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4. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes (FNP) im Stadtbezirk 6, Köln-Chorweiler,Arbeitstitel: Teilraum Nordwest, Wohnbauflächen in Köln-Esch/ Auweiler; hier: Feststellungsbeschluss

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 1102/2019 vom 14.01.2021

Stand: Am 23.03.2021 im Rat zurückgestellt. Ein neuer Termin ist nicht bekannt.

Dokumente

  • Anlage 6, Auszug BV 6 vom 20.08.2020

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    Geschäftsführung Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) Frau Büscher-Kallen Telefon: (0221) 221-96313 Fax : (0221) 221-96400 E-Mail: anja.buescher-kallen@stadt-koeln.de Datum: 31.08.2020 Auszug aus der Niederschrift der 52. Sitzung der Bezirksvertretung Chorweiler vom 20.08.2020 öffentlich 9.2.2 4. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes (FNP) im Stadtbezirk 6, Köln-Chorweiler, Arbeitstitel: Teilraum Nordwest, Wohnbauflächen in Köln-Esch/ Auwei- ler hier: Feststellungsbeschluss 1102/2019 Bezirksvertreter Herr Schott verweist auf die 26. Ratssitzung am 20.12.2016 in der per Beschluss zu diesem Bauprojekt eine ÖPNV-Bedarfsanalyse gefordert war, und diese Flächen zurückgestellt werden bis diese vorliegt. Da bis heute kein schlüssiges ÖPNV-Konzept vorliegt, kann der Beschlussvorlage nicht zugestimmt werden. Bezirksvertreter Herr Kleinjans bemängelt, dass Baugebiete ständig ohne ÖPNV- Verbindungen geplant werden. Daher muss hier zunächst ein ÖPNV-Konzept vorge- legt werden. Bezirksvertreter Herr Wefelmeier fordert die Verwaltung auf sich vor Ort kundig zu machen. Herr Löbach vom Stadtplanungsamt erläutert das Verfahren eines Feststellungsbe- schlusses. Bezirksvertreter Herr Gökpinar wird die Beschlussvorlage ablehnen solange keine konkreten Pläne vorliegen. Beschluss: Die Bezirksvertretung Chorweiler empfiehlt dem Rat folgenden Beschluss zu fassen: Der Rat 1. Beschließt über die während der 1. Offenlage zur 4. Fortschreibung des Flächen- nutzungsplans (FNP) zum Stadtteil Köln -Esch/ Auweiler eingegangenen Stellung- nahmen gemäß der Anlage 5 und stellt fest, dass während der 2. Offenlage ge- gen die 4. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes (FNP) zum Stadtteil Köln- Esch/ Auweiler von den Trägern öffentlicher Belange sowie aus der Öffentlichkeit keine FNP-relevanten Anregungen vorgebracht wurden, 2. stellt die 4. Fortschreibung des FNP - Arbeitstitel: Teilraum Nordwest, einschließ- lich der Wohnbauflächen in Köln-Esch/ Auweiler - mit der gemäß § 5 Absatz 5 Baugesetzbuch beigefügten Begründung fest, 3. beauftragt die Verwaltung, für den Ortsteil Auweiler vorab verbindlicher Bauleit- planung ein kooperatives Verfahren zur Entwicklung einer städtebaulichen Pla- nungskonzeption durchzuführen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig abgelehnt
  • Anlage 2

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    W W Anlage 2 - bisherige Darstellung - 4. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes: Teilraum Nordwest, Wohnbauflächen in Köln-Esch/ Auweiler 0 100 20050 Meter 1:10.000M.: Legende Änderungsbereiche Wohnbaufläche Gewerbefläche Fläche für Ver- und Entsorgung Gemeinbedarfsfläche Fläche für die Landwirtschaft Fläche für die Forstwirtschaft Grünfläche Wasserfläche Fläche für Hauptverkehrszüge Vorrangflächen für Kompensationsmaßn. Bad Fernheizwerk Feuerwehr Friedhof Gasversorgung Grünfläche Jugendeinrichtung Kindereinrichtung, Standort unbestimmt Kindereinrichtung Kirche Kläranlage Landwirtschaftsfläche Schule Spielplatz Spielplatz, Standort unbestimmt Sporthalle Sportplatz Wasserfläche Wasserversorgung Sportplatz, Standort unbestimmt
  • Anlage 3

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    W W W W W Anlage 3 - beabsichtigte Darstellung - 4. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes: Teilraum Nordwest, Wohnbauflächen in Köln-Esch/ Auweiler 0 100 20050 Meter 1:10.000M.: Legende Änderungsbereiche Wohnbaufläche Gewerbefläche Fläche für Ver- und Entsorgung Gemeinbedarfsfläche Fläche für die Landwirtschaft Fläche für die Forstwirtschaft Grünfläche Wasserfläche Fläche für Hauptverkehrszüge Bad Fernheizwerk Feuerwehr Friedhof Gasversorgung Grünfläche Jugendeinrichtung Kindereinrichtung Kirche Kläranlage Landwirtschaftsfläche Schule Spielplatz Spielplatz, Standort unbestimmt Sporthalle Sportplatz Wasserfläche Wasserversorgung Sportplatz, Standort unbestimmt Vorrangflächen für Kompensationsmaßn. Kindereinrichtung, Standort unbestimmt
  • Anlage 5

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    4. FNP-Fortschreibung Köln Nordwest, Wohnbauflächen in Köln-Esch/ Au weiler Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zu den geplanten Fortschreibungen in Köln-Esch/ Auweiler im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit am 22.09.2008 im Schulzentrum Pesch, am 29.09.2008 im Bezirksrathaus in Chorweiler und in der Zeit vom 17.09. bis 15.10.2008, sowie zur 1. Offenlage, eingegangen während der Offenlage in der Zeit vom 04.02. bi s 03.03.2010, mit Entscheidungsvorschlag der Verwaltung für den Rat. Im Rahmen der 2. Offenlage in der Zeit vom 26.04. bis 25.05.2011 sind zu den geplanten Fortschreibungen in Köln-Esch/ Auweiler keine Stellungnahmen der Öffentlichkeit oder der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangen. Anlage 5 4. FNP-Fortschreibung Köln Nordwest, Wohnbauflächen in Köln-Esch/ Auweiler Seite 1 Kurzfassung der Anregungen und Stellungnahme der Verwaltung Stellungnahmen von Bürgerinnen und Bürgern zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit Themen- schwerpunkt Stellung- nahme Nr. Anregungen und Bedenken zu den geplanten Fortschreibungen in Köln-Esch/ Auweiler Beschluss der Bezirksvertretung Chorweiler vom 29.01.2009 Stellungnahme/ Entscheidungsvorschlag für den Rat Umgehungs- straße Esch P* 10 C* 3 Die geplante Ortsumgehung würde Esch entlasten. (P 10) An der Straße Am Baggerfeld wird Lärm befürchtet. (C 3) Das in Aussicht gestellte Verkehrskonzept "Kölner Norden" soll im Jahr 2009 der Bezirksvertretung vorgestellt werden. Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung am 24.11.2011 beschlossen, dass die Umgehungsstraße Esch aus der 4. Fortschreibung des Flächennutzungsplans herausgenommen werden soll. Die Umgehungsstraße beruht auf einer im Rahmen der Interkommunalen Integrierten Raumanalyse (IIRA) entwickelten abgestimmten Verkehrskonzeption. Im Rahmen weiterer Bauflächenentwicklungen im Kölner Norden (Blumenberg West) soll die Verkehrssituation im Kölner Nordwesten vorab verbindlicher Bauleitplanungen in einer großräumlichen Untersuchung der Verkehrsnetze erneut analysiert werden. Die in diesem Zusammenhang zu erwartenden Erkenntnisse über die Leistungsfähigkeit der vorhandenen Verkehrsinfrastruktur in den Ortsteilen Esch und Auweiler sollen vor weiteren Entscheidungen über Verkehrsinfrastrukturplanungen abgewartet werden. Stadtbahntrasse P 4, P 5, P 9, C 4 Es werden Bedenken wegen des geplanten Trassenverlaufs der Stadtbahnlinie in Auweiler geäußert. Die Trassenfreihaltung für die Verlängerung der Stadtbahn soll gemäß vorliegendem Beschluss berücksichtigt werden. Die Bedenken werden nicht geteilt. Die Trassendarstellung erfolgt in schematischen Varianten und ist den Anlageplänen zur Begründung zu entnehmen. Die Haltestellen sollen dabei grundsätzlich gut erreichbar sein. Nahversorgung/ Wohnbaufläche (607d) P 7, P 9 P 11 Wird es eine Alternative für den geplanten Nahversorgungsstandort (W 607d) geben? (P 7, P 9) Esch ist gut versorgt. Ein weiterer Versorger kann in das Baugebiet Auweiler Ost (W 607 e) integriert werden. (P 11) Förderung der Nahversorgung in Auweiler/ Esch; Fläche W 607 d in Esch/Auweiler soll der Wohnbauflächenerweiterung mit Nahversorgung dienen. Eine weitere Fläche (bis zur frühzeitigen Beteiligung W 607 c genannt, danach nicht weiter aufgeführt) soll zwecks Belüftung nicht Der Hinweis wird beachtet. Die Vorabstimmungen zur Regionalplanänderung zeigten, dass die Ausweisung der Wohnbaufläche „Esch-Versorgungsbereich“ (W 607d) an der Auweiler Straße, mit der die Ansiedlung von Einzelhandel zwischen den beiden Ortsteilen verbunden wurde, keine Unterstützung auf Regionalplanebene fand. Erweiterungen der Ortslagen sollten zwar grundsätzlich ermöglicht werden; das Zusammenwachsen der Ortslagen soll jedoch verhindert 4. FNP-Fortschreibung Köln Nordwest, Wohnbauflächen in Köln-Esch/ Auweiler Seite 2 bebaut werden. werden. Die Ansiedlung eines Versorgers innerhalb Auweilers ist in der Fläche Auweiler Ost (W 607 e) grundsätzlich möglich. Busverkehr P 12 Eine Nachtbuslinie nach Esch wäre ausreichend. Im Moment muss man die Innenstadt um 23 Uhr verlassen, um den letzten Bus zu bekommen. Verbesserung des ÖPNV (vor allem Bus) mit Park-and-Ride in Pesch, Esch/Auweiler Der Hinweis wurde beachtet. In den Ortsteilen Esch und Auweiler verkehren nachts ungefähr stündlich Buslinien mit Anschluss an Stadtbahn und S-Bahn in Chorweiler. P*: Stellungnahme im Rahmen der Veranstaltung in Pesch am 22.09.2008, C*: Stellungnahme im Rahmen der Veranstaltung in Chorweiler am 29.09.2008; Schriftliche Stellungnahmen: keine Stellungnahmen von Bürgerinnen und Bürgern zur 1. Offenlage Themen- schwerpunkt Stellung- nahme Nr. Anregungen und Bedenken zu den geplanten Fortschreibungen in Köln-Esch/ Auweiler Stellungnahme/ Entscheidungsvorschlag für den Rat Umgehungs- straße Esch 6-008, 6-013 Es wird die Streichung der Trasse gewünscht, da (013) der vorhandene Verkehr überwiegend aus Ziel-und Quellverkehr entsteht, die Landschaft zerstört wird, das Vorhaben zu teuer ist und (008) Kaufkraft aus Esch herauszieht. Der Anregung wird entsprochen. Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung am 24.11.2011 beschlossen, dass die Umgehungsstraße Esch aus der 4. Fortschreibung des Flächennutzungsplans herausgenommen werden soll. Die Umgehungsstraße beruht auf einer im Rahmen der Interkommunalen Integrierten Raumanalyse (IIRA) entwickelten abgestimmten Verkehrskonzeption. Im Rahmen weiterer Bauflächenentwicklungen im Kölner Norden (Blumenberg West) soll die Verkehrssituation im Kölner Nordwesten vorab verbindlicher Bauleitplanungen in einer großräumlichen Untersuchung der Verkehrsnetze erneut analysiert werden. Die in diesem Zusammenhang zu erwartenden Erkenntnisse über die Leistungsfähigkeit der vorhandenen Verkehrsinfrastruktur in den Ortsteilen Esch und Auweiler sollen vor weiteren Entscheidungen über Verkehrsinfrastrukturplanungen abgewartet werden. Arrondierung Auweiler Nordwest 6-011 Die vorgesehene W-Flächen-Erweiterung wird begrüßt. Eine zügige Rechtskraft des Bebauungsplanes wird gewünscht. Die Aussage wird zur Kenntnis genommen. 4. FNP-Fortschreibung Köln Nordwest, Wohnbauflächen in Köln-Esch/ Auweiler Seite 3 Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange zur 1. Offenlage Themen- schwerpunkt Stellung- nahme von Anregungen und Bedenken zu den geplanten Fortschreibungen in Köln-Esch/ Auweiler Stellungnahme/ Entscheidungsvorschlag für den Rat Arrondierungen Esch/ Auweiler Bezirks- planungs- behörde Der Ort Auweiler und die Erweiterungen sind im Regionalplan nicht als Siedlungsbereich dargestellt, eine Regionalplan-Änderung ist erforderlich. Der Hinweis wird beachtet. Das Bauleitplanverfahren für die geplanten Erweiterungen von Wohnbauflächen im Stadtteil Esch/ Auweiler wurde mit der 4. Fortschreibung des FNPs bis zur 2. Offenlage (26.04.2011 bis 25.05.2011) geführt und vom Feststellungsbeschluss im Rat am 24.11.2011 gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2 Baugesetzbuch ausgenommen, um die geänderte Flächendarstellung zu einem späteren Zeitpunkt vorzunehmen. Mit der Aufstellung der 23. Änderung des Regionalplans liegt nun die Voraussetzung vor, das Flächennutzungsplanverfahren für den Bereich Köln-Esch/ Auweiler zum Abschluss zu bringen. Autobahnvoll- anschluss Esch HLB Es werden erhebliche Bedenken gegen den Vollanschluss geäußert. Die Bedenken werden nicht geteilt. Nach eingehender verkehrsplanerischer Untersuchung ist nur der dargestellte Anschluss möglich. Der geplante Autobahnanschluss beruht auf einer im Rahmen der Interkommunalen Integrierten Raumanalyse (IIRA) entwickelten abgestimmten Verkehrskonzeption. Im Rahmen weiterer Bauflächenentwicklungen im Kölner Norden (Blumenberg West) soll die Verkehrssituation im Kölner Nordwesten vorab verbindlicher Bauleitplanungen in einer großräumlichen Untersuchung der Verkehrsnetze erneut analysiert werden. Die in diesem Zusammenhang zu erwartenden Erkenntnisse über die Leistungsfähigkeit der vorhandenen Verkehrsinfrastruktur in den Ortsteilen Esch und Auweiler sollen vor weiteren Entscheidungen über Verkehrsinfrastrukturplanungen abgewartet werden. Wohnbauflächen Auweiler (607 b,e,f) HLB Es werden erhebliche Bedenken gegen alle W-Flächen wegen einer idyllischen, dörflichen Ortslage, einem hohen Flächenverbrauch, zunehmender Versiegelung, zusätzlichen Verkehre und der Veränderung des Kleinklimas geäußert. Auweiler ist im Regionalplan nicht als Siedlungsbereich dargestellt. Die Bedenken werden nicht geteilt. Das zwischen 2015 und 2018 durchgeführte und inzwischen abgeschlossene Regionalplanverfahren ergab keine maßgeblichen neuen Erkenntnisse, die der grundsätzlichen Zielsetzung des Flächennutzungsplanverfahrens zur Ausweisung neuer Wohnbauflächen in Köln-Esch/ Auweiler entgegenstehen. Vielmehr werden die im Flächennutzungsplanverfahren auf politischer Ebene gefassten Beschlüsse zur ausreichenden Schaffung von Wohnraum in allen Stadtteilen durch die Regionalplanung gestützt. Köln stellt unverändert eine stark wachsende Region dar, in der die Schaffung von Wohnraum ein zentrales gesamtgesellschaftliches Erfordernis darstellt. Auch im Rahmen des Regionalplanverfahrens wurden aus der Öffentlichkeit 4. FNP-Fortschreibung Köln Nordwest, Wohnbauflächen in Köln-Esch/ Auweiler Seite 4 insbesondere Sorgen um zusätzliche Verkehrsbelastungen, eine mangelnde Infrastrukturausstattung und den Verlust der dörflichen Idylle geäußert. Esch und Auweiler sind dörflich geprägt. Eine Weiterentwicklung des Einzelhandelsangebotes und ein Ausbau der technischen und sozialen Infrastruktur kann nur bei entsprechender Bevölkerungszahl gelingen. Gleiches gilt für den Anschluss an einen ÖPNV mit dichteren Frequenzen. Dabei die richtige Balance zwischen dem gewünschten Erhalt des Erbes einer bäuerlichen Kulturlandschaft und den Konsequenzen einer voran schreitenden Suburbanisierung zu finden, ist die gestellte Aufgabe der Bauleitplanung. Es darf dabei nicht außer Acht gelassen werden, dass eine Vielzahl der momentan existierenden Verkehre auch Versorgungs- oder Bring- und Holfahrten sind. Bei entsprechendem Angebot vor Ort würden voraussichtlich zumindest einige davon entfallen können. Die Verkehrssituation wird vorab verbindlicher Bauleitplanungen im Rahmen einer großräumlichen Untersuchung der Verkehrsnetze im Kölner Nordwesten analysiert. Die in diesem Zusammenhang zu erwartenden Erkenntnisse über die Leistungsfähigkeit der vorhandenen Verkehrsinfrastruktur in den Ortsteilen Esch und Auweiler sollen zunächst abgewartet werden. Gegebenenfalls entstehen hieraus weitere Fragestellungen, die in kleinräumlichen Untersuchungen vorhabenbezogen näher betrachtet werden müssen. Diese Verkehrsuntersuchung dient auch als eine Grundlage für ein kooperatives Verfahren zur Entwicklung einer städtebaulichen Gesamtkonzeption (Freiraum und Erholung, Verkehr, Versorgung + Zentrenbildung, soziale Infrastruktur, Wohnen usw.) für den Ortsteil Auweiler, der aufgrund der Größe und Lage der neu ausgewiesenen Wohnbauflächen insbesondere Potenzial zur Ansiedlung von der Nahversorgung dienendem Einzelhandel bietet. Nahversorgung/ Wohnbaufläche (607d) HLB Es werden erhebliche Bedenken wegen der Überschreitung von Grenzen der Grünstruktur, Ackerfauna und Fledermausleitlinie entlang des Randkanals geäußert. Der Hinweis wird beachtet. Die Vorabstimmungen zur Regionalplanänderung zeigten, dass die Ausweisung der Wohnbaufläche „Esch-Versorgungsbereich“ (W 607d) an der Auweiler Straße, mit der die Ansiedlung von Einzelhandel zwischen den beiden Ortsteilen verbunden wurde, keine Unterstützung auf Regionalplanebene fand. Erweiterungen der Ortslagen sollten zwar grundsätzlich ermöglicht werden; das Zusammenwachsen der Ortslagen soll jedoch verhindert werden. Umgehungs- straße Esch HLB Es werden erhebliche Bedenken gegen die Ortsumgehung geäußert. Der Hinweis wird beachtet. Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung am 24.11.2011 beschlossen, dass die Umgehungsstraße Esch aus der 4. 4. FNP-Fortschreibung Köln Nordwest, Wohnbauflächen in Köln-Esch/ Auweiler Seite 5 Fortschreibung des Flächennutzungsplans herausgenommen werden soll. Die Umgehungsstraße beruht auf einer im Rahmen der Interkommunalen Integrierten Raumanalyse (IIRA) entwickelten abgestimmten Verkehrskonzeption. Im Rahmen weiterer Bauflächenentwicklungen im Kölner Norden (Blumenberg West) soll die Verkehrssituation im Kölner Nordwesten vorab verbindlicher Bauleitplanungen in einer großräumlichen Untersuchung der Verkehrsnetze erneut analysiert werden. Die in diesem Zusammenhang zu erwartenden Erkenntnisse über die Leistungsfähigkeit der vorhandenen Verkehrsinfrastruktur in den Ortsteilen Esch und Auweiler sollen vor weiteren Entscheidungen über Verkehrsinfrastrukturplanungen abgewartet werden.
  • Anlage 1

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    Anlage 1 Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung von Mitgliedern des Rates, der Ausschüsse und der Bezirksvertretungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zu diesem Tagesordnungspunkt nicht teilnehmen dürfen. 4. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes: Teilraum Nordwest, Wohnbauflächen in Köln-Esch/ Auweiler - Lage der Fortschreibungsbereiche - ¯ Änderungsbereiche 1:25.000M.:
  • Beschlussvorlage Rat

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/61/1 611/1 Kohl Az Vorlagen-Nummer 1102/2019 Freigabedatum 25.05.2020 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff 4. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes (FNP) im Stadtbezirk 6, Köln-Chorweiler, Arbeitstitel: Teilraum Nordwest, Wohnbauflächen in Köln-Esch/ Auweiler hier: Feststellungsbeschluss Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat 1. Beschließt über die während der 1. Offenlage zur 4. Fortschreibung des Flächennutzungsplans (FNP) zum Stadtteil Köln-Esch/ Auweiler eingegangenen Stellungnahmen gemäß der Anlage 5 und stellt fest, dass während der 2. Offenlage gegen die 4. Fortschreibung des Flächennutzungs- planes (FNP) zum Stadtteil Köln-Esch/ Auweiler von den Trägern öffentlicher Belange sowie aus der Öffentlichkeit keine FNP-relevanten Anregungen vorgebracht wurden, 2. stellt die 4. Fortschreibung des FNP - Arbeitstitel: Teilraum Nordwest, einschließlich der Wohn- bauflächen in Köln-Esch/ Auweiler - mit der gemäß § 5 Absatz 5 Baugesetzbuch beigefügten Be- gründung fest, 3. beauftragt die Verwaltung, für den Ortsteil Auweiler vorab verbindlicher Bauleitplanung ein koope- ratives Verfahren zur Entwicklung einer städtebaulichen Planungskonzeption durchzuführen. Stadtentwicklungsausschuss 16.06.2020 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 20.08.2020 Rat 10.09.2020 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung Das Bauleitplanverfahren für die geplanten Wohnbauflächen im Stadtteil Köln-Esch/ Auweiler wurde mit der 4. Fortschreibung des FNPs bis zur 2. Offenlage (26.04.2011 bis 25.05.2011) geführt und vom Feststellungsbeschluss im Rat am 24.11.2011 gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2 Baugesetzbuch ausgenom- men, um die geänderte Flächendarstellung zu einem späteren Zeitpunkt vorzunehmen. Der Grund für diese Vorgehensweise lag in der erforderlichen Änderung des Regionalplans, der den Ortsteil Auwei- ler nicht als Allgemeinen Siedlungsbereich auswies. Mit der Aufstellung der 23. Änderung des Regio- nalplans liegt nun die Voraussetzung vor, das Flächennutzungsplanverfahren für den Bereich Köln- Esch/ Auweiler zum Abschluss zu bringen. Der Flächennutzungsplan (FNP) ist mit seiner 1. Ergänzung seit dem 27.12.1984 planungsverbind- lich. Im Rahmen der "Zukunftsinitiative Stadtregion Köln-Rhein-Erft" entstand eine "Interkommunale Inte- grierte Raumanalyse" (IIRA), die für den linksrheinischen Teilraum Nordwest die wesentlichen Ziele der räumlichen Flächenentwicklung als Vorentwurf der FNP-Fortschreibung entwickelte. Auf dieser Grundlage und einer anschließenden Präzisierung für den Teilraum Nordwest des Kölner Stadtgebietes wurden drei Veranstaltungen im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß Baugesetzbuch (BauGB) durchgeführt. Eine erste Offenlage fand in der Zeit vom 03.02. bis 04.03.2010 statt. Die Auswertung der Ergebnisse machte eine Überarbeitung der Plandarstellungen und eine zweite Offenlage erforderlich. Die zu den geplanten Fortschreibungen in Köln-Esch/ Auweiler eingegangenen Stellungnahmen sind Anlage 5 zu entnehmen. Die 2. Offenlage fand in der Zeit vom 26.04. bis 25.05.2011 statt. In der 2. Offenlage sind keine Stel- lungnahmen zu den geplanten Fortschreibungen in Köln-Esch/ Auweiler eingegangen. Mit dem Feststellungsbeschluss am 24.11.2011 hat der Rat auch beschlossen, die ursprünglich ge- plante Umgehungsstraße Esch (607/1) aus der 4. Fortschreibung des Flächennutzungsplans für den Teilraum Nordwest herauszunehmen sowie den Antrag auf Änderung des Regionalplans für den Be- reich des Ortsteils Auweiler mit der Umwandlung der Darstellung von Freiraum in Allgemeinen Sied- lungsbereich zu stellen. Die Darstellung neuer Wohnbauflächen in den Ortslagen Esch und Auweiler wurde von der am 21.03.2012 erfolgten Genehmigung der 4. Fortschreibung des Flächennutzungsplans durch die Be- zirksregierung Köln ausgenommen. Die Stadt Köln hat mit Schreiben vom 09.04.2014 angeregt, den Regionalplan Köln, Teilabschnitt Region Köln, für die Stadt Köln im Stadtteil Köln-Esch/ Auweiler zu ändern, um die Voraussetzung zur bauleitplanerischen Vorbereitung von Flächen zur Deckung des Wohnflächenbedarfs zu schaffen. Die Vorabstimmungen zur Regionalplanänderung zeigten, dass die Ausweisung der Wohnbaufläche 3 "Esch-Versorgungsbereich" (W 607d) an der Auweiler Straße, mit der die Ansiedlung von Einzelhan- del zwischen den beiden Ortsteilen verbunden wurde, keine Unterstützung auf Regionalplanebene fand. Erweiterungen der Ortslagen sollten zwar grundsätzlich ermöglicht werden; eine weitere Zer- siedlung der Landschaft und das Zusammenwachsen der Ortslagen soll jedoch verhindert werden. Die 23. Änderung des Regionalplans umfasste daher die Ausweisung eines Allgemeinen Siedlungs- bereichs für den Ortsteil Auweiler (einschließlich des bereits bebauten Bereichs "Auweiler-West"/ W 607g) sowie für die geplanten Wohnbauflächen in "Esch Nordwest" (W 607a) zwischen Johannes- Prassel-Straße und Auf dem Driesch, in "Auweiler Nordwest" im Bereich der Greesberger Straße (W 607b) und "Auweiler Ost und Süd" zwischen Hermann-Löns-Straße, Pescher Straße und Auweiler- weg (W 607e + f). Der Regionalrat fasste den Erarbeitungsbeschluss zur Änderung des Regionalplans am 25.09.2015. Die 23. Änderung des Regionalplans wurde am 22.06.2018 im Regionalrat aufgestellt und öffentlich bekannt gemacht im Gesetz- und Verordnungsblatt (GV. NRW.) Nr. 26/2018 am 20.11.2018. Das zwischen 2015 und 2018 durchgeführte Regionalplanverfahren ergab keine maßgeblichen neuen Erkenntnisse, die der grundsätzlichen Zielsetzung des Flächennutzungsplanverfahrens zur Auswei- sung neuer Wohnbauflächen in Köln-Esch/ Auweiler entgegenstehen. Vielmehr werden die im Flä- chennutzungsplanverfahren auf politischer Ebene gefassten Beschlüsse zur ausreichenden Schaf- fung von Wohnraum in allen Stadtteilen durch die Regionalplanung gestützt. Köln stellt unverändert eine stark wachsende Region dar, in der die Schaffung von Wohnraum ein zentrales gesamtgesell- schaftliches Erfordernis darstellt. Im Rahmen des Regionalplanverfahrens wurden aus der Öffentlichkeit insbesondere Sorgen um zu- sätzliche Verkehrsbelastungen, eine mangelnde Infrastrukturausstattung und den Verlust der dörfli- chen Idylle geäußert. Esch und Auweiler sind dörflich geprägt. Eine Ansiedlung von sich tragenden Versorgern kann nur bei entsprechender Bevölkerungszahl und einem geeigneten noch auszubildenden Zentrum gelingen. Gleiches gilt für den Anschluss an einen ÖPNV mit dichteren Frequenzen. Dabei die richtige Balance zwischen dem gewünschten Erhalt des Erbes einer bäuerlichen Kulturlandschaft und den Konse- quenzen einer voran schreitenden Suburbanisierung zu finden, ist die gestellte Aufgabe der Bauleit- planung. Es darf dabei nicht außer Acht gelassen werden, dass eine Vielzahl der momentan existie- renden Verkehre auch Versorgungs- oder Bring- und Holfahrten sind. Bei entsprechendem Angebot vor Ort würden voraussichtlich zumindest einige davon entfallen können. Die Verkehrssituation wird vorab verbindlicher Bauleitplanungen im Rahmen einer großräumlichen Untersuchung der Verkehrsnetze im Kölner Nordwesten analysiert. Die in diesem Zusammenhang zu erwartenden Erkenntnisse über die Leistungsfähigkeit der vorhandenen Verkehrsinfrastruktur in den Ortsteilen Esch und Auweiler sollen zunächst abgewartet werden. Gegebenenfalls entstehen hieraus weitere Fragestellungen, die in kleinräumlichen Untersuchungen vorhabenbezogen näher betrachtet werden müssen. Diese Verkehrsuntersuchung dient auch als eine Grundlage für ein kooperatives Verfahren zur Ent- wicklung einer städtebaulichen Gesamtkonzeption (Freiraum und Erholung, Verkehr, Versorgung, soziale Infrastruktur, Wohnen usw.) für den Ortsteil Auweiler, der aufgrund der Größe und Lage der neu ausgewiesenen Wohnbauflächen insbesondere Potenzial zur Ansiedlung von der Nahversorgung dienendem Einzelhandel bietet. Die Umsetzung der FNP-Fortschreibung hat voraussichtlich negative Auswirkungen auf den Klima- schutz durch die Emission von Kohlenstoffmonoxid (CO), das durch Oxidation zum Klimaschadgas Kohlendioxid (CO2) wird. Auf der Ebene des Flächennutzungsplanes lassen sich die Auswirkungen auf den Klimaschutz noch nicht ausreichend abschätzen und Maßnahmen zur Minderung der Emissionen nicht konkret genug regeln. Eine Bestandsanalyse und erste Empfehlungen zur Umsetzung der Planung finden sich im Umweltbericht. Konkretere Auswirkungen und Minderungsmaßnahmen werden in nachfolgenden Be- bauungsplanverfahren untersucht. 4 Vorberatungen Beschluss über die IIRA und die Beteiligung der Öffentlichkeit StEA 24.06.2008 Öffentlichkeitsbeteiligung zur IIRA Nordwest 18.09.2008 Köln-Lövenich 22.09.2008 Köln-Pesch 29.09.2008 Köln-Chorweiler Stellungnahmen der Bezirksvertretungen zur IIRA Nordwest BV 3 08.12.2008 BV 6 29.01.2009 Anschließend wurden die Ergebnisse in die 4. Fortschreibung des FNPs eingearbeitet. Beschluss zur Offenlage der 4. Fortschreibung des FNPs, Teilraum Nordwest BV 6 20.08.2009 AUG 27.08.2009 BV 3 31.08.2009 WA 03.12.2009 StEA 08.12.2009 1. Offenlage der 4. Fortschreibung des FNPs, Teilraum Nordwest 03.02. bis 04.03.2010 Beratung über Stellungnahmen und Beschluss zur 2. Offenlage BV 3 06.12.2010 BV 6 16.12.2010 StEA 08.12.2010 2. Offenlage der 4. Fortschreibung des FNPs, Teilraum Nordwest 26.04. bis 25.05.2011 Feststellungsbeschluss über die 4. Fortschreibung des FNPs, Teilraum Nordwest BV 6 21.07.2011 BV 3 19.09.2011 StEA 06.10.2011 Rat 24.11.2011 Weitere Verfahrensschritte Genehmigung der 4. Fortschreibung des FNPs durch die Bezirksregierung 23.12.2011 Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Köln 09.05.2012 Regionalplanverfahren Antrag auf Änderung des Regionalplans an die Bezirksregierung Köln 09.04.2014 Beschluss zur Erarbeitung der 23. Änderung des Regionalplans im Regionalrat 25.09.2015 Beschluss zur Aufstellung der 23. Änderung des Regionalplans im Regionalrat 22.06.2018 Bekanntmachung (GV.NRW. Nr. 26/2018) 20.11.2018 Anlagen 1 Lage des Änderungsbereiches 2 Bestehende Darstellung Flächennutzungsplan 3 Beabsichtigte Darstellung Flächennutzungsplan 4 Begründung gemäß § 5 Absatz 5 BauGB zur 205. FNP-Änderung mit Umweltbericht 5 Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange zur 1. Offenlage
  • Anlage 4

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    1 ANLAGE 4 Begründung 4. Fortschreibung des F lächennutzungsplans Teilraum Köln Nordwest „Wohnbauflächen in Köln -Esch/ Auweiler“ nach § 5 Abs.5 BauGB mit Umweltbericht nach § 2 a i.V.m. § 2 Abs.4 BauGB Inhalt 1. Anlass, Ziel und Zweck 2. Allgemeiner Teil 3. Städtebauliche Planungsvorgaben 4. Verkehr – Allgemein – 5. Stadtteilbeschreibungen Anlageplan „Hochwasser“ Anlageplan „Örtliche Hauptverkehrszüge“ Anlageplan „Öffentlicher Personennahverkehr“ Hinweis: Diese Begründung beinhaltet allein die Fortschreibungen in den im zugehörigen Planwerk dargestellten Geltungsbereichen. Eine Fortschreibung für die am 24.11.2011 festgestellten und mit Schreiben vom 21.03.2012 genehmigten Flächen erfolgt nicht. Das vorliegende Dokument baut auf die Begründung zum Feststellungsbeschluss am 24.11.2011 zur 4. Fortschreibung des FNPs, Teilraum Nordwest auf (nicht kursiver, in der farbigen Darstellung schwarzer Text). Die im Zuge des Verfahrensabschlusses für die „Wohnbauflächen in Köln-Esch/ Auweiler“ vorgenommenen Ergänzungen und Änderungen sind durch kursive Schrift gekennzeichnet, für farbige Darstellungen zusätzlich in Grün. 2 1. Anlass, Ziel und Zweck Arbeitsplatzsicherung, Wohnungsbereitstellung, Umweltschutz, Erhalt des sozialen Gefüges und die weitestgehende Sicherung der Funktionen und der Leistungsfähigkeit des Natur - haushaltes sind die wichtigsten Aufgaben, denen sich die räumlich -funktionale Stadtent- wicklungs- und Flächennutzungsplanung widmen muss. Das Gesamtkonzept Stadtentwicklung von 1978 lieferte als Grundstock und Planungsbasis einen Katalog sowohl prinzipieller Ziele als auch konkreter Maßnahmen zur Flächenentwick- lung. Aus ihnen – und weiteren Fachbeiträgen – entstand der Flächennutzungsplan der Stadt Köln, der 1982 erstmals Rechtskraft erlangte. Die damals getroffenen textlichen Aussagen und flächenhaften Darstellungen haben zwar zu einem Großteil noch Gültigkeit, bedürfen aber in wichtigen Details der Überarbeitung, da sich – vor allem im Umweltsektor – die recht- lichen Grundlagen erheblich und raumwirksam weiterentwickelt haben. Ebenso haben sich demographische Trends und Wanderungsbewegungen der Bevölkerung auf die Sozial- und Wirtschaftsstruktur der Sta dt über die Zeit seit 1982 ausgewirkt und fordern Flächennut - zungsplan relevante Reaktionen. Weiterhin verringerten sich Natur- und Erholungsräume; die Flächenversiegelung und Um - weltbelastungen nahmen zu. In der Konsequenz steigerten sich die Nutzungsi ntensitäten vorher geringer belasteter Freiflächen. Zwischenzeitlich realisierte verkehrliche Entlastungen zentraler Siedlungsbereiche durch Umgehungsstraßen verbesserten die Situation im Kern, aber schränkten in der Folge die peripheren Naherholungsmöglichkeiten ein, da die Anwoh- ner von ihren bisherigen Naherholungsflächen abgekoppelt wurden. Diese Beispiele belegen die Notwendigkeit, solche Wechselbeziehungen zwischen Siedlungs - und Freiflächen und den Grad der Funktionserfüllung ihrer strukturellen Einzelkomponenten präziser zu untersu- chen. Auf dieser Basis können Entscheidungen zur Freiraumentwicklung, zu Siedlungserwei- terungen und zu zukünftigen Verflechtungen räumlicher Entwicklungen vorbereitet werden. Das Werkzeug, mit dem diese Untersuchungen, Analysen und Planungsempfehlungen erar- beitet werden, ist die so genannte Integrierte Raumanalyse (IRA). Integriert deshalb, weil sie zwei Sichtweisen auf das Untersuchungsgebiet vereinigt: die der Siedlungsgeographischen Raumanalyse, welche die infrastrukturellen, wirtschaftlichen, sozialen und demographischen Potenziale des Untersuchungsraumes ermittelt, und die der Ökologischen Raumanalyse, welche das Untersuchungsgebiet an Hand ausgewählter Umweltmedien untersucht und be- wertet. Die Ergebnisse beid er Untersuchungsstränge werden zusammengeführt in den Planungs - empfehlungen und sind die Basis für ein nachhaltiges Flächenmanagement auf einer aktuali- sierten Datengrundlage. Aufgrund der räumlichen Zusammenhänge und Verflechtungen mit den Nachbarstädt en Hürth, Frechen und Pulheim wurde erstmals eine stadtübergreifende „Interkommunale Integ- rierte Raumanalyse (IIRA)“ erstellt. 1.1. Integrierte Raumanalyse (IRA) Die IRA ist eine informelle vorgezogene Planungsebene, die strukturelle Zusammenhänge darstellt und analytisch ermittelte Planungsempfehlungen ausspricht, die in weiteren Verfah- ren zu beachten sind. Sie hat in erster Linie die Aufgabe, die Komplexität des gesamten Un- tersuchungsraumes zu erfassen und darzustellen und zielgerichtete Aussagen für di e Ent- wicklung des Untersuchungsraumes zu treffen. Auf der Grundlage einer systematischen Bestandserhebung aller siedlungsgeografischen und ökologischen Informationen sowie der Analyse und Bewertung der siedlungsräumlichen, wirtschaftlichen und umweltrelevanten Erkenntnisse werden in Form von „integrierten Pla- 3 nungsempfehlungen“ Abwägungsgrundlagen für alle weiteren Einzelplanungen bereit ge - stellt. Nach den abgeschlossenen Raumanalysen und Flächennutzungsplan -Fortschreibungsver- fahren für die Gebiete  Meschenich – Immendorf - Rondorf  Stammheim – Flittard – Dünnwald - Höhenhaus und  Porz - Süd schloss sich die Untersuchung des linksrheinischen Kölner Nordens und Westens an. In einem Konfliktplan, der in mehreren interfraktionellen Arbeitskreisen mit den Bezirksvertre- tungen diskutiert wurde, wurden die Probleme, Fragen und besonderen Handlungserforder- nisse dargestellt und Lösungsansätze in der Bezirks- oder Stadtteilbeschreibung aufgezeigt. Mit Beschlüssen der Nachbarstädte und dem Beschluss des Stadtentwicklungsausschusses vom 24.06.2008 wurde die IIRA abgeschlossen und über die frühzeitige Öffentlichkeitsbetei- ligung entschieden. Die Ergebnisse der durch die Einbeziehung des Rhein -Erft-Kreises so- wie der Städte Pulheim, Frechen und Hürth interkommunalen Raumanalyse wurden für den Teilraum Köln-Nordwest in einer frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB, bestehend aus drei Veranstaltungen in den Bezirken Lindenthal und Chorweiler, der Bevölkerung vorgestellt und inhaltlich diskutiert. Die Bürgerinnen und Bürger hatten danach zwei Wochen Zeit, auch schriftlich ihre Anregungen vorzubringen. Nach Beratungen in den Bezirksvertretungen wurden am 08.12.2008 in der BV 3 und am 29.01.2009 in der BV 6 Be- schlüsse zur Berücksichtigung der Anregungen im weiteren Verfahren getroffen. Der Stadt- entwicklungsausschuss beschloss am 08.12.2009 die 4. Flächennutzungsplan - Fortschreibung, erarbeitet auf der Grundlage des Beschlusses zur interkommunalen IRA, offen zu legen. 1.2. Untersuchungsraum Begrenzung des Untersuchungsgebietes Die Grenze des Untersuchungsgebietes verläuft im Westen an der Stadtgrenze, im Norden entlang des Rheins, der Autobahn A1, dem Militärring im Osten und im Süden entlang der Luxemburger Straße. Allgemeine Beschreibung des Untersuchungsgebietes In die Untersuchung einbezogen wurden der gesamte Bezirk Chorweiler und der westliche Bereich des Bezirks Lindenthal sowie ein geringer Teil des Bezirks Ehrenfeld. Der Untersuchungsraum umfasst 97 Quadratkilometer (Stadtgebiet: 400 qkm) und 131.000 Einwohner. Das entspricht einem Anteil von 24 Prozent des Stadtgebietes mit einem Ein - wohneranteil von 12 Prozent. Im Untersuchungsgebiet befinden sich zwei stark verdichtete Siedlungsschwerpunkte, der Stadtteil Chorweiler mit seinen unmittelbar angrenzenden Stadt- teilen sowie die Stadtteile Weiden und Lövenich mit ihren Nachbarstadtteilen. Im Übrigen besteht das Untersuchungsgebiet aus ländlich-dörflichen Ortsstrukturen mit mehr (beispiels- weise Widdersdorf) oder wenige r (beispielsweise Merkenich) starken Verstädterungser - scheinungen. 4 Der Stadtbezirk Chorweiler entstand aus der ehemaligen, 1922 nach Köln eingemeindeten Bürgermeisterei Worringen und den in den Gemarkungen einzeln liegenden Gehöften sowie der Gebietsreform des Landes NRW 1975 mit den Stadtteilen Esch und Volkhoven. Nach der Wiederaufbauphase des Zweiten Weltkrieges begann ein Entwicklungsprozess vor allem in den stadtnahen Zonen mit wachsender Verstädterung des ländlichen Raumes, mit der Trennung der Funktionsbereiche Wohnen und Arbeiten und der Bildung von Unter- und Nebenzentren. Das einstige Bild der Siedlungsleere, welches bis in die Mitte des 19. Jahr - hunderts das Umland prägte, wandelte sich bis heute in einer Breite von 30 km zwischen der Ville im Westen und dem Bergischen Land im Osten zu einer Städteagglomeration. Prägendes Ergebnis dieses Suburbanisationsprozesses im nördlichen Untersuchungsgebiet ist die Entwicklung der „Neuen Stadt“. Chorweiler sollte einen Kristallisationspunkt innerhalb der stadtkölner Peripherie darstellen. Mit dem Bau eines „gartenstadtähnlichen Siedlungsge- bildes“ sollte eine eigenständige Stadteinheit mit einer klaren Gliederung der Funktionen Wohnen (Chorweiler, Seeberg, Heimersdorf), Arbeiten (Gewerbegebiet Feldkassel/Langel) und Erholung (Fühlinger See) entstehen. Die späteren Änderungen des Gesamtkonzeptes führten jedoch zu einer massiven, hochgeschossigen Verdichtung des sozialen Wohnungs- baues mit all seinen bekannten Folgen. Stä dtebauliche Sanierungsmaßnahmen der letzten Jahre haben zu Verbesserungen geführt und werden weiterhin fortgesetzt. Der westliche Bereich des Stadtbezirks Lindenthal als südlicher Teil des Untersuchungs- raumes ist stark geprägt durch das im Rahmen der Ge bietsreform des Landes NRW 1975 eingemeindete Siedlungsgebiet Lövenich/Weiden, den Stadtteil Junkersdorf sowie das Ge - werbegebiet Marsdorf. Lediglich Widdersdorf als stark expandierender Siedlungsbereich wird durch eine prägende Landwirtschaft umgeben. 2. Allgemeiner Teil Die nachfolgende Begründung der Flächennutzungsplan-Fortschreibung Köln Nordwest ist in vier Teile gegliedert. Als erster Teil vorangestellt sind die wesentlichen Planungsvorgaben. Ein zweiter allgemeiner Teil beinhaltet grundsätzliche sowie gesamträumliche Aussagen zu den Themen Verkehr, Soziale Situation und Schule, der dritte Teil die speziellen Stadtteilbe- schreibungen mit den jeweiligen Änderungen. Im vierten Teil folgt die ökologische Betrach- tung, der Umweltbericht, mit der Untersuchung und Bewertung der Umweltbelange 2.1. Darstellungsgrundsätze Planzeichen Die im Flächennutzungsplan dargestellten Planzeichen für soziale und technische Infrastruk- tureinrichtungen (z.B. Kindergärten, Alteneinrichtungen, Dauerkleingärten, Sportanlagen etc.) sind insgesamt überprüft worden. Bestehende Anlagen wurden genauer verortet, da - mals geplante und inzwischen an der dargestellten Stelle oder an anderem Ort realisierte Einrichtungen sind ergänzend aufgenommen worden. Neuplanungen aufgrund der aktuellen und zukünftigen Bedarfssituation werden im neuen Flächennutzungsplan dargestellt und in den Stadtteilbeschreibungen erläutert. Anpassungen und Grenzkorrekturen etc.  Die Fortschreibung des Flächennutzungsplanes für den Teilraum Nordwest umfasst auch Anpassungen und Grenzkorrekturen an solchen Stellen, wo die kartographi - sche Unterlage durch neue Techniken verfeinert worden ist.  Durch Bebauungspläne sind, ohne dass sie eine Änderungsbedarf des FNP ausge - löst hätten, dennoch Festsetzungen getroffen worden, die eine Flächennutzungsplan- Berichtigung an der Stelle erforderlich machen. 5  Die Planzeichen für Poststellen, Kirchen, verwaltungs- und kulturelle Einrichtungen sind ohne besondere textliche Erwähnung aktualisiert worden.  Einzelfallentscheidungen nach § 34 BauGB können im Einzelfall ebenfalls eine Flä- chennutzungsplan-Berichtigung nach sich ziehen.  Bebauungsplanaufstellungen nach § 13 a BauGB (vereinfachtes Verfahren) machen im Wege der Berichtigung (möglicherweise nachträglich) eine Anpassung erforderlich Die vorgenannten Fälle werden, ohne sie explizit im Begründungstext zu erwähnen, in den Flächennutzungsplan eingearbeitet. Darstellung von Sondergebieten für den Einzelhandel Aufgrund des Maßstabes und der generalisierenden Darstellungssystematik des Kölner Flä- chennutzungsplans werden flächenhafte Nutzungsdarstellungen in der Regel unter 0,5 ha nicht dargestellt (Ratsbeschluss zum Flächennutzungsplan 1982). Einzelbetriebe bis 0,5 ha sind deshalb überwiegend nicht dargestellt. Damit sind in der Regel alle Nahversorgungsbe- triebe nicht dargestellt. Darstellungsrelevant sind jedoch einzelne Einzelhandelsbetriebe und Agglomerationen mit einer Grundflächenausdehnung von deutlich über 0,5 ha. Sofern sie nicht in einem Kerngebiet oder in einer gemischten Baufläche oder Mischgebiet liegen, wer- den sie als Sondergebiete dargestellt 3. Städtebauliche Planungsvorgaben 3.1. Regionalplan Die neuen Darstellungen im Flächennutzungsplan entsprechen in weiten Teilen den Darstel- lungen des Regionalplanes. In folgenden Bereichen sind oder wurden Änderungen im Regionalplan erforderlich:  Wohnbauflächen im Stadtteil Esch/ Auweiler: Der Ortsteil Auweiler geht im Regionalplan (Stand 2011) im Freiraum auf und soll in einem Änderungsverfahren als „Allgemeiner Siedlungsbereich“ dargestellt werden. Mit der Aufstellung der 23. Änderung des Regionalplans, öffentlich bekannt gemacht im Gesetz - und Verordnungsblatt (GV. NRW.) Nr. 26/2018 am 20.11.2018, sind die Ortsteile Esch und Auweiler einschließlich der geplanten Wohnbauflächen als Allgemeine Siedlun gsbereiche dargestellt. Die geplante Darstellung der Wohnbauflächen in Köln -Esch/ Auweiler ist damit an die Ziele der Raumordnung angepasst. 3.2. Bevölkerungsentwicklung Mittelfristig wird die Kölner Einwohnerzahl gemäß der neuesten Einwohnerprognose 2025 ihr Wachstum fortsetzen und bis 2025, nach Höchstwerten in den Jahren 2016 bis 2017 von 1,0267 Mio., wieder auf den derzeitigen Stand zurückgehen. Selbst bei pessimistischem Szenario sinkt die Einwohnerzahl nicht unter die Millionengrenze. Das Hauptszenario de r neuen Einwohnerprognose sieht Köln im Jahr 2025 bei 1,0213 Mio. Einwohnern und 535.700 Haushalten. Dieser Prognose muss auch diese Fortschreibung des Flächennutzungsplanes Rechnung tragen. 6 3.3. Siedlungsentwicklung Wohnungsbau, Gewerbe und Versorgung Der Wo hnungsgesamtplan 2004 (Ratsbeschluss 20.07.2004) als Programm Wohnungsbau 2015 mit den Leitlinien für die städtische Wohnungspolitik geht über den reinen Bedarfs- und Versorgungsaspekt hinaus und stellt die qualitative Nachfrageseite, und damit den Woh - nungsmarkt selbst, in den Vordergrund. Dabei gilt es, neben der Darstellung eines ausrei - chend großen und qualitativ ansprechenden Flächenangebotes (für jährlich ca. 1600 Wohn- einheiten in Ein- und Zweifamilienhäusern und ca. 2200 Wohneinheiten in Mehrfamilienhäu- sern), die Berufseinsteiger und Erwerbstätigen sowie abwanderungsgefährdete, etablierte Haushalte an den Wohnort Köln zu binden. Weiterhin muss sowohl der ausreichenden Be - reitstellung von Wohnungen für einkommensschwache Bevölkerungsgruppen als auch dem demografischen Wandel und den sich verändernden Wohnansprüchen Rechnung getragen werden. Neben dem Wohnungsbau hat die gewerbliche Entwicklung maßgeblichen Einfluss auf den Standort Köln. Um jederzeit ein bedarfgerechtes Flächenangebot bereithalten zu können und einen Nachfragestau zu vermeiden, werden entsprechend dem Ratsbeschluss vom 06.12.1990 ständig 100 ha bebaubarer Gewerbeflächen vorgehalten. Diese sollen auch den Ansiedlungsbedürfnissen von kleinen und mittleren Betrieben (KMU) zur Verfügung stehen. Da die Werte des Gewerbeflächenbedarfs des Gewerbegesamtplanes (Ratsbeschluss 1998) aufgrund der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung grundlegend überarbeitet werden müssen, wird von der Verwaltung ein neues Standortkonzept Wirtschaft erstellt. Das vorliegende Gutachten zur gewerblichen Flächenentwicklung in Köln zeigt, dass nach dem Strukturwandel und einem erheblichen Verlust von Industriearbeitsplätzen sich der Dienstleistungssektor sehr positiv entwickelt hat und Köln sich deshalb zukünftig als Dienst- leistungsstandort positioniert. Die Zahl qualifizierter Arbeitskräfte wird dabei weiterhin zu - nehmen, während die Zahl der gering qualifizierten Arbeitskräfte weiter sinken wird. Bezüg- lich des Flächenbedarfs wurde festgestellt, dass im Fläch ennutzungsplan ausreichend Re- serveflächen zur Verfügung stehen, auch wenn hinsichtlich der räumlichen Verteilung im Stadtgebiet große Disparitäten bestehen. Nordwestliche und südöstliche Stadtteile sind mit Flächenpotentialen besser versorgt als die übrigen Bereiche des Stadtgebietes. Insbesondere Standorte mit städtebaulichen Qualitäten wie einer zentralen Lage, einer guten verkehrliche Erreichbarkeit und eines guten Branchenmix in der Nachbarschaft sind sehr gefragt. Eine weitere wichtige Voraussetzung für eine stabile Siedlungsentwicklung ist eine bedarfs- gerechte Versorgung der Bevölkerung. Hier liefern das bestehende Nahversorgungskonzept und zukünftig das neue Einzelhandelskonzept die maßgeblichen Rahmenbedingungen. Mit der Differenzierung der Zentren nach Größe, Funktion und Versorgungsgrad sowie der Unterscheidung der Versorgungsbereiche nach Angebot und Vielfalt als Bereiche für die täg- liche, periodische und aperiodische Versorgung der Bevölkerung besteht die Aufgabe, eine ausreichende, umfassende und bedarfsorientierte Versorgung wohnungsnah und zentren - konzentriert sicherzustellen. Dezentrale Entwicklungen und Streulagen, verbunden mit Kauf- kraftumlenkungen oder –abflüssen, sind dabei so weit wie möglich zu vermeiden. 7 3.4. Verkehrsentwicklung Gesamtverkehrskonzept und Nahverkehrsplan Das Gesamtverkehrskonzept (GVK; Ratsbeschluss vom 11.06.1992) beschreibt als nach wie vor geltender Maßstab die Rahmenbedingungen der Verkehrsentwicklung. Die Lagegunst und die regionale und überregionale Vernetzung der Stadt stellen hohe Ansprüche an die zukünftige Leistungsfähigkeit des Verkehrsnetzes (siehe Karte). Ziele und Maßnahmen für die Verbesserung der Verkehrssituation in Köln sind die gute Erreichbarkeit, die Sozial- und Umweltverträglichkeit und die ÖPNV -Vorrangigkeit. Nach einem Beschluss des Verkehrs - ausschusses vom 02.12.2008 soll das GVK nun fortgeschrieben werden. Der Nahverkehrsplan (Ratsbeschluss vom 13.05.2004) legt den Rahmen für die weitere Entwicklung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) fest. Auf der Basis der städte - baulichen Entwicklung werden in Verbindung mit der Prognose zum Verkehrsaufkommen und zum Modal Split die Takte, Betriebszeiten und Qualitätsstandards für den Betrieb fest - gelegt. 3.5. Soziale Infrastruktur Sozialraumanalyse in der Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung 2008 Die Sozialraumanalyse in der Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung 2008 beleuchtet die soziale Lage und Bildungsbeteiligung von Kindern und Jugendlichen in den rund 280 Kölner Stadtvierteln. Dabei geben insgesamt zehn Sozial - und Bildungsindikatoren sowohl einzeln und in einer Gesamtbetrachtung Aufschluss über den Kinder- und Jugendhilfebedarf in den einzelnen Stadtvierteln. Die Ergebnisse der Sozialraumanalyse dienten der Vorbereitung und Unterstützung von Ent- scheidungen im Aufgabenbereich von Jugendhilfe und Schule. Sie weisen in diesem Zu - sammenhang einen sowohl unmittelbar operativen als auch strategischen Anwendungsbe - zug auf. Eine Fortschreibung er folgte nicht. Die Daten von 2008 zeigen jedoch in einigen Bereichen Probleme auf, die es längerfristig zu beheben gilt: Betrachtet man das Fünftel der Stadtviertel mit dem relativ höchsten Kinder- und Jugendhil- febedarf, dann zeigt sich, dass diese nicht gleichmäßig über das Stadtgebiet verteilt sind. Schwerpunkte liegen in den Stadtbezirken Ehrenfeld, Nippes, Chorweiler, Kalk und Mülheim. Hier stellt sich die Lebenssituation von Kindern und Jugendlichen in einer ganzen Reihe von Stadtvierteln als vergleichsweise ungünstig dar. Da die Stadtviertel zum Teil benachbart sind oder in räumlicher Nähe liegen, ergeben sich ganze Bänder von Stadtvierteln mit prekären Lebensverhältnissen. Im Stadtbezirk Chorweiler rangieren folgende Stadt viertel unter den Gebieten mit einem hohen kinder - und jugendhilferelevanten Präventions- bzw. Interventi- onsbedarf: 60901/ Chorweiler (Rang 3), 61101/ Roggendorf (Rang 14), 60902/ Siedlung Chorweiler-Nord (Rang 27), 60301/ Seeberg-Nord (Rang 32), 60501/ Lindweiler (Rang 48) und 60802/ Weiler (Rang 51), während sich in den Vierteln der Bezirke Innenstadt und Lin - denthal die Situation insgesamt vergleichsweise günstig darstellt. Die identifizierten Gebiete, die zum Teil deckungsgleich mit den Sozialraumgebieten des Projektes „Sozialraumorientierte Hilfeangebote“ sind, bilden die Schwerpunkte der Aktivitäten im Bereich Jugendhilfe und Schule zur Gewährleistung gleicher Bildungschancen für alle Kinder und Jugendlichen in Köln. Zu nennen sind hier zum Beispiel Maßnahmen zur Erhö - hung der Bildungsbeteiligung von Kindern in Kindertageseinrichtungen, die Qualitätsentwick- lung der Ganztagsbetreuung in der Offenen Ganztagsschule und der Ausbau der Ganztags- betreuung in der Sekundarstufe I oder die Einrichtung weiterer Schulsozialarbeiterstellen. 8 Schulentwicklungsplan Die Schulentwicklungsplanung ist die Basis für das kommunale Handeln im Bildungsbereich und berücksichtigt neben den Schul - und Raumbedarfen auch die demografische Entwick - lung, soziale Veränderungen in der Stadtteilstruktur sowie bildungspolitische Rahmenbedin- gungen. Mit dem neuen Schulgesetz NRW aus dem Jahr 2006 hat sich eine Reihe von Ver- änderungen ergeben, die sich auf den Schulentwicklungsplan der Stadt Köln 2000 -2010 ausgewirkt haben. Die flächendeckende Einführung der Offenen Ganztagsschule im Primar- bereich wird sich dabei in den Raumbedarfen der weiterführenden Schulen ebenso bemerk- bar machen wie der Ratsbeschluss zur Verdoppelung der Zahl der Plätze im gemeinsamen Unterricht von behinderten u nd nichtbehinderten Kindern. Folgt man der kleinteiligen Ein - wohnerprognose mit Ausblick ins Jahr 2025, so scheint es stadtweit für die schulische Pla - nung einen relativ konstanten, nur leicht sinkenden Bedarf zu geben. Für den Stadtbezirk Chorweiler vermutet die aktuelle Einwohnerprognose spürbare Einwoh- nerrückgänge in den grundschulrelevanten Altersjahrgängen. Auch für den Stadtbezirk Lin - denthal werden leichte Rückgänge erwartet. Die neu geplanten Wohnbaureserveflächen soll- ten nach ihrer Erschlie ßung diesen Einwohnerrückgang perspektivisch zumindest teilweise kompensieren. Durch verändertes Schulwahlverhalten in den „Nach -PISA-Jahren“, Veränderungen in der sonderpädagogischen Förderung und durch Schulstrukturdebatten gestaltet sich eine Ent - wicklungsprognose im Schulbereich als äußerst schwierig. In der vorliegenden Neuplanung wird weitestgehend versucht, auf die zukünftigen Fläch en- anforderungen zu reagieren. Kindergartenbedarfsplan Die Bedarfsdeckung gemäß Rechtsanspruch (01.01.1999) mit einer Zielquote von 100 % für drei Jahrgänge (3-6-jährige) ist aktuell nahezu erfüllt. Der Bedarf ist weiterhin hoch, bisher konnte nur in wenigen Stadtteilen eine Stagnation oder rückläufige Tendenz festgestellt werden. Die Geburtenzahlen gehen seit etwa drei Jahren nicht weiter zurück, wobei sich die Auswirkungen erst ab 2006 und langfristig bemerkbar machen. Die Kindergartenbedarfsplanung muss angesichts des Rechtsanspruchs flexibel auf Zu- und Abwanderungen, auf Veränderungen bei der Nachfrage und auf einen prognoseun- sicheren Platzbedarf bei großen Wohnbauflächen wie Krebelspfad, Kreuzfeld oder Widders- dorf-Süd reagieren. Die Versorgung der 0 -3-jährigen zeigt sich mit gesamtstädtisch ca. 21 % bereits erheblich verbessert. Die Erhöhung des Platzangebotes ist seitens der Bundesregierung im Tagesstättenausbau- gesetz beschlossen. Bis zum Jahr 2013 sollen 40 % der Kinder dieser Altersgruppe einen Platz in einer Einrichtung oder einer Tagespflegestelle erhalten. Vorgesehen ist die Versor - gung von 32 % mit einem Platz in einer Einrichtung und 8 % in Tagespflege. Die Versorgung mit Hortplätzen (6- bis 11-Jährige) hat sich grundlegend verändert und hat sich ab 2007 ff gänzlich auf die offenen Ganztagsschulen verlagert. In Köln könnten ab 2010 durch Schließung der letzten Hortgruppen die bisher genutzten Räumlichkeiten für 0- bis 3- Jährige zur Verfügung stehen. Der Bedarfs- und Versorgungssituation wird stadtteilbezogen und im Hinblick auf neue Flä - chenausweisungen und die demografische Entwicklung angepasst. 9 Alteneinrichtungen Die Planung von Einrichtungen für Senioren wie Seniorentreffs oder –clubs sowie ambulante Pflegedienste ist keine kommunale Aufgabe. Seit Novellierung des Landespflegegesetzes (PfG NW) zum 01.08.2003 ist auch die Errichtung von voll- und teilstationären Pflegeeinrich- tungen der Regulierung des freien Marktes überlassen. Die Kommune hat keine oder nur wenige Steuerungsmöglichkeiten, ob und an welchem Standort Pflegeeinrichtungen entste- hen. Der Kommune obliegt allerdings die Aufgabe der Pflegeplanung (voll - und teilstationäre Pflegeinrichtungen). Sie beinhaltet im Wesentlichen die Marktbeobachtung, die Beratung und Abstimmung der baulichen Ausstattung von Neu - und Umbauprojekten sowie die Überprü - fung und Weiterentwicklung des vorhandenen Angebotes. Das Angebot an vollstationären Pflegeplätzen im Stadtgebiet Köln hat sich in den letzten Jahren erheblich ausgeweitet. Von 1998 bis 2010 sind 1.068 Plätze hinzugekommen, weite- re 778 Plätze sind im Bau und werden voraussichtlich 2010 in Betrieb gehen. Ob diese und die in Planung befindlichen Plätze in Zukunft tatsächlich alle genutzt werden, hängt vom Nachfrageverhalten der Bevölkerung ab und hier von einer gut ausgebauten ambulanten Versorgungsstruktur. Für Senioren, Menschen mit Behinderung, Pflegebedürftige und Kranke und deren Angehö- rigen wird immer mehr geeigneter, barrierefreier Wohnraum mit guter Infrastruktur für Ein - zelwohnungen benötigt, aber auch für ambulante Wohnprojekte für die unterschiedlichsten Zielgruppen, z. B. für Wohngemeinschaften von Senioren, pflegebedürftige Menschen, Men- schen mit Behinderungen. Aufgrund der allgemein guten Versorgungssituation im Untersuchungsbereich der 4.Fortschreibung des Flächennutzungsplanes werden in den Stadtteilen keine zusätzlichen Einrichtungen geplant, und es wird auf die Darstellung von Altentreffs und Altenclubs (Einfü- gung von entsprechenden Signets) verzichtet. Dargestellt werden vollstationäre Dauerpfle- geeinrichtungen, Tagespflege- und solitäre Kurzzeitpflegeeinrichtungen. 3.6. Grünflächen und Freiraumentwicklung Die jahrhunderte alte Kulturlandschaft mit ihren besonders ertragreichen Böden und der in - tensiven ackerbaulichen Nutzung gilt es zu erhalten. Der Schutz traditionell herausragender Elemente wird als zentrales Ziel der Freiflächenentwicklung im Untersuchungsgebiet formu- liert. Die Grün- und. Freiflächenplanung verbindet und qualifiziert die Freiräume untereinan- der - aufbauend auf dem Projekt RegioGrün - zu einem regionalen Netz. Durch die Darstel- lung von Schwerpunkträumen und ökologisch hochwertigen Tabugebieten werden die Frei- räume dauerhaft gesichert. Neben der Sicherung und Entwicklung der großen Kultur- und Naturräume wird in den Ver- dichtungs- und Wachstumsbereichen der Bedarf an nutzungsintensiven Grün- und Parkanla- gen steigen. Integraler Bestandteil von Neubaugebieten muss deshalb die Bereitstellung von Flächen für die Spiel-, Sport- und Freizeitnutzung und nicht zuletzt auch für Friedhöfe und Dauerkleingärten in räumlicher Nähe zu den vorhandenen Wohngebieten sein. Die Freiräume werden in vier Kategorien unterteilt, wobei auch Flächen für Maßnahmen zum Schutz , zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 10 BauGB aufgrund des nachfolgend besc hriebenen Konzeptes in den Flächennut - zungsplan aufgenommen werden: 10 - Vorrangflächen für die Landwirtschaft - Flächen für die Landwirtschaft mit Kleinmaßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege - Grünflächen mit teilweiser landwirtschaftlicher Nutzung - Vorrangflächen für Kompensationsmaßnahmen. Durch diese Raumteilung sollen die Nutzungsansprüche an den Raum in optimaler Weise miteinander kombiniert werden. Es wird der hervorragenden Bodengüte als Ausdruck einer hohen, natürlichen Fruchtbarkeit und der daraus erwachsenden sehr guten Eignung als landwirtschaftliche Fläche ebenso entsprochen wie dem Bedarf an Kompensationsflächen für Siedlungserweiterungen, dem Bedürfnis nach naturnaher Erholung und dem Wunsch zu einer großflächigen naturnahen Aufwertung der Landschaft. - Vorrangflächen für die Landwirtschaft: Diese Flächen sollen ausschließlich der landwirtschaftlichen Nutzung zur Verfügung stehen, um langfristig die Existenz der Landwirte zu sichern. Sie entsprechen in ihrer Lesart den im aktuellen Flächennutzungsplan sandgelb dargestellten Bereichen ohne Umfassung mit einer T-Linie. Eine Reservierung von landwirtschaftlich genutzten Flächen war bisher nicht in vol- lem Umfang möglich, da "im Zuge der Erstellung des Flächennutzungsplanes landwirtschaft- liche Flächen vorrangig unter dem Gesichtspunkt ihrer Eignung für ein großstadtbezogenes Grün- und Freiraumkonzept bewertet" wurden (Erläuterungsbericht Flächennutzungsplan 1982). Mit dieser Darstellung soll sowohl der Bedeutung d er Landwirtschaft im Stadtgebiet Köln Rechnung getragen als auch die Bearbeitung nach modernen, betriebseffizienten Me - thoden nicht in Frage gestellt werden. Die Darstellung als Vorrangfläche für die Landwirt - schaft beinhaltet auch die erforderliche Rück sichtnahme von Planungen Dritter, die diese Vorrangflächen beeinflussen könnten. Sie haben in besonderem Maße auf den weitestge - henden Erhalt dieser Flächen hinzuwirken und auf betriebswirtschaftliche Sachzwänge (Schlaggrößen, Wirtschaftswege, Erhalt unze rschnittener, großer Flächen, Erreichbarkeit) einzugehen. Sie werden wie bisher im Flächennutzungsplan in sandgelber Farbe mit zwei parallelen, senkrechten Strichen (als Signet für die Schwarz-Weiss-Ausgabe) dargestellt. - Flächen für die Landwirtschaft mit Kleinmaßnahmen des Naturschutzes und der Land - schaftspflege: Diese Flächen sollen zum größten Teil ebenfalls der landwirtschaftlichen Nutzung dienen, untergeordnet soll jedoch eine ökologische Aufwertung des Areals erzielt werden, um Ver - bindungen zwischen Landschaftsräumen oder Leitlinien herzustellen. Geeignete Maßnah - men sind die Anpflanzung von Hecken, Baumreihen oder Feldgehölzen oder die Anlage von Ackerrandstreifen. Gleichzeitig wird die ackerbauliche Nutzung auf etwa 90 Prozent der Flä- che dennoch gesichert. Die Planung und Umsetzung solcher Maßnahmen erfolgt ausschließ- lich im Einvernehmen mit dem dort tätigen Landwirt. Ferner wird dem Klimaschutz entspro - chen, indem die Kaltluft produzierenden Ackerflächen erhalten werden. Sie werden in sand- gelber Farbe mit zwei parallelen, senkrechten Strichen als Flächensignet sowie mit einer T- Linie als Flächenumgrenzung dargestellt. In der farblichen Darstellung ist die T -Linie grün unterlegt. - Grünflächen mit teilweiser landwirtschaftlicher Nutzung: Sie existieren seit Rechtskraft des Flächennutzungsplanes und bezeichnen vor allem solche Freiflächen, die vorrangig der Erholungsnutzung dienen sollen. Innerer und Äußerer Grün - gürtel sowie von ihnen ausstrahlende Freiflächen sind dabei von besonderer Be deutung. Darüber hinaus werden auch ortsnahe Freiflächen der Vororte auf diese Art gekennzeichnet, es sei denn, ihre Bodengüte empfiehlt die Sicherung als landwirtschaftliche Nutz-, rsp. Vor- rangfläche. 11 - Vorrangflächen für Kompensationsmaßnahmen: In diesen Räumen soll langfristig die Landschaft mit Hilfe extensiverer Nutzungsformen (ein- schließlich einer extensiven Landwirtschaft) und ökologisch sinnvollen Aufwertungsmaß - nahmen (Ausgleichsflächenpool) naturnäher ausgestattet werden. Dies muss nicht die völli- ge Verdrängung des Ackerbaus bedeuten, sondern diese Darstellung versteht sich als Um - grenzung eines Suchraumes, in denen Aufwertungsmaßnahmen, die aufgrund von Eingriffen in Natur und Landschaft erforderlich werden, in einen systematischen Zusammenhang ge- stellt werden können. Als Aufwertungsmaßnahmen sind die Anlage von Hecken und Feldge- hölzen, extensiven Hochstammobstbaumwiesen, extensive Wiesen mit zweimaliger Mahd und Weiden oder andere naturnähere Nutzungsformen denkbar. Eine Nutzung der Flächen kann auch durch Beweidung erfolgen. Die betroffenen Flächen werden in hellgrüner Farbe mit drei Punkten als Flächensignet sowie zusätzlich mit einer T-Linie als Flächenumgrenzung dargestellt. In der farblichen Darstellung ist die T-Linie grün unterlegt. Im Stadtbezirk Lindenthal besteht ein Defizit von rund 1.200 Kleingärten, die nur durch mög- liche Erweiterung bestehender Anlagen und durch eine neu geplante Anlage nördlich von Lövenich und nördlich von Widdersdorf abgebaut werden kann. Bishe r geplante sonstige Anlagen stehen anderen Nutzungen entgegen und werden aus dem Flächennutzungsplan gestrichen (südlich Weiden, nördlich Bachemer Landstraße). RegioGrün- Verbindungen im Kölner Grünsystem: 12 Die 4. Flächennutzungsplan-Fortschreibung Köln Nordwest definiert unter Berücksich- tigung der wesentlichsten vorgenannten Planungen, Programme, Konzepte und der jeweiligen sozialen Stadtteilsituation den Rahmen einer auf den Bedarf und die Markt- entwicklung bezogenen, ausgewogenen städtebaulichen Flächenentwicklung. 4. Verkehr – allgemein – Als Grundlage für alle weiteren Untersuchungen im Planungsraum und darüber hinaus gel - ten das Gesamtverkehrskonzept und der Nahverkehrsplan der Stadt Köln. Für die Verkehrs- entwicklung in Köln und der Region ist es erforderlich, die Siedlungsentwicklung enger an die Möglichkeiten eines umweltgerechten Verkehrssystems zu binden. Auf der Basis des vor - handenen Verkehrsnetzes werden die Problembereiche der Siedlungs - und Verkehrsent- wicklung dargestellt und Lö sungen durch Vergleiche verschiedener Varianten ortsbezogen und im überörtlichen Bezug vorgeschlagen. Die Verkehrsentwicklung und ihre Fortschreibung im Flächennutzungsplan werden nachfol- gend für das gesamte Untersuchungsgebiet betrachtet. Die Verkehrsinfrastruktur des motorisierten Individualverkehrs (MIV) und des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) im Untersuchungsgebiet wird unterschieden in regionale und überregionale Verkehrswege einerseits und lokale Verbindungen mit Stadtteilbezug und in - nerörtlichen Erschließungen andererseits. Die Analyse und Bewertung der Verkehrssituation gliedert sich somit in drei Teile, wobei die Strukturen, die Probleme und die Lösungsvor - schläge ineinander greifen und nur in einem Gesamtzusammenhang wirksam werden k ön- nen: 1. Regionales und überregionales Verkehrsnetz, 2. Siedlungsräumliches Verkehrsnetz und die 3. örtliche und kleinräumliche Verkehrssituation. Während das überregionale, regionale das siedlungsräumliche Verkehrsnetz im Flächennut- zungsplan dargestellt wir d, wird auf die örtliche und kleinräumliche Verkehrssituation auf Stadtteilebene nur in Ausnahmefällen eingegangen. Regionales und überregionales Verkehrsnetz Ein radiales Verkehrssystem verbindet das Zentrum der Stadt mit dem Umland und der Re- gion, ein tangentiales Verkehrsnetz übernimmt vorwiegend Verkehrsverteilerfunktionen zwi- schen den Stadtteilen. Kölner und Einpendler nutzen täglich dieses gegliederte Verkehrsnetz zwischen Wohnstandort und Arbeitsplatz, Schule, Ausbildungsplatz, Versorgungseinrichtun- gen, zwischen City und Region. Die ÖPNV-Erschließung im Orts - und Nachbarortsverkehr (Nah- und Regionalverkehr) hat mit der insbesondere in den letzten zwanzig Jahren starken Erweiterung der Siedlungsflä - chen und ihrer Verkehrsbeziehungen im Plangebiet Köln Nordwest nicht Schritt gehalten. So fehlen noch immer wichtige Tangentialverbindungen innerhalb des Stadtgebietes, aber auch im Kölner Umland. Die überdurchschnittliche Motorisierung der in den Randlagen wohnenden bzw. in die Rand- lagen ziehenden Haushalte, die geringeren Taktdichten im ÖPNV in der Fläche sowie die gewachsenen Pendlerverflechtungen innerhalb der Region haben mit dazu beigetragen, dass der motorisierte Individualverkehr (MIV) – entgegen dem Trend in der Innenstadt – stark zugenommen hat und die Straßeninfrastruktur partiell an den Grenzen der Leistungsfä- higkeit angekommen ist. Einige Streckenabschnitte im Untersuchungsraum werden zur Zeit ausgebaut, doch mit weiter wachsenden Mobilitäts-Ansprüchen werden auch die Anforde- 13 rungen an ein leistungsstarkes ÖPNV-Verkehrsnetz und an die Entlastung der Stadtteile wei- terhin einen hohen Stellenwert haben. Andererseits sind viele der in den 70er Jahren geplan- ten und realisierten Straßen, insbesondere im Kölner Norden, überdimensioniert und bedür- fen des Rückbaus, um stadtverträglichere Lösungen herbeizuführen. Nicht unerwähnt zu lassen ist in diesem Zusammenhang der in der Interkommunalen Integ- rierten Raumanalyse genannte Dritte Verkehrsring um Köln. Es fehlt der Ringschluss zwi - schen dem Anschluss bei Worringen an die BAB A 57 im Norden und der Verlängerung über die L 150 bei Brühl und somit Anschluss an die BAB A 555 im Süden sowie potentiell einer Rheinquerung mit Anschluss an die BAB A 59 re chtsrheinisch (siehe Verkehrskonzept des Rhein-Erft-Kreises). Auch wenn dieser in der vorliegenden Fortschreibung des Flächennut - zungsplanes auf Kölner Stadtgebiet nicht darstellbar ist, so könnte er zukünftig für den Mili - tärring und den Kölner Autobahnring eine starke Entlastung bedeuten. Siedlungsräumliches Verkehrsnetz Im Zusammenhang mit der großräumlichen Betrachtung sind die örtlichen Verkehrssituatio- nen in Verbindung mit der Siedlungsentwicklung in einem vernetzten System zu verbessern. Aufgrund der Ergebnisse der Integrierten Raumanalyse werden für die folgenden Schwer - punkträume Änderungen erforderlich:  Großraum Gewerbegebiet Köln-Marsdorf und Gewerbegebiet Frechen  Siedlungsachse Köln-Widdersdorf / Pulheim-Brauweiler  Verkehrssituation Esch/Pesch/Auweiler  Köln-Fühlingen, -Blumenberg Großraum Gewerbegebiet Köln-Marsdorf und Gewerbegebiet Frechen (Europaallee): In unmittelbarer Nähe der Autobahnen A 4 und A 1 ist in den zurückliegenden Jahren ein sehr großes Gewerbegebiet mit einem hohen Anteil an Einzelhandelsbetrieben entstanden. Es haben sich ca. 130 Unternehmen mit etwa 4.000 Beschäftigten angesiedelt. Mit der be - reits zusätzlich geplanten Erweiterung der Gewerbegebiete (ca. 219 ha) werden weitere Un- ternehmen und Beschäftigte hinzukommen; die bereits angespannte Verkehrssituation wird sich weiter verschärfen. Für den MIV wurde zwar mit dem teilweise 4-streifigen Ausbau der Dürener Straße und ver- schiedener flankierender Maßnahmen die Verkehrssituation bereits verbessert, weitere Maßnahmen sind jedoch unentbehrlich. Zunächst ist für die geplante Verlagerung des Großmarktes und die Errichtung eines neuen Frischezentrums in Marsdorf (gem. Ratsbe - schluss vom 13.12.2008) ein Verkehrsgutachten erforderlich, das auf der Grundlage der Sta- tus – quo - Verkehrsbelastungen das zukünftige Verkehrsaufkommen untersuchen soll. In Abstimmung mit den Nachbarstädten sollen über das Gutachten auch Lösungen gefunden werden, die den Gesamtraum entlasten. Neben einem Vollanschluss der Bonnstraße an die A 4, dem Ausbau der Bonnstraße selbst und anderer Straßen sind ebenso auch neue Auto- bahnanschlüsse gutachterlich zu prüfen. Die Neuausweisung von Gewerbeflächen in Mars- dorf im Sinne der IIRA wird bis zum Abschluss dieses Verkehrsgutachtens zurückgestellt. An das ÖPNV-Netz ist der Großraum Lövenich, Weiden, Junkersdorf und Marsdorf hingegen bereits heute sowohl innerörtlich als auch regional gut angebunden. Die S-Bahnstrecke (S12 / S13) und die Stadtbahnstrecken der Linien 1 und 7 bilden dabei die Haupte rschließungs- achsen des ÖPNV zwischen Umland und dem Stadtzentrum von Köln. Die ÖPNV - Entwicklung in diesem Raum wurde dabei durch den 2006 in Betrieb gegangenen S -Bahn- Haltepunkt Weiden-West an der Bonnstraße und der dortigen Verknüpfung mit der verlän - gerten Stadtbahnstrecke der Linie 1 sowie durch den neuen und bereits stark frequentierten P+R-Parkplatz im Bereich Aachener Straße/Bonnstraße wesentlich verbessert. 14 Die Planungsempfehlungen (inkl. Ratsbeschluss zum neuen Großmarktstandort) bildet der Planausschnitt 1 ab. Planausschnitt 1 Siedlungsachse Köln–Widdersdorf/Pulheim-Brauweiler: Im Rahmen der Planungen zur Neubebauung Widdersdorf-Süd wurde auch die Verkehrssi- tuation in Widdersdorf selbst und im weiteren Umfeld untersucht. Mit der Nordumgehung Lövenich werden sowohl die Stadtteile Lövenich und Widdersdorf innerorts entlastet als auch überörtlich gut erschlossen. Querschnittsbelastungen auf der Widdersdorfer Hauptstraße von mehr als 16.000 Kfz / 24h erforderten jedoch eine weiterge- hende Lösung. Um die überwiegenden Durchgangsverkehre zu minimieren, wurde mit der Quartiersentwicklung Widdersdorf-Süd eine südliche Erschließungs- und Umgehungsstraße entwickelt, die von Bocklemünd kommend an die Ortsumgehung Lövenich angebunden ist und die Belastung der Widdersdorfer Hauptstraße halbieren soll. Die in der Flächennutzungsplanung (Stand:1982) geplante Verlegung der B 59 in den Be - reich südlich und parallel der Bahntrasse wurde bereits mit dem Beschluss zum Gesamtver- kehrskonzept nicht weiterverfolgt. Sie ist inzwischen zusammen mit dem Ausbau des Auto - bahnanschlussstelle Bocklemünd an die A1 im Trassenverlauf der B59 und auf Pulheimer Stadtgebiet mit einer Bahnüberquerung realisiert. Über diese Fortschreibung wird der örtliche Hauptverkehrszug, welcher diese Verkehrstrasse im Flächennutzungsplan darstellt, dem tatsächlichen Ausbau entsprechend angepasst. 15 Die ÖPNV-Anbindung von Widdersdorf muss vor dem Hintergrund der großen Ortserweite - rung an den neuen Bedarf angepasst werden. Dies kann kurz- bis mittelfristig nur über eine verbesserte Busanbindung erfolgen. Für eine langfristige Lösung wurde im Bebauungsplan die Trasse für eine zukünftige Stadtbahnanbindung freigehalten. Grundsätzlich ist eine Verlängerung der Linie 1 über Weiden -West bis Widdersdorf ebenso möglich wie eine Verlängerung der Linie 4 über Bocklemünd. Darüber hinaus wurde eine weitere Verlängerung der Stadtbahn über Widdersdorf hinaus nach Brauweiler gutachterlich in einem Variantenvergleich geprüft und in der IIRA dargestellt. Mit der Variantenuntersu - chung wurde die Variantenlinie 1, 3, und 2a von Bocklemünd nach Brauweiler und die Bus - variante 4 und 5 von Widdersdorf bzw. von Brauweiler nach Weiden -West favorisiert (siehe Planausschnitt 2). Planausschnitt 2 Die Tragfähigkeit dieser Trassenfortführungen ist jedoch maßgeblich an ein zukünftiges Fahrgastaufkommen auf dieser Strecke und mit der weiteren städtebaulichen Entwicklung in diesem Raum (siehe auch IIRA-Ergebnisse zu Pulheim-Brauweiler) gebunden. 16 Der Stadtentwicklungsausschuss hat in seiner Sitzung am 24.06.2008 folgenden Beschluss gefasst: “Sicherung der Trasse für die Stadtbahn von Bocklemünd über Widdersdorf nach Brauweiler und Neubau eines DB-Haltepunktes an der Strecke E (RE8 und RB 27) mit Ver - knüpfung zur Stadtbahn sowie Sicherung der Trasse von Weiden-West nach Widdersdorf.“ Verkehrssituation Esch/ Pesch/ Auweiler Der MIV-Durchgangsverkehr durch Esch (Querschn ittsbelastung auf der Straße Am Baggerfeld fast 16.000 Kfz/ 24 h; *Zählung 2017: 15.000 Kfz/24h) in Richtung Sinnersdorf (fast 5.500 Kfz/ 24 h auf der L 93, Chorbuschstraße; Hinweis: Die L93, Chorbuschstraße ist lang. Die Kfz-Verkehrsbelastung beträgt zwischen *6.500 am westlichen Ortsausgang und rund *17.000 Kfz/24h im Ortskern) und Pulheim (über 12.000 Kfz / 24 h auf der Kreisstraße 9, Orrer Straße; Hinweis: Die K9, Orrer Straße ist ebenfalls lang. Die Kfz- Verkehrsbelastung beträgt zwischen rund *10.000 im Ortskern und 12.400 Kfz/24h (Modellwert) am östlichen Ortseingang Pulheim), der einhüftige Autobahnanschluss Chorweiler an die A 57 und die ÖPNV-Anbindung der drei Ortsteile bedürfen einer gesamtheitlichen Lösung. Dies gilt erst recht dann, wenn die angestrebte Siedlungserweiterung realisiert werden sollte. Als erster Schritt soll der neue Autobahnanschluss Chorweiler mit einer neuen Trassenführung zur Straße Im Baggerfeld im FNP dargestellt werden. Im Zusammenhang mit den laufenden Planfeststellungsverfahren zum 6-streifigen Ausbau der A 57 im Abschnitt zwischen Dormagen und Autobahnkreuz Köln -Nord plant der Landesbetrieb Straßenbau NRW (Niederlassung Krefeld), entsprechend den Wünschen der Stadt Köln, die Teilanschlussstelle Chorweiler zum Vollanschluss umzubauen. Nach Sachstand 2019 soll es sich dabei eher um eine Erweiterung der bestehenden Anschlussstelle handeln als um einen Ausbau entsprechend der „gelben“ Verkehrsflächen im aktuellen FNP. Eine ÖPNV-Schienenanbindung lässt sich – wenn überhaupt – nur langfristig realisieren, ist aber über eine Variantenuntersuchung angestoßen worden. Im Ergebnis kamen zwei, möglicherweise auch drei Lösungen in die engere Wahl (siehe Planausschnitt 4): Bereits detailliert untersucht wurden eine nordwestliche Trassenführung parallel der A 57 und eine südwestliche Trassenführung bis zur Zentrenmitte zwischen Esch und Auweiler, beide an den Ortsrändern gelegen. Die bisher favorisierte Variante war die Trasse parallel zur A57 (Beschluss der BV 6 vom 11.05.06). Allerdings zeigte das Gutachten, dass die bisher untersuchten Varianten keine Stadtbahnwürdigkeit aufwiesen und die Realisierbarkeit finanziell kaum darzustellen ist. Darüber hinaus ist durch den Trassenausbau in Ossendorf und bedingt durch verschiedene Grundstückssituationen die westliche Linienführung ni cht bzw. nur durch Umwege zu realisieren. Im Sinne einer langfristigen Trassensicherung bzw. Freihaltung von Grundstücken sollten alle drei unten dargestellten Trassen im FNP - Anlageplan „ÖPNV -Strecken“ langfristig gesichert werden. Insbesondere sollte die ortszentrale Trassenführung durch Pesch und Esch weiter im Verfahren (s. gestrichelte Linie im Planausschnitt 4) berücksichtigt werden. Diese aufgeführten Maßnahmen sind allerdings nicht Bestandteil der „ÖPNV -Roadmap“. Im Nahverkehrsplan 2019 der Stadt Kö ln ist die Schienenanbindung von Pesch und Esch/ Auweiler als „langfristig angedacht“ klassifiziert. 17 Planausschnitt 4 Stadtteil Fühlingen-Blumenberg Im MIV gehören die Neusser Landstraße mit dem Durchgangsverkehr durch die Ortslage Fühlingen (über 15.000 Kfz / 24 h), die Verlängerung der Industriestraße und der Ausbau des Blumenbergsweges (L 43) mit Anbindung an die A 57 ebenfalls in ein räumlich zusam - menhängendes Verkehrskonzept (Variantenuntersuchung siehe Planausschnitt 5). Die Verlängerung der Industriestraße mit einer Anbindung direkt an die Neusser Landstraße nördlich von Fühlingen wird zu erheblichen Entlastungen (beide Varianten über 11.000 Kfz / 24 h) innerhalb der Ortslage Fühlingen führen. Auf der Grundlage einer Variantenuntersu - chung wurde die direkte Anbindung der Industriestraße an die Neußer Landstraße nördlich von Fühlingen (Variante 2 c) beschlossen und soll nach der Bebauungsplanung umgesetzt werden. 18 Planausschnitt 5 Im Sinne der Vorrangigkeit von Straßenertüchtigungs- und Ausbaumaßnahmen vor Straßen- neubauten gilt es, die Industriestraße inklusive der Verlängerung an den Blumenbergsweg anzubinden und diesen als örtlichen Hauptverkehrszug in Roggendorf/Thenhoven an die A 57 anzuschließen. Der Ausbau des Blumenbergsweges ist für die „Integrierte Verkehrswe - geplanung NRW“ angemeldet worden, die Maßnahme ist in Stufe 2 vorgesehen, wonach eine Realisierung nach 2015 geplant ist. Mit der Realisierung können dann auch flankierend weitere verkehrsentlastende Maßnahmen für Roggendorf/Thenhoven vorgenommen werden. Die im bisherigen Flächennutzungsplan dargestellte Autobahn A 542 als Querverbindung zwischen der A 57 und der A 59 mit einer Rheinbrücke im Osten von Worringen wird in Ü - bereinstimmung mit dem Gesamtverkehrskonzept (GVK) aufgegeben. Die geplante Auto - bahn, die auch im Regionalplan dargestellt ist, wird in den Bundesbedarfs - und Ausbauplä- nen weiterhin absolut nachrangig geführt; eine Realisierung ist ungewiss und zudem durch 19 die Trassennähe zum FFH-Gebiet „Worringer Bruch“ äußerst problematisch. Eine langfristige Option bleibt jedoch bestehen; Überplanungen sind zu verhindern. Mit der Realisierung der Verlängerung Industriestraße könnte die Alte Römerstraße in einen reinen Rad-und Fußweg umgewandelt werden. Die ÖPNV-Anbindungen der Rheindörfer und der Ortslage Fühlingen an das Stadtbahnli - niennetz und damit an das Bezirkszentrum Chorweiler und an die City werden über Buslinien hergestellt. Der Stadtteil Blumenberg ist durch die S-Bahnlinie S11 direkt an das Schienen- netz angeschlossen. Eine Verlängerung der Stadtbahnlinie 12 über die heutige Endhaltestelle Merkenich hinaus bis nach Langel wird im Flächennutzungsplan, Anlageplan „ÖPNV“ dargestellt und im Nah- verkehrsplan als Langfristmaßnahme nachrichtlich erhalten. Fortschreibungen -allgemein-  Entwicklung eines leistungsfähigen 3. Verkehrsrings um Köln mit Anschluss im Nor- den an die A 57 (AS Worringen/Sinnersdorf) und im Süden an die L 150 Köln-Godorf  Erstellung eines überregionalen Verkehrskonzeptes für den Bereich Köln - Marsdorf/Frechen i.V.m. der Errichtung eines Frischezentrums in Marsdorf gem. Ratsbeschluss  Trassensicherung für die Verlängerung der Stadtbahnstrecke von Köln-Bocklemünd über Widdersdorf (Option bis Brauweiler / Linie 4) sowie alternative Trassensicherung der Stadtbahnstrecke von Weiden-West bis Widdersdorf (Linie 1)  B 59 Trassenanpassung im Hauptplan und im Anlageplan an den tatsächlichen Aus- bau  Trassensicherung (drei Varianten) für die Verlängerung der Stadtbahnstrecke nach Pesch, Esch/Auweiler  Darstellung eines neuen Autobahnanschlusses Chorweiler an die A 57 und an die Straße „Im Baggerfeld“.  Verlängerung des Blumenbergsweges zum AK A57 Worringen/Sinnersdorf  Verlängerung der Industriestraße (als Ortsumgehung Fühlingen) mit Anbindung an den Blumenbergsweg (mögl. Sperrung der Alten Römerstraße)  Trassenanpassung der Umgehungsstraße Roggendorf/Thenhoven gemäß Ausbau  Aufgabe der seit den 60er Jahren geplanten Autobahn A 542 und der Rheinbrücke  Trassensicherung der Verlängerung Linie 12 über Merkenich nach Langel 20 5. Stadtteilbeschreibungen Bezirk 3 Müngersdorf (305) Seite 21 Junkersdorf (306) Seite 23 Weiden (307) Seite 27 Lövenich (308) Seite 30 Widdersdorf (309) Seite 32 Bezirk 6 Merkenich (601) Seite 35 Fühlingen (602) Seite 38 Seeberg (603) Seite 40 Heimersdorf (604) Seite 42 Lindweiler (605) Seite 44 Pesch (606) Seite 46 Esch/Auweiler (607) Seite 49 Volkhoven/Weiler (608) Seite 53 Chorweiler (609) Seite 56 Blumenberg (610) Seite 60 Roggendorf/Thenhoven (611) Seite 62 Worringen (612) Seite 65 21 5.1 Stadtteil Müngersdorf (305) 8.071 Einwohner (Stand 12.2008) Durch die Abgrenzung des Flächennutzungsplan-Fortschreibungsgebietes wird nur der west- lich des Militärrings gelegene Ortsteil erfasst und nachfolgend näher beschrieben. Der östli- che Teil des Stadtteils wird durch die 166. Flächennutzungsplanänderung mit dem Arbeitsti- tel „Umgebung Eupener Straße (inklusive ehemaliges Sidolgelände)“ erfasst. 5.1.1 Stadtteilentwicklung, Wohnen und Gewerbe Seit dem Mittelalter war Müngersdorf eine von prächtigen Hofgütern und Landarbeiterhäu - sern, die sich um die Dorfkirche gruppierten, geprägte Ansiedlung und blieb bis zu Beginn des 20. Jahrhunderts nahezu unverändert. Die Eingemeindung von Müngersdorf nach Köln erfolgte im Jahre 1888. Aus der Zeit um 1890 entstammt die monumentale Dorfkirche St. Vitalis an der Ecke Wendelinstraße - Alter Militärring. Umfangreiche bauliche Erweiterungen wurden erst ab 1900 mit der Ansiedlung von Gewerbe und Industrie abseits des alten Orts - kerns im Bereich der Eupener Straße getätigt. Auf dem Gelände der ehemaligen preußi - schen Befestigung wurde im Bereich nördlich der Aachener Straße im Jahre 1930 der Äuße- re Grüngürtel angelegt. Ein bedeutender städtebaulicher Akzent wurde mit dem Bau der Sportanlagen (1921 - 1923) am Müngersdorfer Stadion gesetzt. Wie in anderen am Rande gelegenen Stadtteilen kam es auch hier in der Nachkriegszeit zu erheblichen Ortserweite - rungen. Um in den 50er Jahren die große Nachfrage nach Baugrundstücken für Einfamilien- häuser decken zu können, wurde der Bereich um den Brauweilerweg, das Maler-Viertel, bis zur Bahntrasse für Wohnbauzwecke erschlossen. Die im historischen Ortskern dominieren- den und Maßstab brechenden Verwaltungs - und Versicherungsbauten stammen aus den 60er - 70er Jahren. Der alte Dorfkern wurde in den 80er Jahren durch den Bau der neuen Militärringstraße vom Durchgangsverkehr befreit und hat so wieder an Wohnqualität gewon- nen. Der Stadtteil bietet - abgesehen von einigen kleineren Baulücken, möglichen Nachverdich - tungsbereichen und neu zu nutzenden Büro - und Gewerbestandorten - keine größeren Ar- rondierungsmöglichkeiten für den Wohnungsbau. Das Arbeitsplatzangebot beschränkt sich westlich der Militärringstraße am Äußeren Grüngür- tel auf private und öffentliche Dienstleistungen. Östlich der Militärringstraße, außerhalb des Fortschreibungsbereiches, sind noch größere Gewerbegebietsreserven ausgewiesen. Der Stadtteil verfügt, bedingt durch die Lage am Äußeren Grüngürtel und den weitläufigen Anlagen der Sporthochschule und des Sportparks, über reichlich Grün- und Freiflächen. Der Äußere Grüngürtel teilt die Wohnsiedlungen in einen östlich und einen westlich gelegenen Teil. In diesen weit ausgedehnten Grünflächen befinden sich südlich der Bahntrasse beidsei- tig des Militärrings mehrere Kleingartenanlagen, die den Bedarf im Stadtteil decken. 5.1.2 Versorgung Sowohl Alt - Müngersdorf als auch der Ortsteil Egelspfad ist mit Geschäften deutlich unter - versorgt (siehe Nahversorgungskonzept) und hat kein eigenes Zentrum. Es befinden sich am Alten Militärring und an der Widdersdorfer Straße eini ge Läden mit bescheidener Flächen - größe. Diese Läden decken die Grundversorgung der Bevölkerung nicht ab. Die Versorgung erfolgt derzeit aus dem Warenangebot der benachbarten Stadtteile und sollte in den v.g. Ortsteilen mit den Maßnahmen des Einzelhandels- und Zentrenkonzept deutlich verbessert werden. 22 5.1.3 Verkehr Für den motorisierten Individualverkehr führt die Aachener Straße als überörtliche Haupter- schließungsstraße direkt in die Innenstadt und nach Westen in die Region und zum Auto - bahnanschluss Köln-Lövenich. Die Militärringstraße, die im Stadtteil von Nord nach Süd ver- läuft, verbindet den Stadtteil mit den umliegenden Stadtteilen und weiteren überörtlichen Verkehrswegen. Aufgrund der zentrumsnahen Lage weist Müngersdorf mit der Stadtbahnlinie 1 und dem am nördlichen Rand gelegenen S–Bahn-Haltepunkt Müngersdorf Technologiepark der Linien S 12 und S 13 (Düren bzw. Horrem – Köln – Troisdorf/Hennef – Au) eine gute bis sehr gute Anbindung an den öffentlichen Personennahverkehr auf. Ergänzt wird das Angebot durch mehrere Buslinien. Diese übernehmen die Feinerschließung - vor allem in den Bereichen Egelspfad, Alt-Müngersdorf und Gewerbegebiet Müngersdorf/Braunsfeld -, verbinden die Stadtteile untereinander und haben Zubringerfunktion zum schienengebundenen Verkehr. 5.1.4 Soziale Infrastruktur Die Bevölkerungsstrukturen im Stadtbezirk Lindenthal zeigen kaum sozialstrukturelle Auffäl- ligkeiten, dies gilt auch für den Stadtteil Müngersdorf. Es bestehen sieben Kindertageseinrichtungen (Vitalisstraße, Belvederest raße, Stolberger Straße, am Lindenweg, Wendelinstraße und die Einrichtung der Sporthochschule am Olym- piaweg) mit insgesamt 16 Gruppen. Eine weitere Einrichtung ist an der Wendelinstraße ge - plant. Die Versorgungsquote der Drei- bis Sechsjährigen bietet 2010 / 2011 ein relativ gro - ßes Überangebot, das von anderen Stadtteilen mit genutzt werden kann. Bei der Versorgung der Kinder unter drei Jahren ist die vorgegebene Zielquote von 40 % mit einer Versorgungs- quote von über 50 % überschritten. In Müngersdor f besteht die zweizügige Gemeinschaftsgrundschule Wendelinstraße. Die Schule kann im Bedarfsfall noch Schülerinnen und Schüler aufnehmen. Die GAG - Sanie- rungsgebiete jenseits der Militärringstraße sind in dieser Betrachtung berücksichtigt. Weitere größere Bau- oder Sanierungsgebiete sind nicht bekannt. Die benachbarten Grundschulen in Junkersdorf, Lövenich und Widdersdorf haben keine Kapazitäten mehr frei. An der benach - barten Gemeinschaftsgrundschule Geilenkirchener Straße in Braunsfeld besteht im Rahmen der Vierzügigkeit noch Aufnahmekapazität. An der Belvederestraße 149 befindet sich die Rheinische Förderschule mit dem Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwick - lung. Diese Schule führt einen Grund- (Primarstufe) und Hauptschulzweig (Sekundarstufe I). Des Weiteren befindet sich in Müngersdorf die Ernst – Simons - Realschule, Alter Militärring 96. Auf dem Grundstück der Ernst – Simons - Realschule ist die Anna - Freud - Schule, Rheinische Schule für Körperbehinderte mit den Sekundarstufe I und II, untergebracht. Das Schulgebäude wurde vor kurzer Zeit generalsaniert und sollte daher in der langfristigen Standortplanung für Schulen im Bereich der Sekundarstufe I berücksichtigt werden. In Müngersdorf gibt es die Jugendeinrichtung „OT VITA“, Vitalisstraße 293 (Träger ist der Sozialdienst katholischer Männer e.V.) sowie die Jugendeinrichtung an der Stolbergerstraße 403 (Träger ist das Jugendzentren Köln GmbH). In Müngersdorf gibt es neben den sechs Altentreffs beziehungsweise -clubs vier vollstationä- re Dauerpflegeeinrichtungen (Alter Militärring und Neuer Grüner Weg). Mit dem Frida Kahlo Haus, den Häusern Andreas, Stephanus, Paulus und dem Püschel Haus werden zur Zeit 467 Plätze angeboten, die durch den Gebäudekomplex des Clarenbach -Werkes eine Ver- sorgung für weite Bereiche des Stadtbezirks sicher stellen. Eine Einrichtung für Kurzzeitpfle- ge ist im gesamten Bezirk Lindenthal nicht vorhanden. Der Sportpark Müngersdorf i.V.m. Stadion und den Anlagen der Sporthochschule mit Bun - desleistungszentrum ist eine weit über die Stadtgrenzen und die Region bekannte und re - nommierte Sportstätte. Sport- und Bildungseinrichtungen ergänzt durch Wissenschaft und 23 Forschung, Verwaltung und eine Reihe von Wirtschafts- und Nebengebäuden sind integriert in eine weitläufige Parklandschaft (Äußerer Grüngürtel) mit hohem Erholungs- und sportori- entierten Freizeitwert. Die Konzentration der Anlagen (Sportinternat und dreiteilige Sporthal- le) und die zukunftsorientierte Ausrichtung machen eine sta ndort- und imagegerechte Pla- nung notwendig. Durch eine dreiteilbare Schulsporthalle soll das bestehende Defizit in Mün- gersdorf und Umgebung abgebaut werden. Der Landschaftsschutz, der Denkmalschutz, die ungehinderte Durchgängigkeit der offenen Bereiche und die nach Süden und Norden angebundenen Grünstrukturen sind bei allen pro- jektorientierten Entscheidungen wesentliche Abwägungsmerkmale. Im Sinne der Weiterentwicklung des Äußeren Grüngürtels auch nach Norden gilt es unter Berücksichtigung der Nutzung der Flächen und Forschungsarbeiten des Max - Planck - Insti- tutes eine behutsame landschaftliche Anreicherung zu entwickeln und der Erholung suchen- den Bevölkerung zur Verfügung zu stellen. Die Entwicklungsmaßnahme wird unter der Be - zeichnung „Belvedere Park“ im Projekt „RegioGrün“ geführt. In Verbindung mit den Vorgaben des Regionalplanes soll die Landschaft zwischen dem Äußeren Grüngürtel und dem Grün - zug Kottenforst Ville unter Erhalt besonders hochwertiger Bodenstrukturen als Grünachse landschaftlich attraktiver werden. 5.2 Stadtteil Junkersdorf (306) 12.409 Einwohner (Stand 12.2008) 5.2.1 Stadtteilentwicklung, Wohnen und Gewerbe Das Gebiet von Junkersdorf ist vermutlich seit römischer Zeit besiedelt. Die bauliche Struktur des Dorfes blieb vom Mittelalter bis ins frühe 19. Jahrhundert nahezu unverändert und wird von einer auf einer Anhöhe gelegenen alten Dorfkirche mit einem aufgelassenen Friedhof geprägt. Der Ort entwickelte sich um die großen Hofanlagen Statthalterhof und Fronhof. Die- se sind in Teilen erhalten, große Landflächen des Fronhofs gingen bereits Mitte des 19. Jahrhunderts in Flächen für die Anlage von Wohnsiedlungen über. Seit 1975 zählen die Hof- siedlung Marsdorf und die Hofgüter Burg Horbell und Stüttgenhof zu Junkersdorf. Zu Beginn des 20. Jahrhunderts sollten in Junkersdorf mit der Anlage des Äußeren Grüngürtels von 1923 bis 1929, Wohnstandorte für gehobene Ansprüche in grüner Umgebung im Stil des Neuen Bauens entwickelt werden. In den 70er / 80er Jahren wurde das Ortsbild über wie- gend von einer ein- bis zweigeschossigen Wohnbebauung auf meist großen Grundstücken bestimmt. Nach dem Zweiten Weltkrieg wurden die Bauten der belgischen Streitkräfte prä - gend für das Ortsbild. Mit der Umnutzung, des belgischen Kasernengeländes Haelen wurde auf einer Fläche von etwa 14 ha die letzte große Wohnanlage in den letzten Jahren fertig gestellt. Auch der Stadtteil Junkersdorf bietet durch den Stadtteil begrenzenden Äußeren Grüngürtel und seiner abgerundeten Siedlungsstruktur neben den nachfolgend genannten Flächen an- sonsten nur kleinere Baulücken und mögliche Nachverdichtungsbereiche, jedoch keine grö- ßeren Erweiterungsflächen für den Wohnungsbau. Mit dem Beschluss des Rates aus dem Jahre 2006 / 2007 zur Friedhofszielplanung kann auf die Erweiterung des Ortsfriedhofes Junkersdorf verzichtet werden. Bedingt durch die zentrale Ortslage und die gute Erschließung wird eine Fläche disponibel, die mit einer Größe von ca. 1,9 ha für den Wohnungsbau im Sinne der städtebaulichen Innenentwicklung vorgesehen ist („Willi-Lauf-Allee“). Im Bereich der Ludwig - Jahn - Straße ist mit der Überdeckelung der Bundesautobahn A 1 im Bereich Junkersdorf und nach einem Lärmschutzgutachten mit entsprechenden Maßnahmen 24 ebenfalls Wohnungsbau möglich. Im Sinne der Stadtinnenentwicklung und bedingt durch die gute Erschließung wird die Fläche von ca. 3,7 ha aus der landwirtschaftlichen Nutzung he - rausgenommen und umgewandelt. Neben den Arbeitsplätzen im Handwerk und Dienstleistungsbereich im Stadtteil Junkersdorf bestehen im Gewerbegebiet, Ortsteil Marsdorf, weitere industrielle und gewerbliche Arbeits- plätze. Der am Autobahnkreuz gelegene Ortsteil Marsdorf hat sich, nicht wie die übrigen Weiler im Untersuchungsgebiet, zu einer zusammenhängenden Wohnsiedlung, sondern zu einem schnell wachsenden Gewerbe- und Einzelhandelsstandort entwickelt und weist auch weiterhin Ansiedlungspotentiale auf. Aktuell (Ende 2008) stehen noch ca. 20 ha Gewerbege- bietsreserven, die durch Bauleitplanung gesichert sind, in Marsdorf zur Verfügung. Das Schwergewicht der Nutzungsarten / Branchenprägung ist nördlich der Trasse der Kölner Verkehrsbetriebe, die von der Stadtbahnlinie 7 erschlossen wird, auf großflächigen Einzel - handel und Dienstleistungen aller Art gerichtet. Zahlreiche großflächige Einzelhandelsbetrie- be haben sich in den vergangenen Jahren zu einem überdimensionalen Agglomerationsbe- reich entwickelt, soll aber auf die heute in Bebauungsplänen festgesetzten Teilräume be - grenzt bleiben. Zusammen mit dem Einzelhande lsstandort westlich der Autobahn auf dem Gebiet der Stadt Frechen hat das Gebiet überregionale Bedeutung und einen Einzugsbe - reich, der weit über das Stadtgebiet von Köln, Frechen, Hürth und Pulheim angewachsen ist. Die damit verbundene Verkehrssituation bleibt auch nach dem Ausbau der Dürener Straße angespannt. Für die Flächen südlich der Trasse der Kölner Verkehrsbetriebe ist ein wesent- liches Ziel, einen durchgrünten Dienstleistungs - und Gewerbestandort zu entwickeln, der sich in den Freiraum einbinde t. Hier befindet sich der größte Anteil der Reserveflächen. Großflächiger Einzelhandel ist in diesem Gebiet ausgeschlossen. Das ohnehin knappe Ge - werbeflächenangebot soll ausschließlich dem Gewerbe zugeführt werden. Mit Beschluss des Rates vom 13.12.07 zur Verlagerung des Großmarktes und zur Planung eines neuen „Frischezentrums“ in Marsdorf wird eine Änderung des Flächennutzungsplans erforderlich. Die Interkommunale Integrierte Raumanalyse (IIRA) hat hier in Verbindung mit der überregi- onalen Entwicklung in Richtung Frechen eine gewerbliche Erweiterung empfohlen. Diese Planung kann jedoch hier in der Fortschreibung Köln-Nordwest nicht berücksichtigt werden, da wesentliche Voraussetzungen für eine Standortdarstellung als Sonderbaufläche „Frische- zentrum“ noch fehlen: Das erforderliche Verkehrsgutachten mit Darstellung der Erschließung und der überörtlichen Verkehrsanbindung, incl. Ausbaumaßnahmen im übergeordneten Ver- kehrsnetz, ist eine wesentliche Voraussetzung für eine planungsrechtlich belastbare Begrün- dung des Standortes auch im Abstimmungsverfahren gem. § 2 BauGB mit den Nachbarge- meinden. Aus diesem Grunde wird die Fläche aus dem Verfahren ausgeklammert. Der Äußere Grüngürtel, und zukünftig der Grünzug West mit Anbindung an das Erholungs - gebiet “Kottenforst Ville“, sowie die weitläufigen Sportanlagen der Sporthochschule bieten für Freizeit, Sport und Erholung ein überdurchschnittlich hohes Freiflächenangebot. Im Stadtteil selbst befindet sich westlich des Salzburger Weges eine Sportanlage. Offene Sportanlagen sind ausreichend, aber nur in weiterer Entfernung vorhanden. Mit einer dreiteilbaren Schul - sporthalle, die auch von Vereinen genutzt werden kann, sollen bestimmte Defizite abgebaut und die bestehenden Angebote ergänzt werden. 25 5.2.2 Versorgung Der Stadtteil Junkersdorf verfügt über ein sehr gestrecktes, lückenhaftes und strukturschwa- ches Geschäftszentrum entlang des Kirchweges mit langen Einkaufswegen, jedoch relativ guter Aufenthaltsqualität. Die höchste Geschäftsdichte liegt im Südabschnitt im Bereich der Kirche. Entlang des Vogelsanger Wegs befinden sich ebenfalls kleinere Versorgungseinrich- tungen. Eine Buslinie garantiert eine befriedigende Erreichbarkeit. Laut Aussage des Nah - versorgungskonzeptes sind die Wohnanlagen im Stadtwaldviertel Junkersdorf an der Düre- ner Straße und in Junkersdorf Nord als unterversorgte Wohnsiedlungsbereiche zu werten. Sie liegen außerhalb der fußläufigen Erreichbarkeit (700 m - Radius) zum nächst gelegenen Nahbereichszentrum Junkersdorf Kirchweg. Konkrete Empfehlungen zur Entwicklung der Nahversorgung und des Zentrums bleiben dem Einzelhandelskonzept vorbehalten. Die Einzelhandelsangebote mit nicht täglich benötigten, sogenannten aperiodischen und insbesondere nicht zentrenrelevanten Warensortimenten haben sich im Bereich Marsdorf mit den Einrichtungen in Frechen zu einem Agglomerationsschwerpunkt entwickelt. Mit der Be- schränkung des Einzelhandels auf bestimmte Sondergebietsstandorte und mit vorwiegend nicht zentrenrelevanten Sortimenten wird bereits im bestehenden Flächennutzungsplan einer Fehlentwicklung der Einzelhandelsstandorte vorgebeugt. 5.2.3 Verkehr Der Stadtteil Junkersdorf mit dem Ortsteil Marsdorf / Horbell wird im Westen von der A 1 be- grenzt. Die A 4 trennt Junkersdorf von dem Gewerbegebi et Marsdorf. Die Aachener Straße (B 55) und die Dürener Straße (B 264), beide stark belastete Hauptverkehrsstraßen mit Zu- bringerfunktion zum Autobahnkreuz West, durchqueren den Stadtteil. Die Nord -Süd- Verbindungen Salzburger Weg und Marsdorfer Straße wirken sich belastend auf die Wohn - gebiete aus. Bei Großveranstaltungen im Müngersdorfer Stadions steigt die Verkehrsfre - quenz sprunghaft an. Die Verkehrsbelastungen im Stadtteil Junkersdorf in Verbindung mit allen benachbarten Stadtteilen und den Städten Frechen, Hürth und Pulheim müssen im re- gionalen Verkehrsgutachtens zum geplanten „Frischezentrum“ in Marsdorf analysiert und bewertet werden. Kurz - und langfristig wirksame verkehrslenkende Maßnahmen müssen sowohl zu regionalen als auch stadtteilbezogenen Entlastungen führen. Mit den Stadtbahnlinien 1 und 7 sowie den bestehenden Buslinien, die das Streckennetz des öffentlichen Personennahverkehrs komplettieren, ist Junkersdorf gut an die Innenstadt ange- bunden. Ein Park & Ride-Terminal mit Bus- und Wohnmobilstellplätzen sowie Bike & Ride - Plätzen an der Haltestelle Haus Vorst der Stadtbahnlinie 7 schaffen gute Verbindungsmög - lichkeiten zum öffentlichen Personennahverkehr für Einpendler aus der Region. Durch die geringere Verkehrsgunst gegenüber z.B. der P+R-Anlage Weiden West weist die Anlage an Haus Vorst jedoch deutlich geringere Nutzungsquoten auf. 5.2.4 Soziale Infrastruktur Wie bereits zum Stadtteil Müngersdorf erwähnt, ist die Sozialstruktur sehr ausgewogen und es bestehen auch im Stadtteil Junkersdorf nur wenige strukturelle Auffälligkeiten. Der Anteil von Einwohnern mit Migrationshintergrund liegt unter dem Durchschnitt. Es gibt im Stadtteil relativ wenig Arbeitslose und Empfänger von SGB II Leistungen (Sozialgesetzbuch, Zweites Buch). 71,1% der Schüle r der Klassen 7 - 9 besuchen das Gymnasium, in den gleichen Jahrgangsstufen gehen 7,3 % in eine Haupt- oder Förderschule. Im Stadtteil Junkersdorf gibt es insgesamt sechs Kindertagesstätten (Blumenallee, Am Schulberg (integrativer Kindergarten), Else - Lang - Straße, Schlehdornweg, Ulrich - Brisch - Weg) und Eichenstraße. Basierend auf der aktuellen Hochrechnung der Einwohnerentwick- lung werden in Junkersdorf weitere Kindertagesstätten benötigt, um den aktuellen und zu - künftigen Bedarf zu decken. Eine weitere Einrichtung ist mit der Wohnbebauung Willi – Lauf - 26 Allee und der Wohnbebauung Ludwig-Jahn-Str. geplant. Mit der Wohnbebauung an der Aa- chener Str.(ehemals RTL-Gelände) werden zwei weitere Anlagen vorgesehen. Die Versorgung mit Kinderspielplätzen ist äußerst defizitär und bei allen größeren Planun - gen, so auch bei der Planung „Willi-Lauf-Allee“, zu berücksichtigen. Bei einer Anzahl von möglicherweise bis zu 570 Wohneinheiten im Plangebiet ehemaliger RTL-Flächen sowie der Wohnbaufläc he nördlich der Ludwig -Jahn-Str. in Köln -Junkersdorf rechnet die Fachverwaltung langfristig mit einem Einwohnerzuwachs von rd. 1.700 Perso - nen. Langfristig werden hiervon erfahrungsgemäß etwa 17 Kinder pro Jahrgang schulpflich- tig sein. In der Erstbezugsphase ist von etwa 34 schulpflichtigen Kindern pro Jahrgang aus- zugehen. Die nächstgelegenen zuständigen Grundschulen sind die GGS Kirchweg und die KGS Im Kamp. Beide verfügen nicht über ausreichende Aufnahmekapazitäten. Durch den Ankauf des Grundstückes der ehemaligen belgischen Schule (Stadthalterhofallee) soll es zukünftig möglich sein, die durch den Erstbezug der neuen Wohngebiete in Junkers- dorf entstehenden Bedarfsspitzen zu decken. Hierzu wird auf dem Gelände der ehemaligen belgischen Schule zunächst eine Nebenstelle zur Ildefons-Herwegen-Schule, GGS Kirchweg eingerichtet. Sofern der langfristige Bedarf es erfordert, kann hier eine eigenständige zwei - zügige Grundschule errichtet werden. Durch die gestaffelten Realisierungszeiträume der Baumaßnahmen im Stadtteil Junkersdorf, den sukzessiven Zuzug junger Familien und dem unbekannten Schulwahlverhalten der zu - ziehenden Eltern ist eine jahres- und schulscharfe Zuordnung der Schülerströme im Vorfeld jedoch nicht möglich. Die Schul-, Sport- und Jugendeinrichtung im benachbarten Stadtteil Weiden haben genü - gend Kapazitäten und können genutzt werden. Im Stadtteil selbst befindet sich keine Ju - gendeinrichtung. Zu erwähnen ist die Zweigstelle der Jugendkunstschule im Stadtwaldviertel Junkersdorf, die ihren Sitz am Ulrich - Brisch - Weg 1 hat. Dort werden Kurse wie musikalische- und künstleri- sche Früherziehung für Kinder ab drei Jahre sowie das Erarbeiten eines Videofilms für An - fänger in der Altersklasse ab 12 Jahre angeboten. In Junkersdorf gibt es keine vollstationäre Dauerpflegeeinrichtung für ältere Menschen. Der Bedarf wird durch die Wohn- und Heimanlagen in den benachbarten Stadtteilen gedeckt. Auf dem Gelände der ehemaligen Kaserne Haelen gibt es die Einrichtung Vitales Wohnen von der Gemeinnützigen Gesellschaft für soziales Leben. Es ist eine Einrichtung für betreutes Wohnen. 27 5.3 Stadtteil Weiden (307) 16.337 Einwohner (Stand 12.2008) 5.3.1 Stadtteilentwicklung, Wohnen und Gewerbe Der westliche Ortsausgang Weidens gründet auf das ehemals eigenständige Dorf Üsdorf. Noch zu Beginn des 19. Jahrhunderts bestand das Dorf aus vier Gutshöfen, kleineren Anwe- sen und einem knappen Dutzend Wohnhäusern. Der einzig erhaltene Hof dominiert die Kreuzung Gertrudisstraße und Frechener Weg. Östlic h der Üsdorfer Bebauung im Bereich der Aachener Straße / Schulstraße entwickelte sich auf den Ursprüngen des Clarenhofes der heutige Stadtteil Weiden. Zu Beginn des 20. Jahrhunderts wurden Wohnbauflächen in Rich- tung Bahnanlagen, im Bereich Goethe- und Schillerstraße für die Anlage einer Villenkolonie neu erschlossen. Die grundlegende Veränderung des Ortsbildes setzte nach dem Zweiten Weltkrieg durch die Bauten für Kriegsvertriebene und die seit den 50er Jahren neu erschlos- senen Wohngebiete nördlich der Aachener Straße ein. Die Bebauung der beiden Dörfer Üs- dorf und Weiden ging bald nahtlos in einander über. In den 60er Jahren setzte mit dem Hochhausgebiet Weiden - Süd und dem in den Jahren 1966 - 1970 errichteten Einkaufszent- rum Rhein - Center eine intensive Bebauung der Üsdorfer Felder ein. Bis zur kommunalen Neugliederung 1975 gehörte Weiden zur selbstständigen Gemeinde Lövenich. Mit der Bau- gebietsplanung „Kronstätter Straße“ in den 90er Jahren fand die Wohnungsbauentwicklung in Weiden ihren Abschluss. Der Stadtteil wird zwar nachgefragt, bietet aber - abgesehen von einigen kleineren Baulü - cken und möglichen Nachverdichtungsbereichen - keine größeren Arrondierungsmöglichkei- ten für den Wohnungsbau. Durch fehlende Gewerbe- und Industriegebiete ist das Arbeitsplatzangebot im Stadtteil Wei- den wenig ausgeprägt und beschränkt sich auf Angebote in Handwerks - und Dienstleis- tungsbetrieben sowie auf die Arbeitsplätze im „Rhein - Center“. Der südliche Bereich von Weiden wird derzeit vorwiegend landwirtsc haftlich genutzt. Er ist Teil des in der Planung befindlichen Grünzuges West. Der Grünzug West verläuft nördlich der Bundesautobahn A 4 und verbindet in Richtung Westen den Äußeren Grüngürtel auf Kölner Stadtgebiet mit den angrenzenden Grün- und Freiflächen des Rhein - Erftkreises und dem Erholungsgebiet Kottenforst - Ville. Ursprünglich weit Richtung Autobahn vorgeschobe- ne Wohnbauerweiterungsflächen wurden mit der 3. Änderung des FNP zurückgenommen, ursächlich bedingt durch die hohe Lärm- und Schadstoffbelastung der Autobahn nahen Flä- chen. Offene Sportanlagen sind nur wenige vorhanden. Schulsporthallen, die auch von Vereinen genutzt werden können, ergänzen das schwache Sportstättenangebot. Der Stadtteil Weiden gehört zu den mit Kleingärten unterversorgt en Bereichen. Eine neue Anlage kann nur nördlich von Lövenich dargestellt werden. 5.3.2 Versorgung Im Stadtbezirk Lindenthal haben sich verschiedene höherrangige Geschäftszentren entwi - ckelt, von denen aufgrund der Größe und Ausdehnung des Bezirks keines die alleinige Funk- tion eines sogenannten Bezirkszentrums mit Versorgungsfunktionen für den gesamten Stadtbezirk Lindenthal besitzt. Aufgrund seiner quantitativen und qualitativen Ausstattung ist das Zentrum Weiden mit dem „Rhein - Center“ das bedeutendste der Bezirksteilzentren. Das „Rhein - Center“ in Weiden liegt unmittelbar an der Aachener Straße. Benachbarte Ge - schäftsstreulagen, vorwiegend entlang der Aachener Straße, ergänzen das Geschäftszent- 28 rum. Angesichts der Größenordnung von 40.1 00 m² Verkaufsfläche und einem deutlichen Schwerpunkt des Angebotes im mittel- und langfristigen Bedarf verfügt das „Rhein - Center“ über eine weiträumige Ausstrahlung auf das Kölner Stadtgebiet und das westliche Umland. Insofern nimmt es Versorgungsfunkti onen wahr, die deutlich über die der Nahversorgung hinausgehen. Die Erreichbarkeit dieses Einkaufszentrums ist optimal, da sowohl die Stadt - bahnlinie 1, mit Haltepunkt vor dem Einkaufszentrum als auch das große Parkplatzangebot und die fußläufigen Verbindungen zu den umliegenden Wohngebieten als Einkaufsmagnet wirken. Ausschließlich durch Einzelhandel geprägt, wird das „Rhein - Center“ in der Fort - schreibung des Flächennutzungsplanes als Sondergebiet „Einzelhandel“ (VK 40.100 qm) dargestellt und in dieser Größenordnung festgeschrieben. 5.3.3 Verkehr Der Stadtteil Weiden wird von überregionalen Verkehrstrassen begrenzt: im Westen ist es die Bonnstraße (K 25), im Norden die Trasse der Deutschen Bahn, im Osten die Bundesau- tobahn A 1 und im Süden die Bundesautobahn A 4. Zusätzlich trennt die Aachener Straße (B 55) den Stadtteil in einen nördlichen und einen südlichen Teil. Sie ist für den motorisierten Individualverkehr des angrenzenden Rhein–Erft-Kreises die direkte Verbindung in die Kölner Innenstadt und hat Zubringerfunktion zum Autobahnkreuz Köln-West (A1/A4). Im Stadtteil Weiden zweigt die Bahnstraße von der Aachener Straße ab und erschließt die nord-westlich gelegenen Stadtteile Lövenich, Widdersdorf und Brauweiler. Sie weist eine hohe Verkehrsbelastung auf und zerschneidet den nördlich gelegenen Wohnbereich. Der Schwerlastverkehr wird seit der Inbetriebnahme der Umgehungsstraße Lövenich (L 213n) umgeleitet, damit wird der innerörtliche Verkehr auf der Aachener Straße und der Bahnstra- ße entlastet. Mit dem Verkehrsgutachten für den Großraum Frechen/Marsdorf (siehe Stadtteilbeschrei - bung Junkersdorf) sollte auch die einhüftige Autobahnanbindung der Bonnstraße an die A4 als Vollanschluss untersucht werden. Die Erschließung des öffentlichen Personennahverkehrs erfolgt durch vier Haltestellen der in zwei Stufen 2002 und 2006 bis Weiden -West verlängerten Stadtbahnlinie 1. Mehrere Busli- nien verbinden die angrenzenden Stadtteile untereinander, führen in die Region und erfüllen Zubringerfunktionen zur Stadtbahnlinie 1 als auch zum S -Bahnhaltepunkt Lövenich der Li- nien S12 und S13. Am westlichen Ortsausgang gibt es mit der Haltestelle Weiden -West ei- nen leistungsstarken Verknüpfungspunkt zwischen öffentlichem Personennahverkehr (S - Bahn und Stadtbahn) und motorisiertem Individualverkehr (P+R-Platz mit fast 700 Plätzen). Dieser Verknüpfungspunkt hat zu einer erheblichen Verkehrsentlastung in den Stadtteilen Weiden und Lövenich beigetragen. 5.3.4 Soziale Infrastruktur Die Bevölkerungsstruktur im Stadtteil Weiden weist außer einem erhöhten Anteil von älteren Einwohnern / innen mit 22,1 % keine besonderen Auffälligkeiten auf. Auch das Wohnungs - gemenge zeigt zwischen Ein- und Mehrraumwohnungen ein ausgewogenes Verhältnis. Im Stadtteil Weiden bestehen 7 Kindertagesstätten (Hans - Willy - Mertens - Straße, Goethe- straße, An der Alten Post, Benfleetstraße, Körnerstraße, Bistritzer Straße und Aachener Straße) mit insgesamt 24 Gruppen. Zwei Einrichtungen werden integrativ geführt. Basierend auf der aktuellen Hochrechnun g der Einwohnerentwicklung werden in Weiden für ca.130 Plätze 2 weitere Kindertagesstätten benötigt. In Weiden gibt es zwei Gemeinschaftsgrundschulen, die dreizügige Albert - Schweitzer - Schule, Breslauer Straße 11, und die zweizügige Clarenhofschule, Sch ulstraße 2. Beide Schulen haben im Rahmen der festgelegten Zügigkeiten noch Aufnahmepotential, so dass 29 Schülerzuwächse durch Wohnbaumaßnahmen in geringem Umfang in den vorhandenen Räumen aufgenommen werden können. Außerdem sind am Schulzentrum Ostlandstraße mit der Martin - Luther - King - Hauptschule und dem Georg - Büchner - Gymnasium zwei weiter- führende Schulen vorhanden. Der Standort soll an einen privaten Betreiber vergeben werden und ist als zukunftsfähig zu bewerten. In der Ostlandstraße, angegliedert an das Schulzent- rum, befindet sich das Jugendzentrum Weiden. Träger ist die Jugendzentren GmbH. Die Jugendeinrichtung soll perspektivisch aus dem Schulzentrum ausgegliedert werden. Am Schulzentrum befinden sich auch Sporteinrichtung en, die von den Jugendlichen genutzt werden können. An der Aachener Straße besteht mit dem St. Josefsheim eine vollstationäre Dauerpflegeein- richtung. Ferner gibt es das Köln - Ring / Wohn Forum im Marienweg für psychisch Kranke und Behinderte und das Stammhaus der Gemeinschaft „Unser Platz im Leben“, an der Aa - chener Straße am westlichen Ortsausgang. Die zuletzt genannte Einrichtung ist für körper - lich und mehrfach behinderte Erwachsene ausgestattet. In ihr befindet sich ein Kurzzeitpfle- geplatz. Diese soziale Wohn- und Betreuungseinrichtung beschäftigt sich in besonderem Maße mit der Betreuung, Unterbringung und Integration von schwer und schwerstbehinder- ten Menschen. Sie soll in ihrem Wirken gesichert und in der weiteren Entwicklung unterstützt werden. Aus diesem Grunde wird die Anlage, obwohl im Außenbereich gelegen, durch ein Planzeichen „Allgemeine Sozialeinrichtung“ im Flächennutzungsplan dargestellt. Die Weidenhof - Residenz an der Kronstädter Straße ist eine Ein richtung des Betreuten Wohnens. Im Stadtteil besteht an der Ludwig - Jahn - Straße eine Sportanlage, die mit einem Kunstra- senfußballfeld und einer Trainingsbeleuchtungsanlage sowie zwei beleuchteten Kleinspiel - feldern mit Aschebelag ausgestattet ist. Die Anlage ist langfristig an einen Verein vermietet. Eine Unterversorgung besteht an Sporthallen, die für den allgemeinen Bedarf, den Vereins- sport, als auch für die offene Ganztagsgrundschule benötigt werden. 30 5.4 Stadtteil Lövenich (308) 8.378 Einwohner (Stand 12.2008) 5.4.1 Stadtteilentwicklung, Wohnen und Gewerbe Die historische Dorfstruktur mit den drei großen Gutshöfen im Süden des Stadtteils, deren Datierung auf den Anfang des 14. Jahrhunderts zurückgeht, und den nach Norden dichter bebauten Siedlungsteilen mit den Kleingehöften, Landarbeiterhäusern und Handwerksbe - trieben sind heute noch ablesbar. Den Dorfmittelpunkt bildet die katholische Pfarrkirche St. Severin aus dem 12. Jahrhundert. Trotz der Eisenbahnstrecke Köln - Aachen, die 1870 er- öffnet wurde und am Stadtteil vorbeiführt, fand bis zum Beginn des 20. Jahrhunderts keine nennenswerte Siedlungserweiterung statt. Die ersten Siedlungserweiterungen fanden in den 30er Jahren südlich der Kölner Straße statt. Eine nennenswerte bauliche Ausdehnung setzte erst nach dem Zweiten Weltkrieg bis in die 70er Jahre ein. Bis zur Eingemeindung 1975 bil- dete Lövenich mit den Stadtteilen Weiden, Junkersdorf und Königsdorf die ehemalige Ge - meinde Lövenich. In den letzten Jahren wurden ca. 15 ha Ackerland für ein Wohnbaugebiet im Bereich Haus Közal neu erschlossen. Eine weitere Baufläche von ca. 3,5 ha wurde östlich der Vinzenzallee mit einer Mischgebietsausweisung bereitgestellt. Neue Wohngebiete und das Gewerbegebiet an der Kölner Straße / Dieselstraße umgeben heute den histor ischen Ortskern im nördlichen Halbkreis. Im Süden wird Lövenich durch den hochgelegenen Bahn- damm begrenzt. Mit der Fläche zwischen Randkanal und Widdersdorfer Landstraße besteht noch eine der wenigen Möglichkeiten, den Stadtteil mit einer Wohnbauflächenarrondierung zu einem städ- tebaulich sinnvollen Abschluss zu bringen. Ansonsten bietet der Stadtteil, abgesehen von einigen kleineren Baulücken und möglichen Nachverdichtungsbereichen, keine größeren Arrondierungsmöglichkeiten für den Wohnungsbau. Die Arbeitslosenstatistik weist für Lövenich, verglichen mit den Arbeitslosen in den übrigen Stadtteilen im Fortschreibungsbereich, einen niedrigen Arbeitslosenstand aus. Sowohl im Gewerbeflächenbereitstellungskonzept als auch im derzeitigen Flächennutzungs- plan ist für Lövenich eine Fläche von etwa 58 ha brutto zur Ansiedlung von Gewerbebetrie - ben enthalten. Die Planungen für den Bereich werden unter der Bezeichnung Dieselstraße und Nördlich Kölner Straße geführt. Der Bereich des Gewerbegebietes Dieselstraße lie gt zwischen Kölner Straße, Bundesautobahn A 1 und der Bahnstrecke Köln - Aachen. Das Plangebiet ist weitestgehend bebaut. Es handelt sich überwiegend um ein typisches Gebiet für kleine und mittlere Unternehmen mit Ausnahme der nicht zentrenintegrierten Discounter. Das Gewerbegebiet Nördlich Kölner Strasse liegt zwischen dem nordöstlichen Ortsrand von Lövenich, der Kölner Straße und der Bundesautobahn A 1. Die Fläche ist bereitgestellt für die Ansiedlung von Gewerbebetrieben. Ausgeschlossen werden Einzelhandelsbetriebe bzw. Verkaufsstellen von Handwerksbetrieben, die sich an den Endverbraucher richten. Die Ge - werbegebietserweiterungsfläche nördlich der Kölner Straße hat eine Nettogröße von etwa 25 ha und dient zur allgemeinen Ansiedlung von Gewerbebetrieben. Mit der im Jahre 2004 fertig gestellten Nordumgehung Lövenich können die Gewerbegebiete direkt erschlossen werden. Der gesamte Stadtteil ist mit Haus - und Vorgärten und kleineren Grünanlagen durchgrünt und grenzt an große landwirtschaftlich genutzte Freir äume im Norden an. Kleingartenanla- gen stehen den Ortsbewohnern in Lövenich nicht zur Verfügung. Der gesamte Stadtbezirk Lindenthal weist ein Defizit von rund 1.200 Kleingärten aus. In Lövenich wird im Norden der Ortslage eine Anlage vorgesehen, die im Stadtteilverbund einen Beitrag zur Bedarfsdeckung darstellen soll. 31 Am südwestlichen Ortsausgang befindet sich der Friedhof, der in seinem Bestand erhalten bleiben soll. Eine Erweiterung ist laut Friedhofszielplanung (Ratsbeschluss vom 14.12.2006) nicht vorgesehen. 5.4.2 Versorgung Der Stadtteil Lövenich ist geprägt durch ein zweigeteiltes kleines Geschäftszentrum gemäß Nahversorgungskonzept der Stadt Köln. Das Geschäftszentrum orientiert sich im Wesentli - chen um den S - Bahn - Haltepunkt. Eine weitere verstreute Geschäftsansiedlung befindet sich im historischen Ortsteil im Bereich der Karl - Keulen - Straße / Brauweilerstraße. Die Geschäftsdichte ist äußerst gering und die Ausstattung mit Angeboten von Gütern für den täglichen Bedarf nicht vollständig. Am Odemshof wird ein großflächiger Lebensmitteleinzel - handelsbetrieb die Nahversorgung im Ortszentrum in absehbarer Zeit ergänzen und wesent- lich verbessern. Dezentrale Nahversorgungsangebote (Discounter) befinden sich im Gewer- begebiet an der Kölner Straße und Dieselstraße. Die weitere Ausbreitung des Einzelhandels soll jedoch hier verhindert werden. Das Geschäftszentrum liegt etwa 500 m bis 800 m von den Wohnsiedlungsbereichen entfernt und wird noch als fußläufig erreichbar eingestuft. Die Deckung des mittel- und langfristigen Bedarfs erfolgt im Wesentlichen im Stadtteil Weiden. Eine Buslinie stellt eine befriedigende Erreichbarkeit des Geschäftszentrums, aber auch des Einkaufszentrums im Bezirksteilzentrum Weiden sicher. 5.4.3 Verkehr Lövenich ist über die gleichnamige, aber in Weiden gelegene Anschlussstelle an die Auto - bahn A1 angebunden. Die Innenstadt ist über Bahnstraße/Aachener Straße oder die neue Umgehungsstraße (L 213n) zu erreichen. Der Ortskern, vorrangig die Brauweiler Straße, hat nach Fertigstellung der Nordumgehung L 213n an Wohnqualität gewonnen. Mit der Umge - hungsstraße werden vorrangig die Gewerbegebiete erschlossen und der Ortskern somit vom Schwerlastverkehr entlastet. Die Kölner Straße stellt eine weitere gute Anb indung für den motorisierten Individualverkehr dar. Mit der S-Bahnhaltestelle am Bahnhof Lövenich bestehen schnelle Verbindungen in die In - nenstadt und ins Umland. Die Buslinien ergänzen das Netz des öffentlichen Personennah - verkehrs und stellen eine direkte Verbindung zur Stadtbahnstrecke in Weiden sowie in Rich- tung Brauweiler und Müngersdorf her. 5.4.4 Soziale Infrastruktur Gemäß der Sozialraumanalyse gibt es in Lövenich, wie in den anderen Stadtteilen des Be - zirks Lindenthal, keine besonderen Auffälligkeiten. Im Stadtteil Lövenich gibt es zwei Kindertagess tätten (Biberweg und Siegstraße) mit insge- samt 8 Gruppen; eine weitere Einrichtung ist im Neubaugebiet Haus Közal geplant. Basie - rend auf der aktuellen Hochrechnung der Einwohnerentwicklung wird in Lövenich eine weite- re Kindertagesstätte benötigt. In Lövenich gibt es eine Gemeinschaftsgrundschule, die vierzügige Johanniter Schule an der Kölner Straße 37. Bedingt durch Erstbezüge der kürzlich fertig gestellten Wohneinheiten ist die Grundschule derzeit fast ausgelastet. Größere Baumaßnahmen über die vorg esehene Maßnahme am Randkanal mit rund 70 Wohneinheiten hinaus sollten für die kommenden Jahre vermieden werden, da ansonsten die Versorgung mit Grundschulplätzen gefährdet ist: Die benachbarte Grundschule in Junkersdorf ist ausgelastet und auch in den beiden Grund- schulen in Widdersdorf bestehen durch die Umsetzung von Widdersdorf -Süd keine Reser- ven für Lövenicher Kinder. 32 In Lövenich gibt es keine Jugendeinrichtung. Im Stadtteilverbund stehen den Jugendlichen die Einrichtungen in Weid en und Müngersdorf zur Verfügung. Der Bedarf wird dur ch diese Einrichtungen gedeckt. In Lövenich besteht auch keine vollstationäre Dauerpflegeeinrichtung. Der Bedarf wird im Stadtteilverbund durch die Anlagen in den benachbarten Stadtteilen abgedeckt. Offene Sportanlagen sind vorhanden. Die Schulsporthalle der Gemeinschaftsgrundschule, die auch von den Vereinen genutzt werden kann, ergänzt das Sportstättenangebot. Ob ne - ben der bestehenden Sporthalle in Lövenich weitere Sporthallen zur Verfügung gestellt wer- den müssen, ist zu prüfen. Am nördlichen Rand von Lövenich kann das enorme Defizit an Kleingärten im Bezirk Linden- thal durch Planung einer neuen Anlage teilweise abgebaut werden. 5.5 Stadtteil Widdersdorf (309) 7.103 Einwohner (Stand 12.2008) Die Fläche des Siedlungsentwicklungsbereichs Widdersdorf - Süd und die angrenzenden Freiflächen bis zur Bundesautobahn A 1 wurden mit der 138. Änderung des Flächennut - zungsplanes überplant; das Verfahren der 138. Änderung des Flächennutzungsplanes ist seit Ende Januar 2010 abgeschlossen. Die siedlungsrelevanten Flächen der 138. Änderung werden in die 4. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes übertragen. Die Freiflächen zwischen den Siedlungsbereich und der Bundesautobahn A 1 werden mit der 4. Fortschrei- bung des Flächennutzungsplanes neu definiert. 5.5.1 Stadtteilentwicklung, Wohnen und Gewerbe Widdersdorf liegt nordwestlich der Kölner Innenstadt auf der fruchtbaren Mittelterrasse des Rheintals. Die erste urkundliche Erwähnung des Ortes Widdersdorf stammt aus dem Jahr 1109. Vor der kommunalen Gebietsreform 1975 war Widdersdorf ein Ortsteil der Gemeinde Brauweiler. Um stattliche Hofanlagen und der Kirche mit Friedhof entwickelte sich der alte Ortskern von Widdersdorf. In der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts setzte eine merkliche bauliche Entwicklung des Ortes ein, vorrangig in Richtung Bocklemünd an der heutigen Hauptstraße. Die Ortschaft Widdersdorf liegt noch immer vollständig im Freiraum, umgeben von landwirtschaftlich genutzten Flächen. Widdersdorf ist nicht wie andere Stadtteile im Fort- schreibungsgebiet mit angrenzenden Stadtvierteln zusammen gewachsen. In den 60er / 70er Jahren setzte eine rege Bautätigkeit ein. Etwa 45 % der gesamten Bebauung Widdersdorfs, vorrangig in ein- bis zweigeschossiger Reihenhausbebauung, ist in dieser Zeit entstanden und veränderte den ländlichen Charakter des Ortes maßgeblich. Die Bereiche an der Straße Im Kamp, die Fläche des ehemals geplanten Sportplatzes mit einer Größe von ca. 3,3 ha und die aufgegebene und nicht mehr ben ötigte Klärwerksfläche am Dachsweg mit einer Größe von ca. 1,4 ha, sollen im Rahmen der Ortsrandarrondierung als Wohnbauflächen dargestellt und entwickelt werden. Mit Beschluss des Stadtentwicklungsausschusses vom 18.12.2003 und der Darstellung im Flächennutzungsplan wurde über ein Anwachsen der Bevölkerung auf 10.000 Einwohner entschieden. Die Erweiterung des Ortes von heute ca. 7.100 auf eine Einwohnerzahl von ca. 10.000 soll sich vorwiegend im Bereich von Widdersdorf - Süd vollziehen. Diese Erweiterung macht eine zusätzliche Haupterschließung sowie weitere soziale Infrastruktureinrichtungen und Einrichtungen für die Nahversorgung erforderlich. Da die vorhandene Siedlungsdichte und damit die städtebauliche Grundstruktur in Widdersdorf erhalten bleiben soll , wird eine Siedlungsfläche von rund 80 ha benötigt. 33 Im gültigen Flächennutzungsplan wird eine Wohnbaufläche von rund 33 ha dargestellt. Teile dieser Wohnbaufläche werden in der 138. Änderung des Flächennutzungsplanes als Son - dergebiet „großflächiger Einzelhandel“, rund 2,8 ha, Fläche für den Gemeinbedarf, rund 3 ha, und Sport- und Grünflächen mit rund 7,5 ha dargestellt. Zusätzlich werden in der 138. Ände- rung des Flächennutzungsplanes 45,5 ha Wohnbaufläche und 1,5 ha Grünfläche dargestellt. Diese Flächen werden wie in der Einleitung beschrieben in die 4. Fortschreibung des Flä - chennutzungsplanes übernommen. Der Stadtteil Widdersdorf verfügt über keine im Flächennutzungsplan ausgewiesenen Ge - werbeflächen. Das Arbeitsplatzangebot im Stadtteil beschränkt sich auf das private Dienst - leistungsgewerbe und vereinzelt Handwerksbetriebe sowie das Max - Planck - Institut und ein Teil der Anlagen des Westdeutschen Rundfunks, die östlich der Bundesautobahn A 1 liegen. Neue Arbeitsplatzangebote werden bei der Verwirklichung der öffentlich zugänglichen Golfanlage in Widdersdorf - Süd entstehen. Östlich der Ortslage Widdersdorf, entlang des Lärmschutzwalles der Bundesautobahn A 1, soll eine öffentlich zugängliche Golfanlage entstehen. Der Betreiber d ieser Golfanlage will neben der öffentlichen Nutzung in Zusammenarbeit mit der Sporthochschule Köln ein Aus - bildungs- und Forschungszentrum für den Golfsport schaffen. Die Golfanlage mit ihren Bio - topen und parkähnlich angelegten Strukturen und den neu geschaffenen Wegeverbindungen bildet für die Ortslage Widdersdorf einen direkten Anschluss an den „Landschaftspark Belve- dere“. Über den Landschaftspark hinaus werden die „Freiluga“ und der äußere Grüngürtel im Westen von Köln erschlossen. Ferner bildet der Golfplatz ein wichtiges Verbindungsglied zu den angrenzenden Grün- und Freiflächen des Rhein - Erftkreises (Glessener Höhe). Für die öffentlich zugängliche Golfanlage soll eine Fläche von rund 91,5 ha dargestellt werden. Ein Sondergebiet mit der Zweckbin dung für golfplatzbezogene bauliche Anlagen (Betriebsein - richtungen, Verwaltung, Gastronomie und Parkplatz) ergänzt die Darstellung. Im Zuge der Verwirklichung des Golfplatzes soll der Rath - Mengenicher Weg auf die Ostseite der Bun - desautobahn A 1 verlegt werden. Durch die Aufstellung eines Bebauungsplanes für die Golfanlage wird der bereits rechtskräf- tige BPlan „Widdersdorf-Süd“ teilweise überlagert. Dies betrifft einerseits landwirtschaftliche Flächen, andererseits werden Ausgleichsflächen überplant. Bei Realisierung des BPlanes „Golfplatz“ wird mit der Umsetzung von 1,5 ha externem Ausgleich jedoch eine vollständige Kompensation sichergestellt. Mit der Anlage von speziellen Artenschutzmaßnahmen soll eine deutlich höhere Struktur- und Artenvielfalt erreicht werden, auch wenn derzeit typische Arten der Ackerfeldflur geeignete Lebensraumbedingungen verlieren. Die Versorgung mit Sporthallen und Sportplätzen in Widdersdorf ist ausreichend. Mit dem Neubau der Grundschule wurde neben einem Turnhallenneubau auch das Sportplatzgelän- de neu geordnet. Hier wurden zwei neue Plätze geschaffen und sollen durch ein Vereins - heim ergänzt werden. Zurzeit sind keine weiteren Ergänzungen vorgesehen. Kleingartenanlagen stehen den Ortsbewohnern von Widdersdorf nicht zur Verfügung. Im gesamten Stadtbezirk liegt ein Defizit von etwa 1.200 Kleingärten vor. Für Widdersdorf sollte deshalb eine Kleingartenanlage, mitversorgend auch für andere Stadtteile, im nördli chen Bereich vorgesehen werden. Die bestehenden Ortsfriedhöfe sind ausreichend, eine Erweiterung oder Neuanlage ist nicht vorgesehen. 5.5.2 Versorgung Der Stadtteil Widdersdorf ist gemäß Nahversorgungskonzept geprägt durch ein Nahbe - reichszentrum mit einer Streulage von Einzelgeschäften. Das strukturschwache innerörtliche 34 Geschäftszentrum Widdersdorf erstreckt sich entlang der Hauptstraße zwischen der Adrian - Meller - Straße und der Neuen Sandkaul. Mit der Erweiterung der Wohnbebauung in Widdersdorf - Süd wurden auch die Defizite in der Nahversorgung weitestgehend abgebaut. Am südwestlichen und nordöstlichen Siedlungs - rand wurden dezentral zwei Ergänzungsstandorte zum Nahbereichszentrum Widdersdorf errichtet. In den beiden Ergänzungsstandorten befinden sich ein Vollsortimenter, zwei Dis - counter, ein Drogeriemarkt und einige kleinere Geschäfte, mit denen die Nahversorgungssi- tuation in Widdersdorf wesentlich verbessert wurde. Im Südwesten werden, wie im Kapitel „Stadtteilentwicklung, Wohnen und Gewerbe“ schon erwähnt, rund 2,8 ha Wohnbaufläche als So ndergebiet „großflächiger Einzelhandel“ dargestellt jedoch auf max. 4.400 qm Ver - kaufsfläche begrenzt. 5.5.3 Verkehr Die Erschließung von Widdersdorf erfolgt über die Widdersdorfer Landstraße (K 6) in Rich - tung Lövenich und den Freimersdorfer Weg (K 5) in Rich tung Bocklemünd/Mengenich. Die Erschließung der Wohngebiete in Widdersdorf selbst erfolgt über die Hauptstraße. Mit der Wohnflächenerweiterung in Widdersdorf - Süd werden die Verkehrsbelastungen so erhöht, dass eine zweite Erschließungsstraße erforderlich wurde. Diese Erschließungsstrasse Unter Linden nimmt zum einen den Siedlungsverkehr des Neubaugebietes Widdersdorf -Süd auf, zum anderen hat sie eine entlastende Funktion für die Hauptstraße. Der Durchgangsverkehr auf der Hauptstraße konnte durch den Bau der Umgehungsstraße L 213n reduziert werden. Die Erschließung des öffentlichen Personennahverkehrs ist über zwei Buslinien gewährleis- tet. Beide Buslinien fahren über die Hauptstraße durch den Zentrenbereich. Die Verbindung zwischen dem Zentrum mit seinen E rgänzungsstandorten und den Wohnbereichen ist als unbefriedigend zu bezeichnen, zumal größere Bereiche des nördlichen Teils als nicht er - schlossen angesehen werden können. Hier ist eine Änderung der Linienführung aufgrund der Straßenbreiten und der Radien in den Wohn- und Sammelstraßen jedoch nicht möglich. Eine Versorgung des Neubaugebietes Widdersdorf-Süd mit dem öffentlichen Personennah- verkehr ist bereits deutlich verbessert worden. Eine neue Buslinie verkehrt zwischen Ein - kaufszentrum Weiden, Bhf L övenich und Neubaugebiet und ergänzt somit die Verbindung über Alt-Widdersdorf. Langfristig soll Widdersdorf über die Stadtbahn mit der Innenstadt verbunden werden. Dies kann sowohl über Weiden mit der Linie 1 als auch über Bockle - münd mit der Linie 4 erfolgen (siehe auch Kapitel: Verkehr Allgemein). 5.5.4 Soziale Infrastruktur Gemäß der Sozialraumanalyse gibt es in Widdersdorf, wie in den anderen Stadtteilen des Bezirks Lindenthals, keine besonderen Auffälligkeiten. Mit der starken Vergrößerung des Stadtteiles wird der dörfliche Charakter wesentlich verän- dert. Zur Sicherung stabiler Bevölkerungsstrukturen sind altersorientierte Angebote zu schaf- fen, die in integrativer räumlicher Zuordnung zur Verfügung stehen müssen. Tendenzen der sozialen und räumlichen Isolierung sind zu vermeiden, eine menschengerechte Wohnumwelt für alle Gruppen ist integrativ (nicht jede für sich) zwingend. Strukturelle und soziale Ver - flechtungen mit dem heutigen Widdersdorf sind herzustellen. Mit der starken strukturellen Veränderung und der Vergrößerung des Stadtteils werden auch zahlreiche soziale Infrastruktureinrichtungen vergrößert und neu geschaffen. Im Stadtteil bestehen vier Kindertageseinrichtungen, davon eine integrative Einrichtung (Heckgasse, Im Kamp, Indianapolis Straße und Neue Sandkaul) mit insgesamt 17 Gruppen. Es besteht für die Drei- bis Sechsjährigen zurzeit und auch in den nächsten Jahren ein Ü- 35 berangebot an Kindergartenplätzen, wobei im Zusammenhang mit der vorgesehenen Erwei- terung nochmals drei Kindereinrichtungen geplant sind. Die Versorgungsquote für die unter Dreijährigen bis 2010 / 2011 wird auch in Widdersdorf nicht erreicht. In Widdersdorf liegen die Katholische Grundschule, Pater - Delp - Schule, Im Kamp 14, und die Gemeinschaftsgrundschule, Olympia - Schule, Neue Sandkaul 33. Beide Schulen wer - den zweizügig geführt. Nach den derzeitigen Erwartungen sollten insgesamt vier Grund - schulzüge ausreichen. Dennoch ist es schwierig, den Platzbedarf während der Erstbezugs - phase von Widdersdorf - Süd zu prognostizieren. Daher wurde der Standort der Olympia - Schule so konzipiert, dass eine Erweiterung um einen Zug möglich ist. Somit können kurz - fristig zusätzliche Grundschulplätze geschaffen werden. Des Weiteren entsteht zurzeit in Widdersdorf die Internationale Friedensschule mit Primar- und Sekundarstufe, die privat ge- führt wird. Die alte Schule „An den Kastanien“ gegenüber der Pfarrkirche steht Kindern und Jugendli - chen als Jugendeinrichtung „Alte Schule Widdersdorf“ (Träger: Jugendzentren Köln GmbH) zur Verfügung. Eine vollstationäre Pflegeeinrichtung mit ca. 80 Plätzen wird in Kürze in Widdersdorf fertig gestellt sein. 5.6 Stadtteil Merkenich (601) 5.680 Einwohner (Stand 12.2008) 5.6.1 Stadtteilentwicklung, Wohnen und Gewerbe Der Stadtteil Merkenich wurde 1922 nach Köln eingemeindet. Der Stadtteil erstreckt sich über rund 8 Stromkilometer längs des Rheines. Die räumliche Abfolge der Rheindörfer Mer- kenich, Kasselberg, Rheinkassel und Langel bilden mit ihren Kirchen und den Dächern den großen Hofanlagen, den landwirtschaftlichen Freiflächen und der Auenlandschaft vom Rhein aus, auf der Gleithangseite, ein abwechslungsreiches Orts- und Landschaftsbild. Die einzel- nen Ortslagen sind Straßendörfer, die parallel zum Rheindeich liegen und deren d örflicher Charakter bis heute erhalten geblieben ist. Der Süden des Stadtteiles Merkenich wird von der Bundesautobahn A 1 durchquert, die hier über den Rhein geführt wird. Die A 1 trennt die zentrale Ortslage Merkenich von den anderen drei Ortslagen Kasselberg, Rheinkassel und Langel. Im westlichen Hinterland der Ortslagen haben sich bis zur Stadteilgrenze mit Fühlingen (602) Gewerbe- und Industriegebiete gebil- det. Des Weiteren grenzen im Westen der Ortslage Merkenich Gewerbe- und Industriegebie- te an, d ie über die Stadtteilgrenze hinaus mit den Industriegebieten des Stadtteiles Niehl eine Einheit bilden. Durch die Gewerbe- und Industriegebiete sind Erweiterungen der zentra- len Ortlage in südwestlicher Richtung nicht möglich. Die soziale Situation im Sozialraum Merkenich und in den Rheindörfern ist eher unauffällig, sie zeigt im Vergleich zur Gesamtstadt und zu anderen Stadtteilen keine besonders auffälli- gen sozialen Belastungen und auch keinen erhöhten Jugendhilfebedarf. Neben den dorftypischen Arbeit splätzen in den Zentren der Ortslagen profitieren die Ein - wohner in Merkenich von den Großbetrieben der Automobil - und der petrochemischen In - dustrie sowie vom Branchenmix in den Gewerbe - und Industriegebieten in Feldkassel und Langel. Für kleinere und mittlere Unternehmen stehen hier zukünftig noch Flächenangebote zur Verfügung. 36 Ortslage Merkenich Der als Gewerbegebiet dargestellte Bereich um die Straßen In den Kämpen, Derichsweg und um den Alexander – von – Wacker - Platz hat sich in den vergangenen Jahren zu einem Wohngebiet entwickelt. Gewerbliche Strukturen konnten sich nicht durchsetzen. Somit hat sich der gefragte Wohnstandort Merkenich so etabliert, dass hier eine Flächennutzungsplan- anpassung und die Darstellung als „Wohnbaufläche“ erforderlich werden. Ebenso ist am Kasselberger Weg, bedingt durch die aktuellen Hochwasserschutzbauten, ein geschützter Siedlungsergänzungsbereich entstanden, der ebenfalls als „W ohnbaufläche“ dargestellt wird. Ortslagen Langel, Rheinkassel, Feldkassel Eine Weiterentwicklung der Rheindörfer und der verschiedenen Splittersiedlungen, nördlich der Bundesautobahn A 1, entlang der Rheinschiene lässt sich städtebaulich nur in Teilräu - men begründen. Im Sinne der Ziele der Raumordnung und der Landesplanung soll sich eine nachhaltige Raumentwicklung und die landesplanerisch angestrebte Schwerpunktbildung nur innerhalb bereits im Regionalplan dargestellter Siedlungsbereiche vollziehen. Aus diesem Grunde hat man im Regionalplan auf eine Darstellungsweise von Siedlungsbereichen unter 2.000 Einwohner / innen (EW) verzichtet. Eine weitere Zersiedlung der Landschaft, eine Ver- festigung und das Zusammenwachsen von schwach ausgeprägten Siedlungsansätzen soll somit verhindert werden. Damit wird nicht aus geschlossen, dass zur Sicherung der städte - baulichen Ordnung und zur sinnvollen und maßvolle Abrundungen der gewachsener Struktu- ren, Erweiterungen in begründeten Ausnahmen möglich sind. Zur Stabilisierung einer ausgewogenen Bevölkerungsstruktur, zur mög lichen Entwicklung einer Grundversorgung und zur Abrundung des Ortsbildes und des bestehenden Ortsgefü - ges ist deshalb für Langel mit ca. 1.250 Einwohner / innen eine begrenzte Arrondierung vor- gesehen, die jedoch die 2.000 Einwohner / innen Grenze nicht überschreiten wird. Eine bandartige Entwicklung ist auszuschließen. Ebenfalls eine begrenzte Wohnbauarrondierung ist für den Bereich am Nordrand von Rheinkassel geplant. Hier sollen ca. 2,0 ha Fläche z u- sätzlich aufgenommen werden. Die Entwicklung der isolierten Splitteransiedlung „Hagenauer Weg“ mit nur wenigen Gebäu- den soll als Wohnbaufläche ebenfalls aufgenommen und an die Ortslage von Merken infra - strukturell angebunden werden. Die Flächenpotentiale im näheren Umfeld begrenzt durch Deich, Lärmabstände zur Autobahn, Hochspannungsleitungen und Bahntrasse, lassen nur eine begrenzte städtebauliche Entwicklung zu. Das hier ehemals geplante Gewerbegebiet „Alte Römerstraße“, dessen Planung noch nicht umgesetzt wurde, wird aus Gründen des Hochwasserschutzes und durch den Ratsbeschluss vom 01.02.1996 aufgegeben. Gewerbegebiet Feldkassel / Langel Mit der Veränderung der geplanten Trassenführung der Umgehungsstraße Fühlingen (siehe Verkehr) wurde eine Neustrukturierung möglich. So kann einerseits den Expansions wün- schen bestehender Unternehmen Rechnung getragen werden. Andererseits werden auch für die Neuansiedlung von Gewerbebetrieben im Sinne der Bedarfsdeckung- und Nachfragesi- tuation Flächenpotenziale geschaffen. 37 5.6.2 Versorgung Versorgungsschwerpunkt mit der Qualität eines schwach ausgeprägten Geschäftszentrums im Stadtteil ist der Ortsteil Merkenich. Dieses Geschäftszentrum erstreckt sich über eine Länge von rund 300 m entlang der Merkenicher Hauptstraße mit einer Konzentration um den alten Ortskern. Im fußläufigen Einzugsbereich lebt mehr als die Hälfte aller Einwohner des Stadtteiles. In den Rheindörfern und Streulagen des Stadtteils gibt es ein geringes Einzelhandelsange - bot. Konkrete Empfehlungen zur Entwicklung der Nahversorgung und des Zentrums bleiben dem Einzelhandelskonzept vorbehalten. 5.6.3 Verkehr Das örtliche Straßennetz entspricht in allen Ortsteilen der städtebaulichen Entwicklung. Ent- lang einer Haupterschließungsstraße entstanden Straßendörfer. Das früher als Garten- und Grünland genutzte Hinterland wurde nach und nach bebaut und durch Stich - und Parallel- straßen erschlossen. Auf der Achse Merkenicher Hauptstraße und Alte Römerstraße mit ihren Zubringerstraßen zum übergeordneten Straßennetz wird der motorisierte Individualver- kehr (MIV) im Stadtteil abgewickelt. Mit der Entwicklung der Industrie- und Gewerbegebiete südwestlich der Rheindörfer entstand ein weiteres Straßennetz für den Industrie - und Ge- werbeverkehr, das direkt mit dem Fernverkehrsnetz verbunden ist (Industriestraß e / Aut o- bahnanschluss Köln - Niehl). Diese Verkehrsbeziehungen werden überwiegend auch durch den öffentlichen Personen - nahverkehr benutzt. Bis Merkenich-Nord reicht das radial auf das Kölner Stadtzentrum aus - gerichtete Stadtbahnnetz (Linie 12). Langel, Rheinkassel und Feldkassel (Gewerbegebiet) werden durch die Buslinie 121 untereinander und mit den Endhaltestellen der Stadtbahnli - nien in Merkenich, Chorweiler und Longerich verbunden. Die Linienführung zwischen Chor- weiler-Zentrum und Langel ist strecken- und zeitaufwändig und mehr auf den Radialverkehr nach Köln als auf stadtbezirksinternen Verkehr ausgerichtet. Der am Rhein gelegene kleine Ortsteil Kasselberg ist mit öffentlichen Verkehrsmitteln nur nach einem Fußweg von gut 500 m zu erreichen. Eine Freihaltung der Trasse zur Verlängerung der Stadtbahnlinie bis Langel soll weiterhin gewährleistet bleiben und deshalb im Anlageplan: ÖPNV dargestellt werden. Aus wasserschutztechnischen Gründen ist die bisher im Flächennutzungsplan dargestellte Fortführung der Neusser Landstraße durch das im Hochwasserschutzkonzept festgelegte Retentionsgebiet nicht möglich (siehe auch Anlageplan: Hochwasser). Nach einer Varian - tenuntersuchung verschiedener Trassen wurde die Direktanbindung an den Knotenpunkt Neusser Landstraße / Mennweg / Blumenbergsweg beschlossen (siehe Kapitel: Verkehr all- gemein). Durch diese Entscheidung wurde eine stärkere Rücksichtnahme auf die Splitter - siedlung am Mennweg sowie eine Neustrukturierung und Abrundung des Gewerbe- und In- dustriegebietes möglich. 5.6.4 Soziale Infrastruktur Im Stadtteil bestehen drei Kindergärten (Hildengasse, Mohlenweg, Causemannstraße) mit insgesamt 9 Gruppen. Die Versorgung der unter Dreijährigen wird sich bis 2010 / 2011 verbessern jedoch die angestrebte Zielquote von 40 % noch nicht erreicht haben. Die Ver - sorgungsquote der Drei- bis Sechsjährigen wird in den nächsten Jahren mit knapp 100 % nicht ausreichen, da neuer Wohnungsneubau geplant ist. Aus diesem Grund ist für Rhein - kassel eine neue Einrichtung vorgesehen. In Merkenich liegt die Gemeinschaftsgrundschule Spoerkelhof. Im Gebäude können zwei Grundschulzüge untergebracht werden. Die Schule führt in Rheinkassel die Nebenstelle Amandusstraße. Dort kann ein Grundschulzug untergebracht werden. Insgesamt sind aus - reichend Grundschulplätze vorhanden. Auch durch die geplanten Wohngebietsarrondierun- 38 gen ändert sich diese Einschätzung nicht. Mit der Schulsporthalle und dem vorhandenen Sportplatz sind auch für den Vereinsport ausreichende Möglichkeiten vorhanden. Im Stadtteil gibt es keine Jugendeinrichtung. Auch seitens der Kirchengemeinden werden für Jugendliche keine besonderen Einrichtungen vorgehalten. Zwar gibt es im Stadtbezirk Chorweiler einige Angebote, diese sind allerdings von Merkenich aus mi t öffentlichen Ver- kehrsmitteln schlecht zu erreichen. Die soziale Struktur in diesem Viertel ist nicht unproble - matisch. Das Angebot einer Jugendeinrichtung oder zumindest eines Jugendprojektes ist im Viertel Merkenich sinnvoll. Im Stadtteil bestehen keine stationären Alteneinrichtungen. Die Bedarfsdeckung ist im Bezirk ausreichend (siehe auch Kapitel: Planungsvorgaben). Stadtteil Fühlingen (602) 2.109 Einwohner (Stand 12.2008) 5.6.5 Stadtteilentwicklung, Wohnen und Gewerbe Vor- und frühgeschichtliche Funde belegen im Raum Fühlingen eine lange Entstehungsge- schichte. Die hochwasserfreie Kante der Niederterrasse begünstigte eine kontinuierliche Be- siedlung. Heute noch dominieren die großen Hofanlagen das Ortsbild. Der Ort Fühlingen gehört zu den wenigen Bereichen im Stadtbezirk, dessen bauliche Einheit und klare Grenze zur freien Landschaft bewahrt wurde. Sicherlich verhinderte die Terrassenkante am östlichen Dorfrand ein Ausufern der Siedlung. Im 20. Jahrhundert griff die Bebauung in Fühlingen in Form von Einfamilienhäusern auf das Gebiet westlich der Neusser Landstraße über. Diese langsame und stetige Entwicklung des Dorfes begünstigte über viele Jahre den Erhalt des sozialen Gefüges, so dass negative Auswirkungen, etwa in Form sozialer Ungleichheiten, weitgehend ausgeblieben sind. Durch den absehbaren Bau der Umgehungsstraße wird die Ortslage zukünftig stark beruhigt und als Wohnstandort, auch ohne Grundschulversorgung, weiter an Attraktivität gewinnen. Zur Weiterentwicklung des Wohnortes und im Sinne der Bedarfsdeckung und -verteilung von Wohnbauflächen im Sinne des Wohnungsgesamtplanes gilt es, auch hier ergänzende Ar - rondierungen vorzunehmen. Aufgrund der gefragten Wohnlage Fühlingen werden am nord- westlichen und nordöstlichen Ortsrand zwei Wohnbauflächen mit einer Gesamtgröße von ca. 8 ha vorgesehen. Durch den Neubau der Umgehungsstraße Fühlingen als Verlängerung der Industriestraße ist eine Neustrukturierung und ein Heranwachsen des Gewerbegebietes Feldkassel / Langel an Fühlingen geplant. Die verbleibenden Frei- und Erholungsflächen zwischen der Ortslage, der Umgehungsstraße und den Gewerbeflächen müssen dabei optimal ausgestaltet werden und zum Rhein hin durchgängig erlebbar bleiben. Das Arbeitsplatzangebot beschränkt sich auf dorftypische Betriebe: neben Arbeitsplätzen im Dienstleistungssektor (Handel, freie Berufe) gibt es Handwerksbetriebe mit einigen Arbeits - plätzen. Die Fühlinger Bürger / innen profitieren von den Großbetrieben der Automobil- und der petrochemischen Industrie, sowie vom Branchenmix in den Gewerbe - und Industriege- bieten mit seinen kleineren und mittleren Unternehmen im Stadtteil Merkenich. Während die südlichen Freiräume vielfältige Nutzungsmöglichkeiten bieten (Wassersport, Erholen, Baden am Fühlinger See, Reiten, Kle ingärten, Sport- und Spielflächen), zeigt der Norden Fühlingens noch freie Landschaft, die landwirtschaftlich intensiv genutzt wird. Der 39 gesamte Freiraum Fühlinger See wird als Sport- und Erholungslandschaft genutzt und wird deshalb im Flächennutzungsplan bereits heute als Erholungsbereich dargestellt, ohne die einzelnen Nutzungen in diesem Bereich näher zu differenzieren. 5.6.6 Versorgung Fühlingen gilt als unterversorgter Stadtteil. Lediglich eine Fleischerei, eine Bäckerei und ein Kiosk gehören zum Versorg ungsangebot. Dem Dorf fehlt der Versorgungsmittelpunkt. Die Versorgung der Bevölkerung mit Gütern des täglichen Bedarfs findet außerhalb, vorwiegend in Chorweiler statt. Mit zusätzlichen Wohnbauflächen und der damit verbundenen Kaufkraft- stärkung im Ort k önnte die Grundlage für die Ansiedlung eines Vollsortimenters am nördli - chen Ortsrand geschaffen sein. Damit könnten auch die Rheindörfer auf relativ kurzem We- ge über den Mennweg an eine Nahversorgungseinrichtung angebunden werden. Weitere konkrete Empfehlungen zur Entwicklung der Nahversorgung und des Zentrums bleiben dem Einzelhandelskonzept vorbehalten, am nördlichen Ortsrand sollte jedoch zumindest ein Voll- sortimenter etabliert werden. 5.6.7 Verkehr Fühlingen wird von der Neusser Landstraße (B 9) durcht rennt. Eine Entlastung vom Durch- gangsverkehr wird vom Ausbau der Industriestraße als östliche Umgehung von Fühlingen erwartet. Aus Verkehrsuntersuchungen sind die starken Beziehungen zum Bezirkszentrum Chorweiler deutlich ablesbar. Der Freizeitverkehr in Verbindung mit dem Erholungsgebiet Fühlinger See spielt sich hauptsächlich im Süden des Stadtteils ab und beeinträchtigt den Ort daher nicht. Die Buslinie 120 erschließt Fühlingen mit insgesamt vier Haltestellen. Sie stellt eine Direkt - verbindung zum Bezirkszentrum Chorweiler her und hat Zubringerfunktionen zu den Halte - punkten des Schienenverkehrs in Chorweiler (S11, Stadtbahnlinie 15) und Worringen (S11). Zwischen den S - Bahnstationen Roggendorf / Thenhoven und Chorweiler - Zentrum ver- kehrt eine Bus linie. Die erwartete Reduzierung des Durchgangsverkehrs auf der Neusser Landstraße nach dem vollständigen Ausbau der Industriestraße könnte zur Gestaltung einer neuen Mitte von Fühlingen, etwa zischen Arenzhofstraße und Kriegerhofstraße, genutzt wer- den. 5.6.8 Soziale Infrastruktur Die soziale Situation im Sozialraum Fühlingen ist als unauffällig zu bewerten. In der einzigen Kindertagesstätte, in Fühlingen, am Roggendorfer Weg werden drei Gruppen geführt. Mit dieser Einrichtung wird eine Versorgungsquote der Drei- bis Sechsjährigen von über 100 % erreicht. Die Versorgung der unter Dreijährigen mit derzeit knapp 12 % wird sich bis 2010 / 2011 nicht verändern, es ist jedoch anzustreben die Zielquote von 40 % zu errei- chen. Mit dem dargestellten, arrondierenden Wohnungsbau soll eine weitere Kindereinrich- tung vorgesehen werden. In Fühlingen gibt es keine Schulen. Die nächstgelegenen Grundschulen liegen in Blumen - berg und Seeberg. Die vorgesehenen Wohnbaumaßnahmen in Fühlingen von rund 190 Wohneinheiten werden voraussichtlich die Nachfrage an der Katholischen Grundschule am Balsaminenweg in Seeberg erhöhen. Es wird erwartet, dass die zuziehenden Eltern das Schulwahlverhalten der bereits in Fühlingen wohnenden Familien annehmen. Ungeachtet der Wohnortnähe zu Blumenberg, wählen die Eltern wahrscheinlich aufgrund der bestehen- 40 den Schulbusverbindung die Katholische Grundschule in Seeberg für ihre Kinder aus. Durch die Einrichtung einer Busverbindung von Fühlingen nach Blumenberg könnte das Schul - wahlverhalten möglicherweise zugunsten der Grundschule in Blumenberg verändert werden. Dies würde auch zu einer Entlastung der Katholischen Grundschule am Balsaminenweg füh- ren. In Fühlingen gibt es keine Jugendeinrichtung. Im Stadtteil bestehen keine stationären Alteneinrichtungen. Der Bedarfsdeckung ist im Bezirk ausreichend (siehe auch Kapitel: Planungsvorgaben). 5.7 Stadtteil Seeberg (603) 11.556 Einwohner (Stand 12.2008) 5.7.1 Stadtteilentwicklung, Wohnen und Gewerbe Die Geschichte des Stadtteils Seeberg beginnt mit der Konzeption der „Neuen Stadt“, die etwa ab dem Ende der 1950er Jahre konkrete Formen annahm. Seeberg gehörte zu den ersten Baubezirken, in denen zwischen 1961 und 1966 in mehreren Bauabschnitten die „Neue Stadt“ realisiert wurde. Erst in den 70er Jahren des vorigen Jahrhunderts war mit der Wohnbebauung in Seeberg - Nord die Entwicklung des Stadtteiles vollendet. Der Gestal - tungswille seiner Erbauer und die positiv besetzte Aneignung durch seine Nutzer wird in die- sem Stadtteil nach wie vor besonders deutlich. Störend sind allerdings die Hochspannungs- leitungen, die mitten durch Seeberg führen. Im Stadtteil Seeberg wohnen ca. 11.500 Men - schen, verteilt auf vier räumliche Einheiten; Seeberg - Mitte, Seeberg - Nord, Seeberg - Süd und Siedlung Oranjehof. Diese vier Einheiten, die durch großzügige wohnortnahe Grünflä - chen voneinander getrennt werden, belegen rund 50 % der Stadtteilfläche Der Stadtteil bietet abgesehen von einigen kleineren Baulücken und möglichen Nachverdichtungsbereichen keine größeren Arrondierungsmöglichkeiten für den Wohnungsbau. Das Arbeitsplatzangebot in Seeberg beschränkt sich hauptsächlich auf kleinere private und öffentliche Dienstleistungsbetriebe. Die industriellen und gewerblichen Arbeitsplätze werden in der Umgebung, vor allem im Gewerbegebiet Feldkassel / Langel, angeboten. Für die kurzzeitige Naherholung stehen in Seeberg zentrale Freiflächen zur Verfügung, die von der Bevölkerung intensiv genutzt werden. Östlich von Seeberg liegt in fußläufiger Entfernung das Erholungsgebiet Fühlinger See mit vielfältigen Sport- und Freizeitmöglichkeiten. Offene Sportanlagen sind ausreichend vorhan- den. Schulsporthallen, die auch von Vereinen genutzt werden können, ergänzen das Sport- stättenangebot. Im gesamten Stadtbezirk Chorweiler ergibt sich neben den vorhandenen ca. 850 Gärten ein Fehlbedarf von zusätzlich rund 500 Kleingärten (1 Garten / 14 WE). Als wohnungsnaher Kleingartenstandort bieten sich die Freiflächen zwischen Karl - Marx - Allee und Neusser Landstraße an. Unter dem Gesichtspunkt der schwierigen Standortsituation können dort so genannte Minikleingärten, die eine Nettofläche von ca. 200 m² haben, entstehen. 5.7.2 Versorgung Der südliche Teil Seebergs (Seeberg - Mitte, Seeberg - Süd) ist mit Läden des täglichen Be- darfs nicht versorgt. Wegen der Nähe zum Zentrum Heimersdorf kann das Nahversorgungs- angebot dennoch als gut bezeichnet werden. Im nördlichen Teil von Seeberg befinden sich einige Läden in Streulage, die den täglichen Bedarf der Bevölkerung abdecken. Ein weiter 41 führendes Angebot finden die Einwohner im benachbarten Zentrum des Stadtteils Chorwei- ler. Das Gartencenter im Süden des Stadtteils ist aus ehemaligen Gärtnereibetrieben hervorge- gangen (Verkaufsfläche 4.000 m²). Es hat einen überlokalen Einzugsbereich und soll in sei- nem Bestand, mit einer Erweiterungsoption von plus 10 %, gesichert werden. 5.7.3 Verkehr Nach dem konsequent bis zum Abschluss des letzten Bauwerks durchgehaltenen Erschlie - ßungskonzept erfolgt in Seeberg eine strikte Trennung des Kraftfahrzeugverkehrs von Fuß- und Radwegen sowie den Aufenthaltsbereichen für die Bevölkerung (Grünflächen, Kinder - spielplätze). Zahlreiche Durchgänge verbinden die verschiedenen Bereiche und machen somit das ganze Gebiet für Fußgänger durchlässig. Seeberg wird von allen Seiten durch Hauptstraßen erschlossen. Das innere Erschließungsnetz besteht im Wesentlichen aus Stichstraßen, die an Wendeplätzen oder an oberirdischen und unterirdischen Parkierungsan- lagen enden. Das Straßen - bzw. Erschließungsnetz für den Individualverkehr wa r von An - fang an auf ein höheres Verkehrsaufkommen ausgerichtet, womit die Probleme der heutigen Altquartiere weitgehend vermieden werden. Seeberg liegt im Einzugsbereich der S-Bahn-Haltepunkte Chorweiler und Volkhovener Weg sowie an den Haltestellen der Stadtbahnlinie 15 in Chorweiler und Heimersdorf. Zusätzlich wird Seeberg von zwei Buslinien erschlossen: der Linie 122, die den südlichen Teil des Ortes durchquert und eine Verbindung nach Chorweiler und Longerich herstellt, sowie der Linie 125, die randlich zwischen Seeberg und Heimersdorf auf der Mercatorstraße verkehrt und den westlichen Teil Seebergs erschließt. 5.7.4 Soziale Infrastruktur Die Siedlung Oranjehof ist sowohl in allgemeinen sozialen Belangen als auch im Bereich der Jugendhilfe ein erheblich belasteter Bereich und muss weiter gefördert werden. Die auf die sozialen Bedürfnisse der Bevölkerung ausgerichtete Versorgung ist ausreichend. Im Stadtteil bestehen insgesamt 7 Kindertagesstätten (Geranienweg, Riphahnstraße, Karl - Marx - Allee 5 und 69, Abendrothstraße, Paul - Löbe - Weg und Ludwig - Gies - Straße) mit insgesamt 27 Gruppen. Die Versorgungsquote der unter Dreijährigen liegt heute insgesamt und unverändert 2010 / 2011 bei knapp 20 %. Im Sinne der angestrebten Zielquote von 40 % und der sozialen und demografischen Situation in den Haushalten im Stadtteil ist die Versor- gungsquote dringend zu verbessern. Die Versorgungsquote der Drei - bis Sechsjährigen ist auch unter dem Gesichtspunkt der demografischen Entwicklung voll ausreichend. In Seeberg liegt die städtische Gemeinschaftsgrundschule an der Riphahnstraße und die Katholische Grundschule Sankt - Martin am Balsaminenweg 52. Beide Schulen sind vierzü- gig ausgelegt. Die Gemeinschaftsgrundschule an der Riphahnstraße führt bei leicht rückläu- figen Schülerzahlen im laufenden Schuljahr lediglich 14 Klassen. Insgesamt sind also aus - reichende Kapazitäten verfügbar. Für die Katholische Grundschule am Balsaminenweg 52 ist langfristig der Neubau einer Turnhalle in der Zeit - Maßnahmenplanung der Schulverwaltung enthalten, da derzeit der Sportunterricht in einem Gymnastikraum stattfinden muss. Als weiterführende Schulen liegen in Seeberg die Gustav - Heinemann - Hauptschule an der Karl - Marx - Allee 3 und die Henry - Ford - Realschule an der Karl - Marx - Allee 43. Die Hauptschule ist dreizügig ausgerichtet und weist eine leichte Raumreserve im Bestand aus. Die fünfzügige Realschule wird zum Schuljahr 2010 / 2011 mit dem 5. Schuljahr beginnend in den Ganztagesbetrieb hineinwachsen. Der Standort wird für eine Ganztagsbetreuung be- darfsgerecht erweitert. Die Realschule ist derzeit ausgelastet. Im Stadtbezirk Nippes beste- 42 hen Reserven an Realschulplätzen. Der Raumbestand für beide Schulstandorte ist als zu- kunftsfähig zu werten. Im Stadtteil Seeberg gibt es zwei Jugendeinrichtungen. Beide werden vom Jugendcafe Chorweiler e.V. betrieben und liegen im Gebiet Seeberg - Nord, dem problematischsten Vier- tel des Stadtteils. Mit über 1.600 Kindern und Jugendlichen im Alter von 10 bis unter 21 Jah- ren (Stand 2007) ist der Stadtteil sehr bevölkerungsreich, die meisten (ca. 1.300) leben in Seeberg - Nord. Die übrigen Viertel des Stadtteils (Seeberg - Süd, Siedlung Oranjehof, Seeberg - Mitte) sind nicht mit Angeboten der offenen Kinder- und Jugendarbeit versorgt. Problematisch ist dabei das Viertel Siedlung Oranjehof mit zwar nur relativ wenigen Kindern und Jugendlichen im Alter von 10 bis unter 21 Jahren, aber einer hohen sozialen Belastung und einem hohen Ju- gendhilfebedarf. Perspektivisch muss hier über ein Jugendprojekt oder einer kleineren Ein - richtung als Anlaufstation nachgedacht werden. Im Stadtteil bestehen keine stationären Alteneinrichtungen. Die Bedarfsdeckung im Bezirk ist ausreichend (siehe Kapitel: Planungsvorgaben). Es besteht ein Altentreff, in der sich die älte- ren Mitbürgerinnen und Mitbürger treffen können. 5.8 Stadtteil Heimersdorf (604) 5.973 Einwohner (Stand 12.2008) 5.8.1 Stadtteilentwicklung, Wohnen und Gewerbe Bis zum Ende des 19. Jahrhunderts bestand Heimersdorf lediglich aus drei Hofanlagen. Sei- ne erste große städtebauliche Erweiterung erfuhr der Ort in den dreißiger Jahren im Norden durch den Bau der Heimstättensiedlungen. Im Rahmen der Entwicklung Chorweilers zur „Neuen Stadt“ entstanden 1961 bis 1964 in Heimersdorf die ersten Wohnungen. Die äußeren Grenzen der Siedlung Heimersdorf sind geprägt von Verkehrsanlagen mit ihrer begleitenden Begrünung. Bis auf einige Solitäre in der Umgebung des Einkaufszentrums ist fast ganz Heimersdorf mit Einfamilienhäusern als Einzel - oder Reihenhäuser bebaut. Diese Art der Bebauung erfolgte vorwiegend auf großen Grundstücken. Lediglich knapp 10 % der Wohn - gebäude sind nach 1975 errichtet worden. Störend und trennend ist die Hochspannungsleitung , die zwischen der nördlich gelegenen Altsiedlung und dem neueren Teil Heimersdorfs verläuft. Der Stadtteil bietet abgesehen von einigen kleineren Baulücken und möglichen Nachverdichtungsbereichen keine größeren Ar- rondierungsmöglichkeiten für den Wohnungsbau. Lediglich am Volkhovener Weg sollte die Fläche einer Gärtnerei als örtliche Innenentwicklung in eine Wohnbaufläche (ca.2,5 ha) um- gewandelt werden. Mit Ausnahme des Dienstleistungsbereiches und einiger handwerklicher Arbeitsplätze (Woh- nen und Arbeiten unter einem Dach am Zypressenweg) gibt es keine weiteren Branchen mit Arbeitsplätzen. Die industriellen und gewerblichen Arbeitsplätze werden in den Industrie- und Gewerbegebieten in der Umgebung, vor allem im Gewerbegebiet Feldkassel / Langel, ange- boten. Innerhalb der Siedlung und am Rande erstrecken sich wohnungsnahe Freiflächen. Für akti- vere Erholungs- und Freizeitarten sind die großen Landschafts - und Erholungsräume nu r über lange Wege zu erreichen. Offene Sportanlagen sind vorhanden. Schulsporthallen, die auch von Vereinen genutzt wer- den können, ergänzen das Sportstättenangebot. 43 Im Stadtteil Heimersdorf bestehen mehrere Kleingartenanlagen. Bei der vorherrschenden Siedlungsstruktur, Wohnhaus mit Hausgarten, dürfte die Nachfra ge aus Heimersdorf nicht sehr groß sein, so dass die Anlagen der überörtlichen Bedarfsdeckung dienen. 5.8.2 Versorgung Die städtebauliche Mitte findet sich an der Mercatorstraße gegenüber der Stadtbahnhalte - stelle und wird geprägt von der verdichteten Bebauung um den Haselnußhof und den Hasel- nußweg. Heimersdorf hat ein funktionsfähiges Geschäftszentrum überwiegend für die Nah - versorgung, in der Nähe der Stadtbahnhaltestelle. Allerdings ist dieses Zentrum in jüngster Zeit von Strukturproblemen und damit Leerst änden betroffen. Konkrete Empfehlungen zur Entwicklung der Nahversorgung und des Zentrums bleiben dem Einz elhandelskonzept vor- behalten. Am Volkhovener Weg gibt es einige Nahversorgungseinrichtungen, die eine ergänzende Funktion zum Geschäftszentrum haben (Bäckerei, Arztpraxen, Blumengeschäft, Hotel und Restaurant sowie ein Reisebüro). 5.8.3 Verkehr Heimersdorf wird von zwei Haupterschließungsstraßen durchquert die von Norden nach Sü- den verlaufen. Der wesentliche Verkehr wird über die randseitig gelegene Merca torstraße abgewickelt. Zu den Hauptverkehrszeiten gibt es auf dem Volkhovener Weg ein erhöhtes Aufkommen an Durchgangsverkehr. Das Erschließungsnetz in dieser Siedlung aus den 30er Jahren (Gustorfer Weg) ist für das heutige Verkehrsaufkommen nicht ausgeleg t. Die Stra - ßenquerschnitte in den südlichen Siedlungsgebieten die in den 60er Jahren entstanden sind können das heutige Verkehrsaufkommen verkraften. Im städtebaulichen Grundriss von Hei- mersdorf finden sich bereits viele Elemente, die dann später in den folgenden Bauabschnit- ten der „Neuen Stadt“ konsequent weiterentwickelt und realisiert wurden: Erschließung für den Fahrverkehr über Stichstraßen und Schleifen und ein davon getrenntes Netz von Wohnwegen, die von außen tief in die Siedlung hineinreichen und der Erholungs- und Frei- zeitnutzung dienen. Mit dem randseitigen Haltepunkt Volkhovener Weg der S-Bahnlinie S11 (–Düsseldorf – Köln – Bergisch Gladbach) sowie der Stadtbahnhaltestelle Heimersdorf (Linie 18) ist Heimersdorf gut an das Schienennetz angebunden. Darüber hinaus wird Heimersdorf von der Buslinie 125 durchquert, die den Stadtteil nach Norden mit dem Bezirkszentrum Chorweiler und nach Süden mit Longerich (S - Bahn) verbindet. 5.8.4 Soziale Infrastruktur Die soziale Situation im Sozialraum Heimer sdorf ist eher unauffällig, sie zeigt im Vergleich zur Gesamtstadt und zu anderen Stadtteilen keine besonders auffälligen sozialen Belastun- gen und auch keinen erhöhten Jugendhilfebedarf. Die zwei konfessionellen Kindergärten (Lebensbaumweg, Taborplatz) bieten mit insgesamt 5 Gruppen zurzeit für die Altersgruppe der Drei- bis Sechsjährigen ein ausreichendes Angebot. Für Kinder bis drei Jahre liegt die Versorgung aktuell bei 9 % und wird sich bis 2010 / 2011 nur unwesentlich verbessern. Für die angestrebte Zielquote von 40 %, dieser Altersgruppe wird eine erhöhte Aufwendung notwendig. Eine neue Einrichtung ist erforderlich. Am Schulstandort Lebensbaumweg in Heimersdorf können insgesamt 6 Grundschulzüge in beengten Verhältnissen untergebracht werden. Den Standort teilen sich derzeit die zweizü - gige Anna - Langohr - Gemeinschaftsgrundschule und die vierzügige Katholische Grund - schule, beide liegen am Lebensbaumweg. Diese Grundschulen sind auch für die Kinder aus 44 Volkhoven / Weiler die nächst gelegenen Schulstandorte. Es ist vorgesehen, die Anna - Langohr - Schule nach Volkhoven / Weiler an den Standort Fühlinger Weg 7 zu verlegen, um dort ein wohnortnahes Grundschulangebot zu schaffen. Der Schulstandort Volkhovener Weg 140 ist mit der Ursula - Kuhr - Schule, vierzügige Ganz- tagshauptschule, zukunftsfähig aufgestellt. Der Standort wird um fehlende Unterrichtsräume und den Ganztagsbereich erweitert und stellt für die Kinder im Kölner linksrheinischen Nord- osten eine Alternative für die Hauptsch ule an der Schulstraße in Pesch dar, die z um 01.08.2009 geschlossen wird. Am Standort der Kindertagesstätte Unnauer Weg 96a im Stadtteil Lindweiler gibt es die Ju - gendeinrichtung, Haus der Begegnung – GOT - , in der Trägerschaft des Vereins Soziales Zentrum Lino - Club e.V. Dazu gehört ein Aktivspielplatz mit einem Kinder - und Jugendzir- kus. Zu diesen Einrichtungen können die Kinder und Jugendliche aus Heimersdorf hingehen. In Heimersdorf besteht eine vollstationäre Dauerpflegeeinrichtung (ca.90 Plätze). Darüber hinaus bestehen drei Altentreffs. 5.9 Stadtteil Lindweiler (605) 3.519 Einwohner (Stand 12.2008) 5.9.1 Stadtteilentwicklung, Wohnen und Gewerbe Auf Karten aus der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts (Tranchot / Müfflin) wird ein Hof bzw. Hofkomplex mit Lindweilerhöfe bezeichnet. Eine Entstehung zumindest im 17. Jahrhundert ist durch die vorhandene Architektur gesi - chert. Der heutige Stadtteil entstand im Wesentlichen in den 50er und 60er Jahren und bildet zusammen mit Pesch im Westen, Heimersdorf und Se eberg im Osten ein zusammenhän - gendes Siedlungsband. Obwohl in direkter Nachbarschaft zu Heimersdorf und fast zeitgleich bebaut, steht die Besiedlung in Lindweiler mit der Entwicklung der „Neuen Stadt“ östlich der Eisenbahnstrecke Köln - Neuss in keinem Zusammenhang. Das städtebauliche Prinzip einer Verdichtung und Höhenentwicklung der Gebäude von außen nach innen wurde auch in Lindweiler angewandt. Ein- und Zweifamilienhäuser, deren Anteil bei ca. 80 % aller Wohn - gebäude liegt, überwiegen den Charakter d es Ortes. Damit korrespondiert auch der hohe Anteil an Wohnungen mit vier und mehr Räumen. Mit der Einschnürung des Stadtteiles durch die umgebenden Fernverkehrstrassen hat Lind- weiler seit Jahrzehnten keine Entwicklungsmöglichkeit nach außen gehabt. Der Stadtteil bietet abgesehen von einigen kleineren Baulücken und möglichen Nachverdich- tungsbereichen keine größeren Arrondierungsmöglichkeiten für den Wohnungsbau. Die ökologische Wertigkeit der Fläche um den Lindweiler Hof ist bereits in der Festsetzung des Landschaftsplanes als geschützter Landschaftsbestandteil dokumentiert, so dass die Wohnbauflächen-Darstellung im Bereich Lindweiler Hof aufgegeben werden sollte. Strukturuntersuchungen für Lindweiler sind in Arbeit und sollen die Aufnahme in das Bundes- und Länderprogramm „Soziale Stadt“ begründen, um insgesamt Sozialstruktur - und Wohn- qualitäten zu verbessern. Zwischen der Eisenbahnstrecke Köln - Neuss und dem Unnauer Weg liegt ein schwach aus- geprägtes Gewerbegebiet, in dem mehrere Betriebe jedoch mit rückläufigem Arbeitsplatzan- gebot angesiedelt sind. Auch das zweite Gewerbegebiet südlich des Pescher Wegs weist 45 Leerstände auf. Das Gewerbegebiet in einer attraktiven Lage an einer wichtigen Stadtteilver- bindungsstraße sollte deshalb für kundennahes Gewerbe erhalten bleiben und nicht für wei- tere Einzelhandelflächen verloren gehen. Neben den üblichen zentrumsnahen Dienstleistun- gen (Ärzte, Beratungsbüros) gibt es keine weiteren Arbeitsplätze. Offene Sportanlagen sind ausreichend vorhanden. Schulsporthallen die auch von Vereinen genutzt werden können ergänzen das Angebot. Abgesehen von einigen wohnungsnahen Kleinkinderspielplätzen ist Lindweiler, was die Spiel- und Bewegungsmöglichkeiten für alle Altersgruppen anbelangt, auffallend schlecht versorgt. Eine Fußgängerbrücke über den Autobahnzubringer erschließt jedoch den großen Landschafts- und Freiraum im Norden. 5.9.2 Versorgung Im Gebäudekomplex Marienberger Hof besteht ein ausreichendes aber schwach ausgestat- tetes Nahversorgungsangebot mit Supermarkt und Bäckerei / Konditorei, Obst -, Gemüse-, Getränkehandlung, Gaststätte mit Restaurantbetrieb sowie Frisörgeschäft und Boutique. Weitere Geschäfte befinden sich erst in den schlecht erreichbaren Geschäftszentren von Pesch und Heimersdorf. Die Bewohner im Stadtteil Lindweiler sind auf ihr Zentrum angewie- sen. Es erreicht nicht die Angebotsqualität der Geschäftszentren in Pesch und Heimersdorf, so dass Lindweiler als besonders unterversorgter Bereich gilt. Empfehlenswert ist die Wei- terentwicklung eines Geschäftszentrums am oder in einem räumlichen Bezug zum vorhan - denen Zentrum. Konkrete Empfehlungen zur Entwicklung der Nahversorgung und des Zent- rums bleiben dem Einzelhandelskonzept vorbehalten. Mit der Begegnungsstätte Lindweiler, der evangelischen Kirchengemeinde Köln - Pesch und der katholischen St. Marienkirche ist das kleine Zentrum von Lindweiler vervollständigt. Ein Bau- und Heimwerkermarkt am Unnauer Weg ist nicht mehr existent, so dass die Fläche entsprechend der Festsetzungen des Bebauungsplanes als Gewerbegebiet mit Ausschluss von Einzelhandel hier im FNP übernommen wird. 5.9.3 Verkehr Der Stadtteil Lindweiler ist komplett von Verkehrstrassen umgeben. Im Süden und Westen verlaufen die beiden Autobahnen A 1 und A 57. Im Osten führen die S-Bahn-Strecke Köln - Chorweiler - Neuss sowie die Personen - und Güterzugstrecke von Köln nach Neuss und Krefeld vorbei. Im Norden wird der Stadtteil Lindweiler begrenzt durch die Autobahn - anschlussstelle Köln-Chorweiler und den Autobahnzubringer nach Chorweiler. Von der äu - ßeren Erschließung des Stadtteiles selbst sind besonders zu den Verkehrsspitzen der Un - nauer Weg und der Pescher Weg belastet. Die inneren Erschließungsstraßen weisen kaum Verkehr auf. Die Buslinie 121 führt zentral durch Lindweiler und verbindet den Stadtteil mit dem Bezirks - zentrum Chorweiler sowie den S -Bahnhaltepunkten Longerich und Volkhovener Weg der Linie S11. Zwei weitere Buslinien, die zwischen Longerich und Pesch verkehren, führen über den Pescher Weg randlich an Lindweiler vorbei (Haltestelle Marienberger Weg). 5.9.4 Soziale Infrastruktur Im Stadtteil Lindweiler gibt es relativ viele Arbeitslose und Bezieher von SGB II Leistungen (Sozialgesetzbuch, Zweites Buch), damit korrespondiert ein hoher Anteil von beitragsbefrei- ten Kindern in den Kindertagesstätten. Auffällig ist auch der 45,1% sehr hohe Anteil von Haupt- und Förderschülern in den Klassen 7 - 9. 46 Im Stadtteil gibt es drei Kindergärten (Soldiner Straße, Unnauer Weg, Hartenfelsweg) mi t insgesamt 12 Gruppen. Die Versorgungsquote der unter Dreijährigen ist mit über 26 % be - reits heute im Vergleich mit anderen Stadtteilen recht gut und wird sich bis 2010 / 2011 noch weiter verbessern. Auch die Versorgung der Drei - bis Sechsjährigen liegt über 100 % und kann reduziert oder umgewandelt werden. In Lindweiler liegt die Gemeinschaftsgrundschule an der Soldiner Straße, eine derzeit ein - bis zweizügige Grundschule. Am gleichen Standort ist die Hermann - Gmeiner - Schule, eine Förderschule mit de m Förderschwerpunkt Lernen untergebracht. Nach der Zusammenle - gung mit der Gertrud - Bollenrath - Schule, vormals Fühlinger Weg 7 in Volkhoven / Weiler, führt die Schule derzeit am Standort Soldiner Straße ca. 200 Schülerinnen und Schüler in 14 Klassen in der Sekundarstufe I. Die Gertrud - Bollenrath - Schule unterhält am Standort Mar- tinusstraße in Pesch eine Nebenstelle für den Primarbereich mit rund 60 Kindern in 6 Klas - sen im Schuljahr 2008 / 2009. Neben der Grundschule könnte eine zweizügige Schule der Sekundarstufe I am Standort Soldiner Straße untergebracht werden. Der Standort ist daher als grundsätzlich zukunftsfähig einzuschätzen. Am Standort der Kindertagesstätte Unnauer Weg 96a gibt es die Jugendeinrichtung „Haus der Begegnung - GOT“ in der Trägerschaft des Vereins „Soziales Zentrum Lino - Club e.V.“. Dazu gehört auch der „Aktivspielplatz“ mit einem Kinder - und Jugendzirkus am Krombach- weg 29, dessen Angebot sich vorwiegend an den jüngeren Teil der Kinder- und Jugendlichen wendet. Im Stadtteil bestehen keine stationären Alteneinrichtungen. Die Bedarfsdeckung im Bezirk ist ausreichend (siehe auch Kapitel: Planungsvorgaben). Lindweiler hat vier Altentreffs / -clubs. 5.10 Stadtteil Pesch (606) 7.720 Einwohner (Stand 12.2008) 5.10.1 Stadtteilentwicklung, Wohnen und Gewerbe Die früheste bekannte Erwähnung der Ortschaft Pesch stammt aus einem Kaufvertrag des Jahres 1312. Entlang der Verbindungsstraßen (Escher Straße, Johannesstraße, Longericher Straße) entwickelte sich die heutige Siedlung. Der Raum Pesch / Lindweiler entwickelte sich relativ selbständig jenseits des äußeren Grüngürtels. Die Bundesautobahn A 1, die Bundes- autobahn A 57 und die Kiesgruben mit ihren Wasserflächen im Südwesten aber auch im Norden begrenzen die Entwicklungsmöglichkeiten, so dass sich Pesch hauptsächlich entlang von wenigen Verbindungsstraßen erweitern konnte. Diese Seenfläche in Verbindung mit den Kiesgruben auf dem Stadtgebiet von Pulheim bilden eine Natur- und Erholungslandschaft im Zweckverband Stöckheimer Hof (Köln, Pulheim und der Rhein - Erft - Kreis). Der Stadtteil ist zum großen Teil durch Ein - und Zweifamilienhäuser geprägt, ca. 25 % der Wohnungen sind als Geschosswohnungen gebaut worden. Die Besiedlung in Pesch, hat sich in der Nachkriegszeit weniger dörflich und vielmehr städtisch entwickelt und bietet heute ein sehr heterogenes Ortsbild. An der Straße Am Pescher Holz hat sich in den vergangenen Jahren eine Straßenzeile mit Wohnungsbau entwickelt. In Anpassung an diesen Bestand wird die Darstellung als Gewerbegebiet in eine Darstellung als Wohnbaufläche geändert. 47 Im Gegensatz zu den städtebaulichen Leitvorstellungen für die „Neue Stadt“ wurde in Pesch das Konzept der standortnahen Gewerbeflächen und damit eines wohnungsnahen Arbeits - platzangebotes verfolgt. Nur ein geringer Teil der Pescher Bevölkerung ist im benachbarten Gewerbegebiet beschäftigt. Der größte Teil pendelt vom Wohnort zum Arbeitsplatz. Im Pe - scher Gewerbegebiet haben sich einige Einzelhandelsbetriebe angesiedelt, die überregional wirksam sind und den ursprünglichen Charakter des Gewerbegebietes maßgeblich verändert haben. Die Verkehrsbelastungen haben erheblich zugenommen und verlangen nach entlas- tenden Lösungen. Mit der Planung des neuen Autobahnkreuzes Chorweiler an der Bundesautobahn A 57 (sie- he nachfolgendes Kapitel: Verkehr) ist gleichzeitig auch die Erweiterung des Gewerbegebie- tes um ca. 6,4 ha vorgesehen. Es handelt sich um die Einbindung bestehender gewerblicher Betriebe, aber auch um die mögliche Ansiedlung neuer Betriebe Wichtige Voraussetzung der Realisierung des Gewerbegebietes sowie der Realisierung des neuen Autobahnknotens ist eine sensible Abwägung mit den naturschutz- und artenschutz- rechtlichen Belangen im Rahmen der Eingriffs-/Ausgleichsregelung bei den konkreten Plan- feststellungsverfahren. Offene Sportanlagen sind vorhanden. Schulsporthallen, die auch von Vereinen genutzt wer- den können, ergänzen das Sportstättenangebot. In Pesch gibt es keine Kleingartenanlagen. Die Zahl der Geschosswohnungen (GW) begrün- den einen Bedarf von 50 - 60 Kleingärten (1 Garten / 14 GW). 5.10.2 Versorgung Eine Grundversorgung mit Gütern des täglichen Bedarfs ist in Pesch, in den einzelnen Sied- lungsbereichen, ausreichend vorhanden. Ein Geschäftszentrum hat sich auf der Longericher Straße zwischen der Donatusstraße und Escher Straße entwickelt. Weitere Möglichkeiten der Grundversorgung gibt es in der Nähe des Schulzentrums an der Schulstraße, Ecke Mengenicher Straße und im Gewerbegebiet Pesch. Der Versorgungsbereich um die Longericher Stra ße bedarf einer Aufwertung und Ergän - zung, um eine Stärkung dieses Standortes zu erreichen. Insbesondere die dezentrale Ansiedlung von Nahversorgungsbetrieben im Gewerbegebiet wirken sich nicht stärkend auf das Zentrum aus. Zur Stabilisierung des schwach ausgepräg- ten Versorgungszentrums muss weiterer Einzelhandel mit Angeboten des täglichen Bedarfs im Gewerbegebiet ausgeschlossen werden. Der bestehende großflächige Bau - und Heim- werkermarkt (Verkaufsfläche 4.500 qm) soll in seinem Bestand, mit einer Erw eiterungsopti- on von plus 10 %, gesichert werden. 5.10.3 Verkehr Pesch wird im Osten und Süden von Autobahnen eingerahmt, mit den entsprechenden Be - einträchtigungen für die dort angrenzenden Wohnquartiere. Die Johannesstraße, Longeri - cher Straße und Donatusstraße verbinden Pesch mit dem überregionalen Verkehr. Dies führt in den Spitzenzeiten zu erheblichem Verkehrsaufkommen entlang dieser Straßen und im gesamten Ort. Allein aufgrund von Kraftfahrzeugverkehr mit Start und Ziel im Stadtteil ent - steht eine maßgebliche stündliche Verkehrsmenge (MSV) von rund 700 Kraftfahrzeugen mit Verkehrsspitzen zu bestimmten Tagesstunden. Dazu kommt noch ein erheblicher Verkehr, der die Grenzen des Stadtteiles überschreitet (knapp 60.000 Kfz in 24 Stunden, entspre - chend einer MSV von 6.000 Kfz). Der geplante Neubau des Autobahnanschlusses Chorweiler an die A 57 und der Neubau der Ortsumgehung Esch wird insgesamt zu einer Entlastung dieser Straßen führen und damit 48 neue Gestaltungsmöglichkeiten bieten. Verbunden mit dem Neubau dieses Autobahnkno - tens wird gleichzeitig auch eine neue Anbindung an die Straße „Im Baggerfeld“ erforderlich, die jedoch durch die Kiesabbautätigkeiten der Vergangenheit und die dadurch entstandenen Kieslöcher nur schwer umsetzbar erscheint. Die im Flächennutzungsplan dargestellte Tras- senführung stellt die einzig realisierbare Lösung dar (siehe auch Kapitel: Verkehr-allgemein). Im Bereich des öffentlichen Nahverkehrs wird Pesch durch die Buslinien 122, 125, 126 und 127 erschlossen und mit dem Bezirkszentrum Chorweiler, den umliegenden Stadtteilen so- wie dem S-Bahnhaltepunkt Longerich der Linie S11 (Düsseldorf – Köln – Bergisch Gladbach) verbunden. Perspektivisch wird eine Stadtbahnanbindung Peschs sowie des Nachbarstadt- teils Esch/Auweiler diskutiert, aber im Flächennutzungsplan optional nicht dargestellt. 5.10.4 Soziale Infrastruktur Die soziale Situation im Sozialraum Pesch ist eher unauffällig und hat sich auch im Ver - gleichszeitraum zwischen dem Jahr 2000 und 2005 kaum verändert und zeigt, im Vergleich zur Gesamtstadt und zu anderen Stadtteilen keinen erhöhten Jugendhilfebedarf. Die zwei städtischen Kindergärten (Montessoristraße, Kapellenweg) mit insgesamt zehn Gruppen bieten für die Altersgruppe, der Drei - bis Sechsjährigen, ein ausreichendes Ange- bot. Der städtische Kindergarten Kapellenweg wird als integrative Einrichtung geführt. Für Kinder bis drei Jahre gibt es zurzeit eine Versorgungsquote von ca. 16 %, einen Fehlbedarf von 24 % gilt es längerfristig durch eine zusätzliche Einrichtung auszugleichen. In Pesch wird die zweizügige Erich - Ohser - Grundschule an der Schulstraße 16 und ein drei bis fünfzügiges Gymnasium an der Schulstraße 18 geführt. Die Konrad - Adenauer - Haupt- schule an der Schulstraße 16-18 wird zum Schuljahresende 2008 / 2009 geschlossen. Durch den Wegfall des Hauptschulbedarfes steht dem Gymnasium ausreichend Raum für den Un- terricht und der Ganztagsbetreuung zur Verfügung. Das Schulgebäude weist einen zukunfts- fähigen Raumbestand für ein dreizügiges System für die Sekundarstufen I und II aus. Die 16 Räume in alten Fertigbaueinheiten können ersatzlos abgerissen werden. Sofern in Pesch keine weitere Wohnbebauung erfolgt, reicht nach derzeitiger Einschätzung das Platzangebot der Grundschule aus. Pesch hat keine Ju gendeinrichtung. In der Altersklasse der 10 bis unter 21 jährigen leben dort 790 Kinder und Jugendliche (Stand 2007), der Stadtteil ist von der sozialen Struktur her unauffällig. Im Stadtteil bestehen keine stationären Alteneinrichtungen. Der Bedarfsdeckung ist im Bezirk ausreichend (siehe Kapitel: Planungsvorgaben). Pesch hat drei Altentreffs / -clubs, in denen sich die älteren Mitbürgerinnen und Mitbürger treffen können. 49 5.11 Esch/ Auweiler (607) 6.408 Einwohner (Stand 12.2008)/ 6.970 Einwohner (Stand 12.2017) 5.11.1 Stadtteilentwicklung, Wohnen und Gewerbe Der Stadtteil Esch/ Auweiler liegt im ländlichen Bereich an der westlichen Grenze der Stadt Köln, gliedert sich in zwei Siedlungsbereiche, südlich das kleinere Auweiler und nördlich das größere Esch. Beide Ortslagen haben ihren Ursprung in mittelalterlichen Hofanlagen. Im Rahmen der Gebietsreform von 1975 wurden die ehemaligen Gemeinden Esch und Auweiler ein Stadtteil von Köln. Auch Esch/ Auweiler hat sich in seiner expandierenden Entwicklung mehr und mehr verstädtert. Neubaugebiete liegen südlich der Stommeler Straße und östlich der Weilerstraße. Rund 93 % aller Wohngebäude sind Ein - oder Zweifamilienhäuser. Esch/ Auweiler ist nach wie vor eine besonders gefragte Ortslage im Stadtbezirk Chorweiler. Die städtebauliche Entwicklung des Stadtteils als ein gefragter Wohnstadtteil kann durch verschiedene Arrondierungen insgesamt wesentlich verbessert werden. Abwanderungen ins nahe Umland könnten vermieden und die schwache Infrastrukturversorgung aufgewertet werden. Im Sinne einer zukunftsorientierten, infrastrukturell gut ausgestatteten Entwicklung gilt es jedoch, die Siedlungsentwicklung im Rahmen einer integrierten Gesamtplanung zu betrach- ten. Dabei sind neben der Entwicklung einer ausreichend en Versorgungsinfrastruktur die soziale Infrastruktur und die Verkehrsinfrastruktur sowohl beim motorisierten Individualver - kehr als auch beim öffentlichen Personennahverkehr (siehe Kapitel: Verkehr allgemein) maßgeblich zu verbessern. Mit der 4. Flächenn utzungsplanfortschreibung werden an ver - schiedenen Ortsrändern von Esch und Auweiler Wohnbauflächenarrondierungen dargestellt und in den folgenden Ausführungen weitere städtebauliche Maßnahmen genannt. In einem städtebaulichen Gesamtkonzept sind die Planungen für Esch und Auweiler zu konkretisieren. In den gewachsenen dörflichen Strukturen von Esch und Auweiler gibt es nur vereinzelt klei- ne Betriebe. Fast alle Erwerbstätigen in Esch/ Auweiler arbeiten außerhalb des Stadtteils. Prägend, am Ortsrand von Auweiler, sind die landwirtschaftlichen Versuchsgüter der Land- wirtschaftskammer. Die ausgedehnten landwirtschaftlichen Flächen, die westlich und nördlich von Esch/ Auwei- ler liegen, bieten heute schon freie Erholungsmöglichkeiten. Diese Möglichkeiten werden in Zukunft durch das Erholungsgebiet „Stöckheimer Hof“, das auf Pulheimer und Kölner Stadt- gebiet entwickelt wird, weiter ergänzt. Offene Sportanlagen sind vorhanden. Schulsporthal - len, die auch von Vereinen genutzt werden können, ergänzen das Spo rtstättenangebot. Im Rahmen einer größeren Wohnbauerweiterung, insbesondere in Auweiler, wird sich der Be - darf erhöhen. Daher sollte eine weitere Sportanlage eingeplant werden. Kleingartenanlagen gibt es in Esch / Auweiler nicht. Obwohl ein rechnerischer Bedarf von ca. 60 Kleingärten besteht sollte dieser Bedarf bezirksorientiert gedeckt werden. 5.11.2 Versorgung Schon im Einzelhandels - und Zentrenkonzept 2010 reichte der Bestand an Einzelhandelsbetrieben in Esch weder für die Einstufung als Nahversorgungszentrum, noch als Nahversorgungslage. Die Erhebungen aus 2016 haben dies bestätigt. Am nordöstlichen Ortsrand von Esch befinden sich im Bereich Frohnhofstr., Weiler Str. und Kirchgasse fünf Einzelhandelsbetriebe, darunter ein kleinflächiger Supermarkt mit rd. 700 qm Verkaufsfläche, ein Bäcker und ein Blumenladen. Zusammen mit einem Laden für Fachzeitschriften in dem sich auch eine Partnerfiliale der Post befindet ist damit im kurzfristigen Bedarfsbereich lediglich eine Grundversorgung vorhanden. Zusätzlich gibt e s mit einem Fachgeschäft für Sportbekleidung ein Angebot aus dem langfristigen Bedarfsbereich. In rd. 400 m Entfernung befinden sich an der Chorbuschstraße eine Apotheke und ein Kiosk und weiter südlich an der Martinusstraße ein Fahrradladen sowie ein weiterer Bäcker. 50 In Auweiler gibt es lediglich einen Kiosk an der Pohlhofstr. Angesichts der Darstellung weiterer Wohnbauflächen im FNP, mit Schwerpunkt in Auweiler, wird aus Sicht des Einzelhandels- und Zentrenkonzepts ein künftiger Einzelstandort für einen Lebensmittel-Markt in Auweiler vorgeschlagen. Dieser sollte städtebaulich integriert im Osten von Auweiler, möglichst nah am Kern der heutigen Bebauung liegen und von der künftigen Wohnbebauung umschlossen sein. 5.11.3 Verkehr Der Stadtteil Esch/ Auweiler ist mit zwei Verbindungsstraßen, die mit ca. 20.700 (*Zählwert 2017: 19.200) Kraftfahrzeugen in 24 Stunden (Kfz / 24 h) frequentiert sind, mit Pesch verbunden. Die Verbindungsstraßen mit der Stadt Pulheim und deren Stadtteil Sinnersdorf werden mit ca. 17.600 Kfz / 24 h (*10.800 Kfz/24h) frequentiert. Die Verbindungsstraßen zu den Stadtteilen Roggendorf/ Thenhoven (611) und Volkhoven/ Weiler (608) im Stadtteil Esch/ Auweiler werden mit einen Verkehrsaufkommen von ca. 11.000 Kfz/ 24 h (*10.400 Kfz/24h) frequentiert. Durch diese Verkehrsaufkommen wird der Stadtteil Esch/ Auweiler durch den motorisierten Individualverkehr sehr stark belastet. Der Quell - und Zielverkehr hat hieran jedoch einen großen Anteil: Esch/ Auweiler ist der Stadtteil im Untersuchungsraum mit dem höchsten MIV-Anteil am modal split (69% ; bezogen auf das Jahr 2006). Hinweis: Eine kleinräumige Auswertung der Erhebung Mobilität in Deutschland (MiD) aus 2017 ist noch nicht erfolgt. Es ist allerdings aufgrund der Stichprobengröße zu erwarten, dass lediglich auf Stadtbezirksebene repräsentative Daten vorliegen werden. Dies würde jedoch im Falle Esch/ Auweilers, das sich erheblich vom Durchschnitt des Stadtbezirks abhebt, keine Erkenntnisse bringen. Das stetige Wachstum des Stadtteils zwischen 1950 und 198 0 von damals rund 1.050 Einwohnern auf über 6.600 Einwohner hat einen entsprechenden Ausbau der Verkehrsinfrastruktur nicht nach sich gezogen. Mit zwei Buslinien (Linie 126 in Nord-Süd-Richtung, Linie 125 in Ost-West-Richtung) wird der Ortsteil Esch erschlossen und mit Chorweiler, Pesch, Longerich (dort Anschluss an die S - Bahnlinie S11), Bocklemünd und Sinnersdorf (Stadt Pulheim) verbunden. Von Auweiler fährt nur eine Buslinie in Richtung Bocklemünd und Chorweiler. Der Stadtteil Esch/ Auweiler weist damit die typischen Erschließungsprobleme eines peripher gelegenen städtischen Raumes auf. Der PKW -Verkehr ist dominierend und belastet die Ortslage von Esch massiv. Durch die stark vom Durchgangsverkehr belastete Ortslage ist im Falle einer Erweiterung des Stadtteils eine Gesamtverkehrskonzeption mit dem Ziel einer Abschwächung der Pkw - Dominanz dringend erforderlich. Eine Schieneninfrastruktur fehlt im Stadtteil Esch/ Auweiler vollständig. Perspektivisch wird eine Stadtbahnanbindung Peschs sowie des Nachbarstadtteils Esch/ Auweiler diskutiert (siehe auch Kapitel: Verkehr -Allgemein), aber im Flächennutzungsp lan optional nicht dargestellt. 5.11.4 Soziale Infrastruktur Die soziale Situation im Sozialraum Esch / Auweiler ist eher unauffäll ig. Sie hat sich im Vergleichszeitraum zwischen dem Jahr 2000 und 2006 kaum verändert und zeigt auch im Zeitraum 2007 bis 2017 , im Vergleich zur Gesamtstadt und zu anderen Stadtteilen, keine besonders auffälligen sozialen Belastungen und auch keinen erhöhten Jugendhilfebedarf. Die vier öffentlichen Kindergärten (Martinusstraße, Am Braunsacker, Am Scheidweg und Weilerstraße) bieten in 13 Gruppen für alle Altersgruppen ein sehr gutes Angebot. Bei der Planung der Arrondierung von größeren Wohnbauflächen am Ortsrand von Auweiler entsteht jedoch der Bedarf einer zusätzlichen Einrichtung. In Esch liegt die dreizügige Konrad - Adenauer - Gemeinschaftsgrundschule an der Marti- nusstraße. Am gleichen Standort ist die Primar - Nebenstelle der Förderschule Lernen Soldi- ner Straße aus Lindweiler untergebracht. 51 Im Rahmen der Dreizügigkeit können an der Grundschule noch Kinder aufgenommen wer - den. Für die Ortslagen Esch / Auweiler sind durch die 4. Flächennutzungsplanfortschreibung lang- fristig umfangreiche Wohnbauflächen vorgesehen. Nach derzeitigen Schätzungen könnten dort bis zu 1.200 neue Wohneinheiten entstehen. Dies ist ein relevanter Wert fü r die Be - darfsplanung im Grundschulbereich. Daher ist es erforderlich dass die Schulverwaltung früh- zeitig informiert wird, das heißt möglichst mit einem Vorlauf von drei bis fünf Jahren vor Be- zug der Wohneinheiten, um die Platzzahlen im Grundschulbere ich entsprechend anpassen zu können. Aufgrund der Lage der Bauflächen kommen als wohnortnächste Schule sowohl die Gemeinschaftsgrundschule an der Martinusstraße in Esch als auch die Erich - Ohser - Schule in Pesch in Frage. Am Standort Schulstraße in Pesch ist sowohl im Grundschulbe- reich, als auch bei entsprechender Gymnasialnachfrage ausreichend Grundstückspotential für einen Doppelstandort vorhanden, um die Kapazitäten auszuweiten. Am Standort Martinusstraße in Esch ist zu gegebener Zeit eine differenzi erte Betrachtung erforderlich. Die Bewertung ist davon abhängig, ob zum Bedarfszeitpunkt noch die Neben - stelle der Förderschule Lernen Soldiner Straße dort eingerichtet ist bzw. sich eine zweite schulische Nutzung am Standort befindet. Daher wird vorgesch lagen in den stadtplaneri - schen Erstüberlegungen in unmittelbarer Nähe der Schule, südwestlich der Schulsporthalle, eine Erweiterungsfläche von mindestens 2.500 m² langfristig in Betracht zu ziehen. Über den tatsächlichen Bedarf muss in zukünftig konkretisierenden Verfahren entschieden werden. Im Zusammenhang mit den landwirtschaftlichen Versuchsgütern der Landwirtschaftskammer befindet sich am Ortsrand von Auweiler ein Berufskolleg für Agrarwirtschaft. Gemäß Kinder- und Jugendhilfeplan der Stadt Köln für den Zeitraum 2016 – 2020 wird für den Stadtbezirk Chorweiler als einzigen von 9 Stadtbezirken ein Bevölkerungsrückgang in der Altersgruppe der 6- bis unter 21-Jährigen erwartet, für Köln-Esch/ Auweiler um 4,57 %. Stagnierende Bevölkerungszahlen für diese Altersgruppe in den Jahren 2016 und 2017 belegen zumindest eine Tendenz. Der Stadtteil weist zwar keine sozialen Auffälligkeiten auf, die auf einen erhöhten Jugendhilfebedarf schließen lassen. Dennoch kann das im Jahr 2019 einzige Jugendprojekt in Esch den Bedarfen der Kinder - und Jugendlichen nach Treffpunkten und Freizeitmöglichkeiten im verkehrlich schlecht ausgestatteten Stadtteil nicht allein gerecht werden. Im Stadtteil bestehen keine stationären Alteneinrichtungen. Der Bedarfsdeckung ist im Bezirk ausreichend (siehe auch Kapitel: Planungsvorgaben). In Esch/ Auweiler bestehen zwei Ein- richtungen, in denen sich die älteren Mitbürger treffen können. Das Bauleitplanverfahren für die geplanten Erweiterungen von Wohnbauflächen im Stadtteil Esch/ Auweiler wurde mit der 4. Fortschreibung des FNPs bis zur 2. Offenlage (26.04.2011 bis 25.05.2011) geführt und vom Feststellungsbeschluss im Rat am 24.11.2011 gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2 Baugesetzbuch ausgenommen, um die geänderte Flächendarstellung zu einem späteren Z eitpunkt vorzunehmen. Der Grund für diese Vorgehensweise lag in der erforderlichen Änderung des Regionalplans, der den Ortsteil Auweiler nicht als Allgemeinen Siedlungsbereich auswies. In der gleichen Sitzung hat der Rat beschlossen, die ursprünglich gepl ante Umgehungs- straße Esch (607/1) aus der 4. Fortschreibung des Flächennutzungsplans für den Teilraum Nordwest herauszunehmen sowie den A ntrag auf Änderung des Regionalplans für den Bereich des Ortsteils Auweiler mit der Umwandlung der Darstellung von Freiraum in Allgemeinen Siedlungsbereich zu stellen. Die Darstellung neuer Wohnbauflächen in den Ortslagen Esch und Auweiler wurde von der am 21.03.2012 erfolgten Genehmigung der 4. Fortschreibung des Flächennutzungsplans durch die Bezirksregierung Köln ausgenommen. Die Stadt Köln hat mit Schreiben vom 09.04.2014 angeregt, den Regionalplan Köln, Teilabschnitt Region Köln, für die Stadt Köln im Stadtteil Köln-Esch/ Auweiler zu ändern, um 52 die Voraussetzung zur bauleitplanerischen Vorbereitung von Flächen zur Deckung des Wohnflächenbedarfs zu schaffen. Die Vorabstimmungen zur Regionalplanänderung zeigten, dass die Ausweisung der Wohnbaufläche „Esch-Versorgungsbereich“ (W 607d) an der Auweiler Straße, mit der die Ansiedlung von Einzelhandel zwischen den beiden Ortsteilen verbunden wurde, keine Unterstützung auf Regionalplanebene fand. Erweiterungen der Ortslagen sollten zwar grundsätzlich ermöglicht werden, das Zusammenwachsen der Ortslagen soll jedoch verhindert werden. Die 23. Änderung des Regionalplans umfasste daher die Ausweisung eines Allgemeinen Siedlungsbereichs für den Ortsteil Auweiler (einschließlich des bereits bebauten Bereichs „Auweiler-West“/ W 607g) sowie für die geplanten Wohnbauflächen in „Esch Nordwest“ (W 607a) zwischen Johannes-Prassel-Straße und Auf dem Dri esch, in „Auweiler Nordwest“ im Bereich der Greesberger Straße (W 607b) und „Auweiler Ost und Süd“ zwischen Hermann- Löns-Straße, Pescher Straße und Auweilerweg (W 607e + f). Der Regionalrat fasste den Erarbeitungsbeschluss zur Änderung des Regionalplans am 25.09.2015. Mit der Aufstellung der 23. Änderung des Regionalplans, öffentlich bekannt gemacht im Gesetz- und Verordnungsblatt (GV. NRW.) Nr. 26/2018 am 20.11.2018, liegt die Voraussetzung vor, das Flächennutzungsplanverfahren für den Bereich Köln-Esch/ Auweiler zum Abschluss zu bringen. Das zwischen 2015 und 2018 durchgeführte Regionalplanverfahren ergab keine maßgeblichen neuen Erkenntnisse, die der grundsätzlichen Zielset zung des Flächennutzungsplanverfahrens zur Ausweisung neuer Wohnbauflächen in Köln -Esch/ Auweiler entgegenstehen. Vielmehr werden die im Flächennutzungsplanverfahren auf politischer Ebene gefassten Beschlüsse zur ausreichenden Schaffung von Wohnraum in allen Stadtteilen durch die Regionalplanung gestützt. Köln stellt unverändert eine stark wachsende Region dar, in der die Schaffung von Wohnraum ein zentrales gesamtgesellschaftliches Erfordernis darstellt. Im Rahmen des Regionalplanverfahrens wurden aus der Öffentlichkeit insbesondere Sorgen um zusätzliche Verkehrsbelastungen, eine mangelnde Infrastrukturausstattung und den Verlust der dörflichen Idylle geäußert. Esch und Auweiler sind dörflich geprägt. Eine Weiterentwicklung des Einzelhandelsangebotes und ein Ausbau der technischen und sozialen Infrastruktur kann nur bei entsprechender Bevölkerungszahl gelingen. Gleiches gilt für den Anschluss an einen ÖPNV mit dichteren Frequenzen. Dabei die richtige Balance zwischen dem gewünschten Erhalt des Erbes einer bäuerlichen Kulturlandschaft und den Konsequenzen einer voran schreitenden Suburbanisierung zu finden, ist die gestellte Aufgabe der Bauleitplanung. Es darf dabei nicht außer Acht gelassen werden, dass eine Vielzahl der momentan existierenden Verkehre auch Versorgungs- oder Bring - und Holfahrten sind. Bei entsprechendem Angebot vor Ort würden voraussichtlich zumindest einige davon entfallen können. Die Verkehrssituation wird vorab verbindlicher Bauleitplanungen im Laufe des Jahres 2019 im Rahmen einer groß räumlichen Untersuchung der Verkehrsnetze im Kölner Nordwesten analysiert. Die in diesem Zusammenhang zu erwartenden Erkenntnisse über die Leistungsfähigkeit der vorhandenen Verkehrsinfrastruktur in den Ortsteilen Esch und Auweiler sollen zunächst abgewart et werden. Gegebenenfalls entstehen hieraus weitere Fragestellungen, die in kleinräumlichen Untersuchungen vorhabenbezogen näher betrachtet werden müssen. Diese Verkehrsuntersuchung dient auch als eine Grundlage für ein kooperatives Verfahren zur Entwicklung einer städtebaulichen Gesamtkonzeption (Freiraum und Erholung, Verkehr, Versorgung + Zentrenbildung, soziale Infrastruktur, Wohnen usw.) für den Ortsteil Auweiler, der aufgrund der Größe und Lage der neu ausgewiesenen Wohnbauflächen insbesonder e Potenzial zur Ansiedlung von der Nahversorgung dienendem Einzelhandel bietet. 53 5.12 Stadtteil Volkhoven / Weiler (608) 6.037 Einwohner (Stand 12.2008) 5.12.1 Stadtteilentwicklung, Wohnen und Gewerbe Volkhoven und Weiler waren bis zur Eingemeindung 1922 zwei eigenständige Dörfer. Wäh- rend das südlich gelegene Volkhoven Teil der Bürgermeisterei Longerich war und mit Longe- rich bereits 1888 nach Köln eingemeindet wurde, gehörte Weiler zur Bürgermeisterei Wor - ringen, die erst seit 1922 zur Stadt Köln gehört. Beide Dörfer sind Weiler, deren Entwicklung von großen Hofanlagen ausging. Volkhoven wird 1337 das erste Mal urkundlich erwähnt. Die Dörfer Volkhoven und Weiler waren von Anfang an Bestandteil der städtebaulichen Gesamt- planung für die „Neue Stadt Chorweiler“, ohne dass sich dies an konkreten Neubauvorhaben in den 60er und 70er Jahren sofort auswirkte (Ausnahme: der Friedhof Chorweiler westlich der Eisenbahnstrecke Köln - Krefeld). Erst in den 90er Jahren begann eine rege Neubautä- tigkeit im Rahmen des Pro gramms Wohnungsbau 2000, welche die Einwohnerzahlen im Stadtteil Volkhoven / Weiler sprunghaft ansteigen ließ. Umgeben von dem ehemaligen Friedhof bildet die Pfarrkirche St. Cosmas und Damian noch heute die städtebauliche Domi- nante im historischen Ortskern von Weiler. Durch maßstabslose Neubauten wirkt das einst einheitliche Dorfbild zerrissen und ist nur in Teilbereichen als solches nachvollziehbar. Volk- hoven, das besonders von den großen Hofanlagen geprägt wurde, hat durch die Neubau - maßnahmen der 90er Jahre die historischen Elemente weitgehend eingebüßt. Jenseits der Merianstraße, auf Chorweiler zu, dominiert die kasernenartige Befestigung des Bundesam - tes für Verfassungsschutz mit weiteren Verwaltungshochbauten das Ortsbild. Nach Westen hin endet d ie Bebauung ohne markanten Ortsrand an der Eisenbahntrasse. Westlich der Bahnlinie liegen die Anlagen des Friedhofs Chorweiler und neue einzelne Wohnstandorte. Die Bebauungsstruktur in Volkhoven / Weiler erscheint für einen Stadtteil in Stadtrandlage ausgewogen (75 % Ein- und Zweifamilienhäuser und 25 % Geschosswohnungen). Mit der Neubautätigkeit kamen viele Familien mit kleinen Kindern nach Volkhoven / Weiler. Auch heute noch macht die Altersgruppe der unter 18-Jährigen knapp ein Drittel der Bevöl- kerung aus. Bei der Entwicklung des neuen Wohngebietes Damiansweg ist im Sinne der Verbesserung einer ausgeglichenen Wohnstruktur auf weiteren Ges chosswohnungsbau zu verzichten. Zur langfristigen Steuerung einer ausgewogenen Einwohnerstruktur, wie auch der Nachfrage nach preislich akzeptablem Wohnraum (Kauf oder Miete) besitzt Volkhoven / Weiler nur noch im Bereich Damiansweg ein begrenztes Entwicklungspotential von ca. 5 ha. Eine gemischte Struktur mit gleichen Anteilen von Wohnungsbau und Gewerbe (mit Handw erksbetrieben) lässt sich jedoch an diesem Standort ebenso wenig realisieren, wie eine Orientierung rein auf Dienstleistungen oder innenstadttypische Kerngebietsnutzungen. Aus diesem Grunde wird die Umwandlung in eine Wohnbaufläche vorgeschlagen. Aufgrund der sozialen Situati- on in den benachbarten Stadtvierteln müssen jedoch in einer Sozialverträglichkeits - und Wirtschaftlichkeitsanalyse zuvor die Siedlungs - und Wohnformen untersucht werden. Die Fläche sollte in eine Wohnungsbaufläche umgewandelt und unter Berücksichtigung des so- zialen Umfeldes sozialgerecht und bedarfsgerecht entwickelt werden. Der Bereich westlich der Bahnlinie soll im Sinne der tatsächlichen Entwicklung und der Pla- nungen am Thujaweg bedarfsgerecht in Wohnbaufläche umgewandelt werden. Das Arbeitsplatzangebot ist gering, da es außer den Gärtnereien und Steinmetzen am Fried- hof kaum größere Gewerbebetriebe im Stadtteil gibt. Das Arbeitsplatzangebot im Bundesamt für Verfassungsschutz und den weiteren in unmittelbarer Nachbarschaft gele genen Behör- den gehört zwar statistisch zum Stadtteil Volkhoven / Weiler, dürfte sich allerdings vorwie - gend auf ein überregionales Beschäftigtenaufkommen stützen. Die durch Friedhofsgewerbe geprägte gemischte Baufläche wird, entsprechend der allge - meinen Entwicklung, auch im Sinne des Friedhofszielplanes auf einen zentralen Bereich re- duziert und ansonsten in eine Wohnbaufläche umgewandelt. 54 Einzige planmäßig angelegte Grünfläche aus jüngerer Zeit ist der Friedhof Chorweiler west- lich der Bahntrasse. Seit Oktober 1966 belegt war er eigentlich als Zentralfriedhof für die „Neue Stadt Chorweiler“ gedacht. Da der größte Teil der bestehenden Ortsfriedhöfe nicht, wie ursprünglich geplant, aufgegeben wurde, ist die geplante Erweiterung des Friedhofs Chorweiler nicht mehr nötig. Somit bleibt ein wesentlicher Teil des derzeitigen Freiraums zwischen Bahn und Autobahn als freie Landschaft erhalten. Ein Freiraum, der insbesondere aus den dicht bebauten und von Verkehrsanlagen umschlossenen Stadtteilen intensiv für Erholungszwecke genutzt wird. Offene Sportanlagen sind vorhanden; Schulsporthallen, die auch von Vereinen genutzt wer- den können, ergänzen das Sportstättenangebot. Der Bedarf an Kleingärten ist gedeckt. 5.12.2 Versorgung Der Stadtteil Volkhoven / Weiler verfügt über kein ausgebildetes Geschäftszentrum. Aus die- sem Grund sind die im Stadtteil vorhandenen Einzelhandelsbetriebe ausschließlich in Streu- lagen vorhanden. Eine Nahversorgung mit Gütern des täglichen Bedarfs fehlt fast gänzlich. In Lindweiler am Unnauer Weg und an der Elbeallee in Chorweiler gibt es die nächstgelege- nen Discounter, die für den Stadtteil Volkhoven / Weiler eine Grundversorgung übernehmen. Die Entwicklung eines Nahversorgungsbereiches ist wünschenswert und sollte gemäß Nah- versorgungskonzept mit einer kompakten Einheit (Vollversorger etc.) auf der Baufläche am Damiansweg unmittelbar an der Merianstraße in Ergänzung des benachbarten Discounters geschaffen werden. 5.12.3 Verkehr Volkhoven / Weiler wird im Westen von der Bundesautobahn A 57, im Süde n vom Auto - bahnzubringer Köln - Chorweiler und im Osten von der als vierspurige Schnellstraße ausge- bauten Mercatorstraße eingerahmt. Mit Ausnahme des Fühlinger Wegs liegen die äußeren Anbindungen außerhalb des Siedlungsbereiches, mit dem Nachteil, dass die Übergangs- möglichkeiten auch für die nicht motorisierten Verkehrsteilnehmer in benachbarte Stadtteile nur an den großen Verkehrsknoten möglich sind. Der Verkehr in den örtlichen Erschlie - ßungswegen ist auch zu Zeiten der Verkehrsspitzen gering und da nk gut gestalteter Stra - ßenräume überschaubar. Der Fühlinger Weg weist einen für die Nutzungen dort erheblichen und störenden Durch - gangsverkehr auf. Rund 5.000 Kraftfahrzeuge passieren innerhalb von 24 Stunden diesen Bereich. Durch die Verlegung und den Vollausbau der Anschlussstelle Köln - Chorweiler und die Verwirklichung der geplanten Zubringer- und Entlastungsstraßen (z.B. Umgehungsstraße Esch) werden auch in Volkhoven / Weiler auf der Blockstraße (evtl. Schließung ) und am Fühlinger Weg Entlastungseffekte entstehen. Mehrere Buslinien (121, 125 und 126) verbinden Volkhoven/Weiler mit den angrenzenden Stadtteilen und den Haltestellen von S -Bahn und Stadtbahn. Die Linienführung wird aller - dings dadurch eingeschränkt, dass die Zufahrt zum Stadtteil nur über den Fühlinger Weg erfolgen kann. So verkehrt nur die Linie 125 in den Ortsteil Weiler hinein, während die Linien 121 und 126 eine eher randliche, dafür aber zeitschnellere Verbindung herstellen. Der süd - lich des Ortsteils gelegene S-Bahn-Haltepunkt „Volkhovener Weg“ der Linie S11 (Düsseldorf - Köln - Bergisch Gladbach) ist somit nur fußläufig vom Ortsteil Volkhoven bzw. durch die Weiler nur randlich bedienende Linie 121 zu erreichen. 55 5.12.4 Soziale Infrastruktur Der Stadtteil Volkhoven / Weiler wird von der zuständigen Fachverwaltung als Wohnbereich mit besonderem Jugendhilfebedarf angesehen. An Hand der Sozialraumanalyse von 2004 wird deutlich, dass sich die Situation der Jugendlichen, das heißt deren Möglichkeiten zur Sozialisation, in den letzten Jahren laufend verschlechtert hat. Die vier Kindergärten im Stadtteil Volkhoven / Weiler (Weilerweg, Regenboldstraße, Am Do- natushof und Toni -Welter - Straße) bieten in 16 Gruppen zurzeit nur für die Altersgruppe der Drei- bis Sechsjährigen ein ausreichendes Angebot. Die Versorgungsquote der Kinder unter drei Jahre entspricht zwar, wie in anderen Stadtteilen, zurzeit nicht der angestrebten Zielquo- te, wird sich bis 2010 / 2011 aber noch verbessern. In Volkhoven / Weiler gibt es keine Grundschule. Es ist vorge sehen, die Anna - Langohr - Gemeinschaftsgrundschule aus Heimersdorf an den Standort Fühlinger Weg 7 zu verlegen, um ein wohnortnahes Grundschulangebot zu schaffen. Hierzu ist voraussichtlich ein Neubau auf dem Grundstück der ehemaligen Gertrud - Bollenrath - Schule, Förderschule Lernen, erforderlich. Das Grundstück ist hierfür ausreichend. Im Stadtteil liegt das Heinrich - Mann - Gymnasium, Fühlinger Weg 4. Das fünf bis siebenzü- gige Gymnasium wird ab dem Schuljahr 2010 / 2011 mit dem 5. Schuljahr beginnend in den gebundenen Ganztagsbetrieb wechseln. Hierzu und zur Deckung des Bedarfs an Unter - richts-, Verwaltungs- und sonstigen Räumen sind Erweiterungen erforderlich. Für rund 1.140 Kinder und Jugendliche (Stand 2007) im Alter von 10 bis unter 21 Jahren gibt es in Volkhoven seit 2006 die Kinder- und Jugendeinrichtung „Die Villa“ in Trägerschaft des Sozialdienst Katholischer Männer e.V. in Köln. Im Stadtteil bestehen keine stationären Alteneinrichtungen. Die Bedarfsdeckung ist im Bezirk ausreichend (siehe a uch Kapitel: Planungsvorgaben). Lediglich im Ortsteil Weiler gibt es einen Altenclub, in denen sich die älteren Mitbürgerinnen und Mitbürger treffen können. 56 5.13 Stadtteil Chorweiler (609) 13.087 Einwohner (Stand 12.2008) 5.13.1 Stadtteilentwicklung, Wohnen und Gewerbe 1957 wurde seitens der Stadt Köln die Planung für eine „Neue Stadt Köln - Chorweiler“ auf- genommen. Gründe hierfür waren ein allgemeiner Bevölkerungszuwachs, die Notwendigkeit neue Industrie- und Gewerbebetriebe anzusiedeln und eine zunehmende Abwanderung von Einwohnern aus den Altbaubezirken der Stadt Köln. Die „Neue Stadt Köln - Chorweiler“ ist für eine Einwohnerzahl von 80.000 bis 100.000 ausge- legt. Zum Kernbereich gehören die Stadtteile Heimersdorf, Seeberg, Chorweiler mit Chorwei- ler - Nord und Blumenberg mit dem noch nicht gebauten Ortsteil Kreuzfeld. Die Einwohner- zahl dieses Kernbereiches liegt bei rund 37.600. Mit rund 13.600 Einwohnern ist Chorweiler mit Abstand der größte Stadtteil im Stadtbezirk. Aus der „Neuen Stadt Köln -Chorweiler“ soll- te von Anfang an ein in sich geschlossenes Stadtgefüge werden, das als neuer Stadtteil auch alle Attribute der bestehenden Kölner Stadtquartiere aufweist. Für das gesamte Projekt der „Neuen Stadt Köln - Chorweiler“ wurde ein strukturelles Modell vorgeh alten, das als Rahmen abschnittsweise im Laufe der Zeit gefüllt werden sollte. Hierdurch sollte Lebendig - keit, Vielgestaltigkeit und Erlebnisreichtum im Gesamtbereich erreicht werden. Heute sind die zeitlichen Epochen, die am Entstehen der „Neuen Stadt Köln-Chorweiler“ mitgewirkt ha- ben, an den einzelnen Bauabschnitten ablesbar. Mit der Großsiedlung Chorweiler wird der Versuch, urbanes Leben auf die grüne Wiese zu verlegen, der Ende der 60er und Anfang der 70er Jahre überall in den Großstädten der Bun- desrepublik Deutschland begann, wenn auch verspätet, in Köln einem neuen Höhepunkt zugeführt. Der Ortsteil Chorweiler wurde zum Sinnbild der Entwicklung in Köln und bundes- weit zum Synonym für Großsiedlungen der 70er Jahre. Dabei wird übersehen, dass der weitaus größte Teil der neuen Stadt ruhiges Wohnen im Grünen bietet. Somit finden sich innerhalb des Stadtteils Chorweiler die verschiedenen Baustrukturen, die von eingeschossiger Reihenhaus- bis zur mehrgeschossigen Punkthausbebauung reicht. Die städtebauliche Verdichtung nimmt von innen nach außen ab. Die einzelnen Wohnquartiere werden konsequent von Störungen durch den Straßenverkehr frei gehalten indem das zent- rale innere Erschließungssystem aus Fuß- und Wohnwegen besteht, die nur in Ausnahme - fällen von Kraftfahrzeugen befahren werden dürfen. Die Ortsteile Chorweiler und Chorweiler - Nord werden durch die oberirdische Führung einer Hochspannungsleitung getrennt. Da - durch werden die verbleibenden Entwicklungschancen im Stadtteil Chorweiler eingeschränkt. Der Stadtteil bietet abgesehen von einigen kleineren Baulücken und möglichen Nachverdich- tungsbereichen keine größeren Arrondierungsmöglichkeiten für den Wohnungsbau. Im Stadtteil Chorweiler entspricht das Arbeitsplatzangebot im Wesentlichen seiner Funktion als Versorgungsstandort für den Stadtbezirk. Dementsprechend finden sich hauptsächlich Angebote im Dienstleistungssektor, wozu z.B. alle Gewerbe des Einzelhandels, Banken, Versicherungen, der Gesundheitssektor, die beratenden Berufe und die Sozialeinrichtungen zählen. Wichtige überlokale Einrichtungen sind die Dienststellen der Stadtverwaltung Köln sowie, an der Grenze zum Stadtteil Volkhoven / Weiler gelegen, das Bundesamt für Verfas- sungsschutz. Neben der hoch verdichteten Zentrumsbebauung entstan den, östlich gelegen, großzügige Freizeit- und Erholungsflächen. Neben ortsnahen Kleingartenanlagen und Kinderspielplätzen entwickelten sich große Sport- und Tennisplätze, ein privat betriebenes Spaßbad sowie die Freizeitanlagen rund um den Fühlinger See. Westlich des Stadtteils Chorweiler erstrecken sich große land- und forstwirtschaftlich genutzte Flächen, die, obwohl in Sichtweite gelegen, auf direktem Wege nicht zu erreichen sind. Offene Sportanlagen sind ausreichend vorhanden. Schulsporthallen, die auch von Vereinen genutzt werden können, ergänzen das Sportstättenangebot. 57 5.13.2 Versorgung Das Bezirkszentrum Chorweiler wird im Wesentlichen gebildet durch das City - Center Köln - Chorweiler. Das Einkaufszentrum ist im Zuge der Entwicklung des Stadtteils Chorweiler 1976 eröffnet und in den vergangenen Jahren umgebaut und modernisiert worden. Heute verfügt das Einkaufszentrum über eine Gesamtverkaufsfläche von rd. 32.000 m², die von rd. 100 Einzelhandelsbetrieben sowie einer Reihe von Dienstleistungs - und Gastronomiebetrieben genutzt werden. Eine Vielzahl der im City - Center ansässigen Einzelhandelsbetriebe gehört leistungsstarken und bundesweit agierenden Filialunternehmen an. In Anbetracht der vertre- tenen Einzelhandelsbetriebe ist das Warenangebot im City - Center als breit einzustufen, wobei ein besonderes Schwergewicht bei den kurz - und mittelfristigen Bedarfsgütern be - steht. Insgesamt beläuft sich die reine Einzelhandelsverkaufsfläche des Bezirkszentrums Chorwei- ler auf rd. 21.400 m² Gesamtverkaufsfläche. Die fußläufige Erreichbarkeit ist in Verbindung mit anderen bezirksbezogenen Angeboten, wie z.B. dem Bezirksrathaus Chorweiler, für die Mehrzahl der Bewohner in den Stadtteilen Chorweiler und Seeberg - Nord sehr gut. Die Be- deutung der Streulagen im Sta dtteil Chorweiler als Versorgungsbereich ist verhältnismäßig gering. Ein Wochenmarkt ergänzt das Versorgungsangebot. Ebenfalls optimal ist die Erreichbarkeit mit dem öffentlichen Personennahverkehr, da sowohl die S - Bahn und die Stadtbahnanbindung, mit Ha ltepunkt vor dem Einkaufszentrum, als auch das große Parkplatzangebot und die fußläufigen Verbindungen zu den umliegenden Wohngebieten als Einkaufsmagnet wirken. 5.13.3 Verkehr Das System der Erschließung ist differenziert entwickelt und in der „Neuen Stadt Chorweiler“ in allen Stadtteilen konsequent durchgehalten. Die bauliche Umgrenzung der Verkehrswege durch Betonbauten, wie z.B. Tiefgaragen, Überführungen und Unterführungen erschwert allerdings heute eine Anpassung an geänderte Nutzungen des Erschließungsraumes sowie an seine stellenweise Überbeanspruchung. Im Wesentlichen bilden Mercator - und Merianstraße das Straßengerüst an überörtlichen Verbindungsstraßen. Mit Belastungen zwischen 15.000 und 24.000 Kraftfahrzeugen in 24 Stunden gehen neben der baulichen Zäsur auch erhebliche Emissionen von ihnen aus. Obwohl Verkehrsberuhigungsmaßnahmen auf der Willi - Suth - Allee im Rahmen des Ergän- zungsprogramms Chorweiler stattgefunden haben, wird diese Straßenverbindung täglich von rund 6.500 Kfz als Abkürzung zwischen dem östlichen Teil der Merianstraße und dem Kno- ten Mercatorstraße / Autobahnzubringer genutzt. Mit dem geplanten Ausbau des Anschlus - ses Köln - Chorweiler könnte sich das Verkehrsaufkommen auf dem Autobahnzubringer Chorweiler und in der Folge auch auf der Willi - Suth - Allee noch erhöhen. Die überörtlichen Straßen bieten nur wenige Übergangsmöglichkeiten zwischen angrenzenden Wohnbereichen und umgebenden Frei - und Sportflächen. Insbesondere die Zugänge in Richtung Wes- ten sind stark eingeschränkt. Durch die S -Bahnhaltepunkte Chorweiler und Chorweiler-Nord der Linie S11 (Düsseldorf – Köln – Bergisch Gladbach) sowie die Endhaltestelle der Stadtbahnlinie 15 (Chorweiler – Bonn) ist der Stadtteil sehr gut an das Schienennetz angeschlossen. Am Turkuplatz befindet sich auch die Verknüpfung von S-Bahn, Stadtbahn und fünf Buslinien, die Chorweiler mit den Stadtteilen des Bezirks verbinden. Der Stadtteil Chorweiler gehört zu den Stadtteilen, in denen mehr als 50% der Wege zu Fuß, mit dem Fahrrad oder mit öff entlichen Verkehrsmitteln im Rahmen des sogenannten Um - weltverbundes zurückgelegt werden können. 5.13.4 Soziale Infrastruktur Der Sozialraum Chorweiler ist für seine hohe Problemverdichtung hinlänglich bekannt. Im 58 Stadtteil Chorweiler gibt es mit 76,4% einen sehr hohen Anteil von Einwohnerinnen und Ein- wohnern mit Migrationshintergrund. Bei den Jugendlichen dieser Bevölkerungsgruppe unter 21 Jahre liegt der Anteil sogar bei 81,5%. Neben der Arbeitslosenquote von 27,5% gibt es einen sehr hohen Anteil an Empfängern von SGB II Leistungen (Sozialgesetzbuch, Zweites Buch) im Stadtteil Chorweiler. Die durchschnittliche Haushaltsgröße l iegt mit 2,8 Personen pro Haushalt deutlich über den Schnitt, entsprechend leben in 34,5% aller Haushalte Kinder. Die auf die sozialen Bedürfnisse der Bevölkerung ausgerichtete ausreichende Versorgung des Sozialraumes mit sozialen Infrastruktureinrichtungen ist dringend erforderlich. Im Stadtteil Chorweiler bestehen 9 Kindertagesstätten (Osloer Straße, Merianstraße, Willi - Suth - Allee, Neißestraße, Saalestraße 11 und 20, Allerstraße und Usedomstraße) mit insge- samt 33 Gruppen, wobei zwei Kindertagesstätten als integrative Einrichtungen fungieren. Die Versorgung der Kinder zwischen drei- und sechs Jahren ist ausreichend. Die Versorgungs- quote der unter Dreijährigen dagegen ist bis 2010 / 2011 mit ca. 18 % noch nicht ausrei - chend und dementsprechend weiter zu entwickeln. Basierend auf der aktuellen Hochrech - nung der Einwohnerentwicklung wird in Chorweiler weitere Kindertagesstätten benötigt In Chorweiler liegt die fünfzügig ausgelegte Gemeinschaftsgrundschule an der Merianstraße 7 - 9 und die fünf bis achtzügige Heinrich - Böll -Gesamtschule, an der Merianstraße 11. Die Schülerzahlen an der Grundschule gehen derzeit stark zurück. Auch die kleinräumige Ein - wohnerprognose weist für den Stadtteil Chorweiler zurückgehende Einwohnerzahlen in den schulrelevanten Altersjahrgängen aus. Daher muss geprüft werden, ob einerseits die Zügig- keit der Gemeinschaftsgrundschule Merianstraße nach unten korrigiert werden muss und andererseits ob im Grundschulgebäude, das für eine deutlich höhere Schülerzahl ausgelegt ist, eine verträgliche Zweitnutzung gefunden werden kann. Derzeit be - bzw. entstehen für Chorweiler auch wohnortnahe Reserven im Grundschulbereich am Standort Riphahnstraße in Seeberg, so dass eine (auch räumliche) Reduzierung des Grundschulstandortes an der Merianstraße möglich wäre. Die Kapazität des Schulgebäudes der Heinrich - Böll - Gesamt- schule ist erschöpft, das Raumprogramm wird erfüllt. Weiterhin ist an der „Ecke Weichselring / Swinestraße“ ein Grundstück vorgeschlagen worden, das für eine Verlagerung der Förder- schule emotionale und soziale Entwicklung Blumenthalstraße (Altstadt - Nord) vorgesehen ist. Am nördlich angrenzenden Standort Weichselring 6 - 8 ist eine private Waldorfschule angesiedelt. Die Markierung der Schulgrundstücke im Flächennutzungsplan bildet ein durch- gängiges Band von der südlichen Grundstücksgrenze Merianstraße 7 - 9 bis zur Swinestra- ße im Norden und umfasst alle beschriebenen Schulstandorte im Stadtteil Chorweiler. Im Stadtteil Chorweiler liegen 2 Jugendeinrichtungen. Beide s ind in sehr problematischen Viertel des Stadtteils und arbeiten mit Angebote in der Of fenen Kinder- und Jugendarbeit. Das „Jugendcafé Pegasus“ im Rahmen des Bürgerzentrums Chorweiler, Pariser Platz 1 (Träger: Stadt Köln) mit Möglichkeiten zur Freizeitgesta ltung und Beratungsangeboten zur persönlichen und beruflichen Entwicklung. Gleichzeitig ist das Bürgerzentrum Chorweiler eine für den Stadtteil wichtige Einrichtung mit vielfältigen Veranstaltungsangeboten und - räumen. Die Jugendeinrichtung Northside, in der Netzestraße 4 (Träger Jugendzentren Köln GmbH) im Viertel „Siedlung Chorweiler - Nord“. Kulturbrücke Die „Kulturbrücke“, ein eingeschossiger Aufbau auf einer vorhandenen Brücke über dem Athener Ring, liegt in der Trägerschaft des Bürgerzentrums Chorweiler. Sie steht Vereinen, Gruppen und Initiativen als Treffpunkt zur Verfügung. Durch die Zusammenführung ver - schiedener ortsansässiger Vereine und ihrer Angebote soll die soziokulturelle Infrastruktu r belebt und verbessert werden. Handwerkerhof 1996 wurde der Handwerkerhof gefördert als Modellprojekt des Landes Nordrhein Westfalen eröffnet. Die Trägerschaft übernahm das Bürgerzentrum Chorweiler. Hier vereinigen sich kommerzielles Handwerk, Berufsvorbereitungskurse, Beschäftigungs- und Qualifizierungs- 59 projekte und ein sozialer Beratungsdienst unter einem Dach. Zielsetzung war und ist, die Arbeitsmarktlage in Chorweiler zu verbessern und ein breit gefächertes Kommunikations - und Beratungsangebot zu etablieren. Das Foyer steht Vereinen, Gruppen, Institutionen und Bürgerinnen und Bürgern zur Nutzung zur Verfügung. Stadtteilwerkstatt Chorweiler Die Stadtteilwerkstatt Canyon Chorweiler verdankt seine Entstehung und Finanzierung eben- falls der Gemeinschaftsinitiative Nordrhein Westfalen „Stadtteile mit bes onderem Erneue- rungsbedarf“, Integriertes Handlungskonzept Chorweiler - Programm. Projektträgerin ist die Arbeitsgemeinschaft zur Förderung der Waldorfpädagogik in Köln e. V. (ARGE), Weichsel - ring. Internet - Café Das Internet - Café “Click - Online" ist eine Kooperationsinitiative der Einrichtung ECHO und des Bürgerzentrums Chorweiler. Es bietet den Menschen aus dem Stadtbezirk die Möglich- keit, sich mit dem Medium Computer und dem Internet vertraut zu machen, die Kompeten - zen zu erweitern und die Online Kommunikation für sich zu nutzen. Bei über 2.000 Kindern und Jugendlichen im Alter von 6 - 18 Jahren reicht das Angebot an Jugendeinrichtungen nicht aus, um in den sozialen Brennpunkten Anlaufstellen mit attrakti - ven Lehr- und Unterhaltungsangeboten oder auch nur Räume für zwanglose Treffen bieten zu können. Einige Ansätze sind in umgebauten Wohnungen gemacht worden, aber an zent- ralen Plätzen, an denen sich das Leben im Stadtteil abspielt, sind solche Möglichkeiten rar. Im Stadtteil Chorweiler gibt es als bezirkliche Einrichtung das Marie - Juchacz - Altenzentrum mit mehr als 400 vollstationären Dauerpflegeplätzen sowie 20 Tagespflegeplätzen. Dies ist mit Abstand die größte Einrichtung im Stadtbezirk. Die gute Versorgung im Stadtteil über - nimmt auch die Versorgungsfunktionen aus anderen Stadtteilen und ist somit für den gesam- ten Stadtbezirk wirksam. Im Stadtteil Chorweiler leben etwas mehr als 2.000 Personen im Alter von über 65 Jahren. Der größte Teil von ihnen, die Altersgruppe der 65- bis 75-jährigen mit über 1.200 Personen, dürfte so mobil sein, dass er aktiv am städtischen Leben im Stadtteil teilnehmen will und kann. Im Bürgerzentrum Chorweiler bietet das Seniorencafé Treffpunkt am Pariser Platz ein Forum für aktive Senioren. Im Marie - Juchacz - Altenzentrum in Chorweiler wird ein Alten- club betrieben. Ein weiterer Seniorenclub wird im Ortsteil Chorweiler - Nord an der Allerstra- ße 20 betrieben. 60 5.14 Stadtteil Blumenberg mit Kreuzfeld (610) 5.966 Einwohner (Stand 12.2008) 5.14.1 Stadtteilentwicklung, Wohnen und Gewerbe Blumenberg ist die nördlichste Siedlung im Gesamtkonzept der „Neuen Stadt“. Der Stadtteil Blumenberg ist das letzte in sich geschlossene, größere Siedlungsprojekt der Stadt Köln. Die städtebauliche Grundstruktur besonders hinsichtlich des Erschließungsnetzes knüpft unmit- telbar an das Konzept der „Neuen Stadt“ an. Nach der Verdichtungswelle, die an der Ent - wicklung von Chorweiler und Chorweiler - Nord noch deutlich ablesbar ist, zeigen sich in der jahrzehntelangen Entwicklung der „Neuen Stadt“ in Blumenberg Ergebnisse gegenläufiger Tendenzen: keine Hochhäuser, aufgelockerte Bebauung, viel natürliche Durchgrünung. Der Stadtteil Blumenberg dokumentiert mit seinen Haustypen eine Abkehr vom städtebaulichen Verdichtungskonzept der 1970er Jahre. Die städtebauliche Hauptachse folgt der leichten Krümmung des S - Bahn - Tunnels. An ihr sind die wichtigsten Einrichtungen für die Nahversorgung gruppiert. Das Wohnungsangebot reicht vom freistehenden Einfamilienhaus bis zu Wohnungen in drei bis viergeschossigen Mehrfamilienhäusern. Mit Ausnahme von Arbeitsplätzen im Dienstleistungssektor und bei Handwerksbetrieben gibt es keine weiteren Arbeitsplätze. Im Süden des Stadtteils bestehen, am Rand des Siedlungs- gebietes, Ansiedlungsmöglichkeiten für nicht störende Handwerksbetriebe, die bi sher spär- lich genutzt werden. Offene Sportanlagen sind vorhanden. Schulsporthallen, die auch von Vereinen genutzt wer- den können, ergänzen das Sportstättenangebot. Der Bedarf an Kleingärten kann sich nicht nur auf den Stadtteil Blumenberg beschränken, er bezieht die Stadtteile Chorweiler und Fühlingen mit ein. In den Stadtteilen Chorweiler, Blu- menberg und Fühlingen gibt es zurzeit ca. 310 Kleingärten. Bestehende Defizite müssen im Stadtteilverbund mit einer Erweiterung der bestehenden Anlagen abgebaut werden. 5.14.2 Versorgung Das schwach ausgeprägte Geschäftszentrum Blumenberg besteht insgesamt aus fünf Ein - zelbetrieben. Der größte Betrieb ist ein Lebensmittelsupermarkt mit einer Verkaufsfläche von rund 860 m² Angebote für den mittel- und längerfristigen Bedarf fehlen gänzlich. Es besteht eine gewisse Grundversorgung, die verbesserungswürdig ist. Darüber hinausgehende Be - darfe können im Einkaufszentrum von Chorweiler gedeckt werden. Durch die Lage der Ge- schäfte direkt an dem S - Bahn - Haltepunkt ist die Erreichbarkeit gut. 5.14.3 Verkehr Die Haupterschließung des Stadtteils Blumenberg erfolgt über die westlich des Stadtteils vorbeiführende Mercatorstraße, die im Norden an den Blumenbergsweg anschlie ßt, nach Süden in Richtung Chorweiler führt und an der Militärringstraße endet. Von der Mercator - straße führen zwei Sammelstraßen in den Stadtteil, die sich wiederum in geschwungene Stichstraßen verzweigen. Ein Netz von Fußwegen verbindet die Stichstraßen untereinander. Mercatorstraße und Blumenbergsweg weisen vor allem in Richtung Worringen erhebliche Verkehre auf. In dieser Relation wurden in beide Fahrtrichtungen auf 24 Stunden hochge- 61 rechnet 9.000 bis 10.300 Kraftfahrzeuge ermittelt. Nach Süden hin, in Richtung Chorweiler zum Militärring, ist die Belastung mit ca. 13.600 Kraftfahrzeugen noch höher. In dieser Grö- ßenordnung liegt auch der Durchgangsverkehr auf der Mercatorstraße, der Verkehr, den der Stadtteil Blumenberg weder als Ziel noch als Quelle hat. Am gesamten Verkehrsaufkommen ist der Stadtteil Blumenberg mit weiteren 8.000 bis 9.000 Fahrten beteiligt. Die meisten We- ge werden zwischen den Stadtteilen Blumenberg und Chorweiler zurückgelegt, insbesondere durch Einkaufs-, Besorgungs- und Schülerverkehr. Die Anbindung an das öffentliche Nahverkehrsnetz ist durch den Haltepunkt Blumenberg der S-Bahnlinie S11 (Düsseldorf – Köln – Bergisch Gladbach) gewährleistet. Fast die gesamte, bebaute Fläche des Stadtteils liegt in einem sehr günstigen 500 m-Einzugsbereich um die- sen Haltepunkt. Eine Buslinie verkehrt aufgrund der Nähe zur S -Bahn in Blumenberg nicht, es gibt aber einige Haltepunkte für das abends ab Chorweiler fahrende Anrufsammeltaxi (Linie 181). 5.14.4 Soziale Infrastruktur Die genaue Analyse der sozialräumlichen Situation des Stadtteils Blumenberg zeigt Defizite, die bei einem so jungen Stadtteil nicht erwartet worden sind. Mitverantwortlich für die soziale Situation ist der hohe Anteil an Kindern und Jugendlichen in diesem Bereich. Aktuell sind gut 35 % der Menschen jünger als 21 Jahre. Allerdings sind nur ca. 4 % der Personen älter als 65 Jahre. Der Anteil an Familien mit Kindern bei rund 50 %, darunter auch kinderreiche Fa- milien. Der Anteil der Alleinerziehenden liegt mit gut 14 % dennoch weit unter dem städti - schen Durchschnitt. Rund 66 % der Menschen haben einen Migrationshintergrund. Die vier städtischen Kindergärten (Langenbergstraße 8 und 142., Teufelsberstraße, und Schneebergstraße) mit insgesamt 15 Gruppen bieten nur fü r die Altersgruppe der Drei - bis Sechsjährigen ein ausreichendes Angebot. Die Versorgungsquote der unter Dreijährigen liegt 2010 / 2011 bei ca. 22 % und muss verbessert werden. In Blumenberg liegt die dreizügige Gemeinschaftsgrundschule an der Ernstbergstr aße. So- weit keine größeren neuen Baumaßnahmen in Blumenberg und / oder Fühlingen (bei unver- ändertem Schulwahlverhalten) erfolgen erscheint die Größe der Grundschule ausreichend. Bei einer Fortsetzung des aktuellen Trends mit steigenden Zuwachszahlen bei Gesamtschu- len und Gymnasien könnte im Stadtbezirk ein neuer Schulstandort erforderlich werden. Für rund 1.200 Kinder und Jugendliche im Alter von 10 bis unter 21 Jahren (Stand 2007) ist ein Angebot an entsprechenden Einrichtungen mittlerweile vorhanden. Die private Jugend - einrichtung („BluJuNet“ - Blumenberger Kinder- und Jugendnetzwerk) leistet Stadtteilarbeit. Das „Katholische Jugendwerk e.V.“ ist mit einer mobilen Einrichtung (Bus) vor allem in Chorweiler - Nord und einmal in der Woche auch auf der Grenze zwischen den Stadtteilen Chorweiler und Blumenberg am Bolzplatz präsent. Diese Einrichtung bietet Beratungs - und Freizeitangebote. Das neue Mehrbereichszentrum mit Schwerpunkt Jugendarbeit an der Langenbergstraße 144 dient als Anlaufstelle mit einem attraktiven Lehr- und Unterhaltungs- angebot. Eine vollstationäre Dauerpflegeeinrichtung bietet ca. 80 Pflegeplätze. Seit einigen Jahren ist in Blumenberg der Bürgerverein Leben in Blumenberg e.V. aktiv. Trotz zahlreicher Aktivitä - ten im Stadtteil, das neue Gemeindezentrum der katholischen Kirche einbezogen, fehlen in Blumenberg Einrichtungen für Senioren. Offene Sportanlagen fehlen in Blumenberg, so dass eine Anlage in der 4. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes aufzunehmen ist. 62 5.14.5 Stadtteil Kreuzfeld (Planung) Die Entwicklung eines neuen eigenständigen Stadtteils in einer Größe von ca. 47 ha sollte im Sinne des Beschlusses, des Stadtentwicklungsausschusses, vom 24.06.2008 langfristig zu- rückgestellt werden. Bei einer zukünftigen gesamt oder teilräumlichen Umsetzung ist zuvor eine Freiraum- und Sozialverträglichkeitsanalyse zu erstellen. Obwohl mit einer weitestgehend ausgebauten S - Bahnstrecke bereits eine gute Anbindung an den öffentlichen Personennahverkehr besteht, müssen mit dem Neubau einer eigenstän- digen und voll funktionsfähigen Siedlung in dieser Größenordnung umfassende technische und soziale Infrastruktureinrichtungen und eine neue Erschließung errichtet werden, um möglichst optimale Wohnqualitäten zu garantieren. Bei der Verwirklichung der Neubausied- lung Kreuzfeld müssen Versorgungsdefizite die in und mit der Ortslage Blumenberg vorhan- den sind, abgebaut werden. Ferner müssen Sport- und Freizeitanlagen erstellt werden. Auch die in den letzten Jahren entstandenen problematischen sozialstrukturellen Verhältnis- se in Blumenberg, Chorweiler und auch Volkhoven / Weiler machen eine sensible sozialge- rechte Anpassung erforderlich. Bei der Entwicklung der Neubausiedlung Kreuzfeld oder ei - nes Teilraumes muss auf eine ausgegl ichene Sozialstruktur geachtet achten. Es muss in jedem Fall vermieden werden, dass die für den Sozialräume Blumenberg, Chorweiler und Chorweiler - Nord beschriebenen Problemlagen sich wiederholen oder weiter verschärfen. Mit der Sozial- / Jugendverwaltung ist ein Strukturkonzept zu entwickeln, das auf das beste- hende soziale Umfeld ausgerichtet ist und die sozialen Bedürfnisse der Bevölkerung berück- sichtigt. Die ausreichende Versorgung des Sozialraumes mit allen sozialen Infrastrukturein- richtungen ist dringend erforderlich. Eine freiraumschonende Zielsetzung, die Vorrangigkeit der Stadtinnenentwicklung, der Schutz bestehender Hochertragsböden, Klimaverhältnisse, Biotopstrukturen und die Nähe zum Flora - Fauna - Habitat - Gebiet Worringer Bruch sprechen gegen eine Neuentwicklung. 5.15 Stadtteil Roggendorf / Thenhoven (611) 3.869 Einwohner (Stand 12.2008) 5.15.1 Stadtteilentwicklung, Wohnen und Gewerbe Funde, unter anderen auch eisenzeitliche Grabhügel, belegen eine vorgeschichtliche Besied- lung der Gegend im Bereich des heutigen Stadtteiles Roggendorf / Thenhoven. Es ist davon auszugehen, dass bereits in römischer Zeit an dieser Stelle Siedlungen existiert haben. Die Dorfbildung ging vermutlich von den großen Hofanlagen aus. Die städtebauliche Verbindung beider Dörfer wurde in den Jahren 1864 - 66 durch den Bau der Kirche St. Johann Baptist, des Pfarrhauses und der Schule an der Baptiststraße erreicht. Weitere Neubaugebiete schließen sich in Richtung des Bahnhofs Worringen an. Im Rahmen des Programms Woh - nungsbau 2000 wurden in Roggendorf / Thenhoven zahlreiche Baulücken geschlossen. Trotz der Verschmelzung beider Ortschaften lassen sich noch deutlich die unterschiedlichen Dorfbilder ablesen. Die weitere Umgebung von Roggendorf / Thenhoven wurde bisher von landwirtschaftlichen Flächen mit verstreut liegenden großen Höfen, wie Haus Furth, Haus Büngesrath und dem Chorbusch am Rande des Schlosses Arff gelegen bestimmt. In den vergangenen Jahren hat sich das Landschaftsbild gewandelt. In Roggendorf / Thenhoven überwiegt inzwischen das Wohnen. Umgebaute Hofanlagen und die alten Hausmannshäuser und Kleinstgehöfte bilden privilegierte Wohnensembles. Hinzu kamen Reihenhäuser, die den Wohn- und Vorortcharakter noch verstärken. Diese langsame und stetige Entwicklung des Dorfes begünstigte über viele Jahre den Erhalt des sozialen Gefüges, so dass negative Auswirkungen in Form sozialer Ungleichgewichte im Stadtteil weitgehend ausgeblieben sind. 63 Die sehr geringe Angebotsstruktur an neuen Ein- und Zweifamilienhäusern könnte sich mit Ortsrandarrondierungen verbessern. Auch die optimale Lage in der Nähe zur Bundesauto - bahn A 57, der S - Bahn - Anschluss und die verkehrsberuhigte Entwicklung im Ort durch die neue Umgehungsstraße begründen Wohnbauarrondierungen im Stadtteil und würden die Kaufkraft zur Stabilisierung und Ergänzung des Geschäftszentrums stärken. So werden am nordwestlichen Ortsrand zur Trasse der neuen Umgehungsstraße hin ca. 5,8 ha, im Süden, im Bereich Mottenkaul weitere 4,8 ha und an der Baptiststraße etwa 5,6 ha Bruttobauland vorgeschlagen. Bei einer möglichen Siedlungserweiterung der Ortslage ist auf eine ausgegli- chene Wohnstruktur (Einfamilienhäuser / Geschosswohnungen) zu achten. Bei allen weiteren konkretisierenden Planungen sind die Achtsamkeitsabstände zu BImSchG-Anlagen im Sinne des Seveso II-Abkommens zu berücksichtigen. Das Arbeitsplatzangebot beschränkt sich auf dorftypische Betriebe und Einrichtungen: ne - ben Arbeitsplätzen im Dienstleistungssektor sind Arbeitsplätze im Handwerk vorhanden. Das größte Arbeitsplatzangebot gibt es bei den industriellen und gewerblichen Großbetrieben in den benachbarten Stadtteilen. Der im Flächennutzungsplan bisher als gemischte Baufläche darges tellte Dorfkern im Be - reich beidseitig der Berrischstraße hat sich in den Jahren immer weiter verstädtert und ist heute überwiegend durch reinen Wohnungsbau geprägt. Hofanlagen sind in reine Wohnan- lagen umgewandelt worden und die dörflich landwirtschaftlich geprägte Struktur ist fast voll- ständig verloren gegangen. Die Umwandlung in eine Wohnbaufläche entspricht deshalb der zeitgemäßen Entwicklung. Offene Sportanlagen sind vorhanden; Schulsporthallen, die auch von Vereinen genutzt wer- den können, ergänzen das Sportstättenangebot. Im Stadtteil Roggendorf / Thenhoven gibt es keine Kleingärten, die Bedarfe sind in benach - bart vorgeschlagenen Anlagen im Stadtteilverbund mit zu decken. Sondergebiet Rennbahngelände Die in den 80er Jahren geplante Verlagerung der Rennbahn von Weidenpesch nach Rog - gendorf / Thenhoven und die Entwicklung eines internationalen Reitzentrums am Autobahn- anschluss Worringen A 57, insbesondere westlich der Bundesautobahn A 57, wurde bereits vor längerer Zeit aufgegeben. Verschiedene Kiesabbaupläne im Sinne einer im Regionalplan regionalisierten Bedarfsdeckung, in Konzentrationszonen (Sicherung für 25 Jahre) darge - stellt, wurden mit Ratsbeschluss vom 20.09.2005 ebenfalls aufgegeben. Die zweckgebunde- ne Nutzungsdarstellung als Sondergebiet „Rennbahn“ wird somit in eine Biotopvernetzung eingebunden und in eine zweckgebundene Gründarstellung umgewandelt. Biogasanlage Auf einer Fläche von ca. 3,4 ha parallel zum Kölner Randkanal (Nord) zwischen dem Stra - berger Weg (K 18) und der Bundesautobahn A 57 plant die RheinEnergie AG den Bau einer Biogasanlage mit einer elektrischen Leistung von ca. 1 MW. Die Anlage wird Fahrsilo, Fer - menter, Blockheizkraftwerk und Gärrestelager umfassen. Die Errichtung einer Biogasanlage dient dem Ausbau regenerativer Energieerzeugung und ist im Sinne einer nachhaltigen Ent- wicklung, klima- und ressourcenschonende Strom- und Wärmeproduktion, förderungswürdig. Der gewählte Standort liegt zu Einspeisungs- bzw. Übergabepunkten der Energieversorgung Dormagen (EVD) für Fernwärme und Strom sowie an einem vorhandenen Straßen - und Wirtschaftswegenetz günstig. Auch die Lage der landwirtschaftlichen Flächen von ca. 390 ha Größe, im Umkreis von rund 10 km, auf denen intensiv Rohstoffe für die Produktion von Biomasse (im Wesentlichen Maissilage, Maiskolbenschrot oder Ganzpflanzengetreide) an - gebaut werden könnten. 64 Die aufgrund der interkommunalen Integrierten Raumanalyse (IIRA) formulierten Planungs- empfehlungen hinsichtlich einer extensiven Landwirtschaft mit ökologisch aufgewerteten Flä- chen, Abpflanzungen und einem Biotopverbund zwischen dem Worringer Bruch im Osten und dem Chorbusch im Westen stehen hierzu im Gegensatz. Da aber im genannten Umkreis lediglich 3,5 % der landwirtschaftlichen Flächen anlagebezogen der Verwirklichung der Pla- nungsempfehlungen entzogen werden, kann das Vorhaben Biogasanlage im vorgesehenen räumlichen und baulichen Umfang dennoch befürwortet werden. Der Flächennutzungsplan soll im vorgesehenen Plangebiet von „Fläche für die Landwirtsc haft“ in „Fläche für die Ver - und Entsorgung“ geändert werden. Die näheren Zweckbestimmungen (Signets) lauten „Bio- gasanlage“ und „Blockheizkraftwerk“. Durch diese Flächendarstellung wird eine ausschließ- lich dieser Versorgungsfunktion entsprechende Nutzung gewährleistet; gewerbliche Nutzun- gen, die nicht im Zusammenhang mit dem Betrieb der Biogasanlage stehen, sind daher auch zukünftig unzulässig. Sonderbaufläche im Chorbusch Auf der Grenze zwischen der Stadt Köln und der Stadt Pulheim (Stadtteil Stomme lerbusch) befinden sich zwei Flächen mit militärischen Einrichtungen, die in den Flächennutzungsplä - nen der beiden Städte als „Sonderfläche“ ohne nähere Zweckbestimmung dargestellt sind. Auf das Gebiet der Stadt Köln entfallen rund 7,9 ha. Seit langem ist es Ziel der Stadt Köln, diese Flächen als Waldflächen zu renaturieren, wenn die militärische Nutzung einmal aufge- geben werden sollte. Zunächst steht dem aber die förmliche Anordnung „Aufrechterhaltung einer Schutzbereichsanordnung“ für die Verteidigungsanlage Stommeln entgegen (Amtsblatt Stadt Köln vom 08.12.2004). Seit 1999 ist das Bundesvermögensamt daran interessiert, die militärischen Flächen gewerblich nutzen zu können. Dies hat die Stadt Köln unter Hinweis auf die geplante Freiraumnutzung des Gelän des abgelehnt. Mit der Umsetzung der Pla - nungsempfehlungen der interkommunalen Integrierten Raumanalyse (IIRA) und der Ände - rung der „Sonderbaufläche“ in „Fläche für die Forstwirtschaft - Erholungswald“ soll die Ent- wicklung abgeschlossen werden. 5.15.2 Versorgung Der Stadtteil Roggendorf / Thenhoven verfügt über kein voll funktionsfähiges Geschäftszent- rum. Die im Stadtteil vorhandenen Einzelhandelsbetriebe, mit Ausnahme von einer kleinen Agglomeration an der Sinnersdorfer Straße, sind ausschließlich den Stre ulagen zuzurech- nen. Daher ist im Sinne des Nahversorgungskonzeptes in der Nähe zum S - Bahn - Haltepunkt (Agglomeration Sinnersdorfer Straße) die Entwicklung eines kleinen Geschäfts - zentrums vorgesehen. Mit der Entwicklung eines Geschäftszentrums in der Nähe des S - Bahn - Haltepunktes und der Wohnbauarrondierungen wird eine optimale Lage zwischen öffentlichen Personennahverkehr und den Wohnbereichen sowie die Tragfähigkeit eines kleinen Versorgungszentrums angestrebt. 5.15.3 Verkehr Die wichtigste MIV-Erschließung des Stadtteiles erfolgt über die Sinnersdorfer Straße. Mit der neuen Umgehungsstraße wird der gesamte Durchgangsverkehr in und aus Richtung Worringen, Hackenbroich und auch der Ziel- und Quellverkehr aus den nördlichen Gewerbe- und Industriegebieten um den Ort herumgeleitet und unmittelbar an die A57 angebunden. Am östlichen Rand des Stadtteils Roggendorf/Thenhoven befindet sich der S - Bahnhaltepunkt Köln-Worringen der S -Bahnlinie S11 (Düsseldorf – Köln – Bergisch Glad- bach). Die Buslinie 120 verbindet Roggendorf/Thenhoven mit diesem Haltepunkt und über- nimmt die Feinerschließung des Stadtteils. 5.15.4 Soziale Infrastruktur Die Situation im Sozialraum Thenhoven zeigt keine besonders auffälligen sozialen Belastun- gen und auch keinen erhöhten Jugendhilfebedarf. Auffällig ist jedoch, dass die Eltern von 65 jedem zweiten Kind welches eine Kindertagsstätte besucht von den Beiträgen befreit sind. Außerdem gibt es einen hohen Anteil von Haupt- und Förderschülern in den Klassen 7 - 9. Im Sozialraum R oggendorf sollte die Entwicklung in der GAG Siedlung (ehemals Gemein - nützige Aktien Gesellschaft für Wohnungsbau) weiter beobachtet werden, um gegebenen - falls frühzeitig mit sozialen Förderungsprogrammen reagieren zu können. Im Stadtteil bestehen aktuell drei Kindertageseinrichtungen (Further Straße, Gutnickstraße, Fortuinweg) mit insgesamt 8 Gruppen. Eine weitere Einrichtung ist an der Berrischstraße vorgesehen. Damit ist in den Jahren 2010 / 2011 Versorgung der Kinder im Alter von drei bis sechs Jahren ausreichend. Die Versorgungsquote der unter Dreijährigen von 40 % wird je - doch 2010 / 2011 bei weitem nicht erreicht. Mit den geplanten Erweiterungen im Wohnungs- bau wird eine weitere Kindertagesstätte erforderlich. In Roggendorf / Thenhoven liegt die zw eizügige Katholische Grundschule an der Gutnick - straße. Das Schulgebäude wurde bedarfsgerecht errichtet und im zweiten Halbjahr des Schuljahres 2002 / 2003 in Betrieb genommen. Der bisherige Schulstandort Berrischstraße wurde daraufhin aufgegeben. Im Rahmen der Zweizügigkeit sind noch Schulplätze vorhanden. Unter Berücksichtigung der langfristig an - gedachten Wohnbaumaßnahmen in Roggendorf / Thenhoven mit rund 530 Wohneinheiten wird die Platzkapazität der Grundschule nicht mehr auskömmlich sein. Daher ist am Schul - standort eine bebaubare Erweiterungsfläche vorzusehen, um das Schulgrundstück auf eine Fläche von rund 7.500 m² zu vergrößern. Mit einer Erweiterung auf eine Dreizügigk eit kön- nen für die zusätzlich erwarteten Grundschüler wohnortnah Schulplätze angeboten werden. Durch die Konzentration einer Schule, einer Kindertagesstätte und eines Spielplatzes im Blockinnenbereich an der Gutnickstraße ist eine zusammenfassende Darste llung als Ge- meinbedarfsfläche sinnvoll. Im Gebäude Fortuinweg 1 - 2 befindet sich ein Jugendclub. Ansonsten sind die Jugendlichen auf die Einrichtungen in den Stadtteilen Worringen und Chorweiler sowie in der Stadt Dor- magen angewiesen. Im Stadtteil Roggendorf / Thenhoven gibt es nur eine Einrichtung in der sich die älteren Mit- bürger treffen können. Dieser Altentreff bietet nur stundenweise und auch nicht an allen Ta- gen Gelegenheit zur Zusammenkunft. In der Umgebung von Roggendorf / Thenhoven haben sich auf den landwirtschaftlichen Hof- gütern zahlreiche Reitställe etabliert. Die ehemaligen Ackerflächen (hauptsächlich Getreide- anbau) sind weitgehend Pferdekoppeln gewichen. Im Nordwesten, jenseits der Umgehungs- straße dominiert ein öffentlicher Golfplatz. 5.16 Stadtteil Worringen (612) 9.134 Einwohner (Stand 12.2008) 5.16.1 Stadtteilentwicklung, Wohnen und Gewerbe Der Bereich Worringen war bereits zur Steinzeit besiedelt. Der Worringer Bruch war damals ein Siedlungsschwerpunkt. Erstmalig wird Worringen als Siedlung im Jahre 922 erwähnt. Vergleichbar nur mit Zündorf hat sich Worringen gerade im Bereich der alten Kirche ein bei- nahe mittelalterliches, kleinstädtisches Ortsbild bewahrt. Erhalten sind hier die für die Ables- barkeit der Geschichte und das Ausse hen des städtischen Gefüges wichtigen Hofanlagen wie zum Beispiel der Frohnhof oder die dominante Bautengruppe der mittelalterlichen Kirche. 1921 wurde Worringen nach Köln eingemeindet. In den letzten Jahren hat sich die Einwoh - nerzahl kaum verändert. Obw ohl 76 % aller Wohngebäude Ein - und Zweifamilienhäuser sind, überwiegt nur im westlichen Teil Worringens der Einfamilienhauscharakter. 66 Der Stadtteil bietet abgesehen von einigen kleineren Baulücken und möglichen Nachverdich- tungsbereichen keine größeren Arrondierungsmöglichkeiten für den Wohnungsbau. Die In - dustrie im Norden und der Worringer Bruch als Naturschutzgebiet beziehungsweise Flora - Fauna - Habitat - Gebiet (FFH - Gebiet) haben die Entwicklung stark eingeschränkt. Auch die neueren Pläne zur Entwicklung eines Retentionsraumes als gesteuertes Überschwem - mungsgebiet bieten keine Erweiterungschancen. Der Bereich um die Straße Auf der Füllenweide hat sich in den vergangenen Jahren durch Baugenehmigungen nach § 34 Bau Gesetzbuch (Bau GB) baulich v erdichtet und zu einem Wohngebiet entwickelt. Die so gewachsene städtebauliche Situation ist deshalb in den Flä - chennutzungsplan aufzunehmen. Auch der Blockinnenbereich an der Bitterstraße sollte im Sinne der Innenentwicklung dem Wohnungsbau zugeführt werden und nicht weiter als Grün- fläche vorgehalten werden. Bei allen weiteren konkretisierenden Planungen sind die Achtsamkeitsabstände zu BImSchG-Anlagen im Sinne des Seveso II-Abkommens zu berücksichtigen. Arbeitsplätze sind insbesondere in dorftypischen Betrieben vorzufinden, in den Bereichen des Dienstleistungssektors und beim Handwerk ist derzeit noch ein stabiles Arbeitsplatzan - gebot vorhanden. Die Erwerbsfähigen in Worringen profitieren von den zahlreichen Arbeits- plätzen, die von der Großindustrie (Autoindustrie, Chemieindustrie) im unmittelbaren Ein - zugsbereich angeboten werden. Der überwiegende Teil der nördlich und westlich gelegenen chemischen Industrie liegt zwar im Stadtteil Worringen, orientiert sich aber mit der verkehrli- chen Infrastruktur und Nahversorgung zur Stadt Dormagen. Das Freizeit- und Erholungspotential des Stadtteils liegt im Süden und Osten. Für die Naher- holung bieten sich vor allem der weitgehend natürliche, teilweise landwirtschaftlich genutzte Freiraum zwischen Worringen und den angrenzenden Stadtteilen an. Der Rhein mit seiner Ufer- und Auenlandschaft bietet weitere Erholungspotenziale. Offene Sportanlagen sind vorhanden. Schulsporthallen, die auch von Vereinen genutzt wer- den können, ergänzen das Sportstättenangebot. 5.16.2 Versorgung Im Stadtteil Worringen bestehen mehrere Versorgungsbereiche: das Geschäftszentrum an der St.- Tönnis- Straße / Alte Neusser Landstraße, eine kleinere Ladenkonzentration von im Bereich Hackenbroicher Straße / Bitterstraße sowie Einzelgeschäfte in Streulagen. Der An- gebotsschwerpunkt in Worringen liegt eindeutig bei den kurzfristigen Bedarfsgütern. Nur ge- ringe Angebote bestehen auch bei den mittelfristigen Bedarfsgütern. Konkrete Empfehlungen zur Entwicklung der Nahversorgung und des Zentrums bl eiben dem Ei nzelhandelskonzept vorbehalten. 5.16.3 Verkehr Worringen hat vor allem zu den Verkehrsspitzenzeiten erhebliche Belastungen durch Quell-, Ziel- und Durchgangsverkehre, die die Wohn - und Aufenthaltsqualität in diesen Bereichen erheblich beeinträchtigen. Die Bereiche der Neusser Landstraße und der Alten Römerstraße werden mit ca. 15.000 Kraftfahrzeugen pro Tag belastet. Es wird viel Schwerverkehr der chemischen Industrie über das Worringer Straßennetz geleitet. Eine Entlastung wird die Ver- änderung der Zufahrten zu den Industriegebieten im Norden des Stadtteils über den Paral - lelweg im Stadtteil Roggendorf / Thenhoven bringen. Der Stadtteil Worringen ist durch den gleichnamigen S-Bahnhaltepunkt der Linie S11 (Düs- seldorf – Köln – Bergisch Gladbach), der zwischen Roggendorf/Thenhoven und Worringen liegt, an das Schienennetz angebunden. Die Buslinie 120 übernimmt die kleinräumige Er- 67 schließung der Siedlungsbereiche und die Verbindung zur S-Bahn sowie in das Bezirkszent- rum Chorweiler. Durch eine interlokale Buslinie bestehen Verbindungen in die Nachbarstadt Dormagen. 5.16.4 Soziale Infrastruktur Die soziale Situation im Sozialraum Worringen ist unauffällig und hat sich auch im Ver - gleichszeitraum zwischen dem Jahr 2000 und 2008 kaum verändert. Sie zeigt im Vergleich zur Gesamtstadt und zu anderen Stadtteilen keinen erhöhten Jugendhilfebedarf. Derzeit gibt es im Stadtteil vier Kindertagesstätten (Bitterstraße, Evinghover Weg, St. Tönnis- straße und Alte Neußer Landstraße) mit insgesamt 12 Gruppen. Die Ver sorgungsquote für Kinder von drei bis sechs Jahren ist mit knapp unter 100 % ausreichend, während die vorge- gebene Versorgungsquote von 40 % der unter Dreijährigen im Jahre 2010 / 2011 bei weitem nicht ausreicht. Basierend auf der aktuellen Hochrechnung der Einwohnerentwicklung wird in Worringen eine weitere Kindertagesstätte benötigt. In Worringen werden die beiden zweizügigen Grundschulen, eine Gemeinschaftsgrundschu- le und eine Katholische Grundschule, an der Straße An den Kaulen geführt. Unter Berück - sichtigung der bekannten Wohnbaugebiete sind die Schulgrößen ausreichend. Die dritte Schule in Worringen ist die 2-zügige HS Holzheimer Weg. Im Juni 2010 hat die Verwaltung im Zusammenhang mit dem Standortkonzept für Hauptschulen in Köln vorge- schlagen, die Hauptschule Holzheimer Weg zum 31.07.2013 zu schließen, da die erforderli- che Mindestschülerzahl und Mindestzügigkeit nicht mehr erreicht wird. Darüber hinaus be- steht ein sehr hoher Sanierungsbedarf am Schulgebäude. Der Rat der Stadt Köln ist in seiner Sitzung am 13.07.2010 diesem Vorschlag nicht gefolgt, sondern hat beschlossen, den Schulbetrieb der Gemeinschaftshauptschule zunächst fortzu- setzen und den Schulstandort Holzheimer Weg zu erhalten, sofern hier der Bedarf für eine Schule der Sekundarstufe I im Rahmen der Schulentwicklungsplanung für den Bezirk Chor- weiler nachgewiesen werden kann. Zwischen Worringen und Roggendorf / Thenhoven liegt das Jugendzentrum Krebelshof unter Trägerschaft des Krebelshof e.V. Mit dem großen und sehr gut ausgestat teten Jugendzent- rum Krebelshof ist der Stadtteil Worringen überdurchschnittlich gut versorgt. In Worringen besteht eine vollstationäre Dauerpflegeeinrichtung mit ca. 80 Plätzen, darüber hinaus gibt es vier Altentreffs. 6. Auswirkungen der Planung Die strukturellen Grundzüge des Flächennutzungsplanes stimmen mit den Zielen der Stadt- entwicklung und der Raumordnung und Landesplanung nach wie vor überein, jedoch eine neue Bevölkerungsprognose bis 2025 sowie zahlreiche vom Rat der Stadt Köln in den letz - ten Jahren beschlossene Programme, Konzepte und Planungen machten auch in diesem Stadtraum eine großräumliche Fortschreibung des Flächennutzungsplans erforderlich. Die Reduzierung der Natur- und Erholungsräume sowie die Zunahme der Flächenversiege- lung und der Umweltbelastungen erforderten eine sensible, qualitative und möglichst umfas- sende Betrachtung und Bewertung des Untersuchungsraumes. Um eine umfassende Analy- se und Bewertung aller Abwägungsbelange zu garantieren, wurde zur Einleitung der formel- len Fortschreibung des Flächennutzungsplanes wieder die Erstellung einer „Integrierten Raumanalyse (IRA)“ vorgeschaltet. Aufgrund der räumlichen Zusammenhänge und Verflech- tungen mit den Nachbarstädten Hürth, Frechen und Pulheim wurde erstmals eine stadtüber- greifende „Interkommunale Integrierte Raumanalyse (IIRA)“ erstellt. 68 Auf der Grundlage der Planungsempfehlungen zur IIRA entstand ein Abwägungsmaterial als Grundlage für Entscheidungen zur qualitativen Freiraum- und Siedlungsentwicklung und zu möglichen Verflechtungen räumlicher Entwicklungsmöglichkeiten. Mit der 4. Fortschreibung Köln Nordwest werden in einem weiteren großen linksrheinischen Teil des Flächennutzungsplanes ebenfalls die in den letzten Jahren beschlossenen grund - sätzlichen Planungsvorgaben umgesetzt und verräumlicht. Unter Berücksichtigung der nach wie vor positiven Bevölkerungsentwicklung, des insbeson- dere damit verbundenen Wohnungsbedarfs und der erforderlichen sozialen und technischen Infrastrukturausstattung galt es, alle Stadtteile mit ihren Entwicklungsspielräumen zu unter - suchen und mit den ökologischen Untersuchungsergebnissen in einen ausgewogenen sied- lungsräumlichen Zusammenhang zu stellen. Unter Berücksichtigung einer guten Verkehrserschließung der Siedlungsbereich e, des ge - samten Untersuchungsraumes und der Region wurden bei besonderer Betrachtung des Be- standes und des Bedarfes der Infrastrukturversorgung der Stadtteile Wohnbauarrondierun - gen vorgenommen. Die sensible Entwicklung der Stadtteile, die Betrachtung und Würdigung des Sozialraumes und der bestehenden Verhältnisse wirkte sich ebenso auf die Darstellung zusätzlicher Sozialeinrichtungen aus, wie die damit verbundenen Empfehlungen auf anderen planerischen Ebenen tätig zu werden. Die grundsätzliche Zielsetzung der Innenentwicklung vor einer zusätzlichen Freirauminan - spruchnahme hatte einen besonderen Stellenwert. Es entstand unter Beachtung naturräumlicher Tabuzonen, der ökologischen Vernetzung von schutzwürdigen Gebieten und unter Abwägung aller anderen U mweltbelange mit den sied - lungsgeografischen und städtebaulichen Belangen eine Planung, die den Zielen der Stadt - entwicklung und den Bedürfnissen der Bevölkerung in den Grundzügen gerecht wird. 69 Bilanzierung im Sinne Landesentwicklungsplanung (Flächenausgleich) Neuausweisung von Bauflächen und Aufgabe von Bauflächen Neue Bauflächen Stadtbezirk 3 Wohnbauflächen:  Junkersdorf „Ludwig-Jahn-Str. W 306 a 3,7 ha „ehem. Friedhofsfläche“ W 306 b 1,9 ha  Widdersdorf “Dachsweg/Im Kamp” W 309 b 4,7 ha Stadtbezirk 6 Wohnbauflächen:  Merkenich,Rheinkassel „Nordrand“ W 601 a 2,0 ha  Merkenich „Kolmarer Str.“ W 601 c 3,3 ha  Merkenich,Langel „Langel SüdWest“ W 601 b 3,3 ha  Esch/Auweiler *„Esch-NW“ W 607 a 3,7 ha *„Auweiler NW“ W 607 b 6,7 ha (entfällt: *„Esch-Versorgungsbereich“ W 607 d 2,2 ha) *„Auweiler-Ost“ W 607 e 10,0 ha *„Auweiler-Süd“ W 607 f 2,7 ha *„Auweiler-West“ W 607 g 1,6 ha  Heimersdorf „Volkhovener Weg“ W 604 2,5 ha  Roggendorf/Thenhoven „Quettingshof” W 611 a 6,9 ha “Mottenkaul” W 611 b 5,6 ha “Baptiststr.” W 611 c 4,8 ha  Worringen “Auf der Füllenweide” W 612 0,5 ha  Fühlingen „Heinrichshofweg“ W 602 a 7,0 ha „Hauweweg“ W 602 b 0,8 ha Neue Wohnbauflächen insgesamt 73,5 ha (* vgl. Erläuterungskarte auf der nächsten Seite) Gewerbeflächen:  Merkenich „Erweiterung-Langel“ G 601 3,8 ha  Esch „Erweiterung GE-Pesch“ G 606 6,4 ha Neue Gewerbeflächen insgesamt 10,2 ha Flächenaufgabe Neue Bauflächen insgesamt 83,7 ha „Alte Römer Str.“ 28,7 ha Ehem.Rennbahngel. Rog./Thenh 85,0 ha Aufgabeflächen insgesamt 113,7 ha + Zurückstellung Kreuzfeld 46,7 ha 70 4. Flächennutzungsplan - Fortschreibung Köln Nordwest einschließlich „Wohnbauflächen in Köln-Esch/ Auweiler“ 7. UMWELTBERICHT Der vorliegende Umweltbericht ist aus dem ökologischen Teil der Interkommunalen Integrierten Raumanalyse (IIRA) abgeleitet und orientiert sich an den Vorgaben der Umweltprüfung gemäß Baugesetzbuch. Für die drei Wohnbauflächen in Köln-Esch/ Auweiler liegen zudem Umweltinformationen aus dem Verfahren zur Regionalplan-Änderung Esch/ Auweiler zu den Aspekten Artenschutz und Lärm vor. Die Darstellungen des Flächennutzungsplanes sind anzustrebende Ziele der Flächenentwicklung und berücksichtigen alle umweltgesetzlichen Regelungen, sie treffen jedoch keine Entscheidungen für behördliches Handeln insbesondere des Artenschutzes. Die freiraumbezogenen Ziele und Grundsatzaussagen sind durch den Landschaftsplan zu konkretisieren. Im Landschaftsplan getroffene Darstellungen und Festsetzungen können nur in sofern rechtliche Wirkung zeigen, wie sie nicht im Widerspruch zu FNP-Darstellungen stehen. 7.1 Natur und Lebensraum 7.1.1 Biotope, Biotopvernetzung, Flora und Fauna, Freiraum  Einleitung Als potentielle natürliche Vegetation des Fortschreibungsbereiches (d.h. die Vegetation, die sich aufgrund der Standorteigenschaften (Boden, Wasser, Klima) bei Aufgabe der menschlichen Nutzung einstellen würde), würden sich mit Ausnahme der Gewässerbereiche im Wesentlichen Waldgesellschaften ausbilden. Auf den Flächen der Mittel- und Niederterrassen wäre dies der Maiglöckchen - Perlgras - Buchenwald, auf Flächen mit tiefgründigem Boden mit Staunässeeinfluss der feuchte Eichen - Hainbuchenwald. Auf nährstoffärmeren Böden (z. B. Oberhang des Ville - Osthangs) würde sich der Flattergras - Traubeneichen - Buchenwald entwickeln. Auf den staunassen Flächen des Villealtwaldes (zwischen Königsdorf und Frechen) wäre dies der Maiglöckchen - Stieleichen - Hainbuchenwald, in den Seitentälern der Ville der artenreiche feuchte Sternmieren - Stieleichen - Hainbuchenwald. In den heute noch feuchten Bereichen der alten Rheinarme würde sich der Traubenkirschen - Erlen - Eschenwald entwickeln, und in den Rheinauenbereichen schließlich der Eichen - Ulmenwald. Die reale Vegetation im Fortschreibungsgebiet ist jedoch durch die Landnutzung des Menschen geprägt. Selbst Reste naturnaher Waldflächen wurden mehr oder weniger vom Menschen beeinflusst, da das Fortschreibungsgebiet vielfältigen Nutzungsansprüchen ausgesetzt ist. Für die raumbeanspruchenden Planungen im Siedlungs-, Industrie-, Gewerbe- und Verkehrsbereich wurden und werden dabei ständig Flächen der freien Landschaft in Anspruch genommen. Weitere Flächen werden infolge der sehr hohen Bodengüte intensiv landwirtschaftlich genutzt. Somit sind die im Fortschreibungsgebiet noch vorhandenen Wälder, Gehölzstrukturen, Feuchtbereiche und sonstigen naturnahen Landschaften und Landschaftselemente aus Sicht des Natur- und Landschaftsschutzes wertvoll und damit schützens- und erhaltenswert. Da sie bezogen auf den Gesamtplanungsraum insgesamt nur einen geringen Flächenanteil 71 ausmachen und zum Teil eine recht isolierte Lage aufweisen ist es für den Erhalt der naturräumlichen Funktionen zusätzlich erforderlich, eine Anreicherung der Landschaft im Sinne eines Biotopverbundes umzusetzen. Auch landschaftliche Freiräume, die kulturhistorisch geprägt und als Kulturlandschaft insbesondere landwirtschaftlich genutzt werden, bilden als Lebensraum für spezifische Tiere und Pflanzen, als weitläufig sichtbarer Freiraum und im Zusammenspiel mit Gehölzstrukturen und sonstigen Landschaftselementen ein vielseitiges und abwechslungsreiches Biotopmosaik, das es zu erhalten und zu optimieren gilt.  Datengrundlage ○ Flächendeckende Biotoptypenkartierung ○ Landschaftspläne der Städte Köln, Frechen, Hürth und Pulheim ○ Flora - Fauna - Habitat - Gebietsausweisungen (FFH - Gebiete) ○ LÖBF - Kataster (Landesanstalt für Ökologie, Bodenordnung und Forsten) ○ Entwurf der Raumverträglichkeitsuntersuchung Köln - Widdersdorf, Büro BKI, Aachen ○ Vorliegende floristische und faunistische Gutachten , darunter: Kölner Büro für Faunistik: Ände rung des Regionalplans in Köln -Esch/ Auweiler für die Ausweisung neuer Flächen „Allgemeiner Siedlungsbereich“ Artenschutzprüfung (ASP) Stufe I, Köln, Januar 2015 ○ Ortsbegehungen  Methodik Es wurde eine flächendeckende Biotoptypenkartierung über den gesamten Fortschreibungsbereich durchgeführt. Darüber hinaus sind die in den Landschaftsplan ausgewiesenen Natur- und Landschaftsschutzgebiete, Naturdenkmale und geschützten Landschaftsbestandteile sowie die Datenstammblätter zur Ausweisung der Flora - Fauna - Habitat - Gebiete bei der Auswertung berücksichtigt worden. Die Erkenntnisse aus den einzelnen Planwerken wurden durch intensive Ortsbegehungen ergänzt. Die Ergebnisse wurden in einer Restriktionszonenkarte dargestellt. Im Rahmen der Regionalplan-Änderung Esch/ Auweiler wurde für die drei geplanten Wohnbauflächen – W 607a in Köln-Esch-Nordwest sowie W 607b und W 607e + f in Köln- Auweiler-Nordwest sowie –Ost und -Süd eine Artenschutzprüfung der Stufe I durchgeführt.  Beschreibung / Bestandsanalyse / Bewertung Fauna Zunächst wurden die Messtischbätter des Fachinformationssystems zu den streng geschützten Arten des Landesamtes für Natur, Umwelt- und Verbraucherschutz (LANUV) NRW ausgewertet. Darauf aufbauend wurde im Rahmen einer Ortsbesichtigung das Lebensraumpotenzial planungsrelevanter Tierarten abgeschätzt und Empfehlungen für weitergehende artenschutzrechtliche Untersuchungen im Zuge der Bebauungsplanaufstellung abgeleitet. Entsprechend sollte im Plangebiet W 607a in Köln-Esch-Nordwest und einem angrenzenden Pufferbereich nach Norden eine Bestandsaufnahme für die Vogelarten Feldlerche, Feldsperling, Kiebitz, Rebhuhn und Wachtel vorgenommen werden. Für das Plangebiet W 607b in Köln-Auweiler-Nordwest und die umgebenden Ackerflächen wird eine dem Plangebiet W 607a entsprechende Bestandsaufnahme empfohlen. Für das Plangebiet W 607b und W 607e + f in Köln-Auweiler-Ost und –Süd und die nach 72 Süden und Osten angrenzenden Frei- und Gehölzflächen empfiehlt sich zusätzlich zur Bestandaufnahme der vorgenannten Vogelarten auch eine Bestandsaufnahme von Amphibien aufgrund der südlich gelegenen ehemaligen Nassauskiesung (Pescher See). Nach derzeitigem Kenntnisstand ist bei der Umsetzung aller drei Wohnungsbauflächen mit artenschutzrechtlichen Konflikten zu rechnen. In den nachfolgenden Bebauungsplan- Verfahren erfolgen daher die vorbeschriebenen Untersuchungen. In Abhängigkeit der dort möglicherweise festgestellten Konflikte können über vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen und/ oder Vermeidungsmaßnahmen artenschutzrechtliche Konflikte gelöst und vermieden werden. Eine Umsetzung der Wohnbauflächen aus artenschutzrechtlicher Sicht ist damit grundsätzlich möglich. Biotope, Biotopvernetzung, Flora, Freiraum Aus der Datenanalyse ergeben sich dabei für den Bereich Natur und Lebensraum insgesamt vier Kategorien von Tabuzonen, die auf Dauer als Freiräume zu erhalten sind: 1. Flora - Fauna - Habitat - Gebiete 2. Weitere ökologisch hochwertige Bereiche 3. Zu erhaltende Freiflächen sowie Vernetzungs- bzw. Pufferbereiche 4. Freizeitanlagen mit hohem Freiflächenanteil 7.1.2 Flora - Fauna - Habitat - Gebiete (FFH - Gebiete) Bei den Flora - Fauna - Habitat - Gebieten handelt es sich um Bereiche, die eine europaweite Bedeutung für den Arten- bzw. Lebensraumschutz haben. Durch die Ausweisung dieser Gebiete soll innerhalb Europas ein kohärentes Netz von Lebensräumen geschaffen werden, das ein dauerhaftes Überleben besonders gefährdeter Tier- und Pflanzenarten sicherstellt. Daher kommt diesen Flächen auch rechtlich gesehen ein hoher Schutzstatus zu, der über den eines Naturschutzgebietes hinausgeht. Neben der reinen Flächensicherung ist bei den FFH - Gebieten zum Erhalt des Schutzzweckes zusätzlich die weitere naturnahe Entwicklung zu fördern und eine Pufferzone von ca. 300 m von Eingriffen möglichst freizuhalten. Im Fortschreibungsgebiet befinden sich zwei Flora - Fauna - Habitat – Gebiete:  Worringer Bruch Beim Worringer Bruch handelt es sich um einen alten Rheinarm, der aufgrund des heutigen Flussbettes des Rheins jedoch nicht mehr überflutet wird, sondern vom Grundwasser geprägt ist. So ändert sich die Größe der innerhalb des Gebietes vorhandenen offenen Wasserfläche mit dem Grundwasserstand. Über die Zeit hat sich hier in Teilen eine typische Bruchwaldvegetation in Form von Erlen - Eschen - Wäldern, Weichholzauenvegetation und Wiesenknopf - Silgenwiesen eingestellt. Diese wird zum Teil von typischen Tierarten besiedelt. So findet sich hier unter anderen eine sehr große Kammmolchpopulation. Als weitere prioritäre Arten werden Nachtigall, Pirol, Rotmilan und Wespenbussard genannt. Auch die Rohrweihe wurde als Brutvogel festgestellt. Da diese Arten alle eine hohe Störempfindlichkeit aufweisen und für ihre dauerhafte Existenz in Teilen ein größeres Umfeld benötigen, sollte der Erhalt einer möglichst großen Pufferzone gewährleistet werden. In diesem Zusammenhang wäre es von großer Bedeutung, auf die zum Teil auch innerhalb der 300 m Zone gelegene geplante Wohnbebauung Im Kreuzfeld zu verzichten. Die Fläche wurde daher in der Tabukarte entsprechend gekennzeichnet.  Chorbusch 73 Der Chorbusch ist Teil eines bis zum Mühlenbusch auf Neusser Stadtgebiet ausgedehnten strukturreichen Waldgebietes. Hier stocken besonders große, naturnahe Stieleichen - Hainbuchenwälder. Weiterhin liegt in diesem Bereich eine Naturwaldparzelle. Aufgrund der großflächigen Ausdehnung und der Heterogenität in den Standortbedingungen hat sich ein hoher Tierartenreichtum eingestellt. Fast das gesamte Artenspektrum einer typischen Waldfauna ist hier vertreten. Als prioritäre Arten gelten Schwarzspecht, Mittelspecht, Pirol und Nachtigall. Da der Wald isoliert inmitten intensiv landwirtschaftlich genutzter Bereiche liegt, sollten neben dem Erhalt und der Optimierung der Flora - Fauna - Habitat - Fläche selber auch Vernetzungsbereiche zu anderen Waldbereichen hin geschaffen werden. Da im Knechtstedener Bereich ehemals eine Altrheinschlinge vorhanden war und dort auch noch feuchtigkeitsgeprägte Bereiche vorhanden sind, erscheint vor allem eine Vernetzung zum Worringer Bruch sinnvoll. Insgesamt sollte angestrebt werden, die aufgrund ihrer Ausweisung als FFH - Gebiet als sehr hochwertig einzustufenden Waldbereiche untereinander durch geeignete Strukturen zu vernetzen. Dies gilt aufgrund der relativen räumlichen Nähe insbesondere für die im Norden des Fortschreibungsgebietes gelegenen Gebiete Chorbusch und Worringer Bruch. Welche Flächen sich hier für eine Vernetzung eignen und wie diese im Detail auszugestalten sind, ist noch zu ermitteln. 7.1.3 Weitere ökologisch hochwertige Bereiche Neben den FFH - Gebieten gibt es innerhalb des Planbereiches noch andere unter Biotopaspekten hochwertige Flächen. Hierunter fallen alle im Landschaftsplan ausgewiesenen Naturschutzgebiete, geschützten Landschaftsbestandteile, LÖBF - Biotope, § 62 LG NRW (Landschaftsgesetz Nordrhein - Westfahlen) - Biotope sowie die darüber hinaus im Rahmen der Biotopkartierung als wertvoll eingestuften Bereiche. Aufgrund der Strukturen ist bei diesen Flächen auch unter Artenschutzaspekten davon auszugehen, dass sie eine hohe Wertigkeit aufweisen. Vom Biotoptyp her gliedern sich diese Bereiche vor allem in Waldflächen, Gewässer, Brachen, Streuobstwiesen, Trockenrasen sowie bachbegleitende, feuchtigkeitsgeprägte Vegetation. Im Fortschreibungsgebiet kommen hier noch die Rheinauen hinzu. Unter faunistischen Aspekten sollten auch die Alten Hofgüter mit aufgeführt werden.  Waldbereiche Der prozentuale Waldanteil des Fortschreibungsraumes bezogen auf die Gesamtfläche ist relativ gering. Er beträgt bei der Stadt Köln ca. 13 %, im Verhältnis zum Landesdurchschnitt NRW (26 %) verdeutlicht diese Zahl, dass es sich bei dem Fortschreibungsgebiet um eine eher waldarme Region handelt. Neben den bereits oben genannten Flora - Fauna - Habitat - Gebieten weist der Fortschreibungsraum noch weitere Waldflächen auf, die sich im Norden des Fortschreibungsraumes konzentrieren. Diese sollten aus naturräumlicher Sicht erhalten und optimiert werden. Da sie oft intensiv forstwirtschaftlich genutzt werden, wäre es außerdem sinnvoll, die Nutzung zu extensivieren und Flächen, auf denen nicht standortgerechte Gehölze stocken, sukzessive in einheimische, standortgerechte Waldbereiche umzuwandeln. Auch die Waldränder, die zurzeit meist einen stufenlosen Übergang aufweisen, sollten durch Ausbildung eines gestuften Waldmantels als Übergang zur offenen Landschaft hin strukturreicher gestaltet werden. Außerdem sollte nach Möglichkeit eine Vernetzung der einzelnen Waldflächen über gehölzgeprägte, lineare Strukturen geschaffen werden. Folgende größere Waldbereiche auf Kölner Stadtgebiet sind im Fortschreibungsbereich von Norden nach Süden hin betrachtet vorhanden: 74  Wasserwerkswäldchen Bei diesem Wald handelt sich um einen Gehölzbestand, der zum Schutz der Grundwasserförderung im Bereich des Wasserwerks Weiler gepflanzt wurde. Die Gehölze weisen ein unterschiedliches Alter auf, da sie sukzessive um das Wasserwerk herum angelegt wurden. In einigen Bereichen sind in die Laubbaumbestände Obstbäume eingestreut. In den überwiegenden Bereichen fehlen natürlich ausgeprägte Waldmäntel. Eine Vernetzung wäre sowohl zum Chorbusch als auch zum Worringer Bruch hin wünschenswert. Die Biotopvernetzung zum Worringer Bruch würde jedoch bei Realisierung des geplanten Wohngebietes Kreuzfeld erheblich eingeschränkt. Auch unter faunistischen Aspekten ist das Wasserwerkswäldchen als wertvoll einzustufen. So können hier aufgrund der Größe auch störempfindlichere Waldarten wie Pirol und Nachtigall postuliert werden.  Alte Ziegelei Bei dem Gelände handelt es sich um eine ehemalige Ziegelei, deren Sohle aufgrund der Abgrabung von Lehm einige Meter tiefer liegt als das umgebende Gelände. Bestand ist ein mittelalter bis alter Pappelforst, in dem aufgrund der teilweise lichten Anpflanzung mittlerweile bodenständige einheimische Baumarten wie Erle, Birke u. ä. nachwachsen. Aufgrund der tieferen Sohle weist der Bestand bei hohen Grundwasserständen und nach regenreichen Perioden feuchte Bereiche auf. Am östlichen Rand sind einige Obstbäume eingestreut. Eine Stärkung der Biotopvernetzung zum nahe gelegenen Worringer Bruch durch weitere Gehölzanpflanzungen wäre wünschenswert. Unter faunistischen Aspekten ist der Alten Ziegelei eine ähnliche Wertigkeit für Waldarten zuzuordnen, wie dem Wasserwerkswäldchen.  Rheinauenbereiche Die innerhalb des Fortschreibungsgebietes gelegenen Rheinauenbereiche weisen eine gute Strukturierung auf. Zum Teil ist sogar noch eine Gliederung in Weichholz- und Hartholzaue erkennbar. Weiterhin existieren auch Grünlandbereiche, Ackerflächen und kleinräumig Streuobstwiesen. Zur weiteren Verbesserung dieser unter Naturschutz stehenden Flächen wurden Biotopmanagementpläne erstellt, die sich zurzeit in der Umsetzung befinden. Der gesamte Bereich der Rheinauen ist schutzwürdig. Aber auch die außerhalb des Deiches befindlichen unbebauten Flächen sind zum Teil als erhaltenswert einzustufen, da es sich meist um extensiv genutzte gut strukturierte Bereiche handelt. Daher sollte bei einer Siedlungserweiterung in diesem Bereich darauf geachtet werden, dass die zurzeit noch vorhandenen dörflichen Strukturen bestehen bleiben und außerdem keine höherwertigen Flächen in Anspruch genommen werden.  Gewässer Fließ- und Stillgewässer mit ihrer Gewässer- und Ufervegetation sind ökologisch bedeutsame Landschaftsbestandteile. Sie sind wertvolle Lebensräume für Pflanzen und Tiere und dienen zur Biotopvernetzung und als Trittsteinbiotop in der Landschaft. Die Gewässer des Fortschreibungsgebietes untergliedern sich in Gewässer natürlichen Ursprungs, zu denen unter anderen die Bachläufe und kleinere Stillgewässer zählen, sowie in Gewässer anthropogenen Ursprungs, zu denen unter anderen die ehemalige Auskiesungsflächen zählen. Die Bachläufe, die kleineren Stillgewässer, sowie ein Teil der Auskiesungsgewässer sollen in erster Linie dem Naturschutz dienen. Störungen vor allem während der Brut- Rast- oder Überwinterungszeit der hier lebenden Tierarten sollten vermieden werden. Eine ruhige, naturbezogene Erholung ist mit diesen Zielen jedoch meist vereinbar. 75 Ein weiterer Teil der Auskiesungsgewässer wird als intensiver Erholungsschwerpunkt genutzt. Hier steht die Freizeitnutzung im Vordergrund. Naturschutzfunktionen kommt aufgrund der hohen Störintensität nur eine untergeordnete Bedeutung zu. Auf eine detaillierte Beschreibung und Bewertung der Gewässer wird an dieser Stelle verzichtet. Sie werden im Kapitel Gewässer näher erläutert. 7.1.4 Sonstige wertvolle Bereiche  Alte Hofgüter Das Fortschreibungsgebiet ist in einigen Bereichen noch recht dörflich geprägt. Vor allem an Ortsrändern befinden sich alte Hofgüter, die im Kapitel Orts- und Landschaftsbild aufgelistet sind. Sie weisen über ihre Struktur bzw. ihren Bezug zu meist kleinräumig strukturierten Freiflächen für die Fauna, vor allem für Fledermäuse, Schwalben und Eulen, meist eine hohe Bedeutung auf. Daher ist der Erhalt dieser Bereiche nicht nur unter dem Aspekt des Orts- und Landschaftsbildes sowie des Denkmalschutzes wichtig, sondern auch unter dem Aspekt des Naturschutzes erforderlich.  Brachflächen Brachflächen sind zwar aufgrund ihrer geringen Entwicklungszeit leicht neu zu schaffen. Aufgrund ihrer Heterogenität weisen sie jedoch meist einen sehr hohen faunistischen Wert auf und sollten daher als Freiräume auch dauerhaft erhalten werden. So können sie z. B. einer Reihe auch gesetzlich geschützter Arten einen Lebensraum bieten.  Streuobstwiesen Streuobstwiesen stellen alte Nutzungsformen dar, die heute aufgrund ihrer Pflegeintensität nur noch selten neu angelegt werden. Da sie einen wichtigen Lebensraum für seltene Arten darstellen, ist ihr Erhalt und die Pflege unter ökologischen Gesichtspunkten anzustreben. Im Fortschreibungsgebietes befinden sich folgende bedeutsame Streuobstwiesen, wobei kleinere Einheiten inmitten von Siedlungen bei der Nennung unberücksichtigt bleiben, jedoch ebenfalls nicht überplant werden sollten: - Obstwiese nordwestlich der Kreuzung Mennweg / Hitdorfer Fährweg Diese Obstwiese im Bereich Fühlingen weist neben altem Baumbestand auch jüngere Nachpflanzungen auf. Des Weiteren besteht als Untergrund eine Mähwiese. Im Norden wird die Fläche von einer Hecke begrenzt. Aufgrund dessen besitzt die Fläche eine hohe ökologische Bedeutung. - Obstwiese östlich der Kreuzung Alte Römerstraße / Hitdorfer Fährweg Die südlich von Langel gelegene Fläche ist charakterisiert durch einige ältere Obstbäume, junge Neupflanzungen und einen Untergrund aus Langgraswiese. Am Südwestrand wird die Wiese von einer Hecke begrenzt. Aufgrund der heterogenen Struktur kann der Fläche eine hohe ökologische Bedeutung zugesprochen werden.  Bachbegleitende, feuchtigkeitsgeprägte Vegetation Die hierunter fallenden Biotoptypen werden nicht explizit dargestellt. Sie befinden sich in der Regel entlang der Fließgewässer. Da unter landschaftsrechtlichen Aspekten der Mindestabstand einer Bebauung zum Gewässer von 10 m nicht unterschritten werden sollte, und die gewässerbegleitende Vegetation im Fortschreibungsgebiet außerhalb von 76 Schutzgebieten keine darüber hinausgehende Breite aufweist, brauchen die einzelnen Strukturen hier nicht genannt zu werden. Festzuhalten bleibt jedoch, dass innerhalb des Fortschreibungsgebietes auf weiten Strecken der Bäche eine typische Ufervegetation fast vollständig fehlt. Daher sollte angestrebt werden, diese entsprechend zu ergänzen. 7.1.5 Freiflächen mit Vernetzungs- bzw. Pufferfunktion I. Pufferzonen Um die von menschlicher Nutzung ausgehenden Störeinflüsse auf die wertvollen Bereiche möglichst gering zu halten, ist nicht nur der Erhalt dieser Strukturen erforderlich, sondern auch die Festlegung von so genannten Pufferzonen. Diese sollten je nach Störanfälligkeit der Kernzone und noch verfügbarem Raum eine Breite zwischen 50 m und 100 m aufweisen. Die Pufferzonen sollten dabei nach Möglichkeit mittel- bis langfristig naturnah entwickelt werden. Auf diese Weise erfüllen sie nicht nur eine Funktion als Schutzmantel, sondern tragen durch die Schaffung sogenannter Saumbiotope auch zu einer weiteren Strukturvielfalt der Landschaft bei. II. Vernetzungsbereiche Neben dem Verlust wertvoller Biotopstrukturen ist vor allem die fortschreitende Verinselung der Landschaft ein wesentlicher Faktor für den immer weiter fortschreitenden Artenverlust. Daher stellt die Schaffung von Verbundstrukturen einen wichtigen Beitrag zum Biotop- und Artenschutz dar, zumal dadurch nicht nur die faunistische Besiedelbarkeit naturschutzrelevanter Flächen ermöglicht wird, sondern auch der genetische Austausch zwischen verschiedenen Teilpopulationen gewährleistet wird. Zu diesem Zweck ist es vor allem erforderlich, gleichartige Strukturen zu vernetzen. Für den nördlichen Bereich des Fortschreibungsgebietes bedeutet dies, dass zum einen die Kiesgruben als Feuchtbereiche untereinander durch naturnahe Strukturen verbunden werden sollten. Da aber die Rheinauen und der Worringer Bruch ebenfalls Feuchtbereiche beinhalten, sollte eine Verbindung auch zu diesen Gebieten geschaffen werden. Um dabei eine Wanderung auch der wassergebundenen Arten zu ermöglichen, sollten die Korridore Feuchtbereiche enthalten. Diese sollten entsprechend den Ansprüchen der Zielarten ausgestaltet werden. Ein geeignetes Freiflächenpotential ist dabei von der Baadenberger Senke über die Kiesgruben des Stöckheimer Hofes und des Escher Sees bis zum Worringer Bruch und weitere zu den Rheinauen in Form von zurzeit meist intensiv genutzten Ackerflächen vorhanden. Weiterhin ist eine Vernetzung der Waldflächen erforderlich. Ein solches Verbundpotential ist zwischen Alter Ziegelei, Worringer Bruch und Wasserwerkswäldchen noch vorhanden. Der Chorbusch als relativ großes, naturnahes Waldgebiet wird jedoch für weniger mobile Arten durch den Verlauf der A 57 von den übrigen Waldgebieten etwas isoliert. Um aber eine zumindest für mobile Arten geeignete Verbindung zum Worringer Bruch zu schaffen, ist der Erhalt der Freiflächen vom Worringer Bruch entlang des südlichen Ortsrands von Worringen bis zum Chorbusch erforderlich. Der ökologisch als hochwertig eingestufte Orrer Wald lässt sich durch Erhalt der Freiräume entlang der Grenze des Kölner Stadtgebietes seinerseits gut an den Chorbusch anbinden. Die genannten Korridore sollten dabei mit Gehölzstrukturen in Form von Feldgehölzen und Heckenstrukturen angereichert werden, um auf diese Weise den Wald bewohnenden Arten zumindest temporär einen Lebensraum bieten zu können. Die Rheinauen selber sind aufgrund fehlender Bebauung direkt am Rheinufer bereits gut miteinander verbunden. In diesem Bereich bedarf es daher eher einer entsprechenden Ausgestaltung und Renaturierung der vorhandenen Freiflächen. Eine Umsetzung der erforderlichen Strukturierungsmaßnahmen wäre bei Einführung eines stadtweiten Ökokontos über entsprechende Ausgleichserfordernisse aus der Bauleitplanung möglich. 77 Bei der Ausgestaltung aller genannten Vernetzungskorridore sollten klimatische und bodenkundliche Aspekte entsprechend berücksichtigt werden. Im weiteren Verlauf ist ein entsprechendes Vernetzungskonzept für das Fortschreibungsgebiet zu erarbeiten, wobei auch die Landwirtschaft einbezogen werden soll. Nur auf diese Weise kann sichergestellt werden, dass auch andere Nutzungsansprüche an den Raum frühzeitig berücksichtigt werden. III. Sonstige Freiräume Neben dem Erhalt wertvoller Strukturen, ihrer Pufferung sowie ihrer Vernetzung gilt auch der Schutz von landwirtschaftlichen Flächen als größere zusammenhängende Freiflächen als vorrangiges Ziel der ökologischen Planung. Diese Flächen beheimaten eine ganze Reihe von geschützten Arten oder bieten ihnen einen Nahrungsraum. Zur Wertsteigerung sollten hier allerdings Anreicherungen durch strukturierende Maßnahmen vorgesehen werden. Innerhalb des Fortschreibungsgebietes stellen sich die Verhältnisse diesbezüglich wie folgt dar: Im westlichen Bereich des Teilraumes beherrschen ebene, zumeist mit Getreideanbau, untergeordnet mit Gemüseanbau intensiv genutzte Ackerflächen die Kulturlandschaft. Dies gilt ebenso für den südöstlichen Teil des Fortschreibungsgebietes. So sind hier typische Vertreter wie beispielsweise Hase, Kiebitz, Feldlerche, Feldsperling, Rebhuhn, Wachtel und diverse Greifvogelarten wie Bussard, Falke, Sperber zu finden, in Randbereichen zu Höfen, Gärten und Wäldern auch Fledermäuse und verschiedene Eulenarten. Dieser Lebensraum ist aktuell durch immer stärkere Zersiedelung, neuen Gewerbegebieten, neuen Umgehungsstraßen (z. B. L 213n um Lövenich), den Ausbau von Eisenbahntrassen und Park & Ride- Plätzen, der zerschneidenden Wirkung von Lärmschutzwänden und -wällen, den Kiesabbau, der Umwandlung von Feldflur in Wald aufgrund von Ausgleichsmaßnahmen usw. in ständigem Rückgang begriffen. Oberste Priorität muss somit ein Erhalt der Freiflächen mit landwirtschaftlicher Nutzung sein. Unter diesem Aspekt war die Planung Widdersdorf - Süd in ihrer geplanten Ausdehnung als problematisch einzustufen. Auch eine weitere Zerschneidung durch Verkehrstrassen sollte innerhalb dieses Bereiches möglichst vermieden werden. Zur Aufwertung der intensiv landwirtschaftlich genutzten Freiflächen sollten verbleibende Flächen durch ein Einstreuen von Säumen oder Brachflächen, sparsamen Heckenstrukturen oder Feldgehölzen angereichert werden. Außerdem sind weitere Aufwertungen im Sinne des Bördeprojektes der Stiftung Rheinische Kulturlandschaft zu empfehlen. Hierbei handelt es sich z. B. um zeitweises Brachfallen lassen, die Überwinterung von Stoppelbrachen u. ä. Maßnahmen mit Bezug zur Landwirtschaft und bäuerlicher Pflege. Insbesondere südlich der Venloer Straße soll die Anlage großflächiger Gehölzbestände im Regelfall nicht erfolgen, um das typische dieser ackerbaulich genutzten Kulturlandschaft und ihrer Fauna zu erhalten. Auch bereits als Gehölzanpflanzung vorgesehene, aber noch nicht verwirklichte Ausgleichsmaßnahmen sollten nochmals überdacht werden. Eine Anreicherung mit kleinflächigen und linienartigen Elementen ist jedoch sinnvoll und kann zur Vernetzung der vorhandenen Waldstrukturen (Königsdorfer Forst, Orrer Wald, Chorbusch) beitragen. Die ökologische Aufwertung des Raums kann unter anderem über Ausgleichsmaßnahmen für Eingriffe im Zuge von Bebauungsplänen und Planfeststellungsverfahren realisiert werden. 7.1.6 Freizeitanlagen mit hohem Freiflächenanteil Zu den Freizeitanlagen mit hohem Freiflächenanteil zählen Flächen, die aufgrund ihrer Nutzungsintensität unter Naturschutzaspekten eine eher untergeordnete Bedeutung haben. 78 Da sie aber zum Wohlbefinden der Bevölkerung und außerdem zur Freihaltung vor Versiegelung beitragen, können sie in ein Freiraumkonzept integriert werden. Innerhalb des Fortschreibungsgebietes existieren dabei, ohne Berücksichtigung der Gewässer, folgende Flächen:  Golfplatz Roggendorf - Thenhoven Diese Fläche ist in weiten Teilen intensiv durch den Golfsport genutzt. Aufgrund der Anforderungen an diesen Sport bestehen jedoch auch Brachbereiche, kleinere Gewässerstrukturen und Gehölzbereiche. Daher kann die Fläche eine, wenn auch untergeordnete, Funktion im Bereich Flora - Fauna erfüllen. Aufgrund der hohen Störintensität kann mit anspruchsvolleren Arten jedoch höchstens in den Randbereichen gerechnet werden.  Ehemaliger Freiluftgarten (Freiluga) Dieser Wald zwischen der Siedlung am Egelspfad und dem Militärring wurde einst zur Erholung mit pädagogischem Hintergrund für die Kölner Bevölkerung angelegt. Mittlerweile besteht hier ein artenreicher (standortgerechte und standortfremde Arten verschiedener Erdteile), alter Baumbestand, in dem eine Erholungsnutzung nur noch untergeordnet stattfindet.  Stadtwald Der Stadtwald außerhalb des Militärrings auf dem ehemaligen Rayongelände wurde als Erholungszone und grüne Lunge für die Kölner Bevölkerung konzipiert. Diese Funktionen stehen auch immer noch an erster Stelle. Allerdings kann dem Stadtwald, bedingt durch das Vorhandensein größerer, ungestörter, waldartiger Bereiche eine relativ hohe ökologische Wertigkeit unter floristischen und faunistischen Aspekten zugesprochen werden. So konnten unter anderen Vorkommen von Waldkauz, Mittelspecht und Kleinspecht nachgewiesen werden. Planungsempfehlungen Auf der Grundlage der obigen Ausführungen ergeben sich für die weitere nachhaltige Entwicklung des Raumes die nachfolgenden Planungsempfehlungen.  Allgemeine Planungsempfehlungen ○ Langfristige Sicherung der unter Naturschutzaspekten als wertvoll einzustufenden Biotopstrukturen und Vernetzung untereinander. ○ Schaffung von Pufferzonen um wertvolle Biotope. ○ Langfristiger Erhalt der im Fortschreibungsgebiet vorhandenen Obstwiesenbestände, auch derer in Orts- oder Ortsrandlage. ○ Prüfung der Renaturierbarkeit der Bäche und Anlage von naturnaher uferbegleitender Vegetation. ○ Langfristige Sicherung der Vernetzungskorridore und Anreicherung derselben mit gliedernden und strukturierenden Elementen. ○ Dabei sollte zwischen Bereichen unterschieden wer den, die aufgrund ihrer Bodeneigenschaften (Hochertragsböden) vorwiegend weiterhin landwirtschaftlich genutzt werden sollten und die daher nur mit einzelnen gliedernden Elementen oder linearen Strukturen aufgewertet werden sollten und solchen, die aufgrund ihres ökologischen Potentials flächendeckend für 79 Ausgleichsmaßnahmen in Form von umfangreicheren Grünzügen in Frage kommen. ○ Berücksichtigung der klimatischen und bodenkundlichen Erfordernisse bei der Ausgestaltung der Vernetzungsstrukturen. ○ Erhalt einer Freiraumverbindung zwischen den sich von Westen (nördlich Widdersdorf) nach Nordosten des Fortschreibungsgebietes ziehenden Nassauskiesungen und Anreicherung derselben mit geeigneten gliedernden Elementen. ○ Vermeidung einer weiteren Zerschneidung durch Verk ehrswege durch verkehrslenkende Maßnahmen und Bündelung von Trassen. ○ Weitgehender Erhalt der hochwertigen ackerbaulich genutzten Flächen. ○ Aufwertung der landwirtschaftlichen Flächen durch Säume, durch zeitweise Brachen usw. und in geringem Umfang durch Hecken und Feldgehölze. ○ Berücksichtigung der im Rahmen des Projektes Regio - Grün entwickelten Grünzüge.  gebietspezifische Planungsempfehlungen ○ Langfristige Sicherung und Weiterentwicklung durch Biotopmanagementmaßnahmen des Flora - Fauna - Habitat - Gebietes Worringer Bruch einschließlich eines 300 m breiten Pufferstreifens. In diesem Zusammenhang sollte eine Aufgabe der geplanten Wohnbebauung Im Kreuzfeld noch einmal diskutiert werden. ○ Erhalt und Optimierung des Flora - Fauna - Habitat - Gebietes Chorbusch und Schaffung von Vernetzungsbereichen zu anderen Waldbereichen, insbesondere zum Worringer Bruch. ○ Sicherstellung einer Vernetzung des Worringer Bruchs mit den Rheinauenbereichen und den Kiesgruben (Feuchtbereiche) sowie mit den Waldbereichen Alte Ziegelei und Wasserwerkswäldchen (Gehölzbestände). ○ Sicherstellung einer Vernetzung zwischen Stöckheimer Hof, den Gehölzen im Bereich der Terrassenkante sowie dem Orrer Bruch. ○ Gestaltung der Gehölzränder der einzelnen Waldbereiche als abgestufte Waldmäntel mit vor gelagertem Wildkrautsaum. Dies ist insbesondere im Bereich des Worringer Bruchs notwendig. ○ Langfristige Sicherung eines entsprechend dimensionierten Freiraumes im Umfeld des Worringer Bruches zum Erhalt der prioritären Arten mit großen Habitatansprüchen. Insbesondere die Innenbereiche des Hufeisens („Eispohl“) sollten dabei aufgewertet und mit Offenlandstrukturen angereichert werden. ○ Weitgehender Erhalt der ackerbaulich genutzten Flächen im Bereich Widdersdorf. ○ Prüfung der Renaturierbarkeit des Pletschbaches. ○ Weiterführung der Renaturierung des Frechener Baches in Abstimmung mit der Stadt Frechen.  Empfehlungen für die Flächennutzungsplanung ○ Die gemäß Flächennutzungsplan westlich von Worringen au fgegebene Sonderbaufläche-Pferderennbahn sollte eine gute Vern etzung zwischen den beiden feuchten Waldbereichen Chorbusch und Worringer Bruch darstellen. 80 ○ Rücknahme der übergeordneten vierspurigen Verkehrsverbindung zwischen der Bundesautobahn A 57 und dem Rhein entlang des Worringer Bruches. ○ Keine neuen Bauflächen darstellungen im Freiraum; hier sollte vielmehr auf kleinflächige Ortsranderweiterungen zurückgegriffen werden. ○ Keine Darstellung von Bauflächen innerhalb von Bereichen, die für eine Biotopvernetzung wichtig sind. ○ Rücknahme der Wohnbaureservefläche Kreuzfeld in Köln-Blumenberg. ○ Darstellung einer Grünfläche mit Vorrangfläche für Ausgleichsmaßnahmen in Ost - West - Richtung vom Chorbusch über die Grünflächen im Bereich der Sonderbaufläche Pferderennbahn, Flächen südlich Thenhoven, südlich Worringer Bruch und nördlich Alte Ziegelei sowie innerhalb des Hufeisens des Worringer Bruchs bis zum Naturschutzgebiet des Rheinauenbereiches zwischen Worringen und Fühlingen - Langel. Umsetzung: Die Freiräume werden in vier Kategorien unterteilt, dazu wird die Systematik aus den bisher erfolgten Flächennutzungsplan-Fortschreibungen in den Teilräumen Meschenich / Rondorf / Immendorf, Porz-Süd sowie Flittard / Stammheim / Höhenhaus / Dünnwald übernommen. Es werden auch „Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur E ntwicklung von Boden, Natur und Landschaft“ gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 10 BauGB in den Flächennutzungsplan aufgenommen: - Vorrangflächen für die Landwirtschaft - Flächen für die Landwirtschaft mit Kleinmaßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege - Grünflächen mit teilweiser landwirtschaftlicher Nutzung - Vorrangflächen für Kompensationsmaßnahmen Durch diese Raumteilung sollen die Nutzungsansprüche an den Raum in optimaler Weise miteinander kombiniert werden. Es wird der hervorragenden Bodengüte als Ausdruck e iner hohen, natürlichen Fruchtbarkeit und der daraus erwachsenden sehr guten Eignung als landwirtschaftliche Fläche ebenso entsprochen wie dem Bedarf an Kompensationsflächen für Siedlungserweiterungen, dem Bedürfnis nach naturnaher Erholung und dem Wunsch zu einer großflächigen naturnahen Aufwertung der Landschaft. Zusätzlich sind in die Flächendarstellungen auch die Ergebnisse der Kapitel „Boden“, „Klima“ sowie „Orts- und Landschaftsbild“ und „Kulturelles Erbe“ eingeflossen. - Vorrangflächen für die Landwirtschaft: Diese Flächen sollen ausschließlich der landwirtschaftlichen Nutzung zur Verfügung stehen, um langfristig die Existenz der Landwirte zu sichern. Sie entsprechen in ihrer Lesart den im aktuellen Flächennutzungsplan sandgelb dargestellten Bereichen ohne Umfassung mit einer T-Linie. Eine Reservierung von landwirtschaftlich genutzten Flächen war bisher nicht in vollem Umfang möglich, da "im Zuge der Erstellung des Flächennutzungsplanes landwirtschaftliche Flächen vorrangig unter dem Gesichtspun kt ihrer Eignung für ein großstadtbezogenes Grün- und Freiraumkonzept bewertet" wurden (Erläuterungsbericht Flächennutzungsplan 1982). Mit dieser Darstellung soll sowohl der Bedeutung der Landwirtschaft im Stadtgebiet Köln Rechnung getragen als auch die Be arbeitung nach modernen, betriebseffizienten Methoden nicht in Frage gestellt werden. Die Darstellung als Vorrangfläche für die Landwirtschaft beinhaltet auch die erforderliche Rücksichtnahme von Planungen Dritter, die diese Vorrangflächen beeinflussen könnten. Sie haben in besonderem Maße auf den weitestgehenden Erhalt dieser Flächen hinzuwirken und auf 81 betriebswirtschaftliche Sachzwänge (Schlaggrößen, Wirtschaftswege, Erhalt unzerschnittener, großer Flächen, Erreichbarkeit) einzugehen. Sie werden wie bish er im Flächennutzungsplan in sandgelber Farbe mit zwei parallelen, senkrechten Strichen (als Signet für die Schwarz-Weiß-Ausgabe) dargestellt. - Flächen für die Landwirtschaft mit Kleinmaßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege: Diese Flächen sollen zum größten Teil ebenfalls der landwirtschaftlichen Nutzung dienen, untergeordnet soll jedoch eine ökologische Aufwertung des Areals erzielt werden, um Verbindungen zwischen Landschaftsräumen oder Leitlinien herzustellen. Geeignete Maßnahmen sind di e Anpflanzung von Hecken, Baumreihen oder Feldgehölzen oder die Anlage von Ackerrandstreifen. Gleichzeitig wird die ackerbauliche Nutzung auf etwa 90 Prozent der Fläche dennoch gesichert. Die Planung und Umsetzung solcher Maßnahmen erfolgt ausschließlich i m Einvernehmen mit dem dort tätigen Landwirt. Ferner wird dem Klimaschutz entsprochen, indem die Kaltluft produzierenden Ackerflächen erhalten werden. Dabei wird insbesondere an die Anlage von Ackerrand - und Blühstreifen gedacht, die zur Verbesserung der L ebensraumbedingungen Acker bewohnender und bodenbrütender Tierarten dienen sollen. In Einzelfällen können auch Baumpflanzungen oder Feldhecken vorgesehen werden. Diese Darstellung wird im Bereich der Hochertragsböden vorgesehen. Sie werden in sandgelber Farbe mit zwei parallelen, senkrechten Strichen als Flächensignet sowie mit einer T-Linie als Flächenumgrenzung dargestellt. In der farblichen Darstellung ist die T-Linie grün unterlegt. - Grünflächen mit teilweiser landwirtschaftlicher Nutzung: Sie existieren seit Rechtskraft des Flächennutzungsplanes und bezeichnen vor allem solche Freiflächen, die vorrangig der Erholungsnutzung dienen sollen. Innerer und Äußerer Grüngürtel sowie von ihnen ausstrahlende Freiflächen sind dabei von besonderer Bedeutung, auch der Fühlinger See, der Landschaftspark Belvedere oder auch Bereiche von Kleingartenanlagen und Golfplätzen. Darüber hinaus werden auch ortsnahe Freiflächen der Vororte auf diese Art gekennzeichnet, es sei denn, ihre Bodengüte empfiehlt die Sicherung als landwirtschaftliche Nutz-, rsp. Vorrangfläche. In diesen Bereichen werden vorhandene Grünflächen gesichert oder neue Flächen nach den Erfordernissen der Naherholung in Abstimmung mit der Landwirtschaft angelegt. - Vorrangflächen für Kompensationsmaßnahmen: In diesen Räumen soll langfristig die Landschaft mit Hilfe extensiverer Nutzungsformen (einschließlich einer extensiven Landwirtschaft) und ökologisch sinnvollen Aufwertungsmaßnahmen (Ausgleichsflächenpool) naturnäher ausgestattet werden. Dies muss ni cht die völlige Verdrängung des Ackerbaus bedeuten, sondern diese Darstellung versteht sich als Umgrenzung eines Suchraumes, in denen Aufwertungsmaßnahmen, die aufgrund von Eingriffen in Natur und Landschaft erforderlich werden, in einen systematischen Zusammenhang gestellt werden können. Als Aufwertungsmaßnahmen sind die Anlage von Hecken und Feldgehölzen, extensiven Hochstammobstbaumwiesen, extensive Wiesen mit zweimaliger Mahd und Weiden oder andere naturnähere Nutzungsformen denkbar. Eine Nutzung der Flächen kann auch durch Beweidung erfolgen. Dabei sollen möglichst zusammenhängende Flächen geschaffen werden, die überwiegend die Lebensraumbedingung für geschützte Tierarten der zu vernetzenden Biotope aufwerten. Dies können Extensivwiesen, Feldgehölzpflanzungen, wechselfeuchte Bereiche, kleinere Aufforstungen oder die Schaffung naturnaher Waldränder an bestehenden Waldflächen sein. Die Flächendarstellung wird großflächig im nördlichen Teil des Fortschreibungsgebietes angewandt, um das Naturschutzgebiet „Rheinaue“ mit den FFH-Gebieten „Worringer Bruch“ 82 und „Chorbusch“ zu vernetzen. Dabei sollen weitere ökologisch hochwertige Bereiche wie das Naturschutzgebiet „Alte Ziegelei“, das „Wasserwerkswäldchen“ oder der Bereich entlang des Pletschbaches mit einbezogen werden. Ein zweiter „Ast“ mit dieser Darstellung beginnt nördlich von Widdersdorf und verläuft über den Bereich um den Stöckheimer Hof bis zu den Freiflächen am Pescher und am Escher See nach Norden. Auch hier sollen potenziell ökologisch höherwertige Bereiche langfristig miteinander vernetzt werden, wobei untergeordnet auch Naherholungsnutzungen eingebettet sein können. So wird der Bereich um den Stöckheimer Hof für eine stille Naherholung vorbereitet, während am Escher See ein gesteuerter und geregelter Badebetrieb möglich ist. Dafür können andere Bereiche der Seenlandschaft extensiviert und ökologisch aufgewertet werden. Die Durchführung von Pflanzmaßnahmen kann über externe Ausgleichsmaßnahmen aus Bauleitplan- oder Planfeststellungsverfahren erfolgen. So stehen in den Stadtbezirken Nippes und Ehrenfeld nicht ausreichend Freiflächen für Ausgleichsmaßnahmen zur Verfügung, so dass Ausgleichserfordernisse aus Verfahren in diesen Stadtbezirken auch im Fortschreibungsgebiet umgesetzt werden können. Auch Maßnahmen, die aus anderen Quellen (Landschaftsplan u. ä.) finanziert werden, können hier umgesetzt werden. Damit besteht für das Fortschreibungsgebiet und auch darüber hinaus ein ausreichend großer Suchraum für Ausgleichs- und Pflegemaßnahmen zur Verfügung. Die betroffenen Flächen werden in hellgrüner Farbe mit drei Punkten als Flächensignet sowie zusätzlich mit einer T-Linie als Flächenumgrenzung dargestellt. In der farblichen Darstellung ist die T-Linie grün unterlegt. 83 7.2 Gewässer  Oberflächengewässer  Einleitung Die Fließ- und Stillgewässer des Fortschreibungsgebietes mit ihrer Ufervegetation sind aus ökologischer Sicht wichtige gliedernde und belebende Landschaftselemente und erfüllen Aufgaben im Sinne eines Biotopverbundsystems und Trittsteinbiotops in der Landschaft und dienen als wertvolle Lebensräume für Pflanzen und Tiere. Ganzjährig Wasser führende Fließgewässer sind im Fortschreibungsgebiet nur wenige vorhanden. Meist handelt es sich um Fließgewässer, die nur nach der Schneeschmelze oder nach starken Niederschlägen Wasser führen oder aus Kläranlagen oder aus Überläufen von Seen gespeist werden. Der Rhein bildet eine wichtige Leitlinie für wandernde Wasservögel, die vor der Rheinbegradigung in den Altarmen und Auenbereichen wichtige Rast- und Nahrungsbiotope fanden. Heute übernehmen die zahlreichen Kiesgruben im Fortschreibungsgebiet diese Funktion. Als weitere Form der Stillgewässer liegen durch den Braunkohlentagebau entstandene Seen vor. Natürlich entstandene Stillgewässer sind im Plangebiet kaum vorhanden.  Datengrundlage ○ Biologische Station Bergisches Land e.V. (1995): Fließgewässer der Stadt Köln ○ flächendeckende Biotopkartierung der Stadt Köln ○ Ortsbegehungen  Methodik Zur ersten Auswertung wurde im Wesentlichen die Biotoptypenkartierung herangezogen. Zur Beschreibung wurden Gewässerberichte und ähnliche Dokumente genutzt. Durch intensive Ortsbegehungen wurden die Erkenntnisse überprüft und ergänzt. IV. Beschreibung / Bestandsanalyse  Fließgewässer - Pletschbach Es handelt sich hierbei um einen weitgehend trocken gefallener Bach, der ursprünglich auf einer Länge von etwa 9 km Gewässerstrecke vom Chorbusch über den Worringer Bruch zum Rhein verlief. In den teilweise noch wasserführenden Bereichen ist der Bachlauf mit einer Betonrinne ausgekleidet und das Wasser weist eher stehenden Charakter auf. Daher hat der Bach als Gewässer keine Bedeutung mehr. Das Bachbett selber stellt jedoch ein wichtiges Vernetzungselement dar, das auf jeden Fall erhalten bleiben sollte. Darüber hinaus wäre es wünschenswert, Möglichkeiten zur Wiedervernässung und Renaturierung zu prüfen. 84 - Frechener Bach (teilweise Stadt Frechen) Gespeist aus dem geklärten Abwasser der Kläranlage Frechen sowie den Niederschlagswässern eines Frechener Gewerbegebiets verläuft der Bach in östlicher Richtung in einer Betonrinne parallel zur Trasse der Stadtbahnlinie 7. Während die Wasserqualität aus dem Klärwerk in Ordnung ist, sind die Dachflächen- und Hofabflüsse des Gewerbegebietes zeitweise problematisch, insgesamt ist die Wasserqualität des Bachs aber ausreichend. Nach der Unterquerung der Bundesautobahn A 1 ist gemäß Festsetzung im Bebauungsplan Max-Planck-Straße in Köln Marsdorf ein ca. 280 m langes Teilstück des Bachlaufes bereits renaturiert, während weiter östlich noch das alte betonierte Bachbett existiert. Westlich der Horbeller Straße verläuft der Bach dann unterirdisch (u. a. unter dem Südlichen Randkanal her), bevor er kurz vor der Bundesautobahn A 4 wieder an der Oberfläche erscheint. Nach der Unterquerung Bundesautobahn A 4 verläuft der Bach weiter in einem schmalen, ca. 1,50 m tiefen Graben, der nur sehr spärlich von Staudenfluren, Sträuchern oder Bäumen gesäumt wird. Im Bereich des Stüttgenhofs wurde der Bach wieder verrohrt. Hinter dem Stüttgenweg / Militärringstraße verläuft der Bach wieder parallel zur Trasse der Stadtbahnlinie 7. Hier hat er Wiesenbachcharakter und ist nicht mehr verbaut. Er zeigt eine geringe Eigendynamik mit geringer Breitenvarianz und vereinzelten Erosionsstellen. Das Trapezprofil ist weitgehend verfallen. Das Sohlensubstrat wird vom anstehenden Lösslehm gebildet und weist zum Teil deutlichen Makrophytenbewuchs auf. Im Bereich vor der Kreuzung Militärring / Dürener Straße versickert der Bach schließlich im Stadtwald. Insbesondere der renaturierte Bereich leistet einen wichtigen Beitrag zur Stärkung des Naturhaushaltes. Die Renaturierung weiterer Bereiche des Baches ist ein wichtiger Schritt zur Erhaltung der Artenvielfalt von an Fließgewässer gebundenen Tier- und Pflanzenarten, da insbesondere im Fortschreibungsgebiet kaum naturnah ausgebildete Fließgewässer vorhanden sind. - Duffesbach (teilweise Stadt Hürth ) Der Duffesbach hat seinen ursprünglichen Quellbereich auf dem Villehöhenzug durch die Errichtung des Industriegebietes Knapsack verloren. Er tritt heute erst an seinem nordöstlichen Rand zutage. Seinen überwiegenden Zulauf erhält er von zwei Kläranlagen der Industrie. Der Bach ist auf dem größten Teil seiner Fließstrecke verrohrt und verläuft unter bebauten Flächen. In Köln fließt er in einem künstlichen Bachbett parallel östlich der Berrenrather Straße durch den Stadtwald. Weite Strecken führen durch den Wald. An der Ecke Berrenrather Straße / Militärring wird der Bach verrohrt und fließt dann unterirdisch durch Köln. Die Straßennamen in der südlichen Altstadt „Alte Mauer am Bach“, „Rothgerberbach“, „Blaubach“, „Mühlenbach“ und „Filzengraben“ erinnern noch an die frühere Nutzung des Baches als Abwasserkanal und Energiequelle.  Sonstige Fließgewässer - Entwässerungsgräben Die insbesondere zur Entwässerung der landwirtschaftlichen Rekultivierungsflächen notwendigen Gräben wurden meist so angelegt, dass mit einem möglichst geringen Flächenverbrauch für die Fließgewässer eine Oberflächenentwässerung der Ackerflächen sichergestellt war. Meist handelt es sich um zeitweilig fließende Gewässer, die den überwiegenden Teil des Jahres trocken liegen und nur bei Starkregen Wasser führen. Fast immer wurden die Gräben entlang der zur Verkehrserschließung notwendigen Wirtschaftswege geführt. Sie sind mindestens 1,5 m tief und haben, um eine leichte Unterhaltung zu gewährleisten, eine Sohlbreite von 50 - 60 cm sowie eine steile, weitgehend einheitliche Böschung. Als weiterer Gewässertyp des Fortschreibungsgebietes sind die (Entwässerungs-) Gräben des Worringer Bruches zu nennen. Diese weisen eine große Kammmolchpopulation auf, die unter anderen zur Ausweisung des Worringer Bruches als Flora - Fauna - Habitat - Gebiet beigetragen hat. Die Gräben sind in Abhängigkeit vom Grundwasserstand wasserführend. 85 - Kölner Randkanal und Südkanal Der Kölner Randkanal und der Südkanal (Vorfluter Süd) sind angelegte Fließgewässer und dienen als Abwasserkanal für das Sümpfungswasser aus den Tagebaugebieten und als Vorfluter für Kläranlagen. Aufgrund der Anlage als Betonbett mit steiler Böschung haben sie nur eine sehr geringe ökologische Wertigkeit. Lediglich die beidseitig begleitende, allerdings streng geschnittene Hecke stellt ein gliederndes Landschaftselement mit ökologischen Vernetzungsfunktionen dar.  Stillgewässer - Ehemalige Auskiesungsbereiche Im Fortschreibungsgebiet existiert eine ganze Reihe von ehemaligen Auskiesungsbereichen. Infolge der Kombination aus offener Wasserfläche, schütter bewachsenen Ufer- und Böschungsbereichen sowie von zum Teil vorhandenen Gehölzstrukturen im Randbereich stellen sie einen Ersatzlebensraum für die ehemals naturnahen Rheinauen dar. Durch die Heterogenität der Strukturen bieten sie einem breiten Artenspektrum einen Lebensraum. Aufgrund der zum Teil extremen Standortbedingungen sind diese Bereiche darüber hinaus auch für stenöke und damit meist seltene Arten geeignet. Daher sollten noch existierende naturnahe Auskiesungsbereiche langfristig gesichert und miteinander über geeignete Strukturen vernetzt werden. Eine weitere Verfüllung und anschließende Bebauung ist unter dem Aspekt Flora und Fauna abzulehnen. Dem Freizeitdruck, dem solche Flächen unterliegen, sollte damit begegnet werden, dass bestimmte Bereiche für die Nutzung zugänglich gemacht werden, dafür jedoch eine Sicherung der übrigen Flächen erfolgt. Einen Ansatz hierzu stellt das Konzept Baadenberger Senke dar. Auch im Bereich des Escher Sees gibt es entsprechende Vorgaben. Konzentriert liegen Kiesgruben im Raum Esch / Pesch vor sowie entlang der Venloer Straße zwischen Bocklemünd und Pulheim. Weiterhin weist das Fortschreibungsgebiet noch die der Freizeitnutzung unterliegenden Gewässer auf. - Stillgewässer als Gewässerbiotope Besonders erwähnenswert hierbei sind auf Kölner Stadtgebiet und unmittelbar an das Stadtgebiet angrenzend folgende Stillgewässer: - Baadenberger See Die ehemalige Nassauskiesung stellt mit dem Stöckheimer See und dem Feuchtgebiet Große Laache einen ökologisch hochwertigen Feucht- und Gewässerbereich dar. Zahlreiche Amphibienarten und Vogelarten sind nachgewiesen. Gefährdungen der Röhrichtbestände und der Amphibien gehen von der Angelnutzung aus, die beschränkt werden muss. - Stöckheimer See Die vorhandene Ufervegetation, die Verlandungs- und Überschwemmungsbereiche sowie die Röhrichtbestände machen die ehemalige Nassauskiesung Stöckheimer See zu einem wertvollen Gewässerbiotop. In seinem Nahbereich sind über 60 Vogelarten kartiert. Gefährdungen der Röhrichtbestände und der Amphibien gehen von der Angelnutzung aus, die beschränkt werden muss. - Kiesgrube nördlich des Gewerbegebietes Pesch Die beiden ehemaligen Nassauskiesungen weisen mittlerweile eine wertvolle Ufervegetation auf. Allerdings sind die Gewässer durch gewerbliche Nutzungen im Nahbereich, die Straße Am Baggerfeld sowie die Bundesautobahn A 57 isoliert. Der Artenbesatz ist nicht kartiert. 86  Erholungsseen Die folgenden Erholungsseen haben aufgrund ihrer Funktion als intensiv genutzte Erholungsseen eine eher untergeordnete ökologische Wertigkeit, sind allerdings aufgrund ihrer Freiraumfunktionen wichtige Landschaftsbereiche. - Fühlinger See Hierbei handelt es sich um eine ehemalige Auskiesung, die intensiv für wassersportliche Aktivitäten genutzt wird. Das Umfeld besteht aus Wiesen und Gehölzbereichen. Aufgrund der relativ heterogenen Strukturen kann davon ausgegangen werden, dass sich hier auch ein umfangreiches faunistisches und floristisches Arteninventar existiert. Aufgrund der hohen Störintensität werden jedoch seltene Arten nur in geringem Umfang zu erwarten sein. Da der See stark eutrophiert ist, sollten, wie in der Vergangenheit bereits begonnen, Maßnahmen zur Reinigung dieses Gewässers ergriffen werden, da nur auf diese Weise auch zukünftig eine Nutzbarkeit als Freizeitanlage sichergestellt werden kann. - Escher See Das hier vorhandene Bad ist zurzeit geschlossen, bis sich ein privater Betreiber findet, der den Badebetrieb regelt. - Pescher See Nach Ende der Nassauskiesung wurden die Seeufer für eine extensive Naherholung abgeflacht und mit Wegen versehen. Eine Badenutzung ist nicht vorgesehen. Spezifische Planungsempfehlungen ○ Erhalt der Bachbette des Pletschbaches und Prüfung der Wiedervernässung. ○ Erhalt der Bachbette des Frechener Baches und Renaturierung. ○ Erhalt der Kiesgruben und Verhinderung einer Eutrophierung. ○ Schaffung von mehr Flachuferzonen im Bereich der Kiesgruben. ○ Verhinderung einer weiteren Eutrophierung des Fühlinger Sees. ○ Erhalt der Gräben im Bereich des Worringer Bruchs. Umsetzung: Die Voraussetzung zur Umsetzung erfolgt im Flächenutzungsplan über die Darstellung der Freiflächen.  Grundwasser  Einleitung Die Grundwasservorräte für die Wasserversorgung haben ebenfalls eine große Bedeutung. Jedoch kann durch eine Ausdehnung der Flächen für Siedlung, Industrie, Gewerbe und Straßentrassen und somit durch eine vermehrte Versiegelung der Landschaft das Niederschlagswasser nicht mehr natürlich im Boden versickern, sondern wird oberflächlich abgeleitet. Die Rückhaltekraft der Landschaft, der Vegetation und des Bodens und gleichzeitig die Grundwasserneubildung werden beträchtlich verringert. Landschaftsbereiche, die für die Versorgung der Bevölkerung mit Wasser von besonderer Bedeutung sind, werden als Wasserschutzgebiete ausgewiesen. In diesen Bereichen gelten besondere Bestimmungen, um eine Gefährdung des Grundwassers zu verhindern. Eine Gefährdung der Grundwasserqualität ist der Eintrag von Pflanzenschutz- und Düngemitteln (v. a. Nitrat) in den intensiv landwirtschaftlich genutzten Bereichen. Die Konsequenz sind steigende Aufwendungen für die Trinkwasserbereitstellung, alternativ könnten auch landwirtschaftliche Flächenextensivierungen in sensiblen Bereichen angestrebt 87 werden. Eine weitere Quelle von Grundwasserverunreinigungen können undichte Deponien sein  Datengrundlage ○ Erftverband: Grundwassergleichenplan 1. GwStockwerk, Stand 10 / 2001, Bergheim, 01/2003; ○ Prof. Ostrowski / Dillig Ingenieure (1997): Versickerungsstudie der Stadt Köln  Methodik Die Grundwassersituation im Fortschreibungsgebiet ist von natürlichen und anthropogenen Einflussgrößen bestimmt. Als natürliche Einflussgrößen wurden berücksichtigt: ○ der Rhein als Vorfluter, ○ die durchschnittlichen jährlichen Niederschläge, hier ca. 550 mm sowie die Verdunstung, ○ die Wasserdurchlässigkeit der Böden, ○ Grundwasserneubildungsrate, die aus b) und c) resultiert, ○ das Relief. Als anthropogene Einflussfaktoren wurden berücksichtigt: ○ Grundwasserentnahmen und Versickerung, ○ Bodenveränderungen durch Versiegelung, Abgrabung und Verfüllung.  Beschreibung / Bestandsanalyse Der Teilraum gehört geologisch zur Senkung der Niederrheinischen Bucht die in mehrere Schollen zerbrochen, zwischen Aachen, Bonn und Düsseldorf, in das Rheinische Schiefergebirge eingreift. In den bis zu 1.200 m mächtigen Kies-, Sand- und Tonschichten mit eingelagerten Braunkohleflözen haben sich aufgrund des Wechsels von durchlässigen und schwerdurchlässigen Schichten Grundwasserstockwerke gebildet, in denen große Mengen Grundwasser fließen. In der Kölner Scholle steht das Grundwasser im Bereich der Sande und Kiese der Mittel- und Hauptterrasse an, die vom Rhein während des Eiszeitalters (Pleistozän) abgelagert wurden. Diese Terrassenschotter stellen einen sehr ergiebigen Grundwasserleiter dar. Darunter folgen bis zu 300 m mächtige Ablagerungen aus der geologischen Zeit des Tertiärs, die aus einer wechselnden Schichtung von feineren Sanden, Schluffen und Tonlagen mit dazwischen gelagerten einzelnen Braunkohleflözen aufgebaut sind. Diese wechselnden Lagen durchlässiger und geringdurchlässiger Sedimente führen zur Ausbildung weiterer, tiefer liegender Grundwasserstockwerke. Grundwasser aus tieferen Stockwerken in ca. 60 bis 110 m unter der Erdoberfläche wird auf Hürther Stadtgebiet durch das Wasserwerk Efferen zur Trinkwassergewinnung genutzt. Der Grundwasserspiegel liegt in der Kölner Scholle bei ca. 40 bis 41 m über NN. Daraus ergibt sich bei einem Geländeniveau von ca. 60 m (Hürth) über NN ein Grundwasserflurabstand von mehr als 15 - 20 m. Durch langjährige Aufzeichnungen der Grundwasserganglinien (1955 bis 1995) wurde ein maximaler Anstieg des Grundwasserspiegels um 2 m ermittelt. Insgesamt hat sich von 1955 bis Oktober 1996 die Grundwasseroberfläche des obersten Grundwasserstockwerks im überwiegenden Teil des Hürther Stadtgebietes um weniger als 2 m, im Südosten um mehr als 2 m abgesenkt. Diese Flächen unterliegen nicht dem Einfluss von Sümpfungsmaßnahmen des Bergbaus. Die 88 Grundwasserdifferenzen resultieren hier aus dem Einfluss der zeitlich variierenden Grundwasserneubildung und der lokalen Häufung von Grundwasserentnahmen. (Erftverband, 1996). Das oberste Grundwasserstockwerk ist im gesamten linksrheinischen Kölner Norden mit einer Mächtigkeit von 10 - 20 m gut ausgebildet. Die natürliche Fließrichtung des Grundwassers verläuft von der Villescholle zum Rhein als dem einzigen bedeutenden Vorfluter in nordöstlicher Richtung. Die Grundwassergleichen (Stand Oktober 2001) lagen im Kölner Rheinvorland bei ca. 36 m über NN und stiegen nach Westen auf einer Linie Pulheim, Widdersdorf bis Hürth - Efferen langsam auf 41 m über NN an. Weiter nordwestlich und westlich stiegen die Grundwassergleichen deutlich an, bis sie am westlichen Rand des Fortschreibungsgebietes in Habbelrath bzw. Berrenrath Höhen von bis zu 110 m über NN erreichten. Im nordwestlichen und westlichen Bereich beeinflussen nicht nur das Relief, sondern auch geologische Gegebenheiten und Maßnahmen zur Wasserhaltung durch den Braunkohlentagebau die Grundwasserstände und -fließrichtung. Hier schwanken die Grundwassergleichen teilweise kleinräumig sehr stark. Mit Ausnahme des Gebietes im Kölner Norden von Worringen bis Rheinkassel liegen im Normalfall ausreichende Grundwasserflurabstände vor, um eine direkte Beeinträchtigung des Grundwasserkörpers durch Wohn- oder Gewerbebauten auszuschließen. In Abhängigkeit der Niederschläge und des Rheinwasserstandes schwanken die Grundwasserstände teilweise erheblich.  Versickerung / Grundwasserschutz Zum Erhalt des Grundwasserdargebots sollte im gesamten Fortschreibungsgebiet eine Versickerung des Niederschlagswassers in den neuen Baugebieten angestrebt werden, auch wenn die Versickerungsstudie für weite Bereiche des Kölner Fortschreibungsgebiet nur eine mäßige Versickerungseignung aufweist. Grundsätzlich sollten entsprechende technische Möglichkeiten für eine möglichst vollständige Versickerung von Niederschlagswasser von Dachflächen geprüft werden. Die Versickerung von Niederschlagswasser im Hinblick auf den Erhalt der Grundwasserneubildungsrate ist dabei sowohl unter ökologischen Aspekten als auch der innerhalb der letzten Jahre zunehmenden Hochwasserproblematik zu betrachten, die als Konsequenz in die gesetzlichen Vorgaben gemäß § 51a Landeswassergesetz (LWG) eingeflossen sind. Sinnvoll ist die Berücksichtigung der Versickerung bei Neuplanungen schon zu Beginn, um genügend große Flächen für die Realisierung entsprechender dezentraler oder zentraler Versickerungsanlagen vorzusehen. Des Weiteren sind im Fortschreibungsraum verschiedene Wasserschutzzonen ausgewiesen. Im Norden des Kölner Stadtgebietes liegt das Wasserwerk Weiler, entsprechend sind hier auch die Wasserschutzzonen I und II ausgewiesen, in denen Änderungen wie bauliche Maßnahmen ausgeschlossen sind. Die Wasserschutzzonen III A und III B erstrecken sich bis auf das westliche Stadtgebiet von Pulheim und Frechen - Königsdorf. Im konkreten Planverfahren sind die jeweils geltenden Ver- und Gebote der Wasserschutzzonenverordnungen zu beachten. 89 Allgemeine Planungsempfehlungen ○ Berücksichtigung des Gebotes der Versickerung unter Beachtung der wasserrechtlichen Erfordernisse schon zu Beginn eines Planvorhabens und Gewährleistung der Vorhaltung entsprechender Flächen. ○ Extensivierung der Landwirtschaft insbesondere in Wasserschutzzonen. ○ Bei Neubaumaßnahmen Prüfung von Entsiegelungsmaßnahmen oder Umnutzung bereits v ersiegelter / vorgenutzter Flächen anstelle von Neuversiegelung. ○ Sicherung von undichten Deponien / Altablagerungen. Umsetzung: Die Umsetzung erfolgt im Zuge der verbindlichen Bauleitplanung und weiteren Verfahren. Der Anstoß kann über die weitere Umsetzung der IIRA erfolgen. 90 7.3 Orts- und Landschaftsbild / Kulturgüter / Relief  Einleitung Die betrachteten Fortschreibungsbereiche der Stadt Köln liegen linksrheinisch auf der Niederterrasse der Kölner Bucht (Niederrheinische Bucht). Die Niederrheinische Bucht und das Niederrheinische Tiefland bilden ein junges tektonisches Senkungsgebiet (Tertiär). Die Terrassenbildung ist auf einen zyklischen Wechsel von Erosion und Akkumulation insbesondere des Rheins, aber auch seiner Nebenflüsse in Abhängigkeit von Kalt- und Warmzeiten zurückzuführen. Für die Böden der Kölner Bucht ist weiterhin der fruchtbare Parabraunerdeboden kennzeichnend, der aufgrund äolischer Lössauflagerungen in erheblichen Mächtigkeiten entstanden ist. Die fluviatilen Sand- und Kiesablagerungen und der überaus fruchtbare Parabraunerdeboden sind die ausschlaggebenden Komponenten für das heutige Erscheinungsbild der Landschaft: Entsprechend der hohen Bodenfruchtbarkeit in Verbindung mit den günstigen klimatischen Voraussetzungen wird die Kölner Bucht sowie die Ville bereits seit der Jungsteinzeit ackerbaulich genutzt. Heute ist der Raum durch intensive Landwirtschaft, vorwiegend mit Getreide- und Zuckerrübenanbau, aber auch mit Gemüseanbau geprägt. Der Waldanteil tritt demgegenüber deutlich zurück, obwohl er in den letzten Jahrzehnten stetig angewachsen ist. Vereinzelt findet man noch freistehende Gehöfte oder Dörfer mit typischer Silhouette: Im Zentrum der Kirchturm, darum gruppiert einige Hofanlagen und Gebäude sowie Obstwiesen und Weiden. Die Sand- und Kiesablagerungen insbesondere innerhalb der Niederterrasse führten und führen zu einer regen Abbautätigkeit, so dass infolgedessen zahlreiche Kiesgruben, zumeist aufgefüllt mit Grundwasser entstanden sind. Im Bereich Esch, Pesch und Widdersdorf sind somit zahlreiche Gewässer vorhanden, die dem Baden und Angeln, aber auch der Erhöhung der Artenvielfalt dienen. Im Bereich der Ville sind deutlich mehr und größere Gewässer vorhanden, die ihre Entstehung der hier ehemals z. T. bis zur Bodenoberfläche anstehenden Braunkohle bzw. ihrem Abbau verdanken. Die Rekultivierung der Gruben und Abraumhalden wurde zumeist mit forstlichen Anpflanzungen durchgeführt, so dass hier der Anteil der Forstflächen in den vergangenen Jahrzehnten deutlich zugenommen hat. Das Landschaftsbild ist durch die immer noch wachsenden Städte und Ortschaften, deren dörflicher Charakter oftmals durch große, überdimensionierte Wohngebiete verschwindet, gekennzeichnet. Straßen, Schienenwege und Hochspannungsleitungen prägen das Landschaftsbild.  Datengrundlage ○ Eigene Erhebungen durch umfangreiche Ortsbesichtigungen, ○ Luftbildauswertungen, ○ Hochschulexkursionskarte Köln und Umgebung - natürliches und anthropogenes Relief (1994)  Methodik Die Beurteilung des Orts- und Landschaftsbildes unterliegt in gewisser Hinsicht immer der Subjektivität des Beurteilenden, da sich für dieses Umweltmedium keine sinnvollen quantitativen Bewertungsschemata entwickeln lassen. Vielmehr wird bei der Bewertung von einem gesellschaftlichen "common sense" hinsichtlich der Ästhetik bzw. der Störung eines Orts- und Landschaftsbildes ausgegangen. Hilfsweise können einige Parameter zur 91 Bewertung herangezogen werden wie: ○ Unversehrtheit ○ Natürlichkeit ○ Kulturhistorische Prägung ○ Sichtverbindungen / Sichtbeziehungen ○ Störende Elemente Diese Parameter können herangezogen werden, um Elemente (Bestandteile) des Orts- und Landschaftsbildes zu beurteilen. Darauf aufbauend können geplante Eingriffe bewertet und / oder Planungsempfehlungen abgeleitet werden. Einzelne kulturhistorisch wertvolle Elemente wurden im Rahmen der Ortsbesichtigungen und Auswertungen zum Orts- und Landschaftsbild ebenfalls kartiert und unter dem Aspekt der Kulturhistorischen Prägung berücksichtigt. Eine systematische und gutachterliche Auswertung zum Kulturellen Erbe liegt nur für den Stadtbezirk Chorweiler in Köln in Form eines Kulturhistorischen Fachbeitrages vor. Die Ergebnisse sind in Kapitel 1.1.4 als teilräumliche Betrachtung aufgeführt.  Beschreibung / Bestandsanalyse Wesentliche Elemente des Orts- und Landschaftsbildes im Fortschreibungsgebiet sind: ○ Ortskerne ○ Historische Gebäude und Gebäudeensembles, Bildstöcke, Wegekreuze ○ Ortsränder ○ Alleen, Baumreihen, Baumhecken, Gehölze ○ Acker- und Wiesenflächen ○ Flächen für Freizeitnutzung ○ Waldflächen ○ Fluss- und Bachläufe mit ihren Ufern ○ Auskiesungen und ihre Randbereiche ○ Hochhaus-, Gewerbe- und Industriekulissen Die Elemente des Orts- und Landschaftsbildes leben von ihrer Wahrnehmbarkeit, im Wesentlichen durch die visuelle Komponente. Daher bildet die Einsehbarkeit von Elementen oder Teilen von Elementen des Orts- und Landschaftsbildes die Grundlage für die Beurteilung von sensiblen Teilen des Fortschreibungsgebietes. Zu unterscheiden sind dabei die Teile eines Elementes des Orts- und Landschaftsbildes, die visuell wahrnehmbar sind sowie die Blickbeziehung dorthin. Während das Element des Orts- und Landschaftsbildes (z. B. Waldrand, Ortsrand, Industriekulisse) fest lokalisiert ist, sind Blickbeziehungen von unterschiedlichen Punkten aus und über unterschiedliche Distanzen möglich. Dabei kann es sich um lineare Blickbeziehungen auf ein wesentliches Element hin handeln oder auch um eine Aussicht in die offene Landschaft. Untersucht wurden die folgenden Blickbeziehungen und Elemente dar: ○ Erhaltenswerte Aussichten: regionale Sichtbeziehungen von einem Standort aus zu einem typischen Landschaftsbild, Ortsbild oder einer Landmarke ○ Technische Bauwerke, Oberleitungen: als störende Elemente 92 ○ Erhaltenswerte Ansichten: Elemente des Orts - und Landschaftsbildes, die deutlich und positiv in der Landschaft wahrgenommen werden „schöne Ansichten“ ○ Verbesserungswürdige Ansichten: Elemente des Orts - und Landschaftsbildes, die deutlich und negativ in der Landschaft wahrgenommen werden „häßliche Ansichten ○ Sehenswürdigkeiten: hierunter fallen Einzelbauwerke oder Kleinensembles wie z. B. Hofanlagen oder Wegekreuze die sehenswert und kulturhistorisch oder heimatgeschichtlich wertvoll sind, unabhängig von ihrem Denkmalstatus. Die Liste der Sehenswürdigkeiten ist bislang nur lückenhaft erfasst. ○ Relief: Auswertung anhand der Höhenlinien. Die Feststellung einer erhaltenswerten Ansicht demonstriert, dass sich an dieser Stelle ein oder mehrere wertvolle Elemente des Orts- und Landschaftsbildes befinden. Daher sind Veränderungen in diesen Bereichen nach Möglichkeit zu vermeiden bzw. kritisch zu prüfen. Auch Veränderungen in der Umgebung, die den Blick verstellen, sind zu unterlassen.  Erhaltenswerte Aussichten Aufgrund der geringen Reliefierung der Nieder- und Mittelterrasse einerseits und der Lage von Teilgebieten am Hang der Villescholle andererseits ergeben sich auch großräumige Sichtbeziehungen ○ von der Hangkante in Stommeln auf Pulheim und Köln ○ vom Königsdorfer Wald auf das Stadtgebiet von Pulheim bis nach Köln ○ im Bereich nordnordwestlich von Auweiler Richtung Sinnersdorf / Chorbusch ○ im Bereich nordwestlich von Esch Richtung Sinnersdorf / Chorbusch ○ für den Bereich zwischen Hitdorfer Fährweg, Alte Römerstraße und Rheindeich Richtung Worringen ○ Blick in das "Hufeisen" des Worringer Bruches, ○ vom westlichen Ortsrand von Widdersdorf auf die Villekante und die Abtei Brauweiler, beeinträchtigt durch das Umspannwerk und Oberleitungen ○ vom nordwestlichen Ortsrand von Lövenich auf die Villekante und die A btei Brauweiler, beeinträchtigt durch Oberleitungen der Blick von der A 4 bei Marsdorf Richtung Dom ○ der Blick von der A 4 bei Marsdorf Richtung Gut Horbell, Sielsdorf, Stotzheim, Knapsack ○ von der Villehangkante z.B. bei Königsdorf, Buschbell und Hücheln Ri chtung Köln und Bergisches Land ○ von der A 1 (Villehangkante) zwischen Gleuel und Bachem Richtung Dom ○ von der Villehangkante in Gleuel, vorbei an dem mit alten Eichen umrahmten „Gänsehof“ in Sielsdorf ○ von der Villehangkante in Hürth (Öffnung im Siedlungsband) über Stotzheim in Richtung Köln ○ von der Villehangkante unterhalb der Burg Kendenich in Richtung Köln. Hier wirken allerdings die Wohntürme der Siedlung „Kölnberg“ und die Industrieanlagen der Fa. Degussa störend auf das Landschaftsbild.  Technische Bauwerke, Oberleitungen Südlich von Hürth und dann etwa dem Verlauf der Terrassenkante folgend zwischen Stotzheim, Marsdorf, Weiden, Lövenich, Widdersdorf, Pulheim im Osten und Gleuel, Bachem, Frechen, Hücheln, Brauweiler, Sinthern, Geyen im Westen bestimmen zahlreiche 93 Überlandleitungstrassen, auf denen jeweils drei oder vier Hochspannungsleitungen parallel verlaufen, das Landschaftsbild. Gerade diese Leitungstrassen beeinträchtigen die oben genannten Sichtbeziehungen erheblich. Besonders stark ist der Blick westlich von Widdersdorf auf die Abtei Brauweiler beeinträchtigt, da sich hier das Umspannwerk befindet. Charakteristisch für den Bereich des Bezirks Chorweiler ist die an naturräumlichen Gegebenheiten angelehnte, vom Menschen geplante und in Teilen umgesetzte Entwicklung in Zonen, die sich an einer Planung der neuen Stadt nach dem zweiten Weltkrieg orientiert. Vom Rheinufer nach Westen gehend schließt sich eine Gewerbezone (Gewerbegebiete Merkenich, Feldkassel, Langel) an, die an eine Zone der Naherholung (Fühlinger See) angrenzt. Weiter nach Westen folgt die Zone der neuen Siedlungen (Seeberg, Volkhoven, Chorweiler und Blumenberg). Diese Siedlungen sind, den Idealen der Zeit folgend, teils als Hochhauswohnsiedlungen erbaut worden. Im nördlichen und nordwestlichen Bereich dieses Teilraumes liegt diese Zonierung nicht vor, hier werden Orts- und Landschaftsbild geprägt durch  mehr order weniger großflächig vorhandene Waldflächen,  großräumig vorhandene Ackerflächen mit weiträumigen Sichtbeziehungen,  natürlich gewachsene Ortslagen an deren Ortsrändern sich teilweise Ein - bis Zweigeschossige Neubaugebiete unterschiedlicher Ausdehnung angliedern. Einen weiteren landschaftlich reizvollen Bereich stellt das Rheinufer mit seiner Aue dar.  Erhaltenswerte Ansichten Das Rheinufer mit seinen Auen im Bereich zwischen Merkenich und Worringen stellt einen landschaftlich wertvollen Bereich dar. Während der Übergang zwischen Land und Wasser per se einen landschaftlichen Reiz darstellt, wird das Landschaftsbild zusätzlich durch die vorhandenen Baumreihen, kleinen Gehölzbeständen sowie die teilweise sehr ursprünglich wirkenden Ortsteile Kasselberg, Rheinkassel und Fühlingen - Langel aufgewertet. Dabei gab nicht, wie im Kulturgüterschutz, die historische Dimension, sondern das relativ homogene und unversehrte Ortsbild den Ausschlag. Trotz der hier untypischen, teilweise intensiven landwirtschaftlichen Nutzung der Auenbereiche stellt sich das Landschafts- und Ortsbild insgesamt als ungestört und von hoher Qualität dar. Die Ansichten sind sowohl von der Rheinaue selbst als auch von der Leverkusener Rheinseite aus zu sehen. Der östliche Ortsrand von Fühlingen wird geprägt durch die Hofanlage des Heinrichshofes sowie die Gärten der Häuser entlang der Arentzhofstraße und des Kutzpfädchens. Das orts- und landschaftsbildprägende Element stellt hier insbesondere das zum Heinrichshof ansteigende Relief dar. Der Hof liegt auf einer kleinen Anhöhe. Von den vom Ortsrand westlich vorgelagerten Feldern ist dies am eindrucksvollsten wahrnehmbar. Die erhaltenswerte Ansicht begründet sich also durch den historisch wertvollen, bis zur Geländekante gewachsenen Ortsrand. Bis zum Deichbau konnte der Ort Fühlingen aus Gründen des Hochwasserschutzes nicht weiter wachsen. Die Waldgebiete Worringer Bruch, Chorbusch, Alte Ziegelei sowie das Wasserwerkswäldchen mit ihren Waldrändern und vorgelagerten Wiesen und Feldern stellen Elemente dar, die das Landschaftsbild deutlich gliedern. Insbesondere das Worringer Bruch mit seinem Auenwald stellt eine wertvolle, weil selten gewordene Form des Landschaftsbildes dar. Die zum Teil über große Entfernung wahrnehmbaren Waldränder werden als erhaltenswerte Ansichten eingestuft. Der nordwestliche Ortsrand von Roggendorf zwischen Gilleshof und Roter Weg entspricht immer noch dem ursprünglichen dörflichen Charakter. Dazu tragen die beiden vorhandenen Höfe, der Gilleshof und der Quettingshof bei. Die den Ortsrand begleitenden Wiesen und Gehölze runden das Ortsbild ab. Der Ortsrand wird als kulturhistorisch wertvoll bewertet. 94 Der Bereich zwischen Chorbusch und Bundesautobahn A 57 ist geprägt durch gutsherrliche Elemente. Dies sind das Schloss Arff und Haus Furth sowie großräumige Grünlandbereiche und Gehölze, die den Bachlauf des Pletschbaches nachzeichnen. Ein weiterer als ästhetisch eingestufter Bereich sind die (ehemaligen) Baggerseen der Baadenberger Senke um den Stöckheimer Hof. Schützenswert sind hier die Wasserflächen mit den umgebenden Ufern, so weit sie sich selbst überlassen sind und nicht mehr für die Sand- und Kiesgewinnung bzw. Verfüllung genutzt werden. Mit dieser Einstufung soll der zukünftigen Renaturierung und Erhaltung Vorschub geleistet werden. Mit den unter landschaftsökologischen Gesichtspunkten gestalteten Uferbereichen stellen diese Flächen harmonisch wirkende Elemente des Landschaftsbildes dar. Nicht zuletzt der vorhandene Wasservogelbesatz rundet dieses als „natürlich“ empfundene Landschaftsbild ab. Die erhaltenswerte Ansicht wird also vom Zusammenspiel des Reliefs, der naturnahen Flora und Fauna und dem kulturellen Element der Hofanlage gebildet. Südlich an den Bezirk Chorweiler angrenzend liegt ein Bereich, der durch ein Mosaik aus Auskiesung, Reste von Landwirtschaft und Gewerbeflächen geprägt ist. Zwischen den einzelnen Nutzungen befinden sich kleinere und größere (westlich parallel zur A 1) Gehölzbestände, so dass sich dem Betrachter kein großräumiges Landschaftsbild bietet. Südlich der Venloer Straße zwischen Militärring und Ville ist das Landschaftsbild von großflächigen, zumeist ebenen Ackerflächen mit eingestreuten Siedlungen oder Gewerbestandorten geprägt. Der Ort Widdersdorf bietet trotz reger Bautätigkeit in den letzten Jahrzehnten eine noch weitgehend typische Dorfansicht. Durch die weite Ebene ist der Kirchturm, der das Dorf überragt, bereits von weitem zu sehen. Am östlichen Ortsrand befinden sich noch drei freistehende Höfe, teils umgeben von Obstbaumwiesen, die teilweise auch noch in bäuerlicher Nutzung stehen: Neu Subbelrather Hof, Haus Rath und Haus Daveg. Der historische Ortskern wird von weiteren Hofanlagen gebildet. Südlich vor Widdersdorf an der Wegekreuzung Auf der Aspel / Neue Sandkaul befindet sich ein Wegekreuz. Hierdurch ist noch die mittelalterliche Bedeutung des Weges auf der Aspel sowie auch der Widdersdorfer Kirche zu erkennen, denn hier verläuft auch heute noch der Jacobspilgerweg. Die Ortsansicht von Widdersdorf, insbesondere die südliche Ortsansicht ist als erhaltenswert einzustufen. Der ehemals freie Blick von Widdersdorf Richtung Lövenich und umgekehrt ist mittlerweile durch den Bau der Ortsumgehung Lövenich unterbrochen. Von der Straße aus bietet sich nun der Blick sowohl auf Widdersdorf wie auch auf den nördlichen Ortsrand von Lövenich. Der nördliche Ortrand von Lövenich bietet teilweise ebenfalls noch eine dörfliche Kulisse, besonders zu erwähnen ist hier die Ansicht des zum Wohnen umgenutzten Guts Haus Közal. Allerdings wird hier in den kommenden Jahren ein neues Wohngebiet entstehen, so dass der Gutshof nicht mehr sichtbar ist. Östlich hieran anschließend fällt der Blick auf eine große weiße Tennishalle, die mittlerweile von einem wachsenden Gewerbegebiet eingefasst wird. Dieser Bereich wurde als verbesserungsbedürftig eingestuft. Auf die Stadtteile Weiden und Junkersdorf ergibt sich kein freier Blick mehr. An ihren nördlichen Ortsrändern sind die ehemaligen Dörfer zusammengewachsen. Von den jeweiligen östlichen, nördlichen und westlichen Bereichen aus wird der Blick durch Lärmschutzwälle verwehrt. Lediglich Junkersdorf kann südlich von der Bundesautobahn A 4 noch eingesehen werden. Hier beherrscht die Hochhausbebauung um den Wiener Weg / Stüttgerhofweg das Ortsbild. Allerdings sind in den historischen Ortskernen, insbesondere von Junkersdorf, noch zahlreiche alte Hofanlagen, Kirchen, Kapellen und Friedhöfe erhalten, die das Ortsbild bereichern. Zwischen der A 1 und der A 4 befindet sich das Gewerbegebiet Marsdorf, dass auch weiter in Wachstum begriffen ist. Das Gut Keuschhof sowie eine kleine Kapelle an der Dürener Straße sind bereits völlig ins Gewebegebiet integriert. Das Gut Horbell hat zusammen mit 95 einem weiteren Bauernhof und wenigen gewerblich genutzten Gebäuden noch einen solitären Standort. Gemäß der verbindlichen Bauleitplanung wird das Gewerbegebiet von Norden aus noch bis nahezu an den Gutshof wachsen, so dass dieser dann eine Randlage einnehmen wird.  Verbesserungswürdige Ansichten ○ die Hochhauskulisse des Stadtteils Chorweiler von Norden und Westen ○ das Hochregallager eines großen Kölner Automobilherstellers ○ das Umspannwerk zwischen Widdersdorf und Brauweiler ○ die Tennishalle und das Gewerbegebiet nördlich von Lövenich ○ die Hochhauskulisse in Junkersdorf ○ das Gewerbegebiet Marsdorf von Horbell und Sielsdorf aus gesehen ○ eventuell das Industriegebiet Knapsack ○ das Industriegebiet Degussa ○ die Hochhauskulisse Kölnberg  Sehenswürdigkeiten Schloss Arff Haus Fürth Krebelshof Heinrichshof Johannishof / Heribertshof Paulshof Kriegshof Kirche und Friedhof in Esch Doktorshof Stöckheimer Hof Haus Baadenberg Mertenshof (Widdersdorf) Turmhof Kapelle mit Friedhof Neu Subbelrather Hof Haus Rath Haus Daveg Wegekreuz Auf der Aspel Haus Közal Odemshof Mertenshof (Lövenich) Bodenhof Alter Friedhof Lindenweg Frohnhof Gut Keuschhof Gut Horbell St. Amandus Alte Kirche Weiler Turm St. Brictus Simultanhalle  Relief Das Fortschreibungsgebiet liegt mit großen Teilen in der geologischen Einheit der Niederterrasse des Rheins. Diese grenzt im Osten an die Rheinaue. Der südliche und westliche Teil des Fortschreibungsgebietes liegt im Bereich der unteren Mittelterrasse des Rheins. Die Niederterrasse ist in Köln ungegliedert und weist mit wenigen Ausnahmen kaum Reliefunterschiede auf. Lediglich durch einige ehemalige Hochflutrinnen treten geringe Reliefunterschiede in der Oberfläche auf. Die Höhenlage fällt von ca. 48 m über NN im Südwesten über ca. 45 m in zentralen Bereichen bis auf 39 m am Ostrand ab. Eine Ausnahme stellt das Worringer Bruch dar, ein ehemaliger, verlandeter Altrheinarm. Das Bruch liegt im Mittel 1 bis 5 m tiefer als die umgebenden Flächen. Die tiefsten Bereiche im Süden und Südwesten liegen bei 35 bis 35,5 m über NN, der zentrale Bereich im Süden und 96 Südwesten bei 35,5 bis 36,5 m über NN, wobei der zentrale Bereich nach Südosten auf 37,0 bis 37,5 m ansteigt. Die Randbereiche weisen Höhen ab 38 bis über 40 m außerhalb des Worringer Bruchs auf. Der Geländeabfall von der Niederterrasse zur Rheinaue ist im Bezirk Chorweiler nicht als deutlich wahrnehmbare Reliefkante ausgeprägt. Im Kölner Norden lässt sich der Übergang von der Niederterrasse zur Mittelterrasse sehr gut aus der Bodenkarte ablesen, auf der Niederterrasse liegen Parabraunerde, auf der Mittelterrasse Lössböden vor. Die Grenze wird durch ein Kolluvium (erodierte und akkumulierte Lössböden) gebildet. Die Terrassenkante ist an der Oberfläche sichtbar, wo nicht durch Auskiesung der Übergang zwischen Nieder- und Mittelterrasse aufgehoben wurde. Im Stadtgebiet Köln, Stadtbezirk Chorweiler, verläuft die Terrassenkante südlich des Stöckheimer Hofs und nördlich der westlich des Hofes liegenden Nassauskiesungen. Die Hangkante ist im nördlichen Bereich nicht prägnant, aber wahrnehmbar ausgebildet und mit Gehölzen bewachsen. Auf Kölner Stadtgebiet ist die Hangkante, so weit sie noch vorhanden ist, durch die Ausweisung eines geschützten Landschaftsbestandteils Feldgehölz und Parkreste am Stöckheimer Hof (LB 6.25) geschützt. Weiter südlich wird das Bild der ebenen Niederterrasse durch Lärmschutzwälle insbesondere entlang der Bundesautobahnen A 1 und der A 4 in seiner Charakteristik unterbrochen. Das Gelände steigt insgesamt unmerklich an, in Widdersdorf erreicht es eine Höhe von ca. 55 m über NN, um dann wieder auf etwa 50 m über NN in Lövenich, Weiden und Marsdorf abzufallen. Eine ca. 10 m hohe Geländestufe trennt die Nieder- von der Mitteltrasse. Richtung Westen, zwischen Köln und Brauweiler ist hier die Terrassenkante durch den ca. 10 m hohen Geländesprung deutlich sichtbar. Hier beginnt optisch der Höhenzug, der im weiteren Verlauf nach Süden ansteigt und sich schließlich als Villerücken darstellt. Anthropogene Reliefstrukturen wie Uferböschungen von Nassauskiesungen, Deichbauten und Lärmschutzwälle werden nicht als schutzwürdig bewertet und daher auch nicht weiter untersucht.  Beschreibung / Tabubereiche Neben dem Rheinufer und der kleinteiligen Strukturierung der Landschaft im Norden der Stadt Köln prägen im Westen große, flache Felder mit eingebetteten Dörfern als landschaftstypisches Element das Landschaftsbild des Stadtrands. Nur durch den Erhalt dieser Weitläufigkeit kann das typische des Landschaftsbilds bewahrt werden. Bei Veränderungen innerhalb der Sichtfelder ist zu prüfen, ob die Wahrnehmbarkeit dieser Landschaft noch erhalten bleibt oder deutlich eingeschränkt wird. Eingriffe in die Sichtfelder, die den offenen und ebenen Charakter deutlich beeinträchtigen wie beispielsweise größere Siedlungsflächen, die die Äcker klein werden lassen oder Lärmschutzwälle, sollen unterbleiben. Typische Ortsansichten, zumeist mit der Kirchturmspitze als Mittelpunkt und dem Ort vorgelagerte Höfe sollen erhalten bleiben. Dies gilt insbesondere für überwiegend homogen gestaltete und unversehrte Ortsränder. Schutzwürdige Reliefelemente liegen im Fortschreibungsgebiet vor in Form der Terrassenkante zwischen Nieder- und Mittelterrasse im Bereich Stöckheimer Hof sowie im Bereich des Worringer Bruchs. In beiden Fällen sind die Hangkanten durch Vegetation bestanden und daher nicht deutlich im Landschaftsbild erkennbar. Gleichzeitig sind beide Flächen durch Schutzausweisungen des Landschaftsplanes bzw. Ausweisung als Flora - Fauna - Habitat - Gebiet ausreichend unter Schutz gestellt. Der Chorbusch, der Worringer Bruch, der Königsdorfer Forst und die angrenzenden Freiräume stellen aufgrund ihres harmonischen Landschaftsbilds ebenso Tabubereiche dar, 97 sind aber bereits durch die Ausweisung als Flora - Fauna - Habitat - und Naturschutzgebiet sowie als Landschaftsschutzgebiet ausreichend geschützt. Planungsempfehlungen Weiterhin sind die Bereiche wie folgt zu berücksichtigen: ○ Erhaltenswerte Aussichten: Vor einer größeren Bebauung od er größeren Aufforstung in einem solchen Bereich ist zu prüfen, wie die Aussicht im Wesentlichen erhalten werden kann. ○ Erhaltenswerte Ansichten: Eingriffe oder Störungen der Ansichten sollten, wenn überhaupt, nur in sehr geringfügigem Umfang vorgenommen we rden, da Ausgleich für eine beeinträchtige Ansicht nicht möglich ist. ○ Verbesserungswürdige Ansichten: Zu prüfen ist, ob durch Pflanzmaßnahmen z. B. aus Ausgleichsverpflichtungen oder eine maßvolle abgestufte Randbebauung verbesserungswürdige Ansichten tats ächlich wirkungsvoll kaschiert oder abgemildert werden können. Umsetzung: Die Vorbereitung zur Umsetzung bzw. Berücksichtigung ist durch die Flächendarstellung für Freiflächen und die neuen Wohnbauflächen gegeben. Die weitere Konkretisierung erfolgt im Zuge von verbindlichen Bauleitplan -Verfahren oder Planfeststellungs-Verfahren einschließlich Ausgleichsmaßnahmen sowie bei der Umsetzung des Landschaftsplanes. 98 7.4 Kulturelles Erbe  Einleitung Die folgenden Aussagen beziehen sich auf das Gebiet des Stadtbezirkes Köln-Chorweiler (6) im nordöstlichen Teil des Fortschreibungsraumes. Für das übrige Fortschreibungsgebiet wurden Daten im Rahmen des Projektes „Landschaft entdecken – Kultur erleben – Zukunft planen“ erhoben. Die ersten Spuren menschlichen Lebens datieren vermutlichen aus der Altsteinzeit. Der Fortschreibungsraum ist seit ca. 600.000 Jahren durchgehend besiedelt. Aus fast allen Epochen liegen Funde und Zeugnisse vor. Vorherrschende Landnutzungsform war seit der römischen Zeit der Ackerbau. Bis zur Mitte des 20.Jhts war die Siedlungsentwicklung nur schwach ausgeprägt, vorherrschend waren verschiedene Dorfformen und Einzelhöfe. Erst in der 2. Hälfte des 20.Jhts schlagen sich Industrialisierung, steigender Wohlstand und Bevölkerungszuwächse in zunehmender Ausdehnung und Verdichtung der vorhandenen Siedlungen und im Bau neuer Ortsteile nieder.  Datengrundlage ○ Das Denkmalbüro Dr. D. Boesler: Kulturhistorischer Fachbeitrag zur Integrierten Raumanalyse Köln-Chorweiler, Köln, April 2003 ○ Ortbesichtigungen  Methodik Im ersten Schritt Erfassung der kulturhistorisch wertvollen Elemente: ○ Traditionelle historische Kulturlandschaft ○ Archäologische Erwartungszonen und Bodendenkmäler ○ Einzelbauwerke ○ Besonders gestaltete Freiflächen / Einzelbauwerke ○ Hofanlagen ○ Historische Siedlungskerne ○ Ortsränder ○ Kleindenkmäler Durch Auswertung der Denkmälerverzeichnisse und Angaben über Bodendenkmäler und Einzelfunde, Vergleich historischer Karten, Luftbildauswertung sowie Auswertung des Landschaftsplanes. Im zweiten Schritt erfolgten ei ne Bewertung der Elemente hinsichtlich ihrer Empfindlichkeit und Angabe ihres Schutzzieles sowie die Darstellung von Schutzabständen und sonstigen Schutzmöglichkeiten.  Beschreibung / Bestandsanalyse / Bewertung Die historisch wertvollen Elemente wurden wie folgt im Fortschreibungsgebiet kartiert: 99 7.4.1 Traditionelle historische Kulturlandschaft So bewertet werden der Chorbusch sowie überwiegend landwirtschaftlich genutzte Freiflächen westlich der BAB A57 und der Stadtgrenze (eine Fortsetzung auf Pulheimer Stadtgebiet ist zu unterstellen). Weiterhin sind zwei Bereiche der Rheinaue im Bereich von Worringen und zwischen Langel und Rheinkassel entsprechend charakterisiert. 7.4.2 Archäologische Erwartungszonen und Bodendenkmäler Neben zahlreichen Fundstellen und kleineren Flächen fallen hierunter der Bereich der Volksgolfanlage Roggendorf, das Worringer Bruch, Flächen nördlich und südlich des Blumbergsweges, Flächen nördlich von Esch, nördlich und westlich von Esch und südlich von Fühlingen. 7.4.3 Gestaltete Freiflächen / Einzelbauwerke Hierunter fallen u. a. neben dem Fühlinger See mit Regattabahn und Grünflächen Haus Fühlingen mit umgebendem Park, Haus Arff, ein Teil des Worringer Friedhofs sowie das Wasserwerk Weiler mit Zufahrt und Freiflächen. 7.4.4 Hofanlagen Soweit diese nicht im Bereich historischer Siedlungskerne liegen bzw. als Bodendenkmäler kartiert sind, fallen hierunter drei Hofanlagen in Pesch (Kriegshof, Paulshof, Heribertshof), in Lindweiler der Lindweiler Hof, der Hirschhof in Volkhoven/Weiler, in Worringen der Krebelshof und der Bergerhof, im westlichen Fortschreibungsgebiet der Stöckheimer Hof und die Sinnersdorfer Mühle sowie Haus Furth und Haus Brüngesrath südlich Hackhausen. 7.4.5 Siedlungskerne Kartiert sind hierzu der westlich Teil von Worringen, in Roggendorf/Thenhoven Bereiche entlang der Sinnersdorfer Straße und der Berrischstraße, die Ortskerne von Langel, Rheinkassel und Kasselberg, der Bereich der Merkenicher Hauptstraße. In Auweiler fällt hierunter der zentrale Ortsbereich, in Esch der Bereich nördlich der Chorbuschstraße sowie die alten Ortskerne von Volkhoven und Weiler. In Heimersdorf und Seeberg wurde der erste Bauabschnitt der Siedlung zur „Neuen Stadt Chorweiler“ als erhaltenswert eingestuft. 7.4.6 Ortsränder Als erhalte nswert bewertet werden der westliche und südöstliche Ortsrand von Roggendorf/Thenhoven, der östliche Ortsrand von Fühlingen, Teilbereiche des östlichen Ortsrandes von Merkenich sowie Teile des Ortsrandes von Weiler. 7.4.7 Kleindenkmale Hierunter fallen We gekreuze und Bildstöcke, die u. a. in Auweiler, Pesch, Merkenich und Worringen zu finden sind. 7.4.8 Traditionelle Wegeverbindung Hierunter fallen u. a. die Alte Römerstraße, die Neusser Landstraße, der Dresenhofweg / Bruchweg und die Thenhover Straße sowie weitere Straßen - und Wegeverbindungen in Esch, Pesch und Auweiler. 100  Schutzziele Abgeleitet von der Empfindlichkeit des Kulturgutes und möglicher Beeinträchtigungen / Eingriffe wurden vier objektbezogene Schutzziele definiert und den Elementen zugeordnet. Flächentyp A - Substanzschutz: Punkt-, linien- und einige flächenhaft ausgeprägte Elemente sind mit allen kartierten Objekten in ihrem jetzigen Zustand zu erhalten. Belegt mit diesem Schutzziel sind zahlreiche Hofanlagen und andere historische Gebäude mit den unmittelbar angrenzenden Freiflächen, der Rheindeich bei Worringen, das Wasserwerk Weiler mit Zufahrt aber auch die ersten Bauabschnitte der „Neuen Stadt“ und der Fühlinger See mit Grünflächen. Flächentyp B - Charakterschutz: der städtebauliche oder kulturlandschaftliche Charakter der Elemente / Flächen ist zu erhalten. Neubauten oder Flächenumwidmungen sind nur zulässig, wenn sie das Gesamterscheinungsbild nicht verändern oder zusätzlich belasten. Belegt sind damit die traditionell historische Kulturlandschaft sowie die zu erhaltenden Ortskerne. Die Schutzausweisung deckt sich mit der Ausdehnung der Elemente. Flächentyp C - starker Wirkungsschutz / archäologische Erwartungszonen: Um die prägende Wirkung der historischen Hofanlagen und der von Kulturgütern geprägten Ortsränder zu erhalten, ist in dieser Schutzzone jegliche Bebauung oder Anlage von neuen Straßen zu vermeiden. Weiterhin werden die archäologischen Erwartungszonen zum Schutz vor baulichen Eingriffen belegt. Die Größe der Schutzzonen beträgt in der Regel 200 m, in Ausnahmefällen 400 m um die Schutzobjekte bzw. entspricht den archäologischen Erwartungszonen. Flächentyp D - schwacher Wirkungsschutz: für die historischen Ortskerne werden zusätzlich zu den vorgenannten Schutzzonen in einem Umkreis von 200 m, für historische Hofanlagen in einem Umkreis von 400 m Bebauungsbeschränkungen vorgeschlagen. Die Bauhöhe wird dabei für jede Schutzzone individuell genannt, eine gewerbliche oder industrielle Nutzung soll in der Schutzzone ausgeschlossen werden. Allgemeine Planungsempfehlungen ○ Beachtung aller definierten Schutzziele und Schutzzonen. ○ Reduzierung der Inanspruchnahme von Freiflächen für nicht-landwirtschaftliche Nutzungen. ○ Verminderung der Lärm -, Erschütterungs - und Luftschadstoffbelastung insbesondere durch Verkehrsvermeidung und -bündelung. ○ Angemessene Pflege und Schutz der Denkmäler und des Kulturgüterbestandes, u. a. durch ausreichende Berücksichtigung in der Umweltprüfung in Planungsverfahren. Umsetzung: Die Vorbereitung zur Umsetzung bzw. Berücksichtigung ist durch die Flächendarstellung für Freiflächen und die neuen Wohnbauflächen gegeben. Die weitere Konkretisierung erfolgt im Zuge von verbindlichen Bauleitplan -Verfahren oder Planfeststellungs-Verfahren einschließlich Ausgleichsmaßnahmen sowie bei der Umsetzung des Landschaftsplanes. 101 7.5 Boden  Einleitung Unversiegelte Böden haben einen großen Wert für den Naturhaushalt, als landwirtschaftliche Produktionsstätte sowie als Lebensraum für Pflanzen und Tiere und Kleinstlebewesen. Schutz und Erhalt des Bodens ist ein wichtiges Ziel des Naturschutzes.  Datengrundlage ○ Geologischer Dienst Nordrhein - Westfalen Digitale Bodenkarte (November 2002) und Digitale Karte der schutzwürdigen Böden in NRW (November 2004) 1:50.000 ○ Geologischer Dienst Nordrhein - Westfalen: Digitale Geologische Karte NRW 1:100.000 ○ Stadt Köln, Stadt Hürth, Stadt Frechen, Stadt Pulheim: Kartierung der Biotoptypen (Biotopkarte)  Methodik Unter Verwendung eines Geografischen Informationssystems (GIS) wurden diejenigen Bereiche, die in der Biotopkarte als Siedlungs-, Verkehrs-, Abgrabungs- und Gewässerflächen erfasst sind und / oder in der Geologischen Karte als künstliche Auffüllungen ausgewiesen sind, aus der Bodenkarte herausgeschnitten und nicht weiter betrachtet. Für die verbliebenen Bodenbereiche wurde die vom Geologischen Dienst Nordrhein - Westfalen zur Bodenkarte vorgenommene Bewertung der Schutzwürdigkeit von Böden entsprechend angewendet, die in aufsteigender Reihenfolge zwischen weniger schutzwürdigen, schutzwürdigen, sehr schutzwürdigen und besonders schutzwürdigen Böden unterscheidet.  Beschreibung / Bestandsanalyse Das Fortschreibungsgebiet ist im Wesentlichen durch Braunerden und Parabraunerden geprägt. Im Bereich der Niederterrasse, die einen großen Teil des Fortschreibungsgebietes ausmacht, überwiegen Braunerden und Parabraunerden aus Hochflutsanden und -lehmen. Diese Böden sind teilweise von Gleyböden und vereinzelt Moorböden durchzogen, die sich im Bereich von Bachläufen und Rinnen ausgebildet haben. Im Gebiet des Altwasserarmes des Rheines Worringer Bruch sowie im Bereich des Stommelerbusches sind außerdem großflächig Gleyböden und in kleineren Bereichen Moorböden vorhanden. Auf Ablagerungen aus Flugsanden haben sich darüber hinaus stellenweise vergleyte trockene Braunerden ausgebildet. In Rheinnähe sowie zwischen Rhein und Worringer Bruch finden sich darüber hinaus Auenböden. Ein Teil des Fortschreibungsgebietes wird durch die Mittelterrasse geprägt. Ausgangssubstrat für die Bodenbildungen bilden hier im Wesentlichen die äolischen Lössablagerungen der letzten Kaltzeiten. Dominierende Bodentypen im Bereich dieser Mittelterrasse sind die Parabraunerden. Diese Böden sind des Öfteren durch Kolluvien (Erosionsböden in Trockenrinnen oder Unterhängen) durchzogen. Relativ selten sind innerhalb der Mittelterrasse Rendzinen und stark erodierte Parabraunerden anzutreffen, die dadurch gekennzeichnet sind, dass der humose Oberboden ohne Verwitterungshorizont bzw. nahezu ohne Verwitterungshorizont auf dem Ausgangsgestein (hier Löss) liegt. Die Parabraunerden, Kolluvien und auch die Rendzinen im Bereich Mittelterrasse sind zumeist durch sehr hohe Ertragsfähigkeiten gekennzeichnet. 102 Vereinzelt im Übergangsbereich zwischen Mittelterrasse und Niederterrasse liegen auch z. T. pseudovergleyte Braunerden aus Sand und Kies der Mittelterrasse vor, die durch geringere Ertragsfähigkeiten und Dürreempfindlichkeit gekennzeichnet sind. Der Geologische Dienst Nordrhein-Westfalen (GD NRW) hat auf der Grundlage der digitalen Bodenkarte 1:50.000 eine Karte schutzwürdiger Böden erarbeitet. In ihr werden Böden dargestellt, die durch eine besonders hohe Erfüllung der nachfolgend genannten Boden(teil- )funktionen nach Bundesbodenschutzgesetz (BBodSchG) gekennzeichnet sind: ○ Archiv der Natur- und Kulturgeschichte ○ Lebensraumfunktion: Teilfunktion: hohes Biotopentwicklungspotenzial (Extrem- standorte) ○ Lebensraumfunktion: Teilfunktion: hohe natürliche Bodenfruchtbarkeit / Regelungs- und Pufferfunktion Neben der Einstufung der Böden im Hinblick auf die oben genannten Bodenfunktionen wird zusätzlich der Grad der Schutzwürdigkeit zugeordnet. Hier wird unterschieden zwischen schutzwürdigen, sehr schutzwürdigen und besonders schutzwürdigen Böden. Darüber hinaus wird dargestellt, ob ein Boden im Sinne aller betrachteten Bodenfunktionen / Kriterien weniger schutzwürdig ist. Innerhalb des Fortschreibungsgebietes können folgende Formen schutzwürdiger Böden unterscheiden werden: 1.) Böden mit hoher bis sehr hoher natürlicher Bodenfruchtbarkeit 2.) Böden mit hohem Biotopentwicklungspotential (Extremstandorte)  1.) Böden mit hoher bis sehr hoher natürlicher Bodenfruchtbarkeit Im Bereich der Niederterrasse zählen zu dieser Kategorie die Parabraunerden L 2 (sehr schutzwürdig) und L 4 (schutzwürdig) sowie der Auenboden A 3 (besonders schutzwürdig) und an einigen wenigen Stellen die Braunerden B 51 und B 3 sowie der Kolluviumboden K 4 (alle schutzwürdig). In den Teilbereichen des Fortschreibungsgebietes, die zur Mittelterrasse zählen, ist Löss das wesentliche Ausgangssubstrat für die Bodenentwicklung. Die hier vorwiegend anzutreffenden Parabraunerden (L 31, L 32 und L 34) sind aufgrund dieses Ausgangssubstrates als besonders ertragsfähige Standorte (Bodenwertzahlen von über 90) und somit als besonders schutzwürdig anzusprechen. Hiervon abweichend ist die Parabraunerde des Typs L 35, die sich nur in geringen Anteilen innerhalb des Fortschreibungsgebietes auf der Mittelterrasse entwickelt hat, „lediglich“ als schutzwürdiger Boden dargestellt. Als weitere Böden mit hoher natürlicher Bodenfruchtbarkeit im Bereich der Mittelterrasse sind die Rendzinen (R 3) sowie die Kolluvien des Typs K 3 (beide Bodentypen sind besonders schutzwürdig) anzusprechen Grundsätzlich sind alle Hochertragsböden -unabhängig von ihrer Einstufung - als Tabuflächen für eine Siedlungsentwicklung anzusehen, da sie die Teilfunktion natürliche Bodenfruchtbarkeit in besonderem Maße erfüllen. Die Lössböden der Mittelterrasse sollten vor dem Hintergrund ihrer herausragenden Bedeutung für die Landwirtschaft und der beschriebenen großflächigen Verknappung dieser Flächen vorrangig mit dem Ziel des Erhaltes der landwirtschaftlichen Nutzung dargestellt werden. Da jedoch der weitaus größte Teil des Fortschreibungsgebietes durch Hochertragsböden gekennzeichnet ist, wäre bei einer vollständigen Berücksichtigung dieses Kriteriums eine Siedlungsentwicklung auf bisher unbebauten Flächen gar nicht möglich. Trotzdem muss bei Planungen im Bereich der Hochertragsböden das im Baugesetzbuch und im Landesbodenschutzgesetz verankerte 103 Prinzip des Nachweises der Notwendigkeit der vorgesehenen Nutzung an einem bestimmten Standort bzw. der Nichtrealisierbarkeit an anderen, bereits durch Siedlungsentwicklung gekennzeichneten Bereichen besonders beherzigt werden. In den Fällen, in denen die Beanspruchung von Hochertragsböden für Siedlungszwecke in geeigneter und nachvollziehbarer Form begründbar ist, muss darüber hinaus überprüft werden, ob diese Siedlungsnutzung nicht auf einen in der Nähe gelegenen Standtort, der durch Böden mit einer geringeren Schutzwürdigkeitsstufe gekennzeichnet ist, verlagert werden kann. So wäre z. B. im Falle eines besonders schützenswerten Bodens zu prüfen, ob nicht an seiner Stelle ein sehr schutzwürdiger oder schutzwürdiger bzw. im günstigsten Fall sogar ein weniger schutzwürdiger Boden in Frage kommt. Im Falle von Alternativen sollte immer auf den Boden mit der geringsten Schutzwürdigkeitsstufe zurückgegriffen werden.  2.) Böden mit hohem Biotopentwicklungspotential (Extremstandorte)  Grundwasser- und Auenböden Innerhalb der Kategorie Grundwasserböden werden im Fortschreibungsgebiet nur die Gley- und Auengleyböden (Bodentyp G 31) im Worringer Bruch als sehr schutzwürdige Böden angesprochen. Aufgrund der Tatsache, dass innerhalb des hier vorliegenden Altarmes des Rheines das Grundwasser zeitweise bis an die Oberfläche heranreicht, sind diese Böden als Extremstandort anzusehen. Insofern sind diese Böden als Tabuzonen für eine Siedlungsentwicklung einzustufen. Die sonstigen im Fortschreibungsgebiet aufgezeigten Gleyböden haben in dieser Maßstabsebene keine Zuweisung als schützwürdige Böden erhalten. Auenböden mit rezenter Überflutung können gemäß GD NRW regional auch den schutzwürdigen Grundwasserböden zugeordnet werden. Die im Fortschreibungsgebiet vorhandenen Auenböden entlang des Rheines sowie zwischen Rhein und Worringer Bruch (A 3, A 7 und A 8) werden jedoch vom GD NRW vermutlich aufgrund der starken Überprägung und teilweisen Ausdeichung in dieser Maßstabsebene als nicht schutzwürdig im Sinne des Biotopentwicklungspotentiales eingestuft.  Moorböden Vom GD NRW in der Karte der schutzwürdigen Böden als Moorböden dargestellte Bereiche sind innerhalb des Fortschreibungsgebietes im Worringer Bruch und kleinflächig am Ostrand des Chorbusches vorhanden. Hierbei handelt es sich um Niedermoorböden aus Niedermoortorf (Bodentyp Hn 1). Entstanden sind diese Böden im Bereich von Altwasserarmen des Rheines sowie in Bachläufen und Rinnen. Als Extremstandorte (Biotopentwicklungspotential), die als sehr schutzwürdig angesprochen werden und gleichzeitig auch sehr selten sind, sind diese Böden als Tabuzonen für eine Siedlungsentwicklung einzustufen.  Staunässeböden Innerhalb des Fortschreibungsgebietes treten Staunässeböden lediglich im Stadtgebiet von Frechen auf der Ville westlich der Ortsteile Königsdorf bis Buschbell auf. In diesem Bereich sind sie allerdings großflächig anzutreffen. Der GD NRW weist diese Staunässeböden nicht vollständig als schutzwürdig aus. Allerdings wurde der größte Teil des als S 32 kartierten Bodentyps seitens des GD NRW als sehr schutzwürdig klassifiziert. Aufgrund Ihrer Ausprägung als Extremstandort (Biotopentwicklungspotential) sind diese Böden als Tabuzonen für eine Siedlungsentwicklung einzustufen. 104  Trockene Sand- und Schuttböden Als Trockenstandorte können die B 8 - Böden eingestuft werden, die innerhalb des Fortschreibungsgebietes als stellenweise vergleyte Braunerden auf Flugsandablagerungen der Niederterrasse entstanden sind. Aufgrund ihres sandigen Ausgangssubstrates und der damit einhergehenden Trockenheit und Nährstoffarmut besitzen sie ein hohes Biotopentwicklungspotential und werden als schutzwürdig klassifiziert. Da sie im Fortschreibungsgebiet einen gewissen Seltenheitswert aufweisen, werden diese Böden als Tabubereich für eine Siedlungsentwicklung eingestuft. Der zweite im Fortschreibungsgebiet als nährstoffarmer Trockenstandort anzusprechende Bodentyp ist der B 71 - Boden. Hierbei handelt es sich um zum Teil schwach pseudovergleyte, stellenweise podsolige Braunerden, die auf Terrassensand und -kies entstanden sind. Aufgrund ihres Ausgangsmaterials als trockene und prinzipiell nährstoffarme Standorte besitzen sie ein hohes Biotopentwicklungspotential und wurden als schutzwürdig eingestuft. Da diese Böden außerdem im Fortschreibungsgebiet sehr selten sind, sind sie als Tabuflächen für eine Siedlungsentwicklung eingestuft worden. Wie bereits oben dargestellt, haben diverse Böden, die zu den Kategorien Grundwasser- und Auenböden, Staunässeböden sowie Moorböden zählen, auf der Maßstabsebene der vorliegenden Analyse keine Schutzwürdigkeitszuweisung erhalten. Das schließt aber nicht aus, dass im konkreten Planungsfall auf der Grundlage von genaueren großmaßstäblichen Daten auch hier schutzwürdige Böden festgestellt werden.  Bewertung Während die Böden mit einem hohem Biotopentwicklungspotential (Grundwasserböden, Moorböden, Staunässeböden, Trockene Sand- oder Schuttböden) als Tabuzonen zu verstehen sind, sind die aufgeführten Hochertragsböden nicht als absolute Tabuzonen aufzufassen, jedoch als Restriktionsflächen anzusehen, die nur unter bestimmten Voraussetzungen und bei Einhaltung verschiedener bodenschutzrechtlicher Auflagen für eine Siedlungsentwicklung verwendet werden können. Planungsempfehlungen und -anforderungen Nachfolgend sind die Planungsempfehlungen und -anforderungen für die oben beschriebenen Bodenbereiche dargestellt. Generell gilt in diesen Bereichen, dass bei einer Bepflanzung im Rahmen von Kompensationsmaßnahmen unbedingt die entsprechenden bodenkundlichen Standortvoraussetzungen zu berücksichtigen sind. ○ Grundwasserböden / Gleyböden im Worringer Bruch Hier darf keine weitere Versiegelung oder sonstige Überprägung erfolgen. ○ Moorböden Hier darf keine weitere Versiegelung oder sonstige Überprägung erfolgen. So weit sie nicht bereits jetzt durch standortgerechte ökologisch hochwertige Vegetation gekennzeichnet sind, sollten diese Flächen für Ausgleichsmaßnahmen herangezogen werden. ○ Staunässeböden Hier darf keine weitere Versiegelung oder sonstige Überprägung erfolgen. So weit sie nicht bereits jetzt durch standortgerechte ökologisch hochwertige Vegetation gekennzeichnet sind, sollten diese Flächen für Ausgleichsmaßnahmen herangezogen werden. ○ Trockene Böden / Braunerden B 71 und B 8 Hier darf keine weitere Versiegelung oder sonstige Überprägung erfolgen. Nach Möglichkeit sollten diese Flächen schwerpunktmäßig für Ausgleichsmaßnahmen herangezogen werden. ○ Hochertragsböden Diese Flächen sollten nur unter bestimmten Voraussetzungen und bei Einhaltung verschiedener bodenschutzrechtlicher Auflagen für eine Siedlungsentwicklung verwendet werden. 105 Dazu zählen: - Besonders schutzwürdige Hochertragsböden / Parabraunerden und Kolluvien der Mittelterrasse und teilweise der Ville sowie Auenboden A 3 im Bereich der Niederterrasse. Hier sollte von weiteren Versiegelungen oder sonstigen Überprägungen abgesehen werden. Die Flächen sollten weiterhin vorrangig als landwirtschaftliche Flächen genutzt werden. Siedlungsnutzungen sind nach Möglichkeit zu vermeiden. Ggf. geplante Ausgleichsmaßnahmen auf diesen Böden sind vorrangig als strukturergänzende ökologische Aufwertungselemente in die landwirtschaftlich genutzten Bereiche einzubinden. Großflächige Ausgleichmaßnahmen sollten vermieden werden. - Schutzwürdige und sehr schutzwürdige Hochertragsböden Hochertragsböden / Parabraunerden und vereinzelt Braunerden der Niederterrasse und teilweise der Ville. Diese Flächen sollten nur in einem geringen Umfang für eine Siedlungsentwicklung verwendet werden. Vorrangig sollten diese Böden zur Schaffung von Vernetzungskorridoren freigehalten werden. Sofern hierauf Ausgleichsmaßnahmen umgesetzt werden sollen, sind diese so auszugestalten, dass eine landwirtschaftliche Nutzung weiterhin existieren kann. Unabhängig davon, ob es sich um schutzwürdige, sehr schutzwürdige oder besonderes schutzwürdige Hochertragsböden handelt, bedürfen in diesen Bereichen alle Umnutzungen zu Siedlungszwecken, eines plausiblen Nac hweises im Sinne des Bau - und Bodenschutzrechtes, dass der Bedarf für die beabsichtige Nutzung besteht und nicht an anderer Stelle auf „Recyclingflächen“ bewerkstelligt werden kann. Des Weiteren ist im Falle eines nachgewiesenen Siedlungsbedarfes zu prüfen , ob nicht im Umfeld weniger schutzwürdige Böden vorkommen, die aufgrund Ihrer räumlichen Lage eine ähnlich gute Eignung für die geplante Nutzung haben. Umsetzung: erfolgt durch die Berücksichtigung bei den Darstellungen für die Freiflächen. 106 7.6 Klima  Einleitung Die Kölner Bucht liegt im Südwesten Nordrhein - Westfalens und bildet den natürlichen südlichen Abschluss des Niederrheinischen Tieflands und den Übergang in das rheinische Schiefergebirge. Umgeben wird die Kölner Bucht auf der linken Rheinseite vom Hohen Venn und der Eifel sowie rechtsrheinisch vom Bergischen Land. Das Witterungsgeschehen wird im Wesentlichen durch atlantische Luftmassen bestimmt. Großklimatisch betrachtet handelt es sich um ein leicht kontinental beeinflusstes, ozeanisches Klima mit geringen Jahrestemperaturschwankungen zwischen milden Wintern und gemäßigten Sommern. Die Kölner Bucht zählt zu den wärmsten Regionen Deutschlands. Während die Sommer am Oberrhein noch etwas wärmer sind, sind die Winter so mild, dass Schneefälle, die über mehrere Tage liegen bleiben, als Ausnahme gelten können. Durch Steigungsregen der umgebenden Höhenzüge ist das Klima außerdem relativ feucht. In Kombination mit den wertvollen Lößböden machen diese Faktoren die Kölner Bucht zu einer der fruchtbarsten Regionen Deutschlands1.  Datengrundlage ○ Thermalscanneraufnahmen vom 30.06.93 und 01.07.93 ○ Klimatologische Untersuchungen, GH Universität Essen, Prof. Dr. Kuttler, Februar 1997 ○ Klimaanalyse Köln, Büro für Umweltmeteorologie, Mai 1995 ○ Klimafunktionskarte, Umwelt- und Verbraucherschutzamt der Stadt Köln, 1997 ○ Kaltluftabflussmodell KALM, Ingenieurbüro Lohmeyer, Juli 1998 ○ Umweltleitplan Hürth, 1999  Methodik Anhand der für Köln vorhandenen Klimafunktionskarten bzw. anhand von Ortskenntnissen bezüglich der Flächennutzung wurden Klimafunktionen für den Fortschreibungsraumdefiniert. Diese Grundlagen wurden mit Erkenntnissen aus diversen Klimauntersuchungen für die Kölner Bucht ergänzt.  Bestandsanalyse Das Fortschreibungsgebiet besteht aus klimatologischer Sicht einerseits aus großen Freiräumen mit relativ ungestörten Klimaelementen, aus zusammenhängenden Waldbeständen (Wasserwerkswäldchen, Worringer Bruch, Chorbusch und Orrer Wald), und andererseits aus besiedelten Bereichen mit wesentlichen Veränderungen der Klimaelemente und besiedelten Bereichen mit stark gestörten Veränderungen. Hierzu zählen die Kölner Stadtteile Chorweiler, Lindweiler, Lövenich, Junkersdorf / Weiden. Von den Industrie- und Gewerbegebieten sind Gebiete in Köln Langel, Worringen und Marsdorf zu nennen. Als Gewässerklimatope liegen im Fortschreibungsgebiet der Rhein, der Fühlinger See, die Baggerseen um Pulheim am Stöckheimer Hof (Pulheimer See), Esch und Auweiler. Das Fortschreibungsgebiet ist durch zahlreiche Verkehrswege (A 57, A 4, A 1, L 183, B 9, B 264, B 265, B 55 und die Bahnlinien Köln / Düsseldorf, Aachen / Köln, Köln / Bonn, die Nord - Süd - Kohlenbahn) zerschnitten.  Temperaturen 1 aus: Wikipedia, der freien Enzyklopädie 107 Kleinräumig schwanken die Temperaturen bei bestimmten Wetterlagen im Fortschreibungsgebiet aufgrund der unterschiedlichen standörtlichen Gegebenheiten und Oberflächenstrukturen. Im Siedlungsbereich ist die mittlere Jahrestemperatur höher als im ländlichen Umfeld, das Waldklima ist gleichmäßiger als das Klima der Grünlandflächen oder sonstige Offenlandbereiche. Der Jahresgang der Temperatur ist durch ein Maximum des Monatsmittels im Juli, ein Minimum im Januar gekennzeichnet. Gegenüber den beschriebenen, für das unbeeinflusste Freiland geltenden Klimaelementen ist in den Siedlungsbereichen mit dem Auftreten stadtklimatischer Besonderheiten zu rechnen (stärkere Erwärmung, geringere Luftfeuchtigkeit, reduzierte Windgeschwindigkeiten und eine erhöhte Luftverschmutzung).  Niederschlag Die Niederschlagsverteilung ist im langjährigen Mittel durch einen Jahresgang mit einem Maximum in den Sommermonaten gekennzeichnet, wenn durch stärkere Einstrahlung vermehrt Schauer und Gewitter auftreten.  Windrichtung Die Windrichtungsverteilung ist in den Naturräumen unterschiedlich. Während die Windrichtungen in der Kölner Bucht durch die Rheintalmorphologie in der Form modifiziert werden, dass hier südöstliche Winde und als sekundäres Maximum westliche bis nordwestliche Winde dominieren, herrschen auf dem Villerücken westliche, südwestliche und nordwestliche Winde vor. Die Windrichtungsverteilung entspricht damit auf dem Villerücken annähernd der für Nordwestdeutschland allgemein typischen. Ost- und Nordostwinde sind im Fortschreibungsgebiet relativ selten. Bei niedrigen Windgeschwindigkeiten sind die Einflüsse des Geländes und der Bebauung auf das bodennahe Windfeld besonders stark ausgeprägt. Da niedrige Windgeschwindigkeiten häufig mit Wetterlagen verbunden sind, die zu lufthygienischen Belastungen führen, ist die Kenntnis der Windrichtungsverteilung bei Schwachwind von erheblicher Bedeutung. Der Schwachwindanteil schwankt zwischen 15 % in Höhenlagen und 40 % in windgeschützten Lagen des Rheintals. Als typischer Mittelwert für die Rheinniederungen in bebauter Umgebung sind etwa 30 - 35 % anzunehmen. Betrachtet man die Windrichtungsverteilung bei Schwachwindwetterlagen (Geschwin¬dig¬keitsbereich 0 bis < 2 m/s), so sind im Einflussbereich des Rheintalwindes die südöstlichen Windrichtungen überdurchschnittlich häufig vertreten (MURL 1992).  Ventilationswirksame Flächen und Luftleitbahnen  Lokale Windsysteme Freiflächen, insbesondere Wiesen und Ackerflächen, produzieren nachts Kaltluft, die aufgrund der geringen Oberflächenrauhigkeit schon bei Flächengrößen von weniger als 50 ha bzw. ab Hangneigungen von ca. 3 % hangabwärts abfließen kann. Auch auf bewaldeten Hängen wurden Kaltluftabflüsse oberhalb des Kronenniveaus schon bei Hangneigungen von 5 - 10 % nachgewiesen (Bangert 1996). Generell können solche Kaltluftabflüsse bei austauscharmen, bioklimatisch belastenden Wetterlagen zu einer Belüftung von Siedlungsbereichen beitragen. Anhand eines Kaltluftabflussmodells lässt sich die Verlagerung des Kaltluftstromes bei autochtonen, nahezu windstillen, Wetterlagen simulieren. Diese Simulation kommt zu dem Ergebnis, dass der Einfluss der Ville in den Teilraum eine große Rolle spielt. Bedingt durch den Höhenunterschied fließt die Kaltluft von den Höhenlagen der Ville nordostwärts Richtung Rheintal. Auf den ausgedehnten Ackerflächen im Fortschreibungsgebiet findet bei Schwachwindwetterlagen der Kalt- und Frischlufttransport statt. Hier treten sehr geringe 108 Windströmungsveränderungen auf. Damit verbunden ist eine intensive nächtliche Kaltluftproduktion. Die Frischluftproduktion wird in unmittelbarer Nähe zur Autobahn oder stark befahrenen Straßen durch Kraftfahrzeuge bedingte Emissionen beeinflusst. Die Kaltluftbildung auf der Ville bei Strahlungswetterlagen und ihr Abfließen über die siedlungsfreien Hänge ist ein wichtiger Einflussfaktor. Infolge einer dichten Hangbebauung werden diese geländeklimatischen Erscheinungen immer weniger wirksam. Der Kaltluftabfluss vom Villehang sorgt für einen Zufluss sauberer und sauerstoffreicher Luft, er führt jedoch auch zu einem ins Rheintal gerichteten Transport der industriellen Emissionen. Aus diesem Grund, und wegen der auf der Ville häufig vorherrschenden Westwindwetterlagen, sind der Villeosthang und die Villehochfläche grundsätzlich als Standort emittierender Industrie wenig geeignet. Die abfließende Kaltluft kann sich in Tal- oder Muldenlagen sammeln oder an Hindernissen stauen. Hier bilden sich dann nachts deutlich kühlere Bereiche (Kaltluftseen) mit gleichzeitig vermehrter Nebel-, Tau- und Reifbildung. Auch die Anzahl der Frost- und Eistage kann dadurch erhöht sein. Bioklimatisch sind solche Gebiete daher als Wohnsiedlungsbereiche ungünstig zu beurteilen. Weitere Probleme können entstehen, wenn in solche Kaltluftsammelgebiete zusätzlich Emissionen, beispielsweise durch Straßenverkehr eingeleitet werden. Durch die schlechten Austauscheigenschaften werden die Schadstoffkonzentrationen hier kaum verdünnt. Daher sind solche Bereiche so weit wie möglich von Emittenten freizuhalten. Die auf den Hochflächen gebildete und bevorzugt in den Tälern in Richtung Rheinebene abfließende Kaltluft lässt die Hochfläche selber und den Villehang relativ häufig nebelfrei, führt in der Ebene jedoch zu verstärkter Nebelbildung.  Regionaler Bergwind In der zweiten Nachthälfte stellt sich bei austauscharmen Inversionswetterlagen regional eine wesentlich kräftiger ausgeprägte rheinparallele Kaltluftströmung aus dem Siebengebirge ein, die im weiteren Verlauf des Rheintals in Richtung Nordnordwest verfrachtet wird. Dieser so genannte „Rheintalwind“ hat eine Mächtigkeit von bis zu 100 Metern und überlagert die lokalen Windsysteme. Im Fortschreibungsgebiet wirkt sich dieses regionale Windsystem dahin gehend aus, dass sich in der fortgeschrittenen Nacht die Windrichtung von Südwest auf Südsüdwest bis Süd dreht. Der mehrere Dekameter mächtige Kaltluftstrom durchströmt bodennah die Siedlungsbereiche und stellt ein effizientes Belüftungssystem dar. Das Vertikalprofil des „Rheintalwindes“ zeigt eine deutlich ausgeprägte, 100 m mächtige Bodeninversion mit einem vertikalen Temperaturgradienten von über 4 K / 100 m. Das bedeutet, dass an klaren windstillen Nächten sich die bodennahe Luftschicht von dem durch Ausstrahlung abgekühlten Untergrund aus abkühlt. Durch die große vertikale Stabilität der Temperaturschichtung wird eine Sperrschicht gebildet, die für sämtliche Austausch- und Durchmischungsvorgänge eine nahezu undurchdringliche Grenzfläche bildet. Dadurch wird das bodennahe Windfeld von der übergeordneten Strömung abgekoppelt. Innerhalb dieser Schicht herrschen gegenüber der freien Atmosphäre Windgeschwindigkeiten von weniger als 5 m / s vor, die zum Boden hin fast bis zur Windstille abnehmen. In austauscharmen Winternächten tritt der Rheintalwind ebenfalls auf, ist allerdings weniger deutlich ausgeprägt.  Luftaustausch - Potentielle Luftleitbahnen Um in thermisch und immissionsklimatisch überprägten Siedlungsbereichen eine möglichst optimale Frischluftzufuhr zum Siedlungskern zu gewährleisten, ist ein System untereinander vernetzter, vom Freiland radial auf das Stadtzentrum gerichteter Luftleitbahnen als optimal anzusehen. Stadtklimarelevante Luftleitbahnen werden als zum Stadtkern oder zu dicht bebauten 109 Stadtteilen ausgerichtete Schneisen bzw. Freiflächen definiert, die aufgrund von niedriger Oberflächenrauhigkeit einen geringen Strömungswiderstand aufweisen und deshalb bei entsprechender Anströmungsrichtung den Transport von unbelasteten Luftmassen aus dem Umland in die Siedlungsbereiche nicht beeinträchtigen. Sie tragen insofern durch Förderung des horizontalen Luftaustausches und zur Belüftung der Siedlungsbereiche bei. Luftleitbahnen sind auch dann von Bedeutung, wenn sie nicht in der Hauptwindrichtung sondern in solchen Anströmrichtungen liegen, die häufig mit austauschschwachen Wetterlagen verbunden sind, da dann eine Belüftung besonders notwendig ist. Weiterhin ist zu berücksichtigen, dass Luftleitbahnen im Einflussbereich stark befahrener Straßen mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als 5.000 Kfz / Tag als belastet eingestuft werden müssen. Luftverunreinigungen durch den Kraftfahrzeugverkehr sind auch deshalb besonders problematisch, weil sie im Gegensatz zu anderen Schadstoffquellen in niedriger Höhe, d. h. direkt im Atembereich des Menschen freigesetzt werden. Die herangeführte Luft wird dadurch bereits bodennah lufthygienisch vorbelastet. In Anlehnung an eine Methode zur Bestimmung stadtklimarelevanter Luftleitbahnen (vgl. Mayer, Beckröge, Matzarakis, 1994) können vereinfacht folgende Kriterien für die Funktionsfähigkeit von Luftleitbahnen formuliert werden: ○ Geringe Oberflächenrauhigkeit (d. h. Wiese, Acker, Gleisanlagen, nur niedrige Vegetation). ○ Länge in einer Richtung mindestens 1000 m. ○ Breite mindestens 50 m. ○ Möglichst glatte Ränder, das heißt keine großen Bebauungs - und / oder Bewuchsvorsprünge. ○ Breite eingelagerter Hindernisse nicht mehr als 10 % der Breite der Luftleitbahn. ○ Höhe eingelagerter Hindernisse unter 10 m. ○ Keine breiten Hindernisse quer zur Luftleitbahn. ○ Bei mehreren einzelnen Hindernissen sollte der Abstand zwischen zwei aufeinanderfolgenden Hindernissen für Gebäude mindestens das Zehnfache, für Bäume das Fünffache der Höhe betragen. Inwiefern die allein auf der Grundlage der Realnutzungsstruktur abgeleiteten potentiellen Luftleitbahnen auch tatsächlich klimatisch wirksam werden, sollte ggf. im Einzelfall im Rahmen der Bebauungsplanung durch ergänzende Untersuchungen und Messungen (wie bspw. Temperaturmessfahrten, Windmessungen oder Fesselballsondierungen) überprüft werden.  Bewertung Die Bereiche des Freilandklimatops haben aufgrund ihrer hohen Kaltluftproduktion einen besonderen lokalklimatischen Wert. Sie sind damit klimatische Vorranggebiete, durch die das Klima der Ortsteile im Zusammenhang mit lokalen Flurwindsystemen positiv beeinflusst wird (Ausgleich der bioklimatischen Belastungen). Sie sollten in ihrer Ausdehnung und mit ihrer Klimafunktion erhalten bleiben, da sie in direktem Kontakt zu klimatisch belasteten Siedlungsräumen liegen. Zuzulassen wäre lediglich eine maßvolle Nutzung, durch die keine gravierende Reduzierung der Kaltluftentstehung und keine Verschlechterung der Situation des Kleinklimas hervorgerufen würde (z. B. als Ausgleichsflächen mit offener Bepflanzung und bevorzugt Wiesenflächen). Es ist jedoch zu vermeiden, ein Städtebauprojekt in der Größenordnung von Chorweiler mit einem ausgeprägten Wärmeinseleffekt oder komplett neue Stadtgebiete (z. B. Kreuzfeld) in diesem Bereich zu realisieren. 110 Die Hanglagen der Ville sind von einer weiteren Bebauung frei zu halten, da dort ein intensiver Kalt- und Frischlufttransport stattfindet, der in der gesamten Region zu einer abkühlenden Wirkung beiträgt. Dieser Tabubereich ist in der Klimafunktionskarte als Tal- bzw. Hangabwindsystem gekennzeichnet. Um die Kaltluftzufuhr in die Ortsteile zu gewährleisten, werden die Ortsränder im Luv - Bereich der Hauptwindrichtung (Südwesten bis Südosten) als kleinklimatisch sensibel eingestuft. Diese Bereiche sind nicht als Tabuzonen zu verstehen. Eine Ortserweiterung sollte vielmehr besonders umsichtig und klimaverträglich geplant werden. Es ist maximal eine lockere Bebauung mit geringen Gebäudehöhen vorzusehen. Damit an den bisherigen Ortsrändern eine ausgleichende Belüftung aufrecht erhalten bleibt, ist ebenfalls eine Durchgrünung in Richtung des Kaltluftabflusses (Nordost) vorzusehen.  Planungsempfehlungen ○ Für wirkungsvolle Ventilationsbahnen sollte zwischen den Siedlungsbereichen eine Breite von mindestens 100 m als Freifläche vorgesehen werden. ○ Einschränkung der Bebauung des Villehangs, um den Kaltluftabfluss aufrecht zu erhalten. ○ Klimaverträgliche Bebauung in den mit einem Klimapuffer versehenen Siedlungsrändern (Gebäude mit geringer Höhe, gute Durchlüftung). ○ Siedlungsräume mit stark verdichteter Bebauung sind sanierungsbedürftig (durch eine Erhöhung des Vegetationsanteils, Verringerung des Versiegelungsgrades, Verringerung des Emissionsaufkommens). ○ Weitest gehender Erhalt der großräumigen Ackerflächen, für Ausgleichspflanzungen sollte eher ein lockerer Gehölzbestand vorgesehen werden. Umsetzung: erfolgt durch die Berücksichtigung bei den Darstellungen für die Freiflächen. 111 7.7 Gesundheitsbezogener Teil 7.7.1 Lärm  Einleitung Lärm wird von vielen Menschen als Umweltbelastung Nummer 1 bewertet. In zahlreichen Studien wird ein Zusammenhang zwischen anhaltenden Lärmimmissionen und Gesundheitsbeeinträchtigungen beim Menschen gesehen. Das Fortschreibungsgebiet hat sich über die letzten 200 Jahre von einem durch dörfliche Kerne geprägten landwirtschaftlich genutzten Raum in einen intensiv genutzten suburbanen Raum gewandelt. Mit der zunehmenden Verdichtung und Urbanisierung des Fortschreibungsraumes sind im Zuge der Verkehrsentwicklung, der Entwicklung von Gewerbe, Industrie und Bergbau sowie durch eine zunehmende aktive Freizeitgestaltung zahlreiche lineare, punktuelle bzw. flächige Schallquellen im Raum entstanden. Damit sind auch nach wie vor ländlich wirkende und als naturnah empfundene Teilbereiche des Fortschreibungsgebietes mit Schallimmissionen belegt. In neu zu bauenden Wohngebieten sind die Einwohner zwar dank entsprechender Gesetze und Vorschriften vor hohen Lärmimmissionen zu schützen, aber viele Wohngebiete in Bestandssituationen sind teilweise hohen Lärmimmissionen ausgesetzt. Auch in Bereichen, die für eine „stille“ Naherholung genutzt werden, ist ein permanentes Hintergrundrauschen vorhanden. Damit ist deutlich, dass dem Lärmschutz nach wie vor eine sehr große Bedeutung auf allen Planungsebenen zukommt.  Datengrundlage ○ Vorhandene schalltechnische Untersuchungen im Fortschreibungsgebiet. o Stadt Köln: Auszüge aus den Schallimmissionsplänen Verkehr Köln, 2008  Methodik Eine flächendeckende Ermittlung der Schallimmissionen im Fortschreibungsgebiet hätte einen sehr großen zeitlichen und finanziellen Aufwand bedeutet, der im Rahmen einer Flächennutzungsplanfortschreibung nicht leistbar ist. Für die Anteile des Kölner Stadtgebietes am Fortschreibungsgebiet wird zurzeit im Zuge der Schallminderungsplanung gemäß § 47 BImSchG (Bundesimmissionsschutzgesetz) eine flächendeckende Lärmkartierung erstellt. Im Zuge der Regionalplan-Änderung Köln–Esch/ Auweiler wurden die o. g. Schallimmissionspläne für die Bereich der Plangebiete W 607 a, b, e + f ausgewertet.  Beschreibung / Bestandsanalyse / Bewertung Lärmquellen, die in der Bauleitplanung von Relevanz sind. sind der Straßen-, Schienen- und Flugverkehr, Gewerbe- und Industrie sowie Sport- und Freizeiteinrichtungen. Bewertungsgrundlage für Bauleitplanungen sind bei neuen Gebietsdarstellungen die DIN 18005 und die TA - Lärm, beim Straßenneubau die 16. BImSchV, (Bundesimmissionsschutzverordnung), beim Sportlärm die 18. BImSchV sowie der Freizeitlärmerlass für Freizeitlärm. Für die neuen Wohnbauflächen in Esch/ Auweiler können hilfsweise die Orientierungswerte für ein Allgemeines Wohngebiet (WA) herangezogen werden von 55 dB(A) am Tag sowie 45 dB(A) in der Nacht.  Straßenverkehrslärm Hauptlärmemittenten des Fortschreibungsgebietes sind die Bundesautobahnen A 1, A 4 und A 57. Weitere erhebliche Verkehrslärmemittenten sind die Hauptverkehrsstraßen wie die Bundesstraße B 9, die Neusser Landstraße, die Industriestraße, die Mercatorstraße und die St. - Tönnis - Straße. In diesem Zusammenhang zu erwähnen sind auch die Bundesstrassen 112 B 9 und B 265 und die Landstraßen L 93n, L 183 und L 264. Bei der Planung von sensiblen Nutzungen wie z. B. Wohnen sollten entsprechende Abstände zu den vorgenannten Verkehrstrassen vorgesehen werden. Pauschal sind für die Autobahnen Abstände von mindestes 250 m, für Hauptverkehrsstraßen von mindestens 150 m einzuplanen. Die Notwendigkeit von aktiven und passiven Schallschutzmaßnahmen ist dann im Einzelfall zu prüfen. Aktivem Schallschutz wie Lärmschutzwällen und -wänden ist der Vorrang vor passivem (baulichem) Lärmschutz zu geben. Wichtig sind die Wohnruhe auch bei geöffnetem Fenster und ein Schutz der Freiflächen (Gärten, Naherholungsflächen, Kleingärten). Plangebiet W 607a in Köln-Esch-Nordwest ist am Tag flächendeckend mit Lärmpegeln von > 55 bis <= 60 dB(A) und in der Nacht mit Lärmpegeln von > 50 bis <= 55 dB(A) belastet. Nur in ganz kleinen Randbereichen liegen die Pegel um bis zu 5 dB höher. Damit sind hier die vorgenannten Orientierungswerte im überwiegenden Teil des Plangebietes Nr. 1 tags um bis zu 5 dB und nachts um bis zu 10 dB überschritten. In der Nacht macht sich der Einfluss der A 57 deutlicher bemerkbar als am Tag. Im Plangebiet W 607b in Köln-Auweiler-Nordwest liegen am Tag bis in einer Entfernung von ca. 75m beiderseits von Straßen Pegel von > 55 bis >= 60 dB(A), im restlichen Teil der geplanten Wohnbaufläche bei > 50 bis <= 55 dB(A). Im Nachtzeitraum liegen, von einem schmalen Streifen beiderseits der vorhandenen Straßen abgesehen, die Pegel > 45 bis < =50 dB(A). Damit sind, von den straßenparallelen Streifen abgesehen, im überwiegenden Teil des Plangebietes Nr. 2 die Orientierungswerte für ein WA tags und nachts um bis zu 5 dB überschritten. Im Plangebiet W 607e + f in Köln-Auweiler-Ost und -Süd liegen am Tag ähnliche Lärmpegel vor wie im Plangebiet Nr. 2. Im Nachtzeitrum weist der überwiegende Teil Pegel von > 40 bis <= 45 dB(A) auf, im südöstlichsten Teil liegen um bis zu 5 dB höhere Pegel vor. Entsprechend ist hier in der Nacht überwiegend der Orientierungswert für ein WA eingehalten.  Schienenverkehrslärm Neben den Straßen müssen hinsichtlich des Verkehrslärms auch die Bahnlinien berücksichtigt werden, z. B. die Bahnstrecke Köln – Mönchengladbach und die Bahnstrecke Köln - Neuss.  Fluglärm Der Flugverkehr vom und zum Flughafen Köln - Bonn findet über dem Fortschreibungsgebiet in ausreichender Höhe statt, so dass hier nicht von erheblichen schalltechnischen Beeinträchtigungen auszugehen ist.  Gewerbe- und Industrielärm Hierunter fallen neben Produktionsgeräuschen auch das Freiflächengeschehen (z. B. Be- und Entladevorgänge) sowie der Anlieferverkehr. Gebiete mit solchen Emissionen sind: ○ Betriebsgelände Ford in Köln - Merkenich ○ Gewerbegebiet Feldkassel ○ Gewerbegebiet Langel ○ Gewerbe- und Industriegebiet nördlich Worringen ○ Gewerbegebiet Pesch Bei der Neudarstellung von Gewerbegebieten oder dem Heranrücken von sensiblen 113 Nutzungen wie beispielsweise Wohnen an ein bestehendes Gewerbegebiet bietet sich der Abstandserlass als erstes Planungsinstrument an.  Sport- und Freizeitlärm Hierunter fallen im Fortschreibungsgebiet lokale Sporteinrichtungen wie Vereinsfußballplätze und Tennisplätze sowie kleine Anlagen (Bolzplätze, Streetballplätze) innerhalb von Ortsteilen. Die entsprechende Richtlinie differenziert das Schutzbedürfnis der Wohnbevölkerung nach Woche und Wochenende und berücksichtigt Ruhezeiten. Daher ist die Planung von Sporteinrichtungen in der Nähe von Wohngebieten durch einen geeigneten Gutachter zu untersuchen. Einrichtungen, die Freizeitlärm emittieren sind im Fortschreibungsgebiet die Badestrände am Fühlinger See und am Escher See (soll wieder eröffnet werden). Bei der Planung von Standorten für Anlagen mit freizeitorientiertem Geschehen sind ausreichende Abstände zur nächsten Wohnbebauung zu berücksichtigen. Allgemeine Planungsempfehlung ○ Keine Darstellung von sensiblen Nutzungen wie Wohngebiete in Bereichen mit Verkehrslärm über 60 dB(A) am Tag und über 50 dB(A) in der Nacht. ○ Aktive Schallschutzmaßnahmen vor passiven Schallschutzmaßnahmen. ○ Berücksichtigung der Abstände des Abstandserlasses als Mindestabstände zwischen Industrie-/ Gewerbegebieten und sensiblen Nutzungen wie Wohnen, Kitas, Kliniken, Schulen u. ä. ○ Einhaltung ausreichender Abstände zwischen Sport- / Freizeiteinrichtungen und sensiblen Nutzungen wie Wohnen, Kindertagesstätten, Kliniken, Schulen u. ä. Umsetzung: Berücksichtigung erfolgt bei der Darstellung von neuen Wohnbau- und Gewerbeflächen im FNP sowie in verbindlichen Planungsverfahren (Bebauungsplan, Planstellung). 7.7.2 Luftqualität  Einleitung Das Ziel der Luftreinhaltung wird mit den EU - Luftreinhalterichtlinien auf einen quellenunabhängigen gebietsbezogenen Ansatz gebracht. Das EU - Luftqualitätsrecht gibt bestimmte Grenzwerte verbindlich vor. Diese verschärften Grenzwerte wurden mit der Änderung des BImSchG und einer Novellierung der 22. BImSchV im Jahr 2002 in deutsches Recht umgesetzt. In vielen Städten werden seitdem an stark befahrenen Straßen Grenzwertüberschreitungen für die Luftschadstoffe Stickstoffdioxid (NO2) und Feinstäube (PM10) festgestellt. Das Landesamt für Natur und Verbraucherschutz (LANUV) betreibt das Luftqualitäts- Überwachungssystem LUQS. Hierbei ermittelt das LANUV mit kontinuierlichen und diskontinuierlichen Messungen den Schadgasgehalt der Luft an ausgewählten stationären und mobilen Standorten. Die Ergebnisse der Messungen werden u.a. im Internet veröffentlicht und können von jedermann eingesehen werden. In Form von Luftreinhalteplänen bzw. Aktionsplänen besitzt die Bezirksregierung ein Instrumentarium, welches durch z.B. verkehrslenkende Maßnahmen Abhilfe bei Grenzwertüberschreitungen schaffen muss. Von der Bezirksregierung Köln wurde ein Luftreinhalteplan (2006) für das Stadtgebiet Köln erstellt, der u.a. die Umweltzone mit dem bekannten Plakettensystem installiert hat und viele Einzelmaßnahmen an sogenannten „hot spots“ vorsieht. Die Wirkung der Maßnahmen werden mittels der Messungen überwacht und die Maßnahmen werden bei Bedarf fortgeschrieben. 114  Datengrundlage ○ Luftreinhalteplanung in Nordrhein -Westfalen (2006), Hrsg.: Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz NRW ○ Luftmessnetz Stadt Köln und Messnetz des Landes NRW (Luft -Qualitäts- Überwachungs-System, LUQS) ○ Emissionskataster Luft Nordrhein-Westfalen  Methodik Die Bewertung der Luftschadstoffbelastung beschränkt sich aufgrund der Größe des Fortschreibungsgebietes auf die Auswertung der vorliegenden Berichte des Landes NRW (Luftreinhalteplan, Emissionskataster, LUQS) und der in den einzelnen Gemeinden vorliegenden Daten zum Straßennetz. Hieraus leiten sich Schwerpunkte industrieller bzw. verkehrlicher Emissionen ab. Detaillierte Aussagen zur Luftschadstoffbelastung können auf Projektebene mittels rechnergestützter Simulation getroffen werden.  Beschreibung / Bestandsanalyse Im Fortschreibungsgebiet und seiner Umgebung befinden sich mehrere Messstationen des Landes Nordrhein –Westfalen. Kontinuierliche Messergebnisse liegen demnach für die Messstationen des Landes in Hürth und in Köln - Chorweiler, Rodenkirchen, am Clevischer Ring und an der Turiner Straße vor. Da sich die Konzentration von Stickstoffdioxid (NO2) landesweit als problematisch erwies, wurde das System der Meßstationen um sog. „Passivsammler“ ergänzt, die Informationen zur NO2-Konzentration liefern. Solche Stationen befinden sich in Hürth - Luxemburger Str. 344, Köln - Hohenstauffenring, Justinianstraße, Tunisstraße, Jungbluthbrücke (Junkersdorf), Statthalterhofweg 70 (Junkersdorf), Neumarkt und in Weiden am Einkaufzentrum. Hieraus lassen sich Informationen zur Hintergrundbelastung und zur Belastung an verkehrlich stark frequentierten Punkten ableiten. Viele der Stationen werden erst seit 2008 betrieben, so daß mittlerweile Werte für 2008 und 2009 vorliegen. Station Kürzel NO2 [µg/m³] Jahresmittelwert PM10 [µg/m³] Jahresmittelwert 2008 2009 2008 2009 Hürth Hintergrund HUE2 25 26 22 22 Hürth Luxemburger Str.344 VHUE2 53 52 31 - Clevischer Ring VKCL 66 69 - 31 Hohenstaufenring 57A KSUD 51 58 - - Justinianstr. KJUS 53 58 - - Tunisstr. KTUN 45 52 - - Turiner Straße VKTU 50 53 27 27 Altstadt-Nord KOAN 31 34 - 24 Chorw eiler Hintergrund CHOR 29 32 22 - Junkersdorf Jungbluthbrücke KJJB 40 44 - - Junkersdorf Statthalterhofw eg 70 KJSH 41 45 - - Neumarkt KNEU 54 60 - - Rodenkirchen Hintergrund KSUE 34 35 19 22 Weiden, Aachener Straße 1253 (EKZ) KWEI 56 61 - - Der Tabelle lässt sich entnehmen, dass an allen Messstationen, mit Ausnahme der Luxemburger Straße, die NO 2-Konzentrationen gestiegen sind. Dies deutet auf allgemeine meteorologische Phänomene als Ursache hin. Weiterhin lässt sich erkennen, dass die 115 beiden Messwerte in Junkersdorf auf einen deutlich vom Straßenverkehr beeinflussten Ort hinweisen, wenn auch mit einem mittleren Wert. Der Grenzwert von 40 [µg/m³] NO2 wird 2009 überschritten Die Messstation in Weiden, unmittelbar am Hauptverkehrsgeschehen des Einkaufszentrums platziert weißt eine deutliche Überschreitung des NO2 – Grenzwerts auf. Hier ist dringender Handlungsbedarf im Rahmen des Luftreinhalteaktionsplans gegeben. Vernünftige Lösungsstrategien sind z.Zt. in der Diskussion. Die Messstationen in Chorweiler und Rodenkirchen, die so angeordnet sind, dass sie die NO2 - Hintergrundkonzentration ohne auffällige Beaufschlagung durch eine stark frequentierte Verkehrsachse repräsentieren sollen, belegen ein Einhalten der Grenzwerte der 22. Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV) in der Fläche. Der Grenzwert für PM10 (F einstaub) von 40 [µg/m³] im Jahresmittel wird flächendeckend eingehalten. Insgesamt ist das Gebiet geprägt durch Emissionen aus dem Straßenverkehr. Schwerpunktmäßig sind die stark befahrenen Bundesautobahnen A 1, A 4 und A 57 zu nennen. Die größten Emissionen sind aufgrund der Verkehrsstärke an dem Autobahnkreuz West zu erwarten. Da die Anzahl der zugelassenen PKW stetig zunimmt, ist der motorisierte Straßenverkehr trotz verbesserter Abgaswerte immer noch eine der Hauptquellen für eine Reihe von Schadstoffen (z. B. Stickoxide, Dieselruß, Benzol, Staub). Mit einer erhöhten Belastungssituation der Kfz-bedingten Luftschadstoffe ist somit in der näheren Umgebung der genannten Straßen sowie im Bereich der ebenfalls mit DTV-Werten über 10.000 belegten Straßen zu rechnen. An diesen Straßenzügen ist voraussichtlich bei Neuplanungen eine mikroskalige Simulation (kleinräumige rechnergestützte Untersuchung) erforderlich. Je nach Bebauungsstruktur und Schwerverkehrsanteil ist eine Überschreitung der Immissionswerte der 22. BImSchV zu erwarten. Bei geschlossener Bebauung und einem Straßenquerschnitt von 12 - 16 m zwischen den Baufluchten sind bereits ab ca. 6.000 Kfz / Tag bzw. 500 Schwerverkehrs - Kfz / Tag Grenzwertüberschreitungen an den Hausfassaden nicht auszuschließen. Um diesem Problem im Fortschreibungsgebiet zu begegnen, ist der Ausbau des öffentlichen Nahverkehrs anzustreben. Derzeit ist die Situation in dem Raum als unterversorgt zu bewerten. Schwerpunktmäßig ist die Entwicklung eines radialen Ringsystems zu fördern, der die einzelnen Ortszentren miteinander verbindet. Weiterhin ist anzustreben, den Durchgangsverkehr auf einem festgelegten Netz von Sammel- und Verkehrsstraßen zu bündeln, und in vielen Wohngebieten eine möglichst flächenhafte Verkehrsberuhigung (Tempo-30-Zone) einzurichten. Einen weiteren wesentlichen Anteil der Emissionen macht der Hausbrand aus. In den dicht besiedelten Stadtteilen Köln - Lövenich und Köln - Weiden ist aufgrund der nicht genehmigungsbedürftigen Feuerungsanlagen von einer erhöhten Hintergrundbelastung in Bezug auf die Luftschadstoffgruppe der Organischen Gase (speziell Benzo[a]pyren), Stäube und Cadmium auszugehen. Die anderen Wohnquartiere im Fortschreibungsgebiet sind weniger stark verdichtet und von teilweise großen Grünflächen umgeben, so dass die Luftbelastung durch den Hausbrand hier nicht so stark ins Gewicht fällt. Die folgenden Industriegebiete mit erheblichen Emissionen lassen sich unter anderen anhand des Emissionskatasters der Luftreinhalteplanung in Nordrhein - Westfahlen und der einzelnen Flächennutzungspläne ableiten: ○ Erdölchemie in Köln - Worringen ○ Ford-Werke in Köln-Merkenich / -Niehl Bei den emittierten Luftschadstoffen handelt es sich im Wesentlichen um Schwefeldioxide, 116 Kohlendioxid und Stickoxide. Ausgehend von überwiegend südöstlichen Windlagen ist in den nordwestlich angrenzenden Ortschaften eine erhöhte Hintergrundbelastung zu erwarten. Planungsempfehlung Als Minderungsmaßnahmen in Bezug auf die Immissionsbelastung durch Luftschadstoffe sind folgende Maßnahmen bei den weiteren Planungsverfahren zu erwägen: ○ Stärkung des öffentlichen Personennahverkehrs und des Fahrradverkehrs. ○ Schaffung von verkehrsberuhigten Zonen. ○ Festlegung von öffentlichen Grünflächen innerhalb bebauter Flächen. ○ Erhalt der klima - und immissionsökologischen Ausgleichsfunktion der Freiflächen. ○ Förderung der Fassadenbegrünung in stark verdichteten Bereichen. ○ Senkung des Energieverbrauchs durch umweltschonende Heiztechnik. ○ Anpassung der gewerblichen Betriebe an den neuesten Stand der Technik Umsetzung: Die Umsetzung erfolgt im FNP durch die Darstellungen für Freiflächen und die Darstellung neuer Trassen für den ÖPNV sowie in Bebauungsplan-Verfahren und in Planfeststellungsverfahren zur Umsetzung der neuen ÖPNV-Trassen sowie durch Förderprogramme für den Einsatz energieeffizienter Technologien. 117 7.8 Gefahrenschutz 7.8.1 Hochwasserschutz  Einleitung Die großen Hochwasserereignisse am Rhein in den Wintern 1993 / 1994 und 1994 / 1995 sowie die Elbehochwässer im Sommer 2002 und Frühjahr 2006 zeigen eindrücklich die Relevanz eines ausreichenden Hochwasserschutzes. Dabei sind nicht nur Maßnahmen zur Abwehr von Hochwasser wie Rheindeiche und Spundwände von Bedeutung, sondern vorbeugende Maßnahmen wie ein maßvolle Siedlungsplanung in überschwemmungsgefährdeten Gebieten und die Anlage von Retentionsräumen.  Datengrundlage ○ Gesamt Umweltverträglichkeitsstudie (UVS) zum Hochwasserschutzkonzept der Stadt Köln ○ Wasserhaushaltsgesetz  Methodik Berücksichtigt wurden der gesetzlich definierte Überschwemmungsbereich des Rheins und die Gebiete, die bei Hochwasserereignissen von 11.30 m, 11.90 m und 12.50 m Kölner Pegel ohne Hochwasserschutzeinrichtungen direkt oder aber auch mit Hochwasserschutzeinrichtungen indirekt, durch hohe Grundwasserstände mit Grundwasseraustritt, überflutet werden können.  Beschreibung / Bestandsanalyse / Bewertung Der Kölner Norden liegt zwischen dem Rhein und den Stadtteilen Chorweiler und Roggendorf/Tenhoven im Überflutungsbereich des Rheines. Die auf Grundlage der Hochwasserereignisse der 80er Jahre und 90er Jahre ermittelten Bemessungshochwasser, die mit einer 100-jährlichen Wahrscheinlichkeit wiederkehren (entsprechen 11,30 Kölner Pegel), betreffen weite Bereiche des Kölner Nordens. Der bezogen auf Überflutungsereignisse hochsensible Bereich der chemischen Industrie nördlich von Worringen ist weitgehend hochwasserfrei. Der bauliche Hochwasserschutz ist im Kölner Norden für den Schutz vor einem Hochwasser von 11,90m Kölner Pegel bemessen. Die bauliche Umsetzung der Maßnahmen erfolgte im Wesentlichen in der Lage der ursprünglichen Deiche durch Anlage von Spundwänden. Wesentlicher Bestandteil der Maßnahmen im Kölner Norden ist die Realisierung des Retentionsraumes Worringer Bruch mit einem Retentionsraumvolumen von ca. 29 Mio. m3. Der Retentionsraum soll die Funktion eines Notfallpolders haben der bei Extremhochwasser (11,70-11,90m Kölner Pegel) zum Einsatz kommt. Hier soll durch eine gezielt gesteuerte Flutung über ein Ein- und Auslassbauwerk im Worringer Deich bei Extremhochwasser die Spitze der Hochwasserwelle für Köln und insbesondere die Unterlieger gekappt werden. Der Retentionsraum wird im Anlageplan „Hochwasserschutz“ nachrichtlich dargestellt. Die aktuelle Darstellung entspricht dem Verfahrensstand. Die endgültige Abgrenzung und Ausführung bleibt einer FFH-Prüfung und dem Planfeststellungsverfahren vorbehalten. Der Bereich, der den Hochwasserschutzeinrichtungen vorgelagert ist, ist gemäß §31b WHG als „Überschwemmungsgebiet“ definiert und dient dazu vom Rhein durchflossen und überflutet zu werden. Er soll sich unter Einfluss wechselnder Wasserstände als Aue 118 entwickeln. Eine Bebauung ist hier ausgeschlossen und nur eine den häufigen Überflutungen angepasste landwirtschaftliche Nutzung zulässig. Durch die Ausweisung des überwiegenden Teils des Überschwemmungsgebietes als Naturschutzgebiet ist dem Rechnung getragen. Die Bereiche hinter baulichen Hochwasserschutzeinrichtungen wie Deichen und Spundwänden gelten, sofern sie bei einem 100-jährlichen Hochwasserereignis bei Versagen des baulichen Hochwasserschutzes überflutet werden könnten, nach dem Wasserhaushaltsgesetz als „Überschwemmungsgefährdete Gebiete“. Über die Altarme des Rheines und den Flusslauf des Pletschbaches reichen die „Überschwemmungsgefährdeten Gebiete“ bis weit ins Hinterland hinein und erreichen den östlichen Ortsrand von Pulheim. Hier ist insbesondere wegen der Tieflage dieser Bereiche bei Hochwasserereignissen mit hohen Grundwasserständen oder oberflächlichen Grundwasseraustritten zu rechnen. So liegen Teile des FFH-Gebietes Worringer Bruch mit unter 36m ü. NN sehr tief. Das heißt, dass bei einem Hochwasser von 9,50m Kölner Pegel der Worringer Bruch 4-5m unter dem Rheinwasserpegel liegt. Da der Grundwasserspiegel mit dem Rheinwasserpegel korrespondiert, kommt es auch bei niedrigem Hochwasser zu einem hohen Wasserstand im Worringer Bruch, der den Bestand als Feuchtgebiet erhält. Allgemeine Planungsempfehlung ○ Keine neue Bebauung im Überschwemmungsgebiet gemäß §31 b WHG. ○ In ü berschwemmungsgefährdeten Gebieten Prüfung, ob eine geplante Bebauung an anderer Stelle umgesetzt werden kann. ○ Im Fall einer Bebauung in überschwemmungsgefährdeten Gebieten sind besondere Sicherungsmaßnahmen gegen Grundwassereintritte zu treffen. Umsetzung: Herausnahme der Gewerbefläche „Kolmarer Straße im Ortsteil Merkenich aus dem FNP. 119 7.8.2 Elektromagnetische Belastung  Einleitung Die elektromagnetische Belastung ist aufgrund der weiter fortschreitenden Technisierung des menschlichen Umfelds überall vorhanden. Inwieweit diese Belastung gesundheitsschädlich ist, wird bzw. wurde in zahlreichen Untersuchungen erforscht. Eine abschließende Bewertung kann aufgrund der Komplexität der Einflüsse zurzeit nicht vorgenommen werden.  Datengrundlage ○ 26. Bundesimmissionsschutzverordnung vom 01.01.1997 ○ Abstandserlass vom 02.04.1998, Anhang 3  • Methodik Die Beschreibung der elektromagnetischen Felder in diesem Kapitel beschränkt sich auf die niederfrequenten Felder (bis ca. 30 kHz). Hierunter fallen u. a. Hochspannungsfreileitungen und Transformatorstationen. Die hochfrequenten Felder (30 kHz - 300 GHz), die bei Mobilfunkgeräten, Rundfunk- und Fernsehsendern, Richtfunk u. a. auftreten, werden nicht behandelt. Diese unterliegen entweder der Einzelfallbetrachtung bzw., wie bei den Basisstationen von Mobilfunkgeräten, können planerisch nicht erfasst werden.  Beschreibung / Bestandsanalyse In der Bewertung der gesundheitlichen Auswirkungen elektromagnetischer Felder bestehen weiterhin Unsicherheiten, da Hinweise auf mögliche biologische Wirkungen bei Intensitäten von nieder- und hochfrequenten Feldern unterhalb der gültigen Grenzwerte bestehen. Diese Erkenntnis geht auch aus einem Bericht des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) aus dem Jahr 2004 hervor. Da das Vorsorgeprinzip bereits unterhalb der Schwelle der schädlichen Umwelteinwirkungen einsetzt, sind Immissionen im Sinne der Vorsorge durch technische Maßnahmen an der Quelle und durch geeignete Wahl der Standorte so weit zu reduzieren, wie dies technisch und betrieblich möglich ist. Für Planungen in der Nähe von Hochspannungsfreileitungen sind daher die Vorsorgewerte des Abstandserlasses für den dauerhaften Aufenthalt empfindlicher Nutzungen (z. B. Wohnnutzung, Kindergärten, Schulen, Krankenhäuser) anzuwenden: Spannung Frequenz Schutzabstand 380 kV 50 Hz 40 m 220 kV 50 Hz 20 m 110 kV 50 Hz 10 m 110 kV 16 ⅔ Hz 5 m Abstandserlass vom 02.04.1998, Anhang 3 Schutzabstände bei Hochspannungsfreileitungen Das Fortschreibungsgebiet ist geprägt durch Überlandleitungen mit unterschiedlichen Spannungen. Bei einer Akkumulation mehrerer Überlandleitungen mit verschiedenen Spannungen kann es je nach Leitungsanordnung gegebenenfalls zu Abschirmungen bzw. im ungünstigsten Fall zu einer Addition der Feldstärken kommen. Deshalb sollten in solchen Fällen vor der Darstellung neuer Wohngebiete in bis zu 300 m Abstand zu diesen Leitungen Messungen der elektromagnetischen Felder durchgeführt werden. Im Ergebnis ist 120 sicherzustellen, dass mit den empfohlenen Schutzabständen ein Vorsorgewert von 1 µT (1 / 100 des Grenzwertes für die magnetische Flussdichte bei Niederfrequenzanlagen) an der nächsten empfindlichen Nutzung eingehalten wird.  Planungsempfehlungen ○ keine Nutzung mit dauerhaftem Aufenthalt unter Hochspannungsfreileitungen planen, sondern Abstandsempfehlungen beachten ○ Transformatoren außerhalb von Gebäuden errichten (mind. 3 Meter Abstand) Umsetzung: Berücksichtigung bei der Darstellung neuer Wohnbauflächen sowie in Bebauungsplan-Verfahren. 121 7.8.3 Altlasten  Einleitung Unter dem Oberbegriff Altlasten werden verschiedene Formen von Boden- und Grundwasserverunreinigungen zusammengefasst, die wie folgt zu unterscheiden sind:  Altablagerungen Flächen, auf denen in der Vergangenheit Abfälle abgelagert wurden (Altdeponien). Dabei handelt es sich in vielen Fällen um verfüllte Hohlformen, die z. B. durch die Gewinnung von Bodenschätzen wie Kies oder Braunkohle entstanden sind. Diese können bis in den Grundwasserbereich reichen.  Altstandorte Flächen, auf denen im Zuge einer gewerblichen oder industriellen Vornutzung mit z. B. wassergefährdenden Stoffen umgegangen wurde oder wo es durch unsachgemäße Lagerung oder im Rahmen von Produktionsprozessen zum Austritt von bodenverunreinigenden Stoffen kam.  Altlastenverdachtsflächen Aufgrund der Aktenlage (z. B. historische Recherche) besteht für eine Fläche der Verdacht auf Bodenverunreinigungen.  Altlastenflächen Bei Bodenuntersuchungen sind gesundheitsgefährdende Stoffe und / oder Ausgasungen festgestellt worden. Durch die Bestätigung des Altlastenverdachts wird die Fläche als Altlastenfläche eingestuft.  Altlastenkataster Die Stadt Köln führt ein Altlastenkataster, in denen die o. g. Flächen geführt werden. Das städtische Altlastenkataster ist im Zuge der Neudarstellung von Wohnbauflächen berücksichtigt worden. Im Rahmen der Durchführung von Umweltprüfungen bei der Aufstellung von Bebauungsplänen erfolgt regelmäßig eine Überprüfung, ob solch eine Fläche im Geltungsbereich vorhanden ist oder ob der Plan im Nahbereich einer solchen Fläche aufgestellt wird. Falls ein Verdacht besteht, muss entschieden werden, welche Boden-, Grundwasser- und Bodenluftuntersuchungen gemäß Bundesbodenschutzgesetz erforderlich sind2. Aufbauend darauf kann geprüft werden, ob eine Bebauung, ggf. nach Durchführung von Sicherungs- und / oder Sanierungsmaßnahmen an dieser Stelle umgesetzt werden kann. Umsetzung: Berücksichtigung bei der Darstellung neuer Wohnbauflächen im FNP außerhalb derzeit bekannter Altlastverdachtsflächen. 2 Hilfreich ist dabei z. B. die Entscheidungsunterstützungssoftware (DSS), die Rahmen des EU - Projektes NORISC ( www.norisc.info/download/NORISC_DSS.zip ) entwickelt wurde. 122 7.9 Schlussbetrachtung / Ergebnis Durch die umfassende Darstellung und Bewertung der jeweiligen Umweltbelange in Anlehnung an das Baugesetzbuch sind die Darstellungen des Flächenutzungsplanes im Fortschreibungsgebiet unter ökologischen Aspekten als nachhaltig zu bewerten. Bis auf wenige Ausnahmen sind für die neuen Gebietsdarstellungen erhebliche und nur mit überdurchschnittlichem Maßnahmen- und Mitteleinsatz lösbare Konflikte mit den Umweltbelangen aus heutiger Sicht nicht zu erwarten Die vorgelegten Darstellungen für die Freiflächen sind Grundlage für eine nachhaltige Sicherung wertvoller Flächen und deren ökologisch sinnvolle Weiterentwicklung. Dabei sind auch die Bedarfe der Wohnbevölkerung, der Landwirtschaft und der Naherholungssuchenden ausreichen eingeflossen. Darüber hinaus gibt der Umweltbericht für nachfolgende Verfahren Empfehlungen für die Berücksichtigung von ökologischen Aspekten für die weitere Detailplanung. Politiker, Planer und Investoren erhalten Hinweise auf notwendige Maßnahmen, die Rahmen von Umweltprüfungen oder Umweltverträglichkeitsstudien zu untersuchen und zu berücksichtigen sind.

Beratungsverlauf

  1. 20.08.2020

    Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)

    TOP 9.2.2, Anhörung (BV). Ergebnis: endgültig abgelehnt
  2. 11.03.2021

    Stadtentwicklungsausschuss

    TOP 7.1, Vorberatung (Fachausschuss). Ergebnis: zur weiteren Bearbeitung in die Verwaltung überwiesen
  3. 23.03.2021 zuletzt

    Rat

    TOP 11.1, Entscheidung. Ergebnis: zurückgestellt

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