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2812/2017

Beantwortung der Anfrage AN 1251/2017 zur Sanierung von Oper und Schauspiel

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 12.09.2017

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Nächste Beratung: Betriebsausschuss Bühnen der Stadt Köln, Sitzung am 12.09.2017

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

11136 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VII/46 
 
12.09.2017 
Vorlagen-Nummer 
 2812/2017 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Betriebsausschuss Bühnen der Stadt Köln 12.09.2017 
 
Beantwortung der Anfrage AN 1251/2017 zur Sanierung von Oper und Schauspiel 
Die Fragen der GUT Ratsgruppe vom 06.09.2017 werden nachfolgend beantwortet: 
 
Frage 1:  
Teilt die Verwaltung die Meinung der SPD, dass noch keine „volle Transpa renz über die no t-
wendigen Maßnahmen hergestellt“ wurde? Gibt es Vor schläge zur Reduzierung von Sta n-
dards? Gibt es belastbare Planungen und hält die Verwaltung einen Weiter bau für verantwort-
bar? 
 
Die Bühnen informieren im monatlichen Turnus den Unterausschuss Kulturbau ten, den Betriebsau s-
schuss Bühnen, den Rechnungsprüfungsausschuss und den Finanzausschuss über die Bedingungen 
auf der Baustelle und ihre Aktivitäten. Dar über hinaus trägt der technische Betriebsleiter ca. vierte l-
jährlich den aktuellen Stand der Baustelle im Stadtvorstand vor. Damit ist eine gute Transparenz über 
die notwendi gen Maßnahmen und den Verlauf der Baustelle hergestellt. Diese Transpa renz wurde 
zusätzlich noch durch die dem Betriebsausschuss Bühnen am 03.07.2017 zur Verfügung gestellten 
Unterlagen über die neue Kosten - und Terminplanung ver stärkt. Aus dem vorliegenden Rahmente r-
minplan ergeben sich eindeutig die bis zum erfolgrei chen Abschluss des Projektes im vierten Quartal 
2022 notwendigen Maßnah men. Im Nachgang zur Sitzung des Betriebsausschusses am 03.07.2017 
wurde die sog. „Big Point Liste“ mit den 33 größten technischen Herausforderungen auf der Baustelle 
zur Sitzung am 12.09.2017 vorgelegt.  
 
Die Standards der ursprünglichen Planung der technischen Gebäudeausrüstung sind auch die Sta n-
dards der jetzt neu aufgelegten Planung der Haustechnik. Als Planungsgrundlage wurde vom Januar 
bis zum April 2017 das Anforderungsraumbuch aus dem Jahr 2011 vo llständig überprüft und aktual i-
siert. Dabei wurde gewissenhaft darauf geachtet, Standards nicht zu erhöhen. Das Gleiche gilt für die 
im September 2017 fertig gestellte Aktualisierung des Betriebs - und Organisationskonzeptes. Explizi-
te Vorschläge zur Reduzierung von Standards gibt es zurzeit nicht, es ist aber nicht ausgeschlossen, 
dass entsprechende Fragen in der weiteren Planung noch geprüft werden können. 
 
Das Planungskonzept ist dem Planungsterminplan zu entnehmen, der dem am 03.07.2017 vorgestel l-
ten R ahmenterminplan zugrunde liegt. Die gegenwärtig erarbei tete vertiefte Grundlagenermittlung 
wird am 28.10.2017 abgeschlossen sein. Unmittel bar daran wird sich die Entwurfsplanung anschli e-
ßen und Ende 2018 abgeschlossen sein. Alle weiteren Planungsschritte  sind dem bekannten Ra h-
menterminplan zu entnehmen. Vor diesem Hintergrund hält die Verwaltung einen Weiterbau nicht nur 
für verantwortbar, sondern für geboten.

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Frage 2:  
Besteht die Möglichkeit eines Neubaus von Oper und Schauspiel an ande rer Stelle in Köln? 
Was sind die Voraussetzungen, welche Kosten entstehen?  
 
Die Möglichkeit Oper und Schauspiel an anderer Stelle in Köln zu bauen besteht grundsätzlich immer. 
Dafür müsste als erster Schritt ein geeigneter Standort gefun den werden. Möglicherweise stände ein 
vergleichbar zentral gelegener Standort am Breslauer Platz zur Verfügung. Nach einer Standorten t-
scheidung des Rates wäre für den gefundenen Standort eine planerische Voruntersuchung (Mac h-
barkeitsstudie) zu erstellen und auf deren Grundlage ein Realisierungswettbewerb durchzuführen. Die 
Kosten für diese Planungsschritte können ohne vertiefte Untersuchung nicht beziffert wer den, als 
Orientierung kann aber gelten, dass für die gleichen Planungsschritte zur Errich tung der historischen 
Mitte ca. 1,8 Mio. € aufgewendet wurden. Die Kosten eines Neu baus von Oper und Schauspielhaus 
können frühestens nach Vorlage eines im Rah men einer Machbarkeitsstudie anzufertigenden Rau m-
programms geschätzt werden.       
 
Frage 3:  
Kann man nach notwendigen Umbauten in bescheideneren Bauten (wie Staaten haus und 
Carlswerk) Oper und Schauspiel auf einem, einer Kulturstadt vom Range Kölns, angemess e-
nem hohem qualitativem Niveau anbieten? 
 
Der künstlerische Anspruch an die Bühnen Köln wurde zuletzt im Auftrag an  die Firma actori im Jahr 
2014 formuliert. Darin heißt es sinngemäß, dass die Oper Köln auf Augenhöhe mit Städten wie Frank-
furt und Stuttgart agieren soll und das Schauspiel sich mit Düsseldorf, Bochum und Frankfurt messen 
soll. Soweit an diesem Anspruch festgehalten werden soll, ist ein Bühnenensemble mit Bühnen für 
Oper (mit Kin deroper) und Schauspielbühnen langfristig unerlässlich. Das angestrebte Niveau wird 
auch nach „notwendigen Umbauten“ der Interimsspielstätten langfristig nicht eingelöst wer den kön-
nen, denn Kulturbauten sind grundsätzlich hochspezialisierte Zweckbau ten, die eigens für Opern -, 
Schauspiel- und Tanzvorstellungen entworfen und gebaut wer den. Solche Gebäude werden errichtet, 
um den jeweiligen Zuschauerinnen und Zuschau ern der vers chiedenen Genres besondere Vorste l-
lungserlebnisse anbieten zu können. Für die auf und hinter der Bühne arbeitenden Sparten sind gute 
Bedingungen während der künstlerischen Schaffenspro zesse und deren allabendlicher Vorstellung 
vorzuhalten.  
 
Im Falle des  Ensembles am Offenbachplatz wurde die Grundentscheidung sowohl hinsicht lich der 
Errichtung als auch hinsichtlich der Sanierung des Ensembles nach rund 50 Jahren vom Rat der 
Stadt Köln nach langer und intensiver Diskussion getroffen. Im Falle der Sanierungsentscheidung war 
klar, dass während der Generalsanie rung und Erweiterung des Ensembles für die Sparten interimist i-
sche Lösungen gefun den werden mussten. Dabei war allen Beteiligten bewusst, dass im Interim s o-
wohl von Sei ten des Publikums als auch von  Seiten der Kunstschaffenden Kompromisse eingegan -
gen werden müssen. Der Publikumskomfort im Interim ist genauso eingeschränkt, wie auch die künst-
lerischen Möglichkeiten endlich sind. Dies insbesondere auf grund der eben nicht für den Zweck 
Oper/Schauspiel/Tanz errichteten und sehr begrenz ten technischen Einrichtung (bzw. des extrem 
hohen Aufwandes für Verwandlun gen). Die Anforderungen des Gürzenich -Orchesters in praktischer 
sowie akustischer Sicht stellen regelmäßig neue Herausforderungen dar, da es im  Staatenhaus kei-
nen Orchestergraben gibt.  
 
Baulich handelt es sich beim Staatenhaus um ein grundsätzlich sanierungsbedürftiges Ge bäude. 
„Notwendige Umbauten“ müssten zunächst definiert werden und sodann plane risch für einen daue r-
haften Opernbetrieb gem äß der Frage mindestens durch Ab schluss einer Entwurfsplanung hinsich t-
lich Bauzeit und Baukosten identifiziert wer den. Dabei wird im Ergebnis mit hoher Wahrscheinlichkeit 
die Notwendigkeit des Aus zugs der Oper aus dem Staatenhaus während einer Umbau -
/Sanierungszeit und damit ein weiteres Interim erforderlich sein. Ähnliches gilt für das Schauspiel im 
Depot, wobei die durch die Bühnen im Interim vorgerichtete Bühnenausstattung und die ande ren An-
forderungen (kein Orchester, kein Chor etc.) zu den auch ber eits öffentlich geführten Überlegungen 
geführt haben, das Depot ggf. als zusätzliche Spielstätte in Köln langfristig zu erhalten.

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Zum Vorgenannten kommt die wirtschaftliche Komponente der erforderlichen Anmietun gen sowie des 
erforderlichen Mindererlösa usgleichs wegen deutlich geringe ren Platzangebotes und eine geringere 
Vorstellungszahl aufgrund des nicht möglichen Repertoirebetriebes hinzu. 
 
Für Staatenhaus und Depot gilt, dass die Spielstätten nicht auf einen klassischen Repertoirespielbe -
trieb ausgerichtet sind. Sämtliche Synergien aller spartenübergreifend arbeitenden Abteilungen wären 
bei Erhalt der dezentralen interimistischen Spielstät ten verloren und belasten die Betriebsabläufe 
dann dauerhaft. Synergien wer den bei der Ansiedlung des Mehrspar tentheaters in einem Ensemble 
am Offenbachplatz beispielsweise in einer gemeinsamen Anlieferung, Pforte, Büros, Kantine, Gebä u-
demanagement, Vorderhauspersonal, Abendkasse etc. in erheblichem Umfang gehoben. 
 
Frage 4:  
Wie steht die Verwaltung zu der Idee, den Offenbachplatz als städtischen Kulturort aufzugeben 
und stattdessen eine Markterkundung für ein Nachnutzungskonzept in Auftrag zu geben? 
 
Rudolf Schwarz hat als Leiter der Wiederaufbaugesellschaft 1948 in seinem wegweisen den Konzept 
‚Das neue Köl n – ein Vorentwurf’ Grundzüge der Stadtpla nung in Köln gelegt, die noch heute nac h-
wirken. Danach ist die ‚Hochstadt’ mit dem Dom und dem Ring der romanischen Kirchen das kulture l-
le und gesellschaftliche Zentrum der Stadt. In Erfüllung dieser Planung hat der Rat 1954 den Bau von 
Oper und Schauspiel haus am Offenbachplatz beschlossen. Dieser Philosophie des Wiederauf baus 
und der darin enthaltenen Betonung der Bedeutung von Kunst und Kultur für die Stadt fühlt sich die 
Verwaltung auch heute noch verpflichtet.  
 
Frage 5: 
In welchem Zeitrahmen könnte das Maßnahmenpaket der SPD zur Neuausrich tung Sanierung 
von Oper und Schauspielhaus geprüft werden? Wel che Kosten und welcher Aufwand entstü n-
den durch solch eine Prüfung? Wel che (z.B. finanzielle) Folgen hätte dies für die aktuelle Ba u-
stelle am Offenbachplatz? 
 
Es wird unterstellt, dass mit dem Maßnahmenpaket die Suche nach einem ande ren Standort und die 
Ermittlung der Kosten eines Neubaus an diesem Standort ge meint ist. Demnach müsste als erstes 
nach einer entsprechenden Standortuntersuchung vom Rat eine Standortentscheidung getroffen we r-
den. Parallel zu der Standortsu che könnte ein Raumprogramm erarbeitet werden auf dessen Grun d-
lage dann eine Machbarkeitsstudie oder ein Vorentwurf anzufertigen wären. Einge denk der hier für 
notwendigen Arbeiten und der nachfolgenden Beratungen in den Gremien des Rates sollte für eine 
solche Untersuchung vorsorglich ein Zeitbedarf von nicht unter zwei Jahren kalkuliert werden.  
 
Die Standortuntersuchung könnte weitgehend mit eigenen Kräften der Stadtverwal tung durchgeführt 
werden, ebenso kann grundsätzlich das Raumprogramm von der Verwal tung erstellt werden. Voraus-
setzung hierfür ist aber, dass entsprechende Kapazitäten vorhanden sind. Für die Machbarkeitsstudie 
wäre externe Unterstützung notwen dig. Die Kosten einer solchen Machbarkeitsstudie sind ohne we i-
tergehende Grundlagen schwer zu schätzen, als Orientierung können die Kosten der im Jahre 2010 
für die Sanierung der Bühnen am Offenbachplatz erstellten Machbarkeitsstudie  dienen, die seinerzeit 
etwas mehr als 1 Mio. € gekostet hat.    
 
Aus einer solchen Arbeit ergeben sich unmittelbar keine finanziellen Folgen für die Bau stelle am O f-
fenbachplatz. Allerdings ist zu berücksichtigen, dass die monatlichen Kosten der Baustelle  gegenwär-
tig bei 3 bis 4 Mio. € liegen. Sollte der Rat also nach Ab schluss der Untersuchung zu dem Ergebnis 
kommen, an einem anderen Standort neu zu bauen, dann werden in der Zwischenzeit auf der Ba u-
stelle am Offenbachplatz ca. 70 bis 90 Mio. € ausgegeben worden sein.  
 
 
gez. Streitberger

Beratungsverlauf (1)

12.09.2017 Betriebsausschuss Bühnen der Stadt Köln
Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2812/2017
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
12.09.2017
Erstellt
11.09.2017 10:51