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AN/0431/2018

Einrichtung von Kinderfeuerwehren

Gem. Antrag nach § 3 (FDP/KSG) 23.03.2018

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Nächste Beratung: Jugendhilfeausschuss, Sitzung am 10.04.2018, TOP 5.2.1

Gem. Antrag nach § 3 (FDP)

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Sachstandsbericht Rat /Ausschuss

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Gem. Antrag nach § 3 (FDP)

2263 Zeichen

CDU-Fraktion im Rat der Stadt Köln 
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rat der Stadt Köln 
FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln 
 
 
An den Vorsitzenden 
des Jugendhilfeausschusses 
Herrn Dr. Ralf Heinen 
 
Frau 
Oberbürgermeisterin Henriette Reker 
 
 
 
Eingang beim Büro der Oberbürgermeisterin: 23.03.2018  
 
AN/0431/2018 
 
Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Jugendhilfeausschuss 10.04.2018 
 
Einrichtung von Kinderfeuerwehren 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,  
sehr geehrter Herr Vorsitzender,  
 
die Fraktionen von CDU, Bündnis 90/Die Grünen und der FDP im Rat der Stadt Köln bitten 
Sie folgenden Antrag auf die Tagesordnung des Jugendhilfeausschusses am 10.04.2018 zu 
setzen. 
 
Der Jugendhilfeausschuss möge beschließen:  
 
Die Verwaltung wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit den Jugendfeuerwehren in der Stadt 
Köln ein entsprechendes Konzept für die Einrichtung von Kinderfeuerwehren zu erarbeiten. 
Hierbei kann sich Köln an den bereits 66 Kinderfeuerwehren in Nordrhein-Westfahlen orien-
tieren. 
 
Begründung:  
 
Kinderfeuerwehren bieten Mädchen und Jungen die Möglichkeit, sich spielerisch mit dem 
Thema "Brandschutz" auseinanderzusetzen und natürlich viel Spaß rund um das Thema 
Feuerwehr.  
Seit dem Inkrafttreten des Gesetzes über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Kata-
strophenschutz (BHKG) im Januar 2016, ist es in NRW möglich, Kinder ab sechs Jahren in 
die (Kinder-)Feuerwehr aufzunehmen. Neu ist auch, dass die Betreuer kein Mitglied der Ein-
satzabteilung sein müssen.  
 
Der Versicherungsschutz über die Unfallkasse NRW ist, dank BHKG, für alle Mitglieder so-
wie die Betreuer der Kinderfeuerwehren gewährleistet. Bereits 66 Kommunen in NRW haben 
daraufhin eine Kinderfeuerwehr eingerichtet.  
 
Mit dem Haushalt 2018 hat die Landesregierung aus FDP und CDU weitere Mittel zu Errich-
tung von Kinderfeuerwehren in NRW sichergestellt. Köln als größte Stadt von NRW hat bis-

- 2 - 
 
her noch keine Kinderfeuerwehren und sollte daher ein entsprechendes Konzept entwickeln. 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
gez. Niklas Kienitz    gez. Jörg Frank 
CDU-Fraktionsgeschäftsführer  Fraktionsgeschäftsführer Bündnis 90/Die Grünen 
 
gez. Ulrich Breite 
FDP-Fraktionsgeschäftsführer

Sachstandsbericht Rat /Ausschuss

3263 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
IV/51 
 
 
Vorlagen-Nummer 
AN/0431/2018
Stand: 07.07.2025 
Sachstandsbericht  
Einrichtung von Kinderfeuerwehren 
Beschluss: (An dieser Stelle wird der vom Entscheidungsgremium gefasste Beschluss durch 
die Schriftführung hinterlegt.) 
 
 
Status    in Bearbeitung 
 
    erledigt 
 
 
Aktueller Bearbeitungsstand: 
In der Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom 05.11.2024 wurde mit Session-Nr. 
2818/2024 der letzte Sachstandsbericht zur Kinderfeuerwehr eingebracht. 
 
Mit vorliegendem Sachstandsbericht wird über den aktuellen Fortschritt zur Einrichtung einer 
Kinderfeuerwehr nach Beendigung der Arbeitsphase des Kooperationsprojektes mit der Uni-
versität Köln berichtet. 
 
Betrieb der Kinderfeuerwehr 
 
Der Betrieb von Kinderfeuerwehren ist in den folgenden Löschgruppen der Freiwilligen Feuer-
wehr Köln als eigenständiges Gruppenmodell etabliert: 
 
 Löschgruppe Dellbrück 
 Löschgruppe Lövenich 
 Löschgruppe Rodenkirchen 
 
Weiterhin gibt es zwei Kooperationen zwischen Löschgruppen der Freiwilligen Feuerwehr 
Köln mit Ganztageseinrichtungen: 
 
 Löschgruppe Langel-Rheinkassel und GGS Spörkelhof 
 Löschgruppe Umweltschutzdienst und GGS Lindenbornschule 
 
Die Löschgruppe Eil ist aktuell auf der Suche nach einem Kooperationspartner. 
Für weitere Löschgruppen der Freiwilligen Feuerwehr erfolgt die Beratung zur Gründung einer 
Kinderfeuerwehr. 
 
Für die stadtweite Leitung der Kinderfeuerwehr sind ein ehrenamtlicher Stadtkinderfeuerwehr-
wart sowie ein Stellvertreter ernannt worden. Diese dienen als zentrale Ansprechpartner und

2 
 
übernehmen organisatorisch-administrative Aufgaben zum weiteren Aufbau der Kinderfeuer-
wehr in der Stadt Köln. Zusätzlich wurde für die Organisation und Weiterentwicklung der Kin-
der- und Jugendfeuerwehr eine Vollzeitstelle bei der Verwaltung eingerichtet, die zum 
01.12.2024 besetzt wurde. Die betreffende Stelle ist ebenfalls für die ganzheitliche und über-
geordnete Einführung eines Kindeschutzkonzeptes für die Kinder- und Jugendfeuerwehr zu-
ständig. 
 
Aktuell laufen Maßnahmen an, um die Kinderfeuerwehr in den Stadtjugendring zu integrieren. 
Alle verfügbaren Optionen zur Förderung durch Landesmittel wurden geprüft und soweit mög-
lich ausgeschöpft. 
 
Die Arbeitsphase des Kooperationsprojektes mit der Universität Köln zum Betrieb einer Kin-
derfeuerwehr ist abgeschlossen. Mit Abschluss des Kooperationsprojektes mit der Universität 
Köln wurden die essentiellen Konzepte zum Aufbau und zur Weiterentwicklung der Kinderfeu-
erwehr in der Stadt Köln geschaffen. 
 
Nächste Schritte: 
Der weitere Ausbau der Kinderfeuerwehren innerhalb der Stadt Köln ist maßgeblich davon ab-
hängig, dass Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr die Bereitschaft haben, neben der Tätigkeit 
im Einsatzdienst sowie den familiären und beruflichen Anforderungen, eine weitere an-
spruchsvolle und zeitintensive Funktion im Ehrenamt auszuüben.  
 
Um die praktischen Tätigkeiten des Feuerwehralltages kindgerecht ausführen zu können, ar-
beitet die Verwaltung aktuell an einem Ausstattungsmodell für die Kinderfeuerwehrgruppen. 
Dies bezieht sich sowohl auf sachgerechte Kleidung als auch auf kindgerechte Technik. 
 
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für: 2. Jahreshälfte 2026

Beratungsverlauf (1)

10.04.2018 Jugendhilfeausschuss
TOP 5.2.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0431/2018
Typ
Gem. Antrag nach § 3 (FDP/KSG)
Datum
23.03.2018
Erstellt
19.03.2018 13:49