V/0144/2014
Maßnahmenprogramm einer kindbezogenen Armutsprävention in Münster - Stadtteilkoordination Frühe Hilfen für den Bezirk Nord - Stadtteil Kinderhaus und den Bezirk Mitte
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Beschlussvorlage
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V/0144/2014 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Kinder, Jugendliche und Familien Betrifft Maßnahmenprogramm einer kindbezogenen Armutsprävention in Münster - Stadtteilkoordination Frühe Hilfen für den Bezirk Nord - Stadtteil Kinderhaus und den Bezirk Mitte Beratungsfolge 19.03.2014 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Im Rahmen der Mittelerhöhung für das Maßnahmenprogramm wird für den Zeitraum 01.04.2014 bis zum 31.12.2014 die Stadtteilkoordination auf die Standorte Mitte und Kin- derhaus erweitert. 2. Für das Jahr 2014 werden insgesamt 50.000 € für jeweils eine halbe pädagogische Ko- ordinationsstelle aus der Produktgruppe 0604 „Familienförderung“ bereitgestellt. 3. Dem Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien wird zum Ablauf des Förderzeit- raums (31.12.2014) über die Ergebnisse berichtet. II. Finanzielle Auswirkungen: Es wird zur Kenntnis genommen, dass für die Erweiterung der Maßnahme „Stadtteilkoordination“ Kosten in Höhe von 50.000 € entstehen. Die o. g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren: Aufwendungen Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 0604 Familienförderung Teilergebnisplan (Zeile) 15 Transferaufwen- dungen 2014 50.000,00 Mittel sind im Haushaltsplan 2014 vorhanden Insgesamt: 50.000,00 Vorlagen-Nr.: V/0144/2014 Auskunft erteilt: Frau Landenberger Frau Herdes Ruf: 492-5876 492-5808 E-Mail: Landenberger@stadt-muenster.de Herdes@stadt-muenster.de Datum: 21.02.2014 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0144/2014 Begründung: 1. Ausgangslage Der Rat der Stadt Münster hat am 25.05.2011 das „Maßnahmenprogramm einer kindbezogenen Armutsprävention in Münster“ (V/0239/2011 und V/0239/2011/1.Erg) beschlossen und somit als einen wesentlichen Baustein auch die finanzielle Förderung der Stadtteilkoordination Frühe Hilfen in den Stadtteilen Berg Fidel, Gievenbeck und Gremmendorf/Angelmodde. Die Mittel in Höhe von jährlich 152.000 Euro für sämtliche Maßnahmen wurden zunächst für zwei Jahre bereitgestellt. Gleichzeitig wurde die Verwaltung beauftragt, nach Ablauf von zwei Jahren über erste Entwicklun- gen und Ergebnisse der einzelnen Maßnahmen einen Zwischenbericht vorzulegen. Am 15.05.2013 wurde mit der Vorlage V/0158/2013 der „Zwischenbericht zur Umsetzung einer kindbezogenen Armutsprävention in Münster“ vom Rat der Stadt Münster mit einer weiteren Fi- nanzierung der umgesetzten Maßnahmen bis zum 31.12.2014 beschlossen. Entsprechend der Empfehlung des Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien am 20.11.2013 hat der Rat der Stadt Münster auf Basis der Vorlage V/0931/2013 am 11.12.2013 eine Mittelerhöhung für „Kinder- und jugendbezogene Armutsprävention“ in Höhe von 50.000 Euro für 2014 beschlossen. Im Fokus des Maßnahmenprogramms stehen Frühe Hilfen für Kinder und Familien, die vor bzw. mit der Geburt ansetzen und im Alltag der Familien verankert sind. Da insbesondere in den ersten Lebensjahren eines Kindes wichtige Grundlagen für die weitere Entwicklung gelegt werden und Kinder im Vorschulalter einem höheren Armutsrisiko ausgesetzt sind, konzentriert sich das Maß- nahmenprogramm im Schwerpunkt auf die 0- bis 6-jährigen Kinder. 2. Erweiterung der Stadtteilkoordination Frühe Hilfen auf die Standorte Mitte und Kinder- haus Im Zuge des „Maßnahmenprogramms einer kindbezogenen Armutsprävention in Münster“ wurden 2011 neben der bereits bestehenden Stadtteilkoordination im Stadtteil Coerde (Bezirk Nord) drei weitere Stadtteilkoordinatorinnen in den Stadtteilen Berg Fidel (Bezirk Hiltrup), Gievenbeck (Bezirk West) und Gremmendorf / Angelmodde (Bezirk Südost) eingesetzt. Der Einsatz der bisher tätigen Koordinatorinnen und Koordinatoren zeigt, dass durch die aufsuchende Ansprache und die stadt- teilorientierten Angebote viele Familien, die von sich aus vorhandene Hilfen nicht oder nur unzu- reichend genutzt haben, mit einer gezielten Ansprache und Informationsangeboten frühzeitiger erreicht werden können und Beratungsleistungen eher in Anspruch genommen werden. Gleichzei- tig nutzen auch Fachkräfte das Wissen der Stadtteilkoordination bezüglich der Hilfsangebote und Unterstützungsstrukturen vor Ort. Aufgrund der in allen Stadtteilen deutlich erkennbaren positiven Effekte aus der Tätigkeit der Stadt- teilkoordination Frühe Hilfen - auch bereits nach 1 ½ Jahren – ist es sinnvoll, die Mittelerhöhung für den Ausbau des Angebotes „Stadtteilkoordination Frühe Hilfen“ zu nutzen. So kann festgestellt werden, dass Familien und Fachleute gleichermaßen das Wissen der Koordinatorinnen und Koor- dinatoren bezüglich der Hilfsangebote und Unterstützungsstrukturen im Stadtteil nutzen. Dies zeigt sich insbesondere in der stetig steigenden Inanspruchnahme der verschiedenen Beratungs- und Unterstützungsangebote im Stadtteil (vgl. Zwischenbericht zur Umsetzung des „Maßnahmenpro- gramms einer kindbezogenen Armutsprävention in Münster“). Um möglichst in jedem Bezirk einen frühzeitigen und systematischen Zugang zu präventiven Eltern-Kind-Angeboten zu ermöglichen und verbindliche Kooperationsbeziehungen zwischen Jugend-, Sozial- und Gesundheitshilfe auf- zubauen, soll im Bezirk Mitte in Trägerschaft der Beratungsstelle Südviertel e.V. und im Bezirk Nord – Stadtteil Kinderhaus in Trägerschaft des Caritasverbands für die Stadt Münster e.V. jeweils eine weitere 0,5 Stadtteilkoordinationsstelle eingerichtet werden. Die Stadtteilkoordination Frühe Hilfen auch bei den weiteren Standorten Mitte und Kinderhaus als Teil der Erziehungsberatungs- stellen auszurichten, erfolgt aufgrund der unter Punkt 3 beschriebenen Vorteile dieser Anbindung. - 3 - V/0144/2014 2.1 Bezirk Mitte Im Bezirk Mitte gibt es zahlreiche und vielfältige Einrichtungen und Angebote Früher Hilfen wie z. B. Schwangerschaftsberatungsstellen, Geburtskliniken, Gynäkologinnen und Gynäkologen, Kin- derärztinnen und Kinderärzte, Angebote der Familienbildung und Erziehungsberatungsstellen, Kindertageseinrichtungen sowie Familienzentren. Es gilt, diese Angebote für Eltern und Fachkräfte gleichermaßen zugänglicher zu machen und das breite Spektrum an Frühen Hilfen ressortüber- greifend verbindlicher zu koordinieren und zu vernetzen. Ein Schwerpunkt soll dabei auf die Sozial- räume gelegt werden, die einen im stadtweiten Vergleich überdurchschnittlichen Anteil an Kindern und Jugendlichen aufweisen, die eine Migrationsvorgeschichte haben, in Haushalten Alleinerzie- hender und/oder in Haushalten von SGB II – Empfängern aufwachsen. Seit vielen Jahren ist die Beratungsstelle Südviertel Ansprechpartnerin für Familien und Fachkräfte auch im Bezirk Mitte. Die bestehende Präsenz im Stadtteil und die beständige Arbeit an guter Ver- netzung im Südviertel ermöglicht eine Koordination der Frühen Hilfen im Bezirk Mitte. Weiterhin können Synergien genutzt und Doppelstrukturen vermieden werden, da die Beratungsstelle für die Stadtteilkoordination Frühe Hilfen Berg Fidel bereits verantwortlich ist. 2.2 Stadtteil Kinderhaus Der Stadtteil Kinderhaus, insbesondere Kinderhaus-West, hebt sich mit seiner besonderen Sozial- struktur von den stadtweiten Durchschnittswerten deutlich ab. Die Sozialstrukturdaten in diesem Quartier zeigen auf, dass überproportional viele Kinder und Jugendliche unter schwierigen Bedin- gungen aufwachsen und einem höheren Armutsrisiko ausgesetzt sind, als Gleichaltrige in anderen Stadtgebieten. Insbesondere die Kinder- und Jugendhilfe steht deshalb vor der Herausforderung, in diesem Wohngebiet so früh wie möglich entwicklungsfördernde und präventive Angebote vorzu- halten und die im Quartier vorhandenen Angebote Früher Hilfen mit allen Akteuren aus Jugend- und Gesundheitshilfe, Schule und Soziales optimal aufeinander abzustimmen und zu vernetzen. Die Beratungsstelle für Eltern, Kinder und Jugendliche des Caritasverbands für die Stadt Münster arbeitet seit vielen Jahren gut vernetzt im Stadtteil Kinderhaus. Durch die dezentrale Ausrichtung der Beratungs- und Hilfsangebote des Caritasverbandes haben die Rat- und Hilfesuchenden eine Anlaufstelle in ihrem Stadtteil. Gleichzeitig kann die Stadtteilkoordination Frühe Hilfen auf die ver- schiedenen Beratungsdienste des Trägers zurückgreifen. 3. Stadtteilkoordination Frühe Hilfen in der Stadt Münster Seit 2011 werden im Rahmen des „Maßnahmenprogramms einer kindbezogenen Armutspräventi- on in Münster“ in den Münsteraner Stadtteilen Gievenbeck in Trägerschaft des Caritasverbands für die Stadt Münster, Berg Fidel in Trägerschaft der Beratungsstelle Südviertel und Gremmen- dorf/Angelmodde in Trägerschaft der Diakonie Münster – Beratungs- und BildungsCentrum Stadt- teilkoordinatorinnen mit jeweils einer halben Stelle tätig. Diese sind ganz bewusst angebunden an die Erziehungsberatungsstellen in der Stadt Münster. So sind die Koordinatorinnen fest in die Teams der Beratungsstellen integriert. Durch ihre Funktion und ihren Aufgabenbereich tragen sie sehr viele Informationen über den Stadtteil in die Teams und geben hierdurch zahlreiche neue Im- pulse. Gleichzeitig können sie auf die Erfahrungen des im Stadtteil lange präsenten Teams zu- rückgreifen und profitieren von der multiprofessionellen Ausrichtung, der langjährigen Beratungs- erfahrung und der hohen Fachlichkeit der Kolleginnen und Kollegen der Erziehungsberatungsstel- len. Falls erforderlich, können weitergehende Beratungs- und Unterstützungsangebote schnell und unkompliziert vermittelt werden. Ebenso ist eine explizit geregelte Kooperation zu den Projekten der Beratungsstellen im Bereich der Frühen Hilfen wie beispielsweise „Starthilfe“, „JuMP“ und „Familienpaten“ gegeben. Die Stadtteilkoordination Frühe Hilfen soll den Zugang zu den Hilfen im Stadtteil , insbesondere für Familien, die bisher diese Hilfen nur unzureichend genutzt haben , verbessern. Bedingt durch die bürgernahe Ausrichtung und die stadtteilorientierten Angebote der beteilig ten Personen und Inst i- tutionen können viele Familien mit gezielten Informationen in den Bereichen Erziehung, Gesun d- heit und Vorsorge erreicht werden. Dies verlangt eine verstärkte Vernetzung der vielfältigen Ang e- - 4 - V/0144/2014 botsstrukturen des Stadtteils, den Aufbau ve rbindlicher Kooperationslinien sowie die zugängliche Darstellung vorhandener Angebote Früher Hilfen im Stadtteil. Die Koordinatorinnen und Koordinatoren sind Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner für we r- dende Eltern und junge Familien mit Kindern von n ull bis sechs Jahren sowie für alle Einrichtun- gen, die mit kleinen Kindern und deren Familien arbeiten. Dementsprechend hat das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien gemeinsam mit den freien Trägern eine Aufgabenbeschreibung erarbeitet, eine auf den je weiligen Stad tteil ausgerichtete Konzeption entwickelt und einen entsprechenden Leistungsvertrag abgeschlossen. Der Aufgabenbereich und die Zuständigkeit für die Stadtteilkoordination Frühe Hilfen umfasst die folgenden Bereiche: (1) Erhebung und zugängliche Darstellung vorhandener Angebote Früher Hilfen im Stadtteil. (2) Vernetzung und Koordination der vorhandenen Angebote Früher Hilfen im Stadtteil durch Implementierung in bestehende Netzwerke (z.B. Arbeitskreise). (3) Verbindliche Kooperationslinien mit den Institutionen und Einrichtungen im Stadtteil, die Z u- gang zu der Zielgruppe haben oder Angebote Früher Hilfen vorhalten (Jugend-, Sozial- und Gesundheitshilfe). (4) Erleichterung / Verbesserung der Zugänge zu den bereits vorhandenen Angeboten im Stadtteil für die Familien. (5) Aktivierung und Nutzung der Sozialraumressourcen (Nachbarschaftshilfe, Brückenpers o- nen). (6) Aufsuchende Elternberatung und Elternbildung im Einzelfall und für Risikofamilien. Die Koordinatorinnen und Koordinatoren vernetzen die Arbeitskreise und Fach kräfte im jeweiligen Stadtteil. Dadurch erarbeiten sie verbindliche Präventionsstrukturen und schließen Angebotslücken von frühen, niedrigschwelligen Hilfen. Ein fachlicher Austausch findet im Qual itätszirkel Prävention unter Federführung des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien statt. Durch die Erweiterung der Stadtteilkoordination Frühe Hilfen auf die Standorte Mitte und Kinder- haus wird auch in diesen Stadtteilen ein frühzeitiger und systematischer Zugang zu präventiven Eltern-Kind-Angeboten ermöglicht und verbindliche Kooperationsbeziehungen zwischen Jugend-, Sozial- und Gesundheitshilfe aufgebaut. Somit wird ein wichtiger Baustein im gesamtstädtischen Präventionskonzept gestärkt und ein wesentlicher Beitrag zu einer lückenlosen und nachhaltigen Präventionskette geleistet. I.V. gez. Dr. Hanke Beigeordnete
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (1)
- Kinderhaus
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0144/2014
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 12.02.2014
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37