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RR 18/2025

Antrag der Grüne-Fraktion vom 12.05.2025 Übernahme geeigneter Windenergiestandorte und geeigneter kommunaler Planungen

Sitzungsvorlage RR 16.05.2025

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Nächste Beratung: Regionalrat des Regierungsbezirks Köln, Sitzung am 16.05.2025, TOP 13.2

Sitzungsvorlage RR (Antrag der Grüne-Fraktion vom 12.05.2025 Übernahme geeigneter Windenergiestandorte und geeigneter kommunaler Planungen)

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Sitzungsvorlage RR (Antrag Grüne-Fraktiion)

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Sitzungsvorlage RR (Antrag der Grüne-Fraktion vom 12.05.2025 Übernahme geeigneter Windenergiestandorte und geeigneter kommunaler Planungen)

592 Zeichen

Seite 1 von 1 
Sitzungsvorlage RR 
- öffentlich - 
RR 18/2025 
Dezernat 
Regionalplanung, 
Braunkohlenplanung, 
Geschäftsstelle 
Ansprechperson Henrik Bus 
Telefon 0221-147-5163 
BEZIRKSREGIERUNG 
Köln 
 
 
Datum 12.05.2025 
 
Beratungsfolge Termin TOP Beratungsaktion 
Regionalrat des Regierungsbezirks Köln 16.05.2025 13.2 beschließend 
 
TOP: 
Antrag der Grüne-Fraktion vom 12.05.2025 
Übernahme geeigneter Windenergiestandorte und geeigneter kommunaler Planungen 
 
Beschlussvorschlag: 
Der Regionalrat beschließt den Antrag. 
 
 
Erläuterungen: 
 
 
Anlage(n): 
1. Antrag Grüne-Fraktiion

Sitzungsvorlage RR (Antrag Grüne-Fraktiion)

3566 Zeichen

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Übernahme geeigneter Windenergiestandorte und geeigneter kommunaler Planun-
gen 
 
 
 
Sehr geehrter Herr Rainer Deppe, 
 
 
bitte setzen Sie den nachfolgenden Antrag auf die Tagesordnung der Regionalratssitzung 
am 16.05.2025:   
 
 
1. Übernahme geeigneter Windenergiestandorte und geeigneter kommunaler Planungen 
 
Mit Vorlage zum Ältestenrat vom 09.05.25 wurde aufgezeigt, dass nach LEP-Grundsatz 
10.2-9 weitere kommunale Windenergiestandorte in den Teilplan erneuerbare Energien 
übernommen werden können. Die Überprüfung durch die Regionalplanung hat ergeben, 
dass rund 1.800 ha geeignet sind, in den Teilplan erneuerbare Energie aufgenommen 
zu werden.  
 
Wir begrüßen es, dass nunmehr unserer Forderung nach Aufnahme der kommunalen 
Zonen in den Teilplan erneuerbare Energien Rechnung getragen wird. 
 
1.1. Antrag 
Alle aus der Vorlage des Ältestenrates vom 09.05.25 unter „3 - Mögliche WEB-
Ergänzungen“ aufgelisteten Standorte sind in den Teilplan erneuerbare Energie 
aufzunehmen. Dabei sind allerdings die gesetzlich vorgeschriebenen Abstandsflä-
chen zu linearen Infrastrukturen zu beachten. 
 
2. Rückmeldung Bundeswehr 16.04.25 
 
Nach Rückmeldung durch die Bundeswehr sind ein Großteil der Flächen, die durch die 
Regionalplanungsbehörde vorgesehen sind, grundsätzlich für die Windenergienutzung 
GRÜNE im Regionalrat Köln  
 
Bezirksregierung, Raum H 455 
Zeughausstraße 2-10 
50667 Köln 
0177 7473808 und 0172-6431213 
gruene.regionalrat-koeln@gmx.de 
 
www.gruene-regionalrat-koeln.de 
 
Köln, den 12.05.2025 
An den 
 
Vorsitzenden des  
Regionalrates Köln 
Herrn Rainer Deppe 
Bezirksregierung Köln 
 
 
50606 Köln

2 
 
geeignet. Weiter wird ausgeführt an welchem Standort und mit welcher Bauhöhe eine 
WEA konkret genehmigungsfähig ist. Dies solle dem Einzelgenehmigungsverfahren 
nach dem BImSchG vorbehalten bleiben. Die Regionalplanung hat unter „2 - Erforderli-
che WEB-Rücknahme aufgrund militärischer Belange“ 348 ha vorgesehen, die aus dem 
Teilplan gestrichen werden sollen. 
 
Wir kritisieren deutlich, dass durch die Bundeswehr eine Stellungnahme eingereicht 
worden ist, die den Zeitrahmen der Öffentlichen Beteilung weit sprengt. Wir vertreten 
deshalb die Auffassung, dass die Stellungnahme der Bundeswehr unberücksichtigt 
bleibt und über die Einwände erst im Rahmen des Genehmigungsverfahrens entschie-
den wird. 
 
2.1. Antrag   
Die durch die Bundeswehr beanstandeten Windenergiezonen verbleiben im Teilplan 
erneuerbare Energien. Über die Einwände der Bundeswehr ist im Rahmen der Ge-
nehmigungsverfahren zu entscheiden. 
 
3. Vorrangzonen Bornheim 
 
Aufgrund der unter 1. dargestellten geänderten Situation bei der Flächenausweisung mit 
einem Plus von rund 1.500 ha erneuern wir unseren Antrag aus der Sitzung des Regio-
nalrats vom 15.11.2024 auf Reduzierung der Vorrangzone. 
 
Antrag   
Der Regionalrat Köln fasst den Beschluss, dass die von der Regionalplanungsbehörde ein-
geplante Vorrangzone in Bornheim auf dem Villerücken auf die Fläche der vom Rat der 
Stadt Bornheim im Rahmen der kommunalen Flächennutzungsplanung beschlossenen 
Konzentrationszonen reduziert wird, sodass Konzentrationszone und Vorrangzone auf dem 
Villerücken identisch sind. 
 
 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
Rolf Beu, Fraktionsvorsitzender 
 
Wilhelm Windhuis, Fraktionsmitglied 
 
Manfred Waddey, Fraktionsmitglied 
 
 
 
f.d.R: Antje Schäfer-Hendricks und Annika Schmidt (Fraktionsgeschäftsführerinnen)

Beratungsverlauf (1)

16.05.2025 Regionalrat des Regierungsbezirks Köln
TOP 13.2
Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
RR 18/2025
Typ
Sitzungsvorlage RR
Datum
16.05.2025
Erstellt
12.05.2025 12:26