V/0436/2021
Gewährung von Zuschüssen an Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen im Stadtbezirk Münster-West
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Anlage 1
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Bezirksvertretung Münster-West Präambel Die Bezirksvertretung Münster-West hat im Rahmen der allgemeinen Daseinsvorsorge für die Einwohnerin- nen und Einwohner im Stadtbezirk eine besondere Verantwortung für die Vereine, Verbände und sonstigen Vereinigungen und Institutionen. Sie sieht sich als verlässlicher und verantwortungsvoller Partner und unterstützt die vielfältigen Projekte, ein- zelnen Veranstaltungen und besonderen Aktivitäten durch die Bereitstellung von Finanzmitteln. Transparenz schafft Vertrauen. Die Bezirksvertretung Münster-West hat daher die folgenden Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen an Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Institutionen im Stadtbezirk Münster-West beschlossen. 1. Zuschüsse an Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Institutionen im Stadtbezirk Münster-West werden durch die Bezirksvertretung grundsätzlich auf der Basis dieser Richtlinien gewährt. 2. Ziel der Zuschussgewährung ist es, die bezirksbezogenen und in den jeweiligen Stadtteil wi r- kenden Aktivitäten, die der Allgemeinheit dienen, zu fördern und das ehrenamtliche Engag e- ment der Einwohnerinnen und Einwohner zu stärken. Besonders förderungswürdig sind Ma ß- nahmen und Projekte, die Kinder und Jugendliche , ältere Menschen und Menschen mit Migrat i- onshintergrund einbinden. 3. Die Bezirksvertretung gewährt auf der Grundlage des § 37 Abs. 1 Buchstabe d der Gemeind e- ordnung NRW in Verbindung mit § 21 Abs. 1 Ziffer 7 der Hauptsatzung der Stadt Münster auf Antrag Zuschüsse für Projekte, Einzelveranstaltungen, besondere Aktivitäten Jubiläen, die durch 25 teilbar sind. Die Anträge müssen begründet werden. 4. Die Höhe der Zuschüsse richtet sich nach den im Haushaltsjahr zur Verfügung stehenden F i- nanzmitteln und der Zahl der vorliegenden Anträge. Die Bezirksvertretung kann in Einzelfällen einen Nachweis über die Verwendung des gewährten Zuschusses verlangen. 5. Zuschüsse durch die Bezirksvertretung werden in aller Regel nicht gewährt, wenn der Verein etc. bei der Antragstellung nicht mindestens 1 Jahr besteht eine Einzelförderung durch andere städtische Stellen erfolgt Dachverbände Zuschüsse für Mitgliedsvereine erhalten, die diese direkt oder indirekt weitergeben. 6. Projekte, einzelne Veranstaltungen und besondere Aktivitäten werd en nur dann gefördert, wenn sie nicht den erklärten Zielen des jeweiligen Vereins entsprechen und stadtteilorientiert durchg e- führt werden. 7. Im Rahmen von Jubiläen können auch Veranstaltungen gemäß Ziffer 6. gefördert werden. 8. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung von Zuschüssen besteht nicht. 9. Über die Möglichkeit der Beantragung von Zuschüssen wird in geeigneter Weise informiert. A b- gabefrist für Anträge ist der 31.03. und 30.09. eines jeden Jahres. Die Bezirksverwaltung West hält einen Antragsvordruck bereit, der auch online (http://www.stadt-muenster.de/fileadmin/user_upload/stadt-muenster/33_buergerservice/pdf/ vereinszuschuss_west.pdf) abgerufen werden kann. 10. Die Richtlinien treten mit Wirkung vom 01.01.2007 in Kraft.
Beschlussvorlage
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V/0436/2021 V/0436/2021 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Gewährung von Zuschüssen an Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen im Stadtbezirk Münster-West Beratungsfolge 27.05.2021 Bezirksvertretung Münster-West Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Den unten aufgeführten Vereinen und Institutionen werden für den beantragten Zweck Zuschüs- se in folgender Höhe gewährt: Verein/Institution Zuschusszweck Zuschusshöhe Bücher-Plausch Albachten, Lite- ratur-Initiative von Renate Rave- Schneider und Andrea Timm Literatur-Treffen mit Buchvorstellungen, Gastautoren im Privathaushalt von Frau Timm 50,00 € Musikschule Albachten e. V. Anschaffung eines neuen Mischpultes 1.500,00 € St. Hubertus Schützenbruder- schaft Albachten e. V. 100jähriges Vereinsjubiläum 400,00 € 1. FC Gievenbeck 1949 e.V. Anschaffung von Spieler- und Trainerkabi- nen als Witterungsschutz 2.000,00 € Förderverein der Tanzgarden KG Soffie von Gievenbeck Anschaffung von Showkostümen für die Tanzgarden 1.300,00 € Freundes- und Förderkreis der TSC-Volleyballjugend e. V. Kinderspielfest nach den Sommerferien am 21.08.2021 750,00 € Arbeitskreis "Älter werden in Mecklenbeck"/Caritasverband für die Stadt Münster e. V. Geräte für den intergenerativen Fitnessparcour 2.400,00 € DJK Wacker Mecklenbeck e.V. Anschaffung von Möbeln für die Außenter- rasse 2.000,00 € DJK SC Nienberge e. V. Stadionfamilienfest 1.500,00 € DJK SC Nienberge e. V. 75-jähriges Vereinsjubiläum 300,00 € St. Sebastian Schützenbruder- schaft Nienberge von 1893 e.V. Anschaffung von Lichtgewehren für die Ju- gendabteilung des Vereins 800,00 € Lärmschutz Nienberge e.V. Kauf und Aufstellung von 5 Sitzbänken so- wie 5 Hinweisschildern auf den Wanderwe- gen des Lärmschutzwalls 2.300,00 € Amt für Bürger- und Ratsservice 21.05.2021 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Vennemann Telefon: 492-1642 Vennemann@stadt- muenster.de - 2 - V/0436/2021 Senioreneinrichtung der Caritas Nienberge Kirmstraße 18 privatorganisierte Singestunde in der Cari- taseinrichtung 240,00 € Kita Kindertraum Kleinkinderrutsche Krippen-Bewegungsset 500,00 € CVJM Münster Anne-Jakobi-Haus Roxel Wellenrutsche für den Kita-Garten 500,00 € Musikschule Roxel e. V. digitale Transformation (Digitale Unter- richtsgestaltung) 4.000,00 € St. Pantaleon Schützenbruder- schaft Roxel e. V. 200jähriges Vereinsjubiläum 800,00 € Summe 21.340,00 € 2. Der Zuschussantrag der St. Pantaleon Schützenbruderschaft Roxel e. V. zur Vereinschronik wird in die zweite Jahreshälfte geschoben. 3. Der Zuschussantrag des Trägervereins Haus der Begegnung Albachten wird abgelehnt. II. Finanzielle Auswirkungen: Teilergebnisplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 0101 Bezirksvertretungen 2021 Zeile 13 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 2021 5.270,00 Zeile 15 Transferaufwendungen 2021 16.070,00 Begründung: Nach § 37 Abs. 1 Buchstabe d der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein -Westfalen sind die Be- zirksvertretungen für die Betreuung und Unterstützung örtlicher Vereine, Verbände und sonstiger Vereinigungen und Initiativen im Stadtbezirk zuständig. Für die Gewährung von Zuschüssen gelten die von der Bezirksvertretung Münster-West beschlossenen Richtlinien (Anlage 1 der Vorlage). Die aufgeführten Vereine haben einen Zuschussantrag gestellt. Unter Berücksichtigung der vorliegenden Anträge, der in den Vorjahren bewilligten Zuschüsse und des geltend gemachten Bedarfs wurden entsprechende Empfehlungen zur Gewährung von Zuschüs- sen in einer Sitzung des Ältestenrates der Bezirksvertretung Münster -West am 18.05.2021 ausge- sprochen. Diese sollen nun von der Bezirksvertretung Münster-West beschlossen werden. i.A. gez. Remmers Anlagen: Anlage 1: Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen an Vereine, Verbände und sonstige Vereini- gungen und Institutionen im Stadtbezirk Münster-West
Anlage A
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Anlage A zur V/0436/2021 Kurzüberblick Gewährung von Zuschüssen an Vereine, Verbände und Institutionen im Stadtbezirk Münster- West Ziele/Teilziele/Zielerreichung Die Bezirksvertretung Münster-West hat Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen erlassen und entscheidet auf dieser Grundlage über die gestellten Anträge. Die Entscheidung einer Zuschussvergabe aus dem eigenen Budget erfolgt dabei unter Berück- sichtigung der bisher gewährten Zuschüsse sowie der Erfahrung aus den Vorjahren. Die Mittel dienen jedenfalls der Förderung des ehrenamtlichen Engagements im Stadtbezirk, zur Pflege des Ortsbildes sowie zur Unterstützung der im Stadtteil aktiven Vereine und Institutionen. Finanzierung Produktgruppe: Nr. der PG 0101 Bezeichnung der PG 010106 Bezirksvertretung Auswirkungen auf den Ergebnisplan x Ja Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja x Nein Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? x Ja Nein teilw. Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja x Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja x Nein Bereits veranschlagt? x Ja Nein Die Höhe der Aufwendungen oder Auszahlungen sind unabhängig von der vorhandenen Mittelbe- reitstellung im Beschlussvorschlag zu nennen. Eine Angabe an dieser Stelle oder bei den Zielen reicht nicht aus. Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig x vollständig freiwillig § 37 Abs.1 lit d GO NRW und § 21 Abs. 1 Ziffer 7 Hauptsatzung der Stadt Münster. Die Höhe der Mittel liegt in der alleinigen Entscheidungskompetenz der Bezirksvertretung Münster-Nord. Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) ./.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (1)
- Kirmstraße 18
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Details
- Aktenzeichen
- V/0436/2021
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 19.05.2021
- Erstellt
- 19.05.2021 07:07