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V/0144/2014

Maßnahmenprogramm einer kindbezogenen Armutsprävention in Münster - Stadtteilkoordination Frühe Hilfen für den Bezirk Nord - Stadtteil Kinderhaus und den Bezirk Mitte

Vorlagen 12.02.2014

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Nächste Beratung: Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien, Sitzung am 19.03.2014, TOP 24

Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

12785 Zeichen

V/0144/2014 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Maßnahmenprogramm einer kindbezogenen Armutsprävention in Münster - Stadtteilkoordination 
Frühe Hilfen für den Bezirk Nord - Stadtteil Kinderhaus und den Bezirk Mitte 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
19.03.2014 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
1. Im Rahmen der Mittelerhöhung für das  Maßnahmenprogramm wird für den Zeitraum 
01.04.2014 bis zum 31.12.2014 die Stadtteilkoordination auf die Standorte Mitte und Kin-
derhaus erweitert. 
2. Für das Jahr 2014 werden insgesamt 50.000 €  für jeweils eine halbe pädagogische Ko-
ordinationsstelle  aus der Produktgruppe 0604 „Familienförderung“ bereitgestellt. 
3. Dem Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien wird zum Ablauf des  Förderzeit-
raums (31.12.2014) über die Ergebnisse berichtet. 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass für die Erweiterung der Maßnahme „Stadtteilkoordination“ 
Kosten in Höhe von 50.000 € entstehen.  
Die o. g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren: 
 
Aufwendungen 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 0604 Familienförderung    
Teilergebnisplan 
(Zeile) 
15 Transferaufwen-
dungen 
2014 50.000,00 Mittel sind im 
Haushaltsplan 
2014 vorhanden 
Insgesamt: 50.000,00  
 
 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0144/2014 
Auskunft erteilt: 
Frau Landenberger 
Frau Herdes 
Ruf: 
492-5876 
492-5808 
E-Mail: 
Landenberger@stadt-muenster.de  
Herdes@stadt-muenster.de 
Datum: 
21.02.2014 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0144/2014 
 
 
Begründung: 
 
1. Ausgangslage  
Der Rat der Stadt Münster hat am 25.05.2011 das „Maßnahmenprogramm einer kindbezogenen 
Armutsprävention in Münster“ (V/0239/2011 und V/0239/2011/1.Erg) beschlossen und somit als 
einen wesentlichen Baustein auch die finanzielle Förderung der Stadtteilkoordination Frühe Hilfen 
in den Stadtteilen Berg Fidel, Gievenbeck und  Gremmendorf/Angelmodde. Die Mittel in Höhe von 
jährlich 152.000 Euro für sämtliche Maßnahmen wurden zunächst für zwei Jahre bereitgestellt. 
Gleichzeitig wurde die Verwaltung beauftragt, nach Ablauf von zwei Jahren über erste Entwicklun-
gen und Ergebnisse der einzelnen Maßnahmen einen Zwischenbericht vorzulegen. 
Am 15.05.2013 wurde mit der Vorlage V/0158/2013 der „Zwischenbericht zur Umsetzung einer 
kindbezogenen Armutsprävention in Münster“ vom Rat der Stadt Münster mit einer weiteren Fi-
nanzierung der umgesetzten Maßnahmen bis zum 31.12.2014 beschlossen. 
Entsprechend der Empfehlung des Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien am 
20.11.2013 hat der Rat der Stadt Münster auf Basis der Vorlage V/0931/2013 am 11.12.2013 eine 
Mittelerhöhung für „Kinder- und jugendbezogene Armutsprävention“ in Höhe von 50.000 Euro für 
2014 beschlossen.  
Im Fokus des Maßnahmenprogramms stehen Frühe Hilfen für Kinder und Familien, die vor bzw. 
mit der Geburt ansetzen und im Alltag der Familien verankert sind. Da insbesondere in den ersten 
Lebensjahren eines Kindes wichtige Grundlagen für die weitere Entwicklung gelegt werden und 
Kinder im Vorschulalter einem höheren Armutsrisiko ausgesetzt sind, konzentriert sich das Maß-
nahmenprogramm im Schwerpunkt auf die 0- bis 6-jährigen Kinder.  
 
2. Erweiterung der Stadtteilkoordination Frühe Hilfen auf die Standorte Mitte und Kinder-
haus 
Im Zuge des „Maßnahmenprogramms einer kindbezogenen Armutsprävention in Münster“ wurden 
2011 neben der bereits bestehenden Stadtteilkoordination im Stadtteil Coerde (Bezirk Nord) drei 
weitere Stadtteilkoordinatorinnen in den Stadtteilen Berg Fidel (Bezirk Hiltrup), Gievenbeck (Bezirk 
West) und Gremmendorf / Angelmodde (Bezirk Südost) eingesetzt. Der Einsatz der bisher tätigen 
Koordinatorinnen und Koordinatoren zeigt, dass durch die aufsuchende Ansprache und die stadt-
teilorientierten Angebote viele Familien, die von sich aus vorhandene Hilfen nicht oder nur unzu-
reichend genutzt haben, mit einer gezielten Ansprache und Informationsangeboten frühzeitiger 
erreicht werden können und Beratungsleistungen eher in Anspruch genommen werden. Gleichzei-
tig nutzen auch Fachkräfte das Wissen der Stadtteilkoordination bezüglich der Hilfsangebote und 
Unterstützungsstrukturen vor Ort.  
Aufgrund der in allen Stadtteilen deutlich erkennbaren positiven Effekte aus der Tätigkeit der Stadt-
teilkoordination Frühe Hilfen - auch bereits nach 1 ½ Jahren – ist es sinnvoll, die Mittelerhöhung für 
den Ausbau des Angebotes „Stadtteilkoordination Frühe Hilfen“ zu nutzen.  So kann festgestellt 
werden, dass Familien und Fachleute gleichermaßen das Wissen der Koordinatorinnen und Koor-
dinatoren bezüglich der Hilfsangebote und Unterstützungsstrukturen im Stadtteil nutzen. Dies zeigt 
sich insbesondere in der stetig steigenden Inanspruchnahme der verschiedenen Beratungs- und 
Unterstützungsangebote im Stadtteil (vgl. Zwischenbericht zur Umsetzung des „Maßnahmenpro-
gramms einer kindbezogenen Armutsprävention in Münster“). Um möglichst in jedem Bezirk einen 
frühzeitigen und systematischen Zugang zu präventiven Eltern-Kind-Angeboten zu ermöglichen 
und verbindliche Kooperationsbeziehungen zwischen Jugend-, Sozial- und Gesundheitshilfe auf-
zubauen, soll im Bezirk Mitte in Trägerschaft der Beratungsstelle Südviertel e.V. und im Bezirk 
Nord – Stadtteil Kinderhaus in Trägerschaft des Caritasverbands für die Stadt Münster e.V. jeweils 
eine weitere 0,5 Stadtteilkoordinationsstelle eingerichtet werden. Die Stadtteilkoordination Frühe 
Hilfen auch bei den weiteren Standorten Mitte und Kinderhaus als Teil der Erziehungsberatungs-
stellen auszurichten, erfolgt aufgrund der unter Punkt 3 beschriebenen Vorteile dieser Anbindung.

- 3 - 
V/0144/2014 
 
2.1  Bezirk Mitte 
Im Bezirk Mitte gibt es  zahlreiche und vielfältige Einrichtungen und Angebote Früher Hilfen wie 
z. B. Schwangerschaftsberatungsstellen, Geburtskliniken, Gynäkologinnen und Gynäkologen, Kin-
derärztinnen und Kinderärzte, Angebote der Familienbildung und Erziehungsberatungsstellen, 
Kindertageseinrichtungen sowie Familienzentren. Es gilt, diese Angebote für Eltern und Fachkräfte 
gleichermaßen zugänglicher zu machen und das breite Spektrum an Frühen Hilfen ressortüber-
greifend verbindlicher zu koordinieren und zu vernetzen. Ein Schwerpunkt soll dabei auf die Sozial-
räume gelegt werden, die einen im stadtweiten Vergleich überdurchschnittlichen Anteil an Kindern 
und Jugendlichen aufweisen, die eine Migrationsvorgeschichte haben, in Haushalten Alleinerzie-
hender und/oder in Haushalten von SGB II – Empfängern aufwachsen. 
Seit vielen Jahren ist die Beratungsstelle Südviertel Ansprechpartnerin für Familien und Fachkräfte 
auch im Bezirk Mitte. Die bestehende Präsenz im Stadtteil und die beständige Arbeit an guter Ver-
netzung im Südviertel ermöglicht eine Koordination der Frühen Hilfen im Bezirk Mitte. Weiterhin 
können Synergien genutzt und Doppelstrukturen vermieden werden, da die Beratungsstelle für die 
Stadtteilkoordination Frühe Hilfen Berg Fidel bereits verantwortlich ist.  
 
2.2 Stadtteil Kinderhaus 
Der Stadtteil Kinderhaus, insbesondere Kinderhaus-West, hebt sich mit seiner besonderen Sozial-
struktur von den stadtweiten Durchschnittswerten deutlich ab. Die Sozialstrukturdaten in diesem 
Quartier zeigen auf, dass überproportional viele Kinder und Jugendliche unter schwierigen Bedin-
gungen aufwachsen und einem höheren Armutsrisiko ausgesetzt sind, als Gleichaltrige in anderen 
Stadtgebieten. Insbesondere die Kinder- und Jugendhilfe steht deshalb vor der Herausforderung, 
in diesem Wohngebiet so früh wie möglich entwicklungsfördernde und präventive Angebote vorzu-
halten und die im Quartier vorhandenen Angebote Früher Hilfen mit allen Akteuren aus Jugend- 
und Gesundheitshilfe, Schule und Soziales optimal aufeinander abzustimmen und zu vernetzen.  
Die Beratungsstelle für Eltern, Kinder und Jugendliche des Caritasverbands für die Stadt Münster 
arbeitet seit vielen Jahren gut vernetzt im Stadtteil Kinderhaus. Durch die dezentrale Ausrichtung 
der Beratungs- und Hilfsangebote des Caritasverbandes haben die Rat- und Hilfesuchenden eine  
Anlaufstelle in ihrem Stadtteil. Gleichzeitig kann die Stadtteilkoordination Frühe Hilfen auf die ver-
schiedenen Beratungsdienste des Trägers zurückgreifen. 
 
3. Stadtteilkoordination Frühe Hilfen in der Stadt Münster 
Seit 2011 werden im Rahmen des „Maßnahmenprogramms einer kindbezogenen Armutspräventi-
on in Münster“ in den Münsteraner Stadtteilen Gievenbeck in Trägerschaft des Caritasverbands für 
die Stadt Münster, Berg Fidel in Trägerschaft der Beratungsstelle Südviertel und Gremmen-
dorf/Angelmodde in Trägerschaft der Diakonie Münster – Beratungs- und BildungsCentrum Stadt-
teilkoordinatorinnen mit jeweils einer halben Stelle tätig. Diese sind ganz bewusst angebunden an 
die Erziehungsberatungsstellen in der Stadt Münster. So sind die Koordinatorinnen  fest in die 
Teams der Beratungsstellen integriert. Durch ihre Funktion und ihren Aufgabenbereich  tragen sie 
sehr viele Informationen über den Stadtteil in die Teams und geben hierdurch zahlreiche neue Im-
pulse. Gleichzeitig können sie auf die Erfahrungen des im Stadtteil lange präsenten Teams zu-
rückgreifen und  profitieren von der multiprofessionellen Ausrichtung, der langjährigen Beratungs-
erfahrung  und der hohen Fachlichkeit der Kolleginnen und Kollegen der Erziehungsberatungsstel-
len. Falls erforderlich, können weitergehende Beratungs- und Unterstützungsangebote schnell und 
unkompliziert vermittelt werden. Ebenso ist eine explizit geregelte Kooperation zu den Projekten 
der Beratungsstellen im Bereich der Frühen Hilfen wie beispielsweise „Starthilfe“, „JuMP“ und 
„Familienpaten“ gegeben. 
 
Die Stadtteilkoordination Frühe Hilfen soll den Zugang zu den Hilfen im Stadtteil , insbesondere für 
Familien, die bisher diese Hilfen nur unzureichend genutzt haben , verbessern. Bedingt durch die 
bürgernahe Ausrichtung und die stadtteilorientierten Angebote der beteilig ten Personen und Inst i-
tutionen können viele Familien mit gezielten Informationen in den Bereichen Erziehung, Gesun d-
heit und Vorsorge erreicht werden. Dies verlangt eine verstärkte Vernetzung der vielfältigen Ang e-

- 4 - 
V/0144/2014 
botsstrukturen des Stadtteils, den Aufbau ve rbindlicher Kooperationslinien sowie die zugängliche 
Darstellung vorhandener Angebote Früher Hilfen im Stadtteil.  
Die Koordinatorinnen und Koordinatoren sind Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner für we r-
dende Eltern und junge Familien mit Kindern von n ull bis sechs Jahren sowie für  alle Einrichtun-
gen, die mit kleinen Kindern und deren Familien arbeiten.  
Dementsprechend hat das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien gemeinsam mit den freien 
Trägern eine Aufgabenbeschreibung erarbeitet, eine auf den je weiligen Stad tteil ausgerichtete 
Konzeption entwickelt und einen entsprechenden Leistungsvertrag abgeschlossen. 
Der Aufgabenbereich und die  Zuständigkeit  für die Stadtteilkoordination Frühe Hilfen umfasst die 
folgenden Bereiche: 
 
(1) Erhebung und zugängliche Darstellung vorhandener Angebote Früher Hilfen im Stadtteil. 
(2) Vernetzung und Koordination der vorhandenen Angebote Früher Hilfen im Stadtteil durch 
Implementierung in bestehende Netzwerke (z.B. Arbeitskreise). 
(3) Verbindliche Kooperationslinien mit den Institutionen und Einrichtungen im Stadtteil, die Z u-
gang zu der Zielgruppe haben oder Angebote  Früher Hilfen vorhalten (Jugend-, Sozial- und 
Gesundheitshilfe). 
(4) Erleichterung / Verbesserung der Zugänge zu den bereits vorhandenen Angeboten im 
Stadtteil für die Familien. 
(5) Aktivierung und Nutzung der Sozialraumressourcen (Nachbarschaftshilfe, Brückenpers o-
nen). 
(6) Aufsuchende Elternberatung und Elternbildung im Einzelfall und für Risikofamilien. 
 
Die Koordinatorinnen und Koordinatoren vernetzen die Arbeitskreise und Fach kräfte im jeweiligen 
Stadtteil. Dadurch erarbeiten sie verbindliche Präventionsstrukturen und schließen Angebotslücken 
von frühen, niedrigschwelligen Hilfen. Ein fachlicher Austausch findet im Qual itätszirkel Prävention 
unter Federführung des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien statt. 
 
Durch die Erweiterung der Stadtteilkoordination Frühe Hilfen auf die Standorte Mitte und Kinder-
haus wird auch in diesen Stadtteilen ein frühzeitiger und systematischer Zugang zu präventiven 
Eltern-Kind-Angeboten  ermöglicht und verbindliche Kooperationsbeziehungen zwischen Jugend-, 
Sozial- und Gesundheitshilfe aufgebaut. Somit wird ein wichtiger Baustein im gesamtstädtischen 
Präventionskonzept gestärkt und ein wesentlicher Beitrag zu einer lückenlosen und nachhaltigen 
Präventionskette geleistet. 
 
 
 
I.V. 
gez. 
 
Dr. Hanke 
Beigeordnete

Beratungsverlauf (1)

19.03.2014 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien
TOP 24 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Kinderhaus

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0144/2014
Typ
Vorlagen
Datum
12.02.2014
Erstellt
06.10.2020 14:37