1013/2025
Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus der Sitzung des Bauausschusses vom 24.03.2025 zum sechsten Sachstandsbericht zur Unterbringung und Betreuung von Geflüchteten
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Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss
2457 Zeichen
Dezernat, Dienststelle V/56 Vorlagen-Nummer 19.05.2025 1013/2025 Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung öffentlicher Teil Gremium Datum Bauausschuss 19.05.2025 Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus der Sitzung des Bauausschusses vom 24.03.2025 zum sechsten Sachstandsbericht zur Unterbringung und Betreuung von Geflüchteten (0520/2025) RM Oedingen fragt nach auslaufenden Mietverträgen und ob die Objekte beziehungsweise die Wohneinheiten, bei denen dies der Fall sei, im städtischen Besitz seien oder man über de- ren Ankauf nachgedacht habe. Die Verwaltung antwortet dazu wie folgt: Die in dem Sachstandsbericht aufgeführten Objekte beziehungsweise Unterbringungseinhei- ten wurden alle zur vorübergehenden Unterbringung Geflüchteter angemietet, da diese sich nicht in städtischem Eigentum befinden. Ein Ankauf von Immobilien setzt zunächst eine entsprechende Verkaufsbereitschaft der Ei- gentümer*innenseite voraus, die angesichts steigender Grundstücks- und Immobilienpreise in Köln meist nicht gegeben ist. Selbst bei einer vorliegenden Verkaufsbereitschaft sind die Kauf- preisvorstellungen häufig überhöht. Außerdem bestehen zum Zeitpunkt der Anmietung durch die Verwaltung regelmäßig seitens der Eigentümer*innen, insbesondere bei älteren Immobilien, bereits Umbau- oder Neubau- pläne zwecks einer besseren wirtschaftlichen Nutzung. Eine Vermietung zu Unterbringungs- zwecken wird daher häufig von vornherein als Zwischennutzung für die Zeit der Bauplanung und -finanzierung angeboten. Ein Ankauf von Immobilien setzt ferner voraus, dass langfristig personelle Kapazitäten zur Verwaltung dieser Objekte bestehen, da mit dem Eigentum auch die Instandhaltung der Im- mobilien verbunden ist. Bei der Unterbringung von Geflüchteten ist eine Kostendeckung der Anschaffungs- und Unterhaltungskosten für eine Wohnimmobilie durch Nutzungsgebühren und der Zuweisungen von Landespauschalen für Geflüchtete nicht gegeben. Die dauerhafte Anschaffung von Immobilien schränkt zudem die Flexibilität der Verwaltung beim Abbau von Unterbringungsressourcen bei zurückgehenden Unterbringungszahlen ein. Eine sinnvolle und wirtschaftliche Nachnutzungsperspektive, z.B. zur Versorgung mit Mietwohnraum, muss daher gegeben sein. Ausführungen zu zwischenzeitlich verlängerten Mietverträgen wird der 7. Sachstandsbericht zur Unterbringung und Betreuung von Geflüchteten enthalten. Gez. Dr. Rau
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1013/2025
- Typ
- Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.)
- Datum
- 19.05.2025
- Erstellt
- 04.04.2025 11:21