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AN/1491/2020

Einstellung der institutionellen Förderung von KALZ e. V. und Vingster Treff

Gem. Anfrage nach § 4 (Linke) 11.12.2020

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Nächste Beratung: Hauptausschuss, Sitzung am 11.01.2021, TOP 3.2

Gem. Anfrage nach § 4 (Die Linke)

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Gem. Anfrage nach § 4 (Die Linke)

4541 Zeichen

SPD-Fraktion im Rat der Stadt Köln 
Fraktion DIE LINKE im Rat der Stadt Köln 
 
 
Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
 
 
 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 10.12.2020 
 
AN/1491/2020 
 
Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Hauptausschuss 11.01.2020 
 
Einstellung der institutionellen Förderung von KALZ e. V. und Vingster Treff 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,  
die Antragsteller bitten Sie, folgende Anfrage auf die Tagesordnung der Sonder-
ratssitzung am 15.12.2020 zu setzen: 
Das KALZ e.V. und der Vingster Treff erhalten als Erwerbslosenberatungsstellen 
seit 1989 eine institutionelle Förderung der Stadt Köln. Unterbrochen wurde die 
Städtische Förderung für viereinhalb Jahre, in denen allerdings die ARGE Köln 
(heute Jobcenter) die Förderung in voller Höhe übernahm. Nun soll diese Förde-
rung ersatzlos wegfallen. Diese Gelder sollen stattdessen zu gleichen Teilen auf 
die Kölner Arbeitslosenzentren verteilt werden, deren Förderung durch das Land 
NRW ab 2021 eingestellt wird.  
In der Beschlussfassung über die Wiederaufnahme dieser institutionellen Förde-
rung durch die Stadt Köln im Jahr 2009 heißt es, dass andererseits „…zwei zent-
ralen Beratungs- und Hilfeangeboten bei von Langzeit -/ Arbeitslosigkeit bedroh-
ten Kölnerinnen und Köl nern die wirtschaftliche Basis entzogen würde. Damit 
könnten diese wichtigen Angebote nicht mehr aufrechterhalten werden.“  
Zu der Streichung der institutionellen Förderung an das KALZ e. V. und den Vings-
ter Treff in Höhe von jeweils ca. 55.000 Euro jährlic h haben die Anfragesteller 
folgende Fragen. 
 
1. In der Mitteilung an die Träger heißt es, dass die Vernetzungsarbeit, für die 
die institutionelle Förderung auch aufgewendet werden soll, wegfällt, weil 
mit dem Entzug der Landesförderung das Netzwerk von Arbeit slosenzen-
tren wegfällt. Wenn die Gelder der institutionellen Förderung von KALZ und 
dem Vingster Treff aber an die Arbeitslosenzentren weitergeleitet werden, 
damit diese ihre Arbeit als Arbeitslosenzentren – wenn auch in abgespeck-

- 2 - 
 
ter Form – weiterführen kö nnen, existiert das Netzwerk weiterhin. Damit 
wäre auch wieder Netzwerkarbeit nötig, die gefördert werden muss.  
Wie löst die Verwaltung diesen Widerspruch auf?  
 
2. Inhaltlich wurden mit der Institutionellen Förderung folgende Aufgaben 
verbunden: Koordination des Arbeitskreises der Beratungsstellen und Ar-
beitslosenzentren, Lobby - und Öffentlichkeitsarbeit, Vertreter der Zielgrup-
pe und der Beratungsstelle im Beirat des Jobcenters Köln, Kollegiale Bera-
tung, Infoveranstaltungen und Schulungen von Multiplikatoren sowie die 
bedarfsgerechte Projektentwicklung im Sozialraum oder für bestimmte 
sozial benachteiligte Zielgruppen aus Köln. Die Netzwerkarbeit stellt dabei 
nur eine Aufgabe dar.  
Wie sollen die anderen Leistungen künftig erbracht werden?  
 
3. Einen Teil der institutionellen Förderung wird weisungsgemäß für Over-
headaufgaben verwendet. Diese Strukturaufgaben wie Geschäftsführung 
oder Personalbuchhaltung bestehen unabhängig von beauftragten Dienst-
leistungen und fallen immer an.  
Wenn Gelder dafür wegfallen, müssen m ehr Eigenmittel eingenommen 
werden oder Leistungen wegfallen. Die Träger berichten unisono, dass 
mehr Eigenmittel nur über ein höheres Spendenaufkommen zu erzielen 
wären und dadurch eine Steigerung der Einnahmen als utopisch angese-
hen wird. Das erscheint v or dem Hintergrund der Coronapandemie als 
mehr als glaubwürdig. Da aus den Eigenmitteln u. a. die Overheadkosten 
für die anderen Angebote sowie Investitionskosten finanziert werden müs-
sen, dürften auch hier keine Einsparpotentiale gegeben sein.  
Rechnet die Verwaltung damit, dass Leistungen wegfallen, beim KALZ z.B. 
im Bereich der Obdachlosenbetreuung und beim Vingster Treff z.B. im Be-
reich interkultureller Treff und hält sie das für akzeptabel?  
 
4. Wenn die Verwaltung den beiden Trägern nun die institutionell e Förderung 
entziehen möchte, tut sie das, weil sie glaubt, der politische Wille, die bei-
den Angebote unbedingt aufrechtzuerhalten, habe sich geändert oder weil 
sie glaubt, die wirtschaftliche Lage der beiden Träger habe sich so stark 
gebessert, dass die i nstitutionelle Förderung nicht mehr notwendig für die 
Aufrechterhaltung aller Angebote sei?  
Wir bitten die Verwaltung, die gewählte Antwort mit Belegen zu begründen.

- 3 - 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
gez. 
Mike Homann 
SPD-Fraktionsgeschäftsführer 
gez. 
Michael Weisenstein 
Fraktionsgeschäftsführer DIE LINKE

Beratungsverlauf (1)

11.01.2021 Hauptausschuss
TOP 3.2 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: Sache ist erledigt

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Details

Aktenzeichen
AN/1491/2020
Typ
Gem. Anfrage nach § 4 (Linke)
Datum
11.12.2020
Erstellt
10.12.2020 09:59