V/0274/2020
Bebauungsplan Nr. 602 - Kenntnisnahme des Entwurfs
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Anlage A
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Anlage A zur V/0274/2020 Kurzüberblick Inhalt der Vorlage ist der Bericht zur beabsichtigten öffentlichen Auslegung des Entwurfs des Be- bauungsplans Nr. 602. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Das städtebauliche Ziel des Bebauungsplans Nr. 602 besteht darin, neuen Wohnraum für den Stadtteil Albachten zu schaffen und damit Wachstums- und Entwicklungspotenziale zu eröffnen. Nach erfolgter Bürgeranhörung am 19.09.2019 soll nun der Entwurf des Planes für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt werden. Das zugrunde liegende Konzept setzt die umliegende Siedlungsstruktur fort und rundet den Orts- teil Albachten im Nordwesten ab. Weiterführende Zielsetzungen bestehen darin, entsprechend den Zielen der sozialgerechten Bodennutzung, auch Flächen anteilig zu gefördertem bzw. förder- fähigem Wohnraum zu entwickeln. Finanzierung Mit Ausnahme einer Teilfläche befinden sich die Flächen im Eigentum der Stadt Münster. Durch die künftige Veräußerung von Baugrundstücken werden Einnahmen für den städtischen Haushalt entstehen. Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Rechtliche Grundlage ist das Baugesetzbuch: § 1 Abs. 3 Satz 1 BauGB Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Klimaschutz: Klimatisch relevante Auswirkungen sind durch die geringe Größe des Baugebietes nicht gegeben. Auch eine Beeinträchtigung des westlich angrenzenden Naturschutzgebietes Alvingheide ist nicht zu erwarten.
V-0274-2020-Anlage-1-Niederschrift
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Niederschrift zur Bürgeranhörung / Seite 1 von 5 N i e d e r s c h r i f t über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit zum Bebauungsplanvorentwurf Nr. 602: Albachten – Östlich Lindenallee / nördlich freie Flur Stadtbezirk: Münster - Albachten Anlass: Bürgeranhörung zum Bebauungsplanvorentwurf Nr. 602 Zeit: 19.09.2019, 18:00 Uhr Ort: Haus der Begegnung, Albachten Teilnehmer: ca. 50 Bürgerinnen und Bürger Leitung der Bürgeranhörung: Herr Brinktrine, Bezirksbürgermeister West Vertretung der Verwaltung: Herr Völlmecke und Frau Köttgen, Stadtplanungsamt Eröffnung Herr Brinktrine begrüßt die Bürgerinnen und Bürger sowie die Vertreter aus der Politik und der Verwaltung. Ferner informiert er über den geplanten Ablauf der Veranstaltung. Er entschuldigt den Ausfall des Laptops und bittet die Bürgerinnen und Bürger um Verständnis. Vorstellung der Planungen Herr Völlmecke stellt die Beweggründe für die Entwicklung der überwiegend in städtischer Hand befindlichen Fläche östlich der Lindenallee und nördlich der Straße Freie Flur dar. Die Woh- nungsnachfrage in Münster ist weiterhin sehr groß und es werden in allen Stadtteilen neue Wohngebiete erstellt und entwickelt. Das Plangebiet im Nordwesten von Albachten eignet sich hervorragend für eine Wohnentwicklung. Es stellt eine Arrondierung der Siedlungsstruktur in diesem Bereich dar und Nahversorgungseinrichtungen liegen in nächster Nähe. Zum Einstieg in das Verfahren wurden drei Planungsvarianten erstellt, die jedoch in ihrer Grundstruktur ähnlich sind. Im südlichen Bereich des Plangebiets wird die bestehende angren- zende dreigeschossige Mehrfamilienhausbebauung fortgeführt. Im Norden als Übergang in die freie Landschaft ist die Errichtung von Einfamilienhäusern vorgesehen. Erschlossen wird das neue kleine Wohnquartier über die Straße Freie Flur. Die drei Planungsvarianten unterscheiden sich in der Stellung der Wohngebäude sowie in der Form der Erschließungsstraße bzw. dessen Anschluss an die Straße Freie Flur. Im Anschluss an diese Planausführungen bittet Herr Völlmecke die Anwesenden um Anmer- kungen und Fragen: Fragen der Bürgerinnen und Bürger Verkehr • Ein Bürger fragt, wo der Wendehammer hinkommen wird. Zudem möchte er wissen, ob die Freie Flur zur Straße Zur Wiese hin ausgebaut wird und ob die schmale Straße bestehen bleibt. Anlage 1 zur Vorlage Nr. V/0274/2020 Bebauungsplan Nr. 602 Albachten – Östlich Lindenallee / nördlich Freie Flur Niederschrift zur Bürgeranhörung / Seite 2 von 5 o Herr Völlmecke antwortet, dass das erste Teilstück der Straße Freie Flur für die Er- schließung des neuen Wohngebietes genutzt werden so ll. Inwieweit dieser Straßen- teil für die Aufnahme des zusätzlichen Verkehrs verändert werden muss wird im wei- teren Verfahren abgeklärt. Der angesprochene schmale Straßenbereich nördlich des Mehrfamilienhauses Freie Flur Nr. 6 - 10 wird für d ie PKW-Erschließung des neuen Wohngebiets nicht genutzt und wird demnach durch di e Bebauungsplanung nicht berührt. Die Wendemöglichkeit für Entsorgungsfahrze uge befindet sich im neuen Baugebiet. • Eine Bürgerin merkt an, dass es auf der schmalen S traße keinen Bürgersteig, nur einen Fahrstreifen gibt. Die schmale Straße sei im moment anen Zustand bei Eis und Schnee für ältere Menschen nicht begehbar. Sie merkt an, dass die schmale Straße bereits 1971 ge- baut worden ist und bittet, den Zustand der Straße zu ändern. o Die Verwaltung wird diese Anregung prüfen. • Mehrere Bürgerinnen und Bürger fragen, warum die E rschließung über die Freie Flur erfolgt. Die Situation auf der Freien Flur sei durch Parken entlang der Straße sehr beengt, sie wäre dadurch nur einspurig zu befahren und unter Umständ en für Rettungsfahrzeuge überhaupt nicht zugänglich. Zudem wäre eine Begegnung mehrere r PKW bei Abbiegeverkehr in der Kreuzung nicht möglich. Sie regen an, Alternativen zu der geplanten Erschließung zu be- trachten (beispielsweise direkt über die Lindenallee oder über Privatstraßen von Norden). o Herr Völlmecke erläutert, dass bei einer Erschließ ung über die Lindenallee diese zwei Anschlüsse kurz hintereinander hätte, welches zu einer erhöhten Unfallgefahr führen bzw. den Verkehrsfluss auf der Lindenallee m indern würde. Die Verwaltung wird das Amt für Tiefbau und Mobilität beteiligen, die diesen Sachverhalt erneut prü- fen werden. • Ein Bürger fragt, falls die Fahrbahnen der Freien Flur erneuert würden, ob die neuen oder die alten Bewohner die Kostenträger der Maßnahme wären. o Herr Völlmecke antwortet, dass eine verlässliche A ussage nur durch das Amt für Mobilität und Tiefbau erfolgen kann. Im Regelfall z ahlen die Anlieger, wenn die Stra- ße erneuert werden muss (beispielsweise wegen Schla glöchern oder aufgrund von Kanalerneuerungen). • Ein Bürger fragt, welcher Stellplatzschlüssel verw endet wird. o Herr Völlmecke antwortet, dass gemäß der momentane n Stellplatzrichtlinie ein Stell- platz pro Wohneinheit eingerechnet worden ist. • Der Bürger erwidert, dass diese Anzahl zu wenig se i. Er regt an, dass Tiefga- ragen gebaut werden sollten, da sonst die Wohngebie te durch parkende Au- tos zugestellt werden würden. • Ein Bürger fragt nach der Stromversorgung für Elek tro-Autos. o Herr Völlmecke antwortet, dass das Amt für Mobilit ät und Tiefbau ein Konzept für öf- fentliche Ladestationen für Elektro-Autos erarbeite t. Die Ergebnisse fließen in die Planung ein. - Herr Brinktrine erklärt, dass die Einrichtung von öffentlichen Ladestationen stan- dardmäßig für alle neuen Baugebiete angewendet wird. • Eine Bürgerin regt an, dass beim Thema Verkehr nic ht nur Autos, sondern auch Fußgänger bedacht werden sollten. Bebauungsplan Nr. 602 Albachten – Östlich Lindenallee / nördlich Freie Flur Niederschrift zur Bürgeranhörung / Seite 3 von 5 • Mehrere Bürger und Bürgerinnen regen an, dass ein durchgehender Radweg von Ost nach West angelegt wird. In der momentanen Situation müs se zweimal scharf abgebogen wer- den, das wäre gefährlich. In der Planung wären kein e weiteren Regelungen für diese Ver- kehrssituation getroffen. Der Radweg wäre eine wich tige Radverbindung, da er an beiden Kindergärten vorbei geht. Zudem sei ein Radweg durc h den Wald aus einem alten Plan nicht realisiert worden. o Herr Völlmecke erläutert, dass der Radweg heutzuta ge die schon besagte Wegefüh- rung hat und die Situation des Radverkehrs durch di e Planung nicht verschlechtert wird. Der Hinweis zur Weiterführung bzw. Verbesserung des Radweges wird von der Verwaltung geprüft. Bebauung • Eine Bürgerin fragt, welches Gebiet nicht bebaut w erden soll. o Herr Völlmecke erläutert anhand eines Plans, dass die farbig dargestellten Gebäude der Neubau und der bauliche Bestand in grau dargestellt ist. • Mehrere Bürgerinnen und Bürger fragen, wie lange e s dauern wird, bis die Fläche bebaut wird. Zudem wollen sie wissen, wie lange die Fläche brach liegen wird, ob das Gebiet in ei- nem Zug bebaut wird und ob öffentliche und private Flächen gemeinsam bebaut werden . o Herr Völlmecke erläutert, dass dieses Vorhaben gem . § 13b Baugesetzbuch durch- geführt wird. Dies ist ein temporär anwendbares Ver fahren für Flächen im Außenbe- reich, die sich an bereits bebaute Bereiche anschließen. Der Satzungsbeschluss hat laut Gesetz spätestens Ende 2021 zu erfolgen. Nach dem Satzungsbeschluss wird die Bebauung der öffentlichen und privaten Flächen zeitnah erfolgen. • Eine Bürgerin möchte die Grenze der Bebauung mit M ehrfamilienhäusern erläutert bekom- men. o Herr Völlmecke erklärt, dass die Mehrfamilienhäuse r entlang der Freien Flur geplant sind. Diese sollen mit zwei Geschossen plus Staffel geschoss gebaut werden. Es ist bisher geplant, die Baumreihe entlang der Straße Freie Flur zu erhalten. • Eine Bürgerin regt an, bei der Bebauung mit Mehrfa milienhäusern auch Wohnungen für äl- tere Menschen zu bedenken. Das Plangebiet liege in einer attraktiven Lage am Nahversor- gungszentrum, das andere Neubaugebiet Albachten-Ost sei zu weit davon entfernt. o Herr Völlmecke antwortet, dass der Bedarf an Wohnf ormen momentan ermittelt wird, dieser Hinweis jedoch als Anregung aufgenommen wird. • Eine Bürgerin fragt, wie verhindert werden soll, d ass mehr Doppelhäuser gebaut werden, als der Plan vorsieht. o Herr Völlmecke erläutert, dass die Bebauung durch Baugrenzen gesteuert wird. An- hand der Größe der Baufelder und Stellplatzflächen ist eine weitere Verdichtung un- wahrscheinlich. • Ein Bürger fragt, ob der Ratsbeschluss, dass 55 Wo hneinheiten pro Hektar geschaffen wer- den sollen, eingehalten wird. o Herr Völlmecke gibt an, für das Wohngebiet eine Wo hndichte von 46 Wohneinheiten pro Hektar vorliegt. Laut jetzigem Stand werden 33 Wohneinheiten im Plangebiet umgesetzt. • Ein Bürger fragt, ob bei der Wohnnutzung das Model l zur Sozialgerechten Bodennutzung Münster (SoBoMü) angewendet wird. Bebauungsplan Nr. 602 Albachten – Östlich Lindenallee / nördlich Freie Flur Niederschrift zur Bürgeranhörung / Seite 4 von 5 - Herr Brinktrine erklärt, dass das Modell bei jede m neuen Baugebiet zur Anwen- dung kommt. - Herr Völlmecke führt weiter, dass gem. der Richtl inie der SoBoMü die städti- schen Mehrfamilienhäuser mit 60 % gefördertem Mietw ohnraum entstehen wer- den. Die Veräußerung der Einfamilienhausgrundstücke geschieht gem. der städ- tischen Vergaberichtlinie. Die Privateigentümer sin d von den städtischen Verga- berichtlinien befreit. Demgegenüber wurden sie gem. SoBoMü vor Schaffung des Planungsrechts verpflichtet, mindestens einen Antei l von 50 % des Bruttobau- landes an die Stadt Münster zu veräußern (liegenschaftliche Partizipation). Eigentum • Eine Bürgerin möchte die Flächen, die sich in städ tischer bzw. in privater Hand befinden, anhand des Planes gezeigt bekommen. o Herr Völlmecke erläutert, dass der überwiegende Te il städtisch ist. Nur ein kleiner Teil im östlichen Bereich ist privat. Bisher wurde keine exakte Grundstücksaufteilung vorgenommen und daher kann die genaue Teilung zwisc hen privaten und öffentli- chen Flächen nicht gezeigt werden.. • Eine Bürgerin fragt nach Informationen zu Grundstü cksgrößen und –preisen. o Herr Völlmecke erklärt, dass sich das Verfahren mo mentan noch am Anfang befin- det. Die Vermarktung, zu der die entsprechenden Gru ndstücksgrößen und –preise gehören, ist der letzter Schritt nach der Bebauungs plan-Satzung und nach der Er- schließung des Gebietes. Erst zu diesem Zeitpunkt k önnen verlässliche Informatio- nen gegeben werden. Verfahren • Zum grundsätzlichen Vorgehen erläutert Herr Völlme cke, dass für diesen Bebauungsplan ein Verfahren nach § 13b BauGB angewendet wird. Die ses Verfahren ist nur temporär an- wendbar, weswegen das Bebauungsplanverfahren 2021 b eendet sein muss. Der jetzige Verfahrensstand ist die frühzeitige Bürgeranhörung, zu der den Bürgerinnen und Bürgern die bisherige Planung vorgesellt wird. Hier haben s ie die Möglichkeit, Fragen und Einwände vorzubringen. Die Planung befindet sich auf dem Sta nd eines Grundkonzepts, zu dem auch die Fachämter beteiligt werden. Der zweite Verfahrensschritt ist die Offenlegung des Planes inklusive der Begründung. Die Fachämter liefern hierzu Inhalte, die zusammen in einem de- taillierten Plan mit Baugrenzen gezeigt werden. Die Offenlegung wird voraussichtlich Anfang 2020 stattfinden. Satzungsbeschluss und damit Absch luss des Bebauungsplanverfahrens ist für Ende 2020 geplant. Mit dem Baubeginn ist daher nicht vor 2021 zu rechnen. • Ein Bürger fragt nach dem aktuellen Stand der Text lichen Festsetzungen. o Herr Völlmecke erklärt, dass sich das Verfahren mo mentan noch am Anfang befindet und es daher noch keine Textlichen Festsetzungen gibt. Erst im zweiten Verfahrens- schritt, der Offenlegung, wird der Bebauungsplan mi t den Textlichen Festsetzungen sowie mit der Begründung einen Monat öffentlich aus gelegt. Die Unterlagen sind währenddessen im Stadthaus 3 am Albersloher Weg sowie im Internet einsehbar. • Ein Bürger möchte das Vorgehen erläutert bekommen, wie aus drei Varianten ein Plan wird. o Herr Völlmecke antwortet, dass die Verwaltung nach Abwägung der heutigen Anre- gungen sowie aufgrund der fachlichen Hinwiese aus d er Beteiligung der Ämter bzw. Bebauungsplan Nr. 602 Albachten – Östlich Lindenallee / nördlich Freie Flur Niederschrift zur Bürgeranhörung / Seite 5 von 5 der Träger öffentlicher Belange sich für einen Entw urf entscheidet wird und damit in die Offenlage geht. Infrastruktur • Ein Bürger macht auf die Infrastruktur in Albachte n aufmerksam. Er sagt, dass die Grundschule momentan in zwei Containern untergebrac ht ist, die nicht nutzbar wären. Er fragt, ob die Infrastrukturmaßnahmen vorgezogen werden können. Andere Bürger würden aus diesen Gründen woanders hin ziehen. - Herr Brinktrine erklärt, dass Infrastruktur durch aus wichtig ist. Dass Bürger weg- ziehen liege aber eher an den Preisen für Grundstüc ke, die durch Angebot und Nachfrage generiert werden. Dass in Münster eine ho he Nachfrage an Wohn- raum herrsche, sehe man aber an der Warteschlange d er Wohnungsgenossen- schaften für bezahlbaren Wohnraum. Des Weiteren erl äutert Herr Brinktrine, dass Münster eine gute Quote in der Kindergartenver sorgung hat. Er kenne je- doch auch die Situation der Schulen und sieht eine zusätzliche Belastung durch neue Wohngebiete. Dass Maßnahmen gezielt vorgezogen werden können, be- zweifelt er jedoch. - Bezüglich einiger wiederholter Einwände im Laufe des Abends merkt Herr Brinktrine an, dass es keinen Unterschied macht, ob fünf Personen oder eine Person denselben Einwand bringen, es wird alles berücksichtigt und in einem Protokoll fest gehalten. Ende der Veranstaltung Herr Brinktrine bedankt sich bei den Vertretern der Verwaltung für die Vorstellung der Planung sowie für die Anmerkungen und Fragen der Bürgerinnen und Bürger und beendet die Veranstal- tung gegen 18:50 Uhr. Aufgrund des Technikausfalls dankt er einem Bürger, der spontan sei- nen Laptop zur Verfügung gestellt hat und bietet de n Bürgerinnen und Bürgern an, die Präsen- tation per E-Mail an Interessierte verschicken zu lassen. gez. Herr Brinktrine Bezirksbürgermeister gez. Frau Köttgen Protokollführerin
Berichtsvorlage
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V/0274/2020 V/0274/2020 Öffentliche Berichtsvorlage Betrifft Bebauungsplan Nr. 602: Albachten - Östlich Lindenallee / nördlich Freie Flur [Wohnen] Kenntnisnahme des Entwurfs zur öffentlichen Auslegung Beratungsfolge 18.06.2020 Bezirksvertretung Münster-West Bericht 18.06.2020 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Woh- nen Bericht Bericht: Die Verwaltung beabsichtigt, den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 602: Albachten – Östlich Lindenallee / nördlich Freie Flur gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich auszul e- gen. Der Rat der Stadt Münster hat am 03.07.2019 den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 602: Albachten – Östlich Lindenallee / nördlich Freie Flur zur Schaffung von ca. 35 Wohneinheiten gefasst (Vorlage Nr. V/0396/2019). Das städtebauliche Ziel des Bebauungsplans Nr. 602 besteht darin, neuen Wohnraum für den Stad t- teil Albachten zu schaffen und damit Wachstums- und Entwicklungspotenziale zu eröffnen. Das dem Bebauungsplan zugrunde liegende Konzept setzt die umliegende Siedlungsstruktur fort und rundet den Ortsteil Albachten im Nordwesten ab. Ausgehend von der bestehenden Straße Freie Flur, die westlich von der Lindenallee abgeht, wird durch einen Wohnstich eine Wohnbebauung erschlo s- sen, die sich in drei Wohnbereiche unterteilen lässt. Die Wohnbauflächen direkt östlich der Lindenallee orientieren sich gestalterisch mit der zulässigen Dachform Satteldach an der bestehenden Bauform entlang der Lindenallee und bilden einen baul i- chen einheitlichen Abschluss bis zur Ortsgrenze. Im Norden sollen zweigescho ssige Einfamilienhäu- ser mit Flachdach entstehen. Für den harmonischen Übergang in die freie Landschaft werden in di e- sem Bereich die nördlichen Grundstücksgrenzen begrünt. Südlich des geplanten Wohnstichs entst e- hen dreigeschossige Mehrfamilienhäuser. Sie ne hmen damit den daran angrenzenden bestehenden Geschosswohnungsbau auf. Der bestehende und die Siedlung prägende Gehölzstreifen bleibt in di e- sem Bereich erhalten. Stadtplanungsamt 20.05.2020 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Völlmecke / Herr Geitel Telefon: 492-6154 / 492-6193 Voellmecke@stadt- muenster.de / Geitel@stadt-muenster.de - 2 - V/0274/2020 Aus Klimaschutz- und Retentionsgründen sind die Dachflächen der Flachdachbebauung sowie der Nebenanlagen und Garagen/Carports vollständig extensiv zu begrünen. Die Umsetzung der Ziele der sozialgerechten Bodennutzung (SoBoMü) ist dadurch gewährleistet, dass die Mehrheit der Voreigentümer ihre Flächen zu 100 % an die Stadt Münster verkauft haben. Beteiligung Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB fand am 19.09.2019 in Form einer Bürgeranhörung statt (Niederschrift siehe Anlage 1). Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB erfolgte im Zeitraum vom 04.11. bis 20.12.2019. Weiteres Verfahren Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs ist für den Sommer 2020 vorgesehen. Das Verfahren des Bebauungsplans wird gemäß § 13b BauGB im beschleunigten Verfahren als Be- bauungsplan der Innenentwicklung ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt. Die Voraussetzungen hierfür liegen vor. Der Flächennutzungsplan weist das Plangebiet bereits als Wohnbaufläche aus, eine Änderung ist somit nicht erforderlich. Weitere Informationen sind den beigefügten Anlagen zu entnehmen. I.V. gez. Robin Denstorff Stadtbaurat Anlagen: Anlage A Anlage 1 – Niederschrift Bürgeranhörung Anlage 2 – Begründung Anlage 3 – Textliche Festsetzungen Anlage 4 – Planverkleinerung
V-0274-2020-Anlage-2-Begruendung
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Begründung zum Entwurf / Seite 1 von 18 Anlage 2 zur Vorlage Nr. V/0274/2020 Begründung zum Entwurf des Bebauungsplans Nr. 602: Albachten – Östlich Lindenallee / nördlich Freie Flur Inhalt Seite 1. Planungsanlass / Planungsgrundlagen ................................................................................................. 2 2. Geltungsbereich ..................................................................................................................................... 2 3. Planungsrechtliche Situation ................................................................................................................. 3 3.1 Flächennutzungsplan .................................................................................................................. 3 3.2 Bestehendes Planungsrecht / sonstige Satzungen, Verordnungen ............................................ 3 4. Räumliche und strukturelle Situation ..................................................................................................... 3 4.1 Stadtteil ........................................................................................................................................ 4 4.2 Plangebiet .................................................................................................................................... 4 4.3 Nutzungsstruktur im näheren Umfeld .......................................................................................... 4 5. Planungsziele ......................................................................................................................................... 5 6. Inhalte des Bebauungsplans ................................................................................................................. 6 6.1 Grundzüge der Planung .............................................................................................................. 6 6.2 Verkehrliche Erschließung ........................................................................................................... 6 6.3 Bauliche Nutzung und Baugestaltung ......................................................................................... 6 6.3.1 Art der baulichen Nutzung ................................................................................................. 6 6.3.2 Maß der baulichen Nutzung / Bauweise ........................................................................... 6 6.3.3 Nebenanlagen / Ruhender Verkehr .................................................................................. 8 6.3.4 Versiegelung / Freiflächen / Begrünung ............................................................................ 9 6.4 Gestalterische Festsetzungen ................................................................................................... 10 6.4.1 Dachform ......................................................................................................................... 10 6.4.2 Fassade ........................................................................................................................... 11 6.5 Ver- und Entsorgung / technische Infrastruktur ......................................................................... 11 6.5.1 Entwässerung .................................................................................................................. 11 6.5.2 Technische Infrastruktur .................................................................................................. 12 6.6 Gemeinbedarf / soziale Infrastruktur ......................................................................................... 12 6.7 Immissionsschutz ...................................................................................................................... 12 6.8 Altlasten / Altstandorte ............................................................................................................... 12 6.9 Kampfmittel ................................................................................................................................ 12 6.10 Denkmalschutz / Archäologie .................................................................................................... 13 7. Flächenbilanz ....................................................................................................................................... 14 8. Auswirkungen auf die Umwelt, Artenschutz ........................................................................................ 14 8.1 Umweltbeschreibung / Umweltbewertung ................................................................................. 14 8.1.1 Menschen ........................................................................................................................ 14 8.1.2 Pflanzen und Tiere / Biologische Vielfalt ......................................................................... 15 8.1.3 Boden .............................................................................................................................. 17 8.1.4 Wasser ............................................................................................................................ 17 8.1.5 Klima / Luft ...................................................................................................................... 17 8.1.6 Landschaft ....................................................................................................................... 17 8.1.7 Kulturgüter und sonstige Sachgüter ................................................................................ 17 8.2 Zusammenfassung .................................................................................................................... 17 9. Realisierung der Planung / Durchführungsmaßnahmen ..................................................................... 18 Bebauungsplan Nr. 602 Albachten – Östlich Lindenallee / nördlich Freie Flur Begründung zum Entwurf / Seite 2 von 18 1. Planungsanlass / Planungsgrundlagen Die Stadt Münster verzeichnet seit Jahren eine anhaltend steigende Bevölkerungsentwicklung. Der Planung und Erschließung neuer Baugebiete kommt vor dem Hintergrund der großen Nachfrage nach Wohnraum eine wichtige Bedeutung zu. Bei dem für eine Wohngebietsentwick- lung vorgesehenen Standort östlich der Lindenallee und nördlich der Straße Freie Flur handelt es sich um eine ca. 0,8 ha große Fläche am nordwestlichen Siedlungsrand des Stadtteils A l- bachten, die als Grünlandbrache und in Teilen als Grünland zu klassifizieren ist. Mit Veräußerung des überwiegenden Flächenanteils an die Stadt Münster und abgestimmter zeitlicher Priorisierung der künftigen Wohnbauentwicklung ergibt sich nun die konkrete Perspek- tive, den Standort im Sinne einer siedlungsstrukturell sinnvollen Arrondierung mit der Zielric h- tung Wohnungsbau zu entwickeln. Die Fläche wurde folglich in die 1. Stufe des fortgeschriebe- nen Baulandprogramms 2019 – 2025/2030 aufgenommen. Die Stadt Münster beabsichtigt, im Geltungsbereich ein neues Wohngebiet mit rund 34 Wohneinheiten, davon ca. 20 Wohneinheiten im Mehrfamilienhaussegment, zu entwickeln. Dies entspricht einer städtebaulichen Dichte von ca. 46 WE/ha Nettowohnbauland. Das Plangebiet schließt direkt an einen im Zusammenhang bebauten O rtsteil an. Da außerdem die geplante Bebauung eine Grundfläche von deutlich weniger als 10.000 m² aufweisen wird und mit dem Bebauungsplan ausschließlich die Zulässigkeit von Wohnnutzungen begründet werden soll, erfolgt die Planaufstellung durch die zeitlich befristete Regelung des § 13 b Bauge- setzbuch (BauGB) im beschleunigten Verfahren. Die zusätzlichen Verfahrensvoraussetzungen nach § 13 a Abs. 1 Satz 4 und 5 B auGB sind erfüllt: Durch die Änderung wird die Zulässigkeit von Vorhaben, die der Pflicht zur D urchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterli e- gen, nicht begründet und Beeinträchtigungen der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (FFH) oder der Europäischen Vogelschutzgebiete im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes sind ebenfalls nicht zu b efürchten. Gemäß § 13 a Abs. 2 Nr. 4 BauGB gelten Eingriffe, die au f- grund der Aufstellung des Bebauungsplans zu erwarten sind, als im Sinne des § 1 a Abs. 3 Satz 6 BauGB vor der planerischen Entscheidung erfolgt oder zulässig. Die Einleitung des planungsrechtlichen Verfahrens erfolgte durch den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 602: Albachten – Östlichen Lindenallee / nördlich Freie Flur gemäß § 2 Abs. 1 in Verbindung mit § 13b BauGB durch den Rat der Stadt Münster in seiner Sitzung vom 03.07.2019. Der Aufstellungsbeschluss mit dem Verweis auf das beschleunigte Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB wurde im Amtsblatt Nr. 13 der Stadt Münster am 12.07.2019 öffentlich bekanntgemacht. Die frühzeitige Bürgerbeteili gung wurde in Form einer öffentlichen Informationsveranstaltung am 19.09.2019 im Haus der Begeg- nung Albachten in Münster durchgeführt, die Veranstaltung wurde ortsüblich bekanntgemacht. 2. Geltungsbereich Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 602 umfasst östlich der Lindenallee und nördlich Straße Freie Flur eine ungenutzte Grünfläche. Östlich und südlich grenzt Wohnbebauung mit Einfamilienhäusern bzw. Mehrfamilienhäusern an das Plangebiet an. Im Norden befinden sich landwirtschaftliche Flächen und i m Westen, jenseits der Lindenallee, liegt ein bewaldetes N a- turschutzgebiet. Bebauungsplan Nr. 602 Albachten – Östlich Lindenallee / nördlich Freie Flur Begründung zum Entwurf / Seite 3 von 18 Innerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans liegen die folgenden Grundstücke: Gemarkung Albachten, Flur 12, Flurstücke: 25, 26, 308, 310. Die Grenzen des räumlichen Geltun gsbereichs des Bebauungsplans sind im Plan durch einen grauen Farbstreifen gekennzeichnet. 3. Planungsrechtliche Situation 3.1 Flächennutzungsplan Der wirksame Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt Münster stellt den Planbereich als Wohn- baufläche dar. Der Bebauungsplan Nr. 602 entwickelt sich mit seinem Planungsziel Wohnnu t- zung aus dem wirksamen Flächennutzungsplan, so dass eine Änderung des FNP nicht erfo r- derlich ist. 3.2 Bestehendes Planungsrecht / sonstige Satzungen, Verordnungen Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 602 ist aktuell unbeplant und liegt im Außenbe- reich. Östlich grenzt zum Teil der Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 436: Albachten - Nördlicher Ortsrand (westlich der Straße Oberort) mit der Art der Nutzung Reines Wohngebiet (WR) an. Südwestlich der Straße Lindenallee befindet sich der rechtskräftige B e- bauungsplan Nr. 427: Albachten – Ortsmitte mit der Art der Nutzung Allgemeines Wohngebiet (WA). 4. Räumliche und strukturelle Situation Abbildung 1: Lage des Plangebiets im Stadtteil Bebauungsplan Nr. 602 Albachten – Östlich Lindenallee / nördlich Freie Flur Begründung zum Entwurf / Seite 4 von 18 4.1 Stadtteil Der Stadtteil Albachten befindet sich südwestlich der Münsteraner Innenstadt am westlichen Rand des Stadtgebiets. Aktuell hat der Stadtteil rund 6.550 Einwohner. Die räumliche Struktur ist geprägt durch einen kompakten Siedlungsbereich, der überwiegend Wohnnutzung umfasst. Der Siedlungsbereich wird in seinen Grenzen bestimmt von der Bundesautobahn A 43 im S ü- den und die ihn umgebenden landwirtschaftlich genutzten Flächen. Vom Stadtteilzentrum aus nach Südosten hin sind die Grundschule Ludgerusschule und weitere soziale Einrichtungen an- geordnet. Im Süden des Stadtteils befindet sich der Bahnhaltepunkt mit der Bahnverbindung RE 42 Münster -Essen. Südlich der Bahnlinie befindet sich das einzige Gewerbegebiet des Stadtteils. 4.2 Plangebiet Das Plangebiet umfasst eine insgesamt ca. 8.200 m² große, größtenteils städtische Fläche am nordwestlichen Siedlungsrand von Albachten. Es besteht hauptsächlich aus einer ungenutzten Grünfläche mit Baumbestand an den Randbereichen. 4.3 Nutzungsstruktur im näheren Umfeld Die geplante Wohngebietsfläche liegt im nordwestlichen Randbereich des Stadtteils Albachten. Die östlich und südlich liegende Wohnbebauung wird durch die geplante Weiterführung der Wohnnutzung zur Lindenallee arrondiert und rundet die Siedlungsfläche in diesem Bereich ab. Im Norden und Westen beginnt die freie Landschaft, die im unmittelbaren Bereich durch das bewaldete Naturschutzgebiet Alvingheide sowie durch landwirtschaftliche Höfe geprägt ist. Das Ortszentrum an der Dülmener Straße, westlich der Ludgeruskirche, ist in ca. 500 m Luftlinie ent- fernt. Der nächstgelegene Nahversorger für Lebensmittel und Hygieneartikel ist fußläufig in et- wa vier Minuten erreichbar. Bebauungsplan Nr. 602 Albachten – Östlich Lindenallee / nördlich Freie Flur Begründung zum Entwurf / Seite 5 von 18 5. Planungsziele Das städtebauliche Ziel des Bebauungsplans Nr. 602 besteht darin, neuen Wohnraum für den Stadtteil Albachten zu schaffen und damit Wachstums- und Entwicklungspotenziale zu eröffnen. Abbildung 2: Städtebauliches Konzept Das dem Bebauungsplan zugrunde li egende Konzept (vgl. Abbildung 2 ) setzt die umliegende Siedlungsstruktur fort und rundet den Ortsteil Albachten im Nordwesten ab. Ausgehend von der bestehenden Straße Freie Flur, die westlich von der Lindenallee abgeht, wird durch einen Wohnstich eine Wohnbebauung erschlossen, die sich in drei Wohnbereiche unterteilen lässt. Die ausgewiesenen Wohnbauflächen (WA1) direkt östlich der Lindenallee orientiert sich an der bestehenden bzw. planungsrechtlich möglichen Bauform mit der Dachform Satteldach entlang der Lindenallee und schließt diese bis zur Ortsgrenze ab. Im Norden sollen zweigeschossige Einfamilienhäuser mit Flachdach entstehen (WA2). Für den harmonischen Übergang in die freie Landschaft werden die nördlichen Grundstücksgrenzen begrünt und die Gebäudefassaden im Obergeschoss zum größten Teil mit dem natürlichen Rohstoff Holz errichtet. Südlich der geplanten Wohnstichs entsteht eine dreigeschossige Mehrfamilienhausbebauung (WA3). Sie nimmt damit den bestehenden Geschosswohnungsbau auf. Der bestehende und die Siedlung prägende Gehölzstreifen bleibt in diesem Bereich erhalten. Weiterführende Zielsetzungen bestehen darin, Raum für soziale Bedarfe zu schaffen. Entspre- chend den Zielen einer sozialgerechten Bodennutzung ist auf den städtischen Flächen vorge- sehen, die entstehende Nettowohnfläche anteilig zu gefördertem bzw. förderfähigem Wohn- raum zu entwickeln. Bebauungsplan Nr. 602 Albachten – Östlich Lindenallee / nördlich Freie Flur Begründung zum Entwurf / Seite 6 von 18 6. Inhalte des Bebauungsplans 6.1 Grundzüge der Planung Mit dem Bebauungsplan soll die Fläche als „Allgemeines Wohngebiet“ mit ein bi s zwei Vollg e- schossen (I-II) festgesetzt werden. Im Norden und Westen sollen Einfamilienhäuser in der Bauweise Einzel- bzw. Doppelhaus entstehen. Im Süden angrenzend an die Straße Freie Flur sollen zweigeschossige Mehrfamilienhäuser mit zusätzlichem Staffelgeschoss die vorhandene Mehrfamilienhausbebauung ergänzen. Die getroffenen Festsetzungen zu Höhenbeschränkungen und Überbaubarkeit sowie örtliche Bauvorschriften sollen die neu ermöglichten Baukörper möglichst harmonisch in die bestehende Siedlung integrieren. 6.2 Verkehrliche Erschließung Die äußere Erschließung erfolgt über die Straße Freie Flur, von der als innere Erschließung ei- ne Wohnstraße mit einer Wendemöglichkeit für Ver- und Entsorgungs fahrzeuge abgeht. Am südlichen Ende der Wohnstraße soll mi t einem Fuß- und Radweg ein Anschluss an die beste- hende Fuß- und Radwegverbindung des Stadtteils geschaffen werden. Die festgesetzten GFL/AE–Flächen dürfen ein Wohngrundstück erschließen, damit der notwendige private A n- schluss an die öffentliche Kanalisation gewährleistet ist. Die Anbindung an den ÖPNV erfolgt durch die in 300 m entfernte Bushaltestelle „Rottkamp“ in der Nähe des Kreisverkehrs der Straßen Lindenallee/Dülmener Straße/Rottkamp. An dieser Haltestelle verkehrt die Buslinie 15 im 20-Minutentakt. 6.3 Bauliche Nutzung und Baugestaltung 6.3.1 Art der baulichen Nutzung Um das städtebauliche Ziel der Wohnnutzung zu sichern, wird als zulässige Art der baulichen Nutzung ein „Allgemeines Wohngebiet” gemäß § 4 (1) und (2) BauNVO festgesetzt. Die aus- nahmsweise zulässigen Nutzungen gem äß § 4 (3) BauNVO sollen aufgrund des von ihnen ausgehenden Stör- bzw. Verdrängungsfaktors für die Wohnbebauung ausgeschlossen werden. Das neue Wohnquartier arrondiert die bestehende Wohnbebauung am nordwestlichen Rand des Stadtteils Albachten. Anderweitige Nutzungen als Wohnen würden einer harmonischen A b- rundung des Wohnsiedlungsbereichs widersprechen. 6.3.2 Maß der baulichen Nutzung / Bauweise Grund- und Geschossflächenzahl Als Maß der Nutzung wird eine Grundflächenzahl (GRZ) von 0,4 festgelegt. Auch unter der B e- rücksichtigung der zulässigen Überschreitung der GRZ gem äß § 19 Abs. 4 BauNVO bis 0,6 werden ausreichende Flächen von einer Versiegelung freigehalten. Ausnahmsweise ist im WA3-Gebiet eine Überschreitung der GRZ bis 0,8 für die Errichtung von Tiefgaragen inkl. Zu- und Abfahrten möglich, wenn dies für den jeweiligen Stellplatznachweis erforderlich ist. Diese Überschreitungs option ermöglicht angesichts der relativ kleinen Bau- grundstücke eine städtebaulich sinnvolle unterirdische Stellplatzunterbringung. Da die Decken Bebauungsplan Nr. 602 Albachten – Östlich Lindenallee / nördlich Freie Flur Begründung zum Entwurf / Seite 7 von 18 der Tiefgaragen gemäß der textlichen Festset zung 1.4.8 zu begrünen sind (s. Abschnitt 6. 5), bleibt eine hohe Freiraumqualität gewährleistet. Als maximal zulässige Geschossflächenzahl (GFZ) wird für das Allgemeine Wohngebiet WA1 eine Geschossflächenzahl von 0,6 festgesetzt. Mit dieser Festsetzung wird die nach BauNVO zul ässige Obergrenze von 1,2 um 0,6 unter- schritten. Für den Bau eines eingeschossigen Wohnhauses mit der Dachform Satteldach reicht die festgesetzte GFZ aus. für die Allgemeinen Wohngebiete WA2 und WA3 wird eine Geschossflächenzahl von 0,8 festgesetzt. Mit dieser Festsetzung wird die nach BauNVO zul ässige Obergrenze von 1,2 um 0,4 unter- schritten. Bei maximal zwei Vollgeschossen mit der Dachf orm Flachdach ist die festgesetzte GFZ ausreichend. Die festgesetzten Grund - und Geschossflächenzahlen sichern die geplante Bebauung ab und bilden ein verträgliches Dichteverhältnis an diesem Wohnstandort. Bauweise Die festgesetzte abweichende Bauweise (a) im WA3 -Gebiet ermöglicht innerhalb der festg e- setzten überbaubaren Fläche das Heranbauen direkt an die Grundstücksgrenze. Dies ergibt ei- ne größere Flexibilität für die Unterbringung von unterschiedlichen Wohnformen bei effizienterer Nutzung der Grundstücksflächen. Der zusammenhängende Baukörper bleibt unter 50 m Länge, so dass kein den umgebenden Maßstab sprengender Baukörper entstehen wird. Geschossigkeit, Höhe baulicher Anlagen Im Plangebiet, am nordwestlichen Ortsrand von Albachten, soll mit der Zahl der Vollgeschosse und der max imalen Höhe der baulichen Anlagen ein harmonischer Übergang von der B e- standsbebauung zur freien Landschaft erfolgen. Die Geländehöhe des Plangebietes wurde topographisch vermessen. Die festgesetzten max i- mal zulässigen Bauhöhen ( BH max) bzw. die maximal zulässigen First - und Traufhöhen (FH max und TH max.) sind analog der örtlichen Vermessung als NHN -Höhen (Normalhöhennull) festgesetzt. Für den Überflutungsschutz muss die Höhe der Oberkante des Erdgeschossfußbodens (EG OKFF) 0,30 m über der zur Erschließung dienenden Verkehrsfläche liegen. Hinweis zu Gebäudehöhen in den einzelnen Baugebieten: Für das Baugebiet WA1 , östlich der Straße Lindenallee, ermöglicht die festgesetzte max imale Traufhöhe (TH max.) eine Wandhöhe von 4,0 m über dem Erdgeschossfußboden. Dies führt optisch zu einem 1 ½–geschossigen Gebäude, bei dem das Dachgeschoss zu einem Vollg e- schoss ausgebaut werden kann, wenn die GFZ dabei nicht überschritten wird. Die Bauhöhe (BH max.) der Einfamilienhäuser im WA2 -Gebiet ergibt eine max. Höhe von 7 m über OK EFF, bei der sich zwei Vollgeschosse mit Flachdach realisieren lassen. Die Dachkon- struktion mit der Attika wird in einer Höhe von 0,70 m berücksichtigt. Bebauungsplan Nr. 602 Albachten – Östlich Lindenallee / nördlich Freie Flur Begründung zum Entwurf / Seite 8 von 18 Für die Mehrfamilienhäuser im WA3-Gebiet sind zwingend zwei Vollgeschosse mit zusätzlichem Staffelgeschoss vorgesehen. Durch die Zurücksetzung des obersten Geschosses zu der darun- ter liegenden Außenwand wird die Massivität der Baukörper zurückgenommen. Gleichzeitig er- folgt optisch die Abstufung von den südl ich liegenden dreigeschossigen Bestandshäusern zu der nördlich ausgewiesenen max imalen zweigeschossigen Einfamilienhausbebauung. Das Staffelgeschoss (S) darf, wie in § 2 Abs. 6 Landesbauordnung NRW (BauO NRW 2018) ger e- gelt, nicht mehr als drei Viertel der Grundfläche des darunterliegenden Geschosses überde- cken. Ausnahmen von der Festsetzung der maximal zulässigen Höhe der Gebäude sind nur für tec h- nisch bedingte Anlagen um bis zu 0,5 m sowie für Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien bis zur einer Höhe von maximal ein Meter zulässig. Sie sind aus gestalterischen Gründen um mindestens um einen Meter von der Außenwand zurückzusetzen. Technische Aufbauten sind gemäß der gestalterischen Festsetzung 2.5.2 nur auf Flachdächern zulässig und sind einzuhausen. 6.3.3 Nebenanlagen / Ruhender Verkehr Nebenanlagen Für die Unterbringung von Gartengeräten oder Gartenmöbeln ist es möglich, ein Gartenhaus im rückwärtigen Grundstücksbereich zu errichten. Um städtebaulich negative Störwirkungen auf den südlich angrenzenden freien Landschaftsraum zu verhindern, ist die Grundfläche auf eine maximale Größe von 10 m 2 (beispielweise 2,50 m x 4 m) begrenzt. Zusätzlich zu einem Gartenhaus sind witterungsgeschützte Anlagen für Fahrräder und Abfal l- behälter rückwärtig, sowie im Vorgartenbereich aufgrund der Nähe zum Hauseingang, zulässig. Nebenanlagen bestimmen neben Stellplatzflächen in einem nicht unerheblichen Maße das E r- scheinungsbild von Wohnquartieren mit Einfamilienhausbebauung. Damit die optische Prägung des halböffentlichen Raumes v on den Wohnbaukörpern ausgeht, haben die Nebenanlagen ei- nen Mindestabstand von 0,5 m zu angrenzenden Verkehrs- und Erschließungsflächen und zur festgesetzten Grünflächen einzuhalten und sind hinter der Einfriedung des Grundstücks zu er- richten. Anlagen/Stel lplätze für Abfallbehälter im Vorgarten bzw. im seitlichen Gartenbereich sind zum Sichtschutz mit Sträuchern und Hecken zu umpflanzen oder mit Rankpflanzen ei n- zugrünen. Ruhender Verkehr Für die Ordnung des ruhenden Verkehrs im Plangebiet sind Stellplätze und Garagen/Carports nur in den dafür ausgewiesenen Flächen zulässig. Ausnahmsweise kann alternativ zu den aus- gewiesen Stellplatzflächen bei der Einfamilienhausbebauung eine Garage oder Carport oder ebenerdiger Stellplatz mit max imaler Größe von 3 m Breite und 6 m Länge im Bauwich bis zur hinteren Grundstückgrenze errichtet werden. Bei Nutzung dieser Ausnahme muss die ausg e- wiesene Garagenfläche - bis auf eine evtl. notwenige Zufahrtsfläche zur Stellplatzanlage im Bauwich – unversiegelt bleiben (s. Abbildung 3). Bebauungsplan Nr. 602 Albachten – Östlich Lindenallee / nördlich Freie Flur Begründung zum Entwurf / Seite 9 von 18 Abbildung 3: Alternative Stellplatzanlage im Bauwich Gemäß der aktuellen Stellplatzrichtlinie der Stadt Münster müssen für Wohneinheiten über eine Wohnfläche von über 150 m2 Wohnfläche zwei Stellplätze ausgewiesen werden. Bei diesem Fall kann die Zufahrt der ausgewiesenen Stellplatzfläche bzw. des Stellplatzes im Bauwich als gefangener Stellplatz für den Nachweis des zweiten notwendigen Stellplatzes genutzt werden. In der sozialgerechten Bodennutzung der Stadt Münster (SoBoMü) wird für städtische Grund- stücke im Bereich der Mehrfamilienhausbebauung ein Zielwert von 60 % der entstehenden Net- towohnfläche zur anteiligen Errichtung von gefördertem Mietwohnraum festgelegt (besondere kommunale Selbstverpflichtung). Unter Bezug auf Punkt 1.5 der Stellplatzrichtlinie der Stadt Münster ( Öffentlich geförderte Wohnungen – 1 Stellplatz je 2 Wohnungen) sind dementspr e- chend im städtischen Bereich des WA3-Gebietes die Anzahl der Stellplätze ausgewiesen. 6.3.4 Versiegelung / Freiflächen / Begrünung Bei der Errichtung von Gebäuden und Stellplätzen erfolgt eine weitere Versiegelung der Er d- oberfläche. Als Teil des Ausgleichs, für ein ausgeglichenes Raumklima, zur Reduktion der Ni e- derschlagsmenge sowie zur optischen Aufwertung wird planzeichnerisch und textlich festg e- setzt, dass: Flachdachflächen bei Gebäuden und Nebenanlagen vollständig extensiv zu begrünen und als begrünte Fläche dauerhaft zu erhalten sind; pro 5 ebenerdige Stellplätze ein großkroniger, heimischer standortgerechter Laubbaum zu pflanzen ist; innerhalb der privaten Anpflanzfläche, die an nördliche Geltungsbereichsgrenze an- grenzt, eine Hainbuchenhecke zu pflanzen ist; Bebauungsplan Nr. 602 Albachten – Östlich Lindenallee / nördlich Freie Flur Begründung zum Entwurf / Seite 10 von 18 die oberste Abschlussfläche von Tiefgaragen zu begrünen ist und die Tiefgarage zum o.g. Gehölzstreifen einen Abstand von mindestens 3 m einzuhalten hat und nicht überbaubare Grundstücksflächen, soweit sie nicht für zulässige Zuwegungen, Stellplätze oder Nebenanlegen beansprucht sind, zu begründen und gärtnerisch zu nut- zen sind. Um die Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts möglichst wenig einzuschrän- ken, ist das Anlegen von Schotter-, Split-, oder Kiesflächen unzulässig. Des Weiteren ist ein Großteil des im Süden vorhandenen 40- 50 Jahre alten Gehölzstreifens zu erhalten und bei den Baumaßnahmen zu schützen. Um die a ngestrebten Freiraumqualitäten dauerhaft sicherzustellen, gilt jeweils eine Ersatzver- pflichtung bei Abgang der festgesetzten Begrünungen. 6.4 Gestalterische Festsetzungen Die Umsetzung der stadtgestalterischen Absichten hinsichtlich der äußeren Gestaltung von baulichen Anlagen sowie der zugehörigen Freiflächen wird durch textliche Festsetzungen auf Grundlage des § 89 BauO NRW gesteuert. 6.4.1 Dachform Flachdach Für die dreigeschossigen Geschossbauten soll die Dachform Flachdach festgesetzt werden, um eine größtmögliche Ausnutzung der Bauflächen zu ermöglichen. Ebenfalls ist für den Großteil der Einfamilienhäuser (WA2) die Dachform Flachdach vorgesehen. Die überwiegend festgele g- te Dachform Flachdach begründet sich in dem vom Rat am 11.12.2019 beschlossen Klimaa n- passungsgesetz, in dessen Handlungsprogramm die Begrünung von Gebäuden vorgesehen ist. Des Weiteren ist es aufgrund der vorherrschenden baunassen Böden im Geltungsbereich not- wendig, die Dächer der Garagen/Carports sowie Gartenhäuser und Haupthäuser als Re- tentionsfläche zu nutzen und vollständig mit einer Substratschichtdecke von mindestens 10 cm extensiv zu begrünen. Satteldach Für die Einfamilienhäuser im WA1, direkt an der Straße Lindenallee, wird als harmonische Wei- terführung der bestehenden östlichen Randbebauung in diesem Siedlungsbereich die Dachform Satteldach mit einer Dachneigung 4 2° +/- 3 ° festgesetzt. Die Dacheindeckung der Satteldac h- gebäude ist nur in den Farben rot - bis rotbraun zulässig. Zum einen orientiert sich dies am B e- stand, zum anderen weist der rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 427 Wohnbebauung entlang der westlichen Straßenseite der Lindenallee aus, für die ebenfalls nur eine Dacheindeckung rot- bis rotbraun zulässig ist. Bei Satteldächern sind Dachaufbauten zulässig, um das D achgeschoss als Wohnraum nutzen zu können. Die festgesetzten Formen und Maße der Dachaufbauten ordnen sich gegenüber der Hauptdachfläche unter und dienen dadurch zum (optischen) Erhalt der festgesetzten Dachform Satteldach. Die Anbringung von Solar - und Photovoltaikanlagen für eine energetisch optimale Ausnutzung von Dachflächen ist ausnahmsweise zulässig. Bebauungsplan Nr. 602 Albachten – Östlich Lindenallee / nördlich Freie Flur Begründung zum Entwurf / Seite 11 von 18 6.4.2 Fassade Aufgrund der unterschiedlichen räumlichen Bezüge zum baulichen Bestand und zur Landschaft gibt es im jeweiligen WA -Gebiet unterschiedliche Festsetzungen bezüglich der Materialwahl und Materialfarbe: WA1: Für ein einheitliches räumliches Straßenbild entlang der Lindenallee sind die Außen- wandflächen überwiegend in Sichtmauerwerk unter Verwendung roter bis rotbrauner Vormau- erziegel auszuführen WA2: Für die Außenwände sind Stein- oder Putzmaterial oder Holz zu verwenden. Für einen gleitenden Übergang in den nördlich angrenzenden landschaftlichen Freiraum ist für das Ober- geschoss das natürliche und klimaschonende Material Holz zu mindestens 2/3 der gesamten Fassadenfläche vorgegeben. WA3: Für den Bau der Geschossbauten besteht in der Vorgabe Stein- oder Putzmaterial oder Holz die Möglichkeit, durch Materialwechsel bei der Fassade die äußere Form der dreigeschos- sigen Gebäude zu gliedern und/oder einzelne optische Akzente zu setzen. Profilgleichheit, Vorbauten Für eine beruhigende und geordnete Wirkung auf den (halb)öffentlichen Raum des neuen Wohnquartiers sind die Doppelhäuser sowie aneinander gebaute Carports und Garagen ei n- heitlich zu gestalten. Mögliche Balkone sollen sich in ihrer Wirkung auf die Fassade bzw. auf die äußere Gestalt der Geschossbauten unterordnen. Aus diesem Grund sind Balkone gem äß § 6 (6) BauO NRW im WA3-Gebiet nur als Halbloggia zulässig. Das Vortreten vor die Außenwand darf maximal einen halben Meter betragen. 6.5 Ver- und Entsorgung / technische Infrastruktur 6.5.1 Entwässerung Aus stadtentwässerungstechnischer Sicht besteht für das Plangebiet die Notwendigkeit, au f- grund der vorherrschenden staunassen Böden einige Punkte zu beachten bzw. festzusetzen. Regenwasserretention Die festgesetzten begrünten Flachdächer tragen zur Retention von Niederschlagswasser bei, mildern die Auswirkungen von Starkregenereignissen ab und erhöhen die lokale Verdunstung. Das führt in heißen Sommern zur Abkühlung. Schutz vor Überflutungen Neben der festgesetzten Höhe der Oberkante des Fertigfußbodens (EG OKFF) der geplanten Gebäude von mindestens 30 cm über der Straßenoberkante , ist zu beachten, dass tiefer li e- gende Gebäudeteile (Keller, Tiefgaragen,... ) im besonderen Maß vor Überflutung gesichert werden, z.B. durch Rückstauklappen, druckdichte Fenster oder Geländeanpassungen (Ra m- pen, Stufen,…). Bebauungsplan Nr. 602 Albachten – Östlich Lindenallee / nördlich Freie Flur Begründung zum Entwurf / Seite 12 von 18 Kanalisation Die Entwässerung des Plangebiets erfolgt im Trennsystem. Sowohl die Schmutzwasser - (SW) als auch die Regenwasser-Kanalisation (RW) kann unterhalb der geplanten Verkehrsfläche ver- laufen. Das vorhandene Kanalnetz ist hydraulisch ausgelastet, so dass im Zuge der weiteren Planung Stauraumkanäle (DN 600) im Plangebiet vorgesehen werden müssen. Auf grund der geringen vorhandenen Überdeckung im westlichen Bereich des Gebiets erfolgt eine Aufschüttung mit Erdmaterial um etwa 50 cm. Vor dem Hintergrund des hydraulisch ausgelasteten Netzes ist es besonders wichtig, mögliches Rückhaltepotenzial auf den Grundstücken zu nutzen. Insbesondere gilt das für Gründächer. Für jedes Grundstück wird ein Hausanschlusspaar für RW und SW zur Verfügung gestellt 6.5.2 Technische Infrastruktur Die Schaffung der Voraussetzungen für die Versorgung mit Gas, Wasser, Telekommunikation, Strom, etc. erfolgt in enger Abstimmung mit den Stadtwerken Münster durch Erweiterung be- stehender Netze. 6.6 Gemeinbedarf / soziale Infrastruktur Im Plangebiet sind keine Gemeinbedarfsflächen geplant. Eine Errichtung eines öffentlichen Spielplatzes ist trotz einer leichten Unterversorgung in diesem Bereich nicht erforderlich. 6.7 Immissionsschutz Trotz der Nähe zur freien Landschaft mit landwirtschaftlichen Nutzflächen ist ein Geruchsgu t- achten nicht erforderlich, da keine erheblichen Geruchsbelästigungen zu erwarten sind. Ebenfalls ist die Erstellung eines Lärmgutachtens zur Beurteilung der Lärmsituation nicht erfor- derlich. Für die erste Gebäudereihe entlang der Lindenallee werden schallgedämmte Lüftun- gen, soweit die Räume nur über Lüf tungsmöglichkeiten zur straßenzu gewandten Südwest - Fassade verfügen, angeraten (siehe auch Kapitel 8). 6.8 Altlasten / Altstandorte Für den Planbereich ist keine Altlasten- bzw. Altlastverdachtsfläche bekannt, so dass darüber keine Festsetzung erfolgen muss. 6.9 Kampfmittel Für den überwiegenden Teil des Geltungsbereiches ist auf Grundlage der uns zur Verfügung gestellten Stellungnahme des Kampfmittelbeseitigungsdienstes (KBD) eine Kampfmittelbeei n- flussung nicht erkennbar. Für einen Teil im südöstlichen Bereich ist jedoch aufgrund der vorhandenen Luftbilder und we i- terer Rechercheunterlagen eine Kriegsbeeinflussung (Bombardierung) erkennbar. Diese Fläche (siehe Abbildung 4) wurde im geomagnetischen Detektionsverfahren (Oberflächendetektion) auf Kampfmittelbeeinflussung überprüft. Bei der in Münster ortsüblichen Bodenbeschaffenheit er- reicht die Detektionstiefe maximal 3 m. Darüber hinausgehende Tiefen müssen, solange die er- deingreifenden Maßnahmen im Gefährdungsverband NRW liegen, erneut detektiert werden. Bebauungsplan Nr. 602 Albachten – Östlich Lindenallee / nördlich Freie Flur Begründung zum Entwurf / Seite 13 von 18 Abbildung 4: Oberflächendetektion Über die rot schraffierten Flächen kann keine Aussage über das Vorhandensein von möglichen Kampfmitteln getroffen werden, da hier eine eindeutige Auswertung aufgrund von ferromagnet i- schen Störeinflüssen (z.B. Aufschüttungen, Bauschutt o.ä.) nicht möglich ist. Für den im Lageplan grob grün markierten Bereich wurden keine Hinweise auf Bombenblind- gänger im Untergrund festgestellt. Weiterführende Baumaßnahmen verbunden mit Eingriffen ins Erdrei ch sollten energiearm, hi n- dernissensibel und mit der gebotenen Vorsicht ausgeführt werden. Ausgehobene Baugruben sollten für zusätzliche Oberflächensondierungen über die Feuerwehr Münster beim Kampfmit- telbeseitigungsdienst Westfalen-Lippe (KBD) angemeldet werden. Allgemeiner Hinweis: Weist bei der Durchführung von Bauvorhaben der Erdaushub auf außergewöhnliche Verfärbung hin oder werden verdächtige Gegenstände oder Kampfmittel entdeckt, sind die Arbeiten aus Si- cherheitsgründen sofort einzustellen und die Feuerwehr zu verständigen. Bitte beachten Sie zudem die Empfehlungen der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft ( BG Bau). 6.10 Denkmalschutz / Archäologie Innerhalb des Plangebiets befinden sich nach derzeitigem Kenntnisstand keine Bodendenkm ä- ler im Sinne des Denkmalschutzgesetzes NRW (DSchG). Bei Bodeneingriffen in einer über Jahrhunderte hinweg besiedelten Kulturlandschaft können jedoch jederzeit archäologische Bebauungsplan Nr. 602 Albachten – Östlich Lindenallee / nördlich Freie Flur Begründung zum Entwurf / Seite 14 von 18 Funde und Befunde auftreten sowie neue Bodendenkmäler (kulturgeschichtliche Bodenfunde, Mauern, Einzelfunde, aber auch Verfärbungen in der natürlichen Bodenbeschaffenheit) ent- deckt werden. Den Umgang mit Bodendenkmälern und das Verhalten bei der Entdeckung von Bodendenkmälern regelt das DSchG . Der Bebauungsplan enthält einen entsprechenden Hi n- weis. 7. Flächenbilanz Plangebiet gesamt 0,82 ha 100 % Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung 0,11 ha 13,8 % Bauflächen (WA) 0,71 ha 86,2 % Tabelle 1: Flächenbilanz 8. Auswirkungen auf die Umwelt, Artenschutz 8.1 Umweltbeschreibung / Umweltbewertung Die Stadt Münster beabsichtigt in Albachten, östlich der Lindenallee und nördlich der Straße Freie Flur, auf einer Fläche von 0,8 ha ein neues Wohngebiet mit rund 3 4 Wohneinheiten, da- von ca. 20 Wohneinheiten im Mehrfamilienhaussegment, zu entwickeln. Dies entspricht einer städtebaulichen Dichte von ca. 46 WE/ha Nettowohnbauland. Das Plangebiet schließt direkt an einen im Zusammenhang bebauten Ortsteil an. Da außerdem die geplante Bebauung eine Grundfläche von deutlich weniger als 10.0 00 m² aufweisen wird und mit dem Bebauungsplan ausschließlich die Zulässigkeit von Wohnnutzungen begründet werden soll, erfolgt die Planaufstellung durch die zeitlich befristete Regelung des § 13 b Bauge- setzbuch (BauGB) im beschleunigten Verfahren. Die zus ätzlichen Verfahrensvoraussetzungen nach § 13 a Abs. 1 Satz 4 und 5 BauGB sind erfüllt: Durch die Änderung wird die Zulässigkeit von Vorhaben, die der Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterli e- gen, nicht begründet und Beeinträcht igungen der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (FFH) oder der Europäischen Vogelschutzgebiete im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes sind ebenfalls nicht zu befürchten. Gemäß § 13 a Abs. 2 Nr. 4 BauGB gelten Eingriffe, die au f- grund der Aufstellung des Bebauungsplans zu erwarten sind, als im Sinne des § 1 a Abs. 3 Satz 6 BauGB vor der planerischen Entscheidung erfolgt oder zulässig. 8.1.1 Menschen Lärmimmissionen Zur Lärmvorbelastung im Plangebiet durch den Straßenverkehr auf der Lindenallee liegen E r- kenntnisse aus dem Schallimmissionsplan 2017 des Amtes für Grünflächen, Umwelt und Nac h- haltigkeit vor. An den direkt an der Straße liegenden westlichen Baufenstern sind rechnerische Lärmpegel von bis zu 59/51 dB(A) zu erwarten. Die Orientierungswerte nach DIN 18005, Teil 1 für Allgemeine Wohngebiete von 55/45 dB(A) werden dort maximal an der westlichen Grenze der Baufenster um 4 bzw. 6 dB(A) überschritten. Die Orientierungswerte für ein Mischgebiet von Bebauungsplan Nr. 602 Albachten – Östlich Lindenallee / nördlich Freie Flur Begründung zum Entwurf / Seite 15 von 18 60/50 dB(A) werden am Tage nicht und in der Nacht nur geringfügig überschritten. Die Orientie- rungswerte für Mischgebiete markieren die Grenze für mit dem Wohnen verträgliche Außenpe- geln. Der Überschreitung des Lärmpegels in der Nacht wird mit passivem Schallschutz bege g- net: Für die erste Gebäudereihe entlang der Lindenallee werden schallgedämmte Lüftungen, soweit die Räume nur über Lüftungsmöglichkeiten zur straßenzu gewandten Südwest-Fassade verfügen, angeraten. Luftschadstoffe Aufgrund der Lage des Plangebietes in einem äußeren Stadtteil, die bestehenden Wohngebiete im Süden und Osten sowie das Naturschutzgebiet Alvingheide im Westen, können nennens- werte Luftschadstoffe ausgeschlossen werden. Erholung / Grünordnung Münster In der geltenden Grünordnung der Stadt Münster ist der Planungsraum als Siedlungsbereich deklariert. Im Norden grenzt das Plangebiet gleichwohl an einen Grünzug des Westlichen Aatals an, wel- cher als zusammenhängender Grünzug dauerhaft gesichert werden soll. Diesbezüglich besteht gemäß des Zielkonzeptes für Freizeit und Erholung der Grünordnun g Münster eine Verbindung zwischen Freizeit und Erholungseinrichtungen an der nördlichen Grenze des Plangebietes. Die- se verläuft von Norden kommend entlang der Lindenallee und setzt sich entlang der nördlichen Grenze des Plangebietes und darauffolgend entl ang des nördlichen Albachtener Siedlungsbe- reiches in Richtung Osten fort. Diese Verbindung wird im Zuge der Wohnbebauung erhalten. 8.1.2 Pflanzen und Tiere / Biologische Vielfalt Eingriffe in Natur und Landschaft Das 0,8 ha große Plangebiet liegt im bisherigen Außenbereich. Es handelt sich um eine Grün- landfläche und zum Teil feuchte Grünlandbrachen. Insgesamt ist das Gebiet relativ artenarm und weist einen eher jungen Baumbestand auf, der sich überwiegend aus Birken, Erlen und Buchen zusammensetzt. Einige Gehölze am östlichen Rand sind älteren Datums, ebenso eine Hecke aus älteren Hainbuchen, die mittig des Geländes vorhanden ist. Südlich und östlich grenzen Wohngebiete mit Ein- und Mehrfamilienhäusern an. Nördlich gibt es Einzelhäuser mit extensiv genutzt en Gärten sowie landwirtschaftlich genutzte Flächen wie Obstwiesen und Viehweiden. Westlich flankiert die Straße Lindenallee und daran angrenzend das bewaldete Schutzgebiet Alvingheide das zu überplanende Gelände. Die innerhalb des Gebietes vorhandenen Biotop- und Gehölzstrukturen werden durch die g e- planten Erschließungs - und Baugebietsflächen größtenteils überplant. Damit einhergehende Verluste von Biotopstrukturen von Teillebensräumen und die Versiegelung bisher versick e- rungsfähiger und offenporiger Flächen stellen einen erheblichen und nachhaltigen Eingriff in Natur und Landschaft dar. Ein Ausgleich für die entstehenden Eingriffe ist bei Anwendung des § 13 b BauGB nicht erfor- derlich. Bebauungsplan Nr. 602 Albachten – Östlich Lindenallee / nördlich Freie Flur Begründung zum Entwurf / Seite 16 von 18 Schutzgebiete Natura 2000 – Gebiete (FFH-/ Vogelschutzgebiete) sind von der Planung nicht betroffen. Westlich des Plangebietes liegt das Naturschutzgebiet Alvingheide. Eine Beeinträchtigung des geschützten Waldgebietes ist nicht ersichtlich. Artenschutz Für die Planung liegt eine artenschutzrechtliche Prüfung vor ( Artenschutzrechtlichen Prüfung zum geplanten Bebauungsplan Nr. 602 Albachten - östlich Lindenallee / nördlich Freie Flur im Bereich der Stadt Münster -Albachten vom 06.12.2019, Landschaftsökologie und Umweltpl a- nung, Hamm). Gemäß der Artenschutzprüfung wurden im Planbereich und seinem Umfeld einige planungsr e- levante Arten (jagende Fledermäuse) sowie ein Steinkauz (außerhalb) nachgewiesen. Der Steinkauz brütet außerhalb des Planbereiches. Eine Einbeziehung des Grünlands in das Nahrungshabitat ist sicherlich nicht völlig auszuschließen, wegen der weiteren vorhandenen Nahrungshabitate jedoch nicht als essentiell einzustufen. Somit ist keine artenschutzrechtliche Betroffenheit zu erwarten. Weiterhin wurden auch zahlreiche nicht planungsrelevante Vogelarten nachgewiesen. Di ese nutzen Fortpflanzungs- und Ruhestätten in den Gehölzstrukturen. Bei den Europäischen Vogelarten sind die häufigeren und ubiquitären Arten von den Verbot s- tatbeständen nach § 44 BNatSchG mit Ausnahme des Tötungsverbots pauschal freigestellt. Dies bedeut et, dass die zu erwartenden Beeinträchtigungen einzelner Individuen von „Aller- weltsarten“, die auch im Vorhabensbereich brüten, keine planungsrechtlichen Konsequenzen in Form von Verbotstatbeständen nach § 44 BNatSchG bedingen. Auch hier werden Brutplatzver- luste durch das Vorhandensein geeigneter Ausweichhabitate im nahen Umfeld kompensiert. Zur Vermeidung von direkten Störungen und ggf. Tötungen von Individuen sind mögliche R o- dungen grundsätzlich innerhalb dem gem äß § 39 Abs. 5 Satz 2 BNatSchG vorgegebenen Zeit- raum 01.10. bis 28. bzw. 29.02. durchzuführen. Für die Gruppe der Fledermäuse gelang kein Quartiernachweis . Dieses war aufgrund der vor- handenen Strukturen auch nicht zu erwarten. Mögliche Quartiere im angrenzenden Wald (NSG) werden durch das Planvorhaben weder direkt noch indirekt berührt. Beobachtungen lassen das Bestehen eines Quartiers (vermutlich eine Wochenstube) im nahen Umfeld vermuten. Auch dieses ist durch das Planvorhaben nicht betroffen. Nahrungshabitate werden auch bei Umsetzung der Planung nicht essentiell eingeschränkt. Das Vorkommen planungsrelevanter Reptilienarten ist aufgrund fehlender Habitatstrukturen nicht zu erwarten. Da im Gebiet und im nahen Umfeld keine Laichgewässer vorhanden sind, kann auch eine essentielle Bedeutung des Planbereiches für Amphibien, insbesondere für den Kammmolch ausgeschlossen werden. Vor dem Hintergrund der vorliegenden Artschutzprüfung ist nicht zu erwarten, dass unüberwind- liche artenschutzrechtliche Konflikte die dauerhafte Vollzugsunfähigkeit des Bebauungsplans Nr. 602 begründen könnten. Bebauungsplan Nr. 602 Albachten – Östlich Lindenallee / nördlich Freie Flur Begründung zum Entwurf / Seite 17 von 18 8.1.3 Boden Bei den im Plangebiet vorherrschenden Böden handelt es sich um von Staunässe geprägten Gley – Pseudogley. Bei der Kartierung 1:5.000 ist im östlichen Randbereich Graubrauner Pla g- genesch kartiert worden. D ieser ist jedoch nicht Bestandteil der schutzwürdigen Böden (vgl. Umweltkataster Münster). Die Planung grenzt an vorhandene Wohnbebauung, greift jedoch grundsätzlich neu in den A u- ßenbereich ein. Mit einer Grundflächenzahl von 0,4 wird eine der Ortsrandlage ang emessene Dichte erreicht. Altlasten-/Verdachtsflächen sind im Plangebiet nicht bekannt. 8.1.4 Wasser Oberflächengewässer oder empfindliche Grundwasserschutzfunktionen sind im Plangebiet nicht vorhanden (vgl. Umweltkataster Münster). 8.1.5 Klima / Luft Klimatisch relevante Auswirkungen sind durch die geringe Größe des Baugebietes nicht geg e- ben. Eine Nutzung von Solarenergie ist grundsätzlich möglich. 8.1.6 Landschaft Der Bebauungsplan überplant ein im Außenbereich liegendes Gebiet, welches bisher als Gr ün- land bzw. Grünbrachen mit weitestgehend jungem Baumbestand, der sich überwiegend aus Birken, Erlen und Buchen zusammensetzt. Am östlichen Gebietsrand gibt es Gehölze älteren Datums sowie mittig des Gebietes eine Hecke aus älteren Hainbuchen. Durch die Festsetzung einer in Art und Maß bestands - und situationsorientierten Bebauung kann die Beeinträchtigung des Landschaftsbildes minimiert werden. Zur Einbindung in die Landschaft dient die Festsetzung Nr. 2.4.1 („Einfriedungen sind nur in blickdurchlässiger Form bis zu einer maximalen Höhe von 1,20 m sowie in Form von Hecken aus heimischen, standor t- gerechten Laubgehölzen zulässig.“). Zur gestalterischen Einbindung in den Siedlungsraum wird die südlich gelegene Baumreihe als zu erhalten festgesetzt. 8.1.7 Kulturgüter und sonstige Sachgüter Maßgebliche Auswirkungen auf den Denkmalschutz sind nicht zu erwarten. 8.2 Zusammenfassung Mit der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 602 Albachten - Östlich Lindenallee / nördlich Freie Flur ist vor dem Hintergrund des anhaltend hohen Drucks auf Wohnflächen beabsichtigt , auf ei- ner städtischen Fläche, insgesamt 34 Wohneinheiten zu realisieren. Die geplante Bebauung greift in den Außenbereich ein und verursacht Eingriffe in Natur und Landschaft. Ein Ausgleich für Eingriffe in Natur und Landschaft ist bei einem Bebauungsplan der gemäß § 13b BauGB Außenbereiche in das beschleunigte Verfahren einbezieht jedoch nicht erforderlich. Bebauungsplan Nr. 602 Albachten – Östlich Lindenallee / nördlich Freie Flur Begründung zum Entwurf / Seite 18 von 18 Die durchgeführte artenschutzrechtliche Prüfung ergab keinen Hinweis auf eine erhebliche B e- einträchtigung. Weitergehende relevante Umweltauswirkungen sind durch den Bebauungsplan nicht festzustel- len. 9. Realisierung der Planung / Durchführungsmaßnahmen Bei der Verwirklichung des Bebauungsplans sind nachteilige Auswirkungen in wirtschaftlicher oder sozialer Hinsicht nicht zu erwarten. Ein Sozialplan ist daher nicht erforderlich. Diese Begründung dient gemäß § 9 (8) Baugesetzbuch als Anlage zum Entwurf des Bebauungsplans Nr. 602: Albachten - Östlich Lindenallee / nördlich Freie Flur. Münster, den __________ Der Oberbürgermeister In Vertretung Robin Denstorff Stadtbaurat
V-0274-2020-Anlage-4-Planverkleinerung
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GFLAEGFLAEStSt StGaGaGa Fuß- und Radweg66,4866,7266,7067,0567,0467,3467,3667,43 66,8266,7566,8866,94 66,7666,91 66,7466,74 GaGaGaGaGaGa 21IIIIII IIFlur 1 19 II 17II II 3 II II III II I II II I IIII I II I I I I III I III IIII I 25 19a 561884 101422 108 $OEDFKWHQHU6WUDH Lindenallee Lindenallee 23 2616 19 16 19 7a10 20246 6 21 8Freie Flur 368373 324 390 384700 564563651 703377383 307 392 376702 310 738 332 314 330 391 331 31526 704 308 652243 28 29 459 333 171 309 83 556165 481 2598 369701460162 Flur 12 TH max. 71,3m üNHNFH max. 76,8m üNHNBH max.74,3m üNHNBH max. 74,4m üNHNBH max.74,6m üNHNBH max.74,4m üNHNBH max.74,4m üNHNBH max.76,8m üNHNBH max. 77,0m üNHN 0,6ED0,4WA1oISD42°± 3° 0,80,4WA3aS+IIFD 0,8ED0,4WA2oIIFD Anlage 4 zur Vorlage Nr. V/0274/2020 Planverkleinerung / Maßstab 1:1000Bebauungsplan Nr. 602
V-0274-2020-Anlage-3-Textliche-Festsetzungen
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Textliche Festsetzungen zum Entwurf / Seite 1 von 6 Anlage 3 zur Vorlage Nr. V/0274/2020 Textliche Festsetzungen zum Entwurf des Bebauungsplans Nr. 602: Albachten – Östlich Lindenallee / nördlich Freie Flur 1 Textliche Festsetzungen gemäß § 9 Baugesetzbuch (BauGB) 1.1 Art der baulichen Nutzung Im Allgemeinen Wohngebiet (WA1-WA3) sind Nutzungen gemäß § 4 Abs. 3 BauNVO un- zulässig (§ 1 Abs. 5 und § 1 Abs. 9 BauNVO). 1.2 Maß der baulichen Nutzung, Bauweise 1.2.1 Bei der I -geschossigen Bebauung im WA1 -Gebiet (WA1) darf das Dachgeschoss aus- nahmsweise ein Vollgeschoss sein, wenn die Geschossflächenzahl (GFZ) eingehalten wird (§ 31 Abs. 1 BauGB). 1.2.2 Die Grundfläche nach § 19 Abs. 4 BauNVO kann im WA3 für Tiefgaragen, die entspr e- chend der Ziffer 1.4.8 ausgeführt sind, bis zu einer Grundflächenzahl von 0,8 erhöht wer- den, wenn dies für den jeweiligen Stellplatznachweis erforderlich ist (§ 19 Abs. 1 BauN- VO). 1.2.3 Im WA3 ist die abweichende Bauweise (a) festgesetzt. Dort darf innerhalb der überbauba- ren Fläche an die seitliche Grundstücksgrenze herangebaut werden, wenn damit an das Gebäude auf dem Nachbarsgrundstück direkt angeschlossen wird und ein gemeinsamer Baukörper entsteht. Der Anschluss muss mindestens auf der Hälfte der jeweiligen G e- bäudeseite je Baukörper erfolgen. 1.3 Höhe baulicher Anlagen 1.3.1 Die festgesetzten Höhen für die Hauptbaukörper sind in Meter über Normalhöhennull (NHN) zu messen. 1.3.2 Die maximale Bauhöhe (BH max.) ist definiert als die oberste Attikakante des Flachdachs. Für die maximale Traufhöhe (TH max.) ist der äußere Schnittpunkt zwischen der Oberfl ä- che der Außenwand und der Oberkante der Dachhaut maßgeblich (§ 18 Abs. 1 BauNVO). 1.3.3 Die Oberkante des Erdgeschossfertigfußbodens (EG OKFF) der Gebäude muss 0,30 m über der Oberkante der jeweils der Erschließung dienenden Verkehrsfläche liegen (§ 9 Abs. 3 BauGB i.V.m. § 18 Abs. 1 BauNVO). 1.3.4 Die festgesetzten Höhen können ausnahmsweise durch technische Aufbauten um bis zu 0,50 m überschritten werden. Technische Aufbauten sind vollständig einzuhausen (siehe auch Ziffer 2.5.2 örtliche Bauvorschriften) Eine Überschreitung der festgesetzten Höhen durch Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien bis max. ein Meter ist zulässig. Die Aufbauten und Anlagen sind um mindestens 1,00 m von den Außenwänden zurück zu setzen (§ 16 Abs. 6 BauNVO). Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 602 Albachten – Östlich Lindenallee / nördlich Freie Flur Textliche Festsetzungen zum Entwurf / Seite 2 von 6 1.4 Nebenanlagen, ruhender Verkehr 1.4.1 In den nicht überbaubaren Grundstücksflächen ist ein Gebäude mit begrünten Flachdach (siehe auch Ziffer 2.4.2 örtliche Bauvorschriften) als Nebenanlage im Sin ne § 14 Abs. 1 BauNVO zulässig. Es darf pro Grunds tück eine Grundfläche von max. 10 m² und eine Höhe von max. 2,50 m nicht überschreiten (§ 9 Abs. 1 Nr. 4 i. V. m. § 9 Abs. 3 BauGB und § 16 Abs. 2 Nr. 4 BauNVO). Anlagen für Abfallbehälter und witterungsgeschützte Fahrradabstellanlagen sind von di e- ser Festsetzung (Grundfläche und Dachbegrünung) ausgenommen. 1.4.2 In den Vorgartenbereichen- /Eingangsseiten sind Nebenanlagen mit Ausnahme von ei n- gehausten Müllstandorten und witterungsgeschützten Fahrradabstellanlagen unzulässig (§ 9 Abs. 1 Nr. 4 BauGB i. V. m. § 23 Abs. 5 BauNVO und § 14 Abs. 1 BauNVO) 1.4.3 Zu öffentlichen Verkehrsflächen und zu der festgesetzten Fläche zum Erhalt der Bäume , Sträucher und sonstige Bepflanzungen haben Nebenanlagen einen Mindestabstand von 0,50 m einzuhalten und sind hinter der Einfriedung des Grundstücks zu errichten. 1.4.4 In dem Plangebiet sind Stellplätze (St) und Garagen (Ga) nur innerhalb der überbaubaren Fläche und in den dafür festgesetzten Flächen zulässig. Alternativ zu den festgesetzten Garagenflächen können Stellplätze, Garagen oder Car- ports in der Größe von 3 m Breite und 6 m Länge im Bereich der Einzel- und Doppelhäu- ser (WA1 und WA2) in den seitlichen Abstandsflächen der Gebäude (Bauwich) bis zur rückwärtigen Baugrenze zugelassen werden (§ 9 Abs. 1 Nr. 4 BauGB i.V. m. § 12 Abs. 6 BauNVO). 1.4.5 Auf den Flächen für Garagen (Ga) sind offene, ebenerdige St ellplätze und überdachte Stellplätze (Carports) zulässig (§ 9 Abs. 1 Nr. 4 BauGB i.V. m. § 12 Abs. 6 BauNVO). 1.4.6 Die Zufahrt zu der Garage/Carports kann ausnahmsweise als gefangener Stellplatz di e- nen (§ 9 Abs. 1 Nr. 4 BauGB i.V. m. § 12 Abs. 6 BauNVO). 1.4.7 Auf den Flächen für Stellplätze (St) sind einzelne überdachte Stellplätze (Carports) unz u- lässig. Sammelcarports sind ausnahmsweise zulässig, wenn sie in der Materialität und Höhe einheitlich sind und die Dachflächen vollständig extensiv mit einer Aufbauhöhe von mindestens 10 cm begrünt werden. 1.4.8 Tiefgaragen sind nur im WA3 zulässig. Die nicht überbaute obere Abschlussfläche von Tiefgaragen sind mit mind. 60 cm Substratschicht zu bedecken und dauerhaft zu begr ü- nen. Die Tiefgaragen haben zur festgesetzten Fläche zum Erhalt der Bäume, Sträucher und sonstige Bepflanzungen ein Abstand von mind. 3 m einzuhalten. 1.5 Versiegelung / Freiflächen / Begrünung 1.5.1 Die mit einem Pflanzgebot gekennzeichneten Flächen sind mit einer Hainbuchenhecke zu bepflanzen und dauerhaft zu pflegen (§ 9 Abs. 1 Nr. 25a BauGB). 1.5.2 In den Baugebieten ist bei der Anlage von ebenerdigen Stellplatzanlagen pro 5 Stellplätze ein großkroniger heimischer, standortgerechter Laubbaum (z.B. Stieleiche, Spitzahorn, Hainbuche) als Hochstamm mit einem Stammumfang von mindestens 0,16 m bis 0,18 m zu pflanzen und dauerhaft zu erhalten. Je Baum ist eine Pflanzfläche von mindestens 6,00 m² mit einer Mindestbreite von 2,0 m vorzusehen (§ 9 Abs. 1 Nr. 25a BauGB). Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 602 Albachten – Östlich Lindenallee / nördlich Freie Flur Textliche Festsetzungen zum Entwurf / Seite 3 von 6 1.5.3 Die nicht überbauten Grundstücksflächen sind, soweit sie nicht für zulässige Zuwegun- gen, Stellplätze, Garagen/ Carports oder Nebenanlagen nach § 14 BauNVO in An spruch genommen werden, zu begrünen und gärtnerisch zu nutzen. Die Flächen sind mit Mutter- boden anzulegen und mit Rasen, Sträuchern, Bodendeckern und / oder Grünpflanzen zu bepflanzen und so zu unterhalten. Das Anlegen von Schotter -, Split -, oder Kiesflächen o. ä. ist nicht zulässig (§ 9 Abs. 1 Nr. 25a BauGB). 1.6 Geh-, Fahr- und Leitungsrechte Die festgesetzten Flächen für Geh -, Fahr- und Leitungsrechte für Anlieger und Erschli e- ßungsträger (GFL/AE) dürfen zur Erschließung von nur einem Wohnbaugrundstück di e- nen. 2 Textliche Festsetzungen gemäß § 89 Bauordnung Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) 2.1 Fassade WA1: Die Außenwandflächen der zu errichtenden Neubauten im WA1 -Gebeit sind über- wiegend in Sichtmauerwerk unter Verwendung roter bis rotbrauner Vormauerzi e- gel auszuführen. WA2: Für Außenwände ist Stein- oder Putzmaterial oder Holz zu verwenden. Die Fassa- de des Obergeschosses zu mind. 2/3 mit dem Material Holz auszuführen. WA3: Für Außenwände ist Stein- oder Putzmaterial oder Holz zu verwenden. 2.2 Baukörper 2.2.1 Profilgleichheit Doppelhäuser sind jeweils profilgleich, d.h. mit einheitlicher vorderer und hinterer Gebäu- deflucht, gleicher Trauf - und First höhe, einheitlicher Dach form/Dachneigung, gleichem Dachüberstand sowie einheitlich in Material und Farbe zu errichten. Für untergeordnete Bauteile und energiesparend e Maßnahmen können andere Materi a- lien zugelassen werden. Aneinander gebaute Carports und Garagen, auch auf verschiedenen Grundstücken, sind in Bezug auf Höhe und Materialwahl einheitlich zu gestalten. Ausnahmen, beis pielsweise aufgrund unterschiedlicher Geländehöhen, sind möglich. 2.2.2 Vorbauten Im WA3 sind Balkone gemäß § 6 Abs. 6 BauO NRW nur zulässig, wenn sie als Halbloggia gestaltet werden. Dabei darf das Vortreten vor die Außenwand max. 0,50 m betragen. 2.3 Dachform, Dachneigung Im WA1 ist als Dachform nur das Satteldach mit der Dachneigung 42° +/- 3 ° zulässig. Im übrigen Plangebiet (WA2 und WA3) ist als Dachform nur Flachdach zugelassen. Garagen, Carports und Gebäude als Nebenanlagen (z.B. Geräteschuppen) sind nur mit Dachform Flachdach zu lässig. Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 602 Albachten – Östlich Lindenallee / nördlich Freie Flur Textliche Festsetzungen zum Entwurf / Seite 4 von 6 2.4 Dachdeckung, Dachbegrünung 2.4.1 Die Dacheindeckungen im WA1-Gebiet sind nur als rote bis rotbraune Pfannendächer zu- lässig. Für einzelne Teilflächen, z. B. zur Solarenergienutzung oder für Wintergärten sind Ausnahmen möglich. 2.4.2 Flachdächer sind vollständig mit einer Substratschichtdecke von mind. 10 cm extensiv zu begrünen und dauerhaft zu unterhalten. Dies gilt auch für überdachte Stellplätze (Car- ports) und Garagen. 2.5 Dachaufbauten, technische Aufbauten 2.5.1 Dachaufbauten sind in der Gaubenform Schleppgaube und Satteldachgaube auf den ein- geschossigen Hauptbaukörpern zulässig. Dachaufbauten dürfen nicht länger als 2,0 m sein. Zwischen 2 Gauben und zu den Or t- gängen ist ein Mindestabstand von 1,5 m einzuhalten. Die Gesamtlänge der Gauben darf die Hälfte der Trau flänge der jeweiligen Gebäudeseite nicht überschreiten und in der Summe maximal 50 % der jeweiligen Dachfläche ausfüllen. Zum Traufpunkt des Hauptgebäudes (Schnittpunkt zwischen der sen krechten Außenflä- che und der Dachhaut) ist ein horizontal gemessener Abstand von mindestens 0,5 m und zum Hauptfirst des Gebäudes ist ein horizontal gemesse ner Abstand von mindestens 1,0 m einzuhalten. 2.5.2 Technische Aufbauten sind nur bei Flachdächern zulässig und mit einem Fassadenmat e- rial gestalterisch zu verkleiden (Einhausung). Sie sind um mindestens 1,00 m von den Außenwänden zurück zu setzen. 2.6 Solaranlage, Photovoltaik Im gesamten Plangebiet ist die Errichtung von Solarpaneelen und Photovoltaikanlagen auf den Gebäuden zulässig. Bei Gebäuden mit der Dachform Flachdach ( FD) sind Solar- paneele bzw. Photovoltaikanlagen mit der Dachbegrünung zu kombinieren. 2.7 Abgrabungen Großflächige Abgrabungen für die Belichtung von Kellergeschossen sind unzulässig. 2.8 Einfriedungen 2.8.1 Einfriedungen sind nur in blickdurchlässiger Form bis zu einer maximalen Höhe von 1,20 m sowie in Form von Hecken aus heimischen, standortgerechten Laubgehölzen z u- lässig. 2.8.2 Blickdichte, bauliche Sichtschutzanlagen (Terrassen- / Balkontrennwände) sind nur im rückwärtigen Grundstücksbereich im unmittelbaren Anschluss an das Hauptgebäude und entlang der gemeinsamen Grundstücksgrenze zulässig. Sie dürfen eine Gesamtlänge von maximal 4,00 m und eine Höhe von maximal 2,0 m über Oberkante Erdgeschossfußbo- den (EG OKFF) nicht überschreiten. 2.9 Anlagen für Abfallbehälter Anlagen für Abfallbehälter im Vorgartenbereich und seitlichen B ereich sind zur öffentl i- chen Verkehrsfläche mit Sträuchern oder Hecken zu umpflanzen oder mit bepflanzten Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 602 Albachten – Östlich Lindenallee / nördlich Freie Flur Textliche Festsetzungen zum Entwurf / Seite 5 von 6 Rankhilfen einzugrünen. Je laufender Meter ist eine Rankpflanze zu pflanzen und dauer- haft zu erhalten. 3 Hinweise 3.1 Der Planung zugrundeliegende Vorschriften Die der Planung zugrundeliegenden Vorschriften (Gesetze, Verordnungen, Erlasse und DIN-Vorschriften) können während der Dienstzeiten bei der Stadt Münster, im Kunden- zentrum `Planen und Bauen´ im Erdgeschoss des Stadthauses 3, Albersloher Weg 33, eingesehen werden. 3.2 Bodendenkmale Gemäß § 15 Denkmalschutzgesetz Nordrhein-Westfalen (DSchG) ist die Entdeckung ei- nes Bodendenkmals (kulturgeschichtliche Bodenfunde, Mauern, Einzelfunde aber auch Verfärbungen in der natürlichen Bodenbeschaffenheit) unverzüglich der Stadt Münster / Städtische Denkmalbehörde oder dem Landschaftsverband Westfalen- Lippe, LWL - Ar- chäologie für Westfalen, An den Speichern 7, 48157 Münster anzuzeigen. Die Fundstelle ist nach § 16 DSchG unverändert zu erhalten. 3.3 Kampfmittel Für einen Teilbereich des Plangebiets kann eine Kampfmittelbelastung nicht gänzlich ausgeschlossen werden. In diesem Bereich ist ein geomagnetisches Detektionsverfahren (Oberflächendetektion) auf Kampfmittelbeeinflussung bereits durchgeführt worden. A uf- grund von ferromagnetischen Störeinflussen ist eine eindeutige Auswertung nicht möglich. Weiterführende Baumaßnahmen verbunden mit Eingriff ins Erdreich sollten energiearm, hindernissensibel und mit der gebotenen Vorsicht ausgeführt werden. Treten verdäc htige Gegenstände oder außergewöhnliche Bodenverhältnisse auf, sind die Arbeiten aus S i- cherheitsgründen sofort einzustellen und die Feuerwehr zu verständigen. Bitte beachten sie die Empfehlungen des BG Bau (DGVU I 201-027). Ausgehobene Baugruben sollten f ür zusätzliche Oberflächensondierungen über die Feu- erwehr Münster beim Kampfmittelbeseitigungsdienst (KBD) angemeldet werden. 3.4 Altlasten Für den Planbereich sind keine Altlast-/ Verdachtsflächen bekannt. Sollten sich jedoch bei den Bauarbeiten Hinweise auf schädliche Bodenveränderungen ergeben, ist unverzüglich die Untere Bodenschutzbehörde oder das Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhalti g- keit zu informieren. 3.5 Naturschutz Rodungen sowie Rückschnitte (außer Pflegeschnitte) von Bäumen, Hecken und Sträu- chern im Zuge der Baufeldfreimachung dürfen gem. § 39 Abs. 5 Nr. 2 BNatSchG nur in der Zeit vom 1. Oktober. bis zum 28. bzw. 29. Februar vorgenommen werden. Die zeichnerisch als zu erhalten festgesetzte Baumreihe im Süden des Plangrundstücks ist nach einschlägigen technischen Regelwerken (DIN 18920, RAS LP – 4) im Zuge der Baumaßnahmen zu schützen und dauerhaft zu erhalten. Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 602 Albachten – Östlich Lindenallee / nördlich Freie Flur Textliche Festsetzungen zum Entwurf / Seite 6 von 6 3.6 Ökologische Baustandards - Münsters Energiesparhaus 55 Beim Neubau eines Wohngebäudes sowie bei sämtlichen baulichen Änderungen sind fol- gende Anforderungen entsprechend dem KfW -Effizienzhaus 55 gemäß gültiger Energi e- einsparverordnung (EnEV) einzuhalten: Der spezifische, auf die wärmeübertragende Umfassungsfläche bezogene Transmissions- wärmeverlust (H´ T vorh.) muss den Wert des Referenzgebäudes gleicher Geometrie, Netto-Grundfläche und Ausrichtung (H´T Referenzgebäude) gemäß aktueller Energieei n- sparverordnung (EnEV) um mindestens 30 % unterschreiten. Der Jahres -Primärenergiebedarf (QP) muss den entsprechenden Wert des Jahres - Primärenergiebedarfes des Referenzgebäudes (QP Referenzgebäude) gemäß gültiger Energieeinsparverordnung (EnEV – Anlage 1 Tabelle 1; ohne Anwendung von Zeile 1.0) um 45 % unterschreiten. 3.7 Immissionsschutz Für die erste Gebäudereihe entlang der Lindenallee sind an der straßenzugewandten Fassade Lärmimmissionen in der Nacht von über 50 dB(A) prognostiziert. Falls die zum Schlafen genutzten Räume nur über Lüftungsmöglichkeiten an dieser Fassade verfügen , wird angeraten schallgedämmte Lüfter einzubauen.
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (10)
- Lindenallee 23
- Dülmener Straße
- Albersloher Weg 33
- Rottkamp
- Zur Wiese
- An den Speichern 7
- Schmale Straße
- Freie Flur 1
- Alvingheide
- Oberort
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Details
- Aktenzeichen
- V/0274/2020
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 05.05.2020
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37