dazu führen, dass deutlich weniger an drin- gend benötigter Wohnfläche umgesetzt werden könnte. 8.3 Anforderungen Begrünung und Spielflächen Bauprojekte Zechenstraße Es wird gefragt, warum bei dem Wohnungsneubau der Zechenstr. 15 und der Umnutzung der Ze- chenstr. 13 von einer Druckerei zum Wohnhaus den Anforderungen nach Begrünung und ausreichend Spielplatzflächen nicht nachgekommen wurde. 23 nein Die baulichen Maßnahmen in der Zechenstraße 13 und 15 sind nicht Teil des vorliegenden Vorhabens und befinden sich nicht im Besitz des Vorhabenträ- gers. Es besteht kein Anspruch, den dort ggf. durch Wohnbauten ausgelösten Mehrbedarf an Grün- und Spielflächen auf den Grundstücken entlang der Wippermannstraße zu decken. Da die Genehmigung des Vorhabens nach § 34 BauGB erfolgte, wurde das kooperative Bauland- modell nicht angewendet. 9 Klimaschutz 9.1 Dach- und Fassadenbegrünung, Starkregenvor- sorge Es wird angeregt, eine Dach- und Fassadenbegrü- nung in die Bebauungsplanung zu integrieren. 1, 3 – 7, 9, 10 – 25 in Prüfung Der städtebauliche Entwurf sieht eine extensive Dachbegrünung vor. Die Möglichkeiten einer Fassa- denbegrünung werden im weiteren Verfahren ge- prüft. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 71453.02 – Arbeitstitel: Kalker Hauptstraße/ Wippermannstraße – Stellungnahmen frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung Stand 15.03.2021 11 Diese ist ein geeignetes Mittel zur Minderung der Hitzeentwicklung in dicht bebauten, hoch versiegel- ten Gebieten. Kalk ist ausweislich des LANUV-Ab- schlussberichts „Klimawandelgerechte Metropole Köln“ eine „sehr hoch belastete Siedlungsfläche“, was die zukünftige Temperaturentwicklung betrifft. Durch die Steigerung der Verdunstungskühlung und dem gleichzeitigen Rückhalt von Niederschlagswas- ser vor Ort wird zudem Starkregenvorsorge betrie- ben. Der Bebauungsplan sollte ein Fassaden- und Dach- begrünung vorschreiben. Es wird auf Förderpro- gramme der Stadt Köln (z.B. „Grün hoch 3“) verwie- sen. Die Begrünungsmaßnahmen (z. B. extensive/inten- sive Dachbegrüngen, Fassadenbegrünungen, Baumpflanzungen, Baumerhalt etc.) werden im Frei- raumkonzept entwickelt und dargestellt, im vorha- benbezogenen Bebauungsplan festgesetzt und in den Durchführungsvertrag aufgenommen. Die Be- grünungsmaßnahmen werden dauerhaft zu erhalten, zu pflegen und bei Verlust zu ersetzen sein. Die Erstellung eines Starkregenkonzepts wird im weiteren Verfahren beauftragt. Gründächer könnten hierbei ein Element zur Regenrückhaltung darstel- len. 9.2 Standards klimagerechte Stadtentwicklung Es wird vorgeschlagen, die neue VDI Richtlinie 3787 Blatt 8 „Stadtentwicklung im Klimawandel“ mit Stand September 2020 anzuwenden. 23 in Prüfung Das Vorhaben setzt verschiedene Aspekte der kli- magerechten Stadtentwicklung um. Die Entsiege- lung von Flächen im Rahmen des Vorhabens (siehe Stellungnahme 8.2) sowie die Umsetzung von Grün- dächern (siehe Stellungnahme 9.1) können die Hit- zeentwicklung verringern. Ein Starkregenkonzept wird im Rahmen der weiteren Planung erarbeitet. Darüber hinaus sollte der energetische Bedarf der neuen Bauten möglichst gering gehalten werden. Die aktuellen Mindeststandards des energieeffizien- ten Bauens sind einzuhalten. Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wird ein Energiekonzept erstellt, das Varianten einer mögli- chen energetischen Versorgung hinsichtlich ihrer technischen, energetischen, ökologischen und wirt- schaftlichen Auswirkungen untersucht und bewertet. Der Einsatz von Photovoltaik wird hierbei geprüft. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 71453.02 – Arbeitstitel: Kalker Hauptstraße/ Wippermannstraße – Stellungnahmen frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung Stand 15.03.2021 12 10 Erschließung 10.1 Autofreie Erschließungswege Die Planung von autofreien inneren Erschließungs- wegen wird begrüßt. 1, 3 – 7, 9, 14, 15, 18, 20, 25 ja Die geplante Nord-Süd-Verbindung auf dem Plange- biet wird für Radfahrer und Fußgänger öffentlich zu- gänglich sein. Der KFZ-Verkehr wird mit Ausnahme von Lieferfahrzeugen ausgeschlossen. 10.2 Öffentlich zugängliche Erschließung Die Planung von öffentlich zugänglichen privaten Wegen wird befürwortet. 3, 5 - 7, 15, 18, 20, 25 ja Siehe Stellungnahme 10.1. 10.3 Wegeverbindung Kalker Friedhof Kalk bietet sehr wenige Möglichkeiten, spazieren zu gehen, weil die Grünflächen klein, zersplittert und unverbunden sind. Perspektivisch sollte eine direkte Durchwegung parallel zu den Schienen vom Kalker Friedhof zum vorgesehenen Fußweg auf der Wip- permannstraße mitgedacht werden. Der Ausbau dieser Verbindung als „Grüner Rücken Kalk“, ein langgezogener Park entlang des Bahn- damms mit einer Lauf-, Fahrrad- und Skaterstrecke war auch ein Ergebnis aus den Rechtsrheinischen Perspektiven 2010. Es werden Möglichkeiten vorgeschlagen, die ange- strebte Wegeverbindung zum Kalker Friedhof her- zustellen: - Lösungen mit den Besitzern und Nutzern des Grundstücks „Malerhof“ zwischen Kalker Fried- hof und Wippermannstraße entwickeln, um eine dauerhafte oder zeitwiese Durchwegung zu schaffen - Nutzung des Güterbahnhof-Geländes, hier gebe es einen ungenutzt wirkenden Streifen. Der Wege ließe sich bis zum Baugebiet Kaser- nenstr. verlängern. 1, 3 – 7, 9, 14, 15, 18, 20, 23, 25 ja Die langfristig angestrebte Wegeverbindung für Rad- fahrer und Fußgänger zum Kalker Friedhof wird im Bereich des Plangebiets berücksichtigt. Entlang der Bahnlinie eine öffentlich zugängliche, begrünte Wegeverbindung, welche die gebietsinternen Plätze verbindet. Die Zuwegung von der Kalker Hauptstraße zur Wip- permannstraße 26 (Kunsthaus Kalk) ist im Einlei- tungsbeschluss verbindlich vorgesehen und wird im städtebaulichen Entwurf berücksichtigt und im Be- bauungsplan festgesetzt werden. Festsetzungen für Wegeverbindungen außerhalb des Plangebiets können in dem vorhabenbezoge- nen Bebauungsplan nicht getroffen werden. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 71453.02 – Arbeitstitel: Kalker Hauptstraße/ Wippermannstraße – Stellungnahmen frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung Stand 15.03.2021 13 - Überbrückung des Grundstückes Malerhof zwi- schen Kalker Friedhof und Wippermannstraße. 10.4 Durchwegung zur Zechenstraße Es wird sich für die Errichtung eines Fußweges zur Zechenstraße ausgesprochen. Radfahrer und Fuß- gänger – vor allem Kinder – könnten sich so jenseits der Kalker Hauptstraße durch die Nachbarschaft be- wegen. Auch wäre der Spielplatz – in der Planungs- variante am Ende der Sackgasse – für die Nachbarn erreichbar und könnte zu einem Ort des sozialen Miteinanders und der Zusammenkunft werden. Der Fußweg zur Zechenstraße ist aus diesen Gründen städtebaulich notwendig. 1, 4, 9 – 14, 16, 17, 19, 21, 22, 24 in Prüfung Das städtebauliche Konzept als Ergebnis des Quali- fizierungsverfahrens ermöglicht die Option einer Durchwegung zur Zechenstraße. Für die Realisie- rung des Wegs ist eine Einigung mit dem benach- barten Grundstückseigentümer zu erzielen, die bis- lang nicht vorliegt. 10.5 Zufahrt Gewerbehof Die Zufahrt zum Gewerbehof am Ende der Zechen- straße muss zwecks Anlieferung gesichert werden. 23 Kenntnis- nahme Die Zufahrt zum besagten Gewerbehof über die Ze- chenstraße wird durch die Planung nicht berührt. 11 Ruhender Verkehr 11.1 Reduzierung Stellplätze, Verzicht auf Tiefgarage Vor dem Hintergrund einer angestrebten Reduzie- rung der Autos in der Stadt wird es nicht als zu- kunftsweisend empfunden, Neubauten mit Tiefgara- gen auszustatten. Es wird angeregt zu prüfen, ob die Zahl der Tiefgaragenstellplätze reduziert werden könnte und/ oder durch Fahrradstellplätzen sowie Carsharing ersetzt werden könnte. Dies würde zum Klimaschutz beitragen und die Baukosten senken. Autofreie Haushalte zahlen für die Errichtung der Tiefgarage mit. 1, 9, 14, 23 teilweise Für das geplante Vorhaben werden die Pkw-Stell- plätze auf dem Grundstück in einer Tiefgarage nach- gewiesen, um Freiräume mit Aufenthaltsqualität zu schaffen und Flächen für das angestrebte Nutzungs- programm freizuhalten. Die Anzahl an Stellplätzen ist derzeit bauordnungs- rechtlich geregelt und richtet sich darüber hinaus nach dem geplanten Mobilitätskonzept. Die zum Zeitpunkt der Baugenehmigung gültige Stellplatzsat- zung inkl. ÖPNV-Bonus wird angewendet. Im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens kann die notwendige Stellplatzzahl weiter reduziert wer- den, wenn Maßnahmen zur Förderung alternativer Mobilität, z. B. Car-Sharing-Angebote, erhöhte An- zahl an Fahrradstellplätzen umgesetzt werden. Die Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 71453.02 – Arbeitstitel: Kalker Hauptstraße/ Wippermannstraße – Stellungnahmen frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung Stand 15.03.2021 14 Umsetzung entsprechender Maßnahmen wird in der weiteren Planung geprüft. Derzeit wird der Entwurf einer Stellplatzsatzung in den politischen Gremien der Stadt Köln beraten. So- bald die Stellplatzsatzung für die Stadt Köln be- schlossen ist, ist diese anzuwenden. Erklärtes Ziel ist es, mit Einführung der Stellplatzsatzung einen Beitrag zur Verkehrswende und zum Klimaschutz für ein lebenswertes Köln zu liefern. Die Herstellung von Stellplätzen soll auf das zwingend notwendige Maß reduziert werden. Befürwortung Tiefgarage Die Verlegung von Parkplätzen unter die Erde wird begrüßt. 10 – 13, 16, 17, 19, 21, 22, 24 Kenntnis- nahme 12 Gewerbeimmissionen Unmittelbar südlich angrenzend an das Plangebiet befindet sich die Produktion einer Farben-/ und Lackfabrik. Außerdem befinden sich auf dem Gewer- behof eine Karosseriewerkstatt, eine Schreinerei so- wie ein Bauunternehmen. Diese Betriebe verursa- chen Geräuschbeeinträchtigungen, welche die Wohnnutzung einschränken könnten. Die Stellung- nehmenden sind nicht damit einverstanden, durch die geplante Wohnbebauung in der Ausübung ihres Gewerbebetriebs beeinträchtigt zu werden. Es wird darauf verwiesen, dass es regelmäßig auch zu frühen Morgenstunden und in den Abendstunden zu Lieferverkehr mittels Lkw kommt. Die einzige Zu- wegung zu unserem Gewerbehof erfolgt über die Ze- chenstraße. In der Begründung zum vorhabenbezogenen Bebau- 2 ja Das städtebauliche Konzept als Ergebnis des Quali- fizierungsverfahrens sieht im südlichen Grund- stücksteil den Erhalt der bestehenden Sheddach- Halle verbunden mit einer kulturellen Nutzung vor. Die Wohnbebauung rückt somit bedeutend von der südlichen Grundstücksgrenze ab. Im weiteren Verfahren wird ein Lärmgutachten er- stellt, das die Immissionen aus dem Straßen- und Schienenverkehr und Gewerbeimmissionen ermit- telt. Entsprechend notwendige Schutzmaßnahmen zur Schaffung von gesunden Wohnverhältnissen werden aufbauend auf dem Gutachten entwickelt. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 71453.02 – Arbeitstitel: Kalker Hauptstraße/ Wippermannstraße – Stellungnahmen frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung Stand 15.03.2021 15 ungsplan bleibt die gewerbliche Nutzung des süd- westlichen Nachbargrundstücks unerwähnt. 13 Bebauungsplan 13.1 Erweiterung Geltungsbereich, Gebietstypus Es wird die Erweiterung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes für das gesamt Gebiet zwischen Kalker Hauptstraße – Zechenstraße – ehemaligem Kalker Friedhof – Wippermannstraße bzw. Bahn- damm vorgeschlagen. Ziel soll es sein, den Bestand des dortigen „Ökosystems“ aus Kunst- und Kreativ- sowie Gewerbebetriebe zu sichern. Hierzu sollte eine Ausweisung als Gewerbegebiet und Urbanes Gebiet passieren. Der angedachte VEP würde hier- bei nur eine Teilfläche ordnen, sodass sich die Stadt an den Planaufstellungskosten zu beteiligen hätte. Im erweiterten Geltungsbereich des B-Plans bedür- fen die Flächen und Hallen der Zechenstraße 9 und 11 einer besonderen Aufmerksamkeit. 23 nein Der Bebauungsplan wird als vorhabenbezogener Bebauungsplan aufgestellt. Im Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans sind aus- schließlich Flächen, die sich im Eigentum des Vor- habenträgers befinden. Die Erweiterung des Geltungsbereichs und Aufstel- lung eines Angebotsbebauungsplans für das ge- samte Quartier ist nicht vorgesehen. Die Festsetzung eines Gebietstyps/der Art der Nut- zung erfolgt im Rahmen der Ausarbeitung des Be- bauungsplan-Entwurfs. 13.2 Arbeitstitel Es wird vorgeschlagen, den Arbeitstitel in „Gustav Wippermann Maschinenfabrik und Eisengießerei“ zu ändern, um einen historischen Bezug zur ersten Nut- zung der Fläche herzustellen und damit die Identität des Ortes zu würdigen. 23 nein Der Arbeitstitel eines Bebauungsplanverfahrens wird von Seiten der Stadtverwaltung vergeben und erfüllt den Zweck einer schnellen Orientierung für die Öf- fentlichkeit, um welches Gebiet es sich handelt. Übli- cherweise werden Straßennamen genutzt. Das vor- liegende Vorhaben wurde bereits mit dem Arbeitsti- tel „Kalker Hauptstraße/Wippermannstraße“ einge- leitet, eine Änderung des Titels wird aus Gründen der Konsistenz und Nachverfolgbarkeit nicht vorge- nommen. 14 Partizipation 14.1 Gespräche zwischen Investor und Nutzern In der öffentlichen Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Köln ist angegeben, dass der Investor „mit allen Nutzern Gespräche führt, um eine für alle Sei- ten gute Lösung des Nutzungskonflikts zu finden“. 2 ja Entsprechend des Einleitungsbeschlusses ist der Vorhabenträger dazu angehalten, mit den Nutzern des Plangebietes Gespräche zu führen, um eine Lö- sung des Nutzungskonfliktes zu finden. Nutzer der Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 71453.02 – Arbeitstitel: Kalker Hauptstraße/ Wippermannstraße – Stellungnahmen frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung Stand 15.03.2021 16 Diese Erklärung wurde bereits in der Sitzung der Be- zirksvertretung abgegeben. Bis heute ist es nicht zu Gesprächen oder Lösungs- vorschlägen seitens des Investors mit den Stellung- nehmenden (Gewerbetreibende der südwestlichen Nachbargrundstücke) gekommen. anliegenden Grundstücke sind hierbei nicht zwin- gend eingeschlossen. Ungeachtet dessen liegt es im erklärten Interesse des Vorhabenträgers, Nutzungs- konflikte mit den Nachbarn vorzubeugen und hierzu frühzeitig ins Gespräch zu kommen. Dieser Dialog ist nicht Teil des formellen Bebauungsplanverfah- rens. Das Baugesetzbuch sieht im vorliegenden beschleu- nigten Bebauungsplanverfahren nach § 13a BauGB generell zwei Möglichkeiten für die Öffentlichkeit vor, ihre Belange geltend zu machen. Zum einen gibt es eine frühzeitige Beteiligung gemäß § 13 Abs. 3 Nr. 2 BauGB. In diesem Rahmen bestand vom 01.10.2020 bis einschließlich zum 14.10.2020 die Möglichkeit, Stellungnahmen zum Vorhaben einzu- reichen. Diese werden im vorliegenden Dokument abgewogen und finden entsprechend des Abwä- gungsergebnisses in der weiteren Planung Berück- sichtigung. Zum anderen besteht nochmals die Möglichkeit zur Einflussnahme durch die Öffentlichkeit im Rahmen der Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB. Im Anschluss findet eine formale Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen sowie unter Umständen eine An- passung der Planung und erneute Offenlage statt. Erst nach Abwägung aller Belange und Beschluss durch den Rat der Stadt und Bekanntmachung des Beschlusses besteht Planungsrecht für den Vorha- benträger. 14.2 Gespräche mit Beteiligung der Politik Es wird ein angemessenes Gesprächsformat mit Einbezug der Politik gefordert, um den Nutzungskon- flikt des besagten Geländes zu besprechen und bei- zulegen. 8 ja Die Beteiligung der Politik ist an drei Punkten fest im Aufstellungsverfahren eines Bebauungsplans veran- kert: über den Einleitungsbeschluss zu Beginn des Verfahrens, den Vorgabenbeschluss nach der früh- Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 71453.02 – Arbeitstitel: Kalker Hauptstraße/ Wippermannstraße – Stellungnahmen frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung Stand 15.03.2021 17 zeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und den ab- schließenden Satzungsbeschluss des Bebauungs- plans. Darüberhinausgehend wurde ein Fachgespräch mit Vertretern und Vertreterinnen der Bezirksvertretung Kalk am 24.08.2020 zur Klärung der politischen Ziel- vorstellungen in Bezug auf das Grundstück durchge- führt. An dem Qualifizierungsverfahren hat die Bezirksbür- germeisterin als stimmberechtigtes Mitglied der Be- urteilungskommission teilgenommen. Vertreter*in- nen der einzelnen Fraktion der Bezirksvertretung Köln-Kalk waren mit beratender Stimme eingebun- den. Am 04.03.2021 wurde die Bezirksvertretung Köln-Kalk über das Ergebnis des Qualifizierungsver- fahrens informiert (0734/2021). Zudem wurde ver- einbart, das fortgeschriebene Planungskonzept in der Bezirksvertretung vorzustellen. 14.3 Beteiligungskonzept Es wird die Anwendung der Leitlinien für Bürger- innenbeteiligung durch die Erstellung eines Beteili- gungskonzeptes und der Durchführung unter beson- derer Berücksichtigung der VDI 7001 „Kommunika- tion und Öffentlichkeitsbeteiligung bei Planung und Bau von Infrastrukturprojekten- Standards für die Leistungsphasen der Ingenieure“ gefordert. 23 nein Die Beteiligungsmöglichkeiten zum vorliegenden Be- bauungsplan ergeben sich aus dem BauGB und dem Einleitungsbeschluss. Siehe Stellungnahme 14.1.
Anlage 4 Abwaegung
15714 Zeichen
/ 2 Darstellung und Bewertung der zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan-Entwurf 71453.02 –Arbeitstitel: Kalker Hauptstraße/ Wippermannstraße in Köln-Kalk– eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger Trä- ger öffentlicher Belange Stand 15.03.21 Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) wurde vom 05.07.2019. bis zum 05.08.2019 durchgeführt. Im Zeitraum der Beteiligung sind 10 Stellungnahmen eingegangen. Nachfolgend werden die eingegangenen Stellungnahmen fortlaufend nummeriert. Daran anschließend werden in Übereins timmung mit der laufenden Nummerierung die Inhalte der Stellungnahmen sowie ihre Berücksichtigung im weiteren Verfahren dargestellt. Bei inhaltlich gleichen Stellungnah men wird auf die jeweilige erste Stellung- nahme der Verwaltung verwiesen. Lfd. Nr. TÖB Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 1 Handwerkskammer zu Köln (31.07.2019) Das Vorhaben wird nicht befürwortet. Kenntnisnahme Eine Anpassung der Planung ist nicht erforderlich. 1.1 Auswirkungen auf bestehende Gewerbebetriebe Durch die Umwandlung der Art der baulichen Nutzung von Gewerbe zu Wohnen werden für die aktuell dort an- sässigen Gewerbebetriebe negative Auswirkungen erwar- tet: Durch die Realisierung der Planung käme es zur vollstän- digen Verdrängung der dort aktuell ange siedelten Unter- nehmen, verbunden mit teilweise erheblichen Kosten so- wie Aufwand für die Verlagerung der Betriebsstandorte und dem möglichen Verlust des Kundenstammes. Für die Verlagerung ist das Vorhandensein von Ausweichflächen für neue Betriebsstandorte Voraussetzung. Durch die Realisierung der Planung käme es zum Verlust von gewerblich nutzbarer Fläche und einer Verschärfung der Flächenkonkurrenz und des Nutzungskonflikts zwi- schen Wohnen und Gewerbe. nein Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Die zurzeit in- nerhalb des Plangebiets vorhandenen Nutzungen sollen im Rahmen der Realisierung des Vorhabens verlagert werden. Ende 2019 sind einige Mietverträge ausgelaufen, so dass be- reits heute ein Teil der Gebäude leer ste ht. So ist beispielsweise der größte Gewerbemieter mit seinen 2.130 m² Hallenfläche zum Jahreswechsel ausgezogen. Das Ziel der Planung ist es, innerhalb eines bisher gewerblich genutzten Bereichs dringend benötigten neuen Wohnraum mit ca. 125 Wohneinheiten in Form eines kompakten Wohnquar- tiers zu errichten. Ergänzend sollen eine öffentliche Spielfläche, eine Kindertageseinrichtung sowie, wenn möglich, eine kultu- relle Nutzung realisiert werden. Die Schaffung von weiterem Wohnraum entspricht, vor dem Hintergrund des prognostizierten Bevölkerungswachstums/der wachsenden Anzahl an Haushalten und der damit verbundenen steigenden Wohnraumnachfrage, dem stadtentwicklungspoliti- schen Ziel, in Köln ein au sreichendes Wohnungsangebot bereit Anlage 4 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 71453.02 – Arbeitstitel: Kalker Hauptstraße/Wippermannstraße – Stellungnahmen frühzeitige Beteiligung TöB / 3 Lfd. Nr. TÖB Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung Durch den Verlust von innerstädtischen Betriebsstandor- ten verlängern sich die Anfahrtswege von Gewerbetrei- benden und Handwerkern, um die ansässige Wohnbevöl- kerung mit Dienstleistungen und Waren zu versorgen, was dem stadtplanerischen Leitbild der „Stadt der kurzen Wege" widerspricht. zu stellen. Die Realisierung von weiterem Wohnraum leitet sich aus dem vom Rat der Stadt Köln am 11.02.2014 beschlossenen Stadtentwicklungskonzept Wohnen (StEK Wohnen) ab, und stimmt mit den Leitlinien der städtischen Woh nungspolitik über- ein. Besonders im Stadtteil Kalk verlang en die demographische Ent- wicklung und der daraus resultierende Wohnraummangel die zeitnahe Bereitstellung weiterer Wohnungsbestände. Dies wird auch im Integrierten Stadtteilentwicklungskonzept für den Sozi- alraum Humboldt/Gremberg und Kalk beschrieben, welches am 20.12.2016 vom Rat der Stadt Köln beschlossen wurde. Gleich- zeitig werden für die östliche Randlage der Kalker Hauptstraße und somit auch für den Teil des Plangebiets eine leicht über- durchschnittliche Leerstandsquote, Abwertungstendenzen so- wie z. T. sichtbare trading -down Tendenzen festgestellt. Wohnungsbau in einer integrierten Lage stellt eine generelle Chance dar, bestehende Strukturen weiterzuentwickeln und da- mit die weitere Ausdehnung der Siedlungs - und Verkehrsfläche in den Außenbereich einzudämmen. Aufgrund der guten ÖPNV Anbindung und best ehender Versorgungs- und Einkaufsmög- lichkeiten im Umfeld der Kalker Hauptstraße ist das Leitbild der „Stadt der kurzen Wege“ bezogen auf Einkaufsmöglichkeiten von Waren des täglichen Bedarfs im Nahbereich des Plange- biets in besonderem Maße gegeben. Der Gro ßteil der aktuell dort angesiedelten Gewerbebetriebe entspricht dagegen in sei- nen Angeboten nicht dem täglichen Bedarf. Aus den oben genannten Gründen wird der Wohnnutzung in Kombination mit den öffentlichen Spielflächen, der Kindertages- einrichtung und gg f. einer kulturellen Nutzung am betreffenden Standort vor einer gewerblichen Nutzung entsprechend des Ein- leitungsbeschlusses der Vorzug gegeben. 1.2 Die Eignung des Standortes zur Wohnnutzung wird auf- grund der teilweise extrem hohen Lärmimmissionen ge- nerell in Frage gestellt. ja Das Plangebiet ist durch den Straßenverkehrs -, Schienenver- kehrs- und Gewerbelärm beeinträchtigt. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse werden gem. § 1 Abs. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 71453.02 – Arbeitstitel: Kalker Hauptstraße/Wippermannstraße – Stellungnahmen frühzeitige Beteiligung TöB / 4 Lfd. Nr. TÖB Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 6 BauGB bei der Aufstellung des Bebauungsplans berücksich- tigt. Die Eignung des Plangebietes für eine Wohnnutzung wird im Rahmen einer schalltechnischen Untersuchung bewertet. Eine Ersteinschätzung ergab, dass eine Wohnnutzung unter der Berücksichtigung von aktiven und passiven Lärmschutzmaß- nahmen generell am Standort realisierbar ist. Der Siegerentwurf der Mehrfachbeauftragung sieht zur Bewälti- gung des Lärmkonflikts schallschutzoptimierte Grundrisse sowie weitere Schutzmaßnahmen vor. Alle Wohneinheiten si nd durch- gesteckt orientiert bzw. zum ruhigen Innenhof organisiert. Es werden Schallschutzfenster mit Einzelraumlüftern zur Bahnlinie eingeplant, sowie Wintergärten und Prallscheiben zur Kalker Hauptstraße (ggf. unter Anpassung der Fassade). Im weiteren Ve rfahren wird ein Lärmgutachten erstellt, das die Immissionen aus dem Straßen - und Schienenverkehr und Ge- werbeimmissionen der nördlichen und südlichen Nachbarn er- mittelt. Aufbauend auf dem Gutachten wird bewertet, ob die vor- geschlagenen Maßnahmen zur Schaff ung gesunder Wohnver- hältnisse geeignet sind bzw. inwieweit Anpassungen und Um- planungen notwendig sind. 2 Stadtwerke Köln GmbH (05.08.2019) Es bestehen grundsätzlich keine Bedenken gegenüber dem Planungskonzept. Kenntnisnahme Eine Anpassung der Planung ist nicht erforderlich. 2.1 Trafostation Es wird darauf hingewiesen, dass auf dem Plangebiet eine Trafostation zur Versorgung der umliegenden Be- bauung mit Elektrizität vorhanden sei. Diese werde in al- len Konzeptvarianten durch die vorgesehene Bebauung überplant. Der Versetzung der Trafostation k önne nur zu- gestimmt werden, wenn die Kosten für die Versetzung und die notwendige Anpassung der Dienstbarkeit vom Grundstückseigentümer übernommen w ürden. Der neue Standort müsse als Fläche für Versorgungsanlagen mit den Abmessungen von 4 m x 6 m im Bebauungsplan ge- sichert werden und für Wartungsarbeiten ungehindert zu- gänglich sein. ja Die erwähnte Trafostation befindet sich außerhalb des Plange- bietes, an der nördlichen Grenze des Geltungsbereichs, im Be- reich der öffentlichen Verkehrsfläche (Gehweg). Eine Überpla- nung bzw. Versetzung der Trafostation ist zum derzeitigen Pla- nungsstand nicht vorgesehen. Die Lage der Trafostation wird bei der weiteren Planung b erücksichtigt. Falls eine Überplanung bzw. Versetzung erforderlich sein sollte, werden die Anregungen und Hinweise zur Trafostation berück- sichtigt. Anfallende Kosten für eine erforderliche Versetzung werden von der Vorhabenträgerin übernommen. Bei einer Ve r- setzung in den Geltungsbereich des Bebauungsplans werden die Fläche sowie eventuell erforderliche Leitungsverläufe und Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 71453.02 – Arbeitstitel: Kalker Hauptstraße/Wippermannstraße – Stellungnahmen frühzeitige Beteiligung TöB / 5 Lfd. Nr. TÖB Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung Zuwegungen zur Wartung durch Festsetzungen planungsrecht- lich gesichert. 2.2 Gasleitungen Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass abhängig von der Bebauungsvariante ggf. auch eine Gasleitung betrof- fen sei und verlegt werden m üsse. ja Der Hinweis wird für die weitere Planung berücksichtigt. Im Falle einer notwendigen Verlegung einer Gasleitung, wird diese auf Kosten der Vorhabenträgerin durchgeführt. Im Bebauungs- plan wird ein Leitungsrecht zugunsten des Leitungsträgers fest- gesetzt. 2.3 Hausanschlüsse Es wird angemerkt, dass sich auf dem Gelände noch ak- tive Hausanschlüsse befinden, welche vom Netz abzu- trennen seien. Ja Der Hinweis zu vorhandenen Hausanschlüssen wird zur Kennt- nis genommen und bei der weiteren Planung berücksichtigt. 2.4 Stadtbahntrassen Es wird darauf hingewiesen, dass es durch die angren- zenden Trassen der Linien 1 und 9 zu Erschütterungen und Lärmemissionen kommen k önne. Es seien ausrei- chende Vorkehrungen zum Schutz vor den Immissionen zu treffen. Betriebliche Einschrän kungen seitens der KVB könnten nicht toleriert werden. ja Zum Umgang mit Lärmimmissionen im Plangebiet siehe Stel- lungnahme 1.2. Die erschütterungstechnische Machbarkeitsuntersuchung des Büros Peutz Consult GmbH vom 15.04.2019 ergibt, dass eine Bebauung des Grundstücks unter Einhaltung der Anforderun- gen der DIN 4150-2 an Erschütterungsimmissionen für Wohn- gebiete möglich ist. Von einer Errichtung von Gebäuden direkt im Anschluss an den Bahndamm wird abgeraten . Dieser Emp- fehlung wird in der aktuellen Planung Rechnung getragen, in- dem der mäanderförmige Gebäuderiegel 10 bis 23 Meter von der östlichen Grundstücksgrenze abrückt. Im Zuge der weiteren Planung sind weitere Möglichkeiten zur technischen Erschütte- rungsminderung näher zu eruieren und abzuwägen. Der Hinweis auf mögliche zusätzliche Erschütterungs - und Schalleinwirkungen durch die unterirdisch verlaufenden Stadt- bahntrassen der Linien 1 und 9 wird zur Kenntnis genommen. Ein entsprechender Hinweis wird in di e Begründung zum Be- bauungsplan aufgenommen. Betriebliche Einschränkungen für die KVB werden ausgeschlos- sen. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 71453.02 – Arbeitstitel: Kalker Hauptstraße/Wippermannstraße – Stellungnahmen frühzeitige Beteiligung TöB / 6 Lfd. Nr. TÖB Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 3 Bezirksregierung Düsseldorf, Kampf- mittelbeseitigungs- dienst (18.07.2019) Es wird eine Überprüfung der zu überbauenden Fläche auf Kampfmittel empfohlen. Im Falle von Erdarbeiten mit erheblichen mechanischen Belastungen werden zusätzli- che Sicherheitsdetektionen empfohlen. Sollte es nach 1945 Aufschüttungen im Bereich des Plan- gebiets gegeben haben, seien diese bis auf das Geländeniveau von 1945 abzuschieben. ja Ein Hinweis zum Verhalten bei Kampfmittelverdachten und ein Hinweis zur empfohlenen Sicherheitsdetektion im Fall erhebli- cher mechanischer Belastungen bei der Ausführung werden in den vorhabenbezogenen Bebauungsplan aufgenommen. 4 Polizeipräsidium Köln (05.08.2019) Es bestehen keine Bedenken gegenüber dem Planungs- konzept. Es wird auf das kostenlose Beratungsangebot zur städte- baulichen Kriminalprävention verwiesen. Kenntnisnahme Die Hinweise zur Kriminalprävention werden an die Vorhaben- trägerin weitergeleitet. 5 Bezirksregierung Düsseldorf (05.08.2019) Es bestehen keine Bedenken gegenüber dem Planungs- konzept. Kenntnisnahme 5.1 Bauschutzbereich Es wird angemerkt, dass das Plangebiet unter dem Bau- schutzbereichs des Verkehrsflughafens Köln/Bonn liege (§ 12 LuftVG). Im Plangebiet sei der Bauschutzbereich ab einer Bauhöhe von168 m über NHN betroffen. Aufgrund der im Plangebiet zu erwartenden Bauhöhen bestünden diesbezüglich jedoch keine Bedenken. ja Das Plangebiet b efindet sich auf einer durchschnittlichen Höhe von 46,5 m über NHN. Mit einer geplanten max. s iebengeschos- sigen Bebauung (max. Gebäudehöhe ca. 22,5 Meter) werden die Gebäude weit unter dem Bauschutzbereich von 168 Meter enden. 5.2 Fluglärm Es wird darauf hingewiesen, dass aufgrund der Lage mit Belästigungen durch Fluglärm zu rechnen sei, auch wenn der gesetzliche Lärmschutzbereich des Flughafens Köln/Bonn nicht berührt sei. ja Die Auswirkungen des Fluglärms werden ggf. in einer schall- technischen Untersuchung erfasst. Die Umgebungslärmkarten des LANUV zeigen für das Untersuchungsgebiet keine erhöhten Lärmimmissionen aus dem Flugverkehr. 6 Deutsche Telekom Technik GmbH (01.08.2019) Es bestehen keine Bedenken gegenüber dem Planungs- konzept. Es wird darauf hingewiesen, dass sich im Planbereich Te- lekommunikationslinien der Telekom bef inden, wodurch Belange der Telekom betroffen seien. Bestand und Be- trieb der vorhandenen Telekommunikationslinien müss ten weiterhin gewährleistet bleiben. Kenntnisnahme Die Telekommunikationslinien werden bei der konkreten Er- schließungsplanung berücksichtigt. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 71453.02 – Arbeitstitel: Kalker Hauptstraße/Wippermannstraße – Stellungnahmen frühzeitige Beteiligung TöB Lfd. Nr. TÖB Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung Es wird darum gebeten, folgende Festsetzungen in den Bebauungsplan aufzunehmen: „In allen Straßen bzw. Gehwegen sind geeignete und ausreichende Trassen mit einer Leitungszone in einer Breite von ca. 0,50 m für die Unterbringung der Telekommunikationslinien der Tele- kom vorzusehen.“ Hinsichtlich geplanter Baumpflanzungen sei das "Merk- blatt über Baumstandorte und unterirdische Ver - und Ent- sorgungsanlagen" der Forschungsgesellschaft für Stra- ßen- und Verkehrswesen, Ausgabe 1989; siehe insbe- sondere Abschnitt 3, zu beachten. Es sei sicherzustellen, dass durch die Baumpflanzungen der Bau, die Unterhal- tung und Erweiterung der Telekommunikationslinien der Telekom nicht behindert werden. Zur Versorgung des Planbereichs mit Telekommunikati- onsanschlüssen sei die Verlegung zusätzlicher Telekom- munikationsanlagen erforderlich. Falls notwendig, müss- ten hierfür bereits ausgebaute Straßen wieder aufgebro- chen werden. 7 Pledoc GmbH (17.07.2019) Es bestehen keine Bedenken gegenüber dem Planungs- konzept. Kenntnisnahme Eine Anpassung der Planung ist nicht erforderlich. 8 AWB Köln (17.07.2019) Es wird auf die Einhaltung des § 10 Standplätze für Ab- fallbehälter der Abfallsatzung der Stadt Köln hingewiesen. ja Im Rahmen der Baugenehmigungsplanung wird § 10 der Abfall- satzung der Stadt Köln berücksichtigt. 9 Polizeipräsidium Köln, Führungsstelle Verkehr (12.07.2019) Es bestehen keine Bedenken gegenüber dem Planungs- konzept. Kenntnisnahme Eine Anpassung der Planung ist nicht erforderlich. 10 Finanzamt Köln Ost (17.07.2019) Es bestehen keine Bedenken gegenüber dem Planungs- konzept. Kenntnisnahme Eine Anpassung der Planung ist nicht erforderlich.
Anlage 5
184 Zeichen
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Arbeitstitel: Kalker Hauptstraße/ Wippermannstraße in Köln-Kalk Städtebauliches Planungskonzept Lageplan Städtebaulicher Entwurf Maßstab: 1.1000 C)
Anlage 6
48204 Zeichen
KALEIDUS DOKUMENTATION DER ENTWÜRFE ZUR MEHRFACHBEAUFTRAGUNG KALKER HAUPTSTRASSE / WIPPERMANNSTRASSE Anlage 6 2 Dokumentation der Entwürfe zur Mehrfachbeauftragung Kalker Hauptstraße / Wippermannstraße Titelseite: Perspektive des Entwurfs von LK Architekten Herausgeber PE Kalker Hauptstr. GmbH & Co. KG Standort Köln Holzmarkt 1 50676 Köln Redaktion und Layout Dewey Muller Partnerschaft mbB Architekten Stadtplaner Flandrische Str. 4 50674 Köln T +49 221 92 58 88-0 info@deweymuller.com www.deweymuller.com Burkard Dewey Svenja Hennig Marie Kötterheinrich Abbildungsnachweis Alle Abbildungen wurden - sofern nicht anders angegeben - von den jeweiligen Teilnehmenden erarbeitet. Fotos: © Dewey Muller Partnerschaft mbB Architekten Stadtplaner Köln, im Februar 2021 IMPRESSUM 3 INHALT Anlass und Aufgabe des Verfahrens Verfahren Einzeldarstellungen der Entwürfe 5 6 8 4 Dokumentation der Entwürfe zur Mehrfachbeauftragung Kalker Hauptstraße / Wippermannstraße Amtliche Basiskarte mit Darstellung des Plangebiets | © Stadt Köln © Stadt Köln Kalk Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster232/4 Katasterservice Die OberbürgermeisterinMaßstab: Erstellt am 14.7.2020 Die Karte ist auf Grundlage des amtlichen Liegenschaftskatasterinformationssystem(ALKIS) erstellt worden. Die PE Kalker Hauptstraße GmbH & Co. KG beabsichtigt, das Areal westlich des Rangierbahnhofs und südlich der Kalker Hauptstraße in Köln-Kalk mit einer Größe von ca. 7.440 m² zu bebauen. Zur Findung eines qualifizierten Entwurfskonzepts wurde von Oktober 2020 bis Februar 2021 eine Mehrfachbe- auftragung durchgeführt. Derzeit ist das Grundstück mit mehreren gewerblich genutz- tenHallen,einemdreigeschossigenVerwaltungsgebäudeund einem eingeschossigen Einzelhandelsgebäude bebaut. Die Freiflächen sind als Verkehrs- und Parkplatzflächen gestaltet und nahezu komplett versiegelt. Ziel ist es, das Gelände zu einem begrünten, städtischen Wohnquartier zu entwickeln. Insgesamt sollen ca. 125 Geschosswohnungen im freifinanzierten und öffentlich geför- derten Segment, eine öffentliche Spielfläche, eine kulturelle Nutzung sowie eine Kindertageseinrichtung realisiert werden. Hierzu sollen die bestehenden, gewerblich genutzten Gebäu- de größtenteils zurückgebaut und die vorhandenen Nutzun- gen verlagert werden. Die städtebauliche Integrationsmöglichkeit des bestehenden Gebäudes Wippermannstraße 12 (Solitärgebäude mit Shed- dach) sollte im Verfahren geprüft und dargestellt werden. Die Auftraggeberin führt parallel Gespräche mit den derzeit ansässigen Nutzern, inwiefern ein Verbleib vor Ort langfristig möglich ist. Die erforderlichen inneren Erschließungswege sind autofrei zu planen, um eine hohe Aufenthaltsqualität zu ermöglichen. DabeiisteineZuwegungzumsüdlichundaußerhalbdesPlan- gebiets gelegenen Kunsthauses Kalk (Wippermannstr. 26) für Fußgänger*innen und Fahrradfahrer*innen zu berücksichti- gen. Die erforderlichen Pkw-Stellplätze sollen in einer Tiefga- rage untergebracht werden. Die Freiflächen sollen begrünt und mit Spiel- und Aufenthalts- möglichkeiten gestaltet werden. Neben den erforderlichen privaten Kleinkindspielflächen muss ein öffentlicher Spielplatz gemäß den Vorgaben des Kooperativen Baulandmodells der Stadt Köln mit einer Mindestgröße von 500 m ² realisiert werden. Aufgrund der auf das Grundstück einwirkenden Lärmimmis- sionen (Verkehrs- und Gewerbelärm) von der Kalker Haupt- straße und vom östlich gelegenen Rangierbahnhof sowie gewerblichen Nutzungen soll eine nach Osten und nach Nor- den geschlossene Randbebauung geplant werden. AufgabederteilnehmendenBüroswares,einBebauungskon- zept mit funktionalen Grundrisslösungen und gut gestalteten undproportioniertenFassadenzuentwickeln.BeiderPlanung sind insbesondere die Anforderungen an ausreichenden Schallschutz zu beachten. Nach Erarbeitung und Abstimmung der AufgabensteIlung startete die Mehrfachbeauftragung im November 2020 mit einem Einführungskolloquium, bei dem die Aufgabe vorge- stellt und Fragen beantwortet wurden. Von den fünf zur Teil- nahme eingeladenen Büros haben vier Teams Mitte Januar eine Arbeit zur Beurteilung eingereicht. Anfang Februar 2021 tagte die Beurteilungskommission zur Bewertung der einge- reichten Arbeiten. Der Entwurf des Büros LK Architekten wur- de mit dem 1. Rang ausgezeichnet und zur weiteren Umset- zung empfohlen. Weitere Ränge wurden nicht vergeben. Diese Dokumentation gibt einen Überblick über die einge- reichten Konzepte sowie die ausgesprochenen Bewertungen und Empfehlungen der Beurteilungskommission. ANLASS UND AUFGABE DES VERFAHRENS 5 Blick von Kalker Hauptstraße Richtung Süden auf das Plangebiet 6 Dokumentation der Entwürfe zur Mehrfachbeauftragung Kalker Hauptstraße / Wippermannstraße Mitglieder der Beurteilungskommission Mitglieder mit Stimmrecht – Jürgen Minkus, Architekt, Vorsitzender des Gestaltungs- beirats (Vorsitz) – Paul Bauwens-Adenauer, Geschäftsführender Gesell- schafter Bauwens GmbH Co. KG – Peter Berner, Architekt – Claudia Greven-Thürmer, Bezirksbürgermeisterin Köln- Kalk – Eva Herr, Leiterin des Stadtplanungsamtes Köln – Alexander Jacobi, Geschäftsführender Gesellschafter Bauwens Development GmbH Co. KG – Sabine Pakulat, Vorsitzende Stadtentwicklungsausschuss Berater*innen ohne Stimmrecht – Christian Robyns, SPD in der BV Kalk – Manuela Grube, Bündnis 90/Die Grünen in der BV Kalk – Dr. Tanja Groß, Die Linke in der BV Kalk Vorprüfer*innen – Wolfgang Tuch, Stadtplanungsamt – Martina Hüser, Stadtplanungsamt - Umweltprüfung – Maike Miosic, Bauwens Development GmbH & Co. KG – Fabian Kunkel, Bauwens Development GmbH & Co. KG – Burkard Dewey, Dewey Muller – Svenja Hennig, Dewey Muller – Marie Kötterheinrich, Dewey Muller – Avan Dalloo, Dewey Muller Termine – Versand der Unterlagen: 09.10.2020 – Eingang der Rückfragen: 29.10.2020 – Einführungskolloquium: 05.11.2020 – Abgabe der Pläne: 18.01.2021 – Abgabe des Modells: 25.01.2021 – Abgabe der Präsentation: 03.02.2021 – Sitzung der Beurteilungskommission: 08.02.2021 Auftraggeber Das Verfahren ist ausgelobt von: PE Kalker Hauptstr. GmbH & Co. KG Standort Köln Holzmarkt 1 50676 Köln Verfahrensbetreuung Das Verfahren wird betreut von: DEWEY MULLER Partnerschaft mbB Architekten Stadtplaner Flandrische Str. 4 50674 Köln in enger Abstimmung mit Stadt Köln Stadtplanungsamt Willy-Brandt-Platz 2 50679 Köln Teilnehmende – DeZwarteHond – caspar. – LK Architekten – rheinflügel severin | Schenker Salvi Weber | KRAFT.RAUM. VERFAHREN 7 80m6040200 Mittelpunkt: [360471,5644995] 1:2000 Kalk Schrägluftbild 2018 (Südansicht) Herausgeber: Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster Die Geoinformationen sind gesetzlich geschützt und nur für den Dienstgebrauch zu verwenden. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit sind die jeweiligen Herausgeber verantwortlich. Diese sind auch für die Genehmigung weitergehender Nutzung zuständig. Erstellt am: 14.07.2020 Schrägluftbild mit Darstellung des Plangebiets, Blick Richtung Süden | © Stadt Köln Architektur LK Architekten Brandschutz Büro Burckhardt, Pabst + Partner Statik HIG Ingenieurgesellschaft 1. RANG Auszug aus dem Erläuterungstext Die städtebauliche Grundkonzeption sieht eine mäanderför- mige fünf- bis siebengeschossige Blockrandbebauung ent- lang der Kalker Hauptstraße und der Wippermannstraße vor. Gezielte Richtungswechsel in der Bebauung gliedern den öffentlichen Stadtraum angenehm und erschließen das Quar- tier über spannungsreiche, platzartige Raumfolgen. Die ein- zelnen Hausmodule mit ihren Vor- und Rücksprüngen sowie die variierende Geschossigkeit sorgen für eine gut proportio- nierte und klar gegliederte Baustruktur. Die maßstäblich gegliederten Wohnhäuser sind klar ablesbar und erzeugen eine identitätsstiftende städtebauliche Grundfigur. Der Blockrand zur Kalker Hauptstraße wird baulich geschlos- sen. Gleichzeitig öffnet ein Richtungswechsel der Bebauung das neue Wohnquartier über einen Eingangsplatz einladend zum umgebenden Stadtraum. Von dort wird das neue Quar- tier entlang des Bahndammes barriere- und autofrei über eine angemessen breite Promenade in Nord-Süd-Richtung erschlossen. Weitere Richtungswechsel in der Baustruktur las- sen hier im Zusammenhang mit dem Bahndamm angenehm räumlich gefasste, platzartige Stadträume entstehen - den Spielplatz des Quartiers und im Anschluss den Kulturplatz in Zusammenspiel mit der dort verorteten, kulturell genutzten, ehemaligen Gewerbehalle - und erzeugen spannungsvolle Raumfolgen durch das Spiel von Enge und Weite. Die Gliederung in einzelne Hausstrukturen mit unterschiedli- chen Geschossigkeiten wird auch im Innenbereich der Block- randschließung fortgeführt. Im Innenhof liegt der Außenbereich der Kindertagesstätte und ein Gemeinschafts- hof mit Kleinkindspielplatz, welche vielfältige Möglichkeiten der Begegnung und des Austausches innerhalb der Nachbar- schaft sichern. Der Individualverkehr wird unmittelbar an der Kalker Haupt- straße im Nordwesten in eine Tiefgarage umgeleitet, so dass 8 Dokumentation der Entwürfe zur Mehrfachbeauftragung Kalker Hauptstraße / Wippermannstraße Perspektive von Kalker Hauptstraße 9 tierend aus den städtebaulichen Anforderungen werden hier keine kleinen Wohnungen angeboten, um allen Wohnungen nebenderLagezurKalkerHauptstraßeauchausreichendRäu- me und Freibereiche nach Süden oder Osten anzubieten. Die Leitidee für die Organisation der Wohnungsgrundrisse sind möglichst offene und ineinander fließende Räume, wel- che eine angenehme Wohnatmosphäre über spannungsvolle Raumfolgen erzeugen. Dementsprechend werden die übli- chen Flurzonen minimiert und die Wohnbereiche zu zentralen Mitten innerhalb der jeweiligen Wohnungsgrundrisse ausfor- muliert. Die Freibereiche sind in weiten Teilen als Loggien in dieGebäudekubaturmiteingebunden.Diessicherteinaufge- das gesamte Quartier autofrei umgesetzt werden kann. Die Nord-Südpromenade ist dabei lediglich für Rettungsdienste und die Feuerwehr befahrbar. Die viergruppige Kindertagesstätte im Erdgeschoss wird unmittelbar von der Kalker Hauptstraße über den Auftaktplatz im Norden erschlossen und belebt die Nord-Südpromenade parallel zum öffentlichen Spielplatz. Ein Sitzpodest des Ein- gangsplatzes unterstützt die Abgrenzung und Sicherung zur befahrenen Kalker Hauptstraße. Das Erdgeschossniveau für die Wohnungen im südlichen Bereich der neuen Baustruktur wird leicht erhöht zum öffentli- chen Raum ausgebildet und trägt somit der Stärkung der Pri- vatsphäre für die einzelnen Wohnbereiche Rechnung. Auch dieprivatenTerrassenbereichedererdgeschossigenWohnun- gen liegen dabei erhöht zu den halböffentlichen gemein- schaftlichen Nutzungen im Innenhofbereich. Die Grundidee der neuen Gebäudestruktur ist ein modulares BaukastensystemauseinzelnenHäusernmitunterschiedlichen Geschossigkeiten, die aneinandergereiht die Blockrandbe- bauung schließen. Das Grundmodul besteht aus einer kom- pakten Erschließung als Zwei- bis Vierspänner. Innerhalb der tragendenStruktureinesGrundmodulessinddieunterschied- lichen Wohnungsgrößen geschossweise umsetzbar und dadurch je nach Anforderung variabel austauschbar. Die städ- tebaulichen Richtungswechsel werden innerhalb der jeweili- gen Grundmodule aufgenommen und führen hier zu beson- deren Wohnungszuschnitten. Den oberen Abschluss eines Modules bildet eine zweige- schossige Vierzimmerwohnung, die wie ein klassisches Einfa- milienhausalsMaisonetteim‚HausimHausPrinzip’dieunter- schiedliche Geschossigkeit der einzelnen Baukörper ausformuliert und im städtebaulichen Raum ablesbar wird. Alternativ hierzu ist anstelle der zweigeschossigen Wohnung jedoch auch eine klassische Wohnung mit separater Erschlie- ßung und mit großzügigen Dachterrassen als oberer Abschluss möglich. Den nördlichen Abschluss zur Kalker Hautstraße bildet eine fünf- bis siebengeschossige klassische Bebauung mit zwei Erschließungskernen, die das Grundprinzip der modularen Bebauung gestalterisch mit aufnehmen und fortführen. Resul- Lageplan Schnittansicht von Westen/Innenhof 10 Dokumentation der Entwürfe zur Mehrfachbeauftragung Kalker Hauptstraße / Wippermannstraße Grundriss EG Grundriss 1. und 2. OG Wohnungstypen 4. und 5. OG 11 Ostansicht räumtes Erscheinungsbild, die notwendige Privatheit und nahezu ganzjährig nutzbare Außenbereiche. DerSchallschutzzumGewerbelärmanderKalkerHauptstraße wird soweit notwendig über Prallscheiben gesichert. Entlang der Bahnlinie erfolgt der notwendige Schallschutz der schutz- bedürftigen Räume über entsprechende Schallschutzfenster mit Einzelraumlüftern. Die weitestgehend vorgelagerten Log- gienaufderSüd-undWestfassadebeschränkendenAufwand bezüglich des sommerlichen Wärmeschutzes. Die Erschließung der Tiefgarage erfolgt unmittelbar von Nor- den über die Kalker Hauptstraße. Die notwendige Erhöhung im Zufahrtsbereich im Innenhof wird geschickt in die Planung des Freibereiches der Kindertagesstätte als Sitzstufenanlage bzw. Spielhügel integriert. Der Rückversatz der Tiefgarage zur westlichen Grundstücksgrenze sichert eine intensive Bepflan- zung mit Bäumen in diesem Bereich. Das Quartier wird durch eine einheitliche Ziegelfassade geprägt und schafft damit unspektakulär einen städtischen Kontext. Leichte Variationen in der Farbgebung durch ver- schiedenfarbigeVerfugungendereinzelnenErkerarbeitendie städtebauliche Grundfigur der aneinandergereihten Einzel- häuserweiterheraus.Esentstehteinehochwertigeundidenti- tätsprägende urbane neue Wohnbebauung, die das Thema des Projektes ‚Kaleidus - Vielfalt leben‘ mit einfachen Mitteln prägnant umsetzt. Es entsteht ein einladender zeitloser Neubau, der durch die Wahl seiner Materialien und die harmonische Zusammenfüh- rung der Detailpunkte zeitlos und in Würde altern kann und damit dem Grundgedanken der Nachhaltigkeit konzeptionell undimDetailRechnungträgt.EinGroßteilderDächerwirdals Gründach ausgebildet, um den ökologischen Fußabdruck soweit wie möglich zu minimieren. Empfehlungen für die weitere Umsetzung DieBeurteilungskommissionempfiehltdemAuftraggeber,die Arbeit von LK Architekten als Grundlage für die weitere Bear- beitung zu wählen. Dabei sind folgende Punkte zu beachten: Die Lage der geförderten Wohneinheiten ausschließlich im vorderen Grundstücksbereich entlang der Kalker Hauptstraße ist noch einmal – auch vor dem Hintergrund einer stärkeren Durchmischung der Typologien – zu prüfen. Um den Zuzug von Familien zu ermöglichen, ist zu prü- fen, ob der Anteil an 4-Zimmer-Wohnungen – möglichst in den unteren Geschossen – erhöht werden kann. Um möglichst alle Wohnungen für mobilitätseinge- schränkte Personen nutzbar zu machen, ist zu prüfen, ob eine barrierefreie Erschließung der Wohneinheiten im fünften Obergeschoss unter Einhaltung der abgestuften Gebäudekubatur möglich ist. Der weitere Planungsprozess ist von einem Schallgutach- ter zu begleiten. Der Schalleintrag durch den Gebäude- durchgang in den Innenhof, auf die Südfassaden des Hochpunktes sowie auf die Dachterrassen ist zu vermei- den. Eine Reduzierung der Durchgangsbreite in den Innenhof ist zu untersuchen. Die Freiflächengestaltung ist durch ein Fachbüro unter Beibehaltung der Grundkonfiguration zu qualifizieren. Es ist zu prüfen, ob der Anteil an Grün-/Freiflächen erhöht werden kann. DerfortgeschriebenePlanungsstandsollderBVKalkvor- gestellt werden. Bewertung der Beurteilungskommission Die städtebauliche Grundkonzeption sieht eine mäanderför- mige Blockrandbebauung entlang der Kalker Hauptstraße und der Wippermannstraße vor. Der siebengeschossige, prä- gnante Kopfbau an der Kalker Hauptstraße knickt an der Ecke zur Wippermannstraße leicht ab und leitet so charmant über einen Vorplatz in das neue Quartier. Über mehrere Richtungs- wechsel in der Baustruktur wird die Parallelität zur Bahn gebrochen und es entsteht eine Folge unterschiedlich dimen- sionierter, spannungsvoller Räume mit einem Wechsel aus Enge und Weite. Auch die Sheddach-Halle wird freigestellt und über einen Vorplatz gelungen eingebunden. Die fünf- bis sechsgeschossigen, in ihrer Kubatur ablesbaren Einzelbaukörper gliedern den langen Gebäuderiegel im angenehmen Rhythmus und bilden eine attraktive Vorderseite zurBahnlinie.ImSüdentrepptdasGebäudegeschicktaufvier Geschosse ab und schafft einen Anschluss an das westliche Bestandsgebäude an der Zechenstraße. Die vorgeschlagene Bauhöhe ist städtebaulich vertretbar und kann eine Neuent- wicklung dieses Areals initiieren. Konflikte durch die geringfü- gige Überschreitung der Abstandsflächen in diesem Bereich bedürfen der gesonderten Betrachtung, scheinen jedoch lösbar. Die gebäudeinterne Erschließung wird über Zwei- bis Vier- spännerorganisiert.AlleWohneinheitensindentwederdurch- gesteckt oder zum ruhigen Innenhof orientiert und gewähr- leisten sowohl im Hinblick auf Belichtung sowie Schallschutz eine gute Wohnqualität. Zur Kalker Hauptstraße sind ergän- zende Schallschutzmaßnahmen wie z.B. Prallscheiben erfor- derlich, die ggf. eine Anpassung in der Fassadengestaltung hervorrufen. Die nutzerspezifischen Vorgaben sowie die Vor- gaben zur Förderfähigkeit werden im Wesentlichen eingehal- ten. Durch die geschickte Anordnung der Wohneinheiten kann auf eine Befahrbarkeit des Innenhofs für die Feuerwehr verzichtet werden. Die Kita ist eingeschossig organisiert und über den Vorplatz erschlossen. Die Abwicklung des Hol- und Bringverkehrs der Kita im Bereich der Kalker Hauptstraße überzeugt durch eine klare Trennung von befahrbarem und autofreien Bereich. Der öffentliche Kinderspielplatz liegt gut einsehbar und gleichwohl geschützt im mittleren Grundstücksbereich. Die privaten Kleinkindspielflächen befinden sich im Innenhof und werden über einen eingeschossigen Gebäudedurchgang erschlossen, der auch durch seine gewählte Breite einen Schalleintrag ermöglicht. Der Entwurf bietet in vielen Aspekten gelungene Antworten auf die Herausforderungen des Standortes. Er überzeugt ins- besondere durch die städtebauliche Grundkonfiguration, die sich sehr gut in den Kontext einfügt und eine Folge an quali- tätsvollen, unterschiedlich zugeschnittenen Freiräumen schafft. 12 Dokumentation der Entwürfe zur Mehrfachbeauftragung Kalker Hauptstraße / Wippermannstraße Modellfotos 13 Piktogramm Städtebau Piktogramm Fassadengliederung Architektur rheinflügel severin | Schenker Salvi Weber Landschaftsarchitektur KRAFT.RAUM. Lärmschutz blauphysik Brandschutz BFT Cognos TEILNEHMENDE Perspektive von Kalker Hauptstraße 14 Dokumentation der Entwürfe zur Mehrfachbeauftragung Kalker Hauptstraße / Wippermannstraße Auszug aus dem Erläuterungstext Der Entwurf versteht sich als ein Stück Stadt und betont damit in dieser besonderen Lage an der Bahn, wo sich die gründer- zeitliche Struktur Kalks etwas verliert, den städtischen Zusam- menhang. Mit der bloßen Schließung des Blockrands ist es an dem Ort nicht getan, obschon diese im Sinne des Lärmschut- zes faktisch vollzogen wird. Der Entwurf greift vielmehr die Heterogenität seines baulichen Umfeldes auf und verknüpft diese mit dem gründerzeitlichen Blockmotiv. Daraus resultiert ein Höhenspiel, welches u.a. die Sheddach-Halle und weitere Gebäude geringer Höhe im südlichen Grundstücksbereich berücksichtigt. Die Staffelung der Höhen von Süd nach Nord ist eines der zentralen Themen der gewählten Volumetrie. Mit der Höhen- staffelunggehteineTiefenstaffelungderFassadeneinher.Erst aus der Kombination erwächst die Unverwechselbarkeit die- ses dreidimensional ausdifferenzierten Baukörpers, dessen Takt mit einem kurzweiligen Stakkato zu vergleichen ist. Der Rhythmus folgt der inneren Gebäudestruktur und bildet damit fürjedeneinzelnenTreppenhauszugangeineAdresseaus.Die eingesetzten Materialien und Farben unterstützen das Wech- selspiel der vier- bis achtgeschossigen Fassaden. Dabei wer- denMaterialienderumgebendenGebäudewiedieZiegelder Sheddach-Halle aufgegriffen und mit übergeordneten Ideen ergänzt und verfremdet. Lasierte Steine bringen Farbe ins Spiel und geben den Baukörpern eine vielfältige Identität. Der bauliche Schwerpunkt liegt mit acht Geschossen im Eck- bereich von Kalker Hauptstraße und Wippermannstraße. Hier setzt der Entwurf ein bauliches Zeichen als östlicher Schluss- steinvonKöln-Kalk.ZumNachbargebäudeanderZechenstra- ße vermittelt ein fünfgeschossiger Baukörper an der Kalker Hauptstraße. Gegenüber der Bahntrasse wurden alle Gebäu- deteile so weit wie möglich abgerückt, sodass sich die Erschütterungen durch den Bahnverkehr auf ein Minimum reduzieren. Der Versatz nach Westen und das Abrücken gegen Osten komprimiert die Baumassen in einem zentralen Streifen, welcher die Wippermannstraße neu definiert, auf- wertet und zur neuen Wohnadresse in Kalk transformiert. Das Wohnen wird über klassische Mehrspänner organisiert. In der Regel handelt es sich um Drei- bis Vierspänner, beim Kopfbau um einen Sechsspänner. Hofseitig gelegene Woh- nungen können über einen Fluchtkorridor als Verbindung von Lageplan 15 zwei Treppenhäusern oder über die Dachterrassen entfluchtet werden. Die insgesamt 135 Wohnungen verfügen über lärmschutzop- timierte Grundrisse. Dazu werden alle schutzbedürftigen Auf- enthaltsräume um eine zentrale, verglaste, jedoch natürlich belüftete Loggia angeordnet. Straßen- wie bahnseitig kann über eine Spaltbegrenzung auf 40 mm eine erhöhte Lärmmin- derungerreichtwerden,sodassindenschutzbedürftigenRäu- men mit natürlicher Lüftung ein Innenpegel von unter 35 dB gewährleistet werden kann. Im EG des nördlichen Bereichs befindet sich die Kita unter- halb der geförderten Wohnungen. Der Drop-Off-Bereich der Kita ist dem Eingangsbereich an der Schnittstelle zur Kalker Hauptstraße zugeordnet. Trotz der hohen Dichte kommt den privaten und gemein- schaftlichen Gärten eine große Bedeutung zu. Als recht klas- sisch kann man die Westgärten der Erdgeschosswohnungen bezeichnen, welche ruhig gelegen sind und von mittags bis abends besonnt werden. Ebenso privat und großzügig gestal- tensichdiezahlreichenDachgärten,welchesichdurchdiedif- ferenzierteHöhenentwicklungentlangderWippermannstraße ergeben. Als dritte Gartenkategorie bietet ein großer Gemeinschaftsdachgarten an der Kalker Hauptstraße ein Angebot für die Bewohnerschaft der geförderten Wohnungen. Der öffentliche Spielplatz schließt sich auf der Ostseite des Gebäudes südlich des Drop-Off-Bereichs der Kita an und ver- teilt sich wie die nach kooperativem Baulandmodell geforder- te Grünfläche auf mehrere, in die Spielstraße integrierte Inseln, sodass die Bezeichnung Spielstraße hier ihrer Bedeu- tung in besonderer Weise gerecht wird. Durch diese Anord- nungwerdenvorallemdieinderGrößenordnungaufdieFeu- erwehr ausgelegten Verkehrsflächen für das Spielen aktiviert. Der begrenzte Außenraum erfährt damit eine maximale Multi- codierung am Fuße des Bahndamms. Die Inseln sind mit unterschiedlichen Themen belegt. Ein Spielturm im Norden erhöht die Sichtbarkeit der öffentlichen Spielfläche von der Kalker Hauptstraße aus. Die Spielangebote für Kleinkinder sind im südlichen Bereich der Spielstraße vorgesehen, bevor diese als Multifunktionsfläche für kulturelle Veranstaltungen vor der Sheddach-Halle endet. Der Querschnitt der Spielstra- ße fällt nach Osten leicht ab und sammelt das Regenwasser in einer offenen Rinne. Die Spiel- und Grüninseln verfügen über NordansichtQuerschnitt Einsenkungen, sodass sie bei Starkregen als Retentionsfläche genutzt werden können. Die vorgeschlagene Bebauung besteht aus kompakten Gebäudetypen, die mit kleinem Oberflächen-/Volumenver- hältnis niedrige Baukosten und geringe Energieverbräuche erwarten lassen. Für einen konsequenten Beitrag zum Klima- schutz werden alle Dachflächen mit Photovoltaikanlagen aus- gestattet. Die erforderlichen Retentionsqualitäten werden durch eine Kombination mit extensiver Begrünung oder der Nutzung von Mäanderplatten/samenfreiem Substrat erreicht. Ebenso klimaneutral wie die Stromerzeugung stellt sich die Wärmegewinnung durch eine moderne Wärmepumpentech- nologie dar. Grundriss EG Grundriss 1. OG 16 Dokumentation der Entwürfe zur Mehrfachbeauftragung Kalker Hauptstraße / Wippermannstraße Ostansicht Modellfotos 17 Bewertung der Beurteilungskommission Der Entwurf sieht einen geschlossenen Gebäuderiegel ent- lang der Kalker Hauptstraße und Wippermannstraße vor. Leit- ideedesEntwurfesisteinerhythmischeStaffelungderGebäu- dehöhen, mit der auch eine Tiefenstaffelung der Fassaden einhergeht, welche den Gebäuderiegel kleinteilig und span- nungsreich gliedert. An der Ecke Kalker Hauptstraße Wipper- mannstraße positioniert sich das Gebäude selbstbewusst mit einem Hochpunkt von acht Geschossen. Durch die Abstufung in Richtung Süden und Westen auf vier bzw. fünf Geschosse gelingt eine gute Einbindung in die gebaute Umgebung. Auch die Sheddach-Halle wird durch die Aufnahme der Bau- flucht angemessen integriert. Das maximale Abrücken der Gebäudeteile vom Bahndamm schafft einen großzügigen Freibereich von hoher Aufenthalts- qualität entlang der östlichen Grundstücksgrenze, in den auch die öffentliche und private Spielfläche integriert sind. Die frei- en, inselförmigen Formen gehen fließend ineinander über und verleihen der Nord-Süd-Verbindung einen lebendigen, besonderen Charakter, auch wenn zur Kalker Hauptstraße eine Abgrenzung/Einfassung der öffentlichen Spielfläche erforderlich ist. Während das Gebäude möglichst weit vom östlichen Bahn- damm abrückt, entstehen auf der Westseite nur sehr schmale, private Blockinnenbereiche. Es kommt zu einem Ungleichge- wicht zwischen privaten und halböffentlichen/öffentlichen Freiräumen. Zudem führt die Positionierung zu einer Über- schreitung der Abstandsflächen entlang der westlichen Grundstücksgrenze. Das Gebäude wird durch sieben Treppenhäuser sehr wirt- schaftlich erschlossen. Zur Sicherstellung der notwendigen Rettungswege werden die Treppenhäuser ab dem dritten OG jedoch teils durch innenliegende Gänge miteinander verbun- den, wodurch sich der Anteil an Erschließungsfläche erhöht. Die Wohnungen sind meist über einen zentralen Wohn-Ess- Bereich als Verteilerraum organisiert, der die einzelnen Zim- mer erschließt. Alle schutzbedürftigen Aufenthaltsräume sind jeweils um eine verglaste, natürlich belüftete Loggia angeord- net, die die Anforderungen an den Schallschutz erfüllen kann. Leider entstehen aufgrund des Erschließungssystems jedoch viele einseitig, ausschließlich zur Schallquelle ausgerichtete Wohnungen, deren Wohnqualität insbesondere im Hinblick auf die Sicherstellung gesunder Wohnverhältnisse äußerst kri- tisch beurteilt wird. Darüber hinaus werden die Vorgaben der WohnraumförderungsbestimmungendesLandesNRWineini- gen Aspekten nicht eingehalten. Die Arbeit liefert insgesamt einige interessante Ansätze z. B. in der Gebäudekubatur und Freiraumgestaltung, weist jedoch insbesondereimHinblickaufdiestädtebaulicheSetzungnahe der westlichen Grundstücksgrenze und die einseitige Orien- tierung vieler Wohneinheiten Schwächen auf, die ohne maß- gebliche Umplanungen kaum zu beheben sind. Architektur DeZwarteHond TEILNEHMENDE Perspektive von Kalker Hauptstraße 18 Dokumentation der Entwürfe zur Mehrfachbeauftragung Kalker Hauptstraße / Wippermannstraße Auszug aus dem Erläuterungstext Das Kaleidoskop setzt einen Qualitätsimpuls an der Kalker Hauptstraße, sowohl visuell über eine expressive Form und kräftige Details als auch bezogen auf die Wohnqualität. Die besondere Herausforderung, in einer stark lärmbelasteten Situation besondere Wohnqualitäten zu schaffen, wird in eine Form übersetzt, die zwei sehr unterschiedliche Seiten ausbil- det:maximaleOberflächeundmaximaleBesonnungRichtung Westen und maximale Aussicht bei maximalem Schallschutz nach Osten. Durch die prismaförmigen Gebäudeeinheiten ist auch in den oberen Stockwerken, wenn sich der Riegel zu Gunsten einer prägnanten Silhouette auflöst, der Lärmschutz weiterhin gewährleistet. Städtebaulich wird dabei sowohl zur Sheddach-Halle als auch zur Nachbarbebauung „Nähe“ gesucht, um den Schallschutz zu optimieren und eine räumli- che Fassung des Hofraums zu erreichen. Ziel ist es, die Kalker Stadtbewohner*innen sowie die (zukünf- tigen) Stadtstrukturen vor negativen Lärmimmissionen des Schienenbetriebs im Osten des Gebietes zu schützen. Damit ist eine durchgängig geschlossene Fläche zur Lärmquelle gesetzt. Um die hofseitigen Flächen zu maximieren und die Erschließung des Grundstückes sowie der südlichen Anrainer zu vereinfachen, wurde der Körper unterteilt und leicht gegeneinander versetzt entlang der Bahntrasse positioniert. Hieraus ergibt sich eine selbstverständliche Gliederung der Fassade.ZumruhigenInnenhofwirddieFassadenflächemaxi- miert. Die Erhöhung des Anteils an Süd- und Westfassaden um mehr als 40 % ermöglicht es 95 % aller Schlafräume und Kinderzimmer zum ruhigen Innenhof zu orientieren. Hierdurch werden aufwendige Fassadenkonstruktionen zur Bahntrasse vermieden. Das Kaleidoskop entsteht. Die zusätzliche Fläche für die Kita wird im EG und ersten OG an der Kalker Haupt- straße positioniert. Die Wohnflächen werden durch eine gespiegelte Dopplung des ersten Volumens kompensiert. Dersoentstandene„Kopf“bildeteinenadäquatenAuftaktan der Kalker Hauptstraße und schützt auch hier vor Lärm. Die Höhen der einzelnen Gebäudeteile erhalten eine expres- sive Staffelung, um so auf den städtebaulichen Kontext, die Erschließung und das Raumprogramm zu reagieren. Der Hochpunkt(VII)befindetsichdabeibewusstnichtaufderEcke zur Kalker Hauptstraße, sondern leicht zurückgesetzt. Dies respektiert die im Kontext angrenzende geringere Bestands- höhe und adressiert das Gebäude stärker an den sehr großen Bahnflächen. Zur Sheddach-Halle erfolgt der Übergang durch eine Viergeschossigkeit. Detailinterventionen wie Auskragun- gen beenden das Gebäude und schaffen Raum für die Erschließung der Sheddach-Halle und der Tiefgarage. Ein bunter und differenzierter Freiraum bietet Angebote für alle. Die TG wurde im nördlichen Bereich konzentriert, sodass Lageplan 19 im südlichen Bereich auch größere Bäume gepflanzt werden können. Die TG verfügt darüber hinaus über drei Aussparun- gen, um auch im Bereich der Kita große Bäume pflanzen zu können. Der Innenhof wie auch die Erdgeschosse sind gegen- über der Umgebung 50 cm angehoben. Dies schafft Privat- sphäre im EG zum Wohnen und reduziert die Baukosten für die TG. Der öffentliche Spielplatz ist direkt an der Kalker Hauptstraße in der Fuge zu den Bahnflächen positioniert, um eine maxima- le Frequentierung sicherzustellen. Feuerwehr und Rettungs- dienste können die große Hofdurchfahrt durchfahren. Hier- durch entstehen an zwei Stellen strategisch Aufstell- und Anleiterflächen, die eine Rettung sehr vieler Wohnungen erlauben und den Freiraum im Hof nicht stark belastet. Die Gebäudestruktur bestehend aus Vierspännertypologien erlaubt wirtschaftliche Grundrisslösungen. Alle Schlaf- und Kinderzimmer des freifinanzierten Wohnungsbaus sind zum ruhigen Innenhof orientiert. Für die Vermarktung bietet dies großeVorteile.ZudenBahnflächen,dieeinebesonderenAus- sicht bieten, wurden die Wohnräume der größeren Wohnun- genausgerichtet,wieauchBalkone.DieGüterverkehrsstrecke ist insbesondere nachts ein Problem, kann tagsüber aber eine besondere Wohnqualität bieten. Ein Produkt, das auf dem Kölner Wohnungsmarkt und im aufstrebenden Veedel Kalk in derLageist,besondereKund*innenanzusprechen.Dergeför- derte Wohnungsbau befindet sich über der Kita und im ersten Prisma.DieSchlafräumezurKalkerHauptstraßesindübereine verglaste Loggia schallgeschützt. Die Kita ist zur Kalker Hauptstraße und direkt zum öffentlichen Spielplatz an der Wippermannstraße orientiert. Der zweige- schossige Mehrzweckraum, kann auch extern genutzt werden und verbindet Außen- und Innenspiel. Die raue Umgebung der Bahnflächen und der Kalker Haupt- straße erfordert ein langfristig robustes Material. Die gezie- gelten Fassaden nehmen über die hellen rostroten Töne den Bahnkontext auf. Das umlaufende Fassadenrelief von ca. 2 cm stark hervorstehenden Steinen spielt mit dem Begriff des KaleidoskopsundhilftinsbesonderediegeschlossenerenFas- saden nach Norden und Osten zu strukturieren. Sowohl in der Fern- als auch Nahwirkung entsteht ein hoher Wiedererken- nungswert. Die robuste Materialwahl ist die Grundlage einer auf Langfristigkeit angelegten Nachhaltigkeit. Querschnitte Die Dachflächen werden mit Gründächern und aufgestellten PV-Anlagen doppelt genutzt: zur Energiegewinnung und Regenwasserrückhaltung. Das restliche Dachwasser und Oberflächenwasser kann im südlichen Hofbereich, der nicht unterbaut wird, versickert werden. Das optimierte Fassaden- verhältnis nach „Innen - wie Außen“ und der Verzicht auf auf- wendige Loggiakonstruktionen schaffen ein gutes A/V-Ver- hältnis. Zusammen mit aktiven Solargewinnen (PV auf dem Dach) und passiven solaren Gewinnen durch eine weitgehend verschattungsfreie Gebäude- und Wohnungskonfiguration sind die Grundlagen für ein langfristig nachhaltiges Gebäude gelegt. 20 Dokumentation der Entwürfe zur Mehrfachbeauftragung Kalker Hauptstraße / Wippermannstraße Grundriss EG Grundriss 1. OG 3 - Z i - A p p Typ75m² 1 - Z i - A p p Typ 30m² 2 - Z i - A p p Typ55m² 3 - Z i - A p p Typ75m² 3 - Z i - A p p Typ75m² 1 - Z i - A p p Typ 30m² 2 - Z i - A p p Typ55m² 3 - Z i - A p p Typ75m² 3 - Z i - A p p Typ75m² 1 - Z i - A p p Typ 30m² 2 - Z i - A p p Typ55m² 2 - Z i - A p p Typ55m² 2 - Z i - A p p Typ55m² 2 - Z i - A p p Typ55m² 3 - Z i - A p p Typ75m² 3 - Z i - A p p Typ75m² 1 - Z i - A p p Typ 30m² 2 - Z i - A p p Typ55m² 3 - Z i - A p p Typ75m² ErdgeschossM 1:200 3 - Z i - A p p Typ75m² 1 - Z i - A p p Typ 30m² 2 - Z i - A p p Typ55m² 3 - Z i - A p p Typ75m² 3 - Z i - A p p Typ75m² 1 - Z i - A p p Typ 30m² 2 - Z i - A p p Typ55m² 3 - Z i - A p p Typ75m² 3 - Z i - A p p Typ75m² 1 - Z i - A p p Typ 30m² 2 - Z i - A p p Typ55m² 2 - Z i - A p p Typ55m² 2 - Z i - A p p Typ55m² 2 - Z i - A p p Typ55m² 3 - Z i - A p p Typ75m² 3 - Z i - A p p Typ75m² 1 - Z i - A p p Typ 30m² 2 - Z i - A p p Typ55m² 3 - Z i - A p p Typ75m² 2 - Z i - A p p Typ55m² 1.OGM 1:200 Kellerersatz- räume 2.OGM 1:500 Tiefgarage undUG M1:500 Fahrrad freifinanziert Kellerräume freifinanziert Kellerräume freifinanziert Kellerräume freifinanziert Kellerräume freifinanziert Kellerräume freifinanziert Tiefgarage 83Stellplätze 3 - Z i - A p p Typ75m² 1 - Z i - A p p Typ 30m² 2 - Z i - A p p Typ55m² 3 - Z i - A p p Typ75m² 3 - Z i - A p p Typ75m² 1 - Z i - A p p Typ 30m² 2 - Z i - A p p Typ55m² 3 - Z i - A p p Typ75m² 3 - Z i - A p p Typ75m² 1 - Z i - A p p Typ 30m² 2 - Z i - A p p Typ55m² 2 - Z i - A p p Typ55m² 2 - Z i - A p p Typ55m² 2 - Z i - A p p Typ55m² 3 - Z i - A p p Typ75m² 3 - Z i - A p p Typ75m² 1 - Z i - A p p Typ 30m² 2 - Z i - A p p Typ55m² 3 - Z i - A p p Typ75m² ErdgeschossM 1:200 3 - Z i - A p p Typ75m² 1 - Z i - A p p Typ 30m² 2 - Z i - A p p Typ55m² 3 - Z i - A p p Typ75m² 3 - Z i - A p p Typ75m² 1 - Z i - A p p Typ 30m² 2 - Z i - A p p Typ55m² 3 - Z i - A p p Typ75m² 3 - Z i - A p p Typ75m² 1 - Z i - A p p Typ 30m² 2 - Z i - A p p Typ55m² 2 - Z i - A p p Typ55m² 2 - Z i - A p p Typ55m² 2 - Z i - A p p Typ55m² 3 - Z i - A p p Typ75m² 3 - Z i - A p p Typ75m² 1 - Z i - A p p Typ 30m² 2 - Z i - A p p Typ55m² 3 - Z i - A p p Typ75m² 2 - Z i - A p p Typ55m² 1.OGM 1:200 Kellerersatz- räume 2.OGM 1:500 Tiefgarage undUG M1:500 Fahrrad freifinanziert Kellerräume freifinanziert Kellerräume freifinanziert Kellerräume freifinanziert Kellerräume freifinanziert Kellerräume freifinanziert Tiefgarage 83Stellplätze 21 Ostansicht Modellfotos Bewertung der Beurteilungskommission Das Büro entwickelt mit einem Gebäuderiegel aus prismaför- migen Gebäudeeinheiten ein eigenständiges, starkes Ent- wurfsmotiv als städtebauliche Antwort auf die Herausforde- rungen des Standortes. Der Gebäuderiegel mit Nord-Süd- Erstreckung bildet zwei sehr unterschiedliche Seiten aus: eine kompakte Fassade zur lärmemittierenden Bahn und eine auf- gefaltete Westfassade mit maximaler Oberfläche zum ruhigen Innenhof. Mit der expressiven Form und den schmalen, aus- kragenden Stirnseiten erzielt der Entwurf einen hohen Wiedererkennungswert. Der Gebäuderiegel ist in großen Teilen sechsgeschossig, der Hochpunkt mit acht Geschossen ist von der Kalker Hauptstra- ße abgerückt im mittleren Grundstücksbereich verortet. Er ist im Hinblick auf die Lärmimmissionen allseitig stark exponiert und erfordert zusätzliche Schallschutzmaßnahmen. Im Süden rücktdasGebäudenahandenBahndammheran,wasKonflik- te in Bezug auf Abstandsflächen hervorruft und besondere Maßnahmen für den Erschütterungsschutz erfordert. Die Wohnungen werden über sieben Treppenhäuser wirt- schaftlich erschlossen. Lediglich im nördlichen Gebäudeteil wird die sehr große Gebäudetiefe für die Anordnung von Ersatzkellerräumen genutzt. Die Wohnungsgrundrisse reagie- ren mit einer Ausrichtung fast aller Schlafräume zum ruhigen Innenhof in besonderer Weise auf die Lärmbelastungen vor Ort, auch wenn durch die prismatische Grundform viele Räu- me besonderen Zuschnitts entstehen. Die Kita wird im Erdgeschoss und ersten OG des nördlichen Prismas angeordnet, wodurch eine besondere Fassadenge- staltung über zwei Geschosse an der Kalker Hauptstraße ermöglicht wird. Die vorgeschlagene Gestaltung der Ostseite kann aufgrund ihrer Gleichförmigkeit nicht überzeugen und wirktmonumental.DieGliederungdurchBalkoneistdurchdie einwirkenden Schallimmissionen in der Form nicht umsetzbar. DieFreiraumgestaltungistinsgesamtsehrschematischdarge- stellt und lässt viele Fragen offen. Der öffentliche Spielplatz ist nah an der Kalker Hauptstraße positioniert und bietet wenig Aufenthaltsqualität. Alle privaten Kleinkindspielflächen sind im geschützten Innenhof angeordnet, der über eine zweige- schossige Gebäudedurchfahrt auch für die Feuerwehr erschlossen wird. Der Schalleintrag in den Hof sowie dessen Befahrbarkeit und damit einhergehende Einschränkungen bei der Freiraumgestaltung werden kritisch bewertet. Zudem reicht das Außengelände der Kita nah an die Erdgeschoss- wohnungen heran und lässt Konflikte erwarten. Insgesamt stellt die Arbeit einen konzeptionell sehr interes- santen Ansatz dar, der in seiner konkreten Ausführung nicht in Gänze überzeugen kann. 22 Dokumentation der Entwürfe zur Mehrfachbeauftragung Kalker Hauptstraße / Wippermannstraße Architektur caspar. Landschaftsarchitektur club L94 Statik Drees und Sommer TEILNEHMENDE Perspektive von Norden in Blockinnenbereich Entlang der Kalker Hauptstraße fügt sich der fünf- bis sechs- geschossigeBaukörperindienähereUmgebungeinundstellt den Auftakt zum neuen Kaleidus dar. Die Giebelform wird von dendahinterbefindlichenBaukörperngebildet,welchesichin Richtung Süden bis auf vier Geschosse herunterstaffeln und vor der hohen Lärmbelastung schützen. Der ca. 140 m lange Baukörper ist in vier individuell gestaltete Gebäude geglie- dert. Die Satteldächer erinnern an den vormals industriellen Charakter des Grundstückes. EineTordurchfahrtlädtzumlebendigenInnenbereichein.Den Auftakt bildet der Quartiersplatz mit Service Point, Kita und Café, gefolgt vom zentralen Platz am Park, welcher zum Ver- weilen an den Grünflächen einlädt. Den Abschluss bildet der Platz an der Sheddach-Halle mit kulturellem Angebot und angrenzendem Multifunktionsraum – der Fokuspunkt für das durchmischte Quartier. Die sozial geförderten Wohnungen befinden sich im nördli- chen Teil inklusive der zweigeschossigen Kita. Die freifinan- zierten Wohnungen befinden sich im mittleren und südlichen Teil. Die vorgeschlagene Randbebauung generiert maximalen Freiraum und erlaubt eine möglichst vielseitige Entwicklung des zukünftigen Baufeldes an der Zechenstraße. Die modular entwickelten Gebäude aus einer Hybridkonstruk- tion aus Holz und Stahlbeton ermöglichen den höchsten Grad anFlexibilität.AlleWohnungensindzumgrünenInnenbereich orientiert. Die zu den Bahngleisen und zur Kalker Hauptstraße orientierten Küchen und Schlafräume sind mit Schalldämmlüf- tern ausgestattet. Das neue Quartier stellt den Nutzer*innen, Besucher*innen und Passant*innen in den Mittelpunkt und generiert integra- len urbanen Raum bis in die angrenzenden Nachbarschaften. Die Platzabfolge Stadtplatz kann darüber hinaus vom südli- chen Ensemble durch eine angemessene Nutzungsmischung im Erdgeschoß noch zusätzlich aktiviert werden. Der Haupterschließungsweg des neuen Wohnquartiers ver- läuft der Architektur folgend von Nord nach Süd, und bildet in der Mitte einen Versprung aus. An den Anfang und Endpunk- ten sowie am Versprung des Weges entstehen Platzsituatio- nen. Auf dem untersten Platz gegenüber der Sheddach-Halle befindet sich die Möglichkeit, im Schatten der Bäume auch draußen das Gastronomieangebot des Cafés zu nutzen. Die öffentlichen Spielflächen befinden sich innerhalb des Wohn- quartiers und sind als Rasenflächen mit Obstgehölzen und SandspielflächenmitentsprechendenSpielgerätenausgestat- tet. Das Wohnquartier wird mittig von der Kalker Hauptstraße erschlossen. Der Quartiershauptweg ist autofrei gehalten und nur für Fußgänger*innen und Radfahrer*innen zugänglich. Als Teil des Servicekonzeptes wird eine Service- und Reparatur- station angeboten. Grundgedanke in allen Baukörpern sind die Festlegungen eines einheitlichen Tragrasters, welches einen durchgängigen Auszug aus dem Erläuterungstext Köln-Kalk ist von einem Reichtum an städtebaulichen und kul- turellen Einflüssen geprägt. Das Konzept verbindet diese Viel- falt und reagiert mit seinem gestaltprägenden Städtebau: – geschlossene Bauweise zum Schutz vor den hohen Schallbelastungen, – Unterteilung in einzelne individuell lesbare Baukörper mit optimaler Ost/West Ausrichtung, – Schaffung eines lebendigen, kommunalen Innenberei- ches mit attraktiven Nutzungen unter Erhalt und Instand- setzung der Sheddach-Halle, – Einheit von Menschen, Natur und Stadt, – soziologische und ökologische Nachhaltigkeit. 23 Lageplan Lastabtrag ohne aufwendige Abfangungen ermöglicht. Neben einer wirtschaftlichen Bauweise durch einfache stati- sche Systeme stand hierbei die Minimierung der eingesetzten grauen Energie und die Möglichkeit einer möglichst hohen Vorfertigung der einzelnen Bauteile im Vordergrund. Oberir- disch ist der Baukörper, bis auf den „Schallschutzrücken“ ent- lang der Bahngleise, die Treppen/Podeste und die Aufzugs- schächte, welche in Stahlbeton errichtet werden, als Massivholzkonstruktion unter Verwendung von Brettsperrholz- elementen konzipiert. Hierdurch ist ein sortenreiner Rückbau zum „End of live“ einfach umzusetzen. Vorgeschlagen ist eine Kombination von robusten und nach- haltigen Materialien. Rezyklierte Ziegel (Wastebased Bricks) in abgestuften Farbtönen (von hell zu rot) für die Wohngebäude und Accoya-Holz für die öffentlichen Gebäudeelemente (Kita, Service Point, Multifunktionsraum) vermitteln das Streben nach Wohlempfinden und Natürlichkeit. Die Satteldächer sind mit PV Schindeln ausgestattet – und erzeugen ca. 65 % des Quartierenergiebedarfes. Die Palette der Fassadenmateriali- en komplettieren die Balkonbrüstungen in geschwärztem Edelstahlgewebe und Holzfenster. Im Inneren bilden die Holz- konstruktionen einen gesunden und warmen Charakter. Die Gebäude folgen dem Cradle to Cradle Designprinzip und sind in kompletten Produktkreisläufen gedacht. Die ausge- wählten, gesunden Materialien sind leicht zu demontieren, sortenrein trennbar und dadurch vollständig rezyklierbar. Damit werden die Gebäude zu langlebigen und werthaltigen Rohstoffdepots, welche die Ressourcen nach dem Ende der Nutzungszeit wieder freigeben und somit zum Werterhalt der Immobilie beitragen. Das Wohngebäude wird als schadstofffreies Gebäude umge- setzt. Der verringerte Schadstoffgehalt hat zur Folge, dass die angesetzten Volumenströme der dezentralen Lüftungsgeräte, im Vergleich zu einer herkömmlichen Bauweise, um ein Vielfa- ches (Faktor 3) reduziert werden können. Somit lassen sich Einsparungen beim Heizwärmebedarf direkt generieren. Der Heiz- und Kühlbedarf wird überwiegend durch eine smar- te Steuerung der Lüftung gedeckt und kontrolliert (Wärmerü- ckgewinnung, Nachtauskühlung). Wenn zusätzlicher Energie- bedarf besteht, werden Wärmepumpen (Strom aus Photovoltaik) über Grundwassernutzung betrieben, welche im WinterWärmeundimSommerKälteliefern.ÜberWasserspei- cherwirddieEnergie,sofernnichtdirektbenötigt,gesammelt und bei Bedarf abgerufen. Somit werden Lastspitzen abgefe- dert und eine Versorgungssicherheit hergestellt. Der notwen- dige Strom wird durch Sonnenenergie mittels hocheffizienter Photovoltaikanlage erzeugt. Sie versorgt die Wärmepumpe und den Nutzer- sowie Betriebsstrom mit elektrischer Energie. Neben geothermischer Energie (Grundwasser) und Sonnen- energie wird das Regenwasser gesammelt und einerseits direkt zur Bewässerung genutzt und mittels lokaler Verduns- tungskühlung im Außenraum ein behagliches Mikroklima im Innen- wie Außenraum geschaffen. So gelingt ein ganzheitli- ches und in Energie- und Stoffkreisläufen gedachtes Konzept für die Nutzer*innen. Nordansicht Querschnitt 24 Dokumentation der Entwürfe zur Mehrfachbeauftragung Kalker Hauptstraße / Wippermannstraße Grundriss EG Grundriss 1. OG 25 Modellfotos Bewertung der Beurteilungskommission Die Arbeit entwickelt die städtebauliche Grundform in Anleh- nung an die „Kalker Höfe“. Über eine Tordurchfahrt durch zwei giebelständige Gebäudeteile wird ein langgestreckter Innenhoferschlossen,deranderöstlichenGrundstücksgrenze von vier Gebäuderiegeln mit drei bis fünf Geschossen gesäumt wird. Die Sheddach-Halle wird erhalten und als Abschluss der Nord-Süd-Erschließung geschickt eingebunden. Mit der gewählten Satteldachtypologie und der Höhenent- wicklung fügt sich der Entwurf sensibel in die bauliche Umge- bung ein. Das nahe Heranrücken der Baukörper an die östli- che Grundstücksgrenze kann jedoch nicht überzeugen. Sowohl in Bezug auf den Erschütterungsschutz als auch die Einhaltung der Abstandsflächen werden Konflikte erwartet, die nur schwer lösbar erscheinen. Die Wohnungen werden über insgesamt zehn Treppenhäuser erschlossen. Die konventionellen Grundrisse mit Verteilerflur und nutzungsneutralen Zimmern erfüllen die Vorgaben und halten die Förderrichtlinien im Wesentlichen ein. Sie sind überwiegenddurchgestecktbzw.zumruhigenInnenhoforien- tiert, was vor dem Hintergrund der Schallimmissionen positiv bewertet wird. Zur Kalker Hauptstraße sind ergänzende Schallschutzmaßnahmen erforderlich. Ebenso muss der Schal- leintrag durch den Gebäudedurchgang im Norden vermieden werden. Die Entwurfsverfasser*innen schlagen ergänzende Nutzungen vor wie z. B. ein Café. Die Intention, das Quartier durch diese Nutzungen zu beleben, wird gewürdigt, die Umsetzbarkeit wäre auch vor dem Hintergrund zusätzlicher Schallemissionen zu prüfen. Die Kita ist im nordwestlichen Gebäudeteil auf zwei Geschos- sen organisiert. Die Abwicklung des Hol- und Bringverkehrs unmittelbar zwischen der Tiefgaragenzufahrt und Unterfüh- rung scheint in der vorgeschlagenen Form verkehrlich nicht umsetzbar. Die Lage der öffentlichen Spielflächen im Blockinnenhof stellt eine wesentliche Schwäche der Arbeit dar. Sie kann kaum die Anforderungen an Öffentlichkeit und Einsehbarkeit erfüllen, dieVoraussetzungenfüreineÜbernahmedurchdieStadtKöln darstellen. Auch die Qualität der schmalen privaten Gärten in Richtung Bahn ist fraglich. Die Aussagen zur Freiraumgestal- tung bleiben schematisch und lassen viele Fragen offen. Ins- gesamt erscheint das Verhältnis aus öffentlichen und privaten Räumen auch im Hinblick auf den Standort unausgewogen. Positiv bewertet wird hingegen das hohe Maß an unversiegel- ten bzw. begrünten Flächen sowie die Auseinandersetzung mit den Themen der Nachhaltigkeit. Die Arbeit bildet einen interessanten Beitrag, dessen Erschei- nungsbild aus dem Ort abgeleitet ist und sich auch durch die Satteldachtypologie gut einfügt. Die Gebäudepositionierung nahe der Bahn sowie die Lage der öffentlichen Spielfläche sind Schwächen, die ohne maßgebliche Umplanung kaum zu beheben sind. Längsschnitt 26
Beschlussvorlage Ausschuss
8698 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/61/1 613 Tuch Az Vorlagen-Nummer 1022/2021 Freigabedatum 08.04.2021 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Städtebauliches Planungskonzept (vorhabenbezogener Bebauungsplan) 71453.02 "Kalker Hauptstraße/Wippermannstraße" in Köln-Kalk Anhörung der Bezirksvertretung 8 Kalk zu den Ergebnissen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, Beschluss über die Vorgaben zur Ausarbeitung des Bebauungsplan-Entwurfes (vorhabenbezogener Bebauungsplan) Beschlussorgan Stadtentwicklungsausschuss Gremium Datum Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss 1. beauftragt die Verwaltung die Vorhabenträgerin aufzufordern, auf der Grundlage des städtebau- lichen Planungskonzeptes gemäß Anlage 5 einen Bebauungsplan-Entwurf (vorhabenbezogener Bebauungsplan) in Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) auszuarbeiten. Die Ergebnisse der Beteiligung nach § 13a Absatz 3 Nummer 2 BauGB sind dabei gemäß der Stellungnahme der Verwaltung (Anlage 3) zu berücksichtigen; 2. verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretung 8 Kalk ohne Einschränkung zu- stimmt. Alternative: keine Bezirksvertretung 8 (Kalk) 22.04.2021 Stadtentwicklungsausschuss 29.04.2021 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Der Stadtentwicklungsausschuss (StEA) hat am 16.05.2020 den Beschluss zur Einleitung des vorha- benbezogenen Bebauungsplanes 71453.02 "Kalker Hauptstraße/Wippermannstraße" in Köln-Kalk unter Anwendung des beschleunigten Verfahrens (§ 13a Baugesetzbuch) gefasst. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 13a Absatz 3 Nr. 2 BauGB wurde im Rahmen ei- nes Aushangs beim Stadtplanungsamt im Stadthaus vom 01. Oktober bis zum 14. Oktober 2020 und über die Homepage der Stadt Köln (http://www.beteiligung-bauleitplanung.koeln) durchgeführt. Im Zeitraum der Beteiligung sind 24 Stellungnahmen beim Stadtplanungsamt eingegangen. Die Stellungnahmen befassen sich im Wesentlichen mit dem Wohnungsangebot, den Grün-, Frei- und Spielflächen, der Lärmbelastung, der städtebaulichen Konzeption, dem Umgang mit den Be- standsgebäuden und -nutzungen sowie Umweltbelangen. Die detaillierten Stellungnahmen und die Stellungnahme der Verwaltung zur Berücksichtigung im Bebauungsplanverfahren sind in Anlage 3 dargestellt. Im Winter 2020/2021 wurde ein von der Vorhabenträgerin ausgelobtes Qualifizierungsverfahren durchgeführt. In die Aufgabenstellung sind Maßgaben des Einleitungsbeschlusses und die Stellung- nahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingeflossen. Das Beurteilungsgremium empfahl am 08.02.2021 den Entwurf von LK | Architekten Köln als Grundlage für die weitere Planung (vgl. Anlage 6) Umgang mit den Maßgaben des Einleitungsbeschlusses Der Stadtentwicklungsausschuss hat am 15.06.2020 den Einleitungsbeschluss mit folgenden Maßga- ben für die weitere Planung beschlossen: […] einzuleiten mit dem Ziel, Wohnbebauung, öffentliche Grünflächen (Spielplatz), kulturelle Nut- zung und eine Kindertageseinrichtung festzusetzen; dies unter der Maßgabe, in der Planung eine Zuwegung über die Wippermannstraße zur Hausnummer 26 (Zugang zum Kunsthaus Kalk) zu berücksichtigen und der Prüfung, ob und wie weit eine Integration des bestehenden Gebäudes Wippermannstraße 12 in die Gesamtplanung möglich ist, andernfalls eine Integration in den neuen Baukörper oder dem Vorschlag eines Alternativstandorts für die in dem Gebäude an- sässigen Kulturräume (Ateliers, Band-Räume, u. ä.). Der in der Variante 2 vorgesehene öffentliche Spielplatz ist von der Kalker Haupt-straße in den hinteren Bereich des Plangebietes zu verlegen. Der Investor führt mit allen Nutzern Gespräche, um eine für alle Seiten gute Lösung des Nut- zungskonfliktes zu finden. Als Ergebnis der zwischenzeitlich erfolgten Prüfung der Maßgaben schlägt die Verwaltung vor, das Bebauungsplanverfahren auf Grundlage der im Qualifizierungsverfahren gefundenen Lösung (Anlage 3 5) wie folgt fortzuführen: Zuwegung über die Wippermannstraße zur Hausnummer 26 (Zugang zum Kunsthaus Kalk) Das städtebauliche Konzept sieht eine entsprechende Verbindung für Fußgänger und Radfahrer an der Ostseite des Plangebietes vor. Diese wäre bei Bedarf auch bis zur Wippermannstraße 26 (süd- lich, direkt angrenzend an das Plangebiet) befahrbar (z.B. Rettungsfahrzeuge, Umzüge). Eine gene- relle Befahrbarkeit würde dem planerischen Ziel eines autofreien Quartiers grundsätzlich zu widerlau- fen. Prüfung, ob und wie weit eine Integration des bestehenden Gebäudes Wippermannstraße 12 in die Gesamtplanung möglich ist, andernfalls eine Integration in den neuen Baukörper oder dem Vorschlag eines Alternativstandorts für die in dem Gebäude ansässigen Kulturräume (Ateliers, Band-Räume, u. ä.) Im städtebaulichen Konzept wird aufgezeigt, dass ein Erhalt insbesondere der städtebaulich prägen- den historischen Sheddach-Halle möglich ist. Die Entwurfsverfasser haben eine Lösung entwickelt, welche den Baukörper freistellt und einen angemessenen Abstand zur Neubebauung wahrt. Mit dem davorliegenden Freiraum ergibt sich eine Raumabfolge, welche dem Quartier einen besonderen Ak- zent verleiht. Die Vorhabenträgerin prüft zurzeit die bauliche Substanz und sich gegebenenfalls dar- aus ergebende notwendige Maßnahmen für einen dauerhaften Erhalt und eine Nutzung. Durch den vorgesehenen Erhalt werden die Maßgaben einer Integration in den Neubau oder eines Alternativ- standortes nicht weiterverfolgt. Die genauen Möglichkeiten einer zukünftigen Nutzung werden im weiteren Verfahren auch unter Be- rücksichtigung der geplanten Wohnbebauung untersucht und im Bebauungsplanentwurf so fixiert, dass eine dauerhafte verträgliche Nutzung sichergestellt ist. Eine konkrete Ausgestaltung der Nutzungsmöglichkeiten und deren Konditionen ist Gegenstand der weiteren Prüfungen und Abstimmungen der Vorhabenträgerin auch mit den aktuellen Nutzern. Der in der Variante 2 vorgesehene öffentliche Spielplatz ist von der Kalker Haupt-straße in den hinteren Bereich des Plangebietes zu verlegen. Mit dem aktuellen städtebaulichen Konzept wurde ein Standort für den geplanten öffentlichen Spiel- platz entwickelt, welcher auf der einen Seite einen angemessenen Abstand zur Kalker Hauptstraße ermöglicht und auf der anderen Seite die öffentliche Wahrnehmbarkeit sicherstellt. Die konkrete Aus- gestaltung ist Gegenstand der vorgesehenen Beauftragung eines qualifizierten Freiraumplanungsbü- ros unter Berücksichtigung der Fachgutachten (z.B. Lärm) Der Investor führt mit allen Nutzern Gespräche, um eine für alle Seiten gute Lösung des Nut- zungskonfliktes zu finden. Die Vorhabenträgerin erarbeitet zurzeit die Grundlagen für weitere Gespräche mit den Nutzern und ist bestrebt im Kontext der städtebaulichen Zielsetzungen des Vorhabens eine Lösung zu finden. Zum Bebauungsplan-Entwurf werden unter anderem Fachgutachten und Fachplanungen zu folgen- den Themen erarbeitet: Verkehr/Mobilität Lärm Freiraum Boden/Erschütterung/Versickerung/Entwässerung Klima/Energie Mögliche Konflikte (Lärm) zu angrenzenden gewerblichen Nutzungen werden im weiteren Verfahren vertieft gutachterlich untersucht und gegebenenfalls notwendige Maßnahmen im Plangebiet getroffen und umgesetzt. 4 Das Plangebiet hat eine gewerbliche Vornutzung. Mit der Umsetzung des Bebauungsplanes können nach dem derzeitigen Kenntnisstand positive Auswirkungen auf den Klimaschutz erzielt werden. Hoch verdichtete Gewerbeflächen werden in Wohnbauflächen umgewandelt, die aufgrund der heute gelten- den Regelwerke zur Energieeinsparung und durch einen deutlichen höheren Anteil an Vegetationsflä- chen geringe Emissionen erwarten lassen. Im weiteren Verfahren werden Maßnahmen zu Energieeinsparung und CO2-Minderung entwickelt und dargestellt (Energiekonzept). Durch die Lage im verdichteten Innenbereich können Wärmeinseleffekte, eine tagsüber hohe Aufhei- zung, sowie ein verminderter Luftaustausch auftreten. Die Planung führt zu einer Verringerung der derzeitigen Flächenversiegelung im Plangebiet und wirkt sich somit positiv auf das lokale Versicke- rungspotenzial und die Verdunstung aus. Im weiteren Verfahren wird geprüft, welche weiteren Maß- nahmen ergriffen werden können, um dem Klimawandel entgegenzuwirken oder um der Anpassung an den Klimawandel zu dienen. Vorberatungen Einleitungsbeschluss (0966/2020): Bezirksvertretung Kalk 28.05.2020 geändert empfohlen
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungOrte (8)
- Kalker Hauptstraße 9
- Wippermannstraße 26
- Zechenstraße 15
- Willy-Brandt-Platz 2
- Flandrische Straße 4
- Hauptstraße
- Holzmarkt 1
- Straße 4
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- 1022/2021
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 08.04.2021
- Erstellt
- 16.03.2021 08:45