1697/2020
Bericht über die Entwicklung der Ertrags- und Aufwandspositionen in der Ergebnisrechnung sowie investiver Ein- und Auszahlungen in der Finanzrechnung 2020
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Mitteilung Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle II/20/202/1 Vorlagen-Nummer 18.06.2020 1697/2020 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Finanzausschuss 07.09.2020 Bericht über die Entwicklung der Ertrags- und Aufwandspositionen in der Ergebnisrechnung sowie investiver Ein- und Auszahlungen in der Finanzrechnung 2020 Der Bericht enthält eine Prognose zum voraussichtlichen Gesamtergebnis 2020 zum Buchungsstand 30.04.2020 (Anlage 1), Erläuterungen zu den Prognosewerten ab 2,5 Mio. Euro Abweichung zwi- schen Prognose und beschlossenem Haushaltsplanwert (Anlage 2) und die Entwicklung investiver Ein- und Auszahlungen in der Finanzrechnung (Anlagen 3 und 4). Den Dezernaten und Dienststellen wurden aus dem vorhandenen Planungs- und Buchungssystem zum Buchungsstand 30.04.2020 die aktuellen Planungs- und Bewirtschaftungsdaten des Jahres 2020 zur Verfügung gestellt; diese Daten wurden von den Dienststellen um eine Prognose zum voraus- sichtlichen Jahresergebnis ergänzt. Ergebnisse Die aktuellen Prognosen sind insbesondere auf der Ertragsseite, aber auch auf der Aufwandsseite von den finanziellen Auswirkungen der Corona-Krise geprägt. Es wurde keine zentrale Vorgehens- weise zu den zu treffenden Annahmen bei der Prognoseerstellung vorgegeben, da sich die kontakt- beschränkenden Maßnahmen ganz unterschiedlich auf die Dienststellen auswirken (Dauer von Schließungen, eingeschränkte Wiederaufnahme des Betriebes etc.). Die von den Dienststellen ge- troffenen Annahmen sind in den Erläuterungen der Abweichungen > 2,5 Mio. Euro (Anlage 2) aufge- führt. Der von den Dienststellen prognostizierte Jahresfehlbetrag 2020 wird – ohne Unterstützungsleistun- gen von Bund und Land – voraussichtlich bei mehr als einer halben Milliarde Euro liegen. Dieser Be- trag übertrifft selbst die Auswirkungen der Finanzkrise 2008/2009 und verdeutlicht das Ausmaß der Corona-Krise und die damit verbundenen Herausforderungen für die Stadt Köln. Hinweis: Das jüngst angekündigte Krisenbewältigungs- und Zukunftspaket des Koalitionsausschusses, dessen konkrete Umsetzung noch aussteht, konnte in der jetzt vorgelegten Prognose (Stichtag 30.04.2020) noch keine Berücksichtigung finden. Die prognostizierten ordentlichen Wenigererträge betragen 462,5 Mio. Euro. Bei den ordentlichen Aufwendungen werden Mehraufwendungen von 32,6 Mio. Euro erwartet. Das ordentliche Ergebnis würde gegenüber dem Plan um 495,0 Mio. Euro schlechter ausfallen. Das prognostizierte Finanzer- gebnis fällt gegenüber dem Plan um 14,4 Mio. Euro besser aus. Demzufolge ergäbe sich zum Jah- resabschluss 2020 ein Fehlbetrag von rd. 532,0 Mio. Euro, was gegenüber dem eingeplanten Defizit von 51,3 Mio. Euro eine Ergebnisverschlechterung von rd. 480,7 Mio. Euro bedeuten würde. 2 Zusammenfassung Plan Haushalt Ist (30.04.2020) Prognose Plan Haushalt- Prognose Summe ordentliche Erträge -4.924.425.363 -2.838.542.722 -4.461.963.421 -462.461.942 Summe ordentliche Aufwendungen 4.955.885.736 1.579.113.018 4.988.466.869 -32.581.133 Ordentliches Ergebnis 31.460.373 -1.259.429.704 526.503.448 -495.043.075 19 - Finanzerträge -84.026.570 -2.082.889 -93.443.191 9.416.621 20 - Zinsen und sonst. Finanzaufw. 103.877.300 15.576.030 98.925.766 4.951.534 Finanzergebnis 19.850.730 13.493.141 5.482.575 14.368.155 Jahresergebnis 51.311.104 -1.245.936.563 531.986.023 -480.674.919 Erträge werden immer mit negativem Vorzeichen dargestellt, bei allen dargestellten P lan-Prognose-Abweichungen bedeuten negative Werte Verschlechterungen und positive Werte Verbesserungen. Diese Prognose des Jahresergebnisses ist von einer Vielzahl von gegenläufigen Effekten geprägt. Die wesentlichen Entwicklungen lassen sich wie folgt zusammenfassen: ordentliche Erträge Plan Haushalt Ist (30.04.2020) Prognose Plan Haushalt- Prognose 01 - Steuern und ähnliche Abgaben -2.536.424.000 -1.732.480.778 -2.115.009.998 -421.414.002 02 - Zuwendungen und allg. Umlagen -1.121.877.169 -712.957.311 -1.152.380.669 30.503.500 03 - sonstige Transfererträge -78.604.413 -38.099.820 -79.955.836 1.351.423 04 - öffentl.rechtl. Leistungsentgelte -342.178.985 -112.830.528 -302.814.873 -39.364.112 05 - privatrechtl. Leistungsentgelte -89.211.082 -44.938.568 -84.242.018 -4.969.064 06 - Kostenerstattungen und Umlagen -546.886.681 -156.381.956 -520.528.196 -26.358.484 07 - sonstige ordentliche Erträge -206.830.033 -40.853.760 -205.618.831 -1.211.202 08 - aktivierte Eigenleistungen -1.013.000 0 -13.000 -1.000.000 09 - Bestandsveränderungen -1.400.000 0 -1.400.000 0 Summe ordentliche Erträge -4.924.425.363 -2.838.542.722 -4.461.963.421 -462.461.942 Die Verschlechterung in der Teilplanzeile 01 zeigt insbesondere die voraussichtlichen Auswirkungen der Corona-Krise auf das Steueraufkommen der Stadt Köln. Bei der Gewerbesteuer werden Weni- gererträge von rd. 324,9 Mio. Euro erwartet. Die Wenigererträge beim Gemeindeanteil an der Ein- kommenssteuer und der Umsatzsteuer werden mit 83,6 Mio. Euro bzw. 5,4 Mio. Euro prognostiziert. Die Prognosen basieren auf den Ergebnissen der Mai-Steuerschätzung 2020. Darüber hinaus werden bei den Vergnügungssteuern Wenigererträge von 6,6 Mio. Euro sowie 2,2 Mio. Euro weniger bei der Grundsteuer B erwartet. Bei den Kompensationszahlungen Familienleistungsausgleich werden dage- gen voraussichtlich Mehrerträge von 1,3 Mio. Euro erzielt. Die Werte der Steuerschätzung für 2020 liegen somit noch über den zu Beginn der Corona-Pandemie seitens der Stadt Köln skizzierten groben Abschätzungen, die in einem Mittelszenario bei 240,0 Mio. Euro bei der Gewerbesteuer und rd. 90,0 Mio. Euro bei den sonstigen konjunkturabhängigen Steuern lagen. Wesentliche Mehrerträge in der Teilplanzeile 02 resultieren u.a. aus Mehrerträgen im Bereich der Kindertagesbetreuung von 12,5 Mio. Euro. Dabei handelt es sich um Erstattungen des Landes NRW für den Ertragsausfall bei den Elternbeiträgen im Zusammenhang mit der Corona-Krise (8,2 Mio. €, vgl. Teilplanzeile 04), einer Erhöhung der Kindspauschale im Rahmen der Kinderbildungsgesetz (Kibiz)-Novelle (5,0 Mio. Euro, vgl. Teilplanzeile 15) sowie zusätzliche Erstattungsleistungen aus Um- landsgemeinden (2,0 Mio. Euro), denen verschiedene geringfügige Wenigererträge bei der Kinderta- gesbetreuung gegenüberstehen. Weitere Mehrerträge resultieren aus der Umwandlung der Landes- zuweisung für die ÖPNV-Förderung von investiv zu konsumtiv (8,8 Mio. Euro) sowie aus Mehrerträ- gen durch die Bereitstellung von nicht verwendeten ÖPNV-Mitteln aus 2019 für Förderbedarfe bei der KVB AG (7,0 Mio. Euro). Entsprechende Mehraufwendungen werden in Teilplanzeile 15 abgebildet. Im Bereich der allgemeinen Finanzwirtschaft werden Mehrerträge von 7,6 Mio. Euro aufgrund höherer Schlüsselzuweisungen und einem höheren Ertrag nach dem Einheitslastenabrechnungsgesetz erwar- tet. Bei der Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohnraum werden Mehrerträge von 6,1 Mio. Eu- 3 ro, insbesondere aufgrund von Zuweisungen für Integrationsmaßnahmen gemäß § 14c Teilhabe- und Integrationsgesetz NRW, prognostiziert. In verschiedenen Bereichen werden weitere Mehrerträge erwartet, die für sich genommen unwesentlich sind (in Summe 0,6 Mio. Euro). Wenigererträge entste- hen dagegen aufgrund von einer Verschiebung des Breitbandausbaus in das Folgejahr, durch die die geplanten Förderungen nicht abgerufen werden können (8,9 Mio. Euro). Auch im Bereich der Stadt- entwicklung können Fördermittel nicht wie geplant abgerufen werden (3,2 Mio. Euro). Die Wenigerer- träge aus nicht abgerufenen Fördermitteln korrespondieren mit Wenigeraufwendungen in der Teil- planzeile 13. Die Verschlechterung in der Teilplanzeile 04 ergibt sich u.a. aus geringeren Erträgen im Bereich der Kindertagesbetreuung von 11,4 Mio. Euro. Elternbeiträge von 16,4 Mio. Euro werden aufgrund der corona-bedingten Schließungen erstattet. Da die Erträge aus Elternbeiträgen unabhängig von Corona besser als der Planwert prognostiziert wurden, liegt die Verschlechterung nur bei 11,4 Mio. Euro. Wei- tere Wenigererträge von 8,8 Mio. Euro werden im Bereich der Unterbringung Geflüchteter prognosti- ziert, insbesondere da aufgrund von rückläufigen Flüchtlingszahlen mit geringeren Benutzungsgebüh- ren zu rechnen ist. Die Bürgerdienste rechnen durch die corona-bedingten Schließungen von Kun- denzentren und der Zulassungsstelle mit Wenigererträgen von insgesamt 7,4 Mio. Euro. Bei den Parkgebühren werden aufgrund der Corona-Krise Wenigererträge von 5,5 Mio. Euro erwartet. Weitere Wenigererträge ergeben sich aus den Erstattungen von Elternbeiträgen für die Offene Ganztagsschu- le (2,5 Mio. Euro) sowie aufgrund der geplanten Erstattung von Sondernutzungsgebühren für Außen- gastronomien und Großveranstaltungen (1,6 Mio. Euro). Die übrige Verschlechterung von 2,2 Mio. Euro ergibt sich insbesondere aus Wenigererträgen bei den Verwaltungsgebühren aus verschiedenen Bereichen. Wesentliche Wenigererträge in der Teilplanzeile 06 resultieren aus geringeren Erstattungen der Auf- wendungen für die Kosten der Unterkunft von 16,6 Mio. Euro trotz steigender korrespondierender Aufwendungen (vgl. Teilplanzeile 16). Die gesetzlichen Bestimmungen zur Erstattung wurden nach Aufstellung des Haushaltsplans 2020/2021 verändert, eine Kompensation der geringeren Bundesbe- teiligung erfolgte zum Teil durch einen erhöhten Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer. Weiterhin werden reduzierte Erträge von 10,7 Mio. Euro aus der Kostenbeteiligung des Landes an den (ent- sprechend geringeren) Aufwendungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz erwartet. Durch die deutlich rückläufige Anzahl der Leistungsberechtigten nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, für die eine pauschale Erstattung nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz abgerechnet werden kann, werden Wenigererträge von 9,5 Mio. Euro prognostiziert. Weitere 5,7 Mio. Euro Wenigerertrag ergeben sich aus einer Verschiebung zur Teilplanzeile 05 sowie aus einer Vielzahl kleinerer Plan-Prognose- Abweichungen, die einzeln betrachtet nicht wesentlich und insofern zu vernachlässigen sind. Demge- genüber stehen verschiedene Mehrerträge wie höhere Erstattungen der Bildung- und Teilhabe- Leistungen durch das Jobcenter Köln (7,1 Mio. Euro), Erstattungen des Landschaftsverbandes Rhein- land (LVR) für an die Kommunen delegierte Aufgaben (5,5 Mio. Euro) sowie eine Kostenerstattung der KölnBusiness Wirtschaftsförderungs-GmbH aufgrund des geringeren Betriebskostenzuschusses in 2019 (3,5 Mio. Euro). Personalaufwendungen Plan Haushalt Ist (30.04.2020) Prognose Plan Haushalt- Prognose 11 - Personalaufwendungen 1.177.353.567 349.841.821 1.159.142.674 18.210.893 12 - Versorgungsaufwendungen 59.091.900 36.125.734 59.091.900 0 Bei den Personalaufwendungen wird gegenüber der Planung von Dezernat I eine Unterschreitung von 18,2 Mio. Euro prognostiziert. In der Prognose sind corona-bedingte Mehraufwendungen beim Gesundheitsamt und für die Durchführung der Kommunalwahl von 2,3 Mio. Euro berücksichtigt. Die voraussichtlichen Auswirkungen von organisatorischen und personalwirtschaftlichen Maßnahmen sowie weiterer Einflussfaktoren auf den Personalaufwand 2020 werden aller Voraussicht nach zum Ende des Jahres trotzdem zu einer Unterschreitung des Planwertes führen. Bei dieser Einschätzung wird davon ausgegangen, dass die Pandemie nicht weiter fortschreitet und dadurch keine Verlänge- rung der befristeten Arbeitsverträge erforderlich wird. 4 ord. Aufwendungen ohne Personal Plan Haushalt Ist (30.04.2020) Prognose Plan Haushalt- Prognose 13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstl. 638.250.286 349.841.821 674.774.835 -36.524.549 14 - Bilanzielle Abschreibungen 198.213.136 36.125.734 192.411.427 5.801.710 15 - Transferaufwendungen 1.956.823.150 161.491.601 1.905.393.173 51.429.977 16 - sonstige ordentl. Aufwendungen 926.153.697 47.744.471 997.652.860 -71.499.163 Summe ord. Aufw. ohne Personal 3.719.440.269 595.203.627 3.770.232.295 -50.792.026 Die gegenüber dem beschlossenen Plan höher prognostizierten Aufwendungen für Sach- und Dienst- leistungen sind zu großen Teilen auf Mehraufwendungen bei der Berufsfeuerwehr für gesamtstädti- sche Beschaffungen im Logistikzentrum für persönliche Schutzausrüstung, Desinfektionsmaterial und weiteres Hygienematerial zurückzuführen (41,7 Mio. Euro). Weitere Mehraufwendungen ergeben sich z.B. aus verzögerten Arbeiten für das Interim des Kölnischen Stadtmuseums (2,9 Mio. Euro) sowie Unterhaltungs- und Sanierungsarbeiten im Bereich der Bürgerhäuser und –zentren (2,9 Mio. Euro). Verbesserungen werden dagegen durch Wenigeraufwendungen aufgrund der Verschiebung des ge- planten Breitbandausbaus nach 2021 (9,3 Mio. Euro), nicht umgesetzte geförderte Projekte im Be- reich der Stadtentwicklung (5,6 Mio. Euro) sowie geringere Unterhaltungskosten im Bereich der Un- terbringung Geflüchteter aufgrund von sinkenden Flüchtlingszahlen (4,5 Mio. Euro) erwartet. Viele weitere, für sich genommen nicht wesentliche Entwicklungen bei den Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen führen kumuliert zu weiteren Mehraufwendungen von 8,4 Mio. Euro. Die Abweichungen in der Teilplanzeile 15 resultieren aus verschiedenen gegenläufigen Entwicklun- gen. Im Bereich der allgemeinen Finanzwirtschaft wurden Mittel von 43,6 Mio. Euro für das Konjunk- turförderprogramm als Transferaufwand geplant, die aufgrund von einer geänderten finanztechni- schen Zuordnung im Ist in der Teilplanzeile 16 zu buchen sind. Die Verbesserung in der Teilplanzeile 15 ist diesbezüglich haushaltsneutral. Weitere Verbesserungen aus dem Bereich der allgemeinen Finanzwirtschaft ergeben sich aus Wenigeraufwendungen bei der Gewerbesteuerumlage (23,9 Mio. Euro) sowie bei der Landschaftsverbandsumlage (13,9 Mio. Euro). Im Bereich der Jugendhilfe werden aufgrund der Corona-Krise mehr ambulante als stationäre Hilfen angeboten, wodurch im Ergebnis Wenigeraufwendungen von 8,9 Mio. Euro erwartet werden. Weitere Wenigeraufwendungen werden für die weiteren sozialen Pflichtleistungen prognostiziert (8,3 Mio. Euro), dabei stehen Wenigerauf- wendungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz geringen Mehraufwendungen für Aufwendungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz gegenüber. Verschlechterungen bei den Transferaufwendungen resultieren u.a. aus den Auswirkungen der KiBiz- Novelle, die zum Planungszeitpunkt noch nicht berücksichtigt werden konnten, sowie Steigerungen bei den Betriebskosten der Kindertagesbetreuung (19,6 Mio. Euro). Bei den Leistungen nach dem SGB II wird mit höheren Transferaufwendungen von 17,9 Mio. Euro gerechnet. Diese resultieren ins- besondere aus der Kooperationsvereinbarung mit der Diakonie Michaelshoven zur Errichtung von corona-bedingt erforderlichen, ergänzenden Ausweichpflegekapazitäten (8,7 Mio. Euro) sowie Leis- tungen der Eingliederungshilfe (6,0 Mio. Euro) und Aufwendungen für vom LVR delegierte Leistungen (5,5 Mio. Euro), die jedoch erstattet werden (vgl. Teilplanzeile 06). Im Übrigen entstehen Mehrauf- wendungen für die Abwicklung des Stadtbahnverkehrs im Rahmen des öffentlichen Dienstleistungs- auftrages (15,8 Mio. Euro), die durch entsprechende Förderung, vgl. Teilplanzeile 02, gedeckt sind. Weitere, für sich genommen geringfügige Entwicklungen führen in Summe zu Verbesserungen von 6,1 Mio. Euro. Die Mehraufwendungen in der Teilplanzeile 16 ergeben sich u.a. aus der haushaltsneutralen Ver- schiebung der Mittel für das Konjunkturförderprogramm im Bereich der allgemeinen Finanzwirtschaft (43,6 Mio. Euro), vgl. Teilplanzeile 15. Eine echte Verschlechterung von 23,5 Mio. Euro wird für Un- terstützungsleistungen nach dem SGB II prognostiziert. Auf Basis von vor der Corona-Pandemie hochgerechneten Ist-Buchungen wäre mit einem Wenigeraufwand von 11,5 Mio. Euro gerechnet wor- den. Die corona-bedingten prognostizierten Mehraufwendungen im Bereich des SBG II liegen daher bei 35,0 Mio. Euro. Es wird weiterhin mit Mehraufwendungen für die Gebäudekosten der Quarantäne- und Isolationseinrichtungen der Diakonie Michaelshoven (3,8 Mio. Euro, die übrigen Kosten werden in der Teilplanzeile 15 abgebildet) sowie zur Umsetzung und Fertigstellung begonnener Maßnahmen im 5 Grün- und Forstbereich (2,6 Mio. Euro) gerechnet. Gegenläufig wirken sich verschiedene, geringfügi- ge Verbesserungen in der Teilplanzeile 16 (in Summe 2,0 Mio. Euro) aus. Finanzergebnis Plan Haushalt Ist (30.04.2020) Prognose Plan Haushalt- Prognose 19 - Finanzerträge -84.026.570 -2.082.889 -93.443.191 9.416.621 20 - Zinsen und sonst. Finanzaufwendungen 103.877.300 15.576.030 98.925.766 4.951.534 Finanzergebnis 19.850.730 13.493.141 5.482.575 14.368.155 Höhere Erträge aus den Gewinnanteilen der Stadtentwässerungsbetriebe Köln AöR von 11,5 Mio. Euro führen zu den gegenüber dem Plan besser prognostizierten Finanzerträgen. Gegenläufig wirken sich Wenigererträge aufgrund von niedrigen Zinssätzen und geringerer Darlehensvergabe im Bereich der Beteiligungen aus. Die Wenigeraufwendungen bei den Zinsen und sonstigen Finanzaufwendungen resultieren in erster Linie aus dem niedrigeren Zinsniveau und geringeren Kreditaufnahmen für Investitionen. Ein mögli- cher corona-bedingt höherer Kreditbedarf bei den Liquiditätskrediten würde aufgrund der günstigen Konditionen zu keiner Überschreitung des Planwertes führen. Bei der Gewerbesteuerverzinsung wird durch die Umsetzung eines Urteils des Bundesfinanzhofes mit einem Mehraufwand von rd. 4,0 Mio. Euro gerechnet. Die detaillierten Erläuterungen zu allen Abweichungen > 2,5 Mio. Euro je Teilplan und Teilplanzeile sind der Anlage 2 zu entnehmen. Entwicklung der investiven Finanzrechnung In den Anlagen 3 (Dezernatssummen) und 4 (Abweichungen > 2,5 Mio. Euro) wird die Entwicklung der Investitionstätigkeit dargestellt. Zusammengefasst zeichnet sich auf Basis der Prognosen gegenüber dem beschlossenen Plan (Plan- Prognose) eine Verschlechterung der investiven Finanzrechnung um rd. 39,7 Mio. Euro ab. Der prog- nostizierte Anstieg der investiven Auszahlungen in Höhe von rd. 28,3 Mio. Euro kann nicht durch ent- sprechende investive Einzahlungen ausgeglichen werden. Entsprechend den Prognosen werden die investiven Einzahlungen um 11,4 Mio. Euro unter dem ursprünglich geplanten Betrag bleiben. Zusammenfassung investiv Plan Haushalt Fortg. Plan Ist (30.04.2020) Prognose Plan Haushalt- Prognose Summe investive Einzahlungen -140.062.349 -139.979.464 -47.316.651 -128.656.230 -11.406.119 Summe investive Auszahlungen 524.716.042 726.908.345 53.151.254 553.014.540 -28.298.499 Saldo 384.653.693 586.928.881 5.834.603 424.358.310 -39.704.618 In 2019 konnte ein Teil der investiven Maßnahmen aufgrund von Verzögerungen nicht durchgeführt werden. Diese Mittel wurden im Rahmen von Ermächtigungsübertagungen von 2019 nach 2020 über- tragen, was in der Differenz zwischen dem beschlossenen und dem fortgeschriebenen Plan (202,3 Mio. Euro) deutlich wird. Im Vergleich des fortgeschriebenen Planwertes mit der Prognose ergibt sich entsprechend eine gesamtstädtische Verbesserung in Höhe von rd. 162,6 Mio. Euro. Diese Verbes- serung zeigt, dass nicht alle übertragenen Mittel im Haushaltsjahr 2020 auch benötigt werden und bezogen auf die bisherige Reduzierung der Überplanungen im investiven Bereich weiterhin Optimie- rungspotenzial besteht. Bewertung Insbesondere auf der Ertragsseite, aber auch auf der Aufwandsseite spürt die Stadt Köln die finanzi- ellen Auswirkungen der Corona-Krise bereits in gravierendem Maße. Ob die in Summe prognostizier- te massive Verschlechterung gegenüber dem beschlossenen Haushaltsplan von 480,7 Mio. Euro 6 tatsächlich eintritt, hängt insbesondere von der weiteren Entwicklung der Corona-Pandemie sowie Unterstützungsmaßnahmen von Bund und Land ab. Weitere finanzielle Auswirkungen der Pandemie wie mögliche erhöhte Verlustausgleichszahlungen oder verminderte Gewinnausschüttungen bei den Beteiligungen werden sich erst ab 2021 im Kernhaushalt zeigen. Die Stadt Köln wird wie alle Kommunen diesbezüglich auf Hilfen des Landes NRW und des Bundes angewiesen sein. Die Bundesregierung hat sich am 03.06.2020 auf ein Konjunktur- und Krisenbewäl- tigungspaket geeinigt, das eine umfangreiche Unterstützung der Kommunen beinhaltet. Der Bund wird zukünftig Kosten der Unterkunft und Heizung von bis zu 75 % (bisher 49 %) erstatten. Des Wei- teren hat der Koalitionsausschuss in Aussicht gestellt, dass Bund und Länder mit einem kommunalen Solidarpakt 2020 die aktuellen krisenbedingten Ausfälle der Gewerbesteuereinnahmen des Jahres 2020 kompensieren. Für beide Maßnahmen sind voraussichtlich Verfassungsänderungen erforder- lich, so dass derzeit noch keine verlässliche Aussage zur Höhe und zum Zeitpunkt der Entlastung möglich ist. Darüber hinaus wurden weitere Maßnahmen wie zusätzliche Investitionsförderungen be- schlossen. Die Auswirkungen auf den Haushalt der Stadt Köln können erst nach Umsetzung der Be- schlüsse konkret beziffert werden. Zum Umgang mit den finanziellen Auswirkungen der Corona-Pandemie hat das Ministerium für Hei- mat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes NRW am 19.05.2020 darüber hinaus einen Entwurf für ein „Gesetz zur Isolierung der aus dem COVID-19-Pandemie folgenden Belastungen in den kommunalen Haushalten und zur Sicherung der kommunalen Handlungsfähigkeit sowie zur An- passung weiterer landesrechtlicher Vorschriften“ (NKF-CIG) vorgelegt. Darin ist vorgesehen, die durch die Corona-Pandemie entstandenen und entstehenden Mindererträge bzw. Mehraufwendungen haushaltsrechtlich zu isolieren und ab 2025 ratierlich über maximal 50 Jahre zu verteilen. Des Weite- ren ist ein Verzicht auf die Notwendigkeit des Erlasses von Nachtragssatzungen für das Haushalts- jahr 2020 vorgesehen, der mit einer quartalsweisen Berichtspflicht über die finanzielle Lage an den Rat einhergeht. Regulär wäre andernfalls mit der prognostizierten Ergebnisabweichung, die eine Ver- schlechterung des Jahresergebnisses um mehr als 3 % der Gesamtaufwendungen darstellt, die Ver- pflichtung zum Erlass einer Nachtragssatzung gemäß § 81 Abs. 2 Nr. 1 GO i.V.m. § 8 Abs. 4 der Haushaltssatzung der Stadt Köln verbunden. Mit Erlass vom 06.04.2020 hat die Landesregierung allerdings schon festgehalten, dass es derzeit gerechtfertigt ist – mangels Verlässlichkeit der Ermitt- lung von Finanzdaten – der Verpflichtung zur Aufstellung eines Nachtragshaushalts bis auf weiteres nicht nachzukommen. Die Umsetzung des geplanten Gesetzes sowie die Ausgestaltung der darin vorgesehenen Berichtspflicht werden aktuell durch II/20 vorbereitet. Das nächste reguläre Prognoseberichtswesen ist zum Buchungsstand 31.08.2020 geplant. Gez. Prof. Dr. Diemert
Anlage 4
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Anlage 4 Dezernat Amt Teilplan Bezeichnung Finanzstelle Bezeichnung Finanzposition Einzahlung/ Auszahlung Plan HPL Fortg. Plan Ist Ist in % vom Plan Prognose Plan HPL - Prognose Erläuterung Dezernat-I 34 - Bürgerdienste 0211 - Wahlen Beschaffung beweglichen Anlagevermögens Ausz. f. Erwerb von Vermögensgeg (außer GWG) Auszahlung 2.880.000 2.880.000 2.585 0,09% 180.000 2.700.000 Die Beschaffung der elektronischen Wahlkoffer und die Implementierung einer Anwendungssoftware werden dieses Jahr nicht umgesetzt. 13:09:56 02.06.2020 4.255.000 2.621.000Ausz. f. Erwerb von Vermögensgeg (außer GWG) Auszahlung 0,00% 0 3.302.000 Durch personelle Engpässe verzögert sich die Beschaffung der Fahrzeuge. In 2020 soll noch die Beschaffung von insgesamt 7 Spezial-Rettungswagen für die Durchführung von Inkubator-, Intensiv-, Infektions- und Schwergewichtigentransporten mit einem Gesamtkostenvolumen von rd. 1.785.000 € eingeleitet werden. Die Zahlungen werden jedoch voraussichtlich nicht mehr in 2020, sondern erst in 2021 erfolgen. Berichtsstand: 30.04.2020 Berichtszyklus: 2020-04 Spalte „Plan HPL - Prognose“:(-) Haushaltsverschlechterung (Mehrauszahlung bzw. Wenigereinzahlung) (+) Haushaltsverbesserung (Wenigerauszahlung bzw. Mehreinzahlung) 6.876.000 7.659.626 312.444 Dezernat-I 37 - Berufsfeuerwehr, Amt für Feuerschutz, Rettungsdien 0212 - Brand- u. Bevölkerungs-schutz, Rettungsdienst Kraftfahrzeuge Ausz. f. Erwerb von Vermögensgeg (außer GWG) Auszahlung 3.302.000 3.302.000 0 1.413.692 4,54% 0212 - Brand- u. Bevölkerungsschutz, Rettungsdienst Neubau FW 10 Auszahlungen für Hochbau-maßnahmen Auszahlung 1.717.480 4.957.555 Durch personelle Engpässe verzögert sich die Beschaffung der Fahrzeuge. Beauftragt wurde bzw. wird die Beschaffung von 3 Tanklöschfahrzeugen (TLF), 17 Hilfeleistungslöschfahrzeugen (HLF), 1 Rüstwagen (RW) und 1 Wechselladerfahrzeug (WLF) mit einem Gesamtkostenvolumen von rd. 9.856.000 €, wovon in 2020 voraussichtlich etwa 40% (= 3.942.400 €) abfließen werden. Bereits beschafft wurden 5 Mannschaftstransportfahrzeuge (MTF) und ein Logistik-LKW (GW-L) mit einem Gesamtvolumen von rd. 312.600 €. Dezernat-I 37 - Berufsfeuerwehr, Amt für Feuerschutz, Rettungsdien 0212 - Brand- u. Bevölkerungs-schutz, Rettungsdienst Leitstellenrechner Ausz. f. Erwerb von Vermögensgeg (außer GWG) Auszahlung 4.628.000 9.558.371 56.367 1,22% 9.558.371 -4.930.371Die Prognose fällt höher als der Planwert aus. Hierfür wurden entsprechend Ermächtigungen aus 2019 nach 2020 übertragen. Das neue Leitstellensystem soll in 2020 fertiggestellt werden, sodass mit einem vollständigen Mittelabfluss (inklusive Ermächtigungsübertragungen) in 2020 zu rechnen ist. Dezernat-I 37 - Berufsfeuerwehr, Amt für Feuerschutz, Rettungsdien 0212 - Brand- u. Bevölkerungs-schutz, Rettungsdienst Kraftfahrzeuge 82,31% 4.957.555 -3.240.075Die Prognose fällt höher als der Planwert aus. Hierfür wurden entsprechend Ermächtigungen aus 2019 nach 2020 übertragen. Die Maßnahme ist weitestgehend abgeschlossen. Die Schlussrechnung steht jedoch noch aus. Daher ist mit einem vollständigen Mittelabfluss (inklusive Ermächtigungsübertragungen) in 2020 zu rechnen. Dezernat-I 37 - Berufsfeuerwehr, Amt für Feuerschutz, Rettungsdien Entwicklung investiver Ein- und Auszahlungen in der Finanzrechnung - Abweichungen > 2.500.000 Euro Anlage 4 Dezernat Amt Teilplan Bezeichnung Finanzstelle Bezeichnung Finanzposition Einzahlung/ Auszahlung Plan HPL Fortg. Plan Ist Ist in % vom Plan Prognose Plan HPL - Prognose Erläuterung Berichtsstand: 30.04.2020 Berichtszyklus: 2020-04 Entwicklung investiver Ein- und Auszahlungen in der Finanzrechnung - Abweichungen > 2.500.000 Euro 13:09:56 02.06.2020 8.000.000 2.600.000Aufgrund der personellen Situation in der Abteilung Planung, Bau und Betrieb von Lichtsignalanlagen des Amtes für Verkehrsmanagement mit zahlreichen Stellenvakanzen und dem Erfordernis der Einarbeitung neuer Mitarbeiter/innen kann ein Mittelabfluss in der geplanten Höhe nicht erfolgen. Hinzu kommen Einschränkungen aufgrund der Corona- Pandemie, wodurch sich die Durchführung terminierter Maßnahmen verzögert hat, da zugehörige Kampfmittelsondierungen an Verdachtspunkten ausgesetzt werden mussten. Dezernat-III 100.000 4.700.000 Dezernat-II 20 - Kämmerei 0416 - Kulturförderung AG Zoologischer Garten Köln Auszahlungen für den Erwerb von Finanzanlagen Auszahlung 0 13.250.000 0 13.250.000 -13.250.000 Die Mittel dienen zur Finanzierung des Südamerikaprojektes, bestehend aus der Sanierung des Südamerikahauses, dem Umbau der Jaguaranlage und dem Umbau der Direktorenvilla. Der Finanzierungsbedarf für das Projekt beträgt 19 Mio. €. Davon wurden bereits ca. 5,8 Mio. € verwendet. Aufgrund von Bauverzögerungen wurden die Mittel in 2019 nicht abgerufen und daher nach 2020 übertragen. Es besteht weiterhin der Bedarf an den gesamten Mitteln. Der Abruf erfolgt nach Baufortschritt. Vor dem Hintergrund der aktuellen Corona-Krise und damit verbundenen Bauverzögerungen kann der Mittelabruf jedoch noch nicht genau vorhergesagt werden. 7,93% 78.600.000 -18.600.000Unwägbarkeiten bei den Grundstücksgeschäften sowie langwierige Verhandlungen führten zu einem verminderten Mittelabfluss. Insbesondere bei Ankäufen für die Parkstadt Süd kam es zu zeitlichen Verzögerungen. Daher wurden Mittel in Höhe von 20 Mio. € von 2019 nach 2020 übertragen. Insgesamt stehen in 2020 zahlreiche großvolumige Ankäufe an. Dezernat-III23 - Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster 0108 - Zentrale Liegenschaftsangeleg enheiten Grundstücks- geschäfte Ausz für den Erwerb von Grund- stücken/Gebäuden Auszahlung 60.000.000 80.000.000 4.757.116 66 - Amt für Straßen und Verkehrs- entwicklung 1201 - Straßen, Wege, Plätze Bonner Str. (Nord- Süd-Stadtbahn, 3. BA) Auszahlungen für Tiefbaumaßnahmen Auszahlung 4.800.000 4.800.000 45.289 Dezernat-III64 - Amt für Verkehrs- management 1201 - Straßen, Wege, Plätze Erneuerung von Lichtsignalanlagen Auszahlungen für Tiefbaumaßnahmen Auszahlung 10.600.000 10.600.000 498.196 4,70% 0,94% Bei der Erstellung der Ausschreibungsunterlagen durch das beauftragte Ingenieurbüro kam es zu Verzögerungen. Mit der Umsetzung der Baumaßnahme ist daher frühestens ab dem 1. Quartal 2021 zu rechnen. (-) Haushaltsverschlechterung (Mehrauszahlung bzw. Wenigereinzahlung) (+) Haushaltsverbesserung (Wenigerauszahlung bzw. Mehreinzahlung)Spalte „Plan HPL - Prognose“: Anlage 4 Dezernat Amt Teilplan Bezeichnung Finanzstelle Bezeichnung Finanzposition Einzahlung/ Auszahlung Plan HPL Fortg. Plan Ist Ist in % vom Plan Prognose Plan HPL - Prognose Erläuterung Berichtsstand: 30.04.2020 Berichtszyklus: 2020-04 Entwicklung investiver Ein- und Auszahlungen in der Finanzrechnung - Abweichungen > 2.500.000 Euro 13:09:56 02.06.2020 Dezernat-III69 - Amt für Brücken und Stadtbahnbau 1202 - Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV Stadtb.Rh.-Sieg BANord- Süd/3.Betr.absch. Auszahlungen für Tiefbaumaßnahmen 66 - Amt für Straßen und Verkehrs- entwicklung 1202 - Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV aRAP pRAP - ÖPNV- Aufg. gem. 11 ÖPNVG NRW Investitionszu- weisungen vom Land Einzahlung -8.703.474 -8.703.474 0 Investitionszu- weisungen vom Land Einzahlung -6.303.000 -6.303.000 0 Dezernat-III66 - Amt für Straßen und Verkehrs- entwicklung 1201 - Straßen, Wege, Plätze Generalinstandsetzu ng von Straßen Auszahlungen für Tiefbaumaßnahmen Auszahlung 14.700.000 14.700.000 849.515 5,78% 9.620.000 5.080.000Aufgrund der personellen Situation in der Abteilung Straßenbau des Amtes für Straßen und Verkehrsentwicklung mit zahlreichen Stellenvakanzen und dem Erfordernis der Einarbeitung neuer Mitarbeiter/innen kann ein höherer Mittelabfluss in 2020 voraussichtlich nicht realisiert werden. 0 -6.303.000 Die für die Förderung der Grunderneuerung von Hochflurbahnen und der Ersatzbeschaffung von Niederflurfahrzeugen vorgesehenen Mittel können durch die KVB -aufgrund von Verzögerungen bei der Abarbeitung der Aufträge- derzeit nicht in der geplanten Höhe abgerufen werden. Damit die Fördergelder nicht an das Land zurückgezahlt werden müssen, hat der Rat am 26.03.2020 eine Ergänzung der Förderrichtlinie (§ 11 Abs. 2, Ziff. 2.4 ÖPNVG NRW) beschlossen (Session 0354/2020). Aufgrund dieser Änderung können die Mittel zur Erfüllung gemeinwirtschaftlicher Verpflichtungen gemäß den Vorgaben zum Stadtbahnverkehr des Nahverkehrsplans der Stadt Köln, insbesondere zur Erfüllung des öffentlichen Dienstleistungsauftrages, Verwendung finden. Die für 2020 eingehenden Mittel werden daher direkt konsumtiv vereinnahmt und im Rahmen der unechten Deckung aufwandseitig bereitgestellt. Dezernat-III69 - Amt für Brücken und Stadtbahnbau 1202 - Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV Grunderneuerung Mülheimer Brücke Auszahlungen für Tiefbaumaßnahmen Auszahlung 36.247.498 38.118.618 5.387.693 14,86% 20.000.000 16.247.498Aufgrund von Anpassungen der Bauabläufe bei der Grunderneuerung der Mülheimer Brücke ist absehbar, dass die dort veranschlagten Mittel im Haushaltsjahr 2020 nicht, wie ursprünglich geplant, in voller Höhe abfließen werden. Dezernat-III Der Abruf von Fördermittel auf die Hauptbauleistungen ist abhängig vom Baubeginn, der sich verzögert. Spalte „Plan HPL - Prognose“:(-) Haushaltsverschlechterung (Mehrauszahlung bzw. Wenigereinzahlung) (+) Haushaltsverbesserung (Wenigerauszahlung bzw. Mehreinzahlung) Auszahlung 10.000.000 9.657.100 2.321.372 23,21% 4.000.000 6.000.000Grund für die Abweichung zwischen Plan-Wert und der Prognose sind Verzögerungen im Baubeginn. Diese sind im Wesentlichen durch Einwendungen im Rahmen des Planfestellungsverfahrens verursacht worden. Dezernat-III69 - Amt für Brücken und Stadtbahnbau 1202 - Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV Stadtb.Rh.-Sieg BANord- Süd/3.Betr.absch. 0,00% 0,00% 0 -8.703.474 Anlage 4 Dezernat Amt Teilplan Bezeichnung Finanzstelle Bezeichnung Finanzposition Einzahlung/ Auszahlung Plan HPL Fortg. Plan Ist Ist in % vom Plan Prognose Plan HPL - Prognose Erläuterung Berichtsstand: 30.04.2020 Berichtszyklus: 2020-04 Entwicklung investiver Ein- und Auszahlungen in der Finanzrechnung - Abweichungen > 2.500.000 Euro 13:09:56 02.06.2020 0,00% 2.880.215 5.512.685Finanzmittel des Investitionsprogramms Sportstätten werden unterjährig konkreten Maßnahmen zugeordnet. Das führt dazu, dass die Mittel auf eine eigene Finanzstelle verschoben werden. Die Verschiebung wird durch den Planvergleich jedoch nicht berücksichtigt. Der Betrag der zukünftigen Mittelverschiebungen wird bei der Prognose erfasst. Bisherige Umschichtungen in Höhe von 1.868.260,86 €. Ausstehende Umschichtungen: 522.975,41 € Everhardstraße KRP, 50.000 € Planungsbeschluss Scheibenstraße (noch keine Finanzstelle vorhanden), 50.000 € Planungsbeschluss Merianstraße (noch keine Finanzstelle vorhanden), 1.290.000 € Baubeschluss Humboldtstraße Platz 1, 550.000 € Martinusstraße, 190.000 € Humboldstraße KRP (bereits in der Prognose bei 5201-0801-7-5216 enthalten), 5.000 € Stresemannstr., 20.000 € Brucknerstr., 252.240 € Wuppertaler Str., 140.000 € Thurner Kamp, 344.892 € Egonstr. (sind in der Prognose bei 5201-0801-9- 5164 enthalten), 86.178 € Mielenforster Kirchweg (sind in der Prognose bei 5201-0801-8-5242 enthalten). Auszahlung 3.886.718 10.886.718 3.102.246 Spalte „Plan HPL - Prognose“:(-) Haushaltsverschlechterung (Mehrauszahlung bzw. Wenigereinzahlung) (+) Haushaltsverbesserung (Wenigerauszahlung bzw. Mehreinzahlung) 7.474.639 0 17,63% 28.488.440 -15.000.000Durch Bauverzögerungen konnten Mittel in der Vergangenheit nicht wie geplant abfließen. Im Rahmen des Baufortschritts ist nun mit erhöhtem Mittelabfluss bzw. Beauftragungen zu rechnen. Dezernat-VIIVII/3 - Archäologische Zone und Jüdisches Museum 0413 - Archäologische Zone und Jüdisches Museum Archäologische Zone und Jüdisches Museum Auszahlungen für Hochbaumaßnahmen Auszahlung 13.488.440 28.488.440 2.378.355 Dezernat-IV52 - Sportamt 0801 - Sportförderung/Unterh altung von Sportstätten Investitionsprogramm Sportstätten Auszahlungen für Tiefbaumaßnahmen Auszahlung 8.392.900 9.798.046 -5.911.328Dezernat-IV5111 - Kinder- u. Jugendpädagog. Einrichtung d.Stadt Köln 0601 - Kinder- und jugendpädagogische Einrichtung Generalsanierung Brücker Mauspfad Auszahlungen für Hochbaumaßnahmen Es wird hier unterstellt, dass in 2020 90% und in 2021 die restlichen 10% der veranschlagten investiven Mittel zur Auszahlung für die Generalsanierung Brück kommen werden. 79,82%
Anlage 2
37032 Zeichen
Erläuterungen ab 2.500.000 Euro Abweichung Anlage 2 Berichtszyklus 2020-04 Teilplanzeile: 01 - Steuern und ähnliche Abgaben Amt Teilplan Plan HPL Fortg. Plan Ist Prognose Plan HPL - Prognose Bemerkung 20 - Kämmerei 1601 - Allgemeine Finanzwirtschaft -2.512.882.000 -2.512.882.000 -1.732.474.756 -2.091.467.916 -421.414.084 Unter Berücksichtigung der vorliegenden Mai- Steuerschätzung 2020 werden bei der Gewerbesteuer Corona bedingt Wenigererträge von rund 324,9 Mio. € erwartet. Ebenso wird ein Minderertrag beim Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer von 83,6 Mio. € und beim Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer von 5,4 Mio. € prognostiziert. Die Prognose zur Grundsteuer B ist abhängig von der Jahresveranlagung und den im laufenden Jahr angeordneten Veränderungen. Die Anordnungen für die Grundsteuer B ergeben einen Wenigerertrag von 2,2 Mio. €. Aufgrund behördlich angeordneter Schließungen in April - Juni 2020 werden für die sonstige Vergnügungssteuer Wenigererträge von rund 6,3 Mio. € erwartet. Teilplanzeile: 02 - Zuwendungen und allg. Umlagen Amt Teilplan Plan HPL Fortg. Plan Ist Prognose Plan HPL - Prognose Bemerkung 12 - Amt für Informationsverarbeitung 0104 - IT- und Kommunikationsdienste -9.050.000 -9.050.000 -106.913 -144.411 -8.905.589 Die Breitbandförderung verschiebt sich auf Grund von komplexer Ausschreibung auf 2021.Daher wird die Förderung i. H. v. 9 Mio. im Jahr 2020 nicht gezogen werden können. 15 - Amt für Stadtentwicklung und Statistik 0902 - Stadtentwicklung -4.657.063 -4.657.063 -16.932 -1.500.000 -3.157.063 Der Förderaufruf des Landes NRW wurde geändert, sodass diverse Anträge aus dem Programm "Starke Veedel - Starkes Köln" - soweit sie den Europäischen Sozialfonds (ESF) betreffen - abgelehnt wurden bzw. nicht mehr gestellt werden können. 20 - Kämmerei 1601 - Allgemeine Finanzwirtschaft -627.192.720 -627.192.720 -523.885.686 -634.829.654 7.636.934 Die Schlüsselzuweisungen des Landes werden lt. Festsetzungsbescheid v. 23.01.2020 ca. 6,7 Mio. € höher ausfallen als geplant. Hinsichtlich der allgemeinen Umlagen vom Land wird der Ertrag nach dem Einheitslastenabrechnungsgesetz nach der Modellrechnung des Städtetages ca. 1,8 Mio. € über der Planung liegen. Der für die planmäßige Auflösung von Sonderposten hier zentral Buchungsstand 30.04.2020 Spalte „Plan HPL - Prognose“:(-) Haushaltsverschlechterung (Mehraufwand bzw. Wenigerertrag) (+) Haushaltsverbesserung (Wenigeraufwand bzw. Mehrertrag) 1 Erläuterungen ab 2.500.000 Euro Abweichung Anlage 2 Berichtszyklus 2020-04 Teilplanzeile: 02 - Zuwendungen und allg. Umlagen Amt Teilplan Plan HPL Fortg. Plan Ist Prognose Plan HPL - Prognose Bemerkung im Teilplan 1601 veranschlagte Ertrag von 1 Mio. € aus Sonderposten der Investitionspauschale wird im Ist in den einzelnen sachlich zuständigen Teilplänen vereinnahmt, so dass hier entsprechende Wenigererträge (-1 Mio. €) ausgewiesen werden. Die Investitionspauschale Altenhilfe des Landes wird lt. Festsetzungsbescheid v. 23.01.2020 ca. 0,2 Mio. € höher ausfallen als geplant. 51 - Amt für Kinder, Jugend und Familie 0603 - Kindertagesbetreuung -272.300.562 -272.300.562 -86.967.512 -284.811.600 12.511.038 Die Abweichung begründet sich im Wesentlichen aus einer Erstattung des Landes für den Ertragsausfall bei den Elternbeiträgen im Zusammenhang mit der Corona-Krise i. H. v. voraussichtlich 8,2 Mio. € und einer grundsätzlichen Erhöhung der Kindpauschale im Rahmen der KiBiz-Novelle von rd. 5 Mio. € ab dem 01.08.2020. Darüber hinaus wird ein Mehrertrag von rund 2 Mio. € zusätzlich an Erstattungsleistungen aus den Umlandgemeinden für die Kinderbetreuung erwartet. Die genannten Mehrerträge werden u. a. geschmälert durch Wenigererträge bei der Bezuschussung der Kindspauschalen und Mietzuschüssen. 56 - Amt für Wohnungswesen 1004 - Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohnraum -3.770.746 -3.770.746 -1.055.269 -9.829.961 6.059.215 Mit Bescheid vom 15.10.2019 über Zuweisungen für Integrationsmaßnahmen nach dem Gesetz zur Förderung der gesellschaftlichen Teilhabe und Integration in Nordrhein- Westfalen gem. § 14c Teilhabe- und Integrationsgesetz gewährt die Bezirksregierung Arnsberg der Stadt Köln Zuweisungen für Integrationsmaßnahmen in Höhe von ca. 21,9 Mio. €. Der Zuwendungsbetrag wurde anteilig auf 50 und 56 verteilt. Der Anteil von 56 für das Jahr 2020 beträgt ca. 5,3 Mio. € und ist zweckgebunden. Die Abgabe eines Verwendungsberichts ist verpflichtend. 66 - Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung 1202 - Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV -18.305.532 -18.305.532 -8.808.250 -35.417.862 17.112.330 Aus den in 2020 erhaltenen Landeszuweisungen in Höhe von rd. 14,8 Mio. € für die Förderung des ÖPNV nach § 11 Abs. 2 ÖPNVG werden unter Bezugnahme auf den Ratsbeschluss vom 26.03.2020 (Session 0354/2020) gegenüber der ursprünglichen Planung 8.765.397 € für die Abwicklung des Stadtbahnverkehrs (KVB) im Rahmen des öffentlichen Dienstleistungsauftrages konsumtiv eingesetzt. Des Weiteren erfolgt im gleichen Kontext zur Deckung Buchungsstand 30.04.2020 Spalte „Plan HPL - Prognose“:(-) Haushaltsverschlechterung (Mehraufwand bzw. Wenigerertrag) (+) Haushaltsverbesserung (Wenigeraufwand bzw. Mehrertrag) 2 Erläuterungen ab 2.500.000 Euro Abweichung Anlage 2 Berichtszyklus 2020-04 Teilplanzeile: 02 - Zuwendungen und allg. Umlagen Amt Teilplan Plan HPL Fortg. Plan Ist Prognose Plan HPL - Prognose Bemerkung darüber hinausgehender Förderbedarfe bei der KVB in Höhe von 7.014.813 € eine Bereitstellung von weiteren Mehrerträgen aus noch nicht verwendeten ÖPNV-Mitteln (erhaltene Anzahlungen). Diese werden aufwandseitig bereitgestellt (siehe hierzu die korrespondierenden Erläuterungen in Teilplanzeile 15). Weitere Mehrerträge in Höhe von 1.332.120 € resultieren aus höheren Erstattungen der Verkehrsunternehmen verschiedener Umlandgemeinden aufgrund Ausweitung des Leistungsumfangs der KVB für die Durchführung interlokaler Verkehre. Teilplanzeile: 03 - sonstige Transfererträge Amt Teilplan Plan HPL Fortg. Plan Ist Prognose Plan HPL - Prognose Bemerkung 50 - Amt für Soziales und Senioren 0501 - Leistungen nach dem SGB XII -11.310.000 -11.310.000 -3.201.308 -7.215.000 -4.095.000 Die Zahl der Neuanträge in der Unterhaltsheranziehung ist nach Inkrafttreten des Angehörigenentlastungsgesetzes stark eingebrochen. Mittelfristig sind hier weiter sinkende Erträge zu erwarten. Ferner ist durch eine Verbesserung der Abläufe in der Leistungssachbearbeitung die Zahl der Fälle zurückgegangen, in denen Leistungen zurückgefordert werden müssen. Diesen Mindererträgen stehen entsprechende Verbesserungen bei den Transferaufwendungen gegenüber. 1005 - Leistungen zur Vermeidung von Obdachlosigkeit -10.356.407 -10.356.407 -9.035.925 -13.500.000 3.143.593 Die Zunahme bei den Aufwendungen (vgl. Teilplanzeile 15) führt zu höheren laufenden Erträgen aus der Kostenerstattung des Jobcenters. Teilplanzeile: 04 - öffentl.rechtl. Leistungsentgelte Amt Teilplan Plan HPL Fortg. Plan Ist Prognose Plan HPL - Prognose Bemerkung 34 - Bürgerdienste 0204 - Verkehrs- u. Kfz.- Wesen -12.673.317 -12.673.317 -2.471.633 -7.758.065 -4.915.252 Durch die zeitweise Schließung der Kundenzentren und der Zulassungsstelle für den Publikumsverkehr aufgrund der Buchungsstand 30.04.2020 Spalte „Plan HPL - Prognose“:(-) Haushaltsverschlechterung (Mehraufwand bzw. Wenigerertrag) (+) Haushaltsverbesserung (Wenigeraufwand bzw. Mehrertrag) 3 Erläuterungen ab 2.500.000 Euro Abweichung Anlage 2 Berichtszyklus 2020-04 Teilplanzeile: 04 - öffentl.rechtl. Leistungsentgelte Amt Teilplan Plan HPL Fortg. Plan Ist Prognose Plan HPL - Prognose Bemerkung 34 - Bürgerdienste Corona-Pandemie und der bis auf Weiteres anhaltenden außergewöhnlichen Situation wird mit einer Ertragsminderung gerechnet. 0207 - Einwohnerangelegenheiten -8.851.350 -8.851.350 -2.184.939 -6.347.435 -2.503.915 Durch die zeitweise Schließung der Kundenzentren für den Publikumsverkehr aufgrund der Corona-Pandemie und der bis auf Weiteres anhaltenden außergewöhnlichen Situation wird mit einer Ertragsminderung gerechnet. 51 - Amt für Kinder, Jugend und Familie 0603 - Kindertagesbetreuung -71.778.818 -71.778.818 -31.994.272 -60.386.300 -11.392.518 Aufgrund der politischen Entscheidung, die Elternbeiträge für den Zeitraum 16.03.20 - 31.05.20 zurückzuerstatten, werden in 2020 ca. 16,4 Mio. € wieder ausgezahlt. Anhand des bisher eingegangenen Kassen-Ist kann man von insgesamt höheren Erträgen und Einzahlungen im Bereich der Elternbeiträge als ursprünglich geplant ausgehen, so dass die Differenz zwischen Plan und Prognose bei ca. 11,4 Mio. € liegt. 56 - Amt für Wohnungswesen 1004 - Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohnraum -40.775.800 -40.775.800 -31.773.501 -31.977.880 -8.797.920 Gegenüber den Planungsannahmen (8.500 Personen) entwickeln sich die Flüchtlingszahlen in 2020 rückläufig (rd. 1.500 Personen weniger), wodurch mit Wenigererträgen bei den Benutzungsgebühren zu rechnen ist. Ferner hat die Anwendung der Härtefallregelung bei Personen, die erwerbstätig (Selbstzahler) und infolgedessen benachteiligt sind, Wenigererträge in Höhe von rund 650.000 € zur Folge. Mit Ertragsausfällen, die in Verbindung mit der Corona-Krise stehen, ist zu rechnen, da die Standorte Erbacher Weg 7 und Dürener Str. 281 aufgrund notwendiger Isolierungsmaßnahmen zur Verfügung gestellt wurden. Ein Teil der Personen, die in diesen Unterbringungseinrichtungen untergebracht werden sollten, sind weiterhin in Hotels und ähnlichen Beherbergungsbetrieben untergebracht. Infolgedessen werden Gebührenerträge nicht erzielt. 66 - Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung 1201 - Straßen, Wege, Plätze -40.478.808 -40.478.808 -11.310.270 -34.970.816 -5.507.992 Zum Stichtag 30.04.2020 saldieren sich die Corona- bedingten Mindererträge bei den Parkgebühren bereits auf über 1 Mio. €. Nach Lockerung der Schutzmaßnahmen ab Buchungsstand 30.04.2020 Spalte „Plan HPL - Prognose“:(-) Haushaltsverschlechterung (Mehraufwand bzw. Wenigerertrag) (+) Haushaltsverbesserung (Wenigeraufwand bzw. Mehrertrag) 4 Erläuterungen ab 2.500.000 Euro Abweichung Anlage 2 Berichtszyklus 2020-04 Teilplanzeile: 04 - öffentl.rechtl. Leistungsentgelte Amt Teilplan Plan HPL Fortg. Plan Ist Prognose Plan HPL - Prognose Bemerkung 20.04.2020 lag das Parkgebührenaufkommen nur noch bei rd. 60 % des vergleichbaren Vorjahreswertes. Dieses reduzierte Niveau wird im Prognosemodell auch für die Monate Mai und Juni unterstellt. Ab der Jahresmitte ist in die Prognose eine stetige Verbesserung des Ertragsaufkommens eingearbeitet, indem unterstellt wird, dass alle 2 Monate die Erträge aus Parkgebühren um rd. 10 % steigen (ausgehend vom reduzierten Niveau), so dass im November und Dezember von 90 % der Vorjahreserträge ausgegangen wird. Dem Modell liegt die grundsätzliche Annahme zugrunde, dass es zu keinem erneuten Corona- Lockdown kommt. Teilplanzeile: 05 - privatrechtl. Leistungsentgelte Amt Teilplan Plan HPL Fortg. Plan Ist Prognose Plan HPL - Prognose Bemerkung 12 - Amt für Informationsverarbeitung 0104 - IT- und Kommunikationsdienste -295.445 -295.445 -1.212.471 -4.200.000 3.904.555 Der Großteil der Erträge wurde auf der Teilplanzeile 06 geplant, ist aber korrekterweise auf der Teilplanzeile 05 zu buchen. 42 - Amt für Weiterbildung 0414 - Volkshochschule -8.120.078 -8.120.078 -2.988.196 -4.024.000 -4.096.078 Aussetzen des Unterrichtsbetriebs vom 14.03.2020 bis 10.05.2020 (Erstattung von Teilnahmeentgelten). Auch nach der Öffnung ist nur ein eingeschränkter Unterrichtsbetrieb möglich. Der Kursbetrieb kann nur in Gruppengrößen von 8 bis 10 Personen und unter strengen Hygienevorkehrungen fortgesetzt werden. Dies hat zur Folge, dass die Erträge je Kurs sinken. 34 Unterrichtsräume im Studienhaus werden auf unbestimmte Zeit vom Krisenstab belegt. Da auch weniger Kurse wegen begrenzter Raumkapazitäten angeboten werden können, müssen die Ertragserwartungen deutlich reduziert werden. Buchungsstand 30.04.2020 Spalte „Plan HPL - Prognose“:(-) Haushaltsverschlechterung (Mehraufwand bzw. Wenigerertrag) (+) Haushaltsverbesserung (Wenigeraufwand bzw. Mehrertrag) 5 Erläuterungen ab 2.500.000 Euro Abweichung Anlage 2 Berichtszyklus 2020-04 Teilplanzeile: 06 - Kostenerstattungen und Umlagen Amt Teilplan Plan HPL Fortg. Plan Ist Prognose Plan HPL - Prognose Bemerkung 12 - Amt für Informationsverarbeitung 0104 - IT- und Kommunikationsdienste -6.700.463 -6.700.463 -743.737 -2.800.000 -3.900.463 Der Großteil der Erträge wurde auf der Teilplanzeile 06 geplant, ist aber korrekterweise auf der Teilplanzeile 05 zu buchen. 20 - Kämmerei 1501 - Wirtschaft und Tourismus 0 -700.000 0 -3.548.181 3.548.181 Bei Gesellschaftsgründung der KölnBusiness Wirtschaftsförderungs-GmbH (KBW) wurde eine finanzielle Zuwendung i.H.v. ca. 13,5 Mio. € unter dem Vorbehalt des noch zu beschließenden Wirtschaftsplans bewilligt. Die Summe beinhaltet einen Investitionszuschuss i.H.v. ca. 1,1 Mio. € (investiv) sowie einen Betriebskostenzuschuss i.H.v. ca. 12,3 Mio. € (konsumtiv). Der im Oktober 2019 festgestellte Wirtschaftsplan sah dann einen um ca. 2,4 Mio. € geringeren Zuschuss vor, der in 2019 von der KBW erstattet wurde. Dieser reduzierte Zuschuss konnte -das zeigt das vorläufige Ist-Ergebnis 2019- in 2019 auch nicht ausgeschöpft werden, da der Gesellschaft das erforderliche Personal zur Aufgabenerfüllung in 2019 nicht zur Verfügung stand. Dies wird voraussichtlich zu einer Rückerstattung von weiteren ca. 3,5 Mio. € in 2020 führen. 50 - Amt für Soziales und Senioren 0501 - Leistungen nach dem SGB XII -203.788.796 -203.788.796 -90.403.502 -209.285.155 5.496.358 Der LVR hat einen Teil der zum 01.01.2020 nach dem Bundesteilhabegesetz auf ihn übergegangenen Aufgaben auf die Kommunen als örtliche Träger zurückdelegiert. Die hierdurch entstehenden Mehraufwendungen (vgl. Teilplanzeile 15) werden vollständig erstattet. 0502 - Kommunale Leistungen nach dem SGB II -205.014.000 -205.014.000 -49.305.868 -188.422.564 -16.591.436 Steigende Aufwendungen für die Kosten der Unterkunft (vgl. Teilplanzeile 16) führen grundsätzlich auch zu höheren Erträgen aus der Bundesbeteiligung. Dass deren Prognosewert dennoch um 16,6 Mio. Euro unter dem Planwert liegt, resultiert aus Änderungen der maßgeblichen Bestimmungen in § 46 SGB II. Zum Zeitpunkt der Haushaltsplanaufstellung betrug der Erhöhungsbetrag der prozentualen Bundesbeteiligung in § 46 Absatz 7 SGB II für das Jahr 2020 10,2 Prozentpunkte. Mit Wirkung zum 13.12.2019 wurde das SGB II dahingehend geändert, dass dieser Wert auf 2,7 Prozentpunkte reduziert wurde. Hierdurch bleiben die Erträge erheblich hinter dem Ansatz zurück. Zum Ausgleich wurde der kommunale Anteil an der Buchungsstand 30.04.2020 Spalte „Plan HPL - Prognose“:(-) Haushaltsverschlechterung (Mehraufwand bzw. Wenigerertrag) (+) Haushaltsverbesserung (Wenigeraufwand bzw. Mehrertrag) 6 Erläuterungen ab 2.500.000 Euro Abweichung Anlage 2 Berichtszyklus 2020-04 Teilplanzeile: 06 - Kostenerstattungen und Umlagen Amt Teilplan Plan HPL Fortg. Plan Ist Prognose Plan HPL - Prognose Bemerkung 50 - Amt für Soziales und Senioren Umsatzsteuer so erhöht, dass das für die Kommunen insgesamt zur Verfügung stehende Finanzvolumen unverändert blieb. Auch die Werte in den Absätzen 8 und 9 des § 46 SGB II sowie die kommunalspezifischen Verteilungsschlüssel für NRW wurden seit dem Zeitpunkt der Haushaltsplanaufstellung - teils mehrfach - verändert. Der Prognosewert berücksichtigt bereits die im Entwurf der Bundesbeteiligungsfestlegungsverordnung 2020 vorgesehenen Aufschläge. 0503 - Weitere soziale Pflichtleistungen -60.040.961 -60.040.961 -8.311.845 -39.830.961 -20.210.000 Die Anzahl der Leistungsberechtigten nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, für die eine pauschale Erstattung nach dem Flüchtingsaufnahmegesetz abgerechnet werden kann, ist deutlich rückläufig. Dies führt zu Mindererträgen von 9,5 Mio. €. Die erwarteten Erträge aus der Kostenbeteiligung des Landes an den Aufwendungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz reduzieren sich - korrespondierend zu den niedrigeren Transferaufwendungen - um 10,71 Mio. €. 0508 - Leistungen für Bildung und Teilhabe -24.376.513 -24.376.513 -228 -31.502.235 7.125.722 Als Folge der Beschränkungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie steigen die Fallzahlen und damit die Aufwendungen des Jobcenters Köln. Da die Finanzierung der Transferaufwendungen für Bildung und Teilhabe (BuT) unabhängig von den tatsächlichen BuT-Leistungen durch Erstattung eines festen Prozentwertes der Kosten der Unterkunft nach dem SGB II erfolgt, erhöhen sich die Erträge erheblich. Da die Prozentwerte für die Erstattung jährlich angepasst werden, ist jedoch für die Zukunft mit einer Absenkung zu rechnen, durch die der im Jahr 2020 erzielte Vorteil wieder ausgeglichen wird. Teilplanzeile: 07 - sonstige ordentliche Erträge Amt Teilplan Plan HPL Fortg. Plan Ist Prognose Plan HPL - Prognose Bemerkung 20 - Kämmerei 0110 - Controlling, Finanzsteuerung, -6.174.600 -6.174.600 -3.381.106 -9.983.866 3.809.266 Unter Berücksichtigung der aktuellen Ist-Ergebnisse bei den Buchungsstand 30.04.2020 Spalte „Plan HPL - Prognose“:(-) Haushaltsverschlechterung (Mehraufwand bzw. Wenigerertrag) (+) Haushaltsverbesserung (Wenigeraufwand bzw. Mehrertrag) 7 Erläuterungen ab 2.500.000 Euro Abweichung Anlage 2 Berichtszyklus 2020-04 Teilplanzeile: 07 - sonstige ordentliche Erträge Amt Teilplan Plan HPL Fortg. Plan Ist Prognose Plan HPL - Prognose Bemerkung Rechnungswesen, Kasse und Vollstreckung Säumniszuschlägen und Mahngebühren ergibt sich trotz Corona bedingter Aussetzungen ein Mehrertrag von 4,2 Mio. €. Diese Prognose ist von unbestimmten Faktoren wie laufenden Forderungsabsetzungen allgemein und ggf. veränderter Zahlungsmoral abhängig. Demgegenüber steht ein Wenigerertrag von rd. 0,5 Mio. € aus Amtshilfeersuchen, da aufgrund von Corona derzeit kein Außendienst stattfindet (es wurde eine Aussetzung des Außendienstes von drei Monaten angenommen). 32 - Amt für öffentliche Ordnung 0205 - Verkehrsüberwachung -42.079.000 -42.079.000 -10.876.565 -36.170.822 -5.908.178 Bei den Verwarnungs- und Bußgeldern im Bereich der Verkehrsüberwachung wird mit Wenigererträgen von 6 Mio. € gerechnet. Im Rahmen der Corona-Pandemie ist das Verkehrsaufkommen stark gesunken. Darüber hinaus ist der Krankenstand im Bereich des Ruhenden Verkehrs weiterhin sehr hoch. 66 - Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung 1201 - Straßen, Wege, Plätze -424.222 -424.222 -2.510.112 -2.959.318 2.535.096 Die prognostizierten Mehrerträge resultieren im Wesentlichen aus der Nachaktivierung von Eigenleistungen 2019 und der Ausweitung der konsumtiven Verwendung von Stellplatzablösemitteln (Bereich Fahrradparken). Teilplanzeile: 13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen Amt Teilplan Plan HPL Fortg. Plan Ist Prognose Plan HPL - Prognose Bemerkung 02 - Bürgerämter 1801 - Bezirksorientierte Mittel 1.354.300 3.925.675 0 3.925.675 -2.571.375 Die Übertragung der Mittel für das Projekt Bürgerhaushalt wurde von 20 veranlasst. Eine Umsetzung steht noch aus. 12 - Amt für Informationsverarbeitung 0104 - IT- und Kommunikationsdienste 18.482.449 18.702.449 3.068.809 9.193.262 9.289.187 Korrespondierend mit Teilplanzeile 02: 10 Mio € für den Breitbandausbau verschieben sich auf 2021. 15 - Amt für Stadtentwicklung und Statistik 0902 - Stadtentwicklung 8.142.383 9.142.383 571.519 2.506.600 5.635.783 Der Förderaufruf des Landes NRW wurde geändert, sodass diverse Anträge aus dem Programm "Starke Veedel - Starkes Köln" - soweit sie den Europäischen Sozialfonds (ESF) betreffen - abgelehnt wurden bzw. nicht mehr gestellt werden können. Buchungsstand 30.04.2020 Spalte „Plan HPL - Prognose“:(-) Haushaltsverschlechterung (Mehraufwand bzw. Wenigerertrag) (+) Haushaltsverbesserung (Wenigeraufwand bzw. Mehrertrag) 8 Erläuterungen ab 2.500.000 Euro Abweichung Anlage 2 Berichtszyklus 2020-04 Teilplanzeile: 13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen Amt Teilplan Plan HPL Fortg. Plan Ist Prognose Plan HPL - Prognose Bemerkung 37 - Berufsfeuerwehr, Amt für Feuerschutz, Rettungsdien 0212 - Brand- u. Bevölkerungsschutz, Rettungsdienst 45.238.200 45.238.200 19.111.577 86.959.033 -41.720.833 Durch den Zusammenbruch weltweiter Lieferketten wurde eine eigene Logistik für Persönliche Schutzausrüstung, Desinfektionsmittel und weiteres Hygienematerial aufgebaut. Im Rahmen der Sicherstellung der Funktionsfähigkeit aller im Gesundheitswesen der Stadt Köln tätigen Einrichtungen sowie der Schulen wird in diesem Logistikzentrum nicht nur das Material für die Feuerwehr, sondern auch für die Notversorgung dieser Stellen umgeschlagen. Die Kosten, die hierdurch insgesamt entstehen werden, sind derzeit noch nicht bezifferbar, da noch keine belastbare Prognose zur Dauer dieser Situation abgegeben werden kann. Für dieses Berichtswesen wurde angenommen, dass sich der Weltmarkt für Persönliche Schutzausrüstung, Desinfektionsmittel und weiteres Hygienematerial bis Ende August wieder stabilisiert hat und die derzeit von 37 belieferten Einrichtungen ihr Material dann wieder eigenständig beschaffen können. 4518 - Kölnisches Stadtmuseum 0408 - Kölnisches Stadtmuseum 1.140.011 4.071.761 160.389 4.073.387 -2.933.376 Im Wesentlichen begründen verzögerte Arbeiten für das Interim 'Haus Sauer' die Mehraufwendungen. Für die Maßnahme wurden Mittel in Höhe von rund 2,7 Mio. € in das Haushaltsjahr 2020 übertragen. 50 - Amt für Soziales und Senioren 0507 - Betrieb, Unterhaltung u. Förderung von Bürgerhäusern u. -zentren 4.081.179 4.959.579 502.073 6.982.011 -2.900.832 Aus dem Vorjahr wurden Ermächtigungen von 0,9 Mio. € für fortzuführende Bauunterhaltungsmaßnahmen übertragen. Beabsichtigt ist ferner, die zur Substanzerhaltung und Sicherung des Betriebes unabweisbar kurzfristig erforderliche Dach- und Fassadensanierung des Bürgerhauses Stollwerck durchzuführen. Hierzu sollen Ermächtigungen über 2,1 Mio. € überplanmäßig bereitgestellt werden. Die Deckung erfolgt innerhalb des Dezernatsbudgets. 56 - Amt für Wohnungswesen 1004 - Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohnraum 59.177.837 59.177.837 11.722.199 54.638.427 4.539.410 Gegenüber den Planungsannahmen (8.500 Personen) entwickeln sich die Flüchtlingszahlen in 2020 rückläufig (rd. 1.500 Personen weniger). Infolge der geringeren Belegungsdichte nehmen die Instandhaltungsmaßnahmen in den Objekten ab (Unterhaltung der Gebäude). Ferner sind Wenigeraufwendungen durch die Aufgabe von Buchungsstand 30.04.2020 Spalte „Plan HPL - Prognose“:(-) Haushaltsverschlechterung (Mehraufwand bzw. Wenigerertrag) (+) Haushaltsverbesserung (Wenigeraufwand bzw. Mehrertrag) 9 Erläuterungen ab 2.500.000 Euro Abweichung Anlage 2 Berichtszyklus 2020-04 Teilplanzeile: 13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen Amt Teilplan Plan HPL Fortg. Plan Ist Prognose Plan HPL - Prognose Bemerkung kostenintensiven Unterbringungseinrichtungen im Bereich der sonstigen Bewirtschaftung (Bewachung) zu verzeichnen. Insbesondere durch die Schließung der Notunterkünfte Ringstr. 38-44 und Butzweilerhof-Allee kann der Aufwand für Bewachungsleistungen reduziert werden, da der Bewachungsbedarf in Regelwohnheimen geringer ausfällt. Teilplanzeile: 15 - Transferaufwendungen Amt Teilplan Plan HPL Fortg. Plan Ist Prognose Plan HPL - Prognose Bemerkung 20 - Kämmerei 1601 - Allgemeine Finanzwirtschaft 540.859.582 540.859.582 144.582.049 459.501.234 81.358.348 Im Bereich der Gewerbesteuerumlage ergibt sich aufgrund der geringeren Gewerbesteuerprognose eine Verbesserung von insgesamt ca. 23,9 Mio. €. In Bezug auf die Allg. Umlage an Gemeinden/Gemeinde- und Zweckverb. ergibt sich nach endgültiger Festsetzung der Landschaftsverbandsumlage eine Verbesserung i. H. v. ca. 13,9 Mio. €. Darüber hinaus ergibt sich im Rahmen des Konjunkturförderprogramms eine Verbesserung von ca. 43,6 Mio. €, da der Aufwand aufgrund einer geänderten finanztechnischen Zuordnung in der Teilplanzeile 16 darzustellen ist. 50 - Amt für Soziales und Senioren 0501 - Leistungen nach dem SGB XII 398.644.987 398.644.987 163.069.139 416.549.583 -17.904.596 Es sind noch in erheblichem Umfang Abrechnungen aus dem Vorjahr für Leistungen der Eingliederungshilfe eingegangen, für die der LVR seit Jahresbeginn zuständiger Träger ist. Bei der Haushaltsplanung wurden für diese Leistungen keine Aufwendungen mehr einkalkuliert. Dies führt zu Mehraufwendungen von ca. 6,0 Mio. €. Daneben hat der LVR einige Leistungen wieder auf die örtlichen Träger delegiert. Die hieraus resultierenden Aufwendungen in Höhe von ca. 5,5 Mio. € werden jedoch erstattet und sind somit haushaltsneutral (vgl. Teilplanzeile 06). Die Aufwendungen für Schulbegleitung im Rahmen der Inklusion übersteigen die Planwerte um ca. 2,4 Mio. €. Hingegen lässt die Fallzahlentwicklung bei Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt Wenigeraufwendungen von rund 2 Mio. € erwarten. Wenigeraufwendungen von rund 2,5 Mio. € fallen Buchungsstand 30.04.2020 Spalte „Plan HPL - Prognose“:(-) Haushaltsverschlechterung (Mehraufwand bzw. Wenigerertrag) (+) Haushaltsverbesserung (Wenigeraufwand bzw. Mehrertrag) 10 Erläuterungen ab 2.500.000 Euro Abweichung Anlage 2 Berichtszyklus 2020-04 Teilplanzeile: 15 - Transferaufwendungen Amt Teilplan Plan HPL Fortg. Plan Ist Prognose Plan HPL - Prognose Bemerkung 50 - Amt für Soziales und Senioren bei Fortschreibung der bisherigen Aufwandsentwicklung auch bei der stationären Hilfe zur Pflege an. Mehraufwendungen in einer geschätzten Höhe von bis zu 8,7 Mio. € werden als Folge der Kooperationsvereinbarung mit der Diakonie Michaelshoven zur Errichtung der mit Blick auf das Corona-Virus erforderlichen, ergänzenden Ausweichpflegekapazitäten erwartet. Damit werden die Betriebskosten der Einrichtungen abgedeckt. Hinzu kommen noch die Kosten für Anmietung und Herrichtung einschließlich Erstausstattung der Gebäude. Diese werden im Teilplan 1004 abgebildet. 0503 - Weitere soziale Pflichtleistungen 122.120.000 122.120.000 40.892.562 113.820.000 8.300.000 Die Aufwendungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz lagen in den ersten Monaten leicht oberhalb der Planwerte. Bei Fortschreibung ergibt sich zum Jahresende ein Mehraufwand von ca. 3,3 Mio. €. Die Aufwendungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz bleiben hingegen deutlich hinter der Planung zurück. Auch unter Berücksichtigung von am Jahresende zu bildenden Rückstellungen verbleibt nach der aktuellen Prognose ein Wenigeraufwand von 11,6 Mio. €. 51 - Amt für Kinder, Jugend und Familie 0603 - Kindertagesbetreuung 347.876.683 347.876.683 145.019.491 367.522.500 -19.645.817 Zum Zeitpunkt der Haushaltsplanung konnten die Auswirkungen der KiBiz-Novelle nicht vollständig abgesehen und dementsprechend auch nicht berücksichtigt werden. Die hierdurch resultierenden Mehraufwendungen wie auch eine grundsätzliche Steigerung bei den Betriebskosten führen zu dieser Abweichung. 0606 - Hilfe für junge Menschen und ihre Familien 218.738.100 219.312.011 88.302.946 209.842.600 8.895.500 Die Abweichung ergibt sich im Wesentlichen dadurch, dass im Rahmen der Coronakrise die Strategie gefahren wird, mehr ambulante als stationäre Hilfeleistungen anzubieten. Daraus resultiert einerseits für die ambulanten Hilfen ein Mehraufwand von d. 9,7 Mio. € und andererseits im Bereich der stationären Hilfen ein Wenigeraufwand von rd. 19,1 Mio. €. Aufgrund des Distanzierungsgebotes können zudem nicht alle ambulant vorgehaltenen Hilfen wie z.B. die Schulbegleitungen erbracht werden. Diese können aber gleichwohl zu 75% von den Trägern nach den Buchungsstand 30.04.2020 Spalte „Plan HPL - Prognose“:(-) Haushaltsverschlechterung (Mehraufwand bzw. Wenigerertrag) (+) Haushaltsverbesserung (Wenigeraufwand bzw. Mehrertrag) 11 Erläuterungen ab 2.500.000 Euro Abweichung Anlage 2 Berichtszyklus 2020-04 Teilplanzeile: 15 - Transferaufwendungen Amt Teilplan Plan HPL Fortg. Plan Ist Prognose Plan HPL - Prognose Bemerkung 51 - Amt für Kinder, Jugend und Familie Bestimmungen des Sozialdienstleisterentsendungsgesetz (SodEG) abgerechnet werden. Zum jetzigen Zeitpunkt ist jedoch noch nicht prognostizierbar, in welchem Umfang von Seiten der Träger von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht wird. 66 - Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung 1202 - Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV 17.655.532 17.655.532 2.564.243 33.435.742 -15.780.210 Unter Bezugnahme auf den Ratsbeschluss vom 26.03.2020 (Session 0354/2020) und aufgrund der Notwendigkeit, alle erhaltenen Zuwendungen in 2020 noch zügig auszuzahlen (Erlass des Ministerium für Verkehr NRW vom 19.03.2020), entsteht für die konsumtive Förderung des ÖPNV nach § 11 Abs. 2 ÖPNVG entgegen der ursprünglichen Planung ein Mehrbedarf in Höhe von 15.780.210 €. Dieser ist konkret vorgesehen für die Abwicklung des Stadtbahnverkehrs (KVB) im Rahmen des öffentlichen Dienstleistungsauftrages. Der Bedarf kann zum einen durch die diesjährigen Landeszuweisungen im Rahmen der ÖPNV-Pauschale und zum anderen durch eine Verwendung von noch nicht verwendeten ÖPNV-Mitteln (erhaltene Anzahlungen) jeweils im Rahmen der unechten Deckung bereitgestellt werden. Teilplanzeile: 16 - sonstige ordentl. Aufwendungen Amt Teilplan Plan HPL Fortg. Plan Ist Prognose Plan HPL - Prognose Bemerkung 20 - Kämmerei 1601 - Allgemeine Finanzwirtschaft 12.570.000 12.570.000 2.085.974 57.678.907 -45.108.907 Mittel für das Konjunkturförderprogramm wurden in der Teilplanzeile 15 veranschlagt, sind jedoch aufgrund einer geänderten finanztechnischen Zuordnung in der Teilplanzeile 16 abzubilden. Dadurch ergibt sich hier eine Verschlechterung von ca. 43,6 Mio. €. 50 - Amt für Soziales und Senioren 0502 - Kommunale Leistungen nach dem SGB II 387.718.317 387.718.317 121.682.185 411.183.317 -23.465.000 Als Folge der Beschränkungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie gerieten viele Haushalte in wirtschaftliche Schwierigkeiten und beantragten Unterstützungsleistungen nach dem SGB II. Die monatliche Vorauszahlung der Kosten der Unterkunft lag Ende April um mehr als 12 % über dem Wert Ende Februar. Im weiteren Jahresverlauf wird mit Buchungsstand 30.04.2020 Spalte „Plan HPL - Prognose“:(-) Haushaltsverschlechterung (Mehraufwand bzw. Wenigerertrag) (+) Haushaltsverbesserung (Wenigeraufwand bzw. Mehrertrag) 12 Erläuterungen ab 2.500.000 Euro Abweichung Anlage 2 Berichtszyklus 2020-04 Teilplanzeile: 16 - sonstige ordentl. Aufwendungen Amt Teilplan Plan HPL Fortg. Plan Ist Prognose Plan HPL - Prognose Bemerkung einem weiteren Anstieg bis auf ein Niveau von 25 % oberhalb der durchschnittlichen Aufwendungen des 1. Quartals gerechnet. Vor dem Beginn dieser Entwicklung lagen die Fallzahlen und die monatlichen Aufwendungen konstant unter dem Ansatz aus der Haushaltsplanung. Bei der Haushaltsplanaufstellung 2020 wurde vom Jobcenter Köln im Januar 2019 noch ein leichter und stetiger Anstieg der Fallzahlen bei dynamischer Entwicklung der Kosten je Fall prognostiziert. Tatsächlich sind diese jedoch im Laufe des Jahres 2019 bis Februar 2020 kontinuierlich leicht gesunken. Aufgrund des niedrigeren Ausgangsniveaus hätten sich geringere Kosten der Unterkunft (KdU) als geplant ergeben, sofern alle sonstigen bei der Haushaltsplanung prognostizierten Parameter eingetroffen wären. Bei konservativer Schätzung wären Wenigeraufwendungen von 11,5 Mio. € entstanden. Stattdessen werden nun Mehraufwendungen von 23,5 Mio. € erwartet. In Summe beträgt der Corona-Effekt somit 35,0 Mio. €. 56 - Amt für Wohnungswesen 1004 - Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohnraum 35.094.680 35.094.680 11.875.244 38.939.189 -3.844.509 Der Krisenstab der Stadt Köln hat 50 beauftragt, einen Vertrag über Vorhaltung und Finanzierung von Quarantäne- und Isolationseinrichtungen der Diakonie Michaelshoven abzuschließen. Von dem Gesamtvolumen in Höhe von ca. 21,4 Mio. € entfallen 5,3 Mio. € auf die Gebäudekosten, die 56 voraussichtlich übernehmen wird. Da die Vertragslaufzeit ein Jahr beträgt, sind 2/3 der Kosten in 2020 anzusetzen. Aufgrund laufender Vertragsverhandlungen ist im Voraus nicht erkennbar, inwiefern 56 an den Kosten für die Anmietung, Herrichtung und Instandhaltung der Einrichtungen beteiligt sein wird. Infolgedessen wird ein Teilbetrag in Höhe von 3,6 Mio. € als Mietaufwand veranschlagt. 67 - Amt für Landschaftspflege und Grünflächen 1301 - Öffentliches Grün, Wald- und Forstwirtschaft, Erholungsanlagen 10.520.746 15.343.538 2.850.893 13.122.559 -2.601.813 Die prognostizierte Abweichung von rd. 2,6 Mio. € ist im Wesentlichen auf übertragene Aufwandsermächtigungen aus 2019 zurückzuführen, die zur Umsetzung und Fertigstellung von begonnenen Maßnahmen benötigt werden. Es handelt sich hierbei in Höhe von 2.382.481 € um Buchungsstand 30.04.2020 Spalte „Plan HPL - Prognose“:(-) Haushaltsverschlechterung (Mehraufwand bzw. Wenigerertrag) (+) Haushaltsverbesserung (Wenigeraufwand bzw. Mehrertrag) 13 Erläuterungen ab 2.500.000 Euro Abweichung Anlage 2 Berichtszyklus 2020-04 Teilplanzeile: 16 - sonstige ordentl. Aufwendungen Amt Teilplan Plan HPL Fortg. Plan Ist Prognose Plan HPL - Prognose Bemerkung korrespondierende Aufwandsermächtigungen für die Fortführung investiver Maßnahmen im als Festwert aktivierten Grünvermögen, die nach den NKF- Bestimmungen in gleicher Höhe als Aufwand zu buchen sind. In der Ermächtigungsübertragung 2019 in Höhe von insgesamt 4.822.792 €, die im fortgeschriebenen Plan ausgewiesen wird, ist auf Grund des Doppelhaushalts auch der Festwert-Bedarf für Fortführungsmaßnahmen enthalten, der erst in 2021ff aufwandswirksam wird. Des Weiteren wurden in der HPL-Anmeldung 2020 für die Gebäude im Grün- und Forstbereich niedrigere Flächenverrechnungspreise kalkuliert, als durch die Gebäudewirtschaft tatsächlich abgerechnet werden (derzeit prognostizierter Mehrbedarf 165.900 €). Teilplanzeile: 19 - Finanzerträge Amt Teilplan Plan HPL Fortg. Plan Ist Prognose Plan HPL - Prognose Bemerkung 20 - Kämmerei 1101 - Ver- und Entsorgung -17.166.000 -17.166.000 0 -28.620.829 11.454.829 Die Erträge aus den Gewinnanteilen der Stadtentwässerungsbetriebe Köln AöR fallen voraussichtlich höher aus als geplant. Ursächlich hierfür sind höhere Umsatzerlöse aus Abwassergebühren aufgrund von höheren bezogenen Mengen bzw. einer größeren versiegelten Fläche als geplant. Daneben trugen ein niedrigerer Materialaufwand und niedrigere Zinsaufwendungen insbesondere aufgrund niedrigerer Zinssätze als geplant zu der Steigerung bei. Zusätzlich konnte ein Teil des ausschüttungsgesperrten Unterschiedsbetrages aufgelöst und ausgeschüttet werden. Teilplanzeile: 20 - Zinsen und sonst. Finanzaufwendungen Amt Teilplan Plan HPL Fortg. Plan Ist Prognose Plan HPL - Prognose Bemerkung 20 - Kämmerei 1601 - Allgemeine Finanzwirtschaft 103.000.500 100.600.500 15.540.717 98.002.144 4.998.356 Geringere Zinsaufwendungen wegen sehr geringer Buchungsstand 30.04.2020 Spalte „Plan HPL - Prognose“:(-) Haushaltsverschlechterung (Mehraufwand bzw. Wenigerertrag) (+) Haushaltsverbesserung (Wenigeraufwand bzw. Mehrertrag) 14 Erläuterungen ab 2.500.000 Euro Abweichung Anlage 2 Berichtszyklus 2020-04 Teilplanzeile: 20 - Zinsen und sonst. Finanzaufwendungen Amt Teilplan Plan HPL Fortg. Plan Ist Prognose Plan HPL - Prognose Bemerkung Neuaufnahmen von Krediten für Investitionen im Vorjahr und im laufenden Jahr sowie günstige Konditionen bei Zinssatzneuvereinbarungen führen voraussichtlich zu Wenigeraufwand von rd. 9 Mio. €. Es sind derzeit keine Anzeichen erkennbar, dass auf Grund der Corona- Pandemie höhere Investitionen und damit ein höherer Bedarf an Investitionskrediten verbunden mit einem Nachtragshaushalt besteht. Ein höherer Kreditbedarf als geplant ist jedoch bei den Liquiditätskrediten nicht auszuschließen. Auf Grund aktuell niedriger Zinssätze und günstiger Zinsprognosen ist der Planansatz auch für Zinsen aus Liquiditätskrediten trotz Corona ausreichend. Im Bereich der Verzinsung der Gewerbesteuer führt die Umsetzung des BFH Urteils vom 25. Juli 2019 (AZ: III R 22/16) zu der Hinzurechnung von Aufwendungen für Reisevorleistungen zu unerwarteten Erstattungen für Vorjahre und damit zu Mehraufwendungen von 4 Mio. €. Buchungsstand 30.04.2020 Spalte „Plan HPL - Prognose“:(-) Haushaltsverschlechterung (Mehraufwand bzw. Wenigerertrag) (+) Haushaltsverbesserung (Wenigeraufwand bzw. Mehrertrag) 15
Anlage 3
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Entwicklung der investiven Finanzrechnung – Dezernatssummen Anlage 3 Plan HPL Fortg. Plan Ist Ist in % vom PlanPrognose Plan HPL - Prognose Einzahlung 0 0 0 0 0 Auszahlung 724.050 813.935 97.023 13,40% 813.935 -89.885 Saldo 724.050 813.935 97.023 13,40% 813.935 -89.885 Einzahlung -2.097.000 -2.097.000 -10.757 0,51% -1.983.500 -113.500 Auszahlung 61.258.643 82.238.019 5.538.327 9,04% 61.222.050 36.593 Saldo 59.161.643 80.141.019 5.527.570 9,34% 59.238.550 -76.907 Einzahlung -45.628.450 -45.628.450 -18.891.403 41,40% -52.991.893 7.363.443 Auszahlung 41.320.500 64.185.361 382.289 0,93% 64.614.072 -23.293.572 Saldo -4.307.950 18.556.911 -18.509.114 429,65% 11.622.179 -15.930.129 Einzahlung -74.176.219 -74.176.219 -26.088.850 35,17% -54.431.103 -19.745.116 Auszahlung 205.190.573 253.050.849 20.754.587 10,11% 168.359.135 36.831.438 Saldo 131.014.354 178.874.630 -5.334.263 -4,07% 113.928.032 17.086.322 Einzahlung -11.821.230 -11.821.230 -2.021.044 17,10% -13.917.996 2.096.766 Auszahlung 78.553.344 104.454.172 10.699.139 13,62% 89.856.635 -11.303.292 Saldo 66.732.114 92.632.942 8.678.095 13,00% 75.938.639 -9.206.525 Einzahlung -40.000 -40.000 -1.256 3,14% -38.815 -1.185 Auszahlung 71.974.959 109.864.887 5.317.913 7,39% 92.251.888 -20.276.929 Saldo 71.934.959 109.824.887 5.316.657 7,39% 92.213.073 -20.278.114 Einzahlung -2.501.500 -2.501.500 -240.364 9,61% -1.575.858 -925.642 Auszahlung 37.450.433 48.635.333 6.474.501 17,29% 31.726.530 5.723.903 Saldo 34.948.933 46.133.833 6.234.137 17,84% 30.150.672 4.798.261 Einzahlung -4.522.000 -4.529.000 -160.000 3,54% -4.531.000 9.000 Auszahlung 28.967.590 64.479.724 3.984.498 13,76% 44.984.230 -16.016.640 Saldo 24.445.590 59.950.724 3.824.498 15,64% 40.453.230 -16.007.640 384.653.692 586.928.880 5.834.601 1,52% 424.358.310 -39.704.617 02.06.2020 11:47:09Spalte „Plan HPL - Prognose“:(-) Haushaltsverschlechterung (Mehrauszahlung bzw. Wenigereinzahlung) (+) Haushaltsverbesserung (Wenigerauszahlung bzw. Mehreinzahlung) Dezernat-V Dezernat-VI Dezernat-VII Gesamtsaldo Dezernat-IV Berichtsstand: 30.04.2020 Berichtszyklus: 2020-04 Dezernat-I Dezernat-II Dezernat-III Dezernat-OB
Anlage 1
2153 Zeichen
Prognose zum Gesamtergebnisplan Berichtszyklus: 2020-04 Plan HPL Ist Prognose Plan HPL - Prognose 01 - Steuern und ähnliche Abgaben -2.536.424.000 -1.732.480.778 -2.115.009.998 -421.414.002 02 - Zuwendungen und allg. Umlagen -1.121.877.169 -712.957.311 -1.152.380.669 30.503.500 03 - sonstige Transfererträge -78.604.413 -38.099.820 -79.955.836 1.351.423 04 - öffentl.rechtl. Leistungsentgelte -342.178.985 -112.830.528 -302.814.873 -39.364.112 05 - privatrechtl. Leistungsentgelte -89.211.082 -44.938.568 -84.242.018 -4.969.064 06 - Kostenerstattungen und Umlagen -546.886.681 -156.381.956 -520.528.196 -26.358.484 07 - sonstige ordentliche Erträge -206.830.033 -40.853.760 -205.618.831 -1.211.202 08 - aktivierte Eigenleistungen -1.013.000 0 -13.000 -1.000.000 09 - Bestandsveränderungen -1.400.000 0 -1.400.000 0 10 - ordentliche Erträge -4.924.425.363 -2.838.542.722 -4.461.963.421 -462.461.942 11 - Personalaufwendungen 1.177.353.567 349.841.821 1.159.142.674 18.210.893 12 - Versorgungsaufwendungen 59.091.900 36.125.734 59.091.900 0 13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 638.250.286 161.491.601 674.774.835 -36.524.549 14 - Bilanzielle Abschreibungen 198.213.136 47.744.471 192.411.427 5.801.710 15 - Transferaufwendungen 1.956.823.150 700.405.495 1.905.393.173 51.429.977 16 - sonstige ordentl. Aufwendungen 926.153.697 283.503.896 997.652.860 -71.499.163 17 - ordentliche Aufwendungen 4.955.885.736 1.579.113.018 4.988.466.869 -32.581.133 18 - ordentliches Ergebnis (10 und 17) 31.460.373 -1.259.429.704 526.503.448 -495.043.075 19 - Finanzerträge -84.026.570 -2.082.889 -93.443.191 9.416.621 20 - Zinsen und sonst. Finanzaufwendungen 103.877.300 15.576.030 98.925.766 4.951.534 21 - Finanzergebnis (19 und 20) 19.850.730 13.493.140 5.482.575 14.368.155 22 - ordentliches Jahresergebnis (18 und 21) 51.311.104 -1.245.936.563 531.986.023 -480.674.919 26 - Jahresergebnis (22 und 25) 51.311.104 -1.245.936.563 531.986.023 -480.674.919 Buchungsstand 30.04.2020 Spalte „Plan HPL - Prognose“: (-) Haushaltsverschlechterung (Mehraufwand bzw. Wenigerertrag) (+) Haushaltsverbesserung (Wenigeraufwand bzw. Mehrertrag) Anlage 1
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (19)
- Dürener Straße 281
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Details
- Aktenzeichen
- 1697/2020
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 18.06.2020
- Erstellt
- 03.06.2020 13:02