3712/2018
Entwicklung des Anordnungssolls der Gewerbesteuer und Branchenaufteilung
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Anlage 2a
1670 Zeichen
Anlage 2a m Aktuelles Soll *1) Aktuelles Soll *1) Aktuelles Soll *1) Aktuelles Soll *1) Aktuelles Soll Vorausz. Produzierendes Gewerbe 125,41 13,26% 136,29 12,06% 141,1 2 11,72% 128,84 12,85% 144,38 14,02% Einzelhandel 61,61 6,51% 74,89 6,63% 68,72 5,71% 68,71 6,85 % 62,52 6,07% Hotel- & Gaststättengewerbe 17,55 1,86% 21,83 1,93% 26,1 9 2,18% 17,51 1,75% 16,70 1,62% Groß- & Außenhandel 78,81 8,33% 88,78 7,86% 89,19 7,41% 80 ,03 7,98% 80,34 7,80% Verkehr/Postdienste 21,53 2,28% 24,34 2,15% 29,93 2,49% 26 ,58 2,65% 28,59 2,78% Banken 65,63 6,94% 53,63 4,75% 61,51 5,11% 60,15 6,00% 58,60 5,69% Versicherungen 100,92 10,67% 129,76 11,48% 130,39 10,83% 1 28,18 12,78% 120,65 11,72% Finanzdienstleister 279,76 29,57% 367,46 32,51% 415,96 34 ,55% 294,48 29,37% 318,41 30,93% Medienwirtschaft 54,14 5,72% 51,36 4,54% 53,32 4,43% 46,11 4,60% 45,24 4,39% Information & Kommunikation 34,25 3,62% 39,22 3,47% 45,6 5 3,79% 36,27 3,62% 36,57 3,55% Sonstige Dienstleistungen *2) 106,51 11,26% 142,61 12,6 2% 141,84 11,78% 115,88 11,56% 117,56 11,42% Summe 946,13 100,00% 1.130,18 100,00% 1.203,83 100,00% 1.0 02,73 100,00% 1.029,56 100,00% Soll im Haushaltsjahr *3) 1.028,50 Mio. EUR 923,43 M io. EUR 1.280,24 Mio. EUR 1.264,26 Mio. EUR 1.290,72 M io. EUR Festsetzung für den Erhebungszeitraum (absoluter Betrag in Mio. EURO und relativer Anteil zum Gesamtbetrag) - Stand: 09.11.2018 Branchen 2014 2015 2016 2017 2018 *1) und zwar unabhängig davon, in welchem Haushaltsjahr die Festsetzung erfolgte *2) Aufteilung - siehe Anlage 2b *3) insgesamt im Haushaltsjahr, also sowohl der Vorauszahlungen als auch der Nachforderungen (für Vorjahre)
Anlage 3b
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Entwicklung der Vorauszahlungen für die Erhebungszeiträume 2017 und 2018 - Betragsangaben in Mio. EUR Anlage 3b n 0,00 10,00 20,00 30,00 40,00 50,00 60,00 01.01. 31.01. 28.02. 31.03. 30.04. 31.05. 20.06. 31.07. 31. 08. 30.09. 31.10. 09./30.11. 31.12. Verkehr/Postdienste - Vorjahr Verkehr/Postdienste - lfd. Jahr IuK - Vorjahr IuK - lfd. Jahr Medienwirtschaft - Vorjahr Medienwirtschaft - lfd. Jahr Hotel- und Gaststättengewerbe - Vorjahr Hotel- und Gaststättengewerbe - lfd. Jahr
Anlage 4
334 Zeichen
Anlage 4 m 700,0 750,0 800,0 850,0 900,0 950,0 1.000,0 1.050,0 1.100,0 1.150,0 1.200,0 1.250,0 1.300,0 01.01. 31.01. 28.02. 31.03. 30.04. 31.05. 30.06. 31.07. 31. 08. 30.09. 31.10. 09./30.11. 31.12. Mehrjährige Entwicklung des Anordnungssolls Vorjahreswert 2015 Vorjahreswert 2016 Vorjahreswert 2017 Jahreswert 2018
Anlage 1
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Entwicklung des Anordnungssolls 2018 Anlage 1 m 0,0 100,0 200,0 300,0 400,0 500,0 600,0 700,0 800,0 900,0 1.000,0 1.100,0 1.200,0 1.300,0 1.400,0 01.01. 31.01. 28.02. 31.03. 30.04. 31.05. 30.06. 31.07. 31. 08. 30.09. 31.10. 09./30.11. Hpl-Ansatz 2018 Vorauszahlungen 2018 Nachzahlungen für Vorjahre Insgesamt lfd. Jahr 2018 Vorjahreswert 2017
Anlage 2b
1052 Zeichen
Anlage 2b m Aktuelles Soll *1) Aktuelles Soll *1) Aktuelles Soll *1) Aktuelles Soll *1) Aktuelles Soll Vorausz. Sonstige Dienstleistungen *2) 106,51 100,00% 142,61 100 ,00% 141,84 100,00% 115,88 100,00% 117,56 100,00% "Freiberufliche Tätigkeiten" 41,20 38,68% 54,91 38,51% 5 4,08 38,13% 47,59 41,07% 48,26 41,05% Daseinsvorsorge 30,02 28,19% 40,31 28,27% 40,11 28,28% 37, 46 32,32% 35,77 30,43% Umwelt 18,25 17,13% 25,15 17,64% 20,71 14,60% 11,96 10,32% 1 2,02 10,22% Kulturelle Tätigkeiten 9,11 8,55% 12,80 8,97% 12,23 8,62% 11,78 10,17% 10,59 9,01% Weitere Dienstleistungen 7,93 7,44% 9,44 6,62% 14,72 10,3 8% 7,08 6,11% 10,92 9,29% Summe 106,51 100,00% 142,61 100,00% 141,84 100,00% 115,88 1 00,00% 117,56 100,00% *1) und zwar unabhängig davon, in welchem Haushaltsjahr die Festsetzung erfolgte *2) siehe Anlage 2a Festsetzung für den Erhebungszeitraum (absoluter Betrag in Mio. EURO und relativer Anteil zum Gesamtbetrag) - Stand: 09.11.2018 Unterbranchen Sonstige Dienstleistungen 2014 2015 2016 2017 2018
Mitteilung Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle II/21/212/1 00.05.01-2018-11-19 Vorlagen-Nummer 13.11.2018 3712/2018 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Finanzausschuss 19.11.2018 Entwicklung des Anordnungssolls der Gewerbesteuer und Branchenaufteilung Die Verwaltung ist beauftragt, den Finanzausschuss regelmäßig über die Entwicklung des Anord- nungssolls der Gewerbesteuer zu unterrichten und gleichzeitig eine aktuelle (mehrjährige) Verteilung auf Branchen darzustellen. Für das Haushaltsjahr 2018 sind nachfolgende Gewerbesteuerforderungen (Vorauszahlungen für den Erhebungszeitraum 2018 und Nachforderungen für Vorjahre) angeordnet: Vorauszahlungen Nachforderungen Insgesamt Hpl.-Ansatz 1.015,50 Mio. EUR 275,00 Mio. EUR 1.290,50 Mio. EUR Stand: 07.11.2018 1.029,56 Mio. EUR 261,17 Mio. EUR 1.290,72 Mio. EUR Anteil vom Ansatz 101,4 % 95,0 % 100,0 % Aufgrund der gegebenen Personalsituation konnten Gewerbesteuerbescheide über einen Gesamtbe- trag von ca. 172,3 Mio. EUR noch nicht erstellt werden. Im Aufgabenbereich der Prüfung und Festsetzung verschuldensabhängiger Haftungsansprüche ge- gen gesetzliche Vertreter von Unternehmen (§ 69 Abgabenordnung) können trotz Priorisierung nach der Höhe des einzelnen Anspruchs und der Bearbeitung der Großfälle im Rahmen der 2. Vakanzen- vertretung sowie durch den freiwilligen Einsatz einer Betriebsprüferin voraussichtlich 232 Kleinfälle mit einem Gesamtvolumen von 407.157,87 EUR nicht mehr vor Ablauf der Verjährungsfrist am 31.12.2018 bearbeitet werden. Im Aufgabenbereich der Festsetzung der Gewerbesteuer wurden durch die befristete Umsetzung von zwei Betriebsprüfern Einnahmeverluste in Höhe von ca. 4,64 Mio. EUR seit dem 01.01.2018 verhin- dert. Zugleich sind jedoch Mehreinnahmen durch Betriebsprüfungen in Höhe von etwa 1,97 Mio. EUR unwiederbringlich verloren gegangen. Das Steueramt (21) hat einen Konzeptvorschlag für eine organisatorische Änderung entwickelt, wie ohne Einrichtung von Mehrstellen vergleichbaren haushaltswirtschaftlichen Nachteilen in den kom- menden Jahren im Einklang mit einem Ziel der Verwaltungsreform, der Organisationskultur und der Beschäftigtenzufriedenheit, vorgebeugt werden kann. Dieser Konzeptvorschlag wird mit dem Perso- nal- und Verwaltungsmanagement (11) erörtert. In Anlage 1 wird die Entwicklung des Anordnungssolls aufgeteilt nach Haushaltsplanansatz, Voraus- zahlungen des lfd. Erhebungsraumes und Veränderungen für ältere Veranlagungsjahre im Vergleich zur Vorjahresentwicklung dargestellt. 2 Die Einschätzung der wirtschaftlichen Lage durch die in Köln tätigen Unternehmen wirkt sich im Teil- ansatz für Vorauszahlungen aus. Die Höhe der Vorauszahlungen entspricht grundsätzlich der Steuer, die sich bei der letzten Veranlagung ergeben hat. Die Vorauszahlungen zielen auf die Steuerhöhe, die sich für den laufenden Erhebungszeitraum voraussichtlich ergeben wird. Viele Steuerschuldner nutzen die Möglichkeit der Anpassung von Vorauszahlungen vor allem dann zeitnah, wenn mit einem schlechteren Ergebnis gerechnet wird. Die Anpassung an eine verbesserte Ertragssituation erfolgt dagegen oftmals erst im letzten Quartal des Erhebungszeitraumes oder nach Ablauf des Wirtschafts- jahres. Das aktuelle Anordnungssoll für die Vorauszahlungen hat den Teilansatz von 1.015,50 Mio. EUR bereits erreicht (101,4 % vom Ansatz). Für das Jahr 2018 ist eine Steigerung des Vorauszahlungssolls gegenüber dem Ansatz 2017 von 941,9 Mio. EUR um ca. 7,81 % berücksichtigt. Das aktuelle Anordnungssoll für Vorauszahlungen liegt mit 63,42 Mio. EUR oberhalb des Vorjahresniveaus (Stand zum 07.11.2017 = 966,14 Mio. EUR). Der Teilansatz für Nachforderungen wird auf der Grundlage eines mehrjährigen Durchschnittswertes qualifiziert geschätzt. Die im Verlauf eines Jahres zwar tendenziell progressive, aber nicht lineare Entwicklung des Teilansatzes lässt letztlich keine belastbare Prognose zu. Neben Veranlagungen (erstmalige Festsetzung der Gewerbesteuer) und nachträglichen Anpassungen der Vorjahresvoraus- zahlungen schlagen sich in diesem Teilansatz Berichtigungen im Rahmen von anhängigen Ein- spruchs- bzw. Klageverfahren und Betriebsprüfungen für alle Erhebungszeiträume nieder. Im Jahres- verlauf ist daher die aktuelle Entwicklung des Anordnungssoll für Nachforderungen nicht vorherseh- bar. Die Anlagen 2a und 2b enthalten mehrjährige Branchenaufteilungen, bezogen auf die tatsächlichen Festsetzungen des jeweiligen Veranlagungszeitraumes. Diese Aufteilungen basieren auf den bis zum 13.09.2018 festgesetzten Forderungen. Infolge der gewerbesteuerspezifischen Verfahrensbesonder- heiten verändern sich die Festsetzungen der Erhebungszeiträume 2014 - 2016 noch fortwährend. Die Festsetzungen für den Veranlagungszeitraum 2017 werden verfahrensbedingt erst in der zweiten Jahreshälfte in einem erheblichen Umfang abgeschlossen. Berichtigungen sind jedoch für alle Erhe- bungszeiträume möglich. Als Zusatzinformationen werden in dieser Anlage auch die Summen der in den einzelnen Haushaltsjahren angeordneten Beträge (unterste Zeile) ausgewiesen. In den Anlagen 3a und 3b ist die Entwicklung der Vorauszahlungen für den letzten und den laufenden Erhebungszeitraum branchenmäßig grafisch dargestellt. Anlage 4 zeigt grafisch einen mehrjährigen Vergleich des Anordnungssolls. In Anlage 5 wird die stich- tagsbezogene mehrjährige Entwicklung des Anordnungssolls im jeweiligen Haushaltsjahr betragsmä- ßig dargestellt. Die hier dargestellten Beträge ergeben sich als Summe der im betreffenden Haus- haltsjahr angeordneten Vorauszahlungen des laufenden Jahres und der angeordneten Veränderun- gen älterer Erhebungszeiträume. Die absoluten und relativen Abweichungen zu den Basisjahren 2008 und 2009 sind in dieser Tabelle ebenfalls enthalten. Gez. Klug
Anlage 5
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Anlage 5 Ergebnis Ergebnis Ergebnis Ergebnis Wert Abweichung Abwei chung Rel. Abw. Rel. Abw. 2008 2009 *1) Vorvorjahr Vorjahr lfd. Jahr 2018 zu 2008 2 018 zu 2009 2018 zu 2008 2018 zu 2009 2016 *2) 2017 *2) 2018 *2) 01.01. 764,2 778,8 840,6 915,2 962,0 197,8 183,2 +25,9% +23,5% 31.01. 757,2 814,1 917,2 1018,7 1017,7 260,5 203,6 +34,4% +25,0% 28.02. 723,2 851,5 937,3 1045,0 1075,0 351,8 223,5 +48,7% +26,2% 31.03. 756,2 858,7 1012,7 1074,8 1118,0 361,8 259,3 +47,8% +30,2% 30.04. 803,8 833,4 1064,9 1113,8 1180,0 376,2 346,6 +46,8% +41,6% 31.05. 838,9 807,1 1108,8 1144,0 1212,1 373,2 405,0 +44,5% +50,2% 30.06. 926,5 800,4 1146,9 1154,9 1209,4 286,2 412,3 +30,9% +51,5% 31.07. 970,8 790,0 1187,3 1245,3 1226,1 255,3 436,1 +26,3% +55,2% 31.08. 1.034,30 776,8 1200,8 1223,9 1290,6 256,3 513,8 +24,8% +66, 1% 30.09. 1.018,10 758,6 1216,6 1268,5 1266,7 248,6 508,1 +24,4% +67, 0% 31.10. 1.038,60 773,1 1283,1 1266,4 1300,0 261,4 526,9 +25,2% +68, 2% 09./30.11. 1.043,30 795,8 1272,7 1264,4 1290,7 247,4 494,9 +23,7% +62, 2% 31.12. 1.043,20 794,6 1280,2 1264,3 *1) Die Folgen der Finanzkrise 2008 und der Unterneh menssteuerreform 2008 wirkten sich erst ab dem Haushaltsjahr 2009 aus. *2) Neben dem laufenden Jahr werden die beiden Vorja hre aufgeführt, um Entwicklungen aufzuzeigen. Stand
Anlage 3a
684 Zeichen
Entwicklung der Vorauszahlungen für die Erhebungszeiträume 2017 und 2018 - Betragsangaben in Mio. EUR Anlage 3a m 30,00 80,00 130,00 180,00 230,00 280,00 330,00 380,00 01.01. 31.01. 28.02. 31.03. 30.04. 31.05. 20.06. 31.07. 31. 08. 30.09. 31.10. 09./30.11. 31.12. Versicherungen - Vorjahr Versicherungen - lfd. Jahr sonstige Dienstleistungen - Vorjahr sonstige Dienstleistungen - lfd. Jahr Finanzdienstleister - Vorjahr Finanzdienstleister - lfd. Jahr Produzierendes Gewerbe - Vorjahr Produzierendes Gewerbe - lfd. Jahr Groß- und Außenhandel - Vorjahr Groß- und Außenhandel - lfd. Jahr Einzelhandel -Vorjahr Einzelhandel - lfd. Jahr Banken - Vorjahr Banken - lfd. Jahr
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3712/2018
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 13.11.2018
- Erstellt
- 09.11.2018 13:30