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1094/2018

Umstellung des Linienbusnetzes auf alternative Antriebsformen

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 28.08.2018

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 27.09.2018, TOP 10.10

Anlage 4- Stellungnahme zu BV-Beschlüssen

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Ansehen

Beschlussvorlage Rat

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Anlage 3, Auszug BV Ehrenfeld 02.07.2018

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Anlage 2, Auszug BV Rodenkirchen 09.07.2018

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Anlage 1, Auszug BV Chorweiler 21.06.2018

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Anlage 4- Stellungnahme zu BV-Beschlüssen

3678 Zeichen

/ 2 
Anlage 4 
 
 
Umstellung des Linienbusnetzes auf alternative Antriebsformen (Vorlagen-Nr. 
1094/2018) 
hier: Beschlüsse der Bezirksvertretungen Rodenkirchen, Ehrenfeld und Chorweiler 
 
 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen hat in der Sitzung am 09.07.2018 beschlossen, den 
ersten Punkt der von der Verwaltung vorgelegten Beschlussvorlage wie folgt zu ergänzen: 
 
„1. Der Rat spricht sich für die Umsetzung der in der Begründung beschriebenen Busflotten-
umstellung der Kölner Verkehrs-Betriebe (KVB) auf batterieelektrische Antriebe aus. Hierbei 
möge die KVB die kurzfristig kostengünstigere und in der Umsetzung generell schnel-
lere Nachrüstung von Dieselbussen nicht außer Acht lassen. …“ 
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
 
Die KVB sieht für sämtliche Bestandsbusse, die nicht schon heute die Abgasnorm Euro VI 
erfüllen, die Nachrüstung von SCRT-Filtern der Firma Eminox vor. Dieses Abgasreinigungs-
system reduziert bei Fahrzeugen sowohl den Feinstaub (PM) und die Stickoxide (NOx) als 
auch Kohlenwasserstoffe (HC) und Kohlenmonoxid (CO), so dass diese die Norm Euro VI 
einhalten. Dies betrifft 120 Busse der KVB und 74 Busse, die im Auftrag der KVB fahren. Für 
die Nachrüstung wurden bereits Finanzmittel aus dem Mobilitätsfonds beantragt. Der Einbau 
der Filter soll bis Ende 2020 erfolgen. 
 
 
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 
Die Bezirksvertretung Ehrenfeld hat in der Sitzung am 02.07.2018 beschlossen, die von der 
Verwaltung vorgelegte Beschlussvorlage wie folgt zu ergänzen: 
 
„…5. Die Fahrzeuge sind mit Abbiegeassistenzsystemen auszurüsten.“ 
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
 
Die Verwaltung verweist auf die Beantwortung der Anfrage AN/0976/2018 „Einsatz von Ab-
biegeassistenten“ aus der Verkehrsausschusssitzung am 19.06.2018. Diese Beantwortung 
liegt dem Verkehrsausschuss zur Sitzung am 11.09.2018 unter der Vorlagen-Nummer 
2430/2018 vor. 
 
 
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 
Die Bezirksvertretung Chorweiler hat in der Sitzung am 21.06.2018 beschlossen, die von der 
Verwaltung vorgelegte Beschlussvorlage wie folgt zu ergänzen: 
 
„…Die Bezirksvertretung Chorweiler bittet um Prüfung, ob bei den Buslinien 120 und 
121 im Stadtbezirk Chorweiler im Rahmen eines Pilotprojektes Brennstoffzellenbusse 
eingesetzt werden können.“ 
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
 
Die Verwaltung weist auf den Abschnitt „Grundsätzliche Überlegungen zum Einsatz alterna-
tiver Antriebsarten im Linienbusverkehr“ in der Begründung der Beschlussvorlage 1094/2018 
hin. In diesem Abschnitt wurde dargelegt, dass es für ein einzelnes Unternehmen unwirt-
schaftlich ist, mehrere alternative Antriebstechnologien einzusetzen. Die KVB hat sich auf-

- 2 - 
 
 
grund von wirtschaftlichen Überlegungen für die Verwendung der Batterietechnik entschie-
den und plant deshalb - anders als die Regionalverkehr Köln GmbH - keinen Einsatz von 
Brennstoffzellenbussen. 
 
Neben den in der Beschlussvorlage 1094/2018 vorgesehenen Antriebsumstellungen wird 
von der KVB in Zusammenarbeit mit der RheinEnergie AG und weiteren Partnern das Pro-
jekt „Multimodale Lademodul-Integration (MuLI)“ verfolgt. Im Rahmen dieses Projekts ist die 
Einrichtung einer weiteren Ladestation für Elektrobusse am S-Bahnhof Chorweiler vorgese-
hen. Diese Ladestation würde, zusammen mit der ohnehin geplanten Station an der Halte-
stelle Bocklemünd, den geplanten Einsatz von drei Elektrobussen auf der Linie 126 ermögli-
chen. Die drei Elektrobusse sollen zusätzlich zu den bereits 50 zur Beschaffung vorgesehe-
nen Elektrobussen bestellt und auf der Linie 126, die von der Haltestelle Bocklemünd zur S-
Bahn-Station Chorweiler verkehrt, eingesetzt werden.

Beschlussvorlage Rat

15141 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VIII/66/Stab 
 
Vorlagen-Nummer 
 1094/2018 
Freigabedatum 
05.06.2018  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Umstellung des Linienbusnetzes auf alternative Antriebsformen 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
 
1. Der Rat spricht sich für die Umsetzung der in der Begründung beschriebenen 
Busflottenumstellung der Kölner Verkehrs-Betriebe AG (KVB) auf batterieelektrische Antriebe aus. 
 
2. Der Rat beauftragt die Verwaltung, durch die KVB und in Kooperation mit der RheinEnergie AG 
die erforderliche Ladeinfrastruktur planen und realisieren zu lassen.  
 
3. Bis zum Ablauf der Betrauungsregelung mit der KVB im Jahr 2019 beauftragt der Rat die 
Verwaltung mit der Aufnahme der sich aus der Busflottenumstellung ergebenden wirtschaftlichen 
Verkehrsausschuss 19.06.2018 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 21.06.2018 
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 21.06.2018 
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 21.06.2018 
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 21.06.2018 
Ausschuss für Umwelt und Grün 21.06.2018 
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 02.07.2018 
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 02.07.2018 
Bezirksvertretung 7 (Porz) 03.07.2018 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 09.07.2018 
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 09.07.2018 
Verkehrsausschuss 11.09.2018 
Finanzausschuss 24.09.2018 
Rat 27.09.2018

2 
Konsequenzen in die Betrauungsregelung vom 15.12.2005 / 24.06.2008. Ab dem Jahr 2020 wird 
das neue Busflottenangebot Bestandteil der beabsichtigten Direktvergabe sein. 
 
4. Der Rat nimmt die Initiative der Regionalverkehr Köln GmbH (RVK), zusätzliche 
Brennstoffzellenbusse zu beschaffen und diese auch auf Kölner Stadtgebiet einzusetzen, 
zustimmend zur Kenntnis.

3 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 
Begründung 
Um das im Strategiepapier „Köln mobil 2025“ definierte Ziel zu erreichen, den Modal-Split zugunsten 
des Umweltverbundes zu verändern, ist – insbesondere unter Berücksichtigung der aktuell 
diskutierten Luftschadstoffproblematik sowie des prognostizierten Bevölkerungswachstums – der 
Ausbau des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) notwendig. Damit verbunden ist die 
vollständige Umstellung des Linienbusverkehrs auf Fahrzeuge mit emissionsfreien Antrieben bei 
gleichzeitiger Ausweitung der Busangebote. Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung am 
11.07.2017 die Verwaltung und die in Köln tätigen Verkehrsunternehmen beauftragt, entsprechende 
Konzepte zu erarbeiten („Förderung der E-Mobilität im ÖPNV“, Antrags-Nr.: AN/1008/2017). Diesem 
Auftrag kommt die nun vorliegende Beschlussvorlage nach. Zum Thema „Stärkung und Ausweitung 
des KVB-Busnetzes“ wurden bereits die zwei Beschlussvorlagen 
 Stärkung und Ausweitung des KVB-Busnetzes, hier: Dauerhafte Erweiterungen (Vorlagen-Nr. 
1075/2018) sowie 
 Stärkung und Ausweitung des KVB-Busnetzes, hier: Interimsangebote (Vorlagen-Nr. 1037/2018). 
in den politischen Entscheidungsprozess eingebracht. 
 
Durch die bundesweite Diskussion um die Überschreitung von Emissionsgrenzwerten ist die 
Bedeutung des ÖPNV für die Verbesserung der Luftqualität besonders in den hoch belasteten 
Städten deutlich stärker in das Bewusstsein gerückt worden. Entsprechend haben sich mit den 
Ergebnissen des „Dieselgipfels“, mit der Einrichtung des Fonds für nachhaltige Mobilität und des 
Koalitionsvertrages zur Bildung der aktuellen Bundesregierung mit der angekündigten Verdreifachung 
der Mittel aus dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz bis 2021 die Förderbedingungen für den 
ÖPNV deutlich verbessert. So ist aktuell in der „Richtlinie zur Förderung der Anschaffung von 
Elektrobussen (E-Bussen) im öffentlichen Personennahverkehr“ des Bundesministeriums für Umwelt, 
Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) eine Förderung von bis zu 80 % der Mehrkosten im 
Vergleich zu Bussen mit Dieselantrieb möglich. 
 
Grundsätzliche Überlegungen zum Einsatz alternativer Antriebsarten im Linienbusverkehr 
 
In den vergangenen Jahren wurden unterschiedliche alternative Antriebskonzepte für Linienbusse 
bundesweit erprobt. Prinzipiell haben sich dabei zwei Antriebsvarianten als besonders 
zukunftsträchtig herauskristallisiert: zum einen batteriebetriebene E-Busse und zum anderen 
Brennstoffzellenbusse, bei denen Wasserstoff als Energieträger genutzt wird. Der Wasserstoff wird in 
einer Brennstoffzelle in elektrische Energie umgewandelt und diese wiederum zur Versorgung von 
Elektromotoren genutzt. Beide Energieversorgungsarten haben unterschiedliche betriebliche Stärken 
und Schwächen. Für batteriebetriebene E-Busse kann die vorhandene, um Ladestationen ergänzte 
Stromversorgungsinfrastruktur genutzt werden, was einen relativ flexiblen Buseinsatz in städtischen 
Räumen möglich macht. Brennstoffzellenbusse eignen sich aufgrund der großen Reichweite einer 
Tankladung insbesondere zum Einsatz auf längeren Strecken. Dafür muss eine zusätzliche 
Versorgungsinfrastruktur in Form von Wasserstofftankstellen aufgebaut und vorgehalten werden. Aus 
betriebswirtschaftlicher Sicht ist es für ein Verkehrsunternehmen sinnvoll, möglichst wenig 
verschiedene Antriebsarten zu verwenden, um Energieversorgungsinfrastrukturen und 
Werkstattkapazitäten möglichst effizient nutzen und den Fahrzeugeinsatz flexibel gestalten zu 
können. 
 
In Köln werden von den Verkehrsunternehmen KVB und RVK unterschiedliche Strategien verfolgt: 
Während sich die KVB nach den positiven Erfahrungen mit dem Einsatz der Elektrobuslinie 133 
entschieden hat, ihr Busnetz langfristig komplett auf batteriebetriebene E-Busse umzustellen, möchte 
die RVK, die vor allem im Stadt-Umland-Verkehr Buslinien betreibt, ihre Brennstoffzellenbusflotte 
ausbauen. Beide Aktivitäten zusammen betrachtet ergeben eine sehr gute Ausgangsposition, um den 
Raum Köln als Musterregion für alternative Busantriebe zu etablieren.

4 
Umstellung weiterer sechs KVB-Buslinien in den kommenden Jahren 
 
Seit Dezember 2016 wird in Köln die Buslinie 133 mit batteriebetriebenen E-Bussen bedient. Auf 
Basis der bisherigen positiven Erfahrungen sollen jetzt weitere Linien umgestellt werden. Hauptaspekt 
bei der Auswahl der Linien war das Ziel, möglichst diejenigen Linien auf E-Busbetrieb umzurüsten, 
die in den zwei Bereichen mit den höchsten Luftschadstoffbelastungen in Köln verkehren. Diese 
Bereiche befinden sich an den Messstellen am Clevischen Ring in Mülheim und im Umfeld der 
Haltestelle Weiden Zentrum. 
 
Im Ergebnis sollen folgende Linien in diesem Konzept auf E-Busse umgestellt werden: 
 
Linksrheinisch (verkehren am Messpunkt Weiden Zentrum): 
Linie 141: Weiden Zentrum – Vogelsang 
Linie 149: Weiden Zentrum – Widdersdorf  
Linie 145: Frechen Bachem – Bocklemünd 
 
Rechtsrheinisch (verkehren am Messpunkt Clevischer Ring) 
Linie 150mod: (zukünftig geplante Linienführung) Poll – Bf. Mülheim 
Linie 153: Bf Deutz/Messe/LANXESS arena – Neuer Mülheimer Friedhof 
Linie 159: Schüttewerk – Buchheim Herler Str. 
 
Während fünf der genannten Linien weiterhin auf dem heutigen Linienweg verkehren, ist für die Linie 
150 ein veränderter Linienweg zugrunde gelegt worden. Die modifizierte Linie 150 (Linie 150mod) soll 
von Mülheim kommend ab dem Bf. Deutz/Messe in Richtung Deutzer Hafen verkehren und perspekti-
visch dessen Erschließung übernehmen. Der neue Endpunkt befindet sich dann an der Haltestelle 
Poll Siegburger Straße. Die Zwischenaufladung der Busse wird an der Haltestelle Schüttewerk erfol-
gen. Durch die damit geschaffene Verbindung zwischen Poll und dem Bf Deutz/Messe kann zudem 
eine Entlastungswirkung für die Linie 7 erzeugt werden. Die genaue Linienführung wird derzeit im 
Rahmen des Mobilitätsgutachtens zum Deutzer Hafen diskutiert. 
 
Für die erfolgreiche Umsetzung des Konzeptes ist die Einrichtung von Ladeinfrastrukturen in ausrei-
chender Anzahl und Aufstellflächen an den folgenden Endhaltestellen erforderlich:  
 
- Weiden Zentrum 
Einrichtung von zwei Ladesäulen für die Busse der Linien 141 und 149. 
 
- Bocklemünd 
Einrichtung von zwei Ladesäulen für die Busse der Linie 145. 
 
- Bf Mülheim 
Einrichtung einer Ladesäule für die Busse der Linie 150mod.  
 
- Bf Deutz/Messe LANXESS arena 
Einrichtung von zwei Ladesäulen für die Busse der Linie 153. 
 
- Schüttewerk 
Einrichtung von zwei Ladesäulen für die Busse der Linie 159. 
 
Die Umstellung der einzelnen Linien auf E-Busbetrieb erfolgt, sobald die erforderlichen 
Voraussetzungen hierfür geschaffen sind. Zu diesen Voraussetzungen gehören u.a. die Verfügbarkeit 
der E-Busse sowie die Einrichtung der Ladeinfrastruktur an den oben aufgeführten Endhaltestellen. 
 
Den zum Betrieb der E-Busflotte notwenigen Strom wird die KVB, wie auch heute schon beim Betrieb 
der Stadtbahnen, als zertifizierten Strom aus regenerativen Stromquellen („Ökostrom“) beziehen. 
 
Weitere längerfristige KVB-Planungen 
 
Ab dem Jahr 2020 plant die KVB ausschließlich die Beschaffung von emissionsfreien Bussen, sofern 
diese in ausreichender Anzahl am Markt verfügbar sind und die in Aussicht stehende Förderquote 
von 80 % der Mehrkosten Bestand hat.

5 
 
Mit steigender Anzahl der E-Busse wird der Dieselbus sukzessive abgelöst. Für die Komplettumstel-
lung des gesamten KVB-Liniennetzes auf E-Busse wird ein Zeithorizont bis ca. 2030 anvisiert. Bei 
dem für die E-Busumstellung ermittelten Fahrzeugbedarf wird von einer schrittweisen Vergrößerung 
der Reichweite aufgrund von Innovationen bei der Batterietechnik ausgegangen.  
 
Die bisherigen konzeptionellen Überlegungen auf Basis der Angaben des bisherigen E-Bus-
Lieferanten der KVB ergeben die voraussichtliche Notwendigkeit der Errichtung von 63 Ladesäulen 
an 27 Standorten (bezogen auf das Bestandsnetz 2018). Allerdings kann in Abhängigkeit der Ent-
wicklung der Reichweite ggf. eine reduzierte Anzahl von Zwischenladestationen realisiert werden. Der 
durch die erforderliche Zwischenladung an Endhaltestellen verursachte Fahrzeugmehrbedarf wird 
dort bereits kurzfristig zu einem zusätzlichen Abstellkapazitätsbedarf führen. 
 
Finanzierung der KVB-Busumstellung 
 
Neben dem bereits erwähnten Ratsbeschluss „Förderung der E-Mobilität im ÖPNV“ (AN/1008/2017) 
hat der Rat am 14.11.2017 die „Stärkung und Ausweitung des KVB-Busnetzes“ beschlossen (An-
trags-Nr. AN/1589/2017). In diesem Beschluss wurden folgende Rahmenbedingungen zur Finanzie-
rung der Änderungen des Linienbusangebots (einschließlich Flottenumstellung auf E-Busse sowie 
vorläufige und dauerhafte Angebotserweiterungen) definiert: „Zur Finanzierung der dargestellten Ziele 
zur Stärkung und Ausweitung des KVB-Busnetzes sollen Ergebnisverbesserungen der KVB AG im 
Zeitraum 2018 bis 2022 genutzt werden, die die Verlustdeckelung von 90 Mio. Euro gemäß Vorgabe 
für die Direktvergabe unterschreiten. Darüber hinaus sollen Mittel aus dem in Aussicht gestellten 
„Mobilitätsfonds“ der Bundesregierung zur Verminderung der Luftschadstoffbelastung in den Städten 
eingesetzt werden, die bereits beantragt wurden.“ 
 
Haushaltswirksame Mehrkosten sind für die Stadt Köln durch die Umstellung der KVB-Busnetzes auf 
elektrische Antriebe nach derzeitigem Kenntnisstand bis 2030 nicht zu erwarten. 
 
Bis zum Ablauf der Betrauungsregelung im Jahr 2019 beauftragt der Rat die Verwaltung mit der Auf-
nahme der sich aus diesem Beschluss ergebenden wirtschaftlichen Konsequenzen in die Betrau-
ungsregelung vom 15.12.2005 / 24.06.2008. Die Anpassung der Finanzierungsbausteine und der 
entsprechenden Parameter erfolgt mit dem Monat der Inbetriebnahme des geänderten Angebots. 
 
Für die Zeit nach Auslaufen der Betrauungsregelung bereitet die Verwaltung eine Direktvergabe an 
die KVB vor. Mit Beschluss des Rates über die Angebotsausweitung wird die Busflottenumstellung 
Bestandteil des neuen, im Rahmen der Direktvergabe zu beauftragenden Leistungsangebots. 
 
Abschätzung der Umweltauswirkungen durch die Flottenumstellung 
 
Um valide Aussagen über die tatsächlichen Umweltauswirkungen einer Flottenumstellung auf E-
Busbetrieb vornehmen zu können, müssten umfangreiche Berechnungen vorgenommen werden. 
Hierfür steht zurzeit keine ausreichende Datengrundlage zur Verfügung. 
 
Im Rahmen der Erstellung des Luftreinhalteplans 2012 wurden Abschätzungen der NOx-Emissionen 
nach Fahrzeuggruppen für das Jahr 2008 vorgenommen. Hierbei lag der Anteil des Busverkehrs an 
der verkehrsbezogenen NOx-Entstehung bei 3 % stadtweit und bei 6 % ohne Berücksichtigung der 
städtischen Autobahnabschnitte. Die Anfang des Jahres veröffentlichten Berechnungen der AVISO 
GmbH für das Jahr 2017 (vgl. Anlage 5 zu Vorlagen-Nr. 3428/2017) schätzen den Anteil des 
Busverkehrs an den verkehrsbedingten NOx-Emissionen an der Aachener Straße in Weiden mit ca. 
14 % und am Clevischen Ring mit ca. 7 % ab. Hierbei ist zu beachten, dass jeweils alle verkehrenden 
Busse – also nicht nur die der KVB – bei den Berechnungen berücksichtigt wurden. 
 
Bei den PM10-Emissionen (Feinstaub) hatte der Busverkehr laut Luftreinhalteplan 2012 im Jahr 2008 
einen Anteil von 1,5 % am verkehrsbedingten Volumen stadtweit und einen Anteil von 2,3 %, wenn 
die städtischen Autobahnabschnitte nicht mit berücksichtigt wurden. 
 
Bei einer Umstellung des gesamten KVB-Busnetzes auf Elektroantriebe wird mit einer Minderung der

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linienbusbedingten NOx-Emissionen zu rechnen sein, da E-Busse keine direkten NOx-Emissionen 
produzieren. Die zur kurzfristigen Umstellung vorgesehenen sechs Buslinien haben einen Anteil von 
10 bis 15 % an der heutigen Fahrleistung im Linienbusnetz. Um diesen Anteil würden – unter 
Annahme ansonsten gleicher Bedingungen – die auf die Gesamtstadt bezogenen linienbusbedingten 
NOx-Emissionen verringert. Zudem dürfte es zu einer Senkung der linienbusbedingten 
Feinstaubemissionen kommen, wobei zu beachten ist, dass E-Busse durch Reifen- und Bremsabrieb 
nicht komplett feinstaubfrei betrieben werden können. 
 
RVK baut die mit Wasserstoff betriebene Brennstoffzellenbusflotte aus 
 
Die Regionalverkehr Köln GmbH (RVK) setzt bereits seit 2011 Brennstoffzellen-Hybridbusse im 
Kölner Umland im Regelverkehr ein. Aufgrund der im Einsatz gesammelten Erfahrungen, der 
Einbindung der RVK-Aktivitäten in dem von der EU geförderten Projekt „Joint Initiative for Hydrogen 
Vehicles across Europe – JIVE“ und einer Förderung im Rahmen des Nationalen 
Innovationsprogramms Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie (NIP) wird die RVK in einem 
nächsten Schritt 30 weitere Brennstoffzellen-Hybridbusse beschaffen. Es ist beabsichtigt, diese auch 
auf der Linie 423 (Bergisch-Gladbach-Bensberg – Rösrath – Köln) und damit im Kölner Stadtgebiet 
einzusetzen. Die Betankung der Busse soll am Flughafen Köln/Bonn erfolgen, wo sich seit Herbst 
2017 eine Wasserstofftankstelle befindet. Zum konkreten Betriebskonzept wird die Verwaltung eine 
eigene Beschlussvorlage erstellen. 
 
Darüber hinaus ist die RVK auch Partner im Nachfolgeprojekt „JIVE 2“. Im Rahmen dieses  
europäischen Projektes sollen weitere 15 Brennstoffzellen-Hybridbusse angeschafft werden. 
Perspektivisch sollen diese auch auf den Linien SB 40 und 260, beide aus dem Rheinisch-Bergischen 
Kreis kommend, mit Endhaltepunkt „Breslauer Platz/Hbf“ eingesetzt werden.

Anlage 3, Auszug BV Ehrenfeld 02.07.2018

1829 Zeichen

Anlage 3 
 
 
Geschäftsführung  
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 
Herr Schmitz 
Telefon:  (0221) 221-94313  
Fax       :  (0221) 221-94342 
E-Mail:  Andreas.Schmitz2@stadt-koeln.de 
Datum: 26.07.2018 
Auszug 
aus dem Entwurf der Niederschrift der 33. Sitzung der 
Bezirksvertretung Ehrenfeld vom 02.07.2018 
öffentlich 
10.3 Umstellung des Linienbusnetzes auf alternative Antriebsformen 
1094/2018 
Bezirksvertreter Jablonski (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) begrüßt die Vorlage grundsätz-
lich. Gerade auch vor dem Hintergrund des tragischen Unfalls in Widdersdorf regt er folgen-
de Ergänzung des Beschlusses an:  
 
„5. Die Fahrzeuge sind mit Abbiegeassistenzsystemen auszurüsten.“ 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Ehrenfeld empfiehlt dem Rat der Stadt Köln, folgenden geänderten 
Beschluss zu fassen: 
 
1. Der Rat spricht sich für die Umsetzung der in der Begründung beschriebenen 
Busflottenumstellung der Kölner Verkehrs-Betriebe AG (KVB) auf batterieelektrische 
Antriebe aus. 
 
2. Der Rat beauftragt die Verwaltung, durch die KVB und in Kooperation mit der 
RheinEnergie AG die erforderliche Ladeinfrastruktur planen und realisieren zu lassen.  
 
3. Bis zum Ablauf der Betrauungsregelung mit der KVB im Jahr 2019 beauftragt der Rat die 
Verwaltung mit der Aufnahme der sich aus der Busflottenumstellung ergebenden 
wirtschaftlichen Konsequenzen in die Betrauungsregelung vom 15.12.2005 / 24.06.2008. 
Ab dem Jahr 2020 wird das neue Busflottenangebot Bestandteil der beabsichtigten 
Direktvergabe sein. 
 
4. Der Rat nimmt die Initiative der Regionalverkehr Köln GmbH (RVK), zusätzliche 
Brennstoffzellenbusse zu beschaffen und diese auch auf Kölner Stadtgebiet einzusetzen, 
zustimmend zur Kenntnis. 
 
5. Die Fahrzeuge sind mit Abbiegeassistenzsystemen auszurüsten.

Abstimmungsergebnis: 
 
Einstimmig zugestimmt.

Anlage 2, Auszug BV Rodenkirchen 09.07.2018

2504 Zeichen

Geschäftsführung  
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 
Frau Paßmann 
Telefon:  (0221) 221-92313  
Fax       :  (0221) 221-92318 
E-Mail:  miriam.passmann@stadt-koeln.de 
Datum: 09.07.2018 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung der Bezirksvertretung 
Rodenkirchen vom 09.07.2018 
öffentlich 
9.2.1 Umstellung des Linienbusnetzes auf alternative Antriebsformen 
1094/2018 
Herr Giesen bitten um Ergänzung der Vorlage zu Punkt 1. 
 
1. Beschluss: 
Die Beschlussvorlage Ziffer 1 soll wie folgt ergänzt werden:  
 
1. Der Rat spricht sich für die Umsetzung der in der Begründung beschriebenen 
Busflottenumstellung der Kölner Verkehrs-Betriebe AG (KVB) auf batterieelektrische 
Antriebe aus. Hierbei möge die KVB die kurzfristig kostengünstigere und in der 
Umsetzung generell schnellere Nachrüstung von Dieselbussen nicht außer Acht 
zu lassen.  
 
Abstimmungsergebnis:  
Einstimmig bei Enthaltung der CDU-Fraktion, zwei Stimmen der SPD-Fraktion, der 
FDP-Fraktion und des Herrn Ilg zugestimmt. 
 
Sodann lässt Herr Homann über die ergänzte Beschlussvorlage abstimmen. 
 
2. Beschluss: 
 
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen empfiehlt dem Rat folgenden ergänzten Beschluss zu 
fassen: 
 
1. Der Rat spricht sich für die Umsetzung der in der Begründung beschriebenen 
Busflottenumstellung der Kölner Verkehrs-Betriebe AG (KVB) auf batterieelektrische 
Antriebe aus. Hierbei möge die KVB die kurzfristig kostengünstigere und in der 
Umsetzung generell schnellere Nachrüstung von Dieselbussen nicht außer Acht zu 
lassen.

2. Der Rat spricht sich für die Umsetzung der in der Begründung beschriebenen 
Busflottenumstellung der Kölner Verkehrs-Betriebe AG (KVB) auf batterieelektrische 
Antriebe aus. 
 
3. Der Rat beauftragt die Verwaltung, durch die KVB und in Kooperation mit der 
RheinEnergie AG die erforderliche Ladeinfrastruktur planen und realisieren zu lassen.  
 
4. Bis zum Ablauf der Betrauungsregelung mit der KVB im Jahr 2019 beauftragt der Rat die 
Verwaltung mit der Aufnahme der sich aus der Busflottenumstellung ergebenden 
wirtschaftlichen Konsequenzen in die Betrauungsregelung vom 15.12.2005 / 24.06.2008. 
Ab dem Jahr 2020 wird das neue Busflottenangebot Bestandteil der beabsichtigten 
Direktvergabe sein. 
 
5. Der Rat nimmt die Initiative der Regionalverkehr Köln GmbH (RVK), zusätzliche 
Brennstoffzellenbusse zu beschaffen und diese auch auf Kölner Stadtgebiet einzusetzen, 
zustimmend zur Kenntnis. 
 
Abstimmungsergebnis:  
Einstimmig bei Enthaltung des Herrn Ilg zugestimmt.

Anlage 1, Auszug BV Chorweiler 21.06.2018

1684 Zeichen

Geschäftsführung  
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 
Frau Büscher-Kallen 
Telefon:  (0221) 221-96313  
Fax       :  (0221) 221-96400 
E-Mail:  anja.buescher-kallen@stadt-koeln.de 
Datum: 22.06.2018 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der 37. Sitzung der Bezirksvertretung 
Chorweiler vom 21.06.2018 
öffentlich 
9.2.3 Umstellung des Linienbusnetzes auf alternative Antriebsformen 
1094/2018 
Geänderter Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Chorweiler empfiehlt dem Rat folgenden Beschluss zu fassen: 
 
1. Der Rat spricht sich für die Umsetzung der in der Begründung beschriebenen 
Busflottenumstellung der Kölner Verkehrs-Betriebe AG (KVB) auf batterieelektrische 
Antriebe aus. 
 
2. Der Rat beauftragt die Verwaltung, durch die KVB und in Kooperation mit der 
RheinEnergie AG die erforderliche Ladeinfrastruktur planen und realisieren zu lassen.  
 
3. Bis zum Ablauf der Betrauungsregelung mit der KVB im Jahr 2019 beauftragt der Rat die 
Verwaltung mit der Aufnahme der sich aus der Busflottenumstellung ergebenden 
wirtschaftlichen Konsequenzen in die Betrauungsregelung vom 15.12.2005 / 24.06.2008. 
Ab dem Jahr 2020 wird das neue Busflottenangebot Bestandteil der beabsichtigten 
Direktvergabe sein. 
 
4. Der Rat nimmt die Initiative der Regionalverkehr Köln GmbH (RVK), zusätzliche 
Brennstoffzellenbusse zu beschaffen und diese auch auf Kölner Stadtgebiet einzusetzen, 
zustimmend zur Kenntnis. 
 
Die Bezirksvertretung Chorweiler bittet um Prüfung, ob bei den Buslinien 120 und 121 
im Stadtbezirk Chorweiler im Rahmen eines Pilotprojektes Brennstoffzellenbusse 
eingesetzt werden können. 
Abstimmungsergebnis: 
 
Einstimmig beschlossen bei Enthaltung von Herrn Brandau (SPD)

Beratungsverlauf (14)

19.06.2018 Verkehrsausschuss
TOP 4.6 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: im ersten Durchgang verwiesen

Zur Sitzung
21.06.2018 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 3.14 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
21.06.2018 Ausschuss Klima, Umwelt und Grün
TOP 4.3 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
21.06.2018 Bezirksvertretung 5 (Nippes)
TOP 9.2.3 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
21.06.2018 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)
TOP 9.2.3 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

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21.06.2018 Bezirksvertretung 8 (Kalk)
TOP 8.2.3 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
02.07.2018 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal)
TOP 9.2.1 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
02.07.2018 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)
TOP 10.3 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung
09.07.2018 Bezirksvertretung 9 (Mülheim)
TOP 9.2.1 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
09.07.2018 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 9.2.1 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: mit Änderungen empfohlen

Zur Sitzung
09.07.2018 Bezirksvertretung 7 (Porz)
TOP 7.3 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
11.09.2018 Verkehrsausschuss
TOP 4.1 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
24.09.2018 Finanzausschuss
TOP 12.3 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
27.09.2018 Rat
TOP 10.10 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

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Details

Aktenzeichen
1094/2018
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
28.08.2018
Erstellt
06.04.2018 16:39