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AN/1668/2017

Zuschuss zum Bau eines neuen Sportplatzes - Turnverein Rodenkirchen e.V. 1898

Gem. Antrag nach § 3 BV2 (SPD) 30.11.2017

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen), Sitzung am 04.12.2017, TOP 8.2.1

Sachstandsbericht BV

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Gem. Antrag nach § 3 (SPD BV2)

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Sachstandsbericht BV

2911 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
IV/52 
 
___________________________ 
Vorlagen-Nummer 
 AN/1668/2017 
 Stand: 25.06.2022 
Sachstandsbericht  
Zuschuss zum Bau eines neuen Sportplatzes - Turnverein Rodenkirchen e.V. 1898 
Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 22.01.2018 
8.2.1 Zuschuss zum Bau eines neuen Sportplatzes - Turnverein Rodenkirchen e.V. 1898, 
AN/1668/2017 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden modifizierten Beschluss: 
Der Rat wird gebeten, dem Turnverein Rodenkirchen 1898 e.V. einen 85 % Zuschuss über max. 
600.000 € (maximale Fördersumme) zur Reaktivierung des Sportplatzes Michaelshoven zu gewäh-
ren. Der TV Rodenkirchen soll mit dem Zuschuss den vorhandenen und nicht mehr für den Vereins- 
und Breitensport nutzbaren Rasenplatz in einen Kunstrasenplatz mit Flutlicht und Umkleiden aus-
bauen, um einen zusätzlichen geeigneten Platz für die Bürger im Kölner Süden nutzbar zu machen. 
Im Rahmen des durchzuführenden Genehmigungsverfahrens sind folgende Aspekte 
 Zufahrt und Parkplätze, 
 Beleuchtung, 
 Lärmentwicklung und -schutz, 
 Versiegelung, 
 notwendige Ausgleichsmaßnahmen 
zu berücksichtigen. 
 
Sachstand 2018 
Die Sportverwaltung steht der Reaktivierung einer derzeit brachliegenden Sportfläche durch den TV 
Rodenkirchen generell positiv gegenüber. 
Da das Grundstück im Landschaftsschutzgebiet L19 liegt und der Naturschutzbeirat nach Einschät-
zung der Sportverwaltung einem Umbau von Rasenflächen in Kunststoffrasenflächen nicht zustim-
men wird, wäre der Bau eines Kunststoffrasenplatzes nicht möglich. Demnach käme für den Umbau 
nur eine Sportrasenfläche in Frage. Die Nutzungszeiten eines Rasenplatzes sind in den Zeiten, in 
denen Flutlichtanlagen benötigt werden (Oktober – April) sehr stark eingeschränkt, sodass geprüft 
werden müsste, ob eine Flutlichtanlage überhaupt sinnvoll ist. 
Für den Bau der Flutlichtanlage, der Umkleiden und der erforderlichen Infrastruktur ist eine Befreiung 
von den Verbotsbestimmungen des Landschaftsplans gemäß § 67 (1) Nr. 1 Bundesnaturschutzge-
setz erforderlich. Hierfür müsste die Zustimmung des Naturschutzbeirates eingeholt werden.

2 
 
Um die Genehmigungsfähigkeit im Vorfeld abzuklären, empfiehlt die Sportverwaltung dem TV Ro-
denkirchen eine Voranfrage bei der Unteren Naturschutzbehörde zu stellen. 
Sachstand 2019 und 2020 
Der Verein hat bis dato noch keinen Zuschussantrag eingereicht. 
Sachstand 2022: 
 
Nach Kenntnis der Verwaltung hat der TV Rodenkirchen für die Maßnahme einen Zuschuss aus dem 
Landesprogramm "Moderne Sportstätten 2022" erhalten. Bei der Verwaltung ist kein Antrag des Ver-
eins für eine Zuschussgewährung eingegangen. 
 
Aus Sicht der Verwaltung ist der Vorgang damit erledigt. 
 
 
Status    in Bearbeitung 
 
    erledigt 
 
 
Aktueller Bearbeitungsstand: 
 
Nächste Schritte: 
 
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:

Gem. Antrag nach § 3 (SPD BV2)

2423 Zeichen

CDU-Fraktion 
SPD-Fraktion 
FPD-Fraktion 
 
Herr Bezirksbürgermeister Frau Oberbürgermeisterin 
Mike Homann Henriette Reker 
Hauptstraße 85 Hist. Rathaus 
50996 Köln 50667 Köln 
Eingang beim Bezirksbürgermeister:  
AN/1668/2017 
 
Gremium Datum der Sitzung 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 04.12.2017 
 
Zuschuss zum Bau eines neuen Sportplatzes - Turnverein Rodenkirchen e.V. 1898 
Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister,  
sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
die Fraktionen der CDU, SPD, FDP bitten, den folgenden Antrag auf die Tagesord-
nung der Sitzung der Bezirksvertretung Rodenkirchen am 04.12.2017 zu setzen: 
Der Rat wird gebeten, dem Turnverein Rodenkirchen 1898 e.V. einen Zuschuss 
über 600.000 € zur Reaktivierung des Sportplatzes Michaelshoven zu gewä hren. 
Der TV Rodenkirchen soll mit dem Zuschuss den vorhandenen und nicht mehr für 
den Vereins- und Breitensport nutzbaren Rasenplatz in einen Kunstrasenplatz mit 
Flutlicht und Umkleiden ausbauen. 
Begründung 
Der Kölner Süden wächst sehr schnell und wir kom men kaum mit der Realisierung 
von Kitas und Schulen hinterher. Ähnlich verhält es sich mit den Sportflächen. Die 
vor 5 Jahren erbaute Bezirkssportanlage platzt aus allen Nähten und die Zeiten dort 
könnten auch dreimal vergeben werden. 
Die Diakonie Michaelshoven hat in Michaelshoven einen Sportplatz welcher im FNP 
als solcher ausgewiesen ist, jedoch seit Jahren nicht mehr adäquat genutzt wird. So 
ist ca. ein Drittel der gesamten Platzfläche mit Abraum bedeckt, die Restfläche wird 
ab und zu von Freizeitkickern genutzt.

- 2 - 
 
Der Turnverein Rodenkirchen 1898 e.V. plant diesen Sportplatz für die Bürger im 
Kölner Süden nutzbar zu machen und möchte einen Kunstrasenplatz mit Flutlich t-
anlage und Umkleiden vor Ort errichten. 
Der TV Rodenkirchen ist mit über 4.000 aktiven S portlern der größte Verein im Kö l-
ner Süden und der viertgrößte Verein Kölns. Er, feiert nächstes Jahr 120 jähriges 
Jubiläum und hat bisher keine eigene Heimspielstätte. 
Die ersten Kostenschätzungen des Architektenbüros Geo 3 belaufen sich auf 1,7 
Millionen Euro, wobei der Verein die Pläne auf 1,2 Millionen Euro optimiert hat. 
Es würde damit eine neue Sportfläche entstehen, weshalb die Maßnahme auch 
nicht in die Prioritätenliste zur Modernisierung und Sanierung von Kölner Sportfrei-
anlagen gehört. 
 
Die weitere Begründung erfolgt mündlich. 
 
Gez. 
Schykowski Dr. Klusemann Daniel

Beratungsverlauf (1)

04.12.2017 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 8.2.1 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: zurückgestellt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/1668/2017
Typ
Gem. Antrag nach § 3 BV2 (SPD)
Datum
30.11.2017
Erstellt
19.11.2017 22:39