4350/2022
Mündliche Anfrage zu AN/1420/2020
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Beantwortung e. mündl. Anfrage (BV)
3083 Zeichen
Dezernat, Dienststelle VIII/23/230 Vorlagen-Nummer 4350/2022 Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 8 (Kalk) 09.03.2023 Mündliche Anfrage zu AN/1420/2020 Bezirksvertreter Müller (CDU-Fraktion) informierte in der Sitzung der BV-Kalk am 24.11.2022 darüber dass die BV-Kalk am 3.12.2020 unter TOP 7.8 folgenden Beschluss gefasst habe (AN 1420/2020): „Gemeinnützigen Vereinen, die von der Stadt Köln eine Liegenschaft/eine Einrichtung in 2020/2021 gepachtet/gemietet haben, wird die Erbpacht bzw. Miete ab März 2020 nachträg- lich erstattet bzw. für 2021 gar nicht erst in Rechnung gestellt.“ Hierzu bat er um die Beantwortung folgender Fragen: 1. Wurde / wird der Beschluss der BV Kalk durch die Verwaltung umgesetzt? 2. Was müssen betroffene Vereine tun, um etwaig gezahlte Pachten / Mieten für die Jah- re 2020 & 2021 zurückzufordern, sofern diese gezahlt wurden? 3. Wie stellt die Verwaltung zukünftig sicher, dass eilige politische Initiativen dieser Art kurzfristiger umgesetzt werden, um dem politischen Gestaltungswillen gerecht zu wer- den? Antwort der Verwaltung: In Köln sind rund 200.000 Bürgerinnen und Bürger ehrenamtlich tätig. Diese Zahl hebt deut- lich hervor, wie wichtig bürgerschaftliches Engagement für die Stadt ist. Dieses Engagement ist unverzichtbar für unsere Stadt, trägt es doch dazu bei, das Leben in Köln freundlicher, ge- meinschaftlicher und lebens-werter zu gestalten. Um dieses Kapitel noch weiter zu stärken, wurde 2001 eigens die sogenannte "Kommunal- stelle zur Förderung und Anerkennung Bürgerschaftlichen Engagements", kurz FABE, unmit- telbar im Büro der Oberbürgermeisterin eingerichtet. Darüber hinaus entspricht es langjähriger Praxis, bürgerschaftliches Engagement in allen Ak- tionsfeldern zu unterstützen, die im Einflussbereich bzw. in der Verfügungsmacht der Stadt Köln stehen. Letzteres betrifft auch und insbesondere die Zurverfügungstellung städtischer Grundstücke und Gebäude. Die Corona-Krise hat einerseits Vereine und Initiativen gehindert, ihre Angebote und Aktivitä- ten im früher üblichen Umfang durchzuführen. Andererseits ergaben sich neue Bedarfe und zum Teil haben sich neue Initiativen, Angebote sowie Formate des bürgerschaftlichen Enga- gements etabliert. Der Rat der Stadt Köln hat sich nicht zuletzt vor dem Hintergrund der übrigen Hilfsangebote zur Bewältigung der Corona-Krise bewusst gegen den generellen Verzicht auf Mieten und 2 Pachten entschieden. Vielmehr wurde mit großer politscher Einmütigkeit Akzente bzgl. be- sonders betroffener Bereiche gesetzt. Insoweit wird auf die als Anlage beigefügte Mitteilung 2016/2020 verwiesen. Ergänzend ist darauf hinzuweisen, dass es generell, d.h. unabhängig von der Corona-Krise geübte und bewährte Praxis ist, im Rahmen der rechtlichen Grenzen des Gemeindehaushalts- rechts auf individuelle Probleme von Mieter*innen und Pächter*innen zu reagieren und z.B. durch Stundungen von Zahlungen Liquiditätsengpässe zu vermeiden. Anlage
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 4350/2022
- Typ
- Beantwortung einer mündl. Anfrage (BV)
- Datum
- 31.01.2023
- Erstellt
- 23.12.2022 12:11