V/0721/2007
Kanalsanierung Heisstraße
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Beschlussvorlage
4887 Zeichen
V/0721/2007 DER OBERBÜRGERMEISTER Tiefbauamt Betrifft Kanalsanierung Heisstraße Beratungsfolge 16.10.2007 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 06.11.2007 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Der Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen stimmt dem vom Tiefbauamt aufgestellten Ent- wurf und den Kanalbauarbeiten zu. II. Kosten/Folgekosten Die geschätzten Baukosten für den Mischwasserkanal betragen ca. 650.000,00 €. III. Finanzierung/Mittelbereitstellung Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Maßnahme unter dem Vorbehalt der Mittelbereitstellung durch den Rat im Rahmen der Haushaltsplansatzung 2008 bzw. des Finanzierungs- und Investiti- onsprogramms 2007 – 2011 steht. Im beschlossenen Haushaltsplan 2008 wird die M aßnahme nach der NKF-Systematik im entspre- chenden Teilfinanzplan ausgewiesen werden. Ausgaben Haush.- stelle Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkung 7001.950.3002.2 Bauk. Kanalsanierung Ostviertel 2007 2008 2009 500.000,00 800.000,00 500.000,00 Weitere Maßnahmen Begründung: Vorlagen-Nr.: V/0721/2007 Auskunft erteilt: Herr Grimm Ruf: 492 66 00 E-Mail: Grimm@stadt-muenster.de Datum: 12.09.2007 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0721/2007 Der aus dem Jahr 1920 stammende Mischwasserkanal ist lt. Untersuchung auf der gesamten Län- ge von ca. 405 Meter von der Rudolfstraße bis zur Sophienstraße defekt (Schadensklasse 3 und 3 - 4). Die hydraulische Nachrechnung durch das Ingenieurbüro Hilpert & Hans / Senden hat ergeben, dass die Kanäle zwischen der Rudolfstraße und der Sternstraße nicht ausreichend dimensioniert sind. In diesem Anschnitt ist eine Vergrößerung des Kanalquerschnittes erforderlich. Die Mischwasserkanäle weisen Längsrisse, starke Korrosion, Löcher und Muffenspalte auf. Durch Rohrversätze und fehlende Rohrstücke entstehen Ablagerungen in den Kanalleitungen, die zu erhöhten Reinigungsarbeiten führen. Durch Undichtigkeiten kann Mischwasser in den Untergrund austreten. Die untersuchten Hausanschlüsse weisen das gleiche Schadensbild wie der Hauptkanal aus. Die Erneuerung des Mischwasserkanals ist aus ökologischen und ökonomischen Gründen unbe- dingt erforderlich. Der Kanal liegt im Einzugsgebiet des Hauptsammlers III. Das vorhandene Mischsystem wird beibehalten, da keine Regenwasservorflut vorhanden ist. Die Arbeiten an den Kanälen und an den Hausanschlüssen werden in offener Bauweise durchge- führt. Die alten Kanäle werden ausgebaut. Für die Bauzeit wird in Abstimmung mit dem Ordnungsamt die Verkehrsführung noch festgelegt. Eine Genehmigung nach § 58 LWG liegt vor. Die Ausschreibung für den Kanalbau erfolgt nach der Zustimmung durch den AUB. Der Baubeginn ist für das I. Quartal 2008 vorgesehen. Es wird mit einer Gesamtbauzeit von 10 – 12 Monaten gerechnet. In Abstimmung mit der Kanalbaumaßnahme werden durch die Stadtwerke Münster Arbeiten im Gehweg durchgeführt. In Abstimmung mit dem Stadtplanungsamt werden im Zuge der Baumaßnahme drei Bäume im südlichen Abschnitt der Heisstraße gepflanzt. Die Pflanzinseln werden in den vorhandenen Park- streifen eingebaut. Damit wird die vorhandene Baumreihe fortgesetzt. Derzeit sind vor den Häu- sern 47 bis 59 vierzehn Stellplätze bei gedrängter Aufstellung möglich. Mit Pflanzung der drei Bäume ergeben sich noch zwölf Stellplätze in komfortabeler Aufstellung. Beitragsrechtliche Beurteilung: Die geplanten Verbesserungen an den Teileinrichtungen Fahrbahn und Gehwege im Rahmen der geplanten Kanalsanierung Heisstraße sind beitragsauslösend im Sinne des Straßenbaubeitrags- rechts. Nach der „Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen für Straßenbaumaßnahmen in der Stadt Münster“ vom 15.12.1978 i. d. zurzeit geltenden Fassung wird die Heisstraße als Anliegerstraße eingestuft. Die beitragsfähigen Kosten für die Verbesserungen der Teileinrichtungen belaufen sich nach einer vorläufigen Beitragsberechnung auf rd. 365.000,00 €. Bei einer Einstufung der Heisstraße als An- liegerstraße beteiligen sich die Grundstückseigentümer bzw. Erbbauberechtigen mit 80 % an den Kosten je Teileinrichtung. Der Verteilerwert je m² vervielfältigter Grundstücksfläche liegt bei etwa 8,28 €. Musterberechnung voraussichtlicher Straßenbaubeitrag: Wohngrundstück 350 m² dreigeschossig bebaut (Vervielfältiger 1,5) x 8,28 € = 4.350 € Wohngrundstück 500 m² viergeschossig bebaut (Vervielfältiger 1,6) x 8,28 € = 6.620 € Die Anlieger werden im Rahmen des Serviceversprechens des Tiefbauamtes durch Informations- schreiben vor dem Ausbau über die geplanten Baumaßnahmen und die voraussichtlich zu zahlen- den Beiträge informiert. I. V. Schultheiß Stadtdirektor - 3 - V/0721/2007 Anlagen:
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (4)
- Rudolfstraße
- Sophienstraße
- Sternstraße
- Heisstraße
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0721/2007
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 12.09.2007
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37