1485/2020
Festlegung der Anzahl der stimmberechtigten Ausschussmitglieder
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Anlage 1 Übersicht Anzahl Stimmberechtigter in den Wahlperioden 2009/2014 und 2014/2020
1926 Zeichen
Anlage 1
Seite 1
Übersicht über die Anzahl der
stimmberechtigten Ausschussmitglieder
in den Wahlperioden 2009 -2014 und 2014 -2020
Pflichtausschüsse 2009 2014 Hinweis
Hauptausschuss 14 14 § 20 Hauptsatzung
Finanzausschuss
angegliedert
Betriebsausschuss Veranstaltungszentrum 1
13 13
§ 5 Abs. 1 EigBetr.VO NRW*
Jugendhilfeausschuss 15 15 gesonderte Vorlage
Rechnungsprüfungsausschuss 13 13 § 57 Abs. 2 GO NRW*
Wahlprüfungsausschuss 7 9 § 40 Abs. 1I KWahlG* NRW
Kreiswahlausschuss 7 6 § 10 Abs. 3 LWahlG* NRW
Freiwillige Ausschüsse
Ausschuss für Allgemeine Verwaltung
und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales
13 13
Ausschuss für Anregungen und Beschwerden 13 13
Bauausschuss
angegliedert
Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft
7 9
§ 5 Abs. 1 EigBetr.VO NRW*
Gesundheitsausschuss 7 9
Ausschuss für Kunst und Kultur
zugleich
Fachausschuss für Denkmalschutz und
Denkmalpflege
angegliedert
Betriebsausschuss der
eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen
Bühnen der Stadt Köln
Betriebsausschuss Gürzenich-Orchester
Betriebsausschuss Wallraf-Richartz
Museum /Fondation Corboud)
13 13
§ 23 Abs. 2 DSchG NRW
§ 5 Abs. 1 EigBetr.VO NRW*
Liegenschaftsausschuss 7 9
Ausschuss für Schule und Weiterbildung 13 13 § 85 Abs. 1 SchulG* NRW
Ausschuss für Soziales und Senioren 13 13
Sportausschuss 13 13
Stadtentwicklungsausschuss 13 13
Ausschuss für Umwelt und Grün
angegliedert
Betriebsausschuss Abfallwirtschaftsbetrieb
13 13
§ 5 Abs. 1 EigBetr.VO NRW*
Verkehrsausschuss 13 13
1 (Betriebsausschüsse sind bedingte Pflichtausschüsse)
Anlage 1
Seite 2
*Erläuterung der Abkürzungen:
GO NRW Gemeindeordnung NRW
DschG NRW Denkmalschutzgesetz NRW
EigBetr.VO NRW Eigenbetriebsverordnung NRW
KWahlG NRW Kommunalwahlgesetz NRW
LWAhlG NRW Landeswahlgesetz NRW
SchulG NRW Schulgesetz NRW
Anlage 2 Geänderter Beschlussvorschlag für die Sitzung des Rates am 05.11.2020
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Anlage 2 zur Vorlage 1485/2020 Geänderter Beschlussvorschlag Beschluss: I. Der Rat setzt die Anzahl der stimmberechtigten Mitglieder für die nachfolgenden Ausschüsse wie folgt fest: 1. Hauptausschuss ___________ 2. Wahlprüfungsausschuss ___________ (Der Beschluss wird in der Sitzung formuliert) II. (Sofern der Rat unter I. eine Änderung der Mitliederzahl des Hauptausschusses beschließt, muss § 20 der Hauptsatzung der Stadt Köln geändert werden. Andernfalls entfällt der Beschlusspunkt.) Entsprechend dem Beschluss zu I. beschließt der Rat, die Hauptsatzung wie folgt zu ändern: (Der Beschluss wird in der Sitzung formuliert.) III. Die Entscheidung über die Anzahl der stimmberechtigten Mitglieder aller weiteren Ausschüsse (übrige Pflichtausschüsse und freiwillige Ausschüsse) wird in die nächste Sitzung vertagt. Begründung: Aufgrund der aktuellen Pandemiesituation werden in der ersten Ratssitzung nur der Hauptausschuss und der Wahlprüfungsausschuss gemäß § 40 Abs. 1 Kommunalwahlgesetz NRW gebildet.
Anlage 3 Aktualisierter Beschlussvorschlag für die Sitzung des Rates am 03.12.2020
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Anlage 3 zur Vorlage 1485/2020 Aktualisierter Beschlussvorschlag für die Sitzung des Rates am 03.12.2020 Beschluss: 1. Dem Kreiswahlausschuss gehören nach § 10 Absatz 3 Satz 1 Landeswahlgesetz NRW der Kreiswahlleiter und 6 Beisitzer als Mitglieder an. 2. Der Rat setzt in Ergänzung zu seinem Beschluss vom 5. November 2020 die Anzahl der stimmberechtigten Ausschussmitglieder für die nachfolgenden Ausschüsse gemäß § 58 Absatz 1 Gemeindeordnung NRW wie folgt fest: (Der Beschluss wird in der Sitzung formuliert.) Der Beschluss gilt nicht für den Wahlausschuss nach Kommunalwahlgesetz und den Jugendhilfeausschuss – Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie, da für diesen vorrangige spezialgesetzliche Regelungen zu berücksichtigen sind. Begründung: Aufgrund der aktuellen Pandemiesituation wurden in der ersten Ratssitzung am 05.11.2020 nur der Hauptausschuss und der Wahlprüfungsausschuss gebildet. Die Entscheidung über die Anzahl der stimmberechtigten Mitglieder aller weiteren Ausschüsse (übrige Pflichtausschüsse und freiwillige Ausschüsse) wurde in die nächste Sitzung vertagt.
Beschlussvorlage Rat
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle OB/01 Vorlagen-Nummer 1485/2020 Freigabedatum 26.10.2020 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Festlegung der Anzahl der stimmberechtigten Ausschussmitglieder Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: 1. Der Rat setzt die Anzahl der Mitglieder des Kreiswahlausschusses entsprechend § 10 Absatz 3 Satz 1 Landeswahlgesetz auf 6 Mitglieder fest. 2. Der Rat setzt gemäß § 58 Absatz 1 Gemeindeordnung NRW die Anzahl der stimmberechtigten Ausschussmitglieder für die nachfolgenden Ausschüsse wie folgt fest: (Der Beschluss wird in der Sitzung formuliert.) Der Beschluss gilt nicht für den Wahlausschuss nach Kommunalwahlgesetz und den Jugendhil- feausschuss – Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie, da für diese vorrangige spezialge- setzliche Regelungen zu berücksichtigen sind. 3. (Sofern der Rat unter 2. eine Änderung der Mitliederzahl des Hauptausschusses beschließt, muss § 20 der Hauptsatzung der Stadt Köln geändert werden. Andernfalls entfällt der Be- schlusspunkt.) Entsprechend dem Beschluss zu 2. beschließt der Rat, die Hauptsatzung wie folgt zu ändern: (Der Beschluss wird in der Sitzung formuliert.) Rat 05.11.2020 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Im Rahmen des § 58 Absatz 1 Satz 1 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) kann der Rat die Zahl der Ausschussmitglieder im Rahmen seines Organisationsermessens nach sachgerechten Kriterien frei bestimmen. Er ist dabei nicht verpflichtet, die Zahl der Ausschussmitglieder so festzulegen, dass alle Fraktionen im Ausschuss vertreten sind. Zu Mitgliedern der Ausschüsse können außer im Hauptausschuss neben Ratsmitgliedern auch sach- kundige Bürger bestellt werden. Die Zahl der sachkundigen Bürger darf die Zahl der Ratsmitglieder in den einzelnen Ausschüssen nicht erreichen (§ 58 Absatz 3 GO NRW). Die Anzahl der Mitglieder des Hauptausschusses ist in § 20 Absatz 1 Satz 1 und 2 der Hauptsatzung dem Hauptausschuss festgelegt. Dem Hauptausschuss gehören derzeit neben der Oberbürgermeis- terin als Vorsitzenden weitere dreizehn stimmberechtigte Ratsmitglieder an. Soweit hier eine Ände- rung erfolgen soll, ist dies durch eine entsprechende Änderung der Hauptsatzung möglich. Die vorgenannten Ausführungen gelten nicht für die nachfolgenden Ausschüsse: - Kreiswahlausschuss nach Landeswahlgesetz (LWahlG) Gemäß §10 Absatz 3 Satz 1 LWahlG besteht der Kreiswahlausschuss aus dem Kreiswahlleiter als Vorsitzenden und sechs Beisitzern, die von den zuständigen Kreistagen und Räten der kreis- freien Städte gewählt werden; eine Benennung oder Bestellung weiterer Mitglieder ist nicht zu- lässig. - Wahlausschuss nach Kommunalwahlgesetz (KWahlG) Die Anzahl der stimmberechtigten Mitglieder des Wahlausschusses nach Kommunalwahlgesetz wird im Vorfeld der nächsten Kommunalwahl mit gesonderter Vorlage festgesetzt. Dieses Verfah- ren wurde auch in der Wahlperiode 2014/2020 angewendet. Die Wahl der Beisitzer und Beisitze- rinnen des Wahlausschusses für die Kommunalwahl 2020 wurde erst in der 50. Sitzung des Ra- tes am 09.07.2019 (1584/2019) beschlossen. - Jugendhilfeausschuss Die Bildung des Jugendhilfeausschusses ist spezialgesetzlich unter §§ 70 und 71 SGB VIII gere- gelt. Die Besetzung des Jugendhilfeausschusses erfolgt mit gesonderter Vorlage, die dem Rat zu seiner folgenden Sitzung am 10.11.2020 vorgelegt wird. Die Anzahl der stimmberechtigten Ausschussmitglieder der vorherigen Wahlperioden ist der beilie- genden Anlage zu entnehmen. Anlage 1
Beratungsverlauf (2)
Details
- Aktenzeichen
- 1485/2020
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 26.10.2020
- Erstellt
- 18.05.2020 15:32