2609/2019
Nachhaltige Urbane Mobilitätsplanung
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Beschlussvorlage Rat
15683 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin
Dezernat, Dienststelle
VIII/66/661/1
Vorlagen-Nummer
2609/2019
Freigabedatum
09.01.2020
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung
Betreff
Nachhaltige Urbane Mobilitätsplanung (Sustainable Urban Mobility Plan - SUMP)
hier: Personal-, Finanz- und Zeitaufwand zur Erstellung eines SUMP
Beschlussorgan
Rat
Gremium Datum
Beschluss:
Der Rat nimmt die von der Verwaltung vorgelegte Planung zur Erarbeitung eines Nachhaltigen Urba-
nen Mobilitätsplans für Köln zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung dieser
Planung. Hierfür werden neben einer über den Veränderungsnachweis zum Haushaltsplan 2020/21
durch den Rat befristet bereitgestellten Mehrstelle EG 13 TVöD Laufbahngruppe 2, 2. Einstiegsamt
(ehem. höherer Dienst) dauerhaft zwei weitere Personalstellen aus dem vorhandenen Stellenbestand
herangezogen und in vergleichbarer Bewertung bereitgestellt.
Die erforderlichen Sachmittel in Höhe von 1,0 Mio. € stehen im Hpl. 2020/2021 einschließlich Mittel-
fristplanung im Teilergebnisplan 1201, Straßen, Wege, Plätze in der Teilplanzeile 13, Aufwendungen
für Sach- und Dienstleistungen zur Verfügung.
Verkehrsausschuss 21.01.2020
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 27.01.2020
Finanzausschuss 03.02.2020
Rat 06.02.2020
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Haushaltsmäßige Auswirkungen
Nein
Ja, investiv Investitionsauszahlungen €
Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja %
Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 1,0 Mio. €
Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja wird geprüft
%
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:
a) Personalaufwendungen
im HH-Jahr 2020 ca. 160.250 €
ab HH-Jahr 2021 ff (p. a.) ca. 273.000 €
b) Sachaufwendungen etc. €
c) bilanzielle Abschreibungen €
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:
a) Erträge €
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten €
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:
a) Personalaufwendungen €
b) Sachaufwendungen etc. €
Beginn, Dauer
Begründung
1. Ausgangslage
Der Rat hat in seiner Sitzung am 04.04.2019 die Verwaltung beauftragt, einen „Nachhaltigen Ur-
banen Mobilitätsplan“ (Sustainable Urban Mobility Plan - SUMP) zu erstellen und in einem ersten
Schritt den hierfür notwendigen Aufwand an Personal, Zeit und finanziellen Mitteln gegenüber
dem Rat darzulegen (Antrags-Nr. AN/0414/2019). Der Plan soll sich an dem von der EU finan-
zierten Leitfaden zur Erstellung und Umsetzung von SUMPs orientieren.
Der Rat hat im o. g. Beschluss als Zielsetzung dieses Planwerks eine verbesserte Erreichbarkeit
der Stadt durch eine hochqualitative und nachhaltige Mobilität, die eine ausgewogene und inte-
grierte Entwicklung aller Verkehrsmittel beinhaltet, definiert. Zudem soll die regionale Zusam-
menarbeit dabei besondere Beachtung finden.
Weiterhin wurden durch den Beschluss folgende Punkte durch den Rat festgelegt:
Bestehende Planungen und langfristige Konzepte werden sinnvoll verknüpft und an die Anfor-
derungen einer klimafreundlichen wachsenden Stadt angepasst. Kurzfristig umsetzbare Maß-
nahmen werden in einem transparenten Zeitplan gebündelt.
Erstellung von Strukturen, die ein hohes Maß an Kooperation, Koordination und Beratung zwi-
schen den relevanten Behörden und Ämtern auf kommunaler- und Landesebene möglich ma-
chen.
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Umfassende Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern, Vertreterinnen und Vertretern der Zi-
vilgesellschaft und der Wirtschaft während des gesamten Prozesses.
Ein fortlaufendes Berichtswesen soll das Erreichen der Ziele mit vertretbarem Aufwand doku-
mentieren.
Fördermöglichkeiten sind auszuschöpfen; soweit möglich sollen externe Büros eingebunden
werden. Die darüber hinaus benötigten finanziellen Mittel werden in der Haushaltsplanung
2020/2021 berücksichtigt.
Derzeit wird unter Federführung des Amts für Stadtentwicklung und Statistik die Stadtstrategie
„Kölner Perspektiven 2030“ erarbeitet. Innerhalb dieser Strategie spielen Aspekte der künftigen
Kölner Mobilitätsentwicklung eine wichtige Rolle. Die Stadtstrategie fußt auf sämtlichen sektora-
len städtischen Fachplanungen. Sie kann gewissermaßen den ganzheitlichen stadtentwicklungs-
politischen Rahmen für den zu erstellenden SUMP bilden. Das Dezernat für Mobilität und Ver-
kehrsinfrastruktur ist am Erarbeitungsprozess der Stadtstrategie beteiligt, so dass die notwendige
inhaltliche Verzahnung beider Planwerke gewährleistet ist. Ein besonderes Augenmerk gilt hier-
bei der integrierten Betrachtung von Siedlungs- und Verkehrsentwicklung. Zum Beispiel wird
schon heute bei der Ausweisung neuer Siedlungsräume auf eine adäquate Anbindung durch die
Verkehrsmittel des Umweltverbunds geachtet.
2. Vorbereitende Überlegungen zur SUMP-Erarbeitung seitens der Verwaltung
Nach dem im Oktober 2019 veröffentlichten Leitfaden (https://www.eltis.org/mobility-plans/sump-
guidelines) sind folgende Arbeitsphasen und Arbeitsschritte zur Erstellung eines SUMP vorgese-
hen:
A. Vorbereitung und Analyse
Schritt 1: Schaffung der organisatorischen Voraussetzungen
Schritt 2: Festsetzung des Planungsrahmens
Schritt 3: Analyse der aktuellen Mobilitätssituation
B. Strategieentwicklung
Schritt 4: Erarbeitung und Bewertung von Szenarien
Schritt 5: Entwicklung einer Vision und Definition von Zielvorstellungen mit den beteilig-
ten Akteuren
Schritt 6: Festsetzung von Indikatoren und konkreten Zielen
C. Maßnahmenplanung
Schritt 7: Auswahl von Maßnahmenbündeln mit den Akteuren
Schritt 8: Abstimmung von Handlungen und Zuständigkeiten
Schritt 9: Verteilung der Aufgaben und Sicherstellung der Finanzierung
D. Umsetzung und Monitoring
Schritt 10: Umsetzung begleiten
Schritt 11: Monitoring, Anpassung und Kommunikation
Schritt 12: Überprüfung und Weiterentwicklung
Ein SUMP umfasst nicht nur die weitgefächerte Erarbeitung eines städtischen Mobilitätskonzepts,
sondern beinhaltet auch dessen Umsetzung und kontinuierliche Weiterentwicklung.
Parallel zu den oben beschriebenen vielfältigen Arbeitsschritten ist eine kontinuierliche Öffent-
lichkeitsarbeit und Bürgerbeteiligung im SUMP-Konzept vorgesehen. Eine besondere Herausfor-
derung bei der Beteiligung der Stadtgesellschaft an der Erarbeitung von Planwerken besteht da-
rin, die bestehenden Meinungen zu einem Thema in einem möglichst repräsentativen Querschnitt
zusammenzufassen. Klassische Methoden der Bürgerbeteiligung, z. B. in Form von Informations-
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und Diskussionsveranstaltungen, stellen eine solche Repräsentativität nicht unbedingt sicher, da
vorzugsweise die Einwohnerinnen und Einwohner an einer solchen Veranstaltung teilnehmen,
die besonderes Interesse am Thema haben. Deshalb sollten im Rahmen der SUMP-Erstellung
neben den klassischen Formaten auch ergänzende Beteiligungsformen umgesetzt werden, bei
denen ansonsten unterrepräsentierte Bevölkerungsgruppen adäquat einbezogen werden. Eine
solche Beteiligung könnte z. B. über eine stadtweit repräsentative Befragung zu den Präferenzen
bei verkehrsplanerischen Fragestellungen erfolgen.
Um für die Umsetzungspraxis eine gute Arbeitsgrundlage zu bieten, ist darüber hinaus eine weit-
gehende Quantifizierung der betrachteten Zusammenhänge notwendig. Dies ermöglicht z. B. die
Bewertung von Maßnahmen bzw. Maßnahmenstrategien sowie später die Überprüfung von Ziel-
erreichungen. Mit den Daten der im vergangenen Jahr vorgestellten Erhebung „Mobilität in
Deutschland 2017“ liegt bereits eine gute Datenbasis zum Nachfrageverhalten der Kölnerinnen
und Kölner vor. Darüber hinaus ist geplant, das in der Stadtverwaltung eingesetzte Verkehrsmo-
dell zu aktualisieren und zu erweitern. Hierdurch ergeben sich gute Grundlagen, um im Gesamt-
prozess quantitative Analysen und Bewertungen durchzuführen. Allerdings erfordern quantitative
Betrachtungen auch einen entsprechenden zusätzlichen Arbeits- und Beratungsaufwand.
3. Ressourcen, Finanzbedarf und Zeitplanung
Um einen solchen Prozess für eine Metropole wie Köln durchzuführen, bedarf es entsprechender
finanzieller und personeller Voraussetzungen. Nach Rücksprache mit Kolleginnen und Kollegen
anderer Großstädte, die in den letzten Jahren bereits erfolgreich Verkehrsentwicklungspläne
bzw. SUMPs erstellt haben, ist ein solches Vorhaben sehr zeitintensiv und geprägt von hohem
fachlichem Input seitens der Verwaltung und notwendiger Unterstützung externer Fachbüros. In
der normalen Linienarbeit und ohne externe Unterstützung ist ein solches Projekt keinesfalls er-
folgreich zu realisieren. Aus den direkten Vergleichen mit beispielsweise Bremen als eine der
größeren Vergleichsstädte, erscheint für die Stadt Köln ein Bearbeitungszeitraum von mindes-
tens drei Jahren (gerechnet nach erfolgreich abgeschlossener Stellenbesetzung und ab der Ar-
beitsaufnahme durch das Beratungsbüro für die Gesamtprozesssteuerung) notwendig, für einen
SUMP, der eine Perspektive und Laufzeit von ca. 20 bis 25 Jahren haben wird. Für die eigentli-
che Erarbeitung ist die Vergabe von Aufträgen an Fachbüros unabdingbar. Da Verkehrspla-
nungsbüros in der Regel unterschiedliche Schwerpunktsetzungen haben, ist es sinnvoll, ver-
schieden ausgerichtete Aufträge zu vergeben, z. B. für folgende Aufgaben:
a) Gesamtprozessteuerung und Strategie-/Maßnahmenerarbeitung,
b) Bürgerbeteiligung und externe Kommunikation,
c) Datenanalyse, Prognoseerstellung und Quantifizierung von Maßnahmenauswirkungen.
Um diese Aufgaben in einer hinreichenden Tiefe bearbeiten zu können, ist ein Budget für die
Vergabe von Beratungsleistungen von mindestens 1,0 Mio. € über die Laufzeit der SUMP-
Erarbeitung von rund drei Jahren erforderlich. So hat der bereits erwähnte Erarbeitungsprozess
des Bremer Verkehrsentwicklungsplans (inkl. Bürgerbeteiligung) vor Jahren bereits 600.000 € in
Anspruch genommen. Für das nun in Köln durchzuführende Verfahren müssen insbesondere für
die Bearbeitung der oben aufgeführten Aufgaben finanzielle Mittel hinterlegt werden. Im Vergleich
zu dem Bremer Verkehrsentwicklungsplan ist davon auszugehen, dass das Teilbudget für die
notwendige Einbeziehung der Bürgerschaft in Köln deutlich höher ausfallen muss, um eine ent-
sprechende Akzeptanz zu erreichen. Nach den Erfahrungen aus dem erfolgreichen Bürgerbetei-
ligungsverfahren zur Ost-West-Achse muss für eine dem SUMP-Prozess angemessene Bürger-
beteiligung mindestens ein Umfang von 250.000 € angesetzt werden. Entsprechend erhöht sich
dann die für Köln zu kalkulierende externe Beratungsleistung im Rahmen des SUMP. Darüber
hinaus ist ein Teilbudget für Aufträge an Ingenieurbüros, die quantitative Modellrechnungen und
Auswertungen durchführen, zwingend notwendig. Zur Bestimmung der Größenordnung solcher
Leistungen sei beispielhaft die aktuelle Überarbeitung des Kölner Verkehrsmodells mit einem Vo-
lumen von ca. 240.000 € genannt. Zurzeit kann der Umfang der externen Beratungsleistungen
nur grob geschätzt werden. Eine Konkretisierung erfolgt im Rahmen der Maßnahmenplanung.
Parallel zur Planerstellung durch die Fachbüros ist eine Aufstockung der personellen Ressourcen
in der Verwaltung zwingend geboten, um einen fachlichen Austausch mit den einzelnen Berei-
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chen der Verwaltung zu gewährleisten, die Politik informieren und einbeziehen zu können, die
Auftragsvergabe zu organisieren, die Auftragsbearbeitung zu begleiten und die intensiven und
vielfältigen Abstimmungen zu begleiten, intensive Bürgerbeteiligung zu organisieren und durch-
zuführen sowie die Umsetzung der SUMP-Ergebnisse innerhalb der Verwaltung gewährleisten zu
können.
Neben einer bereits vorhandenen Stelle im Sachgebiet Verkehrsentwicklungsplanung und ÖPNV,
die sich mit der langfristigen Verkehrsentwicklungsplanung befasst, sind für das konkrete SUMP-
Projekt mindestens drei zusätzliche Stellen notwendig. Eine dieser Stellen muss zeitnah nach
Beschlussfassung des Rates zum Start des SUMP besetzt werden, um den Ausschreibungspro-
zess zu koordinieren, die formelle Auftragsabwicklung zu begleiten sowie Organisationsaufgaben
zur Bürgerbeteiligung und Öffentlichkeitsarbeit übernehmen zu können.
Die beiden anderen Stellen sind für eine fachliche Begleitung des Prozesses notwendig und
müssen spätestens dann besetzt sein, wenn das erste externe Büro beauftragt ist. Eine dieser
beiden Stellen sollte eine quantitative Ausrichtung haben, um die von den Fachbüros zu erarbei-
tenden Analysen, Prognosen und Wirkungsabschätzungen begleiten zu können. Schwerpunkt
der zweiten fachlich orientierten Stelle wäre die Begleitung der Mobilitätsstrategieentwicklung
sowie der Maßnahmenerarbeitung.
Im Stellenplan 2020/2021 ist derzeit nur eine der zuvor genannten drei zusätzlichen Stellen ab-
gebildet. Die beiden noch nicht abgebildeten Mehrstellen können über vakante Stellen und eine
entsprechende Umschichtung von Sachmitteln dezernatsintern gegenfinanziert werden, so dass
beide Mehrstellen im Ergebnis personalkostenneutral zugesetzt werden können.
Für die über den Veränderungsnachweis zum Hpl. 2020/2021 befristet bereitgestellte Mehrstelle
EG 13 TVöD Laufbahngruppe 2, 2. Einstiegsamt (ehem. höherer Dienst) fallen für das Jahr 2020
ca. 46.000 € Personalaufwendungen an, da diese Stelle gemäß Beschlusslage zum Verände-
rungsnachweis zum Hpl. 2020/2021 nicht vor dem 01.07.2020 besetzt werden darf. Für die Jahre
2021 bis 2023 wird mit jeweils ca. 91.000 € kalkuliert. Diese Stelle wird im Folgenden „Stelle 3“
benannt.
Nach derzeitiger Planung soll eine der beiden unbefristeten Stellen (im Folgenden „Stelle 1“ be-
nannt) unmittelbar nach Beschlussfassung zu dieser Vorlage ausgeschrieben werden und mög-
lichst bis spätestens zum 01.04.2020 besetzt sein. Die zweite unbefristete Stelle (im Folgenden
„Stelle 2“ benannt) soll wie beschrieben parallel mit Stelle 3 zum 01.07.2020 besetzt sein.
Damit ergeben sich für Stelle 1 im Jahr 2020 Personalaufwendungen in Höhe von ca. 68.250 €
und ab dem Jahr 2021 Personalaufwendungen von ca. 91.000 €. Für die Stellen 2 und 3 ergeben
sich im Jahr 2020 Personalaufwendungen in Höhe von jeweils ca. 46.000 € und ab dem Jahr
2021 Personalaufwendungen von jeweils ca. 91.000 €. Daraus ergibt sich der Gesamtansatz für
das Jahr 2020 in Höhe von ca. 160.250 € und ab dem Jahr 2021 von ca. 273.000 €. Es erfolgt
eine dezernatsinterne Verrechnung mit nichtbesetzten Stellenanteilen bei den Stellen 1 und 2.
Parallel zur Vergabe eines Auftrags zur Gesamtprozesssteuerung werden die Möglichkeiten zur
finanziellen Förderung der SUMP-Erarbeitung durch Dritte (Land, Bund, EU) eruiert und mögliche
Förderanträge eingereicht. Aktuell besteht z. B. die Möglichkeit, eine SUMP-Erarbeitung im
Rahmen der Förderrichtlinie „Vernetzte Mobilität und Verkehrsmanagement“ durch das Land
Nordrhein-Westfalen fördern zu lassen. Bei positivem Beschluss zur SUMP-Erstellung wird die
Verwaltung entsprechende Anträge zur Entlastung des städtischen Haushalts einreichen.
Die zur Vergabe der externen Beratungsleistungen erforderlichen 1.000.000 € stehen im Hpl.
2020/2021 einschließlich Mittelfristplanung im Teilergebnisplan 1201, Straßen, Wege Plätze in
der Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen zur Verfügung. Die Mittelab-
flüsse werden grob prognostiziert für das Jahr 2020 auf ca. 200.000 €, für das Jahr 2021 auf ca.
400.000 € und für das Jahr 2022 auf ca. 400.000 €.
4. Weitere Vorgehensweise
Die detaillierte Ausarbeitung eines Projektplans würde nach einer erfolgten Vergabe des Auftrags
zur Gesamtprozesssteuerung an ein Beratungsbüro durchgeführt und dem Rat vorgelegt.
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2609/2019
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 09.01.2020
- Erstellt
- 29.07.2019 10:57