V/1061/2004
Baugebiet Am Herzkamp
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Beschlussvorlage
2883 Zeichen
DER OBERBÜRGERMEISTER Tiefbauamt Betrifft Baugebiet Am Herzkamp - Bebauungsplan Nr. 418 Hiltrup: 1. Aufhebung des Baubeschlusses vom 08.02.2001 2. Ausweisung als Tempo-30-Zone Beratungsfolge 02.02.2005 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Entscheidung Beschlussvorschlag: Sachentscheidung: 1. Der Beschluss vom 08.02.2001 auf der Grundlage der 2. Änderung des Lageplanes Nr. 8841 3(5) vom 15.11.2000 wird in Bezug auf die geplante Aufpflasterung im Baugebiet aufgehoben. 2. Das Baugebiet wird als Tempo-30-Zone ausgewiesen. Kosten/Folgekosten Es entstehen gegenüber der Umsetzung der ursprünglichen Planung keine Mehrkosten. Finanzierung/Mittelbereitstellung Die Mittel stehen aktuell in der Haushaltsstelle „6305.950.1340.7 Baukosten Straßen BG Am Herz- kamp“ zur Verfügung. Begründung: Am 08.02.2001 wurde der Baubeschluss für die Erschließungsstraßen im Bebauungsplan Nr. 418 Hiltrup gefasst. Dieser Baubeschluss beinhaltet im Einmündungsbereich der Straße „Pfarrer- Ensink-Weg“ den Bau einer Aufpflasterung und die Markierung von Stellplätzen im Baugebiet, um eine Ausweisung als verkehrsberuhigten Bereich zu ermöglichen. Bei einem gemeinsamen Ortstermin von Mitarbeitern des Stadtplanungsamtes, des Ordnungsam- tes und des Tiefbauamtes wurde festgestellt, dass es nicht möglich ist, die im Baugebiet erforderli- chen 12 Stellplätze im öffentlichen Verkehrsraum nachzuweisen (siehe Anlage). Diese Anzahl von Stellplätzen orientiert sich an der Hochbebauung und muss dann nachgewiesen werden, wenn das Baugebiet als verkehrsberuhigter Bereich ausgewiesen wird. Vorlagen-Nr.: V/1061/2004 Auskunft erteilt: Frau Vissing Ruf: 492 66 44 E-Mail: Christel.Vissing@stadt-muenster.de Datum: 21.12.2004 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - Die Anwohner haben ihre Zufahrten und privaten Vorflächen ihrer Häuser so ausgestaltet, dass dort größtenteils das Abstellen von mindestens 2 eigenen Fahrzeugen möglich ist. Das hat zum einen den Vorteil, dass der öffentliche Verkehrsraum weniger beparkt wird, zum an- deren aber den Nachteil, dass es bei der recht engen Verkehrsfläche unter Berücksichtigung der Schleppkurven zum Ein- und Ausparken, nicht möglich ist, ausreichend viele Stellplätze im öffentli- chen Verkehrsraum nachzuweisen. Bei dem o. g. Ortstermin wurde ebenfalls festgestellt, dass die geplante Aufpflasterung im Ein- mündungsbereich nicht zwingend als verkehrsberuhigendes Element gebaut werden muss. Die bereits durch ein Hochbord verengte Einmündung ermöglicht PKW bereits jetzt das Fahren nur mit Schrittgeschwindigkeit, für Müllfahrzeuge besteht auch ohne die Aufpflasterung bereits jetzt eine Engstelle. Für alle Verkehrsteilnehmer stellt die Aufpflasterung eher ein Hindernis als eine Verbesserung der Verkehrsverhältnisse dar. i. V. gez. Joksch Anlage
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: in der Fassung der Ergänzungsvorlage beschlossen
Zur SitzungOrte (2)
- Am Herzkamp
- Pfarrer-Ensink-Weg
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/1061/2004
- Typ
- Vorlage
- Datum
- 28.12.2004
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37