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Überprüfung der Situation des Lkw-Parkens auf dem Rather Kirchweg zwischen Pohlstadtsweg und Einmündung Neubrücker Ring in Brück/Neubrück

Beantwortung einer Anfrage (BV) 0214/2020 vom 27.01.2020

Stand: Am 12.03.2020 in der Bezirksvertretung 8 (Kalk) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/66/662 Vorlagen-Nummer 0214/2020 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 8 (Kalk) 12.03.2020 Überprüfung der Situation des Lkw-Parkens auf dem Rather Kirchweg zwischen Pohlstadtsweg und Einmündung Neubrücker Ring in Brück/Neubrück hier: Gemeinsame Anfrage der SPD-Fraktion und der CDU-Fraktion in der Sitzung der Bezirksvertretung Kalk vom 27.06.2019, TOP 9.2.5 Die SPD-Fraktion und die CDU-Fraktion bitten um die Beantwortung folgender Fragen: Frage 1: „Befindet sich die unbefestigte Grünfläche am Rather Kirchweg hin zur ehemaligen Baumschule Ma- daus-Gelände in städtischem Besitz?“ Antwort der Verwaltung: Die angrenzenden Grünflächen befinden sich im Eigentum der Stadt Köln. Frage 2: „Wenn ja, sieht die Verwaltung die Möglichkeit, durch entsprechende Markierungen (z. B: im Einmündungsbereich) und Beschilderungen die Gefahrensituationen zu entschärfen und zumindest für die großen Sattelzüge das Parken dort zu untersagen?“ Antwort der Verwaltung: Die Verkehrssituation wurde im Rahmen einer Ortsbesichtigung überprüft. Gemäß § 12 Abs. 3 StVO ist das Parken vor und hinter Kreuzungen und Einmündungen bis zu je 5 m von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten unzulässig. Im Einmündungsbereich Neubrücker Ring/Rather Kirchweg konnten keine ordnungswidrig abgestell- ten Fahrzeuge festgestellt werden. Die LKW parken ordnungsgemäß am rechten Fahrbahnrand des Rather Kirchweges. Auf dieser Straßenseite ist kein Gehweg vorhanden. Die Fahrbahnbreite in die- sem Straßenabschnitt beträgt ca. 9 m, sodass trotz parkender Fahrzeuge auf einer Seite ein ausrei- chender Verkehrsraum für den Zweirichtungsverkehr vorhanden ist. Gefahrensituationen konnten nicht beobachtet werden. Gegenüberliegend ist der Gehweg durch Straßenbegleitgrün von der Fahr- bahn getrennt. Um ein Parken auf dieser Straßenseite zu unterbinden, wird seitens der Fachabteilung zwischen Pohlstadtsweg und Neubrücker Ring ein Haltverbot angeordnet. Frage 3: 2 „Gibt es in der näheren Umgebung Abstellmöglichkeiten für LKW, auf welche diese verwiesen werden können?“ Antwort der Verwaltung: Der Verwaltung sind keine in der näheren Umgebung geeigneten Flächen für das Parken von LKW bekannt.

Beratungsverlauf

  1. 12.03.2020

    Bezirksvertretung 8 (Kalk)

    TOP 9.1.1, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen

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