AN/1491/2020
Einstellung der institutionellen Förderung von KALZ e. V. und Vingster Treff
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Gem. Anfrage nach § 4 (Die Linke)
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SPD-Fraktion im Rat der Stadt Köln Fraktion DIE LINKE im Rat der Stadt Köln Oberbürgermeisterin Henriette Reker Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 10.12.2020 AN/1491/2020 Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Hauptausschuss 11.01.2020 Einstellung der institutionellen Förderung von KALZ e. V. und Vingster Treff Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, die Antragsteller bitten Sie, folgende Anfrage auf die Tagesordnung der Sonder- ratssitzung am 15.12.2020 zu setzen: Das KALZ e.V. und der Vingster Treff erhalten als Erwerbslosenberatungsstellen seit 1989 eine institutionelle Förderung der Stadt Köln. Unterbrochen wurde die Städtische Förderung für viereinhalb Jahre, in denen allerdings die ARGE Köln (heute Jobcenter) die Förderung in voller Höhe übernahm. Nun soll diese Förde- rung ersatzlos wegfallen. Diese Gelder sollen stattdessen zu gleichen Teilen auf die Kölner Arbeitslosenzentren verteilt werden, deren Förderung durch das Land NRW ab 2021 eingestellt wird. In der Beschlussfassung über die Wiederaufnahme dieser institutionellen Förde- rung durch die Stadt Köln im Jahr 2009 heißt es, dass andererseits „…zwei zent- ralen Beratungs- und Hilfeangeboten bei von Langzeit -/ Arbeitslosigkeit bedroh- ten Kölnerinnen und Köl nern die wirtschaftliche Basis entzogen würde. Damit könnten diese wichtigen Angebote nicht mehr aufrechterhalten werden.“ Zu der Streichung der institutionellen Förderung an das KALZ e. V. und den Vings- ter Treff in Höhe von jeweils ca. 55.000 Euro jährlic h haben die Anfragesteller folgende Fragen. 1. In der Mitteilung an die Träger heißt es, dass die Vernetzungsarbeit, für die die institutionelle Förderung auch aufgewendet werden soll, wegfällt, weil mit dem Entzug der Landesförderung das Netzwerk von Arbeit slosenzen- tren wegfällt. Wenn die Gelder der institutionellen Förderung von KALZ und dem Vingster Treff aber an die Arbeitslosenzentren weitergeleitet werden, damit diese ihre Arbeit als Arbeitslosenzentren – wenn auch in abgespeck- - 2 - ter Form – weiterführen kö nnen, existiert das Netzwerk weiterhin. Damit wäre auch wieder Netzwerkarbeit nötig, die gefördert werden muss. Wie löst die Verwaltung diesen Widerspruch auf? 2. Inhaltlich wurden mit der Institutionellen Förderung folgende Aufgaben verbunden: Koordination des Arbeitskreises der Beratungsstellen und Ar- beitslosenzentren, Lobby - und Öffentlichkeitsarbeit, Vertreter der Zielgrup- pe und der Beratungsstelle im Beirat des Jobcenters Köln, Kollegiale Bera- tung, Infoveranstaltungen und Schulungen von Multiplikatoren sowie die bedarfsgerechte Projektentwicklung im Sozialraum oder für bestimmte sozial benachteiligte Zielgruppen aus Köln. Die Netzwerkarbeit stellt dabei nur eine Aufgabe dar. Wie sollen die anderen Leistungen künftig erbracht werden? 3. Einen Teil der institutionellen Förderung wird weisungsgemäß für Over- headaufgaben verwendet. Diese Strukturaufgaben wie Geschäftsführung oder Personalbuchhaltung bestehen unabhängig von beauftragten Dienst- leistungen und fallen immer an. Wenn Gelder dafür wegfallen, müssen m ehr Eigenmittel eingenommen werden oder Leistungen wegfallen. Die Träger berichten unisono, dass mehr Eigenmittel nur über ein höheres Spendenaufkommen zu erzielen wären und dadurch eine Steigerung der Einnahmen als utopisch angese- hen wird. Das erscheint v or dem Hintergrund der Coronapandemie als mehr als glaubwürdig. Da aus den Eigenmitteln u. a. die Overheadkosten für die anderen Angebote sowie Investitionskosten finanziert werden müs- sen, dürften auch hier keine Einsparpotentiale gegeben sein. Rechnet die Verwaltung damit, dass Leistungen wegfallen, beim KALZ z.B. im Bereich der Obdachlosenbetreuung und beim Vingster Treff z.B. im Be- reich interkultureller Treff und hält sie das für akzeptabel? 4. Wenn die Verwaltung den beiden Trägern nun die institutionell e Förderung entziehen möchte, tut sie das, weil sie glaubt, der politische Wille, die bei- den Angebote unbedingt aufrechtzuerhalten, habe sich geändert oder weil sie glaubt, die wirtschaftliche Lage der beiden Träger habe sich so stark gebessert, dass die i nstitutionelle Förderung nicht mehr notwendig für die Aufrechterhaltung aller Angebote sei? Wir bitten die Verwaltung, die gewählte Antwort mit Belegen zu begründen. - 3 - Mit freundlichen Grüßen gez. Mike Homann SPD-Fraktionsgeschäftsführer gez. Michael Weisenstein Fraktionsgeschäftsführer DIE LINKE
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Sache ist erledigt
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/1491/2020
- Typ
- Gem. Anfrage nach § 4 (Linke)
- Datum
- 11.12.2020
- Erstellt
- 10.12.2020 09:59