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Mündliche Anfrage zu AN/1420/2020

Beantwortung einer mündl. Anfrage (BV) 4350/2022 vom 31.01.2023

Stand: Am 09.03.2023 in der Bezirksvertretung 8 (Kalk) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

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  • Beantwortung e. mündl. Anfrage (BV)

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    Dezernat, Dienststelle VIII/23/230 Vorlagen-Nummer 4350/2022 Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 8 (Kalk) 09.03.2023 Mündliche Anfrage zu AN/1420/2020 Bezirksvertreter Müller (CDU-Fraktion) informierte in der Sitzung der BV-Kalk am 24.11.2022 darüber dass die BV-Kalk am 3.12.2020 unter TOP 7.8 folgenden Beschluss gefasst habe (AN 1420/2020): „Gemeinnützigen Vereinen, die von der Stadt Köln eine Liegenschaft/eine Einrichtung in 2020/2021 gepachtet/gemietet haben, wird die Erbpacht bzw. Miete ab März 2020 nachträg- lich erstattet bzw. für 2021 gar nicht erst in Rechnung gestellt.“ Hierzu bat er um die Beantwortung folgender Fragen: 1. Wurde / wird der Beschluss der BV Kalk durch die Verwaltung umgesetzt? 2. Was müssen betroffene Vereine tun, um etwaig gezahlte Pachten / Mieten für die Jah- re 2020 & 2021 zurückzufordern, sofern diese gezahlt wurden? 3. Wie stellt die Verwaltung zukünftig sicher, dass eilige politische Initiativen dieser Art kurzfristiger umgesetzt werden, um dem politischen Gestaltungswillen gerecht zu wer- den? Antwort der Verwaltung: In Köln sind rund 200.000 Bürgerinnen und Bürger ehrenamtlich tätig. Diese Zahl hebt deut- lich hervor, wie wichtig bürgerschaftliches Engagement für die Stadt ist. Dieses Engagement ist unverzichtbar für unsere Stadt, trägt es doch dazu bei, das Leben in Köln freundlicher, ge- meinschaftlicher und lebens-werter zu gestalten. Um dieses Kapitel noch weiter zu stärken, wurde 2001 eigens die sogenannte "Kommunal- stelle zur Förderung und Anerkennung Bürgerschaftlichen Engagements", kurz FABE, unmit- telbar im Büro der Oberbürgermeisterin eingerichtet. Darüber hinaus entspricht es langjähriger Praxis, bürgerschaftliches Engagement in allen Ak- tionsfeldern zu unterstützen, die im Einflussbereich bzw. in der Verfügungsmacht der Stadt Köln stehen. Letzteres betrifft auch und insbesondere die Zurverfügungstellung städtischer Grundstücke und Gebäude. Die Corona-Krise hat einerseits Vereine und Initiativen gehindert, ihre Angebote und Aktivitä- ten im früher üblichen Umfang durchzuführen. Andererseits ergaben sich neue Bedarfe und zum Teil haben sich neue Initiativen, Angebote sowie Formate des bürgerschaftlichen Enga- gements etabliert. Der Rat der Stadt Köln hat sich nicht zuletzt vor dem Hintergrund der übrigen Hilfsangebote zur Bewältigung der Corona-Krise bewusst gegen den generellen Verzicht auf Mieten und 2 Pachten entschieden. Vielmehr wurde mit großer politscher Einmütigkeit Akzente bzgl. be- sonders betroffener Bereiche gesetzt. Insoweit wird auf die als Anlage beigefügte Mitteilung 2016/2020 verwiesen. Ergänzend ist darauf hinzuweisen, dass es generell, d.h. unabhängig von der Corona-Krise geübte und bewährte Praxis ist, im Rahmen der rechtlichen Grenzen des Gemeindehaushalts- rechts auf individuelle Probleme von Mieter*innen und Pächter*innen zu reagieren und z.B. durch Stundungen von Zahlungen Liquiditätsengpässe zu vermeiden. Anlage

Beratungsverlauf

  1. 09.03.2023

    Bezirksvertretung 8 (Kalk)

    TOP 9.1.2, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen

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