AN/1161/2019
Gesundes und klimagerechtes Wohnen in Köln – Wo steht Köln auf dem Weg zur „Klimawandelgerechten Metropole“?
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Gem. Anfrage nach § 4 (Die Linke)
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SPD-Fraktion im Rat der Stadt Köln Fraktion DIE LINKE im Rat der Stadt Köln An den Vorsitzenden des Ausschusses Umwelt und Grün Rafael Struwe Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 05.09.2019 AN/1161/2019 Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Ausschuss für Umwelt und Grün 12.09.2019 Gesundes und klimagerechtes Wohnen in Köln – Wo steht Köln auf dem Weg zur „Klimawandelgerechten Metropole„? Sehr geehrter Herr Vorsitzender, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, der Klimawandel mit seinen für alle Menschen spürbaren Folgen erfordert konsequente Maßnahmen, um das Stadtklima zu verbessern. Besonders in den dicht bebauten Stadt- teilen ist es geboten, alle Möglichkeiten aufzugreifen, um diese besonders hitzebelaste- ten Quartiere stadtklimatisch aufzuwerten und die Lebensqualität der Bewohner*innen zu verbessern. Mit Blick auf den weiter steigenden Bedarf insbesondere im Bereich des bezahlbaren Wohnraums ist es unabdin gbar, die Wohnungsbautätigkeit in unserer Stadt deutlich zu steigern und auch neue Quartiere zu erschließen, damit Menschen in Köln eine bezahl- bare Wohnung finden. Dies erfordert zugleich eine konsequente Umsetzung von klimati- schen Minderungsmaßnahmen (z.B. Begrünung von Gebäuden, Anlage von Brunnen und Wasserflächen, klimawandelangepasste Bauweise, Entsiegelung etc.), um Flächen kli- maschonend zu bebauen. Um dem Klimaschutz verstärkt Rechnung zu tragen, sollten darüber hinaus bei Neubauten und Bestandssanierungen die Möglichkeiten der Photo- voltaik und Solarthermie intensiv genutzt werden. Es gilt somit, bezahlbaren Wohnraum in unserer Stadt zu schaffen und dabei alle Mög- lichkeiten auszuschöpfen, um für gesunde, klimagerechte und attraktive Wohnverhält- nisse zu sorgen. 2013 hat die Stadt Köln das Projekt "Klimawandelgerechte Metropole Köln" erfolgreich beendet. Die Planungs- und Handlungsempfehlungen, die im Projekt entwickelt wurden, sollten weiter konkretisiert, Zuständigkeiten für die Umsetzung verbindlich festlegt und ein Zeit- Maßnahmenplan aufgestellt werden. - 2 - Den Bericht nahm der Rat der Stadt Köln 2015 zur Kenntnis und stellte dringenden Handlungsbedarf fest. Der Rat hat dazu einstimmig beschlossen, dass die in der Studie enthaltenen Maßnahmenvorschläge nach Kosten-Nutzen-Kriterien zu priorisieren und der detaillierte Zeit-Maßnahmenplan inklusive der jeweils notwendigen Finanzierung dem Rat noch 2015 zur endgültigen Beschlussfassung vorzulegen seien. Des Weiteren sollten die kosten- und personalneutral durchzuführenden Maßnahmen im Vorgriff auf das vollständige Maßnahmenprogramm sofort umgesetzt werden. In Folge des Beschlusses realisierten die Stadtentwässerungsbetriebe Köln eine große, gründliche und in Teilen vorbildliche Initiative zum Thema Starkregen und Sturzfluten. Des Weiteren legte die Verwaltung zwischenzeitlich zwei Mitteilungen (3366/2016 im Oktober 2016 und AN1081/2017 im Mai 2017) vor. Dort wurden unter anderem Pla- nungsempfehlungen für wärmebelastete Wohnbebauung in Bestand und Neubau vor- gestellt. Am 14.11.2017 hat der Rat eine Offensive für Dach- und Fassadenbegrünung beschlos- sen. Mit dem im Oktober 2018 vorgestellten Förderprogramm „Grün hoch 3“ liegt hierzu ein erster Baustein vor. Die SPD-Fraktion und die Fraktion DIE LINKE bitten um Beantwortung folgender Fragen: 1. Wann wird es für Köln einen Entwicklungsplan oder ein Anpassungs konzept ge- ben, wie in zahlreichen kleinen und großen Städten, z.B. Ludwigsburg, Berlin, München, Wien und Düsseldorf, bereits erfolgt? Sollte ein solches nicht vorgese- hen sein: Was sind die Gründe und wann wird die Verwaltung den für das 3. Quartal 2017 avisierten Sachstandsbericht zum Projekt „klimawandelgerechte Metropole“ vorlegen? 2. In der Vorlage 2498/2019 zur Bürgereingabe „Kommunaler Insektenschutz“ führt die Verwaltung aus, dass die Festsetzung von Begrünung von Flachdächern sowie die Begrünung von privaten Grünflächen und Tiefgaragen bereits die Regel bei der Neuaufstellung von Bebauungsplänen darstelle. Wurden dabei die Hin- weise der Umweltverwaltung („Um eine entsprechende Verdunstungskühlung zu schaffen, sind andere Formen der Dach- und Fassadenbegrünung zu berücksich- tigen.“, vgl. Beschlussvorlage 0982/2018) umgesetzt und wie wird nachgehal- ten, ob festgesetzte Maßnahmen auch tatsächlich realisiert werden? Werden Festsetzungen in Bebauungsplänen auch für Fassadenbegrünung vorgenommen und wenn nicht, aus welchen Gründen? 3. Inwieweit wird die Verwaltung mit ihren eigenen Gebäuden ihrer Vorreiterrolle für Dach- und Fassadenbegrünung gerecht? Wir bitten um eine Darstellung des Sachstands zur Gebäudebegrünung für Bestandsgebäude sowie Neubauten in Planung. Hierbei soll ausgeführt werden, ob boden– oder wandgebundene Fas- sadenbegrünungen Systeme und intensive oder extensive Dachbegrünungen rea- lisiert wurden bzw. geplant sind. 4. Wurden bzw. werden in diesem Zusammenhang auch die Möglichkeiten einer Kombination von Begrünung mit Photovoltaik oder Solarthermie geprüft? Welche Ergebnisse liegen hierzu vor? 5. Welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung, im Rahmen der Bauleitplanung den Bau von Photovoltaik- und Solarthermie-Anlagen durch Festsetzungen zu forcie- - 3 - ren und wird von diesen Möglichkeiten bereits aktuell Gebrauch gemacht? Wenn nein, was sind die Gründe hierfür? Die Verwaltung wird gebeten, die Beantwortung der Anfrage auch dem Betriebsaus- schuss Gebäudewirtschaft und dem Stadtentwicklungsausschuss zur Kenntnis zu ge- ben. Mit freundlichen Grüßen Dr. Barbara Lübbecke Michael Weisenstein SPD-Fraktionsgeschäftsführerin Geschäftsführer Fraktion DIE LINKE
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: zurückgestellt
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/1161/2019
- Typ
- Gem. Anfrage nach § 4 (Linke)
- Datum
- 05.09.2019
- Erstellt
- 04.09.2019 14:08