1094/2018
Umstellung des Linienbusnetzes auf alternative Antriebsformen
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Anlage 4- Stellungnahme zu BV-Beschlüssen
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/ 2 Anlage 4 Umstellung des Linienbusnetzes auf alternative Antriebsformen (Vorlagen-Nr. 1094/2018) hier: Beschlüsse der Bezirksvertretungen Rodenkirchen, Ehrenfeld und Chorweiler Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) Die Bezirksvertretung Rodenkirchen hat in der Sitzung am 09.07.2018 beschlossen, den ersten Punkt der von der Verwaltung vorgelegten Beschlussvorlage wie folgt zu ergänzen: „1. Der Rat spricht sich für die Umsetzung der in der Begründung beschriebenen Busflotten- umstellung der Kölner Verkehrs-Betriebe (KVB) auf batterieelektrische Antriebe aus. Hierbei möge die KVB die kurzfristig kostengünstigere und in der Umsetzung generell schnel- lere Nachrüstung von Dieselbussen nicht außer Acht lassen. …“ Stellungnahme der Verwaltung: Die KVB sieht für sämtliche Bestandsbusse, die nicht schon heute die Abgasnorm Euro VI erfüllen, die Nachrüstung von SCRT-Filtern der Firma Eminox vor. Dieses Abgasreinigungs- system reduziert bei Fahrzeugen sowohl den Feinstaub (PM) und die Stickoxide (NOx) als auch Kohlenwasserstoffe (HC) und Kohlenmonoxid (CO), so dass diese die Norm Euro VI einhalten. Dies betrifft 120 Busse der KVB und 74 Busse, die im Auftrag der KVB fahren. Für die Nachrüstung wurden bereits Finanzmittel aus dem Mobilitätsfonds beantragt. Der Einbau der Filter soll bis Ende 2020 erfolgen. Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) Die Bezirksvertretung Ehrenfeld hat in der Sitzung am 02.07.2018 beschlossen, die von der Verwaltung vorgelegte Beschlussvorlage wie folgt zu ergänzen: „…5. Die Fahrzeuge sind mit Abbiegeassistenzsystemen auszurüsten.“ Stellungnahme der Verwaltung: Die Verwaltung verweist auf die Beantwortung der Anfrage AN/0976/2018 „Einsatz von Ab- biegeassistenten“ aus der Verkehrsausschusssitzung am 19.06.2018. Diese Beantwortung liegt dem Verkehrsausschuss zur Sitzung am 11.09.2018 unter der Vorlagen-Nummer 2430/2018 vor. Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) Die Bezirksvertretung Chorweiler hat in der Sitzung am 21.06.2018 beschlossen, die von der Verwaltung vorgelegte Beschlussvorlage wie folgt zu ergänzen: „…Die Bezirksvertretung Chorweiler bittet um Prüfung, ob bei den Buslinien 120 und 121 im Stadtbezirk Chorweiler im Rahmen eines Pilotprojektes Brennstoffzellenbusse eingesetzt werden können.“ Stellungnahme der Verwaltung: Die Verwaltung weist auf den Abschnitt „Grundsätzliche Überlegungen zum Einsatz alterna- tiver Antriebsarten im Linienbusverkehr“ in der Begründung der Beschlussvorlage 1094/2018 hin. In diesem Abschnitt wurde dargelegt, dass es für ein einzelnes Unternehmen unwirt- schaftlich ist, mehrere alternative Antriebstechnologien einzusetzen. Die KVB hat sich auf- - 2 - grund von wirtschaftlichen Überlegungen für die Verwendung der Batterietechnik entschie- den und plant deshalb - anders als die Regionalverkehr Köln GmbH - keinen Einsatz von Brennstoffzellenbussen. Neben den in der Beschlussvorlage 1094/2018 vorgesehenen Antriebsumstellungen wird von der KVB in Zusammenarbeit mit der RheinEnergie AG und weiteren Partnern das Pro- jekt „Multimodale Lademodul-Integration (MuLI)“ verfolgt. Im Rahmen dieses Projekts ist die Einrichtung einer weiteren Ladestation für Elektrobusse am S-Bahnhof Chorweiler vorgese- hen. Diese Ladestation würde, zusammen mit der ohnehin geplanten Station an der Halte- stelle Bocklemünd, den geplanten Einsatz von drei Elektrobussen auf der Linie 126 ermögli- chen. Die drei Elektrobusse sollen zusätzlich zu den bereits 50 zur Beschaffung vorgesehe- nen Elektrobussen bestellt und auf der Linie 126, die von der Haltestelle Bocklemünd zur S- Bahn-Station Chorweiler verkehrt, eingesetzt werden.
Beschlussvorlage Rat
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/66/Stab Vorlagen-Nummer 1094/2018 Freigabedatum 05.06.2018 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Umstellung des Linienbusnetzes auf alternative Antriebsformen Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: 1. Der Rat spricht sich für die Umsetzung der in der Begründung beschriebenen Busflottenumstellung der Kölner Verkehrs-Betriebe AG (KVB) auf batterieelektrische Antriebe aus. 2. Der Rat beauftragt die Verwaltung, durch die KVB und in Kooperation mit der RheinEnergie AG die erforderliche Ladeinfrastruktur planen und realisieren zu lassen. 3. Bis zum Ablauf der Betrauungsregelung mit der KVB im Jahr 2019 beauftragt der Rat die Verwaltung mit der Aufnahme der sich aus der Busflottenumstellung ergebenden wirtschaftlichen Verkehrsausschuss 19.06.2018 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 21.06.2018 Bezirksvertretung 5 (Nippes) 21.06.2018 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 21.06.2018 Bezirksvertretung 8 (Kalk) 21.06.2018 Ausschuss für Umwelt und Grün 21.06.2018 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 02.07.2018 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 02.07.2018 Bezirksvertretung 7 (Porz) 03.07.2018 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 09.07.2018 Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 09.07.2018 Verkehrsausschuss 11.09.2018 Finanzausschuss 24.09.2018 Rat 27.09.2018 2 Konsequenzen in die Betrauungsregelung vom 15.12.2005 / 24.06.2008. Ab dem Jahr 2020 wird das neue Busflottenangebot Bestandteil der beabsichtigten Direktvergabe sein. 4. Der Rat nimmt die Initiative der Regionalverkehr Köln GmbH (RVK), zusätzliche Brennstoffzellenbusse zu beschaffen und diese auch auf Kölner Stadtgebiet einzusetzen, zustimmend zur Kenntnis. 3 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Begründung Um das im Strategiepapier „Köln mobil 2025“ definierte Ziel zu erreichen, den Modal-Split zugunsten des Umweltverbundes zu verändern, ist – insbesondere unter Berücksichtigung der aktuell diskutierten Luftschadstoffproblematik sowie des prognostizierten Bevölkerungswachstums – der Ausbau des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) notwendig. Damit verbunden ist die vollständige Umstellung des Linienbusverkehrs auf Fahrzeuge mit emissionsfreien Antrieben bei gleichzeitiger Ausweitung der Busangebote. Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung am 11.07.2017 die Verwaltung und die in Köln tätigen Verkehrsunternehmen beauftragt, entsprechende Konzepte zu erarbeiten („Förderung der E-Mobilität im ÖPNV“, Antrags-Nr.: AN/1008/2017). Diesem Auftrag kommt die nun vorliegende Beschlussvorlage nach. Zum Thema „Stärkung und Ausweitung des KVB-Busnetzes“ wurden bereits die zwei Beschlussvorlagen Stärkung und Ausweitung des KVB-Busnetzes, hier: Dauerhafte Erweiterungen (Vorlagen-Nr. 1075/2018) sowie Stärkung und Ausweitung des KVB-Busnetzes, hier: Interimsangebote (Vorlagen-Nr. 1037/2018). in den politischen Entscheidungsprozess eingebracht. Durch die bundesweite Diskussion um die Überschreitung von Emissionsgrenzwerten ist die Bedeutung des ÖPNV für die Verbesserung der Luftqualität besonders in den hoch belasteten Städten deutlich stärker in das Bewusstsein gerückt worden. Entsprechend haben sich mit den Ergebnissen des „Dieselgipfels“, mit der Einrichtung des Fonds für nachhaltige Mobilität und des Koalitionsvertrages zur Bildung der aktuellen Bundesregierung mit der angekündigten Verdreifachung der Mittel aus dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz bis 2021 die Förderbedingungen für den ÖPNV deutlich verbessert. So ist aktuell in der „Richtlinie zur Förderung der Anschaffung von Elektrobussen (E-Bussen) im öffentlichen Personennahverkehr“ des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) eine Förderung von bis zu 80 % der Mehrkosten im Vergleich zu Bussen mit Dieselantrieb möglich. Grundsätzliche Überlegungen zum Einsatz alternativer Antriebsarten im Linienbusverkehr In den vergangenen Jahren wurden unterschiedliche alternative Antriebskonzepte für Linienbusse bundesweit erprobt. Prinzipiell haben sich dabei zwei Antriebsvarianten als besonders zukunftsträchtig herauskristallisiert: zum einen batteriebetriebene E-Busse und zum anderen Brennstoffzellenbusse, bei denen Wasserstoff als Energieträger genutzt wird. Der Wasserstoff wird in einer Brennstoffzelle in elektrische Energie umgewandelt und diese wiederum zur Versorgung von Elektromotoren genutzt. Beide Energieversorgungsarten haben unterschiedliche betriebliche Stärken und Schwächen. Für batteriebetriebene E-Busse kann die vorhandene, um Ladestationen ergänzte Stromversorgungsinfrastruktur genutzt werden, was einen relativ flexiblen Buseinsatz in städtischen Räumen möglich macht. Brennstoffzellenbusse eignen sich aufgrund der großen Reichweite einer Tankladung insbesondere zum Einsatz auf längeren Strecken. Dafür muss eine zusätzliche Versorgungsinfrastruktur in Form von Wasserstofftankstellen aufgebaut und vorgehalten werden. Aus betriebswirtschaftlicher Sicht ist es für ein Verkehrsunternehmen sinnvoll, möglichst wenig verschiedene Antriebsarten zu verwenden, um Energieversorgungsinfrastrukturen und Werkstattkapazitäten möglichst effizient nutzen und den Fahrzeugeinsatz flexibel gestalten zu können. In Köln werden von den Verkehrsunternehmen KVB und RVK unterschiedliche Strategien verfolgt: Während sich die KVB nach den positiven Erfahrungen mit dem Einsatz der Elektrobuslinie 133 entschieden hat, ihr Busnetz langfristig komplett auf batteriebetriebene E-Busse umzustellen, möchte die RVK, die vor allem im Stadt-Umland-Verkehr Buslinien betreibt, ihre Brennstoffzellenbusflotte ausbauen. Beide Aktivitäten zusammen betrachtet ergeben eine sehr gute Ausgangsposition, um den Raum Köln als Musterregion für alternative Busantriebe zu etablieren. 4 Umstellung weiterer sechs KVB-Buslinien in den kommenden Jahren Seit Dezember 2016 wird in Köln die Buslinie 133 mit batteriebetriebenen E-Bussen bedient. Auf Basis der bisherigen positiven Erfahrungen sollen jetzt weitere Linien umgestellt werden. Hauptaspekt bei der Auswahl der Linien war das Ziel, möglichst diejenigen Linien auf E-Busbetrieb umzurüsten, die in den zwei Bereichen mit den höchsten Luftschadstoffbelastungen in Köln verkehren. Diese Bereiche befinden sich an den Messstellen am Clevischen Ring in Mülheim und im Umfeld der Haltestelle Weiden Zentrum. Im Ergebnis sollen folgende Linien in diesem Konzept auf E-Busse umgestellt werden: Linksrheinisch (verkehren am Messpunkt Weiden Zentrum): Linie 141: Weiden Zentrum – Vogelsang Linie 149: Weiden Zentrum – Widdersdorf Linie 145: Frechen Bachem – Bocklemünd Rechtsrheinisch (verkehren am Messpunkt Clevischer Ring) Linie 150mod: (zukünftig geplante Linienführung) Poll – Bf. Mülheim Linie 153: Bf Deutz/Messe/LANXESS arena – Neuer Mülheimer Friedhof Linie 159: Schüttewerk – Buchheim Herler Str. Während fünf der genannten Linien weiterhin auf dem heutigen Linienweg verkehren, ist für die Linie 150 ein veränderter Linienweg zugrunde gelegt worden. Die modifizierte Linie 150 (Linie 150mod) soll von Mülheim kommend ab dem Bf. Deutz/Messe in Richtung Deutzer Hafen verkehren und perspekti- visch dessen Erschließung übernehmen. Der neue Endpunkt befindet sich dann an der Haltestelle Poll Siegburger Straße. Die Zwischenaufladung der Busse wird an der Haltestelle Schüttewerk erfol- gen. Durch die damit geschaffene Verbindung zwischen Poll und dem Bf Deutz/Messe kann zudem eine Entlastungswirkung für die Linie 7 erzeugt werden. Die genaue Linienführung wird derzeit im Rahmen des Mobilitätsgutachtens zum Deutzer Hafen diskutiert. Für die erfolgreiche Umsetzung des Konzeptes ist die Einrichtung von Ladeinfrastrukturen in ausrei- chender Anzahl und Aufstellflächen an den folgenden Endhaltestellen erforderlich: - Weiden Zentrum Einrichtung von zwei Ladesäulen für die Busse der Linien 141 und 149. - Bocklemünd Einrichtung von zwei Ladesäulen für die Busse der Linie 145. - Bf Mülheim Einrichtung einer Ladesäule für die Busse der Linie 150mod. - Bf Deutz/Messe LANXESS arena Einrichtung von zwei Ladesäulen für die Busse der Linie 153. - Schüttewerk Einrichtung von zwei Ladesäulen für die Busse der Linie 159. Die Umstellung der einzelnen Linien auf E-Busbetrieb erfolgt, sobald die erforderlichen Voraussetzungen hierfür geschaffen sind. Zu diesen Voraussetzungen gehören u.a. die Verfügbarkeit der E-Busse sowie die Einrichtung der Ladeinfrastruktur an den oben aufgeführten Endhaltestellen. Den zum Betrieb der E-Busflotte notwenigen Strom wird die KVB, wie auch heute schon beim Betrieb der Stadtbahnen, als zertifizierten Strom aus regenerativen Stromquellen („Ökostrom“) beziehen. Weitere längerfristige KVB-Planungen Ab dem Jahr 2020 plant die KVB ausschließlich die Beschaffung von emissionsfreien Bussen, sofern diese in ausreichender Anzahl am Markt verfügbar sind und die in Aussicht stehende Förderquote von 80 % der Mehrkosten Bestand hat. 5 Mit steigender Anzahl der E-Busse wird der Dieselbus sukzessive abgelöst. Für die Komplettumstel- lung des gesamten KVB-Liniennetzes auf E-Busse wird ein Zeithorizont bis ca. 2030 anvisiert. Bei dem für die E-Busumstellung ermittelten Fahrzeugbedarf wird von einer schrittweisen Vergrößerung der Reichweite aufgrund von Innovationen bei der Batterietechnik ausgegangen. Die bisherigen konzeptionellen Überlegungen auf Basis der Angaben des bisherigen E-Bus- Lieferanten der KVB ergeben die voraussichtliche Notwendigkeit der Errichtung von 63 Ladesäulen an 27 Standorten (bezogen auf das Bestandsnetz 2018). Allerdings kann in Abhängigkeit der Ent- wicklung der Reichweite ggf. eine reduzierte Anzahl von Zwischenladestationen realisiert werden. Der durch die erforderliche Zwischenladung an Endhaltestellen verursachte Fahrzeugmehrbedarf wird dort bereits kurzfristig zu einem zusätzlichen Abstellkapazitätsbedarf führen. Finanzierung der KVB-Busumstellung Neben dem bereits erwähnten Ratsbeschluss „Förderung der E-Mobilität im ÖPNV“ (AN/1008/2017) hat der Rat am 14.11.2017 die „Stärkung und Ausweitung des KVB-Busnetzes“ beschlossen (An- trags-Nr. AN/1589/2017). In diesem Beschluss wurden folgende Rahmenbedingungen zur Finanzie- rung der Änderungen des Linienbusangebots (einschließlich Flottenumstellung auf E-Busse sowie vorläufige und dauerhafte Angebotserweiterungen) definiert: „Zur Finanzierung der dargestellten Ziele zur Stärkung und Ausweitung des KVB-Busnetzes sollen Ergebnisverbesserungen der KVB AG im Zeitraum 2018 bis 2022 genutzt werden, die die Verlustdeckelung von 90 Mio. Euro gemäß Vorgabe für die Direktvergabe unterschreiten. Darüber hinaus sollen Mittel aus dem in Aussicht gestellten „Mobilitätsfonds“ der Bundesregierung zur Verminderung der Luftschadstoffbelastung in den Städten eingesetzt werden, die bereits beantragt wurden.“ Haushaltswirksame Mehrkosten sind für die Stadt Köln durch die Umstellung der KVB-Busnetzes auf elektrische Antriebe nach derzeitigem Kenntnisstand bis 2030 nicht zu erwarten. Bis zum Ablauf der Betrauungsregelung im Jahr 2019 beauftragt der Rat die Verwaltung mit der Auf- nahme der sich aus diesem Beschluss ergebenden wirtschaftlichen Konsequenzen in die Betrau- ungsregelung vom 15.12.2005 / 24.06.2008. Die Anpassung der Finanzierungsbausteine und der entsprechenden Parameter erfolgt mit dem Monat der Inbetriebnahme des geänderten Angebots. Für die Zeit nach Auslaufen der Betrauungsregelung bereitet die Verwaltung eine Direktvergabe an die KVB vor. Mit Beschluss des Rates über die Angebotsausweitung wird die Busflottenumstellung Bestandteil des neuen, im Rahmen der Direktvergabe zu beauftragenden Leistungsangebots. Abschätzung der Umweltauswirkungen durch die Flottenumstellung Um valide Aussagen über die tatsächlichen Umweltauswirkungen einer Flottenumstellung auf E- Busbetrieb vornehmen zu können, müssten umfangreiche Berechnungen vorgenommen werden. Hierfür steht zurzeit keine ausreichende Datengrundlage zur Verfügung. Im Rahmen der Erstellung des Luftreinhalteplans 2012 wurden Abschätzungen der NOx-Emissionen nach Fahrzeuggruppen für das Jahr 2008 vorgenommen. Hierbei lag der Anteil des Busverkehrs an der verkehrsbezogenen NOx-Entstehung bei 3 % stadtweit und bei 6 % ohne Berücksichtigung der städtischen Autobahnabschnitte. Die Anfang des Jahres veröffentlichten Berechnungen der AVISO GmbH für das Jahr 2017 (vgl. Anlage 5 zu Vorlagen-Nr. 3428/2017) schätzen den Anteil des Busverkehrs an den verkehrsbedingten NOx-Emissionen an der Aachener Straße in Weiden mit ca. 14 % und am Clevischen Ring mit ca. 7 % ab. Hierbei ist zu beachten, dass jeweils alle verkehrenden Busse – also nicht nur die der KVB – bei den Berechnungen berücksichtigt wurden. Bei den PM10-Emissionen (Feinstaub) hatte der Busverkehr laut Luftreinhalteplan 2012 im Jahr 2008 einen Anteil von 1,5 % am verkehrsbedingten Volumen stadtweit und einen Anteil von 2,3 %, wenn die städtischen Autobahnabschnitte nicht mit berücksichtigt wurden. Bei einer Umstellung des gesamten KVB-Busnetzes auf Elektroantriebe wird mit einer Minderung der 6 linienbusbedingten NOx-Emissionen zu rechnen sein, da E-Busse keine direkten NOx-Emissionen produzieren. Die zur kurzfristigen Umstellung vorgesehenen sechs Buslinien haben einen Anteil von 10 bis 15 % an der heutigen Fahrleistung im Linienbusnetz. Um diesen Anteil würden – unter Annahme ansonsten gleicher Bedingungen – die auf die Gesamtstadt bezogenen linienbusbedingten NOx-Emissionen verringert. Zudem dürfte es zu einer Senkung der linienbusbedingten Feinstaubemissionen kommen, wobei zu beachten ist, dass E-Busse durch Reifen- und Bremsabrieb nicht komplett feinstaubfrei betrieben werden können. RVK baut die mit Wasserstoff betriebene Brennstoffzellenbusflotte aus Die Regionalverkehr Köln GmbH (RVK) setzt bereits seit 2011 Brennstoffzellen-Hybridbusse im Kölner Umland im Regelverkehr ein. Aufgrund der im Einsatz gesammelten Erfahrungen, der Einbindung der RVK-Aktivitäten in dem von der EU geförderten Projekt „Joint Initiative for Hydrogen Vehicles across Europe – JIVE“ und einer Förderung im Rahmen des Nationalen Innovationsprogramms Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie (NIP) wird die RVK in einem nächsten Schritt 30 weitere Brennstoffzellen-Hybridbusse beschaffen. Es ist beabsichtigt, diese auch auf der Linie 423 (Bergisch-Gladbach-Bensberg – Rösrath – Köln) und damit im Kölner Stadtgebiet einzusetzen. Die Betankung der Busse soll am Flughafen Köln/Bonn erfolgen, wo sich seit Herbst 2017 eine Wasserstofftankstelle befindet. Zum konkreten Betriebskonzept wird die Verwaltung eine eigene Beschlussvorlage erstellen. Darüber hinaus ist die RVK auch Partner im Nachfolgeprojekt „JIVE 2“. Im Rahmen dieses europäischen Projektes sollen weitere 15 Brennstoffzellen-Hybridbusse angeschafft werden. Perspektivisch sollen diese auch auf den Linien SB 40 und 260, beide aus dem Rheinisch-Bergischen Kreis kommend, mit Endhaltepunkt „Breslauer Platz/Hbf“ eingesetzt werden.
Anlage 3, Auszug BV Ehrenfeld 02.07.2018
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Anlage 3 Geschäftsführung Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) Herr Schmitz Telefon: (0221) 221-94313 Fax : (0221) 221-94342 E-Mail: Andreas.Schmitz2@stadt-koeln.de Datum: 26.07.2018 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der 33. Sitzung der Bezirksvertretung Ehrenfeld vom 02.07.2018 öffentlich 10.3 Umstellung des Linienbusnetzes auf alternative Antriebsformen 1094/2018 Bezirksvertreter Jablonski (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) begrüßt die Vorlage grundsätz- lich. Gerade auch vor dem Hintergrund des tragischen Unfalls in Widdersdorf regt er folgen- de Ergänzung des Beschlusses an: „5. Die Fahrzeuge sind mit Abbiegeassistenzsystemen auszurüsten.“ Beschluss: Die Bezirksvertretung Ehrenfeld empfiehlt dem Rat der Stadt Köln, folgenden geänderten Beschluss zu fassen: 1. Der Rat spricht sich für die Umsetzung der in der Begründung beschriebenen Busflottenumstellung der Kölner Verkehrs-Betriebe AG (KVB) auf batterieelektrische Antriebe aus. 2. Der Rat beauftragt die Verwaltung, durch die KVB und in Kooperation mit der RheinEnergie AG die erforderliche Ladeinfrastruktur planen und realisieren zu lassen. 3. Bis zum Ablauf der Betrauungsregelung mit der KVB im Jahr 2019 beauftragt der Rat die Verwaltung mit der Aufnahme der sich aus der Busflottenumstellung ergebenden wirtschaftlichen Konsequenzen in die Betrauungsregelung vom 15.12.2005 / 24.06.2008. Ab dem Jahr 2020 wird das neue Busflottenangebot Bestandteil der beabsichtigten Direktvergabe sein. 4. Der Rat nimmt die Initiative der Regionalverkehr Köln GmbH (RVK), zusätzliche Brennstoffzellenbusse zu beschaffen und diese auch auf Kölner Stadtgebiet einzusetzen, zustimmend zur Kenntnis. 5. Die Fahrzeuge sind mit Abbiegeassistenzsystemen auszurüsten. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt.
Anlage 2, Auszug BV Rodenkirchen 09.07.2018
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Geschäftsführung Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) Frau Paßmann Telefon: (0221) 221-92313 Fax : (0221) 221-92318 E-Mail: miriam.passmann@stadt-koeln.de Datum: 09.07.2018 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 09.07.2018 öffentlich 9.2.1 Umstellung des Linienbusnetzes auf alternative Antriebsformen 1094/2018 Herr Giesen bitten um Ergänzung der Vorlage zu Punkt 1. 1. Beschluss: Die Beschlussvorlage Ziffer 1 soll wie folgt ergänzt werden: 1. Der Rat spricht sich für die Umsetzung der in der Begründung beschriebenen Busflottenumstellung der Kölner Verkehrs-Betriebe AG (KVB) auf batterieelektrische Antriebe aus. Hierbei möge die KVB die kurzfristig kostengünstigere und in der Umsetzung generell schnellere Nachrüstung von Dieselbussen nicht außer Acht zu lassen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig bei Enthaltung der CDU-Fraktion, zwei Stimmen der SPD-Fraktion, der FDP-Fraktion und des Herrn Ilg zugestimmt. Sodann lässt Herr Homann über die ergänzte Beschlussvorlage abstimmen. 2. Beschluss: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen empfiehlt dem Rat folgenden ergänzten Beschluss zu fassen: 1. Der Rat spricht sich für die Umsetzung der in der Begründung beschriebenen Busflottenumstellung der Kölner Verkehrs-Betriebe AG (KVB) auf batterieelektrische Antriebe aus. Hierbei möge die KVB die kurzfristig kostengünstigere und in der Umsetzung generell schnellere Nachrüstung von Dieselbussen nicht außer Acht zu lassen. 2. Der Rat spricht sich für die Umsetzung der in der Begründung beschriebenen Busflottenumstellung der Kölner Verkehrs-Betriebe AG (KVB) auf batterieelektrische Antriebe aus. 3. Der Rat beauftragt die Verwaltung, durch die KVB und in Kooperation mit der RheinEnergie AG die erforderliche Ladeinfrastruktur planen und realisieren zu lassen. 4. Bis zum Ablauf der Betrauungsregelung mit der KVB im Jahr 2019 beauftragt der Rat die Verwaltung mit der Aufnahme der sich aus der Busflottenumstellung ergebenden wirtschaftlichen Konsequenzen in die Betrauungsregelung vom 15.12.2005 / 24.06.2008. Ab dem Jahr 2020 wird das neue Busflottenangebot Bestandteil der beabsichtigten Direktvergabe sein. 5. Der Rat nimmt die Initiative der Regionalverkehr Köln GmbH (RVK), zusätzliche Brennstoffzellenbusse zu beschaffen und diese auch auf Kölner Stadtgebiet einzusetzen, zustimmend zur Kenntnis. Abstimmungsergebnis: Einstimmig bei Enthaltung des Herrn Ilg zugestimmt.
Anlage 1, Auszug BV Chorweiler 21.06.2018
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Geschäftsführung Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) Frau Büscher-Kallen Telefon: (0221) 221-96313 Fax : (0221) 221-96400 E-Mail: anja.buescher-kallen@stadt-koeln.de Datum: 22.06.2018 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der 37. Sitzung der Bezirksvertretung Chorweiler vom 21.06.2018 öffentlich 9.2.3 Umstellung des Linienbusnetzes auf alternative Antriebsformen 1094/2018 Geänderter Beschluss: Die Bezirksvertretung Chorweiler empfiehlt dem Rat folgenden Beschluss zu fassen: 1. Der Rat spricht sich für die Umsetzung der in der Begründung beschriebenen Busflottenumstellung der Kölner Verkehrs-Betriebe AG (KVB) auf batterieelektrische Antriebe aus. 2. Der Rat beauftragt die Verwaltung, durch die KVB und in Kooperation mit der RheinEnergie AG die erforderliche Ladeinfrastruktur planen und realisieren zu lassen. 3. Bis zum Ablauf der Betrauungsregelung mit der KVB im Jahr 2019 beauftragt der Rat die Verwaltung mit der Aufnahme der sich aus der Busflottenumstellung ergebenden wirtschaftlichen Konsequenzen in die Betrauungsregelung vom 15.12.2005 / 24.06.2008. Ab dem Jahr 2020 wird das neue Busflottenangebot Bestandteil der beabsichtigten Direktvergabe sein. 4. Der Rat nimmt die Initiative der Regionalverkehr Köln GmbH (RVK), zusätzliche Brennstoffzellenbusse zu beschaffen und diese auch auf Kölner Stadtgebiet einzusetzen, zustimmend zur Kenntnis. Die Bezirksvertretung Chorweiler bittet um Prüfung, ob bei den Buslinien 120 und 121 im Stadtbezirk Chorweiler im Rahmen eines Pilotprojektes Brennstoffzellenbusse eingesetzt werden können. Abstimmungsergebnis: Einstimmig beschlossen bei Enthaltung von Herrn Brandau (SPD)
Beratungsverlauf (14)
Beschluss: im ersten Durchgang verwiesen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mit Änderungen empfohlen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1094/2018
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 28.08.2018
- Erstellt
- 06.04.2018 16:39