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1391/2018

Hausverbote im Jugend- und Gemeinschaftszentrum Glashütte in Köln Porz für Jugendliche aus benachbarten Wohnsiedlungen

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 07.05.2018

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Nächste Beratung: Integrationsrat, Sitzung am 11.06.2018

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

8485 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
IV/512/2 
 
Vorlagen-Nummer 07.05.2018 
 1391/2018 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Integrationsrat 07.05.2018 
 
Hausverbote im Jugend- und Gemeinschaftszentrum Glashütte in Köln Porz für Jugendliche 
aus benachbarten Wohnsiedlungen 
AN/630/2018 
Sehr geehrter Herr Keltek, 
das Jugend- und Gemeinschaftszentrum Glashütte, das sich auf Glashüttenstr. 20 in 51143 Köln be-
findet, bietet laut seiner Webseite (www.glashuette-porz.de) den „Besuchern jeden Alters Angebote in 
den Bereichen Jugend, Bildung, Freizeit und Kultur an“. „Für Kinder und Jugendliche“ sind das u.a. 
Tischtennis, Kickern, Spielen, Freunden treffen, Musik hören, Billard, Konsole, HipHop. Dieses Zent-
rum ist bei den Jugendlichen aus der benachbarten Wohnsiedlung sehr beliebt und bis vor Kurzen 
haben im Zentrum solche Angebote wahrgenommen. 
Vor einige Zeit aber hat die Leiterin des Zentrums ein Hausverbot für mehrere Jugendliche, die ur-
sprünglich aus Rumänien und Bulgarien stammen, verhängt - und dies auch der Polizei mitgeteilt -, 
so dass die Teenager jetzt ihre Freizeit auf der Straße verbringen müssen. 
Deswegen wird die Verwaltung gebeten folgenden Fragen zu beantworten: 
1. Ist der Verwaltung dieser Fall bekannt und gibt es in anderen Jugend- und Gemeindezentren ähn-
liche Hausverbote? Werden im Jugendzentrum Glashütte eine vergleichsweise höhere Anzahl 
von Hausverboten als in anderen Jugendzentren ausgesprochen? 
2. Ist ein solches Hausverbot für ein Jugend- und Gemeindezentrum generell rechtmäßig?  
3. Sind die Jugendliche bestimmter Ethnien oder aus bestimmten Herkunftsländern in besonderer 
Weise vermehrt von solchen Hausverboten betroffen?  
4. Für den Fall, dass in großem Masse die Jugendliche aus Bulgarien und Rumänien oder Jugendli-
che aus anderen bestimmten Ethnien bzw. Herkunftsländen davon betroffen sind:  
Wo sieht die Verwaltung die Ursachen dafür und welche Maßnahmen wären erforderlich dies zu 
verändern? 
5. Wie trägt ein solches Hausverbot – seine Rechtmäßigkeit vorausgesetzt– der Integration von Kin-
dern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund bei? 
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
 
Der Jugendverwaltung ist bekannt, dass es im Zusammenhang mit Gewalt und Drogenmissbrauch in 
der Jugendeinrichtung Glashütte zu Hausverboten für die beteiligten Jugendlichen kam. Dies war

2 
 
zum Schutz der anderen Besucherinnen und Besucher sowie der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter 
erforderlich und gerechtfertigt. 
Hausverbote werden auch in anderen Jugendeinrichtungen verhängt, wenn andere Maßnahmen nicht 
ausreichen. Sie werden wieder aufgehoben, wenn die Jugendlichen bereit sind, sich an die Hausre-
geln zu halten und nicht mehr übergriffig werden bzw. andere gefährden.  
Um die Situation vor Ort zu verbessern wurden die weiter unten benannten Maßnahmen erarbeitet 
und werden erfolgreich durchgeführt. 
 
Das Aussprechen von Hausverboten ist grundsätzlich unabhängig von der Zugehörigkeit zu bestimm-
ten Ethnien. Im Zusammenhang mit den Vorkommnissen auf dem Gelände und im Haus der Jugend-
einrichtung Glashütte fielen insbesondere männliche Jugendliche auf, die arabischer oder türkischer 
Abstammung bzw. Roma oder Sinti waren. 
 
Seit längerer Zeit macht sich das Phänomen der Gruppenbildung unter Jugendlichen mit gewaltberei-
tem Auftreten in Porz, insbesondere Porz Mitte, bemerkbar. Häufig treten Konflikte auf dem Weg zur 
Schule auf. Aber auch am Busbahnhof der Haltestelle Porz Markt und an der Endhaltestelle Zündorf 
kommt es zur Pöbelei, Diebstahl, Drohung, Erpressung bis hin zu Körperverletzung.  
Einige dieser Jugendlichen besuchten die Jugendeinrichtung Glashütte. Dort kam es bereits 2016 zu 
massiven Vorfällen, die bei einigen wenigen Jugendlichen zu einem Hausverbot führten. Diese unge-
wöhnliche Maßnahme war erforderlich, um andere Besucher der Jugendeinrichtung und das Personal 
zu schützen.  
Ein Großteil der auffälligen Jugendlichen kommt aus der Wohnsiedlung Glashüttenstraße, ein Wohn-
gebiet in Nachbarschaft zur Glashütte mit einer vergleichsweise isolierten Lage, einer einseitigen So-
zialstruktur und einem deutlichen Gestaltungsbedarf im Wohnumfeld. Viele Bewohnerinnen und Be-
wohner kommen aus dem ehemaligen Jugoslawien und haben schwierige finanzielle sowie familiäre 
Rahmenbedingungen.  
Die Jugendlichen „hängen auf der Straße ab“, gehen nicht oder nicht regelmäßig zur Schule; es fehlt 
ihnen an Tagesstruktur und an sinnvoller Freizeitgestaltung.  
Im Arbeitskreis NEIS (Netzwerk Erziehung in Schule) wurde diese Thematik intensiv besprochen, hier 
vor allem auch unter Einbeziehung des Allgemeinen Sozialen Dienstes und der Schulsozialarbeit. 
Mehrmalige Treffen zwischen dem Bezirksjugendamtsleiter Porz, dem Leiter der Polizeiinspektion 6 
(Kalk und Porz) und seinen Mitarbeitenden sowie der Bezirksjugendpflegerin Porz führten zu ersten 
Maßnahmen. Die Polizeipräsenz konnte erhöht werden und ein adäquates Angebot im Rahmen der 
Jugendarbeit wurde installiert. Zwei Mitarbeiter aus dem Projekt „Kurve kriegen“, angesiedelt beim 
Jugendhilfeträger AWO, waren ab September 2017 für drei Monate für eine Clearingphase im Einsatz 
und konnten zu dieser Gruppe schnell Kontakt aufbauen.  
Neben dem Aufsuchen auf öffentlichen Plätzen sowie gezielten Aktionen, beispielsweise gemeinsa-
mes Grillen, fanden zwischenzeitlich zwei Schauspiel- Workshops statt.  
Nach den ersten Treffen wurde der Bedarf dieser Jugendlichen insbesondere nach Sport- und Musik-
angeboten deutlich. Deshalb setzte sich die Jugendpflege dafür ein, dass der Gruppe in Begleitung 
und unter Betreuung der Pädagogen die Turnhalle der Konrad-Adenauer-Grundschule für ein wö-
chentliches Indoor-Angebot zur Verfügung steht.  
 
Parallel zu diesem niederschwelligen Ansatz findet seit längerem ein wöchentliches offenes Fußball-
angebot auf dem Bolzplatz an der Glashütte statt. Das Angebot wird von einem Mitarbeiter des Ju-

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gendhilfe Schwerpunktträgers „Der Sommerberg“ und einer Honorarkraft der Jugendeinrichtung 
Glashütte durchgeführt. Dieses Angebot ist auch den Jugendlichen der auffälligen Gruppe bekannt 
und wurde von ihnen in der Vergangenheit temporär genutzt. Durch die Vermittlung der Jugendpflege 
hat die Fußball- Gruppe seit den Herbstferien 2017 die Möglichkeit, einmal pro Woche in einer Turn-
halle in Eil Hallenfußball zu spielen. Gleich beim ersten Hallenfußballtermin haben drei Jugendliche 
aus der oben benannten Gruppe am Training teilgenommen.  
 
Seit September 2017 gibt es außerdem für den Stadtbezirk Porz ein festes, paritätisch besetztes 
Streetworkteam, das sich ebenfalls um die Jugendlichen kümmert.  
 
Inzwischen besteht ein Hausverbot nur noch für ganz wenige Jugendliche, einige besuchen die Offe-
ne Tür wieder regelmäßig. 
Weiterhin müssen die Jugendlichen jedoch immer wieder darauf hingewiesen werden, dass auch in 
einer Jugendeinrichtung Regeln gelten, die von allen eingehalten werden müssen.  
Durch den niederschwelligen Ansatz der beiden Pädagogen des Projektes „Kurve kriegen“ konnten 
speziell Porzer „Problemfälle“ erreicht werden. Nach einem gelungenen Beziehungsaufbau konnte mit 
den Jugendlichen deren Verhalten reflektiert und gleichzeitig durch eigenes Verhalten eine positive 
Vorbildrolle eingenommen werden. Die Pädagogen waren besonders für die Jungs aufgrund ihres 
Migrationshintergrunds so etwas wie „große Brüder“.  
 
Aktuell führen zwei Kollegen des Jugendhilfe- Schwerpunktträgers „Der Sommerberg“ ein Projekt mit 
dem Namen „PCG“ (Porzer City Gang, eigene Namensgebung der Gruppe) durch, das das Projekt 
„Kurve kriegen“ abgelöst hat. Die Jugendlichen sollen durch aufsuchende Arbeit vor Ort zu einer posi-
tiven Freizeitgestaltung aktiviert werden.  
 
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Jugendeinrichtung Glashütte kooperieren eng vernetzt mit 
den zusätzlichen Angeboten. Sie halten auch mit den wenigen noch vom Hausverbot betroffenen 
Jugendlichen außerhalb der Umzäunung des Geländes Kontakt und versuchen sie durch Gespräche 
zu einem respektvollen Umgang zu motivieren, damit sie wieder an den Angeboten der Einrichtung 
teilnehmen können. 
 
Die Jugendverwaltung ist mit allen pädagogischen Fachkräften im regelmäßigen Austausch. Das Ziel 
ist, die einzelnen Akteure unter enger Einbeziehung der Jugendeinrichtung Glashütte miteinander zu 
vernetzen und übergreifende oder überleitende Maßnahmen zu entwickeln. 
 
gez. Dr. Klein

Beratungsverlauf (1)

11.06.2018 Integrationsrat
Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Glashüttenstraße 20
  • Markt

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Details

Aktenzeichen
1391/2018
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
07.05.2018
Erstellt
26.04.2018 12:10