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Zuschuss zum Bau eines neuen Sportplatzes - Turnverein Rodenkirchen e.V. 1898

Gem. Antrag nach § 3 BV2 (SPD) AN/1668/2017 vom 30.11.2017

Stand: Am 22.01.2018 in der Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) mit Änderungen empfohlen.

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/52 ___________________________ Vorlagen-Nummer AN/1668/2017 Stand: 25.06.2022 Sachstandsbericht Zuschuss zum Bau eines neuen Sportplatzes - Turnverein Rodenkirchen e.V. 1898 Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 22.01.2018 8.2.1 Zuschuss zum Bau eines neuen Sportplatzes - Turnverein Rodenkirchen e.V. 1898, AN/1668/2017 Beschluss: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden modifizierten Beschluss: Der Rat wird gebeten, dem Turnverein Rodenkirchen 1898 e.V. einen 85 % Zuschuss über max. 600.000 € (maximale Fördersumme) zur Reaktivierung des Sportplatzes Michaelshoven zu gewäh- ren. Der TV Rodenkirchen soll mit dem Zuschuss den vorhandenen und nicht mehr für den Vereins- und Breitensport nutzbaren Rasenplatz in einen Kunstrasenplatz mit Flutlicht und Umkleiden aus- bauen, um einen zusätzlichen geeigneten Platz für die Bürger im Kölner Süden nutzbar zu machen. Im Rahmen des durchzuführenden Genehmigungsverfahrens sind folgende Aspekte  Zufahrt und Parkplätze,  Beleuchtung,  Lärmentwicklung und -schutz,  Versiegelung,  notwendige Ausgleichsmaßnahmen zu berücksichtigen. Sachstand 2018 Die Sportverwaltung steht der Reaktivierung einer derzeit brachliegenden Sportfläche durch den TV Rodenkirchen generell positiv gegenüber. Da das Grundstück im Landschaftsschutzgebiet L19 liegt und der Naturschutzbeirat nach Einschät- zung der Sportverwaltung einem Umbau von Rasenflächen in Kunststoffrasenflächen nicht zustim- men wird, wäre der Bau eines Kunststoffrasenplatzes nicht möglich. Demnach käme für den Umbau nur eine Sportrasenfläche in Frage. Die Nutzungszeiten eines Rasenplatzes sind in den Zeiten, in denen Flutlichtanlagen benötigt werden (Oktober – April) sehr stark eingeschränkt, sodass geprüft werden müsste, ob eine Flutlichtanlage überhaupt sinnvoll ist. Für den Bau der Flutlichtanlage, der Umkleiden und der erforderlichen Infrastruktur ist eine Befreiung von den Verbotsbestimmungen des Landschaftsplans gemäß § 67 (1) Nr. 1 Bundesnaturschutzge- setz erforderlich. Hierfür müsste die Zustimmung des Naturschutzbeirates eingeholt werden. 2 Um die Genehmigungsfähigkeit im Vorfeld abzuklären, empfiehlt die Sportverwaltung dem TV Ro- denkirchen eine Voranfrage bei der Unteren Naturschutzbehörde zu stellen. Sachstand 2019 und 2020 Der Verein hat bis dato noch keinen Zuschussantrag eingereicht. Sachstand 2022: Nach Kenntnis der Verwaltung hat der TV Rodenkirchen für die Maßnahme einen Zuschuss aus dem Landesprogramm "Moderne Sportstätten 2022" erhalten. Bei der Verwaltung ist kein Antrag des Ver- eins für eine Zuschussgewährung eingegangen. Aus Sicht der Verwaltung ist der Vorgang damit erledigt. Status in Bearbeitung erledigt Aktueller Bearbeitungsstand: Nächste Schritte: Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:
  • Gem. Antrag nach § 3 (SPD BV2)

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    CDU-Fraktion SPD-Fraktion FPD-Fraktion Herr Bezirksbürgermeister Frau Oberbürgermeisterin Mike Homann Henriette Reker Hauptstraße 85 Hist. Rathaus 50996 Köln 50667 Köln Eingang beim Bezirksbürgermeister: AN/1668/2017 Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 04.12.2017 Zuschuss zum Bau eines neuen Sportplatzes - Turnverein Rodenkirchen e.V. 1898 Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, die Fraktionen der CDU, SPD, FDP bitten, den folgenden Antrag auf die Tagesord- nung der Sitzung der Bezirksvertretung Rodenkirchen am 04.12.2017 zu setzen: Der Rat wird gebeten, dem Turnverein Rodenkirchen 1898 e.V. einen Zuschuss über 600.000 € zur Reaktivierung des Sportplatzes Michaelshoven zu gewä hren. Der TV Rodenkirchen soll mit dem Zuschuss den vorhandenen und nicht mehr für den Vereins- und Breitensport nutzbaren Rasenplatz in einen Kunstrasenplatz mit Flutlicht und Umkleiden ausbauen. Begründung Der Kölner Süden wächst sehr schnell und wir kom men kaum mit der Realisierung von Kitas und Schulen hinterher. Ähnlich verhält es sich mit den Sportflächen. Die vor 5 Jahren erbaute Bezirkssportanlage platzt aus allen Nähten und die Zeiten dort könnten auch dreimal vergeben werden. Die Diakonie Michaelshoven hat in Michaelshoven einen Sportplatz welcher im FNP als solcher ausgewiesen ist, jedoch seit Jahren nicht mehr adäquat genutzt wird. So ist ca. ein Drittel der gesamten Platzfläche mit Abraum bedeckt, die Restfläche wird ab und zu von Freizeitkickern genutzt. - 2 - Der Turnverein Rodenkirchen 1898 e.V. plant diesen Sportplatz für die Bürger im Kölner Süden nutzbar zu machen und möchte einen Kunstrasenplatz mit Flutlich t- anlage und Umkleiden vor Ort errichten. Der TV Rodenkirchen ist mit über 4.000 aktiven S portlern der größte Verein im Kö l- ner Süden und der viertgrößte Verein Kölns. Er, feiert nächstes Jahr 120 jähriges Jubiläum und hat bisher keine eigene Heimspielstätte. Die ersten Kostenschätzungen des Architektenbüros Geo 3 belaufen sich auf 1,7 Millionen Euro, wobei der Verein die Pläne auf 1,2 Millionen Euro optimiert hat. Es würde damit eine neue Sportfläche entstehen, weshalb die Maßnahme auch nicht in die Prioritätenliste zur Modernisierung und Sanierung von Kölner Sportfrei- anlagen gehört. Die weitere Begründung erfolgt mündlich. Gez. Schykowski Dr. Klusemann Daniel

Beratungsverlauf

  1. 22.01.2018

    Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)

    TOP 8.2.1, Antrag / Anfrage. Ergebnis: mit Änderungen empfohlen

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