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V/0436/2021

Gewährung von Zuschüssen an Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen im Stadtbezirk Münster-West

Vorlagen 19.05.2021

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-West, Sitzung am 27.05.2021, TOP 6.2

Anlage 1

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Beschlussvorlage

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Anlage A

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Anlage 1

3143 Zeichen

Bezirksvertretung Münster-West                                        
Präambel 
Die Bezirksvertretung Münster-West hat im Rahmen der allgemeinen Daseinsvorsorge für die Einwohnerin-
nen und Einwohner im Stadtbezirk eine besondere Verantwortung für die Vereine, Verbände und sonstigen 
Vereinigungen und Institutionen. 
Sie sieht sich als verlässlicher und verantwortungsvoller Partner und unterstützt die vielfältigen Projekte, ein-
zelnen Veranstaltungen und besonderen Aktivitäten durch die Bereitstellung von Finanzmitteln. 
Transparenz schafft Vertrauen. 
Die Bezirksvertretung Münster-West hat daher die folgenden 
 
Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen  
an Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Institutionen  
im Stadtbezirk Münster-West 
beschlossen. 
 
1. Zuschüsse an Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Institutionen im Stadtbezirk 
Münster-West werden durch die Bezirksvertretung grundsätzlich auf der Basis dieser Richtlinien 
gewährt. 
2. Ziel der Zuschussgewährung ist es, die bezirksbezogenen und in den jeweiligen Stadtteil wi r-
kenden Aktivitäten, die der Allgemeinheit dienen, zu fördern und das ehrenamtliche Engag e-
ment der Einwohnerinnen und Einwohner  zu stärken. Besonders förderungswürdig sind Ma ß-
nahmen und Projekte, die Kinder und Jugendliche , ältere Menschen und Menschen mit Migrat i-
onshintergrund einbinden. 
3. Die Bezirksvertretung gewährt auf der Grundlage des § 37 Abs. 1 Buchstabe d der Gemeind e-
ordnung NRW in Verbindung mit § 21 Abs. 1 Ziffer 7 der Hauptsatzung der Stadt Münster auf 
Antrag Zuschüsse 
 für Projekte, Einzelveranstaltungen, besondere Aktivitäten  
 Jubiläen, die durch 25 teilbar sind.  
Die Anträge müssen begründet werden.  
4. Die Höhe der Zuschüsse richtet sich nach den im Haushaltsjahr zur Verfügung stehenden F i-
nanzmitteln und der Zahl der vorliegenden Anträge. Die Bezirksvertretung kann in Einzelfällen 
einen Nachweis über die Verwendung  des gewährten Zuschusses verlangen.  
5. Zuschüsse durch die Bezirksvertretung werden in aller Regel nicht gewährt, wenn  
 der Verein etc. bei der Antragstellung nicht mindestens 1 Jahr besteht  
 eine Einzelförderung durch andere städtische Stellen erfolgt  
 Dachverbände Zuschüsse für Mitgliedsvereine erhalten, die diese direkt oder indirekt 
weitergeben. 
6. Projekte, einzelne Veranstaltungen und besondere Aktivitäten werd en nur dann gefördert, wenn 
sie nicht den erklärten Zielen des jeweiligen Vereins entsprechen und stadtteilorientiert durchg e-
führt werden. 
7. Im Rahmen von Jubiläen können auch Veranstaltungen gemäß Ziffer 6. gefördert werden.  
8. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung  von Zuschüssen besteht nicht.  
9. Über die Möglichkeit der Beantragung von Zuschüssen wird in geeigneter Weise informiert. A b-
gabefrist für Anträge ist der 31.03. und 30.09. eines jeden Jahres.  
Die Bezirksverwaltung West hält einen Antragsvordruck bereit, der auch online 
(http://www.stadt-muenster.de/fileadmin/user_upload/stadt-muenster/33_buergerservice/pdf/  
vereinszuschuss_west.pdf) abgerufen werden kann. 
 
10. Die Richtlinien treten mit Wirkung vom 01.01.2007 in Kraft.

Beschlussvorlage

4055 Zeichen

V/0436/2021 
V/0436/2021 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
Gewährung von Zuschüssen an Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen im 
Stadtbezirk Münster-West 
 
Beratungsfolge 
 
   27.05.2021 Bezirksvertretung Münster-West Entscheidung 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Den unten aufgeführten Vereinen und Institutionen werden für den beantragten Zweck Zuschüs-
se in folgender Höhe gewährt: 
 
Verein/Institution Zuschusszweck Zuschusshöhe 
Bücher-Plausch Albachten, Lite-
ratur-Initiative von Renate Rave-
Schneider und Andrea Timm 
Literatur-Treffen mit Buchvorstellungen, 
Gastautoren im Privathaushalt von Frau 
Timm 
50,00 € 
Musikschule Albachten e. V. Anschaffung eines neuen Mischpultes 1.500,00 € 
St. Hubertus Schützenbruder-
schaft Albachten e. V. 
100jähriges Vereinsjubiläum 400,00 € 
1. FC Gievenbeck 1949 e.V. Anschaffung von Spieler- und Trainerkabi-
nen als Witterungsschutz 
2.000,00 € 
Förderverein der Tanzgarden 
KG Soffie von Gievenbeck  
Anschaffung von Showkostümen für die 
Tanzgarden 
1.300,00 € 
Freundes- und Förderkreis der 
TSC-Volleyballjugend e. V. 
Kinderspielfest nach den Sommerferien am 
21.08.2021 
750,00 € 
Arbeitskreis "Älter werden in 
Mecklenbeck"/Caritasverband 
für die Stadt Münster e. V. 
Geräte für den intergenerativen 
Fitnessparcour 
2.400,00 € 
DJK Wacker Mecklenbeck e.V. Anschaffung von Möbeln für die Außenter-
rasse 
2.000,00 € 
DJK SC Nienberge e. V. Stadionfamilienfest 1.500,00 € 
DJK SC Nienberge e. V. 75-jähriges Vereinsjubiläum   300,00 € 
St. Sebastian Schützenbruder-
schaft Nienberge von 1893 e.V. 
Anschaffung von Lichtgewehren für die Ju-
gendabteilung des Vereins 
800,00 € 
Lärmschutz Nienberge e.V. Kauf und Aufstellung von 5 Sitzbänken so-
wie 5 Hinweisschildern auf den Wanderwe-
gen des Lärmschutzwalls 
2.300,00 € 
Amt für Bürger- und 
Ratsservice 
 
21.05.2021 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Frau Vennemann 
Telefon: 492-1642  
Vennemann@stadt-
muenster.de

- 2 - 
V/0436/2021 
Senioreneinrichtung der Caritas 
Nienberge Kirmstraße 18 
privatorganisierte Singestunde in der Cari-
taseinrichtung 
240,00 € 
Kita Kindertraum Kleinkinderrutsche                                   
Krippen-Bewegungsset 
500,00 € 
CVJM Münster 
Anne-Jakobi-Haus Roxel 
Wellenrutsche für den Kita-Garten 500,00 € 
Musikschule Roxel e. V. digitale Transformation (Digitale Unter-
richtsgestaltung) 
4.000,00 € 
St. Pantaleon Schützenbruder-
schaft Roxel e. V. 
200jähriges Vereinsjubiläum 800,00 € 
 Summe  21.340,00 € 
 
2. Der Zuschussantrag der St. Pantaleon Schützenbruderschaft Roxel e. V. zur Vereinschronik 
wird in die zweite Jahreshälfte geschoben. 
 
3. Der Zuschussantrag des Trägervereins Haus der Begegnung Albachten wird abgelehnt. 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Teilergebnisplan 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 0101 Bezirksvertretungen 2021   
Zeile 13 Aufwendungen für Sach- und 
Dienstleistungen 
2021 5.270,00  
Zeile 15  Transferaufwendungen 2021 16.070,00  
 
Begründung: 
 
Nach § 37 Abs. 1 Buchstabe d der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein -Westfalen sind die Be-
zirksvertretungen für die Betreuung und Unterstützung örtlicher Vereine, Verbände und sonstiger 
Vereinigungen und Initiativen im Stadtbezirk zuständig. Für die Gewährung von Zuschüssen gelten 
die von der Bezirksvertretung Münster-West beschlossenen Richtlinien (Anlage 1 der Vorlage). 
 
Die aufgeführten Vereine haben einen Zuschussantrag gestellt. 
 
Unter Berücksichtigung der vorliegenden Anträge, der in den Vorjahren bewilligten Zuschüsse und 
des geltend gemachten Bedarfs wurden entsprechende Empfehlungen zur Gewährung von Zuschüs-
sen in einer Sitzung des Ältestenrates der Bezirksvertretung Münster -West am 18.05.2021 ausge-
sprochen. Diese sollen nun von der Bezirksvertretung Münster-West beschlossen werden. 
 
i.A.  
 
gez. 
Remmers 
 
Anlagen:  
 
Anlage 1: Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen an Vereine, Verbände und sonstige Vereini-
gungen und Institutionen im Stadtbezirk Münster-West

Anlage A

1819 Zeichen

Anlage A zur V/0436/2021 
 
Kurzüberblick 
Gewährung von Zuschüssen an Vereine, Verbände und Institutionen im Stadtbezirk Münster-
West 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Die Bezirksvertretung Münster-West hat Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen erlassen 
und entscheidet auf dieser Grundlage über die gestellten Anträge.  
 
Die Entscheidung einer Zuschussvergabe aus dem eigenen Budget erfolgt dabei unter Berück-
sichtigung der bisher gewährten Zuschüsse sowie der Erfahrung aus den Vorjahren. Die Mittel 
dienen jedenfalls der Förderung des ehrenamtlichen Engagements im Stadtbezirk, zur Pflege des 
Ortsbildes sowie zur Unterstützung der im Stadtteil aktiven Vereine und Institutionen.  
 
Finanzierung 
Produktgruppe: Nr. der PG       0101 Bezeichnung der PG   010106   Bezirksvertretung 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan x Ja  Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja x Nein   
Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? x Ja  Nein  teilw. 
Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja x Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja x Nein   
Bereits veranschlagt? x Ja  Nein   
Die Höhe der Aufwendungen oder Auszahlungen sind unabhängig von der vorhandenen Mittelbe-
reitstellung im Beschlussvorschlag zu nennen. Eine Angabe an dieser Stelle oder bei den Zielen 
reicht nicht aus. 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
x vollständig 
freiwillig 
§ 37 Abs.1 lit d GO NRW und § 21 Abs. 1 Ziffer 7 Hauptsatzung der Stadt Münster. Die Höhe der 
Mittel liegt in der alleinigen Entscheidungskompetenz der Bezirksvertretung Münster-Nord. 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
 
./.

Beratungsverlauf (1)

27.05.2021 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 6.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Kirmstraße 18

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Details

Aktenzeichen
V/0436/2021
Typ
Vorlagen
Datum
19.05.2021
Erstellt
19.05.2021 07:07