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1022/2021

Städtebauliches Planungskonzept (vorhabenbezogener Bebauungsplan) 71453.02 "Kalker Hauptstraße/Wippermannstraße" in Köln-Kalk

Beschlussvorlage Ausschuss 08.04.2021

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Nächste Beratung: Stadtentwicklungsausschuss, Sitzung am 29.04.2021, TOP 9.3

Anlage 2 Aushangplakat

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Ansehen

Anlage 1

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Anlage 3

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Anlage 4 Abwaegung

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Anlage 5

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Anlage 6

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Beschlussvorlage Ausschuss

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Ansehen

Anlage 2 Aushangplakat

6055 Zeichen

Die eingegangenen planungsrelevanten Stellungnahmen werden in der Bezirksvertretung 8 Kalk beraten und eine Beschlussempfehlung für den Stadtentwicklungs-
ausschuss formuliert. Der Stadtentwicklungsausschuss berät und beschließt auf dieser Grundlage die Vorgaben zur weiteren Ausarbeitung des Bebauungsplan- 
entwurfs.
Schriftliche Stellungnahmen können in der Zeit vom 01.10.2020 bis 14.10.2020 an das Stadtplanungsamt der Stadt Köln, 
Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Köln oder per E-Mail an bauleitplanung@stadt-koeln.de gerichtet werden.
Diese Informationen finden Sie auch auf der Internetseite der Stadt Köln unter www.beteiligung-bauleitplanung.koeln
Auskünfte erteilt das Stadtplanungsamt unter der Telefonnummer 0221 221- 22813 oder unter der Mailadresse bauleitplanung@stadt-koeln.de. 
ANLASS UND ZIEL DER PLANUNG 
Die PE Kalker Hauptstraße GmbH & Co. KG (Vorhabenträgerin) beabsichtigt, das 
Areal südlich der Kalker Hauptstraße, westlich der Wippermannstraße und öst-
lich der Wohnbebauung an der Zechenstraße in Köln-Kalk (Gemarkung Kalk, Flur 
26, Flurstücke 44, 188 und 251) zu einem begrünten städtischen Wohnquartier 
zu entwickeln. Der Einleitungsbeschluss des Stadtentwicklungsausschusses vom 
16.06.2020 sieht als Planungsziel vor, Wohnbebauung, öffentliche Grünflächen 
(Spielplatz), kulturelle Nutzung und eine Kindertageseinrichtung festzusetzen; dies 
unter der Maßgabe, in der Planung eine Zuwegung über die Wippermannstraße 
zur Hausnummer 26 (Zugang zum Kunsthaus Kalk) zu berücksichtigen und der 
Prüfung, ob und wie weit eine Integration des bestehenden Gebäudes Wipper-
mannstraße 12 in die Gesamtplanung möglich ist, andernfalls eine Integration in 
den neuen Baukörper oder dem Vorschlag eines Alternativstandorts für die in dem 
Gebäude ansässigen Kulturräume (Ateliers, Band-Räume, u.ä.).
Um diese Nutzungen auf dem Grundstück zu realisieren, soll neues Planungs-
recht in Form eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans unter Anwendung des 
beschleunigten Verfahrens nach § 13 a Baugesetzbuch geschaffen werden. Für 
das Vorhaben findet das Kooperative Baulandmodell in seiner Fassung der Be-
kanntmachung vom 10.05.2017 Anwendung.
BESTANDSSITUATION
Das ca. 7.500 qm große Grundstück ist derzeit mit mehreren Hallen bebaut, die 
an gewerbliche Nutzer vermietet wurden. Zudem gehören ein dreigeschossiges 
Verwaltungsgebäude und ein eingeschossiger Anbau im Norden der Fläche zum 
Bestand. Die Freifläc hen sind als Verkehrs- und Parkplatzfläc hen gestaltet und 
nahezu komplett befestigt.
STÄDTEBAULICHES PLANUNGSKONZEPT
Aufgrund der auf das Grundstück einwirkenden Lärmimmissionen ist eine zur Kal-
ker Hauptstraße und zu den Gleisanlagen begleitende, geschlossene Randbebau-
ung vorgesehen, die eine klare Zonierung in öffentliche und private Bereiche er-
möglicht. Die neuen Baukörper sind mit maximal fünf Vollgeschossen geplant. Bei 
Anbauten an grenzständige Gebäude sollen deren Gebäudehöhen übernommen 
werden. Die Kindertagesstätte ist im Erdgeschoss des nördlichen Gebäudekör-
pers zur Kalker Hauptstraße angeordnet. Der Erhalt der Sheddach-Halle Wipper-
mannstraße 12 wird zur Integration einer kulturellen Nutzung geprüft.
Die innere Erschließung soll autofrei über einen privaten, vorzugsweise entlang 
der Gleisanlagen angeordneten Wohnweg gestaltet werden, um eine hohe Aufent-
haltsqualität zu ermöglichen. Hierüber ist auch eine Anbindung des Grundstücks 
Wippermannstr. 26 (Kunsthaus Kalk) für Fußgänger und Fahrradfahrer möglich. 
Pkw-Stellplätze sollen in einer Tiefgarage mit Zufahrt von der Kalker Hauptstraße 
untergebracht werden. Besucherstellplätze der Kita sind im nördlichen Grund-
stücksbereich vorgesehen.
Die Freiflächen werden begrünt und mit Spiel und Aufenhaltsmöglichkeiten gestal-
tet. Ein öffentlicher Spielplatz mit mindestens 500 Quadratmetern ist im nördlichen 
Teil des Plangebietes vorgesehen. Er soll von der Kalker Hauptstraße wahrnehm-
bar jedoch vor deren Immissionen ausreichend geschützt angeordnet werden. Die 
genaue Lage wird im städtebaulichen Qualifizi erungsverfahren in Abhängigkeit 
vom Gesamtkonzept ermittelt.
Die wesentlichen Leitlinien und Vorgaben wurden in dem vorliegenden städ-
tebaulichen Planungskonzept überprüft und zusammengefasst. Das konkrete 
Bebauungskonzept wird ab November in einem Qualifizierungsverfahren (Mehr-
fachbeauftragung) unter Berücksichtigung der Beschlussfassung des Stadtent-
wicklungsausschuss zur Einleitung des Verfahrens und den Anregungen aus der 
frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung entwickelt.
UMWELTBELANGE
Die durch die Planung betroffenen Umweltbelange, wie zum Beispiel Tiere, Pflan-
zen, Boden, Lärm, Verkehr, Klima, Kulturgüter, werden im Verfahren untersucht, 
bewertet und in der Abwägung berücksichtigt. Eine formale Umweltprüfung nach § 
2 Absatz 4 Baugesetzbuch mit Umweltbericht ist nach § 13 a Baugesetzbuch nicht 
erforderlich.
Wippermannstraße
Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung von
Mitgliedern des Rates, der Ausschüsse und der Bezirksver-
tretungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zu
diesem Tagesordnungspunkt nicht teilnehmen dürfen.
Anlage 1
0 5025 100 150 Meter N
Stadtplanungsamt
Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes
Kalker Hauptstraße / Wippermannstraße
in Köln - Kalk
Maßstab  1 : 2 500
80m604020 0 Mittelpunkt: [360436,5644977]   1:2000
KölnGIS
Stadtplan - Orange (RVR), Hintergrundfarbe (Nutzung), Flurstücksnummer, Straßen, Hausnummern,  u.a.
Herausgeber: Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster
Die Geoinformationen sind gesetzlich geschützt und nur für den Dienstgebrauch zu verwenden. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit sind die jeweiligen
Herausgeber verantwortlich. Diese sind auch für die Genehmigung weitergehender Nutzung zuständig.
Erstellt am: 25.09.2020
„Kalker Hauptstraße/Wippermannstraße“ Bebauungsplan 71453.02 
in Köln-Kalk
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung 
gemäß § 13 Absatz 3 Nr. 2 Baugesetzbuch 
in der Zeit vom 01.10.2020 bis 14.10.2020
Übersichtskarte Schrägluftbild
Städtebauliches Planungskonzept

Anlage 1

400 Zeichen

Wippermannstraße
Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung vonMitgliedern des Rates, der Ausschüsse und der Bezirksver-tretungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zudiesem Tagesordnungspunkt nicht teilnehmen dürfen.
Anlage 1
0 5025 100150 MeterN
StadtplanungsamtGeltungsbereich des vorhabenbezogenen BebauungsplanesKalker Hauptstraße / Wippermannstraßein Köln - Kalk
Maßstab  1 : 2 500

Anlage 3

40702 Zeichen

Darstellung und Bewertung der zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 71453.02 - Arbeitstitel: Kalker Hauptstraße/ 
Wippermannstraße – eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung 
 
Stand 15.03.2021 
 
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 13a Absatz 3 Nr. 2 Baugesetzbuch (BauGB) wurde im Rahmen eines Aushangs beim Stadtpla-
nungsamt im Stadthaus vom 01. Oktober bis zum 14. Oktober 2020 und über die Homepage der Stadt Köln (http://www.beteiligung-bauleitpla-
nung.koeln) durchgeführt. Im Zeitraum der Beteiligung sind 24 Stellungnahmen eingegangen. 
 
Nachfolgend werden die eingegangenen Stellungnahmen inhaltlich gegliedert und fortlaufend nummeriert. Daran anschließend werden in Überein-
stimmung mit der laufenden Nummerierung die Inhalte der Stellungnahmen sowie ihre Berücksichtigung im weiteren Verfahren dargestellt.  
 
Aus Datenschutzgründen werden keine personenbezogenen Daten (Name und Adresse) aufgeführt.  
 
Hinweis: Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit wurde anhand eines städtebaulichen Konzeptes (Testentwurf) durchgeführt. Im Anschluss 
erfolgte ein Qualifizierungsverfahren. Der zur Umsetzung empfohlene Entwurf bildet die Basis für das fortzuführende städtebauliche Planungskon-
zept.  
 
Nr. Stellungnahmen nach Themen Genannt in 
Stellung-
nahme Nr.  
Berücksichti-
gung 
Stellungnahme der Verwaltung 
1 Wohnen    
1.1 Öffentlich geförderter Wohnungsbau 
Es wird angeregt, den Anteil von sozial gefördertem 
Wohnbau von 30 % auf 50-70 % zu erhöhen, da be-
zahlbarer Wohnraum dringend benötigt wird. 
1, 3 – 7, 9, 
14, 15, 18, 
20, 25 
nein Der Anteil an öffentlich gefördertem Wohnungsbau 
wird nicht erhöht. Die Vorgaben des KoopBLM wer-
den erfüllt, nach denen der Vorhabenträger ver-
pflichtet ist, mindestens 30 % der Geschossfläche 
für Wohnzwecke im öffentlich geförderten Woh-
nungsbau zu errichten. 
1.2 Luxuswohnungen 
Die geplante Durchschnittsgröße von 90 qm stellt 
eine sehr dünne Belegung dar und deutet auf den 
Bau von Luxuswohnungen hin, die Kalk im Speziel-
len und Köln generell nicht braucht. 
10-13, 16, 
17, 19, 21, 
22, 24 
Ja Die angegebene Durchschnittsgröße von 90 qm ent-
spricht den Vorgaben des KoopBLM zur Berech-
nung der erwarteten Bewohnerzahl. Sie bezieht sich 
auf die Geschossfläche Wohnen des Vorhabens. 
Die Wohnungen weisen netto (abzüglich der Kon-
struktions- und Verkehrs- und Technikflächen) eine 
durchschnittliche Wohnfläche von ca. 64 qm auf.  
Anlage 3

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 71453.02 – Arbeitstitel: Kalker Hauptstraße/ Wippermannstraße – Stellungnahmen frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung  
 
Stand 15.03.2021          2 
Aus dem Faktor der durchschnittlichen Wohnungs-
größe ergibt sich nicht zwangsläufig ein luxuriöser 
Wohnstandard.  
2 Kindertageseinrichtung    
 Das Ziel der Errichtung einer neuen Kindertagesein-
richtung sollte nicht weiterverfolgt werden. In der Ze-
chenstraße gibt es bereits eine Kindertageseinrich-
tung. Hier können Ausgleichszahlungen sinnvoll ver-
wendet werden. 
23 Nein Im Einleitungsbeschluss zum vorhabenbezogenen 
Bebauungsplan ist die Kindertageseinrichtung als 
Art der Nutzung beschlossen worden. Durch das 
Vorhaben wird ein Neubedarf an Kitaplätzen ausge-
löst, der nicht durch die umliegenden bestehenden 
Einrichtungen gedeckt werden kann. Ausgleichszah-
lungen können nicht in bereits bestehenden Einrich-
tungen verwendet werden, da hier üblicherweise 
keine räumlichen Kapazitäten zur Erweiterung der 
Betreuungsplätze bestehen. Mit der geplanten Kin-
dertageseinrichtung werden dringend benötigte Ka-
pazitäten geschaffen, welche über den Bedarf des 
Vorhabens hinausgehen und eine wichtige Ergän-
zung des Angebotes in Kalk und Höhenberg darstel-
len. 
3 Schulplätze    
 Die Planbegründung sagt aus, dass mit weiteren 
schulpflichtigen Kindern zu rechnen ist, aber keine 
freien Kapazitäten in Kalk vorhanden sind. Es ist 
nicht schlüssig, wie dieses Problem im Rahmen der 
Planung gelöst werden soll. 
10 – 13, 
17, 19, 21, 
22, 24 
in Prüfung Im weiteren Verfahren wird geprüft, wie der durch 
das Wohnungsbauvorhaben ausgelöste Mehrbedarf 
an Schulplätzen durch die vorhandenen Kapazitäten 
im Stadtteil und dessen Umgebung gedeckt werden 
kann. 
4 Kultur    
4.1 Ansässige kulturelle Initiativen 
Auf dem Areal gibt es ein altes Industriegebäude, in 
dem Künstlerprojekte und eine WG untergebracht 
sind. Es wird angeregt, den ansässigen kulturellen 
Initiativen Bestandsschutz zu gewährleisten.  
 
Solche Kulturorte sind ein großer Gewinn für Kalk. 
Die Nicht-Einplanung der besagten Kultur- und 
3 – 9, 14, 
15, 18, 20, 
23, 25 
in Prüfung Ziel der Planung ist es, wie im Einleitungsbeschluss 
formuliert, neben Wohnbebauung, öffentlichen Grün-
flächen und einer Kindertagesstätte auch eine kultu-
relle Nutzung auf dem Grundstück zu realisieren. 
Die kulturelle Nutzung soll vorzugsweise im Be-
standsgebäude Wippermannstraße 12 (Sheddach-
Halle) untergebracht werden.

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 71453.02 – Arbeitstitel: Kalker Hauptstraße/ Wippermannstraße – Stellungnahmen frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung  
 
Stand 15.03.2021          3 
Wohnräume in der „Kulturfabrik Kalk“ steht im deutli-
chen Widerspruch zu einer am Gemeinwohl des 
Stadtteils ausgerichteten Entwicklung des Areals.  
 
Die sogenannte Kulturfabrik existiert seit zehn Jah-
ren in Kalk und leistet seitdem einen konstanten Bei-
trag zu einem lebendigen Stadtteil. Sie bildet eine 
wichtige Schnittstelle zwischen Kulturwelt und dem 
Veedel und trägt zur Belebung des Areals bei. Der 
Ort bietet die Möglichkeit, kulturelles und künstleri-
sches Schaffen mit mehrgenerationalem Wohnen 
und Leben sowie einem politischen Engagement im 
Stadtteil zu verbinden. Gegenüber anderen Veedeln 
hat Kalk ein offensichtliches Defizit in Sachen Kunst, 
Kultur und den dafür notwendigen Räumlichkeiten zu 
verzeichnen. 
 
Die Kulturfabrik Kalk umfasst ein breites künstleri-
sches und kulturelles Spektrum. Bis zu zehn Bands 
nutzen aktuell die Räumlichkeiten des Proberaums 
und der Aufnahmestudios. Auch werden Residenzen 
an internationale Gäste von der Kulturfabrik verge-
ben. Zu einer weitreichenden Vernetzung in unter-
schiedliche Musikszenen trägt auch das dort ansäs-
sige internationale Plattenlabel „Contraszt! – Re-
cords“ bei, welches in der Kulturfabrik über Arbeits- 
und Lagerräume verfügt. Das großräumige Hof- und 
Hallenareal birgt Platz für Projekte in künstlerischen 
Bereichen wie Skulptur, Bühnen- bzw. Requisiten-
bau, Film- und Dreharbeiten sowie Werkstätten und 
Lagerräume. Andere Räumlichkeiten werden als 
Ateliers oder Schreibwerkstätten genutzt.  
 
Die gute Vernetzung zu anderen Initiativen aus dem 
Im Rahmen des Qualifizierungsverfahrens wurde 
geprüft, ob und wie eine städtebauliche Integration 
des aktuell kulturell genutzten Bestandsgebäudes 
Wippermannstraße 12 (Sheddach-Halle) möglich ist.  
Der von der Beurteilungskommission zur Umsetzung 
empfohlene Entwurf sieht den Erhalt und die städte-
bauliche Freistellung des Gebäudes vor. Vorbehalt-
lich der Ergebnisse der laufenden Prüfung der Bau-
substanz soll das Gebäude entsprechend in Stand 
gesetzt und erhalten werden.  
 
Welche Art an kultureller Nutzung dauerhaft in der 
Sheddach-Halle möglich sein wird, ist im weiteren 
Verfahren zu untersuchen. Vor dem Hintergrund, 
dass auf dem Grundstück vorwiegend Wohnbebau-
ung realisiert werden soll und die Wohnnutzung un-
mittelbar an das Bestandsgebäude angrenzt, gilt es, 
verträgliche Nutzungskonzepte zu finden. In diesem 
Zusammenhang werden im Planverfahren vor allem 
die schalltechnischen Emissionen untersucht wer-
den. 
 
Parallel führt der Auftraggeber Gespräche mit den 
derzeit ansässigen Nutzern, inwiefern ein Verbleib 
vor Ort langfristig möglich ist.

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 71453.02 – Arbeitstitel: Kalker Hauptstraße/ Wippermannstraße – Stellungnahmen frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung  
 
Stand 15.03.2021          4 
Veedel, wie dem Kulturhof, der Pflanzstelle oder Ini-
tiative „Mehr Grün in Kalk“ zeigt auch nochmal deut-
lich die politische Relevanz des Projekts für das 
Stadtviertel auf. 
 
Der Erhalt der Räumlichkeiten muss – bezogen auf 
den aktuellen Stand – zu vergleichbaren Konditionen 
ermöglicht werden, um die Tätigkeiten dort nachhal-
tig zu sichern. 
4.2 Sanierung dreigeschossiges Bestandsgebäude, 
kulturelle Nutzung, begrünter Innenhof  
Gemäß dem bauökologischen Grundsatz „Sanierung 
vor Neubau“ ist das vorhandene große Wohn- und 
Geschäftshaus in der Wippermannstraße gut für das 
inklusive Wohn- und Kunstprojekt X-SÜD geeignet, 
wodurch zugleich ein Teil der Anforderungen aus 
dem kooperativen Baulandmodell genüge getan wer-
den könnte. Das besagte Projekt könnte im Ver-
gleich zu einer Beheimatung in den Hallen Kalk in 
diesem Gebäude deutlich schneller umgesetzt wer-
den und von den bereits vorhandenen Künstlern (z 
B. Kulturfabrik Kalk und Kunsthaus) profitieren. 
 
Die Flächen der vorhandenen Fabrikhallen sind für 
einen begrünten Innenhof vorzusehen, der von den 
Künstlern und der Bewohnerschaft, der angrenzen-
den Wohnhäuser genutzt werden kann. 
23 nein Das dreigeschossige Bestandsgebäude auf dem 
Grundstück wird nicht erhalten werden. Bei Erhalt 
des Gebäudes würde die mögliche Ausnutzung des 
Grundstücks deutlich geringer ausfallen. Dem entge-
genstehen die Schaffung von dringend benötigtem 
Wohnraum und die Ansiedlung der weiteren im Ein-
leitungsbeschluss festgelegten Nutzungen von öf-
fentlichen Grünflächen (Spielplatz) und einer Kinder-
tageseinrichtung.  
5 Gebäudebestand, Sheddach-Halle    
5.1 Industriehistorischer Wert 
Auf dem Plangebiet befinden sich einige der weni-
gen noch erhaltenen Industrie-Gebäude aus dem 
frühen 20. Jahrhundert. Der Erhalt dieser Gebäude 
wäre ein großer Gewinn für Kalk. 
 
Die Sheddach-Halle hat einen industriehistorischen 
2 – 7, 15, 
18, 20, 25 
in Prüfung Der von der Beurteilungskommission zur Umsetzung 
empfohlene Entwurf sieht den Erhalt der Sheddach-
Halle vor. Der Vorhabenträger prüft aktuell die Bau-
substanz und ein mögliches Nutzungskonzept. 
Vgl. auch 4.1

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 71453.02 – Arbeitstitel: Kalker Hauptstraße/ Wippermannstraße – Stellungnahmen frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung  
 
Stand 15.03.2021          5 
Wert. Es handele sich um die älteste Sensenfabrik 
im rechtsrheinischen Köln und damit um ein erhal-
tenswertes Zeugnis der frühindustriellen Entwicklung 
im Rechtsrheinischen. 
5.2 Gemeinsame Wand mit benachbartem Gebäude 
Die Sheddach-Halle hat eine gemeinsame Wand mit 
einem grenzständigen Gebäude auf dem südlichen 
Nachbargrundstück, so dass ein Abriss aus stati-
schen Gründen ausscheidet, weil dadurch auch das 
andere Gebäude beschädigt/ zerstört würde. 
2 In Prüfung Siehe Stellungnahme 5.1 
 
6 Hochhaus    
 Es wird vorgeschlagen, die vorgesehenen Wohnflä-
chen durch eine verdichtete Bebauung in Form eines 
Hochhauses zu realisieren. Dieses sollte den Stand-
ort des Parkplatzes und den beiden Ladenlokalen an 
der Kalker Hauptstraße nutzen. So könnte eine städ-
tebauliche Marke für den Übergang nach Höhenberg 
gesetzt werden. Im Erdgeschoss des Hochhauses 
sind Handelsflächen für die Fortsetzung des Ge-
schäftsbetriebes von „Fressnapf“ und Kfz-Autoteile 
vorzusehen. 
 
Zusätzlich soll geprüft werden, ob ein weiteres Hoch-
haus als Paar und städtebaulich sichtbares Tor zum 
Osten auf dem Grundstück der gegenüberliegenden 
Discounter-Filiale platziert werden könnte. Das Un-
ternehmen Lidl ist allgemein an einer Entwicklung 
seiner Märkte mit Aufstockung von Wohnungen inte-
ressiert. 
23 teilweise Der Vorschlag eines im nördlichen Grundstücksteil 
verorteten, freistehenden Hochhauses wird städte-
baulich nicht befürwortet. Auf das Plangebiet wirken 
aus Osten Verkehrsemissionen des Schienenver-
kehrs ein. Die schalltechnische Ersteinschätzung 
des Büros Peutz Consult GmbH legt nahe, dass ins-
besondere die oberen Geschosse eines geplanten 
Neubaus den Lärmimmissionen stark ausgesetzt 
sind, während die unteren Geschosse durch die 
Lage unterhalb des Bahndamms weniger beein-
trächtigt sind. Aus diesem Grund wird eine zu den 
Gleisanlagen begleitende, geschlossene Bebauung 
empfohlen mit relevanten Anteilen an Wohnflächen 
im Erdgeschoss und 1. Obergeschoss. Zudem wird 
durch diese städtebauliche Konfiguration ein von der 
Lärmquelle abgeschirmter Blockinnenbereich gebil-
det, von dem sowohl die neuen Wohneinheiten als 
auch die westlichen Bestandsgebäude profitieren. 
 
Der Vorschlag, eine höhere Bebauung entlang der 
Kalker Hauptstraße zugunsten eines größeren Frei-
flächenanteils zuzulassen, wurde dennoch in dem 
Qualifizierungsverfahren geprüft.

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 71453.02 – Arbeitstitel: Kalker Hauptstraße/ Wippermannstraße – Stellungnahmen frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung  
 
Stand 15.03.2021          6 
Das städtebauliche Planungskonzept sieht an der 
Kalker Hauptstraße einen baulichen Akzent von sie-
ben Geschossen vor. Hierdurch wird ein Höhenspiel 
im Baukörper ermöglicht, das den langen Gebäude-
riegel im angenehmen Rhythmus gliedert. Im Süden 
treppt das Gebäude auf vier Geschosse ab und 
schafft einen maßstäblichen Anschluss an das west-
liche Bestandsgebäude an der Zechenstraße.  
 
Durch die kompakte Unterbringung des Raumpro-
gramms entstehen mehrere qualitätsvolle Plätze 
(Kita-Vorplatz, öffentlicher Spielplatz und Kultur-
platz) entlang des großzügig ausgestalteten Nord-
Süd-Erschließungswegs am Bahndamm. Im Blockin-
nenbereich werden die notwendigen Flächen für 
Kita-Außenbereich und private Kleinkindspielflächen 
nachgewiesen. 
 
Die Freiflächengestaltung ist durch ein Fachbüro un-
ter Beibehaltung der Grundkonfiguration zu qualifi-
zieren. Im weiteren Verfahren wird geprüft, ob der 
Anteil an Grün-/Freiflächen weiter erhöht werden 
kann. 
 
Eine gewerbliche Nutzung der Flächen ist nicht vor-
gesehen. Gemäß Einleitungsbeschluss ist das Ziel 
der Planung die Schaffung von Wohnbebauung, ei-
ner kulturellen Nutzung, einer Kindertageseinrich-
tung und öffentlichen Grünflächen (Spielplatz). 
 
Das Lidl-Grundstück liegt außerhalb des Geltungs-
bereiches des Bebauungsplan und damit nicht Teil 
des Planverfahrens.

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 71453.02 – Arbeitstitel: Kalker Hauptstraße/ Wippermannstraße – Stellungnahmen frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung  
 
Stand 15.03.2021          7 
7 Öffentlicher Spielplatz    
7.1 Die Entstehung eines öffentlichen Spielplatzes wird 
begrüßt. 
10 – 13, 
16, 17, 19, 
21, 22, 24 
Kenntnis-
nahme 
 
7.2 Größe öffentlicher Spielplatz 
Es wird sich für die Planungsvariante mit dem größ-
ten Anteil an öffentlicher Spielplatzfläche ausgespro-
chen. Die Aufgabenstellung zum Werkstattverfahren 
Hallen Kalk“ spricht von einem gravierenden Mangel 
an Aufenthaltsorten und öffentlichen Spielflächen in 
Kalk. Gemäß der Spielplatzbedarfsanalyse herrscht 
in Kalk im Vergleich aller 86 Kölner Stadtteile der 
höchste Fehlbedarf.  
1, 9 – 14, 
16, 17, 19, 
21, 22, 24 
teilweise Das städtebauliche Planungskonzept ist Ergebnis ei-
nes Qualifizierungsverfahrens. Der Entwurf sieht ei-
nen integrierten Standort des Spielplatzes vor, der 
gut einsehbar und gleichwohl geschützt im mittleren 
Grundstücksbereich liegt. 
 
Gemäß des KoopBLM wird je Einwohner ein Bedarf 
von 2 qm öffentlicher Spielplatzfläche begründet. 
Der entsprechend ermittelte ursächliche Mehrbedarf 
wird im Plangebiet mit einer öffentlichen Spielfläche 
von mind. 500 qm nachgewiesen.  
 
Ein genereller Mangel an öffentlichen Spielflächen 
im Stadtteil kann nicht im Rahmen eines privaten 
(Wohn-)Bauvorhabens ausgeglichen werden. 
 
Ergänzend siehe Stellungnahme 8.2 zum Grün- und 
Freiflächenanteil. 
7.3 Größe und naturnahe Gestaltung öffentlicher 
Spielflächen 
Kindern in Kalk fehlt Raum zum Naturerleben. Die 
öffentlichen Spielflächen im Plangebiet sollten natur-
nah gestaltet und bestenfalls als Naturerfahrungs-
raum geplant werden. Es wird auf den Leitfaden „Na-
turerfahrungsräume in Großstädten“ des Bundes-
amts für Naturschutz verwiesen. Zu diesem Zweck 
sollten sie auf mindestens 1000 qm (bestenfalls 1-2 
ha) vergrößert und die Umsetzung eines Naturerfah-
rungsraums ausdrücklich vorgesehen werden. Es 
werden Kletterfelsen, Kletterbäume, klimawandel-
3 – 7, 10 – 
13, 15 – 
22, 24, 25 
Nein Die Planung der Freiflächen inklusive der Spielflä-
chen erfolgt im weiteren Verfahren von einem Land-
schaftsarchitekten, so dass eine qualitätsvolle Ge-
staltung sichergestellt wird.  
 
Von einer naturnahen Gestaltung der Spielflächen 
an diesem Standort wird abgesehen, da die vorge-
sehenen Flächen hierfür zu klein sind (siehe 7.2).  
 
Die Verwendung der vorgeschlagenen Elemente 
wird geprüft.

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 71453.02 – Arbeitstitel: Kalker Hauptstraße/ Wippermannstraße – Stellungnahmen frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung  
 
Stand 15.03.2021          8 
taugliche essbare Gewächse, ein Wasserlauf, Sträu-
cher und eine ausreichende Beschattung ge-
wünscht. Dies würde auch der Kita zugutekommen. 
7.4 Immissionen und Gefahren von Kalker Haupt-
straße 
Die Lage des öffentlichen Spielplatzes an der emis-
sionsreichen Kalker Hauptstraße sollte im Sinne des 
Gesundheitsschutzes vermieden werden. Ein Spiel-
platz im hinteren Teil des Geländes ist ungefährli-
cher in Bezug auf den Straßenverkehr, die Kinder 
können freier laufen und sich bewegen, sind weniger 
dem Lärm und den Emissionen der Kalker Haupt-
straße ausgesetzt. 
1, 4, 9 – 
14, 16, 17, 
19, 21, 22, 
24 
In Prüfung Der städtebauliche Entwurf sieht einen integrierten 
Standort des Spielplatzes vor, der gut einsehbar und 
gleichwohl geschützt im mittleren Grundstücksbe-
reich liegt. Eine klare Trennung von befahrbaren Be-
reichen zur Spielfläche wird sichergestellt.  
 
Die auf diesen Standort einwirkenden Immissionen 
werden im weiteren Verfahren begutachtet. Ein ge-
gebenenfalls vorhandener Lärmkonflikt wird über ge-
eignete Schallschutzmaßnahmen in der vertiefenden 
Freiraumplanung bewältigt.  
7.5 Immissionen südwestlich angrenzender Gewer-
behof  
Es ist nicht nachvollziehbar, warum unmittelbar an-
grenzend an das bestehende Gewerbegrundstück 
im Süden die öffentliche Spielfläche errichtet werden 
soll. 
2 Ja Das städtebauliche Konzept als Ergebnis des Quali-
fizierungsverfahrens sieht einen öffentlichen Spiel-
platz im mittleren Grundstücksbereich vor und ent-
sprechend nicht unmittelbar an das bestehende Ge-
werbegrundstück im Süden angrenzend. 
 
Ergänzend siehe Stellungnahme 7.4 zu möglichen 
Immissionen. 
7.6 Verzicht auf öffentlichen Spielplatz  
Die Neuerrichtung eines öffentlichen Spielplatzes 
sollte nicht weiter verfolgt werden. Hinter dem Park-
platz der Sünner Brauerrei hat eine Kindertagesein-
richtung eine Wiese im Besitz, die für einen weiteren 
(Klima-)Park mit Spielplatz geeignet ist. Hier können 
Ausgleichszahlungen sinnvoll verwendet werden. 
23 nein Die Errichtung eines öffentlichen Spielplatzes auf 
dem Grundstück wurde im Einleitungsbeschluss 
zum Bebauungsplanverfahren beschlossen. Der Be-
darf wird durch den neu geschaffenen Wohnraum 
ausgelöst. Entsprechend den Vorgaben des koope-
rativen Baulandmodells ist dieser Mehrbedarf auf 
dem Grundstück umzusetzen. Der geplante öffentli-
che Spielplatz stellt einen wichtigen Beitrag zur 
Wohnqualität für das geplante urbane Quartier und 
sein Umfeld dar.

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 71453.02 – Arbeitstitel: Kalker Hauptstraße/ Wippermannstraße – Stellungnahmen frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung  
 
Stand 15.03.2021          9 
8 Grünflächenanteil    
8.1 Entsiegelung 
Die Entsiegelung von Flächen durch den Bebau-
ungsplan wird begrüßt. 
10 – 13, 
16, 17, 19, 
21, 22, 24 
Kenntnis-
nahme 
 
8.2 Erhöhung Grünflächenanteil 
Es wird angeregt, den Grünflächenanteil in der Pla-
nung deutlich zu vergrößern. Gemäß den Vorgaben 
aus dem Kooperativen Baulandmodell müssten auf 
dem Areal öffentliche Grünflächen über 5000 qm re-
alisiert werden, leider sind weit weniger vorgesehen. 
Der Grünflächenanteil je Einwohner in Kalk und 
Humboldt-Gremberg liegt mit 8,3 qm bereits deutlich 
unter dem stadtweiten Mittel von 45,7 qm. Die fort-
laufende Unterwanderung der Vorgaben führt zu ei-
ner weiteren Minderung der Grünfläche pro Einwoh-
ner in Kalk. Bei der Planvariante mit 760 qm öffentli-
chen Spielplatzflächen ergibt sich ein Anteil an öf-
fentlicher Grün-/Freifläche von 2,5 qm pro zuziehen-
dem Menschen. Zählt man die Flächen um den 
Spielplatz hinzu, kommt am großzügig geschätzt auf 
1400 qm, d. h. unter 5 qm pro zuziehendem Men-
schen. Die Stadt Köln geht ausweislich der Planbe-
gründung selbst von einem Bedarf an öffentlichen 
Grünflächen von 10 qm pro Einwohner zur Wahrung 
gesunder Lebensverhältnisse i.S.d. § 1 Abs. 6 Num-
mer 1 BauGB aus. 
 
Anstelle einer Ablösezahlung wird ein Grünflächen-
anteil auf dem Gebiet über mindestens 3.000 qm ge-
fordert. Der Ausgleich für die nicht realisierbaren 
Grünflächen soll in räumlicher Nähe des Plangebiets 
geschaffen werden, z. B. durch Verzicht auf die Be-
bauung der westlichen Brache auf den Hallen Kalk, 
andere Möglichkeiten siehe Workshop Rechtsrheini-
sche Perspektiven 2010. 
1, 3 – 7, 9 
– 22, 24, 
25 
nein Der Mehrbedarf an öffentlichen Grünflächen von 
ca. 2.600 qm, der nach den Vorgaben des koopera-
tiven Baulandmodells durch das Vorhaben ausge-
löst wird, unterschreitet die dort festgelegte Min-
destgröße von 10.000 qm deutlich. Auch die Min-
destgröße von 5.000 qm für die Schaffung öffentlich 
zugänglicher Grünflächen wird unterschritten. Das 
Kooperative Baulandmodell sieht in diesem Fall 
vor, dass durch den Vorhabenträger ein Ablösebe-
trag zur Deckung des Mehrbedarfs zu leisten ist.  
 
Absolut gesehen kommt es durch das Vorhaben zu 
einer Erhöhung an öffentlichen Freiflächen im 
Stadtteil durch die Schaffung eines öffentlichen 
Spielplatzes für das gesamte Quartier. Der städte-
bauliche Entwurf sieht einen integrierten Standort 
des Spielplatzes vor, der gut einsehbar und gleich-
wohl geschützt im mittleren Grundstücksbereich 
liegt. 
 
Zudem werden entlang des Bahndamms über die 
Schaffung mehrerer platzartiger Stadträume qualita-
tiv hochwertige und öffentlich zugängliche Freiflä-
chen (z. B. Kita-Vorplatz, Kulturplatz) geschaffen. 
 
Im Blockinnenbereich werden die notwendigen Flä-
chen für Kita-Außenbereich und private Kleinkind-
spielflächen nachgewiesen. 
 
Im Vergleich zur Bestandssituation kommt es durch 
das Vorhaben zu einer deutlichen Entsiegelung von

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Stand 15.03.2021          10 
Flächen. Der städtebauliche Entwurf sieht einen An-
teil von ca. 21 % an unversiegelten Flächen auf dem 
Grundstück vor, gegenüber einer derzeitig nahezu 
vollständigen Versiegelung des Grundstücks. 
 
Die Freiflächengestaltung ist durch ein Fachbüro un-
ter Beibehaltung der Grundkonfiguration zu qualifi-
zieren. Es soll geprüft werden, ob der Anteil an 
Grün-/Freiflächen weiter erhöht werden kann. Insbe-
sondere der Anteil an versiegelten Flächen ist auf 
das notwendige Maß zu begrenzen. Darüber hinaus 
werden Gründächer mit einer ökologischen und kli-
matischen Wertigkeit umgesetzt (siehe Stellung-
nahme 9.1) 
 
Die Realisierung einer 5.000 qm großen Grünfläche 
würde dazu führen, dass deutlich weniger an drin-
gend benötigter Wohnfläche umgesetzt werden 
könnte.  
8.3 Anforderungen Begrünung und Spielflächen 
Bauprojekte Zechenstraße 
Es wird gefragt, warum bei dem Wohnungsneubau 
der Zechenstr. 15 und der Umnutzung der Ze-
chenstr. 13 von einer Druckerei zum Wohnhaus den 
Anforderungen nach Begrünung und ausreichend 
Spielplatzflächen nicht nachgekommen wurde. 
23 nein Die baulichen Maßnahmen in der Zechenstraße 13 
und 15 sind nicht Teil des vorliegenden Vorhabens 
und befinden sich nicht im Besitz des Vorhabenträ-
gers. Es besteht kein Anspruch, den dort ggf. durch 
Wohnbauten ausgelösten Mehrbedarf an Grün- und 
Spielflächen auf den Grundstücken entlang der 
Wippermannstraße zu decken. 
 
Da die Genehmigung des Vorhabens nach § 34 
BauGB erfolgte, wurde das kooperative Bauland-
modell nicht angewendet. 
9 Klimaschutz    
9.1 Dach- und Fassadenbegrünung, Starkregenvor-
sorge 
Es wird angeregt, eine Dach- und Fassadenbegrü-
nung in die Bebauungsplanung zu integrieren. 
1, 3 – 7, 9, 
10 – 25  
 
 
in Prüfung Der städtebauliche Entwurf sieht eine extensive 
Dachbegrünung vor. Die Möglichkeiten einer Fassa-
denbegrünung werden im weiteren Verfahren ge-
prüft.

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Stand 15.03.2021          11 
Diese ist ein geeignetes Mittel zur Minderung der 
Hitzeentwicklung in dicht bebauten, hoch versiegel-
ten Gebieten. Kalk ist ausweislich des LANUV-Ab-
schlussberichts „Klimawandelgerechte Metropole 
Köln“ eine „sehr hoch belastete Siedlungsfläche“, 
was die zukünftige Temperaturentwicklung betrifft. 
Durch die Steigerung der Verdunstungskühlung und 
dem gleichzeitigen Rückhalt von Niederschlagswas-
ser vor Ort wird zudem Starkregenvorsorge betrie-
ben. 
 
Der Bebauungsplan sollte ein Fassaden- und Dach-
begrünung vorschreiben. Es wird auf Förderpro-
gramme der Stadt Köln (z.B. „Grün hoch 3“) verwie-
sen. 
  
Die Begrünungsmaßnahmen (z. B. extensive/inten-
sive Dachbegrüngen, Fassadenbegrünungen, 
Baumpflanzungen, Baumerhalt etc.) werden im Frei-
raumkonzept entwickelt und dargestellt, im vorha-
benbezogenen Bebauungsplan festgesetzt und in 
den Durchführungsvertrag aufgenommen. Die Be-
grünungsmaßnahmen werden dauerhaft zu erhalten, 
zu pflegen und bei Verlust zu ersetzen sein. 
 
Die Erstellung eines Starkregenkonzepts wird im 
weiteren Verfahren beauftragt. Gründächer könnten 
hierbei ein Element zur Regenrückhaltung darstel-
len. 
9.2 Standards klimagerechte Stadtentwicklung 
Es wird vorgeschlagen, die neue VDI Richtlinie 
3787 Blatt 8 „Stadtentwicklung im Klimawandel“ mit 
Stand September 2020 anzuwenden. 
23 in Prüfung Das Vorhaben setzt verschiedene Aspekte der kli-
magerechten Stadtentwicklung um. Die Entsiege-
lung von Flächen im Rahmen des Vorhabens (siehe 
Stellungnahme 8.2) sowie die Umsetzung von Grün-
dächern (siehe Stellungnahme 9.1) können die Hit-
zeentwicklung verringern. Ein Starkregenkonzept 
wird im Rahmen der weiteren Planung erarbeitet. 
 
Darüber hinaus sollte der energetische Bedarf der 
neuen Bauten möglichst gering gehalten werden. 
Die aktuellen Mindeststandards des energieeffizien-
ten Bauens sind einzuhalten. 
 
Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wird ein 
Energiekonzept erstellt, das Varianten einer mögli-
chen energetischen Versorgung hinsichtlich ihrer 
technischen, energetischen, ökologischen und wirt-
schaftlichen Auswirkungen untersucht und bewertet. 
Der Einsatz von Photovoltaik wird hierbei geprüft.

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Stand 15.03.2021          12 
10 Erschließung    
10.1 Autofreie Erschließungswege 
Die Planung von autofreien inneren Erschließungs-
wegen wird begrüßt.  
1, 3 – 7, 9, 
14, 15, 18, 
20, 25 
ja Die geplante Nord-Süd-Verbindung auf dem Plange-
biet wird für Radfahrer und Fußgänger öffentlich zu-
gänglich sein. Der KFZ-Verkehr wird mit Ausnahme 
von Lieferfahrzeugen ausgeschlossen. 
10.2 Öffentlich zugängliche Erschließung 
Die Planung von öffentlich zugänglichen privaten 
Wegen wird befürwortet. 
3, 5 - 7, 
15, 18, 20, 
25 
ja Siehe Stellungnahme 10.1. 
10.3 Wegeverbindung Kalker Friedhof 
Kalk bietet sehr wenige Möglichkeiten, spazieren zu 
gehen, weil die Grünflächen klein, zersplittert und 
unverbunden sind. Perspektivisch sollte eine direkte 
Durchwegung parallel zu den Schienen vom Kalker 
Friedhof zum vorgesehenen Fußweg auf der Wip-
permannstraße mitgedacht werden. 
 
Der Ausbau dieser Verbindung als „Grüner Rücken 
Kalk“, ein langgezogener Park entlang des Bahn-
damms mit einer Lauf-, Fahrrad- und Skaterstrecke 
war auch ein Ergebnis aus den Rechtsrheinischen 
Perspektiven 2010. 
 
Es werden Möglichkeiten vorgeschlagen, die ange-
strebte Wegeverbindung zum Kalker Friedhof her-
zustellen: 
- Lösungen mit den Besitzern und Nutzern des 
Grundstücks „Malerhof“ zwischen Kalker Fried-
hof und Wippermannstraße entwickeln, um eine 
dauerhafte oder zeitwiese Durchwegung zu 
schaffen 
- Nutzung des Güterbahnhof-Geländes, hier gebe 
es einen ungenutzt wirkenden Streifen. Der 
Wege ließe sich bis zum Baugebiet Kaser-
nenstr. verlängern. 
1, 3 – 7, 9, 
14, 15, 18, 
20, 23, 25 
ja Die langfristig angestrebte Wegeverbindung für Rad-
fahrer und Fußgänger zum Kalker Friedhof wird im 
Bereich des Plangebiets berücksichtigt. Entlang der 
Bahnlinie eine öffentlich zugängliche, begrünte 
Wegeverbindung, welche die gebietsinternen Plätze 
verbindet. 
 
Die Zuwegung von der Kalker Hauptstraße zur Wip-
permannstraße 26 (Kunsthaus Kalk) ist im Einlei-
tungsbeschluss verbindlich vorgesehen und wird im 
städtebaulichen Entwurf berücksichtigt und im Be-
bauungsplan festgesetzt werden.  
 
Festsetzungen für Wegeverbindungen außerhalb 
des Plangebiets können in dem vorhabenbezoge-
nen Bebauungsplan nicht getroffen werden.

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Stand 15.03.2021          13 
- Überbrückung des Grundstückes Malerhof zwi-
schen Kalker Friedhof und Wippermannstraße. 
10.4 Durchwegung zur Zechenstraße 
Es wird sich für die Errichtung eines Fußweges zur 
Zechenstraße ausgesprochen. Radfahrer und Fuß-
gänger – vor allem Kinder – könnten sich so jenseits 
der Kalker Hauptstraße durch die Nachbarschaft be-
wegen. Auch wäre der Spielplatz – in der Planungs-
variante am Ende der Sackgasse – für die Nachbarn 
erreichbar und könnte zu einem Ort des sozialen 
Miteinanders und der Zusammenkunft werden. Der 
Fußweg zur Zechenstraße ist aus diesen Gründen 
städtebaulich notwendig. 
1, 4, 9 – 
14, 16, 17, 
19, 21, 22, 
24 
in Prüfung Das städtebauliche Konzept als Ergebnis des Quali-
fizierungsverfahrens ermöglicht die Option einer 
Durchwegung zur Zechenstraße. Für die Realisie-
rung des Wegs ist eine Einigung mit dem benach-
barten Grundstückseigentümer zu erzielen, die bis-
lang nicht vorliegt.  
10.5 Zufahrt Gewerbehof 
Die Zufahrt zum Gewerbehof am Ende der Zechen-
straße muss zwecks Anlieferung gesichert werden. 
23 Kenntnis-
nahme 
Die Zufahrt zum besagten Gewerbehof über die Ze-
chenstraße wird durch die Planung nicht berührt. 
11 Ruhender Verkehr    
11.1 Reduzierung Stellplätze, Verzicht auf Tiefgarage 
Vor dem Hintergrund einer angestrebten Reduzie-
rung der Autos in der Stadt wird es nicht als zu-
kunftsweisend empfunden, Neubauten mit Tiefgara-
gen auszustatten. Es wird angeregt zu prüfen, ob die 
Zahl der Tiefgaragenstellplätze reduziert werden 
könnte und/ oder durch Fahrradstellplätzen sowie 
Carsharing ersetzt werden könnte. Dies würde zum 
Klimaschutz beitragen und die Baukosten senken. 
Autofreie Haushalte zahlen für die Errichtung der 
Tiefgarage mit.  
1, 9, 14, 
23 
teilweise Für das geplante Vorhaben werden die Pkw-Stell-
plätze auf dem Grundstück in einer Tiefgarage nach-
gewiesen, um Freiräume mit Aufenthaltsqualität zu 
schaffen und Flächen für das angestrebte Nutzungs-
programm freizuhalten.  
 
Die Anzahl an Stellplätzen ist derzeit bauordnungs-
rechtlich geregelt und richtet sich darüber hinaus 
nach dem geplanten Mobilitätskonzept. Die zum 
Zeitpunkt der Baugenehmigung gültige Stellplatzsat-
zung inkl. ÖPNV-Bonus wird angewendet.  
 
Im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens kann 
die notwendige Stellplatzzahl weiter reduziert wer-
den, wenn Maßnahmen zur Förderung alternativer 
Mobilität, z. B. Car-Sharing-Angebote, erhöhte An-
zahl an Fahrradstellplätzen umgesetzt werden. Die

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Stand 15.03.2021          14 
Umsetzung entsprechender Maßnahmen wird in der 
weiteren Planung geprüft. 
 
Derzeit wird der Entwurf einer Stellplatzsatzung in 
den politischen Gremien der Stadt Köln beraten. So-
bald die Stellplatzsatzung für die Stadt Köln be-
schlossen ist, ist diese anzuwenden. Erklärtes Ziel 
ist es, mit Einführung der Stellplatzsatzung einen 
Beitrag zur Verkehrswende und zum Klimaschutz für 
ein lebenswertes Köln zu liefern. Die Herstellung 
von Stellplätzen soll auf das zwingend notwendige 
Maß reduziert werden. 
 
 
Befürwortung Tiefgarage 
Die Verlegung von Parkplätzen unter die Erde wird 
begrüßt. 
10 – 13, 
16, 17, 19, 
21, 22, 24 
Kenntnis-
nahme 
 
12 Gewerbeimmissionen    
 Unmittelbar südlich angrenzend an das Plangebiet 
befindet sich die Produktion einer Farben-/ und 
Lackfabrik. Außerdem befinden sich auf dem Gewer-
behof eine Karosseriewerkstatt, eine Schreinerei so-
wie ein Bauunternehmen. Diese Betriebe verursa-
chen Geräuschbeeinträchtigungen, welche die 
Wohnnutzung einschränken könnten. Die Stellung-
nehmenden sind nicht damit einverstanden, durch 
die geplante Wohnbebauung in der Ausübung ihres 
Gewerbebetriebs beeinträchtigt zu werden.  
 
Es wird darauf verwiesen, dass es regelmäßig auch 
zu frühen Morgenstunden und in den Abendstunden 
zu Lieferverkehr mittels Lkw kommt. Die einzige Zu-
wegung zu unserem Gewerbehof erfolgt über die Ze-
chenstraße. 
 
In der Begründung zum vorhabenbezogenen Bebau-
2 ja Das städtebauliche Konzept als Ergebnis des Quali-
fizierungsverfahrens sieht im südlichen Grund-
stücksteil den Erhalt der bestehenden Sheddach-
Halle verbunden mit einer kulturellen Nutzung vor. 
Die Wohnbebauung rückt somit bedeutend von der 
südlichen Grundstücksgrenze ab. 
 
Im weiteren Verfahren wird ein Lärmgutachten er-
stellt, das die Immissionen aus dem Straßen- und 
Schienenverkehr und Gewerbeimmissionen ermit-
telt. Entsprechend notwendige Schutzmaßnahmen 
zur Schaffung von gesunden Wohnverhältnissen 
werden aufbauend auf dem Gutachten entwickelt.

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Stand 15.03.2021          15 
ungsplan bleibt die gewerbliche Nutzung des süd-
westlichen Nachbargrundstücks unerwähnt. 
13 Bebauungsplan    
13.1 Erweiterung Geltungsbereich, Gebietstypus 
Es wird die Erweiterung des Geltungsbereiches des 
Bebauungsplanes für das gesamt Gebiet zwischen 
Kalker Hauptstraße – Zechenstraße – ehemaligem 
Kalker Friedhof – Wippermannstraße bzw. Bahn-
damm vorgeschlagen. Ziel soll es sein, den Bestand 
des dortigen „Ökosystems“ aus Kunst- und Kreativ- 
sowie Gewerbebetriebe zu sichern. Hierzu sollte 
eine Ausweisung als Gewerbegebiet und Urbanes 
Gebiet passieren. Der angedachte VEP würde hier-
bei nur eine Teilfläche ordnen, sodass sich die Stadt 
an den Planaufstellungskosten zu beteiligen hätte. 
 
Im erweiterten Geltungsbereich des B-Plans bedür-
fen die Flächen und Hallen der Zechenstraße 9 und 
11 einer besonderen Aufmerksamkeit. 
23 nein Der Bebauungsplan wird als vorhabenbezogener 
Bebauungsplan aufgestellt. Im Geltungsbereich des 
vorhabenbezogenen Bebauungsplans sind aus-
schließlich Flächen, die sich im Eigentum des Vor-
habenträgers befinden.  
 
Die Erweiterung des Geltungsbereichs und Aufstel-
lung eines Angebotsbebauungsplans für das ge-
samte Quartier ist nicht vorgesehen.  
 
Die Festsetzung eines Gebietstyps/der Art der Nut-
zung erfolgt im Rahmen der Ausarbeitung des Be-
bauungsplan-Entwurfs. 
 
13.2 Arbeitstitel 
Es wird vorgeschlagen, den Arbeitstitel in „Gustav 
Wippermann Maschinenfabrik und Eisengießerei“ zu 
ändern, um einen historischen Bezug zur ersten Nut-
zung der Fläche herzustellen und damit die Identität 
des Ortes zu würdigen.  
23 nein Der Arbeitstitel eines Bebauungsplanverfahrens wird 
von Seiten der Stadtverwaltung vergeben und erfüllt 
den Zweck einer schnellen Orientierung für die Öf-
fentlichkeit, um welches Gebiet es sich handelt. Übli-
cherweise werden Straßennamen genutzt. Das vor-
liegende Vorhaben wurde bereits mit dem Arbeitsti-
tel „Kalker Hauptstraße/Wippermannstraße“ einge-
leitet, eine Änderung des Titels wird aus Gründen 
der Konsistenz und Nachverfolgbarkeit nicht vorge-
nommen. 
14 Partizipation    
14.1 Gespräche zwischen Investor und Nutzern 
In der öffentlichen Bekanntmachung im Amtsblatt 
der Stadt Köln ist angegeben, dass der Investor „mit 
allen Nutzern Gespräche führt, um eine für alle Sei-
ten gute Lösung des Nutzungskonflikts zu finden“. 
2  ja Entsprechend des Einleitungsbeschlusses ist der 
Vorhabenträger dazu angehalten, mit den Nutzern 
des Plangebietes Gespräche zu führen, um eine Lö-
sung des Nutzungskonfliktes zu finden. Nutzer der

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Stand 15.03.2021          16 
Diese Erklärung wurde bereits in der Sitzung der Be-
zirksvertretung abgegeben.  
 
Bis heute ist es nicht zu Gesprächen oder Lösungs-
vorschlägen seitens des Investors mit den Stellung-
nehmenden (Gewerbetreibende der südwestlichen 
Nachbargrundstücke) gekommen. 
anliegenden Grundstücke sind hierbei nicht zwin-
gend eingeschlossen. Ungeachtet dessen liegt es im 
erklärten Interesse des Vorhabenträgers, Nutzungs-
konflikte mit den Nachbarn vorzubeugen und hierzu 
frühzeitig ins Gespräch zu kommen. Dieser Dialog 
ist nicht Teil des formellen Bebauungsplanverfah-
rens. 
 
Das Baugesetzbuch sieht im vorliegenden beschleu-
nigten Bebauungsplanverfahren nach § 13a BauGB 
generell zwei Möglichkeiten für die Öffentlichkeit vor, 
ihre Belange geltend zu machen. Zum einen gibt es 
eine frühzeitige Beteiligung gemäß § 13 Abs. 3 Nr. 2 
BauGB. In diesem Rahmen bestand vom 
01.10.2020 bis einschließlich zum 14.10.2020 die 
Möglichkeit, Stellungnahmen zum Vorhaben einzu-
reichen. Diese werden im vorliegenden Dokument 
abgewogen und finden entsprechend des Abwä-
gungsergebnisses in der weiteren Planung Berück-
sichtigung.  
Zum anderen besteht nochmals die Möglichkeit zur 
Einflussnahme durch die Öffentlichkeit im Rahmen 
der Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB. Im Anschluss 
findet eine formale Abwägung der eingegangenen 
Stellungnahmen sowie unter Umständen eine An-
passung der Planung und erneute Offenlage statt. 
Erst nach Abwägung aller Belange und Beschluss 
durch den Rat der Stadt und Bekanntmachung des 
Beschlusses besteht Planungsrecht für den Vorha-
benträger. 
14.2 Gespräche mit Beteiligung der Politik 
Es wird ein angemessenes Gesprächsformat mit 
Einbezug der Politik gefordert, um den Nutzungskon-
flikt des besagten Geländes zu besprechen und bei-
zulegen. 
8 ja Die Beteiligung der Politik ist an drei Punkten fest im 
Aufstellungsverfahren eines Bebauungsplans veran-
kert: über den Einleitungsbeschluss zu Beginn des 
Verfahrens, den Vorgabenbeschluss nach der früh-

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 71453.02 – Arbeitstitel: Kalker Hauptstraße/ Wippermannstraße – Stellungnahmen frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung  
 
Stand 15.03.2021          17 
zeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und den ab-
schließenden Satzungsbeschluss des Bebauungs-
plans. 
 
Darüberhinausgehend wurde ein Fachgespräch mit 
Vertretern und Vertreterinnen der Bezirksvertretung 
Kalk am 24.08.2020 zur Klärung der politischen Ziel-
vorstellungen in Bezug auf das Grundstück durchge-
führt.  
 
An dem Qualifizierungsverfahren hat die Bezirksbür-
germeisterin als stimmberechtigtes Mitglied der Be-
urteilungskommission teilgenommen. Vertreter*in-
nen der einzelnen Fraktion der Bezirksvertretung 
Köln-Kalk waren mit beratender Stimme eingebun-
den. Am 04.03.2021 wurde die Bezirksvertretung 
Köln-Kalk über das Ergebnis des Qualifizierungsver-
fahrens informiert (0734/2021). Zudem wurde ver-
einbart, das fortgeschriebene Planungskonzept in 
der Bezirksvertretung vorzustellen. 
14.3 Beteiligungskonzept 
Es wird die Anwendung der Leitlinien für Bürger- 
innenbeteiligung durch die Erstellung eines Beteili-
gungskonzeptes und der Durchführung unter beson-
derer Berücksichtigung der VDI 7001 „Kommunika-
tion und Öffentlichkeitsbeteiligung bei Planung und 
Bau von Infrastrukturprojekten- Standards für die 
Leistungsphasen der Ingenieure“ gefordert. 
23 nein Die Beteiligungsmöglichkeiten zum vorliegenden Be-
bauungsplan ergeben sich aus dem BauGB und 
dem Einleitungsbeschluss. 
 
Siehe Stellungnahme 14.1.

Anlage 4 Abwaegung

15714 Zeichen

/ 2 
 
Darstellung und Bewertung der zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan-Entwurf 71453.02  –Arbeitstitel: Kalker Hauptstraße/ 
Wippermannstraße in Köln-Kalk– eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger Trä-
ger öffentlicher Belange 
 
Stand 15.03.21 
Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz  1 Baugesetzbuch (BauGB) wurde vom 05.07.2019. bis zum 
05.08.2019 durchgeführt. Im Zeitraum der Beteiligung sind  10 Stellungnahmen eingegangen. 
Nachfolgend werden die eingegangenen Stellungnahmen fortlaufend nummeriert. Daran anschließend werden in Übereins timmung mit der laufenden Nummerierung die 
Inhalte der Stellungnahmen sowie ihre Berücksichtigung im weiteren Verfahren dargestellt. Bei inhaltlich gleichen Stellungnah men wird auf die jeweilige erste Stellung-
nahme der Verwaltung verwiesen. 
 
 
Lfd. 
Nr. 
TÖB Stellungnahme  Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung  
1 Handwerkskammer 
zu Köln 
(31.07.2019) 
Das Vorhaben wird nicht befürwortet.  Kenntnisnahme Eine Anpassung der Planung ist nicht erforderlich.  
1.1  Auswirkungen auf bestehende Gewerbebetriebe  
Durch die Umwandlung der Art der baulichen Nutzung 
von Gewerbe zu Wohnen werden für die aktuell dort an-
sässigen Gewerbebetriebe negative Auswirkungen erwar-
tet:  
 
Durch die Realisierung der Planung käme es zur vollstän-
digen Verdrängung der dort aktuell ange siedelten Unter-
nehmen, verbunden mit teilweise erheblichen Kosten so-
wie Aufwand für die Verlagerung der Betriebsstandorte 
und dem möglichen Verlust des Kundenstammes. Für die 
Verlagerung ist das Vorhandensein von Ausweichflächen 
für neue Betriebsstandorte Voraussetzung.  
 
Durch die Realisierung der Planung käme es zum Verlust 
von gewerblich nutzbarer Fläche und einer Verschärfung 
der Flächenkonkurrenz und des Nutzungskonflikts zwi-
schen Wohnen und Gewerbe.  
 
nein Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Die zurzeit in-
nerhalb des Plangebiets vorhandenen Nutzungen sollen im 
Rahmen der Realisierung des Vorhabens verlagert werden. 
Ende 2019 sind einige Mietverträge ausgelaufen, so dass be-
reits heute ein Teil der Gebäude leer ste ht. So ist beispielsweise 
der größte Gewerbemieter mit seinen 2.130 m² Hallenfläche 
zum Jahreswechsel ausgezogen.  
 
Das Ziel der Planung ist es, innerhalb eines bisher gewerblich 
genutzten Bereichs dringend benötigten neuen Wohnraum mit 
ca. 125 Wohneinheiten in Form eines kompakten Wohnquar-
tiers zu errichten. Ergänzend sollen eine öffentliche Spielfläche, 
eine Kindertageseinrichtung sowie, wenn möglich, eine kultu-
relle Nutzung realisiert werden.  
 
Die Schaffung von weiterem Wohnraum entspricht, vor dem 
Hintergrund des prognostizierten Bevölkerungswachstums/der 
wachsenden Anzahl an Haushalten und der damit verbundenen 
steigenden Wohnraumnachfrage, dem stadtentwicklungspoliti-
schen Ziel, in Köln ein au sreichendes Wohnungsangebot bereit 
Anlage 4

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 71453.02 – Arbeitstitel: Kalker Hauptstraße/Wippermannstraße – Stellungnahmen frühzeitige Beteiligung TöB 
 
/ 3 
 
Lfd. 
Nr. 
TÖB Stellungnahme  Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung  
Durch den Verlust von innerstädtischen Betriebsstandor-
ten verlängern sich die Anfahrtswege von Gewerbetrei-
benden und Handwerkern, um die ansässige Wohnbevöl-
kerung mit Dienstleistungen und Waren zu versorgen, 
was dem stadtplanerischen Leitbild der „Stadt der kurzen 
Wege" widerspricht.  
zu stellen. Die Realisierung von weiterem Wohnraum leitet sich 
aus dem vom Rat der Stadt Köln am 11.02.2014 beschlossenen 
Stadtentwicklungskonzept Wohnen (StEK Wohnen) ab, und 
stimmt mit den Leitlinien der städtischen Woh nungspolitik über-
ein.  
 
Besonders im Stadtteil Kalk verlang en die demographische Ent-
wicklung und der daraus resultierende Wohnraummangel die 
zeitnahe Bereitstellung weiterer Wohnungsbestände. Dies wird 
auch im Integrierten Stadtteilentwicklungskonzept für den Sozi-
alraum Humboldt/Gremberg und Kalk beschrieben, welches am 
20.12.2016 vom Rat der Stadt Köln beschlossen wurde. Gleich-
zeitig werden für die östliche Randlage der Kalker Hauptstraße 
und somit auch für den Teil des Plangebiets eine leicht über-
durchschnittliche Leerstandsquote, Abwertungstendenzen so-
wie z. T. sichtbare trading -down Tendenzen festgestellt.   
 
Wohnungsbau in einer integrierten Lage stellt eine generelle 
Chance dar, bestehende Strukturen weiterzuentwickeln und da-
mit die weitere Ausdehnung der Siedlungs - und Verkehrsfläche 
in den Außenbereich einzudämmen. Aufgrund der guten ÖPNV 
Anbindung und best ehender Versorgungs- und Einkaufsmög-
lichkeiten im Umfeld der Kalker Hauptstraße ist das Leitbild der 
„Stadt der kurzen Wege“ bezogen auf Einkaufsmöglichkeiten 
von Waren des täglichen Bedarfs im Nahbereich des Plange-
biets in besonderem Maße gegeben. Der Gro ßteil der aktuell 
dort angesiedelten Gewerbebetriebe entspricht dagegen in sei-
nen Angeboten nicht dem täglichen Bedarf.  
 
Aus den oben genannten Gründen wird der Wohnnutzung  in 
Kombination mit den öffentlichen Spielflächen, der Kindertages-
einrichtung und gg f. einer kulturellen Nutzung  am betreffenden 
Standort vor einer gewerblichen Nutzung entsprechend des Ein-
leitungsbeschlusses der Vorzug gegeben.  
1.2  Die Eignung des Standortes zur Wohnnutzung wird auf-
grund der teilweise extrem hohen Lärmimmissionen ge-
nerell in Frage gestellt.  
ja Das Plangebiet ist durch den Straßenverkehrs -, Schienenver-
kehrs- und Gewerbelärm beeinträchtigt. Die Anforderungen an 
gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse werden gem. § 1 Abs.

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 71453.02 – Arbeitstitel: Kalker Hauptstraße/Wippermannstraße – Stellungnahmen frühzeitige Beteiligung TöB 
 
/ 4 
 
Lfd. 
Nr. 
TÖB Stellungnahme  Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung  
6 BauGB bei der Aufstellung des Bebauungsplans berücksich-
tigt. Die Eignung des Plangebietes für eine Wohnnutzung wird 
im Rahmen einer schalltechnischen Untersuchung bewertet. 
Eine Ersteinschätzung ergab, dass eine Wohnnutzung unter der 
Berücksichtigung von aktiven und passiven Lärmschutzmaß-
nahmen generell am Standort realisierbar ist.  
 
Der Siegerentwurf der Mehrfachbeauftragung sieht zur Bewälti-
gung des Lärmkonflikts schallschutzoptimierte Grundrisse sowie 
weitere Schutzmaßnahmen vor. Alle Wohneinheiten si nd durch-
gesteckt orientiert bzw. zum ruhigen Innenhof organisiert. Es 
werden Schallschutzfenster mit Einzelraumlüftern zur Bahnlinie 
eingeplant, sowie Wintergärten und Prallscheiben zur Kalker 
Hauptstraße (ggf. unter Anpassung der Fassade).  
 
Im weiteren Ve rfahren wird ein Lärmgutachten erstellt, das die 
Immissionen aus dem Straßen - und Schienenverkehr und Ge-
werbeimmissionen der nördlichen und südlichen Nachbarn er-
mittelt. Aufbauend auf dem Gutachten wird bewertet, ob die vor-
geschlagenen Maßnahmen zur Schaff ung gesunder Wohnver-
hältnisse geeignet sind bzw. inwieweit Anpassungen und Um-
planungen notwendig sind.  
2 
 
Stadtwerke Köln 
GmbH (05.08.2019) 
Es bestehen grundsätzlich keine Bedenken gegenüber 
dem Planungskonzept.  
Kenntnisnahme Eine Anpassung der Planung ist nicht erforderlich. 
2.1  Trafostation 
Es wird darauf hingewiesen, dass auf dem Plangebiet 
eine Trafostation zur Versorgung der umliegenden Be-
bauung mit Elektrizität vorhanden sei. Diese werde in al-
len Konzeptvarianten durch die vorgesehene Bebauung 
überplant. Der Versetzung der Trafostation k önne nur zu-
gestimmt werden, wenn die Kosten für die Versetzung 
und die notwendige Anpassung der Dienstbarkeit vom 
Grundstückseigentümer übernommen w ürden. Der neue 
Standort müsse als Fläche für Versorgungsanlagen mit 
den Abmessungen von 4  m x 6 m im Bebauungsplan ge-
sichert werden und für Wartungsarbeiten ungehindert zu-
gänglich sein. 
ja Die erwähnte Trafostation befindet sich außerhalb des Plange-
bietes, an der nördlichen Grenze des Geltungsbereichs, im Be-
reich der öffentlichen Verkehrsfläche (Gehweg). Eine Überpla-
nung bzw. Versetzung der Trafostation ist zum derzeitigen Pla-
nungsstand nicht vorgesehen. Die Lage der Trafostation wird 
bei der weiteren Planung b erücksichtigt.  
Falls eine Überplanung bzw. Versetzung erforderlich sein sollte, 
werden die Anregungen und Hinweise zur Trafostation berück-
sichtigt. Anfallende Kosten für eine erforderliche Versetzung 
werden von der Vorhabenträgerin übernommen. Bei einer Ve r-
setzung in den Geltungsbereich des Bebauungsplans werden 
die Fläche sowie eventuell erforderliche Leitungsverläufe und

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 71453.02 – Arbeitstitel: Kalker Hauptstraße/Wippermannstraße – Stellungnahmen frühzeitige Beteiligung TöB 
 
/ 5 
 
Lfd. 
Nr. 
TÖB Stellungnahme  Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung  
Zuwegungen zur Wartung durch Festsetzungen planungsrecht-
lich gesichert. 
2.2  Gasleitungen 
Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass abhängig von 
der Bebauungsvariante ggf. auch eine Gasleitung betrof-
fen sei und verlegt werden m üsse. 
ja Der Hinweis wird für die weitere Planung berücksichtigt. Im 
Falle einer notwendigen Verlegung einer Gasleitung, wird diese 
auf Kosten der Vorhabenträgerin durchgeführt. Im Bebauungs-
plan wird ein Leitungsrecht zugunsten des Leitungsträgers fest-
gesetzt. 
2.3  Hausanschlüsse 
Es wird angemerkt, dass sich auf dem Gelände noch ak-
tive Hausanschlüsse befinden, welche vom Netz abzu-
trennen seien. 
Ja Der Hinweis zu vorhandenen Hausanschlüssen wird zur Kennt-
nis genommen und bei der weiteren Planung berücksichtigt.  
2.4  Stadtbahntrassen 
Es wird darauf hingewiesen, dass es durch die angren-
zenden Trassen der Linien 1 und 9 zu Erschütterungen 
und Lärmemissionen kommen k önne. Es seien ausrei-
chende Vorkehrungen zum Schutz vor den Immissionen 
zu treffen. Betriebliche Einschrän kungen seitens der KVB 
könnten nicht toleriert werden. 
ja Zum Umgang mit Lärmimmissionen im Plangebiet siehe Stel-
lungnahme 1.2.  
 
Die erschütterungstechnische Machbarkeitsuntersuchung des 
Büros Peutz Consult GmbH vom 15.04.2019 ergibt, dass eine 
Bebauung des Grundstücks unter Einhaltung der Anforderun-
gen der DIN 4150-2 an Erschütterungsimmissionen für Wohn-
gebiete möglich ist. Von einer Errichtung von Gebäuden direkt 
im Anschluss an den Bahndamm wird abgeraten . Dieser Emp-
fehlung wird in der aktuellen Planung Rechnung getragen, in-
dem der mäanderförmige Gebäuderiegel 10 bis 23 Meter von 
der östlichen Grundstücksgrenze abrückt. Im Zuge der weiteren 
Planung sind weitere Möglichkeiten zur technischen Erschütte-
rungsminderung näher zu eruieren und abzuwägen.  
 
Der Hinweis auf mögliche zusätzliche Erschütterungs - und 
Schalleinwirkungen durch die unterirdisch verlaufenden Stadt-
bahntrassen der Linien 1 und 9 wird zur Kenntnis genommen. 
Ein entsprechender Hinweis wird in di e Begründung zum Be-
bauungsplan aufgenommen. 
Betriebliche Einschränkungen für die KVB werden ausgeschlos-
sen.

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 71453.02 – Arbeitstitel: Kalker Hauptstraße/Wippermannstraße – Stellungnahmen frühzeitige Beteiligung TöB 
 
/ 6 
 
Lfd. 
Nr. 
TÖB Stellungnahme  Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung  
3 Bezirksregierung 
Düsseldorf, Kampf-
mittelbeseitigungs-
dienst (18.07.2019) 
Es wird eine Überprüfung der zu überbauenden Fläche 
auf Kampfmittel empfohlen. Im Falle von Erdarbeiten mit 
erheblichen mechanischen Belastungen werden zusätzli-
che Sicherheitsdetektionen empfohlen.  
 
Sollte es nach 1945 Aufschüttungen im Bereich des Plan-
gebiets gegeben haben, seien diese bis auf das 
Geländeniveau von 1945 abzuschieben.  
ja Ein Hinweis zum Verhalten bei Kampfmittelverdachten und ein 
Hinweis zur empfohlenen Sicherheitsdetektion im Fall erhebli-
cher mechanischer Belastungen bei der Ausführung werden in 
den vorhabenbezogenen Bebauungsplan aufgenommen. 
4 Polizeipräsidium 
Köln (05.08.2019) 
Es bestehen keine Bedenken gegenüber dem Planungs-
konzept. 
 
Es wird auf das kostenlose Beratungsangebot zur städte-
baulichen Kriminalprävention verwiesen.  
Kenntnisnahme  Die Hinweise zur Kriminalprävention werden an die Vorhaben-
trägerin weitergeleitet. 
5 Bezirksregierung 
Düsseldorf 
(05.08.2019) 
Es bestehen keine Bedenken gegenüber dem Planungs-
konzept. 
Kenntnisnahme  
5.1  Bauschutzbereich 
Es wird angemerkt, dass das Plangebiet unter dem Bau-
schutzbereichs des Verkehrsflughafens Köln/Bonn liege 
(§ 12 LuftVG). Im Plangebiet sei der Bauschutzbereich ab 
einer Bauhöhe von168 m über NHN betroffen. Aufgrund 
der im Plangebiet zu erwartenden Bauhöhen bestünden 
diesbezüglich jedoch keine Bedenken.  
ja Das Plangebiet b efindet sich auf einer durchschnittlichen Höhe 
von 46,5 m über NHN. Mit einer geplanten max. s iebengeschos-
sigen Bebauung (max. Gebäudehöhe ca. 22,5 Meter) werden 
die Gebäude weit unter dem Bauschutzbereich von 168 Meter 
enden. 
5.2  Fluglärm  
Es wird darauf hingewiesen, dass aufgrund der Lage mit 
Belästigungen durch Fluglärm zu rechnen sei, auch wenn 
der gesetzliche Lärmschutzbereich des Flughafens 
Köln/Bonn nicht berührt sei.  
ja Die Auswirkungen des Fluglärms werden ggf. in einer schall-
technischen Untersuchung erfasst. Die Umgebungslärmkarten 
des LANUV zeigen für das Untersuchungsgebiet keine erhöhten 
Lärmimmissionen aus dem Flugverkehr.  
6 Deutsche Telekom 
Technik GmbH 
(01.08.2019) 
Es bestehen keine Bedenken gegenüber dem Planungs-
konzept. 
 
Es wird darauf hingewiesen, dass sich im Planbereich Te-
lekommunikationslinien der Telekom bef inden, wodurch 
Belange der Telekom betroffen seien. Bestand und Be-
trieb der vorhandenen Telekommunikationslinien müss ten 
weiterhin gewährleistet bleiben.  
Kenntnisnahme 
 
Die Telekommunikationslinien werden bei der konkreten Er-
schließungsplanung berücksichtigt.

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 71453.02 – Arbeitstitel: Kalker Hauptstraße/Wippermannstraße – Stellungnahmen frühzeitige Beteiligung TöB 
 
 
 
Lfd. 
Nr. 
TÖB Stellungnahme  Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung  
Es wird darum gebeten, folgende Festsetzungen in den 
Bebauungsplan aufzunehmen: „In allen Straßen bzw. 
Gehwegen sind geeignete und ausreichende Trassen mit 
einer Leitungszone in einer Breite  von ca. 0,50 m für die 
Unterbringung der Telekommunikationslinien der Tele-
kom vorzusehen.“ 
 
Hinsichtlich geplanter Baumpflanzungen sei das "Merk-
blatt über Baumstandorte und unterirdische Ver - und Ent-
sorgungsanlagen" der Forschungsgesellschaft für Stra-
ßen- und Verkehrswesen, Ausgabe 1989; siehe insbe-
sondere Abschnitt 3, zu beachten. Es sei sicherzustellen, 
dass durch die Baumpflanzungen der Bau, die Unterhal-
tung und Erweiterung der Telekommunikationslinien der 
Telekom nicht behindert werden.  
 
Zur Versorgung des Planbereichs mit Telekommunikati-
onsanschlüssen sei die Verlegung zusätzlicher Telekom-
munikationsanlagen erforderlich. Falls notwendig, müss-
ten hierfür bereits ausgebaute Straßen wieder aufgebro-
chen werden. 
7 Pledoc GmbH 
(17.07.2019) 
Es bestehen keine Bedenken gegenüber dem Planungs-
konzept.  
Kenntnisnahme Eine Anpassung der Planung ist nicht erforderlich.  
8 AWB Köln 
(17.07.2019) 
Es wird auf die Einhaltung des § 10 Standplätze für Ab-
fallbehälter der Abfallsatzung der Stadt Köln hingewiesen. 
ja Im Rahmen der Baugenehmigungsplanung wird § 10 der Abfall-
satzung der Stadt Köln berücksichtigt.  
9 Polizeipräsidium 
Köln, Führungsstelle 
Verkehr 
(12.07.2019) 
Es bestehen keine Bedenken gegenüber dem Planungs-
konzept. 
Kenntnisnahme Eine Anpassung der Planung ist nicht erforderlich.  
10 Finanzamt Köln Ost 
(17.07.2019) 
Es bestehen keine Bedenken gegenüber dem Planungs-
konzept.  
Kenntnisnahme Eine Anpassung der Planung ist nicht erforderlich.

Anlage 5

184 Zeichen

Vorhabenbezogener Bebauungsplan 
Arbeitstitel: Kalker Hauptstraße/ Wippermannstraße 
in Köln-Kalk 
Städtebauliches Planungskonzept 
Lageplan Städtebaulicher Entwurf 
Maßstab: 1.1000 C)

Anlage 6

48204 Zeichen

KALEIDUS
DOKUMENTATION DER ENTWÜRFE ZUR
MEHRFACHBEAUFTRAGUNG
KALKER HAUPTSTRASSE / WIPPERMANNSTRASSE
Anlage 6

2 Dokumentation der Entwürfe zur Mehrfachbeauftragung Kalker Hauptstraße / Wippermannstraße
Titelseite: Perspektive des Entwurfs von LK Architekten
Herausgeber
PE Kalker Hauptstr. GmbH & Co. KG
Standort Köln
Holzmarkt 1
50676 Köln
Redaktion und Layout
Dewey Muller Partnerschaft mbB 
Architekten Stadtplaner
Flandrische Str. 4
50674 Köln
T +49 221 92 58 88-0
info@deweymuller.com
www.deweymuller.com
Burkard Dewey
Svenja Hennig
Marie Kötterheinrich
Abbildungsnachweis
Alle Abbildungen wurden - sofern nicht anders angegeben - 
von den jeweiligen Teilnehmenden erarbeitet.
Fotos: © Dewey Muller Partnerschaft mbB Architekten Stadtplaner
Köln, im Februar 2021
IMPRESSUM

3
INHALT
Anlass und Aufgabe des Verfahrens
Verfahren
Einzeldarstellungen der Entwürfe
5
6
8

4 Dokumentation der Entwürfe zur Mehrfachbeauftragung Kalker Hauptstraße / Wippermannstraße
Amtliche Basiskarte mit Darstellung des Plangebiets | © Stadt Köln
© Stadt Köln
Kalk
Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster232/4 Katasterservice Die OberbürgermeisterinMaßstab: Erstellt am 14.7.2020
Die Karte ist auf Grundlage des amtlichen Liegenschaftskatasterinformationssystem(ALKIS) erstellt worden.

Die PE Kalker Hauptstraße GmbH & Co. KG beabsichtigt, das 
Areal westlich des Rangierbahnhofs und südlich der Kalker 
Hauptstraße in Köln-Kalk mit einer Größe von ca. 7.440 m² zu 
bebauen. Zur Findung eines qualifizierten Entwurfskonzepts 
wurde von Oktober 2020 bis Februar 2021 eine Mehrfachbe-
auftragung durchgeführt. 
Derzeit ist das Grundstück mit mehreren gewerblich genutz-
tenHallen,einemdreigeschossigenVerwaltungsgebäudeund 
einem eingeschossigen Einzelhandelsgebäude bebaut. Die 
Freiflächen sind als Verkehrs- und Parkplatzflächen gestaltet 
und nahezu komplett versiegelt. 
Ziel ist es, das Gelände zu einem begrünten, städtischen 
Wohnquartier zu entwickeln. Insgesamt sollen ca. 125 
Geschosswohnungen im freifinanzierten und öffentlich geför-
derten Segment, eine öffentliche Spielfläche, eine kulturelle 
Nutzung sowie eine Kindertageseinrichtung realisiert werden. 
Hierzu sollen die bestehenden, gewerblich genutzten Gebäu-
de größtenteils zurückgebaut und die vorhandenen Nutzun-
gen verlagert werden. 
Die städtebauliche Integrationsmöglichkeit des bestehenden 
Gebäudes Wippermannstraße 12 (Solitärgebäude mit Shed-
dach) sollte im Verfahren geprüft und dargestellt werden. Die 
Auftraggeberin führt parallel Gespräche mit den derzeit 
ansässigen Nutzern, inwiefern ein Verbleib vor Ort langfristig 
möglich ist.
Die erforderlichen inneren Erschließungswege sind autofrei zu 
planen, um eine hohe Aufenthaltsqualität zu ermöglichen. 
DabeiisteineZuwegungzumsüdlichundaußerhalbdesPlan-
gebiets gelegenen Kunsthauses Kalk (Wippermannstr. 26) für 
Fußgänger*innen und Fahrradfahrer*innen zu berücksichti-
gen. Die erforderlichen Pkw-Stellplätze sollen in einer Tiefga-
rage untergebracht werden.
Die Freiflächen sollen begrünt und mit Spiel- und Aufenthalts-
möglichkeiten gestaltet werden. Neben den erforderlichen 
privaten Kleinkindspielflächen muss ein öffentlicher Spielplatz 
gemäß den Vorgaben des Kooperativen Baulandmodells der 
Stadt Köln mit einer Mindestgröße von 500 m ² realisiert 
werden.
Aufgrund der auf das Grundstück einwirkenden Lärmimmis-
sionen (Verkehrs- und Gewerbelärm) von der Kalker Haupt-
straße und vom östlich gelegenen Rangierbahnhof sowie 
gewerblichen Nutzungen soll eine nach Osten und nach Nor-
den geschlossene Randbebauung geplant werden.
AufgabederteilnehmendenBüroswares,einBebauungskon-
zept mit funktionalen Grundrisslösungen und gut gestalteten 
undproportioniertenFassadenzuentwickeln.BeiderPlanung 
sind insbesondere die Anforderungen an ausreichenden 
Schallschutz zu beachten. 
Nach Erarbeitung und Abstimmung der AufgabensteIlung 
startete die Mehrfachbeauftragung im November 2020 mit 
einem Einführungskolloquium, bei dem die Aufgabe vorge-
stellt und Fragen beantwortet wurden. Von den fünf zur Teil-
nahme eingeladenen Büros haben vier Teams Mitte Januar 
eine Arbeit zur Beurteilung eingereicht. Anfang Februar 2021 
tagte die Beurteilungskommission zur Bewertung der einge-
reichten Arbeiten. Der Entwurf des Büros LK Architekten wur-
de mit dem 1. Rang ausgezeichnet und zur weiteren Umset-
zung empfohlen. Weitere Ränge wurden nicht vergeben.
Diese Dokumentation gibt einen Überblick über die einge-
reichten Konzepte sowie die ausgesprochenen Bewertungen 
und Empfehlungen der Beurteilungskommission.
ANLASS UND AUFGABE DES VERFAHRENS
5
Blick von Kalker Hauptstraße Richtung Süden auf das Plangebiet

6 Dokumentation der Entwürfe zur Mehrfachbeauftragung Kalker Hauptstraße / Wippermannstraße
Mitglieder der Beurteilungskommission
Mitglieder mit Stimmrecht
– Jürgen Minkus, Architekt, Vorsitzender des Gestaltungs-
beirats (Vorsitz)
– Paul Bauwens-Adenauer, Geschäftsführender Gesell-
schafter Bauwens GmbH Co. KG
– Peter Berner, Architekt
– Claudia Greven-Thürmer, Bezirksbürgermeisterin Köln-
Kalk
– Eva Herr, Leiterin des Stadtplanungsamtes Köln
– Alexander Jacobi, Geschäftsführender Gesellschafter 
Bauwens Development GmbH Co. KG
– Sabine Pakulat, Vorsitzende Stadtentwicklungsausschuss
Berater*innen ohne Stimmrecht
– Christian Robyns, SPD in der BV Kalk
– Manuela Grube, Bündnis 90/Die Grünen in der BV Kalk
– Dr. Tanja Groß, Die Linke in der BV Kalk
Vorprüfer*innen
– Wolfgang Tuch, Stadtplanungsamt
– Martina Hüser, Stadtplanungsamt - Umweltprüfung 
– Maike Miosic, Bauwens Development GmbH & Co. KG
– Fabian Kunkel, Bauwens Development GmbH & Co. KG
– Burkard Dewey, Dewey Muller
– Svenja Hennig, Dewey Muller
– Marie Kötterheinrich, Dewey Muller
– Avan Dalloo, Dewey Muller
Termine
– Versand der Unterlagen: 09.10.2020
– Eingang der Rückfragen: 29.10.2020
– Einführungskolloquium: 05.11.2020
– Abgabe der Pläne: 18.01.2021
– Abgabe des Modells: 25.01.2021
– Abgabe der Präsentation: 03.02.2021
– Sitzung der Beurteilungskommission: 08.02.2021
Auftraggeber
Das Verfahren ist ausgelobt von:
PE Kalker Hauptstr. GmbH & Co. KG
Standort Köln
Holzmarkt 1
50676 Köln
Verfahrensbetreuung
Das Verfahren wird betreut von:
DEWEY MULLER Partnerschaft mbB 
Architekten Stadtplaner
Flandrische Str. 4
50674 Köln
in enger Abstimmung mit
Stadt Köln
Stadtplanungsamt
Willy-Brandt-Platz 2
50679 Köln
Teilnehmende
– DeZwarteHond
– caspar.
– LK Architekten
– rheinflügel severin | Schenker Salvi Weber | KRAFT.RAUM.
VERFAHREN

7
80m6040200 Mittelpunkt: [360471,5644995]   1:2000
 
Kalk
Schrägluftbild 2018 (Südansicht)
Herausgeber: Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster
Die Geoinformationen sind gesetzlich geschützt und nur für den Dienstgebrauch zu verwenden. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit sind die jeweiligen
Herausgeber verantwortlich. Diese sind auch für die Genehmigung weitergehender Nutzung zuständig.
Erstellt am: 14.07.2020
Schrägluftbild mit Darstellung des Plangebiets, Blick Richtung Süden | © Stadt Köln

Architektur LK Architekten
Brandschutz Büro Burckhardt, Pabst + Partner
Statik HIG Ingenieurgesellschaft
1. RANG
Auszug aus dem Erläuterungstext
Die städtebauliche Grundkonzeption sieht eine mäanderför-
mige fünf- bis siebengeschossige Blockrandbebauung ent-
lang der Kalker Hauptstraße und der Wippermannstraße vor. 
Gezielte Richtungswechsel in der Bebauung gliedern den 
öffentlichen Stadtraum angenehm und erschließen das Quar-
tier über spannungsreiche, platzartige Raumfolgen. Die ein-
zelnen Hausmodule mit ihren Vor- und Rücksprüngen sowie 
die variierende Geschossigkeit sorgen für eine gut proportio-
nierte und klar gegliederte Baustruktur. Die maßstäblich 
gegliederten Wohnhäuser sind klar ablesbar und erzeugen 
eine identitätsstiftende städtebauliche Grundfigur.
Der Blockrand zur Kalker Hauptstraße wird baulich geschlos-
sen. Gleichzeitig öffnet ein Richtungswechsel der Bebauung 
das neue Wohnquartier über einen Eingangsplatz einladend 
zum umgebenden Stadtraum. Von dort wird das neue Quar-
tier entlang des Bahndammes barriere- und autofrei über eine 
angemessen breite Promenade in Nord-Süd-Richtung 
erschlossen. Weitere Richtungswechsel in der Baustruktur las-
sen hier im Zusammenhang mit dem Bahndamm angenehm 
räumlich gefasste, platzartige Stadträume entstehen - den 
Spielplatz des Quartiers und im Anschluss den Kulturplatz in 
Zusammenspiel mit der dort verorteten, kulturell genutzten, 
ehemaligen Gewerbehalle - und erzeugen spannungsvolle 
Raumfolgen durch das Spiel von Enge und Weite. 
Die Gliederung in einzelne Hausstrukturen mit unterschiedli-
chen Geschossigkeiten wird auch im Innenbereich der Block-
randschließung fortgeführt. Im Innenhof liegt der 
Außenbereich der Kindertagesstätte und ein Gemeinschafts-
hof mit Kleinkindspielplatz, welche vielfältige Möglichkeiten 
der Begegnung und des Austausches innerhalb der Nachbar-
schaft sichern.
Der Individualverkehr wird unmittelbar an der Kalker Haupt-
straße im Nordwesten in eine Tiefgarage umgeleitet, so dass 
8 Dokumentation der Entwürfe zur Mehrfachbeauftragung Kalker Hauptstraße / Wippermannstraße
Perspektive von Kalker Hauptstraße

9
tierend aus den städtebaulichen Anforderungen werden hier
keine kleinen Wohnungen angeboten, um allen Wohnungen
nebenderLagezurKalkerHauptstraßeauchausreichendRäu-
me und Freibereiche nach Süden oder Osten anzubieten.
Die Leitidee für die Organisation der Wohnungsgrundrisse 
sind möglichst offene und ineinander fließende Räume, wel-
che eine angenehme Wohnatmosphäre über spannungsvolle 
Raumfolgen erzeugen. Dementsprechend werden die übli-
chen Flurzonen minimiert und die Wohnbereiche zu zentralen 
Mitten innerhalb der jeweiligen Wohnungsgrundrisse ausfor-
muliert. Die Freibereiche sind in weiten Teilen als Loggien in 
dieGebäudekubaturmiteingebunden.Diessicherteinaufge-
das gesamte Quartier autofrei umgesetzt werden kann. Die 
Nord-Südpromenade ist dabei lediglich für Rettungsdienste 
und die Feuerwehr befahrbar. 
Die viergruppige Kindertagesstätte im Erdgeschoss wird 
unmittelbar von der Kalker Hauptstraße über den Auftaktplatz 
im Norden erschlossen und belebt die Nord-Südpromenade 
parallel zum öffentlichen Spielplatz. Ein Sitzpodest des Ein-
gangsplatzes unterstützt die Abgrenzung und Sicherung zur
befahrenen Kalker Hauptstraße.
Das Erdgeschossniveau für die Wohnungen im südlichen
Bereich der neuen Baustruktur wird leicht erhöht zum öffentli-
chen Raum ausgebildet und trägt somit der Stärkung der Pri-
vatsphäre für die einzelnen Wohnbereiche Rechnung. Auch
dieprivatenTerrassenbereichedererdgeschossigenWohnun-
gen liegen dabei erhöht zu den halböffentlichen gemein-
schaftlichen Nutzungen im Innenhofbereich.
Die Grundidee der neuen Gebäudestruktur ist ein modulares
BaukastensystemauseinzelnenHäusernmitunterschiedlichen
Geschossigkeiten, die aneinandergereiht die Blockrandbe-
bauung schließen. Das Grundmodul besteht aus einer kom-
pakten Erschließung als Zwei- bis Vierspänner. Innerhalb der
tragendenStruktureinesGrundmodulessinddieunterschied-
lichen Wohnungsgrößen geschossweise umsetzbar und
dadurch je nach Anforderung variabel austauschbar. Die städ-
tebaulichen Richtungswechsel werden innerhalb der jeweili-
gen Grundmodule aufgenommen und führen hier zu beson-
deren Wohnungszuschnitten. 
Den oberen Abschluss eines Modules bildet eine zweige-
schossige Vierzimmerwohnung, die wie ein klassisches Einfa-
milienhausalsMaisonetteim‚HausimHausPrinzip’dieunter-
schiedliche Geschossigkeit der einzelnen Baukörper
ausformuliert und im städtebaulichen Raum ablesbar wird.
Alternativ hierzu ist anstelle der zweigeschossigen Wohnung
jedoch auch eine klassische Wohnung mit separater Erschlie-
ßung und mit großzügigen Dachterrassen als oberer
Abschluss möglich. 
Den nördlichen Abschluss zur Kalker Hautstraße bildet eine
fünf- bis siebengeschossige klassische Bebauung mit zwei
Erschließungskernen, die das Grundprinzip der modularen
Bebauung gestalterisch mit aufnehmen und fortführen. Resul-
Lageplan
Schnittansicht von Westen/Innenhof

10 Dokumentation der Entwürfe zur Mehrfachbeauftragung Kalker Hauptstraße / Wippermannstraße
Grundriss EG Grundriss 1. und 2. OG

Wohnungstypen 4. und 5. OG
11
Ostansicht
räumtes Erscheinungsbild, die notwendige Privatheit und 
nahezu ganzjährig nutzbare Außenbereiche.
DerSchallschutzzumGewerbelärmanderKalkerHauptstraße 
wird soweit notwendig über Prallscheiben gesichert. Entlang 
der Bahnlinie erfolgt der notwendige Schallschutz der schutz-
bedürftigen Räume über entsprechende Schallschutzfenster 
mit Einzelraumlüftern. Die weitestgehend vorgelagerten Log-
gienaufderSüd-undWestfassadebeschränkendenAufwand 
bezüglich des sommerlichen Wärmeschutzes. 
Die Erschließung der Tiefgarage erfolgt unmittelbar von Nor-
den über die Kalker Hauptstraße. Die notwendige Erhöhung
im Zufahrtsbereich im Innenhof wird geschickt in die Planung
des Freibereiches der Kindertagesstätte als Sitzstufenanlage
bzw. Spielhügel integriert. Der Rückversatz der Tiefgarage zur
westlichen Grundstücksgrenze sichert eine intensive Bepflan-
zung mit Bäumen in diesem Bereich.
Das Quartier wird durch eine einheitliche Ziegelfassade
geprägt und schafft damit unspektakulär einen städtischen
Kontext. Leichte Variationen in der Farbgebung durch ver-
schiedenfarbigeVerfugungendereinzelnenErkerarbeitendie
städtebauliche Grundfigur der aneinandergereihten Einzel-
häuserweiterheraus.Esentstehteinehochwertigeundidenti-
tätsprägende urbane neue Wohnbebauung, die das Thema
des Projektes ‚Kaleidus - Vielfalt leben‘ mit einfachen Mitteln
prägnant umsetzt. 
Es entsteht ein einladender zeitloser Neubau, der durch die
Wahl seiner Materialien und die harmonische Zusammenfüh-
rung der Detailpunkte zeitlos und in Würde altern kann und
damit dem Grundgedanken der Nachhaltigkeit konzeptionell
undimDetailRechnungträgt.EinGroßteilderDächerwirdals
Gründach ausgebildet, um den ökologischen Fußabdruck
soweit wie möglich zu minimieren.

Empfehlungen für die weitere Umsetzung
DieBeurteilungskommissionempfiehltdemAuftraggeber,die 
Arbeit von LK Architekten als Grundlage für die weitere Bear-
beitung zu wählen. Dabei sind folgende Punkte zu beachten: 
Die Lage der geförderten Wohneinheiten ausschließlich 
im vorderen Grundstücksbereich entlang der Kalker 
Hauptstraße ist noch einmal – auch vor dem Hintergrund 
einer stärkeren Durchmischung der Typologien – zu 
prüfen. 
Um den Zuzug von Familien zu ermöglichen, ist zu prü-
fen, ob der Anteil an 4-Zimmer-Wohnungen – möglichst 
in den unteren Geschossen – erhöht werden kann.
Um möglichst alle Wohnungen für mobilitätseinge-
schränkte Personen nutzbar zu machen, ist zu prüfen, ob 
eine barrierefreie Erschließung der Wohneinheiten im 
fünften Obergeschoss unter Einhaltung der abgestuften 
Gebäudekubatur möglich ist.
Der weitere Planungsprozess ist von einem Schallgutach-
ter zu begleiten. Der Schalleintrag durch den Gebäude-
durchgang in den Innenhof, auf die Südfassaden des 
Hochpunktes sowie auf die Dachterrassen ist zu vermei-
den. Eine Reduzierung der Durchgangsbreite in den 
Innenhof ist zu untersuchen. 
Die Freiflächengestaltung ist durch ein Fachbüro unter 
Beibehaltung der Grundkonfiguration zu qualifizieren. Es 
ist zu prüfen, ob der Anteil an Grün-/Freiflächen erhöht 
werden kann.
DerfortgeschriebenePlanungsstandsollderBVKalkvor-
gestellt werden.
Bewertung der Beurteilungskommission
Die städtebauliche Grundkonzeption sieht eine mäanderför-
mige Blockrandbebauung entlang der Kalker Hauptstraße 
und der Wippermannstraße vor. Der siebengeschossige, prä-
gnante Kopfbau an der Kalker Hauptstraße knickt an der Ecke 
zur Wippermannstraße leicht ab und leitet so charmant über 
einen Vorplatz in das neue Quartier. Über mehrere Richtungs-
wechsel in der Baustruktur wird die Parallelität zur Bahn 
gebrochen und es entsteht eine Folge unterschiedlich dimen-
sionierter, spannungsvoller Räume mit einem Wechsel aus 
Enge und Weite. Auch die Sheddach-Halle wird freigestellt 
und über einen Vorplatz gelungen eingebunden. 
Die fünf- bis sechsgeschossigen, in ihrer Kubatur ablesbaren 
Einzelbaukörper gliedern den langen Gebäuderiegel im 
angenehmen Rhythmus und bilden eine attraktive Vorderseite 
zurBahnlinie.ImSüdentrepptdasGebäudegeschicktaufvier 
Geschosse ab und schafft einen Anschluss an das westliche 
Bestandsgebäude an der Zechenstraße. Die vorgeschlagene 
Bauhöhe ist städtebaulich vertretbar und kann eine Neuent-
wicklung dieses Areals initiieren. Konflikte durch die geringfü-
gige Überschreitung der Abstandsflächen in diesem Bereich 
bedürfen der gesonderten Betrachtung, scheinen jedoch 
lösbar.
Die gebäudeinterne Erschließung wird über Zwei- bis Vier-
spännerorganisiert.AlleWohneinheitensindentwederdurch-
gesteckt oder zum ruhigen Innenhof orientiert und gewähr-
leisten sowohl im Hinblick auf Belichtung sowie Schallschutz 
eine gute Wohnqualität. Zur Kalker Hauptstraße sind ergän-
zende Schallschutzmaßnahmen wie z.B. Prallscheiben erfor-
derlich, die ggf. eine Anpassung in der Fassadengestaltung 
hervorrufen. Die nutzerspezifischen Vorgaben sowie die Vor-
gaben zur Förderfähigkeit werden im Wesentlichen eingehal-
ten. Durch die geschickte Anordnung der Wohneinheiten 
kann auf eine Befahrbarkeit des Innenhofs für die Feuerwehr 
verzichtet werden.
Die Kita ist eingeschossig organisiert und über den Vorplatz 
erschlossen. Die Abwicklung des Hol- und Bringverkehrs der 
Kita im Bereich der Kalker Hauptstraße überzeugt durch eine 
klare Trennung von befahrbarem und autofreien Bereich. 
Der öffentliche Kinderspielplatz liegt gut einsehbar und 
gleichwohl geschützt im mittleren Grundstücksbereich. Die 
privaten Kleinkindspielflächen befinden sich im Innenhof und 
werden über einen eingeschossigen Gebäudedurchgang 
erschlossen, der auch durch seine gewählte Breite einen 
Schalleintrag ermöglicht.
Der Entwurf bietet in vielen Aspekten gelungene Antworten 
auf die Herausforderungen des Standortes. Er überzeugt ins-
besondere durch die städtebauliche Grundkonfiguration, die 
sich sehr gut in den Kontext einfügt und eine Folge an quali-
tätsvollen, unterschiedlich zugeschnittenen Freiräumen 
schafft. 
12 Dokumentation der Entwürfe zur Mehrfachbeauftragung Kalker Hauptstraße / Wippermannstraße

Modellfotos
13
Piktogramm Städtebau Piktogramm Fassadengliederung

Architektur rheinflügel severin | 
Schenker Salvi Weber 
Landschaftsarchitektur KRAFT.RAUM.
Lärmschutz blauphysik
Brandschutz BFT Cognos 
TEILNEHMENDE
Perspektive von Kalker Hauptstraße
14 Dokumentation der Entwürfe zur Mehrfachbeauftragung Kalker Hauptstraße / Wippermannstraße
Auszug aus dem Erläuterungstext
Der Entwurf versteht sich als ein Stück Stadt und betont damit 
in dieser besonderen Lage an der Bahn, wo sich die gründer-
zeitliche Struktur Kalks etwas verliert, den städtischen Zusam-
menhang. Mit der bloßen Schließung des Blockrands ist es an 
dem Ort nicht getan, obschon diese im Sinne des Lärmschut-
zes faktisch vollzogen wird. Der Entwurf greift vielmehr die 
Heterogenität seines baulichen Umfeldes auf und verknüpft 
diese mit dem gründerzeitlichen Blockmotiv. Daraus resultiert 
ein Höhenspiel, welches u.a. die Sheddach-Halle und weitere 
Gebäude geringer Höhe im südlichen Grundstücksbereich 
berücksichtigt.
Die Staffelung der Höhen von Süd nach Nord ist eines der 
zentralen Themen der gewählten Volumetrie. Mit der Höhen-
staffelunggehteineTiefenstaffelungderFassadeneinher.Erst 
aus der Kombination erwächst die Unverwechselbarkeit die-
ses dreidimensional ausdifferenzierten Baukörpers, dessen 
Takt mit einem kurzweiligen Stakkato zu vergleichen ist. Der 
Rhythmus folgt der inneren Gebäudestruktur und bildet damit 
fürjedeneinzelnenTreppenhauszugangeineAdresseaus.Die 
eingesetzten Materialien und Farben unterstützen das Wech-
selspiel der vier- bis achtgeschossigen Fassaden. Dabei wer-
denMaterialienderumgebendenGebäudewiedieZiegelder 
Sheddach-Halle aufgegriffen und mit übergeordneten Ideen 
ergänzt und verfremdet. Lasierte Steine bringen Farbe ins 
Spiel und geben den Baukörpern eine vielfältige Identität.
Der bauliche Schwerpunkt liegt mit acht Geschossen im Eck-
bereich von Kalker Hauptstraße und Wippermannstraße. Hier 
setzt der Entwurf ein bauliches Zeichen als östlicher Schluss-
steinvonKöln-Kalk.ZumNachbargebäudeanderZechenstra-
ße vermittelt ein fünfgeschossiger Baukörper an der Kalker 
Hauptstraße. Gegenüber der Bahntrasse wurden alle Gebäu-
deteile so weit wie möglich abgerückt, sodass sich die 
Erschütterungen durch den Bahnverkehr auf ein Minimum 
reduzieren. Der Versatz nach Westen und das Abrücken 
gegen Osten komprimiert die Baumassen in einem zentralen 
Streifen, welcher die Wippermannstraße neu definiert, auf-
wertet und zur neuen Wohnadresse in Kalk transformiert.
Das Wohnen wird über klassische Mehrspänner organisiert. In 
der Regel handelt es sich um Drei- bis Vierspänner, beim 
Kopfbau um einen Sechsspänner. Hofseitig gelegene Woh-
nungen können über einen Fluchtkorridor als Verbindung von

Lageplan
15
zwei Treppenhäusern oder über die Dachterrassen entfluchtet 
werden. 
Die insgesamt 135 Wohnungen verfügen über lärmschutzop-
timierte Grundrisse. Dazu werden alle schutzbedürftigen Auf-
enthaltsräume um eine zentrale, verglaste, jedoch natürlich 
belüftete Loggia angeordnet. Straßen- wie bahnseitig kann 
über eine Spaltbegrenzung auf 40 mm eine erhöhte Lärmmin-
derungerreichtwerden,sodassindenschutzbedürftigenRäu-
men mit natürlicher Lüftung ein Innenpegel von unter 35 dB 
gewährleistet werden kann. 
Im EG des nördlichen Bereichs befindet sich die Kita unter-
halb der geförderten Wohnungen. Der Drop-Off-Bereich der 
Kita ist dem Eingangsbereich an der Schnittstelle zur Kalker 
Hauptstraße zugeordnet.
Trotz der hohen Dichte kommt den privaten und gemein-
schaftlichen Gärten eine große Bedeutung zu. Als recht klas-
sisch kann man die Westgärten der Erdgeschosswohnungen 
bezeichnen, welche ruhig gelegen sind und von mittags bis 
abends besonnt werden. Ebenso privat und großzügig gestal-
tensichdiezahlreichenDachgärten,welchesichdurchdiedif-
ferenzierteHöhenentwicklungentlangderWippermannstraße 
ergeben. Als dritte Gartenkategorie bietet ein großer 
Gemeinschaftsdachgarten an der Kalker Hauptstraße ein 
Angebot für die Bewohnerschaft der geförderten 
Wohnungen. 
Der öffentliche Spielplatz schließt sich auf der Ostseite des 
Gebäudes südlich des Drop-Off-Bereichs der Kita an und ver-
teilt sich wie die nach kooperativem Baulandmodell geforder-
te Grünfläche auf mehrere, in die Spielstraße integrierte 
Inseln, sodass die Bezeichnung Spielstraße hier ihrer Bedeu-
tung in besonderer Weise gerecht wird. Durch diese Anord-
nungwerdenvorallemdieinderGrößenordnungaufdieFeu-
erwehr ausgelegten Verkehrsflächen für das Spielen aktiviert. 
Der begrenzte Außenraum erfährt damit eine maximale Multi-
codierung am Fuße des Bahndamms. Die Inseln sind mit 
unterschiedlichen Themen belegt. Ein Spielturm im Norden 
erhöht die Sichtbarkeit der öffentlichen Spielfläche von der 
Kalker Hauptstraße aus. Die Spielangebote für Kleinkinder 
sind im südlichen Bereich der Spielstraße vorgesehen, bevor 
diese als Multifunktionsfläche für kulturelle Veranstaltungen 
vor der Sheddach-Halle endet. Der Querschnitt der Spielstra-
ße fällt nach Osten leicht ab und sammelt das Regenwasser in 
einer offenen Rinne. Die Spiel- und Grüninseln verfügen über 
NordansichtQuerschnitt
Einsenkungen, sodass sie bei Starkregen als Retentionsfläche 
genutzt werden können. 
Die vorgeschlagene Bebauung besteht aus kompakten 
Gebäudetypen, die mit kleinem Oberflächen-/Volumenver-
hältnis niedrige Baukosten und geringe Energieverbräuche 
erwarten lassen. Für einen konsequenten Beitrag zum Klima-
schutz werden alle Dachflächen mit Photovoltaikanlagen aus-
gestattet. Die erforderlichen Retentionsqualitäten werden 
durch eine Kombination mit extensiver Begrünung oder der 
Nutzung von Mäanderplatten/samenfreiem Substrat erreicht. 
Ebenso klimaneutral wie die Stromerzeugung stellt sich die 
Wärmegewinnung durch eine moderne Wärmepumpentech-
nologie dar.

Grundriss EG Grundriss 1. OG
16 Dokumentation der Entwürfe zur Mehrfachbeauftragung Kalker Hauptstraße / Wippermannstraße

Ostansicht
Modellfotos
17
Bewertung der Beurteilungskommission
Der Entwurf sieht einen geschlossenen Gebäuderiegel ent-
lang der Kalker Hauptstraße und Wippermannstraße vor. Leit-
ideedesEntwurfesisteinerhythmischeStaffelungderGebäu-
dehöhen, mit der auch eine Tiefenstaffelung der Fassaden 
einhergeht, welche den Gebäuderiegel kleinteilig und span-
nungsreich gliedert. An der Ecke Kalker Hauptstraße Wipper-
mannstraße positioniert sich das Gebäude selbstbewusst mit 
einem Hochpunkt von acht Geschossen. Durch die Abstufung 
in Richtung Süden und Westen auf vier bzw. fünf Geschosse 
gelingt eine gute Einbindung in die gebaute Umgebung. 
Auch die Sheddach-Halle wird durch die Aufnahme der Bau-
flucht angemessen integriert.
Das maximale Abrücken der Gebäudeteile vom Bahndamm 
schafft einen großzügigen Freibereich von hoher Aufenthalts-
qualität entlang der östlichen Grundstücksgrenze, in den auch 
die öffentliche und private Spielfläche integriert sind. Die frei-
en, inselförmigen Formen gehen fließend ineinander über 
und verleihen der Nord-Süd-Verbindung einen lebendigen, 
besonderen Charakter, auch wenn zur Kalker Hauptstraße 
eine Abgrenzung/Einfassung der öffentlichen Spielfläche 
erforderlich ist.
Während das Gebäude möglichst weit vom östlichen Bahn-
damm abrückt, entstehen auf der Westseite nur sehr schmale, 
private Blockinnenbereiche. Es kommt zu einem Ungleichge-
wicht zwischen privaten und halböffentlichen/öffentlichen 
Freiräumen. Zudem führt die Positionierung zu einer Über-
schreitung der Abstandsflächen entlang der westlichen 
Grundstücksgrenze.
Das Gebäude wird durch sieben Treppenhäuser sehr wirt-
schaftlich erschlossen. Zur Sicherstellung der notwendigen 
Rettungswege werden die Treppenhäuser ab dem dritten OG 
jedoch teils durch innenliegende Gänge miteinander verbun-
den, wodurch sich der Anteil an Erschließungsfläche erhöht.
Die Wohnungen sind meist über einen zentralen Wohn-Ess-
Bereich als Verteilerraum organisiert, der die einzelnen Zim-
mer erschließt. Alle schutzbedürftigen Aufenthaltsräume sind 
jeweils um eine verglaste, natürlich belüftete Loggia angeord-
net, die die Anforderungen an den Schallschutz erfüllen kann. 
Leider entstehen aufgrund des Erschließungssystems jedoch 
viele einseitig, ausschließlich zur Schallquelle ausgerichtete 
Wohnungen, deren Wohnqualität insbesondere im Hinblick 
auf die Sicherstellung gesunder Wohnverhältnisse äußerst kri-
tisch beurteilt wird. Darüber hinaus werden die Vorgaben der 
WohnraumförderungsbestimmungendesLandesNRWineini-
gen Aspekten nicht eingehalten.
Die Arbeit liefert insgesamt einige interessante Ansätze z. B. 
in der Gebäudekubatur und Freiraumgestaltung, weist jedoch 
insbesondereimHinblickaufdiestädtebaulicheSetzungnahe 
der westlichen Grundstücksgrenze und die einseitige Orien-
tierung vieler Wohneinheiten Schwächen auf, die ohne maß-
gebliche Umplanungen kaum zu beheben sind.

Architektur DeZwarteHond
TEILNEHMENDE
Perspektive von Kalker Hauptstraße
18 Dokumentation der Entwürfe zur Mehrfachbeauftragung Kalker Hauptstraße / Wippermannstraße
Auszug aus dem Erläuterungstext
Das Kaleidoskop setzt einen Qualitätsimpuls an der Kalker 
Hauptstraße, sowohl visuell über eine expressive Form und 
kräftige Details als auch bezogen auf die Wohnqualität. Die 
besondere Herausforderung, in einer stark lärmbelasteten 
Situation besondere Wohnqualitäten zu schaffen, wird in eine 
Form übersetzt, die zwei sehr unterschiedliche Seiten ausbil-
det:maximaleOberflächeundmaximaleBesonnungRichtung 
Westen und maximale Aussicht bei maximalem Schallschutz 
nach Osten. Durch die prismaförmigen Gebäudeeinheiten ist 
auch in den oberen Stockwerken, wenn sich der Riegel zu 
Gunsten einer prägnanten Silhouette auflöst, der Lärmschutz 
weiterhin gewährleistet. Städtebaulich wird dabei sowohl zur 
Sheddach-Halle als auch zur Nachbarbebauung „Nähe“ 
gesucht, um den Schallschutz zu optimieren und eine räumli-
che Fassung des Hofraums zu erreichen.
Ziel ist es, die Kalker Stadtbewohner*innen sowie die (zukünf-
tigen) Stadtstrukturen vor negativen Lärmimmissionen des 
Schienenbetriebs im Osten des Gebietes zu schützen. Damit 
ist eine durchgängig geschlossene Fläche zur Lärmquelle 
gesetzt. Um die hofseitigen Flächen zu maximieren und die 
Erschließung des Grundstückes sowie der südlichen Anrainer 
zu vereinfachen, wurde der Körper unterteilt und leicht 
gegeneinander versetzt entlang der Bahntrasse positioniert. 
Hieraus ergibt sich eine selbstverständliche Gliederung der 
Fassade.ZumruhigenInnenhofwirddieFassadenflächemaxi-
miert. Die Erhöhung des Anteils an Süd- und Westfassaden 
um mehr als 40 % ermöglicht es 95 % aller Schlafräume und 
Kinderzimmer zum ruhigen Innenhof zu orientieren. Hierdurch 
werden aufwendige Fassadenkonstruktionen zur Bahntrasse 
vermieden. Das Kaleidoskop entsteht. Die zusätzliche Fläche 
für die Kita wird im EG und ersten OG an der Kalker Haupt-
straße positioniert. Die Wohnflächen werden durch eine 
gespiegelte Dopplung des ersten Volumens kompensiert.
Dersoentstandene„Kopf“bildeteinenadäquatenAuftaktan 
der Kalker Hauptstraße und schützt auch hier vor Lärm. 
Die Höhen der einzelnen Gebäudeteile erhalten eine expres-
sive Staffelung, um so auf den städtebaulichen Kontext, die 
Erschließung und das Raumprogramm zu reagieren. Der 
Hochpunkt(VII)befindetsichdabeibewusstnichtaufderEcke 
zur Kalker Hauptstraße, sondern leicht zurückgesetzt. Dies 
respektiert die im Kontext angrenzende geringere Bestands-
höhe und adressiert das Gebäude stärker an den sehr großen 
Bahnflächen. Zur Sheddach-Halle erfolgt der Übergang durch 
eine Viergeschossigkeit. Detailinterventionen wie Auskragun-
gen beenden das Gebäude und schaffen Raum für die 
Erschließung der Sheddach-Halle und der Tiefgarage.
Ein bunter und differenzierter Freiraum bietet Angebote für 
alle. Die TG wurde im nördlichen Bereich konzentriert, sodass

Lageplan
19
im südlichen Bereich auch größere Bäume gepflanzt werden 
können. Die TG verfügt darüber hinaus über drei Aussparun-
gen, um auch im Bereich der Kita große Bäume pflanzen zu 
können. Der Innenhof wie auch die Erdgeschosse sind gegen-
über der Umgebung 50 cm angehoben. Dies schafft Privat-
sphäre im EG zum Wohnen und reduziert die Baukosten für 
die TG.
Der öffentliche Spielplatz ist direkt an der Kalker Hauptstraße 
in der Fuge zu den Bahnflächen positioniert, um eine maxima-
le Frequentierung sicherzustellen. Feuerwehr und Rettungs-
dienste können die große Hofdurchfahrt durchfahren. Hier-
durch entstehen an zwei Stellen strategisch Aufstell- und 
Anleiterflächen, die eine Rettung sehr vieler Wohnungen 
erlauben und den Freiraum im Hof nicht stark belastet.
Die Gebäudestruktur bestehend aus Vierspännertypologien 
erlaubt wirtschaftliche Grundrisslösungen. Alle Schlaf- und 
Kinderzimmer des freifinanzierten Wohnungsbaus sind zum 
ruhigen Innenhof orientiert. Für die Vermarktung bietet dies 
großeVorteile.ZudenBahnflächen,dieeinebesonderenAus-
sicht bieten, wurden die Wohnräume der größeren Wohnun-
genausgerichtet,wieauchBalkone.DieGüterverkehrsstrecke 
ist insbesondere nachts ein Problem, kann tagsüber aber eine 
besondere Wohnqualität bieten. Ein Produkt, das auf dem 
Kölner Wohnungsmarkt und im aufstrebenden Veedel Kalk in 
derLageist,besondereKund*innenanzusprechen.Dergeför-
derte Wohnungsbau befindet sich über der Kita und im ersten 
Prisma.DieSchlafräumezurKalkerHauptstraßesindübereine 
verglaste Loggia schallgeschützt. 
Die Kita ist zur Kalker Hauptstraße und direkt zum öffentlichen 
Spielplatz an der Wippermannstraße orientiert. Der zweige-
schossige Mehrzweckraum, kann auch extern genutzt werden 
und verbindet Außen- und Innenspiel.
Die raue Umgebung der Bahnflächen und der Kalker Haupt-
straße erfordert ein langfristig robustes Material. Die gezie-
gelten Fassaden nehmen über die hellen rostroten Töne den 
Bahnkontext auf. Das umlaufende Fassadenrelief von ca. 2 cm 
stark hervorstehenden Steinen spielt mit dem Begriff des 
KaleidoskopsundhilftinsbesonderediegeschlossenerenFas-
saden nach Norden und Osten zu strukturieren. Sowohl in der 
Fern- als auch Nahwirkung entsteht ein hoher Wiedererken-
nungswert. Die robuste Materialwahl ist die Grundlage einer 
auf Langfristigkeit angelegten Nachhaltigkeit.
Querschnitte
Die Dachflächen werden mit Gründächern und aufgestellten 
PV-Anlagen doppelt genutzt: zur Energiegewinnung und 
Regenwasserrückhaltung. Das restliche Dachwasser und 
Oberflächenwasser kann im südlichen Hofbereich, der nicht 
unterbaut wird, versickert werden. Das optimierte Fassaden-
verhältnis nach „Innen - wie Außen“ und der Verzicht auf auf-
wendige Loggiakonstruktionen schaffen ein gutes A/V-Ver-
hältnis. Zusammen mit aktiven Solargewinnen (PV auf dem 
Dach) und passiven solaren Gewinnen durch eine weitgehend 
verschattungsfreie Gebäude- und Wohnungskonfiguration 
sind die Grundlagen für ein langfristig nachhaltiges Gebäude 
gelegt.

20 Dokumentation der Entwürfe zur Mehrfachbeauftragung Kalker Hauptstraße / Wippermannstraße
Grundriss EG Grundriss 1. OG
3 - Z i - A p p 
Typ75m²
1 - Z i - A p p 
Typ 30m²
2 - Z i - A p p 
Typ55m²
3 - Z i - A p p 
Typ75m²
3 - Z i - A p p 
Typ75m²
1 - Z i - A p p 
Typ 30m²
2 - Z i - A p p 
Typ55m²
3 - Z i - A p p 
Typ75m²
3 - Z i - A p p 
Typ75m²
1 - Z i - A p p 
Typ 30m²
2 - Z i - A p p 
Typ55m²
2 - Z i - A p p 
Typ55m²
2 - Z i - A p p 
Typ55m²
2 - Z i - A p p 
Typ55m²
3 - Z i - A p p 
Typ75m²
3 - Z i - A p p 
Typ75m²
1 - Z i - A p p 
Typ 30m²
2 - Z i - A p p 
Typ55m²
3 - Z i - A p p 
Typ75m²
ErdgeschossM 1:200
3 - Z i - A p p 
Typ75m²
1 - Z i - A p p 
Typ 30m²
2 - Z i - A p p 
Typ55m²
3 - Z i - A p p 
Typ75m²
3 - Z i - A p p 
Typ75m²
1 - Z i - A p p 
Typ 30m²
2 - Z i - A p p 
Typ55m²
3 - Z i - A p p 
Typ75m²
3 - Z i - A p p 
Typ75m²
1 - Z i - A p p 
Typ 30m²
2 - Z i - A p p 
Typ55m²
2 - Z i - A p p 
Typ55m²
2 - Z i - A p p 
Typ55m²
2 - Z i - A p p 
Typ55m²
3 - Z i - A p p 
Typ75m²
3 - Z i - A p p 
Typ75m²
1 - Z i - A p p 
Typ 30m²
2 - Z i - A p p 
Typ55m²
3 - Z i - A p p 
Typ75m²
2 - Z i - A p p 
Typ55m²
1.OGM 1:200
Kellerersatz-
räume
2.OGM 1:500
Tiefgarage undUG M1:500
Fahrrad
freifinanziert
Kellerräume
freifinanziert
Kellerräume
freifinanziert
Kellerräume
freifinanziert
Kellerräume
freifinanziert
Kellerräume
freifinanziert
Tiefgarage
83Stellplätze
3 - Z i - A p p 
Typ75m²
1 - Z i - A p p 
Typ 30m²
2 - Z i - A p p 
Typ55m²
3 - Z i - A p p 
Typ75m²
3 - Z i - A p p 
Typ75m²
1 - Z i - A p p 
Typ 30m²
2 - Z i - A p p 
Typ55m²
3 - Z i - A p p 
Typ75m²
3 - Z i - A p p 
Typ75m²
1 - Z i - A p p 
Typ 30m²
2 - Z i - A p p 
Typ55m²
2 - Z i - A p p 
Typ55m²
2 - Z i - A p p 
Typ55m²
2 - Z i - A p p 
Typ55m²
3 - Z i - A p p 
Typ75m²
3 - Z i - A p p 
Typ75m²
1 - Z i - A p p 
Typ 30m²
2 - Z i - A p p 
Typ55m²
3 - Z i - A p p 
Typ75m²
ErdgeschossM 1:200
3 - Z i - A p p 
Typ75m²
1 - Z i - A p p 
Typ 30m²
2 - Z i - A p p 
Typ55m²
3 - Z i - A p p 
Typ75m²
3 - Z i - A p p 
Typ75m²
1 - Z i - A p p 
Typ 30m²
2 - Z i - A p p 
Typ55m²
3 - Z i - A p p 
Typ75m²
3 - Z i - A p p 
Typ75m²
1 - Z i - A p p 
Typ 30m²
2 - Z i - A p p 
Typ55m²
2 - Z i - A p p 
Typ55m²
2 - Z i - A p p 
Typ55m²
2 - Z i - A p p 
Typ55m²
3 - Z i - A p p 
Typ75m²
3 - Z i - A p p 
Typ75m²
1 - Z i - A p p 
Typ 30m²
2 - Z i - A p p 
Typ55m²
3 - Z i - A p p 
Typ75m²
2 - Z i - A p p 
Typ55m²
1.OGM 1:200
Kellerersatz-
räume
2.OGM 1:500
Tiefgarage undUG M1:500
Fahrrad
freifinanziert
Kellerräume
freifinanziert
Kellerräume
freifinanziert
Kellerräume
freifinanziert
Kellerräume
freifinanziert
Kellerräume
freifinanziert
Tiefgarage
83Stellplätze

21
Ostansicht
Modellfotos
Bewertung der Beurteilungskommission
Das Büro entwickelt mit einem Gebäuderiegel aus prismaför-
migen Gebäudeeinheiten ein eigenständiges, starkes Ent-
wurfsmotiv als städtebauliche Antwort auf die Herausforde-
rungen des Standortes. Der Gebäuderiegel mit Nord-Süd-
Erstreckung bildet zwei sehr unterschiedliche Seiten aus: eine 
kompakte Fassade zur lärmemittierenden Bahn und eine auf-
gefaltete Westfassade mit maximaler Oberfläche zum ruhigen 
Innenhof. Mit der expressiven Form und den schmalen, aus-
kragenden Stirnseiten erzielt der Entwurf einen hohen 
Wiedererkennungswert. 
Der Gebäuderiegel ist in großen Teilen sechsgeschossig, der 
Hochpunkt mit acht Geschossen ist von der Kalker Hauptstra-
ße abgerückt im mittleren Grundstücksbereich verortet. Er ist 
im Hinblick auf die Lärmimmissionen allseitig stark exponiert 
und erfordert zusätzliche Schallschutzmaßnahmen. Im Süden 
rücktdasGebäudenahandenBahndammheran,wasKonflik-
te in Bezug auf Abstandsflächen hervorruft und besondere 
Maßnahmen für den Erschütterungsschutz erfordert. 
Die Wohnungen werden über sieben Treppenhäuser wirt-
schaftlich erschlossen. Lediglich im nördlichen Gebäudeteil 
wird die sehr große Gebäudetiefe für die Anordnung von 
Ersatzkellerräumen genutzt. Die Wohnungsgrundrisse reagie-
ren mit einer Ausrichtung fast aller Schlafräume zum ruhigen 
Innenhof in besonderer Weise auf die Lärmbelastungen vor 
Ort, auch wenn durch die prismatische Grundform viele Räu-
me besonderen Zuschnitts entstehen.
Die Kita wird im Erdgeschoss und ersten OG des nördlichen 
Prismas angeordnet, wodurch eine besondere Fassadenge-
staltung über zwei Geschosse an der Kalker Hauptstraße 
ermöglicht wird. Die vorgeschlagene Gestaltung der Ostseite 
kann aufgrund ihrer Gleichförmigkeit nicht überzeugen und 
wirktmonumental.DieGliederungdurchBalkoneistdurchdie 
einwirkenden Schallimmissionen in der Form nicht umsetzbar.
DieFreiraumgestaltungistinsgesamtsehrschematischdarge-
stellt und lässt viele Fragen offen. Der öffentliche Spielplatz ist 
nah an der Kalker Hauptstraße positioniert und bietet wenig 
Aufenthaltsqualität. Alle privaten Kleinkindspielflächen sind 
im geschützten Innenhof angeordnet, der über eine zweige-
schossige Gebäudedurchfahrt auch für die Feuerwehr 
erschlossen wird. Der Schalleintrag in den Hof sowie dessen 
Befahrbarkeit und damit einhergehende Einschränkungen bei 
der Freiraumgestaltung werden kritisch bewertet. Zudem 
reicht das Außengelände der Kita nah an die Erdgeschoss-
wohnungen heran und lässt Konflikte erwarten.
Insgesamt stellt die Arbeit einen konzeptionell sehr interes-
santen Ansatz dar, der in seiner konkreten Ausführung nicht in 
Gänze überzeugen kann.

22 Dokumentation der Entwürfe zur Mehrfachbeauftragung Kalker Hauptstraße / Wippermannstraße
Architektur caspar.
Landschaftsarchitektur club L94
Statik Drees und Sommer
TEILNEHMENDE
Perspektive von Norden in Blockinnenbereich
Entlang der Kalker Hauptstraße fügt sich der fünf- bis sechs-
geschossigeBaukörperindienähereUmgebungeinundstellt 
den Auftakt zum neuen Kaleidus dar. Die Giebelform wird von 
dendahinterbefindlichenBaukörperngebildet,welchesichin 
Richtung Süden bis auf vier Geschosse herunterstaffeln und 
vor der hohen Lärmbelastung schützen. Der ca. 140 m lange 
Baukörper ist in vier individuell gestaltete Gebäude geglie-
dert. Die Satteldächer erinnern an den vormals industriellen 
Charakter des Grundstückes.
EineTordurchfahrtlädtzumlebendigenInnenbereichein.Den 
Auftakt bildet der Quartiersplatz mit Service Point, Kita und 
Café, gefolgt vom zentralen Platz am Park, welcher zum Ver-
weilen an den Grünflächen einlädt. Den Abschluss bildet der 
Platz an der Sheddach-Halle mit kulturellem Angebot und 
angrenzendem Multifunktionsraum – der Fokuspunkt für das 
durchmischte Quartier.
Die sozial geförderten Wohnungen befinden sich im nördli-
chen Teil inklusive der zweigeschossigen Kita. Die freifinan-
zierten Wohnungen befinden sich im mittleren und südlichen 
Teil. Die vorgeschlagene Randbebauung generiert maximalen 
Freiraum und erlaubt eine möglichst vielseitige Entwicklung 
des zukünftigen Baufeldes an der Zechenstraße.
Die modular entwickelten Gebäude aus einer Hybridkonstruk-
tion aus Holz und Stahlbeton ermöglichen den höchsten Grad 
anFlexibilität.AlleWohnungensindzumgrünenInnenbereich 
orientiert. Die zu den Bahngleisen und zur Kalker Hauptstraße 
orientierten Küchen und Schlafräume sind mit Schalldämmlüf-
tern ausgestattet.
Das neue Quartier stellt den Nutzer*innen, Besucher*innen 
und Passant*innen in den Mittelpunkt und generiert integra-
len urbanen Raum bis in die angrenzenden Nachbarschaften. 
Die Platzabfolge Stadtplatz kann darüber hinaus vom südli-
chen Ensemble durch eine angemessene Nutzungsmischung 
im Erdgeschoß noch zusätzlich aktiviert werden. 
Der Haupterschließungsweg des neuen Wohnquartiers ver-
läuft der Architektur folgend von Nord nach Süd, und bildet in 
der Mitte einen Versprung aus. An den Anfang und Endpunk-
ten sowie am Versprung des Weges entstehen Platzsituatio-
nen. Auf dem untersten Platz gegenüber der Sheddach-Halle 
befindet sich die Möglichkeit, im Schatten der Bäume auch 
draußen das Gastronomieangebot des Cafés zu nutzen. Die 
öffentlichen Spielflächen befinden sich innerhalb des Wohn-
quartiers und sind als Rasenflächen mit Obstgehölzen und 
SandspielflächenmitentsprechendenSpielgerätenausgestat-
tet. Das Wohnquartier wird mittig von der Kalker Hauptstraße 
erschlossen. Der Quartiershauptweg ist autofrei gehalten und 
nur für Fußgänger*innen und Radfahrer*innen zugänglich. Als 
Teil des Servicekonzeptes wird eine Service- und Reparatur-
station angeboten.
Grundgedanke in allen Baukörpern sind die Festlegungen 
eines einheitlichen Tragrasters, welches einen durchgängigen 
Auszug aus dem Erläuterungstext
Köln-Kalk ist von einem Reichtum an städtebaulichen und kul-
turellen Einflüssen geprägt. Das Konzept verbindet diese Viel-
falt und reagiert mit seinem gestaltprägenden Städtebau:
– geschlossene Bauweise zum Schutz vor den hohen 
Schallbelastungen,
– Unterteilung in einzelne individuell lesbare Baukörper 
mit optimaler Ost/West Ausrichtung,
– Schaffung eines lebendigen, kommunalen Innenberei-
ches mit attraktiven Nutzungen unter Erhalt und Instand-
setzung der Sheddach-Halle,
– Einheit von Menschen, Natur und Stadt,
– soziologische und ökologische Nachhaltigkeit.

23
Lageplan
Lastabtrag ohne aufwendige Abfangungen ermöglicht. 
Neben einer wirtschaftlichen Bauweise durch einfache stati-
sche Systeme stand hierbei die Minimierung der eingesetzten 
grauen Energie und die Möglichkeit einer möglichst hohen 
Vorfertigung der einzelnen Bauteile im Vordergrund. Oberir-
disch ist der Baukörper, bis auf den „Schallschutzrücken“ ent-
lang der Bahngleise, die Treppen/Podeste und die Aufzugs-
schächte, welche in Stahlbeton errichtet werden, als 
Massivholzkonstruktion unter Verwendung von Brettsperrholz-
elementen konzipiert. Hierdurch ist ein sortenreiner Rückbau 
zum „End of live“ einfach umzusetzen.
Vorgeschlagen ist eine Kombination von robusten und nach-
haltigen Materialien. Rezyklierte Ziegel (Wastebased Bricks) in 
abgestuften Farbtönen (von hell zu rot) für die Wohngebäude 
und Accoya-Holz für die öffentlichen Gebäudeelemente (Kita, 
Service Point, Multifunktionsraum) vermitteln das Streben 
nach Wohlempfinden und Natürlichkeit. Die Satteldächer sind 
mit PV Schindeln ausgestattet – und erzeugen ca. 65 % des 
Quartierenergiebedarfes. Die Palette der Fassadenmateriali-
en komplettieren die Balkonbrüstungen in geschwärztem 
Edelstahlgewebe und Holzfenster. Im Inneren bilden die Holz-
konstruktionen einen gesunden und warmen Charakter.
Die Gebäude folgen dem Cradle to Cradle Designprinzip und 
sind in kompletten Produktkreisläufen gedacht. Die ausge-
wählten, gesunden Materialien sind leicht zu demontieren, 
sortenrein trennbar und dadurch vollständig rezyklierbar. 
Damit werden die Gebäude zu langlebigen und werthaltigen 
Rohstoffdepots, welche die Ressourcen nach dem Ende der 
Nutzungszeit wieder freigeben und somit zum Werterhalt der 
Immobilie beitragen. 
Das Wohngebäude wird als schadstofffreies Gebäude umge-
setzt. Der verringerte Schadstoffgehalt hat zur Folge, dass die 
angesetzten Volumenströme der dezentralen Lüftungsgeräte, 
im Vergleich zu einer herkömmlichen Bauweise, um ein Vielfa-
ches (Faktor 3) reduziert werden können. Somit lassen sich 
Einsparungen beim Heizwärmebedarf direkt generieren. 
Der Heiz- und Kühlbedarf wird überwiegend durch eine smar-
te Steuerung der Lüftung gedeckt und kontrolliert (Wärmerü-
ckgewinnung, Nachtauskühlung). Wenn zusätzlicher Energie-
bedarf besteht, werden Wärmepumpen (Strom aus 
Photovoltaik) über Grundwassernutzung betrieben, welche im 
WinterWärmeundimSommerKälteliefern.ÜberWasserspei-
cherwirddieEnergie,sofernnichtdirektbenötigt,gesammelt 
und bei Bedarf abgerufen. Somit werden Lastspitzen abgefe-
dert und eine Versorgungssicherheit hergestellt. Der notwen-
dige Strom wird durch Sonnenenergie mittels hocheffizienter 
Photovoltaikanlage erzeugt. Sie versorgt die Wärmepumpe 
und den Nutzer- sowie Betriebsstrom mit elektrischer Energie. 
Neben geothermischer Energie (Grundwasser) und Sonnen-
energie wird das Regenwasser gesammelt und einerseits 
direkt zur Bewässerung genutzt und mittels lokaler Verduns-
tungskühlung im Außenraum ein behagliches Mikroklima im 
Innen- wie Außenraum geschaffen. So gelingt ein ganzheitli-
ches und in Energie- und Stoffkreisläufen gedachtes Konzept 
für die Nutzer*innen.
Nordansicht Querschnitt

24 Dokumentation der Entwürfe zur Mehrfachbeauftragung Kalker Hauptstraße / Wippermannstraße
Grundriss EG Grundriss 1. OG

25
Modellfotos
Bewertung der Beurteilungskommission
Die Arbeit entwickelt die städtebauliche Grundform in Anleh-
nung an die „Kalker Höfe“. Über eine Tordurchfahrt durch 
zwei giebelständige Gebäudeteile wird ein langgestreckter 
Innenhoferschlossen,deranderöstlichenGrundstücksgrenze 
von vier Gebäuderiegeln mit drei bis fünf Geschossen 
gesäumt wird. Die Sheddach-Halle wird erhalten und als 
Abschluss der Nord-Süd-Erschließung geschickt 
eingebunden.
Mit der gewählten Satteldachtypologie und der Höhenent-
wicklung fügt sich der Entwurf sensibel in die bauliche Umge-
bung ein. Das nahe Heranrücken der Baukörper an die östli-
che Grundstücksgrenze kann jedoch nicht überzeugen. 
Sowohl in Bezug auf den Erschütterungsschutz als auch die 
Einhaltung der Abstandsflächen werden Konflikte erwartet, 
die nur schwer lösbar erscheinen. 
Die Wohnungen werden über insgesamt zehn Treppenhäuser 
erschlossen. Die konventionellen Grundrisse mit Verteilerflur 
und nutzungsneutralen Zimmern erfüllen die Vorgaben und 
halten die Förderrichtlinien im Wesentlichen ein. Sie sind 
überwiegenddurchgestecktbzw.zumruhigenInnenhoforien-
tiert, was vor dem Hintergrund der Schallimmissionen positiv 
bewertet wird. Zur Kalker Hauptstraße sind ergänzende 
Schallschutzmaßnahmen erforderlich. Ebenso muss der Schal-
leintrag durch den Gebäudedurchgang im Norden vermieden 
werden. 
Die Entwurfsverfasser*innen schlagen ergänzende Nutzungen 
vor wie z. B. ein Café. Die Intention, das Quartier durch diese 
Nutzungen zu beleben, wird gewürdigt, die Umsetzbarkeit 
wäre auch vor dem Hintergrund zusätzlicher Schallemissionen 
zu prüfen.
Die Kita ist im nordwestlichen Gebäudeteil auf zwei Geschos-
sen organisiert. Die Abwicklung des Hol- und Bringverkehrs 
unmittelbar zwischen der Tiefgaragenzufahrt und Unterfüh-
rung scheint in der vorgeschlagenen Form verkehrlich nicht 
umsetzbar.
Die Lage der öffentlichen Spielflächen im Blockinnenhof stellt 
eine wesentliche Schwäche der Arbeit dar. Sie kann kaum die 
Anforderungen an Öffentlichkeit und Einsehbarkeit erfüllen, 
dieVoraussetzungenfüreineÜbernahmedurchdieStadtKöln 
darstellen. Auch die Qualität der schmalen privaten Gärten in 
Richtung Bahn ist fraglich. Die Aussagen zur Freiraumgestal-
tung bleiben schematisch und lassen viele Fragen offen. Ins-
gesamt erscheint das Verhältnis aus öffentlichen und privaten 
Räumen auch im Hinblick auf den Standort unausgewogen. 
Positiv bewertet wird hingegen das hohe Maß an unversiegel-
ten bzw. begrünten Flächen sowie die Auseinandersetzung 
mit den Themen der Nachhaltigkeit.
Die Arbeit bildet einen interessanten Beitrag, dessen Erschei-
nungsbild aus dem Ort abgeleitet ist und sich auch durch die 
Satteldachtypologie gut einfügt. Die Gebäudepositionierung 
nahe der Bahn sowie die Lage der öffentlichen Spielfläche 
sind Schwächen, die ohne maßgebliche Umplanung kaum zu 
beheben sind. 
Längsschnitt

26

Beschlussvorlage Ausschuss

8698 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VI/61/1 
613 Tuch Az 
Vorlagen-Nummer 
 1022/2021 
Freigabedatum 
 08.04.2021 
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Städtebauliches Planungskonzept (vorhabenbezogener Bebauungsplan)  71453.02 "Kalker 
Hauptstraße/Wippermannstraße" in Köln-Kalk 
Anhörung der Bezirksvertretung 8 Kalk zu den Ergebnissen der frühzeitigen 
Öffentlichkeitsbeteiligung, Beschluss über die Vorgaben zur Ausarbeitung des 
Bebauungsplan-Entwurfes (vorhabenbezogener Bebauungsplan) 
Beschlussorgan 
Stadtentwicklungsausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Stadtentwicklungsausschuss  
1. beauftragt die Verwaltung die Vorhabenträgerin aufzufordern, auf der Grundlage des städtebau-
lichen Planungskonzeptes gemäß Anlage 5 einen Bebauungsplan-Entwurf (vorhabenbezogener 
Bebauungsplan) in Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13a Baugesetzbuch 
(BauGB) auszuarbeiten. Die Ergebnisse der Beteiligung nach § 13a Absatz 3 Nummer 2 
BauGB sind dabei gemäß der Stellungnahme der Verwaltung (Anlage 3) zu berücksichtigen; 
2. verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretung 8 Kalk ohne Einschränkung zu-
stimmt.  
 
 
Alternative: keine 
 
 
 
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 22.04.2021 
Stadtentwicklungsausschuss 29.04.2021

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Der Stadtentwicklungsausschuss (StEA) hat am 16.05.2020 den Beschluss zur Einleitung des vorha-
benbezogenen Bebauungsplanes 71453.02 "Kalker Hauptstraße/Wippermannstraße" in Köln-Kalk 
unter Anwendung des beschleunigten Verfahrens (§ 13a Baugesetzbuch) gefasst.  
 
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 13a Absatz 3 Nr. 2 BauGB wurde im Rahmen ei-
nes Aushangs beim Stadtplanungsamt im Stadthaus vom 01. Oktober bis zum 14. Oktober 2020 und 
über die Homepage der Stadt Köln (http://www.beteiligung-bauleitplanung.koeln) durchgeführt. Im 
Zeitraum der Beteiligung sind 24 Stellungnahmen beim Stadtplanungsamt eingegangen. 
 
Die Stellungnahmen befassen sich im Wesentlichen mit dem Wohnungsangebot, den Grün-, Frei- 
und Spielflächen, der Lärmbelastung, der städtebaulichen Konzeption, dem Umgang mit den Be-
standsgebäuden und -nutzungen sowie Umweltbelangen. Die detaillierten Stellungnahmen und die 
Stellungnahme der Verwaltung zur Berücksichtigung im Bebauungsplanverfahren sind in Anlage 3 
dargestellt. 
 
Im Winter 2020/2021 wurde ein von der Vorhabenträgerin ausgelobtes Qualifizierungsverfahren 
durchgeführt. In die Aufgabenstellung sind Maßgaben des Einleitungsbeschlusses und die Stellung-
nahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingeflossen. Das Beurteilungsgremium 
empfahl am 08.02.2021 den Entwurf von LK | Architekten Köln als Grundlage für die weitere Planung 
(vgl. Anlage 6) 
 
Umgang mit den Maßgaben des Einleitungsbeschlusses 
Der Stadtentwicklungsausschuss hat am 15.06.2020 den Einleitungsbeschluss mit folgenden Maßga-
ben für die weitere Planung beschlossen: 
 
[…] einzuleiten mit dem Ziel, Wohnbebauung, öffentliche Grünflächen (Spielplatz), kulturelle Nut-
zung und eine Kindertageseinrichtung festzusetzen; dies unter der Maßgabe, in der Planung eine 
Zuwegung über die Wippermannstraße zur Hausnummer 26 (Zugang zum Kunsthaus Kalk) zu 
berücksichtigen und der Prüfung, ob und wie weit eine Integration des bestehenden Gebäudes 
Wippermannstraße 12 in die Gesamtplanung möglich ist, andernfalls eine Integration in den 
neuen Baukörper oder dem Vorschlag eines Alternativstandorts für die in dem Gebäude an-
sässigen Kulturräume (Ateliers, Band-Räume, u. ä.).  
 
Der in der Variante 2 vorgesehene öffentliche Spielplatz ist von der Kalker Haupt-straße in den 
hinteren Bereich des Plangebietes zu verlegen.  
 
Der Investor führt mit allen Nutzern Gespräche, um eine für alle Seiten gute Lösung des Nut-
zungskonfliktes zu finden. 
 
 
Als Ergebnis der zwischenzeitlich erfolgten Prüfung der Maßgaben schlägt die Verwaltung vor, das 
Bebauungsplanverfahren auf Grundlage der im Qualifizierungsverfahren gefundenen Lösung (Anlage

3 
5) wie folgt fortzuführen: 
 
Zuwegung über die Wippermannstraße zur Hausnummer 26 (Zugang zum Kunsthaus Kalk) 
Das städtebauliche Konzept sieht eine entsprechende Verbindung für Fußgänger und Radfahrer an 
der Ostseite des Plangebietes vor. Diese wäre bei Bedarf auch bis zur Wippermannstraße 26 (süd-
lich, direkt angrenzend an das Plangebiet) befahrbar (z.B. Rettungsfahrzeuge, Umzüge). Eine gene-
relle Befahrbarkeit würde dem planerischen Ziel eines autofreien Quartiers grundsätzlich zu widerlau-
fen. 
 
Prüfung, ob und wie weit eine Integration des bestehenden Gebäudes Wippermannstraße 12 in 
die Gesamtplanung möglich ist, andernfalls eine Integration in den neuen Baukörper oder dem 
Vorschlag eines Alternativstandorts für die in dem Gebäude ansässigen Kulturräume (Ateliers, 
Band-Räume, u. ä.) 
Im städtebaulichen Konzept wird aufgezeigt, dass ein Erhalt insbesondere der städtebaulich prägen-
den historischen Sheddach-Halle möglich ist. Die Entwurfsverfasser haben eine Lösung entwickelt, 
welche den Baukörper freistellt und einen angemessenen Abstand zur Neubebauung wahrt. Mit dem 
davorliegenden Freiraum ergibt sich eine Raumabfolge, welche dem Quartier einen besonderen Ak-
zent verleiht. Die Vorhabenträgerin prüft zurzeit die bauliche Substanz und sich gegebenenfalls dar-
aus ergebende notwendige Maßnahmen für einen dauerhaften Erhalt und eine Nutzung. Durch den 
vorgesehenen Erhalt werden die Maßgaben einer Integration in den Neubau oder eines Alternativ-
standortes nicht weiterverfolgt. 
 
Die genauen Möglichkeiten einer zukünftigen Nutzung werden im weiteren Verfahren auch unter Be-
rücksichtigung der geplanten Wohnbebauung untersucht und im Bebauungsplanentwurf so fixiert, 
dass eine dauerhafte verträgliche Nutzung sichergestellt ist. 
 
Eine konkrete Ausgestaltung der Nutzungsmöglichkeiten und deren Konditionen ist Gegenstand der 
weiteren Prüfungen und Abstimmungen der Vorhabenträgerin auch mit den aktuellen Nutzern. 
 
Der in der Variante 2 vorgesehene öffentliche Spielplatz ist von der Kalker Haupt-straße in den 
hinteren Bereich des Plangebietes zu verlegen. 
Mit dem aktuellen städtebaulichen Konzept wurde ein Standort für den geplanten öffentlichen Spiel-
platz entwickelt, welcher auf der einen Seite einen angemessenen Abstand zur Kalker Hauptstraße 
ermöglicht und auf der anderen Seite die öffentliche Wahrnehmbarkeit sicherstellt. Die konkrete Aus-
gestaltung ist Gegenstand der vorgesehenen Beauftragung eines qualifizierten Freiraumplanungsbü-
ros unter Berücksichtigung der Fachgutachten (z.B. Lärm) 
 
Der Investor führt mit allen Nutzern Gespräche, um eine für alle Seiten gute Lösung des Nut-
zungskonfliktes zu finden. 
Die Vorhabenträgerin erarbeitet zurzeit die Grundlagen für weitere Gespräche mit den Nutzern und ist 
bestrebt im Kontext der städtebaulichen Zielsetzungen des Vorhabens eine Lösung zu finden. 
 
 
Zum Bebauungsplan-Entwurf werden unter anderem Fachgutachten und Fachplanungen zu folgen-
den Themen erarbeitet: 
 Verkehr/Mobilität 
 Lärm 
 Freiraum 
 Boden/Erschütterung/Versickerung/Entwässerung 
 Klima/Energie 
 
Mögliche Konflikte (Lärm) zu angrenzenden gewerblichen Nutzungen werden im weiteren Verfahren 
vertieft gutachterlich untersucht und gegebenenfalls notwendige Maßnahmen im Plangebiet getroffen 
und umgesetzt.

4 
 
Das Plangebiet hat eine gewerbliche Vornutzung. Mit der Umsetzung des Bebauungsplanes können 
nach dem derzeitigen Kenntnisstand positive Auswirkungen auf den Klimaschutz erzielt werden. Hoch 
verdichtete Gewerbeflächen werden in Wohnbauflächen umgewandelt, die aufgrund der heute gelten-
den Regelwerke zur Energieeinsparung und durch einen deutlichen höheren Anteil an Vegetationsflä-
chen geringe Emissionen erwarten lassen.  
 
Im weiteren Verfahren werden Maßnahmen zu Energieeinsparung und CO2-Minderung entwickelt 
und dargestellt (Energiekonzept).  
 
Durch die Lage im verdichteten Innenbereich können Wärmeinseleffekte, eine tagsüber hohe Aufhei-
zung, sowie ein verminderter Luftaustausch auftreten. Die Planung führt zu einer Verringerung der 
derzeitigen Flächenversiegelung im Plangebiet und wirkt sich somit positiv auf das lokale Versicke-
rungspotenzial und die Verdunstung aus. Im weiteren Verfahren wird geprüft, welche weiteren Maß-
nahmen ergriffen werden können, um dem Klimawandel entgegenzuwirken oder um der Anpassung 
an den Klimawandel zu dienen. 
 
Vorberatungen  
Einleitungsbeschluss (0966/2020):  
Bezirksvertretung Kalk  28.05.2020 geändert empfohlen

Beratungsverlauf (2)

22.04.2021 Bezirksvertretung 8 (Kalk)
TOP 8.2.9 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
29.04.2021 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 9.3 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (8)

  • Kalker Hauptstraße 9
  • Wippermannstraße 26
  • Zechenstraße 15
  • Willy-Brandt-Platz 2
  • Flandrische Straße 4
  • Hauptstraße
  • Holzmarkt 1
  • Straße 4

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Details

Aktenzeichen
1022/2021
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
08.04.2021
Erstellt
16.03.2021 08:45