Beantwortung einer Anfrage zur Zukunft des Fort X (AN/0088/2024)
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 0835/2024 vom 06.02.2025
Stand: Am 25.03.2025 im Jugendhilfeausschuss beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
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Dezernat, Dienststelle VIII/23/230 Vorlagen-Nummer 15.04.2024 0835/2024 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Liegenschaftsausschuss 22.04.2024 Jugendhilfeausschuss 25.03.2025 Beantwortung einer Anfrage zur Zukunft des Fort X (AN/0088/2024) Die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Köln bat um die Beantwortung folgender Fragen: 1. Welchen Zeitraum setzt die Verwaltung für die Neuaufsetzung eines Anhand- gabeverfahrens für das Fort X in der Neustadt/Nord an? 2. Welche konkreten Maßnahmen unternimmt die Verwaltung zum (Substanz)-Er- halt des Fort X, bis ein etwaiges neues Anhandgabeverfahren für die histori- sche Festungsanlage einen befriedigenden Abschluss gefunden hat? Konkret möge dargestellt werden, welche Maßnahmen erfolgen müssen und wann diese geplant sind. 3. Wie erfolgt die Kommunikation mit den derzeitigen Mietern über den Stand der Sanierungsarbeiten und des Anhandgabeverfahrens? 4. Welche Finanzmittel hat die Verwaltung dafür angesetzt und im städtischen Haushalt angemeldet? Stellungnahme der Verwaltung: Zu Frage 1: Mit der Mitteilung 0206/2024 hat die Verwaltung über die Aufhebung des Interessen- bekundungsverfahrens und darüber informiert, dass nach verwaltungsinterner Abstim- mung ein neues Konzeptvergabeverfahren durchgeführt wird. Die Verwaltung prüft derzeit intern unter Beteiligung der betroffenen Fachämter, wie und in welchem Zeit- raum die rechtlichen Grundlagen für eine Nutzung geschaffen werden können, die eine Ausschreibung nach den vom Liegenschaftsausschuss beschlossenen Vorgaben ermöglicht. Zu Frage 2: In den letzten Monaten wurde der Kanalanschluss erneuert. Auch findet laufend eine Kontrolle der Zeder im Innenhof statt. Sonstige Maßnahmen sind aktuell nicht erfor- derlich. Zu Frage 3: Arbeiten, die zu Nutzungseinschränkungen auf Seiten der Mieter*innen führen bzw. 2 sogar die gemieteten Einheiten betreffen, werden im Vorfeld mit den Mieter*innen ab- gesprochen. In die in der Antwort zu Frage 1 angesprochene Erarbeitung eines Konzeptes werden die Mieter*innen einbezogen. Zu Frage 4: Die Erarbeitung des o.g. Konzeptes sowie notwendige Unterhaltungsmaßnahmen werden aus den allgemeinen Budgetansätzen für die Schaffung von Planungsrecht für städtische Liegenschaften bzw. dem Etat für Bauunterhaltung bestritten. Gez. Wolfgramm
Beratungsverlauf
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22.04.2024
TOP 4.1.1.1, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen -
25.03.2025 zuletzt
TOP 7.1.1, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
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