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V/0721/2007

Kanalsanierung Heisstraße

Vorlagen 12.09.2007

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Nächste Beratung: Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen, Sitzung am 06.11.2007, TOP 4.6

Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

4887 Zeichen

V/0721/2007 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Tiefbauamt 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Kanalsanierung Heisstraße 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
16.10.2007 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 
06.11.2007 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Der Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen stimmt dem vom Tiefbauamt aufgestellten Ent-
wurf und den Kanalbauarbeiten zu. 
 
II. Kosten/Folgekosten 
 
Die geschätzten Baukosten für den Mischwasserkanal betragen ca. 650.000,00 €.  
 
III. Finanzierung/Mittelbereitstellung 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Maßnahme unter dem Vorbehalt der Mittelbereitstellung 
durch den Rat im Rahmen der Haushaltsplansatzung 2008 bzw. des Finanzierungs- und Investiti-
onsprogramms 2007 – 2011 steht. 
 
Im beschlossenen Haushaltsplan 2008 wird die M aßnahme nach der NKF-Systematik im entspre-
chenden Teilfinanzplan ausgewiesen werden. 
 
Ausgaben 
 
Haush.- 
stelle 
Bezeichnung Haush.-
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkung
7001.950.3002.2 Bauk. Kanalsanierung Ostviertel 2007 
2008 
2009 
500.000,00 
800.000,00 
500.000,00 
Weitere 
Maßnahmen
 
 
 
Begründung: 
Vorlagen-Nr.: 
V/0721/2007 
Auskunft erteilt: 
Herr  Grimm 
Ruf: 
492 66 00 
E-Mail: 
Grimm@stadt-muenster.de  
Datum: 
12.09.2007 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0721/2007 
Der aus dem Jahr 1920 stammende Mischwasserkanal ist lt. Untersuchung auf der gesamten Län-
ge von ca. 405 Meter von der Rudolfstraße bis zur Sophienstraße defekt (Schadensklasse 3 und 
3 - 4). 
Die hydraulische Nachrechnung durch das Ingenieurbüro Hilpert & Hans / Senden hat ergeben, 
dass die Kanäle zwischen der Rudolfstraße und der Sternstraße nicht ausreichend dimensioniert 
sind. In diesem Anschnitt ist eine Vergrößerung des Kanalquerschnittes erforderlich. 
Die Mischwasserkanäle weisen Längsrisse, starke Korrosion, Löcher  und Muffenspalte auf. Durch 
Rohrversätze und fehlende Rohrstücke entstehen Ablagerungen in den Kanalleitungen, die zu 
erhöhten Reinigungsarbeiten führen. Durch Undichtigkeiten kann Mischwasser in den Untergrund 
austreten. 
Die untersuchten Hausanschlüsse weisen das gleiche Schadensbild wie der Hauptkanal aus. 
Die Erneuerung des Mischwasserkanals ist aus ökologischen und ökonomischen Gründen unbe-
dingt erforderlich. Der Kanal liegt im Einzugsgebiet des Hauptsammlers III. Das vorhandene 
Mischsystem wird beibehalten, da keine Regenwasservorflut vorhanden ist.  
Die Arbeiten an den Kanälen und an den Hausanschlüssen werden in offener Bauweise durchge-
führt. Die alten Kanäle werden ausgebaut. 
Für die Bauzeit wird in Abstimmung mit dem Ordnungsamt die Verkehrsführung noch festgelegt. 
Eine Genehmigung nach § 58 LWG liegt vor. 
Die Ausschreibung für den Kanalbau erfolgt nach der Zustimmung durch den AUB. 
Der Baubeginn ist für das I. Quartal 2008 vorgesehen. Es wird mit einer Gesamtbauzeit von 10 – 
12 Monaten gerechnet. 
In Abstimmung mit der Kanalbaumaßnahme werden durch die Stadtwerke Münster Arbeiten im 
Gehweg durchgeführt. 
In Abstimmung mit dem Stadtplanungsamt werden im Zuge der Baumaßnahme drei Bäume im 
südlichen Abschnitt der Heisstraße gepflanzt. Die Pflanzinseln werden in den vorhandenen Park-
streifen eingebaut. Damit wird die vorhandene Baumreihe fortgesetzt. Derzeit sind vor den Häu-
sern 47 bis 59 vierzehn Stellplätze bei gedrängter Aufstellung möglich. Mit Pflanzung der drei 
Bäume ergeben sich noch zwölf Stellplätze in komfortabeler Aufstellung. 
 
Beitragsrechtliche Beurteilung:  
Die geplanten Verbesserungen an den Teileinrichtungen Fahrbahn und Gehwege im Rahmen der 
geplanten Kanalsanierung Heisstraße sind beitragsauslösend im Sinne des Straßenbaubeitrags-
rechts. 
Nach der „Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 Kommunalabgabengesetz für das 
Land Nordrhein-Westfalen für Straßenbaumaßnahmen in der Stadt Münster“ vom 15.12.1978 i. d. 
zurzeit geltenden Fassung wird die Heisstraße als Anliegerstraße eingestuft.  
Die beitragsfähigen Kosten für die Verbesserungen der Teileinrichtungen belaufen sich nach einer 
vorläufigen Beitragsberechnung auf rd. 365.000,00 €. Bei einer Einstufung der Heisstraße als An-
liegerstraße beteiligen sich die Grundstückseigentümer bzw. Erbbauberechtigen mit 80 % an den 
Kosten je Teileinrichtung. Der Verteilerwert je m² vervielfältigter Grundstücksfläche liegt bei etwa 
8,28 €. 
 
Musterberechnung voraussichtlicher Straßenbaubeitrag:
 
Wohngrundstück 350 m²    dreigeschossig bebaut (Vervielfältiger 1,5)    x  8,28 €  =      4.350 € 
Wohngrundstück 500 m²    viergeschossig bebaut (Vervielfältiger 1,6)    x  8,28 €  =      6.620 € 
 
Die Anlieger werden im Rahmen des Serviceversprechens des Tiefbauamtes durch Informations-
schreiben vor dem Ausbau über die geplanten Baumaßnahmen und die voraussichtlich zu zahlen-
den Beiträge informiert.  
 
 
I. V. 
 
 
Schultheiß 
Stadtdirektor

- 3 - 
V/0721/2007 
 
Anlagen:

Beratungsverlauf (2)

16.10.2007 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 5.8 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
06.11.2007 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen
TOP 4.6 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (4)

  • Rudolfstraße
  • Sophienstraße
  • Sternstraße
  • Heisstraße

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0721/2007
Typ
Vorlagen
Datum
12.09.2007
Erstellt
06.10.2020 14:37