Mandari Insight

2436/2024

Bedarfsfeststellungs- und Planungsbeschluss für die externe Beauftragung der Planung einer Rad- und Gehwegbrücke über den Rhein am Ubierring in Köln

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 28.01.2025

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Anlage 4 - Übersichten Wettbewerbsentwurf

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Anlage 2 - Stellungnahme Kunstbeirat Kunstwerk Leuchtturm

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Beschlussvorlage Rat

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Anlage 7 - Auszug Verkehrsausschuss 18.03.2025

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Sachstandsbericht Rat /Ausschuss 01/2026

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Anlage 3 - Visualisierungen Wettbewerbsentwurf

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Anlage 1 - Öffentlichkeitsbeteiligung

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Anlage 5 - Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes

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Anlage 6 - Stellungnahme zum Schreiben des RPA

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Anlage 4 - Übersichten Wettbewerbsentwurf

423 Zeichen

Anlage 4
Übersichten Wettbewerbsentwurf
Rad- und Gehwegbrücke am Ubierring

2
Grundriss Brückenbauwerk
Anlage 4 – Neue Rad- und Gehwegbrücke über den Rhein am Ubierring, © Ing. Grassl GmbH
Grundriss Rampe linksrheinisch Grundriss Rampe rechtsrheinisch

3
Ansicht Brückenbauwerk
Anlage 4 – Neue Rad- und Gehwegbrücke über den Rhein an der Bastei, © Ing. Grassl GmbH
Ansicht Rampe rechtsrheinisch
Ansicht Rampe linksrheinisch

Anlage 2 - Stellungnahme Kunstbeirat Kunstwerk Leuchtturm

253 Zeichen

Stadt Köln
Dezernat für Kunst und Kultur 
Geschäftsführung Kunstbeirat
Hermann Koch 
Richartzstraße 2-4 
50667 Köln  
Telefon: 0221-22123146 
E-Mail: hermann.koch@stadt-koeln.de
 
 
 
Der Verwaltung liegt eine Stellungnahme vom Kunstbeirat vor:
Anlage 2

Beschlussvorlage Rat

20256 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
III/691/12 
 
Vorlagen-Nummer 
 2436/2024 
Freigabedatum 
 28.01.2025 
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Bedarfsfeststellungs- und Planungsbeschluss für die externe Beauftragung der 
Planung einer Rad- und Gehwegbrücke über den Rhein am Ubierring in Köln  
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
1. Der Rat nimmt das Ergebnis des wettbewerblichen Dialogs zur Kenntnis.  
 
2. Der Rat stellt den Bedarf für die externe Beauftragung der Planung der neuen Rad- und 
Gehwegbrücke zwischen dem Ubierring und dem neuen Quartier des Deutzer Hafens bis 
zur Vorplanung (einschließlich Leistungsphase 2 HOAI) fest und beauftragt die Verwaltung 
die Planung der neuen Rad- und Gehwegbrücke auf Grundlage des Wettbewerbsentwurfs 
durchzuführen. 
 
3. Gleichzeitig beschließt der Rat vorbehaltlich des Inkrafttretens der Haushaltssatzung 
2025/2026 die erste Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen in Höhe von 
1.300.000 € des Teilfinanzplans 1202 – Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV, Teilplanzeile 
8 – Auszahlung für Baumaßnahmen, bei der Finanzstelle 6901-1202-0-0420 – Neubau 
Fuß- und Radwegbrücke am Ubierring, im Haushaltsjahr 2025. 
 
Der Verkehrsausschuss verzichtet auf Wiedervorlage, sofern die BV Innenstadt und der Stadt-
entwicklungsausschuss uneingeschränkt zustimmen. 
 
 
Verkehrsausschuss 18.03.2025 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 20.03.2025 
Stadtentwicklungsausschuss 27.03.2025 
Verkehrsausschuss  
Finanzausschuss 31.03.2025 
Rat 03.04.2025

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen   s. Finanzierung 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja s. Förderung  
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme        € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja       % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung 
Aufgrund des weiterhin wachsenden Verkehrsaufkommens durch Radfahrende und zu Fuß 
Gehende wurde die Verwaltung mit Beschluss vom 19.12.2017 (Vorlage Nr. 2036/2017) be-
auftragt, eine Machbarkeitsstudie für eine Rad- und Gehwegbrücke im Kölner Süden zur Ver-
bindung des neuen Quartiers am Deutzer Hafen mit dem Ubierring zu erstellen. Zudem wurde 
die vertiefende Planung einer weiteren Fuß- und Radwegbrücke über dem Rhein auf Höhe 
der Bastei beauftragt. Die Planung der Brücke auf Höhe der Bastei wird in einer separaten 
Vorlage (Vorlage Nr. 2435/2024) behandelt. 
Im Zuge einer Machbarkeitsstudie wurden die örtlichen Gegebenheiten für die Planungen der 
Rad- und Gehwegbrücken geprüft und die Vorgaben sowie Randbedingungen der einzelnen 
Ämter und Betroffenen zusammengetragen. Das Ergebnis der Machbarkeitsstudie wurde dem 
Rat in seiner Sitzung am 10.09.2020 vorgelegt (Vorlage Nr. 0528/2020). 
Die neue Rad- und Gehwegbrücke am Ubierring ist Bestandteil des städtebaulichen Master-
plans Innenstadt des Stadtplanungs- und Architekturbüros Albert Speer & Partner GmbH, den 
der Rat am 05.05.2009 als strategische Zielausrichtung für die zukünftige Entwicklung der In-
nenstadt beschlossen hat. Im Verkehrsnetzplan des Radverkehrskonzepts Innenstadt (Vor-

3 
lage Nr. 1171/2016) ist die Rad- und Gehwegbrücke zur Sicherung attraktiver Rad- und Fuß-
verkehrsverbindungen ebenfalls vorgesehen. Die Verbindung des links- und rechtsrheinischen 
Kölns ist verkehrlich und stadtgestalterisch von großer Bedeutung. Im Gegensatz zu den be-
stehenden Rheinbrücken ist die neue Rheinbrücke ausschließlich dem Rad- und Fußverkehr 
vorbehalten.  
 
Abbildung 1: Übersicht Brückenbauwerke 
© Karte: Stadt Köln, Gestaltung: Zwanziggramm GmbH  
 
Vergabe der Planungsleistungen  
Der Rat hat die Verwaltung am 10.09.2020 mit der Durchführung eines Realisierungswettbe-
werbs für die Rad- und Gehwegbrücke am Ubierring beauftragt (Vorlage Nr. 0528/2020). Auf-
grund der umfangreichen Randbedingungen wurde mit der Mitteilung Nr. 3000/2021 die Ände-
rung des Vergabeverfahrens mitgeteilt. Die Planungsleistungen wurden als wettbewerblicher 
Dialog ausgeschrieben. 
Mit dieser Art des Wettbewerbs sollen für die Entwicklung der Konzeptentwürfe, aufgrund ver-
gleichender Beurteilungskriterien, alternative Ideen und optimierte Konzepte mit den Pla-
nungsteams, der Verwaltung und dem Bewertungsgremium erarbeitet werden, die den unter-
schiedlichen Anforderungen (Randbedingungen) gerecht werden. Hierbei stehen die Kriterien 
wie die Qualität des Brückenentwurfs, architektonische Gestaltung, Einbindung in das städte-
bauliche Umfeld, Funktionalität sowie die Realisierbarkeit und Nachhaltigkeit im Fokus.  
 
Die Aufgabe des Wettbewerbs ist der Entwurf der Rad- und Gehwegbrücken über den 
Rhein mit Darstellung der dazugehörigen Anschlüsse an das vorhandene Verkehrsnetz.

4 
Bedeutung der Brücke Ubierring 
Vor dem Hintergrund des Klimawandels besteht bereits seit vielen Jahren die Notwendigkeit, 
die Mobilität der Kölner Bürger*innen nachhaltiger zu gestalten. Dafür entwickelt die Stadt zur-
zeit den nachhaltigen Mobilitätsplan „Besser durch Köln“, der eine konsequente Förderung 
des Umstiegs auf klimaschonende Verkehrsmittel verfolgt. Als klimafreundliche und nachhal-
tige Alternative ist dabei der Ausbau des Fuß- und Radwegenetzes erforderlich. Als langfristig 
orientierte Entwicklungsstrategie für die Gesamtstadt wurde dem Rat die Stadtstrategie Kölner 
Perspektiven 2030+ vorgelegt. Als einen Ansatz formuliert die Stadtstrategie unter anderem 
die Stärkung des Rheinraums voran zu treiben. Gerade angesichts des Sanierungsbedarfs 
und der damit verbundenen Nutzungseinschränkungen der Rheinbrücken und der daraus er-
wachsenden Konsequenzen für die lokalen und regionalen Verkehrsflüsse, ist das Zusam-
menwachsen des Rechts- und Linksrheinischen ein wichtiges Ziel. Dazu ist die Querung des 
Rheins für den Fuß- und Radverkehr zu verbessern. Neben der Nachrüstung der vorhande-
nen Brücken sind der Bau von neuen Rad- und Gehwegbrücken konkret benannt. 
 
Die neue Brücke Ubierring dient als Verlängerung der Brücken am Deutzer Hafen und verbin-
det somit den neuen Stadtteil auf der rechtsrheinischen mit der Innenstadt auf der linksrheini-
schen Seite.  
Planung der Brücke am Ubierring 
Die Brücke am Ubierring soll eine Verbindung zwischen dem linksrheinischen Ubierring über 
den Elisabeth-Treskow-Platz zum rechtsrheinischen Stadtquartier des Deutzer Hafens schaf-
fen. 
Dabei soll die Brücke eine nutzbare Breite von mind. 10 m aufweisen und nahezu orthogonal 
den Rhein überspannen. Aufenthaltsqualitäten sollen die nutzbare Breite möglichst wenig ein-
schränken.  
Bei der Planung ist grundsätzlich von einer 10 m breiten, barrierefreien Rampe oder zwei 5 m 
breiten Rampen, von denen mind. eine barrierefrei ausgestaltet werden soll, auszugehen.  
Im Laufe des Verfahrens wurde eine Rampenreduzierung auf 7 m bzw. 5 m beachtet. Die Re-
duzierung der Rampenbreite wurde durch das Amt für nachhaltige Mobilitätsentwicklung zuge-
lassen. Eine Ausarbeitung mittels 10 m breiter Rampe bzw. zwei 5 m breite Rampen (ur-
sprüngliche Annahme) war mit dem Natur- und Landschaftsschutz sowie der Denkmalpflege 
nicht zu vereinbaren. Eine Reduzierung der Rampenbreite wurde zur Optimierung während 
des Verfahrens vorgenommen. 
Die linksrheinische Rampe kann nur im Bereich des Ubierringparks verkehrlich sinnvoll ange-
ordnet werden. Weitere Flächen sind aufgrund der angrenzenden Bebauung nahezu ausge-
schlossen. Die Parkanlage muss dabei, aufgrund des (Boden-)Denkmal- und Landschafts-
schutzes, besonders sensibel behandelt werden, Eingriffe sind auf das Mindeste zu beschrän-
ken.  
Im Jahr 2008 wurde auf dem Elisabeth-Treskow-Platz das Kunstwerk „Leuchtturm“ errichtet. 
Die Skulptur hat eine Höhe von 26 Metern. Auf der Stele dreht sich ein rot/grün lackiertes 
Quadrat. Die Anlage 2 beinhaltet eine Stellungnahme des Kunstbeirates, der die Planung ei-
ner neuen Brücke an dieser Stelle kritisch sieht.  
Rechtsrheinisch wird das Rampenbauwerk über die Poller Wiesen hinweg geführt (circa 140 
m) und kann direkt an der Dammlage der Alfred-Schütte-Allee mit Verknüpfung zum neuen 
Quartier „Deutzer Hafen“ anbinden.

5 
Die Stützenstellung im Rhein ist durch die Vorgaben des Wasserstraßen- und Schifffahrtsam-
tes zwingend einzuhalten. Eine andere Lage ist aufgrund sicherheitsrelevanter Vorgaben für 
die Errichtung von Brückenneubauten nicht möglich.  
Ablauf des Vergabeverfahrens 
Am 12.08.2023 wurde die dreistufige Vergabe der Planungsleistungen als wettbewerblicher 
Dialog mit einem offenen Teilnahmewettbewerb europaweit veröffentlicht. Gegenstand des 
Vergabeverfahrens war die ingenieurtechnische, architektonische und freiraumplanerische 
Konzeptplanung für zwei Rad- und Gehwegbrücken über den Rhein. Es ist eine losweise 
Vergabe vorgesehen.  
Das Los 1 beinhaltet die Planung der Brücke in Höhe der Bastei und das Los 2 die Planung 
der Brücke in der Verlängerung des Ubierrings. Ziel dieses gemeinsamen Verfahrens mit ge-
trennter Bewertung und Beauftragung ist, einen möglichst hohen Qualitätsgewinn zu erzielen.  
 
Abbildung 2: Ablauf des Vergabeverfahrens 
1. Stufe – Teilnahmewettbewerb 
In einem vorgeschalteten Teilnahmewettbewerb wurden 8 geeignete Teilnehmende mit inter-
disziplinären Planungsteams je Los für das Dialogverfahren ausgewählt. Die Teilnahmean-
träge wurden am 09.10.2023 eingereicht.  
2. Stufe – Dialogphasen  
Die Dialogphase besteht aus verschiedenen aufeinanderfolgenden Phasen. In den Dialogpha-
sen wurden die Brückenentwürfe im Austausch mit einem Bewertungs- und Begleitgremium 
erarbeitet und weiterentwickelt.  
Das Begleitgremium war aus Fachämtern der Stadtverwaltung sowie weiteren zu beteiligen-
den Träger*innen öffentlicher Belange besetzt. Es hat das Verfahren in fachlicher und techni-
scher Hinsicht begleitet. Das Begleitgremium hat die Konzeptentwürfe vorgeprüft und Hilfe-
stellungen für die Teilnehmenden sowie fachliche Einschätzungen für das Bewertungsgre-
mium übermittelt. 
 
Das Bewertungsgremium war mit Fach- und Sachgutachtenden besetzt, die die Entwürfe ge-
mäß den veröffentlichten Wertungskriterien in den Dialogphasen bewertet haben.  
Die Fachgutachtenden besaßen dabei die fachliche Qualifikation der Teilnehmenden (Bauin-
genieurwesen, Architektur, Landschaftsarchitektur und Stadtplanung). Die Sachgutachtenden 
waren verkehrs- und stadtentwicklungspolitische Sprecher*innen der Fraktionen.  
1. Dialogphase – Qualifizierungsphase 
In der 1. Dialogphase haben die Teilnehmenden erste Lösungsansätze erarbeitet.  
In einer Zwischenpräsentation im Dezember 2023 wurden individuelle Gespräche durch das 
Begleitgremium mit den Teilnehmenden geführt. Das Begleitgremium konnte in diesem Ter-
min in fachlicher Hinsicht Hilfestellungen geben und die Belange der einzelnen Betroffenheit 
detailliert erläutern.

6 
Die allgemeinen Hinweise wurden allen teilnehmenden Büros gleichermaßen zur Verfügung 
gestellt. Entwurfsspezifische Hinweise wurden hingegen nur dem jeweiligen Büro zur Verfü-
gung gegeben.  
Am 02.02.2024 erfolgte die Einreichung der Konzeptentwürfe für die 1. Dialogphase.  
Das Bewertungsgremium hat in seinen Sitzungen am 12.03. und 13.03.2024 die 8 Entwürfe je 
Los anhand der Wertungsmatrix beurteilt. Unter Berücksichtigung der weiteren, den Bietern 
zuvor bekanntgegebenen, Kriterien wurden 4 Teilnehmende je Los für die 2. Dialogphase aus-
gewählt.   
2. Dialogphase – Vertiefungsphase  
Am 16.04.2024 wurden die 4 Teams je Los zur 2. Dialogphase des Vergabeverfahrens einge-
laden. Die ausgewählten Konzeptentwürfe wurden in dieser Phase von den Teilnehmenden 
vertieft ausgearbeitet. Für die Vertiefung und Verbesserung der Entwürfe wurden den Teams 
die Überarbeitungshinweise aus dem Bewertungsgremium mitgeteilt.  
Der Verfahrensablauf war analog zur 1. Dialogphase.  
Die überarbeiteten Konzeptentwürfe wurden am 24.07.2024 eingereicht und dem Bewertungs-
gremium am 03.09.2024 und 04.09.2024 durch die Teilnehmenden vorgestellt. Die noch 4 
verbliebenen Konzeptentwürfe wurden durch das Bewertungsgremium und unter Berücksichti-
gung der zuvor bekanntgebenden Wertungskriterien bewertet.  
3. Stufe – Angebotsphase  
Nach Abschluss der 2. Stufe – Dialogphase wurden die verbliebenen Teilnehmenden je Los 
zur Einreichung eines Angebotes aufgefordert.  
Änderungen an den Planungsunterlagen waren in der Angebotsphase nicht mehr möglich. Die 
Funktion des einzureichenden Angebotes beschränkte sich dementsprechend darauf, eine 
Rechtsverbindlichkeit für die Zuschlagserteilung herbeizuführen. 
Die Konzeptentwürfe wurden im Verfahren nach innerstädtisch abgestimmten Vorgaben er-
stellt. Mit Hilfe des Wettbewerbs wurden die qualifiziertesten Konzeptentwürfe und Planungs-
teams festgestellt.  
Für die Rad- und Gehwegbrücke am Ubierring wurde schließlich ein Wettbewerbssieger ermit-
telt. 
Nach der Beauftragung wird der Konzeptentwurf des Wettbewerbssiegers im Zuge der Vor-
entwurfsplanung zu einem genehmigungsreifen Entwurf weiterentwickelt.  
Mit dem aktuellen Beschluss wird das Wettbewerbsergebnis der Bietergemeinschaft Ingeni-
eurbüro Grassl dargestellt.   
Wettbewerbsergebnis 
Der ausgewählte Entwurf wurde als schlanke Schrägseilbrücke mit einem in Brückenlängs-
richtung ausgerichteten A-Pylon aus Stahl konzipiert.  
Zwischen dem bestehenden linksrheinischen Platzensemble mit angeschlossener Parkanlage 
und dem rechtsrheinisch geplanten neuen Stadtquartier am Deutzer Hafen erzeugt die neue 
Rad- und Gehwegbrücke eine direkte Verbindung.

7 
 
Abbildung 3: Lageplan Rad- und Gehwegbrücke über den Rhein  
© Ingenieurbüro Grassl Gmbh  
 
Die abgehängte Brücke mit ihrer leichten Seilkonstruktion vermeidet einen starken Eingriff in 
das Kölner Stadtpanorama und tritt in den direkten Dialog mit ihrer Umgebung. 
 
Abbildung 4: Visualisierung – Anbindung linksrheinisch  
© Foto: Stadt Köln, Illustration: Ingenieurbüro Grassl Gmbh  
 
Ab der Querung im Park am Ubierring erhebt sich das Bauwerk auf der linksrheinischen Seite 
mit einer schlanken Rampenanlage und verläuft parallel zur Baumallee Richtung Rheinbas-
tion.  
Die Nutzbarkeit des Elisabeth-Treskow-Platzes bleibt durch die Rampenanlage weiterhin er-
halten. Die Rampen werden von schlanken Stützen getragen, um die Sichtbeziehungen inner-
halb der Parkanlage am Ubierring und auf den Rhein so wenig wie möglich zu stören.

8 
 
Abbildung 5: Visualisierung – Anbindung rechtsrheinisch (Südseite)  
© Foto: Stadt Köln, Illustration: Ingenieurbüro Grassl Gmbh  
 
Auf der rechten Rheinseite spannt die Brücke stützenfrei über die geschützten Poller Wiesen 
und endet kurz vor der bestehenden Baumallee. Sie erschließt den geplanten Quartiersplatz 
zur neuen Brücke am Deutzer Hafen und verknüpft die neuen Verkehrsachsen.  
 
Abbildung 6: Visualisierung – Sitzinsel auf der Brücke  
© Foto: Stadt Köln, Illustration: Ingenieurbüro Grassl Gmbh  
 
Ein Aufenthaltsbereich befindet sich im Bereich des Pylons, der an dieser Stelle einen Aus-
blick über den Fluss auf die Innenstadt bietet und auch die Konstruktion in ihrem vollen Um-
fang erlebbar macht. Weitere kleinere Sitzinseln sind auf dem gesamten Brückenbauwerk ver-
teilt.

9 
 
Abbildung 7: Fotorealistische Visualisierung – Schrägblick rechtsrheinisch  
© Foto: Stadt Köln, Illustration: Ingenieurbüro Grassl Gmbh  
 
 
Abbildung 8: Fotorealistische Visualisierung - Schrägblick linksrheinisch  
© Foto: Stadt Köln, Illustration: Ingenieurbüro Grassl Gmbh  
 
Weitere fotorealistische Visualisierungen können der Anlage 3 entnommen werden.    
Zeitplanung 
Mit der Planung soll voraussichtlich im I. Quartal 2025 begonnen werden. Im weiteren Verlauf 
der Planung werden z.B. die besonderen Belange des Natur-, Landschafts- und Artenschut-
zes sowie der Denkmalpflege Berücksichtigung finden. Die Fertigstellung der Vorentwurfspla-
nung (Leistungsphase 1 und 2, HOAI) wird für Ende 2025 anvisiert. Der erweiterte Planungs-
beschluss ist für Anfang 2026 vorgesehen. Mit dem erweiterten Planungsbeschluss wird der in 
Bezug auf die besonderen Belange weiterentwickelte Wettbewerbsentwurf vorgestellt. 
Die Verwaltung weist ausdrücklich darauf hin, dass noch kein Planrecht besteht. Dieses muss 
noch erlangt werden. 
Externe Vergabe 
Für den Neubau werden derzeit Gesamtprojektkosten von rd. 92,6 Mio. € brutto erwartet. Hie-
rin enthalten sind nach einer erster Kostenschätzung Planungskosten von rd. 13 Mio. € brutto 
(Leistungsphase 1 bis 9) und Baukosten mit rd. 79,6 Mio. € brutto.  
 
Nachfolgend wurden die Planungskosten unterteilt nach der Vorentwurfsplanung (Leistungs-
phase 1 und 2, HOAI) und Entwurfsplanung (Leistungsphase 3 und 4, HOAI) ermittelt:

10 
 
 Planungskosten / Baunebenkosten bis Leistungsphase 4: 7,0 Mio. € brutto 
- Leistungsphase 1 und 2:    1,3 Mio. € brutto 
- Leistungsphase 3 und 4:    5,7 Mio. € brutto 
 
Im Rahmen der Vorentwurfsplanung (Leistungsphase 1 und 2, HOAI) sind von dem ausge-
wählten Generalplaner der Konzeptentwurf vertieft auszuarbeiten und Varianten dieser Ge-
staltung zu untersuchen, die den politischen Gremien im Zuge der Vorlage für den erweiterten 
Planungsbeschluss vorgestellt werden. 
Rechnungsprüfungsamt 
Die zur Bedarfsprüfung erforderlichen Unterlagen wurden dem Rechnungsprüfungsamt zur 
Stellungnahme vorgelegt. Diese ist als Anlage 5 beigefügt. 
Finanzierung 
Die Planungskosten betragen insgesamt rd. 13 Mio. € brutto. Die zur Finanzierung der Pla-
nungsleistungen ab 2025 benötigten investiven Auszahlungsermächtigungen sind mit dem 
Teilbetrag von 8.860.000 € im Hpl.-Entwurf 2025/2026 (inkl. Mittelfristplanung) im Teilfinanz-
plan des Amtes für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau in der Produktgruppe 1202 – Brücken, 
Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV, Teilplanzeile 8, Auszahlungen für Baumaßnahmen, bei der Finanz-
stelle 6901-1202-0-0420, Neubau Fuß- und Radwegbrücke am Ubierring wie folgt berücksich-
tigt: 
 
Jahr Veranschlagung 
2025 1.300.000 € 
2026 3.120.000 € 
2027 1.680.000 € 
2028 1.990.000 € 
2029 770.000 € 
 
Die zusätzlich erforderlichen Mittel werden im Rahmen zukünftiger Haushaltsplanaufstellungs-
verfahren ab dem Haushaltsjahr 2027 im Teilfinanzplan 1202- Brücken, Tunnel, Stadtbahn, 
ÖPNV – entsprechend dem Projektfortschritt bedarfsgerecht berücksichtigt. 
Förderung 
Der Bau einer neuen Rad- und Gehwegbrücke zwischen dem neuen Quartier am Deutzer Ha-
fen mit dem Ubierring ist entsprechend den Richtlinien zur Förderung der Nahmobilität in den 
Städten, Gemeinden und Kreisen des Landes Nordrhein-Westfalen (Förderrichtlinie Nahmobi-
lität FöRiNah) grundsätzlich förderfähig. 
 
Eine Programmanmeldung wird zeitnah bei der Bezirksregierung Köln eingereicht, der Förder-
satz beträgt 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben. Die Fördermittel können erst nach Vor-
liegen eines Zuwendungsbescheides als gesichert betrachtet werden. Der entsprechende För-
derantrag kann erst nach Abschluss der Leistungsphase 3 Entwurfsplanung gemäß HOAI ge-
stellt werden.

11 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
Die Verwaltung verfolgt das Ziel, die sektorspezifischen Beiträge zum Klimaschutz zu erfüllen. 
Die hier dargestellte Maßnahme stärkt den Umweltverband im Bereich Radverkehr und Fuß-
verkehr und bietet den Bürgerinnen und Bürgern eine adäquate Mobilitätsmöglichkeit im Ver-
gleich zur Nutzung des privaten PKW. Somit tragen die Brückenneubauten zu einer Reduktion 
des Treibhausgasausstoßes bei. 
Insgesamt kann die hier dargestellte Maßnahme als positiver Beitrag zum Klimaschutz bewer-
tet werden.  
Anlagen 
Anlage 1 – Öffentlichkeitsbeteiligung 
Anlage 2 – Stellungnahme Kunstbeirat zum Kunstwerk „Leuchtturm“  
Anlage 3 – Visualisierungen Wettbewerbsentwurf 
Anlage 4 – Übersichten Wettbewerbsentwurf 
Anlage 5 – Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes 
Anlage 6 – Stellungnahme zum Schreiben des RPA

Anlage 7 - Auszug Verkehrsausschuss 18.03.2025

1865 Zeichen

Anlage 7 
 
 
Geschäftsführung  
Verkehrsausschuss 
Frau Krause 
Telefon: (0221) 221-25909 
Fax:  (0221) 221-24447 
E-Mail: DezIII-session@stadt-koeln.de 
Datum: 19.03.2025 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der 43. Sitzung des 
Verkehrsausschusses  vom 18.03.2025  
öffentlich 
4.2 Bedarfsfeststellungs- und Planungsbeschluss für die externe Beauftra-
gung der Planung einer Rad- und Gehwegbrücke über den Rhein am 
Ubierring in Köln 
2436/2024 
1. Beschluss (mündlicher Antrag der Fraktion Die Linke.): 
  
Die Linie 15 soll perspektivisch ebenfalls über die Brücke bis zur Haltestelle Poller 
Kirchweg geführt werden. 
Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich abgelehnt gegen die Fraktion Die Linke. 
 
2. Beschluss (Verwaltungsvorlage): 
Der Verkehrsausschuss verzichtet auf Wiedervorlage, sofern die BV Innenstadt 
und der Stadtentwicklungsausschuss uneingeschränkt zustimmen und emp-
fiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen: 
 
1. Der Rat nimmt das Ergebnis des wettbewerblichen Dialogs zur Kenntnis.  
 
2. Der Rat stellt den Bedarf für die externe Beauftragung der Planung der neuen Rad- 
und Gehwegbrücke zwischen dem Ubierring und dem neuen Quartier des Deutzer 
Hafens bis zur Vorplanung (einschließlich Leistungsphase 2 HOAI) fest und beauf-
tragt die Verwaltung die Planung der neuen Rad- und Gehwegbrücke auf Grund-
lage des Wettbewerbsentwurfs durchzuführen. 
 
3. Gleichzeitig beschließt der Rat vorbehaltlich des Inkrafttretens der Haushaltssat-
zung 2025/2026 die erste Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen in 
Höhe von 1.300.000 € des Teilfinanzplans 1202 – Brücken, Tunnel, Stadtbahn, 
ÖPNV, Teilplanzeile 8 – Auszahlung für Baumaßnahmen, bei der Finanzstelle

2 
 
6901-1202-0-0420 – Neubau Fuß- und Radwegbrücke am Ubierring, im Haushalts-
jahr 2025. 
 
Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt bei Enthaltung der Fraktion Die 
Linke.

Sachstandsbericht Rat /Ausschuss 01/2026

1124 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
III/691/12 
 
 
Vorlagen-Nummer 
2436/2024
Stand: 10.02.2026 
Sachstandsbericht  
Bedarfsfeststellungs- und Planungsbeschluss für die externe Beauftragung der 
Planung einer Rad- und Gehwegbrücke über den Rhein am Ubierring in Köln 
Beschluss: 
 
1. Der Rat nimmt das Ergebnis des wettbewerblichen Dialogs zur Kenntnis.  
2. Der Rat stellt den Bedarf für die externe Beauftragung der Planung der neuen Rad- und 
Gehwegbrücke zwischen dem Ubierring und dem neuen Quartier des Deutzer Hafens bis 
zur Vorplanung (einschließlich Leistungsphase 2 HOAI) fest und beauftragt die Verwaltung 
die Planung der neuen Rad- und Gehwegbrücke auf Grundlage des Wettbewerbsentwurfs 
durchzuführen. 
 
Status    in Bearbeitung 
 
    erledigt 
 
Aktueller Bearbeitungsstand: 
Die Vorplanung (Leistungsphase 2 HOAI) der neuen Rad- und Gehwegbrücke über den Rhein 
am Ubierring ist abgeschlossen. Der erweiterte Planungsbeschluss wird aktuell vorbereitet.   
Nächste Schritte: 
Der erweiterte Planungsbeschluss ist für das III. Quartal 2026 vorgesehen. 
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:  
31.01.2027

Anlage 3 - Visualisierungen Wettbewerbsentwurf

1481 Zeichen

Anlage 3
Visualisierungen Wettbewerbsentwurf
Rad- und Gehwegbrücke am Ubierring

2
Schrägblick linksrheinisch
Anlage 3 – Neue Rad- und Gehwegbrücke über den Rhein am Ubierring
© Foto: Stadt Köln, Illustration: Ing. Grassl Gmbh

3
Schrägblick rechtsrheinisch
Anlage 3 – Neue Rad- und Gehwegbrücke über den Rhein am Ubierring
© Foto: Stadt Köln, Illustration: Ing. Grassl Gmbh

4
Sitzinsel auf der Brücke
Anlage 3 – Neue Rad- und Gehwegbrücke über den Rhein am Ubierring
© Foto: Stadt Köln, Illustration: Ing. Grassl Gmbh

5
Linksrheinische Rampe mit Blick auf Dom
Anlage 3 – Neue Rad- und Gehwegbrücke über den Rhein am Ubierring
© Foto: Stadt Köln, Illustration: Ing. Grassl Gmbh

6
Linksrheinische Rampe mit Blick Elisabeth-Treskow-Platz
Anlage 3 – Neue Rad- und Gehwegbrücke über den Rhein am Ubierring
© Foto: Stadt Köln, Illustration: Ing. Grassl Gmbh

7
Anbindung linksrheinisch
Anlage 3 – Neue Rad- und Gehwegbrücke über den Rhein am Ubierring
© Foto: Stadt Köln, Illustration: Ing. Grassl Gmbh

8
Linksrheinische Rampe am Elisabeth-Treskow-Platz
Anlage 3 – Neue Rad- und Gehwegbrücke über den Rhein am Ubierring
© Foto: Stadt Köln, Illustration: Ing. Grassl Gmbh

9
Anbindung rechtsrheinisch Nordseite
Anlage 3 – Neue Rad- und Gehwegbrücke über den Rhein am Ubierring
© Foto: Stadt Köln, Illustration: Ing. Grassl Gmbh

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Anbindung rechtsrheinisch Südseite
Anlage 3 – Neue Rad- und Gehwegbrücke über den Rhein am Ubierring
© Foto: Stadt Köln, Illustration: Ing. Grassl Gmbh

Anlage 1 - Öffentlichkeitsbeteiligung

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Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung 
Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung für Gremien, auf die die 
Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung Anwendung finden, beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei 
Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. 
 
Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. 
Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? 
- Sonstiges 
Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): 
Innerhalb des Wettbewerbs für die Planungsleistungen wurde durch ein Bewertungsgremium aus Fach- 
und Sachgutachtenden ein Brückenentwurf anhand einer Wertungsmatrix ausgewählt. In diesem 
insgesamt juristisch sehr formalen Verfahren ist keine Öffentlichkeitsbeteiligung über die 
Planungsvorschläge möglich. Die neue Brücke zieht Änderungen/Aufstellungen von Bebauungsplänen 
für eine Genehmigungsfähigkeit nach sich. In diesem Zusammenhang findet dann eine tatsächliche 
Bürgerbeteiligung (entsprechend § 3 (1) und (2) BauBG) statt. 
 
 
Kontakt 
OB/1 Büro der Oberbürgermeisterin 
OB/12 Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung 
Brückenstraße 5-11 
50667 Köln 
Telefon: 0221 – 221 25044 
E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de 
Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung

Anlage 5 - Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes

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/2
14
143
69 über
Dezernat III
Stellungnahme zur Beschlussvorlage 2436/2024, Stand 12.11.2024
Bedarfsfeststellungsbeschluss für die Rad- und Gehwegbrücke über den Rhein 
am Ubierring in Köln
RPA Nr.:143/16/15/24
eingereichte Planungskosten in Höhe von ca. 10.92 Mio. € (netto) 13 Mio. € (brutto).
geprüfte Planungskosten: 10 Mio. € (netto) 11.9 Mio. € (brutto)
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit der o.g. Beschlussvorlage beabsichtigt 69 Amt für Brücken, Tunnel und Stadt-
bahnbau den Bedarfsfeststellungsbeschluss für die Rad- und Gehwegbrücke über 
den Rhein am Ubierring in Köln herbeizuführen.
Die Fachdienststelle geht von anrechenbaren Kosten (Baukosten) in Höhe von 65
Mio. € (netto) für die Berechnung des Honorars der Planer aus. Die hierzu übergebe-
nen Unterlagen sind nachvollziehbar. 
Bei der Prüfung der Planungskosten haben sich folgende Fragen ergeben:
Aus den Unterlagen geht nicht hervor, weshalb bei einem Neubau ein Umbauzu-
schlag in den Planungskosten angesetzt wird. Es wird empfohlen zu prüfen, in wie-
weit der Umbauzuschlag in Höhe von ca. 680.000 € (netto) erforderlich ist.
20.11.2024
Anlage 5

-2-
Bei den Kosten für die zu erbringenden Planungsleistungen der Verkehrsanlagen 
wurde nicht das korrekte Honorar angesetzt. Die Kosten können daher um ca. 
313.000 € (netto) reduziert werden.
Die vorgelegten Planungskosten wurden plausibel dargestellt. Grundsätzlich beste-
hen gegen die Fortführung des Projektes keine Bedenken 
Bei Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Sven Genseke
stellv. Amtsleitung Rechnungsprüfungsamt
SSSSSSSSSSSSvSSSSSSSSSSSSSSSSSSSSSSSSSSSS en Ge

Anlage 6 - Stellungnahme zum Schreiben des RPA

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Anlage 6 
 
69  
691/12  
Stellungnahme zur Beschlussvorlage 2436/2024, Stand 02.12.2024 
 
Bedarfsfeststellungsbeschluss für die Rad- und Gehwegbrücke über den Rhein 
am Ubierring in Köln 
 
RPA Nr.:143/16/15/24 
Mit der o.g. Beschlussvorlage beabsichtigt 69 Amt für Brücken, Tunnel und Stadt-
bahnbau den Bedarfsfeststellungsbeschluss für die Rad- und Gehwegbrücke über 
den Rhein am Ubierring in Köln herbeizuführen. 
 
Die Fachdienststelle nimmt wie folgt Stellung auf die Fragen aus der Anlage 5  
– Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes: 
Punkt 1): 
Aus den Unterlagen geht nicht hervor, weshalb bei einem Neubau ein Umbauzu-
schlag in den Planungskosten angesetzt wird. Es wird empfohlen zu prüfen, in wie-
weit der Umbauzuschlag in Höhe von ca. 680.000 € (netto) erforderlich ist. 
 
Der Umbauzuschlag ergibt sich aufgrund der Eingriffe der landseitigen Rampenbau-
werke und der damit voraussichtlichen Notwendigkeit von Umplanungen der vorhan-
denen Bausubstanz. Der Umbauzuschlag beinhaltet bspw. den Umbau der Tiefga-
rage unterhalb des Elisabeth-Treskow-Platzes sowie den Eingriff in die vorhandenen 
KVB-Gleise, Straßenkreuzungen, Parkanlagen, Kanäle sowie der mobilen und statio-
nären Hochwasserschutzanlagen. Die angesetzten Umbauzuschläge basieren 
ebenso wie die anrechenbaren Kosten auch auf Angaben, welche im Vergabeverfah-
ren „Wettbewerblicher Dialog“ genannt wurden. In diesem Verfahren haben vier Pla-
nungsbüros Umbauzuschläge zu Ihren eingereichten Entwürfen übermittelt. Die Um-
bauzuschläge variieren je nach Ausführung des Entwurfs.   
Punkt 2): 
Bei den Kosten für die zu erbringenden Planungsleistungen der Verkehrsanlagen 
wurde nicht das korrekte Honorar angesetzt. Die Kosten können daher um ca. 
313.000 € (netto) reduziert werden. 
 
Das Grundhonorar wurde an der o.g. Stelle nicht korrekt angesetzt. Es ist richtig, 
dass die Planungskosten der Leistungsphase 5 um ca. 313.000 € (netto) reduziert 
werden können. Die Anpassung wird bei einer Beauftragung der Planungsleistung 
berücksichtigt. 
 
Die Stellungnahme ist mit dem Rechnungsprüfungsamt abgestimmt.

Beratungsverlauf (5)

18.03.2025 Verkehrsausschuss
TOP 4.2 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
20.03.2025 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 3.2 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
27.03.2025 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 6.6 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
31.03.2025 Finanzausschuss
TOP 10.2 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
03.04.2025 Rat
TOP 10.19 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2436/2024
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
28.01.2025
Erstellt
09.08.2024 08:16