1005/2025
Unfallhäufungen und tödliche Verkehrsunfälle des Jahres 2024 im Stadtbezirk Nippes
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UH 2024 - BV 5 1JB - Anlage 1
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Anlage 1 Standort Stadtteil Verkehrs- unfälle der Kategorie 1 - 4* davon Verkehrs- unfälle mit zu Fuß Gehenden davon Verkehrs- unfälle mit Rad- fahrenden Unfallfolgen (SV - Schwerver- letzt, LV - Leicht- verletzt) Maß- nahmen sind erfolgt Maßnahmen in Vorbereitung/ werden geprüft Kreuzung wurde überprüft - keine geeigneten Maßnahmen ersichtlich Kempener Straße - Strecke Abfahrt Kempener Straße bis Auffahrt Mauenheimer Gürtel Nippes 3 0 3 3 LV X X * Unfallkategorien 1 - Unfall mit einer getöteten Person 2 - Unfall mit einer schwer verletzten Person 3 - Unfall mit einer leicht verletzten Person 4 - Unfall mit erheblichem Sachschaden Unfallhäufungsstellen 2024 im Stadtbezirk Nippes
UH 2024 - BV 5 3JB - Anlage 2
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Anzahl der Verkehrsunfälle nach Kategorien 1 bis 4ategorien 1 - 4 Straße Bezirk 1 2 3 4 Summe 1 2 3 Summe Innere Kanalstraße/Niehler Straße 1+5 0 1 6 0 7 0 1 R 6 R 7 R X X * Unfallkategorien 1 - Unfall mit einer getöteten Person 2 - Unfall mit einer schwer verletzten Person 3 - Unfall mit einer leicht verletzten Person 4 - Unfall mit erheblichem Sachschaden Prüfuung ist erfolgt - keine geeignete Maßnahme ersichtlich Anlage 2 Unfälle Radfahrende (R), Elektro-Roller (ER) und zu Fuß Gehende (F) nach Kategorien Maßnahmen sind erfolgt Maßnahmen in Vorbereitung / werden geprüft
Tödliche VU 2024 - BV 5 Anlage 3
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Anlage 3 Datum Uhrzeit Bezirk Straße Beteiligung (Alter) Folgen Ursache 29.11.2024 21:22 Riehl Riehler Straße 225 F (60) - KVB (46) 1 T (60) - 1 LV (46) StraB erfasst F, der zwischen Leitplanke und Gleis hockt F - zu Fuß Gehender T - Getöte/r StraB - Straßenbahn LV - Leichtverletze/r Tödliche Verkehrsunfälle des Jahres 2024 im Stadtbezirk Nippes
Mitteilung BV
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Dezernat, Dienststelle III/64/644/5 Vorlagen-Nummer 1005/2025 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 5 (Nippes) 22.05.2025 Unfallhäufungen und tödliche Verkehrsunfälle des Jahres 2024 im Stadtbezirk Nippes Die Arbeit der Unfallkommission bezieht sich auf Unfallhäufungsstellen und –linien sowie auf die Untersuchung von tödlichen Verkehrsunfällen. Zuständig für die erste Auswertung von Verkehrsunfällen ist das Polizeipräsidium Köln. Dort werden alle Unfälle nach den Kriterien Unfallkategorie (Schwere des Unfalles) und Unfalltyp (Konfliktsituation, aus welcher der Unfall entstanden ist) festgehalten. Laut Erlass des Ministeriums für Verkehr, Energie und Landesplanung vom 10.06.2021 liegt eine Unfallhäufungsstelle innerhalb der Einjahresbetrachtung grundsätzlich dann vor, wenn sich auf einem Knoten oder einer Strecke drei Unfälle der Kategorie 1 – 4 des gleichen Typs ereignen. Sofern dieses Kriterium erreicht ist, wird der Knoten bzw. die Strecke durch die Poli- zei als Unfallhäufungsstelle gemeldet. Aufgrund der Verkehrsbelastung eines Knotens kann sich die Anzahl der Unfälle, die zu einer Identifikation als Unfallhäufungsstelle führt, erhöhen. Die Unfallkategorien sind wie folgt aufgeteilt: Kategorie 1: Verkehrsunfall mit Getöteten Kategorie 2: Verkehrsunfall mit Schwerverletzten Kategorie 3: Verkehrsunfall mit Leichtverletzten Kategorie 4: Schwerwiegender Verkehrsunfall mit Sachschaden Kategorien 5 – 7: Sonstige Sachschadenunfälle Neben diesen Einjahresbetrachtungen meldet die Polizei grundsätzlich Unfälle nach der Drei- jahresbetrachtung. Bei dieser Betrachtung sind die Richtwerte für die Meldung als Unfallhäu- fung sehr niedrig angesetzt. Treten beispielsweise in einem Knoten innerhalb von drei Jahren fünf Unfälle auf, bei denen Radfahrende oder zu Fuß Gehende leicht verletzt wurden, führt diese Zahl – unabhängig von den Ursachen oder von der Verkehrsbelastung – zur Meldung. Eine Meldung innerhalb der Dreijahresbetrachtung erfolgt ebenfalls, wenn in einem Knoten oder einer Strecke innerhalb dieses Zeitraums drei Verkehrsteilnehmer*innen schwer verletzt oder getötet wurden. Zusätzlich zu diesen Einjahres- und Dreijahresbetrachtungen werden die tödlichen Verkehrs- unfälle, die sich auf dem Kölner Stadtgebiet – mit Ausnahme der Unfälle auf den Autobahnen – ereigneten, besprochen. Nach Meldung der Unfallhäufungsstelle tritt die Unfallkommission, die sich aus Vertreterinnen und Vertretern der Stadt Köln und der Polizei zusammensetzt, zusammen und entscheidet – meistens unter direkter Beteiligung der Bezirksregierung – über Maßnahmen, die zur Reduzie- rung des Unfallaufkommens geeignet sind. 2 Im Jahr 2024 wurde im Zuge der Einjahresbetrachtung für den Stadtbezirk Nippes nur die Einmündung Kempener Straße – zwischen Auffahrt Mauenheimer Gürtel und Abfahrt Kempener Straße als Unfallhäufung gemeldet. Hier ereigneten sich insgesamt drei Unfälle. Bei allen wurden Radfahrende, die die Abfahrt auf den Mauenheimer Gürtel über den Radweg kreuzten, von Autofahrenden angefahren. Die Unfallkommission ließ hier bereits ein zweites „Vorfahrt gewähren“ Zeichen (Zeichen 205 der Straßenverkehrsordnung (StVO)) installieren. Zusätzlich wird geprüft, ob die zulässige Höchstgeschwindigkeit zwischen dem Kreisverkehr und der Auffahrt zum Gürtel auf 30 km/h reduziert werden kann. Für die Dreijahresbetrachtung wurde nur die Strecke der Innere Kanalstraße / Niehler Straße als Unfallhäufung gemeldet. Hier ereigneten sich in den Jahren 2021 bis 2023 elf Un- fälle mit der Beteiligung von Radfahrenden. Bei vier Unfällen kollidierten Linksabbieger von der Niehler Straße auf die Innere Kanalstraße mit Radfahrenden auf der Radwegfurt der Inne- ren Kanalstraße. Die Beschilderung, Markierung und Signalisierung waren hier eindeutig und ausreichend. Die Verwaltung prüft aber, ob der vorhandene Schutzblinker vergrößert werden kann. Weitere Unfälle ereigneten sich im Bereich des Rechtsabbiegers von der Inneren Kanal- straße auf die Niehler Straße in Richtung Weidenpesch. Hier kollidierten abbiegende Pkw- Fahrende mit Radfahrenden auf der Furt über den Abbieger. Hier veranlasste die Verwaltung bereits eine Auffrischung der Markierungen und eine Optimierung der Beschilderung. 2024 ereigneten sich im Stadtbezirk Nippes ein tödlicher Verkehrsunfall. Am 29.11.2024 wurde auf Höhe der Riehler Straße 225 ein Fußgänger, der zwischen einer Leitplanke und den Straßenbahnschienen gehockt hatte, von einer Bahn erfasst. Dieser Unfall wäre mit ange- messenen verkehrstechnischen Maßnahmen nicht zu verhindern gewesen. Anlagen 1. Unfallhäufungsstellen 2024 nach Einjahresbetrachtung 2. Unfallhäufungen 2024 nach Dreijahresbetrachtung 3. Tödliche Verkehrsunfälle 2024
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1005/2025
- Typ
- Mitteilung BV
- Datum
- 07.05.2025
- Erstellt
- 03.04.2025 12:22