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4350/2022

Mündliche Anfrage zu AN/1420/2020

Beantwortung einer mündl. Anfrage (BV) 31.01.2023

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 8 (Kalk), Sitzung am 09.03.2023, TOP 9.1.2

Beantwortung e. mündl. Anfrage (BV)

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Beantwortung e. mündl. Anfrage (BV)

3083 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VIII/23/230 
 
Vorlagen-Nummer 
 4350/2022 
Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 09.03.2023 
 
Mündliche Anfrage zu AN/1420/2020 
Bezirksvertreter Müller (CDU-Fraktion) informierte in der Sitzung der BV-Kalk am 24.11.2022 
darüber dass die BV-Kalk am 3.12.2020 unter TOP 7.8 folgenden Beschluss gefasst habe 
(AN 1420/2020): 
 
„Gemeinnützigen Vereinen, die von der Stadt Köln eine Liegenschaft/eine Einrichtung in 
2020/2021 gepachtet/gemietet haben, wird die Erbpacht bzw. Miete ab März 2020 nachträg-
lich erstattet bzw. für 2021 gar nicht erst in Rechnung gestellt.“ 
 
Hierzu bat er um die Beantwortung folgender Fragen: 
1. Wurde / wird der Beschluss der BV Kalk durch die Verwaltung umgesetzt? 
2. Was müssen betroffene Vereine tun, um etwaig gezahlte Pachten / Mieten für die Jah-
re 2020 & 2021 zurückzufordern, sofern diese gezahlt wurden? 
3. Wie stellt die Verwaltung zukünftig sicher, dass eilige politische Initiativen dieser Art 
kurzfristiger umgesetzt werden, um dem politischen Gestaltungswillen gerecht zu wer-
den? 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
In Köln sind rund 200.000 Bürgerinnen und Bürger ehrenamtlich tätig. Diese Zahl hebt deut-
lich hervor, wie wichtig bürgerschaftliches Engagement für die Stadt ist. Dieses Engagement 
ist unverzichtbar für unsere Stadt, trägt es doch dazu bei, das Leben in Köln freundlicher, ge-
meinschaftlicher und lebens-werter zu gestalten. 
 
Um dieses Kapitel noch weiter zu stärken, wurde 2001 eigens die sogenannte "Kommunal-
stelle zur Förderung und Anerkennung Bürgerschaftlichen Engagements", kurz FABE, unmit-
telbar im Büro der Oberbürgermeisterin eingerichtet.  
 
Darüber hinaus entspricht es langjähriger Praxis, bürgerschaftliches Engagement in allen Ak-
tionsfeldern zu unterstützen, die im Einflussbereich bzw. in der Verfügungsmacht der Stadt 
Köln stehen. Letzteres betrifft auch und insbesondere die Zurverfügungstellung städtischer 
Grundstücke und Gebäude.  
 
Die Corona-Krise hat einerseits Vereine und Initiativen gehindert, ihre Angebote und Aktivitä-
ten im früher üblichen Umfang durchzuführen. Andererseits ergaben sich neue Bedarfe und 
zum Teil haben sich neue Initiativen, Angebote sowie Formate des bürgerschaftlichen Enga-
gements etabliert.  
 
Der Rat der Stadt Köln hat sich nicht zuletzt vor dem Hintergrund der übrigen Hilfsangebote 
zur Bewältigung der Corona-Krise bewusst gegen den generellen Verzicht auf Mieten und

2 
 
Pachten entschieden. Vielmehr wurde mit großer politscher Einmütigkeit Akzente bzgl. be-
sonders betroffener Bereiche gesetzt. Insoweit wird auf die als Anlage beigefügte Mitteilung 
2016/2020 verwiesen. 
 
Ergänzend ist darauf hinzuweisen, dass es generell, d.h. unabhängig von der Corona-Krise 
geübte und bewährte Praxis ist, im Rahmen der rechtlichen Grenzen des Gemeindehaushalts-
rechts auf individuelle Probleme von Mieter*innen und Pächter*innen zu reagieren und z.B. 
durch Stundungen von Zahlungen Liquiditätsengpässe zu vermeiden.  
 
Anlage

Beratungsverlauf (1)

09.03.2023 Bezirksvertretung 8 (Kalk)
TOP 9.1.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
4350/2022
Typ
Beantwortung einer mündl. Anfrage (BV)
Datum
31.01.2023
Erstellt
23.12.2022 12:11