1393/2024/1
Schulrechtliche Errichtung einer neuen Gesamtschule im Stadtbezirk Kalk mit Start im Interimsgebäude Brügelmannstraße 10, 50679 Köln-Deutz gemäß § 81 Absatz 2 Schulgesetz Nordrhein-Westfalen zum Schuljahr 2025/26
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Anlage 1 Vorabauzug Bezirksvertretung Kalk vom 06.06.2024
3110 Zeichen
Geschäftsführung Bezirksvertretung 8 (Kalk) Frau Brecher Telefon: (0221) 221 98313 Fax: (0221) 221 98347 E-Mail: corinna.brecher@stadt-koeln.de Datum: 07.06.2024 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der 25. Sitzung der Bezirksvertretung Kalk vom 06.06.2024 öffentlich 8.2.4 Schulrechtliche Errichtung einer neuen Gesamtschule im Stadtbezirk Kalk mit Start im Interimsgebäude Brügelmannstraße 10, 50679 Köln- Deutz gemäß § 81 Absatz 2 Schulgesetz Nordrhein-Westfalen zum Schuljahr 2025/26 1393/2024 Bezirksbürgermeisterin Greven-Thürmer ruft die Tischvorlage TOP 8.2.1 auf. Sie kriti- siert, dass in der Vorlage außer der Tatsache, dass eine Gesamtschule entstehen soll, wenig Informationen zu dem Standort enthalten sind. Die Vorlage werfe viele Fra- gen auf. Bezirksvertreter Robyns (SPD-Fraktion) merkt an, dass ein Interimsstandort benannt wird im Stadtteil Deutz. Seiner Meinung nach gäbe es andere Möglichkeiten für Inte- rimsstandorte, die näher am Stadtbezirk Kalk liegen und nicht durch die Bahnstrecke getrennt würden. Er befürchtet, dass der Weg für Schüler*innen zu beschwerlich wer- den könnte. Für ihn sieht es mangels näherer Informationen nach einer Gesamtschule für Deutz und nicht für den Stadtbezirk Kalk aus. Bezirksvertreter Habermann (SPD-Fraktion) merkt sehr kritisch an, dass die Vorlage sehr spät vorgelegt wurde und er es für unzumutbar hält, als Berufstätiger eine kom- plexe Vorlage wie diese zu lesen und zu beraten. Bezirksvertreter Robyns (SPD-Fraktion) kritisiert ebenfalls die späte Einreichung der Vorlage, regt an die Vorlage zu schieben und gleichzeitig bittet er auch um eine Frist- verlängerung zur weiteren Beratung. Anlage 1 Bezirksvertreter Krems (SPD-Fraktion) möchte festhalten, dass die Bezirksvertretung keine Gesamtschule verhindern wolle, stellt aber fest, sollte eine Fristverlängerung nicht möglich sein, auf jeden Fall ein kurzfristiges Fachgespräch anberaumt wird. Er stellt folgende Fragen, die im Fachgespräch geklärt werden sollten: Wie ist der Ablauf geplant? Was passiert, wenn das Investorenverfahren scheitert? Wie ist man zu diesem Interimsstandort gelangt? Welche Zeitplanung gibt es? Wurden andere Interimsstandorte geprüft, die vielleicht näher am Stadtbezirk Kalk liegen? Es müsse dringend ein Fachgespräch geführt werden, bedingt durch die Dringlichkeit noch vor der Ratssitzung am 27.06.2024 und dann ggf. per Dringlichkeitsentschei- dung ein Beschluss der Bezirksvertretung herbeigeführt werden. Bezirksvertreter Robyns (SPD-Fraktion) stellt noch einmal fest, wie wichtig diese Ent- scheidung für den Bezirk Kalk sei und drängt ebenfalls auf ein kurzfristiges Fachge- spräch zu Erörterung der offenen Fragen. Beschluss: Die Vorlage wird geschoben, verbunden mit der Bitte einen Antrag auf Fristverlänge- rung bei der OB zu stellen und der Bitte, kurzfristig ein Fachgespräch anzuberaumen. Sollte der Fristverlängerung nicht stattgegeben werden, ist eine Dringlichkeitsent- scheidung vorzulegen, damit die BV ein Votum abgeben kann. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt.
Anlage 1 Errgänzung BV-8
2512 Zeichen
Anlage 1 zur Dringlichkeitsentscheidung 1393/2024/2 „Schulrechtliche Errichtung einer neuen Gesamtschule im Stadtbezirk Kalk mit Start im Interimsgebäude Brügelmannstraße 10, 50679 Köln-Deutz gemäß § 81 Absatz 2 Schulgesetz Nordrhein- Westfalen zum Schuljahr 2025/26“ Beschluss: 1. Der Rat der Stadt Köln beschließt die schulrechtliche Errichtung einer neuen Gesamtschule im Stadtbezirk Kalk mit vier Zügen in der Sekundarstufe I und vier Zügen in der Sekundarstufe II zum Schuljahr 2025/26 gemäß § 81 Abs. 2 Schulgesetz Nordrhein-Westfalen. Die Schule nimmt ihren Betrieb interimistisch zunäch st am Standort Brügelmannstraße 10, 50679 Köln -Deutz auf. Die Schule startet am 01.08.2025 mit der Jahrgangsstufe 5 und baut jahrgangsweise auf. Die Gesamtschule wird nach Zurverfügungstellung eines geeigneten Schulgebäudes im Stadtbezirk Kalk dorthin umziehen. 2. Der Rat der Stadt Köln beschließt, dass die neue Gesamtschule in Verbindung mit § 9 Abs. 1 Schulgesetz Nordrhein-Westfalen als gebundene Ganztagsschule geführt wird. 3. Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung, die Voraussetzungen zu schaffen, damit die Schulaufsicht an dieser Gesamtschule gemäß § 20 Absatz 5 in Verbindung mit Absatz 2 Schulgesetz Nordrhein -Westfalen unmittelbar das Gemeinsame Lernen einrichten kann. 4. Der Rat beauftragt die Verwaltung, bei der Bezirksregierung Köln umgehend nach Beschlussfassung einen Antrag zu den Beschlusspunkten 1. und 2. gemäß § 81 Abs. 3 Schulgesetz Nordrhein -Westfalen zur Genehmigung der Schule als gebundene Ganztagsschule zu stellen. 5. Der Rat beauftragt die Verwaltung, alle erforderlichen Finanzmittel für die schulrechtliche Errichtung, Inbetriebnahme und den Schulbetrieb der Gesamtschule Kalk ab dem Schuljahr 2025/26 bereitzustellen. 6. Die sofortige Vollziehung der Beschlüsse unter 1. und 2. wird gemäß § 80 Abs. 2 Ziffer 4 Verwaltungsgerichtsordnung im öffentlichen Interesse angeordnet. 7. Der Rat beauftragt die Verwaltung sicherzustellen, dass auch im Investorenmodell der Zugriff auf die Vermietung der Schulräume inklusiv der Sporthalle zu nichtschulischen Zwecken (Vereine, Chöre etc.) gemäß der städtischen Benutzungs- und Entgeltordnung inclusive der hausmeisterlichen Dienstleistungen für die jeweiligen Bürgerämter besteht. Die hausmeisterliche Dienstleistung ist insbesondere während der gesamten Schulzeit vor Ort zu erbringen. Die jeweiligen Bürgerämter sind dem Hausmeister/der Hausmeisterin gegenüber weisungsbefugt.
Dringlichkeitsvorlage Bezirksvertretung
25251 Zeichen
Dezernat, Dienststelle
IV/IV/2
Vorlagen-Nummer
1393/2024/1
Freigabedatum
25.06.2024
Dringlichkeitsentscheidung und Genehmigung
zur Behandlung in öffentlicher Sitzung
Entscheidung durch die Bezirksbürgermeisterin bzw. den Bezirksbürgermeister und ein Mit-
glied der Bezirksvertretung gemäß § 36 Absatz 5, Satz 2 GO NRW und Genehmigung durch
die Bezirksvertretung
Betreff
Schulrechtliche Errichtung einer neuen Gesamtschule im Stadtbezirk Kalk mit Start im
Interimsgebäude Brügelmannstraße 10, 50679 Köln-Deutz gemäß § 81 Absatz 2
Schulgesetz Nordrhein-Westfalen zum Schuljahr 2025/26
Gremium Datum
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 05.09.2024
Begründung der Dringlichkeit
Aufgrund der weiterhin steigenden und prognostisch auf hohem Niveau stagnierenden Schü-
ler*innenzahlen in Köln muss das Angebot an Gesamtschulplätzen zum Schuljahr 2025/26 er-
weitert werden.
Mit dieser Vorlage wird der erforderliche schulrechtliche Beschluss gemäß § 81 Absatz 2
Schulgesetz NRW zur Errichtung einer Gesamtschule für den Stadtbezirk Kalk mit vier Zügen
in der Sekundarstufe I und vier Zügen in der Sekundarstufe II zum Schuljahr 2025/26 ermög-
licht.
Nach Beschlussfassung durch den Rat der Stadt Köln muss diese Änderung durch die obere
Schulaufsicht (Bezirksregierung Köln) genehmigt werden. Um im Zeitplan zu bleiben, ist es
dringend notwendig, die Beratungskette am 06.06.2024 mit der Sitzung der Bezirksvertretung
Kalk zu starten und am 27.06.2024 dem Rat der Stadt Köln zum Beschluss vorzulegen.
Nur so steht rechtzeitig zum Anmeldeverfahren, das bereits im Herbst 2024 mit Informations-
maßnahmen für die Elternschaft beginnt, fest, welche Platzkapazität an Gesamtschulen zum
Schuljahr 2025/26 zur Verfügung stehen.
Beschluss:
1. Der Rat der Stadt Köln beschließt die schulrechtliche Errichtung einer neuen Gesamt-
schule im Stadtbezirk Kalk mit vier Zügen in der Sekundarstufe I und vier Zügen in der
Sekundarstufe II zum Schuljahr 2025/26 gemäß § 81 Abs. 2 Schulgesetz Nordrhein -
Westfalen. Die Schule nimmt ihren Betrieb interimistisch zunächst am Standort Brügel-
mannstraße 10, 50679 Köln-Deutz auf. Die Schule startet am 01.08.2025 mit der Jahr-
gangsstufe 5 und baut jahrgangsweise auf. Die Gesamtschule wird nach Zurverfügung-
stellung eines geeigneten Schulgebäudes im Stadtbezirk Kalk dorthin umziehen.
2. Der Rat der Stadt Köln beschließt, dass die neue Gesamtschule in Verbindung mit § 9
Abs. 1 Schulgesetz Nordrhein-Westfalen als gebundene Ganztagsschule geführt wird.
2
3. Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung, die Voraussetzungen zu schaffen,
damit die Schulaufsicht an dieser Gesamtschule gemäß § 20 Absatz 5 in Verbindung
mit Absatz 2 Schulgesetz N ordrhein-Westfalen unmittelbar das Gemeinsame Lernen
einrichten kann.
4. Der Rat beauftragt die Verwaltung, bei der Bezirksregierung Köln umgehend nach Be-
schlussfassung einen Antrag zu den Beschlusspunkten 1. und 2. gemäß § 81 Abs. 3
Schulgesetz Nordrhein-Westfalen zur Genehmigung der Schule als gebundene Ganz-
tagsschule zu stellen.
5. Der Rat beauftragt die Verwaltung, alle erforderlichen Finanzmittel für die schulrechtli-
che Errichtung, Inbetriebnahme und den Schulbetrieb der Gesamtschule Kalk ab dem
Schuljahr 2025/26 bereitzustellen.
6. Die sofortige Vollziehung der Beschlüsse unter 1. und 2. wird gemäß § 80 Abs. 2 Ziffer
4 Verwaltungsgerichtsordnung im öffentlichen Interesse angeordnet.
☐ ungeändert
zugestimmt
☒ geändert
zugestimmt
(siehe Anlage 1)
☐ abgelehnt
Datum Unterschrift Unterschrift
25.06.2024 BBM Greven-Thürmer
(SPD-Fraktion)
Stefan Clemens Müller
(CDU-Fraktion)
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Haushaltsmäßige Auswirkungen
Nein
Ja, investiv Investitionsauszahlungen €
Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja
%
Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 59.320 €
(15.520 € + 43.800 € (5/12 der jährlichen Personalkosten) €
Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja
%
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2026
a) Personalaufwendungen 105.120 €
b) Sachaufwendungen etc. 15.520 €
c) bilanzielle Abschreibungen €
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:
a) Erträge €
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten €
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:
a) Personalaufwendungen €
b) Sachaufwendungen etc. €
Beginn, Dauer
Auswirkungen auf den Klimaschutz
Nein
Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)
Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)
Begründung:
0. Hintergrund: Schulplatzbedarfe an Kölner Gesamtschulen
Bedarf an Plätzen in den Eingangsklassen der Gesamtschulen:
Die „Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2023“ (Vorlage 3033/2023) zeigte er-
neut, dass die Gesamtschullandschaft in Köln großen Herausforderungen gegenübersteht. Re-
sultierend aus dem starken Bevölkerungswachstum in Verbindung mit rasant steigenden Schü-
ler*innenzahlen, klaffen das Angebot von und die Nachfrage nach Schulplätzen in Köln an den
Schulformen Gesamtschule und Gymnasium im Übergang von der Primarstufe in die Sekun-
darstufe I aktuell noch erheblich auseinander.
Angesichts dieser Erkenntnisse hat die Stadt Köln in den letzten Jahren Maßnahmen ergriffen,
um den Bestand an Gesamtschulplätzen zu erhöhen. Inzwischen stehen insgesamt 100 Ge-
samtschulzüge an städtischen Gesamtschulen zur Verfügung1. 100 Züge entsprechen rechne-
1 Im Jahr 2009 wurden 50 Eingangsklassen gebildet. Innerhalb von 15 Jahren konnte die Zahl der Ein-
gangsklassen an den städtischen Gesamtschulen damit verdoppelt werden.
4
risch einer Kapazität von 100 x 27, also rund 2.700 Plätzen in den Eingangsklassen der Ge-
samtschulen in Köln.
Der Abgleich der Elternbefragung 2022 mit der Elternbefragung von 2012 veranschaulichte,
dass die Präferenz der Eltern für Gymnasien und Gesamtschulen gesamtstädtisch weiter an-
gestiegen, für Realschulen gesunken und für Hauptschulen auf sehr niedrigem Niveau gleich-
geblieben ist. In den Stadtbezirken ergeben sich hierbei teils Unterschiede bzw. gegenläufige
Trends. Speziell im Stadtbezirk Kalk ist die Präferenz für Gymnasien (von 57% auf 51%) ge-
sunken und gleichzeitig die Präferenz für Gesamtschulen (von 21% auf 34%) sehr stark ange-
stiegen.
Auf Grundlage der kleinräumigen Bevölkerungsvorausberechnung Köln 2022 mit einem Prog-
nosezeitraum bis 2035 werden im Folgenden die aktualisierten Zeitreihenbetrachtungen für Ge-
samtschulen bei Umsetzung der projektierten Lösungsansätze zur Schaffung der benötigten
Gesamtschulplätze ausgewiesen.
Mit der vorstehenden Auswertung erübrigt sich nicht, die Bedarfslage auch individuell für die
einzelnen Stadtbezirke zu überprüfen. Bei der Schulformwahl unterscheiden sich die Präferen-
zen der Eltern in den verschiedenen Stadtbezirken mitunter deutlich. Relevante Einflussfakto-
ren sind hierbei die historisch gewachsene Qualität und Quantität des Schulangebots, das im
jeweiligen Stadtbezirk zur Verfügung steht sowie die Wohnortnähe der angewählten Schule
bzw. Schulform für die Eltern. Neue Gesamtschulkapazitäten, die linksrheinisch entstanden
sind bzw. entstehen werden, begünstigen demnach nicht die Bedarfsdeckung der Schülerinnen
und Schüler aus den Stadtbezirken auf der rechten Rheinseite. Der Rhein muss als natürliche
Barriere bei der Anwahl einer weiterführenden Schule angesehen werden.
1. Maßnahmen der Schulverwaltung zur Begegnung der steigenden Schulplatzbedarfe
an Kölner Gesamtschulen
Angesichts in der Vergangenheit stark gestiegener Schüler*innenzahlen sieht die Schulentwick-
lungsplanung – zuletzt 2023, vorgehend 2020, 2018, 2016, 2012 – mit zunehmender Dringlich-
keit und Größenordnung eine Vielzahl von neuen Schulen und Zügigkeitserweiterungen beste-
hender Schulen vor, die in die priorisierende Schulbaumaßnahmenliste Eingang gefunden ha-
ben. Ergänzt werden diese Maßnahmen durch die Bereitstellung von zusätzlichen Räumen, um
Schulen räumlich zu entlasten, die keine Zügigkeitserweiterung erfahren.
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Zur Begegnung der Schulplatzknappheit an den weiterführenden Schulen in Köln ergaben und
ergeben sich aktuell drei parallele Handlungsstränge.
Erstens gilt es ganz grundsätzlich, die in der Schulentwicklungsplanung als bedarfsge-
recht ausgewiesenen Schulbau- und Erweiterungsbaumaßnahmen beschleunigt umzu-
setzen.
Zweitens wurden hierzu „Stärkungspakete“ geschnürt, mit denen 6 Gymnasien und 7
Gesamtschulen, also insgesamt 13 weiterführende Schulen, deren Bedarf in den voran-
gegangenen Schulentwicklungsplanungen dokumentiert ist, sehr zeitnah an den Start
gebracht werden sollen.
Drittens ist neben der Realisierung neuer Schulen bzw. Schulgebäude eine Vielzahl an
Zügigkeitserweiterungen bestehender Schulen notwendig, um ein nachfragegerechtes
Angebot realisieren zu können.
Nach der Schulentwicklungsplanung 2018 wurde ein Bedarf an insgesamt 13 neuen Gesamt-
schulen, hiervon fünf im Zusammenhang mit großen neuen Siedlungsgebieten, in Köln erkannt,
den auch die Schulentwicklungsplanungen 2020 und 2023 ausdrücklich bestätigen kon nten.
Zwei dieser Gesamtschulen sind im Schuljahr 2018/19 schon im Interim an den Start gegangen:
Gesamtschule Helios (Interimsgebäude Overbeckstraße)
Gesamtschule Wasseramselweg (Interimsgebäude Am Wassermann)
Zum Schuljahr 2024/25 folgen vier weitere neue Gesamtschulen:
Gesamtschule Am Wassermann - Snake-Gebäude
Gesamtschule Ossendorf (Interimsgebäude „Snake“)
Gesamtschule Weidenpesch (Interimsgebäude Bürgerpark Nord)
Gesamtschule des Erzbistums Köln im Bildungscampus Kalk
Die Gebäude der städtischen Schulen werden hinsichtlich der noch nicht abgeschlossenen Fer-
tigstellung bzw. der noch nicht abgeschlossenen Investorenbauprojekte weiterhin in der Schul-
baumaßnahmenliste unter Priorität „0“ geführt.
Die weiteren in der Schulentwicklungsplanung angeführten Baumaßnahmen von neuen Schul-
gebäuden für neue Gesamtschulen müssen zum einen mit Blick auf die hohen Abweisungszah-
len, zum anderen mit Blick auf die weiter stark steigenden Schülerzahlen in Köln schnellstmög-
lich folgen. Alle diese Maßnahmen sind in der F ortschreibung der Schulbaumaßnahmenliste
enthalten.
Parallel zu dieser Beschlussvorlage wird mit Vorlage 1562/2024 in selbiger Sitzungsreihe eine
schulrechtliche Maßnahme bezüglich des Standortes Helene-Weber-Platz vorgeschlagen, aus
der weitere Gesamtschulkapazitäten resultieren können.
1.1. Überblick über das Stärkungspaket Gesamtschulen
Die Verwaltung sieht vor, im Rahmen von sogenannten „Stärkungspaketen für Gymnasien und
Gesamtschulen“ u. a. eine Reihe von dringend benötigten Gesamtschulen an den Start zu brin-
gen, notfalls in einem Interim. Dabei sollen für insgesamt fünf Gesamtschulen die räumlichen
Voraussetzungen für einen Start bis 2027/28 geschaffen werden. Für zwei weitere Maßnahmen
kann im aktuellen Planungsstadium noch kein voraussichtliches Startdatum genannt werden.
Es handelt sich dabei um eine Gesamtschule für den Stadtbezirk Nippes und eine weitere neue
Gesamtschule für den Stadtbezirk Kalk.
Darüber hinaus werden für drei Gesamtschulen in Köln mithilfe von Baumaßnahmen im Rah-
men des 2. GU/TU-Schulbaupaketes die Voraussetzungen geschaffen, um sie in ihrer Zügigkeit
zu erweitern.
Alle im Stärkungspaket enthaltenen Gesamtschulen werden Gemeinsames Lernen anbieten
und als gebundene Ganztagsschulen geführt werden bzw. werden bereits als solche Schulen
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geführt.
Durch das Stärkungspaket Gesamtschulen mit insgesamt sieben neuen städtischen Schulen
entstehen insgesamt noch einmal 38 zusätzliche Züge mit 1.026 Plätzen (Ø 27), davon 912
Regelplätze und 114 Plätze im Gemeinsamen Lernen. Zusätzlich wird zum Schuljahr 2024/25
die Gesamtschule des Erzbistums Köln im Bildungscampus Kalk ihren Betrieb aufnehmen.
Durch diese zusätzlich geschaffenen Gesamtschulplätze wird nach Realisierung aller im Stär-
kungspaket enthaltenen Maßnahmen bei unveränderten Anmeldeverhalten eine Auskömmlich-
keit an Gesamtschulplätzen im Kölner Stadtgebiet erreicht.
Einen chronologischen Überblick über die Maßnahmen des Stärkungspakets Gesamtschulen
gibt folgende Tabelle, der auch die zusätzlichen Schulplätze mit dem Jahr ihrer vorgesehenen
Verfügbarkeit zu entnehmen sind:
Arbeitstitel der
Maßnahme
Start im Schul-
jahr
Zügigkeit
(SI/SII)
zusätzliche
Schulplätze
in den Ein-
gangsklassen
(∅ 27 SuS)
zusätzliche
Schulplätze in
der Sek I ins-
gesamt (nach
6 Jahren)
zusätzliche
Schulplätze
für das GL in
der Sek I (im
Regelfall je
Klasse 3 SuS)
Gesamtschule Nippes-Wei-
denpesch (Interim Bürger-
park) 2024/2
5
4/4 108 648 72
Gesamtschule Vogelsang
“Snake” 4/4 108 648 72
Gesamtschule Ossendorf
(Interim “Snake”) 6/5 162 972 108
in Summe 378 zusätzliche Schulplätze in den Eingangsklassen im Sj. 24/25
Gesamtschule Kalk 1 2025/2
6 4/4 108 648 72
in Summe 108 zusätzliche Plätze in den Eingangsklassen im Sj. 25/26
Gesamtschule Deutz
2027/2
8
4/4 108 648 72
Erweiterung der Carl- v.-
Ossietzky-Gesamtschule +2/1 54 324 36
Erweiterung der
Max-Ernst-Gesamtschule +1/1 27 162 18
Erweiterung der Europa-
schule - Gesamtschule
Zollstock
+2/1 54 324 36
in Summe 243 zusätzliche Plätze in den Eingangsklassen im Sj. 27/28
Gesamtschule für den
Stadtbezirk Nippes
noch
ohne
Jahr
min.
7/6
oder
2x
4/4
189 1134 126
Gesamtschule Kalk 2 4/4 108 648 72
in Summe 297 zusätzliche Schulplätze in den Eingangsklassen im Sj. n.n.
in Summe 1026 neue Schulplätze in den Eingangsklassen dank des Stärkungspa-
kets Gesamtschulen
2. Schulentwicklungsplanerische Stellungnahme für den Stadtbezirk Kalk
Im Stadtbezirk Kalk ist als derzeit einzige städtische Gesamtschule die Katharina-Henoth-Ge-
samtschule an den Adressen Adalbertstraße und Nürnberger Straße ansässig.
Die Elternbefragung 2022 für Kalk ergab, dass die Schulform Gesamtschule von 34% der Eltern
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von Kindern im vierten Schuljahr, denen der Übergang an eine weiterführende Schule unmittel-
bar bevorsteht, angewählt werden würde. Die Validität dieses antizipierten Wertes bestätigt sich
auch in der realen Anmeldequote. Die Präferenz der Eltern für die Schulform Realschule ist in
Kalk eher rückläufig (2012: 19%, 2022: 11%) und verlagert sich folglich in die Nachfrage nach
Gesamtschulplätzen.
Die laut Bevölkerungsprognose 2022 zu erwartenden Anmeldezahlen an der Schulform Ge-
samtschule übersteigen die Kapazitäten der Katharina-Henoth-Gesamtschule (162 Plätze) um
ca. 7-9 Züge in den Eingangsklassen. Für den Stadtbezirk Kalk sind bei dieser Annahme wei-
tere 8 Züge der Schulform Gesamtschule notwendig. Zusätzlich müssen die zukünftigen Be-
darfe, die bisher durch die Nachfrage an Realschulen entstanden sind, durch Gesamtschulzüge
kompensiert werden.
Für den Stadtbezirk Kalk ist der Bau von zwei neuen 4/4-zügigen Gesamtschulen in Planung
(siehe Ziff. 1). Neben den beiden zusätzlichen städtischen Gesamtschulen geht die 4/4-zügige
Gesamtschule Bildungscampus Kalk des Erzbistums Köln im Schuljahr 2024/25 an den Start.
Bei Umsetzung der geplanten Maßnahmen erhöhen sich die Gesamtschulkapazitäten im Stadt-
bezirk Kalk auf folgenden Bestand:
Schule Züge
SEK I
Plätze SEK
I
(Richtfrequenz
27)
Züge
SEK II
Plätze
SEK II
(Ø 19,5)
Katharina-Henoth-Gesamtschule,
Adalbertstraße 6 162 5 97,5
Neue Schulen
Bildungscampus Erzbis-
tum inkl. Gesamtschule Ab 2024/25 4 108 4 78
Gesamtschule Kalk 1 im In-
terim Brügelmannstraße ab 2025/26 4 108 4 78
Gesamtschule Kalk 2 noch ohne
Jahr 4 108 4 78
Summe Kalk 18 486 17 331,5
Mit dem entstehenden Angebot an Gesamtschulplätzen würde der Bedarf, der sich auf Grund-
lage der Bevölkerungsprognose bis 2035 und den Ergebnissen der Elternbefragung errechnet,
für den Stadtbezirk Kalk perspektivisch gedeckt.
Bereits in unmittelbarer Zukunft, zum Schuljahr 2025/26, lässt sich für den Stadtbezirk Kalk ein
Bedarf von rund 420 Gesamtschulplätzen prognostizieren, dem lediglich die vorhandenen 162
Plätze gegenüberstehen. Das aktuelle Anmeldeverfahren für das Schuljahr 2024/25 weist so-
wohl für die Katharina-Henoth-Gesamtschule in Kalk als auch für die Gesamtschulen im be-
nachbarten Stadtbezirk Mülheim hohe Ablehnungszahlen auf. Die vorhandenen Plätze in Mül-
heim sollten nach den Prognosen rechnerischen für die Schüler*innen mit Wohnsitz in Mülheim
ausreichen. Die dort ansässigen vier Gesamtschulen werden demnach auch von Schüler*innen
aus anderen Stadtbezirken angefragt. Es ist anzunehmen, dass die Erweiterung des Platzan-
gebots in Kalk auch die Anmeldesituation in Mülheim entlasten würde.
Es besteht folglich akuter Handlungsbedarf, die Gesamtschulkapazitäten im Stadtbezirk Kalk
zu erweitern.
3. Neue Gesamtschule im Stadtbezirk Kalk
Mit dieser Vorlage erfolgt die schulrechtliche Errichtung einer Gesamtschule für den Stadtbezirk
Kalk mit vier Zügen in der Sekundarstufe I und vier Zügen in der Sekundarstufe II zum Schuljahr
2025/26, aufbauend ab dem 5. Schuljahr. Der Vollausbau mit allen neun Jahrgangsstufen wird
zum Schuljahr 2033/34 abgeschlossen sein, wenn der Einschulungsjahrgang 2025/26 in die
Qualifizierungsstufe 2 (Q2) eintritt und zum Schuljahresende das Abitur erlangen wird.
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Das Raumprogramm muss Ganztagesbedarfe ebenso abbilden wie die Bedarfe für das Ge-
meinsame Lernen.
Da die Schule von Beginn an Gemeinsames Lernen anbieten soll, ist jährlich mit einem Anstieg
der Schüler*innenzahl in der Sekundarstufe I um 108 zu rechnen. Im Vollausbau stehen an
diesem Schulstandort insgesamt rund 648 zusätzliche Plätze in der Sekundarstufe I und 234
Plätze in der Sekundarstufe II an Gesamtschulen Kölns zur Verfügung. Hiervon entfallen nach
derzeitiger Erlasslage (Regelfall) bis zu 72 Plätze auf Schüler*innen im Gemeinsamen Lernen
in der Sekundarstufe I.
Da sich das Investorenverfahren zum vorgesehenen Schulstandort derzeit in der Verhandlung
befindet, ist das Fertigstellungsdatum des zukünftigen Schulgebäudes vertraglich noch nicht
fixiert. Nach derzeitiger Einschätzung soll der finale Standort, der für die Schule vorgesehen ist,
zum Schuljahr 2028/29 bezugsbereit sein. Hierdurch wird es notwendig, dass die Gesamtschule
ab dem Schuljahr 2025/26 bis zum Schuljahr 2028/29 an einem Interimsstandort geführt wird.
Als Interimsstandort zum vorgezogenen Start ist das Schulgebäude des neuen Gymnasiums
im Stadtteil Deutz geeignet. Aus diesem Grund wird die schulrechtliche Errichtung der neuen
Gesamtschule Kalk zunächst unter der Adresse Brügelmannstraße 10, 50679 Köln-Deutz, vor-
gesehen. Dort können die beide parallel startenden Schulen mit je 4 Zügen in der Sekundarstufe
I (Gymnasium und Gesamtschule) für drei Jahre gemeinsam untergebracht werden.
3.1. Interimsstandort Brügelmannstraße
Zum Schuljahr 2025/26 startet im Stadtteil Deutz ein 4/6 -zügiges Gymnasium in einem neu
errichteten Schulgebäude in der Brügelmannstraße, aufbauend ab dem 5. Schuljahr (Vorlage
1057/2024). Der Vollausbau mit allen neun Jahrgangsstufen wird zum Schuljahr 2033/34 abge-
schlossen sein.
Für ein begrenztes Zeitfenster verfügt das Schulgebäude demnach über räumliche Kapazitäten.
Die schulrechtliche Errichtung der Gesamtschule erfolgt aufbauend für vier Züge in der Sekun-
darstufe I und vier Züge in der Sekundarstufe II. Eine 4/4-zügige Gesamtschule kann im Inte-
rimsstandort nicht auf Dauer abgebildet werden. Da sich das Gymnasium in Deutz selbst im
Aufbau befindet, kann der Standort ab dem Schuljahr 2025/26 für maximal drei Jahre als Interim
für die Gesamtschule betrieben werden. Der finale Standort der Gesamtschule muss daher zum
Schuljahr 2028/29 bezugsfertig sein. Andernfalls müsste ab dem Schuljahr 2028/29 ein zusätz-
licher interimistischer Standort für die Jahrgänge gesucht werden, die am Standort Brügelmann-
straße aufgrund des weiterhin aufwachsenden Gymnasiums nicht mehr untergebracht werden
können.
Für die nach § 79 Schulgesetz NRW vorgeschriebenen Bereitstellung und Unterhaltung der
Schulanlage und des Schulgebäudes für einen ordnungsgemäßen Unterricht wird somit Sorge
getragen.
Die sich hieraus ergebenden Aufwendungen für Schulmieten, die über den Flächenverrech-
nungspreis dem Amt für Schulentwicklung in Rechnung gestellt werden, stehen im Hpl
2023/2024 im Teilplan 0301, Teilplanzeile 16 in entsprechender Höhe zur Verfügung. Für die
Haushaltsjahre 2025 ff. wird das Dezernat für Bildung, Jugend und Sport im Rahmen des Haus-
haltsplanaufstellungsprozesses 2025 ff. innerhalb des dann zugewiesenen Budgets die erfor-
derlichen Mittel, ggf. durch Umschichtungen, vorsehen.
3.2. Kosten
Sekretariat
Die neue Gesamtschule für den Stadtbezirk Kalk beginnt aufbauend mit der Jahrgangsstufe 5
im Schuljahr 2025/26 und wächst pro Schuljahr. Im Vollausbau verfügt die Schule insgesamt
über rund 648 Plätze in der Sekundarstufe I und 234 Plätze in der Sekundarstufe II, darunter
bis zu 72 Plätze (nach Regelfall) für Schüler*innen im Gemeinsamen Lernen in der Sekundar-
stufe I.
Der Stellenbedarf und die daraus resultierenden Personalkosten in Schulsekretariaten richten
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sich neben den zu erwartenden Schüler*innenzahlen u. a. nach der Schulform und der damit
verbundenen Bewertung der Schulsekretariatsstellen.
Die Errichtung der Gesamtschule löst ab dem Schuljahr 2025/26 über die Jahre aufbauend
insgesamt einen zusätzlichen Bedarf in Höhe von 1,6 Stellen EG 7 TVöD Verwaltungsbeschäf-
tige und somit insgesamt Personalkosten in Höhe von 105.120 € aus.
Die Finanzierung für die aufbauenden Mehrbedarfe für das Schulsekretariat der Gesamtschule
wird zeitgerecht durch Dezernat I sichergestellt.
Büroarbeitsplatz
Für die neue Gesamtschule sind jährlich 9.700 € als Kosten je eines Büroarbeitsplatzes zu
berücksichtigen. Bei 1,6 Stellenanteilen Verwaltungsbeschäftige ergeben sich Büroarbeitsplatz-
kosten in Höhe von 15.520 €. Die Finanzierung der Büroarbeitsplatzkosten von jährlich 15.520
€ erfolgt ab dem Haushaltsjahr 2025 aus Mitteln im Teilergebnisplan des Amtes für Schulent-
wicklung in der Produktgruppe 0301, Schulträgeraufgaben in Teilplanzeile 13, Aufwendungen
für Sach- und Dienstleistungen.
Dezernat IV, Bildung, Jugend und Sport wird im Rahmen des Haushaltsplanaufstellungspro-
zesses 2025/2026 ff. innerhalb des zugewiesenen Budgets die erforderlichen Mittel, gegebe-
nenfalls durch Umschichtungen, vorsehen.
Hausmeisterstelle(n)
Die Reinigungs- und Hausmeisterleistungen werden sowohl im neuen Schulgebäude in der
Brügelmannstr. in Deutz als auch im finalen Schulgebäude im Stadtteil Kalk durch den Investor
/ Eigentümer / Vermieter erbracht.
4. Abstimmung mit den benachbarten Schulträgern
§ 80 Absatz 2 Schulgesetz NRW verpflichtet die Schulträger, in enger Zusammenarbeit und
gegenseitiger Rücksichtnahme auf ein regional ausgewogenes, vielfältiges und umfassendes
Angebot zu achten und benachbarte Schulträger rechtzeitig anzuhören, die durch die Planun-
gen in ihren Rechten betroffen sein können. Als benachbarte Schulträger sind Gemeinden zu
verstehen, die unmittelbar an das Kölner Stadtgebiet angrenzen (Nachbargemeinden). Im
Sinne der vertrauensvollen Zusammenarbeit werden auch Träger von Ersatzschulen auf Kölner
Stadtgebiet (private Schulen) beteiligt. Nach § 80 Absatz 7 Schulgesetz NRW informieren sich
die Träger öffentlicher Schulen und die Träger von Ersatzschulen gegenseitig über ihre Planun-
gen.
Die Verwaltung hat die angrenzenden Nachbarkommunen auf der rechten Rheinseite sowie die
privaten Schulträger von Gesamtschulen über die Planungsabsichten informiert und ist somit
insbesondere dem Anhörungserfordernis gemäß § 80 Absatz 2 Schulgesetz NRW nachgekom-
men.
Lediglich das Erzbistum Köln, das zum Schuljahr 2024/25 eine 4/4 -zügige Gesamtschule im
Bildungscampus Kalk gründet, äußerte Bedenken hinsichtlich der bestehenden Nachfrage nach
Gesamtschulplätzen. Im persönlichen Gespräch konnte klargestellt werden, dass die Kapazitä-
ten, die durch die Gesamtschule des Erzbistums geschaffen werden, in der Bedarfsprognose
der Schulentwicklungsplanung einkalkuliert wurden. Wie in Abschnitt 2 dargestellt, besteht auch
unter Berücksichtigung der entstehenden Züge in privater Trägerschaft akuter Handlungsbe-
darf, die Gesamtschulkapazitäten in Kalk zu erweitern.
5. Anordnung der sofortigen Vollziehung
Es liegt im dringenden öffentlichen Interesse, dass der Schulträger nicht durch eingelegte
Rechtsmittel Einzelner gegen die vorgesehene und zwingend erforderliche schulrechtliche Er-
richtung der Gesamtschule Kalk am Interimsstandort Brügelmannstraße 10, 50679 Köln-Deutz
zu einem erheblichen finanziellen, personellen und organisatorischen Aufwand für die Dauer
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eines möglicherweise mehrjährigen juristischen Verfahrens gezwungen wird. Insbesondere
liegt es im Interesse der Eltern, rechtzeitig vor Beginn des Schuljahres 2025/26 Klarheit über
das zukünftige Schulplatzangebot an Gesamtschulen zu haben. Daher ist für die Ausführung
des Beschlusses zur schulrechtlichen Errichtung die sofortige Vollziehung gemäß § 80 Absatz
2 Ziffer 4 Verwaltungsgerichtsordnung (besonderes öffentliches Interesse) anzuordnen.
Anlagen
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1393/2024/1
- Typ
- Dringlichkeitsvorlage Bezirksvertretung
- Datum
- 25.06.2024
- Erstellt
- 14.06.2024 10:29