AN/1544/2018
Änderungsantrag der SPD-Fraktion zu TOP 10.7 „6. Satzung zur Änderung der Sondernutzungssatzung
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Änderungsantrag (SPD BV4)
4867 Zeichen
SPD-Fraktion In der Bezirksvertretung Ehrenfeld Bezirksrathaus Venloer Str. 419-421 50825 Köln Herrn Telefon: 0221 / 22194 - 303 Bezirksbürgermeister Josef Wirges Fax: 0221 / 22194 - 313 Venloer Str.419-421 Mail: SPD-BV4@stadt- 50825 Köln koeln.de www.SPDfraktion- ehrenfeld.de Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Historisches Rathaus 50667 Köln Eingang beim Bezirksbürgermeister: AN/1544/2018 Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 05.11.2018 Änderungsantrag der SPD-Fraktion zu TOP TOP 10.7 „6. Satzung zur Änderung der Sondernutzungssatzung Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, Sehr geehrter Frau Oberbürgermeisterin, die SPD-Fraktion bittet diesen Änderungsantrag auf die Tagesordnung der Sitzung der Bezirksvertretung am 5. November 2018 zu setzen. Die Bezirksvertretung Ehrenfeld lehnt die „6. Satzung zur Änderung der Sondernutzungssatzung der Stadt Köln“ in der vorliegenden Form ab und empfiehlt dem Rat nachfolgende Änderungen und Ergänzungen. 1. Die Neufassung des § 4 Ziffer 3 wird abgelehnt. Leider entbehrt die Vorlage einer Synopse der bisher geltenden § 4 Ziffer 3 mit dem vorgelegten Entwurf. Geltende Fassung: Zur Beschlussfassung vorliegende Neufassung: Eine Gegenüberstellung verdeutlicht, dass die wortgleichen Antworten der Verwaltung an die IHK Köln und Handwerkskammer irreführend sind. Eine ausreichende Handhabe gegen Werbeträger und Warenauslagen, wenn diese die Gehwegbreite einschränken, ist bereits heute gegeben. Unserer Wahrnehmung nach, wird dies nicht konsequent genug überwacht. Neu sind lediglich, die letzten beiden Spiegelstriche. Diese sind zu streichen. Die Art und Weise der Warenpräsentation zu reglementieren halten wir für überflüssig. Es stellt sich die Frage, welche zusätzlichen personellen Ressourcen eingesetzt werden sollen, um „optische Verfehlungen“ zu kontrollieren und zu ahnden. Diese Ressourcen sind besser darauf verwendet, die Bürgersteige in entsprechender Breite frei zu halten. Hierzu ist eine Anpassung der in der Satzung definierten Breiten-angaben für die „Restgehwegbreite“ erforderlich. Als Grundlage hierfür sollen die empfohlenen Breiten der RASt maßgeblich sein. Als gebührenfreie Sondernutzung ist zu ergänzen: Sitzgelegenheiten für max. vier Personen vor Ladengeschäften, wenn damit kein Konsum- oder Kaufzwang verbunden ist und die Gehwegbreite dies zulässt. Kleine Läden stellen Bänke oder Klappstühle auf dem Bürgersteig auf. Dies wird insbesondere von älteren Menschen gerne angenommen oder dient einfach der nachbarschaftlichen Kommunikation. Die Bezirksvertretung Ehrenfeld begrüßt diese Initiative der Geschäftsleute ausdrücklich. Da es bisher keine eindeutigen Bestimmungen dazu gibt, kommt es immer wieder zu Diskussionen mit Mitarbeitern des Ordnungsdienstes. 2. Eine pauschale Anhebung der Gebühren nach dem Gießkannenprinzip wird abgelehnt. Eine Gebührenerhöhung nach 6 Jahren scheint zunächst vertretbar. In Zeiten des zunehmenden Internethandels und um eine ausreichende Nahversorgung sicher- zustellen, ist eine generelle Anhebung der Gebühren um 10% nicht sachdienlich, sondern bedarf einer genaueren Betrachtung, die dann im Einzelnen zu Anpassungen in unterschiedlicher Höhe führen kann. 3. Zu § 9 Ziffer 5 Gebühren: Aufnahme temporärer künstlerischer und kultureller Nutzungen Von Sondernutzungsgebühren befreit sind bisher „überwiegend gemeinnützigen, mildtätigen, religiösen, kirchlichen, wissenschaftlichen, politischen oder ideellen Zwecken“ dienende Nutzungen. Von Gebühren befreit werden sollen künftig auch Sondernutzungen für temporäre künstlerische und kulturelle Nutzungen, wenn diese von einer Bezirksvertretung oder seitens des Kulturamtes der Stadt Köln gefördert werden. Es ist nicht nachvollziehbar, warum Kunstaktionen im öffentlichen Raum mit bezirksorientierten Mitteln finanziell gefördert werden und diese Mittel über Sondernutzungsgebühren anschließend von der Stadt wieder vereinnahmt werden. 4. Zu den Gebührentarifen wird die Streichungen der Erlaubnisse zu 8.3 und 13 beschlossen Als zulässige Sondernutzungen werden lt. vorgeschlagener Gebührenordnung „das Abstellen von Fahrzeugen die ausschließlich oder überwiegend Webezwecken dienen“ (8.3) und „nicht zugelassene Fahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger ohne Zugfahrzeuge über 2 Wochen“ (13) aufgeführt. Für diese Sondernutzungsarten sollen künftig keine Genehmigungen mehr erteilt werden. Parkplätze, sind Teil des öffentlichen Raums und sollen nicht dauerhaft für Werbezwecke oder zum langfristigen Abstellen nichtzugelassen Fahrzeuge oder Anhänger der Allgemeinheit entzogen werden. Freundliche Grüße Petra Bossinger Udo Hanselmann Fraktionsvorsitzende Bezirksvertreter
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungOrte (2)
- Venloer Straße 419
- Straße 4
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Details
- Aktenzeichen
- AN/1544/2018
- Typ
- Änderungsantrag BV4 (SPD)
- Datum
- 05.11.2018
- Erstellt
- 05.11.2018 11:40