Mandari Insight

V/0464/2025

Wiederwahl der Schiedsperson für den Bezirk 11 Münster-Handorf

Vorlagen 15.07.2025

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Ost, Sitzung am 28.08.2025, TOP 5.1

Beschlussvorlage

· application/pdf

Ansehen

Anlage A

· application/pdf

Ansehen

Beschlussvorlage

2002 Zeichen

V/0464/2025 
V/0464/2025 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Wiederwahl der Schiedsperson für den Bezirk 11 Münster-Handorf 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   28.08.2025 Bezirksvertretung Münster-Ost Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Als Schiedsperson für den Bezirk 11 Münster-Handorf wird wiedergewählt: 
 
Herr Volker Ernst. 
 
Herr Ernst ist 73 Jahre alt und hat seinen Wohnsitz im Bezirk Handorf. 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass keine Kosten und Folgekosten entstehen. 
 
 
Begründung: 
 
Herr Ernst ist seit 5 Jahren als Schiedsmann für den Bezirk Handorf tätig. Seine Amtszeit endet im 
August 2025. Herr Ernst hat sich erneut um dieses Amt beworben und steht, im Falle seiner Wieder-
wahl durch die Bezirksvertretung Münster-Ost, auch für eine weitere Amtszeit zur Verfügung. 
Gegen eine Wiederwahl des Herrn Ernst bestehen aus Sicht des Amtsgerichts Münster und der BDS 
Bezirksvereinigung Münster keine Bedenken.  
Weitere Bewerbungen von Personen die für dieses Ehrenamt in Frage kämen, liegen hier nicht vor. 
 
Für das Amt der Schiedsperson kommt in Frage, wer nach Persönlichkeit und Fähigkeit dafür geeig-
net ist. Das Schiedsamtsgesetz vom 16.12.1992 bestimmt, dass Schiedsperson nicht sein kann, wer 
die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt oder unter Betreuung steht. Schiedsper-
son soll nicht sein, wer das 25. Le bensjahr nicht bzw. das 75. Lebensjahr bereits vollendet hat, in 
dem Schiedsamtsbezirk nicht seinen Wohnsitz hat und durch sonstige gerichtliche Anordnung in der 
Verfügung über sein Vermögen beschränkt ist.  
Zentrale 
Rechtsdienstleistungen und 
Vergabemanagement 
 
17.07.2025 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Frau Kistler 
Telefon: 492-3025 
KistlerP@stadt-muenster.de

- 2 - 
V/0464/2025 
Die vorgenannten Voraussetzungen, die an die Verleihung eines solchen Ehrenamtes geknüpft sind, 
werden von Herrn Ernst erfüllt. 
 
I. V. 
gez. 
 
 
Christine Zeller 
Stadtkämmerin

Anlage A

1310 Zeichen

Anlage A zur V/0464/2025 
Kurzüberblick 
Wiederwahl der Schiedsperson für den Bezirk Münster-Handorf. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Durch die Tätigkeit von Schiedspersonen soll in der Stadtgesellschaft ein friedfertigeres Miteinan-
der erreicht werden. Ziel der Schlichtungsgespräche ist die nachhaltige und dauerhafte Beilegung 
von Konflikten. 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 0110 Recht 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja x Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja x Nein   
Im beschlossenen Haushaltsplan 2025 enthalten?  Ja x Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja x Nein   
Bereits veranschlagt?  Ja x Nein   
Durch die Wahl von Schiedspersonen entstehen keine Kosten und Folgekosten. 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig 
Rechtsgrundlage: Schiedsamtsgesetz NRW. 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Begrüßt und berücksichtigt werden Bewerbungen von Frauen und Männern unabhängig von Be-
hinderung, kultureller und sozialer Herkunft, Alter, Religion, Weltanschauung oder sexueller Iden-
tität, sofern die Eignungsvoraussetzungen des Schiedsamtsgesetzes erfüllt werden.

Beratungsverlauf (1)

28.08.2025 Bezirksvertretung Münster-Ost
TOP 5.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0464/2025
Typ
Vorlagen
Datum
15.07.2025
Erstellt
14.07.2025 10:34