1793/2025
Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der SPD-Fraktion in der Sitzung des Sportausschusses am 26.06.2025 betreffend "Nutzung des ehemaligen Tennenplatzes am Thurner Kamp durch den SV Adler Dellbrück" AN/0679/2025
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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
2789 Zeichen
Dezernat, Dienststelle IV/52/521 Vorlagen-Nummer 12.06.2025 1793/2025 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Sportausschuss 26.06.2025 Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der SPD-Fraktion in der Sitzung des Sportausschusses am 26.06.2025 betreffend "Nutzung des ehemaligen Tennenplatzes am Thurner Kamp durch den SV Adler Dellbrück" AN/0679/2025 Vor diesem Hintergrund, bittet die SPD-Fraktion um die Beantwortung der folgenden Fragen: 1. Ist der Verwaltung der aktuelle Stand der vom Land veranlassten Bohrungen auf dem Gelände am Thurner Kamp bekannt? 2. Wurde die Verwaltung vonseiten des Landes über das weitere Vorgehen im Zusam- menhang mit den geothermischen Bohrungen am Thurner Kamp sowie über mögliche Folgen oder Einschränkungen für die künftige Nutzung der Fläche informiert? 3. In welchem zeitlichen Rahmen wäre - unter Berücksichtigung möglicher Einschränkun- gen - eine erneute Nutzung der dortigen Fläche, die früher dem Trainingsbetrieb des SV Adler Dellbrück diente, aus Sicht der Verwaltung wieder denkbar? 4. Gibt es derzeit weitere konkrete Planungen oder politische Zielsetzungen anderer Fachbereiche (z. B. Stadtentwicklung, Klimaschutz, Wohnungsbau), die einer sportli- chen Reaktivierung entgegenstehen könnten? Die Verwaltung beantwortet die Anfrage wie folgt: Zu den Fragen 1. und 2: Die Verwaltung befindet sich bezüglich der Bohrung mit dem Landesbetrieb Geologi- scher Dienst Nordrhein-Westfalen in enger Abstimmung. Die Arbeiten starten voraus- sichtlich ab Oktober 2025 und nehmen ca. ein halbes Jahr in Anspruch. Zu den Fragen 3. und 4.: In der Sitzung der Bezirksvertretung Mülheim am 17.01.2022 wurde unter der Vorla- gen-Nr. 3371/2021 beschlossen, den betroffenen ehemaligen westlichen Platz der Sportanlage Thurner Kamp in eine Ausgleichsfläche umzuwandeln. Die Reaktivierung der Fläche als Sportplatz ist demnach nicht vorgesehen. Insbesondere wäre eine pa- rallele Nutzung dieser Fläche und des Kunstrasenspielfeldes für Spielzwecke am Wo- chenende aus Lärmschutzgründen nicht möglich. Die Verwaltung hält an der mit dem ansässigen Verein abgesprochenen Planung fest, diese Fläche grundsätzlich für mögliche Ausgleichspflanzungen für Baumaßnahmen auf Sportanlagen im gesamten Kölner Stadtgebiet vorzusehen. 2 Nach Abschluss der Bohrungen durch den Geologischen Dienst wird zunächst die vor- handene Wiesenfläche, wie mit dem nutzenden Verein besprochen, wiederhergestellt. Der Verein kann diese Fläche dann, trotzdem sie als Ausgleichsfläche vorgesehen wird, zu Trainingszwecken mit Kindergruppen nutzen. Eine vollständige Instandset- zung der Fläche als Naturrasenspielfeld ist jedoch ausdrücklich nicht geplant. Gez. Voigtsberger
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1793/2025
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 12.06.2025
- Erstellt
- 03.06.2025 14:01