Mandari Insight

AN/1077/2018

Luftreinhaltung: Gesundheit hat höchste Priorität, nicht der Autoverkehr!

Die Linke. Anfrage nach § 4 28.06.2018

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 05.07.2018, TOP 4.6

Linke Anfrage nach § 4

· application/pdf

Ansehen

Linke Anfrage nach § 4

3566 Zeichen

Rathaus, Spanischer Bau 
 50667 Köln 
Postanschrift: 
Postfach 103564 · 50475 Köln 
Tel: 0221/221-27840 · Fax: 0221/221-27841 
E-mail: DieLinke@stadt-koeln.de 
Fraktionsvorstand 
 
 
Eingang beim Büro der Oberbürgermeisterin: 28.06.2018 
AN/1077/2018 
Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Rat 05.07.2018 
 
Luftreinhaltung: Gesundheit hat höchste Priorität, nicht der Autoverkehr! 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin Reker, 
die Fraktion DIE LINKE bittet Sie, folgende Anfrage auf die Tagesordnung der kommenden Sitzung 
des Rates zu nehmen: 
Am 29.05. fand unter Leitung der Verkehrsdezernentin Blome die Auftaktsitzung der Arbeitsgruppe 
„Umsetzung von Mobilitätsmaßnahmen zur Luftreinhaltung“ statt. Neben der Dezernentin nahmen 
eine Reihe weiterer Mitarbeiter*innen des Verkehrsdezernates teil, sowie Mitglieder der 
Ratsfraktionen. Nicht anwesend waren der Umweltdezernent und Mitarbeiter des 
Umweltdezernates. 
Die Bildung der Arbeitsgruppe wurde durch Oberbürgermeisterin Reker verfügt. Faktisch wurde auf 
diese Weise die Federführung im Bereich der Luftreinhaltung vom Umweltdezernenten auf die 
Verkehrsdezernentin übertragen. Dies geschah, obgleich es der Umweltdezernent ist, der 
gegenüber der Bezirksregierung zum Thema Luftreinhaltung rechenschaftspflichtig ist und 
obgleich ein Großteil des notwendigen Fachwissens innerhalb des Umweltdezernates angesiedelt 
ist. 
Der Umweltdezernent tritt in Fragen der Luftreinhaltung kaum noch mit öffentlichen Äußerungen im 
Namen der Stadt Köln in Erscheinung. Diese Rolle wurde offensichtlich der Verkehrsdezernentin 
zugewiesen. Deren öffentliche Äußerungen machen aber deutlich, dass nunmehr – entgegen dem 
Ratsbeschluss – nicht die Gesundheit der Bevölkerung, sondern der ungestörte Autoverkehr 
höchste Priorität hat.

In diesem Zusammenhang hat die Fraktion DIE LINKE die folgenden Fragen: 
1. Welche Dienststellen sind in welcher Funktion an der Arbeitsgruppe beteiligt und welche 
Rolle wird hierbei zukünftig das Umweltdezernat haben? Warum fand die Auftaktsitzung 
während einer Sitzung des Umweltausschusses statt und machte damit die Teilnahme des 
Umweltdezernenten und leitender Mitarbeiter*innen des Umweltdezernates unmöglich? 
2. Wie ist der Zeitplan der Arbeitsgruppe, insbesondere: Wann werden welche konkreten 
Maßnahmen umgesetzt und ab wann soll eine Einhaltung der NO2-Grenzwerte erreicht 
werden? 
3. In welcher Weise wird das Aviso-Gutachten berücksichtigt, das zu dem Ergebnis kommt, 
dass eine Einhaltung der NO2-Grenzwerte nicht erreicht werden kann, ohne dass 
Fahrverbote für Dieselfahrzeuge (entweder als generelles Fahrverbot oder als 
spezifischeres Fahrverbot mit Blauer Plakette) erlassen werden? 
4. Das Bundesverwaltungsgericht erklärte Diesel-Fahrverbote mit dem Ziel der Einhaltung der 
NO2-Grenzwerte unter Wahrung der Verhältnismäßigkeit für zulässig. Das 
Verwaltungsgericht Aachen stellte nun eine Pflicht fest, Fahrverbote zu erlassen, sofern 
nicht durch andere Maßnahmen eine Einhaltung der Grenzwerte erreicht werden kann. 
Wie schätzt die Verwaltung diese beiden Urteile ein und wie gedenkt sie mit ihnen 
umzugehen? 
5. Aus welchem Grund und mit welchem konkreten Ziel beschäftigt sich die 
Verkehrsdezernentin Blome mit der Frage des Standortes von Messstellen, obgleich das 
Umweltamt dem Dezernat V „Soziales, Integration und Umwelt“ zugeordnet ist und 
obgleich die Messstellen durch das Landesumweltamt aufgestellt werden? 
Mit freundlichen Grüßen 
gez. 
Michael Weisenstein 
Geschäftsführer 
Fraktion DIE LINKE

Beratungsverlauf (1)

05.07.2018 Rat
TOP 4.6 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: Sache ist erledigt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/1077/2018
Typ
Die Linke. Anfrage nach § 4
Datum
28.06.2018
Erstellt
27.06.2018 21:10