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AN/0664/2023

Güterverkehr auf der Schiene - rechtliche Grundlagen

Die Linke. Anfrage nach § 4 20.04.2023

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Nächste Beratung: Verkehrsausschuss, Sitzung am 19.09.2023, TOP 5.1.2

Linke Anfrage nach § 4

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Linke Anfrage nach § 4

3219 Zeichen

Die Linke.-Fraktion · Postfach 103564 · 50475 Köln  
 
An die Oberbürgermeisterin  
Frau Henriette Reker 
 
An den Ausschussvorsitzenden  
Herrn Lino Hammer 
 
Rathaus, Spanischer Bau  
 50667 Köln 
Postanschrift:  
Postfach 103564 · 50475 Köln  
Tel: 0221/221 -27840 · Fax: 0221/221-27841 
E-mail: DieLinke@stadt-koeln.de 
Fraktionsvorstand  
 
 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 20.04.2023 
AN/0664/2023 
Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Verkehrsausschuss 25.04.2023 
 
Güterverkehr auf der Schiene - rechtliche Grundlagen 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin Reker, 
sehr geehrter Herr Ausschussvorsitzender Hammer, 
 
die Fraktion DIE LINKE im Rat der Stadt Köln bittet darum, folgende Anfrage auf die 
Tagesordnung der Sitzung des nächsten Verkehrsausschusses zu setzen. 
 
Im Verkehrsausschuss vom 07.03.2023 wurde die Anfrage der LINKEN „Emissionsärmerer 
Wirtschaftsverkehr – Frachtgüter auch innerstädtisch auf die Schiene“ von der Stadtverw altung 
Köln beantwortet.  
 
Hintergrund der Anfrage ist, dass es für einen bundesweit emissionsneutralen Verkehrssektor 
unumgänglich ist, dass eine Verlagerung von Frachtgut auf die Schiene stattfindet. Leider wird in 
der Beantwortung der Anfrage (0780/2023 ) nicht auf das erfragte Emissionsminderungspotential 
für den innerstädtischen Bereich Kölns eingegangen, welches sich aus einer Verlagerung von 
Logistikverkehr ergeben würde. 
 
Die Stadtverwaltung schreibt hinsichtlich möglicher Doppelnutzungen von Trassen: 
 
„Alle Pilotprojekte verweisen auf verschiedene rechtliche Herausforderungen, so ist bisher 
Gütertransport im ÖPNV ausgeschlossen und momentan nur in Pilotprojekten mit 
Sonderregelungen erprobbar. Eine rechtliche Grundlage besteht nicht. Derzeit regelt §  11 der 
„Verordnung über die Allgemeinen Beförderungsbedingungen für den Straßenbahn - und 
Obusverkehr sowie den Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen“ nur die Mitnahme persönlicher Sachen 
von Fahrgästen. Darüber hinaus sind Haftungsfragen, Brandschutz, Gefahrg uttransport und 
Ladungssicherung gesetzlich noch nicht geregelt. Diese Rahmenbedingungen können nicht durch 
die Stadt Köln maßgeblich beeinflusst werden und müssen im Rahmen von Anpassungen 
bundesweit gültiger Regelungen erfolgen“.  
 
Trotz der rechtlichen Gegebenheiten scheint es in Köln bereits Doppelnutzungen von bestimmten 
Trassen durch HGK und KVB zu geben.  
 
Es ergibt sich eine Reihe von Fragen:

1. Für welche Gleisstrecken im Stadtgebiet - ausgenommen Strecken der Deutschen Bahn -  
ist Güterverkehr aktuell zugelassen? 
2. Worin besteht hierfür die rechtliche Grundlage? 
3. Falls von Frage 1 abweichend: Auf welchen dieser Strecken werden tatsächlich Frachtgüter 
transportiert? 
4. In welchem Umfang werden diese Gleisstrecken für den Güterverkehr genutzt? Bitte 
beziffern und aufschlüsseln nach jeweiligen Strecken. 
5. Auf welche Strecken könnte die Nutzung für den Güterverkehr theoretisch (unter 
Vernachlässigung rechtlicher Aspekte) ausgeweitet werden, d.h. wo sind entsprechende 
Anforderungen hinsichtlich Beschrankungen, Signalanlagen etc. erfüllt? 
 
Mit freundlichen Grüßen 
gez. 
Michael Weisenstein, Geschäftsführer Fraktion DIE LINKE

Beratungsverlauf (1)

19.09.2023 Verkehrsausschuss
TOP 5.1.2 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: Sache ist erledigt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0664/2023
Typ
Die Linke. Anfrage nach § 4
Datum
20.04.2023
Erstellt
20.04.2023 11:20