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V/0706/2013

Schlautstiege: Verlegen der Fahrbahn und Erstellen einer Wendeanlage

Vorlagen 09.09.2013

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-West, Sitzung am 10.10.2013, TOP 5.2

Beschlussvorlage

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Anlage1

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Lageplan

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Ansehen

Beschlussvorlage

4844 Zeichen

V/0706/2013 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Tiefbauamt 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Schlautstiege: Verlegen der Fahrbahn und Erstellen einer Wendeanlage 
- Planungs- und Baubeschluss Straßenbau - 
 
Beratungsfolge 
 
 
10.10.2013 Bezirksvertretung Münster-West Entscheidung 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Die Bezirksvertretung Münster -West stimmt der vom Tiefbauamt der Stadt Münster aufgestellten 
Planung (Lageplan Nr. 10 403 Blatt 1(1)) und der baulichen Ausführung zu.  
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster Baukosten in Höhe von ca. 53.000 € für 
die Verlegung der Schlautstiege  und ca. 20.000 € für die Erstellung der Wendeanlagen entst e-
hen. Dem stehen Einnahmen von bis zu 39.750 € gegenüber. 
 
Als Folgekosten fallen zusätzlich jährlich Abschreibungen von rund 1.825 € und Unterhaltung s-
kosten von rund 730 € an. 
 
Die v. g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren: 
 
Teilfinanzplan 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 1201 Bereitstellung von Ve r-
kehrsflächen und –anlagen 
 
 
 
 
2013 
 
 
 
 
73.000 
 
Investitionsmaßnahme 4007 Fritz-Stricker-Straße - Ent-
lastungsstraße Meckle n-
beck 
Auszahlungen   
Einzahlungen   2013 39.750 Max. Kostenbe- 
teiligung Anlie-
ger für die Ver-
legung der 
Schlautstiege 
Saldo  33.250  
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0706/2013 
Auskunft erteilt: 
Herr Grimm 
Ruf: 
492 66 00 
E-Mail: 
Grimm@stadt-muenster.de  
Datum: 
26.09.2013 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0706/2013 
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2013 bei der o. g. 
Produktgruppe veranschlagt. 
 
Begründung: 
 
1. Voraussetzungen 
 
 Mit dem Bau der Fußgänger - und Radfahrerbrücke „Schlautbogen“ auf der Grundlage des  
Bebauungsplanes Nr. 484 – Mecklenbeck – Entlastungsstraße zwischen Mecklenbecker 
Straße und GAD  ist die Durchfahrt z ur Ossenkampstiege beispielsweise für Müllfahrzeuge 
nicht mehr möglich . Der Bebauungsplan Nr. 484 stellt eine erforderliche Wendeanlage dar. 
Nach erfolgten liegenschaftlichen Verhandlungen soll sie nun  abweichend von den Darste l-
lungen des Bebauungsplanes in Höhe des Hauses Schlautstiege Nr. 32 ausgebaut werden. 
Die Hofstellen an der Schlautstiege werden zukünftig verkehrlich vom Dingbängerweg aus 
erschlossen.  
 
2. Beschreibung der Baumaßnahme: 
 
 In Höhe des Hauses Schlautstiege Nr. 32 wird im Bereich einer Wie se die asphaltierte Wen-
deanlage u. a. für Müllfahrzeuge entstehen.  
 
 Durch die Nutzung der Schlautstiege als Zulieferweg zu den Baustellen der Bauwerke an der 
Fritz-Stricker-Straße wurde diese in Teilen beschädigt und muss, inklusive der Bankette, 
nach Beendigung der Bautätigkeiten instandgesetzt werden. 
 
 Bei der Schlautstiege handelt es sich um eine stark frequentierte Wegeverbindung für Ra d-
fahrer und Fußgänger, insbesondere wird sie stark als Schulweg genutzt. Sie führt derzeit 
sehr nah an der vorhanden en Bebauung, Mauern und hohen Hecken entlang, die die Sich t-
verhältnisse stark einschränken. Speziell die Sicht für landwirtschaftliche Fahrzeuge, die die 
Hofstellen verlassen, wird durch die gradlinige Führung der Schlautstiege stark eingeengt. 
Auch werden für Fahrzeuge in Fahrtrichtung Ossenkampstiege die von der neuen Brücke 
sehr schnell fahrenden Radfahrer erst zu einem sehr späten Zeitpunkt in Höhe des Hauses 
Nr. 42 wahrgenommen.  
 
 In Abstimmung mit dem Eigentümer der angrenzenden Flächen ist eine Vers chwenkung des 
vorhandenen 3,50 m breiten Weges auf die vorhandene Wiese möglich. Die Beleuchtung 
wird entsprechend angepasst. Die Sichtverhältnisse werden so verbessert, was zur Erh ö-
hung der Verkehrssicherheit beiträgt. Die Fläche der vorhandenen Schlautstiege wird rekulti-
viert.  
 
 Eine Reduktionsvariante ist nicht möglich. Die Planung wurde im Rahmen der Ämterbeteil i-
gung mit der Arbeitsgruppe 5 „Stadtplanung und Verkehr“ der KIB abgestimmt. 
       
3. Ausschreibung und Bau: 
 
 Die Umsetzung der Baumaßnahme ist kurzfristig im Anschluss an den Baubeschluss g e-
plant, es wird mit einer Bauzeit von ca. 3 Wochen gerechnet. Die Verkehrsführung während 
der Bauzeit wird abgestimmt. 
 
4. Beiträge Dritter/Zuschüsse: 
 
 Der Eigentümer beteiligt sich  zu 75 % an den Baukosten für diese Fahrbahnverschwenkung,   
 maximal jedoch mit 39.750 €. Eine vertragliche Regelung dazu besteht bereits.  
  
 Zuschüsse werden nicht erwartet.

- 3 - 
V/0706/2013 
 
5. Genehmigungen/Vereinbarungen: 
 
 Für die Maßnahme sind keine Genehmigungen erforderlich. 
 
6. Liegenschaftliche Regelungen : 
 
 Liegenschaftliche Regelungen sind erforderlich und bereits abgewickelt 
 
Die Anwohner und Eigentümer werden entsprechend dem Serviceversprechen des Tiefbauamtes 
frühzeitig über die Maßnahme informiert. 
 
In Vertretung 
 
gez. 
 
Schultheiß 
Stadtdirektor

Anlage1

101 Zeichen

Anlage zur Vorlage V/0706/2013: Schlautstiege: Verlegung der Fahrbahn und Erstellen einer Wendeanlage

Lageplan

1884 Zeichen

Blatt Nr.:  1 (1) 
Str. Schlüssel: 
Anlage Nr.:   
Plan Nr.:  10403 
Projekt Nr.:   
Maßstab    
Lageplan:      1 : 250 
Längen    1 :       /  Höhen 1 :  
Datum Name 
bearbeitet 
bearbeitet Overbeck 
Overbeck 
Timm 
12.09.2013 
12.09.2013 
12.09.2013 
gezeichnet 
gezeichnet 
geprüft 
geprüft: 
genehmigt :
 
Münster, den   
i.A. 
Tiefbauamt 
Lageplan 
Schlautstiege 
Verlegung der Fahrbahn und  
Anlage eines Wendehammers 
Nr. 
1 
2 
3 
4 
5 
Art der Änderung 
Name 
Name 
Datum 
Datum 
32 
25 
922 
42 
46b 
44 
0+100.000 
R=50.00 0+017.65 
R=50.00 0+040.11 
R=H50.00 
0+043.66 
R=50.00 
R=H50.00 
0+087.72 
R=H125.00 
R=50.00 
0+112.08 
R=H125.00 0+127.04 
R=∞ 
R=∞ 
R=∞ 
1,00 m Bankett 
1,00 m Bankett 
3,50 m Fahrbahn (Vollausbau) 
1,00 m 
1,00 m 
4,00 m 
Drainageleitung (min. DN 300) nur nachrichtlich
nach Angaben des Eigentümers Herrn Eggert
eingetragen.
Leitung muß durch die Stadt Münster verlegt werden. 
vorh. Zäune versetzen (Stadt Münster)  
3,0%
 
Randbereiche muldenförmig ausbilden
Wiese großflächig angleichen 
Fläche rekultivieren
 
vorh. Leitungen (SWHKanal,Telekom, 
Stadtwerke) verbleiben in der Fläche 
R= 7,00 m 
R= 7,00 m 
R= 7,00 m 
Wendefläche für 3Hachsiges Müllfahrzeug
(Vollausbau) 
Deckenerneuerung 
Deckenerneuerung 
Beginn der Baustrecke 
0+017,00 
Ende der Baustrecke
0+116,00 
0+015 
0+060 
0+040 
0+080 
0+095 
0+110 
Terrasse 
3,0%
 
Fläche rekultivieren
 
Weg ( unbef.) 
Randbereiche muldenförmig ausbilden
Wiese großflächig angleichen 
A
 
A
 
A
 
A
 
H = 500.000 m 
+0.630 % 
20.000 m 
+3.077 %
 
32.500 m 
km = 0+030.000 
h TS = 59.800 
T = 6.117 
H = 600.000 m 
+3.077 % 
32.500 m 
H2.222 % 
31.500 m 
km = 0+062.50
0 
h TS = 60.800 
T = 15.897 
H = 400.000 m 
H2.222 %
 
31.500 m 
+2.125 % 
16.000 m 
km = 0+094.000 
h TS = 60.100 
T = 8.694 
H = 1000.000 m 
+2.125 % 
16.000 m 
+1.400 % 
10.000 m 
km = 0+110.000 
h TS = 60.440 
T = 3.625

Beratungsverlauf (1)

10.10.2013 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 5.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (5)

  • Fritz-Stricker-Straße
  • Dingbängerweg
  • Mecklenbecker Straße
  • Ossenkampstiege
  • Schlautstiege

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
V/0706/2013
Typ
Vorlagen
Datum
09.09.2013
Erstellt
06.10.2020 14:37