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1697/2020

Bericht über die Entwicklung der Ertrags- und Aufwandspositionen in der Ergebnisrechnung sowie investiver Ein- und Auszahlungen in der Finanzrechnung 2020

Mitteilung Ausschuss 18.06.2020

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Mitteilung Ausschuss

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Anlage 4

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Anlage 2

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Anlage 3

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Anlage 1

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Mitteilung Ausschuss

22687 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
II/20/202/1 
 
Vorlagen-Nummer 18.06.2020 
 1697/2020 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Finanzausschuss 07.09.2020 
 
Bericht über die Entwicklung der Ertrags- und Aufwandspositionen in der Ergebnisrechnung 
sowie investiver Ein- und Auszahlungen in der Finanzrechnung 2020 
Der Bericht enthält eine Prognose zum voraussichtlichen Gesamtergebnis 2020 zum Buchungsstand 
30.04.2020 (Anlage 1), Erläuterungen zu den Prognosewerten ab 2,5 Mio. Euro Abweichung zwi-
schen Prognose und beschlossenem Haushaltsplanwert (Anlage 2) und die Entwicklung investiver 
Ein- und Auszahlungen in der Finanzrechnung (Anlagen 3 und 4). 
Den Dezernaten und Dienststellen wurden aus dem vorhandenen Planungs- und Buchungssystem 
zum Buchungsstand 30.04.2020 die aktuellen Planungs- und Bewirtschaftungsdaten des Jahres 2020 
zur Verfügung gestellt; diese Daten wurden von den Dienststellen um eine Prognose zum voraus-
sichtlichen Jahresergebnis ergänzt. 
 
Ergebnisse 
 
Die aktuellen Prognosen sind insbesondere auf der Ertragsseite, aber auch auf der Aufwandsseite 
von den finanziellen Auswirkungen der Corona-Krise geprägt. Es wurde keine zentrale Vorgehens-
weise zu den zu treffenden Annahmen bei der Prognoseerstellung vorgegeben, da sich die kontakt-
beschränkenden Maßnahmen ganz unterschiedlich auf die Dienststellen auswirken (Dauer von 
Schließungen, eingeschränkte Wiederaufnahme des Betriebes etc.). Die von den Dienststellen ge-
troffenen Annahmen sind in den Erläuterungen der Abweichungen > 2,5 Mio. Euro (Anlage 2) aufge-
führt. 
 
Der von den Dienststellen prognostizierte Jahresfehlbetrag 2020 wird – ohne Unterstützungsleistun-
gen von Bund und Land – voraussichtlich bei mehr als einer halben Milliarde Euro liegen. Dieser Be-
trag übertrifft selbst die Auswirkungen der Finanzkrise 2008/2009 und verdeutlicht das Ausmaß der 
Corona-Krise und die damit verbundenen Herausforderungen für die Stadt Köln. Hinweis: Das jüngst 
angekündigte Krisenbewältigungs- und Zukunftspaket des Koalitionsausschusses, dessen konkrete 
Umsetzung noch aussteht, konnte in der jetzt vorgelegten Prognose (Stichtag 30.04.2020) noch keine 
Berücksichtigung finden. 
 
Die prognostizierten ordentlichen Wenigererträge betragen 462,5 Mio. Euro. Bei den ordentlichen 
Aufwendungen werden Mehraufwendungen von 32,6 Mio. Euro erwartet. Das ordentliche Ergebnis 
würde gegenüber dem Plan um 495,0 Mio. Euro schlechter ausfallen. Das prognostizierte Finanzer-
gebnis fällt gegenüber dem Plan um 14,4 Mio. Euro besser aus. Demzufolge ergäbe sich zum Jah-
resabschluss 2020 ein Fehlbetrag von rd. 532,0 Mio. Euro, was gegenüber dem eingeplanten Defizit 
von 51,3 Mio. Euro eine Ergebnisverschlechterung von rd. 480,7 Mio. Euro bedeuten würde.

2 
 
Zusammenfassung Plan Haushalt Ist
(30.04.2020)
Prognose Plan Haushalt-
Prognose
Summe ordentliche Erträge -4.924.425.363 -2.838.542.722 -4.461.963.421 -462.461.942
Summe ordentliche Aufwendungen 4.955.885.736 1.579.113.018 4.988.466.869 -32.581.133
Ordentliches Ergebnis 31.460.373 -1.259.429.704 526.503.448 -495.043.075
19 - Finanzerträge -84.026.570 -2.082.889 -93.443.191 9.416.621
20 - Zinsen und sonst. Finanzaufw. 103.877.300 15.576.030 98.925.766 4.951.534
Finanzergebnis 19.850.730 13.493.141 5.482.575 14.368.155
Jahresergebnis 51.311.104 -1.245.936.563 531.986.023 -480.674.919
 
Erträge werden immer mit negativem Vorzeichen dargestellt, bei allen dargestellten P lan-Prognose-Abweichungen bedeuten 
negative Werte Verschlechterungen und positive Werte Verbesserungen.  
 
Diese Prognose des Jahresergebnisses ist von einer Vielzahl von gegenläufigen Effekten geprägt. 
Die wesentlichen Entwicklungen lassen sich wie folgt zusammenfassen: 
 
 
ordentliche Erträge Plan Haushalt Ist
(30.04.2020)
Prognose Plan Haushalt-
Prognose
01 - Steuern und ähnliche Abgaben -2.536.424.000 -1.732.480.778 -2.115.009.998 -421.414.002
02 - Zuwendungen und allg. Umlagen -1.121.877.169 -712.957.311 -1.152.380.669 30.503.500
03 - sonstige Transfererträge -78.604.413 -38.099.820 -79.955.836 1.351.423
04 - öffentl.rechtl. Leistungsentgelte -342.178.985 -112.830.528 -302.814.873 -39.364.112
05 - privatrechtl. Leistungsentgelte -89.211.082 -44.938.568 -84.242.018 -4.969.064
06 - Kostenerstattungen und Umlagen -546.886.681 -156.381.956 -520.528.196 -26.358.484
07 - sonstige ordentliche Erträge -206.830.033 -40.853.760 -205.618.831 -1.211.202
08 - aktivierte Eigenleistungen -1.013.000 0 -13.000 -1.000.000
09 - Bestandsveränderungen -1.400.000 0 -1.400.000 0
Summe ordentliche Erträge -4.924.425.363 -2.838.542.722 -4.461.963.421 -462.461.942
 
 
Die Verschlechterung in der Teilplanzeile 01 zeigt insbesondere die voraussichtlichen Auswirkungen 
der Corona-Krise auf das Steueraufkommen der Stadt Köln. Bei der Gewerbesteuer werden Weni-
gererträge von rd. 324,9 Mio. Euro erwartet. Die Wenigererträge beim Gemeindeanteil an der Ein-
kommenssteuer und der Umsatzsteuer werden mit 83,6 Mio. Euro bzw. 5,4 Mio. Euro prognostiziert. 
Die Prognosen basieren auf den Ergebnissen der Mai-Steuerschätzung 2020. Darüber hinaus werden 
bei den Vergnügungssteuern Wenigererträge von 6,6 Mio. Euro sowie 2,2 Mio. Euro weniger bei der 
Grundsteuer B erwartet. Bei den Kompensationszahlungen Familienleistungsausgleich werden dage-
gen voraussichtlich Mehrerträge von 1,3 Mio. Euro erzielt. 
Die Werte der Steuerschätzung für 2020 liegen somit noch über den zu Beginn der Corona-Pandemie 
seitens der Stadt Köln skizzierten groben Abschätzungen, die in einem Mittelszenario bei 240,0 Mio. 
Euro bei der Gewerbesteuer und rd. 90,0 Mio. Euro bei den sonstigen konjunkturabhängigen Steuern 
lagen. 
 
Wesentliche Mehrerträge in der Teilplanzeile 02 resultieren u.a. aus Mehrerträgen im Bereich der 
Kindertagesbetreuung von 12,5 Mio. Euro. Dabei handelt es sich um Erstattungen des Landes NRW 
für den Ertragsausfall bei den Elternbeiträgen im Zusammenhang mit der Corona-Krise (8,2 Mio. €, 
vgl. Teilplanzeile 04), einer Erhöhung der Kindspauschale im Rahmen der Kinderbildungsgesetz 
(Kibiz)-Novelle (5,0 Mio. Euro, vgl. Teilplanzeile 15) sowie zusätzliche Erstattungsleistungen aus Um-
landsgemeinden (2,0 Mio. Euro), denen verschiedene geringfügige Wenigererträge bei der Kinderta-
gesbetreuung gegenüberstehen. Weitere Mehrerträge resultieren aus der Umwandlung der Landes-
zuweisung für die ÖPNV-Förderung von investiv zu konsumtiv (8,8 Mio. Euro) sowie aus Mehrerträ-
gen durch die Bereitstellung von nicht verwendeten ÖPNV-Mitteln aus 2019 für Förderbedarfe bei der 
KVB AG (7,0 Mio. Euro). Entsprechende Mehraufwendungen werden in Teilplanzeile 15 abgebildet. 
Im Bereich der allgemeinen Finanzwirtschaft werden Mehrerträge von 7,6 Mio. Euro aufgrund höherer 
Schlüsselzuweisungen und einem höheren Ertrag nach dem Einheitslastenabrechnungsgesetz erwar-
tet. Bei der Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohnraum werden Mehrerträge von 6,1 Mio. Eu-

3 
 
ro, insbesondere aufgrund von Zuweisungen für Integrationsmaßnahmen gemäß § 14c Teilhabe- und 
Integrationsgesetz NRW, prognostiziert. In verschiedenen Bereichen werden weitere Mehrerträge 
erwartet, die für sich genommen unwesentlich sind (in Summe 0,6 Mio. Euro). Wenigererträge entste-
hen dagegen aufgrund von einer Verschiebung des Breitbandausbaus in das Folgejahr, durch die die 
geplanten Förderungen nicht abgerufen werden können (8,9 Mio. Euro). Auch im Bereich der Stadt-
entwicklung können Fördermittel nicht wie geplant abgerufen werden (3,2 Mio. Euro). Die Wenigerer-
träge aus nicht abgerufenen Fördermitteln korrespondieren mit Wenigeraufwendungen in der Teil-
planzeile 13.  
 
Die Verschlechterung in der Teilplanzeile 04 ergibt sich u.a. aus geringeren Erträgen im Bereich der 
Kindertagesbetreuung von 11,4 Mio. Euro. Elternbeiträge von 16,4 Mio. Euro werden aufgrund der 
corona-bedingten Schließungen erstattet. Da die Erträge aus Elternbeiträgen unabhängig von Corona 
besser als der Planwert prognostiziert wurden, liegt die Verschlechterung nur bei 11,4 Mio. Euro. Wei-
tere Wenigererträge von 8,8 Mio. Euro werden im Bereich der Unterbringung Geflüchteter prognosti-
ziert, insbesondere da aufgrund von rückläufigen Flüchtlingszahlen mit geringeren Benutzungsgebüh-
ren zu rechnen ist. Die Bürgerdienste rechnen durch die corona-bedingten Schließungen von Kun-
denzentren und der Zulassungsstelle mit Wenigererträgen von insgesamt 7,4 Mio. Euro. Bei den 
Parkgebühren werden aufgrund der Corona-Krise Wenigererträge von 5,5 Mio. Euro erwartet. Weitere 
Wenigererträge ergeben sich aus den Erstattungen von Elternbeiträgen für die Offene Ganztagsschu-
le (2,5 Mio. Euro) sowie aufgrund der geplanten Erstattung von Sondernutzungsgebühren für Außen-
gastronomien und Großveranstaltungen (1,6 Mio. Euro). Die übrige Verschlechterung von 2,2 Mio. 
Euro ergibt sich insbesondere aus Wenigererträgen bei den Verwaltungsgebühren aus verschiedenen 
Bereichen. 
 
Wesentliche Wenigererträge in der Teilplanzeile 06 resultieren aus geringeren Erstattungen der Auf-
wendungen für die Kosten der Unterkunft von 16,6 Mio. Euro trotz steigender korrespondierender 
Aufwendungen (vgl. Teilplanzeile 16). Die gesetzlichen Bestimmungen zur Erstattung wurden nach 
Aufstellung des Haushaltsplans 2020/2021 verändert, eine Kompensation der geringeren Bundesbe-
teiligung erfolgte zum Teil durch einen erhöhten Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer. Weiterhin 
werden reduzierte Erträge von 10,7 Mio. Euro aus der Kostenbeteiligung des Landes an den (ent-
sprechend geringeren) Aufwendungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz erwartet. Durch die 
deutlich rückläufige Anzahl der Leistungsberechtigten nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, für die 
eine pauschale Erstattung nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz abgerechnet werden kann, werden 
Wenigererträge von 9,5 Mio. Euro prognostiziert. Weitere 5,7 Mio. Euro Wenigerertrag ergeben sich 
aus einer Verschiebung zur Teilplanzeile 05 sowie aus einer Vielzahl kleinerer Plan-Prognose-
Abweichungen, die einzeln betrachtet nicht wesentlich und insofern zu vernachlässigen sind. Demge-
genüber stehen verschiedene Mehrerträge wie höhere Erstattungen der Bildung- und Teilhabe-
Leistungen durch das Jobcenter Köln (7,1 Mio. Euro), Erstattungen des Landschaftsverbandes Rhein-
land (LVR) für an die Kommunen delegierte Aufgaben (5,5 Mio. Euro) sowie eine Kostenerstattung 
der KölnBusiness Wirtschaftsförderungs-GmbH aufgrund des geringeren Betriebskostenzuschusses 
in 2019 (3,5 Mio. Euro). 
 
 
Personalaufwendungen Plan Haushalt Ist
(30.04.2020)
Prognose Plan Haushalt-
Prognose
11 - Personalaufwendungen 1.177.353.567 349.841.821 1.159.142.674 18.210.893
12 - Versorgungsaufwendungen 59.091.900 36.125.734 59.091.900 0
 
 
Bei den Personalaufwendungen wird gegenüber der Planung von Dezernat I eine Unterschreitung 
von 18,2 Mio. Euro prognostiziert. In der Prognose sind corona-bedingte Mehraufwendungen beim 
Gesundheitsamt und für die Durchführung der Kommunalwahl von 2,3 Mio. Euro berücksichtigt. Die 
voraussichtlichen Auswirkungen von organisatorischen und personalwirtschaftlichen Maßnahmen 
sowie weiterer Einflussfaktoren auf den Personalaufwand 2020 werden aller Voraussicht nach zum 
Ende des Jahres trotzdem zu einer Unterschreitung des Planwertes führen. Bei dieser Einschätzung 
wird davon ausgegangen, dass die Pandemie nicht weiter fortschreitet und dadurch keine Verlänge-
rung der befristeten Arbeitsverträge erforderlich wird.

4 
 
 
ord. Aufwendungen ohne
Personal
Plan Haushalt Ist
(30.04.2020)
Prognose Plan Haushalt-
Prognose
13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstl. 638.250.286 349.841.821 674.774.835 -36.524.549
14 - Bilanzielle Abschreibungen 198.213.136 36.125.734 192.411.427 5.801.710
15 - Transferaufwendungen 1.956.823.150 161.491.601 1.905.393.173 51.429.977
16 - sonstige ordentl. Aufwendungen 926.153.697 47.744.471 997.652.860 -71.499.163
Summe ord. Aufw. ohne Personal 3.719.440.269 595.203.627 3.770.232.295 -50.792.026
 
 
Die gegenüber dem beschlossenen Plan höher prognostizierten Aufwendungen für Sach- und Dienst-
leistungen sind zu großen Teilen auf Mehraufwendungen bei der Berufsfeuerwehr für gesamtstädti-
sche Beschaffungen im Logistikzentrum für persönliche Schutzausrüstung, Desinfektionsmaterial und 
weiteres Hygienematerial zurückzuführen (41,7 Mio. Euro). Weitere Mehraufwendungen ergeben sich 
z.B. aus verzögerten Arbeiten für das Interim des Kölnischen Stadtmuseums (2,9 Mio. Euro) sowie 
Unterhaltungs- und Sanierungsarbeiten im Bereich der Bürgerhäuser und –zentren (2,9 Mio. Euro). 
Verbesserungen werden dagegen durch Wenigeraufwendungen aufgrund der Verschiebung des ge-
planten Breitbandausbaus nach 2021 (9,3 Mio. Euro), nicht umgesetzte geförderte Projekte im Be-
reich der Stadtentwicklung (5,6 Mio. Euro) sowie geringere Unterhaltungskosten im Bereich der Un-
terbringung Geflüchteter aufgrund von sinkenden Flüchtlingszahlen (4,5 Mio. Euro) erwartet. Viele 
weitere, für sich genommen nicht wesentliche Entwicklungen bei den Aufwendungen für Sach- und 
Dienstleistungen führen kumuliert zu weiteren Mehraufwendungen von 8,4 Mio. Euro. 
 
Die Abweichungen in der Teilplanzeile 15 resultieren aus verschiedenen gegenläufigen Entwicklun-
gen. Im Bereich der allgemeinen Finanzwirtschaft wurden Mittel von 43,6 Mio. Euro für das Konjunk-
turförderprogramm als Transferaufwand geplant, die aufgrund von einer geänderten finanztechni-
schen Zuordnung im Ist in der Teilplanzeile 16 zu buchen sind. Die Verbesserung in der Teilplanzeile 
15 ist diesbezüglich haushaltsneutral. Weitere Verbesserungen aus dem Bereich der allgemeinen 
Finanzwirtschaft ergeben sich aus Wenigeraufwendungen bei der Gewerbesteuerumlage (23,9 Mio. 
Euro) sowie bei der Landschaftsverbandsumlage (13,9 Mio. Euro). Im Bereich der Jugendhilfe werden 
aufgrund der Corona-Krise mehr ambulante als stationäre Hilfen angeboten, wodurch im Ergebnis 
Wenigeraufwendungen von 8,9 Mio. Euro erwartet werden. Weitere Wenigeraufwendungen werden 
für die weiteren sozialen Pflichtleistungen prognostiziert (8,3 Mio. Euro), dabei stehen Wenigerauf-
wendungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz geringen Mehraufwendungen für Aufwendungen 
nach dem Asylbewerberleistungsgesetz gegenüber.  
Verschlechterungen bei den Transferaufwendungen resultieren u.a. aus den Auswirkungen der KiBiz-
Novelle, die zum Planungszeitpunkt noch nicht berücksichtigt werden konnten, sowie Steigerungen 
bei den Betriebskosten der Kindertagesbetreuung (19,6 Mio. Euro). Bei den Leistungen nach dem 
SGB II wird mit höheren Transferaufwendungen von 17,9 Mio. Euro gerechnet. Diese resultieren ins-
besondere aus der Kooperationsvereinbarung mit der Diakonie Michaelshoven zur Errichtung von 
corona-bedingt erforderlichen, ergänzenden Ausweichpflegekapazitäten (8,7 Mio. Euro) sowie Leis-
tungen der Eingliederungshilfe (6,0 Mio. Euro) und Aufwendungen für vom LVR delegierte Leistungen 
(5,5 Mio. Euro), die jedoch erstattet werden (vgl. Teilplanzeile 06). Im Übrigen entstehen Mehrauf-
wendungen für die Abwicklung des Stadtbahnverkehrs im Rahmen des öffentlichen Dienstleistungs-
auftrages (15,8 Mio. Euro), die durch entsprechende Förderung, vgl. Teilplanzeile 02, gedeckt sind. 
Weitere, für sich genommen geringfügige Entwicklungen führen in Summe zu Verbesserungen von 
6,1 Mio. Euro. 
 
Die Mehraufwendungen in der Teilplanzeile 16 ergeben sich u.a. aus der haushaltsneutralen Ver-
schiebung der Mittel für das Konjunkturförderprogramm im Bereich der allgemeinen Finanzwirtschaft 
(43,6 Mio. Euro), vgl. Teilplanzeile 15. Eine echte Verschlechterung von 23,5 Mio. Euro wird für Un-
terstützungsleistungen nach dem SGB II prognostiziert. Auf Basis von vor der Corona-Pandemie 
hochgerechneten Ist-Buchungen wäre mit einem Wenigeraufwand von 11,5 Mio. Euro gerechnet wor-
den. Die corona-bedingten prognostizierten Mehraufwendungen im Bereich des SBG II liegen daher 
bei 35,0 Mio. Euro. Es wird weiterhin mit Mehraufwendungen für die Gebäudekosten der Quarantäne- 
und Isolationseinrichtungen der Diakonie Michaelshoven (3,8 Mio. Euro, die übrigen Kosten werden in 
der Teilplanzeile 15 abgebildet) sowie zur Umsetzung und Fertigstellung begonnener Maßnahmen im

5 
 
Grün- und Forstbereich (2,6 Mio. Euro) gerechnet. Gegenläufig wirken sich verschiedene, geringfügi-
ge Verbesserungen in der Teilplanzeile 16 (in Summe 2,0 Mio. Euro) aus. 
 
 
Finanzergebnis Plan Haushalt Ist
(30.04.2020)
Prognose Plan Haushalt-
Prognose
19 - Finanzerträge -84.026.570 -2.082.889 -93.443.191 9.416.621
20 - Zinsen und sonst. Finanzaufwendungen 103.877.300 15.576.030 98.925.766 4.951.534
Finanzergebnis 19.850.730 13.493.141 5.482.575 14.368.155
 
 
Höhere Erträge aus den Gewinnanteilen der Stadtentwässerungsbetriebe Köln AöR von 11,5 Mio. 
Euro führen zu den gegenüber dem Plan besser prognostizierten Finanzerträgen. Gegenläufig wirken 
sich Wenigererträge aufgrund von niedrigen Zinssätzen und geringerer Darlehensvergabe im Bereich 
der Beteiligungen aus. 
 
Die Wenigeraufwendungen bei den Zinsen und sonstigen Finanzaufwendungen resultieren in erster 
Linie aus dem niedrigeren Zinsniveau und geringeren Kreditaufnahmen für Investitionen. Ein mögli-
cher corona-bedingt höherer Kreditbedarf bei den Liquiditätskrediten würde aufgrund der günstigen 
Konditionen zu keiner Überschreitung des Planwertes führen. Bei der Gewerbesteuerverzinsung wird 
durch die Umsetzung eines Urteils des Bundesfinanzhofes mit einem Mehraufwand von rd. 4,0 Mio. 
Euro gerechnet. 
 
Die detaillierten Erläuterungen zu allen Abweichungen > 2,5 Mio. Euro je Teilplan und Teilplanzeile 
sind der Anlage 2 zu entnehmen. 
 
Entwicklung der investiven Finanzrechnung 
 
In den Anlagen 3 (Dezernatssummen) und 4 (Abweichungen > 2,5 Mio. Euro) wird die Entwicklung 
der Investitionstätigkeit dargestellt. 
 
Zusammengefasst zeichnet sich auf Basis der Prognosen gegenüber dem beschlossenen Plan (Plan-
Prognose) eine Verschlechterung der investiven Finanzrechnung um rd. 39,7 Mio. Euro ab. Der prog-
nostizierte Anstieg der investiven Auszahlungen in Höhe von rd. 28,3 Mio. Euro kann nicht durch ent-
sprechende investive Einzahlungen ausgeglichen werden. Entsprechend den Prognosen werden die 
investiven Einzahlungen um 11,4 Mio. Euro unter dem ursprünglich geplanten Betrag bleiben. 
 
Zusammenfassung investiv Plan Haushalt Fortg. Plan Ist 
(30.04.2020)
Prognose Plan Haushalt-
Prognose
Summe investive Einzahlungen -140.062.349 -139.979.464 -47.316.651 -128.656.230 -11.406.119
Summe investive Auszahlungen 524.716.042 726.908.345 53.151.254 553.014.540 -28.298.499
Saldo 384.653.693 586.928.881 5.834.603 424.358.310 -39.704.618
 
 
In 2019 konnte ein Teil der investiven Maßnahmen aufgrund von Verzögerungen nicht durchgeführt 
werden. Diese Mittel wurden im Rahmen von Ermächtigungsübertagungen von 2019 nach 2020 über-
tragen, was in der Differenz zwischen dem beschlossenen und dem fortgeschriebenen Plan (202,3 
Mio. Euro) deutlich wird. Im Vergleich des fortgeschriebenen Planwertes mit der Prognose ergibt sich 
entsprechend eine gesamtstädtische Verbesserung in Höhe von rd. 162,6 Mio. Euro. Diese Verbes-
serung zeigt, dass nicht alle übertragenen Mittel im Haushaltsjahr 2020 auch benötigt werden und 
bezogen auf die bisherige Reduzierung der Überplanungen im investiven Bereich weiterhin Optimie-
rungspotenzial besteht. 
 
Bewertung 
 
Insbesondere auf der Ertragsseite, aber auch auf der Aufwandsseite spürt die Stadt Köln die finanzi-
ellen Auswirkungen der Corona-Krise bereits in gravierendem Maße. Ob die in Summe prognostizier-
te massive Verschlechterung gegenüber dem beschlossenen Haushaltsplan von 480,7 Mio. Euro

6 
 
tatsächlich eintritt, hängt insbesondere von der weiteren Entwicklung der Corona-Pandemie sowie 
Unterstützungsmaßnahmen von Bund und Land ab. Weitere finanzielle Auswirkungen der Pandemie 
wie mögliche erhöhte Verlustausgleichszahlungen oder verminderte Gewinnausschüttungen bei den 
Beteiligungen werden sich erst ab 2021 im Kernhaushalt zeigen. 
 
Die Stadt Köln wird wie alle Kommunen diesbezüglich auf Hilfen des Landes NRW und des Bundes 
angewiesen sein. Die Bundesregierung hat sich am 03.06.2020 auf ein Konjunktur- und Krisenbewäl-
tigungspaket geeinigt, das eine umfangreiche Unterstützung der Kommunen beinhaltet. Der Bund 
wird zukünftig Kosten der Unterkunft und Heizung von bis zu 75 % (bisher 49 %) erstatten. Des Wei-
teren hat der Koalitionsausschuss in Aussicht gestellt, dass Bund und Länder mit einem kommunalen 
Solidarpakt 2020 die aktuellen krisenbedingten Ausfälle der Gewerbesteuereinnahmen des Jahres 
2020 kompensieren. Für beide Maßnahmen sind voraussichtlich Verfassungsänderungen erforder-
lich, so dass derzeit noch keine verlässliche Aussage zur Höhe und zum Zeitpunkt der Entlastung 
möglich ist. Darüber hinaus wurden weitere Maßnahmen wie zusätzliche Investitionsförderungen be-
schlossen. Die Auswirkungen auf den Haushalt der Stadt Köln können erst nach Umsetzung der Be-
schlüsse konkret beziffert werden. 
 
Zum Umgang mit den finanziellen Auswirkungen der Corona-Pandemie hat das Ministerium für Hei-
mat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes NRW am 19.05.2020 darüber hinaus einen 
Entwurf für ein „Gesetz zur Isolierung der aus dem COVID-19-Pandemie folgenden Belastungen in 
den kommunalen Haushalten und zur Sicherung der kommunalen Handlungsfähigkeit sowie zur An-
passung weiterer landesrechtlicher Vorschriften“ (NKF-CIG) vorgelegt. Darin ist vorgesehen, die 
durch die Corona-Pandemie entstandenen und entstehenden Mindererträge bzw. Mehraufwendungen 
haushaltsrechtlich zu isolieren und ab 2025 ratierlich über maximal 50 Jahre zu verteilen. Des Weite-
ren ist ein Verzicht auf die Notwendigkeit des Erlasses von Nachtragssatzungen für das Haushalts-
jahr 2020 vorgesehen, der mit einer quartalsweisen Berichtspflicht über die finanzielle Lage an den 
Rat einhergeht. Regulär wäre andernfalls mit der prognostizierten Ergebnisabweichung, die eine Ver-
schlechterung des Jahresergebnisses um mehr als 3 % der Gesamtaufwendungen darstellt, die Ver-
pflichtung zum Erlass einer Nachtragssatzung gemäß § 81 Abs. 2 Nr. 1 GO i.V.m. § 8 Abs. 4 der 
Haushaltssatzung der Stadt Köln verbunden. Mit Erlass vom 06.04.2020 hat die Landesregierung 
allerdings schon festgehalten, dass es derzeit gerechtfertigt ist – mangels Verlässlichkeit der Ermitt-
lung von Finanzdaten – der Verpflichtung zur Aufstellung eines Nachtragshaushalts bis auf weiteres 
nicht nachzukommen. Die Umsetzung des geplanten Gesetzes sowie die Ausgestaltung der darin 
vorgesehenen Berichtspflicht werden aktuell durch II/20 vorbereitet. 
 
Das nächste reguläre Prognoseberichtswesen ist zum Buchungsstand 31.08.2020 geplant. 
 
Gez. Prof. Dr. Diemert

Anlage 4

12566 Zeichen

Anlage 4
Dezernat Amt Teilplan Bezeichnung 
Finanzstelle
Bezeichnung 
Finanzposition
Einzahlung/ 
Auszahlung
Plan HPL Fortg. 
Plan
Ist Ist in 
% vom
Plan
Prognose Plan HPL - 
Prognose
Erläuterung
Dezernat-I 34 - Bürgerdienste 0211 - Wahlen Beschaffung 
beweglichen 
Anlagevermögens
Ausz.  f.  Erwerb von 
Vermögensgeg (außer 
GWG)
Auszahlung 2.880.000 2.880.000 2.585 0,09% 180.000 2.700.000 Die Beschaffung der elektronischen Wahlkoffer und die 
Implementierung einer Anwendungssoftware werden dieses 
Jahr nicht umgesetzt.
13:09:56 02.06.2020
4.255.000 2.621.000Ausz.  f.  Erwerb von 
Vermögensgeg (außer 
GWG)
Auszahlung
0,00% 0 3.302.000 Durch personelle Engpässe verzögert sich die Beschaffung 
der Fahrzeuge. In 2020 soll noch die Beschaffung von 
insgesamt 7 Spezial-Rettungswagen für die Durchführung 
von Inkubator-, Intensiv-, Infektions- und 
Schwergewichtigentransporten mit einem 
Gesamtkostenvolumen von rd. 1.785.000 € eingeleitet 
werden. Die Zahlungen werden jedoch voraussichtlich nicht 
mehr in 2020, sondern erst in 2021 erfolgen.
Berichtsstand: 30.04.2020
Berichtszyklus: 2020-04
Spalte „Plan HPL - Prognose“:(-) Haushaltsverschlechterung (Mehrauszahlung bzw. Wenigereinzahlung)
(+) Haushaltsverbesserung (Wenigerauszahlung bzw. Mehreinzahlung)
6.876.000 7.659.626 312.444
Dezernat-I 37 - 
Berufsfeuerwehr, 
Amt für 
Feuerschutz, 
Rettungsdien
0212 - Brand- u. 
Bevölkerungs-schutz, 
Rettungsdienst
Kraftfahrzeuge Ausz.  f.  Erwerb von 
Vermögensgeg (außer 
GWG)
Auszahlung 3.302.000 3.302.000 0
1.413.692
4,54%
0212 - Brand- u. 
Bevölkerungsschutz, 
Rettungsdienst
Neubau FW 10 Auszahlungen für 
Hochbau-maßnahmen
Auszahlung 1.717.480 4.957.555
Durch personelle Engpässe verzögert sich die Beschaffung 
der Fahrzeuge. Beauftragt wurde bzw. wird die Beschaffung 
von 3 Tanklöschfahrzeugen (TLF), 17 
Hilfeleistungslöschfahrzeugen (HLF), 1 Rüstwagen (RW) 
und 1 Wechselladerfahrzeug (WLF) mit einem 
Gesamtkostenvolumen von rd. 9.856.000 €, wovon in 2020 
voraussichtlich etwa 40% (= 3.942.400 €) abfließen werden. 
Bereits beschafft wurden 5 Mannschaftstransportfahrzeuge 
(MTF) und ein Logistik-LKW (GW-L) mit einem 
Gesamtvolumen von rd. 312.600 €.
Dezernat-I 37 - 
Berufsfeuerwehr, 
Amt für 
Feuerschutz, 
Rettungsdien
0212 - Brand- u. 
Bevölkerungs-schutz, 
Rettungsdienst
Leitstellenrechner Ausz.  f.  Erwerb von 
Vermögensgeg (außer 
GWG)
Auszahlung 4.628.000 9.558.371 56.367 1,22% 9.558.371 -4.930.371Die Prognose fällt höher als der Planwert aus. Hierfür 
wurden entsprechend Ermächtigungen aus 2019 nach 2020 
übertragen. Das neue Leitstellensystem soll in 2020 
fertiggestellt werden, sodass mit einem vollständigen 
Mittelabfluss (inklusive Ermächtigungsübertragungen) in 
2020 zu rechnen ist.
Dezernat-I 37 - 
Berufsfeuerwehr, 
Amt für 
Feuerschutz, 
Rettungsdien
0212 - Brand- u. 
Bevölkerungs-schutz, 
Rettungsdienst
Kraftfahrzeuge
82,31% 4.957.555 -3.240.075Die Prognose fällt höher als der Planwert aus. Hierfür 
wurden entsprechend Ermächtigungen aus 2019 nach 2020 
übertragen. Die Maßnahme ist weitestgehend 
abgeschlossen. Die Schlussrechnung steht jedoch noch aus. 
Daher ist mit einem vollständigen Mittelabfluss (inklusive 
Ermächtigungsübertragungen) in 2020 zu rechnen.
Dezernat-I 37 - 
Berufsfeuerwehr, 
Amt für 
Feuerschutz, 
Rettungsdien
Entwicklung investiver Ein- und Auszahlungen in der Finanzrechnung - Abweichungen > 2.500.000 Euro

Anlage 4
Dezernat Amt Teilplan Bezeichnung 
Finanzstelle
Bezeichnung 
Finanzposition
Einzahlung/ 
Auszahlung
Plan HPL Fortg. 
Plan
Ist Ist in 
% vom
Plan
Prognose Plan HPL - 
Prognose
Erläuterung
Berichtsstand: 30.04.2020
Berichtszyklus: 2020-04
Entwicklung investiver Ein- und Auszahlungen in der Finanzrechnung - Abweichungen > 2.500.000 Euro
13:09:56 02.06.2020
8.000.000 2.600.000Aufgrund der personellen Situation in der Abteilung Planung, 
Bau und Betrieb von Lichtsignalanlagen des Amtes für 
Verkehrsmanagement mit zahlreichen Stellenvakanzen und 
dem Erfordernis der Einarbeitung neuer Mitarbeiter/innen 
kann ein Mittelabfluss in der geplanten Höhe nicht erfolgen. 
Hinzu kommen Einschränkungen aufgrund der Corona-
Pandemie, wodurch sich die Durchführung terminierter 
Maßnahmen verzögert hat, da zugehörige 
Kampfmittelsondierungen an Verdachtspunkten ausgesetzt 
werden mussten.
Dezernat-III 100.000 4.700.000
Dezernat-II 20 - Kämmerei 0416 - Kulturförderung AG  Zoologischer 
Garten Köln
Auszahlungen für den 
Erwerb von 
Finanzanlagen
Auszahlung 0 13.250.000 0 13.250.000 -13.250.000 Die Mittel dienen zur Finanzierung des 
Südamerikaprojektes, bestehend aus der Sanierung des 
Südamerikahauses, dem Umbau der Jaguaranlage und dem 
Umbau der Direktorenvilla. Der Finanzierungsbedarf für das 
Projekt beträgt 19 Mio. €. Davon wurden bereits ca. 5,8 Mio. 
€ verwendet. Aufgrund von  Bauverzögerungen wurden die 
Mittel in 2019 nicht abgerufen und daher nach 2020 
übertragen. Es besteht weiterhin der Bedarf an den 
gesamten Mitteln. Der Abruf erfolgt nach Baufortschritt. Vor 
dem Hintergrund der aktuellen Corona-Krise und damit 
verbundenen Bauverzögerungen kann der Mittelabruf jedoch 
noch nicht genau vorhergesagt werden.
7,93% 78.600.000 -18.600.000Unwägbarkeiten bei den Grundstücksgeschäften sowie 
langwierige Verhandlungen führten zu einem verminderten 
Mittelabfluss. Insbesondere bei Ankäufen für die Parkstadt 
Süd kam es zu zeitlichen Verzögerungen. Daher wurden  
Mittel in Höhe von 20 Mio. € von 2019 nach 2020 
übertragen. Insgesamt stehen in 2020 zahlreiche 
großvolumige Ankäufe an.
Dezernat-III23 - Amt für 
Liegenschaften, 
Vermessung und 
Kataster
0108 - Zentrale 
Liegenschaftsangeleg
enheiten
Grundstücks-
geschäfte
Ausz für den Erwerb 
von Grund-
stücken/Gebäuden
Auszahlung 60.000.000 80.000.000 4.757.116
66 - Amt für 
Straßen und 
Verkehrs-
entwicklung
1201 - Straßen, 
Wege, Plätze
Bonner Str. (Nord-
Süd-Stadtbahn, 3. 
BA)
Auszahlungen für 
Tiefbaumaßnahmen
Auszahlung 4.800.000 4.800.000 45.289
Dezernat-III64 - Amt für 
Verkehrs-
management
1201 - Straßen, 
Wege, Plätze
Erneuerung von 
Lichtsignalanlagen
Auszahlungen für 
Tiefbaumaßnahmen
Auszahlung 10.600.000 10.600.000 498.196 4,70%
0,94% Bei der Erstellung der Ausschreibungsunterlagen durch das 
beauftragte Ingenieurbüro kam es zu Verzögerungen. Mit 
der Umsetzung der Baumaßnahme ist daher frühestens ab 
dem 1. Quartal 2021 zu rechnen.
(-) Haushaltsverschlechterung (Mehrauszahlung bzw. Wenigereinzahlung)
(+) Haushaltsverbesserung (Wenigerauszahlung bzw. Mehreinzahlung)Spalte „Plan HPL - Prognose“:

Anlage 4
Dezernat Amt Teilplan Bezeichnung 
Finanzstelle
Bezeichnung 
Finanzposition
Einzahlung/ 
Auszahlung
Plan HPL Fortg. 
Plan
Ist Ist in 
% vom
Plan
Prognose Plan HPL - 
Prognose
Erläuterung
Berichtsstand: 30.04.2020
Berichtszyklus: 2020-04
Entwicklung investiver Ein- und Auszahlungen in der Finanzrechnung - Abweichungen > 2.500.000 Euro
13:09:56 02.06.2020
Dezernat-III69 - Amt für 
Brücken und 
Stadtbahnbau
1202 - Brücken, 
Tunnel, Stadtbahn, 
ÖPNV
Stadtb.Rh.-Sieg 
BANord-
Süd/3.Betr.absch.
Auszahlungen für 
Tiefbaumaßnahmen
66 - Amt für 
Straßen und 
Verkehrs-
entwicklung
1202 - Brücken, 
Tunnel, Stadtbahn, 
ÖPNV
aRAP pRAP - ÖPNV-
Aufg. gem. 11 
ÖPNVG NRW
Investitionszu-
weisungen vom Land
Einzahlung -8.703.474 -8.703.474 0
Investitionszu-
weisungen vom Land
Einzahlung -6.303.000 -6.303.000 0
Dezernat-III66 - Amt für 
Straßen und 
Verkehrs-
entwicklung
1201 - Straßen, 
Wege, Plätze
Generalinstandsetzu
ng von Straßen
Auszahlungen für 
Tiefbaumaßnahmen
Auszahlung 14.700.000 14.700.000 849.515 5,78% 9.620.000 5.080.000Aufgrund der personellen Situation in der Abteilung 
Straßenbau des Amtes für Straßen und Verkehrsentwicklung 
mit zahlreichen Stellenvakanzen und dem Erfordernis der 
Einarbeitung neuer Mitarbeiter/innen kann ein höherer 
Mittelabfluss in 2020 voraussichtlich nicht realisiert werden.
0 -6.303.000
Die für die Förderung der Grunderneuerung von 
Hochflurbahnen und der Ersatzbeschaffung von 
Niederflurfahrzeugen vorgesehenen Mittel können durch die 
KVB -aufgrund von Verzögerungen bei der Abarbeitung der 
Aufträge- derzeit nicht in der geplanten Höhe abgerufen 
werden. Damit die Fördergelder nicht an das Land 
zurückgezahlt werden müssen, hat der Rat am 26.03.2020 
eine Ergänzung der Förderrichtlinie (§ 11 Abs. 2, Ziff. 2.4 
ÖPNVG NRW) beschlossen (Session 0354/2020). Aufgrund 
dieser Änderung können die Mittel zur Erfüllung 
gemeinwirtschaftlicher Verpflichtungen gemäß den 
Vorgaben zum Stadtbahnverkehr des Nahverkehrsplans der 
Stadt Köln, insbesondere zur Erfüllung des öffentlichen 
Dienstleistungsauftrages, Verwendung finden. Die für 2020 
eingehenden Mittel werden daher direkt konsumtiv 
vereinnahmt und im Rahmen der unechten Deckung 
aufwandseitig bereitgestellt.
Dezernat-III69 - Amt für 
Brücken und 
Stadtbahnbau
1202 - Brücken, 
Tunnel, Stadtbahn, 
ÖPNV
Grunderneuerung 
Mülheimer Brücke
Auszahlungen für 
Tiefbaumaßnahmen
Auszahlung 36.247.498 38.118.618 5.387.693 14,86% 20.000.000 16.247.498Aufgrund von Anpassungen der Bauabläufe bei der 
Grunderneuerung der Mülheimer Brücke ist absehbar, dass 
die dort veranschlagten Mittel im Haushaltsjahr 2020 nicht, 
wie ursprünglich geplant, in voller Höhe abfließen werden.
Dezernat-III
Der Abruf von Fördermittel auf die Hauptbauleistungen ist 
abhängig vom Baubeginn, der sich verzögert.
Spalte „Plan HPL - Prognose“:(-) Haushaltsverschlechterung (Mehrauszahlung bzw. Wenigereinzahlung)
(+) Haushaltsverbesserung (Wenigerauszahlung bzw. Mehreinzahlung)
Auszahlung 10.000.000 9.657.100 2.321.372 23,21% 4.000.000 6.000.000Grund für die Abweichung zwischen Plan-Wert und der 
Prognose sind Verzögerungen im Baubeginn. Diese sind im 
Wesentlichen durch Einwendungen im Rahmen des 
Planfestellungsverfahrens verursacht worden.
Dezernat-III69 - Amt für 
Brücken und 
Stadtbahnbau
1202 - Brücken, 
Tunnel, Stadtbahn, 
ÖPNV
Stadtb.Rh.-Sieg 
BANord-
Süd/3.Betr.absch.
0,00%
0,00% 0 -8.703.474

Anlage 4
Dezernat Amt Teilplan Bezeichnung 
Finanzstelle
Bezeichnung 
Finanzposition
Einzahlung/ 
Auszahlung
Plan HPL Fortg. 
Plan
Ist Ist in 
% vom
Plan
Prognose Plan HPL - 
Prognose
Erläuterung
Berichtsstand: 30.04.2020
Berichtszyklus: 2020-04
Entwicklung investiver Ein- und Auszahlungen in der Finanzrechnung - Abweichungen > 2.500.000 Euro
13:09:56 02.06.2020
0,00% 2.880.215 5.512.685Finanzmittel des Investitionsprogramms Sportstätten werden 
unterjährig konkreten Maßnahmen zugeordnet. Das führt 
dazu, dass die Mittel auf eine eigene Finanzstelle 
verschoben werden. Die Verschiebung wird durch den 
Planvergleich jedoch nicht berücksichtigt. Der Betrag der 
zukünftigen Mittelverschiebungen wird bei der Prognose 
erfasst. 
Bisherige Umschichtungen in Höhe von 1.868.260,86 €.
Ausstehende Umschichtungen:
522.975,41 € Everhardstraße KRP,
50.000 € Planungsbeschluss Scheibenstraße (noch keine 
Finanzstelle vorhanden),
50.000 € Planungsbeschluss Merianstraße (noch keine 
Finanzstelle vorhanden),
1.290.000 € Baubeschluss Humboldtstraße Platz 1,
550.000 € Martinusstraße, 
190.000 € Humboldstraße KRP (bereits in der Prognose bei 
5201-0801-7-5216 enthalten), 
5.000 € Stresemannstr., 
20.000 € Brucknerstr., 
252.240 € Wuppertaler Str.,
140.000 € Thurner Kamp, 
344.892 € Egonstr. (sind in der Prognose bei 5201-0801-9-
5164 enthalten), 
86.178 € Mielenforster Kirchweg (sind in der Prognose bei 
5201-0801-8-5242 enthalten).
Auszahlung 3.886.718 10.886.718 3.102.246
Spalte „Plan HPL - Prognose“:(-) Haushaltsverschlechterung (Mehrauszahlung bzw. Wenigereinzahlung)
(+) Haushaltsverbesserung (Wenigerauszahlung bzw. Mehreinzahlung)
7.474.639 0
17,63% 28.488.440 -15.000.000Durch Bauverzögerungen konnten Mittel in der 
Vergangenheit nicht wie geplant abfließen. Im Rahmen des 
Baufortschritts ist nun mit erhöhtem Mittelabfluss bzw. 
Beauftragungen zu rechnen.
Dezernat-VIIVII/3 - 
Archäologische 
Zone und Jüdisches 
Museum
0413 - Archäologische 
Zone und Jüdisches 
Museum
Archäologische Zone 
und Jüdisches 
Museum
Auszahlungen für 
Hochbaumaßnahmen
Auszahlung 13.488.440 28.488.440 2.378.355
Dezernat-IV52 - Sportamt 0801 - 
Sportförderung/Unterh
altung von 
Sportstätten
Investitionsprogramm 
Sportstätten
Auszahlungen für 
Tiefbaumaßnahmen
Auszahlung 8.392.900
9.798.046 -5.911.328Dezernat-IV5111 - Kinder- u. 
Jugendpädagog. 
Einrichtung d.Stadt 
Köln
0601 - Kinder- und 
jugendpädagogische 
Einrichtung
Generalsanierung 
Brücker Mauspfad
Auszahlungen für 
Hochbaumaßnahmen
Es wird hier unterstellt, dass in 2020 90% und in 2021 die 
restlichen 10% der veranschlagten investiven Mittel zur 
Auszahlung für die Generalsanierung Brück kommen 
werden.
79,82%

Anlage 2

37032 Zeichen

Erläuterungen ab 2.500.000 Euro Abweichung
Anlage 2
Berichtszyklus          2020-04
Teilplanzeile: 01 - Steuern und ähnliche Abgaben
Amt
 Teilplan
 Plan HPL
 Fortg. Plan
 Ist
 Prognose
 Plan HPL - 
Prognose
Bemerkung
20 - Kämmerei 1601 - Allgemeine 
Finanzwirtschaft
-2.512.882.000 -2.512.882.000 -1.732.474.756 -2.091.467.916 -421.414.084 Unter Berücksichtigung der vorliegenden Mai-
Steuerschätzung 2020 werden bei der Gewerbesteuer 
Corona bedingt Wenigererträge von rund 324,9 Mio. € 
erwartet. Ebenso wird ein Minderertrag beim 
Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer von 83,6 Mio. € 
und beim Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer von 5,4 Mio. 
€
prognostiziert.

 
Die Prognose zur Grundsteuer B ist abhängig von der 
Jahresveranlagung und den im laufenden Jahr 
angeordneten Veränderungen. Die Anordnungen für die 
Grundsteuer
B
ergeben
einen
Wenigerertrag
von
2,2
Mio.
€.

 
Aufgrund behördlich angeordneter Schließungen in April - 
Juni 2020 werden für die sonstige Vergnügungssteuer 
Wenigererträge von rund 6,3 Mio. € erwartet.
Teilplanzeile: 02 - Zuwendungen und allg. Umlagen
Amt
 Teilplan
 Plan HPL
 Fortg. Plan
 Ist
 Prognose
 Plan HPL - 
Prognose
Bemerkung
12 - Amt für 
Informationsverarbeitung
0104 - IT- und 
Kommunikationsdienste
-9.050.000 -9.050.000 -106.913 -144.411 -8.905.589 Die Breitbandförderung verschiebt sich auf Grund von 
komplexer Ausschreibung auf 2021.Daher wird die 
Förderung i. H. v. 9 Mio. im Jahr 2020 nicht gezogen werden 
können.
15 - Amt für 
Stadtentwicklung und 
Statistik
0902 - Stadtentwicklung -4.657.063 -4.657.063 -16.932 -1.500.000 -3.157.063 Der Förderaufruf des Landes NRW wurde geändert, sodass 
diverse Anträge aus dem Programm "Starke Veedel - 
Starkes Köln" - soweit sie den Europäischen Sozialfonds 
(ESF) betreffen - abgelehnt wurden bzw. nicht mehr gestellt 
werden können.
20 - Kämmerei 1601 - Allgemeine 
Finanzwirtschaft
-627.192.720 -627.192.720 -523.885.686 -634.829.654 7.636.934 Die Schlüsselzuweisungen des Landes werden lt. 
Festsetzungsbescheid v. 23.01.2020 ca. 6,7 Mio. € höher 
ausfallen als geplant. Hinsichtlich der allgemeinen Umlagen 
vom Land wird der Ertrag nach dem 
Einheitslastenabrechnungsgesetz nach der Modellrechnung 
des Städtetages ca. 1,8 Mio. € über der Planung liegen. Der 
für die planmäßige Auflösung von Sonderposten hier zentral 
Buchungsstand 30.04.2020 Spalte „Plan HPL - Prognose“:(-) Haushaltsverschlechterung (Mehraufwand bzw. Wenigerertrag)         
(+) Haushaltsverbesserung (Wenigeraufwand bzw. Mehrertrag)
1

Erläuterungen ab 2.500.000 Euro Abweichung
Anlage 2
Berichtszyklus          2020-04
Teilplanzeile: 02 - Zuwendungen und allg. Umlagen
Amt
 Teilplan
 Plan HPL
 Fortg. Plan
 Ist
 Prognose
 Plan HPL - 
Prognose
Bemerkung
im Teilplan 1601 veranschlagte Ertrag von 1 Mio. € aus 
Sonderposten der Investitionspauschale wird im Ist in den 
einzelnen sachlich zuständigen Teilplänen vereinnahmt, so 
dass hier entsprechende Wenigererträge (-1 Mio. €) 
ausgewiesen werden. Die Investitionspauschale Altenhilfe 
des Landes wird lt. Festsetzungsbescheid v. 23.01.2020 ca. 
0,2 Mio. € höher ausfallen als geplant.
51 - Amt für Kinder, Jugend 
und Familie
0603 - 
Kindertagesbetreuung
-272.300.562 -272.300.562 -86.967.512 -284.811.600 12.511.038 Die Abweichung begründet sich im Wesentlichen aus einer 
Erstattung des Landes für den Ertragsausfall bei den 
Elternbeiträgen im Zusammenhang mit der Corona-Krise i. 
H. v. voraussichtlich 8,2 Mio. € und einer grundsätzlichen 
Erhöhung der Kindpauschale im Rahmen der KiBiz-Novelle 
von rd. 5 Mio. € ab dem 01.08.2020. Darüber hinaus wird ein 
Mehrertrag von rund 2 Mio. € zusätzlich an 
Erstattungsleistungen aus den Umlandgemeinden für die 
Kinderbetreuung erwartet. Die genannten Mehrerträge 
werden u. a. geschmälert durch Wenigererträge bei der 
Bezuschussung der Kindspauschalen und Mietzuschüssen.
56 - Amt für 
Wohnungswesen
1004 - Bereitstellung und 
Bewirtschaftung von 
Wohnraum
-3.770.746 -3.770.746 -1.055.269 -9.829.961 6.059.215 Mit Bescheid vom 15.10.2019 über Zuweisungen für 
Integrationsmaßnahmen nach dem Gesetz zur Förderung 
der gesellschaftlichen Teilhabe und Integration in Nordrhein-
Westfalen gem. § 14c Teilhabe- und Integrationsgesetz 
gewährt die Bezirksregierung Arnsberg der Stadt Köln 
Zuweisungen für Integrationsmaßnahmen in Höhe von ca. 
21,9 Mio. €. Der Zuwendungsbetrag wurde anteilig auf 50 
und 56 verteilt. Der Anteil von 56 für das Jahr 2020 beträgt 
ca. 5,3 Mio. € und ist zweckgebunden. Die Abgabe eines 
Verwendungsberichts ist verpflichtend.
66 - Amt für Straßen und 
Verkehrsentwicklung
1202 - Brücken, Tunnel, 
Stadtbahn, ÖPNV
-18.305.532 -18.305.532 -8.808.250 -35.417.862 17.112.330 Aus den in 2020 erhaltenen Landeszuweisungen in Höhe 
von rd. 14,8 Mio. €  für die Förderung des ÖPNV nach § 11 
Abs. 2 ÖPNVG werden unter Bezugnahme auf den 
Ratsbeschluss vom 26.03.2020 (Session 0354/2020) 
gegenüber der ursprünglichen Planung 8.765.397 € für die 
Abwicklung des Stadtbahnverkehrs (KVB) im Rahmen des 
öffentlichen Dienstleistungsauftrages konsumtiv eingesetzt. 
Des Weiteren erfolgt im gleichen Kontext zur Deckung 
Buchungsstand 30.04.2020 Spalte „Plan HPL - Prognose“:(-) Haushaltsverschlechterung (Mehraufwand bzw. Wenigerertrag)         
(+) Haushaltsverbesserung (Wenigeraufwand bzw. Mehrertrag)
2

Erläuterungen ab 2.500.000 Euro Abweichung
Anlage 2
Berichtszyklus          2020-04
Teilplanzeile: 02 - Zuwendungen und allg. Umlagen
Amt
 Teilplan
 Plan HPL
 Fortg. Plan
 Ist
 Prognose
 Plan HPL - 
Prognose
Bemerkung
darüber hinausgehender Förderbedarfe bei der KVB in Höhe 
von 7.014.813 € eine Bereitstellung von weiteren 
Mehrerträgen aus noch nicht verwendeten ÖPNV-Mitteln 
(erhaltene Anzahlungen). Diese werden aufwandseitig 
bereitgestellt (siehe hierzu die korrespondierenden 
Erläuterungen
in
Teilplanzeile
15).

 
Weitere Mehrerträge in Höhe von 1.332.120 € resultieren 
aus höheren Erstattungen der Verkehrsunternehmen 
verschiedener Umlandgemeinden aufgrund Ausweitung des 
Leistungsumfangs der KVB für die Durchführung interlokaler 
Verkehre.
Teilplanzeile: 03 - sonstige Transfererträge
Amt
 Teilplan
 Plan HPL
 Fortg. Plan
 Ist
 Prognose
 Plan HPL - 
Prognose
Bemerkung
50 - Amt für Soziales und 
Senioren
0501 - Leistungen nach dem  
SGB XII
-11.310.000 -11.310.000 -3.201.308 -7.215.000 -4.095.000 Die Zahl der Neuanträge in der Unterhaltsheranziehung ist 
nach Inkrafttreten des Angehörigenentlastungsgesetzes 
stark eingebrochen. Mittelfristig sind hier weiter sinkende 
Erträge zu erwarten. Ferner ist durch eine Verbesserung der 
Abläufe in der Leistungssachbearbeitung die Zahl der Fälle 
zurückgegangen, in denen Leistungen zurückgefordert 
werden müssen. Diesen Mindererträgen stehen 
entsprechende Verbesserungen bei den 
Transferaufwendungen gegenüber.
1005 - Leistungen zur 
Vermeidung von 
Obdachlosigkeit
-10.356.407 -10.356.407 -9.035.925 -13.500.000 3.143.593 Die Zunahme bei den Aufwendungen (vgl. Teilplanzeile 15) 
führt zu höheren laufenden Erträgen aus der 
Kostenerstattung des Jobcenters.
Teilplanzeile: 04 - öffentl.rechtl. Leistungsentgelte
Amt
 Teilplan
 Plan HPL
 Fortg. Plan
 Ist
 Prognose
 Plan HPL - 
Prognose
Bemerkung
34 - Bürgerdienste 0204 - Verkehrs- u. Kfz.-
Wesen
-12.673.317 -12.673.317 -2.471.633 -7.758.065 -4.915.252 Durch die zeitweise Schließung der Kundenzentren und der 
Zulassungsstelle für den Publikumsverkehr aufgrund der 
Buchungsstand 30.04.2020 Spalte „Plan HPL - Prognose“:(-) Haushaltsverschlechterung (Mehraufwand bzw. Wenigerertrag)         
(+) Haushaltsverbesserung (Wenigeraufwand bzw. Mehrertrag)
3

Erläuterungen ab 2.500.000 Euro Abweichung
Anlage 2
Berichtszyklus          2020-04
Teilplanzeile: 04 - öffentl.rechtl. Leistungsentgelte
Amt
 Teilplan
 Plan HPL
 Fortg. Plan
 Ist
 Prognose
 Plan HPL - 
Prognose
Bemerkung
34 - Bürgerdienste Corona-Pandemie und der bis auf Weiteres anhaltenden 
außergewöhnlichen Situation wird mit einer 
Ertragsminderung gerechnet.
0207 - 
Einwohnerangelegenheiten
-8.851.350 -8.851.350 -2.184.939 -6.347.435 -2.503.915 Durch die zeitweise Schließung der Kundenzentren für den 
Publikumsverkehr aufgrund der Corona-Pandemie und der 
bis auf Weiteres anhaltenden außergewöhnlichen Situation  
wird mit einer Ertragsminderung gerechnet.
51 - Amt für Kinder, Jugend 
und Familie
0603 - 
Kindertagesbetreuung
-71.778.818 -71.778.818 -31.994.272 -60.386.300 -11.392.518 Aufgrund der politischen Entscheidung, die Elternbeiträge 
für den Zeitraum 16.03.20 - 31.05.20 zurückzuerstatten, 
werden in 2020 ca. 16,4 Mio. € wieder ausgezahlt. Anhand 
des bisher eingegangenen Kassen-Ist kann man von 
insgesamt höheren Erträgen und Einzahlungen im Bereich 
der Elternbeiträge als ursprünglich geplant ausgehen, so 
dass die Differenz zwischen Plan und Prognose bei ca. 11,4 
Mio. € liegt.
56 - Amt für 
Wohnungswesen
1004 - Bereitstellung und 
Bewirtschaftung von 
Wohnraum
-40.775.800 -40.775.800 -31.773.501 -31.977.880 -8.797.920 Gegenüber den Planungsannahmen (8.500 Personen) 
entwickeln sich die Flüchtlingszahlen in 2020 rückläufig (rd. 
1.500 Personen weniger), wodurch mit Wenigererträgen bei 
den Benutzungsgebühren zu rechnen ist. Ferner hat die 
Anwendung der Härtefallregelung bei Personen, die 
erwerbstätig (Selbstzahler) und infolgedessen benachteiligt 
sind, Wenigererträge in Höhe von rund 650.000 € zur Folge. 
Mit Ertragsausfällen, die in Verbindung mit der Corona-Krise 
stehen, ist zu rechnen, da die Standorte Erbacher Weg 7 
und Dürener Str. 281 aufgrund notwendiger 
Isolierungsmaßnahmen zur Verfügung gestellt wurden. Ein 
Teil der Personen, die in diesen 
Unterbringungseinrichtungen untergebracht werden sollten, 
sind weiterhin in Hotels und ähnlichen 
Beherbergungsbetrieben untergebracht. Infolgedessen 
werden Gebührenerträge nicht erzielt.
66 - Amt für Straßen und 
Verkehrsentwicklung
1201 - Straßen, Wege, 
Plätze
-40.478.808 -40.478.808 -11.310.270 -34.970.816 -5.507.992 Zum Stichtag 30.04.2020 saldieren sich die Corona-
bedingten Mindererträge bei den Parkgebühren bereits auf 
über 1 Mio. €. Nach Lockerung der Schutzmaßnahmen ab 
Buchungsstand 30.04.2020 Spalte „Plan HPL - Prognose“:(-) Haushaltsverschlechterung (Mehraufwand bzw. Wenigerertrag)         
(+) Haushaltsverbesserung (Wenigeraufwand bzw. Mehrertrag)
4

Erläuterungen ab 2.500.000 Euro Abweichung
Anlage 2
Berichtszyklus          2020-04
Teilplanzeile: 04 - öffentl.rechtl. Leistungsentgelte
Amt
 Teilplan
 Plan HPL
 Fortg. Plan
 Ist
 Prognose
 Plan HPL - 
Prognose
Bemerkung
20.04.2020 lag das Parkgebührenaufkommen nur noch bei 
rd. 60 % des vergleichbaren Vorjahreswertes. Dieses 
reduzierte Niveau wird im Prognosemodell auch für die 
Monate Mai und Juni unterstellt. Ab der Jahresmitte ist in die 
Prognose eine stetige Verbesserung des 
Ertragsaufkommens eingearbeitet, indem unterstellt wird, 
dass alle 2 Monate die Erträge aus Parkgebühren um rd. 10 
% steigen (ausgehend vom reduzierten Niveau), so dass im 
November und Dezember von 90 % der Vorjahreserträge 
ausgegangen wird. Dem Modell liegt die grundsätzliche 
Annahme zugrunde, dass es zu keinem erneuten Corona-
Lockdown kommt.
Teilplanzeile: 05 - privatrechtl. Leistungsentgelte
Amt
 Teilplan
 Plan HPL
 Fortg. Plan
 Ist
 Prognose
 Plan HPL - 
Prognose
Bemerkung
12 - Amt für 
Informationsverarbeitung
0104 - IT- und 
Kommunikationsdienste
-295.445 -295.445 -1.212.471 -4.200.000 3.904.555 Der Großteil der Erträge wurde auf der Teilplanzeile 06 
geplant, ist aber korrekterweise auf der Teilplanzeile 05 zu 
buchen.
42 - Amt für Weiterbildung 0414 - Volkshochschule -8.120.078 -8.120.078 -2.988.196 -4.024.000 -4.096.078 Aussetzen des Unterrichtsbetriebs vom 14.03.2020 bis 
10.05.2020 (Erstattung von Teilnahmeentgelten). Auch nach 
der Öffnung ist nur ein eingeschränkter Unterrichtsbetrieb 
möglich. Der Kursbetrieb kann nur in Gruppengrößen von 8 
bis 10 Personen und unter strengen Hygienevorkehrungen 
fortgesetzt werden. Dies hat zur Folge, dass die Erträge je 
Kurs sinken. 34 Unterrichtsräume im Studienhaus werden 
auf unbestimmte Zeit vom Krisenstab belegt. Da auch 
weniger Kurse wegen begrenzter Raumkapazitäten 
angeboten werden können, müssen die Ertragserwartungen 
deutlich reduziert werden.
Buchungsstand 30.04.2020 Spalte „Plan HPL - Prognose“:(-) Haushaltsverschlechterung (Mehraufwand bzw. Wenigerertrag)         
(+) Haushaltsverbesserung (Wenigeraufwand bzw. Mehrertrag)
5

Erläuterungen ab 2.500.000 Euro Abweichung
Anlage 2
Berichtszyklus          2020-04
Teilplanzeile: 06 - Kostenerstattungen und Umlagen
Amt
 Teilplan
 Plan HPL
 Fortg. Plan
 Ist
 Prognose
 Plan HPL - 
Prognose
Bemerkung
12 - Amt für 
Informationsverarbeitung
0104 - IT- und 
Kommunikationsdienste
-6.700.463 -6.700.463 -743.737 -2.800.000 -3.900.463 Der Großteil der Erträge wurde auf der Teilplanzeile  06 
geplant, ist aber korrekterweise auf der Teilplanzeile 05 zu 
buchen.
20 - Kämmerei 1501 - Wirtschaft und 
Tourismus
0 -700.000 0 -3.548.181 3.548.181 Bei Gesellschaftsgründung der KölnBusiness 
Wirtschaftsförderungs-GmbH (KBW) wurde eine finanzielle 
Zuwendung i.H.v. ca. 13,5 Mio. € unter dem Vorbehalt des 
noch zu beschließenden Wirtschaftsplans bewilligt. Die 
Summe beinhaltet einen Investitionszuschuss i.H.v. ca. 1,1 
Mio. € (investiv) sowie einen Betriebskostenzuschuss i.H.v. 
ca. 12,3 Mio. € (konsumtiv). Der im Oktober 2019 
festgestellte Wirtschaftsplan sah dann einen um ca. 2,4 Mio. 
€ geringeren Zuschuss vor, der in 2019 von der KBW 
erstattet wurde. Dieser reduzierte Zuschuss konnte -das 
zeigt das vorläufige Ist-Ergebnis 2019- in 2019 auch nicht 
ausgeschöpft werden, da der Gesellschaft das erforderliche 
Personal zur Aufgabenerfüllung in 2019 nicht zur Verfügung 
stand. Dies wird voraussichtlich zu einer Rückerstattung von 
weiteren ca. 3,5 Mio. € in 2020 führen.
50 - Amt für Soziales und 
Senioren
0501 - Leistungen nach dem  
SGB XII
-203.788.796 -203.788.796 -90.403.502 -209.285.155 5.496.358 Der LVR hat einen Teil der zum 01.01.2020 nach dem 
Bundesteilhabegesetz auf ihn übergegangenen Aufgaben 
auf die Kommunen als örtliche Träger zurückdelegiert. Die 
hierdurch entstehenden Mehraufwendungen (vgl. 
Teilplanzeile 15) werden vollständig erstattet.
0502 - Kommunale 
Leistungen nach dem SGB II
-205.014.000 -205.014.000 -49.305.868 -188.422.564 -16.591.436 Steigende Aufwendungen für die Kosten der Unterkunft (vgl. 
Teilplanzeile 16) führen grundsätzlich auch zu höheren 
Erträgen aus der Bundesbeteiligung. Dass deren 
Prognosewert dennoch um 16,6 Mio. Euro unter dem 
Planwert liegt, resultiert aus Änderungen der maßgeblichen 
Bestimmungen in § 46 SGB II. Zum Zeitpunkt der 
Haushaltsplanaufstellung betrug der Erhöhungsbetrag der 
prozentualen Bundesbeteiligung in § 46 Absatz 7 SGB II für 
das Jahr 2020 10,2 Prozentpunkte. Mit Wirkung zum 
13.12.2019 wurde das SGB II dahingehend geändert, dass 
dieser Wert auf 2,7 Prozentpunkte reduziert wurde. 
Hierdurch bleiben die Erträge erheblich hinter dem Ansatz 
zurück. Zum Ausgleich wurde der kommunale Anteil an der 
Buchungsstand 30.04.2020 Spalte „Plan HPL - Prognose“:(-) Haushaltsverschlechterung (Mehraufwand bzw. Wenigerertrag)         
(+) Haushaltsverbesserung (Wenigeraufwand bzw. Mehrertrag)
6

Erläuterungen ab 2.500.000 Euro Abweichung
Anlage 2
Berichtszyklus          2020-04
Teilplanzeile: 06 - Kostenerstattungen und Umlagen
Amt
 Teilplan
 Plan HPL
 Fortg. Plan
 Ist
 Prognose
 Plan HPL - 
Prognose
Bemerkung
50 - Amt für Soziales und 
Senioren
Umsatzsteuer so erhöht, dass das für die Kommunen 
insgesamt zur Verfügung stehende Finanzvolumen 
unverändert blieb. Auch die Werte in den Absätzen 8 und 9 
des § 46 SGB II sowie die kommunalspezifischen 
Verteilungsschlüssel für NRW wurden seit dem Zeitpunkt 
der Haushaltsplanaufstellung - teils mehrfach - verändert. 
Der Prognosewert berücksichtigt bereits die im Entwurf der 
Bundesbeteiligungsfestlegungsverordnung 2020 
vorgesehenen Aufschläge.
0503 - Weitere soziale 
Pflichtleistungen
-60.040.961 -60.040.961 -8.311.845 -39.830.961 -20.210.000 Die Anzahl der Leistungsberechtigten nach dem 
Asylbewerberleistungsgesetz, für die eine pauschale 
Erstattung nach dem Flüchtingsaufnahmegesetz 
abgerechnet werden kann, ist deutlich rückläufig. Dies führt 
zu Mindererträgen von 9,5 Mio. €. Die erwarteten Erträge 
aus der Kostenbeteiligung des Landes an den 
Aufwendungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz 
reduzieren sich - korrespondierend zu den niedrigeren 
Transferaufwendungen - um 10,71 Mio. €.
0508 - Leistungen für 
Bildung und Teilhabe
-24.376.513 -24.376.513 -228 -31.502.235 7.125.722 Als Folge der Beschränkungen zur Eindämmung der 
Corona-Pandemie steigen die Fallzahlen und damit die 
Aufwendungen des Jobcenters Köln. Da die Finanzierung 
der Transferaufwendungen für Bildung und Teilhabe (BuT) 
unabhängig von den tatsächlichen BuT-Leistungen durch 
Erstattung eines festen Prozentwertes der Kosten der 
Unterkunft nach dem SGB II erfolgt, erhöhen sich die 
Erträge erheblich. Da die Prozentwerte für die Erstattung 
jährlich angepasst werden, ist jedoch für die Zukunft mit 
einer Absenkung zu rechnen, durch die der im Jahr 2020 
erzielte Vorteil wieder ausgeglichen wird.
Teilplanzeile: 07 - sonstige ordentliche Erträge
Amt
 Teilplan
 Plan HPL
 Fortg. Plan
 Ist
 Prognose
 Plan HPL - 
Prognose
Bemerkung
20 - Kämmerei 0110 - Controlling, 
Finanzsteuerung, 
-6.174.600 -6.174.600 -3.381.106 -9.983.866 3.809.266 Unter Berücksichtigung der aktuellen Ist-Ergebnisse bei den 
Buchungsstand 30.04.2020 Spalte „Plan HPL - Prognose“:(-) Haushaltsverschlechterung (Mehraufwand bzw. Wenigerertrag)         
(+) Haushaltsverbesserung (Wenigeraufwand bzw. Mehrertrag)
7

Erläuterungen ab 2.500.000 Euro Abweichung
Anlage 2
Berichtszyklus          2020-04
Teilplanzeile: 07 - sonstige ordentliche Erträge
Amt
 Teilplan
 Plan HPL
 Fortg. Plan
 Ist
 Prognose
 Plan HPL - 
Prognose
Bemerkung
Rechnungswesen, Kasse 
und Vollstreckung
Säumniszuschlägen und Mahngebühren ergibt sich trotz 
Corona bedingter Aussetzungen ein Mehrertrag von 4,2 Mio. 
€. Diese Prognose ist von unbestimmten Faktoren wie 
laufenden Forderungsabsetzungen allgemein und ggf. 
veränderter Zahlungsmoral abhängig. Demgegenüber steht 
ein Wenigerertrag von rd. 0,5 Mio. € aus Amtshilfeersuchen, 
da aufgrund von Corona derzeit kein Außendienst stattfindet 
(es wurde eine Aussetzung des Außendienstes von drei 
Monaten angenommen).
32 - Amt für öffentliche 
Ordnung
0205 - 
Verkehrsüberwachung
-42.079.000 -42.079.000 -10.876.565 -36.170.822 -5.908.178 Bei den Verwarnungs- und Bußgeldern im Bereich der 
Verkehrsüberwachung wird mit Wenigererträgen von 6 Mio. 
€ gerechnet. Im Rahmen der Corona-Pandemie ist das 
Verkehrsaufkommen stark gesunken. Darüber hinaus ist der 
Krankenstand im Bereich des Ruhenden Verkehrs weiterhin 
sehr hoch.
66 - Amt für Straßen und 
Verkehrsentwicklung
1201 - Straßen, Wege, 
Plätze
-424.222 -424.222 -2.510.112 -2.959.318 2.535.096 Die prognostizierten Mehrerträge resultieren im 
Wesentlichen aus der Nachaktivierung von Eigenleistungen 
2019 und der Ausweitung der konsumtiven Verwendung von 
Stellplatzablösemitteln (Bereich Fahrradparken).
Teilplanzeile: 13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen
Amt
 Teilplan
 Plan HPL
 Fortg. Plan
 Ist
 Prognose
 Plan HPL - 
Prognose
Bemerkung
02 - Bürgerämter 1801 - Bezirksorientierte 
Mittel
1.354.300 3.925.675 0 3.925.675 -2.571.375 Die Übertragung der Mittel für das Projekt Bürgerhaushalt 
wurde von 20 veranlasst. Eine Umsetzung steht noch aus.
12 - Amt für 
Informationsverarbeitung
0104 - IT- und 
Kommunikationsdienste
18.482.449 18.702.449 3.068.809 9.193.262 9.289.187 Korrespondierend mit Teilplanzeile 02: 10 Mio € für den 
Breitbandausbau verschieben sich auf 2021.
15 - Amt für 
Stadtentwicklung und 
Statistik
0902 - Stadtentwicklung 8.142.383 9.142.383 571.519 2.506.600 5.635.783 Der Förderaufruf des Landes NRW wurde geändert, sodass 
diverse Anträge aus dem Programm "Starke Veedel - 
Starkes Köln" - soweit sie den Europäischen Sozialfonds 
(ESF) betreffen - abgelehnt wurden bzw. nicht mehr gestellt 
werden können.
Buchungsstand 30.04.2020 Spalte „Plan HPL - Prognose“:(-) Haushaltsverschlechterung (Mehraufwand bzw. Wenigerertrag)         
(+) Haushaltsverbesserung (Wenigeraufwand bzw. Mehrertrag)
8

Erläuterungen ab 2.500.000 Euro Abweichung
Anlage 2
Berichtszyklus          2020-04
Teilplanzeile: 13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen
Amt
 Teilplan
 Plan HPL
 Fortg. Plan
 Ist
 Prognose
 Plan HPL - 
Prognose
Bemerkung
37 - Berufsfeuerwehr, Amt 
für Feuerschutz, 
Rettungsdien
0212 - Brand- u. 
Bevölkerungsschutz, 
Rettungsdienst
45.238.200 45.238.200 19.111.577 86.959.033 -41.720.833 Durch den Zusammenbruch weltweiter Lieferketten wurde 
eine eigene Logistik für Persönliche Schutzausrüstung, 
Desinfektionsmittel und weiteres Hygienematerial aufgebaut. 
Im Rahmen der Sicherstellung der Funktionsfähigkeit aller 
im Gesundheitswesen der Stadt Köln tätigen Einrichtungen 
sowie der Schulen wird in diesem Logistikzentrum nicht nur 
das Material für die Feuerwehr, sondern auch für die 
Notversorgung dieser Stellen umgeschlagen. Die Kosten, 
die hierdurch insgesamt entstehen werden, sind derzeit 
noch nicht bezifferbar, da noch keine belastbare Prognose 
zur Dauer dieser Situation abgegeben werden kann. Für 
dieses Berichtswesen wurde angenommen, dass sich der 
Weltmarkt für Persönliche Schutzausrüstung, 
Desinfektionsmittel und weiteres Hygienematerial bis Ende 
August wieder stabilisiert hat und die derzeit von 37 
belieferten Einrichtungen ihr Material dann wieder 
eigenständig beschaffen können.
4518 - Kölnisches 
Stadtmuseum
0408 - Kölnisches 
Stadtmuseum
1.140.011 4.071.761 160.389 4.073.387 -2.933.376 Im Wesentlichen begründen verzögerte Arbeiten für das 
Interim 'Haus Sauer' die Mehraufwendungen. Für die 
Maßnahme wurden Mittel in Höhe von rund 2,7 Mio. € in das 
Haushaltsjahr 2020 übertragen.
50 - Amt für Soziales und 
Senioren
0507 - Betrieb, Unterhaltung 
u. Förderung von 
Bürgerhäusern u. -zentren
4.081.179 4.959.579 502.073 6.982.011 -2.900.832 Aus dem Vorjahr wurden Ermächtigungen von 0,9 Mio. € für 
fortzuführende Bauunterhaltungsmaßnahmen übertragen. 
Beabsichtigt ist ferner, die zur Substanzerhaltung und 
Sicherung des Betriebes unabweisbar kurzfristig 
erforderliche Dach- und Fassadensanierung des 
Bürgerhauses Stollwerck durchzuführen. Hierzu sollen 
Ermächtigungen über 2,1 Mio. € überplanmäßig 
bereitgestellt werden. Die Deckung erfolgt innerhalb des 
Dezernatsbudgets.
56 - Amt für 
Wohnungswesen
1004 - Bereitstellung und 
Bewirtschaftung von 
Wohnraum
59.177.837 59.177.837 11.722.199 54.638.427 4.539.410 Gegenüber den Planungsannahmen (8.500 Personen) 
entwickeln sich die Flüchtlingszahlen in 2020 rückläufig (rd. 
1.500 Personen weniger). Infolge der geringeren 
Belegungsdichte nehmen die Instandhaltungsmaßnahmen in 
den Objekten ab (Unterhaltung der Gebäude). Ferner sind 
Wenigeraufwendungen durch die Aufgabe von  
Buchungsstand 30.04.2020 Spalte „Plan HPL - Prognose“:(-) Haushaltsverschlechterung (Mehraufwand bzw. Wenigerertrag)         
(+) Haushaltsverbesserung (Wenigeraufwand bzw. Mehrertrag)
9

Erläuterungen ab 2.500.000 Euro Abweichung
Anlage 2
Berichtszyklus          2020-04
Teilplanzeile: 13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen
Amt
 Teilplan
 Plan HPL
 Fortg. Plan
 Ist
 Prognose
 Plan HPL - 
Prognose
Bemerkung
kostenintensiven Unterbringungseinrichtungen im Bereich 
der sonstigen Bewirtschaftung (Bewachung) zu verzeichnen. 
Insbesondere durch die Schließung der Notunterkünfte 
Ringstr. 38-44 und Butzweilerhof-Allee kann der Aufwand für 
Bewachungsleistungen reduziert werden, da der 
Bewachungsbedarf in Regelwohnheimen geringer ausfällt.
Teilplanzeile: 15 - Transferaufwendungen
Amt
 Teilplan
 Plan HPL
 Fortg. Plan
 Ist
 Prognose
 Plan HPL - 
Prognose
Bemerkung
20 - Kämmerei 1601 - Allgemeine 
Finanzwirtschaft
540.859.582 540.859.582 144.582.049 459.501.234 81.358.348 Im Bereich der Gewerbesteuerumlage ergibt sich aufgrund 
der geringeren Gewerbesteuerprognose eine Verbesserung 
von insgesamt ca. 23,9 Mio. €. In Bezug auf die Allg. 
Umlage an Gemeinden/Gemeinde- und Zweckverb. ergibt 
sich nach endgültiger Festsetzung der 
Landschaftsverbandsumlage eine Verbesserung i. H. v. ca. 
13,9 Mio. €. Darüber hinaus ergibt sich im Rahmen des 
Konjunkturförderprogramms  eine Verbesserung von ca. 
43,6 Mio. €, da der Aufwand aufgrund einer geänderten 
finanztechnischen Zuordnung in der Teilplanzeile 16 
darzustellen ist.
50 - Amt für Soziales und 
Senioren
0501 - Leistungen nach dem  
SGB XII
398.644.987 398.644.987 163.069.139 416.549.583 -17.904.596 Es sind noch in erheblichem Umfang Abrechnungen aus 
dem Vorjahr für Leistungen der Eingliederungshilfe 
eingegangen, für die der LVR seit Jahresbeginn zuständiger 
Träger ist. Bei der Haushaltsplanung wurden für diese 
Leistungen keine Aufwendungen mehr einkalkuliert. Dies 
führt zu Mehraufwendungen von ca. 6,0 Mio. €. Daneben hat 
der LVR einige Leistungen wieder auf die örtlichen Träger 
delegiert. Die hieraus resultierenden Aufwendungen in Höhe 
von ca. 5,5 Mio. € werden jedoch erstattet und sind somit 
haushaltsneutral (vgl. Teilplanzeile 06). Die Aufwendungen 
für Schulbegleitung im Rahmen der Inklusion übersteigen 
die Planwerte um ca. 2,4 Mio. €. Hingegen lässt die 
Fallzahlentwicklung bei Leistungen der Hilfe zum 
Lebensunterhalt Wenigeraufwendungen von rund 2 Mio. € 
erwarten. Wenigeraufwendungen von rund 2,5 Mio. € fallen 
Buchungsstand 30.04.2020 Spalte „Plan HPL - Prognose“:(-) Haushaltsverschlechterung (Mehraufwand bzw. Wenigerertrag)         
(+) Haushaltsverbesserung (Wenigeraufwand bzw. Mehrertrag)
10

Erläuterungen ab 2.500.000 Euro Abweichung
Anlage 2
Berichtszyklus          2020-04
Teilplanzeile: 15 - Transferaufwendungen
Amt
 Teilplan
 Plan HPL
 Fortg. Plan
 Ist
 Prognose
 Plan HPL - 
Prognose
Bemerkung
50 - Amt für Soziales und 
Senioren
bei Fortschreibung der bisherigen Aufwandsentwicklung 
auch bei der stationären Hilfe zur Pflege an. 
Mehraufwendungen in einer geschätzten Höhe von bis zu 
8,7 Mio. € werden als Folge der Kooperationsvereinbarung 
mit der Diakonie Michaelshoven zur Errichtung der mit Blick 
auf das Corona-Virus erforderlichen, ergänzenden 
Ausweichpflegekapazitäten erwartet. Damit werden die 
Betriebskosten der Einrichtungen abgedeckt. Hinzu kommen 
noch die Kosten für Anmietung und Herrichtung 
einschließlich Erstausstattung der Gebäude. Diese werden 
im Teilplan 1004 abgebildet.
0503 - Weitere soziale 
Pflichtleistungen
122.120.000 122.120.000 40.892.562 113.820.000 8.300.000 Die Aufwendungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz 
lagen in den ersten Monaten leicht oberhalb der Planwerte. 
Bei Fortschreibung ergibt sich zum Jahresende ein 
Mehraufwand von ca. 3,3 Mio. €. Die Aufwendungen nach 
dem Unterhaltsvorschussgesetz bleiben hingegen deutlich 
hinter der Planung zurück. Auch unter Berücksichtigung von 
am Jahresende zu bildenden Rückstellungen verbleibt nach 
der aktuellen Prognose ein Wenigeraufwand von 11,6 Mio. 
€.
51 - Amt für Kinder, Jugend 
und Familie
0603 - 
Kindertagesbetreuung
347.876.683 347.876.683 145.019.491 367.522.500 -19.645.817 Zum Zeitpunkt der Haushaltsplanung konnten die 
Auswirkungen der KiBiz-Novelle nicht vollständig abgesehen 
und dementsprechend auch nicht berücksichtigt werden. Die 
hierdurch resultierenden Mehraufwendungen wie auch eine 
grundsätzliche Steigerung bei den Betriebskosten führen zu 
dieser Abweichung.
0606 - Hilfe für junge 
Menschen und ihre Familien
218.738.100 219.312.011 88.302.946 209.842.600 8.895.500 Die Abweichung ergibt sich im Wesentlichen dadurch, dass 
im Rahmen der Coronakrise die Strategie gefahren wird, 
mehr ambulante als stationäre Hilfeleistungen anzubieten. 
Daraus resultiert einerseits für die ambulanten Hilfen ein 
Mehraufwand von d. 9,7 Mio. € und andererseits im Bereich 
der stationären Hilfen ein Wenigeraufwand von rd. 19,1 Mio. 
€. Aufgrund des Distanzierungsgebotes können zudem nicht 
alle ambulant vorgehaltenen Hilfen wie z.B. die 
Schulbegleitungen erbracht werden. Diese können aber 
gleichwohl zu 75% von den Trägern nach den 
Buchungsstand 30.04.2020 Spalte „Plan HPL - Prognose“:(-) Haushaltsverschlechterung (Mehraufwand bzw. Wenigerertrag)         
(+) Haushaltsverbesserung (Wenigeraufwand bzw. Mehrertrag)
11

Erläuterungen ab 2.500.000 Euro Abweichung
Anlage 2
Berichtszyklus          2020-04
Teilplanzeile: 15 - Transferaufwendungen
Amt
 Teilplan
 Plan HPL
 Fortg. Plan
 Ist
 Prognose
 Plan HPL - 
Prognose
Bemerkung
51 - Amt für Kinder, Jugend 
und Familie
Bestimmungen des Sozialdienstleisterentsendungsgesetz 
(SodEG) abgerechnet werden. Zum jetzigen Zeitpunkt ist 
jedoch noch nicht prognostizierbar, in welchem Umfang von 
Seiten der Träger von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht 
wird.
66 - Amt für Straßen und 
Verkehrsentwicklung
1202 - Brücken, Tunnel, 
Stadtbahn, ÖPNV
17.655.532 17.655.532 2.564.243 33.435.742 -15.780.210 Unter Bezugnahme auf den Ratsbeschluss vom 26.03.2020 
(Session 0354/2020) und aufgrund der Notwendigkeit, alle 
erhaltenen Zuwendungen in 2020 noch zügig auszuzahlen 
(Erlass des Ministerium für Verkehr NRW vom 19.03.2020), 
entsteht für die konsumtive Förderung des ÖPNV nach § 11 
Abs. 2 ÖPNVG entgegen der ursprünglichen Planung ein 
Mehrbedarf in Höhe von 15.780.210 €. Dieser ist konkret 
vorgesehen für die Abwicklung des Stadtbahnverkehrs 
(KVB) im Rahmen des öffentlichen Dienstleistungsauftrages. 
Der Bedarf kann zum einen durch die diesjährigen 
Landeszuweisungen im Rahmen der ÖPNV-Pauschale und 
zum anderen durch eine Verwendung von noch nicht 
verwendeten ÖPNV-Mitteln (erhaltene Anzahlungen) jeweils 
im Rahmen der unechten Deckung bereitgestellt werden.
Teilplanzeile: 16 - sonstige ordentl. Aufwendungen
Amt
 Teilplan
 Plan HPL
 Fortg. Plan
 Ist
 Prognose
 Plan HPL - 
Prognose
Bemerkung
20 - Kämmerei 1601 - Allgemeine 
Finanzwirtschaft
12.570.000 12.570.000 2.085.974 57.678.907 -45.108.907 Mittel für das Konjunkturförderprogramm wurden in der 
Teilplanzeile 15 veranschlagt, sind jedoch aufgrund einer 
geänderten finanztechnischen Zuordnung in der 
Teilplanzeile 16 abzubilden. Dadurch ergibt sich hier eine 
Verschlechterung von ca. 43,6 Mio. €.
50 - Amt für Soziales und 
Senioren
0502 - Kommunale 
Leistungen nach dem SGB II
387.718.317 387.718.317 121.682.185 411.183.317 -23.465.000 Als Folge der Beschränkungen zur Eindämmung der 
Corona-Pandemie gerieten viele Haushalte in wirtschaftliche 
Schwierigkeiten und beantragten Unterstützungsleistungen 
nach dem SGB II. Die monatliche Vorauszahlung der Kosten 
der Unterkunft lag Ende April um mehr als 12 % über dem 
Wert Ende Februar. Im weiteren Jahresverlauf wird mit 
Buchungsstand 30.04.2020 Spalte „Plan HPL - Prognose“:(-) Haushaltsverschlechterung (Mehraufwand bzw. Wenigerertrag)         
(+) Haushaltsverbesserung (Wenigeraufwand bzw. Mehrertrag)
12

Erläuterungen ab 2.500.000 Euro Abweichung
Anlage 2
Berichtszyklus          2020-04
Teilplanzeile: 16 - sonstige ordentl. Aufwendungen
Amt
 Teilplan
 Plan HPL
 Fortg. Plan
 Ist
 Prognose
 Plan HPL - 
Prognose
Bemerkung
einem weiteren Anstieg bis auf ein Niveau von 25 % 
oberhalb der durchschnittlichen Aufwendungen des 1. 
Quartals gerechnet. Vor dem Beginn dieser Entwicklung 
lagen die Fallzahlen und die monatlichen Aufwendungen 
konstant unter dem Ansatz aus der Haushaltsplanung. Bei 
der Haushaltsplanaufstellung 2020 wurde vom Jobcenter 
Köln im Januar 2019 noch ein leichter und stetiger Anstieg 
der Fallzahlen bei dynamischer Entwicklung der Kosten je 
Fall prognostiziert. Tatsächlich sind diese jedoch im Laufe 
des Jahres 2019 bis Februar 2020 kontinuierlich leicht 
gesunken. Aufgrund des niedrigeren Ausgangsniveaus 
hätten sich geringere Kosten der Unterkunft (KdU) als 
geplant ergeben, sofern alle sonstigen bei der 
Haushaltsplanung prognostizierten Parameter eingetroffen 
wären. Bei konservativer Schätzung wären 
Wenigeraufwendungen von 11,5 Mio. € entstanden. 
Stattdessen werden nun Mehraufwendungen von 23,5 Mio. 
€ erwartet. In Summe beträgt der Corona-Effekt somit 35,0 
Mio. €.
56 - Amt für 
Wohnungswesen
1004 - Bereitstellung und 
Bewirtschaftung von 
Wohnraum
35.094.680 35.094.680 11.875.244 38.939.189 -3.844.509 Der Krisenstab der Stadt Köln hat 50 beauftragt, einen 
Vertrag über Vorhaltung und Finanzierung von Quarantäne- 
und Isolationseinrichtungen der Diakonie Michaelshoven 
abzuschließen. Von dem Gesamtvolumen in Höhe von ca. 
21,4 Mio. € entfallen 5,3 Mio. € auf die Gebäudekosten, die 
56 voraussichtlich übernehmen wird. Da die Vertragslaufzeit 
ein Jahr beträgt, sind 2/3 der Kosten in 2020 anzusetzen. 
Aufgrund laufender Vertragsverhandlungen ist im Voraus 
nicht erkennbar, inwiefern 56 an den Kosten für die 
Anmietung, Herrichtung und Instandhaltung der 
Einrichtungen beteiligt sein wird. Infolgedessen wird ein 
Teilbetrag in Höhe von 3,6 Mio. € als Mietaufwand 
veranschlagt.
67 - Amt für 
Landschaftspflege und 
Grünflächen
1301 - Öffentliches Grün, 
Wald- und Forstwirtschaft, 
Erholungsanlagen
10.520.746 15.343.538 2.850.893 13.122.559 -2.601.813 Die prognostizierte Abweichung von rd. 2,6 Mio. € ist im 
Wesentlichen auf übertragene Aufwandsermächtigungen 
aus 2019 zurückzuführen, die zur Umsetzung und 
Fertigstellung von begonnenen Maßnahmen benötigt 
werden. Es handelt sich hierbei in Höhe von 2.382.481 € um 
Buchungsstand 30.04.2020 Spalte „Plan HPL - Prognose“:(-) Haushaltsverschlechterung (Mehraufwand bzw. Wenigerertrag)         
(+) Haushaltsverbesserung (Wenigeraufwand bzw. Mehrertrag)
13

Erläuterungen ab 2.500.000 Euro Abweichung
Anlage 2
Berichtszyklus          2020-04
Teilplanzeile: 16 - sonstige ordentl. Aufwendungen
Amt
 Teilplan
 Plan HPL
 Fortg. Plan
 Ist
 Prognose
 Plan HPL - 
Prognose
Bemerkung
korrespondierende Aufwandsermächtigungen für die 
Fortführung investiver Maßnahmen im als Festwert 
aktivierten Grünvermögen, die nach den NKF-
Bestimmungen in gleicher Höhe als Aufwand zu buchen 
sind. In der Ermächtigungsübertragung 2019 in Höhe von 
insgesamt 4.822.792 €, die im fortgeschriebenen Plan 
ausgewiesen wird, ist auf Grund des Doppelhaushalts auch 
der Festwert-Bedarf für Fortführungsmaßnahmen enthalten, 
der erst in 2021ff aufwandswirksam wird. Des Weiteren 
wurden in der HPL-Anmeldung 2020 für die Gebäude im 
Grün- und Forstbereich niedrigere 
Flächenverrechnungspreise kalkuliert, als durch die 
Gebäudewirtschaft tatsächlich abgerechnet werden (derzeit 
prognostizierter Mehrbedarf 165.900 €).
Teilplanzeile: 19 - Finanzerträge
Amt
 Teilplan
 Plan HPL
 Fortg. Plan
 Ist
 Prognose
 Plan HPL - 
Prognose
Bemerkung
20 - Kämmerei 1101 - Ver- und Entsorgung -17.166.000 -17.166.000 0 -28.620.829 11.454.829 Die Erträge aus den Gewinnanteilen der 
Stadtentwässerungsbetriebe Köln AöR fallen voraussichtlich 
höher aus als geplant. Ursächlich hierfür sind höhere 
Umsatzerlöse aus Abwassergebühren aufgrund von 
höheren bezogenen Mengen bzw. einer größeren 
versiegelten Fläche als geplant. Daneben trugen ein 
niedrigerer Materialaufwand  und niedrigere 
Zinsaufwendungen insbesondere aufgrund niedrigerer 
Zinssätze als geplant zu der Steigerung bei. Zusätzlich 
konnte ein Teil des ausschüttungsgesperrten 
Unterschiedsbetrages aufgelöst und ausgeschüttet werden.
Teilplanzeile: 20 - Zinsen und sonst. Finanzaufwendungen
Amt
 Teilplan
 Plan HPL
 Fortg. Plan
 Ist
 Prognose
 Plan HPL - 
Prognose
Bemerkung
20 - Kämmerei 1601 - Allgemeine 
Finanzwirtschaft
103.000.500 100.600.500 15.540.717 98.002.144 4.998.356 Geringere Zinsaufwendungen wegen sehr geringer 
Buchungsstand 30.04.2020 Spalte „Plan HPL - Prognose“:(-) Haushaltsverschlechterung (Mehraufwand bzw. Wenigerertrag)         
(+) Haushaltsverbesserung (Wenigeraufwand bzw. Mehrertrag)
14

Erläuterungen ab 2.500.000 Euro Abweichung
Anlage 2
Berichtszyklus          2020-04
Teilplanzeile: 20 - Zinsen und sonst. Finanzaufwendungen
Amt
 Teilplan
 Plan HPL
 Fortg. Plan
 Ist
 Prognose
 Plan HPL - 
Prognose
Bemerkung
Neuaufnahmen von Krediten für Investitionen im Vorjahr und 
im laufenden Jahr sowie günstige Konditionen bei 
Zinssatzneuvereinbarungen führen voraussichtlich zu 
Wenigeraufwand von rd. 9 Mio. €. Es sind derzeit keine 
Anzeichen erkennbar, dass auf Grund der Corona-
Pandemie höhere Investitionen und damit ein höherer 
Bedarf an Investitionskrediten verbunden mit einem 
Nachtragshaushalt besteht. Ein höherer Kreditbedarf als 
geplant ist jedoch bei den Liquiditätskrediten nicht 
auszuschließen. Auf Grund aktuell niedriger Zinssätze und 
günstiger Zinsprognosen ist der Planansatz auch für Zinsen 
aus Liquiditätskrediten trotz Corona ausreichend. Im Bereich 
der Verzinsung der Gewerbesteuer führt die Umsetzung des 
BFH Urteils vom 25. Juli 2019 (AZ: III R 22/16) zu der 
Hinzurechnung von Aufwendungen für Reisevorleistungen 
zu unerwarteten Erstattungen für Vorjahre und damit zu 
Mehraufwendungen von 4 Mio. €.
Buchungsstand 30.04.2020 Spalte „Plan HPL - Prognose“:(-) Haushaltsverschlechterung (Mehraufwand bzw. Wenigerertrag)         
(+) Haushaltsverbesserung (Wenigeraufwand bzw. Mehrertrag)
15

Anlage 3

2138 Zeichen

Entwicklung der investiven Finanzrechnung – Dezernatssummen
Anlage 3
Plan HPL Fortg. Plan Ist Ist in % vom PlanPrognose Plan HPL - Prognose
Einzahlung 0 0 0 0 0
Auszahlung 724.050 813.935 97.023 13,40% 813.935 -89.885
Saldo 724.050 813.935 97.023 13,40% 813.935 -89.885
Einzahlung -2.097.000 -2.097.000 -10.757 0,51% -1.983.500 -113.500
Auszahlung 61.258.643 82.238.019 5.538.327 9,04% 61.222.050 36.593
Saldo 59.161.643 80.141.019 5.527.570 9,34% 59.238.550 -76.907
Einzahlung -45.628.450 -45.628.450 -18.891.403 41,40% -52.991.893 7.363.443
Auszahlung 41.320.500 64.185.361 382.289 0,93% 64.614.072 -23.293.572
Saldo -4.307.950 18.556.911 -18.509.114 429,65% 11.622.179 -15.930.129
Einzahlung -74.176.219 -74.176.219 -26.088.850 35,17% -54.431.103 -19.745.116
Auszahlung 205.190.573 253.050.849 20.754.587 10,11% 168.359.135 36.831.438
Saldo 131.014.354 178.874.630 -5.334.263 -4,07% 113.928.032 17.086.322
Einzahlung -11.821.230 -11.821.230 -2.021.044 17,10% -13.917.996 2.096.766
Auszahlung 78.553.344 104.454.172 10.699.139 13,62% 89.856.635 -11.303.292
Saldo 66.732.114 92.632.942 8.678.095 13,00% 75.938.639 -9.206.525
Einzahlung -40.000 -40.000 -1.256 3,14% -38.815 -1.185
Auszahlung 71.974.959 109.864.887 5.317.913 7,39% 92.251.888 -20.276.929
Saldo 71.934.959 109.824.887 5.316.657 7,39% 92.213.073 -20.278.114
Einzahlung -2.501.500 -2.501.500 -240.364 9,61% -1.575.858 -925.642
Auszahlung 37.450.433 48.635.333 6.474.501 17,29% 31.726.530 5.723.903
Saldo 34.948.933 46.133.833 6.234.137 17,84% 30.150.672 4.798.261
Einzahlung -4.522.000 -4.529.000 -160.000 3,54% -4.531.000 9.000
Auszahlung 28.967.590 64.479.724 3.984.498 13,76% 44.984.230 -16.016.640
Saldo 24.445.590 59.950.724 3.824.498 15,64% 40.453.230 -16.007.640
384.653.692 586.928.880 5.834.601 1,52% 424.358.310 -39.704.617
02.06.2020 11:47:09Spalte „Plan HPL - Prognose“:(-) Haushaltsverschlechterung (Mehrauszahlung bzw. Wenigereinzahlung)
(+) Haushaltsverbesserung (Wenigerauszahlung bzw. Mehreinzahlung)
Dezernat-V
Dezernat-VI
Dezernat-VII
Gesamtsaldo
Dezernat-IV
Berichtsstand: 30.04.2020
Berichtszyklus: 2020-04
Dezernat-I
Dezernat-II
Dezernat-III
Dezernat-OB

Anlage 1

2153 Zeichen

Prognose zum Gesamtergebnisplan
Berichtszyklus: 2020-04
Plan HPL
 Ist
 Prognose
 Plan HPL - Prognose
01 - Steuern und ähnliche Abgaben -2.536.424.000 -1.732.480.778 -2.115.009.998 -421.414.002
02 - Zuwendungen und allg. Umlagen -1.121.877.169 -712.957.311 -1.152.380.669 30.503.500
03 - sonstige Transfererträge -78.604.413 -38.099.820 -79.955.836 1.351.423
04 - öffentl.rechtl. Leistungsentgelte -342.178.985 -112.830.528 -302.814.873 -39.364.112
05 - privatrechtl. Leistungsentgelte -89.211.082 -44.938.568 -84.242.018 -4.969.064
06 - Kostenerstattungen und Umlagen -546.886.681 -156.381.956 -520.528.196 -26.358.484
07 - sonstige ordentliche Erträge -206.830.033 -40.853.760 -205.618.831 -1.211.202
08 - aktivierte Eigenleistungen -1.013.000 0 -13.000 -1.000.000
09 - Bestandsveränderungen -1.400.000 0 -1.400.000 0
10 - ordentliche Erträge -4.924.425.363 -2.838.542.722 -4.461.963.421 -462.461.942
11 - Personalaufwendungen 1.177.353.567 349.841.821 1.159.142.674 18.210.893
12 - Versorgungsaufwendungen 59.091.900 36.125.734 59.091.900 0
13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 638.250.286 161.491.601 674.774.835 -36.524.549
14 - Bilanzielle Abschreibungen 198.213.136 47.744.471 192.411.427 5.801.710
15 - Transferaufwendungen 1.956.823.150 700.405.495 1.905.393.173 51.429.977
16 - sonstige ordentl. Aufwendungen 926.153.697 283.503.896 997.652.860 -71.499.163
17 - ordentliche Aufwendungen 4.955.885.736 1.579.113.018 4.988.466.869 -32.581.133
18 - ordentliches Ergebnis (10 und 17) 31.460.373 -1.259.429.704 526.503.448 -495.043.075
19 - Finanzerträge -84.026.570 -2.082.889 -93.443.191 9.416.621
20 - Zinsen und sonst. Finanzaufwendungen 103.877.300 15.576.030 98.925.766 4.951.534
21 - Finanzergebnis (19 und 20) 19.850.730 13.493.140 5.482.575 14.368.155
22 - ordentliches Jahresergebnis (18 und 21) 51.311.104 -1.245.936.563 531.986.023 -480.674.919
26 - Jahresergebnis (22 und 25) 51.311.104 -1.245.936.563 531.986.023 -480.674.919
Buchungsstand 30.04.2020 Spalte „Plan HPL - 
Prognose“:
(-) Haushaltsverschlechterung (Mehraufwand bzw. 
Wenigerertrag)         
(+) Haushaltsverbesserung (Wenigeraufwand bzw. 
Mehrertrag)
Anlage 1

Beratungsverlauf (1)

07.09.2020 Finanzausschuss
TOP 2.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (19)

  • Dürener Straße 281
  • Ringstraße 38
  • Everhardstraße
  • Martinusstraße
  • Stresemannstraße
  • Brucknerstraße
  • Wuppertaler Straße
  • Egonstraße
  • Mülheimer Brücke
  • Thurner Kamp
  • Mielenforster Kirchweg
  • Brücker Mauspfad
  • Bonner Straße
  • Scheibenstraße
  • Humboldtstraße
  • Merianstraße
  • Erbacher Weg 7
  • Michaelshoven
  • Straße 28

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Details

Aktenzeichen
1697/2020
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
18.06.2020
Erstellt
03.06.2020 13:02