Autobahnanschluss an die A4 Frechen-Nord/Bonnstraße
Beantwortung einer Anfrage (BV) 3434/2019 vom 14.10.2019
Stand: Am 04.11.2019 in der Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/66/664/2 664 Vorlagen-Nummer 3434/2019 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 04.11.2019 Autobahnanschluss an die A4 Frechen-Nord/Bonnstraße hier: Beantwortung einer Anfrage der CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Lindenthal vom 04.02.2019, TOP 7.2.8 Die CDU-Fraktion der Bezirksvertretung Lindenthal bittet um die Beantwortung der folgenden Fragen: Fragen: Die Verwaltung wird gebeten, die Bezirksvertretung Lindenthal zu informieren, wie der Sachstand im Hinblick auf den geplanten Autobahnanschluss aussieht, wann mit der Baumaßnahme begonnen und wann sie voraussichtlich fertiggestellt sein wird. Außerdem bittet die Bezirksvertretung Lindenthal um Erläuterung, warum sich der Ausbau verzögert. Antwort der Verwaltung: Die Verwaltung hat den Landesbetrieb Straßenbau NRW zuständigkeitshalber um Mitteilung des ak- tuellen Sachstandes gebeten: Das Baurecht wird über ein Planfeststellungsverfahren erwirkt. Die Einleitung des Verfahrens erfolgte am 16.12.2016. Die Planfeststellungsunterlagen wurden in der Zeit vom 06.03. bis 05.04.2017 zu Jedermanns Einsicht offengelegt. Zu den eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und Ein- wendungen der Privaten wurde in Vorbereitung des durchzuführenden Erörterungstermins eine Stel- lungnahme des Landesbetriebes in Form einer Synopse erarbeitet. Zu verschiedenen Anregungen, Hinweisen bzw. Forderungen sind mit den Betroffenen klärende Gespräche geführt worden. Die Synopse wurde zur Jahresmitte 2019 fertig gestellt und der Bezirksregierung Köln als zuständiger Anhörungsbehörde zugeleitet. Der weitere Zeitablauf bis zum Planfeststellungsbeschluss wird von der Bezirksregierung Köln organisiert und wird im Wesentlichen vom Ergebnis des Erörterungster- mins abhängen. Erst bei Vorliegen eines bestandskräftigen Planfeststellungsbeschlusses kann die Finanzierung in den folgenden Haushaltsjahren projektscharf im Bundes- wie Landeshaushalt festgelegt werden. Eine zeitliche Perspektive für einen Baubeginn kann vom Landesverkehrsministerium erst bei erfüllten Vo- raussetzungen aufgezeigt werden.
Beratungsverlauf
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04.11.2019
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal)
TOP 7.1.3, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
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