Mandari Insight

2631/2022

Förderprogramm "Dritte Orte" - 3. Genehmigung für die Förderphase 2022 ff.

Beschlussvorlage Ausschuss 25.10.2022

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren, Sitzung am 17.11.2022, TOP 4.1

Anlage 1 Förderungen 2022-3 aus Förderprogramm Dritte Orte

· application/pdf

Ansehen

Beschlussvorlage Ausschuss

· application/pdf

Ansehen

Anlage 0 - Dringlichkeitsbegründung für Vorlage 2631-2022

· application/pdf

Ansehen

Sachstandsbericht Rat /Ausschuss

· application/pdf

Ansehen

Anlage 1 Förderungen 2022-3 aus Förderprogramm Dritte Orte

3739 Zeichen

2631/2022 - Anlage 1
3. Fördergenehmigung 2022 - Förderprogramm Dritte Orte
Baukosten-
/Technik-
zuschuss
Projekt-           
zuschuss
institutio-           
nelle 
Förderung
Stadtbezirk 1
1
Weltmusik, Klezmer & 
Ästhetik Akademie 
Integrations- und 
Begegnungszentrum e.V.
Annostraße 27-33, 50678 
Köln
Innenstadt 24.700 €
Der Verein plant in der Kölner Südstadt ein Projekt, wo Musiker:innen aus der Ukraine kostenfrei 
Gesangs- oder Musikunterricht für Kinder und Jugendliche aus der Nachbarschaft anbieten. Das 
Projektziel ist ein gemeinsames Konzert für die ganze Nachbarschaft.
2
Kartäuserwall 18 
Selbsthilfeprojekt e.V. 
Kartäuserwall 18, 50678 
Köln
Innenstadt               3.830 € 
Der Verein Kartäuserwall 18 Selbsthilfeprojekt e.V. erhält seit 2021 eine institutionelle Förderung aus 
dem Förderprogramm Dritte Orte. Bei der prospektiven Kostenkalkulation waren noch nicht alle 
Mietverträge final unterzeichnet. Der Verein erhält bisher jährlich 24.000,00 Euro. Bei den tatsächlichen 
Mietkosten entsteht eine Differenz von 3.830 Euro.
Stadtbezirk 2
3
Afina Assoziation für 
Interkulturelle und 
Nachbarschaftliche 
Arbeit e.V.                          
Bremer Str. 10, 50969 Köln
Zollstock 21.397 €
Der Verein plant in Köln-Zollstock eine Näh- und Upcycling Werkstatt. Afina e.V. bietet mit diesem 
Projekt einen interkulturellen und sozialen Raum der Vernetzung, wo durch Spaß an gemeinsamen 
Handwerksarbeiten ein klimafreundliches Alltagshandeln in der Nachbarschaft gefördert wird, wo 
Erfahrungen und Kompetenzen von einer Generation an die andere weitergegeben werden, wo Jung und 
Alt sich gegenseitig unterstützen und von- bzw. miteinander lernen.
 Kurzbeschreibung / AnmerkungenLfd.
Nr. Name des Vereins Stadtteil
Förderart
1

2631/2022 - Anlage 1
Baukosten-
/Technik-
zuschuss
Projekt-           
zuschuss
institutio-           
nelle 
Förderung
 Kurzbeschreibung / AnmerkungenLfd.
Nr. Name des Vereins Stadtteil
Förderart
Stadtbezirk 3
4
Machbarschaft Petershof 
e.V.
Liblarer Straße 1
50968 Köln             
Müngersdorf 25.000 €
Der Verein plant in Köln-Müngersdorf ein Projekt, welches sich in drei Teilprojekte aufgliedert. Ziel des 
Gesamtprojekts ist eine Vernetzung der Nachbarschaft zu unterschiedlichen Themen. Der Verein plant 
zu Beginn seiner Tätigkeiten ein offenes Café mit Sozial- und Rechtsberatung für geflüchtete Frauen und 
Kinder, ein Erzählcafé mit dem NS Dokumentationszentrum und jugendkulturelle Workshops für 
Holzarbeiten und Graffiti.
Stadtbezirk 4
5
NEOLA art projects e.V.        
Akazienweg 68, 50827 
Köln
Bickendorf 19.584 €
Der Verein wird in Köln Bickendorf mit dem Projekt KulturFrühstück ein vielseitiges, aber vor allem 
partizipativ offenes Angebot im KunstRAUM des Bildungslabors umsetzen. Hier dürfen sich die 
Besucher:innen begegnen und sich mit verschiedenen Materialien auseinandersetzen, experimentieren 
und künstlerisch tätig werden.
Stadtbezirk 8
6
Gremberger Treff e.V.                                               
Odenwaldstraße 38, 51105 
Köln
Humbolt / 
Gremberg 13.666 €
Der Gremberger Treff e. V. bietet insbesondere Senior:innen, aber auch benachteiligten 
Personengruppen, jeden Wochentag ein Frühstück und Mittagessen an. Außerdem findet wöchentlich 
die Senior:innen-Tafel statt. Der Gremberger Treff dient hierbei als Treff- und Angelpunkt in der 
Nachbarschaft. Der Verein plant ein Ernährungsprojekt, in dem die Teilnehmenden lernen können, mit 
geringen Mitteln frisch, gesund und vollwertig zu kochen. Am Ende des Projekts soll ein gemeinsames 
Kochbuch entstehen.
0 € 104.347 € 3.830 €
Höhe der 1. + 2. Fördergenehmigung
108.177 €
800.000 €
154.443 €
Höhe der 3. Fördergenehmigung
Max. Förderbudget 2022
Verbleibende Fördermittel 2022
537.380 €
2

Beschlussvorlage Ausschuss

8330 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
V/506 
 
Vorlagen-Nummer 
 2631/2022 
Freigabedatum 14.10.2022 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Förderprogramm "Dritte Orte" - 3. Genehmigung für die Förderphase 2022 ff.  
Beschlussorgan 
Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren beschließt auf der Grundlage des vom Rat am 
08.09.2022 beschlossenen aktualisierten Förderprogramms (Vorlagen-Nr. 2048/2022) die Förderung der 
in der beiliegenden Anlage 1 aufgelisteten eingetragenen Vereine aus dem Kölner Stadtgebiet wie folgt:  
 
1. Fünf Vereine erhalten eine Projektförderung für den Förderzeitraum 01.12.2022 – 30.11.2023 in Hö-
he von 104.347,00 Euro.  
 
2. Für die institutionelle Förderung des Kartäuserwall 18 Selbsthilfeprojekt e.V. wird geändert beschlos-
sen, dass der Verein eine Erhöhung der Fördermittel um 3.830,00 Euro, also für die Jahre 2022 bis 
zum 31.12.2024 jährlich 27.830,00 Euro erhält. 
 
 
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 20.10.2022 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 27.10.2022 
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 07.11.2022 
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 07.11.2022 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 07.11.2022 
Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 17.11.2022

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  108.177 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2023 
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.    3.830 € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung am 06.05.2021 das Förderprogramm „Dritte Orte“ beschlos-
sen (Vorlage 0022/2021; geändert beschlossen gemäß AN/1160/2021).  
Am 08.09.2022 wurde eine Aktualisierung des Förderprogramms beschlossen (Vorlage 2048/2022). 
 
In den Jahren 2022 bis 2024 stehen jährlich Mittel in Höhe von insgesamt 800.000 Euro im Teilergeb-
nisplan 0507- Betrieb, Unterhaltung und Förderung von Bürgerhäusern und -zentren in der Teilplanzeile 
15, Transferaufwendungen, Förderung von Begegnungsinitiativen im Sinne des Förderprogramms „Drit-
te Orte“, zur Verfügung, für die Jahre 2023 und 2024 unter dem Vorbehalt des Inkrafttretens der Haus-
haltssatzungen 2023 ff. 
 
Mit den Beschlüssen des Ausschusses für Soziales, Seniorinnen und Senioren (4350/2021; 0313/2022) 
wurden Förderungen in Höhe von 537.380 Euro bewilligt. 
Für die verbleibenden Fördermittel in Höhe von 262.620 Euro werden entsprechend des aktualisierten 
Förderprogramms Förderungen kleinerer Vereine bevorzugt.  
 
Da perspektivisch eine Verteilung der Gesamtmittel auf 50% institutionelle Förderungen, 45% Projekt-
förderungen und 5% für finanziell unverschuldet in Not geratene Vereine mit engem Bezug zu den Drit-
ten Orten vorgesehen ist, können bis 2025 nur noch Projekte und finanziell unverschuldet in Not gerate-
ne Vereine mit dem vorgenannten Bezug zu den Dritten Orten gefördert werden.

3 
Der Rat hat hierzu am 08.09.2022 folgendes beschlossen: Die bisher genehmigten institutionellen För-
derungen bleiben in ihrer Höhe und ihrem Förderzeitraum bestehen. Die Verteilung der Gesamtmittel 
wird ab der nächsten Förderperiode 2025 wie im aktualisierten Förderprogramm „Dritte Orte“, Punkt 3.4 
beschrieben, umgesetzt. 
 
Ziel des Förderprogramms Dritte Orte ist es, die Schaffung weiterer Begegnungsräume zu flankieren 
und Träger nichtkommerzieller Begegnungsinitiativen, die als Dritte Orte das gesellschaftliche Miteinan-
der im jeweiligen Stadtteil (und darüber hinaus) beleben und prägen, in ihrem bürgerschaftlichen Enga-
gement für die Kölner Stadtgesellschaft zu unterstützen. 
 
Antragsberechtigt sind im Vereinsregister eingetragene Vereine mit klarem Quartiersbezug. Die Aner-
kennung als gemeinnützige Einrichtung durch das zuständige Finanzamt soll nachgewiesen werden.  
 
Im Rahmen einer Liquiditätshilfe können darüber hinaus Vereine, die unverschuldet in eine finanzielle 
Notlage geraten sind und bereits Angebote analog des Förderprogramms Dritte Orte durchführen, mit 
einer einmaligen Förderung von maximal 5.000 Euro unterstützt werden. Insgesamt sind maximal 5% 
der Gesamtfördersumme des jeweiligen Haushaltsjahres (aktuell 40.000 Euro) möglich.  
 
Gemäß des Förderprogramms ist die maximale Förderhöhe pro Verein auf insgesamt 25.000 Euro im 
Jahr (institutionelle Förderung, Baukosten-/Technikzuschuss, Projektkostenzuschuss) beschränkt. 
 
Auf Grundlage der eingereichten und auf Plausibilität geprüften Anträge und Finanzpläne für das Jahr 
2022 wurden die in der Anlage 1 aufgelisteten Vereine für die 3. Fördergenehmigung der Förderphase 
2022 ff. berücksichtigt.  
 
Im Ergebnis werden mit der 3. Genehmigung für die Förderphase 2022 ff. fünf Projektförderungen für 
2022 in Höhe von 104.347 Euro vorgeschlagen.  
 
Der Verein Kartäuserwall 18 Selbsthilfeprojekt e.V. erhält seit 2021 eine institutionelle Förderung aus 
dem Förderprogramm Dritte Orte. Bei der prospektiven Kostenkalkulation waren noch nicht alle Mietver-
träge final unterzeichnet. Der Verein erhält bisher jährlich 24.000,00 Euro. Bei den tatsächlichen Miet-
kosten entsteht eine Differenz von 3.830 Euro. Die Verwaltung empfiehlt daher, für den Verein Kartäu-
serwall 18 Selbsthilfeprojekt e.V., einen Änderungsbeschluss zu fassen und die Fördersumme rückwir-
kend ab dem 01.01.2022 auf 27.830 Euro zu erhöhen. 
 
Bei der Prüfung der vorgeschlagenen Förderungen für die dritte Fördergenehmigung wurde seitens der 
Verwaltung Wert darauf gelegt, dass sich die Fördermaßnahmen in die vorhandene Sozialraumland-
schaft einfügen und diese sinnvoll ergänzen. Außerdem wurden anhand einer Bewertungsmatrix die 
aktualisierten Kriterien und Anforderungen des Förderprogramms gewichtet und transparent bewertet. 
 
Die verbleibenden Mittel in Höhe von 154.443 Euro (19,3 %) bleiben - entsprechend der Antragslage - 
ausschließlich Förderungen von Projekten kleinerer Vereine und finanziell unverschuldet in Not gerate-
ner Vereine mit engem Bezug zu den Dritten Orten vorbehalten. Ziel ist es, die Fördermittel von 800.000 
Euro maximal auszuschöpfen. Mit dieser Zielsetzung wird die Verwaltung das Förderprogramm Dritte 
Orte nochmals aktiv bewerben und auf die Fördermöglichkeiten, insbesondere für kleinere Vereine, auf-
merksam machen. 
 
Inklusive der hier vorgeschlagenen Förderungen verteilen sich die Mittel insgesamt wie folgt: 
 
 
Förderart 
 
 
Laufzeit 
 
Bewilligte Mittel 
 
Prozent-
anteil 
 
Projektförderungen 
 
 
01.01. – 31.12.2022 / 
31.11.2022 – 30.11.2023 
 
146.847 € 
 
18,4 % 
 
Institutionelle Förderungen 
(Betriebskostenzuschuss) 
 
 
01.01.2022 – 31.12.2024 
 
498.710€ 
 
62,3 %

4 
 
 
Finanzierung 
In den Jahren 2022 bis 2024 stehen jährlich Mittel in Höhe von insgesamt 800.000 Euro im Teilergeb-
nisplan 0507- Betrieb, Unterhaltung und Förderung von Bürgerhäusern und -zentren in der Teilplanzeile 
15, Transferaufwendungen, Förderung von Begegnungsinitiativen im Sinne des Förderprogramms „Drit-
te Orte“, zur Verfügung; für die Jahre 2023 und 2024 unter dem Vorbehalt des Inkrafttretens der Haus-
haltssatzungen 2023 ff. 
 
Mit der 3. Genehmigung für die Förderphase 2022 ff. werden anteilig Mittel in Höhe von 108.177 Euro 
verwendet.  
Hierin enthalten sind Mittel in Höhe von 3.830 Euro für den Änderungsbeschluss des Vereins Kartäu-
serwall 18 Selbsthilfeprojekt e.V. 
 
Die ab 2023 auf dieser Basis erforderlichen Aufwendungen wird das Dezernat V – Soziales, Gesundheit 
und Wohnen im Rahmen der Haushaltsplanaufstellungsprozesse 2023 ff. innerhalb der dann jeweils 
zugewiesenen Budgets, ggf. durch Umschichtungen, vorsehen. 
 
 
Anlagen 
 
Anlage 1 – 3. Fördergenehmigung 2022 aus Förderprogramm „Dritte Orte“

Anlage 0 - Dringlichkeitsbegründung für Vorlage 2631-2022

812 Zeichen

Anlage 0 
 
 
Begründung der Dringlichkeit (Vorlage Nr. 2631/2022) 
 
Das aktualisierte Förderprogramm „Dritte Orte“ wurde im Rat am 08.09.2022 
beschlossen. 
Die bereits vorliegenden Anträge sollten auf Grundlage des aktualisierten 
Förderprogramms bewertet werden. Außerdem sollten Vereine mit der 
Pressemitteilung vom 09.09.2022 noch die Möglichkeit erhalten, kurzfristig Anträge 
stellen zu können. 
 
Ziel war es, die der Verwaltung vorliegenden Anträge in die Beschlussvorlage 
einfließen zu lassen. Daher war eine fristgerechte Vorlage nicht möglich.  
 
Bei einer Verzögerung können die noch zur Verfügung stehenden Mittel für das 
Haushaltsjahr 2022 nicht ausgeschöpft und die Anträge können dem Ausschuss für 
Soziales, Seniorinnen und Senioren erst wieder 2023 zur Beschlussfassung 
vorgelegt werden.

Sachstandsbericht Rat /Ausschuss

1204 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
V/506 
 
 
Vorlagen-Nummer 
2631/2022
Stand: 01.06.2023 
Sachstandsbericht  
Förderprogramm "Dritte Orte" - 3. Genehmigung für die Förderphase 2022 ff. 
Status    in Bearbeitung 
 
    erledigt 
 
 
Beschluss: 
Der Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren beschließt auf der Grundlage des vom 
Rat am 08.09.2022 beschlossenen aktualisierten Förderprogramms (Vorlagen-Nr. 2048/2022) 
die Förderung der in der beiliegenden Anlage 1 aufgelisteten eingetragenen Vereine aus dem 
Kölner Stadtgebiet wie folgt:  
 
1. Fünf Vereine erhalten eine Projektförderung für den Förderzeitraum 01.12.2022 – 
30.11.2023 in Höhe von 104.347,00 Euro.  
 
2. Für die institutionelle Förderung des Kartäuserwall 18 Selbsthilfeprojekt e.V. wird geändert 
beschlossen, dass der Verein eine Erhöhung der Fördermittel um 3.830,00 Euro, also für 
die Jahre 2022 bis zum 31.12.2024 jährlich 27.830,00 Euro erhält. 
 
 
 
Aktueller Bearbeitungsstand: 
Die Förderungen wurden gemäß der beschlossenen Vorlage und der in Anlage 1 aufgeführten 
Förderungen bewilligt und ausgezahlt. 
 
Nächste Schritte: 
Prüfung der Verwendungsnachweise 
 
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:  
entfällt

Beratungsverlauf (6)

20.10.2022 Bezirksvertretung 8 (Kalk)
TOP 8.2.5 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
27.10.2022 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 3.11 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
07.11.2022 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal)
TOP 9.2.5 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
07.11.2022 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)
TOP 10.6 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
07.11.2022 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 9.2.3 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
17.11.2022 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
TOP 4.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2631/2022
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
25.10.2022
Erstellt
17.08.2022 14:54