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Güterverkehr auf der Schiene - rechtliche Grundlagen

Die Linke. Anfrage nach § 4 AN/0664/2023 vom 20.04.2023

Stand: Am 19.09.2023 im Verkehrsausschuss beraten. Ergebnis: Sache ist erledigt.

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  • Linke Anfrage nach § 4

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    Die Linke.-Fraktion · Postfach 103564 · 50475 Köln An die Oberbürgermeisterin Frau Henriette Reker An den Ausschussvorsitzenden Herrn Lino Hammer Rathaus, Spanischer Bau 50667 Köln Postanschrift: Postfach 103564 · 50475 Köln Tel: 0221/221 -27840 · Fax: 0221/221-27841 E-mail: DieLinke@stadt-koeln.de Fraktionsvorstand Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 20.04.2023 AN/0664/2023 Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Verkehrsausschuss 25.04.2023 Güterverkehr auf der Schiene - rechtliche Grundlagen Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin Reker, sehr geehrter Herr Ausschussvorsitzender Hammer, die Fraktion DIE LINKE im Rat der Stadt Köln bittet darum, folgende Anfrage auf die Tagesordnung der Sitzung des nächsten Verkehrsausschusses zu setzen. Im Verkehrsausschuss vom 07.03.2023 wurde die Anfrage der LINKEN „Emissionsärmerer Wirtschaftsverkehr – Frachtgüter auch innerstädtisch auf die Schiene“ von der Stadtverw altung Köln beantwortet. Hintergrund der Anfrage ist, dass es für einen bundesweit emissionsneutralen Verkehrssektor unumgänglich ist, dass eine Verlagerung von Frachtgut auf die Schiene stattfindet. Leider wird in der Beantwortung der Anfrage (0780/2023 ) nicht auf das erfragte Emissionsminderungspotential für den innerstädtischen Bereich Kölns eingegangen, welches sich aus einer Verlagerung von Logistikverkehr ergeben würde. Die Stadtverwaltung schreibt hinsichtlich möglicher Doppelnutzungen von Trassen: „Alle Pilotprojekte verweisen auf verschiedene rechtliche Herausforderungen, so ist bisher Gütertransport im ÖPNV ausgeschlossen und momentan nur in Pilotprojekten mit Sonderregelungen erprobbar. Eine rechtliche Grundlage besteht nicht. Derzeit regelt § 11 der „Verordnung über die Allgemeinen Beförderungsbedingungen für den Straßenbahn - und Obusverkehr sowie den Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen“ nur die Mitnahme persönlicher Sachen von Fahrgästen. Darüber hinaus sind Haftungsfragen, Brandschutz, Gefahrg uttransport und Ladungssicherung gesetzlich noch nicht geregelt. Diese Rahmenbedingungen können nicht durch die Stadt Köln maßgeblich beeinflusst werden und müssen im Rahmen von Anpassungen bundesweit gültiger Regelungen erfolgen“. Trotz der rechtlichen Gegebenheiten scheint es in Köln bereits Doppelnutzungen von bestimmten Trassen durch HGK und KVB zu geben. Es ergibt sich eine Reihe von Fragen: 1. Für welche Gleisstrecken im Stadtgebiet - ausgenommen Strecken der Deutschen Bahn - ist Güterverkehr aktuell zugelassen? 2. Worin besteht hierfür die rechtliche Grundlage? 3. Falls von Frage 1 abweichend: Auf welchen dieser Strecken werden tatsächlich Frachtgüter transportiert? 4. In welchem Umfang werden diese Gleisstrecken für den Güterverkehr genutzt? Bitte beziffern und aufschlüsseln nach jeweiligen Strecken. 5. Auf welche Strecken könnte die Nutzung für den Güterverkehr theoretisch (unter Vernachlässigung rechtlicher Aspekte) ausgeweitet werden, d.h. wo sind entsprechende Anforderungen hinsichtlich Beschrankungen, Signalanlagen etc. erfüllt? Mit freundlichen Grüßen gez. Michael Weisenstein, Geschäftsführer Fraktion DIE LINKE

Beratungsverlauf

  1. 19.09.2023

    Verkehrsausschuss

    TOP 5.1.2, Antrag / Anfrage. Ergebnis: Sache ist erledigt

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