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AN/1544/2018

Änderungsantrag der SPD-Fraktion zu TOP 10.7 „6. Satzung zur Änderung der Sondernutzungssatzung

Änderungsantrag BV4 (SPD) 05.11.2018

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld), Sitzung am 03.12.2018, TOP 10.7.1

Änderungsantrag (SPD BV4)

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Änderungsantrag (SPD BV4)

4867 Zeichen

SPD-Fraktion  
In der Bezirksvertretung Ehrenfeld 
Bezirksrathaus 
  Venloer Str. 419-421 
 50825 Köln 
 
Herrn Telefon: 0221 / 22194 - 303 
Bezirksbürgermeister Josef Wirges  Fax: 0221 / 22194 - 313 
Venloer Str.419-421 Mail: SPD-BV4@stadt- 
50825 Köln koeln.de 
 www.SPDfraktion- 
ehrenfeld.de 
Frau 
Oberbürgermeisterin Henriette Reker 
Historisches Rathaus 
50667 Köln 
Eingang beim Bezirksbürgermeister:  
AN/1544/2018 
Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 05.11.2018 
 
Änderungsantrag der SPD-Fraktion zu TOP TOP 10.7 „6. Satzung zur Änderung der 
Sondernutzungssatzung 
Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, 
Sehr geehrter Frau Oberbürgermeisterin, 
 
die SPD-Fraktion bittet diesen Änderungsantrag auf die Tagesordnung der 
Sitzung der Bezirksvertretung am 5. November 2018 zu setzen. 
Die Bezirksvertretung Ehrenfeld lehnt die „6. Satzung zur Änderung der 
Sondernutzungssatzung der  Stadt Köln“ in der vorliegenden Form ab und 
empfiehlt dem Rat nachfolgende Änderungen und Ergänzungen.  
1. Die Neufassung des § 4 Ziffer 3 wird abgelehnt.  
Leider entbehrt die Vorlage einer Synopse der bisher geltenden § 4 Ziffer 3 mit 
dem vorgelegten Entwurf. 
Geltende Fassung:

Zur Beschlussfassung vorliegende Neufassung: 
 
Eine Gegenüberstellung verdeutlicht, dass die wortgleichen Antworten der 
Verwaltung an die IHK Köln und Handwerkskammer irreführend sind. Eine 
ausreichende Handhabe gegen  Werbeträger und Warenauslagen, wenn diese die 
Gehwegbreite einschränken, ist bereits heute gegeben.  Unserer Wahrnehmung 
nach, wird dies nicht konsequent genug überwacht.  
Neu sind lediglich, die letzten beiden Spiegelstriche. Diese sind zu streichen. Die 
Art und Weise der Warenpräsentation zu reglementieren halten wir für 
überflüssig. 
Es stellt sich die Frage, welche zusätzlichen personellen Ressourcen  eingesetzt 
werden sollen, um „optische Verfehlungen“  zu kontrollieren und zu ahnden. 
Diese Ressourcen sind besser darauf verwendet, die Bürgersteige in 
entsprechender Breite frei zu halten. Hierzu ist eine Anpassung der in der 
Satzung definierten Breiten-angaben für die „Restgehwegbreite“ erforderlich. Als 
Grundlage hierfür sollen die empfohlenen Breiten der RASt maßgeblich sein. 
Als gebührenfreie Sondernutzung ist zu ergänzen: Sitzgelegenheiten für max. 
vier Personen vor Ladengeschäften, wenn damit kein Konsum- oder Kaufzwang 
verbunden ist und die Gehwegbreite dies zulässt.  
Kleine Läden stellen Bänke oder Klappstühle auf dem Bürgersteig auf. Dies wird 
insbesondere von älteren Menschen gerne angenommen oder dient einfach der 
nachbarschaftlichen Kommunikation. Die Bezirksvertretung Ehrenfeld begrüßt 
diese Initiative der Geschäftsleute ausdrücklich. Da es bisher keine eindeutigen 
Bestimmungen dazu gibt, kommt es immer wieder zu Diskussionen mit  
Mitarbeitern des Ordnungsdienstes.  
2. Eine pauschale Anhebung der Gebühren nach dem Gießkannenprinzip 
wird abgelehnt.  
Eine Gebührenerhöhung nach 6 Jahren scheint zunächst vertretbar. In Zeiten des 
zunehmenden Internethandels und um eine ausreichende Nahversorgung sicher-
zustellen, ist eine generelle  Anhebung der Gebühren um 10% nicht sachdienlich, 
sondern bedarf einer genaueren Betrachtung, die dann im Einzelnen zu 
Anpassungen in unterschiedlicher Höhe führen kann.

3. Zu § 9 Ziffer 5 Gebühren:  Aufnahme temporärer künstlerischer und 
kultureller Nutzungen  
Von Sondernutzungsgebühren  befreit sind bisher „überwiegend gemeinnützigen, 
mildtätigen, religiösen, kirchlichen, wissenschaftlichen, politischen oder ideellen 
Zwecken“ dienende Nutzungen.  
Von Gebühren befreit werden sollen künftig auch  Sondernutzungen für 
temporäre künstlerische und kulturelle Nutzungen, wenn diese von einer 
Bezirksvertretung oder seitens des Kulturamtes der Stadt Köln gefördert werden.  
Es ist nicht nachvollziehbar, warum Kunstaktionen im öffentlichen Raum mit 
bezirksorientierten Mitteln finanziell gefördert werden und diese Mittel über 
Sondernutzungsgebühren  anschließend von der Stadt wieder vereinnahmt 
werden.  
4. Zu den Gebührentarifen wird die Streichungen der Erlaubnisse zu 8.3 
und 13 beschlossen 
Als zulässige Sondernutzungen werden lt. vorgeschlagener Gebührenordnung 
„das Abstellen von Fahrzeugen die ausschließlich oder überwiegend 
Webezwecken dienen“ (8.3) und „nicht zugelassene Fahrzeuge und 
Kraftfahrzeuganhänger ohne Zugfahrzeuge über 2 Wochen“ (13) aufgeführt.   
Für diese Sondernutzungsarten sollen künftig keine Genehmigungen mehr erteilt 
werden. Parkplätze, sind Teil des öffentlichen Raums und sollen nicht  dauerhaft 
für Werbezwecke oder zum langfristigen Abstellen nichtzugelassen Fahrzeuge 
oder Anhänger  der Allgemeinheit entzogen werden.  
 
Freundliche Grüße 
 
Petra Bossinger Udo Hanselmann 
Fraktionsvorsitzende Bezirksvertreter

Beratungsverlauf (1)

03.12.2018 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)
TOP 10.7.1 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Venloer Straße 419
  • Straße 4

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Details

Aktenzeichen
AN/1544/2018
Typ
Änderungsantrag BV4 (SPD)
Datum
05.11.2018
Erstellt
05.11.2018 11:40