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1013/2025

Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus der Sitzung des Bauausschusses vom 24.03.2025 zum sechsten Sachstandsbericht zur Unterbringung und Betreuung von Geflüchteten

Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.) 19.05.2025

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Nächste Beratung: Bauausschuss, Sitzung am 19.05.2025, TOP 2.4

Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

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Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

2457 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
V/56 
 
Vorlagen-Nummer 19.05.2025 
 1013/2025 
Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bauausschuss 19.05.2025 
 
Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus der Sitzung des Bauausschusses vom 
24.03.2025 zum sechsten Sachstandsbericht zur Unterbringung und Betreuung von 
Geflüchteten (0520/2025) 
RM Oedingen fragt nach auslaufenden Mietverträgen und ob die Objekte beziehungsweise 
die Wohneinheiten, bei denen dies der Fall sei, im städtischen Besitz seien oder man über de-
ren Ankauf nachgedacht habe.  
 
Die Verwaltung antwortet dazu wie folgt: 
 
Die in dem Sachstandsbericht aufgeführten Objekte beziehungsweise Unterbringungseinhei-
ten wurden alle zur vorübergehenden Unterbringung Geflüchteter angemietet, da diese sich 
nicht in städtischem Eigentum befinden. 
Ein Ankauf von Immobilien setzt zunächst eine entsprechende Verkaufsbereitschaft der Ei-
gentümer*innenseite voraus, die angesichts steigender Grundstücks- und Immobilienpreise in 
Köln meist nicht gegeben ist. Selbst bei einer vorliegenden Verkaufsbereitschaft sind die Kauf-
preisvorstellungen häufig überhöht. 
Außerdem bestehen zum Zeitpunkt der Anmietung durch die Verwaltung regelmäßig seitens 
der Eigentümer*innen, insbesondere bei älteren Immobilien, bereits Umbau- oder Neubau-
pläne zwecks einer besseren wirtschaftlichen Nutzung. Eine Vermietung zu Unterbringungs-
zwecken wird daher häufig von vornherein als Zwischennutzung für die Zeit der Bauplanung 
und -finanzierung angeboten. 
 
Ein Ankauf von Immobilien setzt ferner voraus, dass langfristig personelle Kapazitäten zur 
Verwaltung dieser Objekte bestehen, da mit dem Eigentum auch die Instandhaltung der Im-
mobilien verbunden ist. Bei der Unterbringung von Geflüchteten ist eine Kostendeckung der 
Anschaffungs- und Unterhaltungskosten für eine Wohnimmobilie durch Nutzungsgebühren 
und der Zuweisungen von Landespauschalen für Geflüchtete nicht gegeben. Die dauerhafte 
Anschaffung von Immobilien schränkt zudem die Flexibilität der Verwaltung beim Abbau von 
Unterbringungsressourcen bei zurückgehenden Unterbringungszahlen ein. Eine sinnvolle und 
wirtschaftliche Nachnutzungsperspektive, z.B. zur Versorgung mit Mietwohnraum, muss daher 
gegeben sein.  
 
Ausführungen zu zwischenzeitlich verlängerten Mietverträgen wird der 7. Sachstandsbericht 
zur Unterbringung und Betreuung von Geflüchteten enthalten. 
 
Gez. Dr. Rau

Beratungsverlauf (1)

19.05.2025 Bauausschuss
TOP 2.4 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1013/2025
Typ
Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.)
Datum
19.05.2025
Erstellt
04.04.2025 11:21