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0214/2020

Überprüfung der Situation des Lkw-Parkens auf dem Rather Kirchweg zwischen Pohlstadtsweg und Einmündung Neubrücker Ring in Brück/Neubrück

Beantwortung einer Anfrage (BV) 27.01.2020

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 8 (Kalk), Sitzung am 12.03.2020, TOP 9.1.1

Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

2353 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VIII/66/662 
 
Vorlagen-Nummer 
 0214/2020 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 12.03.2020 
 
Überprüfung der Situation des Lkw-Parkens auf dem Rather Kirchweg zwischen 
Pohlstadtsweg und Einmündung Neubrücker Ring in Brück/Neubrück 
hier: Gemeinsame Anfrage der SPD-Fraktion und der CDU-Fraktion in der Sitzung der 
Bezirksvertretung Kalk vom 27.06.2019, TOP 9.2.5 
Die SPD-Fraktion und die CDU-Fraktion bitten um die Beantwortung folgender Fragen: 
 
Frage 1: 
 
„Befindet sich die unbefestigte Grünfläche am Rather Kirchweg hin zur ehemaligen Baumschule Ma-
daus-Gelände in städtischem Besitz?“ 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Die angrenzenden Grünflächen befinden sich im Eigentum der Stadt Köln. 
 
 
Frage 2: 
 
„Wenn ja, sieht die Verwaltung die Möglichkeit, durch entsprechende Markierungen  
(z. B: im Einmündungsbereich) und Beschilderungen die Gefahrensituationen zu entschärfen und 
zumindest für die großen Sattelzüge das Parken dort zu untersagen?“ 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Die Verkehrssituation wurde im Rahmen einer Ortsbesichtigung überprüft. Gemäß § 12 Abs. 3 StVO 
ist das Parken vor und hinter Kreuzungen und Einmündungen bis zu je 5 m von den Schnittpunkten 
der Fahrbahnkanten unzulässig. 
 
Im Einmündungsbereich Neubrücker Ring/Rather Kirchweg konnten keine ordnungswidrig abgestell-
ten Fahrzeuge festgestellt werden. Die LKW parken ordnungsgemäß am rechten Fahrbahnrand des 
Rather Kirchweges. Auf dieser Straßenseite ist kein Gehweg vorhanden. Die Fahrbahnbreite in die-
sem Straßenabschnitt beträgt ca. 9 m, sodass trotz parkender Fahrzeuge auf einer Seite ein ausrei-
chender Verkehrsraum für den Zweirichtungsverkehr vorhanden ist. Gefahrensituationen konnten 
nicht beobachtet werden. Gegenüberliegend ist der Gehweg durch Straßenbegleitgrün von der Fahr-
bahn getrennt. Um ein Parken auf dieser Straßenseite zu unterbinden, wird seitens der Fachabteilung 
zwischen Pohlstadtsweg und Neubrücker Ring ein Haltverbot angeordnet. 
 
 
Frage 3:

2 
 
„Gibt es in der näheren Umgebung Abstellmöglichkeiten für LKW, auf welche diese verwiesen werden 
können?“ 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Der Verwaltung sind keine in der näheren Umgebung geeigneten Flächen für das Parken von LKW 
bekannt.

Beratungsverlauf (1)

12.03.2020 Bezirksvertretung 8 (Kalk)
TOP 9.1.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (4)

  • Rather Kirchweg
  • Kirchweg
  • Neubrücker Ring
  • Pohlstadtsweg

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Details

Aktenzeichen
0214/2020
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
27.01.2020
Erstellt
21.01.2020 13:44