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0835/2024

Beantwortung einer Anfrage zur Zukunft des Fort X (AN/0088/2024)

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 06.02.2025

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Nächste Beratung: Jugendhilfeausschuss, Sitzung am 25.03.2025, TOP 7.1.1

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

2403 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VIII/23/230 
 
Vorlagen-Nummer 15.04.2024 
 0835/2024 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Liegenschaftsausschuss 22.04.2024 
Jugendhilfeausschuss 25.03.2025 
 
Beantwortung einer Anfrage zur Zukunft des Fort X (AN/0088/2024) 
Die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Köln bat um die Beantwortung folgender Fragen: 
 
1. Welchen Zeitraum setzt die Verwaltung für die Neuaufsetzung eines Anhand-
gabeverfahrens für das Fort X in der Neustadt/Nord an? 
2. Welche konkreten Maßnahmen unternimmt die Verwaltung zum (Substanz)-Er-
halt des Fort X, bis ein etwaiges neues Anhandgabeverfahren für die histori-
sche Festungsanlage einen befriedigenden Abschluss gefunden hat? Konkret 
möge dargestellt werden, welche Maßnahmen erfolgen müssen und wann 
diese geplant sind. 
3. Wie erfolgt die Kommunikation mit den derzeitigen Mietern über den Stand der 
Sanierungsarbeiten und des Anhandgabeverfahrens? 
4. Welche Finanzmittel hat die Verwaltung dafür angesetzt und im städtischen 
Haushalt angemeldet? 
 
 
Stellungnahme der Verwaltung:  
 
Zu Frage 1: 
Mit der Mitteilung 0206/2024 hat die Verwaltung über die Aufhebung des Interessen-
bekundungsverfahrens und darüber informiert, dass nach verwaltungsinterner Abstim-
mung ein neues Konzeptvergabeverfahren durchgeführt wird. Die Verwaltung prüft 
derzeit intern unter Beteiligung der betroffenen Fachämter, wie und in welchem Zeit-
raum die rechtlichen Grundlagen für eine Nutzung geschaffen werden können, die 
eine Ausschreibung nach den vom Liegenschaftsausschuss beschlossenen Vorgaben 
ermöglicht. 
 
Zu Frage 2: 
In den letzten Monaten wurde der Kanalanschluss erneuert. Auch findet laufend eine 
Kontrolle der Zeder im Innenhof statt. Sonstige Maßnahmen sind aktuell nicht erfor-
derlich.   
 
Zu Frage 3: 
Arbeiten, die zu Nutzungseinschränkungen auf Seiten der Mieter*innen führen bzw.

2 
 
sogar die gemieteten Einheiten betreffen, werden im Vorfeld mit den Mieter*innen ab-
gesprochen.  
 
In die in der Antwort zu Frage 1 angesprochene Erarbeitung eines Konzeptes werden 
die Mieter*innen einbezogen.  
 
Zu Frage 4: 
Die Erarbeitung des o.g. Konzeptes sowie notwendige Unterhaltungsmaßnahmen 
werden aus den allgemeinen Budgetansätzen für die Schaffung von Planungsrecht für 
städtische Liegenschaften bzw. dem Etat für Bauunterhaltung bestritten. 
 
 
Gez. Wolfgramm

Beratungsverlauf (2)

22.04.2024 Liegenschaftsausschuss
TOP 4.1.1.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
25.03.2025 Jugendhilfeausschuss
TOP 7.1.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0835/2024
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
06.02.2025
Erstellt
28.02.2024 17:53