0574/2022
Bedarfsfeststellungsbeschluss: Durchführung der 42. Hauptversammlung des Deutschen Städtetag
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Beschlussvorlage Rat
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle OB/01 Vorlagen-Nummer 0574/2022 Freigabedatum 02.03.2022 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Bedarfsfeststellungsbeschluss: Durchführung der 42. Hauptversammlung des Deutschen Städtetages 2023 Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat stimmt der Durchführung der 42. Hauptversammlung des Deutschen Städtetages vom 23. bis 25. Mai 2023 in Köln zu und erkennt den dafür erforderlichen finanziellen Bedarf in Höhe der kalku- lierten Projektkosten von bis zu 870.000 Euro an. Die Verwaltung wird beauftragt, ein Konzept zur weitestgehenden Refinanzierung der Kosten durch Standgebühren für die begleitende Ausstellung sowie durch Sponsoringeinnahmen zu entwickeln und das Vergabeverfahren zur „Vermarktung von Ausstellungsflächen und Sponsorengewinnung“ einzuleiten. Rat 17.03.2022 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 870.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja 300.000 34 % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung Laut Dringlichkeitsentscheidung durch den Hauptausschuss gemäß § 60 Absatz 1, Satz 1 GO NRW vom 15.11.2021 sowie Genehmigung durch den Rat gemäß § 60 Absatz 1, Satz 5 GO NRW vom 14.12.2021 (Vorlage Nr. 3618/2021) wurde mit Blick auf die Hauptversammlung des Deutschen Städ- tetags in Erfurt (15. – 18.11.2021) die Möglichkeit begrüßt, dass die Stadt Köln Ausrichterin der nächsten Hauptversammlung des Deutschen Städtetages 2023 wird. Der Hauptausschuss beauftrag- te die Verwaltung, entsprechende Verhandlungen zu führen und die notwendigen Schritte einzuleiten. Demgemäß findet die 42. Hauptversammlung des Deutschen Städtetages vom 23. bis 25. Mai 2023 in Köln statt. Die Stadt ist somit Gastgeberin für rund 1.500 Entscheidungsträger*innen aus dem ge- samten Bundesgebiet. Sie kann sich einmal mehr als Kongressstandort präsentieren und bundesweit mediales Interesse auf sich ziehen. Die Hauptversammlung ist das höchste Gremium des Deutschen Städtetages und tagt im Turnus von zwei Jahren. Unter dem Vorsitz des Präsidenten treffen sich die (Ober-)Bürgermeister*innen und Vertreter*innen aus den Stadträten aus allen Mitgliedsstädten. Begleitet wird die Hauptversammlung von einer Ausstellung, die interessierten Unternehmen und Or- ganisationen die Möglichkeit bietet, sich und ihre Dienstleistungen einem großen Entscheidungsträ- 3 ger*innenkreis zu präsentieren. Mit dieser Ausstellung und weiteren Sponsoring-Kooperationen, z. B. im Rahmen der städtischen Abendveranstaltung, sollen die für die Stadt Köln entstehenden Kosten zu möglichst großen Teilen refinanziert werden. Gemäß des Ratsauftrages hat die Verwaltung erste Verhandlungen geführt, auf deren Basis die vo- raussichtlichen Kosten konkretisiert werden konnten. Auf Basis dessen muss als nächster dringender Schritt das Vergabeverfahren zur „Vermarktung von Ausstellungsflächen und Sponsorengewinnung“ eingeleitet werden. Voraussetzung für die Durchführung der entsprechenden öffentlichen Ausschrei- bung ist gemäß Zuständigkeitsordnung der Stadt Köln ein entsprechender Bedarfsfeststellungsbe- schluss. Bedarf und Finanzierung Zur Realisierung des Projektes „42. Hauptversammlung des Deutschen Städtetages in Köln“ sind Mittel in Höhe von bis zu 870.000 Euro erforderlich. Der gemäß des oben genannten Beschlusses (Vorlage Nr. 3618/2021) ursprünglich avisierte Eigenanteil der Stadt Köln von 250.000 Euro belief sich auf erste Schätzungen des Deutschen Städtetages aus Erfahrungswerten bisheriger Hauptver- sammlungen abzüglich der erzielten Sponsorenmittel. Unter Berücksichtigung zwischenzeitlich vorliegender Angebote (insbesondere seitens der Koelncon- gress GmbH) sowie recherchierter Vergleichsdaten vorausgegangener Hauptversammlungen des Deutschen Städtetages vor der Corona-Pandemie lässt sich die nachfolgende Kostenkalkulation er- stellen: 4 Kostenkalkulation HV Dt. Städtetag netto: brutto: Miete Kölncongress GmbH (Räume, Flächen, Technik, Ausstattung, Personal) 385.720 459.007 Messe-Catering (Sitzungen und Ausstellung) 82.100 97.699 Abendveranstaltung der Stadt (24.05.2023) 154.350 183.677 Werbeträger (Taschen, Banner, Fotowand, Planen u. a.) 18.000 21.420 Give-aways 10.000 11.900 Messestand Stadt Köln 30.000 35.700 ÖPNV-Ticket 7.000 8.330 Exkursionen Stadtgebiet (24.05.2023) 15.000 17.850 Dokumentation (Fotograf*in) 1.000 1.190 Sitzungscatering Beigeordnetenbesprechung Rathaus (22.05.2023) 225 268 Abendessen Präsidium + Fahrer*innen (22.05.2023) 5.350 6.367 Kostenrisiko (z. B. Zuschläge Corona + Inflationsausgleich) 20.000 23.800 Puffer 2.347,06 7.793,00 SUMME 731.092 870.000 Grundsätzlich lässt sich wie bei den vergangenen Hauptversammlungen 2015 (Dresden), 2017 (Nürnberg), 2019 (Dortmund) und 2021 (Erfurt) davon ausgehen, dass ein bedeutender Teil der Kos- ten durch Sponsorenleistungen refinanziert werden kann. Die zur Finanzierung der Maßnahmen benötigten Aufwandsermächtigungen in Höhe von 870.000 Euro müssen im Rahmen des Haushaltsplanaufstellungsprozesses 2023 im Teilergebnisplan 0101 – Politische Gremien und Verwaltungsführung in der Teilplanzeile 13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen eingeplant werden. Das Dezernat der Oberbürgermeisterin wird im Rahmen des Haushaltsplanaufstellungsprozesses 2023 ff. innerhalb des dann zugewiesenen Budgets die erforderlichen Mittel für das Jahr 2023, ggf. durch Umschichtungen, vorsehen. Korrespondierend werden Erträge in Höhe von 300.000 Euro brutto im Teilergebnisplan 0101 - Politische Gremien und Verwaltungsführung in der Teilplanzeile 05 - privatrechtl. Leistungsentgelte veranschlagt. Das Konzept zur weitestgehenden Refinanzierung der Kosten durch Standgebühren für die begleitende Ausstellung sowie durch Sponsoringeinnahmen kann hierbei noch nicht vollständig berücksichtigt werden.
Anlage 1_Top 13: Ort und Zeit Hauptversammlung 2023
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Hausvogteiplatz 1, 10117 Berlin Telefon 030 37711-0 Telefax 030 37711-999 Gereonstraße 18 - 32, 50670 Köln Telefon 0221 3771-0 Telefax 0221 3771-128 Avenue des Nerviens 9 - 31, 1040 BRUXELLES, BELGIEN Telefon +32 2 74016-20 Telefax +32 2 74016-21 Internet: www.staedtetag.de Vorbericht für die 440. Sitzung des Präsidiums am 25. Januar 2022 in Darmstadt TOP 13: Ort und Zeit der Hauptversammlung 2023 Berichterstatter: Geschäftsführendes Präsidialmitglied Helmut Dedy I. Beschlussvorschlag: Die 42. ordentliche Hauptversammlung des Deutschen Städtetages findet vom 23. bis 25. Mai 2023 in Köln statt. II. Begründung: Die Stadt Köln hat eine Einladung zur Ausrichtung der Hauptversammlung des Deutschen Städte- tages für das Jahr 2023 ausgesprochen. Nach Absprache zwischen der Hauptgeschäftsstelle und der Stadt Köln soll die 42. ordentliche Hauptversammlung des Deutschen Städtetages vom 23. bis 25. Mai 2023 in der Messe Köln stattfinden. 27.12.2021 Kontakt Dr. Christine Wilcken christine.wilcken@staedtetag.de Hausvogteiplatz 1 10117 Berlin Telefon 030 37711-120 Telefax 030 37711-109 Aktenzeichen 02.01.05 D/42
Anlage 2_Terminankuendigung_DST_HV_2023
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Der Hauptgeschäftsführer Hausvogteiplatz 1, 10117 Berlin Telefon 030 37711-0 Telefax 030 37711-999 Gereonstraße 18 - 32, 50670 Köln Telefon 0221 3771-0 Telefax 0221 3771-128 Avenue des Nerviens 9 - 31, 1040 BRUXELLES, BELGIEN Telefon +32 2 74016-20 Telefax +32 2 74016-21 Internet: www.staedtetag.de Deutscher Städtetag | Hausvogteiplatz 1 | 10117 Berlin An die − (Ober-)Bürgermeisterinnen und (Ober-)Bürgermeister der unmittelbaren Mitgliedsstädte − Mitglieder des Präsidiums und des Hauptausschusses − Mitgliedsverbände − außerordentlichen Mitglieder des Deutschen Städtetages Terminankündigung 42. Hauptversammlung des Deutschen Städtetages vom 23. Mai 2023 bis 25. Mai 2023 Sehr geehrte Damen und Herren, im November letzten Jahres sind wir unter strengen Hygiene-Regeln in Erfurt zur 41. Hauptversammlung des Deutschen Städtetages zusammengekommen. Mit Blick auf die 42. Hauptversammlung dürfen wir hoffen, dass ein Treffen ohne Einschränkungen wieder möglich sein wird. Ich freue mich, Ihnen mitteilen zu dürfen, dass die nächste ordentliche Hauptversammlung des Deutschen Städtetages auf Einladung der Stadt Köln stattfindet vom 23. bis 25. Mai 2023 in der Messe Köln Ich möchte Sie bitten, sich diesen Termin vorzumerken. Die Einladung zur Benennung von Delegierten wird Sie Ende dieses Jahres erreichen. Als Einstimmung auf die Hauptversammlung in Köln im nächsten Jahr möchte ich Ihnen den Eventfilm zur letzten Hauptversammlung ans Herz legen, mit dem Sie unser gemeinsames Treffen in Erfurt noch einmal Revue passieren lassen können. 08.02.2022 Kontakt Helmut Dedy Helmut.dedy@staedtetag.de Hausvogteiplatz 1 10117 Berlin Telefon 030 37711-100 Telefax 030 37711-109 www.staedtetag.de Aktenzeichen 00.06.07 D 02.01.05 D Seite 2 / 2 Weitere Videos und Bilder von der 41. Hauptversammlung in Erfurt finden Sie auf unserer Veranstaltungs-Website. Mit freundlichen Grüßen Helmut Dedy
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- 0574/2022
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 03.03.2022
- Erstellt
- 16.02.2022 13:52