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V/1061/2004

Baugebiet Am Herzkamp

Vorlage 28.12.2004

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Hiltrup, Sitzung am 14.04.2005, TOP 5.2

Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

2883 Zeichen

DER OBERBÜRGERMEISTER 
Tiefbauamt 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Baugebiet Am Herzkamp - Bebauungsplan Nr. 418 Hiltrup: 
1. Aufhebung des Baubeschlusses vom 08.02.2001 
2. Ausweisung als Tempo-30-Zone 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
02.02.2005 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
Sachentscheidung: 
1. Der Beschluss vom 08.02.2001 auf der Grundlage der 2. Änderung des Lageplanes Nr. 8841 
3(5) vom 15.11.2000 wird in Bezug auf die geplante Aufpflasterung im Baugebiet aufgehoben. 
2. Das Baugebiet wird als Tempo-30-Zone ausgewiesen. 
 
 
Kosten/Folgekosten 
 
Es entstehen gegenüber der Umsetzung der ursprünglichen Planung keine Mehrkosten. 
 
Finanzierung/Mittelbereitstellung 
 
Die Mittel stehen aktuell in der Haushaltsstelle „6305.950.1340.7 Baukosten Straßen BG Am Herz-
kamp“ zur Verfügung. 
 
 
 
 
Begründung: 
Am 08.02.2001 wurde der Baubeschluss für die Erschließungsstraßen im Bebauungsplan Nr. 418 
Hiltrup gefasst. Dieser Baubeschluss beinhaltet im Einmündungsbereich der Straße „Pfarrer-
Ensink-Weg“ den Bau einer Aufpflasterung und die Markierung von Stellplätzen im Baugebiet, um 
eine Ausweisung als verkehrsberuhigten Bereich zu ermöglichen. 
 
Bei einem gemeinsamen Ortstermin von Mitarbeitern des Stadtplanungsamtes, des Ordnungsam-
tes und des Tiefbauamtes wurde festgestellt, dass es nicht möglich ist, die im Baugebiet erforderli-
chen 12 Stellplätze im öffentlichen Verkehrsraum nachzuweisen (siehe Anlage). Diese Anzahl von 
Stellplätzen orientiert sich an der Hochbebauung und muss dann nachgewiesen werden, wenn das 
Baugebiet  als verkehrsberuhigter Bereich ausgewiesen wird. 
Vorlagen-Nr.: 
V/1061/2004 
Auskunft erteilt: 
Frau  Vissing 
Ruf: 
492 66 44 
E-Mail: 
Christel.Vissing@stadt-muenster.de  
Datum: 
21.12.2004 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
Die Anwohner haben ihre Zufahrten und privaten Vorflächen ihrer Häuser so ausgestaltet, dass 
dort größtenteils das Abstellen von mindestens 2 eigenen Fahrzeugen möglich ist. 
Das hat zum einen den Vorteil, dass der öffentliche Verkehrsraum weniger beparkt wird, zum an-
deren aber den Nachteil, dass es bei der recht engen Verkehrsfläche unter Berücksichtigung der 
Schleppkurven zum Ein- und Ausparken, nicht möglich ist, ausreichend viele Stellplätze im öffentli-
chen Verkehrsraum nachzuweisen. 
 
Bei dem o. g. Ortstermin wurde ebenfalls festgestellt, dass die geplante Aufpflasterung im Ein-
mündungsbereich nicht zwingend als verkehrsberuhigendes Element gebaut werden muss. Die 
bereits durch ein Hochbord verengte Einmündung ermöglicht PKW bereits jetzt das Fahren nur mit 
Schrittgeschwindigkeit, für Müllfahrzeuge besteht auch ohne die Aufpflasterung bereits jetzt eine 
Engstelle. 
Für alle Verkehrsteilnehmer stellt die Aufpflasterung eher ein Hindernis als eine Verbesserung der 
Verkehrsverhältnisse dar. 
 
i. V.  
gez. 
 
 
 
Joksch 
 
 
 
Anlage

Beratungsverlauf (1)

14.04.2005 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup
TOP 5.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: in der Fassung der Ergänzungsvorlage beschlossen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Am Herzkamp
  • Pfarrer-Ensink-Weg

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Details

Vorlagen-Nr.
V/1061/2004
Typ
Vorlage
Datum
28.12.2004
Erstellt
06.10.2020 14:37