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3179/2023

Rückbau der Geschwindigkeitsmessanlagen auf der BAB 1 - Leverkusener Autobahnbrücke

Mitteilung Ausschuss 19.10.2023

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Nächste Beratung: Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales, Sitzung am 27.11.2023, TOP 4.4

Mitteilung Ausschuss

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Mitteilung Ausschuss

2462 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
I/32/324 
 
Vorlagen-Nummer 19.10.2023 
 3179/2023 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / In-
ternationales 27.11.2023 
 
Rückbau der Geschwindigkeitsmessanlagen auf der BAB 1 - Leverkusener 
Autobahnbrücke 
2014 wurden auf Anweisung der Bezirksregierung Köln sechs Geschwindigkeitsmessanlagen 
in zwei Abschnitten auf der Leverkusener Autobahnbrücke (A 1 in Fahrtrichtung Dortmund) 
errichtet. Diese Anlagen werden seit dem von der Stadt Köln betrieben. Ziel der Maßnahme 
war es, weitere Schadensbildung und Materialermüdung am Brückenkörper zu verhindern; 
siehe auch Ratsbeschluss vom 05.09.2013, TOP 2.4, (Session 2828/2013). 
 
Zwischenzeitlich wurden von der Autobahn GmbH die verbindlichen Termine zur Inbetrieb-
nahme der neuen Rheinquerung mitgeteilt. Ende Januar 2024 soll der Verkehr von der alten 
Brücke auf die neue Brücke verlegt werden, da die alte Brücke anschließend abgebrochen 
wird. Dies hat zur Folge, dass die auf dem alten Brückenwerk installierten sechs Geschwindig-
keitsmessanlagen ab diesem Zeitpunkt zurückgebaut werden müssen. 
 
Somit wird die Geschwindigkeitsüberwachung auf der Leverkusener Brücke Ende Januar 
2024 eingestellt. Die Messanlagen werden im I. Quartal 2024 abgebaut. 
 
Für die Beschaffung der Messanlagen fielen Kosten in Höhe von rund 442.000,- EUR an. Die 
Inbetriebnahme erfolgte am 12.02.2014. Die Gesamterlöse der Jahre 2014 bis 2022 (Stand 
31.12.2022) beliefen sich auf rund 4.870.000,- EUR, davon entfielen rund 2.342.000,- EUR 
auf den Verwarngeldbereich und 2.528.000,- auf den Bußgeldbereich. Die Erlöse für das Jahr 
2023 können noch nicht abschließend beziffert werden. 
 
Es fuhren seit der Inbetriebnahme am 12.02.2014 bis zum 05.10.2023 insgesamt 255.065 
Fahrzeuge schneller als die erlaubten 60 km/h, aufgeteilt auf die einzelnen Jahre:  
 
2014  48.007 
2015  19.259 
2016  29.247 
2017  30.462 
2018  30.800 
2019  26.132 
2020  20.546 
2021  16.398 
2022  19.740 
2023  14.474 (Stand 05.10.2023) 
 
Die höchste Geschwindigkeit wurde im Dezember 2022 an einem Freitag gegen 03.00 Uhr mit 
einer Geschwindigkeit von 174 km/h gemessen. Auf der Leverkusener Autobahnbrücke gilt

2 
 
ein Tempolimit von 60 km/h. Der bzw. die Fahrzeugführende musste ein Bußgeld in Höhe von 
1.400 EUR zahlen, bekam 3 Monate Fahrverbot sowie 2 Punkte im Fahreignungsregister 
beim Kraftfahrt-Bundesamt. 
 
 
 
Gez. Blome

Beratungsverlauf (1)

27.11.2023 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales
TOP 4.4 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3179/2023
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
19.10.2023
Erstellt
05.10.2023 15:58