2631/2022
Förderprogramm "Dritte Orte" - 3. Genehmigung für die Förderphase 2022 ff.
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Anlage 1 Förderungen 2022-3 aus Förderprogramm Dritte Orte
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2631/2022 - Anlage 1 3. Fördergenehmigung 2022 - Förderprogramm Dritte Orte Baukosten- /Technik- zuschuss Projekt- zuschuss institutio- nelle Förderung Stadtbezirk 1 1 Weltmusik, Klezmer & Ästhetik Akademie Integrations- und Begegnungszentrum e.V. Annostraße 27-33, 50678 Köln Innenstadt 24.700 € Der Verein plant in der Kölner Südstadt ein Projekt, wo Musiker:innen aus der Ukraine kostenfrei Gesangs- oder Musikunterricht für Kinder und Jugendliche aus der Nachbarschaft anbieten. Das Projektziel ist ein gemeinsames Konzert für die ganze Nachbarschaft. 2 Kartäuserwall 18 Selbsthilfeprojekt e.V. Kartäuserwall 18, 50678 Köln Innenstadt 3.830 € Der Verein Kartäuserwall 18 Selbsthilfeprojekt e.V. erhält seit 2021 eine institutionelle Förderung aus dem Förderprogramm Dritte Orte. Bei der prospektiven Kostenkalkulation waren noch nicht alle Mietverträge final unterzeichnet. Der Verein erhält bisher jährlich 24.000,00 Euro. Bei den tatsächlichen Mietkosten entsteht eine Differenz von 3.830 Euro. Stadtbezirk 2 3 Afina Assoziation für Interkulturelle und Nachbarschaftliche Arbeit e.V. Bremer Str. 10, 50969 Köln Zollstock 21.397 € Der Verein plant in Köln-Zollstock eine Näh- und Upcycling Werkstatt. Afina e.V. bietet mit diesem Projekt einen interkulturellen und sozialen Raum der Vernetzung, wo durch Spaß an gemeinsamen Handwerksarbeiten ein klimafreundliches Alltagshandeln in der Nachbarschaft gefördert wird, wo Erfahrungen und Kompetenzen von einer Generation an die andere weitergegeben werden, wo Jung und Alt sich gegenseitig unterstützen und von- bzw. miteinander lernen. Kurzbeschreibung / AnmerkungenLfd. Nr. Name des Vereins Stadtteil Förderart 1 2631/2022 - Anlage 1 Baukosten- /Technik- zuschuss Projekt- zuschuss institutio- nelle Förderung Kurzbeschreibung / AnmerkungenLfd. Nr. Name des Vereins Stadtteil Förderart Stadtbezirk 3 4 Machbarschaft Petershof e.V. Liblarer Straße 1 50968 Köln Müngersdorf 25.000 € Der Verein plant in Köln-Müngersdorf ein Projekt, welches sich in drei Teilprojekte aufgliedert. Ziel des Gesamtprojekts ist eine Vernetzung der Nachbarschaft zu unterschiedlichen Themen. Der Verein plant zu Beginn seiner Tätigkeiten ein offenes Café mit Sozial- und Rechtsberatung für geflüchtete Frauen und Kinder, ein Erzählcafé mit dem NS Dokumentationszentrum und jugendkulturelle Workshops für Holzarbeiten und Graffiti. Stadtbezirk 4 5 NEOLA art projects e.V. Akazienweg 68, 50827 Köln Bickendorf 19.584 € Der Verein wird in Köln Bickendorf mit dem Projekt KulturFrühstück ein vielseitiges, aber vor allem partizipativ offenes Angebot im KunstRAUM des Bildungslabors umsetzen. Hier dürfen sich die Besucher:innen begegnen und sich mit verschiedenen Materialien auseinandersetzen, experimentieren und künstlerisch tätig werden. Stadtbezirk 8 6 Gremberger Treff e.V. Odenwaldstraße 38, 51105 Köln Humbolt / Gremberg 13.666 € Der Gremberger Treff e. V. bietet insbesondere Senior:innen, aber auch benachteiligten Personengruppen, jeden Wochentag ein Frühstück und Mittagessen an. Außerdem findet wöchentlich die Senior:innen-Tafel statt. Der Gremberger Treff dient hierbei als Treff- und Angelpunkt in der Nachbarschaft. Der Verein plant ein Ernährungsprojekt, in dem die Teilnehmenden lernen können, mit geringen Mitteln frisch, gesund und vollwertig zu kochen. Am Ende des Projekts soll ein gemeinsames Kochbuch entstehen. 0 € 104.347 € 3.830 € Höhe der 1. + 2. Fördergenehmigung 108.177 € 800.000 € 154.443 € Höhe der 3. Fördergenehmigung Max. Förderbudget 2022 Verbleibende Fördermittel 2022 537.380 € 2
Beschlussvorlage Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle V/506 Vorlagen-Nummer 2631/2022 Freigabedatum 14.10.2022 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Förderprogramm "Dritte Orte" - 3. Genehmigung für die Förderphase 2022 ff. Beschlussorgan Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren Gremium Datum Beschluss: Der Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren beschließt auf der Grundlage des vom Rat am 08.09.2022 beschlossenen aktualisierten Förderprogramms (Vorlagen-Nr. 2048/2022) die Förderung der in der beiliegenden Anlage 1 aufgelisteten eingetragenen Vereine aus dem Kölner Stadtgebiet wie folgt: 1. Fünf Vereine erhalten eine Projektförderung für den Förderzeitraum 01.12.2022 – 30.11.2023 in Hö- he von 104.347,00 Euro. 2. Für die institutionelle Förderung des Kartäuserwall 18 Selbsthilfeprojekt e.V. wird geändert beschlos- sen, dass der Verein eine Erhöhung der Fördermittel um 3.830,00 Euro, also für die Jahre 2022 bis zum 31.12.2024 jährlich 27.830,00 Euro erhält. Bezirksvertretung 8 (Kalk) 20.10.2022 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 27.10.2022 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 07.11.2022 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 07.11.2022 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 07.11.2022 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 17.11.2022 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 108.177 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2023 a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. 3.830 € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung am 06.05.2021 das Förderprogramm „Dritte Orte“ beschlos- sen (Vorlage 0022/2021; geändert beschlossen gemäß AN/1160/2021). Am 08.09.2022 wurde eine Aktualisierung des Förderprogramms beschlossen (Vorlage 2048/2022). In den Jahren 2022 bis 2024 stehen jährlich Mittel in Höhe von insgesamt 800.000 Euro im Teilergeb- nisplan 0507- Betrieb, Unterhaltung und Förderung von Bürgerhäusern und -zentren in der Teilplanzeile 15, Transferaufwendungen, Förderung von Begegnungsinitiativen im Sinne des Förderprogramms „Drit- te Orte“, zur Verfügung, für die Jahre 2023 und 2024 unter dem Vorbehalt des Inkrafttretens der Haus- haltssatzungen 2023 ff. Mit den Beschlüssen des Ausschusses für Soziales, Seniorinnen und Senioren (4350/2021; 0313/2022) wurden Förderungen in Höhe von 537.380 Euro bewilligt. Für die verbleibenden Fördermittel in Höhe von 262.620 Euro werden entsprechend des aktualisierten Förderprogramms Förderungen kleinerer Vereine bevorzugt. Da perspektivisch eine Verteilung der Gesamtmittel auf 50% institutionelle Förderungen, 45% Projekt- förderungen und 5% für finanziell unverschuldet in Not geratene Vereine mit engem Bezug zu den Drit- ten Orten vorgesehen ist, können bis 2025 nur noch Projekte und finanziell unverschuldet in Not gerate- ne Vereine mit dem vorgenannten Bezug zu den Dritten Orten gefördert werden. 3 Der Rat hat hierzu am 08.09.2022 folgendes beschlossen: Die bisher genehmigten institutionellen För- derungen bleiben in ihrer Höhe und ihrem Förderzeitraum bestehen. Die Verteilung der Gesamtmittel wird ab der nächsten Förderperiode 2025 wie im aktualisierten Förderprogramm „Dritte Orte“, Punkt 3.4 beschrieben, umgesetzt. Ziel des Förderprogramms Dritte Orte ist es, die Schaffung weiterer Begegnungsräume zu flankieren und Träger nichtkommerzieller Begegnungsinitiativen, die als Dritte Orte das gesellschaftliche Miteinan- der im jeweiligen Stadtteil (und darüber hinaus) beleben und prägen, in ihrem bürgerschaftlichen Enga- gement für die Kölner Stadtgesellschaft zu unterstützen. Antragsberechtigt sind im Vereinsregister eingetragene Vereine mit klarem Quartiersbezug. Die Aner- kennung als gemeinnützige Einrichtung durch das zuständige Finanzamt soll nachgewiesen werden. Im Rahmen einer Liquiditätshilfe können darüber hinaus Vereine, die unverschuldet in eine finanzielle Notlage geraten sind und bereits Angebote analog des Förderprogramms Dritte Orte durchführen, mit einer einmaligen Förderung von maximal 5.000 Euro unterstützt werden. Insgesamt sind maximal 5% der Gesamtfördersumme des jeweiligen Haushaltsjahres (aktuell 40.000 Euro) möglich. Gemäß des Förderprogramms ist die maximale Förderhöhe pro Verein auf insgesamt 25.000 Euro im Jahr (institutionelle Förderung, Baukosten-/Technikzuschuss, Projektkostenzuschuss) beschränkt. Auf Grundlage der eingereichten und auf Plausibilität geprüften Anträge und Finanzpläne für das Jahr 2022 wurden die in der Anlage 1 aufgelisteten Vereine für die 3. Fördergenehmigung der Förderphase 2022 ff. berücksichtigt. Im Ergebnis werden mit der 3. Genehmigung für die Förderphase 2022 ff. fünf Projektförderungen für 2022 in Höhe von 104.347 Euro vorgeschlagen. Der Verein Kartäuserwall 18 Selbsthilfeprojekt e.V. erhält seit 2021 eine institutionelle Förderung aus dem Förderprogramm Dritte Orte. Bei der prospektiven Kostenkalkulation waren noch nicht alle Mietver- träge final unterzeichnet. Der Verein erhält bisher jährlich 24.000,00 Euro. Bei den tatsächlichen Miet- kosten entsteht eine Differenz von 3.830 Euro. Die Verwaltung empfiehlt daher, für den Verein Kartäu- serwall 18 Selbsthilfeprojekt e.V., einen Änderungsbeschluss zu fassen und die Fördersumme rückwir- kend ab dem 01.01.2022 auf 27.830 Euro zu erhöhen. Bei der Prüfung der vorgeschlagenen Förderungen für die dritte Fördergenehmigung wurde seitens der Verwaltung Wert darauf gelegt, dass sich die Fördermaßnahmen in die vorhandene Sozialraumland- schaft einfügen und diese sinnvoll ergänzen. Außerdem wurden anhand einer Bewertungsmatrix die aktualisierten Kriterien und Anforderungen des Förderprogramms gewichtet und transparent bewertet. Die verbleibenden Mittel in Höhe von 154.443 Euro (19,3 %) bleiben - entsprechend der Antragslage - ausschließlich Förderungen von Projekten kleinerer Vereine und finanziell unverschuldet in Not gerate- ner Vereine mit engem Bezug zu den Dritten Orten vorbehalten. Ziel ist es, die Fördermittel von 800.000 Euro maximal auszuschöpfen. Mit dieser Zielsetzung wird die Verwaltung das Förderprogramm Dritte Orte nochmals aktiv bewerben und auf die Fördermöglichkeiten, insbesondere für kleinere Vereine, auf- merksam machen. Inklusive der hier vorgeschlagenen Förderungen verteilen sich die Mittel insgesamt wie folgt: Förderart Laufzeit Bewilligte Mittel Prozent- anteil Projektförderungen 01.01. – 31.12.2022 / 31.11.2022 – 30.11.2023 146.847 € 18,4 % Institutionelle Förderungen (Betriebskostenzuschuss) 01.01.2022 – 31.12.2024 498.710€ 62,3 % 4 Finanzierung In den Jahren 2022 bis 2024 stehen jährlich Mittel in Höhe von insgesamt 800.000 Euro im Teilergeb- nisplan 0507- Betrieb, Unterhaltung und Förderung von Bürgerhäusern und -zentren in der Teilplanzeile 15, Transferaufwendungen, Förderung von Begegnungsinitiativen im Sinne des Förderprogramms „Drit- te Orte“, zur Verfügung; für die Jahre 2023 und 2024 unter dem Vorbehalt des Inkrafttretens der Haus- haltssatzungen 2023 ff. Mit der 3. Genehmigung für die Förderphase 2022 ff. werden anteilig Mittel in Höhe von 108.177 Euro verwendet. Hierin enthalten sind Mittel in Höhe von 3.830 Euro für den Änderungsbeschluss des Vereins Kartäu- serwall 18 Selbsthilfeprojekt e.V. Die ab 2023 auf dieser Basis erforderlichen Aufwendungen wird das Dezernat V – Soziales, Gesundheit und Wohnen im Rahmen der Haushaltsplanaufstellungsprozesse 2023 ff. innerhalb der dann jeweils zugewiesenen Budgets, ggf. durch Umschichtungen, vorsehen. Anlagen Anlage 1 – 3. Fördergenehmigung 2022 aus Förderprogramm „Dritte Orte“
Anlage 0 - Dringlichkeitsbegründung für Vorlage 2631-2022
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Anlage 0 Begründung der Dringlichkeit (Vorlage Nr. 2631/2022) Das aktualisierte Förderprogramm „Dritte Orte“ wurde im Rat am 08.09.2022 beschlossen. Die bereits vorliegenden Anträge sollten auf Grundlage des aktualisierten Förderprogramms bewertet werden. Außerdem sollten Vereine mit der Pressemitteilung vom 09.09.2022 noch die Möglichkeit erhalten, kurzfristig Anträge stellen zu können. Ziel war es, die der Verwaltung vorliegenden Anträge in die Beschlussvorlage einfließen zu lassen. Daher war eine fristgerechte Vorlage nicht möglich. Bei einer Verzögerung können die noch zur Verfügung stehenden Mittel für das Haushaltsjahr 2022 nicht ausgeschöpft und die Anträge können dem Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren erst wieder 2023 zur Beschlussfassung vorgelegt werden.
Sachstandsbericht Rat /Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle
V/506
Vorlagen-Nummer
2631/2022
Stand: 01.06.2023
Sachstandsbericht
Förderprogramm "Dritte Orte" - 3. Genehmigung für die Förderphase 2022 ff.
Status in Bearbeitung
erledigt
Beschluss:
Der Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren beschließt auf der Grundlage des vom
Rat am 08.09.2022 beschlossenen aktualisierten Förderprogramms (Vorlagen-Nr. 2048/2022)
die Förderung der in der beiliegenden Anlage 1 aufgelisteten eingetragenen Vereine aus dem
Kölner Stadtgebiet wie folgt:
1. Fünf Vereine erhalten eine Projektförderung für den Förderzeitraum 01.12.2022 –
30.11.2023 in Höhe von 104.347,00 Euro.
2. Für die institutionelle Förderung des Kartäuserwall 18 Selbsthilfeprojekt e.V. wird geändert
beschlossen, dass der Verein eine Erhöhung der Fördermittel um 3.830,00 Euro, also für
die Jahre 2022 bis zum 31.12.2024 jährlich 27.830,00 Euro erhält.
Aktueller Bearbeitungsstand:
Die Förderungen wurden gemäß der beschlossenen Vorlage und der in Anlage 1 aufgeführten
Förderungen bewilligt und ausgezahlt.
Nächste Schritte:
Prüfung der Verwendungsnachweise
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:
entfällt
Beratungsverlauf (6)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2631/2022
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 25.10.2022
- Erstellt
- 17.08.2022 14:54