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1102/2019

4. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes (FNP) im Stadtbezirk 6, Köln-Chorweiler,Arbeitstitel: Teilraum Nordwest, Wohnbauflächen in Köln-Esch/ Auweiler; hier: Feststellungsbeschluss

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 14.01.2021

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 10.09.2020, TOP 11.2

Anlage 5

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Ansehen

Beschlussvorlage Rat

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Ansehen

Anlage 2

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Ansehen

Anlage 6, Auszug BV 6 vom 20.08.2020

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Ansehen

Anlage 4

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Ansehen

Anlage 3

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Ansehen

Anlage 1

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Ansehen

Anlage 5

13102 Zeichen

4. FNP-Fortschreibung Köln Nordwest, Wohnbauflächen in Köln-Esch/ Au weiler
Stellungnahmen der  
Öffentlichkeit und  
der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange  
zu den geplanten Fortschreibungen in Köln-Esch/ Auweiler 
im Rahmen der  
frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit   
am 22.09.2008 im Schulzentrum Pesch, am 29.09.2008 im Bezirksrathaus in Chorweiler  
und in der Zeit vom 17.09. bis 15.10.2008, 
sowie zur 1. Offenlage,
eingegangen während der Offenlage in der Zeit vom 04.02. bi
s 03.03.2010, 
mit Entscheidungsvorschlag der Verwaltung für den Rat. 
Im Rahmen der 2. Offenlage in der Zeit vom 26.04. bis 25.05.2011 
sind zu den geplanten Fortschreibungen in Köln-Esch/ Auweiler  
keine Stellungnahmen der Öffentlichkeit oder  
der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangen.
Anlage 5

4. FNP-Fortschreibung Köln Nordwest, Wohnbauflächen in Köln-Esch/ Auweiler 
Seite 1  
Kurzfassung der Anregungen und Stellungnahme der Verwaltung 
 
Stellungnahmen von Bürgerinnen und Bürgern zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit 
 
 
Themen-
schwerpunkt 
Stellung-
nahme Nr. 
Anregungen und Bedenken zu 
den geplanten Fortschreibungen 
in Köln-Esch/ Auweiler 
Beschluss der Bezirksvertretung 
Chorweiler vom 29.01.2009 
Stellungnahme/ Entscheidungsvorschlag für 
den Rat 
 
Umgehungs-
straße Esch 
 
P* 10 
 
C* 3 
 
Die geplante Ortsumgehung würde Esch 
entlasten. (P 10) 
An der Straße Am Baggerfeld wird Lärm 
befürchtet. (C 3) 
 
Das in Aussicht gestellte Verkehrskonzept 
"Kölner Norden" soll im Jahr 2009 der 
Bezirksvertretung vorgestellt werden. 
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Der Rat 
der Stadt Köln hat in seiner Sitzung am 24.11.2011 
beschlossen, dass die Umgehungsstraße Esch aus der 4. 
Fortschreibung des Flächennutzungsplans herausgenommen 
werden soll.  
Die Umgehungsstraße beruht auf einer im Rahmen der 
Interkommunalen Integrierten Raumanalyse (IIRA) 
entwickelten abgestimmten Verkehrskonzeption. 
Im Rahmen weiterer Bauflächenentwicklungen im Kölner 
Norden (Blumenberg West) soll die Verkehrssituation im 
Kölner Nordwesten vorab verbindlicher Bauleitplanungen in 
einer großräumlichen Untersuchung der Verkehrsnetze 
erneut analysiert werden. Die in diesem Zusammenhang zu 
erwartenden Erkenntnisse über die Leistungsfähigkeit der 
vorhandenen Verkehrsinfrastruktur in den Ortsteilen Esch 
und Auweiler sollen vor weiteren Entscheidungen über 
Verkehrsinfrastrukturplanungen abgewartet werden. 
 
Stadtbahntrasse P 4, P 5, P 9, 
C 4 
Es werden Bedenken wegen des geplanten 
Trassenverlaufs der Stadtbahnlinie in 
Auweiler geäußert.  
Die Trassenfreihaltung für die Verlängerung 
der Stadtbahn soll gemäß vorliegendem 
Beschluss berücksichtigt werden. 
Die Bedenken werden nicht geteilt. Die Trassendarstellung 
erfolgt in schematischen Varianten und ist den Anlageplänen 
zur Begründung zu entnehmen. Die Haltestellen sollen dabei 
grundsätzlich gut erreichbar sein. 
 
Nahversorgung/ 
Wohnbaufläche 
(607d)  
 
P 7, P 9 
P 11 
Wird es eine Alternative für den geplanten 
Nahversorgungsstandort (W 607d) geben? 
(P 7, P 9) 
Esch ist gut versorgt. Ein weiterer 
Versorger kann in das Baugebiet Auweiler 
Ost (W 607 e) integriert werden. (P 11) 
Förderung der Nahversorgung in Auweiler/ 
Esch; 
Fläche W 607 d in Esch/Auweiler soll der 
Wohnbauflächenerweiterung mit 
Nahversorgung dienen. Eine weitere 
Fläche (bis zur frühzeitigen Beteiligung W 
607 c genannt, danach nicht weiter 
aufgeführt) soll zwecks Belüftung nicht 
Der Hinweis wird beachtet. Die Vorabstimmungen zur 
Regionalplanänderung zeigten, dass die Ausweisung der 
Wohnbaufläche „Esch-Versorgungsbereich“ (W 607d) an der 
Auweiler Straße, mit der die Ansiedlung von Einzelhandel 
zwischen den beiden Ortsteilen verbunden wurde, keine 
Unterstützung auf Regionalplanebene fand. Erweiterungen 
der Ortslagen sollten zwar grundsätzlich ermöglicht werden; 
das Zusammenwachsen der Ortslagen soll jedoch verhindert

4. FNP-Fortschreibung Köln Nordwest, Wohnbauflächen in Köln-Esch/ Auweiler 
Seite 2 
bebaut werden. werden. 
Die Ansiedlung eines Versorgers innerhalb Auweilers ist in 
der Fläche Auweiler Ost (W 607 e) grundsätzlich möglich. 
 
Busverkehr P 12 Eine Nachtbuslinie nach Esch wäre 
ausreichend. Im Moment muss man die 
Innenstadt um 23 Uhr verlassen, um den 
letzten Bus zu bekommen. 
Verbesserung des ÖPNV (vor allem Bus) 
mit Park-and-Ride in Pesch, Esch/Auweiler 
Der Hinweis wurde beachtet. In den Ortsteilen Esch und 
Auweiler verkehren nachts ungefähr stündlich Buslinien mit 
Anschluss an Stadtbahn und S-Bahn in Chorweiler. 
P*: Stellungnahme im Rahmen der Veranstaltung in Pesch am 22.09.2008, C*: Stellungnahme im Rahmen der Veranstaltung in Chorweiler am 29.09.2008; Schriftliche Stellungnahmen: keine 
 
 
Stellungnahmen von Bürgerinnen und Bürgern zur 1. Offenlage 
 
 
Themen-
schwerpunkt 
Stellung-
nahme Nr. 
Anregungen und Bedenken zu den geplanten 
Fortschreibungen in Köln-Esch/ Auweiler Stellungnahme/ Entscheidungsvorschlag für den Rat 
 
Umgehungs-
straße Esch 
 
6-008, 6-013 Es wird die Streichung der Trasse gewünscht, da (013) der 
vorhandene Verkehr überwiegend aus Ziel-und Quellverkehr entsteht, 
die Landschaft zerstört wird, das Vorhaben zu teuer ist und (008) 
Kaufkraft aus Esch herauszieht. 
Der Anregung wird entsprochen. Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung 
am 24.11.2011 beschlossen, dass die Umgehungsstraße Esch aus der 4. 
Fortschreibung des Flächennutzungsplans herausgenommen werden soll.  
Die Umgehungsstraße beruht auf einer im Rahmen der Interkommunalen 
Integrierten Raumanalyse (IIRA) entwickelten abgestimmten Verkehrskonzeption. 
Im Rahmen weiterer Bauflächenentwicklungen im Kölner Norden (Blumenberg 
West) soll die Verkehrssituation im Kölner Nordwesten vorab verbindlicher 
Bauleitplanungen in einer großräumlichen Untersuchung der Verkehrsnetze 
erneut analysiert werden. Die in diesem Zusammenhang zu erwartenden 
Erkenntnisse über die Leistungsfähigkeit der vorhandenen Verkehrsinfrastruktur 
in den Ortsteilen Esch und Auweiler sollen vor weiteren Entscheidungen über 
Verkehrsinfrastrukturplanungen abgewartet werden. 
 
Arrondierung 
Auweiler 
Nordwest 
6-011 Die vorgesehene W-Flächen-Erweiterung wird begrüßt. Eine zügige 
Rechtskraft des Bebauungsplanes wird gewünscht. Die Aussage wird zur Kenntnis genommen.

4. FNP-Fortschreibung Köln Nordwest, Wohnbauflächen in Köln-Esch/ Auweiler 
Seite 3 
Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange zur 1. Offenlage 
 Themen-
schwerpunkt 
Stellung-
nahme von 
Anregungen und Bedenken zu den geplanten 
Fortschreibungen in Köln-Esch/ Auweiler
 
Stellungnahme/ Entscheidungsvorschlag für den Rat 
 Arrondierungen
Esch/ Auweiler 
 
Bezirks-
planungs-
behörde 
 
Der Ort Auweiler und die Erweiterungen sind im Regionalplan nicht als 
Siedlungsbereich dargestellt, eine Regionalplan-Änderung ist 
erforderlich. 
Der Hinweis wird beachtet. Das Bauleitplanverfahren für die geplanten 
Erweiterungen von Wohnbauflächen im  Stadtteil Esch/ Auweiler wurde mit der 
4. Fortschreibung des FNPs bis zur 2. Offenlage (26.04.2011 bis 25.05.2011) 
geführt und vom Feststellungsbeschluss im Rat am 24.11.2011 gemäß § 5 Abs. 
1 Satz 2 Baugesetzbuch ausgenommen, um die geänderte Flächendarstellung 
zu einem späteren Zeitpunkt vorzunehmen. Mit der Aufstellung der 23. Änderung 
des Regionalplans liegt nun die Voraussetzung vor, das 
Flächennutzungsplanverfahren für den Bereich Köln-Esch/ Auweiler zum 
Abschluss zu bringen. 
 Autobahnvoll-
anschluss Esch  
 
HLB  Es werden erhebliche Bedenken gegen den Vollanschluss geäußert. Die Bedenken werden nicht geteilt. Nach eingehender verkehrsplanerischer 
Untersuchung ist nur der dargestellte Anschluss möglich. 
Der geplante Autobahnanschluss beruht auf einer im Rahmen der 
Interkommunalen Integrierten Raumanalyse (IIRA) entwickelten abgestimmten 
Verkehrskonzeption. 
Im Rahmen weiterer Bauflächenentwicklungen im Kölner Norden (Blumenberg 
West) soll die Verkehrssituation im Kölner Nordwesten vorab verbindlicher 
Bauleitplanungen in einer großräumlichen Untersuchung der Verkehrsnetze 
erneut analysiert werden. Die in diesem Zusammenhang zu erwartenden 
Erkenntnisse über die Leistungsfähigkeit der vorhandenen Verkehrsinfrastruktur 
in den Ortsteilen Esch und Auweiler sollen vor weiteren Entscheidungen über 
Verkehrsinfrastrukturplanungen abgewartet werden. 
 Wohnbauflächen 
Auweiler  
(607 b,e,f) 
 
HLB  
 
Es werden erhebliche Bedenken gegen alle W-Flächen wegen einer 
idyllischen, dörflichen Ortslage, einem hohen Flächenverbrauch, 
zunehmender Versiegelung, zusätzlichen Verkehre und der 
Veränderung des Kleinklimas geäußert. Auweiler ist im Regionalplan 
nicht als Siedlungsbereich dargestellt. 
Die Bedenken werden nicht geteilt. Das zwischen 2015 und 2018 
durchgeführte und inzwischen abgeschlossene Regionalplanverfahren ergab 
keine maßgeblichen neuen Erkenntnisse, die der grundsätzlichen Zielsetzung 
des Flächennutzungsplanverfahrens zur Ausweisung neuer Wohnbauflächen 
in Köln-Esch/ Auweiler entgegenstehen. Vielmehr werden die im 
Flächennutzungsplanverfahren auf politischer Ebene gefassten Beschlüsse 
zur ausreichenden Schaffung von Wohnraum in allen Stadtteilen durch die 
Regionalplanung gestützt. Köln stellt unverändert eine stark wachsende 
Region dar, in der die Schaffung von Wohnraum ein zentrales 
gesamtgesellschaftliches Erfordernis darstellt.  
Auch im Rahmen des Regionalplanverfahrens wurden aus der Öffentlichkeit

4. FNP-Fortschreibung Köln Nordwest, Wohnbauflächen in Köln-Esch/ Auweiler 
Seite 4 
insbesondere Sorgen um zusätzliche Verkehrsbelastungen, eine mangelnde 
Infrastrukturausstattung und den Verlust der dörflichen Idylle geäußert. 
Esch und Auweiler sind dörflich geprägt. Eine Weiterentwicklung des 
Einzelhandelsangebotes und ein Ausbau der technischen und sozialen 
Infrastruktur kann nur bei entsprechender Bevölkerungszahl gelingen. 
Gleiches gilt für den Anschluss an einen ÖPNV mit dichteren Frequenzen.  
Dabei die richtige Balance zwischen dem gewünschten Erhalt des Erbes einer 
bäuerlichen Kulturlandschaft und den Konsequenzen einer voran schreitenden 
Suburbanisierung zu finden, ist die gestellte Aufgabe der Bauleitplanung. Es 
darf dabei nicht außer Acht gelassen werden, dass eine Vielzahl der 
momentan existierenden Verkehre auch Versorgungs- oder Bring- und 
Holfahrten sind. Bei entsprechendem Angebot vor Ort würden voraussichtlich 
zumindest einige davon entfallen können.  
Die Verkehrssituation wird vorab verbindlicher Bauleitplanungen im Rahmen 
einer großräumlichen Untersuchung der Verkehrsnetze im Kölner Nordwesten 
analysiert. Die in diesem Zusammenhang zu erwartenden Erkenntnisse über 
die Leistungsfähigkeit der vorhandenen Verkehrsinfrastruktur in den Ortsteilen 
Esch und Auweiler sollen zunächst abgewartet werden. Gegebenenfalls 
entstehen hieraus weitere Fragestellungen, die in kleinräumlichen 
Untersuchungen vorhabenbezogen näher betrachtet werden müssen. 
Diese Verkehrsuntersuchung dient auch als eine Grundlage für ein 
kooperatives Verfahren zur Entwicklung einer städtebaulichen 
Gesamtkonzeption (Freiraum und Erholung, Verkehr, Versorgung + 
Zentrenbildung, soziale Infrastruktur, Wohnen usw.) für den Ortsteil Auweiler, 
der aufgrund der Größe und Lage der neu ausgewiesenen Wohnbauflächen 
insbesondere Potenzial zur Ansiedlung von der Nahversorgung dienendem 
Einzelhandel bietet.   
 Nahversorgung/ 
Wohnbaufläche 
(607d)  
 
HLB Es werden erhebliche Bedenken wegen der Überschreitung von 
Grenzen der Grünstruktur, Ackerfauna und Fledermausleitlinie entlang 
des Randkanals geäußert. 
Der Hinweis wird beachtet. Die Vorabstimmungen zur Regionalplanänderung 
zeigten, dass die Ausweisung der Wohnbaufläche „Esch-Versorgungsbereich“ 
(W 607d) an der Auweiler Straße, mit der die Ansiedlung von Einzelhandel 
zwischen den beiden Ortsteilen verbunden wurde, keine Unterstützung auf 
Regionalplanebene fand. Erweiterungen der Ortslagen sollten zwar 
grundsätzlich ermöglicht werden; das Zusammenwachsen der Ortslagen soll 
jedoch verhindert werden. 
 Umgehungs-
straße Esch 
HLB Es werden erhebliche Bedenken gegen die Ortsumgehung geäußert. Der Hinweis wird beachtet. Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung am 
24.11.2011 beschlossen, dass die Umgehungsstraße Esch aus der 4.

4. FNP-Fortschreibung Köln Nordwest, Wohnbauflächen in Köln-Esch/ Auweiler 
Seite 5 
 Fortschreibung des Flächennutzungsplans herausgenommen werden soll.  
Die Umgehungsstraße beruht auf einer im Rahmen der Interkommunalen 
Integrierten Raumanalyse (IIRA) entwickelten abgestimmten 
Verkehrskonzeption. 
Im Rahmen weiterer Bauflächenentwicklungen im Kölner Norden (Blumenberg 
West) soll die Verkehrssituation im Kölner Nordwesten vorab verbindlicher 
Bauleitplanungen in einer großräumlichen Untersuchung der Verkehrsnetze 
erneut analysiert werden. Die in diesem Zusammenhang zu erwartenden 
Erkenntnisse über die Leistungsfähigkeit der vorhandenen Verkehrsinfrastruktur 
in den Ortsteilen Esch und Auweiler sollen vor weiteren Entscheidungen über 
Verkehrsinfrastrukturplanungen abgewartet werden.

Beschlussvorlage Rat

10603 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VI/61/1 
611/1 Kohl Az 
Vorlagen-Nummer 
 1102/2019 
Freigabedatum 
25.05.2020  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
4. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes (FNP) im Stadtbezirk 6, Köln-Chorweiler, 
Arbeitstitel: Teilraum Nordwest, Wohnbauflächen in Köln-Esch/ Auweiler 
hier: Feststellungsbeschluss 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Rat 
  
1. Beschließt über die während der 1. Offenlage zur 4. Fortschreibung des Flächennutzungsplans 
(FNP) zum Stadtteil Köln-Esch/ Auweiler eingegangenen Stellungnahmen gemäß der Anlage 5 
und stellt fest, dass während der 2. Offenlage gegen die 4. Fortschreibung des Flächennutzungs-
planes (FNP) zum Stadtteil Köln-Esch/ Auweiler von den Trägern öffentlicher Belange sowie aus 
der Öffentlichkeit keine FNP-relevanten Anregungen vorgebracht wurden, 
2. stellt die 4. Fortschreibung des FNP - Arbeitstitel: Teilraum Nordwest, einschließlich der Wohn-
bauflächen in Köln-Esch/ Auweiler - mit der gemäß § 5 Absatz 5 Baugesetzbuch beigefügten Be-
gründung fest, 
3. beauftragt die Verwaltung, für den Ortsteil Auweiler vorab verbindlicher Bauleitplanung ein koope-
ratives Verfahren zur Entwicklung einer städtebaulichen Planungskonzeption durchzuführen. 
 
 
 
Stadtentwicklungsausschuss 16.06.2020 
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 20.08.2020 
Rat 10.09.2020

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
Begründung 
Das Bauleitplanverfahren für die geplanten Wohnbauflächen im Stadtteil Köln-Esch/ Auweiler wurde 
mit der 4. Fortschreibung des FNPs bis zur 2. Offenlage (26.04.2011 bis 25.05.2011) geführt und vom 
Feststellungsbeschluss im Rat am 24.11.2011 gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2 Baugesetzbuch ausgenom-
men, um die geänderte Flächendarstellung zu einem späteren Zeitpunkt vorzunehmen. Der Grund für 
diese Vorgehensweise lag in der erforderlichen Änderung des Regionalplans, der den Ortsteil Auwei-
ler nicht als Allgemeinen Siedlungsbereich auswies. Mit der Aufstellung der 23. Änderung des Regio-
nalplans liegt nun die Voraussetzung vor, das Flächennutzungsplanverfahren für den Bereich Köln-
Esch/ Auweiler zum Abschluss zu bringen. 
 
Der Flächennutzungsplan (FNP) ist mit seiner 1. Ergänzung seit dem 27.12.1984 planungsverbind-
lich. 
 
Im Rahmen der "Zukunftsinitiative Stadtregion Köln-Rhein-Erft" entstand eine "Interkommunale Inte-
grierte Raumanalyse" (IIRA), die für den linksrheinischen Teilraum Nordwest die wesentlichen Ziele 
der räumlichen Flächenentwicklung als Vorentwurf der FNP-Fortschreibung entwickelte. 
 
Auf dieser Grundlage und einer anschließenden Präzisierung für den Teilraum Nordwest des Kölner 
Stadtgebietes wurden drei Veranstaltungen im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung 
gemäß Baugesetzbuch (BauGB) durchgeführt. 
 
Eine erste Offenlage fand in der Zeit vom 03.02. bis 04.03.2010 statt. Die Auswertung der Ergebnisse 
machte eine Überarbeitung der Plandarstellungen und eine zweite Offenlage erforderlich. Die zu den 
geplanten Fortschreibungen in Köln-Esch/ Auweiler eingegangenen Stellungnahmen sind Anlage 5 zu 
entnehmen. 
 
Die 2. Offenlage fand in der Zeit vom 26.04. bis 25.05.2011 statt. In der 2. Offenlage sind keine Stel-
lungnahmen zu den geplanten Fortschreibungen in Köln-Esch/ Auweiler eingegangen. 
Mit dem Feststellungsbeschluss am 24.11.2011 hat der Rat auch beschlossen, die ursprünglich ge-
plante Umgehungsstraße Esch (607/1) aus der 4. Fortschreibung des Flächennutzungsplans für den 
Teilraum Nordwest herauszunehmen sowie den Antrag auf Änderung des Regionalplans für den Be-
reich des Ortsteils Auweiler mit der Umwandlung der Darstellung von Freiraum in Allgemeinen Sied-
lungsbereich zu stellen. 
 
Die Darstellung neuer Wohnbauflächen in den Ortslagen Esch und Auweiler wurde von der am 
21.03.2012 erfolgten Genehmigung der 4. Fortschreibung des Flächennutzungsplans durch die Be-
zirksregierung Köln ausgenommen. 
 
Die Stadt Köln hat mit Schreiben vom 09.04.2014 angeregt, den Regionalplan Köln, Teilabschnitt 
Region Köln, für die Stadt Köln im Stadtteil Köln-Esch/ Auweiler zu ändern, um die Voraussetzung zur 
bauleitplanerischen Vorbereitung von Flächen zur Deckung des Wohnflächenbedarfs zu schaffen. 
 
Die Vorabstimmungen zur Regionalplanänderung zeigten, dass die Ausweisung der Wohnbaufläche

3 
"Esch-Versorgungsbereich" (W 607d) an der Auweiler Straße, mit der die Ansiedlung von Einzelhan-
del zwischen den beiden Ortsteilen verbunden wurde, keine Unterstützung auf Regionalplanebene 
fand. Erweiterungen der Ortslagen sollten zwar grundsätzlich ermöglicht werden; eine weitere Zer-
siedlung der Landschaft und das Zusammenwachsen der Ortslagen soll jedoch verhindert werden.  
Die 23. Änderung des Regionalplans umfasste daher die Ausweisung eines Allgemeinen Siedlungs-
bereichs für den Ortsteil Auweiler (einschließlich des bereits bebauten Bereichs "Auweiler-West"/ 
W 607g) sowie für die geplanten Wohnbauflächen in "Esch Nordwest" (W 607a) zwischen Johannes-
Prassel-Straße und Auf dem Driesch, in "Auweiler Nordwest" im Bereich der Greesberger Straße (W 
607b) und "Auweiler Ost und Süd" zwischen Hermann-Löns-Straße, Pescher Straße und Auweiler-
weg (W 607e + f). 
 
Der Regionalrat fasste den Erarbeitungsbeschluss zur Änderung des Regionalplans am 25.09.2015. 
Die 23. Änderung des Regionalplans wurde am 22.06.2018 im Regionalrat aufgestellt und öffentlich 
bekannt gemacht im Gesetz- und Verordnungsblatt (GV. NRW.) Nr. 26/2018 am 20.11.2018. 
 
Das zwischen 2015 und 2018 durchgeführte Regionalplanverfahren ergab keine maßgeblichen neuen 
Erkenntnisse, die der grundsätzlichen Zielsetzung des Flächennutzungsplanverfahrens zur Auswei-
sung neuer Wohnbauflächen in Köln-Esch/ Auweiler entgegenstehen. Vielmehr werden die im Flä-
chennutzungsplanverfahren auf politischer Ebene gefassten Beschlüsse zur ausreichenden Schaf-
fung von Wohnraum in allen Stadtteilen durch die Regionalplanung gestützt. Köln stellt unverändert 
eine stark wachsende Region dar, in der die Schaffung von Wohnraum ein zentrales gesamtgesell-
schaftliches Erfordernis darstellt. 
 
Im Rahmen des Regionalplanverfahrens wurden aus der Öffentlichkeit insbesondere Sorgen um zu-
sätzliche Verkehrsbelastungen, eine mangelnde Infrastrukturausstattung und den Verlust der dörfli-
chen Idylle geäußert. 
 
Esch und Auweiler sind dörflich geprägt. Eine Ansiedlung von sich tragenden Versorgern kann nur bei 
entsprechender Bevölkerungszahl und einem geeigneten noch auszubildenden Zentrum gelingen. 
Gleiches gilt für den Anschluss an einen ÖPNV mit dichteren Frequenzen. Dabei die richtige Balance 
zwischen dem gewünschten Erhalt des Erbes einer bäuerlichen Kulturlandschaft und den Konse-
quenzen einer voran schreitenden Suburbanisierung zu finden, ist die gestellte Aufgabe der Bauleit-
planung. Es darf dabei nicht außer Acht gelassen werden, dass eine Vielzahl der momentan existie-
renden Verkehre auch Versorgungs- oder Bring- und Holfahrten sind. Bei entsprechendem Angebot 
vor Ort würden voraussichtlich zumindest einige davon entfallen können. 
 
Die Verkehrssituation wird vorab verbindlicher Bauleitplanungen im Rahmen einer großräumlichen 
Untersuchung der Verkehrsnetze im Kölner Nordwesten analysiert. Die in diesem Zusammenhang zu 
erwartenden Erkenntnisse über die Leistungsfähigkeit der vorhandenen Verkehrsinfrastruktur in den 
Ortsteilen Esch und Auweiler sollen zunächst abgewartet werden. Gegebenenfalls entstehen hieraus 
weitere Fragestellungen, die in kleinräumlichen Untersuchungen vorhabenbezogen näher betrachtet 
werden müssen. 
 
Diese Verkehrsuntersuchung dient auch als eine Grundlage für ein kooperatives Verfahren zur Ent-
wicklung einer städtebaulichen Gesamtkonzeption (Freiraum und Erholung, Verkehr, Versorgung, 
soziale Infrastruktur, Wohnen usw.) für den Ortsteil Auweiler, der aufgrund der Größe und Lage der 
neu ausgewiesenen Wohnbauflächen insbesondere Potenzial zur Ansiedlung von der Nahversorgung 
dienendem Einzelhandel bietet. 
 
Die Umsetzung der FNP-Fortschreibung hat voraussichtlich negative Auswirkungen auf den Klima-
schutz durch die Emission von Kohlenstoffmonoxid (CO), das durch Oxidation zum Klimaschadgas 
Kohlendioxid (CO2) wird. 
Auf der Ebene des Flächennutzungsplanes lassen sich die Auswirkungen auf den Klimaschutz noch 
nicht ausreichend abschätzen und Maßnahmen zur Minderung der Emissionen nicht konkret genug 
regeln. Eine Bestandsanalyse und erste Empfehlungen zur Umsetzung der Planung finden sich im 
Umweltbericht. Konkretere Auswirkungen und Minderungsmaßnahmen werden in nachfolgenden Be-
bauungsplanverfahren untersucht.

4 
Vorberatungen 
Beschluss über die IIRA und die Beteiligung der Öffentlichkeit 
StEA  24.06.2008   
Öffentlichkeitsbeteiligung zur IIRA Nordwest 
  18.09.2008  Köln-Lövenich 
  22.09.2008  Köln-Pesch 
  29.09.2008  Köln-Chorweiler 
Stellungnahmen der Bezirksvertretungen zur IIRA Nordwest 
BV 3  08.12.2008 
BV 6  29.01.2009 
Anschließend wurden die Ergebnisse in die 4. Fortschreibung des FNPs eingearbeitet. 
Beschluss zur Offenlage der 4. Fortschreibung des FNPs, Teilraum Nordwest 
BV 6  20.08.2009 
AUG  27.08.2009 
BV 3  31.08.2009 
WA  03.12.2009 
StEA  08.12.2009 
1. Offenlage der 4. Fortschreibung des FNPs, Teilraum Nordwest 
  03.02. bis 04.03.2010 
Beratung über Stellungnahmen und Beschluss zur 2. Offenlage 
BV 3  06.12.2010 
BV 6  16.12.2010 
StEA  08.12.2010 
2. Offenlage der 4. Fortschreibung des FNPs, Teilraum Nordwest 
  26.04. bis 25.05.2011 
Feststellungsbeschluss über die 4. Fortschreibung des FNPs, Teilraum Nordwest 
BV 6  21.07.2011 
BV 3  19.09.2011 
StEA  06.10.2011 
Rat  24.11.2011 
Weitere Verfahrensschritte 
Genehmigung der 4. Fortschreibung des FNPs durch die Bezirksregierung 
  23.12.2011 
Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Köln 
  09.05.2012 
Regionalplanverfahren 
Antrag auf Änderung des Regionalplans an die Bezirksregierung Köln 
  09.04.2014 
Beschluss zur Erarbeitung der 23. Änderung des Regionalplans im Regionalrat 
  25.09.2015 
Beschluss zur Aufstellung der 23. Änderung des Regionalplans im Regionalrat 
  22.06.2018 
Bekanntmachung (GV.NRW. Nr. 26/2018) 
  20.11.2018  
Anlagen 
1  Lage des Änderungsbereiches  
2 Bestehende Darstellung Flächennutzungsplan 
3 Beabsichtigte Darstellung Flächennutzungsplan  
4 Begründung gemäß § 5 Absatz 5 BauGB zur 205. FNP-Änderung mit Umweltbericht 
5 Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange zur 1. Offenlage

Anlage 2

781 Zeichen

W
 
 
W
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Anlage 2
- bisherige Darstellung -
4. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes:
Teilraum Nordwest,
Wohnbauflächen in Köln-Esch/ Auweiler
0 100 20050
Meter
1:10.000M.:
Legende
Änderungsbereiche
Wohnbaufläche
Gewerbefläche
Fläche für Ver- und Entsorgung
Gemeinbedarfsfläche
Fläche für die Landwirtschaft
Fläche für die Forstwirtschaft
Grünfläche
Wasserfläche
Fläche für Hauptverkehrszüge
Vorrangflächen für Kompensationsmaßn.
Bad
Fernheizwerk
Feuerwehr
Friedhof
Gasversorgung
Grünfläche
Jugendeinrichtung
Kindereinrichtung, Standort unbestimmt
Kindereinrichtung
Kirche
Kläranlage
Landwirtschaftsfläche
Schule
Spielplatz
Spielplatz, Standort unbestimmt
Sporthalle
Sportplatz
Wasserfläche
Wasserversorgung
Sportplatz, Standort unbestimmt

Anlage 6, Auszug BV 6 vom 20.08.2020

2327 Zeichen

Geschäftsführung  
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 
Frau Büscher-Kallen 
Telefon:  (0221) 221-96313  
Fax       :  (0221) 221-96400 
E-Mail:  anja.buescher-kallen@stadt-koeln.de 
Datum: 31.08.2020 
Auszug 
aus der Niederschrift  der 52. Sitzung der Bezirksvertretung 
Chorweiler  vom 20.08.2020  
öffentlich 
9.2.2 4. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes (FNP) im Stadtbezirk 6, 
Köln-Chorweiler,  
Arbeitstitel: Teilraum Nordwest, Wohnbauflächen in Köln-Esch/ Auwei-
ler  
hier: Feststellungsbeschluss 
1102/2019 
Bezirksvertreter Herr Schott verweist auf die 26. Ratssitzung am 20.12.2016 in der 
per Beschluss zu diesem Bauprojekt eine ÖPNV-Bedarfsanalyse gefordert war, und 
diese Flächen zurückgestellt werden bis diese vorliegt. Da bis heute kein schlüssiges 
ÖPNV-Konzept vorliegt, kann der Beschlussvorlage nicht zugestimmt werden. 
 
Bezirksvertreter Herr Kleinjans bemängelt, dass Baugebiete ständig ohne ÖPNV-
Verbindungen geplant werden. Daher muss hier zunächst ein ÖPNV-Konzept vorge-
legt werden. 
 
Bezirksvertreter Herr Wefelmeier fordert die Verwaltung auf sich vor Ort kundig zu 
machen. 
 
Herr Löbach vom Stadtplanungsamt erläutert das Verfahren eines Feststellungsbe-
schlusses. 
 
Bezirksvertreter Herr Gökpinar wird die Beschlussvorlage ablehnen solange keine 
konkreten Pläne vorliegen. 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Chorweiler empfiehlt dem Rat folgenden Beschluss zu fassen: 
 
Der Rat

1. Beschließt über die während der 1. Offenlage zur 4. Fortschreibung des Flächen-
nutzungsplans (FNP) zum Stadtteil Köln -Esch/ Auweiler eingegangenen Stellung-
nahmen gemäß der Anlage 5 und stellt fest, dass während der 2. Offenlage ge-
gen die 4. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes (FNP) zum Stadtteil Köln-
Esch/ Auweiler von den Trägern öffentlicher Belange sowie aus der Öffentlichkeit 
keine FNP-relevanten Anregungen vorgebracht wurden, 
2. stellt die 4. Fortschreibung des FNP - Arbeitstitel: Teilraum Nordwest, einschließ-
lich der Wohnbauflächen in Köln-Esch/ Auweiler - mit der gemäß § 5 Absatz 5 
Baugesetzbuch beigefügten Begründung fest, 
3. beauftragt die Verwaltung, für den Ortsteil Auweiler vorab verbindlicher Bauleit-
planung ein kooperatives Verfahren zur Entwicklung einer städtebaulichen Pla-
nungskonzeption durchzuführen. 
 
Abstimmungsergebnis: 
 
Einstimmig abgelehnt

Anlage 4

372592 Zeichen

1  
ANLAGE 4 
Begründung 
4. Fortschreibung des F lächennutzungsplans 
Teilraum Köln Nordwest 
 „Wohnbauflächen in Köln -Esch/ Auweiler“ 
nach § 5 Abs.5 BauGB mit Umweltbericht nach § 2 a i.V.m. § 2 Abs.4 BauGB 
 
 
 
Inhalt 
1. Anlass, Ziel und Zweck 
 
2. Allgemeiner Teil 
 
3. Städtebauliche Planungsvorgaben 
 
4. Verkehr – Allgemein – 
 
5. Stadtteilbeschreibungen 
 
 
Anlageplan „Hochwasser“ 
Anlageplan „Örtliche Hauptverkehrszüge“ 
Anlageplan „Öffentlicher Personennahverkehr“ 
 
 
 
 
Hinweis:  
Diese Begründung beinhaltet allein die Fortschreibungen in den im zugehörigen 
Planwerk dargestellten Geltungsbereichen. Eine Fortschreibung für die am 
24.11.2011 festgestellten und mit Schreiben vom 21.03.2012 genehmigten Flächen 
erfolgt nicht. 
Das vorliegende Dokument baut auf die Begründung zum Feststellungsbeschluss 
am 24.11.2011 zur 4. Fortschreibung des FNPs, Teilraum Nordwest auf (nicht 
kursiver, in der farbigen Darstellung schwarzer Text).    
Die im Zuge des Verfahrensabschlusses für die „Wohnbauflächen in Köln-Esch/ 
Auweiler“ vorgenommenen  Ergänzungen und Änderungen sind durch 
kursive Schrift gekennzeichnet, für farbige Darstellungen zusätzlich in Grün.

2  
1. Anlass, Ziel und Zweck 
Arbeitsplatzsicherung, Wohnungsbereitstellung, Umweltschutz, Erhalt des sozialen Gefüges 
und die weitestgehende Sicherung der Funktionen und der Leistungsfähigkeit des Natur - 
haushaltes sind die wichtigsten Aufgaben, denen sich die räumlich -funktionale Stadtent- 
wicklungs- und Flächennutzungsplanung widmen muss. 
 
Das Gesamtkonzept Stadtentwicklung von 1978 lieferte als Grundstock und Planungsbasis 
einen Katalog sowohl prinzipieller Ziele als auch konkreter Maßnahmen zur Flächenentwick- 
lung. Aus ihnen – und weiteren Fachbeiträgen – entstand der Flächennutzungsplan der Stadt 
Köln, der 1982 erstmals Rechtskraft erlangte. Die damals getroffenen textlichen Aussagen 
und flächenhaften Darstellungen haben zwar zu einem Großteil noch Gültigkeit, bedürfen 
aber in wichtigen Details der Überarbeitung, da sich – vor allem im Umweltsektor – die recht- 
lichen Grundlagen erheblich und raumwirksam weiterentwickelt haben. Ebenso haben sich 
demographische Trends und Wanderungsbewegungen der Bevölkerung auf die Sozial- und 
Wirtschaftsstruktur der Sta dt über die Zeit seit 1982 ausgewirkt und fordern Flächennut - 
zungsplan relevante Reaktionen. 
 
Weiterhin verringerten sich Natur- und Erholungsräume; die Flächenversiegelung und Um - 
weltbelastungen nahmen zu. In der Konsequenz steigerten sich die Nutzungsi ntensitäten 
vorher geringer belasteter Freiflächen. Zwischenzeitlich realisierte verkehrliche Entlastungen 
zentraler Siedlungsbereiche durch Umgehungsstraßen verbesserten die Situation im Kern, 
aber schränkten in der Folge die peripheren Naherholungsmöglichkeiten ein, da die Anwoh- 
ner von ihren bisherigen Naherholungsflächen abgekoppelt wurden. Diese Beispiele belegen 
die Notwendigkeit, solche Wechselbeziehungen zwischen Siedlungs - und Freiflächen und 
den Grad der Funktionserfüllung ihrer strukturellen Einzelkomponenten präziser zu untersu- 
chen. Auf dieser Basis können Entscheidungen zur Freiraumentwicklung, zu Siedlungserwei- 
terungen und zu zukünftigen Verflechtungen räumlicher Entwicklungen vorbereitet werden. 
 
Das Werkzeug, mit dem diese Untersuchungen, Analysen und Planungsempfehlungen erar- 
beitet werden, ist die so genannte Integrierte Raumanalyse (IRA). Integriert deshalb, weil sie 
zwei Sichtweisen auf das Untersuchungsgebiet vereinigt: die der Siedlungsgeographischen 
Raumanalyse, welche die infrastrukturellen, wirtschaftlichen, sozialen und demographischen 
Potenziale des Untersuchungsraumes ermittelt, und die der Ökologischen Raumanalyse, 
welche das Untersuchungsgebiet an Hand ausgewählter Umweltmedien untersucht und be- 
wertet. 
 
Die Ergebnisse beid er Untersuchungsstränge werden zusammengeführt in den Planungs - 
empfehlungen und sind die Basis für ein nachhaltiges Flächenmanagement auf einer aktuali- 
sierten Datengrundlage. 
 
Aufgrund der räumlichen Zusammenhänge und Verflechtungen mit den Nachbarstädt en 
Hürth, Frechen und Pulheim wurde erstmals eine stadtübergreifende „Interkommunale Integ- 
rierte Raumanalyse (IIRA)“ erstellt. 
1.1.  Integrierte Raumanalyse (IRA) 
Die IRA ist eine informelle vorgezogene Planungsebene, die strukturelle Zusammenhänge 
darstellt und analytisch ermittelte Planungsempfehlungen ausspricht, die in weiteren Verfah- 
ren zu beachten sind. Sie hat in erster Linie die Aufgabe, die Komplexität des gesamten Un- 
tersuchungsraumes zu erfassen und darzustellen und zielgerichtete Aussagen für di e Ent- 
wicklung des Untersuchungsraumes zu treffen. 
 
Auf der Grundlage einer systematischen Bestandserhebung aller siedlungsgeografischen 
und ökologischen Informationen sowie der Analyse und Bewertung der siedlungsräumlichen, 
wirtschaftlichen und umweltrelevanten Erkenntnisse werden in Form von „integrierten Pla-

3  
nungsempfehlungen“ Abwägungsgrundlagen für alle weiteren Einzelplanungen bereit ge - 
stellt. 
 
Nach den abgeschlossenen Raumanalysen und Flächennutzungsplan -Fortschreibungsver- 
fahren für die Gebiete 
 
 Meschenich – Immendorf - Rondorf 
 Stammheim – Flittard – Dünnwald - Höhenhaus und 
 Porz - Süd 
 
schloss sich die Untersuchung des linksrheinischen Kölner Nordens und Westens an. 
 
In einem Konfliktplan, der in mehreren interfraktionellen Arbeitskreisen mit den Bezirksvertre- 
tungen diskutiert wurde, wurden die Probleme, Fragen und besonderen Handlungserforder- 
nisse dargestellt und Lösungsansätze in der Bezirks- oder Stadtteilbeschreibung aufgezeigt. 
 
Mit Beschlüssen der Nachbarstädte und dem Beschluss des Stadtentwicklungsausschusses 
vom 24.06.2008 wurde die IIRA abgeschlossen und über die frühzeitige Öffentlichkeitsbetei- 
ligung entschieden. Die Ergebnisse der durch die Einbeziehung des Rhein -Erft-Kreises so- 
wie der Städte Pulheim, Frechen und Hürth interkommunalen Raumanalyse wurden für den 
Teilraum Köln-Nordwest in einer frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 
BauGB, bestehend aus drei Veranstaltungen in den Bezirken Lindenthal und Chorweiler, der 
Bevölkerung vorgestellt und inhaltlich diskutiert. Die Bürgerinnen und Bürger hatten danach 
zwei Wochen Zeit, auch schriftlich ihre Anregungen vorzubringen. Nach Beratungen in den 
Bezirksvertretungen wurden am 08.12.2008 in der BV 3 und am 29.01.2009 in der BV 6 Be- 
schlüsse zur Berücksichtigung der Anregungen im weiteren Verfahren getroffen. Der Stadt- 
entwicklungsausschuss beschloss am 08.12.2009 die 4. Flächennutzungsplan - 
Fortschreibung, erarbeitet auf der Grundlage des Beschlusses zur interkommunalen IRA, 
offen zu legen. 
1.2.  Untersuchungsraum 
Begrenzung des Untersuchungsgebietes 
Die Grenze des Untersuchungsgebietes verläuft im Westen an der Stadtgrenze, im Norden 
entlang des Rheins, der Autobahn A1, dem Militärring im Osten und im Süden entlang der 
Luxemburger Straße. 
 
Allgemeine Beschreibung des Untersuchungsgebietes 
In die Untersuchung einbezogen wurden der gesamte Bezirk Chorweiler und der westliche 
Bereich des Bezirks Lindenthal sowie ein geringer Teil des Bezirks Ehrenfeld. 
 
Der Untersuchungsraum umfasst 97 Quadratkilometer (Stadtgebiet: 400 qkm) und 131.000 
Einwohner. Das entspricht einem Anteil von 24 Prozent des Stadtgebietes mit einem Ein - 
wohneranteil von 12 Prozent. Im Untersuchungsgebiet befinden sich zwei stark verdichtete 
Siedlungsschwerpunkte, der Stadtteil Chorweiler mit seinen unmittelbar angrenzenden Stadt- 
teilen sowie die Stadtteile Weiden und Lövenich mit ihren Nachbarstadtteilen. Im Übrigen 
besteht das Untersuchungsgebiet aus ländlich-dörflichen Ortsstrukturen mit mehr (beispiels- 
weise Widdersdorf) oder wenige r (beispielsweise Merkenich) starken Verstädterungser - 
scheinungen.

4  
Der Stadtbezirk Chorweiler entstand aus der ehemaligen, 1922 nach Köln eingemeindeten 
Bürgermeisterei Worringen und den in den Gemarkungen einzeln liegenden Gehöften sowie 
der Gebietsreform des Landes NRW 1975 mit den Stadtteilen Esch und Volkhoven. 
 
Nach der Wiederaufbauphase des Zweiten Weltkrieges begann ein Entwicklungsprozess vor 
allem in den stadtnahen Zonen mit wachsender Verstädterung des ländlichen Raumes, mit 
der Trennung der Funktionsbereiche Wohnen und Arbeiten und der Bildung von Unter- und 
Nebenzentren. Das einstige Bild der Siedlungsleere, welches bis in die Mitte des 19. Jahr - 
hunderts das Umland prägte, wandelte sich bis heute in einer Breite von 30 km zwischen der 
Ville im Westen und dem Bergischen Land im Osten zu einer Städteagglomeration. 
 
Prägendes Ergebnis dieses Suburbanisationsprozesses im nördlichen Untersuchungsgebiet 
ist die Entwicklung der „Neuen Stadt“. Chorweiler sollte einen Kristallisationspunkt innerhalb 
der stadtkölner Peripherie darstellen. Mit dem Bau eines „gartenstadtähnlichen Siedlungsge- 
bildes“ sollte eine eigenständige Stadteinheit mit einer klaren Gliederung der Funktionen 
Wohnen (Chorweiler, Seeberg, Heimersdorf),  Arbeiten (Gewerbegebiet Feldkassel/Langel) 
und Erholung (Fühlinger See) entstehen. Die späteren Änderungen des Gesamtkonzeptes 
führten jedoch zu einer massiven, hochgeschossigen Verdichtung des sozialen Wohnungs- 
baues mit all seinen bekannten Folgen. Stä dtebauliche Sanierungsmaßnahmen der letzten 
Jahre haben zu Verbesserungen geführt und werden weiterhin fortgesetzt. 
 
Der westliche Bereich des Stadtbezirks Lindenthal als südlicher Teil des Untersuchungs- 
raumes ist stark geprägt durch das im Rahmen der Ge bietsreform des Landes NRW 1975 
eingemeindete Siedlungsgebiet Lövenich/Weiden, den Stadtteil Junkersdorf sowie das Ge - 
werbegebiet Marsdorf. Lediglich Widdersdorf als stark expandierender Siedlungsbereich wird 
durch eine prägende Landwirtschaft umgeben. 
 
2. Allgemeiner Teil 
Die nachfolgende Begründung der Flächennutzungsplan-Fortschreibung Köln Nordwest ist in 
vier Teile gegliedert. Als erster Teil vorangestellt sind die wesentlichen Planungsvorgaben. 
Ein zweiter allgemeiner Teil beinhaltet grundsätzliche sowie gesamträumliche Aussagen zu 
den Themen Verkehr, Soziale Situation und Schule, der dritte Teil die speziellen Stadtteilbe- 
schreibungen mit den jeweiligen Änderungen. Im vierten Teil folgt die ökologische Betrach- 
tung, der Umweltbericht, mit der Untersuchung und Bewertung der Umweltbelange 
 
2.1. Darstellungsgrundsätze 
Planzeichen 
Die im Flächennutzungsplan dargestellten Planzeichen für soziale und technische Infrastruk- 
tureinrichtungen (z.B. Kindergärten, Alteneinrichtungen, Dauerkleingärten, Sportanlagen  
etc.) sind insgesamt überprüft worden. Bestehende Anlagen wurden genauer verortet, da - 
mals geplante und inzwischen an der dargestellten Stelle oder an anderem Ort realisierte 
Einrichtungen sind ergänzend aufgenommen worden. Neuplanungen aufgrund der aktuellen 
und zukünftigen Bedarfssituation werden im neuen Flächennutzungsplan dargestellt und in 
den Stadtteilbeschreibungen erläutert. 
Anpassungen und Grenzkorrekturen etc. 
 Die Fortschreibung des Flächennutzungsplanes für den Teilraum Nordwest umfasst 
auch Anpassungen und Grenzkorrekturen an solchen Stellen, wo die kartographi - 
sche Unterlage durch neue Techniken verfeinert worden ist. 
 Durch Bebauungspläne sind, ohne dass sie eine Änderungsbedarf des FNP ausge - 
löst hätten, dennoch Festsetzungen getroffen worden, die eine Flächennutzungsplan- 
Berichtigung an der Stelle erforderlich machen.

5  
 Die Planzeichen für Poststellen, Kirchen, verwaltungs- und kulturelle Einrichtungen 
sind ohne besondere textliche Erwähnung aktualisiert worden. 
 Einzelfallentscheidungen nach § 34 BauGB können im Einzelfall ebenfalls eine Flä- 
chennutzungsplan-Berichtigung nach sich ziehen. 
 Bebauungsplanaufstellungen nach § 13 a BauGB (vereinfachtes Verfahren) machen 
im Wege der Berichtigung (möglicherweise nachträglich) eine Anpassung erforderlich 
 
Die vorgenannten Fälle werden, ohne sie explizit im Begründungstext zu erwähnen, in den 
Flächennutzungsplan eingearbeitet. 
 
Darstellung von Sondergebieten für den Einzelhandel 
Aufgrund des Maßstabes und der generalisierenden Darstellungssystematik des Kölner Flä- 
chennutzungsplans werden flächenhafte Nutzungsdarstellungen in der Regel unter 0,5 ha 
nicht dargestellt (Ratsbeschluss zum Flächennutzungsplan 1982). Einzelbetriebe bis 0,5 ha 
sind deshalb überwiegend nicht dargestellt. Damit sind in der Regel alle Nahversorgungsbe- 
triebe nicht dargestellt. Darstellungsrelevant sind jedoch einzelne Einzelhandelsbetriebe und 
Agglomerationen mit einer Grundflächenausdehnung von deutlich über 0,5 ha. Sofern sie 
nicht in einem Kerngebiet oder in einer gemischten Baufläche oder Mischgebiet liegen, wer- 
den sie als Sondergebiete dargestellt 
 
 
3. Städtebauliche Planungsvorgaben 
 
3.1. Regionalplan 
Die neuen Darstellungen im Flächennutzungsplan entsprechen in weiten Teilen den Darstel- 
lungen des Regionalplanes. In folgenden Bereichen sind oder wurden Änderungen im 
Regionalplan erforderlich: 
 Wohnbauflächen im Stadtteil Esch/ Auweiler: Der Ortsteil Auweiler geht im 
Regionalplan (Stand 2011) im Freiraum auf und soll in einem Änderungsverfahren 
als „Allgemeiner Siedlungsbereich“ dargestellt werden. 
 
Mit der Aufstellung der 23. Änderung des Regionalplans, öffentlich bekannt gemacht 
im Gesetz - und Verordnungsblatt (GV.  NRW.) Nr. 26/2018 am 20.11.2018, sind die 
Ortsteile Esch und Auweiler einschließlich der geplanten Wohnbauflächen als 
Allgemeine Siedlun gsbereiche dargestellt. Die geplante Darstellung der 
Wohnbauflächen in Köln -Esch/ Auweiler ist damit an die Ziele der Raumordnung 
angepasst. 
 
3.2. Bevölkerungsentwicklung 
Mittelfristig wird die Kölner Einwohnerzahl gemäß der neuesten Einwohnerprognose 2025 ihr 
Wachstum fortsetzen und bis 2025, nach Höchstwerten in den Jahren 2016 bis 2017 von 
1,0267 Mio., wieder auf den derzeitigen Stand zurückgehen. Selbst bei pessimistischem 
Szenario sinkt die Einwohnerzahl nicht unter die Millionengrenze. Das Hauptszenario de r 
neuen Einwohnerprognose sieht Köln im Jahr 2025 bei 1,0213 Mio. Einwohnern und 535.700 
Haushalten. Dieser Prognose muss auch diese Fortschreibung des Flächennutzungsplanes 
Rechnung tragen.

6  
3.3. Siedlungsentwicklung 
Wohnungsbau, Gewerbe und Versorgung 
Der Wo hnungsgesamtplan 2004 (Ratsbeschluss 20.07.2004) als Programm Wohnungsbau 
2015 mit den Leitlinien für die städtische Wohnungspolitik geht über den reinen Bedarfs- und 
Versorgungsaspekt hinaus und stellt die qualitative Nachfrageseite, und damit den Woh - 
nungsmarkt selbst, in den Vordergrund. Dabei gilt es, neben der Darstellung eines ausrei - 
chend großen und qualitativ ansprechenden Flächenangebotes (für jährlich ca. 1600 Wohn- 
einheiten in Ein- und Zweifamilienhäusern und ca. 2200 Wohneinheiten in Mehrfamilienhäu- 
sern), die Berufseinsteiger und Erwerbstätigen sowie abwanderungsgefährdete, etablierte 
Haushalte an den Wohnort Köln zu binden. Weiterhin muss sowohl der ausreichenden Be - 
reitstellung von Wohnungen für einkommensschwache Bevölkerungsgruppen als auch dem 
demografischen Wandel und den sich verändernden Wohnansprüchen Rechnung getragen 
werden. 
 
Neben dem Wohnungsbau hat die gewerbliche Entwicklung maßgeblichen Einfluss auf den 
Standort Köln. Um jederzeit ein bedarfgerechtes Flächenangebot bereithalten zu können und 
einen Nachfragestau zu vermeiden, werden entsprechend dem Ratsbeschluss vom 
06.12.1990 ständig 100 ha bebaubarer Gewerbeflächen vorgehalten. Diese sollen auch den 
Ansiedlungsbedürfnissen von kleinen und mittleren Betrieben (KMU) zur Verfügung stehen. 
 
Da die Werte des Gewerbeflächenbedarfs des Gewerbegesamtplanes (Ratsbeschluss 1998) 
aufgrund der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung grundlegend überarbeitet werden müssen, 
wird von der Verwaltung ein neues Standortkonzept Wirtschaft erstellt. 
 
Das vorliegende Gutachten zur gewerblichen Flächenentwicklung in Köln zeigt, dass nach 
dem Strukturwandel und einem erheblichen Verlust von Industriearbeitsplätzen sich der 
Dienstleistungssektor sehr positiv entwickelt hat und Köln sich deshalb zukünftig als Dienst- 
leistungsstandort positioniert. Die Zahl qualifizierter Arbeitskräfte wird dabei weiterhin zu - 
nehmen, während die Zahl der gering qualifizierten Arbeitskräfte weiter sinken wird. Bezüg- 
lich des Flächenbedarfs wurde festgestellt, dass im Fläch ennutzungsplan ausreichend Re- 
serveflächen zur Verfügung stehen, auch wenn hinsichtlich der räumlichen Verteilung im 
Stadtgebiet große Disparitäten bestehen. Nordwestliche und südöstliche Stadtteile sind mit 
Flächenpotentialen besser versorgt als die übrigen Bereiche des Stadtgebietes. 
 
Insbesondere Standorte mit städtebaulichen Qualitäten wie einer zentralen Lage, einer guten 
verkehrliche Erreichbarkeit und eines guten Branchenmix in der Nachbarschaft sind sehr 
gefragt. 
 
Eine weitere wichtige Voraussetzung für eine stabile Siedlungsentwicklung ist eine bedarfs- 
gerechte Versorgung der Bevölkerung. Hier liefern das bestehende Nahversorgungskonzept 
und zukünftig das neue Einzelhandelskonzept die maßgeblichen Rahmenbedingungen. 
 
Mit der Differenzierung der Zentren nach Größe, Funktion und Versorgungsgrad sowie der 
Unterscheidung der Versorgungsbereiche nach Angebot und Vielfalt als Bereiche für die täg- 
liche, periodische und aperiodische Versorgung der Bevölkerung besteht die Aufgabe, eine 
ausreichende, umfassende und bedarfsorientierte Versorgung wohnungsnah und zentren - 
konzentriert sicherzustellen. Dezentrale Entwicklungen und Streulagen, verbunden mit Kauf- 
kraftumlenkungen oder –abflüssen, sind dabei so weit wie möglich zu vermeiden.

7  
3.4. Verkehrsentwicklung 
Gesamtverkehrskonzept und Nahverkehrsplan 
 
Das Gesamtverkehrskonzept (GVK; Ratsbeschluss vom 11.06.1992) beschreibt als nach wie 
vor geltender Maßstab die Rahmenbedingungen der Verkehrsentwicklung. Die Lagegunst 
und die regionale und überregionale Vernetzung der Stadt stellen hohe Ansprüche an die 
zukünftige Leistungsfähigkeit des Verkehrsnetzes (siehe Karte). Ziele und Maßnahmen für 
die Verbesserung der Verkehrssituation in Köln sind die gute Erreichbarkeit, die Sozial- und 
Umweltverträglichkeit und die ÖPNV -Vorrangigkeit. Nach einem Beschluss des Verkehrs - 
ausschusses vom 02.12.2008 soll das GVK nun fortgeschrieben werden. 
 
Der Nahverkehrsplan (Ratsbeschluss vom 13.05.2004) legt den Rahmen für die weitere 
Entwicklung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) fest. Auf der Basis der städte - 
baulichen Entwicklung werden in Verbindung mit der Prognose zum Verkehrsaufkommen 
und zum Modal Split die Takte, Betriebszeiten und Qualitätsstandards für den Betrieb fest - 
gelegt. 
 
3.5. Soziale Infrastruktur 
Sozialraumanalyse in der Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung 2008 
Die Sozialraumanalyse in der Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung 2008 beleuchtet 
die soziale Lage und Bildungsbeteiligung von Kindern und Jugendlichen in  den rund 280 
Kölner Stadtvierteln. Dabei geben insgesamt zehn Sozial - und Bildungsindikatoren sowohl 
einzeln und in einer Gesamtbetrachtung Aufschluss über den Kinder- und Jugendhilfebedarf 
in den einzelnen Stadtvierteln. 
 
Die Ergebnisse der Sozialraumanalyse dienten der Vorbereitung und Unterstützung von Ent- 
scheidungen im Aufgabenbereich von Jugendhilfe und Schule. Sie weisen in diesem Zu - 
sammenhang einen sowohl unmittelbar operativen als auch strategischen Anwendungsbe - 
zug auf. Eine Fortschreibung er folgte nicht. Die Daten von 2008 zeigen jedoch in einigen 
Bereichen Probleme auf, die es längerfristig zu beheben gilt: 
 
Betrachtet man das Fünftel der Stadtviertel mit dem relativ höchsten Kinder- und Jugendhil- 
febedarf, dann zeigt sich, dass diese nicht  gleichmäßig über das Stadtgebiet verteilt sind. 
Schwerpunkte liegen in den Stadtbezirken Ehrenfeld, Nippes, Chorweiler, Kalk und Mülheim. 
Hier stellt sich die Lebenssituation von Kindern und Jugendlichen in einer ganzen Reihe von 
Stadtvierteln als vergleichsweise ungünstig dar. Da die Stadtviertel zum Teil benachbart sind 
oder in räumlicher Nähe liegen, ergeben sich ganze Bänder von Stadtvierteln mit prekären 
Lebensverhältnissen. Im Stadtbezirk Chorweiler rangieren folgende Stadt viertel unter den 
Gebieten mit einem hohen kinder - und jugendhilferelevanten Präventions- bzw. Interventi- 
onsbedarf: 60901/ Chorweiler (Rang 3), 61101/ Roggendorf (Rang 14), 60902/ Siedlung 
Chorweiler-Nord (Rang 27), 60301/ Seeberg-Nord (Rang 32), 60501/ Lindweiler (Rang 48) 
und 60802/ Weiler (Rang 51), während sich in den Vierteln der Bezirke Innenstadt und Lin - 
denthal die Situation insgesamt vergleichsweise günstig darstellt. 
 
Die identifizierten Gebiete, die zum Teil deckungsgleich mit den Sozialraumgebieten des 
Projektes „Sozialraumorientierte Hilfeangebote“ sind, bilden die Schwerpunkte der Aktivitäten 
im Bereich Jugendhilfe und Schule zur Gewährleistung gleicher Bildungschancen für alle 
Kinder und Jugendlichen in Köln. Zu nennen sind hier zum Beispiel Maßnahmen zur Erhö - 
hung der Bildungsbeteiligung von Kindern in Kindertageseinrichtungen, die Qualitätsentwick- 
lung der Ganztagsbetreuung in der Offenen Ganztagsschule und der Ausbau der Ganztags- 
betreuung in der Sekundarstufe I oder die Einrichtung weiterer Schulsozialarbeiterstellen.

8  
Schulentwicklungsplan 
Die Schulentwicklungsplanung ist die Basis für das kommunale Handeln im Bildungsbereich 
und berücksichtigt neben den Schul - und Raumbedarfen auch die demografische Entwick - 
lung, soziale Veränderungen in der Stadtteilstruktur sowie bildungspolitische Rahmenbedin- 
gungen. Mit dem neuen Schulgesetz NRW aus dem Jahr 2006 hat sich eine Reihe von Ver- 
änderungen ergeben, die sich auf den Schulentwicklungsplan der Stadt Köln 2000 -2010 
ausgewirkt haben. Die flächendeckende Einführung der Offenen Ganztagsschule im Primar- 
bereich wird sich dabei in den Raumbedarfen der weiterführenden Schulen ebenso bemerk- 
bar machen wie der Ratsbeschluss zur Verdoppelung der Zahl der Plätze im gemeinsamen 
Unterricht von behinderten u nd nichtbehinderten Kindern. Folgt man der kleinteiligen Ein - 
wohnerprognose mit Ausblick ins Jahr 2025, so scheint es stadtweit für die schulische Pla - 
nung einen relativ konstanten, nur leicht sinkenden Bedarf zu geben. 
 
Für den Stadtbezirk Chorweiler vermutet die aktuelle Einwohnerprognose spürbare Einwoh- 
nerrückgänge in den grundschulrelevanten Altersjahrgängen. Auch für den Stadtbezirk Lin - 
denthal werden leichte Rückgänge erwartet. Die neu geplanten Wohnbaureserveflächen soll- 
ten nach ihrer Erschlie ßung diesen Einwohnerrückgang perspektivisch zumindest teilweise 
kompensieren. 
 
Durch verändertes Schulwahlverhalten in den „Nach -PISA-Jahren“, Veränderungen in der 
sonderpädagogischen Förderung und durch Schulstrukturdebatten gestaltet sich eine Ent - 
wicklungsprognose im Schulbereich als äußerst schwierig. 
In der vorliegenden Neuplanung wird weitestgehend versucht, auf die zukünftigen Fläch en- 
anforderungen zu reagieren. 
Kindergartenbedarfsplan 
Die Bedarfsdeckung gemäß Rechtsanspruch (01.01.1999) mit einer Zielquote von 100 % für 
drei Jahrgänge (3-6-jährige) ist aktuell nahezu erfüllt. 
 
Der Bedarf ist weiterhin hoch, bisher konnte nur in wenigen Stadtteilen eine Stagnation oder 
rückläufige Tendenz festgestellt werden. Die Geburtenzahlen gehen seit etwa drei  Jahren 
nicht weiter zurück, wobei sich die Auswirkungen erst ab 2006 und langfristig bemerkbar 
machen. Die Kindergartenbedarfsplanung muss angesichts des Rechtsanspruchs flexibel auf 
Zu- und Abwanderungen, auf Veränderungen bei der Nachfrage und auf einen prognoseun- 
sicheren Platzbedarf bei großen Wohnbauflächen wie Krebelspfad, Kreuzfeld oder Widders- 
dorf-Süd reagieren. 
 
Die Versorgung der 0 -3-jährigen zeigt sich mit gesamtstädtisch ca. 21 % bereits erheblich 
verbessert. 
 
Die Erhöhung des Platzangebotes ist seitens der Bundesregierung im Tagesstättenausbau- 
gesetz beschlossen. Bis zum Jahr 2013 sollen 40 % der Kinder dieser Altersgruppe einen 
Platz in einer Einrichtung oder einer Tagespflegestelle erhalten. Vorgesehen ist die Versor - 
gung von 32 % mit einem Platz in einer Einrichtung und 8 % in Tagespflege. 
 
Die Versorgung mit Hortplätzen (6- bis 11-Jährige) hat sich grundlegend verändert und hat 
sich ab 2007 ff gänzlich auf die offenen Ganztagsschulen verlagert. In Köln könnten ab 2010 
durch Schließung der letzten Hortgruppen die bisher genutzten Räumlichkeiten für 0- bis 3- 
Jährige zur Verfügung stehen. 
 
Der Bedarfs- und Versorgungssituation wird stadtteilbezogen und im Hinblick auf neue Flä - 
chenausweisungen und die demografische Entwicklung angepasst.

9  
 
Alteneinrichtungen 
Die Planung von Einrichtungen für Senioren wie Seniorentreffs oder –clubs sowie ambulante 
Pflegedienste ist keine kommunale Aufgabe. Seit Novellierung des Landespflegegesetzes 
(PfG NW) zum 01.08.2003 ist auch die Errichtung von voll- und teilstationären Pflegeeinrich- 
tungen der Regulierung des freien Marktes überlassen. Die Kommune hat keine oder nur 
wenige Steuerungsmöglichkeiten, ob und an welchem Standort Pflegeeinrichtungen entste- 
hen. 
 
Der Kommune obliegt allerdings die Aufgabe der Pflegeplanung (voll - und teilstationäre 
Pflegeinrichtungen). Sie beinhaltet im Wesentlichen die Marktbeobachtung, die Beratung und 
Abstimmung der baulichen Ausstattung von Neu - und Umbauprojekten sowie die Überprü - 
fung und Weiterentwicklung des vorhandenen Angebotes. 
 
Das Angebot an vollstationären Pflegeplätzen im Stadtgebiet Köln hat sich in den letzten 
Jahren erheblich ausgeweitet. Von 1998 bis 2010 sind 1.068 Plätze hinzugekommen, weite- 
re 778 Plätze sind im Bau und werden voraussichtlich 2010 in Betrieb gehen. Ob diese und 
die in Planung befindlichen Plätze in Zukunft tatsächlich alle genutzt werden, hängt vom 
Nachfrageverhalten der Bevölkerung ab und hier von einer gut ausgebauten ambulanten 
Versorgungsstruktur. 
 
Für Senioren, Menschen mit Behinderung, Pflegebedürftige und Kranke und deren Angehö- 
rigen wird immer mehr geeigneter, barrierefreier Wohnraum mit guter Infrastruktur für Ein - 
zelwohnungen benötigt, aber auch für ambulante Wohnprojekte für die unterschiedlichsten 
Zielgruppen, z. B. für Wohngemeinschaften von Senioren, pflegebedürftige Menschen, Men- 
schen mit Behinderungen. 
 
Aufgrund der allgemein guten Versorgungssituation im Untersuchungsbereich der 
4.Fortschreibung des Flächennutzungsplanes werden in den Stadtteilen keine zusätzlichen 
Einrichtungen geplant, und es wird auf die Darstellung von Altentreffs und Altenclubs (Einfü- 
gung von entsprechenden Signets) verzichtet. Dargestellt werden vollstationäre Dauerpfle- 
geeinrichtungen, Tagespflege- und solitäre Kurzzeitpflegeeinrichtungen. 
3.6. Grünflächen und Freiraumentwicklung 
Die jahrhunderte alte Kulturlandschaft mit ihren besonders ertragreichen Böden und der in - 
tensiven ackerbaulichen Nutzung gilt es zu erhalten. Der Schutz traditionell herausragender 
Elemente wird als zentrales Ziel der Freiflächenentwicklung im Untersuchungsgebiet formu- 
liert. Die Grün- und. Freiflächenplanung verbindet und qualifiziert die Freiräume untereinan- 
der - aufbauend auf dem Projekt RegioGrün - zu einem regionalen Netz. Durch die Darstel- 
lung von Schwerpunkträumen und ökologisch hochwertigen Tabugebieten werden die Frei- 
räume dauerhaft gesichert. 
 
Neben der Sicherung und Entwicklung der großen Kultur- und Naturräume wird in den Ver- 
dichtungs- und Wachstumsbereichen der Bedarf an nutzungsintensiven Grün- und Parkanla- 
gen steigen. Integraler Bestandteil von Neubaugebieten muss deshalb die Bereitstellung von 
Flächen für die Spiel-, Sport- und Freizeitnutzung und nicht zuletzt auch für Friedhöfe und 
Dauerkleingärten in räumlicher Nähe zu den vorhandenen Wohngebieten sein. 
 
Die Freiräume werden in vier Kategorien unterteilt, wobei auch Flächen für Maßnahmen zum 
Schutz , zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft gemäß § 5 Abs. 1 
Nr. 10 BauGB aufgrund des nachfolgend besc hriebenen Konzeptes in den Flächennut - 
zungsplan aufgenommen werden:

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- Vorrangflächen für die Landwirtschaft 
- Flächen für die Landwirtschaft mit Kleinmaßnahmen des Naturschutzes und der 
Landschaftspflege 
- Grünflächen mit teilweiser landwirtschaftlicher Nutzung 
- Vorrangflächen für Kompensationsmaßnahmen. 
 
Durch diese Raumteilung sollen die Nutzungsansprüche an den Raum in optimaler Weise 
miteinander kombiniert werden. Es wird der hervorragenden Bodengüte als Ausdruck einer 
hohen, natürlichen Fruchtbarkeit und der daraus erwachsenden sehr guten Eignung als 
landwirtschaftliche Fläche ebenso entsprochen wie dem Bedarf an Kompensationsflächen  
für Siedlungserweiterungen, dem Bedürfnis nach naturnaher Erholung und dem Wunsch zu 
einer großflächigen naturnahen Aufwertung der Landschaft. 
- Vorrangflächen für die Landwirtschaft: 
Diese Flächen sollen ausschließlich der landwirtschaftlichen Nutzung zur Verfügung stehen, 
um langfristig die Existenz der Landwirte zu sichern. Sie entsprechen in ihrer Lesart den im 
aktuellen Flächennutzungsplan sandgelb dargestellten Bereichen ohne Umfassung mit einer 
T-Linie. Eine Reservierung von landwirtschaftlich genutzten Flächen war bisher nicht in vol- 
lem Umfang möglich, da "im Zuge der Erstellung des Flächennutzungsplanes landwirtschaft- 
liche Flächen vorrangig unter dem Gesichtspunkt ihrer Eignung für ein großstadtbezogenes 
Grün- und Freiraumkonzept bewertet" wurden (Erläuterungsbericht Flächennutzungsplan 
1982). Mit dieser Darstellung soll sowohl der Bedeutung d er Landwirtschaft im Stadtgebiet 
Köln Rechnung getragen als auch die Bearbeitung nach modernen, betriebseffizienten Me - 
thoden nicht in Frage gestellt werden. Die Darstellung als Vorrangfläche für die Landwirt - 
schaft beinhaltet auch die erforderliche Rück sichtnahme von Planungen Dritter, die diese 
Vorrangflächen beeinflussen könnten. Sie haben in besonderem Maße auf den weitestge - 
henden Erhalt dieser Flächen hinzuwirken und auf betriebswirtschaftliche Sachzwänge 
(Schlaggrößen, Wirtschaftswege, Erhalt unze rschnittener, großer Flächen, Erreichbarkeit) 
einzugehen. Sie werden wie bisher im Flächennutzungsplan in sandgelber Farbe mit zwei 
parallelen, senkrechten Strichen (als Signet für die Schwarz-Weiss-Ausgabe) dargestellt. 
- Flächen für die Landwirtschaft mit Kleinmaßnahmen des Naturschutzes und der Land - 
schaftspflege: 
Diese Flächen sollen zum größten Teil ebenfalls der landwirtschaftlichen Nutzung dienen, 
untergeordnet soll jedoch eine ökologische Aufwertung des Areals erzielt werden, um Ver - 
bindungen zwischen Landschaftsräumen oder Leitlinien herzustellen. Geeignete Maßnah - 
men sind die Anpflanzung von Hecken, Baumreihen oder Feldgehölzen oder die Anlage von 
Ackerrandstreifen. Gleichzeitig wird die ackerbauliche Nutzung auf etwa 90 Prozent der Flä- 
che dennoch gesichert. Die Planung und Umsetzung solcher Maßnahmen erfolgt ausschließ- 
lich im Einvernehmen mit dem dort tätigen Landwirt. Ferner wird dem Klimaschutz entspro - 
chen, indem die Kaltluft produzierenden Ackerflächen erhalten werden. Sie werden in sand- 
gelber Farbe mit zwei parallelen, senkrechten Strichen als Flächensignet sowie mit einer T- 
Linie als Flächenumgrenzung dargestellt. In der farblichen Darstellung ist die T -Linie grün 
unterlegt. 
- Grünflächen mit teilweiser landwirtschaftlicher Nutzung: 
Sie existieren seit Rechtskraft des Flächennutzungsplanes und bezeichnen vor allem solche 
Freiflächen, die vorrangig der Erholungsnutzung dienen sollen. Innerer und Äußerer Grün - 
gürtel sowie von ihnen ausstrahlende Freiflächen sind dabei von besonderer Be deutung. 
Darüber hinaus werden auch ortsnahe Freiflächen der Vororte auf diese Art gekennzeichnet, 
es sei denn, ihre Bodengüte empfiehlt die Sicherung als landwirtschaftliche Nutz-, rsp. Vor- 
rangfläche.

11  
- Vorrangflächen für Kompensationsmaßnahmen: 
In diesen Räumen soll langfristig die Landschaft mit Hilfe extensiverer Nutzungsformen (ein- 
schließlich einer extensiven Landwirtschaft) und ökologisch sinnvollen Aufwertungsmaß - 
nahmen (Ausgleichsflächenpool) naturnäher ausgestattet werden. Dies muss nicht die völli- 
ge Verdrängung des Ackerbaus bedeuten, sondern diese Darstellung versteht sich als Um - 
grenzung eines Suchraumes, in denen Aufwertungsmaßnahmen, die aufgrund von Eingriffen 
in Natur und Landschaft erforderlich werden, in einen systematischen Zusammenhang ge- 
stellt werden können. Als Aufwertungsmaßnahmen sind die Anlage von Hecken und Feldge- 
hölzen, extensiven Hochstammobstbaumwiesen, extensive Wiesen mit zweimaliger Mahd 
und Weiden oder andere naturnähere Nutzungsformen denkbar. Eine Nutzung der Flächen 
kann auch durch Beweidung erfolgen. Die betroffenen Flächen werden in hellgrüner Farbe 
mit drei Punkten als Flächensignet sowie zusätzlich mit einer T-Linie als Flächenumgrenzung 
dargestellt. In der farblichen Darstellung ist die T-Linie grün unterlegt. 
 
Im Stadtbezirk Lindenthal besteht ein Defizit von rund 1.200 Kleingärten, die nur durch mög- 
liche Erweiterung bestehender Anlagen und durch eine neu geplante Anlage nördlich von 
Lövenich und nördlich von Widdersdorf abgebaut werden kann. Bishe r geplante sonstige 
Anlagen stehen anderen Nutzungen entgegen und werden aus dem Flächennutzungsplan 
gestrichen (südlich Weiden, nördlich Bachemer Landstraße). 
 
RegioGrün- Verbindungen im Kölner Grünsystem:

12  
Die 4. Flächennutzungsplan-Fortschreibung Köln Nordwest definiert unter Berücksich- 
tigung der wesentlichsten vorgenannten Planungen, Programme, Konzepte und der 
jeweiligen sozialen Stadtteilsituation den Rahmen einer auf den Bedarf und die Markt- 
entwicklung bezogenen, ausgewogenen städtebaulichen Flächenentwicklung. 
 
 
4. Verkehr – allgemein – 
Als Grundlage für alle weiteren Untersuchungen im Planungsraum und darüber hinaus gel - 
ten das Gesamtverkehrskonzept und der Nahverkehrsplan der Stadt Köln. Für die Verkehrs- 
entwicklung in Köln und der Region ist es erforderlich, die Siedlungsentwicklung enger an die 
Möglichkeiten eines umweltgerechten Verkehrssystems zu binden. Auf der Basis des vor - 
handenen Verkehrsnetzes werden die Problembereiche der Siedlungs - und Verkehrsent- 
wicklung dargestellt und Lö sungen durch Vergleiche verschiedener Varianten ortsbezogen 
und im überörtlichen Bezug vorgeschlagen. 
 
Die Verkehrsentwicklung und ihre Fortschreibung im Flächennutzungsplan werden nachfol- 
gend für das gesamte Untersuchungsgebiet betrachtet. 
 
Die Verkehrsinfrastruktur des motorisierten Individualverkehrs (MIV) und des öffentlichen 
Personennahverkehrs (ÖPNV) im Untersuchungsgebiet wird unterschieden in regionale und 
überregionale Verkehrswege einerseits und lokale Verbindungen mit Stadtteilbezug und in - 
nerörtlichen Erschließungen andererseits. Die Analyse und Bewertung der Verkehrssituation 
gliedert sich somit in drei Teile, wobei die Strukturen, die Probleme und die Lösungsvor - 
schläge ineinander greifen und nur in einem Gesamtzusammenhang wirksam werden k ön- 
nen: 
 
1. Regionales und überregionales Verkehrsnetz, 
2. Siedlungsräumliches Verkehrsnetz und die 
3. örtliche und kleinräumliche Verkehrssituation. 
 
Während das überregionale, regionale das siedlungsräumliche Verkehrsnetz im Flächennut- 
zungsplan dargestellt wir d, wird auf die örtliche und kleinräumliche Verkehrssituation auf 
Stadtteilebene nur in Ausnahmefällen eingegangen. 
Regionales und überregionales Verkehrsnetz 
Ein radiales Verkehrssystem verbindet das Zentrum der Stadt mit dem Umland und der Re- 
gion, ein tangentiales Verkehrsnetz übernimmt vorwiegend Verkehrsverteilerfunktionen zwi- 
schen den Stadtteilen. Kölner und Einpendler nutzen täglich dieses gegliederte Verkehrsnetz 
zwischen Wohnstandort und Arbeitsplatz, Schule, Ausbildungsplatz, Versorgungseinrichtun- 
gen, zwischen City und Region. 
 
Die ÖPNV-Erschließung im Orts - und Nachbarortsverkehr (Nah- und Regionalverkehr) hat 
mit der insbesondere in den letzten zwanzig Jahren starken Erweiterung der Siedlungsflä - 
chen und ihrer Verkehrsbeziehungen im Plangebiet Köln Nordwest nicht Schritt gehalten. So 
fehlen noch immer wichtige Tangentialverbindungen innerhalb des Stadtgebietes, aber auch 
im Kölner Umland. 
 
Die überdurchschnittliche Motorisierung der in den Randlagen wohnenden bzw. in die Rand- 
lagen ziehenden Haushalte, die geringeren Taktdichten im ÖPNV in der Fläche sowie die 
gewachsenen Pendlerverflechtungen innerhalb der Region haben mit dazu beigetragen, 
dass der motorisierte Individualverkehr (MIV) – entgegen dem Trend in der Innenstadt – 
stark zugenommen hat und die Straßeninfrastruktur partiell an den Grenzen der Leistungsfä- 
higkeit angekommen ist. Einige Streckenabschnitte im Untersuchungsraum werden zur Zeit 
ausgebaut, doch mit weiter wachsenden Mobilitäts-Ansprüchen werden auch die Anforde-

13  
rungen an ein leistungsstarkes ÖPNV-Verkehrsnetz und an die Entlastung der Stadtteile wei- 
terhin einen hohen Stellenwert haben. Andererseits sind viele der in den 70er Jahren geplan- 
ten und realisierten Straßen, insbesondere im Kölner Norden, überdimensioniert und bedür- 
fen des Rückbaus, um stadtverträglichere Lösungen herbeizuführen. 
 
Nicht unerwähnt zu lassen ist in diesem Zusammenhang der in der Interkommunalen Integ- 
rierten Raumanalyse genannte Dritte Verkehrsring um Köln. Es fehlt der Ringschluss zwi - 
schen dem Anschluss bei Worringen an die BAB A 57 im Norden und der Verlängerung über 
die L 150 bei Brühl und somit Anschluss an die BAB A 555 im Süden sowie potentiell einer 
Rheinquerung mit Anschluss an die BAB A 59 re chtsrheinisch (siehe Verkehrskonzept des 
Rhein-Erft-Kreises). Auch wenn dieser in der vorliegenden Fortschreibung des Flächennut - 
zungsplanes auf Kölner Stadtgebiet nicht darstellbar ist, so könnte er zukünftig für den Mili - 
tärring und den Kölner Autobahnring eine starke Entlastung bedeuten. 
Siedlungsräumliches Verkehrsnetz 
Im Zusammenhang mit der großräumlichen Betrachtung sind die örtlichen Verkehrssituatio- 
nen in Verbindung mit der Siedlungsentwicklung in einem vernetzten System zu verbessern. 
Aufgrund der Ergebnisse der Integrierten Raumanalyse werden für die folgenden Schwer - 
punkträume Änderungen erforderlich: 
 
 Großraum Gewerbegebiet Köln-Marsdorf und Gewerbegebiet Frechen 
 Siedlungsachse Köln-Widdersdorf / Pulheim-Brauweiler 
 Verkehrssituation Esch/Pesch/Auweiler 
 Köln-Fühlingen, -Blumenberg 
Großraum Gewerbegebiet Köln-Marsdorf und Gewerbegebiet Frechen (Europaallee): 
In unmittelbarer Nähe der Autobahnen A 4 und A 1 ist in den zurückliegenden Jahren ein 
sehr großes Gewerbegebiet mit einem hohen Anteil an Einzelhandelsbetrieben entstanden. 
Es haben sich ca. 130 Unternehmen mit etwa 4.000 Beschäftigten angesiedelt. Mit der be - 
reits zusätzlich geplanten Erweiterung der Gewerbegebiete (ca. 219 ha) werden weitere Un- 
ternehmen und Beschäftigte hinzukommen; die bereits angespannte Verkehrssituation wird 
sich weiter verschärfen. 
 
Für den MIV wurde zwar mit dem teilweise 4-streifigen Ausbau der Dürener Straße und ver- 
schiedener flankierender Maßnahmen die Verkehrssituation bereits verbessert, weitere 
Maßnahmen sind jedoch unentbehrlich. Zunächst ist für die geplante Verlagerung des 
Großmarktes und die Errichtung eines neuen Frischezentrums in Marsdorf (gem. Ratsbe - 
schluss vom 13.12.2008) ein Verkehrsgutachten erforderlich, das auf der Grundlage der Sta- 
tus – quo - Verkehrsbelastungen das zukünftige Verkehrsaufkommen untersuchen soll. In 
Abstimmung mit den Nachbarstädten sollen über das Gutachten auch Lösungen gefunden 
werden, die den Gesamtraum entlasten. Neben einem Vollanschluss der Bonnstraße an die 
A 4, dem Ausbau der Bonnstraße selbst und anderer Straßen sind ebenso auch neue Auto- 
bahnanschlüsse gutachterlich zu prüfen. Die Neuausweisung von Gewerbeflächen in Mars- 
dorf im Sinne der IIRA wird bis zum Abschluss dieses Verkehrsgutachtens zurückgestellt. 
 
An das ÖPNV-Netz ist der Großraum Lövenich, Weiden, Junkersdorf und Marsdorf hingegen 
bereits heute sowohl innerörtlich als auch regional gut angebunden. Die S-Bahnstrecke (S12 
/ S13) und die Stadtbahnstrecken der Linien 1 und 7 bilden dabei die Haupte rschließungs- 
achsen des ÖPNV zwischen Umland und dem Stadtzentrum von Köln. Die ÖPNV - 
Entwicklung in diesem Raum wurde dabei durch den 2006 in Betrieb gegangenen S -Bahn- 
Haltepunkt Weiden-West an der Bonnstraße und der dortigen Verknüpfung mit der verlän - 
gerten Stadtbahnstrecke der Linie 1 sowie durch den neuen und bereits stark frequentierten 
P+R-Parkplatz im Bereich Aachener Straße/Bonnstraße wesentlich verbessert.

14  
 
Die Planungsempfehlungen (inkl. Ratsbeschluss zum neuen Großmarktstandort) bildet der 
Planausschnitt 1 ab. 
 
Planausschnitt 1 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Siedlungsachse Köln–Widdersdorf/Pulheim-Brauweiler: 
Im Rahmen der Planungen zur Neubebauung Widdersdorf-Süd wurde auch die Verkehrssi- 
tuation in Widdersdorf selbst und im weiteren Umfeld untersucht. 
 
Mit der Nordumgehung Lövenich werden sowohl die Stadtteile Lövenich und Widdersdorf 
innerorts entlastet als auch überörtlich gut erschlossen. Querschnittsbelastungen auf der 
Widdersdorfer Hauptstraße von mehr als 16.000 Kfz / 24h erforderten jedoch eine weiterge- 
hende Lösung. Um die überwiegenden Durchgangsverkehre zu minimieren, wurde mit der 
Quartiersentwicklung Widdersdorf-Süd eine südliche Erschließungs- und Umgehungsstraße 
entwickelt, die von Bocklemünd kommend an die Ortsumgehung Lövenich angebunden ist 
und die Belastung der Widdersdorfer Hauptstraße halbieren soll. 
 
Die in der Flächennutzungsplanung (Stand:1982) geplante Verlegung der B 59 in den Be - 
reich südlich und parallel der Bahntrasse wurde bereits mit dem Beschluss zum Gesamtver- 
kehrskonzept nicht weiterverfolgt. Sie ist inzwischen zusammen mit dem Ausbau des Auto - 
bahnanschlussstelle Bocklemünd an die A1 im Trassenverlauf der B59 und auf Pulheimer 
Stadtgebiet mit einer Bahnüberquerung realisiert. Über diese Fortschreibung wird der örtliche 
Hauptverkehrszug, welcher diese Verkehrstrasse im Flächennutzungsplan darstellt, dem 
tatsächlichen Ausbau entsprechend angepasst.

15  
 
Die ÖPNV-Anbindung von Widdersdorf muss vor dem Hintergrund der großen Ortserweite - 
rung an den neuen Bedarf angepasst werden. Dies kann kurz- bis mittelfristig nur über eine 
verbesserte Busanbindung erfolgen. Für eine langfristige Lösung wurde im Bebauungsplan 
die Trasse für eine zukünftige Stadtbahnanbindung freigehalten. 
 
Grundsätzlich ist eine Verlängerung der Linie 1 über Weiden -West bis Widdersdorf ebenso 
möglich wie eine Verlängerung der Linie 4 über Bocklemünd. Darüber hinaus wurde eine 
weitere Verlängerung der Stadtbahn über Widdersdorf hinaus nach Brauweiler gutachterlich 
in einem Variantenvergleich geprüft und in der IIRA dargestellt. Mit der Variantenuntersu - 
chung wurde die Variantenlinie 1, 3, und 2a von Bocklemünd nach Brauweiler und die Bus - 
variante 4 und 5 von Widdersdorf bzw. von Brauweiler nach Weiden -West favorisiert (siehe 
Planausschnitt 2). 
 
Planausschnitt 2 
Die Tragfähigkeit dieser Trassenfortführungen ist jedoch maßgeblich an ein zukünftiges 
Fahrgastaufkommen auf dieser Strecke und mit der weiteren städtebaulichen Entwicklung in 
diesem Raum (siehe auch IIRA-Ergebnisse zu Pulheim-Brauweiler) gebunden.

16  
 
Der Stadtentwicklungsausschuss hat in seiner Sitzung am 24.06.2008 folgenden Beschluss 
gefasst: “Sicherung der Trasse für die Stadtbahn von Bocklemünd über Widdersdorf nach 
Brauweiler und Neubau eines DB-Haltepunktes an der Strecke E (RE8 und RB 27) mit Ver - 
knüpfung zur Stadtbahn sowie Sicherung der Trasse von Weiden-West nach Widdersdorf.“ 
Verkehrssituation Esch/ Pesch/ Auweiler 
Der MIV-Durchgangsverkehr durch Esch (Querschn ittsbelastung auf der Straße Am 
Baggerfeld fast 16.000 Kfz/ 24 h; *Zählung 2017: 15.000 Kfz/24h) in Richtung Sinnersdorf 
(fast 5.500 Kfz/ 24 h auf der L 93, Chorbuschstraße; Hinweis: Die L93, Chorbuschstraße ist 
lang. Die Kfz-Verkehrsbelastung beträgt zwischen *6.500 am westlichen Ortsausgang und 
rund *17.000 Kfz/24h im Ortskern) und Pulheim (über 12.000 Kfz / 24 h auf der Kreisstraße 
9, Orrer Straße; Hinweis: Die K9, Orrer Straße ist ebenfalls lang. Die Kfz- Verkehrsbelastung 
beträgt zwischen rund *10.000 im Ortskern und 12.400 Kfz/24h  (Modellwert)  am östlichen 
Ortseingang Pulheim), der einhüftige Autobahnanschluss Chorweiler an die A 57 und die 
ÖPNV-Anbindung der drei Ortsteile bedürfen einer gesamtheitlichen Lösung. Dies gilt erst 
recht dann, wenn die angestrebte Siedlungserweiterung realisiert werden sollte. 
Als erster Schritt soll der neue Autobahnanschluss Chorweiler mit einer neuen 
Trassenführung zur Straße Im Baggerfeld im FNP dargestellt werden. Im  Zusammenhang 
mit den laufenden Planfeststellungsverfahren zum 6-streifigen Ausbau der A 57 im Abschnitt 
zwischen Dormagen und Autobahnkreuz Köln -Nord plant der Landesbetrieb Straßenbau 
NRW (Niederlassung Krefeld), entsprechend den Wünschen der Stadt Köln, die 
Teilanschlussstelle Chorweiler zum Vollanschluss umzubauen. Nach Sachstand 2019 soll es 
sich dabei eher um eine Erweiterung der bestehenden Anschlussstelle handeln als um einen 
Ausbau entsprechend der „gelben“ Verkehrsflächen im aktuellen FNP. 
 
Eine ÖPNV-Schienenanbindung lässt sich – wenn überhaupt – nur langfristig   realisieren, ist 
aber über eine Variantenuntersuchung angestoßen worden. Im Ergebnis kamen zwei, 
möglicherweise auch drei Lösungen in die engere Wahl (siehe Planausschnitt 4): Bereits 
detailliert untersucht wurden eine nordwestliche Trassenführung parallel der A 57 und eine 
südwestliche Trassenführung bis zur Zentrenmitte zwischen Esch und Auweiler, beide an 
den Ortsrändern gelegen. Die  bisher favorisierte Variante war die Trasse parallel zur A57 
(Beschluss der BV 6 vom 11.05.06). Allerdings zeigte das Gutachten, dass die bisher 
untersuchten Varianten  keine Stadtbahnwürdigkeit aufwiesen und die Realisierbarkeit 
finanziell kaum darzustellen ist. Darüber hinaus ist durch den Trassenausbau in Ossendorf 
und bedingt durch verschiedene Grundstückssituationen die westliche Linienführung ni cht 
bzw. nur durch Umwege zu realisieren. Im Sinne einer langfristigen Trassensicherung bzw. 
Freihaltung von Grundstücken sollten alle drei unten dargestellten Trassen im FNP - 
Anlageplan „ÖPNV -Strecken“ langfristig gesichert werden. Insbesondere sollte die  
ortszentrale Trassenführung durch Pesch und Esch weiter im Verfahren (s. gestrichelte Linie 
im Planausschnitt 4) berücksichtigt werden. Diese aufgeführten Maßnahmen sind allerdings 
nicht Bestandteil der „ÖPNV -Roadmap“. Im Nahverkehrsplan 2019 der Stadt Kö ln ist die 
Schienenanbindung von Pesch und Esch/ Auweiler als „langfristig angedacht“ klassifiziert.

17  
 
 
Planausschnitt 4 
  
 
Stadtteil Fühlingen-Blumenberg 
Im MIV gehören die Neusser Landstraße mit dem Durchgangsverkehr durch die Ortslage 
Fühlingen (über 15.000 Kfz / 24 h), die Verlängerung der Industriestraße und der Ausbau des 
Blumenbergsweges (L 43) mit Anbindung an die A 57 ebenfalls in ein räumlich zusam - 
menhängendes Verkehrskonzept (Variantenuntersuchung siehe Planausschnitt 5). Die 
Verlängerung der Industriestraße mit einer Anbindung direkt an die Neusser Landstraße 
nördlich von Fühlingen wird zu erheblichen Entlastungen (beide Varianten über 11.000 Kfz / 
24 h) innerhalb der Ortslage Fühlingen führen. Auf der Grundlage einer Variantenuntersu - 
chung wurde die direkte Anbindung der Industriestraße an die Neußer Landstraße nördlich 
von Fühlingen (Variante 2 c) beschlossen und soll nach der Bebauungsplanung  umgesetzt 
werden.

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Planausschnitt 5 
 
 
 
Im Sinne der Vorrangigkeit von Straßenertüchtigungs- und Ausbaumaßnahmen vor Straßen- 
neubauten gilt es, die Industriestraße inklusive der Verlängerung an den Blumenbergsweg 
anzubinden und diesen als örtlichen Hauptverkehrszug in Roggendorf/Thenhoven an die A 
57 anzuschließen. Der Ausbau des Blumenbergsweges ist für die „Integrierte Verkehrswe - 
geplanung NRW“ angemeldet worden, die Maßnahme ist in Stufe 2 vorgesehen, wonach 
eine Realisierung nach 2015 geplant ist. Mit der Realisierung können dann auch flankierend 
weitere verkehrsentlastende Maßnahmen für Roggendorf/Thenhoven vorgenommen werden. 
 
Die im bisherigen Flächennutzungsplan dargestellte Autobahn A 542 als Querverbindung 
zwischen der A 57 und der A 59 mit einer Rheinbrücke im Osten von Worringen wird in Ü - 
bereinstimmung mit dem Gesamtverkehrskonzept (GVK) aufgegeben. Die geplante Auto - 
bahn, die auch im Regionalplan dargestellt ist, wird in den Bundesbedarfs - und Ausbauplä- 
nen weiterhin absolut nachrangig geführt; eine Realisierung ist ungewiss und zudem durch

19  
die Trassennähe zum FFH-Gebiet „Worringer Bruch“ äußerst problematisch. Eine langfristige 
Option bleibt jedoch bestehen; Überplanungen sind zu verhindern. 
 
Mit der Realisierung der Verlängerung Industriestraße könnte die Alte Römerstraße in einen 
reinen Rad-und Fußweg umgewandelt werden. 
 
Die ÖPNV-Anbindungen der Rheindörfer und der Ortslage Fühlingen an das Stadtbahnli - 
niennetz und damit an das Bezirkszentrum Chorweiler und an die City werden über Buslinien 
hergestellt. Der Stadtteil Blumenberg ist durch die S-Bahnlinie S11 direkt an das Schienen- 
netz angeschlossen. 
 
Eine Verlängerung der Stadtbahnlinie 12 über die heutige Endhaltestelle Merkenich hinaus 
bis nach Langel wird im Flächennutzungsplan, Anlageplan „ÖPNV“ dargestellt und im Nah- 
verkehrsplan als Langfristmaßnahme nachrichtlich erhalten. 
 
 
 
Fortschreibungen -allgemein- 
 Entwicklung eines leistungsfähigen 3. Verkehrsrings um Köln mit Anschluss im Nor- 
den an die A 57 (AS Worringen/Sinnersdorf) und im Süden an die L 150 Köln-Godorf 
 Erstellung eines überregionalen Verkehrskonzeptes für den Bereich Köln - 
Marsdorf/Frechen i.V.m. der Errichtung eines Frischezentrums in Marsdorf gem. 
Ratsbeschluss 
 Trassensicherung für die Verlängerung der Stadtbahnstrecke von Köln-Bocklemünd 
über Widdersdorf (Option bis Brauweiler / Linie 4) sowie alternative Trassensicherung 
der Stadtbahnstrecke von Weiden-West bis Widdersdorf (Linie 1) 
 B 59 Trassenanpassung im Hauptplan und im Anlageplan an den tatsächlichen Aus- 
bau 
 Trassensicherung (drei Varianten) für die Verlängerung der Stadtbahnstrecke nach 
Pesch, Esch/Auweiler 
 Darstellung eines neuen Autobahnanschlusses Chorweiler an die A 57 und an die 
Straße „Im Baggerfeld“. 
 Verlängerung des Blumenbergsweges zum AK A57 Worringen/Sinnersdorf 
 Verlängerung der Industriestraße (als Ortsumgehung Fühlingen) mit Anbindung an 
den Blumenbergsweg (mögl. Sperrung der Alten Römerstraße) 
 Trassenanpassung der Umgehungsstraße Roggendorf/Thenhoven gemäß Ausbau 
 Aufgabe der seit den 60er Jahren geplanten Autobahn A 542 und der Rheinbrücke 
 Trassensicherung der Verlängerung Linie 12 über Merkenich nach Langel

20  
5. Stadtteilbeschreibungen 
 
 
 
Bezirk 3 Müngersdorf (305) Seite  21 
 Junkersdorf (306) Seite 23 
 Weiden (307) Seite 27 
 Lövenich (308) Seite 30 
 Widdersdorf (309) Seite 32 
 
Bezirk 6 
 
Merkenich (601) 
 
Seite 
 
35 
 Fühlingen (602) Seite 38 
 Seeberg (603) Seite 40 
 Heimersdorf (604) Seite 42 
 Lindweiler (605) Seite 44 
 Pesch (606) Seite 46 
 Esch/Auweiler (607) Seite 49 
 Volkhoven/Weiler (608) Seite 53 
 Chorweiler (609) Seite 56 
 Blumenberg (610) Seite 60 
 Roggendorf/Thenhoven (611) Seite 62 
 Worringen (612) Seite 65

21  
5.1 Stadtteil Müngersdorf (305)  
8.071 Einwohner (Stand 12.2008) 
Durch die Abgrenzung des Flächennutzungsplan-Fortschreibungsgebietes wird nur der west- 
lich des Militärrings gelegene Ortsteil erfasst und nachfolgend näher beschrieben. Der östli- 
che Teil des Stadtteils wird durch die 166. Flächennutzungsplanänderung mit dem Arbeitsti- 
tel „Umgebung Eupener Straße (inklusive ehemaliges Sidolgelände)“ erfasst. 
5.1.1 Stadtteilentwicklung, Wohnen und Gewerbe 
Seit dem Mittelalter war Müngersdorf eine von prächtigen Hofgütern und Landarbeiterhäu - 
sern, die sich um die Dorfkirche gruppierten, geprägte Ansiedlung und blieb bis zu Beginn 
des 20. Jahrhunderts nahezu unverändert. Die Eingemeindung von Müngersdorf nach Köln 
erfolgte im Jahre 1888. Aus der Zeit um 1890 entstammt die monumentale Dorfkirche St. 
Vitalis an der Ecke Wendelinstraße - Alter Militärring. Umfangreiche bauliche Erweiterungen 
wurden erst ab 1900 mit der Ansiedlung von Gewerbe und Industrie abseits des alten Orts - 
kerns im Bereich der Eupener Straße getätigt. Auf dem Gelände der ehemaligen preußi - 
schen Befestigung wurde im Bereich nördlich der Aachener Straße im Jahre 1930 der Äuße- 
re Grüngürtel angelegt. Ein bedeutender städtebaulicher Akzent wurde mit dem Bau der 
Sportanlagen (1921 - 1923) am Müngersdorfer Stadion gesetzt. Wie in anderen am Rande 
gelegenen Stadtteilen kam es auch hier in der Nachkriegszeit zu erheblichen Ortserweite - 
rungen. Um in den 50er Jahren die große Nachfrage nach Baugrundstücken für Einfamilien- 
häuser decken zu können, wurde der Bereich um den Brauweilerweg, das Maler-Viertel, bis 
zur Bahntrasse für Wohnbauzwecke erschlossen. Die im historischen Ortskern dominieren- 
den und Maßstab brechenden Verwaltungs - und Versicherungsbauten stammen aus den 
60er - 70er Jahren. Der alte Dorfkern wurde in den 80er Jahren durch den Bau der neuen 
Militärringstraße vom Durchgangsverkehr befreit und hat so wieder an Wohnqualität gewon- 
nen. 
 
Der Stadtteil bietet - abgesehen von einigen kleineren Baulücken, möglichen Nachverdich - 
tungsbereichen und neu zu nutzenden Büro - und Gewerbestandorten - keine größeren Ar- 
rondierungsmöglichkeiten für den Wohnungsbau. 
 
Das Arbeitsplatzangebot beschränkt sich westlich der Militärringstraße am Äußeren Grüngür- 
tel auf private und öffentliche Dienstleistungen. Östlich der Militärringstraße, außerhalb des 
Fortschreibungsbereiches, sind noch größere Gewerbegebietsreserven ausgewiesen. 
 
Der Stadtteil verfügt, bedingt durch die Lage am Äußeren Grüngürtel und den weitläufigen 
Anlagen der Sporthochschule und des Sportparks, über reichlich Grün- und Freiflächen. Der 
Äußere Grüngürtel teilt die Wohnsiedlungen in einen östlich und einen westlich gelegenen 
Teil. In diesen weit ausgedehnten Grünflächen befinden sich südlich der Bahntrasse beidsei- 
tig des Militärrings mehrere Kleingartenanlagen, die den Bedarf im Stadtteil decken. 
5.1.2 Versorgung 
Sowohl Alt - Müngersdorf als auch der Ortsteil Egelspfad ist mit Geschäften deutlich unter - 
versorgt (siehe Nahversorgungskonzept) und hat kein eigenes Zentrum. Es befinden sich am 
Alten Militärring und an der Widdersdorfer Straße eini ge Läden mit bescheidener Flächen - 
größe. Diese Läden decken die Grundversorgung der Bevölkerung nicht ab. Die Versorgung 
erfolgt derzeit aus dem Warenangebot der benachbarten Stadtteile und sollte in den v.g. 
Ortsteilen mit den Maßnahmen des Einzelhandels- und Zentrenkonzept deutlich verbessert 
werden.

22  
5.1.3 Verkehr 
Für den motorisierten Individualverkehr führt die Aachener Straße als überörtliche Haupter- 
schließungsstraße direkt in die Innenstadt und nach Westen in die Region und zum Auto - 
bahnanschluss Köln-Lövenich. Die Militärringstraße, die im Stadtteil von Nord nach Süd ver- 
läuft, verbindet den Stadtteil mit den umliegenden Stadtteilen und weiteren überörtlichen 
Verkehrswegen. 
Aufgrund der zentrumsnahen Lage weist Müngersdorf mit der Stadtbahnlinie 1 und dem am 
nördlichen Rand gelegenen S–Bahn-Haltepunkt Müngersdorf Technologiepark der Linien S 
12 und S 13 (Düren bzw. Horrem – Köln – Troisdorf/Hennef – Au) eine gute bis sehr gute 
Anbindung an den öffentlichen Personennahverkehr auf. Ergänzt wird das Angebot durch 
mehrere Buslinien. Diese übernehmen die Feinerschließung - vor allem in den Bereichen 
Egelspfad, Alt-Müngersdorf und Gewerbegebiet Müngersdorf/Braunsfeld -, verbinden die 
Stadtteile untereinander und haben Zubringerfunktion zum schienengebundenen Verkehr. 
5.1.4 Soziale Infrastruktur 
Die Bevölkerungsstrukturen im Stadtbezirk Lindenthal zeigen kaum sozialstrukturelle Auffäl- 
ligkeiten, dies gilt auch für den Stadtteil Müngersdorf. 
Es bestehen sieben Kindertageseinrichtungen (Vitalisstraße, Belvederest raße, Stolberger 
Straße, am Lindenweg, Wendelinstraße und die Einrichtung der Sporthochschule am Olym- 
piaweg) mit insgesamt 16 Gruppen. Eine weitere Einrichtung ist an der Wendelinstraße ge - 
plant. Die Versorgungsquote der Drei- bis Sechsjährigen bietet 2010 / 2011 ein relativ gro - 
ßes Überangebot, das von anderen Stadtteilen mit genutzt werden kann. Bei der Versorgung 
der Kinder unter drei Jahren ist die vorgegebene Zielquote von 40 % mit einer Versorgungs- 
quote von über 50 % überschritten. 
In Müngersdor f besteht die zweizügige Gemeinschaftsgrundschule Wendelinstraße. Die 
Schule kann im Bedarfsfall noch Schülerinnen und Schüler aufnehmen. Die GAG - Sanie- 
rungsgebiete jenseits der Militärringstraße sind in dieser Betrachtung berücksichtigt. Weitere 
größere Bau- oder Sanierungsgebiete sind nicht bekannt. Die benachbarten Grundschulen in 
Junkersdorf, Lövenich und Widdersdorf haben keine Kapazitäten mehr frei. An der benach - 
barten Gemeinschaftsgrundschule Geilenkirchener Straße in Braunsfeld besteht im Rahmen 
der Vierzügigkeit noch Aufnahmekapazität. An der Belvederestraße 149 befindet sich die 
Rheinische Förderschule mit dem Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwick - 
lung. Diese Schule führt einen Grund- (Primarstufe) und Hauptschulzweig (Sekundarstufe I). 
Des Weiteren befindet sich in Müngersdorf die Ernst – Simons - Realschule, Alter Militärring 
96. Auf dem Grundstück der Ernst – Simons - Realschule ist die Anna - Freud - Schule, 
Rheinische Schule für Körperbehinderte mit den Sekundarstufe I und II, untergebracht. Das 
Schulgebäude wurde vor kurzer Zeit generalsaniert und sollte daher in der langfristigen 
Standortplanung für Schulen im Bereich der Sekundarstufe I berücksichtigt werden. 
In Müngersdorf gibt es die Jugendeinrichtung „OT VITA“, Vitalisstraße 293 (Träger ist der 
Sozialdienst katholischer Männer e.V.) sowie die Jugendeinrichtung an der Stolbergerstraße 
403 (Träger ist das Jugendzentren Köln GmbH). 
In Müngersdorf gibt es neben den sechs Altentreffs beziehungsweise -clubs vier vollstationä- 
re Dauerpflegeeinrichtungen (Alter Militärring und Neuer Grüner Weg). Mit dem Frida Kahlo 
Haus, den Häusern Andreas, Stephanus, Paulus und dem Püschel Haus werden zur Zeit 
467 Plätze angeboten, die durch den Gebäudekomplex des Clarenbach -Werkes eine Ver- 
sorgung für weite Bereiche des Stadtbezirks sicher stellen. Eine Einrichtung für Kurzzeitpfle- 
ge ist im gesamten Bezirk Lindenthal nicht vorhanden. 
Der Sportpark Müngersdorf i.V.m. Stadion und den Anlagen der Sporthochschule mit Bun - 
desleistungszentrum ist eine weit über die Stadtgrenzen und die Region bekannte und re - 
nommierte Sportstätte. Sport- und Bildungseinrichtungen ergänzt durch Wissenschaft und

23  
Forschung, Verwaltung und eine Reihe von Wirtschafts- und Nebengebäuden sind integriert 
in eine weitläufige Parklandschaft (Äußerer Grüngürtel) mit hohem Erholungs- und sportori- 
entierten Freizeitwert. Die Konzentration der Anlagen (Sportinternat und dreiteilige Sporthal- 
le) und die zukunftsorientierte Ausrichtung machen eine sta ndort- und imagegerechte Pla- 
nung notwendig. Durch eine dreiteilbare Schulsporthalle soll das bestehende Defizit in Mün- 
gersdorf und Umgebung abgebaut werden. 
Der Landschaftsschutz, der Denkmalschutz, die ungehinderte Durchgängigkeit der offenen 
Bereiche und die nach Süden und Norden angebundenen Grünstrukturen sind bei allen pro- 
jektorientierten Entscheidungen wesentliche Abwägungsmerkmale. 
Im Sinne der Weiterentwicklung des Äußeren Grüngürtels auch nach Norden gilt es unter 
Berücksichtigung der Nutzung der Flächen und Forschungsarbeiten des Max - Planck - Insti- 
tutes eine behutsame landschaftliche Anreicherung zu entwickeln und der Erholung suchen- 
den Bevölkerung zur Verfügung zu stellen. Die Entwicklungsmaßnahme wird unter der Be - 
zeichnung „Belvedere Park“ im Projekt „RegioGrün“ geführt. In Verbindung mit den Vorgaben 
des Regionalplanes soll die Landschaft zwischen dem Äußeren Grüngürtel und dem Grün - 
zug Kottenforst Ville unter Erhalt besonders hochwertiger Bodenstrukturen als Grünachse 
landschaftlich attraktiver werden. 
 
5.2 Stadtteil Junkersdorf  (306) 
12.409 Einwohner (Stand 12.2008) 
5.2.1 Stadtteilentwicklung, Wohnen und Gewerbe 
Das Gebiet von Junkersdorf ist vermutlich seit römischer Zeit besiedelt. Die bauliche Struktur 
des Dorfes blieb vom Mittelalter bis ins frühe 19. Jahrhundert nahezu unverändert und wird 
von einer auf einer Anhöhe gelegenen alten Dorfkirche mit einem aufgelassenen Friedhof 
geprägt. Der Ort entwickelte sich um die großen Hofanlagen Statthalterhof und Fronhof. Die- 
se sind  in Teilen erhalten, große Landflächen des Fronhofs gingen bereits Mitte des 19. 
Jahrhunderts in Flächen für die Anlage von Wohnsiedlungen über. Seit 1975 zählen die Hof- 
siedlung Marsdorf und die Hofgüter Burg Horbell und Stüttgenhof zu Junkersdorf. Zu Beginn 
des 20. Jahrhunderts sollten in Junkersdorf mit der Anlage des Äußeren Grüngürtels von 
1923 bis 1929, Wohnstandorte für gehobene Ansprüche in grüner Umgebung im Stil des 
Neuen Bauens entwickelt werden. In den 70er / 80er Jahren wurde das Ortsbild über wie- 
gend von einer ein- bis zweigeschossigen Wohnbebauung auf meist großen Grundstücken 
bestimmt. Nach dem Zweiten Weltkrieg wurden die Bauten der belgischen Streitkräfte prä - 
gend für das Ortsbild. Mit der Umnutzung, des belgischen Kasernengeländes Haelen wurde 
auf einer Fläche von etwa 14 ha die letzte große Wohnanlage in den letzten Jahren fertig 
gestellt. 
Auch der Stadtteil Junkersdorf bietet durch den Stadtteil begrenzenden Äußeren Grüngürtel 
und seiner abgerundeten Siedlungsstruktur neben den nachfolgend genannten Flächen an- 
sonsten nur kleinere Baulücken und mögliche Nachverdichtungsbereiche, jedoch keine grö- 
ßeren Erweiterungsflächen für den Wohnungsbau. 
Mit dem Beschluss des Rates aus dem Jahre 2006 / 2007 zur Friedhofszielplanung kann auf 
die Erweiterung des Ortsfriedhofes Junkersdorf verzichtet werden. Bedingt durch die zentrale 
Ortslage und die gute Erschließung wird eine Fläche disponibel, die mit einer Größe von ca. 
1,9 ha für den Wohnungsbau im Sinne der städtebaulichen Innenentwicklung vorgesehen ist 
(„Willi-Lauf-Allee“). 
Im Bereich der Ludwig - Jahn - Straße ist mit der Überdeckelung der Bundesautobahn A 1 im 
Bereich Junkersdorf und nach einem Lärmschutzgutachten mit entsprechenden Maßnahmen

24  
ebenfalls Wohnungsbau möglich. Im Sinne der Stadtinnenentwicklung und bedingt durch die 
gute Erschließung wird die Fläche von ca. 3,7 ha aus der landwirtschaftlichen Nutzung he - 
rausgenommen und umgewandelt. 
Neben den Arbeitsplätzen im Handwerk und Dienstleistungsbereich im Stadtteil Junkersdorf 
bestehen im Gewerbegebiet, Ortsteil Marsdorf, weitere industrielle und gewerbliche Arbeits- 
plätze. Der am Autobahnkreuz gelegene Ortsteil Marsdorf hat sich, nicht wie die übrigen 
Weiler im Untersuchungsgebiet, zu einer zusammenhängenden Wohnsiedlung, sondern zu 
einem schnell wachsenden Gewerbe- und Einzelhandelsstandort entwickelt und weist auch 
weiterhin Ansiedlungspotentiale auf. Aktuell (Ende 2008) stehen noch ca. 20 ha Gewerbege- 
bietsreserven, die durch Bauleitplanung gesichert sind, in Marsdorf zur Verfügung. 
Das Schwergewicht der Nutzungsarten / Branchenprägung ist nördlich der Trasse der Kölner 
Verkehrsbetriebe, die von der Stadtbahnlinie 7 erschlossen wird, auf großflächigen Einzel - 
handel und Dienstleistungen aller Art gerichtet. Zahlreiche großflächige Einzelhandelsbetrie- 
be haben sich in den vergangenen Jahren zu einem überdimensionalen Agglomerationsbe- 
reich entwickelt, soll aber auf die heute in Bebauungsplänen festgesetzten Teilräume be - 
grenzt bleiben. Zusammen mit dem Einzelhande lsstandort westlich der Autobahn auf dem 
Gebiet der Stadt Frechen hat das Gebiet überregionale Bedeutung und einen Einzugsbe - 
reich, der weit über das Stadtgebiet von Köln, Frechen, Hürth und Pulheim angewachsen ist. 
Die damit verbundene Verkehrssituation bleibt auch nach dem Ausbau der Dürener Straße 
angespannt. Für die Flächen südlich der Trasse der Kölner Verkehrsbetriebe ist ein wesent- 
liches Ziel, einen durchgrünten Dienstleistungs - und Gewerbestandort zu entwickeln, der  
sich in den Freiraum einbinde t. Hier befindet sich der größte Anteil der Reserveflächen. 
Großflächiger Einzelhandel ist in diesem Gebiet ausgeschlossen. Das ohnehin knappe Ge - 
werbeflächenangebot soll ausschließlich dem Gewerbe zugeführt werden. 
Mit Beschluss des Rates vom 13.12.07 zur Verlagerung des Großmarktes und zur Planung 
eines neuen „Frischezentrums“ in Marsdorf wird eine Änderung des Flächennutzungsplans 
erforderlich. 
Die Interkommunale Integrierte Raumanalyse (IIRA) hat hier in Verbindung mit der überregi- 
onalen Entwicklung in Richtung Frechen eine gewerbliche Erweiterung empfohlen. Diese 
Planung kann jedoch hier in der Fortschreibung Köln-Nordwest nicht berücksichtigt werden, 
da wesentliche Voraussetzungen für eine Standortdarstellung als Sonderbaufläche „Frische- 
zentrum“ noch fehlen: Das erforderliche Verkehrsgutachten mit Darstellung der Erschließung 
und der überörtlichen Verkehrsanbindung, incl. Ausbaumaßnahmen im übergeordneten Ver- 
kehrsnetz, ist eine wesentliche Voraussetzung für eine planungsrechtlich belastbare Begrün- 
dung des Standortes auch im Abstimmungsverfahren gem. § 2 BauGB mit den Nachbarge- 
meinden. Aus diesem Grunde wird die Fläche aus dem Verfahren ausgeklammert. 
Der Äußere Grüngürtel, und zukünftig der Grünzug West mit Anbindung an das Erholungs - 
gebiet “Kottenforst Ville“, sowie die weitläufigen Sportanlagen der Sporthochschule bieten für 
Freizeit, Sport und Erholung ein überdurchschnittlich hohes Freiflächenangebot. Im Stadtteil 
selbst befindet sich westlich des Salzburger Weges eine Sportanlage. Offene Sportanlagen 
sind ausreichend, aber nur in weiterer Entfernung vorhanden. Mit einer dreiteilbaren Schul - 
sporthalle, die auch von Vereinen genutzt werden kann, sollen bestimmte Defizite abgebaut 
und die bestehenden Angebote ergänzt werden.

25  
5.2.2 Versorgung 
Der Stadtteil Junkersdorf verfügt über ein sehr gestrecktes, lückenhaftes und strukturschwa- 
ches Geschäftszentrum entlang des Kirchweges mit langen Einkaufswegen, jedoch relativ 
guter Aufenthaltsqualität. Die höchste Geschäftsdichte liegt im Südabschnitt im Bereich der 
Kirche. Entlang des Vogelsanger Wegs befinden sich ebenfalls kleinere Versorgungseinrich- 
tungen. Eine Buslinie garantiert eine befriedigende Erreichbarkeit. Laut Aussage des Nah - 
versorgungskonzeptes sind die Wohnanlagen im Stadtwaldviertel Junkersdorf an der Düre- 
ner Straße und in Junkersdorf Nord als unterversorgte Wohnsiedlungsbereiche zu werten. 
Sie liegen außerhalb der fußläufigen Erreichbarkeit (700 m - Radius) zum nächst gelegenen 
Nahbereichszentrum Junkersdorf Kirchweg.  Konkrete Empfehlungen zur Entwicklung der 
Nahversorgung und des Zentrums bleiben dem Einzelhandelskonzept vorbehalten. 
Die Einzelhandelsangebote mit nicht täglich benötigten, sogenannten aperiodischen und 
insbesondere nicht zentrenrelevanten Warensortimenten haben sich im Bereich Marsdorf mit 
den Einrichtungen in Frechen zu einem Agglomerationsschwerpunkt entwickelt. Mit der Be- 
schränkung des Einzelhandels auf bestimmte Sondergebietsstandorte und mit vorwiegend 
nicht zentrenrelevanten Sortimenten wird bereits im bestehenden Flächennutzungsplan einer 
Fehlentwicklung der Einzelhandelsstandorte vorgebeugt. 
5.2.3 Verkehr 
Der Stadtteil Junkersdorf mit dem Ortsteil Marsdorf / Horbell wird im Westen von der A 1 be- 
grenzt. Die A 4 trennt Junkersdorf von dem Gewerbegebi et Marsdorf. Die Aachener Straße 
(B 55) und die Dürener Straße (B 264), beide stark belastete Hauptverkehrsstraßen mit Zu- 
bringerfunktion zum Autobahnkreuz West, durchqueren den Stadtteil. Die Nord -Süd- 
Verbindungen Salzburger Weg und Marsdorfer Straße wirken sich belastend auf die Wohn - 
gebiete aus. Bei Großveranstaltungen im Müngersdorfer Stadions steigt die Verkehrsfre - 
quenz sprunghaft an. Die Verkehrsbelastungen im Stadtteil Junkersdorf in Verbindung mit 
allen benachbarten Stadtteilen und den Städten Frechen, Hürth und Pulheim müssen im re- 
gionalen Verkehrsgutachtens zum geplanten „Frischezentrum“ in Marsdorf analysiert und 
bewertet werden. Kurz - und langfristig wirksame verkehrslenkende Maßnahmen müssen 
sowohl zu regionalen als auch stadtteilbezogenen Entlastungen führen. 
Mit den Stadtbahnlinien 1 und 7 sowie den bestehenden Buslinien, die das Streckennetz des 
öffentlichen Personennahverkehrs komplettieren, ist Junkersdorf gut an die Innenstadt ange- 
bunden. Ein Park & Ride-Terminal mit Bus- und Wohnmobilstellplätzen sowie Bike & Ride - 
Plätzen an der Haltestelle Haus Vorst der Stadtbahnlinie 7 schaffen gute Verbindungsmög - 
lichkeiten zum öffentlichen Personennahverkehr für Einpendler aus der Region. Durch die 
geringere Verkehrsgunst gegenüber z.B. der P+R-Anlage Weiden West weist die Anlage an 
Haus Vorst jedoch deutlich geringere Nutzungsquoten auf. 
5.2.4 Soziale Infrastruktur 
Wie bereits zum Stadtteil Müngersdorf erwähnt, ist die Sozialstruktur sehr ausgewogen und 
es bestehen auch im Stadtteil Junkersdorf nur wenige strukturelle Auffälligkeiten. Der Anteil 
von Einwohnern mit Migrationshintergrund liegt unter dem Durchschnitt. Es gibt im Stadtteil 
relativ wenig Arbeitslose und Empfänger von SGB II Leistungen (Sozialgesetzbuch, Zweites 
Buch). 71,1% der Schüle r der Klassen 7 - 9 besuchen das Gymnasium, in den gleichen 
Jahrgangsstufen gehen 7,3 % in eine Haupt- oder Förderschule. 
Im Stadtteil Junkersdorf gibt es insgesamt sechs Kindertagesstätten (Blumenallee, Am 
Schulberg (integrativer Kindergarten), Else - Lang - Straße, Schlehdornweg, Ulrich - Brisch - 
Weg) und Eichenstraße. Basierend auf der aktuellen Hochrechnung der Einwohnerentwick- 
lung werden in Junkersdorf weitere Kindertagesstätten benötigt, um den aktuellen und zu - 
künftigen Bedarf zu decken. Eine weitere Einrichtung ist mit der Wohnbebauung Willi – Lauf -

26  
Allee und der Wohnbebauung Ludwig-Jahn-Str. geplant. Mit der Wohnbebauung an der Aa- 
chener Str.(ehemals RTL-Gelände) werden zwei weitere Anlagen vorgesehen. 
Die Versorgung mit Kinderspielplätzen ist äußerst defizitär und bei allen größeren Planun - 
gen, so auch bei der Planung „Willi-Lauf-Allee“, zu berücksichtigen. 
Bei einer Anzahl von möglicherweise bis zu 570 Wohneinheiten im Plangebiet ehemaliger 
RTL-Flächen sowie der Wohnbaufläc he nördlich der Ludwig -Jahn-Str. in Köln -Junkersdorf 
rechnet die Fachverwaltung langfristig mit einem Einwohnerzuwachs von rd. 1.700 Perso - 
nen. Langfristig werden hiervon erfahrungsgemäß etwa 17 Kinder pro Jahrgang schulpflich- 
tig sein. In der Erstbezugsphase ist von etwa 34 schulpflichtigen Kindern pro Jahrgang aus- 
zugehen. Die nächstgelegenen zuständigen Grundschulen sind die GGS Kirchweg und die 
KGS Im Kamp. Beide verfügen nicht über ausreichende Aufnahmekapazitäten. 
Durch den Ankauf des Grundstückes der ehemaligen belgischen Schule (Stadthalterhofallee) 
soll es zukünftig möglich sein, die durch den Erstbezug der neuen Wohngebiete in Junkers- 
dorf entstehenden Bedarfsspitzen zu decken. Hierzu wird auf dem Gelände der ehemaligen 
belgischen Schule zunächst eine Nebenstelle zur Ildefons-Herwegen-Schule, GGS Kirchweg 
eingerichtet. Sofern der langfristige Bedarf es erfordert, kann hier eine eigenständige zwei - 
zügige Grundschule errichtet werden. 
Durch die gestaffelten Realisierungszeiträume der Baumaßnahmen im Stadtteil Junkersdorf, 
den sukzessiven Zuzug junger Familien und dem unbekannten Schulwahlverhalten der zu - 
ziehenden Eltern ist eine jahres- und schulscharfe Zuordnung der Schülerströme im Vorfeld 
jedoch nicht möglich. 
 
Die Schul-, Sport- und Jugendeinrichtung im benachbarten Stadtteil Weiden haben genü - 
gend Kapazitäten und können genutzt werden. Im Stadtteil selbst befindet sich keine Ju - 
gendeinrichtung. 
Zu erwähnen ist die Zweigstelle der Jugendkunstschule im Stadtwaldviertel Junkersdorf, die 
ihren Sitz am Ulrich - Brisch - Weg 1 hat. Dort werden Kurse wie musikalische- und künstleri- 
sche Früherziehung für Kinder ab drei Jahre sowie das Erarbeiten eines Videofilms für An - 
fänger in der Altersklasse ab 12 Jahre angeboten. 
In Junkersdorf gibt es keine vollstationäre Dauerpflegeeinrichtung für ältere Menschen. Der 
Bedarf wird durch die Wohn- und Heimanlagen in den benachbarten Stadtteilen gedeckt. Auf 
dem Gelände der ehemaligen Kaserne Haelen gibt es die Einrichtung Vitales Wohnen von 
der Gemeinnützigen Gesellschaft für soziales Leben. Es ist eine Einrichtung für betreutes 
Wohnen.

27  
5.3 Stadtteil Weiden  (307) 
16.337 Einwohner (Stand 12.2008) 
5.3.1 Stadtteilentwicklung, Wohnen und Gewerbe 
Der westliche Ortsausgang Weidens gründet auf das ehemals eigenständige Dorf Üsdorf. 
Noch zu Beginn des 19. Jahrhunderts bestand das Dorf aus vier Gutshöfen, kleineren Anwe- 
sen und einem knappen Dutzend Wohnhäusern. Der einzig erhaltene Hof dominiert die 
Kreuzung Gertrudisstraße und Frechener Weg. Östlic h der Üsdorfer Bebauung im Bereich 
der Aachener Straße / Schulstraße entwickelte sich auf den Ursprüngen des Clarenhofes der 
heutige Stadtteil Weiden. Zu Beginn des 20. Jahrhunderts wurden Wohnbauflächen in Rich- 
tung Bahnanlagen, im Bereich Goethe- und Schillerstraße für die Anlage einer Villenkolonie 
neu erschlossen. Die grundlegende Veränderung des Ortsbildes setzte nach dem Zweiten 
Weltkrieg durch die Bauten für Kriegsvertriebene und die seit den 50er Jahren neu erschlos- 
senen Wohngebiete nördlich der Aachener Straße ein. Die Bebauung der beiden Dörfer Üs- 
dorf und Weiden ging bald nahtlos in einander über. In den 60er Jahren setzte mit dem 
Hochhausgebiet Weiden - Süd und dem in den Jahren 1966 - 1970 errichteten Einkaufszent- 
rum Rhein - Center eine intensive Bebauung der Üsdorfer Felder ein. Bis zur kommunalen 
Neugliederung 1975 gehörte Weiden zur selbstständigen Gemeinde Lövenich. Mit der Bau- 
gebietsplanung „Kronstätter Straße“ in den 90er Jahren fand die Wohnungsbauentwicklung 
in Weiden ihren Abschluss. 
Der Stadtteil wird zwar nachgefragt, bietet aber - abgesehen von einigen kleineren Baulü - 
cken und möglichen Nachverdichtungsbereichen - keine größeren Arrondierungsmöglichkei- 
ten für den Wohnungsbau. 
Durch fehlende Gewerbe- und Industriegebiete ist das Arbeitsplatzangebot im Stadtteil Wei- 
den wenig ausgeprägt und beschränkt sich auf Angebote in Handwerks - und Dienstleis- 
tungsbetrieben sowie auf die Arbeitsplätze im „Rhein - Center“. 
Der südliche Bereich von Weiden wird derzeit vorwiegend landwirtsc haftlich genutzt. Er ist 
Teil des in der Planung befindlichen Grünzuges West. Der Grünzug West verläuft nördlich 
der Bundesautobahn A 4 und verbindet in Richtung Westen den Äußeren Grüngürtel auf 
Kölner Stadtgebiet mit den angrenzenden Grün- und Freiflächen des Rhein - Erftkreises und 
dem Erholungsgebiet Kottenforst - Ville. Ursprünglich weit Richtung Autobahn vorgeschobe- 
ne Wohnbauerweiterungsflächen wurden mit der 3. Änderung des FNP zurückgenommen, 
ursächlich bedingt durch die hohe Lärm- und Schadstoffbelastung der Autobahn nahen Flä- 
chen. 
Offene Sportanlagen sind nur wenige vorhanden. Schulsporthallen, die auch von Vereinen 
genutzt werden können, ergänzen das schwache Sportstättenangebot. 
Der Stadtteil Weiden gehört zu den mit Kleingärten unterversorgt en Bereichen. Eine neue 
Anlage kann nur nördlich von Lövenich dargestellt werden. 
5.3.2 Versorgung 
Im Stadtbezirk Lindenthal haben sich verschiedene höherrangige Geschäftszentren entwi - 
ckelt, von denen aufgrund der Größe und Ausdehnung des Bezirks keines die alleinige Funk- 
tion eines sogenannten Bezirkszentrums mit Versorgungsfunktionen für den gesamten 
Stadtbezirk Lindenthal besitzt. Aufgrund seiner quantitativen und qualitativen Ausstattung ist 
das Zentrum Weiden mit dem „Rhein - Center“ das bedeutendste der Bezirksteilzentren. Das 
„Rhein - Center“ in Weiden liegt unmittelbar an der Aachener Straße. Benachbarte Ge - 
schäftsstreulagen, vorwiegend entlang der Aachener Straße, ergänzen das Geschäftszent-

28  
rum. Angesichts der Größenordnung von 40.1 00 m² Verkaufsfläche und einem deutlichen 
Schwerpunkt des Angebotes im mittel- und langfristigen Bedarf verfügt das „Rhein - Center“ 
über eine weiträumige Ausstrahlung auf das Kölner Stadtgebiet und das westliche Umland. 
Insofern nimmt es Versorgungsfunkti onen wahr, die deutlich über die der Nahversorgung 
hinausgehen. Die Erreichbarkeit dieses Einkaufszentrums ist optimal, da sowohl die Stadt - 
bahnlinie 1, mit Haltepunkt vor dem Einkaufszentrum als auch das große Parkplatzangebot 
und die fußläufigen Verbindungen zu den umliegenden Wohngebieten als Einkaufsmagnet 
wirken. Ausschließlich durch Einzelhandel geprägt, wird das „Rhein - Center“ in der Fort - 
schreibung des Flächennutzungsplanes als Sondergebiet „Einzelhandel“ (VK 40.100 qm) 
dargestellt und in dieser Größenordnung festgeschrieben. 
5.3.3 Verkehr 
Der Stadtteil Weiden wird von überregionalen Verkehrstrassen begrenzt: im Westen ist es 
die Bonnstraße (K 25), im Norden die Trasse der Deutschen Bahn, im Osten die Bundesau- 
tobahn A 1 und im Süden die Bundesautobahn A 4. Zusätzlich trennt die Aachener Straße (B 
55) den Stadtteil in einen nördlichen und einen südlichen Teil. Sie ist für den motorisierten 
Individualverkehr des angrenzenden Rhein–Erft-Kreises die direkte Verbindung in die Kölner 
Innenstadt und hat Zubringerfunktion zum Autobahnkreuz Köln-West (A1/A4). 
Im Stadtteil Weiden zweigt die Bahnstraße von der Aachener Straße ab und erschließt die 
nord-westlich gelegenen Stadtteile Lövenich, Widdersdorf und Brauweiler. Sie weist eine 
hohe Verkehrsbelastung auf und zerschneidet den nördlich gelegenen Wohnbereich. Der 
Schwerlastverkehr wird seit der Inbetriebnahme der Umgehungsstraße Lövenich (L 213n) 
umgeleitet, damit wird der innerörtliche Verkehr auf der Aachener Straße und der Bahnstra- 
ße entlastet. 
Mit dem Verkehrsgutachten für den Großraum Frechen/Marsdorf (siehe Stadtteilbeschrei - 
bung Junkersdorf) sollte auch die einhüftige Autobahnanbindung der Bonnstraße an die A4 
als Vollanschluss untersucht werden. 
Die Erschließung des öffentlichen Personennahverkehrs erfolgt durch vier Haltestellen der in 
zwei Stufen 2002 und 2006 bis Weiden -West verlängerten Stadtbahnlinie 1. Mehrere Busli- 
nien verbinden die angrenzenden Stadtteile untereinander, führen in die Region und erfüllen 
Zubringerfunktionen zur Stadtbahnlinie 1 als auch zum S -Bahnhaltepunkt Lövenich der Li- 
nien S12 und S13. Am westlichen Ortsausgang gibt es mit der Haltestelle Weiden -West ei- 
nen leistungsstarken Verknüpfungspunkt zwischen öffentlichem Personennahverkehr (S - 
Bahn und Stadtbahn) und motorisiertem Individualverkehr (P+R-Platz mit fast 700 Plätzen). 
Dieser Verknüpfungspunkt hat zu einer erheblichen Verkehrsentlastung in den Stadtteilen 
Weiden und Lövenich beigetragen. 
5.3.4 Soziale Infrastruktur 
Die Bevölkerungsstruktur im Stadtteil Weiden weist außer einem erhöhten Anteil von älteren 
Einwohnern / innen mit 22,1 % keine besonderen Auffälligkeiten auf. Auch das Wohnungs - 
gemenge zeigt zwischen Ein- und Mehrraumwohnungen ein ausgewogenes Verhältnis. 
Im Stadtteil Weiden bestehen 7 Kindertagesstätten (Hans - Willy - Mertens - Straße, Goethe- 
straße, An der Alten Post, Benfleetstraße, Körnerstraße, Bistritzer Straße und Aachener 
Straße) mit insgesamt 24 Gruppen. Zwei Einrichtungen werden integrativ geführt. Basierend 
auf der aktuellen Hochrechnun g der Einwohnerentwicklung werden in Weiden für ca.130 
Plätze 2 weitere Kindertagesstätten benötigt. 
In Weiden gibt es zwei Gemeinschaftsgrundschulen, die dreizügige Albert - Schweitzer - 
Schule, Breslauer Straße 11, und die zweizügige Clarenhofschule, Sch ulstraße 2. Beide 
Schulen haben im Rahmen der festgelegten Zügigkeiten noch Aufnahmepotential, so dass

29  
Schülerzuwächse durch Wohnbaumaßnahmen in geringem Umfang in den vorhandenen 
Räumen aufgenommen werden können. Außerdem sind am Schulzentrum Ostlandstraße mit 
der Martin - Luther - King - Hauptschule und dem Georg - Büchner - Gymnasium zwei weiter- 
führende Schulen vorhanden. Der Standort soll an einen privaten Betreiber vergeben werden 
und ist als zukunftsfähig zu bewerten. In der Ostlandstraße, angegliedert an das Schulzent- 
rum, befindet sich das Jugendzentrum Weiden. Träger ist die Jugendzentren GmbH. Die 
Jugendeinrichtung soll perspektivisch aus dem Schulzentrum ausgegliedert werden. Am 
Schulzentrum befinden sich auch Sporteinrichtung en, die von den Jugendlichen genutzt 
werden können. 
An der Aachener Straße besteht mit dem St. Josefsheim eine vollstationäre Dauerpflegeein- 
richtung. Ferner gibt es das Köln - Ring / Wohn Forum im Marienweg für psychisch Kranke 
und Behinderte und das Stammhaus der Gemeinschaft „Unser Platz im Leben“, an der Aa - 
chener Straße am westlichen Ortsausgang. Die zuletzt genannte Einrichtung ist für körper - 
lich und mehrfach behinderte Erwachsene ausgestattet. In ihr befindet sich ein Kurzzeitpfle- 
geplatz. Diese soziale Wohn- und Betreuungseinrichtung beschäftigt sich in besonderem 
Maße mit der Betreuung, Unterbringung und Integration von schwer und schwerstbehinder- 
ten Menschen. Sie soll in ihrem Wirken gesichert und in der weiteren Entwicklung unterstützt 
werden. Aus diesem Grunde wird die Anlage, obwohl im Außenbereich gelegen, durch ein 
Planzeichen „Allgemeine Sozialeinrichtung“ im Flächennutzungsplan dargestellt. 
Die Weidenhof - Residenz an der Kronstädter Straße ist eine Ein richtung des Betreuten 
Wohnens. 
Im Stadtteil besteht an der Ludwig - Jahn - Straße eine Sportanlage, die mit einem Kunstra- 
senfußballfeld und einer Trainingsbeleuchtungsanlage sowie zwei beleuchteten Kleinspiel - 
feldern mit Aschebelag ausgestattet ist. Die Anlage ist langfristig an einen Verein vermietet. 
Eine Unterversorgung besteht an Sporthallen, die für den allgemeinen Bedarf, den Vereins- 
sport, als auch für die offene Ganztagsgrundschule benötigt werden.

30  
5.4 Stadtteil Lövenich (308)  
8.378 Einwohner (Stand 12.2008) 
5.4.1 Stadtteilentwicklung, Wohnen und Gewerbe 
Die historische Dorfstruktur mit den drei großen Gutshöfen im Süden des Stadtteils, deren 
Datierung auf den Anfang des 14. Jahrhunderts zurückgeht, und den nach Norden dichter 
bebauten Siedlungsteilen mit den Kleingehöften, Landarbeiterhäusern und Handwerksbe - 
trieben sind heute noch ablesbar. Den Dorfmittelpunkt bildet die katholische Pfarrkirche St. 
Severin aus dem 12. Jahrhundert. Trotz der Eisenbahnstrecke Köln - Aachen, die 1870 er- 
öffnet wurde und am Stadtteil vorbeiführt, fand bis zum Beginn des 20. Jahrhunderts keine 
nennenswerte Siedlungserweiterung statt. Die ersten Siedlungserweiterungen fanden in den 
30er Jahren südlich der Kölner Straße statt. Eine nennenswerte bauliche Ausdehnung setzte 
erst nach dem Zweiten Weltkrieg bis in die 70er Jahre ein. Bis zur Eingemeindung 1975 bil- 
dete Lövenich mit den Stadtteilen Weiden, Junkersdorf und Königsdorf die ehemalige Ge - 
meinde Lövenich. In den letzten Jahren wurden ca. 15 ha Ackerland für ein Wohnbaugebiet 
im Bereich Haus Közal neu erschlossen. Eine weitere Baufläche von ca. 3,5 ha wurde östlich 
der Vinzenzallee mit einer Mischgebietsausweisung bereitgestellt. Neue Wohngebiete und 
das Gewerbegebiet an der Kölner Straße / Dieselstraße umgeben heute den histor ischen 
Ortskern im nördlichen Halbkreis. Im Süden wird Lövenich durch den hochgelegenen Bahn- 
damm begrenzt. 
Mit der Fläche zwischen Randkanal und Widdersdorfer Landstraße besteht noch eine der 
wenigen Möglichkeiten, den Stadtteil mit einer Wohnbauflächenarrondierung zu einem städ- 
tebaulich sinnvollen Abschluss zu bringen. Ansonsten bietet der Stadtteil, abgesehen von 
einigen kleineren Baulücken und möglichen Nachverdichtungsbereichen, keine größeren 
Arrondierungsmöglichkeiten für den Wohnungsbau. 
Die Arbeitslosenstatistik weist für Lövenich, verglichen mit den Arbeitslosen in den übrigen 
Stadtteilen im Fortschreibungsbereich, einen niedrigen Arbeitslosenstand aus. 
Sowohl im Gewerbeflächenbereitstellungskonzept als auch im derzeitigen Flächennutzungs- 
plan ist für Lövenich eine Fläche von etwa 58 ha brutto zur Ansiedlung von Gewerbebetrie - 
ben enthalten. Die Planungen für den Bereich werden unter der Bezeichnung Dieselstraße 
und Nördlich Kölner Straße geführt. Der Bereich des Gewerbegebietes Dieselstraße lie gt 
zwischen Kölner Straße, Bundesautobahn A 1 und der Bahnstrecke Köln - Aachen. Das 
Plangebiet ist weitestgehend bebaut. Es handelt sich überwiegend um ein typisches Gebiet 
für kleine und mittlere Unternehmen mit Ausnahme der nicht zentrenintegrierten Discounter. 
Das Gewerbegebiet Nördlich Kölner Strasse liegt zwischen dem nordöstlichen Ortsrand von 
Lövenich, der Kölner Straße und der Bundesautobahn A 1. Die Fläche ist bereitgestellt für 
die Ansiedlung von Gewerbebetrieben. Ausgeschlossen werden Einzelhandelsbetriebe bzw. 
Verkaufsstellen von Handwerksbetrieben, die sich an den Endverbraucher richten. Die Ge - 
werbegebietserweiterungsfläche nördlich der Kölner Straße hat eine Nettogröße von etwa 25 
ha und dient zur allgemeinen Ansiedlung von Gewerbebetrieben. Mit der im Jahre 2004 fertig 
gestellten Nordumgehung Lövenich können die Gewerbegebiete direkt erschlossen werden. 
Der gesamte Stadtteil ist mit Haus - und Vorgärten und kleineren Grünanlagen durchgrünt 
und grenzt an große landwirtschaftlich genutzte Freir äume im Norden an. Kleingartenanla- 
gen stehen den Ortsbewohnern in Lövenich nicht zur Verfügung. Der gesamte Stadtbezirk 
Lindenthal weist ein Defizit von rund 1.200 Kleingärten aus. In Lövenich wird im Norden der 
Ortslage eine Anlage vorgesehen, die im Stadtteilverbund einen Beitrag zur Bedarfsdeckung 
darstellen soll.

31  
Am südwestlichen Ortsausgang befindet sich der Friedhof, der in seinem Bestand erhalten 
bleiben soll. Eine Erweiterung ist laut Friedhofszielplanung (Ratsbeschluss vom 14.12.2006) 
nicht vorgesehen. 
5.4.2 Versorgung 
Der Stadtteil Lövenich ist geprägt durch ein zweigeteiltes kleines Geschäftszentrum gemäß 
Nahversorgungskonzept der Stadt Köln. Das Geschäftszentrum orientiert sich im Wesentli - 
chen um den S - Bahn - Haltepunkt. Eine weitere verstreute Geschäftsansiedlung befindet 
sich im historischen Ortsteil im Bereich der Karl - Keulen - Straße / Brauweilerstraße. Die 
Geschäftsdichte ist äußerst gering und die Ausstattung mit Angeboten von Gütern für den 
täglichen Bedarf nicht vollständig. Am Odemshof wird ein großflächiger Lebensmitteleinzel - 
handelsbetrieb die Nahversorgung im Ortszentrum in absehbarer Zeit ergänzen und wesent- 
lich verbessern. Dezentrale Nahversorgungsangebote (Discounter) befinden sich im Gewer- 
begebiet an der Kölner Straße und Dieselstraße. Die weitere Ausbreitung des Einzelhandels 
soll jedoch hier verhindert werden. Das Geschäftszentrum liegt etwa 500 m bis 800 m von 
den Wohnsiedlungsbereichen entfernt und wird noch als fußläufig erreichbar eingestuft. Die 
Deckung des mittel- und langfristigen Bedarfs erfolgt im Wesentlichen im Stadtteil Weiden. 
Eine Buslinie stellt eine befriedigende Erreichbarkeit des Geschäftszentrums, aber auch des 
Einkaufszentrums im Bezirksteilzentrum Weiden sicher. 
5.4.3 Verkehr 
Lövenich ist über die gleichnamige, aber in Weiden gelegene Anschlussstelle an die Auto - 
bahn A1 angebunden. Die Innenstadt ist über Bahnstraße/Aachener Straße oder die neue 
Umgehungsstraße (L 213n) zu erreichen. Der Ortskern, vorrangig die Brauweiler Straße, hat 
nach Fertigstellung der Nordumgehung L 213n an Wohnqualität gewonnen. Mit der Umge - 
hungsstraße werden vorrangig die Gewerbegebiete erschlossen und der Ortskern somit vom 
Schwerlastverkehr entlastet. Die Kölner Straße stellt eine weitere gute Anb indung für den 
motorisierten Individualverkehr dar. 
Mit der S-Bahnhaltestelle am Bahnhof Lövenich bestehen schnelle Verbindungen in die In - 
nenstadt und ins Umland. Die Buslinien ergänzen das Netz des öffentlichen Personennah - 
verkehrs und stellen eine direkte Verbindung zur Stadtbahnstrecke in Weiden sowie in Rich- 
tung Brauweiler und Müngersdorf her. 
5.4.4 Soziale Infrastruktur 
Gemäß der Sozialraumanalyse gibt es in Lövenich, wie in den anderen Stadtteilen des Be - 
zirks Lindenthal, keine besonderen Auffälligkeiten. 
Im Stadtteil Lövenich gibt es zwei Kindertagess tätten (Biberweg und Siegstraße) mit insge- 
samt 8 Gruppen; eine weitere Einrichtung ist im Neubaugebiet Haus Közal geplant. Basie - 
rend auf der aktuellen Hochrechnung der Einwohnerentwicklung wird in Lövenich eine weite- 
re Kindertagesstätte benötigt. 
In Lövenich gibt es eine Gemeinschaftsgrundschule, die vierzügige Johanniter Schule an der 
Kölner Straße 37. Bedingt durch Erstbezüge der kürzlich fertig gestellten Wohneinheiten ist 
die Grundschule derzeit fast ausgelastet. Größere Baumaßnahmen über die vorg esehene 
Maßnahme am Randkanal mit rund 70 Wohneinheiten hinaus sollten für die kommenden 
Jahre vermieden werden, da ansonsten die Versorgung mit Grundschulplätzen gefährdet ist: 
Die benachbarte Grundschule in Junkersdorf ist ausgelastet und auch in den beiden Grund- 
schulen in Widdersdorf bestehen durch die Umsetzung von Widdersdorf -Süd keine Reser- 
ven für Lövenicher Kinder.

32  
In Lövenich gibt es keine Jugendeinrichtung. Im Stadtteilverbund stehen den Jugendlichen 
die Einrichtungen in Weid en und Müngersdorf zur Verfügung. Der Bedarf wird dur ch diese 
Einrichtungen gedeckt. 
In Lövenich besteht auch keine vollstationäre Dauerpflegeeinrichtung. Der Bedarf wird im 
Stadtteilverbund durch die Anlagen in den benachbarten Stadtteilen abgedeckt. 
Offene Sportanlagen sind vorhanden. Die Schulsporthalle der Gemeinschaftsgrundschule, 
die auch von den Vereinen genutzt werden kann, ergänzt das Sportstättenangebot. Ob ne - 
ben der bestehenden Sporthalle in Lövenich weitere Sporthallen zur Verfügung gestellt wer- 
den müssen, ist zu prüfen. 
Am nördlichen Rand von Lövenich kann das enorme Defizit an Kleingärten im Bezirk Linden- 
thal durch Planung einer neuen Anlage teilweise abgebaut werden. 
 
 
5.5 Stadtteil Widdersdorf (309) 
7.103 Einwohner (Stand 12.2008) 
Die Fläche des Siedlungsentwicklungsbereichs Widdersdorf - Süd und die angrenzenden 
Freiflächen bis zur Bundesautobahn A 1 wurden mit der 138. Änderung des Flächennut - 
zungsplanes überplant; das Verfahren der 138. Änderung des Flächennutzungsplanes ist  
seit Ende Januar 2010 abgeschlossen. Die siedlungsrelevanten Flächen der 138. Änderung 
werden in die 4. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes übertragen. Die Freiflächen 
zwischen den Siedlungsbereich und der Bundesautobahn A 1 werden mit der 4. Fortschrei- 
bung des Flächennutzungsplanes neu definiert. 
5.5.1 Stadtteilentwicklung, Wohnen und Gewerbe 
Widdersdorf liegt nordwestlich der Kölner Innenstadt auf der fruchtbaren Mittelterrasse des 
Rheintals. Die erste urkundliche Erwähnung des Ortes Widdersdorf stammt aus dem Jahr 
1109. Vor der kommunalen Gebietsreform 1975 war Widdersdorf ein Ortsteil der Gemeinde 
Brauweiler. Um stattliche Hofanlagen und der Kirche mit Friedhof entwickelte sich der alte 
Ortskern von Widdersdorf. In der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts setzte eine merkliche 
bauliche Entwicklung des Ortes ein, vorrangig in Richtung Bocklemünd an der heutigen 
Hauptstraße. Die Ortschaft Widdersdorf liegt noch immer vollständig im Freiraum, umgeben 
von landwirtschaftlich genutzten Flächen. Widdersdorf ist nicht wie andere Stadtteile im Fort- 
schreibungsgebiet mit angrenzenden Stadtvierteln zusammen gewachsen. In den 60er / 70er 
Jahren setzte eine rege Bautätigkeit ein. Etwa 45 % der gesamten Bebauung Widdersdorfs, 
vorrangig in ein- bis zweigeschossiger Reihenhausbebauung, ist in dieser Zeit entstanden 
und veränderte den ländlichen Charakter des Ortes maßgeblich. 
Die Bereiche an der Straße Im Kamp, die Fläche des ehemals geplanten Sportplatzes mit 
einer Größe von ca. 3,3 ha und die aufgegebene und nicht mehr ben ötigte Klärwerksfläche 
am Dachsweg mit einer Größe von ca. 1,4 ha, sollen im Rahmen der Ortsrandarrondierung 
als Wohnbauflächen dargestellt und entwickelt werden. 
Mit Beschluss des Stadtentwicklungsausschusses vom 18.12.2003 und der Darstellung im 
Flächennutzungsplan wurde über ein Anwachsen der Bevölkerung auf 10.000 Einwohner 
entschieden. Die Erweiterung des Ortes von heute ca. 7.100 auf eine Einwohnerzahl von ca. 
10.000 soll sich vorwiegend im Bereich von Widdersdorf - Süd vollziehen. Diese Erweiterung 
macht eine zusätzliche Haupterschließung sowie weitere soziale Infrastruktureinrichtungen 
und Einrichtungen für die Nahversorgung erforderlich. Da die vorhandene Siedlungsdichte 
und damit die städtebauliche Grundstruktur in Widdersdorf erhalten bleiben soll , wird eine 
Siedlungsfläche von rund 80 ha benötigt.

33  
Im gültigen Flächennutzungsplan wird eine Wohnbaufläche von rund 33 ha dargestellt. Teile 
dieser Wohnbaufläche werden in der 138. Änderung des Flächennutzungsplanes als Son - 
dergebiet „großflächiger Einzelhandel“, rund 2,8 ha, Fläche für den Gemeinbedarf, rund 3 ha, 
und Sport- und Grünflächen mit rund 7,5 ha dargestellt. Zusätzlich werden in der 138. Ände- 
rung des Flächennutzungsplanes 45,5 ha Wohnbaufläche und 1,5 ha Grünfläche dargestellt. 
Diese Flächen werden wie in der Einleitung beschrieben in die 4. Fortschreibung des Flä - 
chennutzungsplanes übernommen. 
Der Stadtteil Widdersdorf verfügt über keine im Flächennutzungsplan ausgewiesenen Ge - 
werbeflächen. Das Arbeitsplatzangebot im Stadtteil beschränkt sich auf das private Dienst - 
leistungsgewerbe und vereinzelt Handwerksbetriebe sowie das Max - Planck - Institut und 
ein Teil der Anlagen des Westdeutschen Rundfunks, die östlich der Bundesautobahn A 1 
liegen. Neue Arbeitsplatzangebote werden bei der Verwirklichung der öffentlich zugänglichen 
Golfanlage in Widdersdorf - Süd entstehen. 
Östlich der Ortslage Widdersdorf, entlang des Lärmschutzwalles der Bundesautobahn A 1, 
soll eine öffentlich zugängliche Golfanlage entstehen. Der Betreiber d ieser Golfanlage will 
neben der öffentlichen Nutzung in Zusammenarbeit mit der Sporthochschule Köln ein Aus - 
bildungs- und Forschungszentrum für den Golfsport schaffen. Die Golfanlage mit ihren Bio - 
topen und parkähnlich angelegten Strukturen und den neu geschaffenen Wegeverbindungen 
bildet für die Ortslage Widdersdorf einen direkten Anschluss an den „Landschaftspark Belve- 
dere“. Über den Landschaftspark hinaus werden die „Freiluga“ und der äußere Grüngürtel im 
Westen von Köln erschlossen. Ferner bildet der Golfplatz ein wichtiges Verbindungsglied zu 
den angrenzenden Grün- und Freiflächen des Rhein - Erftkreises (Glessener Höhe). Für die 
öffentlich zugängliche Golfanlage soll eine Fläche von rund 91,5 ha dargestellt werden. Ein 
Sondergebiet mit der Zweckbin dung für golfplatzbezogene bauliche Anlagen (Betriebsein - 
richtungen, Verwaltung, Gastronomie und Parkplatz) ergänzt die Darstellung. Im Zuge der 
Verwirklichung des Golfplatzes soll der Rath - Mengenicher Weg auf die Ostseite der Bun - 
desautobahn A 1 verlegt werden. 
Durch die Aufstellung eines Bebauungsplanes für die Golfanlage wird der bereits rechtskräf- 
tige BPlan „Widdersdorf-Süd“ teilweise überlagert. Dies betrifft einerseits landwirtschaftliche 
Flächen, andererseits werden Ausgleichsflächen überplant. Bei Realisierung des BPlanes 
„Golfplatz“ wird mit der Umsetzung von 1,5 ha externem Ausgleich jedoch eine vollständige 
Kompensation sichergestellt. Mit der Anlage von speziellen Artenschutzmaßnahmen  soll 
eine deutlich höhere Struktur- und Artenvielfalt erreicht werden, auch wenn derzeit typische 
Arten der Ackerfeldflur geeignete Lebensraumbedingungen verlieren. 
Die Versorgung mit Sporthallen und Sportplätzen in Widdersdorf ist ausreichend. Mit dem 
Neubau der Grundschule wurde neben einem Turnhallenneubau auch das Sportplatzgelän- 
de neu geordnet. Hier wurden zwei neue Plätze geschaffen und sollen durch ein Vereins - 
heim ergänzt werden. Zurzeit sind keine weiteren Ergänzungen vorgesehen. 
Kleingartenanlagen stehen den Ortsbewohnern von Widdersdorf nicht zur Verfügung. Im 
gesamten Stadtbezirk liegt ein Defizit von etwa 1.200 Kleingärten vor. Für Widdersdorf sollte 
deshalb eine Kleingartenanlage, mitversorgend auch für andere Stadtteile, im nördli chen 
Bereich vorgesehen werden. 
Die bestehenden Ortsfriedhöfe sind ausreichend, eine Erweiterung oder Neuanlage ist nicht 
vorgesehen. 
5.5.2 Versorgung 
Der Stadtteil Widdersdorf ist gemäß Nahversorgungskonzept geprägt durch ein Nahbe - 
reichszentrum mit einer Streulage von Einzelgeschäften. Das strukturschwache innerörtliche

34  
Geschäftszentrum Widdersdorf erstreckt sich entlang der Hauptstraße zwischen der Adrian - 
Meller - Straße und der Neuen Sandkaul. 
Mit der Erweiterung der Wohnbebauung in Widdersdorf - Süd wurden auch die Defizite in der 
Nahversorgung weitestgehend abgebaut. Am südwestlichen und nordöstlichen Siedlungs - 
rand wurden dezentral zwei Ergänzungsstandorte zum Nahbereichszentrum Widdersdorf 
errichtet. In den beiden Ergänzungsstandorten befinden sich ein Vollsortimenter, zwei Dis - 
counter, ein Drogeriemarkt und einige kleinere Geschäfte, mit denen die Nahversorgungssi- 
tuation in Widdersdorf wesentlich verbessert wurde. Im Südwesten werden, wie im Kapitel 
„Stadtteilentwicklung, Wohnen und Gewerbe“ schon erwähnt, rund 2,8 ha Wohnbaufläche  
als So ndergebiet „großflächiger Einzelhandel“ dargestellt jedoch auf max. 4.400 qm Ver - 
kaufsfläche begrenzt. 
5.5.3 Verkehr 
Die Erschließung von Widdersdorf erfolgt über die Widdersdorfer Landstraße (K 6) in Rich - 
tung Lövenich und den Freimersdorfer Weg (K 5) in Rich tung Bocklemünd/Mengenich. Die 
Erschließung der Wohngebiete in Widdersdorf selbst erfolgt über die Hauptstraße. Mit der 
Wohnflächenerweiterung in Widdersdorf - Süd werden die Verkehrsbelastungen so erhöht, 
dass eine zweite Erschließungsstraße erforderlich wurde. Diese Erschließungsstrasse Unter 
Linden nimmt zum einen den Siedlungsverkehr des Neubaugebietes Widdersdorf -Süd auf, 
zum anderen hat sie eine entlastende Funktion für die Hauptstraße. Der Durchgangsverkehr 
auf der Hauptstraße konnte durch den Bau der Umgehungsstraße L 213n reduziert werden. 
Die Erschließung des öffentlichen Personennahverkehrs ist über zwei Buslinien gewährleis- 
tet. Beide Buslinien fahren über die Hauptstraße durch den Zentrenbereich. Die Verbindung 
zwischen dem Zentrum mit seinen E rgänzungsstandorten und den Wohnbereichen ist als 
unbefriedigend zu bezeichnen, zumal größere Bereiche des nördlichen Teils als nicht er - 
schlossen angesehen werden können. Hier ist eine Änderung der Linienführung aufgrund  
der Straßenbreiten und der Radien in den Wohn- und Sammelstraßen jedoch nicht möglich. 
Eine Versorgung des Neubaugebietes Widdersdorf-Süd mit dem öffentlichen Personennah- 
verkehr ist bereits deutlich verbessert worden. Eine neue Buslinie verkehrt zwischen Ein - 
kaufszentrum Weiden, Bhf L övenich und Neubaugebiet und ergänzt somit die Verbindung 
über Alt-Widdersdorf. Langfristig soll Widdersdorf über die Stadtbahn mit der Innenstadt 
verbunden werden. Dies kann sowohl über Weiden mit der Linie 1 als auch über Bockle - 
münd mit der Linie 4 erfolgen (siehe auch Kapitel: Verkehr Allgemein). 
5.5.4 Soziale Infrastruktur 
Gemäß der Sozialraumanalyse gibt es in Widdersdorf, wie in den anderen Stadtteilen des 
Bezirks Lindenthals, keine besonderen Auffälligkeiten. 
Mit der starken Vergrößerung des Stadtteiles wird der dörfliche Charakter wesentlich verän- 
dert. Zur Sicherung stabiler Bevölkerungsstrukturen sind altersorientierte Angebote zu schaf- 
fen, die in integrativer räumlicher Zuordnung zur Verfügung stehen müssen. Tendenzen der 
sozialen und räumlichen Isolierung sind zu vermeiden, eine menschengerechte Wohnumwelt 
für alle Gruppen ist integrativ (nicht jede für sich) zwingend. Strukturelle und soziale Ver - 
flechtungen mit dem heutigen Widdersdorf sind herzustellen. 
Mit der starken strukturellen Veränderung und der Vergrößerung des Stadtteils werden auch 
zahlreiche soziale Infrastruktureinrichtungen vergrößert und neu geschaffen. 
Im Stadtteil bestehen vier Kindertageseinrichtungen, davon eine integrative Einrichtung 
(Heckgasse, Im Kamp, Indianapolis Straße und Neue Sandkaul) mit insgesamt 17 Gruppen. 
Es besteht für die Drei- bis Sechsjährigen zurzeit und auch in den nächsten Jahren ein Ü-

35  
berangebot an Kindergartenplätzen, wobei im Zusammenhang mit der vorgesehenen Erwei- 
terung nochmals drei Kindereinrichtungen geplant sind. Die Versorgungsquote für die unter 
Dreijährigen bis 2010 / 2011 wird auch in Widdersdorf nicht erreicht. 
In Widdersdorf liegen die Katholische Grundschule, Pater - Delp - Schule, Im Kamp 14, und 
die Gemeinschaftsgrundschule, Olympia - Schule, Neue Sandkaul 33. Beide Schulen wer - 
den zweizügig geführt. Nach den derzeitigen Erwartungen sollten insgesamt vier Grund - 
schulzüge ausreichen. Dennoch ist es schwierig, den Platzbedarf während der Erstbezugs - 
phase von Widdersdorf - Süd zu prognostizieren. Daher wurde der Standort der Olympia - 
Schule so konzipiert, dass eine Erweiterung um einen Zug möglich ist. Somit können kurz - 
fristig zusätzliche Grundschulplätze geschaffen werden. Des Weiteren entsteht zurzeit in 
Widdersdorf die Internationale Friedensschule mit Primar- und Sekundarstufe, die privat ge- 
führt wird. 
Die alte Schule „An den Kastanien“ gegenüber der Pfarrkirche steht Kindern und Jugendli - 
chen als Jugendeinrichtung „Alte Schule Widdersdorf“ (Träger: Jugendzentren Köln GmbH) 
zur Verfügung. 
Eine vollstationäre Pflegeeinrichtung mit ca. 80 Plätzen wird in Kürze in Widdersdorf fertig 
gestellt sein. 
 
 
5.6 Stadtteil Merkenich (601) 
5.680 Einwohner (Stand 12.2008) 
5.6.1 Stadtteilentwicklung, Wohnen und Gewerbe 
Der Stadtteil Merkenich wurde 1922 nach Köln eingemeindet. Der Stadtteil erstreckt sich 
über rund 8 Stromkilometer längs des Rheines. Die räumliche Abfolge der Rheindörfer Mer- 
kenich, Kasselberg, Rheinkassel und Langel bilden mit ihren Kirchen und den Dächern den 
großen Hofanlagen, den landwirtschaftlichen Freiflächen und der Auenlandschaft vom Rhein 
aus, auf der Gleithangseite, ein abwechslungsreiches Orts- und Landschaftsbild. Die einzel- 
nen Ortslagen sind Straßendörfer, die parallel zum Rheindeich liegen und deren d örflicher 
Charakter bis heute erhalten geblieben ist. 
Der Süden des Stadtteiles Merkenich wird von der Bundesautobahn A 1 durchquert, die hier 
über den Rhein geführt wird. Die A 1 trennt die zentrale Ortslage Merkenich von den anderen 
drei Ortslagen Kasselberg, Rheinkassel und Langel. Im westlichen Hinterland der Ortslagen 
haben sich bis zur Stadteilgrenze mit Fühlingen (602) Gewerbe- und Industriegebiete gebil- 
det. Des Weiteren grenzen im Westen der Ortslage Merkenich Gewerbe- und Industriegebie- 
te an, d ie über die Stadtteilgrenze hinaus mit den Industriegebieten des Stadtteiles Niehl  
eine Einheit bilden. Durch die Gewerbe- und Industriegebiete sind Erweiterungen der zentra- 
len Ortlage in südwestlicher Richtung nicht möglich. 
Die soziale Situation im Sozialraum Merkenich und in den Rheindörfern ist eher unauffällig, 
sie zeigt im Vergleich zur Gesamtstadt und zu anderen Stadtteilen keine besonders auffälli- 
gen sozialen Belastungen und auch keinen erhöhten Jugendhilfebedarf. 
Neben den dorftypischen Arbeit splätzen in den Zentren der Ortslagen profitieren die Ein - 
wohner in Merkenich von den Großbetrieben der Automobil - und der petrochemischen In - 
dustrie sowie vom Branchenmix in den Gewerbe - und Industriegebieten in Feldkassel und 
Langel. Für kleinere und mittlere Unternehmen stehen hier zukünftig noch Flächenangebote 
zur Verfügung.

36  
Ortslage Merkenich 
Der als Gewerbegebiet dargestellte Bereich um die Straßen In den Kämpen, Derichsweg  
und um den Alexander – von – Wacker - Platz hat sich in den vergangenen Jahren zu einem 
Wohngebiet entwickelt. Gewerbliche Strukturen konnten sich nicht durchsetzen. Somit hat 
sich der gefragte Wohnstandort Merkenich so etabliert, dass hier eine Flächennutzungsplan- 
anpassung und die Darstellung als „Wohnbaufläche“ erforderlich werden. 
Ebenso ist am Kasselberger Weg, bedingt durch die aktuellen Hochwasserschutzbauten, ein 
geschützter Siedlungsergänzungsbereich entstanden, der ebenfalls als „W ohnbaufläche“ 
dargestellt wird. 
Ortslagen Langel, Rheinkassel, Feldkassel 
Eine Weiterentwicklung der Rheindörfer und der verschiedenen Splittersiedlungen, nördlich 
der Bundesautobahn A 1, entlang der Rheinschiene lässt sich städtebaulich nur in Teilräu - 
men begründen. Im Sinne der Ziele der Raumordnung und der Landesplanung soll sich eine 
nachhaltige Raumentwicklung und die landesplanerisch angestrebte Schwerpunktbildung nur 
innerhalb bereits im Regionalplan dargestellter Siedlungsbereiche vollziehen. Aus diesem 
Grunde hat man im Regionalplan auf eine Darstellungsweise von Siedlungsbereichen unter 
2.000 Einwohner / innen (EW) verzichtet. Eine weitere Zersiedlung der Landschaft, eine Ver- 
festigung und das Zusammenwachsen von schwach ausgeprägten Siedlungsansätzen soll 
somit verhindert werden. Damit wird nicht aus geschlossen, dass zur Sicherung der städte - 
baulichen Ordnung und zur sinnvollen und maßvolle Abrundungen der gewachsener Struktu- 
ren, Erweiterungen in begründeten Ausnahmen möglich sind. 
Zur Stabilisierung einer ausgewogenen Bevölkerungsstruktur, zur mög lichen Entwicklung 
einer Grundversorgung und zur Abrundung des Ortsbildes und des bestehenden Ortsgefü - 
ges ist deshalb für Langel mit ca. 1.250 Einwohner / innen eine begrenzte Arrondierung vor- 
gesehen, die jedoch die 2.000 Einwohner / innen Grenze nicht  überschreiten wird. Eine 
bandartige Entwicklung ist auszuschließen. Ebenfalls eine begrenzte Wohnbauarrondierung 
ist für den Bereich am Nordrand von Rheinkassel geplant. Hier sollen ca. 2,0 ha Fläche z u- 
sätzlich aufgenommen werden. 
Die Entwicklung der isolierten Splitteransiedlung „Hagenauer Weg“ mit nur wenigen Gebäu- 
den soll als Wohnbaufläche ebenfalls aufgenommen und an die Ortslage von Merken infra - 
strukturell angebunden werden. Die Flächenpotentiale im näheren Umfeld begrenzt durch 
Deich, Lärmabstände zur Autobahn, Hochspannungsleitungen und Bahntrasse, lassen nur 
eine begrenzte städtebauliche Entwicklung zu. 
Das hier ehemals geplante Gewerbegebiet „Alte Römerstraße“, dessen Planung noch nicht 
umgesetzt wurde, wird aus Gründen des Hochwasserschutzes und durch den Ratsbeschluss 
vom 01.02.1996 aufgegeben. 
Gewerbegebiet Feldkassel / Langel 
Mit der Veränderung der geplanten Trassenführung der Umgehungsstraße Fühlingen (siehe 
Verkehr) wurde eine Neustrukturierung möglich. So kann einerseits den Expansions wün- 
schen bestehender Unternehmen Rechnung getragen werden. Andererseits werden auch für 
die Neuansiedlung von Gewerbebetrieben im Sinne der Bedarfsdeckung- und Nachfragesi- 
tuation Flächenpotenziale geschaffen.

37  
5.6.2 Versorgung 
Versorgungsschwerpunkt mit der Qualität eines schwach ausgeprägten Geschäftszentrums 
im Stadtteil ist der Ortsteil Merkenich. Dieses Geschäftszentrum erstreckt sich über eine 
Länge von rund 300 m entlang der Merkenicher Hauptstraße mit einer Konzentration um den 
alten Ortskern. Im fußläufigen Einzugsbereich lebt mehr als die Hälfte aller Einwohner des 
Stadtteiles. 
In den Rheindörfern und Streulagen des Stadtteils gibt es ein geringes Einzelhandelsange - 
bot. Konkrete Empfehlungen zur Entwicklung der Nahversorgung und des Zentrums bleiben 
dem Einzelhandelskonzept vorbehalten. 
5.6.3 Verkehr 
Das örtliche Straßennetz entspricht in allen Ortsteilen der städtebaulichen Entwicklung. Ent- 
lang einer Haupterschließungsstraße entstanden Straßendörfer. Das früher als Garten- und 
Grünland genutzte Hinterland wurde nach und nach bebaut und durch Stich - und Parallel- 
straßen erschlossen. Auf der Achse Merkenicher Hauptstraße und Alte Römerstraße mit 
ihren Zubringerstraßen zum übergeordneten Straßennetz wird der motorisierte Individualver- 
kehr (MIV) im Stadtteil abgewickelt. Mit der Entwicklung der Industrie- und Gewerbegebiete 
südwestlich der Rheindörfer entstand ein weiteres Straßennetz für den Industrie - und Ge- 
werbeverkehr, das direkt mit dem Fernverkehrsnetz verbunden ist (Industriestraß e / Aut o- 
bahnanschluss Köln - Niehl). 
Diese Verkehrsbeziehungen werden überwiegend auch durch den öffentlichen Personen - 
nahverkehr benutzt. Bis Merkenich-Nord reicht das radial auf das Kölner Stadtzentrum aus - 
gerichtete Stadtbahnnetz (Linie 12). Langel,  Rheinkassel und Feldkassel (Gewerbegebiet) 
werden durch die Buslinie 121 untereinander und mit den Endhaltestellen der Stadtbahnli - 
nien in Merkenich, Chorweiler und Longerich verbunden. Die Linienführung zwischen Chor- 
weiler-Zentrum und Langel ist strecken- und zeitaufwändig und mehr auf den Radialverkehr 
nach Köln als auf stadtbezirksinternen Verkehr ausgerichtet. Der am Rhein gelegene kleine 
Ortsteil Kasselberg ist mit öffentlichen Verkehrsmitteln nur nach einem Fußweg von gut 500 
m zu erreichen. Eine Freihaltung der Trasse zur Verlängerung der Stadtbahnlinie bis Langel 
soll weiterhin gewährleistet bleiben und deshalb im Anlageplan: ÖPNV dargestellt werden. 
Aus wasserschutztechnischen Gründen ist die bisher im Flächennutzungsplan dargestellte 
Fortführung der Neusser Landstraße durch das im Hochwasserschutzkonzept festgelegte 
Retentionsgebiet nicht möglich (siehe auch Anlageplan: Hochwasser). Nach einer Varian - 
tenuntersuchung verschiedener Trassen wurde die Direktanbindung an den Knotenpunkt 
Neusser Landstraße / Mennweg / Blumenbergsweg beschlossen (siehe Kapitel: Verkehr all- 
gemein). Durch diese Entscheidung wurde eine stärkere Rücksichtnahme auf die Splitter - 
siedlung am Mennweg sowie eine Neustrukturierung und Abrundung des Gewerbe- und In- 
dustriegebietes möglich. 
5.6.4 Soziale Infrastruktur 
Im Stadtteil bestehen drei Kindergärten (Hildengasse, Mohlenweg, Causemannstraße) mit 
insgesamt 9 Gruppen. Die Versorgung der unter Dreijährigen wird sich bis 2010 / 2011 
verbessern jedoch die angestrebte Zielquote von 40 % noch nicht erreicht haben. Die Ver - 
sorgungsquote der Drei- bis Sechsjährigen wird in den nächsten Jahren mit knapp 100 % 
nicht ausreichen, da neuer Wohnungsneubau geplant ist. Aus diesem Grund ist für Rhein - 
kassel eine neue Einrichtung vorgesehen. 
In Merkenich liegt die Gemeinschaftsgrundschule Spoerkelhof. Im Gebäude können zwei 
Grundschulzüge untergebracht werden. Die Schule führt in Rheinkassel die Nebenstelle 
Amandusstraße. Dort kann ein Grundschulzug untergebracht werden. Insgesamt sind aus - 
reichend Grundschulplätze vorhanden. Auch durch die geplanten Wohngebietsarrondierun-

38  
gen ändert sich diese Einschätzung nicht. Mit der Schulsporthalle und dem vorhandenen 
Sportplatz sind auch für den Vereinsport ausreichende Möglichkeiten vorhanden. 
Im Stadtteil gibt es keine Jugendeinrichtung. Auch seitens der Kirchengemeinden werden für 
Jugendliche keine besonderen Einrichtungen vorgehalten. Zwar gibt es im Stadtbezirk 
Chorweiler einige Angebote, diese sind allerdings von Merkenich aus mi t öffentlichen Ver- 
kehrsmitteln schlecht zu erreichen. Die soziale Struktur in diesem Viertel ist nicht unproble - 
matisch. Das Angebot einer Jugendeinrichtung oder zumindest eines Jugendprojektes ist im 
Viertel Merkenich sinnvoll. 
Im Stadtteil bestehen keine stationären Alteneinrichtungen. Die Bedarfsdeckung ist im Bezirk 
ausreichend (siehe auch Kapitel: Planungsvorgaben). 
 
 
 
 
Stadtteil Fühlingen (602)  
2.109 Einwohner (Stand 12.2008) 
5.6.5 Stadtteilentwicklung, Wohnen und Gewerbe 
Vor- und frühgeschichtliche Funde belegen im Raum Fühlingen eine lange Entstehungsge- 
schichte. Die hochwasserfreie Kante der Niederterrasse begünstigte eine kontinuierliche Be- 
siedlung. Heute noch dominieren die großen Hofanlagen das Ortsbild. Der Ort Fühlingen 
gehört zu den wenigen Bereichen im Stadtbezirk, dessen bauliche Einheit und klare Grenze 
zur freien Landschaft bewahrt wurde. Sicherlich verhinderte die Terrassenkante am östlichen 
Dorfrand ein Ausufern der Siedlung. Im 20. Jahrhundert griff die Bebauung in Fühlingen in 
Form von Einfamilienhäusern auf das Gebiet westlich der Neusser Landstraße über. Diese 
langsame und stetige Entwicklung des Dorfes begünstigte über viele Jahre den Erhalt des 
sozialen Gefüges, so dass negative Auswirkungen, etwa in Form sozialer Ungleichheiten,  
weitgehend ausgeblieben sind. 
Durch den absehbaren Bau der Umgehungsstraße wird die Ortslage zukünftig stark beruhigt 
und als Wohnstandort, auch ohne Grundschulversorgung, weiter an Attraktivität gewinnen. 
Zur Weiterentwicklung des Wohnortes und im Sinne der Bedarfsdeckung und -verteilung von 
Wohnbauflächen im Sinne des Wohnungsgesamtplanes gilt es, auch hier ergänzende Ar - 
rondierungen vorzunehmen. Aufgrund der gefragten Wohnlage Fühlingen werden am nord- 
westlichen und nordöstlichen Ortsrand zwei Wohnbauflächen mit einer Gesamtgröße von ca. 
8 ha vorgesehen. 
Durch den Neubau der Umgehungsstraße Fühlingen als Verlängerung der Industriestraße ist 
eine Neustrukturierung und ein Heranwachsen des Gewerbegebietes Feldkassel / Langel an 
Fühlingen geplant. Die verbleibenden Frei- und Erholungsflächen zwischen der Ortslage, der 
Umgehungsstraße und den Gewerbeflächen müssen dabei optimal ausgestaltet werden und 
zum Rhein hin durchgängig erlebbar bleiben. 
Das Arbeitsplatzangebot beschränkt sich auf dorftypische Betriebe: neben Arbeitsplätzen im 
Dienstleistungssektor (Handel, freie Berufe) gibt es Handwerksbetriebe mit einigen Arbeits - 
plätzen. Die Fühlinger Bürger / innen profitieren von den Großbetrieben der Automobil- und 
der petrochemischen Industrie, sowie vom Branchenmix in den Gewerbe - und Industriege- 
bieten mit seinen kleineren und mittleren Unternehmen im Stadtteil Merkenich. 
Während die südlichen Freiräume vielfältige Nutzungsmöglichkeiten bieten (Wassersport, 
Erholen, Baden am Fühlinger See, Reiten, Kle ingärten, Sport- und Spielflächen), zeigt der 
Norden Fühlingens noch freie Landschaft, die landwirtschaftlich intensiv genutzt wird. Der

39  
gesamte Freiraum Fühlinger See wird als Sport- und Erholungslandschaft genutzt und wird 
deshalb im Flächennutzungsplan bereits heute als Erholungsbereich dargestellt, ohne die 
einzelnen Nutzungen in diesem Bereich näher zu differenzieren. 
 
5.6.6 Versorgung 
Fühlingen gilt als unterversorgter Stadtteil. Lediglich eine Fleischerei, eine Bäckerei und ein 
Kiosk gehören zum Versorg ungsangebot. Dem Dorf fehlt der Versorgungsmittelpunkt. Die 
Versorgung der Bevölkerung mit Gütern des täglichen Bedarfs findet außerhalb, vorwiegend 
in Chorweiler statt. Mit zusätzlichen Wohnbauflächen und der damit verbundenen Kaufkraft- 
stärkung im Ort k önnte die Grundlage für die Ansiedlung eines Vollsortimenters am nördli - 
chen Ortsrand geschaffen sein. Damit könnten auch die Rheindörfer auf relativ kurzem We- 
ge über den Mennweg an eine Nahversorgungseinrichtung angebunden werden. Weitere 
konkrete Empfehlungen zur Entwicklung der Nahversorgung und des Zentrums bleiben dem 
Einzelhandelskonzept vorbehalten, am nördlichen Ortsrand sollte jedoch zumindest ein Voll- 
sortimenter etabliert werden. 
 
5.6.7 Verkehr 
Fühlingen wird von der Neusser Landstraße (B 9) durcht rennt. Eine Entlastung vom Durch- 
gangsverkehr wird vom Ausbau der Industriestraße als östliche Umgehung von Fühlingen 
erwartet. Aus Verkehrsuntersuchungen sind die starken Beziehungen zum Bezirkszentrum 
Chorweiler deutlich ablesbar. Der Freizeitverkehr in  Verbindung mit dem Erholungsgebiet 
Fühlinger See spielt sich hauptsächlich im Süden des Stadtteils ab und beeinträchtigt den 
Ort daher nicht. 
Die Buslinie 120 erschließt Fühlingen mit insgesamt vier Haltestellen. Sie stellt eine Direkt - 
verbindung zum Bezirkszentrum Chorweiler her und hat Zubringerfunktionen zu den Halte - 
punkten des Schienenverkehrs in Chorweiler (S11, Stadtbahnlinie 15) und Worringen (S11). 
Zwischen den S - Bahnstationen Roggendorf / Thenhoven und Chorweiler - Zentrum ver- 
kehrt eine Bus linie. Die erwartete Reduzierung des Durchgangsverkehrs auf der Neusser 
Landstraße nach dem vollständigen Ausbau der Industriestraße könnte zur Gestaltung einer 
neuen Mitte von Fühlingen, etwa zischen Arenzhofstraße und Kriegerhofstraße, genutzt wer- 
den. 
 
5.6.8 Soziale Infrastruktur 
Die soziale Situation im Sozialraum Fühlingen ist als unauffällig zu bewerten. 
In der einzigen Kindertagesstätte, in Fühlingen, am Roggendorfer Weg werden drei Gruppen 
geführt. Mit dieser Einrichtung wird eine Versorgungsquote der Drei- bis Sechsjährigen von 
über 100 % erreicht. Die Versorgung der unter Dreijährigen mit derzeit knapp 12 % wird sich 
bis 2010 / 2011 nicht verändern, es ist jedoch anzustreben die Zielquote von 40 % zu errei- 
chen. Mit dem dargestellten, arrondierenden Wohnungsbau soll eine weitere Kindereinrich- 
tung vorgesehen werden. 
In Fühlingen gibt es keine Schulen. Die nächstgelegenen Grundschulen liegen in Blumen - 
berg und Seeberg. Die vorgesehenen Wohnbaumaßnahmen in Fühlingen von rund 190 
Wohneinheiten werden voraussichtlich die Nachfrage an der Katholischen Grundschule am 
Balsaminenweg in Seeberg erhöhen. Es wird erwartet, dass die zuziehenden Eltern das 
Schulwahlverhalten der bereits in Fühlingen wohnenden Familien annehmen. Ungeachtet 
der Wohnortnähe zu Blumenberg, wählen die Eltern wahrscheinlich aufgrund der bestehen-

40  
den Schulbusverbindung die Katholische Grundschule in Seeberg für ihre Kinder aus. Durch 
die Einrichtung einer Busverbindung von Fühlingen nach Blumenberg könnte das Schul - 
wahlverhalten möglicherweise zugunsten der Grundschule in Blumenberg verändert werden. 
Dies würde auch zu einer Entlastung der Katholischen Grundschule am Balsaminenweg füh- 
ren. 
In Fühlingen gibt es keine Jugendeinrichtung. 
Im Stadtteil bestehen keine stationären Alteneinrichtungen. Der Bedarfsdeckung ist im Bezirk 
ausreichend (siehe auch Kapitel: Planungsvorgaben). 
 
 
 
5.7 Stadtteil Seeberg (603)  
11.556 Einwohner (Stand 12.2008) 
5.7.1 Stadtteilentwicklung, Wohnen und Gewerbe 
Die Geschichte des Stadtteils Seeberg beginnt mit der Konzeption der „Neuen Stadt“, die 
etwa ab dem Ende der 1950er Jahre konkrete Formen annahm. Seeberg gehörte zu den 
ersten Baubezirken, in denen zwischen 1961 und 1966 in mehreren Bauabschnitten die 
„Neue Stadt“ realisiert wurde. Erst in den 70er Jahren des vorigen Jahrhunderts war mit der 
Wohnbebauung in Seeberg - Nord die Entwicklung des Stadtteiles vollendet. Der Gestal - 
tungswille seiner Erbauer und die positiv besetzte Aneignung durch seine Nutzer wird in die- 
sem Stadtteil nach wie vor besonders deutlich. Störend sind allerdings die Hochspannungs- 
leitungen, die mitten durch Seeberg führen. Im Stadtteil Seeberg wohnen ca. 11.500 Men - 
schen, verteilt auf vier räumliche Einheiten; Seeberg - Mitte, Seeberg - Nord, Seeberg - Süd 
und Siedlung Oranjehof. Diese vier Einheiten, die durch großzügige wohnortnahe Grünflä - 
chen voneinander getrennt werden, belegen rund 50 % der Stadtteilfläche Der Stadtteil bietet 
abgesehen von einigen kleineren Baulücken und möglichen Nachverdichtungsbereichen 
keine größeren Arrondierungsmöglichkeiten für den Wohnungsbau. 
Das Arbeitsplatzangebot in Seeberg beschränkt sich hauptsächlich auf kleinere private und 
öffentliche Dienstleistungsbetriebe. Die industriellen und gewerblichen Arbeitsplätze werden 
in der Umgebung, vor allem im Gewerbegebiet Feldkassel / Langel, angeboten. 
Für die kurzzeitige Naherholung stehen in Seeberg zentrale Freiflächen zur Verfügung, die 
von der Bevölkerung intensiv genutzt werden. 
Östlich von Seeberg liegt in fußläufiger Entfernung das Erholungsgebiet Fühlinger See mit 
vielfältigen Sport- und Freizeitmöglichkeiten. Offene Sportanlagen sind ausreichend vorhan- 
den. Schulsporthallen, die auch von Vereinen genutzt werden können, ergänzen das Sport- 
stättenangebot. 
Im gesamten Stadtbezirk Chorweiler ergibt sich neben den vorhandenen ca. 850 Gärten ein 
Fehlbedarf von zusätzlich rund 500 Kleingärten (1 Garten / 14 WE). Als wohnungsnaher 
Kleingartenstandort bieten sich die Freiflächen zwischen Karl - Marx - Allee und Neusser 
Landstraße an. Unter dem Gesichtspunkt der schwierigen Standortsituation können dort so 
genannte Minikleingärten, die eine Nettofläche von ca. 200 m² haben, entstehen. 
5.7.2 Versorgung 
Der südliche Teil Seebergs (Seeberg - Mitte, Seeberg - Süd) ist mit Läden des täglichen Be- 
darfs nicht versorgt. Wegen der Nähe zum Zentrum Heimersdorf kann das Nahversorgungs- 
angebot dennoch als gut bezeichnet werden. Im nördlichen Teil von Seeberg befinden sich 
einige Läden in Streulage, die den täglichen Bedarf der Bevölkerung abdecken. Ein weiter

41  
führendes Angebot finden die Einwohner im benachbarten Zentrum des Stadtteils Chorwei- 
ler. 
Das Gartencenter im Süden des Stadtteils ist aus ehemaligen Gärtnereibetrieben hervorge- 
gangen (Verkaufsfläche 4.000 m²). Es hat einen überlokalen Einzugsbereich und soll in sei- 
nem Bestand, mit einer Erweiterungsoption von plus 10 %, gesichert werden. 
 
5.7.3 Verkehr 
Nach dem konsequent bis zum Abschluss des letzten Bauwerks durchgehaltenen Erschlie - 
ßungskonzept erfolgt in Seeberg eine strikte Trennung des Kraftfahrzeugverkehrs von Fuß- 
und Radwegen sowie den Aufenthaltsbereichen für die Bevölkerung (Grünflächen, Kinder - 
spielplätze). Zahlreiche Durchgänge verbinden die verschiedenen Bereiche und machen 
somit das ganze Gebiet für Fußgänger durchlässig. Seeberg wird von allen Seiten durch 
Hauptstraßen erschlossen. Das innere Erschließungsnetz besteht im Wesentlichen aus 
Stichstraßen, die an Wendeplätzen oder an oberirdischen und unterirdischen Parkierungsan- 
lagen enden. Das Straßen - bzw. Erschließungsnetz für den Individualverkehr wa r von An - 
fang an auf ein höheres Verkehrsaufkommen ausgerichtet, womit die Probleme der heutigen 
Altquartiere weitgehend vermieden werden. 
Seeberg liegt im Einzugsbereich der S-Bahn-Haltepunkte Chorweiler und Volkhovener Weg 
sowie an den Haltestellen der Stadtbahnlinie 15 in Chorweiler und Heimersdorf. Zusätzlich 
wird Seeberg von zwei Buslinien erschlossen: der Linie 122, die den südlichen Teil des Ortes 
durchquert und eine Verbindung nach Chorweiler und Longerich herstellt, sowie der Linie 
125, die randlich zwischen Seeberg und Heimersdorf auf der Mercatorstraße verkehrt und 
den westlichen Teil Seebergs erschließt. 
 
5.7.4 Soziale Infrastruktur 
Die Siedlung Oranjehof ist sowohl in allgemeinen sozialen Belangen als auch im Bereich der 
Jugendhilfe ein erheblich belasteter Bereich und muss weiter gefördert werden. Die auf die 
sozialen Bedürfnisse der Bevölkerung ausgerichtete Versorgung ist ausreichend. 
Im Stadtteil bestehen insgesamt 7 Kindertagesstätten (Geranienweg, Riphahnstraße, Karl - 
Marx - Allee 5 und 69, Abendrothstraße, Paul - Löbe - Weg und Ludwig - Gies - Straße) mit 
insgesamt 27 Gruppen. Die Versorgungsquote der unter Dreijährigen liegt heute insgesamt 
und unverändert 2010 / 2011 bei knapp 20 %. Im Sinne der angestrebten Zielquote von 40 % 
und der sozialen und demografischen Situation in den Haushalten im Stadtteil ist die Versor- 
gungsquote dringend zu verbessern. Die Versorgungsquote der Drei - bis Sechsjährigen ist 
auch unter dem Gesichtspunkt der demografischen Entwicklung voll ausreichend. 
In Seeberg liegt die städtische Gemeinschaftsgrundschule an der Riphahnstraße und die 
Katholische Grundschule Sankt - Martin am Balsaminenweg 52. Beide Schulen sind vierzü- 
gig ausgelegt. Die Gemeinschaftsgrundschule an der Riphahnstraße führt bei leicht rückläu- 
figen Schülerzahlen im laufenden Schuljahr lediglich 14 Klassen. Insgesamt sind also aus - 
reichende Kapazitäten verfügbar. Für die Katholische Grundschule am Balsaminenweg 52 ist 
langfristig der Neubau einer Turnhalle in der Zeit - Maßnahmenplanung der Schulverwaltung 
enthalten, da derzeit der Sportunterricht in einem Gymnastikraum stattfinden muss. 
Als weiterführende Schulen liegen in Seeberg die Gustav - Heinemann - Hauptschule an der 
Karl - Marx - Allee 3 und die Henry - Ford - Realschule an der Karl - Marx - Allee 43. Die 
Hauptschule ist dreizügig ausgerichtet und weist eine leichte Raumreserve im Bestand aus. 
Die fünfzügige Realschule wird zum Schuljahr 2010 / 2011 mit dem 5. Schuljahr beginnend 
in den Ganztagesbetrieb hineinwachsen. Der Standort wird für eine Ganztagsbetreuung be- 
darfsgerecht erweitert. Die Realschule ist derzeit ausgelastet. Im Stadtbezirk Nippes beste-

42  
hen Reserven an Realschulplätzen. Der Raumbestand für beide Schulstandorte ist  als zu- 
kunftsfähig zu werten. 
Im Stadtteil Seeberg gibt es zwei Jugendeinrichtungen. Beide werden vom Jugendcafe 
Chorweiler e.V. betrieben und liegen im Gebiet Seeberg - Nord, dem problematischsten Vier- 
tel des Stadtteils. Mit über 1.600 Kindern und Jugendlichen im Alter von 10 bis unter 21 Jah- 
ren (Stand 2007) ist der Stadtteil sehr bevölkerungsreich, die meisten (ca. 1.300) leben in 
Seeberg - Nord. 
Die übrigen Viertel des Stadtteils (Seeberg - Süd, Siedlung Oranjehof, Seeberg - Mitte) sind 
nicht mit Angeboten der offenen Kinder- und Jugendarbeit versorgt. Problematisch ist dabei 
das Viertel Siedlung Oranjehof mit zwar nur relativ wenigen Kindern und Jugendlichen im 
Alter von 10 bis unter 21 Jahren, aber einer hohen sozialen Belastung und einem hohen Ju- 
gendhilfebedarf. Perspektivisch muss hier über ein Jugendprojekt oder einer kleineren Ein - 
richtung als Anlaufstation nachgedacht werden. 
Im Stadtteil bestehen keine stationären Alteneinrichtungen. Die Bedarfsdeckung im Bezirk ist 
ausreichend (siehe Kapitel: Planungsvorgaben). Es besteht ein Altentreff, in der sich die älte- 
ren Mitbürgerinnen und Mitbürger treffen können. 
 
 
 
5.8 Stadtteil Heimersdorf (604) 
5.973 Einwohner (Stand 12.2008) 
5.8.1 Stadtteilentwicklung, Wohnen und Gewerbe 
Bis zum Ende des 19. Jahrhunderts bestand Heimersdorf lediglich aus drei Hofanlagen. Sei- 
ne erste große städtebauliche Erweiterung erfuhr der Ort in den dreißiger Jahren im Norden 
durch den Bau der Heimstättensiedlungen. Im Rahmen der Entwicklung Chorweilers zur  
„Neuen Stadt“ entstanden 1961 bis 1964 in Heimersdorf die ersten Wohnungen. Die äußeren 
Grenzen der Siedlung Heimersdorf sind geprägt von Verkehrsanlagen mit ihrer begleitenden 
Begrünung. Bis auf einige Solitäre in der Umgebung des Einkaufszentrums ist fast ganz 
Heimersdorf mit Einfamilienhäusern als Einzel - oder Reihenhäuser bebaut. Diese Art der 
Bebauung erfolgte vorwiegend auf großen Grundstücken. Lediglich knapp 10 % der Wohn - 
gebäude sind nach 1975 errichtet worden. 
Störend und trennend ist die Hochspannungsleitung , die zwischen der nördlich gelegenen 
Altsiedlung und dem neueren Teil Heimersdorfs verläuft. Der Stadtteil bietet abgesehen von 
einigen kleineren Baulücken und möglichen Nachverdichtungsbereichen keine größeren Ar- 
rondierungsmöglichkeiten für den Wohnungsbau. Lediglich am Volkhovener Weg sollte die 
Fläche einer Gärtnerei als örtliche Innenentwicklung in eine Wohnbaufläche (ca.2,5 ha) um- 
gewandelt werden. 
Mit Ausnahme des Dienstleistungsbereiches und einiger handwerklicher Arbeitsplätze (Woh- 
nen und Arbeiten unter einem Dach am Zypressenweg) gibt es keine weiteren Branchen mit 
Arbeitsplätzen. Die industriellen und gewerblichen Arbeitsplätze werden in den Industrie- und 
Gewerbegebieten in der Umgebung, vor allem im Gewerbegebiet Feldkassel / Langel, ange- 
boten. 
Innerhalb der Siedlung und am Rande erstrecken sich wohnungsnahe Freiflächen. Für akti- 
vere Erholungs- und Freizeitarten sind die großen Landschafts - und Erholungsräume nu r 
über lange Wege zu erreichen. 
Offene Sportanlagen sind vorhanden. Schulsporthallen, die auch von Vereinen genutzt wer- 
den können, ergänzen das Sportstättenangebot.

43  
Im Stadtteil Heimersdorf bestehen mehrere Kleingartenanlagen. Bei der vorherrschenden 
Siedlungsstruktur, Wohnhaus mit Hausgarten, dürfte die Nachfra ge aus Heimersdorf nicht 
sehr groß sein, so dass die Anlagen der überörtlichen Bedarfsdeckung dienen. 
5.8.2 Versorgung 
Die städtebauliche Mitte findet sich an der Mercatorstraße gegenüber der Stadtbahnhalte - 
stelle und wird geprägt von der verdichteten Bebauung um den Haselnußhof und den Hasel- 
nußweg. Heimersdorf hat ein funktionsfähiges Geschäftszentrum überwiegend für die Nah - 
versorgung, in der Nähe der Stadtbahnhaltestelle. Allerdings ist dieses Zentrum in jüngster 
Zeit von Strukturproblemen und damit Leerst änden betroffen. Konkrete Empfehlungen zur 
Entwicklung der Nahversorgung und des Zentrums bleiben dem Einz elhandelskonzept vor- 
behalten. 
Am Volkhovener Weg gibt es einige Nahversorgungseinrichtungen, die eine ergänzende 
Funktion zum Geschäftszentrum haben  (Bäckerei, Arztpraxen, Blumengeschäft, Hotel und 
Restaurant sowie ein Reisebüro). 
5.8.3 Verkehr 
Heimersdorf wird von zwei Haupterschließungsstraßen durchquert die von Norden nach Sü- 
den verlaufen. Der wesentliche Verkehr wird über die randseitig gelegene Merca torstraße 
abgewickelt. Zu den Hauptverkehrszeiten gibt es auf dem Volkhovener Weg ein erhöhtes 
Aufkommen an Durchgangsverkehr. Das Erschließungsnetz in dieser Siedlung aus den 30er 
Jahren (Gustorfer Weg) ist für das heutige Verkehrsaufkommen nicht ausgeleg t. Die Stra - 
ßenquerschnitte in den südlichen Siedlungsgebieten die in den 60er Jahren entstanden sind 
können das heutige Verkehrsaufkommen verkraften. Im städtebaulichen Grundriss von Hei- 
mersdorf finden sich bereits viele Elemente, die dann später in den folgenden Bauabschnit- 
ten der „Neuen Stadt“ konsequent weiterentwickelt und realisiert wurden: Erschließung für 
den Fahrverkehr über Stichstraßen und Schleifen und ein davon getrenntes Netz von 
Wohnwegen, die von außen tief in die Siedlung hineinreichen und der Erholungs- und Frei- 
zeitnutzung dienen. 
Mit dem randseitigen Haltepunkt Volkhovener Weg der S-Bahnlinie S11 (–Düsseldorf – Köln 
– Bergisch Gladbach) sowie der Stadtbahnhaltestelle Heimersdorf (Linie 18) ist Heimersdorf 
gut an das Schienennetz angebunden. Darüber hinaus wird Heimersdorf von der Buslinie 
125 durchquert, die den Stadtteil nach Norden mit dem Bezirkszentrum Chorweiler und nach 
Süden mit Longerich (S - Bahn) verbindet. 
5.8.4 Soziale Infrastruktur 
Die soziale Situation im Sozialraum Heimer sdorf ist eher unauffällig, sie zeigt im Vergleich 
zur Gesamtstadt und zu anderen Stadtteilen keine besonders auffälligen sozialen Belastun- 
gen und auch keinen erhöhten Jugendhilfebedarf. 
Die zwei konfessionellen Kindergärten (Lebensbaumweg, Taborplatz) bieten mit insgesamt 5 
Gruppen zurzeit für die Altersgruppe der Drei- bis Sechsjährigen ein ausreichendes Angebot. 
Für Kinder bis drei Jahre liegt die Versorgung aktuell bei 9 % und wird sich bis 2010 / 2011 
nur unwesentlich verbessern. Für die angestrebte Zielquote von 40 %, dieser Altersgruppe 
wird eine erhöhte Aufwendung notwendig. Eine neue Einrichtung ist erforderlich. 
Am Schulstandort Lebensbaumweg in Heimersdorf können insgesamt 6 Grundschulzüge in 
beengten Verhältnissen untergebracht werden. Den Standort teilen sich derzeit die zweizü - 
gige Anna - Langohr - Gemeinschaftsgrundschule und die vierzügige Katholische Grund - 
schule, beide liegen am Lebensbaumweg. Diese Grundschulen sind auch für die Kinder aus

44  
Volkhoven / Weiler die nächst gelegenen Schulstandorte. Es ist vorgesehen, die Anna - 
Langohr - Schule nach Volkhoven / Weiler an den Standort Fühlinger Weg 7 zu verlegen, um 
dort ein wohnortnahes Grundschulangebot zu schaffen. 
Der Schulstandort Volkhovener Weg 140 ist mit der Ursula - Kuhr - Schule, vierzügige Ganz- 
tagshauptschule, zukunftsfähig aufgestellt. Der Standort wird um fehlende Unterrichtsräume 
und den Ganztagsbereich erweitert und stellt für die Kinder im Kölner linksrheinischen Nord- 
osten eine Alternative für die Hauptsch ule an der Schulstraße in Pesch dar, die z um 
01.08.2009 geschlossen wird. 
Am Standort der Kindertagesstätte Unnauer Weg 96a im Stadtteil Lindweiler gibt es die Ju - 
gendeinrichtung, Haus der Begegnung – GOT - , in der Trägerschaft des Vereins Soziales 
Zentrum Lino - Club e.V. Dazu gehört ein Aktivspielplatz mit einem Kinder - und Jugendzir- 
kus. Zu diesen Einrichtungen können die Kinder und Jugendliche aus Heimersdorf hingehen. 
In Heimersdorf besteht eine vollstationäre Dauerpflegeeinrichtung (ca.90 Plätze). Darüber 
hinaus bestehen drei Altentreffs. 
 
 
5.9 Stadtteil Lindweiler (605) 
3.519 Einwohner (Stand 12.2008) 
5.9.1 Stadtteilentwicklung, Wohnen und Gewerbe 
Auf Karten aus der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts (Tranchot / Müfflin) wird ein Hof bzw. 
Hofkomplex mit Lindweilerhöfe bezeichnet. 
Eine Entstehung zumindest im 17. Jahrhundert ist durch die vorhandene Architektur gesi - 
chert. Der heutige Stadtteil entstand im Wesentlichen in den 50er und 60er Jahren und bildet 
zusammen mit Pesch im Westen, Heimersdorf und Se eberg im Osten ein zusammenhän - 
gendes Siedlungsband. Obwohl in direkter Nachbarschaft zu Heimersdorf und fast zeitgleich 
bebaut, steht die Besiedlung in Lindweiler mit der Entwicklung der „Neuen Stadt“ östlich der 
Eisenbahnstrecke Köln - Neuss in keinem Zusammenhang. Das städtebauliche Prinzip einer 
Verdichtung und Höhenentwicklung der Gebäude von außen nach innen wurde auch in 
Lindweiler angewandt. Ein- und Zweifamilienhäuser, deren Anteil bei ca. 80 % aller Wohn - 
gebäude liegt, überwiegen den Charakter d es Ortes. Damit korrespondiert auch der hohe 
Anteil an Wohnungen mit vier und mehr Räumen. 
Mit der Einschnürung des Stadtteiles durch die umgebenden Fernverkehrstrassen hat Lind- 
weiler seit Jahrzehnten keine Entwicklungsmöglichkeit nach außen gehabt. 
Der Stadtteil bietet abgesehen von einigen kleineren Baulücken und möglichen Nachverdich- 
tungsbereichen keine größeren Arrondierungsmöglichkeiten für den Wohnungsbau. 
Die ökologische Wertigkeit der Fläche um den Lindweiler Hof ist bereits in der Festsetzung 
des Landschaftsplanes als geschützter Landschaftsbestandteil dokumentiert, so dass die 
Wohnbauflächen-Darstellung im Bereich Lindweiler Hof aufgegeben werden sollte. 
Strukturuntersuchungen für Lindweiler sind in Arbeit und sollen die Aufnahme in das Bundes- 
und Länderprogramm „Soziale Stadt“ begründen, um insgesamt Sozialstruktur - und Wohn- 
qualitäten zu verbessern. 
Zwischen der Eisenbahnstrecke Köln - Neuss und dem Unnauer Weg liegt ein schwach aus- 
geprägtes Gewerbegebiet, in dem mehrere Betriebe jedoch mit rückläufigem Arbeitsplatzan- 
gebot angesiedelt sind. Auch das zweite Gewerbegebiet südlich des Pescher Wegs weist

45  
Leerstände auf. Das Gewerbegebiet in einer attraktiven Lage an einer wichtigen Stadtteilver- 
bindungsstraße sollte deshalb für kundennahes Gewerbe erhalten bleiben und nicht für wei- 
tere Einzelhandelflächen verloren gehen. Neben den üblichen zentrumsnahen Dienstleistun- 
gen (Ärzte, Beratungsbüros) gibt es keine weiteren Arbeitsplätze. 
Offene Sportanlagen sind ausreichend vorhanden. Schulsporthallen die auch von Vereinen 
genutzt werden können ergänzen das Angebot. 
Abgesehen von einigen wohnungsnahen Kleinkinderspielplätzen ist Lindweiler, was die 
Spiel- und Bewegungsmöglichkeiten für alle Altersgruppen anbelangt, auffallend  schlecht 
versorgt. Eine Fußgängerbrücke über den Autobahnzubringer erschließt jedoch den großen 
Landschafts- und Freiraum im Norden. 
 
5.9.2 Versorgung 
Im Gebäudekomplex Marienberger Hof besteht ein ausreichendes aber schwach ausgestat- 
tetes Nahversorgungsangebot mit Supermarkt und Bäckerei / Konditorei, Obst -, Gemüse-, 
Getränkehandlung, Gaststätte mit Restaurantbetrieb sowie Frisörgeschäft und Boutique. 
Weitere Geschäfte befinden sich erst in den schlecht erreichbaren Geschäftszentren von 
Pesch und Heimersdorf. Die Bewohner im Stadtteil Lindweiler sind auf ihr Zentrum angewie- 
sen. Es erreicht nicht die Angebotsqualität der Geschäftszentren in Pesch und Heimersdorf, 
so dass Lindweiler als besonders unterversorgter Bereich gilt. Empfehlenswert ist die Wei- 
terentwicklung eines Geschäftszentrums am oder in einem räumlichen Bezug zum vorhan - 
denen Zentrum. Konkrete Empfehlungen zur Entwicklung der Nahversorgung und des Zent- 
rums bleiben dem Einzelhandelskonzept vorbehalten. 
Mit der Begegnungsstätte Lindweiler, der evangelischen Kirchengemeinde Köln - Pesch und 
der katholischen St. Marienkirche ist das kleine Zentrum von Lindweiler vervollständigt. 
Ein Bau- und Heimwerkermarkt am Unnauer Weg ist nicht mehr existent, so dass die Fläche 
entsprechend der Festsetzungen des Bebauungsplanes als Gewerbegebiet mit Ausschluss 
von Einzelhandel hier im FNP übernommen wird. 
 
5.9.3 Verkehr 
Der Stadtteil Lindweiler ist komplett von Verkehrstrassen umgeben. Im Süden und Westen 
verlaufen die beiden Autobahnen A 1 und A 57. Im Osten führen die S-Bahn-Strecke Köln - 
Chorweiler - Neuss sowie die Personen - und Güterzugstrecke von Köln nach Neuss und 
Krefeld vorbei. Im Norden wird der Stadtteil Lindweiler begrenzt durch die Autobahn - 
anschlussstelle Köln-Chorweiler und den Autobahnzubringer nach Chorweiler. Von der äu - 
ßeren Erschließung des Stadtteiles selbst sind besonders zu den Verkehrsspitzen der Un - 
nauer Weg und der Pescher Weg belastet. Die inneren Erschließungsstraßen weisen kaum 
Verkehr auf. 
Die Buslinie 121 führt zentral durch Lindweiler und verbindet den Stadtteil mit dem Bezirks - 
zentrum Chorweiler sowie den S -Bahnhaltepunkten Longerich und Volkhovener Weg der 
Linie S11. Zwei weitere Buslinien, die zwischen Longerich und Pesch verkehren, führen über 
den Pescher Weg randlich an Lindweiler vorbei (Haltestelle Marienberger Weg). 
 
5.9.4 Soziale Infrastruktur 
Im Stadtteil Lindweiler gibt es relativ viele Arbeitslose und Bezieher von SGB II Leistungen 
(Sozialgesetzbuch, Zweites Buch), damit korrespondiert ein hoher Anteil von beitragsbefrei- 
ten Kindern in den Kindertagesstätten. Auffällig ist auch der 45,1% sehr hohe Anteil von 
Haupt- und Förderschülern in den Klassen 7 - 9.

46  
Im Stadtteil gibt es drei Kindergärten (Soldiner Straße, Unnauer Weg, Hartenfelsweg) mi t 
insgesamt 12 Gruppen. Die Versorgungsquote der unter Dreijährigen ist mit über 26 % be - 
reits heute im Vergleich mit anderen Stadtteilen recht gut und wird sich bis 2010 / 2011 noch 
weiter verbessern. Auch die Versorgung der Drei - bis Sechsjährigen liegt über 100 % und 
kann reduziert oder umgewandelt werden. 
In Lindweiler liegt die Gemeinschaftsgrundschule an der Soldiner Straße, eine derzeit ein - 
bis zweizügige Grundschule. Am gleichen Standort ist die Hermann - Gmeiner - Schule, eine 
Förderschule mit de m Förderschwerpunkt Lernen untergebracht. Nach der Zusammenle - 
gung mit der Gertrud - Bollenrath - Schule, vormals Fühlinger Weg 7 in Volkhoven / Weiler, 
führt die Schule derzeit am Standort Soldiner Straße ca. 200 Schülerinnen und Schüler in 14 
Klassen in der Sekundarstufe I. Die Gertrud - Bollenrath - Schule unterhält am Standort Mar- 
tinusstraße in Pesch eine Nebenstelle für den Primarbereich mit rund 60 Kindern in 6 Klas - 
sen im Schuljahr 2008 / 2009. 
Neben der Grundschule könnte eine zweizügige Schule der Sekundarstufe I am Standort 
Soldiner Straße untergebracht werden. Der Standort ist daher als grundsätzlich zukunftsfähig 
einzuschätzen. 
Am Standort der Kindertagesstätte Unnauer Weg 96a gibt es die Jugendeinrichtung „Haus 
der Begegnung - GOT“ in der Trägerschaft des Vereins „Soziales Zentrum Lino - Club e.V.“. 
Dazu gehört auch der „Aktivspielplatz“ mit einem Kinder - und Jugendzirkus am Krombach- 
weg 29, dessen Angebot sich vorwiegend an den jüngeren Teil der Kinder- und Jugendlichen 
wendet. 
Im Stadtteil bestehen keine stationären Alteneinrichtungen. Die Bedarfsdeckung im Bezirk ist 
ausreichend (siehe auch Kapitel: Planungsvorgaben). Lindweiler hat vier Altentreffs / -clubs. 
 
 
 
 
5.10 Stadtteil Pesch (606) 
7.720 Einwohner (Stand 12.2008) 
5.10.1  Stadtteilentwicklung, Wohnen und Gewerbe 
Die früheste bekannte Erwähnung der Ortschaft Pesch stammt aus einem Kaufvertrag des 
Jahres 1312. Entlang der Verbindungsstraßen (Escher Straße, Johannesstraße, Longericher 
Straße) entwickelte sich die heutige Siedlung. Der Raum Pesch / Lindweiler entwickelte sich 
relativ selbständig jenseits des äußeren Grüngürtels. Die Bundesautobahn A 1, die Bundes- 
autobahn A 57 und die Kiesgruben mit ihren Wasserflächen im Südwesten aber auch im 
Norden begrenzen die Entwicklungsmöglichkeiten, so dass sich Pesch hauptsächlich entlang 
von wenigen Verbindungsstraßen erweitern konnte. Diese Seenfläche in Verbindung mit den 
Kiesgruben auf dem Stadtgebiet von Pulheim bilden eine Natur- und Erholungslandschaft im 
Zweckverband Stöckheimer Hof (Köln, Pulheim und der Rhein - Erft - Kreis). 
Der Stadtteil ist zum großen Teil durch Ein - und Zweifamilienhäuser geprägt, ca. 25 % der 
Wohnungen sind als Geschosswohnungen gebaut worden. Die Besiedlung in Pesch, hat  
sich in der Nachkriegszeit weniger dörflich und vielmehr städtisch entwickelt und bietet heute 
ein sehr heterogenes Ortsbild. An der Straße Am Pescher Holz hat sich in den vergangenen 
Jahren eine Straßenzeile mit Wohnungsbau entwickelt. In Anpassung an diesen Bestand 
wird die Darstellung als Gewerbegebiet in eine Darstellung als Wohnbaufläche geändert.

47  
Im Gegensatz zu den städtebaulichen Leitvorstellungen für die „Neue Stadt“ wurde in Pesch 
das Konzept der standortnahen Gewerbeflächen und damit eines wohnungsnahen Arbeits - 
platzangebotes verfolgt. Nur ein geringer Teil der Pescher Bevölkerung ist im benachbarten 
Gewerbegebiet beschäftigt. Der größte Teil pendelt vom Wohnort zum Arbeitsplatz. Im Pe - 
scher Gewerbegebiet haben sich einige Einzelhandelsbetriebe angesiedelt, die überregional 
wirksam sind und den ursprünglichen Charakter des Gewerbegebietes maßgeblich verändert 
haben. Die Verkehrsbelastungen haben erheblich zugenommen und verlangen nach entlas- 
tenden Lösungen. 
Mit der Planung des neuen Autobahnkreuzes Chorweiler an der Bundesautobahn A 57 (sie- 
he nachfolgendes Kapitel: Verkehr) ist gleichzeitig auch die Erweiterung des Gewerbegebie- 
tes um ca. 6,4 ha vorgesehen. Es handelt sich um die Einbindung bestehender gewerblicher 
Betriebe, aber auch um die mögliche Ansiedlung neuer Betriebe 
Wichtige Voraussetzung der Realisierung des Gewerbegebietes sowie der Realisierung des 
neuen Autobahnknotens ist eine sensible Abwägung mit den naturschutz- und artenschutz- 
rechtlichen Belangen im Rahmen der Eingriffs-/Ausgleichsregelung bei den konkreten Plan- 
feststellungsverfahren. 
Offene Sportanlagen sind vorhanden. Schulsporthallen, die auch von Vereinen genutzt wer- 
den können, ergänzen das Sportstättenangebot. 
In Pesch gibt es keine Kleingartenanlagen. Die Zahl der Geschosswohnungen (GW) begrün- 
den einen Bedarf von 50 - 60 Kleingärten (1 Garten / 14 GW). 
 
5.10.2  Versorgung 
Eine Grundversorgung mit Gütern des täglichen Bedarfs ist in Pesch, in den einzelnen Sied- 
lungsbereichen, ausreichend vorhanden. Ein Geschäftszentrum hat sich auf der Longericher 
Straße zwischen der Donatusstraße und Escher Straße entwickelt. Weitere Möglichkeiten 
der Grundversorgung gibt es in der Nähe des Schulzentrums an der Schulstraße, Ecke 
Mengenicher Straße und im Gewerbegebiet Pesch. 
Der Versorgungsbereich um die Longericher Stra ße bedarf einer Aufwertung und Ergän - 
zung, um eine Stärkung dieses Standortes zu erreichen. 
Insbesondere die dezentrale Ansiedlung von Nahversorgungsbetrieben im Gewerbegebiet 
wirken sich nicht stärkend auf das Zentrum aus. Zur Stabilisierung des schwach ausgepräg- 
ten Versorgungszentrums muss weiterer Einzelhandel mit Angeboten des täglichen Bedarfs 
im Gewerbegebiet ausgeschlossen werden. Der bestehende großflächige Bau - und Heim- 
werkermarkt (Verkaufsfläche 4.500 qm) soll in seinem Bestand, mit einer Erw eiterungsopti- 
on von plus 10 %, gesichert werden. 
 
5.10.3  Verkehr 
Pesch wird im Osten und Süden von Autobahnen eingerahmt, mit den entsprechenden Be - 
einträchtigungen für die dort angrenzenden Wohnquartiere. Die Johannesstraße, Longeri - 
cher Straße und Donatusstraße verbinden Pesch mit dem überregionalen Verkehr. Dies führt 
in den Spitzenzeiten zu erheblichem Verkehrsaufkommen entlang dieser Straßen und im 
gesamten Ort. Allein aufgrund von Kraftfahrzeugverkehr mit Start und Ziel im Stadtteil ent - 
steht eine maßgebliche stündliche Verkehrsmenge (MSV) von rund 700 Kraftfahrzeugen mit 
Verkehrsspitzen zu bestimmten Tagesstunden. Dazu kommt noch ein erheblicher Verkehr, 
der die Grenzen des Stadtteiles überschreitet (knapp 60.000 Kfz in 24 Stunden, entspre - 
chend einer MSV von 6.000 Kfz). 
Der geplante Neubau des Autobahnanschlusses Chorweiler an die A 57 und der Neubau der 
Ortsumgehung Esch wird insgesamt zu einer Entlastung dieser Straßen führen und damit

48  
neue Gestaltungsmöglichkeiten bieten. Verbunden mit dem Neubau dieses Autobahnkno - 
tens wird gleichzeitig auch eine neue Anbindung an die Straße „Im Baggerfeld“ erforderlich, 
die jedoch durch die Kiesabbautätigkeiten der Vergangenheit und die dadurch entstandenen 
Kieslöcher nur schwer umsetzbar erscheint. Die im Flächennutzungsplan dargestellte Tras- 
senführung stellt die einzig realisierbare Lösung dar (siehe auch Kapitel: Verkehr-allgemein). 
Im Bereich des öffentlichen Nahverkehrs wird Pesch durch die Buslinien 122, 125, 126 und 
127 erschlossen und mit dem Bezirkszentrum Chorweiler, den umliegenden Stadtteilen so- 
wie dem S-Bahnhaltepunkt Longerich der Linie S11 (Düsseldorf – Köln – Bergisch Gladbach) 
verbunden. Perspektivisch wird eine Stadtbahnanbindung Peschs sowie des Nachbarstadt- 
teils Esch/Auweiler diskutiert, aber im Flächennutzungsplan optional nicht dargestellt. 
 
5.10.4  Soziale Infrastruktur 
Die soziale Situation im Sozialraum Pesch ist eher unauffällig und hat sich auch im Ver - 
gleichszeitraum zwischen dem Jahr 2000 und 2005 kaum verändert und zeigt, im Vergleich 
zur Gesamtstadt und zu anderen Stadtteilen keinen erhöhten Jugendhilfebedarf. 
Die zwei städtischen Kindergärten (Montessoristraße, Kapellenweg) mit insgesamt zehn 
Gruppen bieten für die Altersgruppe, der Drei - bis Sechsjährigen, ein ausreichendes Ange- 
bot. Der städtische Kindergarten Kapellenweg wird als integrative Einrichtung geführt. Für 
Kinder bis drei Jahre gibt es zurzeit eine Versorgungsquote von ca. 16 %, einen Fehlbedarf 
von 24 % gilt es längerfristig durch eine zusätzliche Einrichtung auszugleichen. 
In Pesch wird die zweizügige Erich - Ohser - Grundschule an der Schulstraße 16 und ein drei 
bis fünfzügiges Gymnasium an der Schulstraße 18 geführt. Die Konrad - Adenauer - Haupt- 
schule an der Schulstraße 16-18 wird zum Schuljahresende 2008 / 2009 geschlossen. Durch 
den Wegfall des Hauptschulbedarfes steht dem Gymnasium ausreichend Raum für den Un- 
terricht und der Ganztagsbetreuung zur Verfügung. Das Schulgebäude weist einen zukunfts- 
fähigen Raumbestand für ein dreizügiges System für die Sekundarstufen I und II aus. Die 16 
Räume in alten Fertigbaueinheiten können ersatzlos abgerissen werden. 
Sofern in Pesch keine weitere Wohnbebauung erfolgt, reicht nach derzeitiger Einschätzung 
das Platzangebot der Grundschule aus. 
Pesch hat keine Ju gendeinrichtung. In der Altersklasse der 10 bis unter 21 jährigen leben 
dort 790 Kinder und Jugendliche (Stand 2007), der Stadtteil ist von der sozialen Struktur her 
unauffällig. 
Im Stadtteil bestehen keine stationären Alteneinrichtungen. Der Bedarfsdeckung ist im Bezirk 
ausreichend (siehe Kapitel: Planungsvorgaben). Pesch hat drei Altentreffs / -clubs, in denen 
sich die älteren Mitbürgerinnen und Mitbürger treffen können.

49  
5.11 Esch/ Auweiler (607)  
6.408 Einwohner (Stand 12.2008)/ 6.970 Einwohner (Stand 12.2017) 
5.11.1  Stadtteilentwicklung, Wohnen und Gewerbe 
Der Stadtteil Esch/ Auweiler liegt im ländlichen Bereich an der westlichen Grenze der Stadt 
Köln, gliedert sich in zwei Siedlungsbereiche, südlich das kleinere Auweiler und nördlich das 
größere Esch. Beide Ortslagen haben ihren Ursprung in mittelalterlichen Hofanlagen. Im 
Rahmen der Gebietsreform von 1975 wurden die ehemaligen Gemeinden Esch und Auweiler 
ein Stadtteil von Köln. Auch Esch/ Auweiler hat sich in seiner expandierenden Entwicklung 
mehr und mehr verstädtert. Neubaugebiete liegen südlich der Stommeler Straße und östlich 
der Weilerstraße. Rund 93 % aller Wohngebäude sind Ein - oder Zweifamilienhäuser. Esch/ 
Auweiler ist nach wie vor eine besonders gefragte Ortslage im Stadtbezirk Chorweiler. 
Die städtebauliche Entwicklung des Stadtteils als ein gefragter Wohnstadtteil kann durch 
verschiedene Arrondierungen insgesamt wesentlich verbessert werden. Abwanderungen ins 
nahe Umland könnten vermieden und die schwache Infrastrukturversorgung aufgewertet 
werden. 
Im Sinne einer zukunftsorientierten, infrastrukturell gut ausgestatteten Entwicklung gilt es 
jedoch, die Siedlungsentwicklung im Rahmen einer integrierten Gesamtplanung zu betrach- 
ten. Dabei sind neben der Entwicklung einer ausreichend en Versorgungsinfrastruktur die 
soziale Infrastruktur und die Verkehrsinfrastruktur sowohl beim motorisierten Individualver - 
kehr als auch beim öffentlichen Personennahverkehr (siehe Kapitel: Verkehr allgemein) 
maßgeblich zu verbessern. Mit der 4. Flächenn utzungsplanfortschreibung werden an ver - 
schiedenen Ortsrändern von Esch und Auweiler Wohnbauflächenarrondierungen dargestellt 
und in den folgenden Ausführungen weitere städtebauliche Maßnahmen genannt. In einem 
städtebaulichen Gesamtkonzept sind die Planungen für Esch und Auweiler zu konkretisieren. 
In den gewachsenen dörflichen Strukturen von Esch und Auweiler gibt es nur vereinzelt klei- 
ne Betriebe. Fast alle Erwerbstätigen in Esch/ Auweiler arbeiten außerhalb des Stadtteils. 
Prägend, am Ortsrand von Auweiler, sind die landwirtschaftlichen Versuchsgüter der Land- 
wirtschaftskammer. 
Die ausgedehnten landwirtschaftlichen Flächen, die westlich und nördlich von Esch/ Auwei- 
ler liegen, bieten heute schon freie Erholungsmöglichkeiten. Diese Möglichkeiten werden in 
Zukunft durch das Erholungsgebiet „Stöckheimer Hof“, das auf Pulheimer und Kölner Stadt- 
gebiet entwickelt wird, weiter ergänzt. Offene Sportanlagen sind vorhanden. Schulsporthal - 
len, die auch von Vereinen genutzt werden können, ergänzen das Spo rtstättenangebot. Im 
Rahmen einer größeren Wohnbauerweiterung, insbesondere in Auweiler, wird sich der Be - 
darf erhöhen. Daher sollte eine weitere Sportanlage eingeplant werden. 
Kleingartenanlagen gibt es in Esch / Auweiler nicht. Obwohl ein rechnerischer Bedarf von ca. 
60 Kleingärten besteht sollte dieser Bedarf bezirksorientiert gedeckt werden. 
5.11.2  Versorgung 
Schon im Einzelhandels - und Zentrenkonzept 2010 reichte der Bestand an 
Einzelhandelsbetrieben in Esch weder für die Einstufung als Nahversorgungszentrum, noch 
als Nahversorgungslage. Die Erhebungen aus 2016 haben dies bestätigt.  
Am nordöstlichen Ortsrand von Esch befinden sich im Bereich Frohnhofstr., Weiler Str. und 
Kirchgasse fünf Einzelhandelsbetriebe, darunter ein kleinflächiger Supermarkt mit rd. 700 qm 
Verkaufsfläche, ein Bäcker und ein Blumenladen. Zusammen mit einem Laden für 
Fachzeitschriften in dem sich auch eine Partnerfiliale der Post befindet ist damit im 
kurzfristigen Bedarfsbereich lediglich eine Grundversorgung vorhanden. Zusätzlich gibt e s 
mit einem Fachgeschäft für Sportbekleidung ein Angebot aus dem langfristigen 
Bedarfsbereich. In rd. 400 m Entfernung befinden sich an der Chorbuschstraße eine 
Apotheke und ein Kiosk und weiter südlich an der Martinusstraße ein Fahrradladen sowie ein 
weiterer Bäcker.

50  
In Auweiler gibt es lediglich einen Kiosk an der Pohlhofstr. 
Angesichts der Darstellung weiterer Wohnbauflächen im FNP, mit Schwerpunkt in Auweiler, 
wird aus Sicht des Einzelhandels- und Zentrenkonzepts ein künftiger Einzelstandort für einen 
Lebensmittel-Markt in Auweiler vorgeschlagen. Dieser sollte städtebaulich integriert im Osten 
von Auweiler, möglichst nah am Kern der heutigen Bebauung liegen und von der künftigen 
Wohnbebauung umschlossen sein. 
5.11.3  Verkehr 
Der Stadtteil Esch/ Auweiler ist mit zwei Verbindungsstraßen, die mit ca. 20.700 (*Zählwert 
2017: 19.200) Kraftfahrzeugen in 24 Stunden (Kfz / 24 h) frequentiert sind, mit Pesch 
verbunden. Die Verbindungsstraßen mit der Stadt Pulheim und deren Stadtteil Sinnersdorf 
werden mit ca. 17.600 Kfz / 24 h (*10.800 Kfz/24h) frequentiert. Die Verbindungsstraßen zu 
den Stadtteilen Roggendorf/ Thenhoven (611) und Volkhoven/ Weiler (608) im Stadtteil Esch/ 
Auweiler werden mit einen Verkehrsaufkommen von ca. 11.000 Kfz/ 24 h (*10.400 Kfz/24h) 
frequentiert. Durch diese Verkehrsaufkommen wird der Stadtteil Esch/ Auweiler durch den 
motorisierten Individualverkehr sehr stark belastet.  Der Quell - und Zielverkehr hat hieran 
jedoch einen großen Anteil: Esch/ Auweiler ist der Stadtteil im Untersuchungsraum mit dem 
höchsten MIV-Anteil am modal split (69% ; bezogen auf das Jahr 2006). Hinweis: Eine 
kleinräumige Auswertung der Erhebung Mobilität in Deutschland (MiD) aus 2017 ist noch 
nicht erfolgt. Es ist allerdings aufgrund der Stichprobengröße zu erwarten, dass lediglich auf 
Stadtbezirksebene repräsentative Daten vorliegen werden. Dies würde jedoch im Falle Esch/ 
Auweilers, das sich erheblich vom Durchschnitt des Stadtbezirks abhebt, keine Erkenntnisse 
bringen. Das stetige  Wachstum des Stadtteils zwischen 1950 und 198 0 von damals rund 
1.050 Einwohnern auf über 6.600 Einwohner hat einen entsprechenden Ausbau der 
Verkehrsinfrastruktur nicht nach sich gezogen. 
Mit zwei Buslinien (Linie 126 in Nord-Süd-Richtung, Linie 125 in Ost-West-Richtung) wird der 
Ortsteil Esch erschlossen und mit Chorweiler, Pesch, Longerich (dort Anschluss an die S - 
Bahnlinie S11), Bocklemünd und Sinnersdorf (Stadt Pulheim) verbunden. Von Auweiler fährt 
nur eine Buslinie in Richtung Bocklemünd und Chorweiler. 
Der Stadtteil Esch/ Auweiler weist damit die typischen Erschließungsprobleme eines peripher 
gelegenen städtischen Raumes auf. Der PKW -Verkehr ist dominierend und belastet die 
Ortslage von Esch massiv. 
Durch die stark vom Durchgangsverkehr belastete Ortslage ist  im Falle einer Erweiterung 
des Stadtteils eine Gesamtverkehrskonzeption mit dem Ziel einer Abschwächung der Pkw -
Dominanz dringend erforderlich. 
Eine Schieneninfrastruktur fehlt im Stadtteil Esch/ Auweiler vollständig. Perspektivisch wird 
eine Stadtbahnanbindung Peschs sowie des Nachbarstadtteils Esch/ Auweiler diskutiert 
(siehe auch Kapitel: Verkehr -Allgemein), aber im Flächennutzungsp lan optional nicht 
dargestellt. 
5.11.4  Soziale Infrastruktur 
Die soziale Situation im Sozialraum Esch / Auweiler ist eher unauffäll ig. Sie hat sich  im 
Vergleichszeitraum zwischen dem Jahr 2000 und 2006 kaum verändert und zeigt auch im 
Zeitraum 2007 bis 2017 , im Vergleich zur Gesamtstadt und zu anderen Stadtteilen, keine 
besonders auffälligen sozialen Belastungen und auch keinen erhöhten Jugendhilfebedarf. 
Die vier öffentlichen Kindergärten (Martinusstraße, Am Braunsacker, Am Scheidweg und 
Weilerstraße) bieten in 13 Gruppen für alle Altersgruppen ein sehr gutes Angebot. Bei der 
Planung der Arrondierung von größeren Wohnbauflächen am Ortsrand von Auweiler entsteht 
jedoch der Bedarf einer zusätzlichen Einrichtung. 
In Esch liegt die dreizügige Konrad - Adenauer - Gemeinschaftsgrundschule an der Marti- 
nusstraße. Am gleichen Standort ist die Primar - Nebenstelle der Förderschule Lernen Soldi- 
ner Straße aus Lindweiler untergebracht.

51  
Im Rahmen der Dreizügigkeit können an der Grundschule noch Kinder aufgenommen wer - 
den. 
Für die Ortslagen Esch / Auweiler sind durch die 4. Flächennutzungsplanfortschreibung lang- 
fristig umfangreiche Wohnbauflächen vorgesehen. Nach derzeitigen Schätzungen könnten 
dort bis zu 1.200 neue Wohneinheiten entstehen. Dies ist ein relevanter Wert fü r die Be - 
darfsplanung im Grundschulbereich. Daher ist es erforderlich dass die Schulverwaltung früh- 
zeitig informiert wird, das heißt möglichst mit einem Vorlauf von drei bis fünf Jahren vor Be- 
zug der Wohneinheiten, um die Platzzahlen im Grundschulbere ich entsprechend anpassen 
zu können. Aufgrund der Lage der Bauflächen kommen als wohnortnächste Schule sowohl 
die Gemeinschaftsgrundschule an der Martinusstraße in Esch als auch die Erich - Ohser - 
Schule in Pesch in Frage. Am Standort Schulstraße in Pesch  ist sowohl im Grundschulbe- 
reich, als auch bei entsprechender Gymnasialnachfrage ausreichend Grundstückspotential 
für einen Doppelstandort vorhanden, um die Kapazitäten auszuweiten. 
Am Standort Martinusstraße in Esch ist zu gegebener Zeit eine differenzi erte Betrachtung 
erforderlich. Die Bewertung ist davon abhängig, ob zum Bedarfszeitpunkt noch die Neben - 
stelle der Förderschule Lernen Soldiner Straße dort eingerichtet ist bzw. sich eine zweite 
schulische Nutzung am Standort befindet. Daher wird vorgesch lagen in den stadtplaneri - 
schen Erstüberlegungen in unmittelbarer Nähe der Schule, südwestlich der Schulsporthalle, 
eine Erweiterungsfläche von mindestens 2.500 m² langfristig in Betracht zu ziehen. Über den 
tatsächlichen Bedarf muss in zukünftig konkretisierenden Verfahren entschieden werden. 
Im Zusammenhang mit den landwirtschaftlichen Versuchsgütern der Landwirtschaftskammer 
befindet sich am Ortsrand von Auweiler ein Berufskolleg für Agrarwirtschaft.  
Gemäß Kinder- und Jugendhilfeplan der Stadt Köln für  den Zeitraum 2016 – 2020 wird für 
den Stadtbezirk Chorweiler als einzigen von 9 Stadtbezirken ein Bevölkerungsrückgang in 
der Altersgruppe der 6- bis unter 21-Jährigen erwartet, für Köln-Esch/ Auweiler um 4,57 %. 
Stagnierende Bevölkerungszahlen für diese Altersgruppe in den Jahren 2016 und 2017 
belegen zumindest eine Tendenz. 
Der Stadtteil weist zwar keine sozialen Auffälligkeiten auf, die auf einen erhöhten 
Jugendhilfebedarf schließen lassen. Dennoch kann das im Jahr 2019 einzige Jugendprojekt 
in Esch den  Bedarfen der Kinder - und Jugendlichen nach Treffpunkten und 
Freizeitmöglichkeiten im verkehrlich schlecht ausgestatteten Stadtteil nicht allein gerecht 
werden. 
Im Stadtteil bestehen keine stationären Alteneinrichtungen. Der Bedarfsdeckung ist im Bezirk 
ausreichend (siehe auch Kapitel: Planungsvorgaben). In Esch/ Auweiler bestehen zwei Ein- 
richtungen, in denen sich die älteren Mitbürger treffen können. 
Das Bauleitplanverfahren für die geplanten Erweiterungen von Wohnbauflächen im  Stadtteil 
Esch/ Auweiler wurde mit der 4. Fortschreibung des FNPs bis zur 2. Offenlage  (26.04.2011 
bis 25.05.2011) geführt und vom Feststellungsbeschluss im Rat am 24.11.2011 gemäß § 5 
Abs. 1 Satz 2 Baugesetzbuch ausgenommen, um die geänderte Flächendarstellung zu 
einem späteren Z eitpunkt vorzunehmen. Der Grund für diese Vorgehensweise lag in der 
erforderlichen Änderung des Regionalplans, der den Ortsteil Auweiler nicht als Allgemeinen 
Siedlungsbereich auswies.  
In der gleichen Sitzung hat der Rat beschlossen, die ursprünglich gepl ante Umgehungs-
straße Esch (607/1) aus der 4. Fortschreibung des Flächennutzungsplans für den Teilraum 
Nordwest herauszunehmen sowie den A ntrag auf Änderung des Regionalplans für den 
Bereich des Ortsteils Auweiler mit der Umwandlung der Darstellung von Freiraum in 
Allgemeinen Siedlungsbereich zu stellen.  
Die Darstellung neuer Wohnbauflächen in den Ortslagen Esch und Auweiler wurde von der 
am 21.03.2012 erfolgten Genehmigung der 4. Fortschreibung des Flächennutzungsplans 
durch die Bezirksregierung Köln ausgenommen. 
Die Stadt Köln hat mit Schreiben vom 09.04.2014 angeregt, den Regionalplan Köln, 
Teilabschnitt Region Köln, für die Stadt Köln im Stadtteil Köln-Esch/ Auweiler zu ändern, um

52  
die Voraussetzung zur bauleitplanerischen Vorbereitung von Flächen zur  Deckung des 
Wohnflächenbedarfs zu schaffen.  
Die Vorabstimmungen zur Regionalplanänderung zeigten, dass die  Ausweisung der 
Wohnbaufläche „Esch-Versorgungsbereich“ (W 607d) an der Auweiler Straße, mit der die 
Ansiedlung von Einzelhandel zwischen den beiden  Ortsteilen verbunden wurde, keine 
Unterstützung auf Regionalplanebene fand. Erweiterungen der Ortslagen sollten zwar 
grundsätzlich ermöglicht werden, das Zusammenwachsen der Ortslagen soll jedoch 
verhindert werden. 
Die 23. Änderung des Regionalplans umfasste daher die Ausweisung eines Allgemeinen 
Siedlungsbereichs für den Ortsteil Auweiler (einschließlich des bereits bebauten Bereichs 
„Auweiler-West“/ W 607g) sowie für die geplanten Wohnbauflächen in „Esch Nordwest“ (W 
607a) zwischen Johannes-Prassel-Straße und Auf dem Dri esch, in „Auweiler Nordwest“ im 
Bereich der Greesberger Straße (W 607b) und „Auweiler Ost und Süd“ zwischen Hermann-
Löns-Straße, Pescher Straße und Auweilerweg (W 607e + f).  
Der Regionalrat fasste den Erarbeitungsbeschluss zur Änderung des Regionalplans am 
25.09.2015. Mit der Aufstellung der 23. Änderung des Regionalplans, öffentlich bekannt 
gemacht im Gesetz- und Verordnungsblatt (GV. NRW.) Nr. 26/2018 am 20.11.2018, liegt die 
Voraussetzung vor, das Flächennutzungsplanverfahren für den Bereich Köln-Esch/ Auweiler 
zum Abschluss zu bringen.  
Das zwischen 2015 und 2018 durchgeführte Regionalplanverfahren ergab keine 
maßgeblichen neuen Erkenntnisse, die der grundsätzlichen Zielset zung des 
Flächennutzungsplanverfahrens zur Ausweisung neuer Wohnbauflächen in Köln -Esch/ 
Auweiler entgegenstehen. Vielmehr werden die im Flächennutzungsplanverfahren auf 
politischer Ebene gefassten Beschlüsse  zur ausreichenden Schaffung von Wohnraum in 
allen Stadtteilen durch die Regionalplanung gestützt. Köln stellt unverändert eine stark 
wachsende Region dar, in der die Schaffung von Wohnraum ein zentrales 
gesamtgesellschaftliches Erfordernis darstellt.  
Im Rahmen des Regionalplanverfahrens wurden aus der Öffentlichkeit insbesondere Sorgen 
um zusätzliche Verkehrsbelastungen, eine mangelnde Infrastrukturausstattung und den 
Verlust der dörflichen Idylle geäußert. 
Esch und Auweiler sind dörflich geprägt. Eine Weiterentwicklung des 
Einzelhandelsangebotes und ein Ausbau der technischen und sozialen Infrastruktur kann nur 
bei entsprechender Bevölkerungszahl gelingen. Gleiches gilt für den Anschluss an einen 
ÖPNV mit dichteren Frequenzen.  Dabei die richtige Balance zwischen dem gewünschten 
Erhalt des Erbes einer bäuerlichen Kulturlandschaft und den Konsequenzen einer voran 
schreitenden Suburbanisierung zu finden, ist die gestellte Aufgabe der Bauleitplanung. Es 
darf dabei nicht außer Acht gelassen werden, dass eine Vielzahl der momentan 
existierenden Verkehre auch  Versorgungs- oder Bring - und Holfahrten sind. Bei 
entsprechendem Angebot vor Ort würden voraussichtlich zumindest einige davon entfallen 
können.  
Die Verkehrssituation wird vorab verbindlicher Bauleitplanungen im Laufe des Jahres 2019 
im Rahmen einer groß räumlichen Untersuchung der Verkehrsnetze im Kölner Nordwesten 
analysiert. Die in diesem Zusammenhang zu erwartenden Erkenntnisse über die 
Leistungsfähigkeit der vorhandenen Verkehrsinfrastruktur in den Ortsteilen Esch und 
Auweiler sollen zunächst abgewart et werden. Gegebenenfalls entstehen hieraus weitere 
Fragestellungen, die in kleinräumlichen Untersuchungen vorhabenbezogen näher betrachtet 
werden müssen. 
Diese Verkehrsuntersuchung dient auch als eine Grundlage für ein kooperatives Verfahren 
zur Entwicklung einer städtebaulichen Gesamtkonzeption (Freiraum und Erholung, Verkehr, 
Versorgung + Zentrenbildung, soziale Infrastruktur, Wohnen usw.) für den Ortsteil Auweiler, 
der aufgrund der Größe und Lage der neu ausgewiesenen Wohnbauflächen insbesonder e 
Potenzial zur Ansiedlung von der Nahversorgung dienendem Einzelhandel bietet.

53  
5.12 Stadtteil Volkhoven / Weiler  (608) 
6.037 Einwohner (Stand 12.2008) 
5.12.1 Stadtteilentwicklung, Wohnen und Gewerbe 
Volkhoven und Weiler waren bis zur Eingemeindung 1922 zwei eigenständige Dörfer. Wäh- 
rend das südlich gelegene Volkhoven Teil der Bürgermeisterei Longerich war und mit Longe- 
rich bereits 1888 nach Köln eingemeindet wurde, gehörte Weiler zur Bürgermeisterei Wor - 
ringen, die erst seit 1922 zur Stadt Köln gehört. Beide Dörfer sind Weiler, deren Entwicklung 
von großen Hofanlagen ausging. Volkhoven wird 1337 das erste Mal urkundlich erwähnt. Die 
Dörfer Volkhoven und Weiler waren von Anfang an Bestandteil der städtebaulichen Gesamt- 
planung für die „Neue Stadt Chorweiler“, ohne dass sich dies an konkreten Neubauvorhaben 
in den 60er und 70er Jahren sofort auswirkte (Ausnahme: der Friedhof Chorweiler westlich 
der Eisenbahnstrecke Köln - Krefeld). Erst in den 90er Jahren begann eine rege Neubautä- 
tigkeit im Rahmen des Pro gramms Wohnungsbau 2000, welche die Einwohnerzahlen im 
Stadtteil Volkhoven / Weiler sprunghaft ansteigen ließ. Umgeben von dem ehemaligen 
Friedhof bildet die Pfarrkirche St. Cosmas und Damian noch heute die städtebauliche Domi- 
nante im historischen Ortskern von Weiler. Durch maßstabslose Neubauten wirkt das einst 
einheitliche Dorfbild zerrissen und ist nur in Teilbereichen als solches nachvollziehbar. Volk- 
hoven, das besonders von den großen Hofanlagen geprägt wurde, hat durch die Neubau - 
maßnahmen der 90er Jahre die historischen Elemente weitgehend eingebüßt. Jenseits der 
Merianstraße, auf Chorweiler zu, dominiert die kasernenartige Befestigung des Bundesam - 
tes für Verfassungsschutz mit weiteren Verwaltungshochbauten das Ortsbild. Nach Westen 
hin endet d ie Bebauung ohne markanten Ortsrand an der Eisenbahntrasse. Westlich der 
Bahnlinie liegen die Anlagen des Friedhofs Chorweiler und neue einzelne Wohnstandorte. 
Die Bebauungsstruktur in Volkhoven / Weiler erscheint für einen Stadtteil in Stadtrandlage 
ausgewogen (75 % Ein- und Zweifamilienhäuser und 25 % Geschosswohnungen). 
Mit der Neubautätigkeit kamen viele Familien mit kleinen Kindern nach Volkhoven / Weiler. 
Auch heute noch macht die Altersgruppe der unter 18-Jährigen knapp ein Drittel der Bevöl- 
kerung aus. Bei der Entwicklung des neuen Wohngebietes Damiansweg ist im Sinne der 
Verbesserung einer ausgeglichenen Wohnstruktur auf weiteren Ges chosswohnungsbau zu 
verzichten. 
Zur langfristigen Steuerung einer ausgewogenen Einwohnerstruktur, wie auch der Nachfrage 
nach preislich akzeptablem Wohnraum (Kauf oder Miete) besitzt Volkhoven / Weiler nur noch 
im Bereich Damiansweg ein begrenztes Entwicklungspotential von ca. 5 ha. Eine gemischte 
Struktur mit gleichen Anteilen von Wohnungsbau und Gewerbe (mit Handw erksbetrieben) 
lässt sich jedoch an diesem Standort ebenso wenig realisieren, wie eine Orientierung rein  
auf Dienstleistungen oder innenstadttypische Kerngebietsnutzungen. Aus diesem Grunde 
wird die Umwandlung in eine Wohnbaufläche vorgeschlagen. Aufgrund der sozialen Situati- 
on in den benachbarten Stadtvierteln müssen jedoch in einer Sozialverträglichkeits - und 
Wirtschaftlichkeitsanalyse zuvor die Siedlungs - und Wohnformen untersucht werden. Die 
Fläche sollte in eine Wohnungsbaufläche umgewandelt und unter Berücksichtigung des so- 
zialen Umfeldes sozialgerecht und bedarfsgerecht entwickelt werden. 
Der Bereich westlich der Bahnlinie soll im Sinne der tatsächlichen Entwicklung und der Pla- 
nungen am Thujaweg bedarfsgerecht in Wohnbaufläche umgewandelt werden. 
Das Arbeitsplatzangebot ist gering, da es außer den Gärtnereien und Steinmetzen am Fried- 
hof kaum größere Gewerbebetriebe im Stadtteil gibt. Das Arbeitsplatzangebot im Bundesamt 
für Verfassungsschutz und den weiteren in unmittelbarer Nachbarschaft gele genen Behör- 
den gehört zwar statistisch zum Stadtteil Volkhoven / Weiler, dürfte sich allerdings vorwie - 
gend auf ein überregionales Beschäftigtenaufkommen stützen. 
Die durch Friedhofsgewerbe geprägte gemischte Baufläche wird, entsprechend der allge - 
meinen Entwicklung, auch im Sinne des Friedhofszielplanes auf einen zentralen Bereich re- 
duziert und ansonsten in eine Wohnbaufläche umgewandelt.

54  
Einzige planmäßig angelegte Grünfläche aus jüngerer Zeit ist der Friedhof Chorweiler west- 
lich der Bahntrasse. Seit Oktober 1966 belegt war er eigentlich als Zentralfriedhof für die 
„Neue Stadt Chorweiler“ gedacht. Da der größte Teil der bestehenden Ortsfriedhöfe nicht, 
wie ursprünglich geplant, aufgegeben wurde, ist die geplante Erweiterung des Friedhofs 
Chorweiler nicht mehr nötig. Somit bleibt ein wesentlicher Teil des derzeitigen Freiraums 
zwischen Bahn und Autobahn als freie Landschaft erhalten. Ein Freiraum, der insbesondere 
aus den dicht bebauten und von Verkehrsanlagen umschlossenen Stadtteilen intensiv für 
Erholungszwecke genutzt wird. 
Offene Sportanlagen sind vorhanden; Schulsporthallen, die auch von Vereinen genutzt wer- 
den können, ergänzen das Sportstättenangebot. 
Der Bedarf an Kleingärten ist gedeckt. 
5.12.2  Versorgung 
Der Stadtteil Volkhoven / Weiler verfügt über kein ausgebildetes Geschäftszentrum. Aus die- 
sem Grund sind die im Stadtteil vorhandenen Einzelhandelsbetriebe ausschließlich in Streu- 
lagen vorhanden. Eine Nahversorgung mit Gütern des täglichen Bedarfs fehlt fast gänzlich. 
In Lindweiler am Unnauer Weg und an der Elbeallee in Chorweiler gibt es die nächstgelege- 
nen Discounter, die für den Stadtteil Volkhoven / Weiler eine Grundversorgung übernehmen. 
Die Entwicklung eines Nahversorgungsbereiches ist wünschenswert und sollte gemäß Nah- 
versorgungskonzept mit einer kompakten Einheit (Vollversorger etc.) auf der Baufläche am 
Damiansweg unmittelbar an der Merianstraße in Ergänzung des benachbarten Discounters 
geschaffen werden. 
5.12.3  Verkehr 
Volkhoven / Weiler wird im Westen von der Bundesautobahn A 57, im Süde n vom Auto - 
bahnzubringer Köln - Chorweiler und im Osten von der als vierspurige Schnellstraße ausge- 
bauten Mercatorstraße eingerahmt. Mit Ausnahme des Fühlinger Wegs liegen die äußeren 
Anbindungen außerhalb des Siedlungsbereiches, mit dem Nachteil, dass die Übergangs- 
möglichkeiten auch für die nicht motorisierten Verkehrsteilnehmer in benachbarte Stadtteile 
nur an den großen Verkehrsknoten möglich sind. Der Verkehr in den örtlichen Erschlie - 
ßungswegen ist auch zu Zeiten der Verkehrsspitzen gering und da nk gut gestalteter Stra - 
ßenräume überschaubar. 
Der Fühlinger Weg weist einen für die Nutzungen dort erheblichen und störenden Durch - 
gangsverkehr auf. Rund 5.000 Kraftfahrzeuge passieren innerhalb von 24 Stunden diesen 
Bereich. Durch die Verlegung und den Vollausbau der Anschlussstelle Köln - Chorweiler und 
die Verwirklichung der geplanten Zubringer- und Entlastungsstraßen (z.B. Umgehungsstraße 
Esch) werden auch in Volkhoven / Weiler auf der Blockstraße (evtl. Schließung ) und am 
Fühlinger Weg Entlastungseffekte entstehen. 
Mehrere Buslinien (121, 125 und 126) verbinden Volkhoven/Weiler mit den angrenzenden 
Stadtteilen und den Haltestellen von S -Bahn und Stadtbahn. Die Linienführung wird aller - 
dings dadurch eingeschränkt, dass die Zufahrt zum Stadtteil nur über den Fühlinger Weg 
erfolgen kann. So verkehrt nur die Linie 125 in den Ortsteil Weiler hinein, während die Linien 
121 und 126 eine eher randliche, dafür aber zeitschnellere Verbindung herstellen. Der süd - 
lich des Ortsteils gelegene S-Bahn-Haltepunkt „Volkhovener Weg“ der Linie S11 (Düsseldorf 
- Köln - Bergisch Gladbach) ist somit nur fußläufig vom Ortsteil Volkhoven bzw. durch die 
Weiler nur randlich bedienende Linie 121 zu erreichen.

55  
5.12.4  Soziale Infrastruktur 
Der Stadtteil Volkhoven / Weiler wird von der zuständigen Fachverwaltung als Wohnbereich 
mit besonderem Jugendhilfebedarf angesehen. An Hand der Sozialraumanalyse von 2004 
wird deutlich, dass sich die Situation der Jugendlichen, das heißt deren Möglichkeiten zur 
Sozialisation, in den letzten Jahren laufend verschlechtert hat. 
Die vier Kindergärten im Stadtteil Volkhoven / Weiler (Weilerweg, Regenboldstraße, Am Do- 
natushof und Toni -Welter - Straße) bieten in 16 Gruppen zurzeit nur für die Altersgruppe der 
Drei- bis Sechsjährigen ein ausreichendes Angebot. Die Versorgungsquote der Kinder unter 
drei Jahre entspricht zwar, wie in anderen Stadtteilen, zurzeit nicht der angestrebten Zielquo- 
te, wird sich bis 2010 / 2011 aber noch verbessern. 
In Volkhoven / Weiler gibt es keine Grundschule. Es ist vorge sehen, die Anna - Langohr - 
Gemeinschaftsgrundschule aus Heimersdorf an den Standort Fühlinger Weg 7 zu verlegen, 
um ein wohnortnahes Grundschulangebot zu schaffen. Hierzu ist voraussichtlich ein Neubau 
auf dem Grundstück der ehemaligen Gertrud - Bollenrath - Schule, Förderschule Lernen, 
erforderlich. Das Grundstück ist hierfür ausreichend. 
Im Stadtteil liegt das Heinrich - Mann - Gymnasium, Fühlinger Weg 4. Das fünf bis siebenzü- 
gige Gymnasium wird ab dem Schuljahr 2010 / 2011 mit dem 5. Schuljahr beginnend in den 
gebundenen Ganztagsbetrieb wechseln. Hierzu und zur Deckung des Bedarfs an Unter - 
richts-, Verwaltungs- und sonstigen Räumen sind Erweiterungen erforderlich. 
Für rund 1.140 Kinder und Jugendliche (Stand 2007) im Alter von 10 bis unter 21 Jahren gibt 
es in Volkhoven seit 2006 die Kinder- und Jugendeinrichtung „Die Villa“ in Trägerschaft des 
Sozialdienst Katholischer Männer e.V. in Köln. 
Im Stadtteil bestehen keine stationären Alteneinrichtungen. Die Bedarfsdeckung ist im Bezirk 
ausreichend (siehe a uch Kapitel: Planungsvorgaben). Lediglich im Ortsteil Weiler gibt es 
einen Altenclub, in denen sich die älteren Mitbürgerinnen und Mitbürger treffen können.

56  
5.13 Stadtteil Chorweiler (609) 
13.087 Einwohner (Stand 12.2008) 
5.13.1  Stadtteilentwicklung, Wohnen und Gewerbe 
1957 wurde seitens der Stadt Köln die Planung für eine „Neue Stadt Köln - Chorweiler“ auf- 
genommen. Gründe hierfür waren ein allgemeiner Bevölkerungszuwachs, die Notwendigkeit 
neue Industrie- und Gewerbebetriebe anzusiedeln und eine zunehmende Abwanderung von 
Einwohnern aus den Altbaubezirken der Stadt Köln. 
Die „Neue Stadt Köln - Chorweiler“ ist für eine Einwohnerzahl von 80.000 bis 100.000 ausge- 
legt. Zum Kernbereich gehören die Stadtteile Heimersdorf, Seeberg, Chorweiler mit Chorwei- 
ler - Nord und Blumenberg mit dem noch nicht gebauten Ortsteil Kreuzfeld. Die Einwohner- 
zahl dieses Kernbereiches liegt bei rund 37.600. Mit rund 13.600 Einwohnern ist Chorweiler 
mit Abstand der größte Stadtteil im Stadtbezirk. Aus der „Neuen Stadt Köln -Chorweiler“ soll- 
te von Anfang an ein in sich geschlossenes Stadtgefüge werden, das als neuer Stadtteil 
auch alle Attribute der bestehenden Kölner Stadtquartiere aufweist. Für das gesamte Projekt 
der „Neuen Stadt Köln - Chorweiler“ wurde ein strukturelles Modell vorgeh alten, das als 
Rahmen abschnittsweise im Laufe der Zeit gefüllt werden sollte. Hierdurch sollte Lebendig - 
keit, Vielgestaltigkeit und Erlebnisreichtum im Gesamtbereich erreicht werden. Heute sind  
die zeitlichen Epochen, die am Entstehen der „Neuen Stadt Köln-Chorweiler“ mitgewirkt ha- 
ben, an den einzelnen Bauabschnitten ablesbar. 
Mit der Großsiedlung Chorweiler wird der Versuch, urbanes Leben auf die grüne Wiese zu 
verlegen, der Ende der 60er und Anfang der 70er Jahre überall in den Großstädten der Bun- 
desrepublik Deutschland begann, wenn auch verspätet, in Köln einem neuen Höhepunkt 
zugeführt. Der Ortsteil Chorweiler wurde zum Sinnbild der Entwicklung in Köln und bundes- 
weit zum Synonym für Großsiedlungen der 70er Jahre. Dabei wird übersehen, dass der 
weitaus größte Teil der neuen Stadt ruhiges Wohnen im Grünen bietet. 
Somit finden sich innerhalb des Stadtteils Chorweiler die verschiedenen Baustrukturen, die 
von eingeschossiger Reihenhaus- bis zur mehrgeschossigen Punkthausbebauung reicht. Die 
städtebauliche Verdichtung nimmt von innen nach außen ab. Die einzelnen Wohnquartiere 
werden konsequent von Störungen durch den Straßenverkehr frei gehalten indem das zent- 
rale innere Erschließungssystem aus Fuß- und Wohnwegen besteht, die nur in Ausnahme - 
fällen von Kraftfahrzeugen befahren werden dürfen. Die Ortsteile Chorweiler und Chorweiler 
- Nord werden durch die oberirdische Führung einer Hochspannungsleitung getrennt. Da - 
durch werden die verbleibenden Entwicklungschancen im Stadtteil Chorweiler eingeschränkt. 
Der Stadtteil bietet abgesehen von einigen kleineren Baulücken und möglichen Nachverdich- 
tungsbereichen keine größeren Arrondierungsmöglichkeiten für den Wohnungsbau. 
Im Stadtteil Chorweiler entspricht das Arbeitsplatzangebot im Wesentlichen seiner Funktion 
als Versorgungsstandort für den Stadtbezirk. Dementsprechend finden sich hauptsächlich 
Angebote im Dienstleistungssektor, wozu z.B. alle Gewerbe des Einzelhandels, Banken, 
Versicherungen, der Gesundheitssektor, die beratenden Berufe und die Sozialeinrichtungen 
zählen. Wichtige überlokale Einrichtungen sind die Dienststellen der Stadtverwaltung Köln 
sowie, an der Grenze zum Stadtteil Volkhoven / Weiler gelegen, das Bundesamt für Verfas- 
sungsschutz. 
Neben der hoch verdichteten Zentrumsbebauung entstan den, östlich gelegen, großzügige 
Freizeit- und Erholungsflächen. Neben ortsnahen Kleingartenanlagen und Kinderspielplätzen 
entwickelten sich große Sport- und Tennisplätze, ein privat betriebenes Spaßbad sowie die 
Freizeitanlagen rund um den Fühlinger See. Westlich des Stadtteils Chorweiler erstrecken 
sich große land- und forstwirtschaftlich genutzte Flächen, die, obwohl in Sichtweite gelegen, 
auf direktem Wege nicht zu erreichen sind. 
Offene Sportanlagen sind ausreichend vorhanden. Schulsporthallen, die auch von Vereinen 
genutzt werden können, ergänzen das Sportstättenangebot.

57  
 
5.13.2  Versorgung 
Das Bezirkszentrum Chorweiler wird im Wesentlichen gebildet durch das City - Center Köln - 
Chorweiler. Das Einkaufszentrum ist im Zuge der Entwicklung des Stadtteils Chorweiler 1976 
eröffnet und in den vergangenen Jahren umgebaut und modernisiert worden. Heute verfügt 
das Einkaufszentrum über eine Gesamtverkaufsfläche von rd. 32.000 m², die von rd. 100 
Einzelhandelsbetrieben sowie einer Reihe von Dienstleistungs - und Gastronomiebetrieben 
genutzt werden. Eine Vielzahl der im City - Center ansässigen Einzelhandelsbetriebe gehört 
leistungsstarken und bundesweit agierenden Filialunternehmen an. In Anbetracht der vertre- 
tenen Einzelhandelsbetriebe ist das Warenangebot im City - Center als breit einzustufen, 
wobei ein besonderes Schwergewicht bei den kurz - und mittelfristigen Bedarfsgütern be - 
steht. 
Insgesamt beläuft sich die reine Einzelhandelsverkaufsfläche des Bezirkszentrums Chorwei- 
ler auf rd. 21.400 m² Gesamtverkaufsfläche. Die fußläufige Erreichbarkeit ist in Verbindung 
mit anderen bezirksbezogenen Angeboten, wie z.B. dem Bezirksrathaus Chorweiler, für die 
Mehrzahl der Bewohner in den Stadtteilen Chorweiler und Seeberg - Nord sehr gut. Die Be- 
deutung der Streulagen im Sta dtteil Chorweiler als Versorgungsbereich ist verhältnismäßig 
gering. Ein Wochenmarkt ergänzt das Versorgungsangebot. 
Ebenfalls optimal ist die Erreichbarkeit mit dem öffentlichen Personennahverkehr, da sowohl 
die S - Bahn und die Stadtbahnanbindung, mit Ha ltepunkt vor dem Einkaufszentrum, als 
auch das große Parkplatzangebot und die fußläufigen Verbindungen zu den umliegenden 
Wohngebieten als Einkaufsmagnet wirken. 
5.13.3  Verkehr 
Das System der Erschließung ist differenziert entwickelt und in der „Neuen Stadt Chorweiler“ 
in allen Stadtteilen konsequent durchgehalten. Die bauliche Umgrenzung der Verkehrswege 
durch Betonbauten, wie z.B. Tiefgaragen, Überführungen und Unterführungen erschwert 
allerdings heute eine Anpassung an geänderte Nutzungen des Erschließungsraumes sowie 
an seine stellenweise Überbeanspruchung. 
Im Wesentlichen bilden Mercator - und Merianstraße das Straßengerüst an überörtlichen 
Verbindungsstraßen. Mit Belastungen zwischen 15.000 und 24.000 Kraftfahrzeugen in 24 
Stunden gehen neben der baulichen Zäsur auch erhebliche Emissionen von ihnen aus. 
Obwohl Verkehrsberuhigungsmaßnahmen auf der Willi - Suth - Allee im Rahmen des Ergän- 
zungsprogramms Chorweiler stattgefunden haben, wird diese Straßenverbindung täglich von 
rund 6.500 Kfz als Abkürzung zwischen dem östlichen Teil der Merianstraße und dem Kno- 
ten Mercatorstraße / Autobahnzubringer genutzt. Mit dem geplanten Ausbau des Anschlus - 
ses Köln - Chorweiler könnte sich das Verkehrsaufkommen auf dem Autobahnzubringer 
Chorweiler und in der Folge auch auf der Willi - Suth - Allee noch erhöhen. Die überörtlichen 
Straßen bieten nur wenige Übergangsmöglichkeiten zwischen angrenzenden 
Wohnbereichen und umgebenden Frei - und Sportflächen. Insbesondere die Zugänge in 
Richtung Wes- ten sind stark eingeschränkt. 
Durch die S -Bahnhaltepunkte Chorweiler und Chorweiler-Nord der Linie S11 (Düsseldorf – 
Köln – Bergisch Gladbach) sowie die Endhaltestelle der Stadtbahnlinie 15 (Chorweiler – 
Bonn) ist der Stadtteil sehr gut an das Schienennetz angeschlossen. Am Turkuplatz befindet 
sich auch die Verknüpfung von S-Bahn, Stadtbahn und fünf Buslinien, die Chorweiler mit den 
Stadtteilen des Bezirks verbinden. 
Der Stadtteil Chorweiler gehört zu den Stadtteilen, in denen mehr als 50% der Wege zu Fuß, 
mit dem Fahrrad oder mit öff entlichen Verkehrsmitteln im Rahmen des sogenannten Um - 
weltverbundes zurückgelegt werden können. 
5.13.4  Soziale Infrastruktur 
Der Sozialraum Chorweiler ist für seine hohe Problemverdichtung hinlänglich bekannt. Im

58  
Stadtteil Chorweiler gibt es mit 76,4% einen sehr hohen Anteil von Einwohnerinnen und Ein- 
wohnern mit Migrationshintergrund. Bei den Jugendlichen dieser Bevölkerungsgruppe unter 
21 Jahre liegt der Anteil sogar bei 81,5%. Neben der Arbeitslosenquote von 27,5% gibt es 
einen sehr hohen Anteil an Empfängern von SGB II Leistungen (Sozialgesetzbuch, Zweites 
Buch) im Stadtteil Chorweiler. Die durchschnittliche Haushaltsgröße l iegt mit 2,8 Personen 
pro Haushalt deutlich über den Schnitt, entsprechend leben in 34,5% aller Haushalte Kinder. 
Die auf die sozialen Bedürfnisse der Bevölkerung ausgerichtete ausreichende Versorgung 
des Sozialraumes mit sozialen Infrastruktureinrichtungen ist dringend erforderlich. 
Im Stadtteil Chorweiler bestehen 9 Kindertagesstätten (Osloer Straße, Merianstraße, Willi - 
Suth - Allee, Neißestraße, Saalestraße 11 und 20, Allerstraße und Usedomstraße) mit insge- 
samt 33 Gruppen, wobei zwei Kindertagesstätten als integrative Einrichtungen fungieren. Die 
Versorgung der Kinder zwischen drei- und sechs Jahren ist ausreichend. Die Versorgungs- 
quote der unter Dreijährigen dagegen ist bis 2010 / 2011 mit ca. 18 % noch nicht ausrei - 
chend und dementsprechend weiter zu entwickeln. Basierend auf der aktuellen Hochrech - 
nung der Einwohnerentwicklung wird in Chorweiler weitere Kindertagesstätten benötigt 
In Chorweiler liegt die fünfzügig ausgelegte Gemeinschaftsgrundschule an der Merianstraße 
7 - 9 und die fünf bis achtzügige Heinrich - Böll -Gesamtschule, an der Merianstraße 11. Die 
Schülerzahlen an der Grundschule gehen derzeit stark zurück. Auch die kleinräumige Ein - 
wohnerprognose weist für den Stadtteil Chorweiler zurückgehende Einwohnerzahlen in den 
schulrelevanten Altersjahrgängen aus. Daher muss geprüft werden, ob einerseits die Zügig- 
keit der Gemeinschaftsgrundschule Merianstraße nach unten korrigiert werden muss und 
andererseits ob im Grundschulgebäude, das für eine deutlich höhere Schülerzahl ausgelegt 
ist, eine verträgliche Zweitnutzung gefunden werden kann. Derzeit be - bzw. entstehen für 
Chorweiler auch wohnortnahe Reserven im Grundschulbereich am Standort Riphahnstraße 
in Seeberg, so dass eine (auch räumliche) Reduzierung des Grundschulstandortes an der 
Merianstraße möglich wäre. Die Kapazität des Schulgebäudes der Heinrich - Böll - Gesamt- 
schule ist erschöpft, das Raumprogramm wird erfüllt. Weiterhin ist an der „Ecke Weichselring 
/ Swinestraße“ ein Grundstück vorgeschlagen worden, das für eine Verlagerung der Förder- 
schule emotionale und soziale Entwicklung Blumenthalstraße (Altstadt - Nord) vorgesehen 
ist. Am nördlich angrenzenden Standort Weichselring 6 - 8 ist eine private Waldorfschule 
angesiedelt. Die Markierung der Schulgrundstücke im Flächennutzungsplan bildet ein durch- 
gängiges Band von der südlichen Grundstücksgrenze Merianstraße 7 - 9 bis zur Swinestra- 
ße im Norden und umfasst alle beschriebenen Schulstandorte im Stadtteil Chorweiler. 
Im Stadtteil Chorweiler liegen 2 Jugendeinrichtungen. Beide s ind in sehr problematischen 
Viertel des Stadtteils und arbeiten mit Angebote in der Of fenen Kinder- und Jugendarbeit. 
Das „Jugendcafé Pegasus“ im Rahmen des Bürgerzentrums Chorweiler, Pariser Platz 1 
(Träger: Stadt Köln) mit Möglichkeiten zur Freizeitgesta ltung und Beratungsangeboten zur 
persönlichen und beruflichen Entwicklung. Gleichzeitig ist das Bürgerzentrum Chorweiler 
eine für den Stadtteil wichtige Einrichtung mit vielfältigen Veranstaltungsangeboten und - 
räumen. Die Jugendeinrichtung Northside, in der Netzestraße 4 (Träger Jugendzentren Köln 
GmbH) im Viertel „Siedlung Chorweiler - Nord“. 
Kulturbrücke 
Die „Kulturbrücke“, ein eingeschossiger Aufbau auf einer vorhandenen Brücke über dem 
Athener Ring, liegt in der Trägerschaft des Bürgerzentrums Chorweiler. Sie steht Vereinen, 
Gruppen und Initiativen als Treffpunkt zur Verfügung. Durch die Zusammenführung ver - 
schiedener ortsansässiger Vereine und ihrer Angebote soll die soziokulturelle Infrastruktu r 
belebt und verbessert werden. 
Handwerkerhof 
1996 wurde der Handwerkerhof gefördert als Modellprojekt des Landes Nordrhein Westfalen 
eröffnet. Die Trägerschaft übernahm das Bürgerzentrum Chorweiler. Hier vereinigen sich 
kommerzielles Handwerk, Berufsvorbereitungskurse, Beschäftigungs- und Qualifizierungs-

59  
projekte und ein sozialer Beratungsdienst unter einem Dach. Zielsetzung war und ist, die 
Arbeitsmarktlage in Chorweiler zu verbessern und ein breit gefächertes Kommunikations - 
und Beratungsangebot zu etablieren. Das Foyer steht Vereinen, Gruppen, Institutionen und 
Bürgerinnen und Bürgern zur Nutzung zur Verfügung. 
Stadtteilwerkstatt Chorweiler 
Die Stadtteilwerkstatt Canyon Chorweiler verdankt seine Entstehung und Finanzierung eben- 
falls der Gemeinschaftsinitiative Nordrhein Westfalen „Stadtteile mit bes onderem Erneue- 
rungsbedarf“, Integriertes Handlungskonzept Chorweiler - Programm. Projektträgerin ist die 
Arbeitsgemeinschaft zur Förderung der Waldorfpädagogik in Köln e. V. (ARGE), Weichsel - 
ring. 
Internet - Café 
Das Internet - Café “Click - Online" ist eine Kooperationsinitiative der Einrichtung ECHO und 
des Bürgerzentrums Chorweiler. Es bietet den Menschen aus dem Stadtbezirk die Möglich- 
keit, sich mit dem Medium Computer und dem Internet vertraut zu machen, die Kompeten - 
zen zu erweitern und die Online Kommunikation für sich zu nutzen. 
Bei über 2.000 Kindern und Jugendlichen im Alter von 6 - 18 Jahren reicht das Angebot an 
Jugendeinrichtungen nicht aus, um in den sozialen Brennpunkten Anlaufstellen mit attrakti - 
ven Lehr- und Unterhaltungsangeboten oder auch nur Räume für zwanglose Treffen bieten 
zu können. Einige Ansätze sind in umgebauten Wohnungen gemacht worden, aber an zent- 
ralen Plätzen, an denen sich das Leben im Stadtteil abspielt, sind solche Möglichkeiten rar. 
Im Stadtteil Chorweiler gibt es als bezirkliche Einrichtung das Marie - Juchacz - Altenzentrum 
mit mehr als 400 vollstationären Dauerpflegeplätzen sowie 20 Tagespflegeplätzen. Dies ist 
mit Abstand die größte Einrichtung im Stadtbezirk. Die gute Versorgung im Stadtteil über - 
nimmt auch die Versorgungsfunktionen aus anderen Stadtteilen und ist somit für den gesam- 
ten Stadtbezirk wirksam. 
Im Stadtteil Chorweiler leben etwas mehr als 2.000 Personen im Alter von über 65 Jahren. 
Der größte Teil von ihnen, die Altersgruppe der 65- bis 75-jährigen mit über 1.200 Personen, 
dürfte so mobil sein, dass er aktiv am städtischen Leben im Stadtteil teilnehmen will und 
kann. Im Bürgerzentrum Chorweiler bietet das Seniorencafé Treffpunkt am Pariser Platz ein 
Forum für aktive Senioren. Im Marie - Juchacz - Altenzentrum in Chorweiler wird ein Alten- 
club betrieben. Ein weiterer Seniorenclub wird im Ortsteil Chorweiler - Nord an der Allerstra- 
ße 20 betrieben.

60  
 
 
5.14 Stadtteil Blumenberg mit Kreuzfeld  (610) 
5.966 Einwohner (Stand 12.2008) 
5.14.1  Stadtteilentwicklung, Wohnen und Gewerbe 
Blumenberg ist die nördlichste Siedlung im Gesamtkonzept der „Neuen Stadt“. Der Stadtteil 
Blumenberg ist das letzte in sich geschlossene, größere Siedlungsprojekt der Stadt Köln. Die 
städtebauliche Grundstruktur besonders hinsichtlich des Erschließungsnetzes knüpft unmit- 
telbar an das Konzept der „Neuen Stadt“ an. Nach der Verdichtungswelle, die an der Ent - 
wicklung von Chorweiler und Chorweiler - Nord noch deutlich ablesbar ist, zeigen sich in der 
jahrzehntelangen Entwicklung der „Neuen Stadt“ in Blumenberg Ergebnisse gegenläufiger 
Tendenzen: keine Hochhäuser, aufgelockerte Bebauung, viel natürliche Durchgrünung. Der 
Stadtteil Blumenberg dokumentiert mit seinen Haustypen eine Abkehr vom städtebaulichen 
Verdichtungskonzept der 1970er Jahre. 
Die städtebauliche Hauptachse folgt der leichten Krümmung des S - Bahn - Tunnels. An ihr 
sind die wichtigsten Einrichtungen für die Nahversorgung gruppiert. Das Wohnungsangebot 
reicht vom freistehenden Einfamilienhaus bis zu Wohnungen in drei bis viergeschossigen 
Mehrfamilienhäusern. 
Mit Ausnahme von Arbeitsplätzen im Dienstleistungssektor und bei Handwerksbetrieben gibt 
es keine weiteren Arbeitsplätze. Im Süden des Stadtteils bestehen, am Rand des Siedlungs- 
gebietes, Ansiedlungsmöglichkeiten für nicht störende Handwerksbetriebe, die bi sher spär- 
lich genutzt werden. 
Offene Sportanlagen sind vorhanden. Schulsporthallen, die auch von Vereinen genutzt wer- 
den können, ergänzen das Sportstättenangebot. 
Der Bedarf an Kleingärten kann sich nicht nur auf den Stadtteil Blumenberg beschränken, er 
bezieht die Stadtteile Chorweiler und Fühlingen mit ein. In den Stadtteilen Chorweiler, Blu- 
menberg und Fühlingen gibt es zurzeit ca. 310 Kleingärten. Bestehende Defizite müssen im 
Stadtteilverbund mit einer Erweiterung der bestehenden Anlagen abgebaut werden. 
5.14.2  Versorgung 
Das schwach ausgeprägte Geschäftszentrum Blumenberg besteht insgesamt aus fünf Ein - 
zelbetrieben. Der größte Betrieb ist ein Lebensmittelsupermarkt mit einer Verkaufsfläche von 
rund 860 m² Angebote für den mittel- und längerfristigen Bedarf fehlen gänzlich. Es besteht 
eine gewisse Grundversorgung, die verbesserungswürdig ist. Darüber hinausgehende Be - 
darfe können im Einkaufszentrum von Chorweiler gedeckt werden. Durch die Lage der Ge- 
schäfte direkt an dem S - Bahn - Haltepunkt ist die Erreichbarkeit gut. 
5.14.3  Verkehr 
Die Haupterschließung des Stadtteils Blumenberg erfolgt über die westlich des Stadtteils 
vorbeiführende Mercatorstraße, die im Norden an den Blumenbergsweg anschlie ßt, nach 
Süden in Richtung Chorweiler führt und an der Militärringstraße endet. Von der Mercator - 
straße führen zwei Sammelstraßen in den Stadtteil, die sich wiederum in geschwungene 
Stichstraßen verzweigen. Ein Netz von Fußwegen verbindet die Stichstraßen untereinander. 
Mercatorstraße und Blumenbergsweg weisen vor allem in Richtung Worringen erhebliche 
Verkehre auf. In dieser Relation wurden in beide Fahrtrichtungen auf 24 Stunden hochge-

61  
rechnet 9.000 bis 10.300 Kraftfahrzeuge ermittelt. Nach Süden hin, in Richtung Chorweiler 
zum Militärring, ist die Belastung mit ca. 13.600 Kraftfahrzeugen noch höher. In dieser Grö- 
ßenordnung liegt auch der Durchgangsverkehr auf der Mercatorstraße, der Verkehr, den der 
Stadtteil Blumenberg weder als Ziel noch als Quelle hat. Am gesamten Verkehrsaufkommen 
ist der Stadtteil Blumenberg mit weiteren 8.000 bis 9.000 Fahrten beteiligt. Die meisten We- 
ge werden zwischen den Stadtteilen Blumenberg und Chorweiler zurückgelegt, insbesondere 
durch Einkaufs-, Besorgungs- und Schülerverkehr. 
Die Anbindung an das öffentliche Nahverkehrsnetz ist durch den Haltepunkt Blumenberg der 
S-Bahnlinie S11 (Düsseldorf – Köln – Bergisch Gladbach) gewährleistet. Fast die gesamte, 
bebaute Fläche des Stadtteils liegt in einem sehr günstigen 500 m-Einzugsbereich um die- 
sen Haltepunkt. Eine Buslinie verkehrt aufgrund der Nähe zur S -Bahn in Blumenberg nicht, 
es gibt aber einige Haltepunkte für das abends ab Chorweiler fahrende Anrufsammeltaxi 
(Linie 181). 
 
5.14.4  Soziale Infrastruktur 
Die genaue Analyse der sozialräumlichen Situation des Stadtteils Blumenberg zeigt Defizite, 
die bei einem so jungen Stadtteil nicht erwartet worden sind. Mitverantwortlich für die soziale 
Situation ist der hohe Anteil an Kindern und Jugendlichen in diesem Bereich. Aktuell sind gut 
35 % der Menschen jünger als 21 Jahre. Allerdings sind nur ca. 4 % der Personen älter als 
65 Jahre. Der Anteil an Familien mit Kindern bei rund 50 %, darunter auch kinderreiche Fa- 
milien. Der Anteil der Alleinerziehenden liegt mit gut 14 % dennoch weit unter dem städti - 
schen Durchschnitt. Rund 66 % der Menschen haben einen Migrationshintergrund. 
Die vier städtischen Kindergärten (Langenbergstraße 8 und 142., Teufelsberstraße, und 
Schneebergstraße) mit insgesamt 15 Gruppen bieten nur fü r die Altersgruppe der Drei - bis 
Sechsjährigen ein ausreichendes Angebot. Die Versorgungsquote der unter Dreijährigen 
liegt 2010 / 2011 bei ca. 22 % und muss verbessert werden. 
In Blumenberg liegt die dreizügige Gemeinschaftsgrundschule an der Ernstbergstr aße. So- 
weit keine größeren neuen Baumaßnahmen in Blumenberg und / oder Fühlingen (bei unver- 
ändertem Schulwahlverhalten) erfolgen erscheint die Größe der Grundschule ausreichend. 
Bei einer Fortsetzung des aktuellen Trends mit steigenden Zuwachszahlen bei Gesamtschu- 
len und Gymnasien könnte im Stadtbezirk ein neuer Schulstandort erforderlich werden. 
Für rund 1.200 Kinder und Jugendliche im Alter von 10 bis unter 21 Jahren (Stand 2007) ist 
ein Angebot an entsprechenden Einrichtungen mittlerweile vorhanden. Die private Jugend - 
einrichtung („BluJuNet“ - Blumenberger Kinder- und Jugendnetzwerk) leistet Stadtteilarbeit. 
Das „Katholische Jugendwerk e.V.“ ist mit einer mobilen Einrichtung (Bus) vor allem in 
Chorweiler - Nord und einmal in der Woche auch auf der Grenze zwischen den Stadtteilen 
Chorweiler und Blumenberg am Bolzplatz präsent. Diese Einrichtung bietet Beratungs - und 
Freizeitangebote. Das neue Mehrbereichszentrum mit Schwerpunkt Jugendarbeit an der 
Langenbergstraße 144 dient als Anlaufstelle mit einem attraktiven Lehr- und Unterhaltungs- 
angebot. 
Eine vollstationäre Dauerpflegeeinrichtung bietet ca. 80 Pflegeplätze. Seit einigen Jahren ist 
in Blumenberg der Bürgerverein Leben in Blumenberg e.V. aktiv. Trotz zahlreicher Aktivitä - 
ten im Stadtteil, das neue Gemeindezentrum der katholischen Kirche einbezogen, fehlen in 
Blumenberg Einrichtungen für Senioren. 
Offene Sportanlagen fehlen in Blumenberg, so dass eine Anlage in der 4. Fortschreibung  
des Flächennutzungsplanes aufzunehmen ist.

62  
5.14.5  Stadtteil Kreuzfeld (Planung) 
Die Entwicklung eines neuen eigenständigen Stadtteils in einer Größe von ca. 47 ha sollte im 
Sinne des Beschlusses, des Stadtentwicklungsausschusses, vom 24.06.2008 langfristig zu- 
rückgestellt werden. Bei einer zukünftigen gesamt oder teilräumlichen Umsetzung ist zuvor 
eine Freiraum- und Sozialverträglichkeitsanalyse zu erstellen. 
Obwohl mit einer weitestgehend ausgebauten S - Bahnstrecke bereits eine gute Anbindung 
an den öffentlichen Personennahverkehr besteht, müssen mit dem Neubau einer eigenstän- 
digen und voll funktionsfähigen Siedlung in dieser Größenordnung umfassende technische 
und soziale Infrastruktureinrichtungen und eine neue Erschließung errichtet werden, um 
möglichst optimale Wohnqualitäten zu garantieren. Bei der Verwirklichung der Neubausied- 
lung Kreuzfeld müssen Versorgungsdefizite die in und mit der Ortslage Blumenberg vorhan- 
den sind, abgebaut werden. Ferner müssen Sport- und Freizeitanlagen erstellt werden. 
Auch die in den letzten Jahren entstandenen problematischen sozialstrukturellen Verhältnis- 
se in Blumenberg, Chorweiler und auch Volkhoven / Weiler machen eine sensible sozialge- 
rechte Anpassung erforderlich. Bei der Entwicklung der Neubausiedlung Kreuzfeld oder ei - 
nes Teilraumes muss auf eine ausgegl ichene Sozialstruktur geachtet achten. Es muss in 
jedem Fall vermieden werden, dass die für den Sozialräume Blumenberg, Chorweiler und 
Chorweiler - Nord beschriebenen Problemlagen sich wiederholen oder weiter verschärfen. 
Mit der Sozial- / Jugendverwaltung ist ein Strukturkonzept zu entwickeln, das auf das beste- 
hende soziale Umfeld ausgerichtet ist und die sozialen Bedürfnisse der Bevölkerung berück- 
sichtigt. Die ausreichende Versorgung des Sozialraumes mit allen sozialen Infrastrukturein- 
richtungen ist dringend erforderlich. 
Eine freiraumschonende Zielsetzung, die Vorrangigkeit der Stadtinnenentwicklung, der 
Schutz bestehender Hochertragsböden, Klimaverhältnisse, Biotopstrukturen und die Nähe 
zum Flora - Fauna - Habitat - Gebiet Worringer Bruch sprechen gegen eine Neuentwicklung. 
 
 
5.15 Stadtteil Roggendorf / Thenhoven  (611) 
3.869 Einwohner (Stand 12.2008) 
5.15.1 Stadtteilentwicklung, Wohnen und Gewerbe 
Funde, unter anderen auch eisenzeitliche Grabhügel, belegen eine vorgeschichtliche Besied- 
lung der Gegend im Bereich des heutigen Stadtteiles Roggendorf / Thenhoven. Es ist davon 
auszugehen, dass bereits in römischer Zeit an dieser Stelle Siedlungen existiert haben. Die 
Dorfbildung ging vermutlich von den großen Hofanlagen aus. Die städtebauliche Verbindung 
beider Dörfer wurde in den Jahren 1864 - 66 durch den Bau der Kirche St. Johann Baptist, 
des Pfarrhauses und der Schule an der Baptiststraße erreicht. Weitere Neubaugebiete 
schließen sich in Richtung des Bahnhofs Worringen an. Im Rahmen des Programms Woh - 
nungsbau 2000 wurden in Roggendorf / Thenhoven zahlreiche Baulücken geschlossen. Trotz 
der Verschmelzung beider Ortschaften lassen sich noch deutlich die unterschiedlichen 
Dorfbilder ablesen. Die weitere Umgebung von Roggendorf / Thenhoven wurde bisher von 
landwirtschaftlichen Flächen mit verstreut liegenden großen Höfen, wie Haus Furth, Haus 
Büngesrath und dem Chorbusch am Rande des Schlosses Arff gelegen bestimmt. In den 
vergangenen Jahren hat sich das Landschaftsbild gewandelt. In Roggendorf / Thenhoven 
überwiegt inzwischen das Wohnen. Umgebaute Hofanlagen und die alten Hausmannshäuser 
und Kleinstgehöfte bilden privilegierte Wohnensembles. Hinzu kamen Reihenhäuser, die den 
Wohn- und Vorortcharakter noch verstärken. Diese langsame und stetige Entwicklung des  
Dorfes begünstigte über viele Jahre den Erhalt des sozialen Gefüges, so dass negative 
Auswirkungen in Form sozialer Ungleichgewichte im Stadtteil weitgehend ausgeblieben sind.

63  
Die sehr geringe Angebotsstruktur an neuen Ein- und Zweifamilienhäusern könnte sich mit 
Ortsrandarrondierungen verbessern. Auch die optimale Lage in der Nähe zur Bundesauto - 
bahn A 57, der S - Bahn - Anschluss und die verkehrsberuhigte Entwicklung im Ort durch die 
neue Umgehungsstraße begründen Wohnbauarrondierungen im Stadtteil und würden die 
Kaufkraft zur Stabilisierung und Ergänzung des Geschäftszentrums stärken. So werden am 
nordwestlichen Ortsrand zur Trasse der neuen Umgehungsstraße hin ca. 5,8 ha, im Süden, 
im Bereich Mottenkaul weitere 4,8 ha und an der Baptiststraße etwa 5,6 ha Bruttobauland 
vorgeschlagen. Bei einer möglichen Siedlungserweiterung der Ortslage ist auf eine ausgegli- 
chene Wohnstruktur (Einfamilienhäuser / Geschosswohnungen) zu achten. 
Bei allen weiteren konkretisierenden Planungen sind die Achtsamkeitsabstände zu 
BImSchG-Anlagen im Sinne des Seveso II-Abkommens zu berücksichtigen. 
Das Arbeitsplatzangebot beschränkt sich auf dorftypische Betriebe und Einrichtungen: ne - 
ben Arbeitsplätzen im Dienstleistungssektor sind Arbeitsplätze im Handwerk vorhanden. Das 
größte Arbeitsplatzangebot gibt es bei den industriellen und gewerblichen Großbetrieben in 
den benachbarten Stadtteilen. 
Der im Flächennutzungsplan bisher als gemischte Baufläche darges tellte Dorfkern im Be - 
reich beidseitig der Berrischstraße hat sich in den Jahren immer weiter verstädtert und ist 
heute überwiegend durch reinen Wohnungsbau geprägt. Hofanlagen sind in reine Wohnan- 
lagen umgewandelt worden und die dörflich landwirtschaftlich geprägte Struktur ist fast voll- 
ständig verloren gegangen. Die Umwandlung in eine Wohnbaufläche entspricht deshalb der 
zeitgemäßen Entwicklung. 
Offene Sportanlagen sind vorhanden; Schulsporthallen, die auch von Vereinen genutzt wer- 
den können, ergänzen das Sportstättenangebot. 
Im Stadtteil Roggendorf / Thenhoven gibt es keine Kleingärten, die Bedarfe sind in benach - 
bart vorgeschlagenen Anlagen im Stadtteilverbund mit zu decken. 
Sondergebiet Rennbahngelände 
Die in den 80er Jahren geplante Verlagerung  der Rennbahn von Weidenpesch nach Rog - 
gendorf / Thenhoven und die Entwicklung eines internationalen Reitzentrums am Autobahn- 
anschluss Worringen A 57, insbesondere westlich der Bundesautobahn A 57, wurde bereits 
vor längerer Zeit aufgegeben. Verschiedene Kiesabbaupläne im Sinne einer im Regionalplan 
regionalisierten Bedarfsdeckung, in Konzentrationszonen (Sicherung für 25 Jahre) darge - 
stellt, wurden mit Ratsbeschluss vom 20.09.2005 ebenfalls aufgegeben. Die zweckgebunde- 
ne Nutzungsdarstellung als Sondergebiet „Rennbahn“ wird somit in eine Biotopvernetzung 
eingebunden und in eine zweckgebundene Gründarstellung umgewandelt. 
Biogasanlage 
Auf einer Fläche von ca. 3,4 ha parallel zum Kölner Randkanal (Nord) zwischen dem Stra - 
berger Weg (K 18) und der Bundesautobahn A 57 plant die RheinEnergie AG den Bau einer 
Biogasanlage mit einer elektrischen Leistung von ca. 1 MW. Die Anlage wird Fahrsilo, Fer - 
menter, Blockheizkraftwerk und Gärrestelager umfassen. Die Errichtung einer Biogasanlage 
dient dem Ausbau regenerativer Energieerzeugung und ist im Sinne einer nachhaltigen Ent- 
wicklung, klima- und ressourcenschonende Strom- und Wärmeproduktion, förderungswürdig. 
Der gewählte Standort liegt zu Einspeisungs- bzw. Übergabepunkten der Energieversorgung 
Dormagen (EVD) für Fernwärme und Strom sowie an einem vorhandenen Straßen - und 
Wirtschaftswegenetz günstig. Auch die Lage der landwirtschaftlichen Flächen von ca. 390 ha 
Größe, im Umkreis von rund 10 km, auf denen intensiv Rohstoffe für die Produktion von 
Biomasse (im Wesentlichen Maissilage, Maiskolbenschrot oder Ganzpflanzengetreide) an - 
gebaut werden könnten.

64  
Die aufgrund der interkommunalen Integrierten Raumanalyse (IIRA) formulierten Planungs- 
empfehlungen hinsichtlich einer extensiven Landwirtschaft mit ökologisch aufgewerteten Flä- 
chen, Abpflanzungen und einem Biotopverbund zwischen dem Worringer Bruch im Osten 
und dem Chorbusch im Westen stehen hierzu im Gegensatz. Da aber im genannten Umkreis 
lediglich 3,5 % der landwirtschaftlichen Flächen anlagebezogen der Verwirklichung der Pla- 
nungsempfehlungen entzogen werden, kann das Vorhaben Biogasanlage im vorgesehenen 
räumlichen und baulichen Umfang dennoch befürwortet werden. Der Flächennutzungsplan 
soll im vorgesehenen Plangebiet von „Fläche für die Landwirtsc haft“ in „Fläche für die Ver - 
und Entsorgung“ geändert werden. Die näheren Zweckbestimmungen (Signets) lauten „Bio- 
gasanlage“ und „Blockheizkraftwerk“. Durch diese Flächendarstellung wird eine ausschließ- 
lich dieser Versorgungsfunktion entsprechende Nutzung gewährleistet; gewerbliche Nutzun- 
gen, die nicht im Zusammenhang mit dem Betrieb der Biogasanlage stehen, sind daher auch 
zukünftig unzulässig. 
Sonderbaufläche im Chorbusch 
Auf der Grenze zwischen der Stadt Köln und der Stadt Pulheim (Stadtteil Stomme lerbusch) 
befinden sich zwei Flächen mit militärischen Einrichtungen, die in den Flächennutzungsplä - 
nen der beiden Städte als „Sonderfläche“ ohne nähere Zweckbestimmung dargestellt sind. 
Auf das Gebiet der Stadt Köln entfallen rund 7,9 ha. Seit langem ist  es Ziel der Stadt Köln, 
diese Flächen als Waldflächen zu renaturieren, wenn die militärische Nutzung einmal aufge- 
geben werden sollte. Zunächst steht dem aber die förmliche Anordnung „Aufrechterhaltung 
einer Schutzbereichsanordnung“ für die Verteidigungsanlage Stommeln entgegen (Amtsblatt 
Stadt Köln vom 08.12.2004). Seit 1999 ist das Bundesvermögensamt daran interessiert, die 
militärischen Flächen gewerblich nutzen zu können. Dies hat die Stadt Köln unter Hinweis 
auf die geplante Freiraumnutzung des Gelän des abgelehnt. Mit der Umsetzung der Pla - 
nungsempfehlungen der interkommunalen Integrierten Raumanalyse (IIRA) und der Ände - 
rung der „Sonderbaufläche“ in „Fläche für die Forstwirtschaft - Erholungswald“ soll die Ent- 
wicklung abgeschlossen werden. 
5.15.2  Versorgung 
Der Stadtteil Roggendorf / Thenhoven verfügt über kein voll funktionsfähiges Geschäftszent- 
rum. Die im Stadtteil vorhandenen Einzelhandelsbetriebe, mit Ausnahme von einer kleinen 
Agglomeration an der Sinnersdorfer Straße, sind ausschließlich den Stre ulagen zuzurech- 
nen. Daher ist im Sinne des Nahversorgungskonzeptes in der Nähe zum S - Bahn - 
Haltepunkt (Agglomeration Sinnersdorfer Straße) die Entwicklung eines kleinen Geschäfts - 
zentrums vorgesehen. Mit der Entwicklung eines Geschäftszentrums in der  Nähe des S - 
Bahn - Haltepunktes und der Wohnbauarrondierungen wird eine optimale Lage zwischen 
öffentlichen Personennahverkehr und den Wohnbereichen sowie die Tragfähigkeit eines 
kleinen Versorgungszentrums angestrebt. 
5.15.3  Verkehr 
Die wichtigste MIV-Erschließung des Stadtteiles erfolgt über die Sinnersdorfer Straße. Mit 
der neuen Umgehungsstraße wird der gesamte Durchgangsverkehr in und aus Richtung 
Worringen, Hackenbroich und auch der Ziel- und Quellverkehr aus den nördlichen Gewerbe- 
und Industriegebieten um den Ort herumgeleitet und unmittelbar an die A57 angebunden. 
Am östlichen Rand des Stadtteils Roggendorf/Thenhoven befindet sich der S - 
Bahnhaltepunkt Köln-Worringen der S -Bahnlinie S11 (Düsseldorf – Köln – Bergisch Glad- 
bach). Die Buslinie 120 verbindet Roggendorf/Thenhoven mit diesem Haltepunkt und über- 
nimmt die Feinerschließung des Stadtteils. 
5.15.4  Soziale Infrastruktur 
Die Situation im Sozialraum Thenhoven zeigt keine besonders auffälligen sozialen Belastun- 
gen und auch keinen erhöhten Jugendhilfebedarf. Auffällig ist jedoch, dass die Eltern von

65  
jedem zweiten Kind welches eine Kindertagsstätte besucht von den Beiträgen befreit sind. 
Außerdem gibt es einen hohen Anteil von Haupt- und Förderschülern in den Klassen 7 - 9. 
Im Sozialraum R oggendorf sollte die Entwicklung in der GAG Siedlung (ehemals Gemein - 
nützige Aktien Gesellschaft für Wohnungsbau) weiter beobachtet werden, um gegebenen - 
falls frühzeitig mit sozialen Förderungsprogrammen reagieren zu können. 
Im Stadtteil bestehen aktuell drei Kindertageseinrichtungen (Further Straße, Gutnickstraße, 
Fortuinweg) mit insgesamt 8 Gruppen. Eine weitere Einrichtung ist an der Berrischstraße 
vorgesehen. Damit ist in den Jahren 2010 / 2011 Versorgung der Kinder im Alter von drei bis 
sechs Jahren ausreichend. Die Versorgungsquote der unter Dreijährigen von 40 % wird je - 
doch 2010 / 2011 bei weitem nicht erreicht. Mit den geplanten Erweiterungen im Wohnungs- 
bau wird eine weitere Kindertagesstätte erforderlich. 
In Roggendorf / Thenhoven liegt die zw eizügige Katholische Grundschule an der Gutnick - 
straße. Das Schulgebäude wurde bedarfsgerecht errichtet und im zweiten Halbjahr des 
Schuljahres 2002 / 2003 in Betrieb genommen. 
Der bisherige Schulstandort Berrischstraße wurde daraufhin aufgegeben. Im Rahmen der 
Zweizügigkeit sind noch Schulplätze vorhanden. Unter Berücksichtigung der langfristig an - 
gedachten Wohnbaumaßnahmen in Roggendorf / Thenhoven mit rund 530 Wohneinheiten 
wird die Platzkapazität der Grundschule nicht mehr auskömmlich sein. Daher ist am Schul - 
standort eine bebaubare Erweiterungsfläche vorzusehen, um das Schulgrundstück auf eine 
Fläche von rund 7.500 m² zu vergrößern. Mit einer Erweiterung auf eine Dreizügigk eit kön- 
nen für die zusätzlich erwarteten Grundschüler wohnortnah Schulplätze angeboten werden. 
Durch die Konzentration einer Schule, einer Kindertagesstätte und eines Spielplatzes im 
Blockinnenbereich an der Gutnickstraße ist eine zusammenfassende Darste llung als Ge- 
meinbedarfsfläche sinnvoll. 
Im Gebäude Fortuinweg 1 - 2 befindet sich ein Jugendclub. Ansonsten sind die Jugendlichen 
auf die Einrichtungen in den Stadtteilen Worringen und Chorweiler sowie in der  Stadt Dor- 
magen angewiesen. 
Im Stadtteil Roggendorf / Thenhoven gibt es nur eine Einrichtung in der sich die älteren Mit- 
bürger treffen können. Dieser Altentreff bietet nur stundenweise und auch nicht an allen Ta- 
gen Gelegenheit zur Zusammenkunft. 
In der Umgebung von Roggendorf / Thenhoven haben sich auf den landwirtschaftlichen Hof- 
gütern zahlreiche Reitställe etabliert. Die ehemaligen Ackerflächen (hauptsächlich Getreide- 
anbau) sind weitgehend Pferdekoppeln gewichen. Im Nordwesten, jenseits der Umgehungs- 
straße dominiert ein öffentlicher Golfplatz. 
 
5.16 Stadtteil Worringen (612) 
9.134 Einwohner (Stand 12.2008) 
5.16.1  Stadtteilentwicklung, Wohnen und Gewerbe 
Der Bereich Worringen war bereits zur Steinzeit besiedelt. Der Worringer Bruch war damals 
ein Siedlungsschwerpunkt. Erstmalig wird Worringen als Siedlung im Jahre 922 erwähnt. 
Vergleichbar nur mit Zündorf hat sich Worringen gerade im Bereich der alten Kirche ein bei- 
nahe mittelalterliches, kleinstädtisches Ortsbild bewahrt. Erhalten sind hier die für die Ables- 
barkeit der Geschichte und das Ausse hen des städtischen Gefüges wichtigen Hofanlagen 
wie zum Beispiel der Frohnhof oder die dominante Bautengruppe der mittelalterlichen Kirche. 
1921 wurde Worringen nach Köln eingemeindet. In den letzten Jahren hat sich die Einwoh - 
nerzahl kaum verändert. Obw ohl 76 % aller Wohngebäude Ein - und Zweifamilienhäuser  
sind, überwiegt nur im westlichen Teil Worringens der Einfamilienhauscharakter.

66  
Der Stadtteil bietet abgesehen von einigen kleineren Baulücken und möglichen Nachverdich- 
tungsbereichen keine größeren Arrondierungsmöglichkeiten für den Wohnungsbau. Die In - 
dustrie im Norden und der Worringer Bruch als Naturschutzgebiet beziehungsweise Flora - 
Fauna - Habitat - Gebiet (FFH - Gebiet) haben die Entwicklung stark eingeschränkt. Auch die 
neueren Pläne zur Entwicklung eines Retentionsraumes als gesteuertes Überschwem - 
mungsgebiet bieten keine Erweiterungschancen. 
Der Bereich um die Straße Auf der Füllenweide hat sich in den vergangenen Jahren durch 
Baugenehmigungen nach § 34 Bau Gesetzbuch (Bau GB) baulich v erdichtet und zu einem 
Wohngebiet entwickelt. Die so gewachsene städtebauliche Situation ist deshalb in den Flä - 
chennutzungsplan aufzunehmen. Auch der Blockinnenbereich an der Bitterstraße sollte im 
Sinne der Innenentwicklung dem Wohnungsbau zugeführt werden und nicht weiter als Grün- 
fläche vorgehalten werden. 
Bei allen weiteren konkretisierenden Planungen sind die Achtsamkeitsabstände zu 
BImSchG-Anlagen im Sinne des Seveso II-Abkommens zu berücksichtigen. 
Arbeitsplätze sind insbesondere in dorftypischen Betrieben vorzufinden, in den Bereichen 
des Dienstleistungssektors und beim Handwerk ist derzeit noch ein stabiles Arbeitsplatzan - 
gebot vorhanden. Die Erwerbsfähigen in Worringen profitieren von den zahlreichen Arbeits- 
plätzen, die von der Großindustrie (Autoindustrie, Chemieindustrie) im unmittelbaren Ein - 
zugsbereich angeboten werden. Der überwiegende Teil der nördlich und westlich gelegenen 
chemischen Industrie liegt zwar im Stadtteil Worringen, orientiert sich aber mit der verkehrli- 
chen Infrastruktur und Nahversorgung zur Stadt Dormagen. 
Das Freizeit- und Erholungspotential des Stadtteils liegt im Süden und Osten. Für die Naher- 
holung bieten sich vor allem der weitgehend natürliche, teilweise landwirtschaftlich genutzte 
Freiraum zwischen Worringen und den angrenzenden Stadtteilen an. Der Rhein mit seiner 
Ufer- und Auenlandschaft bietet weitere Erholungspotenziale. 
Offene Sportanlagen sind vorhanden. Schulsporthallen, die auch von Vereinen genutzt wer- 
den können, ergänzen das Sportstättenangebot. 
5.16.2  Versorgung 
Im Stadtteil Worringen bestehen mehrere Versorgungsbereiche: das Geschäftszentrum an 
der St.- Tönnis- Straße / Alte Neusser Landstraße, eine kleinere Ladenkonzentration von im 
Bereich Hackenbroicher Straße / Bitterstraße sowie Einzelgeschäfte in Streulagen. Der An- 
gebotsschwerpunkt in Worringen liegt eindeutig bei den kurzfristigen Bedarfsgütern. Nur ge- 
ringe Angebote bestehen auch bei den mittelfristigen Bedarfsgütern. Konkrete Empfehlungen 
zur Entwicklung der Nahversorgung und des Zentrums bl eiben dem Ei nzelhandelskonzept 
vorbehalten. 
5.16.3  Verkehr 
Worringen hat vor allem zu den Verkehrsspitzenzeiten erhebliche Belastungen durch Quell-, 
Ziel- und Durchgangsverkehre, die die Wohn - und Aufenthaltsqualität in diesen Bereichen 
erheblich beeinträchtigen. Die Bereiche der Neusser Landstraße und der Alten Römerstraße 
werden mit ca. 15.000 Kraftfahrzeugen pro Tag belastet. Es wird viel Schwerverkehr der 
chemischen Industrie über das Worringer Straßennetz geleitet. Eine Entlastung wird die Ver- 
änderung der Zufahrten zu den Industriegebieten im Norden des Stadtteils über den Paral - 
lelweg im Stadtteil Roggendorf / Thenhoven bringen. 
 
Der Stadtteil Worringen ist durch den gleichnamigen S-Bahnhaltepunkt der Linie S11 (Düs- 
seldorf – Köln – Bergisch Gladbach), der zwischen Roggendorf/Thenhoven und Worringen 
liegt, an das Schienennetz angebunden. Die Buslinie 120 übernimmt die kleinräumige Er-

67  
schließung der Siedlungsbereiche und die Verbindung zur S-Bahn sowie in das Bezirkszent- 
rum Chorweiler. Durch eine interlokale Buslinie bestehen Verbindungen in die Nachbarstadt 
Dormagen. 
5.16.4  Soziale Infrastruktur 
Die soziale Situation im Sozialraum Worringen ist unauffällig und hat sich auch im Ver - 
gleichszeitraum zwischen dem Jahr 2000 und 2008 kaum verändert. Sie zeigt  im Vergleich 
zur Gesamtstadt und zu anderen Stadtteilen keinen erhöhten Jugendhilfebedarf. 
Derzeit gibt es im Stadtteil vier Kindertagesstätten (Bitterstraße, Evinghover Weg, St. Tönnis- 
straße und Alte Neußer Landstraße) mit insgesamt 12 Gruppen. Die Ver sorgungsquote für 
Kinder von drei bis sechs Jahren ist mit knapp unter 100 % ausreichend, während die vorge- 
gebene Versorgungsquote von 40 % der unter Dreijährigen im Jahre 2010 / 2011 bei weitem 
nicht ausreicht. Basierend auf der aktuellen Hochrechnung der Einwohnerentwicklung wird in 
Worringen eine weitere Kindertagesstätte benötigt. 
In Worringen werden die beiden zweizügigen Grundschulen, eine Gemeinschaftsgrundschu- 
le und eine Katholische Grundschule, an der Straße An den Kaulen geführt. Unter Berück - 
sichtigung der bekannten Wohnbaugebiete sind die Schulgrößen ausreichend. 
Die dritte Schule in Worringen ist die 2-zügige HS Holzheimer Weg. Im Juni 2010 hat die 
Verwaltung im Zusammenhang mit dem Standortkonzept für Hauptschulen in Köln vorge- 
schlagen, die Hauptschule Holzheimer Weg zum 31.07.2013 zu schließen, da die erforderli- 
che Mindestschülerzahl und Mindestzügigkeit nicht mehr erreicht wird. Darüber hinaus be- 
steht ein sehr hoher Sanierungsbedarf am Schulgebäude. 
Der Rat der Stadt Köln ist in seiner Sitzung am 13.07.2010 diesem Vorschlag nicht gefolgt, 
sondern hat beschlossen, den Schulbetrieb der Gemeinschaftshauptschule zunächst fortzu- 
setzen und den Schulstandort Holzheimer Weg zu erhalten, sofern hier der Bedarf für eine 
Schule der Sekundarstufe I im Rahmen der Schulentwicklungsplanung für den Bezirk Chor- 
weiler nachgewiesen werden kann. 
Zwischen Worringen und Roggendorf / Thenhoven liegt das Jugendzentrum Krebelshof unter 
Trägerschaft des Krebelshof e.V. Mit dem großen und sehr gut ausgestat teten Jugendzent- 
rum Krebelshof ist der Stadtteil Worringen überdurchschnittlich gut versorgt. 
In Worringen besteht eine vollstationäre Dauerpflegeeinrichtung mit ca. 80 Plätzen, darüber 
hinaus gibt es vier Altentreffs. 
 
 
6. Auswirkungen der Planung 
Die strukturellen Grundzüge des Flächennutzungsplanes stimmen mit den Zielen der Stadt- 
entwicklung und der Raumordnung und Landesplanung nach wie vor überein, jedoch eine 
neue Bevölkerungsprognose bis 2025 sowie zahlreiche vom Rat der Stadt Köln in den letz - 
ten Jahren beschlossene Programme, Konzepte und Planungen machten auch in diesem 
Stadtraum eine großräumliche Fortschreibung des Flächennutzungsplans erforderlich. 
Die Reduzierung der Natur- und Erholungsräume sowie die Zunahme der Flächenversiege- 
lung und der Umweltbelastungen erforderten eine sensible, qualitative und möglichst umfas- 
sende Betrachtung und Bewertung des Untersuchungsraumes. Um eine umfassende Analy- 
se und Bewertung aller Abwägungsbelange zu garantieren, wurde zur Einleitung der formel-
len Fortschreibung des Flächennutzungsplanes wieder die Erstellung einer „Integrierten 
Raumanalyse (IRA)“ vorgeschaltet. Aufgrund der räumlichen Zusammenhänge und Verflech- 
tungen mit den Nachbarstädten Hürth, Frechen und Pulheim wurde erstmals eine stadtüber- 
greifende „Interkommunale Integrierte Raumanalyse (IIRA)“ erstellt.

68  
Auf der Grundlage der Planungsempfehlungen zur IIRA entstand ein Abwägungsmaterial als 
Grundlage für Entscheidungen zur qualitativen Freiraum- und Siedlungsentwicklung und zu 
möglichen Verflechtungen räumlicher Entwicklungsmöglichkeiten. 
Mit der 4. Fortschreibung Köln Nordwest werden in einem weiteren großen linksrheinischen 
Teil des Flächennutzungsplanes ebenfalls die in den letzten Jahren beschlossenen grund - 
sätzlichen Planungsvorgaben umgesetzt und verräumlicht. 
Unter Berücksichtigung der nach wie vor positiven Bevölkerungsentwicklung, des insbeson- 
dere damit verbundenen Wohnungsbedarfs und der erforderlichen sozialen und technischen 
Infrastrukturausstattung galt es, alle Stadtteile mit ihren Entwicklungsspielräumen zu unter - 
suchen und mit den ökologischen Untersuchungsergebnissen in einen ausgewogenen sied- 
lungsräumlichen Zusammenhang zu stellen. 
Unter Berücksichtigung einer guten Verkehrserschließung der Siedlungsbereich e, des ge - 
samten Untersuchungsraumes und der Region wurden bei besonderer Betrachtung des Be- 
standes und des Bedarfes der Infrastrukturversorgung der Stadtteile Wohnbauarrondierun - 
gen vorgenommen. Die sensible Entwicklung der Stadtteile, die Betrachtung und Würdigung 
des Sozialraumes und der bestehenden Verhältnisse wirkte sich ebenso auf die Darstellung 
zusätzlicher Sozialeinrichtungen aus, wie die damit verbundenen Empfehlungen auf anderen 
planerischen Ebenen tätig zu werden. 
Die grundsätzliche Zielsetzung der Innenentwicklung vor einer zusätzlichen Freirauminan - 
spruchnahme hatte einen besonderen Stellenwert. 
Es entstand unter Beachtung naturräumlicher Tabuzonen, der ökologischen Vernetzung von 
schutzwürdigen Gebieten und unter Abwägung aller anderen U mweltbelange mit den sied - 
lungsgeografischen und städtebaulichen Belangen eine Planung, die den Zielen der Stadt - 
entwicklung und den Bedürfnissen der Bevölkerung in den Grundzügen gerecht wird.

69  
Bilanzierung im Sinne Landesentwicklungsplanung (Flächenausgleich) 
Neuausweisung von Bauflächen und Aufgabe von Bauflächen 
Neue Bauflächen  
Stadtbezirk 3  
Wohnbauflächen: 
 Junkersdorf „Ludwig-Jahn-Str. W 306 a     3,7 ha 
 „ehem. Friedhofsfläche“ W 306 b    1,9 ha 
 Widdersdorf “Dachsweg/Im Kamp” W 309 b    4,7 ha 
 
Stadtbezirk 6 
Wohnbauflächen: 
 Merkenich,Rheinkassel „Nordrand“ W 601 a 2,0 ha 
 Merkenich „Kolmarer Str.“ W 601 c 3,3 ha 
 Merkenich,Langel „Langel SüdWest“ W 601 b 3,3 ha 
 Esch/Auweiler *„Esch-NW“ W 607 a 3,7 ha 
 *„Auweiler NW“ W 607 b 6,7 ha 
 (entfällt: *„Esch-Versorgungsbereich“ W 607 d 2,2 ha) 
 *„Auweiler-Ost“ W 607 e 10,0 ha 
 *„Auweiler-Süd“ W 607 f 2,7 ha 
 *„Auweiler-West“ W 607 g 1,6 ha 
 Heimersdorf „Volkhovener Weg“ W 604 2,5 ha 
 Roggendorf/Thenhoven „Quettingshof” W 611 a 6,9 ha 
 “Mottenkaul” W 611 b 5,6 ha 
 “Baptiststr.” W 611 c 4,8 ha 
 Worringen “Auf der Füllenweide” W 612 0,5 ha 
 Fühlingen „Heinrichshofweg“ W 602 a 7,0 ha 
 „Hauweweg“ W 602 b 0,8 ha 
 Neue Wohnbauflächen insgesamt 73,5 ha 
     (* vgl. Erläuterungskarte auf der nächsten Seite) 
Gewerbeflächen: 
 Merkenich „Erweiterung-Langel“ G 601 3,8 ha 
 Esch „Erweiterung GE-Pesch“ G 606 6,4 ha 
 Neue Gewerbeflächen insgesamt           10,2 ha 
 
 
Flächenaufgabe
 
Neue Bauflächen insgesamt             83,7 ha 
 
„Alte Römer Str.“ 28,7 ha 
Ehem.Rennbahngel. Rog./Thenh 85,0 ha 
Aufgabeflächen insgesamt           113,7 ha 
 
+ Zurückstellung Kreuzfeld    46,7 ha

70 
4. Flächennutzungsplan - Fortschreibung Köln Nordwest 
einschließlich „Wohnbauflächen in Köln-Esch/ Auweiler“ 
 
7. UMWELTBERICHT 
 
Der vorliegende Umweltbericht ist aus dem ökologischen Teil der Interkommunalen 
Integrierten Raumanalyse (IIRA) abgeleitet und orientiert sich an den Vorgaben der 
Umweltprüfung gemäß Baugesetzbuch.  
 
Für die drei Wohnbauflächen in Köln-Esch/ Auweiler liegen zudem Umweltinformationen aus 
dem Verfahren zur Regionalplan-Änderung Esch/ Auweiler zu den Aspekten Artenschutz und 
Lärm vor. 
 
Die Darstellungen des Flächennutzungsplanes sind anzustrebende Ziele der 
Flächenentwicklung und berücksichtigen alle umweltgesetzlichen Regelungen, sie treffen 
jedoch keine Entscheidungen für behördliches Handeln insbesondere des Artenschutzes.  
 
Die freiraumbezogenen Ziele und Grundsatzaussagen sind durch den Landschaftsplan zu 
konkretisieren. Im Landschaftsplan getroffene Darstellungen und Festsetzungen können nur 
in sofern rechtliche Wirkung zeigen, wie sie nicht im Widerspruch zu FNP-Darstellungen 
stehen.  
 
7.1  Natur und Lebensraum 
7.1.1 Biotope, Biotopvernetzung, Flora und Fauna, Freiraum 
 Einleitung 
Als potentielle natürliche Vegetation des Fortschreibungsbereiches (d.h. die Vegetation, die 
sich aufgrund der Standorteigenschaften (Boden, Wasser, Klima) bei Aufgabe der 
menschlichen Nutzung einstellen würde), würden sich mit Ausnahme der Gewässerbereiche 
im Wesentlichen Waldgesellschaften ausbilden. Auf den Flächen der Mittel- und 
Niederterrassen wäre dies der Maiglöckchen - Perlgras - Buchenwald, auf Flächen mit 
tiefgründigem Boden mit Staunässeeinfluss der feuchte Eichen - Hainbuchenwald. Auf 
nährstoffärmeren Böden (z. B. Oberhang des Ville - Osthangs) würde sich der Flattergras -
Traubeneichen - Buchenwald entwickeln. Auf den staunassen Flächen des Villealtwaldes 
(zwischen Königsdorf und Frechen) wäre dies der Maiglöckchen - Stieleichen -
Hainbuchenwald, in den Seitentälern der Ville der artenreiche feuchte Sternmieren -
Stieleichen - Hainbuchenwald. In den heute noch feuchten Bereichen der alten Rheinarme 
würde sich der Traubenkirschen - Erlen - Eschenwald entwickeln, und in den 
Rheinauenbereichen schließlich der Eichen - Ulmenwald. 
 
Die reale Vegetation im Fortschreibungsgebiet ist jedoch durch die Landnutzung des 
Menschen geprägt. Selbst Reste naturnaher Waldflächen wurden mehr oder weniger vom 
Menschen beeinflusst, da das Fortschreibungsgebiet vielfältigen Nutzungsansprüchen 
ausgesetzt ist. Für die raumbeanspruchenden Planungen im Siedlungs-, Industrie-, 
Gewerbe- und Verkehrsbereich wurden und werden dabei ständig Flächen der freien 
Landschaft in Anspruch genommen. Weitere Flächen werden infolge der sehr hohen 
Bodengüte intensiv landwirtschaftlich genutzt.  
 
Somit sind die im Fortschreibungsgebiet noch vorhandenen Wälder, Gehölzstrukturen, 
Feuchtbereiche und sonstigen naturnahen Landschaften und Landschaftselemente aus Sicht 
des Natur- und Landschaftsschutzes wertvoll und damit schützens- und erhaltenswert. Da 
sie bezogen auf den Gesamtplanungsraum insgesamt nur einen geringen Flächenanteil

71 
ausmachen und zum Teil eine recht isolierte Lage aufweisen ist es für den Erhalt der 
naturräumlichen Funktionen zusätzlich erforderlich, eine Anreicherung der Landschaft im 
Sinne eines Biotopverbundes umzusetzen.  
Auch landschaftliche Freiräume, die kulturhistorisch geprägt und als Kulturlandschaft 
insbesondere landwirtschaftlich genutzt werden, bilden als Lebensraum für spezifische Tiere 
und Pflanzen, als weitläufig sichtbarer Freiraum und im Zusammenspiel mit Gehölzstrukturen 
und sonstigen Landschaftselementen ein vielseitiges und abwechslungsreiches 
Biotopmosaik, das es zu erhalten und zu optimieren gilt.  
 Datengrundlage 
○ Flächendeckende Biotoptypenkartierung  
○ Landschaftspläne der Städte Köln, Frechen, Hürth und Pulheim 
○ Flora - Fauna - Habitat - Gebietsausweisungen (FFH - Gebiete) 
○ LÖBF - Kataster (Landesanstalt für Ökologie, Bodenordnung und Forsten) 
○ Entwurf der Raumverträglichkeitsuntersuchung Köln  - Widdersdorf, Büro BKI, 
Aachen 
○ Vorliegende floristische und faunistische Gutachten , darunter: Kölner Büro für 
Faunistik: Ände rung des Regionalplans in Köln -Esch/ Auweiler für die 
Ausweisung neuer Flächen „Allgemeiner Siedlungsbereich“  Artenschutzprüfung 
(ASP) Stufe I, Köln, Januar 2015 
○ Ortsbegehungen 
 Methodik 
Es wurde eine flächendeckende Biotoptypenkartierung über den gesamten 
Fortschreibungsbereich durchgeführt. Darüber hinaus sind die in den Landschaftsplan 
ausgewiesenen Natur- und Landschaftsschutzgebiete, Naturdenkmale und geschützten 
Landschaftsbestandteile sowie die Datenstammblätter zur Ausweisung der Flora - Fauna -
 Habitat - Gebiete bei der Auswertung berücksichtigt worden. Die Erkenntnisse aus den 
einzelnen Planwerken wurden durch intensive Ortsbegehungen ergänzt. Die Ergebnisse 
wurden in einer Restriktionszonenkarte dargestellt. 
Im Rahmen der Regionalplan-Änderung Esch/ Auweiler wurde für die drei geplanten 
Wohnbauflächen – W 607a in Köln-Esch-Nordwest sowie W 607b und W 607e + f in Köln-
Auweiler-Nordwest sowie –Ost und -Süd eine Artenschutzprüfung der Stufe I durchgeführt. 
 Beschreibung / Bestandsanalyse / Bewertung 
Fauna 
Zunächst wurden die Messtischbätter des Fachinformationssystems zu den streng 
geschützten Arten des Landesamtes für Natur, Umwelt- und Verbraucherschutz (LANUV) 
NRW ausgewertet. Darauf aufbauend wurde im Rahmen einer Ortsbesichtigung das 
Lebensraumpotenzial planungsrelevanter Tierarten abgeschätzt und Empfehlungen für 
weitergehende artenschutzrechtliche Untersuchungen im Zuge der 
Bebauungsplanaufstellung abgeleitet. 
Entsprechend sollte im Plangebiet W 607a in Köln-Esch-Nordwest und einem angrenzenden 
Pufferbereich nach Norden eine Bestandsaufnahme für die Vogelarten Feldlerche, 
Feldsperling, Kiebitz, Rebhuhn und Wachtel vorgenommen werden. 
 
Für das Plangebiet W 607b in Köln-Auweiler-Nordwest und die umgebenden Ackerflächen 
wird eine dem Plangebiet W 607a entsprechende Bestandsaufnahme empfohlen. 
 
Für das Plangebiet W 607b und W 607e + f in Köln-Auweiler-Ost und –Süd und die nach

72 
Süden und Osten angrenzenden Frei- und Gehölzflächen empfiehlt sich zusätzlich zur 
Bestandaufnahme der vorgenannten Vogelarten auch eine Bestandsaufnahme von 
Amphibien aufgrund der südlich gelegenen ehemaligen Nassauskiesung (Pescher See). 
 
Nach derzeitigem Kenntnisstand ist bei der Umsetzung aller drei Wohnungsbauflächen mit 
artenschutzrechtlichen Konflikten zu rechnen. In den nachfolgenden Bebauungsplan-
Verfahren erfolgen daher die vorbeschriebenen Untersuchungen. In Abhängigkeit der dort 
möglicherweise festgestellten Konflikte können über vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen 
und/ oder Vermeidungsmaßnahmen artenschutzrechtliche Konflikte gelöst und vermieden 
werden. Eine Umsetzung der Wohnbauflächen aus artenschutzrechtlicher Sicht ist damit 
grundsätzlich möglich. 
Biotope, Biotopvernetzung, Flora, Freiraum 
 
Aus der Datenanalyse ergeben sich dabei für den Bereich Natur und Lebensraum insgesamt 
vier Kategorien von Tabuzonen, die auf Dauer als Freiräume zu erhalten sind: 
 
 1. Flora - Fauna - Habitat - Gebiete 
 2. Weitere ökologisch hochwertige Bereiche 
 3. Zu erhaltende Freiflächen sowie Vernetzungs- bzw. Pufferbereiche 
 4. Freizeitanlagen mit hohem Freiflächenanteil 
 
7.1.2 Flora - Fauna - Habitat - Gebiete (FFH - Gebiete) 
Bei den Flora - Fauna - Habitat - Gebieten handelt es sich um Bereiche, die eine 
europaweite Bedeutung für den Arten- bzw. Lebensraumschutz haben. Durch die 
Ausweisung dieser Gebiete soll innerhalb Europas ein kohärentes Netz von Lebensräumen 
geschaffen werden, das ein dauerhaftes Überleben besonders gefährdeter Tier- und 
Pflanzenarten sicherstellt. Daher kommt diesen Flächen auch rechtlich gesehen ein hoher 
Schutzstatus zu, der über den eines Naturschutzgebietes hinausgeht. Neben der reinen 
Flächensicherung ist bei den FFH - Gebieten zum Erhalt des Schutzzweckes zusätzlich die 
weitere naturnahe Entwicklung zu fördern und eine Pufferzone von ca. 300 m von Eingriffen 
möglichst freizuhalten.   
 
Im Fortschreibungsgebiet befinden sich zwei Flora - Fauna - Habitat – Gebiete: 
 Worringer Bruch 
Beim Worringer Bruch handelt es sich um einen alten Rheinarm, der aufgrund des heutigen 
Flussbettes des Rheins jedoch nicht mehr überflutet wird, sondern vom Grundwasser 
geprägt ist. So ändert sich die Größe der innerhalb des Gebietes vorhandenen offenen 
Wasserfläche mit dem Grundwasserstand. Über die Zeit hat sich hier in Teilen eine typische 
Bruchwaldvegetation in Form von Erlen - Eschen - Wäldern, Weichholzauenvegetation und 
Wiesenknopf - Silgenwiesen eingestellt. Diese wird zum Teil von typischen Tierarten 
besiedelt. So findet sich hier unter anderen eine sehr große Kammmolchpopulation. Als 
weitere prioritäre Arten werden Nachtigall, Pirol, Rotmilan und Wespenbussard genannt. 
Auch die Rohrweihe wurde als Brutvogel festgestellt. Da diese Arten alle eine hohe 
Störempfindlichkeit aufweisen und für ihre dauerhafte Existenz in Teilen ein größeres Umfeld 
benötigen, sollte der Erhalt einer möglichst großen Pufferzone gewährleistet werden. In 
diesem Zusammenhang wäre es von großer Bedeutung, auf die zum Teil auch innerhalb der 
300 m Zone gelegene geplante Wohnbebauung Im Kreuzfeld zu verzichten. Die Fläche 
wurde daher in der Tabukarte entsprechend gekennzeichnet. 
 Chorbusch

73 
Der Chorbusch ist Teil eines bis zum Mühlenbusch auf Neusser Stadtgebiet ausgedehnten 
strukturreichen Waldgebietes. Hier stocken besonders große, naturnahe Stieleichen -
Hainbuchenwälder. Weiterhin liegt in diesem Bereich eine Naturwaldparzelle. Aufgrund der 
großflächigen Ausdehnung und der Heterogenität in den Standortbedingungen hat sich ein 
hoher Tierartenreichtum eingestellt. Fast das gesamte Artenspektrum einer typischen 
Waldfauna ist hier vertreten. Als prioritäre Arten gelten Schwarzspecht, Mittelspecht, Pirol 
und Nachtigall. Da der Wald isoliert inmitten intensiv landwirtschaftlich genutzter Bereiche 
liegt, sollten neben dem Erhalt und der Optimierung der Flora - Fauna - Habitat - Fläche 
selber auch Vernetzungsbereiche zu anderen Waldbereichen hin geschaffen werden. Da im 
Knechtstedener Bereich ehemals eine Altrheinschlinge vorhanden war und dort auch noch 
feuchtigkeitsgeprägte Bereiche vorhanden sind, erscheint vor allem eine Vernetzung zum 
Worringer Bruch sinnvoll. 
 
Insgesamt sollte angestrebt werden, die aufgrund ihrer Ausweisung als FFH - Gebiet als 
sehr hochwertig einzustufenden Waldbereiche untereinander durch geeignete Strukturen zu 
vernetzen. Dies gilt aufgrund der relativen räumlichen Nähe insbesondere für die im Norden 
des Fortschreibungsgebietes gelegenen Gebiete Chorbusch und Worringer Bruch. Welche 
Flächen sich hier für eine Vernetzung eignen und wie diese im Detail auszugestalten sind, ist 
noch zu ermitteln. 
7.1.3 Weitere ökologisch hochwertige Bereiche 
Neben den FFH - Gebieten gibt es innerhalb des Planbereiches noch andere unter 
Biotopaspekten hochwertige Flächen. Hierunter fallen alle im Landschaftsplan 
ausgewiesenen Naturschutzgebiete, geschützten Landschaftsbestandteile, LÖBF - Biotope,  
§ 62 LG NRW (Landschaftsgesetz Nordrhein - Westfahlen) - Biotope sowie die darüber 
hinaus im Rahmen der Biotopkartierung als wertvoll eingestuften Bereiche. Aufgrund der 
Strukturen ist bei diesen Flächen auch unter Artenschutzaspekten davon auszugehen, dass 
sie eine hohe Wertigkeit aufweisen. 
 
Vom Biotoptyp her gliedern sich diese Bereiche vor allem in Waldflächen, Gewässer, 
Brachen, Streuobstwiesen, Trockenrasen sowie bachbegleitende, feuchtigkeitsgeprägte 
Vegetation. Im Fortschreibungsgebiet kommen hier noch die Rheinauen hinzu. Unter 
faunistischen Aspekten sollten auch die Alten Hofgüter mit aufgeführt werden. 
 Waldbereiche 
Der prozentuale Waldanteil des Fortschreibungsraumes bezogen auf die Gesamtfläche ist 
relativ gering. Er beträgt bei der Stadt Köln ca. 13 %, im Verhältnis zum Landesdurchschnitt 
NRW (26 %) verdeutlicht diese Zahl, dass es sich bei dem Fortschreibungsgebiet um eine 
eher waldarme Region handelt.  
 
Neben den bereits oben genannten Flora - Fauna - Habitat - Gebieten weist der 
Fortschreibungsraum noch weitere Waldflächen auf, die sich im Norden des 
Fortschreibungsraumes konzentrieren. Diese sollten aus naturräumlicher Sicht erhalten und 
optimiert werden. Da sie oft intensiv forstwirtschaftlich genutzt werden, wäre es außerdem 
sinnvoll, die Nutzung zu extensivieren und Flächen, auf denen nicht standortgerechte 
Gehölze stocken, sukzessive in einheimische, standortgerechte Waldbereiche 
umzuwandeln. Auch die Waldränder, die zurzeit meist einen stufenlosen Übergang 
aufweisen, sollten durch Ausbildung eines gestuften Waldmantels als Übergang zur offenen 
Landschaft hin strukturreicher gestaltet werden. Außerdem sollte nach Möglichkeit eine 
Vernetzung der einzelnen Waldflächen über gehölzgeprägte, lineare Strukturen geschaffen 
werden. 
 
Folgende größere Waldbereiche auf Kölner Stadtgebiet sind im Fortschreibungsbereich von 
Norden nach Süden hin betrachtet vorhanden:

74 
 Wasserwerkswäldchen 
Bei diesem Wald handelt sich um einen Gehölzbestand, der zum Schutz der 
Grundwasserförderung im Bereich des Wasserwerks Weiler gepflanzt wurde. Die Gehölze 
weisen ein unterschiedliches Alter auf, da sie sukzessive um das Wasserwerk herum 
angelegt wurden. In einigen Bereichen sind in die Laubbaumbestände Obstbäume 
eingestreut. In den überwiegenden Bereichen fehlen natürlich ausgeprägte Waldmäntel. Eine 
Vernetzung wäre sowohl zum Chorbusch als auch zum Worringer Bruch hin wünschenswert. 
Die Biotopvernetzung zum Worringer Bruch würde jedoch bei Realisierung des geplanten 
Wohngebietes Kreuzfeld erheblich eingeschränkt. 
Auch unter faunistischen Aspekten ist das Wasserwerkswäldchen als wertvoll einzustufen. 
So können hier aufgrund der Größe auch störempfindlichere Waldarten wie Pirol und 
Nachtigall postuliert werden. 
 Alte Ziegelei 
Bei dem Gelände handelt es sich um eine ehemalige Ziegelei, deren Sohle aufgrund der 
Abgrabung von Lehm einige Meter tiefer liegt als das umgebende Gelände. Bestand ist ein 
mittelalter bis alter Pappelforst, in dem aufgrund der teilweise lichten Anpflanzung 
mittlerweile bodenständige einheimische Baumarten wie Erle, Birke u. ä. nachwachsen. 
Aufgrund der tieferen Sohle weist der Bestand bei hohen Grundwasserständen und nach 
regenreichen Perioden feuchte Bereiche auf. Am östlichen Rand sind einige Obstbäume 
eingestreut. Eine Stärkung der Biotopvernetzung zum nahe gelegenen Worringer Bruch 
durch weitere Gehölzanpflanzungen wäre wünschenswert. 
Unter faunistischen Aspekten ist der Alten Ziegelei eine ähnliche Wertigkeit für Waldarten 
zuzuordnen, wie dem Wasserwerkswäldchen. 
 Rheinauenbereiche 
Die innerhalb des Fortschreibungsgebietes gelegenen Rheinauenbereiche weisen eine gute 
Strukturierung auf. Zum Teil ist sogar noch eine Gliederung in Weichholz- und Hartholzaue 
erkennbar. Weiterhin existieren auch Grünlandbereiche, Ackerflächen und kleinräumig 
Streuobstwiesen. Zur weiteren Verbesserung dieser unter Naturschutz stehenden Flächen 
wurden Biotopmanagementpläne erstellt, die sich zurzeit in der Umsetzung befinden. Der 
gesamte Bereich der Rheinauen ist schutzwürdig. Aber auch die außerhalb des Deiches 
befindlichen unbebauten Flächen sind zum Teil als erhaltenswert einzustufen, da es sich 
meist um extensiv genutzte gut strukturierte Bereiche handelt. Daher sollte bei einer 
Siedlungserweiterung in diesem Bereich darauf geachtet werden, dass die zurzeit noch 
vorhandenen dörflichen Strukturen bestehen bleiben und außerdem keine höherwertigen 
Flächen in Anspruch genommen werden.  
 Gewässer 
Fließ- und Stillgewässer mit ihrer Gewässer- und Ufervegetation sind ökologisch 
bedeutsame Landschaftsbestandteile. Sie sind wertvolle Lebensräume für Pflanzen und 
Tiere und dienen zur Biotopvernetzung und als Trittsteinbiotop in der Landschaft. Die 
Gewässer des Fortschreibungsgebietes untergliedern sich in Gewässer natürlichen 
Ursprungs, zu denen unter anderen die Bachläufe und kleinere Stillgewässer zählen, sowie 
in Gewässer anthropogenen Ursprungs, zu denen unter anderen die ehemalige 
Auskiesungsflächen zählen.  
 
Die Bachläufe, die kleineren Stillgewässer, sowie ein Teil der Auskiesungsgewässer sollen in 
erster Linie dem Naturschutz dienen. Störungen vor allem während der Brut- Rast- oder 
Überwinterungszeit der hier lebenden Tierarten sollten vermieden werden. Eine ruhige, 
naturbezogene Erholung ist mit diesen Zielen jedoch meist vereinbar.

75 
Ein weiterer Teil der Auskiesungsgewässer wird als intensiver Erholungsschwerpunkt 
genutzt. Hier steht die Freizeitnutzung im Vordergrund. Naturschutzfunktionen kommt 
aufgrund der hohen Störintensität nur eine untergeordnete Bedeutung zu. 
 
Auf eine detaillierte Beschreibung und Bewertung der Gewässer wird an dieser Stelle 
verzichtet. Sie werden im Kapitel Gewässer näher erläutert. 
7.1.4 Sonstige wertvolle Bereiche 
 Alte Hofgüter 
Das Fortschreibungsgebiet ist in einigen Bereichen noch recht dörflich geprägt. Vor allem an 
Ortsrändern befinden sich alte Hofgüter, die im Kapitel Orts- und Landschaftsbild aufgelistet 
sind. Sie weisen über ihre Struktur bzw. ihren Bezug zu meist kleinräumig strukturierten 
Freiflächen für die Fauna, vor allem für Fledermäuse, Schwalben und Eulen, meist eine hohe 
Bedeutung auf. Daher ist der Erhalt dieser Bereiche nicht nur unter dem Aspekt des Orts- 
und Landschaftsbildes sowie des Denkmalschutzes wichtig, sondern auch unter dem Aspekt 
des Naturschutzes erforderlich. 
 Brachflächen 
Brachflächen sind zwar aufgrund ihrer geringen Entwicklungszeit leicht neu zu schaffen. 
Aufgrund ihrer Heterogenität weisen sie jedoch meist einen sehr hohen faunistischen Wert 
auf und sollten daher als Freiräume auch dauerhaft erhalten werden. So können sie z. B. 
einer Reihe auch gesetzlich geschützter Arten einen Lebensraum bieten.  
 Streuobstwiesen 
Streuobstwiesen stellen alte Nutzungsformen dar, die heute aufgrund ihrer Pflegeintensität 
nur noch selten neu angelegt werden. Da sie einen wichtigen Lebensraum für seltene Arten 
darstellen, ist ihr Erhalt und die Pflege unter ökologischen Gesichtspunkten anzustreben. 
 
Im Fortschreibungsgebietes befinden sich folgende bedeutsame Streuobstwiesen, wobei 
kleinere Einheiten inmitten von Siedlungen bei der Nennung unberücksichtigt bleiben, jedoch 
ebenfalls nicht überplant werden sollten: 
- Obstwiese nordwestlich der Kreuzung Mennweg / Hitdorfer Fährweg 
Diese Obstwiese im Bereich Fühlingen weist neben altem Baumbestand auch jüngere 
Nachpflanzungen auf. Des Weiteren besteht als Untergrund eine Mähwiese. Im Norden wird 
die Fläche von einer Hecke begrenzt. Aufgrund dessen besitzt die Fläche eine hohe 
ökologische Bedeutung. 
- Obstwiese östlich der Kreuzung Alte Römerstraße / Hitdorfer Fährweg 
Die südlich von Langel gelegene Fläche ist charakterisiert durch einige ältere Obstbäume, 
junge Neupflanzungen und einen Untergrund aus Langgraswiese. Am Südwestrand wird die 
Wiese von einer Hecke begrenzt. Aufgrund der heterogenen Struktur kann der Fläche eine 
hohe ökologische Bedeutung zugesprochen werden. 
 
 
 Bachbegleitende, feuchtigkeitsgeprägte Vegetation 
Die hierunter fallenden Biotoptypen werden nicht explizit dargestellt. Sie befinden sich in der 
Regel entlang der Fließgewässer. Da unter landschaftsrechtlichen Aspekten der 
Mindestabstand einer Bebauung zum Gewässer von 10 m nicht unterschritten werden sollte, 
und die gewässerbegleitende Vegetation im Fortschreibungsgebiet außerhalb von

76 
Schutzgebieten keine darüber hinausgehende Breite aufweist, brauchen die einzelnen 
Strukturen hier nicht genannt zu werden. Festzuhalten bleibt jedoch, dass innerhalb des 
Fortschreibungsgebietes auf weiten Strecken der Bäche eine typische Ufervegetation fast 
vollständig fehlt. Daher sollte angestrebt werden, diese entsprechend zu ergänzen. 
7.1.5 Freiflächen mit Vernetzungs- bzw. Pufferfunktion 
I. Pufferzonen 
Um die von menschlicher Nutzung ausgehenden Störeinflüsse auf die wertvollen Bereiche 
möglichst gering zu halten, ist nicht nur der Erhalt dieser Strukturen erforderlich, sondern 
auch die Festlegung von so genannten Pufferzonen. Diese sollten je nach Störanfälligkeit 
der Kernzone und noch verfügbarem Raum eine Breite zwischen 50 m und 100 m 
aufweisen. Die Pufferzonen sollten dabei nach Möglichkeit mittel- bis langfristig naturnah 
entwickelt werden. Auf diese Weise erfüllen sie nicht nur eine Funktion als Schutzmantel, 
sondern tragen durch die Schaffung sogenannter Saumbiotope auch zu einer weiteren 
Strukturvielfalt der Landschaft bei. 
II. Vernetzungsbereiche  
Neben dem Verlust wertvoller Biotopstrukturen ist vor allem die fortschreitende Verinselung 
der Landschaft ein wesentlicher Faktor für den immer weiter fortschreitenden Artenverlust. 
Daher stellt die Schaffung von Verbundstrukturen einen wichtigen Beitrag zum Biotop- und 
Artenschutz dar, zumal dadurch nicht nur die faunistische Besiedelbarkeit 
naturschutzrelevanter Flächen ermöglicht wird, sondern auch der genetische Austausch 
zwischen verschiedenen Teilpopulationen gewährleistet wird. Zu diesem Zweck ist es vor 
allem erforderlich, gleichartige Strukturen zu vernetzen. 
 
Für den nördlichen Bereich des Fortschreibungsgebietes bedeutet dies, dass zum einen die 
Kiesgruben als Feuchtbereiche untereinander durch naturnahe Strukturen verbunden 
werden sollten. Da aber die Rheinauen und der Worringer Bruch ebenfalls Feuchtbereiche 
beinhalten, sollte eine Verbindung auch zu diesen Gebieten geschaffen werden. Um dabei 
eine Wanderung auch der wassergebundenen Arten zu ermöglichen, sollten die Korridore 
Feuchtbereiche enthalten. Diese sollten entsprechend den Ansprüchen der Zielarten 
ausgestaltet werden. Ein geeignetes Freiflächenpotential ist dabei von der Baadenberger 
Senke über die Kiesgruben des Stöckheimer Hofes und des Escher Sees bis zum Worringer 
Bruch und weitere zu den Rheinauen in Form von zurzeit meist intensiv genutzten 
Ackerflächen vorhanden. 
 
Weiterhin ist eine Vernetzung der Waldflächen erforderlich. Ein solches Verbundpotential ist 
zwischen Alter Ziegelei, Worringer Bruch und Wasserwerkswäldchen noch vorhanden. Der 
Chorbusch als relativ großes, naturnahes Waldgebiet wird jedoch für weniger mobile Arten 
durch den Verlauf der A 57 von den übrigen Waldgebieten etwas isoliert. Um aber eine 
zumindest für mobile Arten geeignete Verbindung zum Worringer Bruch zu schaffen, ist der 
Erhalt der Freiflächen vom Worringer Bruch entlang des südlichen Ortsrands von Worringen 
bis zum Chorbusch erforderlich.  
Der ökologisch als hochwertig eingestufte Orrer Wald lässt sich durch Erhalt der Freiräume 
entlang der Grenze des Kölner Stadtgebietes seinerseits gut an den Chorbusch anbinden. 
Die genannten Korridore sollten dabei mit Gehölzstrukturen in Form von Feldgehölzen und 
Heckenstrukturen angereichert werden, um auf diese Weise den Wald bewohnenden Arten 
zumindest temporär einen Lebensraum bieten zu können.  
 
Die Rheinauen selber sind aufgrund fehlender Bebauung direkt am Rheinufer bereits gut 
miteinander verbunden. In diesem Bereich bedarf es daher eher einer entsprechenden 
Ausgestaltung und Renaturierung der vorhandenen Freiflächen. Eine Umsetzung der 
erforderlichen Strukturierungsmaßnahmen wäre bei Einführung eines stadtweiten Ökokontos 
über entsprechende Ausgleichserfordernisse aus der Bauleitplanung möglich.

77 
 
Bei der Ausgestaltung aller genannten Vernetzungskorridore sollten klimatische und 
bodenkundliche Aspekte entsprechend berücksichtigt werden. 
 
Im weiteren Verlauf ist ein entsprechendes Vernetzungskonzept für das 
Fortschreibungsgebiet zu erarbeiten, wobei auch die Landwirtschaft einbezogen werden soll. 
Nur auf diese Weise kann sichergestellt werden, dass auch andere Nutzungsansprüche an 
den Raum frühzeitig berücksichtigt werden. 
III. Sonstige Freiräume 
Neben dem Erhalt wertvoller Strukturen, ihrer Pufferung sowie ihrer Vernetzung gilt auch der 
Schutz von landwirtschaftlichen Flächen als größere zusammenhängende Freiflächen als 
vorrangiges Ziel der ökologischen Planung. Diese Flächen beheimaten eine ganze Reihe 
von geschützten Arten oder bieten ihnen einen Nahrungsraum. Zur Wertsteigerung sollten 
hier allerdings Anreicherungen durch strukturierende Maßnahmen vorgesehen werden. 
 
Innerhalb des Fortschreibungsgebietes stellen sich die Verhältnisse diesbezüglich wie folgt 
dar: 
 
Im westlichen Bereich des Teilraumes beherrschen ebene, zumeist mit Getreideanbau, 
untergeordnet mit Gemüseanbau intensiv genutzte Ackerflächen die Kulturlandschaft. Dies 
gilt ebenso für den südöstlichen Teil des Fortschreibungsgebietes. So sind hier typische 
Vertreter wie beispielsweise Hase, Kiebitz, Feldlerche, Feldsperling, Rebhuhn, Wachtel und 
diverse Greifvogelarten wie Bussard, Falke, Sperber zu finden, in Randbereichen zu Höfen, 
Gärten und Wäldern auch Fledermäuse und verschiedene Eulenarten. Dieser Lebensraum 
ist aktuell durch immer stärkere Zersiedelung, neuen Gewerbegebieten, neuen 
Umgehungsstraßen (z. B. L 213n um Lövenich), den Ausbau von Eisenbahntrassen und 
Park & Ride- Plätzen, der zerschneidenden Wirkung von Lärmschutzwänden und -wällen, 
den Kiesabbau, der Umwandlung von Feldflur in Wald aufgrund von Ausgleichsmaßnahmen 
usw. in ständigem Rückgang begriffen. 
 
Oberste Priorität muss somit ein Erhalt der Freiflächen mit landwirtschaftlicher Nutzung sein. 
Unter diesem Aspekt war die Planung Widdersdorf - Süd in ihrer geplanten Ausdehnung als 
problematisch einzustufen. Auch eine weitere Zerschneidung durch Verkehrstrassen sollte 
innerhalb dieses Bereiches möglichst vermieden werden. 
 
Zur Aufwertung der intensiv landwirtschaftlich genutzten Freiflächen sollten verbleibende 
Flächen durch ein Einstreuen von Säumen oder Brachflächen, sparsamen Heckenstrukturen 
oder Feldgehölzen angereichert werden. Außerdem sind weitere Aufwertungen im Sinne des 
Bördeprojektes der Stiftung Rheinische Kulturlandschaft zu empfehlen. Hierbei handelt es 
sich z. B. um zeitweises Brachfallen lassen, die Überwinterung von Stoppelbrachen u. ä. 
Maßnahmen mit Bezug zur Landwirtschaft und bäuerlicher Pflege. Insbesondere südlich der 
Venloer Straße soll die Anlage großflächiger Gehölzbestände im Regelfall nicht erfolgen, um 
das typische dieser ackerbaulich genutzten Kulturlandschaft und ihrer Fauna zu erhalten. 
Auch bereits als Gehölzanpflanzung vorgesehene, aber noch nicht verwirklichte 
Ausgleichsmaßnahmen sollten nochmals überdacht werden. Eine Anreicherung mit 
kleinflächigen und linienartigen Elementen ist jedoch sinnvoll und kann zur Vernetzung der 
vorhandenen Waldstrukturen (Königsdorfer Forst, Orrer Wald, Chorbusch) beitragen. 
 
Die ökologische Aufwertung des Raums kann unter anderem über Ausgleichsmaßnahmen 
für Eingriffe im Zuge von Bebauungsplänen und Planfeststellungsverfahren realisiert werden. 
7.1.6 Freizeitanlagen mit hohem Freiflächenanteil 
Zu den Freizeitanlagen mit hohem Freiflächenanteil zählen Flächen, die aufgrund ihrer 
Nutzungsintensität unter Naturschutzaspekten eine eher untergeordnete Bedeutung haben.

78 
Da sie aber zum Wohlbefinden der Bevölkerung und außerdem zur Freihaltung vor 
Versiegelung beitragen, können sie in ein Freiraumkonzept integriert werden.  
 
Innerhalb des Fortschreibungsgebietes existieren dabei, ohne Berücksichtigung der 
Gewässer, folgende Flächen: 
 Golfplatz Roggendorf - Thenhoven 
Diese Fläche ist in weiten Teilen intensiv durch den Golfsport genutzt. Aufgrund der 
Anforderungen an diesen Sport bestehen jedoch auch Brachbereiche, kleinere 
Gewässerstrukturen und Gehölzbereiche. Daher kann die Fläche eine, wenn auch 
untergeordnete, Funktion im Bereich Flora - Fauna erfüllen. Aufgrund der hohen 
Störintensität kann mit anspruchsvolleren Arten jedoch höchstens in den Randbereichen 
gerechnet werden. 
 Ehemaliger Freiluftgarten (Freiluga) 
Dieser Wald zwischen der Siedlung am Egelspfad und dem Militärring wurde einst zur 
Erholung mit pädagogischem Hintergrund für die Kölner Bevölkerung angelegt. Mittlerweile 
besteht hier ein artenreicher (standortgerechte und standortfremde Arten verschiedener 
Erdteile), alter Baumbestand, in dem eine Erholungsnutzung nur noch untergeordnet 
stattfindet. 
 Stadtwald  
Der Stadtwald außerhalb des Militärrings auf dem ehemaligen Rayongelände wurde als 
Erholungszone und grüne Lunge für die Kölner Bevölkerung konzipiert. Diese Funktionen 
stehen auch immer noch an erster Stelle. Allerdings kann dem Stadtwald, bedingt durch das 
Vorhandensein größerer, ungestörter, waldartiger Bereiche eine relativ hohe ökologische 
Wertigkeit unter floristischen und faunistischen Aspekten zugesprochen werden. So konnten 
unter anderen Vorkommen von Waldkauz, Mittelspecht und Kleinspecht nachgewiesen 
werden. 
Planungsempfehlungen  
Auf der Grundlage der obigen Ausführungen ergeben sich für die weitere nachhaltige 
Entwicklung des Raumes die nachfolgenden Planungsempfehlungen. 
 Allgemeine Planungsempfehlungen 
○ Langfristige Sicherung der unter Naturschutzaspekten  als wertvoll 
einzustufenden Biotopstrukturen und Vernetzung untereinander. 
○ Schaffung von Pufferzonen um wertvolle Biotope. 
○ Langfristiger Erhalt der im Fortschreibungsgebiet vorhandenen 
Obstwiesenbestände, auch derer in Orts- oder Ortsrandlage. 
○ Prüfung der  Renaturierbarkeit der Bäche und Anlage von naturnaher 
uferbegleitender Vegetation. 
○ Langfristige Sicherung der Vernetzungskorridore und Anreicherung derselben 
mit gliedernden und strukturierenden Elementen. 
○ Dabei sollte zwischen Bereichen unterschieden wer den, die aufgrund ihrer 
Bodeneigenschaften (Hochertragsböden) vorwiegend weiterhin 
landwirtschaftlich genutzt werden sollten und die daher nur mit einzelnen 
gliedernden Elementen oder linearen Strukturen aufgewertet werden sollten 
und solchen, die aufgrund  ihres ökologischen Potentials flächendeckend für

79 
Ausgleichsmaßnahmen in Form von umfangreicheren Grünzügen in Frage 
kommen.  
○ Berücksichtigung der klimatischen und bodenkundlichen Erfordernisse bei der 
Ausgestaltung der Vernetzungsstrukturen. 
○ Erhalt einer Freiraumverbindung zwischen den sich von Westen (nördlich 
Widdersdorf) nach Nordosten des Fortschreibungsgebietes ziehenden 
Nassauskiesungen und Anreicherung derselben mit geeigneten gliedernden 
Elementen. 
○ Vermeidung einer weiteren Zerschneidung durch Verk ehrswege durch 
verkehrslenkende Maßnahmen und Bündelung von Trassen. 
○ Weitgehender Erhalt der hochwertigen ackerbaulich genutzten Flächen. 
○ Aufwertung der landwirtschaftlichen Flächen durch Säume, durch zeitweise 
Brachen usw. und in geringem Umfang durch Hecken und Feldgehölze. 
○ Berücksichtigung der im Rahmen des Projektes Regio  - Grün entwickelten 
Grünzüge. 
 gebietspezifische Planungsempfehlungen 
○ Langfristige Sicherung und Weiterentwicklung durch 
Biotopmanagementmaßnahmen des Flora  - Fauna - Habitat - Gebietes 
Worringer Bruch einschließlich eines 300  m breiten Pufferstreifens. In diesem 
Zusammenhang sollte eine Aufgabe der geplanten Wohnbebauung Im 
Kreuzfeld noch einmal diskutiert werden. 
○ Erhalt und Optimierung des Flora  - Fauna - Habitat - Gebietes Chorbusch und 
Schaffung von Vernetzungsbereichen zu anderen Waldbereichen, 
insbesondere zum Worringer Bruch.  
○ Sicherstellung einer Vernetzung des Worringer Bruchs mit den 
Rheinauenbereichen und den Kiesgruben (Feuchtbereiche) sowie mit den 
Waldbereichen Alte Ziegelei und Wasserwerkswäldchen (Gehölzbestände).  
○ Sicherstellung einer Vernetzung zwischen Stöckheimer Hof, den Gehölzen im 
Bereich der Terrassenkante sowie dem Orrer Bruch. 
○ Gestaltung der Gehölzränder der einzelnen Waldbereiche als abgestufte 
Waldmäntel mit vor gelagertem Wildkrautsaum. Dies ist insbesondere im 
Bereich des Worringer Bruchs notwendig. 
○ Langfristige Sicherung eines entsprechend dimensionierten Freiraumes im 
Umfeld des Worringer Bruches zum Erhalt der prioritären Arten mit großen 
Habitatansprüchen. Insbesondere die Innenbereiche des Hufeisens („Eispohl“) 
sollten dabei aufgewertet und mit Offenlandstrukturen angereichert werden. 
○ Weitgehender Erhalt der ackerbaulich genutzten Flächen im Bereich 
Widdersdorf. 
○ Prüfung der Renaturierbarkeit des Pletschbaches. 
○ Weiterführung der Renaturierung des Frechener Baches in Abstimmung mit der 
Stadt Frechen. 
 
 Empfehlungen für die Flächennutzungsplanung  
○ Die gemäß Flächennutzungsplan westlich von Worringen au fgegebene 
Sonderbaufläche-Pferderennbahn sollte eine gute Vern etzung zwischen den 
beiden feuchten Waldbereichen Chorbusch und Worringer Bruch darstellen.

80 
○ Rücknahme der übergeordneten vierspurigen Verkehrsverbindung zwischen 
der Bundesautobahn A 57 und dem Rhein entlang des Worringer Bruches.  
○ Keine neuen Bauflächen darstellungen im Freiraum; hier sollte vielmehr auf 
kleinflächige Ortsranderweiterungen zurückgegriffen werden. 
○ Keine Darstellung von Bauflächen innerhalb von Bereichen, die für eine 
Biotopvernetzung wichtig sind. 
○ Rücknahme der Wohnbaureservefläche Kreuzfeld in Köln-Blumenberg. 
○ Darstellung einer Grünfläche mit Vorrangfläche für Ausgleichsmaßnahmen in 
Ost - West - Richtung vom Chorbusch über die Grünflächen im Bereich der 
Sonderbaufläche Pferderennbahn, Flächen südlich Thenhoven, südlich 
Worringer Bruch und nördlich Alte Ziegelei sowie innerhalb des Hufeisens des 
Worringer Bruchs bis zum Naturschutzgebiet des Rheinauenbereiches 
zwischen Worringen und Fühlingen - Langel. 
 
 
Umsetzung:  
 
Die Freiräume werden in vier Kategorien unterteilt, dazu wird die Systematik aus den bisher 
erfolgten Flächennutzungsplan-Fortschreibungen in den Teilräumen Meschenich / Rondorf / 
Immendorf, Porz-Süd sowie Flittard / Stammheim / Höhenhaus / Dünnwald übernommen. Es 
werden auch „Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur E ntwicklung von 
Boden, Natur und Landschaft“ gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 10 BauGB in den Flächennutzungsplan 
aufgenommen: 
 
- Vorrangflächen für die Landwirtschaft 
- Flächen für die Landwirtschaft mit Kleinmaßnahmen des Naturschutzes und der 
Landschaftspflege 
- Grünflächen mit teilweiser landwirtschaftlicher Nutzung 
- Vorrangflächen für Kompensationsmaßnahmen 
 
Durch diese Raumteilung sollen die Nutzungsansprüche an den Raum in optimaler Weise 
miteinander kombiniert werden. Es wird der hervorragenden Bodengüte als Ausdruck e iner 
hohen, natürlichen Fruchtbarkeit und der daraus erwachsenden sehr guten Eignung als 
landwirtschaftliche Fläche ebenso entsprochen wie dem Bedarf an Kompensationsflächen 
für Siedlungserweiterungen, dem Bedürfnis nach naturnaher Erholung und dem Wunsch zu 
einer großflächigen naturnahen Aufwertung der Landschaft. 
 
Zusätzlich sind in die Flächendarstellungen auch die Ergebnisse der Kapitel „Boden“, „Klima“ 
sowie „Orts- und Landschaftsbild“ und „Kulturelles Erbe“ eingeflossen. 
 
- Vorrangflächen für die Landwirtschaft: 
 
Diese Flächen sollen ausschließlich der landwirtschaftlichen Nutzung zur Verfügung stehen, 
um langfristig die Existenz der Landwirte zu sichern. Sie entsprechen in ihrer Lesart den im 
aktuellen Flächennutzungsplan sandgelb dargestellten Bereichen ohne Umfassung mit einer 
T-Linie. Eine Reservierung von landwirtschaftlich genutzten Flächen war bisher nicht in 
vollem Umfang möglich, da "im Zuge der Erstellung des Flächennutzungsplanes 
landwirtschaftliche Flächen vorrangig unter dem Gesichtspun kt ihrer Eignung für ein 
großstadtbezogenes Grün- und Freiraumkonzept bewertet" wurden (Erläuterungsbericht 
Flächennutzungsplan 1982). Mit dieser Darstellung soll sowohl der Bedeutung der 
Landwirtschaft im Stadtgebiet Köln Rechnung getragen als auch die Be arbeitung nach 
modernen, betriebseffizienten Methoden nicht in Frage gestellt werden. Die Darstellung als 
Vorrangfläche für die Landwirtschaft beinhaltet auch die erforderliche Rücksichtnahme von 
Planungen Dritter, die diese Vorrangflächen beeinflussen könnten. Sie haben in besonderem 
Maße auf den weitestgehenden Erhalt dieser Flächen hinzuwirken und auf

81 
betriebswirtschaftliche Sachzwänge (Schlaggrößen, Wirtschaftswege, Erhalt 
unzerschnittener, großer Flächen, Erreichbarkeit) einzugehen. Sie werden wie bish er im 
Flächennutzungsplan in sandgelber Farbe mit zwei parallelen, senkrechten Strichen (als 
Signet für die Schwarz-Weiß-Ausgabe) dargestellt. 
 
- Flächen für die Landwirtschaft mit Kleinmaßnahmen des Naturschutzes und der 
Landschaftspflege: 
 
Diese Flächen sollen zum größten Teil ebenfalls der landwirtschaftlichen Nutzung dienen, 
untergeordnet soll jedoch eine ökologische Aufwertung des Areals erzielt werden, um 
Verbindungen zwischen Landschaftsräumen oder Leitlinien herzustellen. Geeignete 
Maßnahmen sind di e Anpflanzung von Hecken, Baumreihen oder Feldgehölzen oder die 
Anlage von Ackerrandstreifen. Gleichzeitig wird die ackerbauliche Nutzung auf etwa 90 
Prozent der Fläche dennoch gesichert. Die Planung und Umsetzung solcher Maßnahmen 
erfolgt ausschließlich i m Einvernehmen mit dem dort tätigen Landwirt. Ferner wird dem 
Klimaschutz entsprochen, indem die Kaltluft produzierenden Ackerflächen erhalten werden. 
Dabei wird insbesondere an die Anlage von Ackerrand - und Blühstreifen gedacht, die zur 
Verbesserung der L ebensraumbedingungen Acker bewohnender und bodenbrütender 
Tierarten dienen sollen. In Einzelfällen können auch Baumpflanzungen oder Feldhecken 
vorgesehen werden. Diese Darstellung wird im Bereich der Hochertragsböden vorgesehen. 
Sie werden in sandgelber Farbe mit zwei parallelen, senkrechten Strichen als Flächensignet 
sowie mit einer T-Linie als Flächenumgrenzung dargestellt. In der farblichen Darstellung ist 
die T-Linie grün unterlegt. 
 
- Grünflächen mit teilweiser landwirtschaftlicher Nutzung: 
 
Sie existieren seit Rechtskraft des Flächennutzungsplanes und bezeichnen vor allem solche 
Freiflächen, die vorrangig der Erholungsnutzung dienen sollen. Innerer und Äußerer 
Grüngürtel sowie von ihnen ausstrahlende Freiflächen sind dabei von besonderer 
Bedeutung, auch der Fühlinger See, der Landschaftspark Belvedere oder auch Bereiche von 
Kleingartenanlagen und Golfplätzen. Darüber hinaus werden auch ortsnahe Freiflächen der 
Vororte auf diese Art gekennzeichnet, es sei denn, ihre Bodengüte empfiehlt die Sicherung 
als landwirtschaftliche Nutz-, rsp. Vorrangfläche. In diesen Bereichen werden vorhandene 
Grünflächen gesichert oder neue Flächen nach den Erfordernissen der Naherholung in 
Abstimmung mit der Landwirtschaft angelegt.  
 
 
- Vorrangflächen für Kompensationsmaßnahmen: 
 
In diesen Räumen soll langfristig die Landschaft mit Hilfe extensiverer Nutzungsformen 
(einschließlich einer extensiven Landwirtschaft) und ökologisch sinnvollen 
Aufwertungsmaßnahmen (Ausgleichsflächenpool) naturnäher ausgestattet werden. Dies 
muss ni cht die völlige Verdrängung des Ackerbaus bedeuten, sondern diese Darstellung 
versteht sich als Umgrenzung eines Suchraumes, in denen Aufwertungsmaßnahmen, die 
aufgrund von Eingriffen in Natur und Landschaft erforderlich werden, in einen 
systematischen Zusammenhang gestellt werden können. Als Aufwertungsmaßnahmen sind 
die Anlage von Hecken und Feldgehölzen, extensiven Hochstammobstbaumwiesen, 
extensive Wiesen mit zweimaliger Mahd und Weiden oder andere naturnähere 
Nutzungsformen denkbar. Eine Nutzung der Flächen kann auch durch Beweidung erfolgen.  
 
Dabei sollen möglichst zusammenhängende Flächen geschaffen werden, die überwiegend 
die Lebensraumbedingung für geschützte Tierarten der zu vernetzenden Biotope aufwerten. 
Dies können Extensivwiesen, Feldgehölzpflanzungen, wechselfeuchte Bereiche, kleinere 
Aufforstungen oder die Schaffung naturnaher Waldränder an bestehenden Waldflächen sein. 
 
Die Flächendarstellung wird großflächig im nördlichen Teil des Fortschreibungsgebietes 
angewandt, um das Naturschutzgebiet „Rheinaue“ mit den FFH-Gebieten „Worringer Bruch“

82 
und „Chorbusch“ zu vernetzen. Dabei sollen weitere ökologisch hochwertige Bereiche wie 
das Naturschutzgebiet „Alte Ziegelei“, das „Wasserwerkswäldchen“ oder der Bereich entlang 
des Pletschbaches mit einbezogen werden. Ein zweiter „Ast“ mit dieser Darstellung beginnt 
nördlich von Widdersdorf und verläuft über den Bereich um den Stöckheimer Hof bis zu den 
Freiflächen am Pescher und am Escher See nach Norden. Auch hier sollen potenziell 
ökologisch höherwertige Bereiche langfristig miteinander vernetzt werden, wobei 
untergeordnet auch Naherholungsnutzungen eingebettet sein können. So wird der Bereich 
um den Stöckheimer Hof für eine stille Naherholung vorbereitet, während am Escher See ein 
gesteuerter und geregelter Badebetrieb möglich ist. Dafür können andere Bereiche der 
Seenlandschaft extensiviert und ökologisch aufgewertet werden. 
 
Die Durchführung von Pflanzmaßnahmen kann über externe Ausgleichsmaßnahmen aus 
Bauleitplan- oder Planfeststellungsverfahren erfolgen. So stehen in den Stadtbezirken 
Nippes und Ehrenfeld nicht ausreichend Freiflächen für Ausgleichsmaßnahmen zur 
Verfügung, so dass Ausgleichserfordernisse aus Verfahren in diesen Stadtbezirken auch im 
Fortschreibungsgebiet umgesetzt werden können. Auch Maßnahmen, die aus anderen 
Quellen (Landschaftsplan u. ä.) finanziert werden, können hier umgesetzt werden. Damit 
besteht für das Fortschreibungsgebiet und auch darüber hinaus ein ausreichend großer 
Suchraum für Ausgleichs- und Pflegemaßnahmen zur Verfügung. 
 
Die betroffenen Flächen werden in hellgrüner Farbe mit drei Punkten als Flächensignet 
sowie zusätzlich mit einer T-Linie als Flächenumgrenzung dargestellt. In der farblichen 
Darstellung ist die T-Linie grün unterlegt.

83 
7.2 Gewässer 
 Oberflächengewässer 
 Einleitung 
Die Fließ- und Stillgewässer des Fortschreibungsgebietes mit ihrer Ufervegetation sind aus 
ökologischer Sicht wichtige gliedernde und belebende Landschaftselemente und erfüllen 
Aufgaben im Sinne eines Biotopverbundsystems und Trittsteinbiotops in der Landschaft und 
dienen als wertvolle Lebensräume für Pflanzen und Tiere.  
 
Ganzjährig Wasser führende Fließgewässer sind im Fortschreibungsgebiet nur wenige 
vorhanden. Meist handelt es sich um Fließgewässer, die nur nach der Schneeschmelze oder 
nach starken Niederschlägen Wasser führen oder aus Kläranlagen oder aus Überläufen von 
Seen gespeist werden.  
 
Der Rhein bildet eine wichtige Leitlinie für wandernde Wasservögel, die vor der 
Rheinbegradigung in den Altarmen und Auenbereichen wichtige Rast- und Nahrungsbiotope 
fanden. Heute übernehmen die zahlreichen Kiesgruben im Fortschreibungsgebiet diese 
Funktion. Als weitere Form der Stillgewässer liegen durch den Braunkohlentagebau 
entstandene Seen vor. Natürlich entstandene Stillgewässer sind im Plangebiet kaum 
vorhanden. 
 Datengrundlage 
○ Biologische Station Bergisches Land e.V. (1995): Fließgewässer der Stadt Köln 
○ flächendeckende Biotopkartierung der Stadt Köln 
○ Ortsbegehungen 
 Methodik 
Zur ersten Auswertung wurde im Wesentlichen die Biotoptypenkartierung herangezogen. Zur 
Beschreibung wurden Gewässerberichte und ähnliche Dokumente genutzt. Durch intensive 
Ortsbegehungen wurden die Erkenntnisse überprüft und ergänzt.  
IV. Beschreibung / Bestandsanalyse 
 Fließgewässer 
- Pletschbach  
Es handelt sich hierbei um einen weitgehend trocken gefallener Bach, der ursprünglich auf 
einer Länge von etwa 9 km Gewässerstrecke vom Chorbusch über den Worringer Bruch 
zum Rhein verlief. In den teilweise noch wasserführenden Bereichen ist der Bachlauf mit 
einer Betonrinne ausgekleidet und das Wasser weist eher stehenden Charakter auf. Daher 
hat der Bach als Gewässer keine Bedeutung mehr. 
Das Bachbett selber stellt jedoch ein wichtiges Vernetzungselement dar, das auf jeden Fall 
erhalten bleiben sollte. Darüber hinaus wäre es wünschenswert, Möglichkeiten zur 
Wiedervernässung und Renaturierung zu prüfen.

84 
- Frechener Bach (teilweise Stadt Frechen) 
Gespeist aus dem geklärten Abwasser der Kläranlage Frechen sowie den 
Niederschlagswässern eines Frechener Gewerbegebiets verläuft der Bach in östlicher 
Richtung in einer Betonrinne parallel zur Trasse der Stadtbahnlinie 7. Während die 
Wasserqualität aus dem Klärwerk in Ordnung ist, sind die Dachflächen- und Hofabflüsse des 
Gewerbegebietes zeitweise problematisch, insgesamt ist die Wasserqualität des Bachs aber 
ausreichend. Nach der Unterquerung der Bundesautobahn A 1 ist gemäß Festsetzung im 
Bebauungsplan Max-Planck-Straße in Köln Marsdorf ein ca. 280 m langes Teilstück des 
Bachlaufes bereits renaturiert, während weiter östlich noch das alte betonierte Bachbett 
existiert. Westlich der Horbeller Straße verläuft der Bach dann unterirdisch (u. a. unter dem 
Südlichen Randkanal her), bevor er kurz vor der Bundesautobahn A 4 wieder an der 
Oberfläche erscheint. Nach der Unterquerung Bundesautobahn A 4 verläuft der Bach weiter 
in einem schmalen, ca. 1,50 m tiefen Graben, der nur sehr spärlich von Staudenfluren, 
Sträuchern oder Bäumen gesäumt wird. Im Bereich des Stüttgenhofs wurde der Bach wieder 
verrohrt. Hinter dem Stüttgenweg / Militärringstraße verläuft der Bach wieder parallel zur 
Trasse der Stadtbahnlinie 7. Hier hat er Wiesenbachcharakter und ist nicht mehr verbaut. Er 
zeigt eine geringe Eigendynamik mit geringer Breitenvarianz und vereinzelten 
Erosionsstellen. Das Trapezprofil ist weitgehend verfallen. Das Sohlensubstrat wird vom 
anstehenden Lösslehm gebildet und weist zum Teil deutlichen Makrophytenbewuchs auf. Im 
Bereich vor der Kreuzung Militärring / Dürener Straße versickert der Bach schließlich im 
Stadtwald. Insbesondere der renaturierte Bereich leistet einen wichtigen Beitrag zur 
Stärkung des Naturhaushaltes. Die Renaturierung weiterer Bereiche des Baches ist ein 
wichtiger Schritt zur Erhaltung der Artenvielfalt von an Fließgewässer gebundenen Tier- und 
Pflanzenarten, da insbesondere im Fortschreibungsgebiet kaum naturnah ausgebildete 
Fließgewässer vorhanden sind. 
- Duffesbach (teilweise Stadt Hürth ) 
Der Duffesbach hat seinen ursprünglichen Quellbereich auf dem Villehöhenzug durch die 
Errichtung des Industriegebietes Knapsack verloren. Er tritt heute erst an seinem 
nordöstlichen Rand zutage. Seinen überwiegenden Zulauf erhält er von zwei Kläranlagen der 
Industrie. Der Bach ist auf dem größten Teil seiner Fließstrecke verrohrt und verläuft unter 
bebauten Flächen. In Köln fließt er in einem künstlichen Bachbett parallel östlich der 
Berrenrather Straße durch den Stadtwald. Weite Strecken führen durch den Wald. An der 
Ecke Berrenrather Straße / Militärring wird der Bach verrohrt und fließt dann unterirdisch 
durch Köln. Die Straßennamen in der südlichen Altstadt „Alte Mauer am Bach“, 
„Rothgerberbach“, „Blaubach“, „Mühlenbach“ und „Filzengraben“ erinnern noch an die 
frühere Nutzung des Baches als Abwasserkanal und Energiequelle.  
 Sonstige Fließgewässer 
- Entwässerungsgräben 
Die insbesondere zur Entwässerung der landwirtschaftlichen Rekultivierungsflächen 
notwendigen Gräben wurden meist so angelegt, dass mit einem möglichst geringen 
Flächenverbrauch für die Fließgewässer eine Oberflächenentwässerung der Ackerflächen 
sichergestellt war. Meist handelt es sich um zeitweilig fließende Gewässer, die den 
überwiegenden Teil des Jahres trocken liegen und nur bei Starkregen Wasser führen. Fast 
immer wurden die Gräben entlang der zur Verkehrserschließung notwendigen 
Wirtschaftswege geführt. Sie sind mindestens 1,5 m tief und haben, um eine leichte 
Unterhaltung zu gewährleisten, eine Sohlbreite von 50 - 60 cm sowie eine steile, weitgehend 
einheitliche Böschung. 
 
Als weiterer Gewässertyp des Fortschreibungsgebietes sind die (Entwässerungs-) Gräben 
des Worringer Bruches zu nennen. Diese weisen eine große Kammmolchpopulation auf, die 
unter anderen zur Ausweisung des Worringer Bruches als Flora - Fauna - Habitat - Gebiet 
beigetragen hat. Die Gräben sind in Abhängigkeit vom Grundwasserstand wasserführend.

85 
- Kölner Randkanal und Südkanal 
Der Kölner Randkanal und der Südkanal (Vorfluter Süd) sind angelegte Fließgewässer und 
dienen als Abwasserkanal für das Sümpfungswasser aus den Tagebaugebieten und als 
Vorfluter für Kläranlagen. Aufgrund der Anlage als Betonbett mit steiler Böschung haben sie 
nur eine sehr geringe ökologische Wertigkeit. Lediglich die beidseitig begleitende, allerdings 
streng geschnittene Hecke stellt ein gliederndes Landschaftselement mit ökologischen 
Vernetzungsfunktionen dar. 
 Stillgewässer 
- Ehemalige Auskiesungsbereiche 
Im Fortschreibungsgebiet existiert eine ganze Reihe von ehemaligen Auskiesungsbereichen. 
Infolge der Kombination aus offener Wasserfläche, schütter bewachsenen Ufer- und 
Böschungsbereichen sowie von zum Teil vorhandenen Gehölzstrukturen im Randbereich 
stellen sie einen Ersatzlebensraum für die ehemals naturnahen Rheinauen dar. Durch die 
Heterogenität der Strukturen bieten sie einem breiten Artenspektrum einen Lebensraum. 
Aufgrund der zum Teil extremen Standortbedingungen sind diese Bereiche darüber hinaus 
auch für stenöke und damit meist seltene Arten geeignet. Daher sollten noch existierende 
naturnahe Auskiesungsbereiche langfristig gesichert und miteinander über geeignete 
Strukturen vernetzt werden. Eine weitere Verfüllung und anschließende Bebauung ist unter 
dem Aspekt Flora und Fauna abzulehnen. Dem Freizeitdruck, dem solche Flächen 
unterliegen, sollte damit begegnet werden, dass bestimmte Bereiche für die Nutzung 
zugänglich gemacht werden, dafür jedoch eine Sicherung der übrigen Flächen erfolgt. Einen 
Ansatz hierzu stellt das Konzept Baadenberger Senke dar. Auch im Bereich des Escher 
Sees gibt es entsprechende Vorgaben. Konzentriert liegen Kiesgruben im Raum 
Esch / Pesch vor sowie entlang der Venloer Straße zwischen Bocklemünd und Pulheim. 
 
Weiterhin weist das Fortschreibungsgebiet noch die der Freizeitnutzung unterliegenden 
Gewässer auf. 
- Stillgewässer als Gewässerbiotope 
Besonders erwähnenswert hierbei sind auf Kölner Stadtgebiet und unmittelbar an das 
Stadtgebiet angrenzend folgende Stillgewässer: 
- Baadenberger See  
Die ehemalige Nassauskiesung stellt mit dem Stöckheimer See und dem Feuchtgebiet 
Große Laache einen ökologisch hochwertigen Feucht- und Gewässerbereich dar. Zahlreiche 
Amphibienarten und Vogelarten sind nachgewiesen. Gefährdungen der Röhrichtbestände 
und der Amphibien gehen von der Angelnutzung aus, die beschränkt werden muss. 
- Stöckheimer See  
Die vorhandene Ufervegetation, die Verlandungs- und Überschwemmungsbereiche sowie 
die Röhrichtbestände machen die ehemalige Nassauskiesung Stöckheimer See zu einem 
wertvollen Gewässerbiotop. In seinem Nahbereich sind über 60 Vogelarten kartiert. 
Gefährdungen der Röhrichtbestände und der Amphibien gehen von der Angelnutzung aus, 
die beschränkt werden muss. 
- Kiesgrube nördlich des Gewerbegebietes Pesch  
Die beiden ehemaligen Nassauskiesungen weisen mittlerweile eine wertvolle Ufervegetation 
auf. Allerdings sind die Gewässer durch gewerbliche Nutzungen im Nahbereich, die Straße 
Am Baggerfeld sowie die Bundesautobahn A 57 isoliert. Der Artenbesatz ist nicht kartiert.

86 
 Erholungsseen 
Die folgenden Erholungsseen haben aufgrund ihrer Funktion als intensiv genutzte 
Erholungsseen eine eher untergeordnete ökologische Wertigkeit, sind allerdings aufgrund 
ihrer Freiraumfunktionen wichtige Landschaftsbereiche.  
- Fühlinger See  
Hierbei handelt es sich um eine ehemalige Auskiesung, die intensiv für wassersportliche 
Aktivitäten genutzt wird. Das Umfeld besteht aus Wiesen und Gehölzbereichen. Aufgrund 
der relativ heterogenen Strukturen kann davon ausgegangen werden, dass sich hier auch 
ein umfangreiches faunistisches und floristisches Arteninventar existiert. Aufgrund der hohen 
Störintensität werden jedoch seltene Arten nur in geringem Umfang zu erwarten sein. Da der 
See stark eutrophiert ist, sollten, wie in der Vergangenheit bereits begonnen, Maßnahmen 
zur Reinigung dieses Gewässers ergriffen werden, da nur auf diese Weise auch zukünftig 
eine Nutzbarkeit als Freizeitanlage sichergestellt werden kann. 
- Escher See  
Das hier vorhandene Bad ist zurzeit geschlossen, bis sich ein privater Betreiber findet, der 
den Badebetrieb regelt. 
- Pescher See  
Nach Ende der Nassauskiesung wurden die Seeufer für eine extensive Naherholung 
abgeflacht und mit Wegen versehen. Eine Badenutzung ist nicht vorgesehen. 
Spezifische Planungsempfehlungen  
○ Erhalt der Bachbette des Pletschbaches und Prüfung der Wiedervernässung. 
○ Erhalt der Bachbette des Frechener Baches und Renaturierung. 
○ Erhalt der Kiesgruben und Verhinderung einer Eutrophierung. 
○ Schaffung von mehr Flachuferzonen im Bereich der Kiesgruben. 
○ Verhinderung einer weiteren Eutrophierung des Fühlinger Sees. 
○ Erhalt der Gräben im Bereich des Worringer Bruchs. 
 
Umsetzung: Die Voraussetzung zur Umsetzung erfolgt im Flächenutzungsplan über die 
Darstellung der Freiflächen. 
 Grundwasser 
 Einleitung 
Die Grundwasservorräte für die Wasserversorgung haben ebenfalls eine große Bedeutung. 
Jedoch kann durch eine Ausdehnung der Flächen für Siedlung, Industrie, Gewerbe und 
Straßentrassen und somit durch eine vermehrte Versiegelung der Landschaft das 
Niederschlagswasser nicht mehr natürlich im Boden versickern, sondern wird oberflächlich 
abgeleitet. Die Rückhaltekraft der Landschaft, der Vegetation und des Bodens und 
gleichzeitig die Grundwasserneubildung werden beträchtlich verringert. 
Landschaftsbereiche, die für die Versorgung der Bevölkerung mit Wasser von besonderer 
Bedeutung sind, werden als Wasserschutzgebiete ausgewiesen. In diesen Bereichen gelten 
besondere Bestimmungen, um eine Gefährdung des Grundwassers zu verhindern.  
Eine Gefährdung der Grundwasserqualität ist der Eintrag von Pflanzenschutz- und 
Düngemitteln (v. a. Nitrat) in den intensiv landwirtschaftlich genutzten Bereichen. Die 
Konsequenz sind steigende Aufwendungen für die Trinkwasserbereitstellung, alternativ 
könnten auch landwirtschaftliche Flächenextensivierungen in sensiblen Bereichen angestrebt

87 
werden. Eine weitere Quelle von Grundwasserverunreinigungen können undichte Deponien 
sein  
 Datengrundlage 
○ Erftverband: Grundwassergleichenplan 1. GwStockwerk, Stand 10 / 2001, 
Bergheim, 01/2003; 
○ Prof. Ostrowski / Dillig Ingenieure (1997): Versickerungsstudie der Stadt Köln 
 Methodik 
Die Grundwassersituation im Fortschreibungsgebiet ist von natürlichen und anthropogenen 
Einflussgrößen bestimmt. 
Als natürliche Einflussgrößen wurden berücksichtigt: 
 
○ der Rhein als Vorfluter, 
○ die durchschnittlichen jährlichen Niederschläge, hier ca.  550 mm sowie die 
Verdunstung, 
○ die Wasserdurchlässigkeit der Böden, 
○ Grundwasserneubildungsrate, die aus b) und c) resultiert, 
○ das Relief. 
 
Als anthropogene Einflussfaktoren wurden berücksichtigt: 
 
○ Grundwasserentnahmen und Versickerung, 
○ Bodenveränderungen durch Versiegelung, Abgrabung und Verfüllung. 
 Beschreibung / Bestandsanalyse 
Der Teilraum gehört geologisch zur Senkung der Niederrheinischen Bucht die in mehrere 
Schollen zerbrochen, zwischen Aachen, Bonn und Düsseldorf, in das Rheinische 
Schiefergebirge eingreift. In den bis zu 1.200 m mächtigen Kies-, Sand- und Tonschichten 
mit eingelagerten Braunkohleflözen haben sich aufgrund des Wechsels von durchlässigen 
und schwerdurchlässigen Schichten Grundwasserstockwerke gebildet, in denen große 
Mengen Grundwasser fließen. 
 
In der Kölner Scholle steht das Grundwasser im Bereich der Sande und Kiese der Mittel- und 
Hauptterrasse an, die vom Rhein während des Eiszeitalters (Pleistozän) abgelagert wurden. 
Diese Terrassenschotter stellen einen sehr ergiebigen Grundwasserleiter dar. Darunter 
folgen bis zu 300 m mächtige Ablagerungen aus der geologischen Zeit des Tertiärs, die aus 
einer wechselnden Schichtung von feineren Sanden, Schluffen und Tonlagen mit 
dazwischen gelagerten einzelnen Braunkohleflözen aufgebaut sind. Diese wechselnden 
Lagen durchlässiger und geringdurchlässiger Sedimente führen zur Ausbildung weiterer, 
tiefer liegender Grundwasserstockwerke. Grundwasser aus tieferen Stockwerken in ca. 60 
bis 110 m unter der Erdoberfläche wird auf Hürther Stadtgebiet durch das Wasserwerk 
Efferen zur Trinkwassergewinnung genutzt. 
Der Grundwasserspiegel liegt in der Kölner Scholle bei ca. 40 bis 41 m über NN. Daraus 
ergibt sich bei einem Geländeniveau von ca. 60 m (Hürth) über NN ein 
Grundwasserflurabstand von mehr als 15 - 20 m. Durch langjährige Aufzeichnungen der 
Grundwasserganglinien (1955 bis 1995) wurde ein maximaler Anstieg des 
Grundwasserspiegels um 2 m ermittelt. Insgesamt hat sich von 1955 bis Oktober 1996 die 
Grundwasseroberfläche des obersten Grundwasserstockwerks im überwiegenden Teil des 
Hürther Stadtgebietes um weniger als 2 m, im Südosten um mehr als 2 m abgesenkt. Diese 
Flächen unterliegen nicht dem Einfluss von Sümpfungsmaßnahmen des Bergbaus. Die

88 
Grundwasserdifferenzen resultieren hier aus dem Einfluss der zeitlich variierenden 
Grundwasserneubildung und der lokalen Häufung von Grundwasserentnahmen. 
(Erftverband, 1996). 
 
Das oberste Grundwasserstockwerk ist im gesamten linksrheinischen Kölner Norden mit 
einer Mächtigkeit von 10 - 20 m gut ausgebildet. Die natürliche Fließrichtung des 
Grundwassers verläuft von der Villescholle zum Rhein als dem einzigen bedeutenden 
Vorfluter in nordöstlicher Richtung. 
Die Grundwassergleichen (Stand Oktober 2001) lagen im Kölner Rheinvorland bei ca. 36 m 
über NN und stiegen nach Westen auf einer Linie Pulheim, Widdersdorf bis Hürth - Efferen 
langsam auf 41 m über NN an. Weiter nordwestlich und westlich stiegen die 
Grundwassergleichen deutlich an, bis sie am westlichen Rand des Fortschreibungsgebietes 
in Habbelrath bzw. Berrenrath Höhen von bis zu 110 m über NN erreichten. Im 
nordwestlichen und westlichen Bereich beeinflussen nicht nur das Relief, sondern auch 
geologische Gegebenheiten und Maßnahmen zur Wasserhaltung durch den 
Braunkohlentagebau die Grundwasserstände und -fließrichtung. Hier schwanken die 
Grundwassergleichen teilweise kleinräumig sehr stark. Mit Ausnahme des Gebietes im 
Kölner Norden von Worringen bis Rheinkassel liegen im Normalfall ausreichende 
Grundwasserflurabstände vor, um eine direkte Beeinträchtigung des Grundwasserkörpers 
durch Wohn- oder Gewerbebauten auszuschließen. In Abhängigkeit der Niederschläge und 
des Rheinwasserstandes schwanken die Grundwasserstände teilweise erheblich. 
 Versickerung / Grundwasserschutz 
Zum Erhalt des Grundwasserdargebots sollte im gesamten Fortschreibungsgebiet eine 
Versickerung des Niederschlagswassers in den neuen Baugebieten angestrebt werden, 
auch wenn die Versickerungsstudie für weite Bereiche des Kölner Fortschreibungsgebiet nur 
eine mäßige Versickerungseignung aufweist. Grundsätzlich sollten entsprechende 
technische Möglichkeiten für eine möglichst vollständige Versickerung von 
Niederschlagswasser von Dachflächen geprüft werden. 
 
Die Versickerung von Niederschlagswasser im Hinblick auf den Erhalt der 
Grundwasserneubildungsrate ist dabei sowohl unter ökologischen Aspekten als auch der 
innerhalb der letzten Jahre zunehmenden Hochwasserproblematik zu betrachten, die als 
Konsequenz in die gesetzlichen Vorgaben gemäß § 51a Landeswassergesetz (LWG) 
eingeflossen sind. Sinnvoll ist die Berücksichtigung der Versickerung bei Neuplanungen 
schon zu Beginn, um genügend große Flächen für die Realisierung entsprechender 
dezentraler oder zentraler Versickerungsanlagen vorzusehen. 
 
Des Weiteren sind im Fortschreibungsraum verschiedene Wasserschutzzonen ausgewiesen. 
Im Norden des Kölner Stadtgebietes liegt das Wasserwerk Weiler, entsprechend sind hier 
auch die Wasserschutzzonen I und II ausgewiesen, in denen Änderungen wie bauliche 
Maßnahmen ausgeschlossen sind. Die Wasserschutzzonen III A und III B erstrecken sich bis 
auf das westliche Stadtgebiet von Pulheim und Frechen - Königsdorf. Im konkreten 
Planverfahren sind die jeweils geltenden Ver- und Gebote der 
Wasserschutzzonenverordnungen zu beachten.

89 
Allgemeine Planungsempfehlungen 
○ Berücksichtigung des Gebotes der Versickerung unter Beachtung der 
wasserrechtlichen Erfordernisse schon zu Beginn eines Planvorhabens und 
Gewährleistung der Vorhaltung entsprechender Flächen. 
○ Extensivierung der Landwirtschaft insbesondere in Wasserschutzzonen. 
○ Bei Neubaumaßnahmen Prüfung von Entsiegelungsmaßnahmen oder 
Umnutzung bereits v ersiegelter / vorgenutzter Flächen anstelle von 
Neuversiegelung. 
○ Sicherung von undichten Deponien / Altablagerungen. 
 
Umsetzung: Die Umsetzung erfolgt im Zuge der verbindlichen Bauleitplanung und weiteren 
Verfahren. Der Anstoß kann über die weitere Umsetzung der IIRA erfolgen.

90 
7.3 Orts- und Landschaftsbild / Kulturgüter / Relief 
 Einleitung 
Die betrachteten Fortschreibungsbereiche der Stadt Köln liegen linksrheinisch auf der 
Niederterrasse der Kölner Bucht (Niederrheinische Bucht). Die Niederrheinische Bucht und 
das Niederrheinische Tiefland bilden ein junges tektonisches Senkungsgebiet (Tertiär). Die 
Terrassenbildung ist auf einen zyklischen Wechsel von Erosion und Akkumulation 
insbesondere des Rheins, aber auch seiner Nebenflüsse in Abhängigkeit von Kalt- und 
Warmzeiten zurückzuführen. Für die Böden der Kölner Bucht ist weiterhin der fruchtbare 
Parabraunerdeboden kennzeichnend, der aufgrund äolischer Lössauflagerungen in 
erheblichen Mächtigkeiten entstanden ist.  
 
Die fluviatilen Sand- und Kiesablagerungen und der überaus fruchtbare 
Parabraunerdeboden sind die ausschlaggebenden Komponenten für das heutige 
Erscheinungsbild der Landschaft:  
 
Entsprechend der hohen Bodenfruchtbarkeit in Verbindung mit den günstigen klimatischen 
Voraussetzungen wird die Kölner Bucht sowie die Ville bereits seit der Jungsteinzeit 
ackerbaulich genutzt. Heute ist der Raum durch intensive Landwirtschaft, vorwiegend mit 
Getreide- und Zuckerrübenanbau, aber auch mit Gemüseanbau geprägt. Der Waldanteil tritt 
demgegenüber deutlich zurück, obwohl er in den letzten Jahrzehnten stetig angewachsen 
ist. Vereinzelt findet man noch freistehende Gehöfte oder Dörfer mit typischer Silhouette: Im 
Zentrum der Kirchturm, darum gruppiert einige Hofanlagen und Gebäude sowie Obstwiesen 
und Weiden. 
 
Die Sand- und Kiesablagerungen insbesondere innerhalb der Niederterrasse führten und 
führen zu einer regen Abbautätigkeit, so dass infolgedessen zahlreiche Kiesgruben, zumeist 
aufgefüllt mit Grundwasser entstanden sind. Im Bereich Esch, Pesch und Widdersdorf sind 
somit zahlreiche Gewässer vorhanden, die dem Baden und Angeln, aber auch der Erhöhung 
der Artenvielfalt dienen. Im Bereich der Ville sind deutlich mehr und größere Gewässer 
vorhanden, die ihre Entstehung der hier ehemals z. T. bis zur Bodenoberfläche anstehenden 
Braunkohle bzw. ihrem Abbau verdanken. Die Rekultivierung der Gruben und Abraumhalden 
wurde zumeist mit forstlichen Anpflanzungen durchgeführt, so dass hier der Anteil der 
Forstflächen in den vergangenen Jahrzehnten deutlich zugenommen hat. 
 
Das Landschaftsbild ist durch die immer noch wachsenden Städte und Ortschaften, deren 
dörflicher Charakter oftmals durch große, überdimensionierte Wohngebiete verschwindet, 
gekennzeichnet. Straßen, Schienenwege und Hochspannungsleitungen prägen das 
Landschaftsbild. 
 Datengrundlage 
○ Eigene Erhebungen durch umfangreiche Ortsbesichtigungen, 
○ Luftbildauswertungen, 
○ Hochschulexkursionskarte Köln und Umgebung - natürliches und 
anthropogenes Relief (1994) 
 Methodik 
Die Beurteilung des Orts- und Landschaftsbildes unterliegt in gewisser Hinsicht immer der 
Subjektivität des Beurteilenden, da sich für dieses Umweltmedium keine sinnvollen 
quantitativen Bewertungsschemata entwickeln lassen. Vielmehr wird bei der Bewertung von 
einem gesellschaftlichen "common sense" hinsichtlich der Ästhetik bzw. der Störung eines 
Orts- und Landschaftsbildes ausgegangen. Hilfsweise können einige Parameter zur

91 
Bewertung herangezogen werden wie: 
 
○ Unversehrtheit 
○ Natürlichkeit 
○ Kulturhistorische Prägung 
○ Sichtverbindungen / Sichtbeziehungen 
○ Störende Elemente 
 
Diese Parameter können herangezogen werden, um Elemente (Bestandteile) des Orts- und 
Landschaftsbildes zu beurteilen. Darauf aufbauend können geplante Eingriffe bewertet und / 
oder Planungsempfehlungen abgeleitet werden. 
 
Einzelne kulturhistorisch wertvolle Elemente wurden im Rahmen der Ortsbesichtigungen und 
Auswertungen zum Orts- und Landschaftsbild ebenfalls kartiert und unter dem Aspekt der 
Kulturhistorischen Prägung berücksichtigt. Eine systematische und gutachterliche 
Auswertung zum Kulturellen Erbe liegt nur für den Stadtbezirk Chorweiler in Köln in Form 
eines Kulturhistorischen Fachbeitrages vor. Die Ergebnisse sind in Kapitel 1.1.4 als 
teilräumliche Betrachtung aufgeführt. 
 Beschreibung / Bestandsanalyse 
Wesentliche Elemente des Orts- und Landschaftsbildes im Fortschreibungsgebiet sind: 
 
○ Ortskerne 
○ Historische Gebäude und Gebäudeensembles, Bildstöcke, Wegekreuze 
○ Ortsränder 
○ Alleen, Baumreihen, Baumhecken, Gehölze 
○ Acker- und Wiesenflächen 
○ Flächen für Freizeitnutzung 
○ Waldflächen 
○ Fluss- und Bachläufe mit ihren Ufern 
○ Auskiesungen und ihre Randbereiche 
○ Hochhaus-, Gewerbe- und Industriekulissen 
 
Die Elemente des Orts- und Landschaftsbildes leben von ihrer Wahrnehmbarkeit, im 
Wesentlichen durch die visuelle Komponente. Daher bildet die Einsehbarkeit von Elementen 
oder Teilen von Elementen des Orts- und Landschaftsbildes die Grundlage für die 
Beurteilung von sensiblen Teilen des Fortschreibungsgebietes. 
 
Zu unterscheiden sind dabei die Teile eines Elementes des Orts- und Landschaftsbildes, die 
visuell wahrnehmbar sind sowie die Blickbeziehung dorthin. Während das Element des Orts- 
und Landschaftsbildes (z. B. Waldrand, Ortsrand, Industriekulisse) fest lokalisiert ist, sind 
Blickbeziehungen von unterschiedlichen Punkten aus und über unterschiedliche Distanzen 
möglich. Dabei kann es sich um lineare Blickbeziehungen auf ein wesentliches Element hin 
handeln oder auch um eine Aussicht in die offene Landschaft. 
Untersucht wurden die folgenden Blickbeziehungen und Elemente dar:  
 
○ Erhaltenswerte Aussichten: regionale Sichtbeziehungen von einem Standort 
aus zu einem typischen Landschaftsbild, Ortsbild oder einer Landmarke  
○ Technische Bauwerke, Oberleitungen: als störende Elemente

92 
○ Erhaltenswerte Ansichten: Elemente des Orts - und Landschaftsbildes, die 
deutlich und positiv in der Landschaft wahrgenommen werden „schöne 
Ansichten“  
○ Verbesserungswürdige Ansichten:  Elemente des Orts - und 
Landschaftsbildes, die deutlich und negativ in der Landschaft wahrgenommen 
werden „häßliche Ansichten 
○ Sehenswürdigkeiten: hierunter fallen Einzelbauwerke oder Kleinensembles 
wie z.  B. Hofanlagen oder Wegekreuze die sehenswert und kulturhistorisch 
oder heimatgeschichtlich wertvoll sind, unabhängig von ihrem Denkmalstatus. 
Die Liste der Sehenswürdigkeiten ist bislang nur lückenhaft erfasst. 
○ Relief: Auswertung anhand der Höhenlinien. 
 
Die  Feststellung einer erhaltenswerten Ansicht demonstriert, dass sich an dieser Stelle ein 
oder mehrere wertvolle Elemente des Orts- und Landschaftsbildes befinden. Daher sind 
Veränderungen in diesen Bereichen nach Möglichkeit zu vermeiden bzw. kritisch zu prüfen. 
Auch Veränderungen in der Umgebung, die den Blick verstellen, sind zu unterlassen. 
 Erhaltenswerte Aussichten  
Aufgrund der geringen Reliefierung der Nieder- und Mittelterrasse einerseits und der Lage 
von Teilgebieten am Hang der Villescholle andererseits ergeben sich auch großräumige 
Sichtbeziehungen  
 
○ von der Hangkante in Stommeln auf Pulheim und Köln 
○ vom Königsdorfer Wald auf das Stadtgebiet von Pulheim bis nach Köln 
○ im Bereich nordnordwestlich von Auweiler Richtung Sinnersdorf / Chorbusch 
○ im Bereich nordwestlich von Esch Richtung Sinnersdorf / Chorbusch 
○ für den Bereich zwischen Hitdorfer Fährweg, Alte Römerstraße und Rheindeich 
Richtung Worringen 
○ Blick in das "Hufeisen" des Worringer Bruches, 
○ vom westlichen Ortsrand von Widdersdorf auf die Villekante und die Abtei 
Brauweiler, beeinträchtigt durch das Umspannwerk und Oberleitungen 
○ vom nordwestlichen Ortsrand von Lövenich auf die Villekante und die A btei 
Brauweiler, beeinträchtigt durch Oberleitungen der Blick von der A  4 bei 
Marsdorf Richtung Dom 
○ der Blick von der A  4 bei Marsdorf Richtung Gut Horbell, Sielsdorf, Stotzheim, 
Knapsack 
○ von der Villehangkante z.B. bei Königsdorf, Buschbell und Hücheln Ri chtung 
Köln und Bergisches Land  
○ von der A 1 (Villehangkante) zwischen Gleuel und Bachem Richtung Dom 
○ von der Villehangkante in Gleuel, vorbei an dem mit alten Eichen umrahmten 
„Gänsehof“ in Sielsdorf 
○ von der Villehangkante in Hürth (Öffnung im Siedlungsband) über Stotzheim in 
Richtung Köln 
○ von der Villehangkante unterhalb der Burg Kendenich in Richtung Köln. Hier 
wirken allerdings die Wohntürme der Siedlung „Kölnberg“ und die 
Industrieanlagen der Fa. Degussa störend auf das Landschaftsbild. 
 Technische Bauwerke, Oberleitungen  
Südlich von Hürth und dann etwa dem Verlauf der Terrassenkante folgend zwischen 
Stotzheim, Marsdorf, Weiden, Lövenich, Widdersdorf, Pulheim im Osten und Gleuel, 
Bachem, Frechen, Hücheln, Brauweiler, Sinthern, Geyen im Westen bestimmen zahlreiche

93 
Überlandleitungstrassen, auf denen jeweils drei oder vier Hochspannungsleitungen parallel 
verlaufen, das Landschaftsbild. Gerade diese Leitungstrassen beeinträchtigen die oben 
genannten Sichtbeziehungen erheblich. Besonders stark ist der Blick westlich von 
Widdersdorf auf die Abtei Brauweiler beeinträchtigt, da sich hier das Umspannwerk befindet.  
 
Charakteristisch für den Bereich des Bezirks Chorweiler ist die an naturräumlichen 
Gegebenheiten angelehnte, vom Menschen geplante und in Teilen umgesetzte Entwicklung 
in Zonen, die sich an einer Planung der neuen Stadt nach dem zweiten Weltkrieg orientiert. 
Vom Rheinufer nach Westen gehend schließt sich eine Gewerbezone (Gewerbegebiete 
Merkenich, Feldkassel, Langel) an, die an eine Zone der Naherholung (Fühlinger See) 
angrenzt. Weiter nach Westen folgt die Zone der neuen Siedlungen (Seeberg, Volkhoven, 
Chorweiler und Blumenberg). Diese Siedlungen sind, den Idealen der Zeit folgend, teils als 
Hochhauswohnsiedlungen erbaut worden. 
Im nördlichen und nordwestlichen Bereich dieses Teilraumes liegt diese Zonierung nicht vor, 
hier werden Orts- und Landschaftsbild geprägt durch 
 
 mehr order weniger großflächig vorhandene Waldflächen, 
 großräumig vorhandene Ackerflächen mit weiträumigen Sichtbeziehungen, 
 natürlich gewachsene Ortslagen an deren Ortsrändern sich teilweise Ein - bis 
Zweigeschossige Neubaugebiete unterschiedlicher Ausdehnung angliedern. 
 
Einen weiteren landschaftlich reizvollen Bereich stellt das Rheinufer mit seiner Aue dar. 
 
 Erhaltenswerte Ansichten  
Das Rheinufer mit seinen Auen im Bereich zwischen Merkenich und Worringen stellt einen 
landschaftlich wertvollen Bereich dar. Während der Übergang zwischen Land und Wasser 
per se einen landschaftlichen Reiz darstellt, wird das Landschaftsbild zusätzlich durch die 
vorhandenen Baumreihen, kleinen Gehölzbeständen sowie die teilweise sehr ursprünglich 
wirkenden Ortsteile Kasselberg, Rheinkassel und Fühlingen - Langel aufgewertet. Dabei gab 
nicht, wie im Kulturgüterschutz, die historische Dimension, sondern das relativ homogene 
und unversehrte Ortsbild den Ausschlag. Trotz der hier untypischen, teilweise intensiven 
landwirtschaftlichen Nutzung der Auenbereiche stellt sich das Landschafts- und Ortsbild 
insgesamt als ungestört und von hoher Qualität dar. Die Ansichten sind sowohl von der 
Rheinaue selbst als auch von der Leverkusener Rheinseite aus zu sehen. 
 
Der östliche Ortsrand von Fühlingen wird geprägt durch die Hofanlage des Heinrichshofes 
sowie die Gärten der Häuser entlang der Arentzhofstraße und des Kutzpfädchens. Das orts- 
und landschaftsbildprägende Element stellt hier insbesondere das zum Heinrichshof 
ansteigende Relief dar. Der Hof liegt auf einer kleinen Anhöhe. Von den vom Ortsrand 
westlich vorgelagerten Feldern ist dies am eindrucksvollsten wahrnehmbar. Die 
erhaltenswerte Ansicht begründet sich also durch den historisch wertvollen, bis zur 
Geländekante gewachsenen Ortsrand. Bis zum Deichbau konnte der Ort Fühlingen aus 
Gründen des Hochwasserschutzes nicht weiter wachsen. 
 
Die Waldgebiete Worringer Bruch, Chorbusch, Alte Ziegelei sowie das 
Wasserwerkswäldchen mit ihren Waldrändern und vorgelagerten Wiesen und Feldern stellen 
Elemente dar, die das Landschaftsbild deutlich gliedern. Insbesondere das Worringer Bruch 
mit seinem Auenwald stellt eine wertvolle, weil selten gewordene Form des 
Landschaftsbildes dar. Die zum Teil über große Entfernung wahrnehmbaren Waldränder 
werden als erhaltenswerte Ansichten eingestuft. 
 
Der nordwestliche Ortsrand von Roggendorf zwischen Gilleshof und Roter Weg entspricht 
immer noch dem ursprünglichen dörflichen Charakter. Dazu tragen die beiden vorhandenen 
Höfe, der Gilleshof und der Quettingshof bei. Die den Ortsrand begleitenden Wiesen und 
Gehölze runden das Ortsbild ab. Der Ortsrand wird als kulturhistorisch wertvoll bewertet.

94 
 
Der Bereich zwischen Chorbusch und Bundesautobahn A 57 ist geprägt durch gutsherrliche 
Elemente. Dies sind das Schloss Arff und Haus Furth sowie großräumige Grünlandbereiche 
und Gehölze, die den Bachlauf des Pletschbaches nachzeichnen.  
 
Ein weiterer als ästhetisch eingestufter Bereich sind die (ehemaligen) Baggerseen der 
Baadenberger Senke um den Stöckheimer Hof. Schützenswert sind hier die Wasserflächen 
mit den umgebenden Ufern, so weit sie sich selbst überlassen sind und nicht mehr für die 
Sand- und Kiesgewinnung bzw. Verfüllung genutzt werden. Mit dieser Einstufung soll der 
zukünftigen Renaturierung und Erhaltung Vorschub geleistet werden. Mit den unter 
landschaftsökologischen Gesichtspunkten gestalteten Uferbereichen stellen diese Flächen 
harmonisch wirkende Elemente des Landschaftsbildes dar. Nicht zuletzt der vorhandene 
Wasservogelbesatz rundet dieses als „natürlich“ empfundene Landschaftsbild ab. Die 
erhaltenswerte Ansicht wird also vom Zusammenspiel des Reliefs, der naturnahen Flora und 
Fauna und dem kulturellen Element der Hofanlage gebildet. 
 
Südlich an den Bezirk Chorweiler angrenzend liegt ein Bereich, der durch ein Mosaik aus 
Auskiesung, Reste von Landwirtschaft und Gewerbeflächen geprägt ist. Zwischen den 
einzelnen Nutzungen befinden sich kleinere und größere (westlich parallel zur A 1) 
Gehölzbestände, so dass sich dem Betrachter kein großräumiges Landschaftsbild bietet. 
Südlich der Venloer Straße zwischen Militärring und Ville ist das Landschaftsbild von 
großflächigen, zumeist ebenen Ackerflächen mit eingestreuten Siedlungen oder 
Gewerbestandorten geprägt. 
 
Der Ort Widdersdorf bietet trotz reger Bautätigkeit in den letzten Jahrzehnten eine noch 
weitgehend typische Dorfansicht. Durch die weite Ebene ist der Kirchturm, der das Dorf 
überragt, bereits von weitem zu sehen. Am östlichen Ortsrand befinden sich noch drei 
freistehende Höfe, teils umgeben von Obstbaumwiesen, die teilweise auch noch in 
bäuerlicher Nutzung stehen: Neu Subbelrather Hof, Haus Rath und Haus Daveg. Der 
historische Ortskern wird von weiteren Hofanlagen gebildet. Südlich vor Widdersdorf an der 
Wegekreuzung Auf der Aspel / Neue Sandkaul befindet sich ein Wegekreuz. Hierdurch ist 
noch die mittelalterliche Bedeutung des Weges auf der Aspel sowie auch der Widdersdorfer 
Kirche zu erkennen, denn hier verläuft auch heute noch der Jacobspilgerweg. Die 
Ortsansicht von Widdersdorf, insbesondere die südliche Ortsansicht ist als erhaltenswert 
einzustufen. 
 
Der ehemals freie Blick von Widdersdorf Richtung Lövenich und umgekehrt ist mittlerweile 
durch den Bau der Ortsumgehung Lövenich unterbrochen. Von der Straße aus bietet sich 
nun der Blick sowohl auf Widdersdorf wie auch auf den nördlichen Ortsrand von Lövenich.  
 
Der nördliche Ortrand von Lövenich bietet teilweise ebenfalls noch eine dörfliche Kulisse, 
besonders zu erwähnen ist hier die Ansicht des zum Wohnen umgenutzten Guts Haus 
Közal. Allerdings wird hier in den kommenden Jahren ein neues Wohngebiet entstehen, so 
dass der Gutshof nicht mehr sichtbar ist. Östlich hieran anschließend fällt der Blick auf eine 
große weiße Tennishalle, die mittlerweile von einem wachsenden Gewerbegebiet eingefasst 
wird. Dieser Bereich wurde als verbesserungsbedürftig eingestuft.  
Auf die Stadtteile Weiden und Junkersdorf ergibt sich kein freier Blick mehr. An ihren 
nördlichen Ortsrändern sind die ehemaligen Dörfer zusammengewachsen. Von den 
jeweiligen östlichen, nördlichen und westlichen Bereichen aus wird der Blick durch 
Lärmschutzwälle verwehrt. Lediglich Junkersdorf kann südlich von der Bundesautobahn A 4 
noch eingesehen werden. Hier beherrscht die Hochhausbebauung um den Wiener Weg / 
Stüttgerhofweg das Ortsbild. Allerdings sind in den historischen Ortskernen, insbesondere 
von Junkersdorf, noch zahlreiche alte Hofanlagen, Kirchen, Kapellen und Friedhöfe erhalten, 
die das Ortsbild bereichern. 
Zwischen der A 1 und der A 4 befindet sich das Gewerbegebiet Marsdorf, dass auch weiter 
in Wachstum begriffen ist. Das Gut Keuschhof sowie eine kleine Kapelle an der Dürener 
Straße sind bereits völlig ins Gewebegebiet integriert. Das Gut Horbell hat zusammen mit

95 
einem weiteren Bauernhof und wenigen gewerblich genutzten Gebäuden noch einen 
solitären Standort. Gemäß der verbindlichen Bauleitplanung wird das Gewerbegebiet von 
Norden aus noch bis nahezu an den Gutshof wachsen, so dass dieser dann eine Randlage 
einnehmen wird. 
 Verbesserungswürdige Ansichten  
○ die Hochhauskulisse des Stadtteils Chorweiler von Norden und Westen 
○ das Hochregallager eines großen Kölner Automobilherstellers 
○ das Umspannwerk zwischen Widdersdorf und Brauweiler 
○ die Tennishalle und das Gewerbegebiet nördlich von Lövenich 
○ die Hochhauskulisse in Junkersdorf 
○ das Gewerbegebiet Marsdorf von Horbell und Sielsdorf aus gesehen 
○ eventuell das Industriegebiet Knapsack 
○ das Industriegebiet Degussa 
○ die Hochhauskulisse Kölnberg 
 Sehenswürdigkeiten  
Schloss Arff 
Haus Fürth 
Krebelshof 
Heinrichshof 
Johannishof / Heribertshof 
Paulshof 
Kriegshof 
Kirche und Friedhof in Esch  
Doktorshof 
Stöckheimer Hof 
Haus Baadenberg 
Mertenshof (Widdersdorf) 
Turmhof 
Kapelle mit Friedhof 
Neu Subbelrather Hof  
 
Haus Rath 
Haus Daveg 
Wegekreuz Auf der Aspel 
Haus Közal 
Odemshof 
Mertenshof (Lövenich) 
Bodenhof 
Alter Friedhof Lindenweg 
Frohnhof 
Gut Keuschhof 
Gut Horbell 
St. Amandus 
Alte Kirche Weiler 
Turm St. Brictus 
Simultanhalle 
 
 Relief 
Das Fortschreibungsgebiet liegt mit großen Teilen in der geologischen Einheit der 
Niederterrasse des Rheins. Diese grenzt im Osten an die Rheinaue. Der südliche und 
westliche Teil des Fortschreibungsgebietes liegt im Bereich der unteren Mittelterrasse des 
Rheins. 
 
 
Die Niederterrasse ist in Köln ungegliedert und weist mit wenigen Ausnahmen kaum 
Reliefunterschiede auf. Lediglich durch einige ehemalige Hochflutrinnen treten geringe 
Reliefunterschiede in der Oberfläche auf. Die Höhenlage fällt von ca. 48 m über  NN im 
Südwesten über ca. 45 m in zentralen Bereichen bis auf 39 m am Ostrand ab. 
 
Eine Ausnahme stellt das Worringer Bruch dar, ein ehemaliger, verlandeter Altrheinarm. Das 
Bruch liegt im Mittel 1 bis 5 m tiefer als die umgebenden Flächen. Die tiefsten Bereiche im 
Süden und Südwesten liegen bei 35 bis 35,5 m über NN, der zentrale Bereich im Süden und

96 
Südwesten bei 35,5 bis 36,5 m über NN, wobei der zentrale Bereich nach Südosten auf 37,0 
bis 37,5 m ansteigt. Die Randbereiche weisen Höhen ab 38 bis über 40 m außerhalb des 
Worringer Bruchs auf. 
 
Der Geländeabfall von der Niederterrasse zur Rheinaue ist im Bezirk Chorweiler nicht als 
deutlich wahrnehmbare Reliefkante ausgeprägt. 
 
Im Kölner Norden lässt sich der Übergang von der Niederterrasse zur Mittelterrasse sehr gut 
aus der Bodenkarte ablesen, auf der Niederterrasse liegen Parabraunerde, auf der 
Mittelterrasse Lössböden vor. Die Grenze wird durch ein Kolluvium (erodierte und 
akkumulierte Lössböden) gebildet. Die Terrassenkante ist an der Oberfläche sichtbar, wo 
nicht durch Auskiesung der Übergang zwischen Nieder- und Mittelterrasse aufgehoben 
wurde. Im Stadtgebiet Köln, Stadtbezirk Chorweiler, verläuft die Terrassenkante südlich des 
Stöckheimer Hofs und nördlich der westlich des Hofes liegenden Nassauskiesungen. Die 
Hangkante ist im nördlichen Bereich nicht prägnant, aber wahrnehmbar ausgebildet und mit 
Gehölzen bewachsen. Auf Kölner Stadtgebiet ist die Hangkante, so weit sie noch vorhanden 
ist, durch die Ausweisung eines geschützten Landschaftsbestandteils Feldgehölz und 
Parkreste am Stöckheimer Hof (LB 6.25) geschützt. Weiter südlich wird das Bild der ebenen 
Niederterrasse durch Lärmschutzwälle insbesondere entlang der Bundesautobahnen A 1 
und der A 4 in seiner Charakteristik unterbrochen. Das Gelände steigt insgesamt unmerklich 
an, in Widdersdorf erreicht es eine Höhe von ca. 55 m über NN, um dann wieder auf etwa 
50 m über NN in Lövenich, Weiden und Marsdorf abzufallen. Eine ca. 10 m hohe 
Geländestufe trennt die Nieder- von der Mitteltrasse. Richtung Westen, zwischen Köln und 
Brauweiler ist hier die Terrassenkante durch den ca. 10 m hohen Geländesprung deutlich 
sichtbar. Hier beginnt optisch der Höhenzug, der im weiteren Verlauf nach Süden ansteigt 
und sich schließlich als Villerücken darstellt.  
 
Anthropogene Reliefstrukturen wie Uferböschungen von Nassauskiesungen, Deichbauten 
und Lärmschutzwälle werden nicht als schutzwürdig bewertet und daher auch nicht weiter 
untersucht. 
 Beschreibung / Tabubereiche  
Neben dem Rheinufer und der kleinteiligen Strukturierung der Landschaft im Norden der 
Stadt Köln prägen im Westen große, flache Felder mit eingebetteten Dörfern als 
landschaftstypisches Element das Landschaftsbild des Stadtrands. Nur durch den Erhalt 
dieser Weitläufigkeit kann das typische des Landschaftsbilds bewahrt werden. Bei 
Veränderungen innerhalb der Sichtfelder ist zu prüfen, ob die Wahrnehmbarkeit dieser 
Landschaft noch erhalten bleibt oder deutlich eingeschränkt wird. Eingriffe in die Sichtfelder, 
die den offenen und ebenen Charakter deutlich beeinträchtigen wie beispielsweise größere 
Siedlungsflächen, die die Äcker klein werden lassen oder Lärmschutzwälle, sollen 
unterbleiben. 
 
Typische Ortsansichten, zumeist mit der Kirchturmspitze als Mittelpunkt und dem Ort 
vorgelagerte Höfe sollen erhalten bleiben. Dies gilt insbesondere für überwiegend homogen 
gestaltete und unversehrte Ortsränder. 
 
Schutzwürdige Reliefelemente liegen im Fortschreibungsgebiet vor in Form der 
Terrassenkante zwischen Nieder- und Mittelterrasse im Bereich Stöckheimer Hof sowie im 
Bereich des Worringer Bruchs. In beiden Fällen sind die Hangkanten durch Vegetation 
bestanden und daher nicht deutlich im Landschaftsbild erkennbar. Gleichzeitig sind beide 
Flächen durch Schutzausweisungen des Landschaftsplanes bzw. Ausweisung als Flora -
Fauna - Habitat - Gebiet ausreichend unter Schutz gestellt.  
 
Der Chorbusch, der Worringer Bruch, der Königsdorfer Forst und die angrenzenden 
Freiräume stellen aufgrund ihres harmonischen Landschaftsbilds ebenso Tabubereiche dar,

97 
sind aber bereits durch die Ausweisung als Flora - Fauna - Habitat - und Naturschutzgebiet 
sowie als Landschaftsschutzgebiet ausreichend geschützt. 
Planungsempfehlungen 
Weiterhin sind die Bereiche wie folgt zu berücksichtigen: 
○ Erhaltenswerte Aussichten:  Vor einer größeren Bebauung od er größeren 
Aufforstung in einem solchen Bereich ist zu prüfen, wie die Aussicht im 
Wesentlichen erhalten werden kann. 
○ Erhaltenswerte Ansichten: Eingriffe oder Störungen der Ansichten sollten, wenn 
überhaupt, nur in sehr geringfügigem Umfang vorgenommen we rden, da 
Ausgleich für eine beeinträchtige Ansicht nicht möglich ist. 
○ Verbesserungswürdige Ansichten: Zu prüfen ist, ob durch Pflanzmaßnahmen z. 
B. aus Ausgleichsverpflichtungen oder eine maßvolle abgestufte 
Randbebauung verbesserungswürdige Ansichten tats ächlich wirkungsvoll 
kaschiert oder abgemildert werden können. 
Umsetzung: Die Vorbereitung zur Umsetzung bzw. Berücksichtigung ist durch die 
Flächendarstellung für Freiflächen  und die neuen Wohnbauflächen gegeben. Die weitere 
Konkretisierung erfolgt im Zuge von verbindlichen Bauleitplan -Verfahren oder 
Planfeststellungs-Verfahren einschließlich Ausgleichsmaßnahmen sowie bei der Umsetzung 
des Landschaftsplanes.

98 
7.4 Kulturelles Erbe 
 Einleitung 
Die folgenden Aussagen beziehen sich auf das Gebiet des Stadtbezirkes Köln-Chorweiler (6) 
im nordöstlichen Teil des Fortschreibungsraumes. Für das übrige Fortschreibungsgebiet  
wurden Daten im Rahmen des Projektes „Landschaft entdecken – Kultur erleben – Zukunft 
planen“  erhoben. 
 
Die ersten Spuren menschlichen Lebens datieren vermutlichen aus der Altsteinzeit. Der 
Fortschreibungsraum ist seit ca. 600.000 Jahren durchgehend besiedelt. Aus fast allen 
Epochen liegen Funde und Zeugnisse vor. Vorherrschende Landnutzungsform war seit der 
römischen Zeit der Ackerbau. Bis zur Mitte des 20.Jhts war die Siedlungsentwicklung nur 
schwach ausgeprägt, vorherrschend waren verschiedene Dorfformen und Einzelhöfe. Erst in 
der 2. Hälfte des 20.Jhts schlagen sich Industrialisierung, steigender Wohlstand und 
Bevölkerungszuwächse in zunehmender Ausdehnung und Verdichtung der vorhandenen 
Siedlungen und im Bau neuer Ortsteile nieder. 
 Datengrundlage 
○ Das Denkmalbüro Dr. D. Boesler: Kulturhistorischer Fachbeitrag zur  Integrierten 
Raumanalyse Köln-Chorweiler, Köln, April 2003 
○ Ortbesichtigungen 
 Methodik 
Im ersten Schritt Erfassung der kulturhistorisch wertvollen Elemente: 
○ Traditionelle historische Kulturlandschaft 
○ Archäologische Erwartungszonen und Bodendenkmäler 
○ Einzelbauwerke 
○ Besonders gestaltete Freiflächen / Einzelbauwerke 
○ Hofanlagen 
○ Historische Siedlungskerne 
○ Ortsränder 
○ Kleindenkmäler 
Durch Auswertung der Denkmälerverzeichnisse und Angaben über Bodendenkmäler und 
Einzelfunde, Vergleich historischer Karten, Luftbildauswertung sowie Auswertung des 
Landschaftsplanes. 
 
Im zweiten Schritt erfolgten ei ne Bewertung der Elemente hinsichtlich ihrer Empfindlichkeit 
und Angabe ihres Schutzzieles sowie die Darstellung von Schutzabständen und sonstigen 
Schutzmöglichkeiten. 
 
 Beschreibung / Bestandsanalyse / Bewertung 
Die historisch wertvollen Elemente wurden wie folgt im Fortschreibungsgebiet kartiert:

99 
7.4.1 Traditionelle historische Kulturlandschaft 
 
So bewertet werden der Chorbusch sowie überwiegend landwirtschaftlich genutzte 
Freiflächen westlich der BAB A57 und der Stadtgrenze (eine Fortsetzung auf Pulheimer 
Stadtgebiet ist zu unterstellen). Weiterhin sind zwei Bereiche der Rheinaue im Bereich von 
Worringen und zwischen Langel und Rheinkassel entsprechend charakterisiert. 
7.4.2  Archäologische Erwartungszonen und Bodendenkmäler  
Neben zahlreichen Fundstellen und kleineren Flächen fallen hierunter der Bereich der 
Volksgolfanlage Roggendorf, das Worringer Bruch, Flächen nördlich und südlich des 
Blumbergsweges, Flächen nördlich von Esch, nördlich und westlich von Esch und südlich 
von Fühlingen. 
7.4.3 Gestaltete Freiflächen / Einzelbauwerke  
Hierunter fallen u. a. neben dem Fühlinger See mit Regattabahn und Grünflächen Haus 
Fühlingen mit umgebendem Park, Haus Arff, ein Teil des Worringer Friedhofs sowie das 
Wasserwerk Weiler mit Zufahrt und Freiflächen. 
7.4.4 Hofanlagen 
Soweit diese nicht im Bereich historischer Siedlungskerne liegen bzw. als Bodendenkmäler 
kartiert sind, fallen hierunter drei Hofanlagen in Pesch (Kriegshof, Paulshof, Heribertshof), in 
Lindweiler der Lindweiler Hof, der Hirschhof in Volkhoven/Weiler, in Worringen der 
Krebelshof und der Bergerhof, im westlichen Fortschreibungsgebiet der Stöckheimer Hof und 
die Sinnersdorfer Mühle sowie Haus Furth und Haus Brüngesrath südlich Hackhausen. 
7.4.5 Siedlungskerne 
Kartiert sind hierzu der westlich Teil von Worringen, in Roggendorf/Thenhoven Bereiche 
entlang der Sinnersdorfer Straße und der Berrischstraße, die Ortskerne von Langel, 
Rheinkassel und Kasselberg, der Bereich der Merkenicher Hauptstraße. In Auweiler fällt 
hierunter der zentrale Ortsbereich, in Esch der Bereich nördlich der Chorbuschstraße sowie 
die alten Ortskerne von Volkhoven und Weiler. In Heimersdorf und Seeberg wurde der erste 
Bauabschnitt der Siedlung zur „Neuen Stadt Chorweiler“ als erhaltenswert  eingestuft. 
7.4.6 Ortsränder 
Als erhalte nswert bewertet werden der westliche und südöstliche Ortsrand von 
Roggendorf/Thenhoven, der östliche Ortsrand von Fühlingen, Teilbereiche des östlichen 
Ortsrandes von Merkenich sowie Teile des Ortsrandes von Weiler. 
7.4.7 Kleindenkmale  
Hierunter fallen We gekreuze und Bildstöcke, die u. a. in Auweiler, Pesch, Merkenich und 
Worringen zu finden sind. 
7.4.8 Traditionelle Wegeverbindung 
Hierunter fallen u.  a. die Alte  Römerstraße, die Neusser  Landstraße, der 
Dresenhofweg / Bruchweg und die Thenhover  Straße sowie weitere Straßen - und 
Wegeverbindungen in Esch, Pesch und Auweiler.

100 
 Schutzziele 
Abgeleitet von der Empfindlichkeit des Kulturgutes und möglicher Beeinträchtigungen / 
Eingriffe wurden vier objektbezogene Schutzziele definiert und den Elementen zugeordnet. 
 
Flächentyp A - Substanzschutz: Punkt-, linien- und einige flächenhaft ausgeprägte 
Elemente sind mit allen kartierten Objekten in ihrem jetzigen Zustand zu erhalten. Belegt mit 
diesem Schutzziel sind zahlreiche Hofanlagen und andere historische Gebäude mit den 
unmittelbar angrenzenden Freiflächen, der Rheindeich bei Worringen, das Wasserwerk 
Weiler mit Zufahrt aber auch die ersten Bauabschnitte der „Neuen Stadt“ und der Fühlinger 
See mit Grünflächen. 
 
Flächentyp B - Charakterschutz: der städtebauliche oder kulturlandschaftliche Charakter der 
Elemente / Flächen ist zu erhalten. Neubauten oder Flächenumwidmungen sind nur zulässig, 
wenn sie das Gesamterscheinungsbild nicht verändern oder zusätzlich belasten. Belegt sind 
damit die traditionell historische Kulturlandschaft sowie die zu erhaltenden Ortskerne. Die 
Schutzausweisung deckt sich mit der Ausdehnung der Elemente. 
 
Flächentyp C - starker Wirkungsschutz / archäologische Erwartungszonen: Um die 
prägende Wirkung der historischen Hofanlagen und der von Kulturgütern geprägten 
Ortsränder zu erhalten, ist in dieser Schutzzone jegliche Bebauung oder Anlage von neuen 
Straßen zu vermeiden. Weiterhin werden die archäologischen Erwartungszonen zum Schutz 
vor baulichen Eingriffen belegt. Die Größe der Schutzzonen beträgt in der Regel 200 m, in 
Ausnahmefällen 400 m um die Schutzobjekte bzw. entspricht den archäologischen 
Erwartungszonen. 
 
Flächentyp D - schwacher Wirkungsschutz: für die historischen Ortskerne werden zusätzlich 
zu den vorgenannten Schutzzonen in einem Umkreis von 200 m, für historische Hofanlagen 
in einem Umkreis von 400 m Bebauungsbeschränkungen vorgeschlagen. Die Bauhöhe wird 
dabei für jede Schutzzone individuell genannt, eine gewerbliche oder industrielle Nutzung 
soll in der Schutzzone ausgeschlossen werden. 
 
Allgemeine Planungsempfehlungen 
○ Beachtung aller definierten Schutzziele und Schutzzonen. 
○ Reduzierung der Inanspruchnahme von Freiflächen für nicht-landwirtschaftliche 
Nutzungen. 
○ Verminderung der Lärm -, Erschütterungs - und Luftschadstoffbelastung  
insbesondere durch Verkehrsvermeidung und -bündelung. 
○ Angemessene Pflege und Schutz der Denkmäler und des 
Kulturgüterbestandes, u. a. durch ausreichende Berücksichtigung in der 
Umweltprüfung in Planungsverfahren. 
Umsetzung: Die Vorbereitung zur Umsetzung bzw. Berücksichtigung ist durch die 
Flächendarstellung für Freiflächen  und die neuen Wohnbauflächen gegeben. Die weitere 
Konkretisierung erfolgt im Zuge von verbindlichen Bauleitplan -Verfahren oder 
Planfeststellungs-Verfahren einschließlich Ausgleichsmaßnahmen sowie bei der Umsetzung 
des Landschaftsplanes.

101 
7.5 Boden 
 Einleitung 
Unversiegelte Böden haben einen großen Wert für den Naturhaushalt, als landwirtschaftliche 
Produktionsstätte sowie als Lebensraum für Pflanzen und Tiere und Kleinstlebewesen. 
Schutz und Erhalt des Bodens ist ein wichtiges Ziel des Naturschutzes.     
 Datengrundlage 
○ Geologischer Dienst Nordrhein - Westfalen Digitale Bodenkarte (November 
2002) und Digitale Karte der schutzwürdigen Böden in NRW (November 2004) 
1:50.000  
○ Geologischer Dienst Nordrhein - Westfalen: Digitale Geologische Karte NRW 
1:100.000 
○ Stadt Köln, Stadt Hürth, Stadt Frechen, Stadt Pulheim: Kartierung der 
Biotoptypen (Biotopkarte) 
 Methodik 
Unter Verwendung eines Geografischen Informationssystems (GIS) wurden diejenigen 
Bereiche, die in der Biotopkarte als Siedlungs-, Verkehrs-, Abgrabungs- und 
Gewässerflächen erfasst sind und / oder in der Geologischen Karte als künstliche 
Auffüllungen ausgewiesen sind, aus der Bodenkarte herausgeschnitten und nicht weiter 
betrachtet.  
 
Für die verbliebenen Bodenbereiche wurde die vom Geologischen Dienst Nordrhein - 
Westfalen zur Bodenkarte vorgenommene Bewertung der Schutzwürdigkeit von Böden 
entsprechend angewendet, die in aufsteigender Reihenfolge zwischen weniger 
schutzwürdigen, schutzwürdigen, sehr schutzwürdigen und besonders schutzwürdigen 
Böden unterscheidet. 
 Beschreibung / Bestandsanalyse 
Das Fortschreibungsgebiet ist im Wesentlichen durch Braunerden und Parabraunerden 
geprägt. Im Bereich der Niederterrasse, die einen großen Teil des Fortschreibungsgebietes 
ausmacht, überwiegen Braunerden und Parabraunerden aus Hochflutsanden und -lehmen. 
Diese Böden sind teilweise von Gleyböden und vereinzelt Moorböden durchzogen, die sich 
im Bereich von Bachläufen und Rinnen ausgebildet haben. 
Im Gebiet des Altwasserarmes des Rheines Worringer Bruch sowie im Bereich des 
Stommelerbusches sind außerdem großflächig Gleyböden und in kleineren Bereichen 
Moorböden vorhanden. Auf Ablagerungen aus Flugsanden haben sich darüber hinaus 
stellenweise vergleyte trockene Braunerden ausgebildet. In Rheinnähe sowie zwischen 
Rhein und Worringer Bruch finden sich darüber hinaus Auenböden. 
 
Ein Teil des Fortschreibungsgebietes wird durch die Mittelterrasse geprägt. 
Ausgangssubstrat für die Bodenbildungen bilden hier im Wesentlichen die äolischen 
Lössablagerungen der letzten Kaltzeiten. Dominierende Bodentypen im Bereich dieser 
Mittelterrasse sind die Parabraunerden. Diese Böden sind des Öfteren durch Kolluvien 
(Erosionsböden in Trockenrinnen oder Unterhängen) durchzogen. Relativ selten sind 
innerhalb der Mittelterrasse Rendzinen und stark erodierte Parabraunerden anzutreffen, die 
dadurch gekennzeichnet sind, dass der humose Oberboden ohne Verwitterungshorizont 
bzw. nahezu ohne Verwitterungshorizont auf dem Ausgangsgestein (hier Löss) liegt. Die 
Parabraunerden, Kolluvien und auch die Rendzinen im Bereich Mittelterrasse sind zumeist 
durch sehr hohe Ertragsfähigkeiten gekennzeichnet.

102 
Vereinzelt im Übergangsbereich zwischen Mittelterrasse und Niederterrasse liegen auch z. 
T. pseudovergleyte Braunerden aus Sand und Kies der Mittelterrasse vor, die durch 
geringere Ertragsfähigkeiten und Dürreempfindlichkeit gekennzeichnet sind. 
 
Der Geologische Dienst Nordrhein-Westfalen (GD NRW) hat auf der Grundlage der digitalen 
Bodenkarte 1:50.000 eine Karte schutzwürdiger Böden erarbeitet. In ihr werden Böden 
dargestellt, die durch eine besonders hohe Erfüllung der nachfolgend genannten Boden(teil-
)funktionen nach Bundesbodenschutzgesetz (BBodSchG) gekennzeichnet sind: 
 
○ Archiv der Natur- und Kulturgeschichte 
○ Lebensraumfunktion: Teilfunktion: hohes Biotopentwicklungspotenzial (Extrem-
standorte) 
○ Lebensraumfunktion: Teilfunktion: hohe natürliche Bodenfruchtbarkeit / 
Regelungs- und Pufferfunktion 
 
Neben der Einstufung der Böden im Hinblick auf die oben genannten Bodenfunktionen wird 
zusätzlich der Grad der Schutzwürdigkeit zugeordnet. Hier wird unterschieden zwischen 
schutzwürdigen, sehr schutzwürdigen und besonders schutzwürdigen Böden. Darüber 
hinaus wird dargestellt, ob ein Boden im Sinne aller betrachteten Bodenfunktionen / Kriterien 
weniger schutzwürdig ist. 
 
Innerhalb des Fortschreibungsgebietes können folgende Formen schutzwürdiger Böden 
unterscheiden werden: 
 
1.)  Böden mit hoher bis sehr hoher natürlicher Bodenfruchtbarkeit 
2.)  Böden mit hohem Biotopentwicklungspotential (Extremstandorte) 
 
 1.)  Böden mit hoher bis sehr hoher natürlicher Bodenfruchtbarkeit 
Im Bereich der Niederterrasse zählen zu dieser Kategorie die Parabraunerden L 2 (sehr 
schutzwürdig) und L 4 (schutzwürdig) sowie der Auenboden A 3 (besonders schutzwürdig) 
und an einigen wenigen Stellen die Braunerden B 51 und B 3 sowie der Kolluviumboden K 4 
(alle schutzwürdig).  
 
In den Teilbereichen des Fortschreibungsgebietes, die zur Mittelterrasse zählen, ist Löss das 
wesentliche Ausgangssubstrat für die Bodenentwicklung. Die hier vorwiegend 
anzutreffenden Parabraunerden (L 31, L 32 und L 34) sind aufgrund dieses 
Ausgangssubstrates als besonders ertragsfähige Standorte (Bodenwertzahlen von über 90) 
und somit als besonders schutzwürdig anzusprechen. Hiervon abweichend ist die 
Parabraunerde des Typs L 35, die sich nur in geringen Anteilen innerhalb des 
Fortschreibungsgebietes auf der Mittelterrasse entwickelt hat, „lediglich“ als schutzwürdiger 
Boden dargestellt. Als weitere Böden mit hoher natürlicher Bodenfruchtbarkeit im Bereich der 
Mittelterrasse sind die Rendzinen (R 3) sowie die Kolluvien des Typs K 3 (beide Bodentypen 
sind besonders schutzwürdig) anzusprechen 
 
Grundsätzlich sind alle Hochertragsböden -unabhängig von ihrer Einstufung - als 
Tabuflächen für eine Siedlungsentwicklung anzusehen, da sie die Teilfunktion natürliche 
Bodenfruchtbarkeit in besonderem Maße erfüllen. Die Lössböden der Mittelterrasse sollten 
vor dem Hintergrund ihrer herausragenden Bedeutung für die Landwirtschaft und der 
beschriebenen großflächigen Verknappung dieser Flächen vorrangig mit dem Ziel des 
Erhaltes der landwirtschaftlichen Nutzung dargestellt werden. Da jedoch der weitaus größte 
Teil des Fortschreibungsgebietes durch Hochertragsböden gekennzeichnet ist, wäre bei 
einer vollständigen Berücksichtigung dieses Kriteriums eine Siedlungsentwicklung auf bisher 
unbebauten Flächen gar nicht möglich. Trotzdem muss bei Planungen im Bereich der 
Hochertragsböden das im Baugesetzbuch und im Landesbodenschutzgesetz verankerte

103 
Prinzip des Nachweises der Notwendigkeit der vorgesehenen Nutzung an einem bestimmten 
Standort bzw. der Nichtrealisierbarkeit an anderen, bereits durch Siedlungsentwicklung 
gekennzeichneten Bereichen besonders beherzigt werden.  
 
In den Fällen, in denen die Beanspruchung von Hochertragsböden für Siedlungszwecke in 
geeigneter und nachvollziehbarer Form begründbar ist, muss darüber hinaus überprüft 
werden, ob diese Siedlungsnutzung nicht auf einen in der Nähe gelegenen Standtort, der 
durch Böden mit einer geringeren Schutzwürdigkeitsstufe gekennzeichnet ist, verlagert 
werden kann. So wäre z. B. im Falle eines besonders schützenswerten Bodens zu prüfen, ob 
nicht an seiner Stelle ein sehr schutzwürdiger oder schutzwürdiger bzw. im günstigsten Fall 
sogar ein weniger schutzwürdiger Boden in Frage kommt. Im Falle von Alternativen sollte 
immer auf den Boden mit der geringsten Schutzwürdigkeitsstufe zurückgegriffen werden. 
 
 2.)  Böden mit hohem Biotopentwicklungspotential (Extremstandorte) 
 
 Grundwasser- und Auenböden 
Innerhalb der Kategorie Grundwasserböden werden im Fortschreibungsgebiet nur die Gley- 
und Auengleyböden (Bodentyp G 31) im Worringer Bruch als sehr schutzwürdige Böden 
angesprochen. Aufgrund der Tatsache, dass innerhalb des hier vorliegenden Altarmes des 
Rheines das Grundwasser zeitweise bis an die Oberfläche heranreicht, sind diese Böden als 
Extremstandort anzusehen. Insofern sind diese Böden als Tabuzonen für eine 
Siedlungsentwicklung einzustufen. Die sonstigen im Fortschreibungsgebiet aufgezeigten 
Gleyböden haben in dieser Maßstabsebene keine Zuweisung als schützwürdige Böden 
erhalten. 
 
Auenböden mit rezenter Überflutung können gemäß GD NRW regional auch den 
schutzwürdigen Grundwasserböden zugeordnet werden. Die im Fortschreibungsgebiet 
vorhandenen Auenböden entlang des Rheines sowie zwischen Rhein und Worringer Bruch 
(A 3, A 7 und A 8) werden jedoch vom GD NRW vermutlich aufgrund der starken 
Überprägung und teilweisen Ausdeichung in dieser Maßstabsebene als nicht schutzwürdig 
im Sinne des Biotopentwicklungspotentiales eingestuft. 
 Moorböden 
Vom GD NRW in der Karte der schutzwürdigen Böden als Moorböden dargestellte Bereiche 
sind innerhalb des Fortschreibungsgebietes im Worringer Bruch und kleinflächig am Ostrand 
des Chorbusches vorhanden. Hierbei handelt es sich um Niedermoorböden aus 
Niedermoortorf (Bodentyp Hn 1). Entstanden sind diese Böden im Bereich von 
Altwasserarmen des Rheines sowie in Bachläufen und Rinnen. Als Extremstandorte 
(Biotopentwicklungspotential), die als sehr schutzwürdig angesprochen werden und 
gleichzeitig auch sehr selten sind, sind diese Böden als Tabuzonen für eine 
Siedlungsentwicklung einzustufen. 
 
 Staunässeböden 
Innerhalb des Fortschreibungsgebietes treten Staunässeböden lediglich im Stadtgebiet von 
Frechen auf der Ville westlich der Ortsteile Königsdorf bis Buschbell auf. In diesem Bereich 
sind sie allerdings großflächig anzutreffen. Der GD NRW weist diese Staunässeböden nicht 
vollständig als schutzwürdig aus. Allerdings wurde der größte Teil des als S 32 kartierten 
Bodentyps seitens des GD NRW als sehr schutzwürdig klassifiziert. Aufgrund Ihrer 
Ausprägung als Extremstandort (Biotopentwicklungspotential) sind diese Böden als 
Tabuzonen für eine Siedlungsentwicklung einzustufen.

104 
 Trockene Sand- und Schuttböden 
Als Trockenstandorte können die B 8 - Böden eingestuft werden, die innerhalb des 
Fortschreibungsgebietes als stellenweise vergleyte Braunerden auf Flugsandablagerungen 
der Niederterrasse entstanden sind. Aufgrund ihres sandigen Ausgangssubstrates und der 
damit einhergehenden Trockenheit und Nährstoffarmut besitzen sie ein hohes 
Biotopentwicklungspotential und werden als schutzwürdig klassifiziert. Da sie im 
Fortschreibungsgebiet einen gewissen Seltenheitswert aufweisen, werden diese Böden als 
Tabubereich für eine Siedlungsentwicklung eingestuft. 
 
Der zweite im Fortschreibungsgebiet als nährstoffarmer Trockenstandort anzusprechende 
Bodentyp ist der B 71 - Boden. Hierbei handelt es sich um zum Teil schwach 
pseudovergleyte, stellenweise podsolige Braunerden, die auf Terrassensand und -kies 
entstanden sind. Aufgrund ihres Ausgangsmaterials als trockene und prinzipiell 
nährstoffarme Standorte besitzen sie ein hohes Biotopentwicklungspotential und wurden als 
schutzwürdig eingestuft. Da diese Böden außerdem im Fortschreibungsgebiet sehr selten 
sind, sind sie als Tabuflächen für eine Siedlungsentwicklung  eingestuft worden. 
 
Wie bereits oben dargestellt, haben diverse Böden, die zu den Kategorien Grundwasser- und 
Auenböden, Staunässeböden sowie Moorböden zählen, auf der Maßstabsebene der 
vorliegenden Analyse keine Schutzwürdigkeitszuweisung erhalten. Das schließt aber nicht 
aus, dass im konkreten Planungsfall auf der Grundlage von genaueren großmaßstäblichen 
Daten auch hier schutzwürdige Böden festgestellt werden. 
 Bewertung 
Während die Böden mit einem hohem Biotopentwicklungspotential (Grundwasserböden, 
Moorböden, Staunässeböden, Trockene Sand- oder Schuttböden) als Tabuzonen zu 
verstehen sind, sind die aufgeführten Hochertragsböden nicht als absolute Tabuzonen 
aufzufassen, jedoch als Restriktionsflächen anzusehen, die nur unter bestimmten 
Voraussetzungen und bei Einhaltung verschiedener bodenschutzrechtlicher Auflagen für 
eine Siedlungsentwicklung verwendet werden können. 
Planungsempfehlungen und -anforderungen 
Nachfolgend sind die Planungsempfehlungen und -anforderungen für die oben 
beschriebenen Bodenbereiche dargestellt. Generell gilt in diesen Bereichen, dass bei einer 
Bepflanzung im Rahmen von Kompensationsmaßnahmen unbedingt die entsprechenden 
bodenkundlichen Standortvoraussetzungen zu berücksichtigen sind. 
○ Grundwasserböden / Gleyböden im Worringer Bruch  Hier darf keine weitere 
Versiegelung oder sonstige Überprägung erfolgen. 
○ Moorböden  Hier darf keine weitere Versiegelung oder sonstige Überprägung 
erfolgen. So weit sie nicht bereits jetzt durch standortgerechte ökologisch 
hochwertige Vegetation gekennzeichnet sind, sollten diese Flächen für 
Ausgleichsmaßnahmen herangezogen werden. 
○ Staunässeböden Hier darf keine weitere Versiegelung oder sonstige 
Überprägung erfolgen. So weit sie nicht bereits jetzt durch standortgerechte 
ökologisch hochwertige Vegetation gekennzeichnet sind, sollten diese Flächen 
für Ausgleichsmaßnahmen herangezogen werden. 
○ Trockene Böden / Braunerden  B 71 und B  8  Hier darf keine weitere 
Versiegelung oder sonstige Überprägung erfolgen.  Nach Möglichkeit sollten 
diese Flächen schwerpunktmäßig für Ausgleichsmaßnahmen  herangezogen 
werden. 
○ Hochertragsböden Diese Flächen sollten nur unter bestimmten 
Voraussetzungen und bei Einhaltung verschiedener bodenschutzrechtlicher 
Auflagen für eine Siedlungsentwicklung verwendet werden.

105 
 
Dazu zählen: 
- Besonders schutzwürdige Hochertragsböden  / Parabraunerden und Kolluvien der 
Mittelterrasse und teilweise der Ville sowie Auenboden A 3 im Bereich der Niederterrasse. 
 
Hier sollte von weiteren Versiegelungen oder sonstigen Überprägungen abgesehen werden. 
Die Flächen sollten weiterhin vorrangig als landwirtschaftliche Flächen genutzt werden. 
Siedlungsnutzungen sind nach Möglichkeit zu vermeiden.  
Ggf. geplante Ausgleichsmaßnahmen auf diesen Böden sind vorrangig als 
strukturergänzende ökologische Aufwertungselemente in die landwirtschaftlich genutzten 
Bereiche einzubinden. Großflächige Ausgleichmaßnahmen sollten vermieden werden. 
 
- Schutzwürdige und sehr schutzwürdige Hochertragsböden 
Hochertragsböden / Parabraunerden und vereinzelt  Braunerden der Niederterrasse und 
teilweise der Ville. 
 
Diese Flächen sollten nur in einem geringen Umfang für eine Siedlungsentwicklung 
verwendet werden.  
Vorrangig sollten diese Böden zur Schaffung von Vernetzungskorridoren freigehalten 
werden. Sofern hierauf Ausgleichsmaßnahmen umgesetzt werden sollen, sind diese so 
auszugestalten, dass eine landwirtschaftliche Nutzung weiterhin existieren kann. 
 
Unabhängig davon, ob es sich um schutzwürdige, sehr schutzwürdige oder besonderes 
schutzwürdige Hochertragsböden handelt, bedürfen in diesen Bereichen alle Umnutzungen 
zu Siedlungszwecken, eines plausiblen Nac hweises im Sinne des Bau - und 
Bodenschutzrechtes, dass der Bedarf für die beabsichtige Nutzung besteht und nicht an 
anderer Stelle auf „Recyclingflächen“ bewerkstelligt werden kann. Des Weiteren ist im Falle 
eines nachgewiesenen Siedlungsbedarfes zu prüfen , ob nicht im Umfeld weniger 
schutzwürdige Böden vorkommen, die aufgrund Ihrer räumlichen Lage eine ähnlich gute 
Eignung für die geplante Nutzung haben.  
 
 
Umsetzung: erfolgt durch die Berücksichtigung bei den Darstellungen für die Freiflächen.

106 
7.6 Klima 
 Einleitung 
Die Kölner Bucht liegt im Südwesten Nordrhein  - Westfalens und bildet den natürlichen 
südlichen Abschluss des Niederrheinischen Tieflands und den Übergang in das rheinische 
Schiefergebirge. Umgeben wird die Kölner Bucht auf der linken Rheinseite vom Hohen Venn 
und der Eifel sowie rechtsrheinisch vom Bergischen Land. 
Das Witterungsgeschehen wird im Wesentlichen durch atlantische Luftmassen bestimmt. 
Großklimatisch betrachtet handelt es sich um ein leicht kontinental beeinflusstes, 
ozeanisches Klima mit geringen Jahrestemperaturschwankungen zwischen milden Wintern 
und gemäßigten Sommern. Die Kölner Bucht zählt zu den wärmsten Regionen 
Deutschlands. Während die Sommer am Oberrhein noch etwas wärmer sind, sind die Winter 
so mild, dass Schneefälle, die über mehrere Tage liegen bleiben, als Ausnahme gelten 
können. Durch Steigungsregen der umgebenden Höhenzüge ist das Klima außerdem relativ 
feucht. In Kombination mit den wertvollen Lößböden machen diese Faktoren die Kölner 
Bucht zu einer der fruchtbarsten Regionen Deutschlands1. 
 Datengrundlage 
○ Thermalscanneraufnahmen vom 30.06.93 und 01.07.93  
○ Klimatologische Untersuchungen, GH Universität Essen, Prof. Dr. Kuttler, 
Februar 1997 
○ Klimaanalyse Köln, Büro für Umweltmeteorologie, Mai 1995 
○ Klimafunktionskarte, Umwelt- und Verbraucherschutzamt der Stadt Köln, 1997 
○ Kaltluftabflussmodell KALM, Ingenieurbüro Lohmeyer, Juli 1998 
○ Umweltleitplan Hürth, 1999 
 
 Methodik 
Anhand der für Köln vorhandenen Klimafunktionskarten bzw. anhand von Ortskenntnissen 
bezüglich der Flächennutzung wurden Klimafunktionen für den 
Fortschreibungsraumdefiniert. Diese Grundlagen wurden mit Erkenntnissen aus diversen 
Klimauntersuchungen für die Kölner Bucht ergänzt. 
 Bestandsanalyse 
Das Fortschreibungsgebiet besteht aus klimatologischer Sicht einerseits aus großen 
Freiräumen mit relativ ungestörten Klimaelementen, aus zusammenhängenden 
Waldbeständen (Wasserwerkswäldchen, Worringer Bruch, Chorbusch und Orrer Wald), und 
andererseits aus besiedelten Bereichen mit wesentlichen Veränderungen der Klimaelemente 
und besiedelten Bereichen mit stark gestörten Veränderungen. Hierzu zählen die Kölner 
Stadtteile Chorweiler, Lindweiler, Lövenich, Junkersdorf / Weiden. Von den Industrie- und 
Gewerbegebieten sind Gebiete in Köln Langel, Worringen und Marsdorf zu nennen. Als 
Gewässerklimatope liegen im Fortschreibungsgebiet der Rhein, der Fühlinger See, die 
Baggerseen um Pulheim am Stöckheimer Hof (Pulheimer See), Esch und Auweiler.  
Das Fortschreibungsgebiet ist durch zahlreiche Verkehrswege (A 57, A 4, A 1, L 183, B 9, 
B 264, B 265, B 55 und die Bahnlinien Köln / Düsseldorf, Aachen / Köln, Köln / Bonn, die 
Nord - Süd - Kohlenbahn) zerschnitten. 
 Temperaturen 
                                                 
1 aus: Wikipedia, der freien Enzyklopädie

107 
Kleinräumig schwanken die Temperaturen bei bestimmten Wetterlagen im 
Fortschreibungsgebiet aufgrund der unterschiedlichen standörtlichen Gegebenheiten und 
Oberflächenstrukturen. Im Siedlungsbereich ist die mittlere Jahrestemperatur höher als im 
ländlichen Umfeld, das Waldklima ist gleichmäßiger als das Klima der Grünlandflächen oder 
sonstige Offenlandbereiche. Der Jahresgang der Temperatur ist durch ein Maximum des 
Monatsmittels im Juli, ein Minimum im Januar gekennzeichnet. Gegenüber den 
beschriebenen, für das unbeeinflusste Freiland geltenden Klimaelementen ist in den 
Siedlungsbereichen mit dem Auftreten stadtklimatischer Besonderheiten zu rechnen 
(stärkere Erwärmung, geringere Luftfeuchtigkeit, reduzierte Windgeschwindigkeiten und eine 
erhöhte Luftverschmutzung). 
 Niederschlag 
Die Niederschlagsverteilung ist im langjährigen Mittel durch einen Jahresgang mit einem 
Maximum in den Sommermonaten gekennzeichnet, wenn durch stärkere Einstrahlung 
vermehrt Schauer und Gewitter auftreten.  
 Windrichtung 
Die Windrichtungsverteilung ist in den Naturräumen unterschiedlich. Während die 
Windrichtungen in der Kölner Bucht durch die Rheintalmorphologie in der Form modifiziert 
werden, dass hier südöstliche Winde und als sekundäres Maximum westliche bis 
nordwestliche Winde dominieren, herrschen auf dem Villerücken westliche, südwestliche und 
nordwestliche Winde vor. Die Windrichtungsverteilung entspricht damit auf dem Villerücken 
annähernd der für Nordwestdeutschland allgemein typischen. Ost- und Nordostwinde sind im 
Fortschreibungsgebiet relativ selten. 
 
Bei niedrigen Windgeschwindigkeiten sind die Einflüsse des Geländes und der Bebauung 
auf das bodennahe Windfeld besonders stark ausgeprägt. Da niedrige 
Windgeschwindigkeiten häufig mit Wetterlagen verbunden sind, die zu lufthygienischen 
Belastungen führen, ist die Kenntnis der Windrichtungsverteilung bei Schwachwind von 
erheblicher Bedeutung. Der Schwachwindanteil schwankt zwischen 15 % in Höhenlagen und 
40 % in windgeschützten Lagen des Rheintals. Als typischer Mittelwert für die 
Rheinniederungen in bebauter Umgebung sind etwa 30 -  35 % anzunehmen. Betrachtet 
man die Windrichtungsverteilung bei Schwachwindwetterlagen (Geschwin¬dig¬keitsbereich 
0 bis < 2 m/s), so sind im Einflussbereich des Rheintalwindes die südöstlichen 
Windrichtungen überdurchschnittlich häufig vertreten (MURL 1992). 
 Ventilationswirksame Flächen und Luftleitbahnen 
 Lokale Windsysteme 
Freiflächen, insbesondere Wiesen und Ackerflächen, produzieren nachts Kaltluft, die 
aufgrund der geringen Oberflächenrauhigkeit schon bei Flächengrößen von weniger als 
50 ha bzw. ab Hangneigungen von ca. 3 % hangabwärts abfließen kann. Auch auf 
bewaldeten Hängen wurden Kaltluftabflüsse oberhalb des Kronenniveaus schon bei 
Hangneigungen von 5 - 10 % nachgewiesen (Bangert 1996). Generell können solche 
Kaltluftabflüsse bei austauscharmen, bioklimatisch belastenden Wetterlagen zu einer 
Belüftung von Siedlungsbereichen beitragen. 
 
Anhand eines Kaltluftabflussmodells lässt sich die Verlagerung des Kaltluftstromes bei 
autochtonen, nahezu windstillen, Wetterlagen simulieren. Diese Simulation kommt zu dem 
Ergebnis, dass der Einfluss der Ville in den Teilraum eine große Rolle spielt. Bedingt durch 
den Höhenunterschied fließt die Kaltluft von den Höhenlagen der Ville nordostwärts Richtung 
Rheintal. Auf den ausgedehnten Ackerflächen im Fortschreibungsgebiet findet bei 
Schwachwindwetterlagen der Kalt- und Frischlufttransport statt. Hier treten sehr geringe

108 
Windströmungsveränderungen auf. Damit verbunden ist eine intensive nächtliche 
Kaltluftproduktion. Die Frischluftproduktion wird in unmittelbarer Nähe zur Autobahn oder 
stark befahrenen Straßen durch Kraftfahrzeuge bedingte Emissionen beeinflusst. 
 
Die Kaltluftbildung auf der Ville bei Strahlungswetterlagen und ihr Abfließen über die 
siedlungsfreien Hänge ist ein wichtiger Einflussfaktor. Infolge einer dichten Hangbebauung 
werden diese geländeklimatischen Erscheinungen immer weniger wirksam.  
Der Kaltluftabfluss vom Villehang sorgt für einen Zufluss sauberer und sauerstoffreicher Luft, 
er führt jedoch auch zu einem ins Rheintal gerichteten Transport der industriellen 
Emissionen. Aus diesem Grund, und wegen der auf der Ville häufig vorherrschenden 
Westwindwetterlagen, sind der Villeosthang und die Villehochfläche grundsätzlich als 
Standort emittierender Industrie wenig geeignet.  
 
Die abfließende Kaltluft kann sich in Tal- oder Muldenlagen sammeln oder an Hindernissen 
stauen. Hier bilden sich dann nachts deutlich kühlere Bereiche (Kaltluftseen) mit gleichzeitig 
vermehrter Nebel-, Tau- und Reifbildung. Auch die Anzahl der Frost- und Eistage kann 
dadurch erhöht sein. Bioklimatisch sind solche Gebiete daher als Wohnsiedlungsbereiche 
ungünstig zu beurteilen. Weitere Probleme können entstehen, wenn in solche 
Kaltluftsammelgebiete zusätzlich Emissionen, beispielsweise durch Straßenverkehr 
eingeleitet werden. Durch die schlechten Austauscheigenschaften werden die 
Schadstoffkonzentrationen hier kaum verdünnt. Daher sind solche Bereiche so weit wie 
möglich von Emittenten freizuhalten.  
 
Die auf den Hochflächen gebildete und bevorzugt in den Tälern in Richtung Rheinebene 
abfließende Kaltluft lässt die Hochfläche selber und den Villehang relativ häufig nebelfrei, 
führt in der Ebene jedoch zu verstärkter Nebelbildung. 
 Regionaler Bergwind 
In der zweiten Nachthälfte stellt sich bei austauscharmen Inversionswetterlagen regional 
eine wesentlich kräftiger ausgeprägte rheinparallele Kaltluftströmung aus dem Siebengebirge 
ein, die im weiteren Verlauf des Rheintals in Richtung Nordnordwest verfrachtet wird. Dieser 
so genannte „Rheintalwind“ hat eine Mächtigkeit von bis zu 100 Metern und überlagert die 
lokalen Windsysteme. Im Fortschreibungsgebiet wirkt sich dieses regionale Windsystem 
dahin gehend aus, dass sich in der fortgeschrittenen Nacht die Windrichtung von Südwest 
auf Südsüdwest bis Süd dreht. Der mehrere Dekameter mächtige Kaltluftstrom durchströmt 
bodennah die Siedlungsbereiche und stellt ein effizientes Belüftungssystem dar. 
 
Das Vertikalprofil des „Rheintalwindes“ zeigt eine deutlich ausgeprägte, 100 m mächtige 
Bodeninversion mit einem vertikalen Temperaturgradienten von über 4 K / 100 m. Das 
bedeutet, dass an klaren windstillen Nächten sich die bodennahe Luftschicht von dem durch 
Ausstrahlung abgekühlten Untergrund aus abkühlt. Durch die große vertikale Stabilität der 
Temperaturschichtung wird eine Sperrschicht gebildet, die für sämtliche Austausch- und 
Durchmischungsvorgänge eine nahezu undurchdringliche Grenzfläche bildet. Dadurch wird 
das bodennahe Windfeld von der übergeordneten Strömung abgekoppelt. Innerhalb dieser 
Schicht herrschen   gegenüber der freien Atmosphäre   Windgeschwindigkeiten von weniger 
als 5 m / s vor, die zum Boden hin fast bis zur Windstille abnehmen. In austauscharmen 
Winternächten tritt der Rheintalwind ebenfalls auf, ist allerdings weniger deutlich ausgeprägt.  
 Luftaustausch - Potentielle Luftleitbahnen 
Um in thermisch und immissionsklimatisch überprägten Siedlungsbereichen eine möglichst 
optimale Frischluftzufuhr zum Siedlungskern zu gewährleisten, ist ein System untereinander 
vernetzter, vom Freiland radial auf das Stadtzentrum gerichteter Luftleitbahnen als optimal 
anzusehen. 
 
Stadtklimarelevante Luftleitbahnen werden als zum Stadtkern oder zu dicht bebauten

109 
Stadtteilen ausgerichtete Schneisen bzw. Freiflächen definiert, die aufgrund von niedriger 
Oberflächenrauhigkeit einen geringen Strömungswiderstand aufweisen und deshalb bei 
entsprechender Anströmungsrichtung den Transport von unbelasteten Luftmassen aus dem 
Umland in die Siedlungsbereiche nicht beeinträchtigen. Sie tragen insofern durch Förderung 
des horizontalen Luftaustausches und zur Belüftung der Siedlungsbereiche bei.  
 
Luftleitbahnen sind auch dann von Bedeutung, wenn sie nicht in der Hauptwindrichtung 
sondern in solchen Anströmrichtungen liegen, die häufig mit austauschschwachen 
Wetterlagen verbunden sind, da dann eine Belüftung besonders notwendig ist.  
 
Weiterhin ist zu berücksichtigen, dass Luftleitbahnen im Einflussbereich stark befahrener 
Straßen mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als 5.000 Kfz / Tag als belastet eingestuft 
werden müssen. Luftverunreinigungen durch den Kraftfahrzeugverkehr sind auch deshalb 
besonders problematisch, weil sie im Gegensatz zu anderen Schadstoffquellen in niedriger 
Höhe, d. h. direkt im Atembereich des Menschen freigesetzt werden. Die herangeführte Luft 
wird dadurch bereits bodennah lufthygienisch vorbelastet.  
 
In Anlehnung an eine Methode zur Bestimmung stadtklimarelevanter Luftleitbahnen (vgl. 
Mayer, Beckröge, Matzarakis, 1994) können vereinfacht folgende Kriterien für die 
Funktionsfähigkeit von Luftleitbahnen formuliert werden: 
 
○ Geringe Oberflächenrauhigkeit 
(d. h. Wiese, Acker, Gleisanlagen, nur niedrige Vegetation). 
○ Länge in einer Richtung mindestens 1000 m.  
○ Breite mindestens 50 m. 
○ Möglichst glatte Ränder, das heißt keine großen Bebauungs - und / oder 
Bewuchsvorsprünge. 
○ Breite eingelagerter Hindernisse nicht mehr als 10 % der Breite der Luftleitbahn. 
○ Höhe eingelagerter Hindernisse unter 10 m. 
○ Keine breiten Hindernisse quer zur Luftleitbahn. 
○ Bei mehreren einzelnen Hindernissen sollte der Abstand zwischen zwei 
aufeinanderfolgenden Hindernissen für Gebäude mindestens das Zehnfache, 
für Bäume das Fünffache der Höhe betragen. 
 
Inwiefern die allein auf der Grundlage der Realnutzungsstruktur abgeleiteten potentiellen 
Luftleitbahnen auch tatsächlich klimatisch wirksam werden, sollte ggf. im Einzelfall im 
Rahmen der Bebauungsplanung durch ergänzende Untersuchungen und Messungen (wie 
bspw. Temperaturmessfahrten, Windmessungen oder Fesselballsondierungen) überprüft 
werden. 
 Bewertung 
Die Bereiche des Freilandklimatops haben aufgrund ihrer hohen Kaltluftproduktion einen 
besonderen lokalklimatischen Wert. Sie sind damit klimatische Vorranggebiete, durch die 
das Klima der Ortsteile im Zusammenhang mit lokalen Flurwindsystemen positiv beeinflusst 
wird (Ausgleich der bioklimatischen Belastungen). Sie sollten in ihrer Ausdehnung und mit 
ihrer Klimafunktion erhalten bleiben, da sie in direktem Kontakt zu klimatisch belasteten 
Siedlungsräumen liegen. Zuzulassen wäre lediglich eine maßvolle Nutzung, durch die keine 
gravierende Reduzierung der Kaltluftentstehung und keine Verschlechterung der Situation 
des Kleinklimas hervorgerufen würde (z. B. als Ausgleichsflächen mit offener Bepflanzung 
und bevorzugt Wiesenflächen).  
Es ist jedoch zu vermeiden, ein Städtebauprojekt in der Größenordnung von Chorweiler mit 
einem ausgeprägten Wärmeinseleffekt oder komplett neue Stadtgebiete (z. B. Kreuzfeld) in 
diesem Bereich zu realisieren.

110 
 
Die Hanglagen der Ville sind von einer weiteren Bebauung frei zu halten, da dort ein 
intensiver Kalt- und Frischlufttransport stattfindet, der in der gesamten Region zu einer 
abkühlenden Wirkung beiträgt. Dieser Tabubereich ist in der Klimafunktionskarte als Tal- 
bzw. Hangabwindsystem gekennzeichnet. 
 
Um die Kaltluftzufuhr in die Ortsteile zu gewährleisten, werden die Ortsränder im Luv - 
Bereich der Hauptwindrichtung (Südwesten bis Südosten) als kleinklimatisch sensibel 
eingestuft. Diese Bereiche sind nicht als Tabuzonen zu verstehen. Eine Ortserweiterung 
sollte vielmehr besonders umsichtig und klimaverträglich geplant werden. Es ist maximal 
eine lockere Bebauung mit geringen Gebäudehöhen vorzusehen. Damit an den bisherigen 
Ortsrändern eine ausgleichende Belüftung aufrecht erhalten bleibt, ist ebenfalls eine 
Durchgrünung in Richtung des Kaltluftabflusses (Nordost) vorzusehen. 
 Planungsempfehlungen 
○ Für wirkungsvolle Ventilationsbahnen sollte zwischen den Siedlungsbereichen 
eine Breite von mindestens 100 m als Freifläche vorgesehen werden. 
○ Einschränkung der Bebauung des Villehangs, um den Kaltluftabfluss aufrecht 
zu erhalten. 
○ Klimaverträgliche Bebauung in den mit einem Klimapuffer versehenen 
Siedlungsrändern (Gebäude mit geringer Höhe, gute Durchlüftung). 
○ Siedlungsräume mit stark verdichteter Bebauung sind sanierungsbedürftig 
(durch eine Erhöhung  des Vegetationsanteils, Verringerung des 
Versiegelungsgrades, Verringerung des Emissionsaufkommens). 
○ Weitest gehender Erhalt der großräumigen Ackerflächen,  für 
Ausgleichspflanzungen sollte eher ein lockerer Gehölzbestand vorgesehen 
werden. 
 
Umsetzung: erfolgt durch die Berücksichtigung bei den Darstellungen für die Freiflächen.

111 
7.7 Gesundheitsbezogener Teil 
7.7.1 Lärm 
 Einleitung 
Lärm wird von vielen Menschen als Umweltbelastung Nummer 1 bewertet. In zahlreichen 
Studien wird ein Zusammenhang zwischen anhaltenden Lärmimmissionen und 
Gesundheitsbeeinträchtigungen beim Menschen gesehen.  
Das Fortschreibungsgebiet hat sich über die letzten 200 Jahre von einem durch dörfliche 
Kerne geprägten landwirtschaftlich genutzten Raum in einen intensiv genutzten suburbanen 
Raum gewandelt. Mit der zunehmenden Verdichtung und Urbanisierung des 
Fortschreibungsraumes sind im Zuge der Verkehrsentwicklung, der Entwicklung von 
Gewerbe, Industrie und Bergbau sowie durch eine zunehmende aktive Freizeitgestaltung 
zahlreiche lineare, punktuelle bzw. flächige Schallquellen im Raum entstanden. Damit sind 
auch nach wie vor ländlich wirkende und als naturnah empfundene Teilbereiche des 
Fortschreibungsgebietes mit Schallimmissionen belegt. 
In neu zu bauenden Wohngebieten sind die Einwohner zwar dank entsprechender Gesetze 
und Vorschriften vor hohen Lärmimmissionen zu schützen, aber viele Wohngebiete in 
Bestandssituationen sind teilweise hohen Lärmimmissionen ausgesetzt. Auch in Bereichen, 
die für eine „stille“ Naherholung genutzt werden, ist ein permanentes Hintergrundrauschen 
vorhanden. Damit ist deutlich, dass dem Lärmschutz nach wie vor eine sehr große 
Bedeutung auf allen Planungsebenen zukommt. 
 Datengrundlage 
○ Vorhandene schalltechnische Untersuchungen im Fortschreibungsgebiet. 
o Stadt Köln: Auszüge aus den Schallimmissionsplänen Verkehr Köln, 2008 
 Methodik 
Eine flächendeckende Ermittlung der Schallimmissionen im Fortschreibungsgebiet hätte 
einen sehr großen zeitlichen und finanziellen Aufwand bedeutet, der im Rahmen einer 
Flächennutzungsplanfortschreibung nicht leistbar ist. Für die Anteile des Kölner 
Stadtgebietes am Fortschreibungsgebiet wird zurzeit im Zuge der Schallminderungsplanung 
gemäß § 47 BImSchG (Bundesimmissionsschutzgesetz) eine flächendeckende 
Lärmkartierung erstellt. 
Im Zuge der Regionalplan-Änderung Köln–Esch/ Auweiler wurden die o. g. 
Schallimmissionspläne für die Bereich der Plangebiete W 607 a, b, e + f ausgewertet.  
 Beschreibung / Bestandsanalyse / Bewertung 
Lärmquellen, die in der Bauleitplanung von Relevanz sind. sind der Straßen-, Schienen- und 
Flugverkehr, Gewerbe- und Industrie sowie Sport- und Freizeiteinrichtungen. 
 
Bewertungsgrundlage für Bauleitplanungen sind bei neuen Gebietsdarstellungen die 
DIN 18005 und die TA - Lärm, beim Straßenneubau die 16. BImSchV, 
(Bundesimmissionsschutzverordnung), beim Sportlärm die 18. BImSchV sowie der 
Freizeitlärmerlass für Freizeitlärm. 
Für die neuen Wohnbauflächen in Esch/ Auweiler können hilfsweise die Orientierungswerte 
für ein Allgemeines Wohngebiet (WA) herangezogen werden von 55 dB(A) am Tag sowie 45 
dB(A) in der Nacht. 
 
 Straßenverkehrslärm  
Hauptlärmemittenten des Fortschreibungsgebietes sind die Bundesautobahnen A 1, A 4 und 
A 57. Weitere erhebliche Verkehrslärmemittenten sind die Hauptverkehrsstraßen wie die 
Bundesstraße B 9, die Neusser Landstraße, die Industriestraße, die Mercatorstraße und die 
St. - Tönnis - Straße. In diesem Zusammenhang zu erwähnen sind auch die Bundesstrassen

112 
B 9 und B 265 und die Landstraßen L 93n, L 183 und L 264. 
 
Bei der Planung von sensiblen Nutzungen wie z. B. Wohnen sollten entsprechende 
Abstände zu den vorgenannten Verkehrstrassen vorgesehen werden. Pauschal sind für die 
Autobahnen Abstände von mindestes 250 m, für Hauptverkehrsstraßen von mindestens 
150 m einzuplanen. Die Notwendigkeit von aktiven und passiven Schallschutzmaßnahmen 
ist dann im Einzelfall zu prüfen. Aktivem Schallschutz wie Lärmschutzwällen und -wänden ist 
der Vorrang vor passivem (baulichem) Lärmschutz zu geben. Wichtig sind die Wohnruhe 
auch bei geöffnetem Fenster und ein Schutz der Freiflächen (Gärten, Naherholungsflächen, 
Kleingärten). 
 
Plangebiet W 607a in Köln-Esch-Nordwest ist am Tag flächendeckend mit Lärmpegeln von > 
55 bis <= 60 dB(A) und in der Nacht mit Lärmpegeln von > 50 bis <= 55 dB(A) belastet. Nur 
in ganz kleinen Randbereichen liegen die Pegel um bis zu 5 dB höher. Damit sind hier die 
vorgenannten Orientierungswerte im überwiegenden Teil des Plangebietes Nr. 1 tags um bis 
zu 5 dB und nachts um bis zu 10 dB überschritten. In der Nacht macht sich der Einfluss der 
A 57 deutlicher bemerkbar als am Tag. 
 
Im Plangebiet W 607b in Köln-Auweiler-Nordwest liegen am Tag bis in einer Entfernung von 
ca. 75m beiderseits von Straßen Pegel von > 55 bis >= 60 dB(A), im restlichen Teil der 
geplanten Wohnbaufläche bei > 50 bis <= 55 dB(A). Im Nachtzeitraum liegen, von einem 
schmalen Streifen beiderseits der vorhandenen Straßen abgesehen, die Pegel > 45 bis < 
=50 dB(A). Damit sind, von den straßenparallelen Streifen abgesehen, im überwiegenden 
Teil des Plangebietes Nr. 2 die Orientierungswerte für ein WA tags und nachts um bis zu 5 
dB überschritten. 
 
Im Plangebiet W 607e + f in Köln-Auweiler-Ost und -Süd liegen am Tag ähnliche Lärmpegel 
vor wie im Plangebiet Nr. 2. Im Nachtzeitrum weist der überwiegende Teil Pegel von > 40 bis 
<= 45 dB(A) auf, im südöstlichsten Teil liegen um bis zu 5 dB höhere Pegel vor. 
Entsprechend ist hier in der Nacht überwiegend der Orientierungswert für ein WA 
eingehalten. 
 Schienenverkehrslärm 
Neben den Straßen müssen hinsichtlich des Verkehrslärms auch die Bahnlinien 
berücksichtigt werden, z. B. die Bahnstrecke Köln – Mönchengladbach und die Bahnstrecke 
Köln - Neuss. 
 Fluglärm 
Der Flugverkehr vom und zum Flughafen Köln - Bonn findet über dem Fortschreibungsgebiet 
in ausreichender Höhe statt, so dass hier nicht von erheblichen schalltechnischen 
Beeinträchtigungen auszugehen ist. 
 Gewerbe- und Industrielärm 
Hierunter fallen neben Produktionsgeräuschen auch das Freiflächengeschehen (z. B. Be- 
und Entladevorgänge) sowie der Anlieferverkehr. Gebiete mit solchen Emissionen sind: 
 
○ Betriebsgelände Ford in Köln - Merkenich 
○ Gewerbegebiet Feldkassel 
○ Gewerbegebiet Langel  
○ Gewerbe- und Industriegebiet nördlich Worringen 
○ Gewerbegebiet Pesch 
 
Bei der Neudarstellung von Gewerbegebieten oder dem Heranrücken von sensiblen

113 
Nutzungen wie beispielsweise Wohnen an ein bestehendes Gewerbegebiet bietet sich der 
Abstandserlass als erstes Planungsinstrument an. 
 Sport- und Freizeitlärm 
Hierunter fallen im Fortschreibungsgebiet lokale Sporteinrichtungen wie Vereinsfußballplätze 
und Tennisplätze sowie kleine Anlagen (Bolzplätze, Streetballplätze) innerhalb von 
Ortsteilen. Die entsprechende Richtlinie differenziert das Schutzbedürfnis der 
Wohnbevölkerung nach Woche und Wochenende und berücksichtigt Ruhezeiten. Daher ist 
die Planung von Sporteinrichtungen in der Nähe von Wohngebieten durch einen geeigneten 
Gutachter zu untersuchen. 
 
Einrichtungen, die Freizeitlärm emittieren sind im Fortschreibungsgebiet die Badestrände am 
Fühlinger See und am Escher See (soll wieder eröffnet werden). Bei der Planung von 
Standorten für Anlagen mit freizeitorientiertem Geschehen sind ausreichende Abstände zur 
nächsten Wohnbebauung zu berücksichtigen. 
Allgemeine Planungsempfehlung  
○ Keine Darstellung von sensiblen Nutzungen wie Wohngebiete in Bereichen mit 
Verkehrslärm über 60 dB(A) am Tag und über 50 dB(A) in der Nacht. 
○ Aktive Schallschutzmaßnahmen vor passiven Schallschutzmaßnahmen. 
○ Berücksichtigung der Abstände des Abstandserlasses als Mindestabstände 
zwischen Industrie-/ Gewerbegebieten und sensiblen Nutzungen wie Wohnen, 
Kitas, Kliniken, Schulen u. ä. 
○ Einhaltung ausreichender Abstände zwischen Sport- / Freizeiteinrichtungen und 
sensiblen Nutzungen wie Wohnen, Kindertagesstätten, Kliniken, Schulen u. ä. 
 
Umsetzung: Berücksichtigung erfolgt bei der Darstellung von neuen Wohnbau- und 
Gewerbeflächen im FNP sowie in verbindlichen Planungsverfahren (Bebauungsplan, 
Planstellung). 
 
7.7.2 Luftqualität 
 Einleitung 
Das Ziel der Luftreinhaltung wird mit den EU - Luftreinhalterichtlinien auf einen 
quellenunabhängigen gebietsbezogenen Ansatz gebracht. Das EU - Luftqualitätsrecht gibt 
bestimmte Grenzwerte verbindlich vor. Diese verschärften Grenzwerte wurden mit der 
Änderung des BImSchG und einer Novellierung der 22. BImSchV im Jahr 2002 in deutsches 
Recht umgesetzt.  
In vielen Städten werden seitdem an stark befahrenen Straßen Grenzwertüberschreitungen 
für die Luftschadstoffe Stickstoffdioxid (NO2) und Feinstäube (PM10) festgestellt. Das 
Landesamt für Natur und Verbraucherschutz (LANUV) betreibt das Luftqualitäts-
Überwachungssystem LUQS. Hierbei ermittelt das LANUV mit kontinuierlichen und 
diskontinuierlichen Messungen den Schadgasgehalt der Luft an ausgewählten stationären 
und mobilen Standorten. Die Ergebnisse der Messungen werden u.a. im Internet 
veröffentlicht und können von jedermann eingesehen werden. In Form von 
Luftreinhalteplänen bzw. Aktionsplänen besitzt die Bezirksregierung ein Instrumentarium, 
welches durch z.B. verkehrslenkende Maßnahmen Abhilfe bei Grenzwertüberschreitungen 
schaffen muss. 
Von der Bezirksregierung Köln wurde ein Luftreinhalteplan (2006) für das Stadtgebiet Köln 
erstellt, der u.a. die Umweltzone mit dem bekannten Plakettensystem installiert hat und viele 
Einzelmaßnahmen an sogenannten „hot spots“ vorsieht. Die Wirkung der Maßnahmen 
werden mittels der Messungen überwacht und die Maßnahmen werden bei Bedarf 
fortgeschrieben.

114 
 Datengrundlage 
○ Luftreinhalteplanung in Nordrhein -Westfalen (2006), Hrsg.: Ministerium für 
Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz NRW 
○ Luftmessnetz Stadt Köln und Messnetz des Landes NRW (Luft -Qualitäts-
Überwachungs-System, LUQS) 
○ Emissionskataster Luft Nordrhein-Westfalen 
 Methodik 
Die Bewertung der Luftschadstoffbelastung beschränkt sich aufgrund der Größe des 
Fortschreibungsgebietes auf die Auswertung der vorliegenden Berichte des Landes NRW 
(Luftreinhalteplan, Emissionskataster, LUQS) und der in den einzelnen Gemeinden 
vorliegenden Daten zum Straßennetz. Hieraus leiten sich Schwerpunkte industrieller bzw. 
verkehrlicher Emissionen ab.  
Detaillierte Aussagen zur Luftschadstoffbelastung können auf Projektebene mittels 
rechnergestützter Simulation getroffen werden. 
 Beschreibung / Bestandsanalyse 
Im Fortschreibungsgebiet und seiner Umgebung befinden sich mehrere Messstationen des 
Landes Nordrhein –Westfalen.  
Kontinuierliche Messergebnisse liegen demnach für die Messstationen des Landes in Hürth 
und in Köln - Chorweiler, Rodenkirchen, am Clevischer Ring und an der Turiner Straße vor. 
Da sich die Konzentration von Stickstoffdioxid (NO2) landesweit als problematisch erwies, 
wurde das System der Meßstationen um sog. „Passivsammler“ ergänzt, die Informationen 
zur NO2-Konzentration liefern. Solche Stationen befinden sich in Hürth - Luxemburger Str. 
344, Köln - Hohenstauffenring, Justinianstraße, Tunisstraße, Jungbluthbrücke (Junkersdorf), 
Statthalterhofweg 70 (Junkersdorf), Neumarkt und in Weiden am Einkaufzentrum. Hieraus 
lassen sich Informationen zur Hintergrundbelastung und zur Belastung an verkehrlich stark 
frequentierten Punkten ableiten. Viele der Stationen werden erst seit 2008 betrieben, so daß 
mittlerweile Werte für 2008 und 2009 vorliegen. 
 
 
Station 
 
Kürzel NO2  [µg/m³] 
Jahresmittelwert 
PM10 [µg/m³] 
Jahresmittelwert 
  2008 2009 2008 2009 
Hürth Hintergrund HUE2 25 26 22 22 
Hürth Luxemburger Str.344  VHUE2 53 52 31 - 
Clevischer Ring  VKCL 66 69 - 31 
Hohenstaufenring 57A  KSUD 51 58 - - 
Justinianstr. KJUS 53 58 - - 
Tunisstr. KTUN 45 52 - - 
Turiner Straße  VKTU 50 53 27 27 
Altstadt-Nord  KOAN 31 34 - 24 
Chorw eiler   Hintergrund CHOR 29 32 22 - 
Junkersdorf Jungbluthbrücke  KJJB 40 44 - - 
Junkersdorf Statthalterhofw eg 70  KJSH 41 45 - - 
Neumarkt  KNEU 54 60 - - 
Rodenkirchen   Hintergrund KSUE 34 35 19 22 
Weiden, Aachener Straße 1253 (EKZ)  KWEI 56 61 - - 
 
Der Tabelle lässt sich entnehmen, dass an allen Messstationen, mit Ausnahme der 
Luxemburger Straße, die NO 2-Konzentrationen gestiegen sind. Dies deutet auf allgemeine 
meteorologische Phänomene als Ursache hin. Weiterhin lässt sich erkennen, dass die

115 
beiden Messwerte in Junkersdorf auf einen deutlich vom Straßenverkehr beeinflussten Ort 
hinweisen, wenn auch mit einem mittleren Wert. Der Grenzwert von 40 [µg/m³] NO2 wird 
2009 überschritten Die Messstation in Weiden, unmittelbar am Hauptverkehrsgeschehen des 
Einkaufszentrums platziert weißt eine deutliche Überschreitung des NO2 – Grenzwerts auf. 
Hier ist dringender  Handlungsbedarf im Rahmen des Luftreinhalteaktionsplans gegeben. 
Vernünftige Lösungsstrategien sind z.Zt. in der Diskussion. Die Messstationen in Chorweiler 
und Rodenkirchen, die so angeordnet sind, dass sie die NO2 - Hintergrundkonzentration 
ohne auffällige Beaufschlagung durch eine stark frequentierte Verkehrsachse repräsentieren 
sollen, belegen ein Einhalten der Grenzwerte der 22. Bundesimmissionsschutzverordnung 
(BImSchV) in der Fläche.  
 
Der Grenzwert für PM10 (F einstaub) von 40 [µg/m³] im Jahresmittel wird flächendeckend 
eingehalten. 
 
Insgesamt ist das Gebiet geprägt durch Emissionen aus dem Straßenverkehr. 
Schwerpunktmäßig sind die stark befahrenen Bundesautobahnen A 1, A 4 und A 57 zu 
nennen. Die größten Emissionen sind aufgrund der Verkehrsstärke an dem Autobahnkreuz 
West zu erwarten. 
Da die Anzahl der zugelassenen PKW stetig zunimmt, ist der motorisierte Straßenverkehr 
trotz verbesserter Abgaswerte immer noch eine der Hauptquellen für eine Reihe von 
Schadstoffen (z. B. Stickoxide, Dieselruß, Benzol, Staub). Mit einer erhöhten 
Belastungssituation der Kfz-bedingten Luftschadstoffe ist somit in der näheren Umgebung 
der genannten Straßen sowie im Bereich der ebenfalls mit DTV-Werten über 10.000 
belegten Straßen zu rechnen. An diesen Straßenzügen ist voraussichtlich bei Neuplanungen 
eine mikroskalige Simulation (kleinräumige rechnergestützte Untersuchung) erforderlich. Je 
nach Bebauungsstruktur und Schwerverkehrsanteil ist eine Überschreitung der 
Immissionswerte der 22. BImSchV zu erwarten. Bei geschlossener Bebauung und einem 
Straßenquerschnitt von 12 - 16 m zwischen den Baufluchten sind bereits ab 
ca. 6.000 Kfz / Tag bzw. 500 Schwerverkehrs - Kfz / Tag Grenzwertüberschreitungen an den 
Hausfassaden nicht auszuschließen. 
 
Um diesem Problem im Fortschreibungsgebiet zu begegnen, ist der Ausbau des öffentlichen 
Nahverkehrs anzustreben. Derzeit ist die Situation in dem Raum als unterversorgt zu 
bewerten. Schwerpunktmäßig ist die Entwicklung eines radialen Ringsystems zu fördern, der 
die einzelnen Ortszentren miteinander verbindet.  
Weiterhin ist anzustreben, den Durchgangsverkehr auf einem festgelegten Netz von 
Sammel- und Verkehrsstraßen zu bündeln, und in vielen Wohngebieten eine möglichst 
flächenhafte Verkehrsberuhigung (Tempo-30-Zone) einzurichten. 
 
Einen weiteren wesentlichen Anteil der Emissionen macht der Hausbrand aus. In den dicht 
besiedelten Stadtteilen Köln - Lövenich und Köln - Weiden ist aufgrund der nicht 
genehmigungsbedürftigen Feuerungsanlagen von einer erhöhten Hintergrundbelastung in 
Bezug auf die Luftschadstoffgruppe der Organischen Gase (speziell Benzo[a]pyren), Stäube 
und Cadmium auszugehen. 
Die anderen Wohnquartiere im Fortschreibungsgebiet sind weniger stark verdichtet und von 
teilweise großen Grünflächen umgeben, so dass die Luftbelastung durch den Hausbrand hier 
nicht so stark ins Gewicht fällt.  
 
Die folgenden Industriegebiete mit erheblichen Emissionen lassen sich unter anderen 
anhand des Emissionskatasters der Luftreinhalteplanung in Nordrhein - Westfahlen und der 
einzelnen Flächennutzungspläne ableiten: 
 
○ Erdölchemie in Köln - Worringen 
○ Ford-Werke in Köln-Merkenich / -Niehl 
 
Bei den emittierten Luftschadstoffen handelt es sich im Wesentlichen um Schwefeldioxide,

116 
Kohlendioxid und Stickoxide. Ausgehend von überwiegend südöstlichen Windlagen ist in den 
nordwestlich angrenzenden Ortschaften eine erhöhte Hintergrundbelastung zu erwarten. 
 
Planungsempfehlung 
Als Minderungsmaßnahmen in Bezug auf die Immissionsbelastung durch Luftschadstoffe 
sind folgende Maßnahmen bei den weiteren Planungsverfahren zu erwägen: 
 
○ Stärkung des öffentlichen Personennahverkehrs und des Fahrradverkehrs. 
○ Schaffung von verkehrsberuhigten Zonen. 
○ Festlegung von öffentlichen Grünflächen innerhalb bebauter Flächen. 
○ Erhalt der klima - und immissionsökologischen Ausgleichsfunktion der 
Freiflächen. 
○ Förderung der Fassadenbegrünung in stark verdichteten Bereichen. 
○ Senkung des Energieverbrauchs durch umweltschonende Heiztechnik. 
○ Anpassung der gewerblichen Betriebe an den neuesten Stand der Technik 
 
Umsetzung: Die Umsetzung erfolgt im FNP durch die Darstellungen für Freiflächen und die 
Darstellung neuer Trassen für den ÖPNV sowie in Bebauungsplan-Verfahren und in 
Planfeststellungsverfahren zur Umsetzung der neuen ÖPNV-Trassen sowie durch 
Förderprogramme für den Einsatz energieeffizienter Technologien.

117 
7.8 Gefahrenschutz 
7.8.1 Hochwasserschutz 
 Einleitung 
Die großen Hochwasserereignisse am Rhein in den Wintern 1993 / 1994 und 1994 / 1995 
sowie die Elbehochwässer im Sommer 2002 und Frühjahr 2006 zeigen eindrücklich die 
Relevanz eines ausreichenden Hochwasserschutzes. Dabei sind nicht nur Maßnahmen zur 
Abwehr von Hochwasser wie Rheindeiche und Spundwände von Bedeutung, sondern 
vorbeugende Maßnahmen wie ein maßvolle Siedlungsplanung in 
überschwemmungsgefährdeten Gebieten und die Anlage von Retentionsräumen. 
 Datengrundlage 
○ Gesamt Umweltverträglichkeitsstudie (UVS) zum Hochwasserschutzkonzept 
der Stadt Köln 
○ Wasserhaushaltsgesetz 
 Methodik 
Berücksichtigt wurden der gesetzlich definierte Überschwemmungsbereich des Rheins und 
die Gebiete, die bei Hochwasserereignissen von 11.30 m, 11.90 m und 12.50 m Kölner 
Pegel ohne Hochwasserschutzeinrichtungen direkt oder aber auch mit 
Hochwasserschutzeinrichtungen indirekt, durch hohe Grundwasserstände mit 
Grundwasseraustritt, überflutet werden können. 
 Beschreibung / Bestandsanalyse / Bewertung 
Der Kölner Norden liegt zwischen dem Rhein und den Stadtteilen Chorweiler und 
Roggendorf/Tenhoven im Überflutungsbereich des Rheines. Die auf Grundlage der 
Hochwasserereignisse der 80er Jahre und 90er Jahre ermittelten Bemessungshochwasser, 
die mit einer 100-jährlichen Wahrscheinlichkeit wiederkehren (entsprechen 11,30 Kölner 
Pegel), betreffen weite Bereiche des Kölner Nordens. Der bezogen auf 
Überflutungsereignisse hochsensible Bereich der chemischen Industrie nördlich von 
Worringen ist weitgehend hochwasserfrei. 
 
Der bauliche Hochwasserschutz ist im Kölner Norden für den Schutz vor einem Hochwasser 
von 11,90m Kölner Pegel bemessen. Die bauliche Umsetzung der Maßnahmen erfolgte im 
Wesentlichen in der Lage der ursprünglichen Deiche durch Anlage von Spundwänden.  
Wesentlicher Bestandteil der Maßnahmen im Kölner Norden ist die Realisierung des 
Retentionsraumes Worringer Bruch mit einem Retentionsraumvolumen von ca. 29 Mio. m3. 
Der Retentionsraum soll die Funktion eines Notfallpolders haben der bei Extremhochwasser 
(11,70-11,90m Kölner Pegel) zum Einsatz kommt. Hier soll durch eine gezielt gesteuerte 
Flutung über ein Ein- und Auslassbauwerk im Worringer Deich bei Extremhochwasser die 
Spitze der Hochwasserwelle für Köln und insbesondere die Unterlieger gekappt werden.  
 
Der Retentionsraum wird im Anlageplan „Hochwasserschutz“ nachrichtlich dargestellt. Die 
aktuelle Darstellung entspricht dem Verfahrensstand. Die endgültige Abgrenzung und 
Ausführung bleibt einer FFH-Prüfung und dem Planfeststellungsverfahren vorbehalten. 
  
Der Bereich, der den Hochwasserschutzeinrichtungen vorgelagert ist, ist gemäß §31b WHG 
als „Überschwemmungsgebiet“ definiert und dient dazu vom Rhein durchflossen und 
überflutet zu werden. Er soll sich unter Einfluss wechselnder Wasserstände als Aue

118 
entwickeln. Eine Bebauung ist hier ausgeschlossen und nur eine den häufigen Überflutungen 
angepasste landwirtschaftliche Nutzung zulässig. Durch die Ausweisung des überwiegenden 
Teils des Überschwemmungsgebietes als Naturschutzgebiet ist dem Rechnung getragen.  
 
Die Bereiche hinter baulichen Hochwasserschutzeinrichtungen wie Deichen und 
Spundwänden gelten, sofern sie bei einem 100-jährlichen Hochwasserereignis bei Versagen 
des baulichen Hochwasserschutzes überflutet werden könnten, nach dem 
Wasserhaushaltsgesetz als „Überschwemmungsgefährdete Gebiete“.  
Über die Altarme des Rheines und den Flusslauf des Pletschbaches reichen die 
„Überschwemmungsgefährdeten Gebiete“ bis weit ins Hinterland hinein und erreichen den 
östlichen Ortsrand von Pulheim. Hier ist insbesondere wegen der Tieflage dieser Bereiche 
bei Hochwasserereignissen mit hohen Grundwasserständen oder oberflächlichen 
Grundwasseraustritten zu rechnen. So liegen Teile des FFH-Gebietes Worringer Bruch mit 
unter 36m ü. NN sehr tief. Das heißt, dass bei einem Hochwasser von 9,50m Kölner Pegel 
der Worringer Bruch 4-5m unter dem Rheinwasserpegel liegt. Da der Grundwasserspiegel 
mit dem Rheinwasserpegel korrespondiert, kommt es auch bei niedrigem Hochwasser zu 
einem hohen Wasserstand im Worringer Bruch, der den Bestand als Feuchtgebiet erhält.  
 
Allgemeine Planungsempfehlung 
○ Keine neue Bebauung im Überschwemmungsgebiet gemäß §31 b WHG. 
○ In ü berschwemmungsgefährdeten Gebieten Prüfung, ob eine geplante 
Bebauung an anderer Stelle umgesetzt werden kann. 
○ Im Fall einer Bebauung in überschwemmungsgefährdeten Gebieten sind 
besondere Sicherungsmaßnahmen gegen Grundwassereintritte zu treffen. 
 
Umsetzung: Herausnahme der Gewerbefläche „Kolmarer Straße im Ortsteil Merkenich aus 
dem FNP.

119 
7.8.2 Elektromagnetische Belastung 
 Einleitung 
Die elektromagnetische Belastung ist aufgrund der weiter fortschreitenden Technisierung 
des menschlichen Umfelds überall vorhanden. Inwieweit diese Belastung 
gesundheitsschädlich ist, wird bzw. wurde in zahlreichen Untersuchungen erforscht. Eine 
abschließende Bewertung kann aufgrund der Komplexität der Einflüsse zurzeit nicht 
vorgenommen werden. 
 Datengrundlage 
○ 26. Bundesimmissionsschutzverordnung vom 01.01.1997 
○ Abstandserlass vom 02.04.1998, Anhang 3 
 • Methodik 
Die Beschreibung der elektromagnetischen Felder in diesem Kapitel beschränkt sich auf die 
niederfrequenten Felder (bis ca. 30 kHz). Hierunter fallen u. a. Hochspannungsfreileitungen 
und Transformatorstationen. Die hochfrequenten Felder (30 kHz - 300 GHz), die bei 
Mobilfunkgeräten, Rundfunk- und Fernsehsendern, Richtfunk u. a. auftreten, werden nicht 
behandelt. Diese unterliegen entweder der Einzelfallbetrachtung bzw., wie bei den 
Basisstationen von Mobilfunkgeräten, können planerisch nicht erfasst werden.  
 Beschreibung / Bestandsanalyse 
In der Bewertung der gesundheitlichen Auswirkungen elektromagnetischer Felder bestehen 
weiterhin Unsicherheiten, da Hinweise auf mögliche biologische Wirkungen bei Intensitäten 
von nieder- und hochfrequenten Feldern unterhalb der gültigen Grenzwerte bestehen. Diese 
Erkenntnis geht auch aus einem Bericht des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz 
und Reaktorsicherheit (BMU) aus dem Jahr 2004 hervor. 
Da das Vorsorgeprinzip bereits unterhalb der Schwelle der schädlichen Umwelteinwirkungen 
einsetzt, sind Immissionen im Sinne der Vorsorge durch technische Maßnahmen an der 
Quelle und durch geeignete Wahl der Standorte so weit zu reduzieren, wie dies technisch 
und betrieblich möglich ist. 
 
Für Planungen in der Nähe von Hochspannungsfreileitungen sind daher die Vorsorgewerte 
des Abstandserlasses für den dauerhaften Aufenthalt empfindlicher Nutzungen (z. B. 
Wohnnutzung, Kindergärten, Schulen, Krankenhäuser) anzuwenden: 
 
 
Spannung Frequenz Schutzabstand 
380 kV 50 Hz 40 m 
220 kV 50 Hz 20 m 
110 kV 50 Hz 10 m 
110 kV 16 ⅔ Hz 5 m 
Abstandserlass vom 02.04.1998, Anhang 3 
Schutzabstände bei  Hochspannungsfreileitungen  
 
Das Fortschreibungsgebiet ist geprägt durch Überlandleitungen mit unterschiedlichen 
Spannungen. Bei einer Akkumulation mehrerer Überlandleitungen mit verschiedenen 
Spannungen kann es je nach Leitungsanordnung gegebenenfalls zu Abschirmungen bzw. im 
ungünstigsten Fall zu einer Addition der Feldstärken kommen. Deshalb sollten in solchen 
Fällen vor der Darstellung neuer Wohngebiete in bis zu 300 m Abstand zu diesen Leitungen 
Messungen der elektromagnetischen Felder durchgeführt werden. Im Ergebnis ist

120 
sicherzustellen, dass mit den empfohlenen Schutzabständen ein Vorsorgewert von 1 µT 
(1 / 100 des Grenzwertes für die magnetische Flussdichte bei Niederfrequenzanlagen) an 
der nächsten empfindlichen Nutzung eingehalten wird. 
 Planungsempfehlungen 
○ keine Nutzung mit  dauerhaftem Aufenthalt unter Hochspannungsfreileitungen 
planen, sondern Abstandsempfehlungen beachten 
○ Transformatoren außerhalb von Gebäuden errichten (mind. 3 Meter Abstand) 
 
Umsetzung: Berücksichtigung bei der Darstellung neuer Wohnbauflächen sowie in 
Bebauungsplan-Verfahren.

121 
7.8.3 Altlasten 
 Einleitung 
Unter dem Oberbegriff Altlasten werden verschiedene Formen von Boden- und 
Grundwasserverunreinigungen zusammengefasst, die wie folgt zu unterscheiden sind: 
 Altablagerungen 
Flächen, auf denen in der Vergangenheit Abfälle abgelagert wurden (Altdeponien). Dabei 
handelt es sich in vielen Fällen um verfüllte Hohlformen, die z. B. durch die Gewinnung von 
Bodenschätzen wie Kies oder Braunkohle entstanden sind. Diese können bis in den 
Grundwasserbereich reichen. 
 Altstandorte 
Flächen, auf denen im Zuge einer gewerblichen oder industriellen Vornutzung mit z. B. 
wassergefährdenden Stoffen umgegangen wurde oder wo es durch unsachgemäße 
Lagerung oder im Rahmen von Produktionsprozessen zum Austritt von 
bodenverunreinigenden Stoffen kam. 
 Altlastenverdachtsflächen 
Aufgrund der Aktenlage (z. B. historische Recherche) besteht für eine Fläche der Verdacht 
auf Bodenverunreinigungen. 
 Altlastenflächen 
Bei Bodenuntersuchungen sind gesundheitsgefährdende Stoffe und / oder Ausgasungen 
festgestellt worden. Durch die Bestätigung des Altlastenverdachts wird die Fläche als 
Altlastenfläche eingestuft.  
 Altlastenkataster 
Die Stadt Köln führt ein Altlastenkataster, in denen die o. g. Flächen  geführt werden. 
 
Das städtische Altlastenkataster ist im Zuge der Neudarstellung von Wohnbauflächen 
berücksichtigt worden. 
 
Im Rahmen der Durchführung von Umweltprüfungen bei der Aufstellung von 
Bebauungsplänen erfolgt regelmäßig eine Überprüfung, ob solch eine Fläche im 
Geltungsbereich vorhanden ist oder ob der Plan im Nahbereich einer solchen Fläche 
aufgestellt wird. Falls ein Verdacht besteht, muss entschieden werden, welche Boden-, 
Grundwasser- und Bodenluftuntersuchungen gemäß Bundesbodenschutzgesetz erforderlich 
sind2. Aufbauend darauf kann geprüft werden, ob eine Bebauung, ggf. nach Durchführung 
von Sicherungs- und / oder Sanierungsmaßnahmen an dieser Stelle umgesetzt werden 
kann.  
 
Umsetzung: Berücksichtigung bei der Darstellung neuer Wohnbauflächen im FNP 
außerhalb derzeit bekannter Altlastverdachtsflächen. 
                                                 
2  Hilfreich ist dabei z. B. die Entscheidungsunterstützungssoftware (DSS), die Rahmen des EU -
Projektes NORISC ( www.norisc.info/download/NORISC_DSS.zip ) entwickelt wurde.

122 
7.9 Schlussbetrachtung / Ergebnis 
 
 
Durch die umfassende Darstellung und Bewertung der jeweiligen Umweltbelange in 
Anlehnung an das Baugesetzbuch sind die Darstellungen des Flächenutzungsplanes im 
Fortschreibungsgebiet unter ökologischen Aspekten als nachhaltig zu bewerten. Bis auf 
wenige Ausnahmen sind für die neuen Gebietsdarstellungen erhebliche und nur mit 
überdurchschnittlichem Maßnahmen- und Mitteleinsatz lösbare Konflikte mit den 
Umweltbelangen aus heutiger Sicht nicht zu erwarten 
 
Die vorgelegten Darstellungen für die Freiflächen sind Grundlage für eine nachhaltige 
Sicherung wertvoller Flächen und deren ökologisch sinnvolle Weiterentwicklung. Dabei sind 
auch die Bedarfe der Wohnbevölkerung, der Landwirtschaft und der 
Naherholungssuchenden ausreichen eingeflossen. 
 
Darüber hinaus gibt der Umweltbericht für nachfolgende Verfahren Empfehlungen für die 
Berücksichtigung von ökologischen Aspekten für die weitere Detailplanung. Politiker, Planer 
und Investoren erhalten Hinweise auf notwendige Maßnahmen, die Rahmen von 
Umweltprüfungen oder Umweltverträglichkeitsstudien zu untersuchen und zu 
berücksichtigen sind.

Anlage 3

821 Zeichen

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Anlage 3
- beabsichtigte Darstellung -
4. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes:
Teilraum Nordwest,
Wohnbauflächen in Köln-Esch/ Auweiler
0 100 20050
Meter
1:10.000M.:
Legende
Änderungsbereiche
Wohnbaufläche
Gewerbefläche
Fläche für Ver- und Entsorgung
Gemeinbedarfsfläche
Fläche für die Landwirtschaft
Fläche für die Forstwirtschaft
Grünfläche
Wasserfläche
Fläche für Hauptverkehrszüge
Bad
Fernheizwerk
Feuerwehr
Friedhof
Gasversorgung
Grünfläche
Jugendeinrichtung
Kindereinrichtung
Kirche
Kläranlage
Landwirtschaftsfläche
Schule
Spielplatz
Spielplatz, Standort unbestimmt
Sporthalle
Sportplatz
Wasserfläche
Wasserversorgung
Sportplatz, Standort unbestimmt
Vorrangflächen für Kompensationsmaßn.
Kindereinrichtung, Standort unbestimmt

Anlage 1

395 Zeichen

Anlage 1
Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung
 von Mitgliedern des Rates, der Ausschüsse und
der Bezirksvertretungen, die wegen Befangenheit
an den Beratungen zu diesem Tagesordnungspunkt
nicht teilnehmen dürfen.
4. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes:
Teilraum Nordwest,
Wohnbauflächen in Köln-Esch/ Auweiler
- Lage der Fortschreibungsbereiche -
¯
Änderungsbereiche
1:25.000M.:

Beratungsverlauf (3)

16.06.2020 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 7.1 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: zurückgestellt

Zur Sitzung
20.08.2020 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)
TOP 9.2.2 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: endgültig abgelehnt

Zur Sitzung
10.09.2020 Rat
TOP 11.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: zurückgestellt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1102/2019
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
14.01.2021
Erstellt
21.03.2019 08:00