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V/0463/2023

Basisinformationen des Jobcenters der Stadt Münster

Vorlagen 16.08.2023

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Anlage A

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Ansehen

Anlage_Glossar

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Ansehen

Berichtsvorlage

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Ansehen

Anlage A

1459 Zeichen

Anlage A zur V/0463/2023 
 
Kurzüberblick 
Die Vorlage, die regelmäßig im Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Verbraucherschutz und Ar-
beitsförderung erscheint, gibt einen Überblick über die Strukturdaten im Jobcenter sowie den ak-
tuellen Stand der Zielerreichung bezogen auf die mit dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und 
Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen vereinbarten Ziele. 
 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Mit der Vorlage wird das Ziel verfolgt, dem zuständigen Gremium einen laufenden Überblick  
über den Stand der Zielerreichung sowie der Entwicklung der Strukturdaten im Jobcenter zu 
geben, um seitens des Jobcenters – gegebenenfalls in Abstimmung mit dem Ausschuss –  
geeignete Maßnahmen zur Zielerreichung zu planen. 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: Nr. der PG Bezeichnung der PG 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja X Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja X Nein   
Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja X Nein  teilw. 
Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja X Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja X Nein   
Bereits veranschlagt?  Ja X Nein   
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
X überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollstän-
dig frei-
willig 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Keine unmittelbare Relevanz.

Anlage_Glossar

8746 Zeichen

Anlage 1 zur Basisinformation des Jobcenter Münster  
Glossar zur Grundsicherungs- und Arbeitsmarktstatistik  (häufig verwendete Begriffe und Abkürzungen)  
  
 
Alo  = Arbeitslose  
Personen, die nicht in einem Beschäftigungsverhältnis  stehen, eine versicherungspflichtige 
zumutbare Beschäftigung suchen, dabei den Vermittlung sbemühungen zur Verfügung stehen 
und sich bei einer Agentur für Arbeit oder einem Jobcenter arbeitslos gemeldet haben.  
 
Arbeitslosenquote  Quotient aus der Anzahl der registrierten Arbeitslosen zum Stichtag (Zähler) und der Anzahl 
der zivilen Erwerbspersonen zum Stichtag (Nenner). Die Zahl der zivilen Erwerbspersonen 
setzt sich zusammen aus den abhängigen zivilen Erwerbstätigen sowie den Selbstständigen 
und den mithelfenden Familienangehörigen.   
 
Asu  = Arbeitsuchende  
Personen, die eine versicherungspflichtige Beschäftigung als Arbeitnehmer suchen. Der Begriff 
ist weiter gefasst als der des Arbeitslosen und ent hält zusätzlich auch die nicht arbeitslosen 
Arbeitsuchenden. Das sind die Personen, die eine Besc häftigung suchen, auch wenn sie 
beispielsweise bereits eine Beschäftigung oder eine selbständige Tätigkeit ausüben oder sich 
in einer arbeitsmarktpolitischen Maßnahme befinden.  
 
BG  
 
= Bedarfsgemeinschaft 
 
Personen, die in einem Haushalt und in einer Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft 
miteinander leben und wirtschaften. Hierzu gehören die engsten Familienangehörigen 
(Ehegatten/ Partner und Kinder unter 25 Jahre), nicht aber Großeltern/ Verschwägerte. 
Bedarfsgemeinschaften lassen sich differenzieren nach Regelleistungs-
Bedarfsgemeinschaften und sonstige Bedarfsgemeinschaften.  
 
BM   
= Berichtsmonat 
 
Monat, über den sich die jeweilige Berichterstattung erstreckt. Er beginnt am Tag nach dem 
statistischen Stichtag des vorangegangenen Berichtsmonats und endet mit dem nächsten 
statistischen Stichtag (jeweils ca. Mitte eines Monats).  
 
 
ELB 
 
 
= Erwerbsfähige Leistungsberechtigte  
Personen, die das 15. Lebensjahr vollendet und die Altersgrenze noch nicht erreicht haben, 
die erwerbsfähig und hilfebedürftig sind und ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der BRD haben.  
 
 
gE 
 
 
 
= gemeinsame Einrichtung 
 
Gemeinsame Trägerschaft der Bundesagentur für Arbeit und der kreisfreien Städte sowie 
Kreise zur einheitlichen Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende im Gebiet des 
kommunalen Trägers.   
 
 
IAB 
 
 
= Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung 
Das IAB ist eine Forschungseinrichtung der Bundesagentur für Arbeit. 
 
 
IAB-Arbeitsmarkt- 
barometer 
 
 
Ein seit 2008 bestehender Frühindikator, der auf einer monatlichen Umfrage der 
Bundesagentur für Arbeit unter allen lokalen Arbeitsagenturen basiert. 
Er besteht aus zwei Komponenten. Die Komponente A prognostiziert die Entwicklung der 
saisonbereinigten Arbeitslosenzahlen der nächsten drei Monate und die Komponente B ist eine 
Vorhersage der Beschäftigung. Der Mittelwert aus beiden Komponenten bildet den 
Gesamtwert und gibt einen Ausblick auf die Gesamtentwicklung des Arbeitsmarktes.  
Die Skala reicht von 90 Punkten (sehr schlechte Entwicklung) bis 110 Punkten (sehr gute 
Entwicklung). 
 
 
ifo Institut 
 
 
= Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung an der Universität München e.V. 
Eine Forschungseinrichtung, die sich mit der Analyse der Wirtschaftspolitik beschäftigt. 
 
 
ifw Kiel 
 
= Kiel Institut für Weltwirtschaft 
Forschungsinstitut für Globalisierungsfragen in Deutschland.

Integration  Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung, voll qualifizierenden beruflichen 
Ausbildung oder selbständigen Tätigkeit eines erwerbsfähigen Leistungsberechtigten.  
 
Integrationsquote  
(K2)  
Quotient aus der Summe der Integrationen im Berichtsmonat und den vorangegangenen elf 
Monaten (Zähler) und dem durchschnittlichen Bestand der erwerbsfähigen 
Leistungsberechtigten im Vormonat und den vorangegangenen elf Monaten (Nenner). In der 
Basisinformation  
des Jobcenters wird die Integrationsquote als Jahresfortschrittswert abgebildet (entsprechend 
der mit dem Land Nordrhein-Westfalen getroffenen Zielvereinbarung).  
 
JDW  = Jahresdurchschnittswert   
Durchschnitt von Januar eines Jahres bis zum aktuellen Berichtsmonat.  
 
JFW  = Jahresfortschrittswert   
Summe von Januar eines Jahres bis zum aktuellen Berichtsmonat.  
 
 
Jugendarbeitslosenquote  Quotient aus der Anzahl der registrierten Arbeitslosen unter 25 Jahren zum Stichtag 
(Zähler) und der Anzahl der zivilen Erwerbspersonen unter 25 Jahren zum Stichtag 
(Nenner). In der Basisinformation des Jobcenters wird die Jugendarbeitslosenquote 
jeweils al s Jahresdurchschnittswert abgebildet (entsprechend der mit dem Land 
Nordrhein-Westfalen getroffenen Zielvereinbarung).  
 
Kontinuierliche 
Beschäftigung nach 
Integration 
(neue K2E3) 
Eine kontinuierliche Beschäftigung nach Integration liegt vor, wenn an allen Stichtagen 6 
Monate nach Integration eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung vorliegt. 
Quote der 
kontinuierlichen 
Beschäftigung 
Quotient aus der Summe der kontinuierlichen Beschäftigungen nach Integrationen in den 
vergangenen zwölf Monaten (Zähler) und der Summe der Integrationen in 
sozialversicherungspflichtige Beschäftigung in den vergangenen zwölf Monaten (Nenner). 
 
LB   = Leistungsberechtigte  
Personen in Bedarfsgemeinschaften, die einen Anspruch auf Leistungen nach dem 
Sozialgesetzbuch Zweites Buch Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) haben. 
Leistungsberechtigte lassen sich differenzieren nach Regelleistungs-Berechtigten und 
sonstigen Leistungsberechtigten.  
  
LfU  = Leistungen für Unterkunft und Heizung  
Umfasst ausgezahlte Ansprüche für Bedarfe, die die Unterkunft betreffen (z. B. Kaltmiete, 
Neben- und Heizkosten).   
 
LLU  = Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes  
Umfasst ausgezahlte Ansprüche für Regelbedarfe (z. B. Ernährung, Kleidung, 
Haushalt senergie) und Mehrbedarfe (z. B. Alleinerziehung, Schwangerschaft und Geburt).  
 
 
LZA  = Langzeitarbeitslose  
Personen, die ein Jahr und länger arbeitslos gemeldet sind.  
 
LZB  = Langzeitleistungsbeziehende  
Erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die in den vergangenen 24 Monaten mindestens 21  
Monate hilfebedürftig waren. Um nicht Zeiten der Nichterwerbsfähigkeit (vor Vollendung 
des 15. Lebensjahres) mit einzubeziehen, werden ausschließlich Zeiten berücksichtigt, in 
denen die Person als erwerbsfähiger Leistungsberechtigte im Bezug stand.  
 
Nachhaltigkeit  Eine Integration gilt als nachhaltig, wenn die Person  am Stichtag zwölf Monate nach 
Integration sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist.

Nachhaltigkeitsquote 
(bisherige K2E3)  
Quotient aus der Summe der nachhaltigen Integrationen in den vergangenen zwölf 
Monaten (Zähler) und der Summe der Integrationen in sozialversicherungspflichtige 
Beschäftigung in den vergangenen zwölf Monaten (Nenner).  
 
NEF  = Nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte  
Personen innerhalb einer Bedarfsgemeinschaft, die selbst noch nicht im erwerbsfähigen 
Alter sind (unter 15 Jahren) oder aufgrund ihrer gesundheitlichen Leistungsfähigkeit oder 
evtl. rechtlicher Einschränkungen nicht in der Lage sind, mindestens drei Stunden täglich 
unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes zu arbeiten. Sie 
erhalten Sozialgeld.  
 
RLB  = Regelleistungs-Berechtigte  
Personen mit Anspruch auf Gesamtregelleistungen. Hierzu gehören u. a. Regelbedarfe 
eitslosengeld II oder Sozialgeld), Mehrbedarfe sowie laufende und einmalige Leistungen für 
Unterkunft und Heizung.  
 
RWI 
 
=RWI-Leibniz-Institut für Wirtschaft (vormals Rheinisch-Westfälisches Institut für 
Wirtschaftsforschung) 
Zentrum für wissenschaftliche Forschung und evidenzbasierte Politikberatung. 
 
Sanktionen  Prozentuale Absenkung des Regelbedarfes bei Pflichtve rletzungen oder 
Meldeversäumnisse durch den erwerbsfähigen Leistungsberechtigten.   
 
Sanktionsquote  Quotient aus der Anzahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten mit mindestens einer 
gültigen Sanktion zum Stichtag (Zähler) und allen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten 
zum Stichtag (Nenner).   
 
Veränderungsrate des 
Bestands der 
Langzeitleistungsbeziehe 
nden (K3) 
 
 
Quotient aus der Anzahl der Langzeitleistungsbeziehenden im Berichtsmonat (Zähler) und 
der Anzahl der Langzeitleistungsbeziehenden im Beric htsmonat des Vorjahres (Nenner). 
In der Basisinformation des Jobcenters wird die Verä nderungsrate jewei ls als 
Jahresdurchschnittswert abgebildet (entsprechend der mit dem Land Nordrhein-Westfalen 
getroffenen Zielvereinbarung).  
 
zkT  
 
= zugelassener kommunaler Träger  
 
Trägerschaft der Grundsicherung für Arbeitsuchende zur alleinigen Wahrnehmung 
(Optionskommune) – z. B. Jobcenter Münster

Berichtsvorlage

28907 Zeichen

V/0463/2023 
V/0463/2023 
 
 
Öffentliche Berichtsvorlage 
Betrifft 
 
Basisinformationen des Jobcenters der Stadt Münster 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   06.09.2023 Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Verbraucherschutz und  
Arbeitsförderung 
Bericht 
   13.09.2023 Integrationsrat Bericht 
 
 
Bericht: 
 
 
Die Bundesagentur für Arbeit veröffentlicht Grundsicherungsdaten nach dem SGB 2 grundsätzlich 
nach dem so genannten Wartezeitkonzept, da es sich um dynamische Daten handelt. Dies be-
deutet, dass den Jobcentern ein dreimonatiges Zeitfenster für Nacherfassungen (zum Beispiel 
nachträglich bekannt gewordene Arbeitsaufnahmen) zur Verfügung steht. Erst nach dieser Warte-
zeit gelten die Daten als festgeschrieben und werden als öffentliche Statistik zur Verfügung ge-
stellt. 
 
Zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Basisinformationen liegen festgeschriebene Grundsiche-
rungsdaten für den Berichtsmonat März 2023 vor. Um aktuellere Daten zur Verfügung stellen zu 
können, werden die Daten für die Monate April bis Juni 2023 - sofern möglich - entsprechend 
hochgerechnet und als Prognose ausgewiesen. Dies betrifft neben Strukturdaten und Kennzahlen 
auch die Daten zur Zielerreichung.  
 
Die durch das Jobcenter Münster eigenständig errechneten Prognosewerte können von den Da-
ten der öffentlichen Statistik der Bundesagentur für Arbeit, die sukzessive in den nächsten Mona-
ten veröffentlicht werden, abweichen. 
 
Arbeitsmarktdaten (zum Beispiel D aten zu Arbeitslosen) werden ohne Wartezeit veröffentlicht. 
Aktueller Datenstand ist hier der Monat Juli 2023. 
 
 
 
Jobcenter 
 
17.08.2023  
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Frau Jürgensmeier 
Telefon: 492-9003 
Juergensmeier@stadt-
muenster.de

- 2 - 
V/0463/2023 
1. Strukturdaten, Kennzahlen und Ergänzungsgrößen 
 
Im aktuellen Berichtsmonat Juni 2023 haben in Münster 20.857 Personen in 10.541 Bedarfsgemein-
schaften Bürgergeld bezogen (siehe Abbildung 1). Das ist gegenüber Juni 2022 ein Zuwachs um 285 
Personen bzw. 273 Bedarfsgemeinschaften.  
14.086 erwerbsfähige Leistungsberechtigte waren im Juni 2023 beim Jobcenter der Stadt Münster 
gemeldet, davon waren 52 ,3 Prozent Frauen. Der Anteil der Frauen an allen erwerbsfähigen Leis-
tungsberechtigen ist, bedingt durch den Zugang der in der Mehrzahl weiblichen Geflüchteten aus der 
Ukraine, gestiegen. Im Januar 2022, vor Beginn des Kriegs in der Ukraine, betrug ihr Anteil 49,6 Pro-
zent.  
Aktuell sind rund 12 Prozent der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten Geflüchtete aus der Ukraine. 
Der Anteil der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten mit ausländischer Staatsangehörigkeit hat sich 
insgesamt erhöht, von 36,8 Prozent im Januar 2022 auf 43,7 Prozent im Juni 2023. 
Im Gegensatz zur gestiegenen Gesamtzahl der Leistungsberechtigten hat sich die Zahl der erwerb-
stätigen Leistungsbeziehenden im Vergleich zum Vorja hr weiter reduziert. Insbesondere durch die 
Wohngeld-Plus-Reform zum 01.01.2023 und die Anhebung des Mindestlohns zum 01.10.2022 sind 
bei dieser Personengruppe Abmeldungen aus dem SGB 2-Leistungsbezug erfolgt.  Durch die Anhe-
bung des Mindestlohns sind einige Erwerbstätige, die aufstockend zum Einkommen Bürgergeld be-
zogen haben, hilfeunabhängig geworden. Zudem haben Personen, die arbeiten, aber nicht genug 
verdienen, um ihren Lebens unterhalt gänzlich allein bestreiten zu können, durch die Anhebung des 
Wohngelds bei gleichzeitig erhöhten Einkommensgrenzen früher einen Anspruch auf Wohngeld als 
zuvor. Laut Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen haben in Deutschland 
seit dem 01. Januar 2023 zwei Millionen Haushalte mit kleinen Einkommen Anspruch auf Wohngeld, 
das sind dreimal mehr als vorher.

- 3 - 
V/0463/2023 
Strukturdaten
- Prognose
April 2023 Mai 2023 Juni 2023
Veränderung 
Apr 23 zu 
Jun 23 Juni 2022
Veränderung 
Jun 22 zu Jun 
23
Durchschnitt 
2022
Bedarfsgemeinschaften (BG) 10.527     10.566     10.541     0,1% 10.268     2,7% 10.088       
Personen in Bedarfsgemeinschaften 20.829     20.908     20.857     0,1% 20.572     1,4% 20.115       
Männer 10.361     10.401     10.375     0,1% 10.275     1,0% 10.118       
Frauen 10.468     10.507     10.482     0,1% 10.240     2,4% 9.961         
Nichterwerbsfähige Leistungberechtigte (NEF) 5.781       5.803       5.788       0,1% 5.741       0,8% 5.593         
Männer 3.037       3.049       3.041       0,1% 3.027       0,5% 2.947         
Frauen 2.744       2.754       2.747       0,1% 2.693       2,0% 2.634         
Erwerbsfähige Leistungsberechtigte (ELB) gesamt 14.068     14.121     14.086     0,1% 13.731     2,6% 13.479       
15 bis 24 Jahre 2.560       2.568       2.503       -2,2% 2.524       -0,8% 2.449         
25 bis 54 Jahre 8.917       8.929       8.922       0,1% 8.696       2,6% 8.510         
55 Jahre und älter 2.591       2.624       2.661       2,7% 2.511       6,0% 2.519         
Deutsche 7.922       7.942       7.935       0,2% 8.067       -1,6% 8.021         
Ausländer 6.145       6.178       6.151       0,1% 5.664       8,6% 5.457         
Erwerbstätige Leistungsbeziehende 3.246       3.219       3.241       -0,2% 3.451       -6,1% 3.419         
Erwerbsfähige Leistungsberechtigte (ELB) Männer 6.761       6.766       6.724       -0,5% 6.626       1,5% 6.578         
15 bis 24 Jahre 1.261       1.266       1.243       -1,4% 1.245       -0,2% 1.216         
25 bis 54 Jahre 4.146       4.162       4.152       0,1% 4.012       3,5% 3.994         
55 Jahre und älter 1.349       1.364       1.371       1,6% 1.369       0,1% 1.367         
Deutsche 4.119       4.134       4.124       0,1% 4.207       -2,0% 4.180         
Ausländer 2.642       2.632       2.599       -1,6% 2.419       7,5% 2.397         
Erwerbstätige Leistungsbeziehende 1.685       1.691       1.687       0,1% 1.818       -7,2% 1.796         
Erwerbsfähige Leistungsberechtigte (ELB) Frauen 7.307       7.354       7.363       0,8% 7.069       4,2% 6.877         
15 bis 24 Jahre 1.299       1.302       1.260       -3,0% 1.269       -0,7% 1.226         
25 bis 54 Jahre 4.771       4.767       4.771       0,0% 4.660       2,4% 4.500         
55 Jahre und älter 1.242       1.260       1.290       3,9% 1.140       13,2% 1.151         
Deutsche 3.803       3.808       3.811       0,2% 3.850       -1,0% 3.831         
Ausländer 3.504       3.546       3.552       1,4% 3.219       10,3% 3.046         
Erwerbstätige Leistungsbeziehende 1.562       1.527       1.554       -0,5% 1.632       -4,8% 1.622         
 
Abbildung 1: Strukturdaten - Prognose Jobcenter Münster 
 
 
Bis einschließlich Juni 2023 hat das Jobcenter der Stadt Münster 33,22 Millionen Euro für die Leis-
tungen zum Lebensunterhalt verausgabt. Im Vergleich zum Vorjahreszeitraum ist dies ein Zuwachs 
um 27,2 Prozent (siehe Abbildung 2). Bei den Leistungen für Unterkunft und Heizung haben sich die 
Ausgaben um rund 16 Prozent auf 31,7 Millionen erhöht. Die hohen Ausgaben liegen im Wesentli-
chen in der erhöhten Anzahl von leistungsberechtigten Personen und in den, durch die Einführung 
des Bürgergelds, gestiegenen Regelbedarfen begründet.  Aber auch die allgemein erhöhte Kostensi-
tuation am Wohnungs- und Energiemarkt spiegelt sich hier wider.

- 4 - 
V/0463/2023 
Kennzahlen
- Prognose
April 2023 Mai 2023 Juni 2023
Veränderung 
Apr 23 zu 
Jun 23 Juni 2022
Veränderung 
Jun 22 zu Jun 
23
Durchschnitt 
2022
K1 - Leistungen zum Lebensunterhalt (Bund)
Monatswert (in Mio. €) 5,52        5,56        5,58        1,0% 4,78        16,7% 4,62          
Jahresfortschrittswert (in Mio. €) 22,09       27,65       33,22       26,12       27,2%
K1E1 - Leistungen für Unterkunft und Heizung (Stadt)
Monatswert (in Mio. €) 5,29        5,36        5,37        1,5% 4,64        15,7% 4,74          
Jahresfortschrittswert (in Mio. €) 20,98       26,34       31,70       27,25       16,3%
 
Abbildung 2: Kennzahlen - Prognose Jobcenter Münster 
 
Die Arbeitslosenquote beträgt in Münster im Juli 2023 rechtskreisübergreifend 5,0  Prozent, sie hat 
sich gegenüber Juni 2023 um 0,2 Prozentpunkte erhöht (siehe Abbildung 3). Im Rechtskreis SGB 2 
beträgt die Arbeitslosenquote aktuell 3,3 Prozent, ein Zuwachs um 0,1 Prozentpunkte im Vergleich 
zum Vormonat. Auch bundesweit ist die Arbeitslosenquote von Juni zu Juli 2023 um 0,2 Prozentpunk-
te auf nun 5,7 Prozent gestiegen.  
Die Jugendarbeitslosigkeit ist in Münster rechtskreisübergreifend von 2,6 Prozent im Juni 2023 auf 
3,0 Prozent im Juli 2023 gestiegen. Im SGB 2 hat sich die Jugendarbeitslosigkeit in diesem Zeitraum 
von 1,6 Prozent auf 1,8 Prozent erhöht. Dies  stellt eine saisontypische Entwicklung dar und liegt im 
Wesentlichen darin begründet, dass Jugendliche und junge Erwachsene nach Beendigung einer 
Schulausbildung bis zum Beginn einer Anschlussbeschäftigung/-ausbildung gegebenenfalls arbeitslos 
geführt werden. In Nordrhein-Westfalen und im Bund ist die Jugendarbeitslosenquote mit 6,2 Prozent 
beziehungsweise 5,1 Prozent (3,8 Prozent beziehungsweise 3,0 Prozent im SGB 2) deutlich höher 
als in Münster.  
    
Arbeitsmarkt - Arbeitslosenquote
- keine Prognose
Mai 2023 Juni 2023 Juli 2023
Veränderung 
Mai 23 zu 
Jul 23
Juli 2022
Veränderung 
Jul 22 zu Jul 
23
Durchschnitt 
2022
 Arbeitslosenquote Münster (in %) 4,7    4,8    5,0    6,4% 4,4    13,6% 4,4            
 Männer 5,1    5,1    5,4    5,9% 4,9    10,2% 4,9            
 Frauen 4,4    4,5    4,7    6,8% 4,0    17,5% 4,0            
  unter 25 Jahre (Jugendarbeitslosigkeit) 2,5    2,6    3,0    20,0% 2,7    11,1% 2,6            
davon: Rechtskreis SGB III (Arbeitsagentur) 1,6    1,6    1,7    6,2% 1,6    6,2% 1,5            
   Männer 1,8    1,8    2,0    11,1% 1,8    11,1% 1,7            
   Frauen 1,3    1,4    1,5    15,4% 1,4    7,1% 1,3            
  unter 25 Jahre (Jugendarbeitslosigkeit) 0,8    0,9    1,2    50,0% 1,0    20,0% 0,9            
davon: Rechtskreis SGB II (Jobcenter) 3,2    3,2    3,3    3,1% 2,8    17,9% 2,9            
   Männer 3,3    3,4    3,4    3,0% 3,1    9,7% 3,1            
   Frauen 3,1    3,1    3,2    3,2% 2,6    23,1% 2,7            
  unter 25 Jahre (Jugendarbeitslosigkeit) 1,7    1,6    1,8    5,9% 1,6    12,5% 1,7            
 
Abbildung 3: Arbeitsmarkt (Arbeitslosenquote) - Daten der Bundesagentur für Arbeit 
 
 
Der Bestand der im Jobcenter der Stadt Münster arbeitslos gemeldeten Personen beläuft sich im Juli 
2023 auf 5.891, das ist ein Zuwachs um 884 Arbeitslose bzw. 17,7 Prozent im Vergleich zum Vorjah-
resmonat (siehe Abbildung 4). Bei den Frauen ist ein deutlich höherer Anstieg der Arbeitslosigkeit als 
bei den Männern zu beobachten. Das liegt darin begründet, dass es sich bei den Zugängen der er-
werbsfähigen Leistungsberechtigten in der deutlichen Mehrzahl um weibliche ukrainische Geflüchtete

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V/0463/2023 
handelt. Im Monat Juni 2023 waren 548 Personen mit ukrainischer Staatsangehörigkeit im Rechts-
kreis SGB 2 arbeitslos gemeldet, davon 393 Frauen und 155 Männer.  
Die Anzahl der arbe itslosen Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit ist im Vergleich zum 
Vorjahresmonat um 38 Prozent auf 2.426 gestiegen. Auch hier ist die Veränderungsrate mit einem 
Plus von 53,1 Prozent aufgrund der zuvor genannten Gründe bei den Frauen deutlich au sgeprägter 
als bei den Männern (+30,5 Prozent).  Der Anteil der arbeitslosen Personen mit ausländischer 
Staatsangehörigkeit an allen arbeitslosen Personen im Rechtskreis SGB II liegt im Juli bei 41,2 Pro-
zent.  
 
Arbeitsmarkt - Arbeitslose SGB II
- keine Prognose
Mai 2023 Juni 2023 Juli 2023
Veränderung 
Mai 23 zu 
Jul 23
Juli 2022
Veränderung 
Jul 22 zu Jul 
23
Durchschnitt 
2022
 Bestand Arbeitslose SGB II - gesamt 5.705       5.775       5.891       3,3% 5.007       17,7% 5.128         
    15 bis 24 Jahre 433         425         467         7,9% 401         16,5% 414           
 25 bis 54 Jahre 4.164       4.199       4.234       1,7% 3.731       13,5% 3.819         
    55 Jahre und älter 1.108       1.151       1.190       7,4% 875         36,0% 895           
 Schwerbehinderte Menschen 416         430         431         3,6% 384         12,2% 395           
 Deutsche 3.334       3.391       3.465       3,9% 3.249       6,6% 3.270         
    Ausländer 2.371       2.384       2.426       2,3% 1.758       38,0% 1.858         
    Langzeitarbeitslose 3.131       3.315       3.383       8,0% 3.014       12,2% 3.084         
 Bestand Arbeitslose SGB II - Männer 2.912       2.919       2.929       0,6% 2.755       6,3% 2.769         
    15 bis 24 Jahre 220         210         216         -1,8% 238         -9,2% 237           
 25 bis 54 Jahre 2.164       2.156       2.164       0,0% 2.013       7,5% 2.022         
    55 Jahre und älter 528         553         549         4,0% 504         8,9% 510           
 Schwerbehinderte Menschen 258         261         256         -0,8% 253         1,2% 248           
 Deutsche 1.871       1.894       1.885       0,7% 1.955       -3,6% 1.893         
    Ausländer 1.041       1.025       1.044       0,3% 800         30,5% 876           
    Langzeitarbeitslose 1.704       1.716       1.710       0,4% 1.757       -2,7% 1.712         
 Bestand Arbeitslose SGB II - Frauen 2.674       2.652       2.694       0,7% 2.236       20,5% 2.359         
    15 bis 24 Jahre 204         204         209         2,5% 157         33,1% 177           
 25 bis 54 Jahre 2.012       1.980       1.980       -1,6% 1.714       15,5% 1.797         
    55 Jahre und älter 458         468         505         10,3% 365         38,4% 385           
 Schwerbehinderte Menschen 152         146         152         0,0% 150         1,3% 146           
 Deutsche 1.371       1.387       1.390       1,4% 1.384       0,4% 1.377         
    Ausländer 1.303       1.265       1.304       0,1% 852         53,1% 982           
    Langzeitarbeitslose 1.331       1.344       1.370       2,9% 1.445       -5,2% 1.371         
 
Abbildung 4: Arbeitsmarkt (Arbeitslose SGB II) - Daten der Bundesagentur für Arbeit 
 
 
Seit der Einführung des Bürgergeldes zum 01. Januar 2023 greifen bei Pflichtverletzungen neue Re-
gelungen. Es gilt ein dreistufiges System: Bei der ersten Pflichtverletzung mindert sich das Bürger-
geld für einen Monat um zehn Prozent, bei der zweiten für zwei Monate um 20 Prozent und bei der 
dritten für drei Monate um 30 Prozent. Eine Leistungsminderung darf nicht erfolgen, sollte sie im kon-
kreten Einzelfall zu einer außergewöhnlichen Härte führen.

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V/0463/2023 
Im ersten Quartal 2023 waren durchschnittlich 19 Personen von mindestens einer Leistungsminde-
rung betroffen, die Zahl der Personen mit einer Leistungsminderung liegt somit w eiterhin auf einem 
sehr niedrigen Niveau (siehe Abbildung 5).  
Der Anteil der leistungsgeminderten erwerbsfähigen Leistungsberechtigten sinkt im März auf 0,1 Pro-
zent und liegt somit noch unter den Q uoten des Bundes und des Landes Nordrhein -Westfalen mit 
jeweils 0,2 Prozent. 
Die Höhe der Leistungskürzung beträgt im ersten Quartal in Münster durchschnittlich 48,92 Euro und 
entspricht den durchschnittlichen Kürzungsbeträgen in NRW und auch im Bund.  
 
Leistungsminderungen
-keine Prognose Januar 
2023
Februar 
2023 März 2023
Veränderung 
Jan 23 zu 
Mrz 23 März 2022
Veränderung 
Mrz 22 zu 
Mrz 23
Durchschnitt 
2022
 Anzahl der wirksamen Leistungsminderungen -          -          -          135        47                 
 Anzahl Personen mit mindestens einer  
 Leistungsminderung 21           25           10           -52,4% 103        -90,3% 41                 
    Männer 17           20           7             -58,8% 71           -90,1% 28                 
    Frauen 4             5             3             -25,0% 32           -90,6% 13                 
 Deutsche 17           18           * 80           32                 
 Ausländer 4             7             * 23           10                 
 Anteil der ELB mit mindestens einer 
 Leistungsminderung an allen ELB 
 Münster 0,2          0,2          0,1          -52,7% 0,8          -91,0% 0,3                
 Nordrhein-Westfalen 0,3          0,2          0,2          -14,8% 1,1          -80,2% 0,7                
 Deutschland 0,3          0,3          0,2          -18,7% 1,4          -83,7% 0,9                
 Durchschnittliche Höhe der Leistungsminderung 
 Münster 47,28 €    53,31 €    46,16 €    -2,4% 69,85 €    -33,9% 87,58 €           
 Nordrhein-Westfalen 47,20 €    49,36 €    51,68 €    9,5% 81,96 €    -36,9% 82,01 €           
 Deutschland 47,37 €    49,12 €    52,19 €    10,2% 87,29 €    -40,2% 96,29 €           
 
* Aus Datenschutzgründen und Gründen der statistischen Geheimhaltung w erden Zahlenw erte von 1 oder 2 und Daten, aus denen rechnerisch auf einen solchen Zahlenw ert 
geschlossen w erden kann, anony misiert. 
 
Abbildung 5: Leistungsminderungen - Daten der Bundesagentur für Arbeit 
Hinw eis: Aufgrund der W irkungen des S anktionsmoratoriums von Juli 2022 bis Dezember 2022 kann die Anzahl der w irksamen Leistungsminderungen bis April 2023 statis-
tisch nicht abgebildet w erden. 
 
 
Im zweiten Quartal 2023 wurden insgesamt 106 Verfahren zur Prüfung einer Ordnungswidrigkeit ein-
geleitet und 26 Bußgeldbescheide erlassen (siehe Abbildung 6). 50 Prozent der Bescheide enthielten 
ein Bußgeld von mehr als 500 Euro. In 42 Prozent der Fälle betrug das Bußgeld bis zu 200 Euro, 8 
Prozent der Bescheide beliefen sich auf ein Bußgeld zwischen 200 und 500 Euro. Bei geringfügigen 
Ordnungswidrigkeiten kann das Jobcenter der Stadt Münster den Betroffenen verwarnen und ein 
Verwarngeld von fünf bis fünfundfünfzig Euro erheben. Eine Verwarnung kann a uch ohne Verwar-
nungsgeld erteilt werden. Im zweiten Quartal 2023 wurden insgesamt 7 Verwarnungen ausgespro-
chen, davon drei mit und vier ohne Verwarnungsgeld.

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V/0463/2023 
Ordnungswidrigkeiten
April 23 Mai 23 Juni 23 Summe Quartal
Anzahl Prüfverfahren 28                    30                    48                    106                   
Anzahl erlassene Bußgeldbescheide 10                    13                    3                      26                    
0,00 € bis  199,00 € 4                      5                      2                      11                    
200,00 € bis  499,00 € -                    2                      -                    2                      
über 500,00 € 6                      6                      1                      13                    
Eingegangene Einsprüche -                    1                      3                      4                      
Verwarnungen ohne Verwarnungsgeld 1                      2                      1                      4                      
Verwarnungen mit Verwarnungsgeld -                    2                      1                      3                      
 
Abbildung 6: Ordnungsw idrigkeiten - Daten Jobcenter Münster 
 
 
Zum 01.11.2020 wurden die Beratungsleistungen des Perspektivzentrums1 neu strukturiert. Das An-
gebot konzentriert sich nun auf zwei Maßnahmen: „Impulse für Erwerbsarbeit“ und „Jetzt ich! – Impul-
se für Alleinerziehende“. In der nachfolgenden Abbildung werden sowohl die Eintritte als auch d ie 
Anzahl der Teilnahmen in den Angeboten des Perspektivzentrums von Januar bis Juni 2023 darge-
stellt. Insgesamt sind 42 Personen in eine der beiden Maßnahmen eingemündet, davon waren 57 
Prozent Frauen (siehe Abbildung 7). In Summe haben im Jahr 2023 bislang 97 Personen an einem 
Angebot des Perspektivzentrums teilgenommen, der Anteil der Frauen an allen Teilnehmenden liegt 
hier bei 68 Prozent. 
  Abbildung 7: Perspektivzentrum - Daten Jobcenter Münster 
 
 
 
 
 
 
                                                 
1 Das Perspektivzentrum ist seit 2015 ein hauseigener, nach AZAV (Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung) zertifi-
zierter Bildungsanbieter im Jobcenter der Stadt Münster. Die Angebote "Impulse für Erw erbsarbeit" und „Jetzt ich! – Impulse für Alleinerzie-
hende“ bieten erw erbsfähigen Leistungsberechtigten ab 25 Jahren niedrigschwellige individuelle Beratungsangebote, überwiegend im 
Einzelcoaching.

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V/0463/2023 
2. Zielerreichung 
 
 
 
 
a) Integrationen 
 
Mit dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein -Westfalen (MAGS 
NRW) wurde vereinbart, dass im Jahr 2023 mindestens die Zahl der Integrationen des Vorjahres er-
reicht werden soll. Der daraus resultierende Jahressollwert beläuft sich auf 2.824 Integrationen.  
Bis einschließlich Juni 2023 konnten 1.009 Integrationen gezählt werden, zum Erreichen des unter-
jährigen Sollwertes fehlen aktuell 267 Integrationen (siehe Abbildung 8). Diese Entwicklung zeigt sich 
auch in nahezu allen anderen Jobcentern im Land NRW: Im Monat Juni 2023 konnte nur ein Jobcen-
ter in NRW das Ergebnis des Vorjahres erreichen. Sowohl im Landes - als auch im Bundesdurch-
schnitt liegen die Integrationszahlen deutlich hinter den Ergebnissen des Vorjahres zurück. 
 
Abbildung 8: Summe der Integrationen im Jahresfortschritt 
 
Die Zielerreichung zwischen dem Land NRW und der Stadt Münster wird am Jahresende auf 
Grundlage der Jahresfortschritts- bzw. Jahresdurchschnittswerte mit einer Wartezeit T -0 über-
prüft, das heißt, die Ergebnisse setzen sich wie folgt zusammen: 
 
 Dezember: Datenstand T-0 (= Daten ohne Wartezeit) 
 November: Datenstand T-1 (= Daten mit einem Monat Wartezeit) 
 Oktober: Datenstand T-2 (= Daten mit zwei Monaten Wartezeit) 
 Januar bis September: Datenstand T -3 (= Daten mit drei Monaten Wartezeit, die Daten 
sind damit festgeschrieben) 
 
Da Daten mit untererfasster Wartezeit (Datenstände T-0 bis T-2) jedoch nicht veröffentlicht wer-
den dürfen, werden diese Daten – wie eingangs erläutert – hochgerechnet und als Prognose 
ausgewiesen. Es ist nicht auszuschließen, dass diese Daten am Jahresende von der tatsächli-
chen Zielnachhaltung zwischen dem Land NRW und der Stadt Münster in geringem Maße ab-
weichen.

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V/0463/2023 
Zudem sieht d ie Zielvereinbarung mit dem MAGS NRW vor, dass die Integrationsquote um nicht 
mehr als 4,8  Prozent im Vergleich zum Vorjahr sinken darf. Der Sollwert beträgt somit 20,0 Prozent 
zum Jahresende.  
Im Juni 2023 beläuft sich die Integrationsquote im Jahresfortschritt auf 7,2 Prozent, der unterjährige 
Sollwert beträgt 9,3 Prozent. Zur Zielerreichung fehlen somit 2,1 Prozentpunkte (siehe Abbildung 9). 
Im Monat Juni 2023 konnte kein Jobcenter in NRW das Ergebnis des Vorjahres erreichen. Auch bun-
desweit liegen die Jobcenter insgesamt deutlich hinter den Ergebnissen des Vorjahres zurück.   
 
Abbildung 9: Integrationsquote im Jahresfortschritt 
 
Die gleichberechtigte Förderung und Arbeitsmarktintegration von Frauen und Männern ist in den letz-
ten Jahren besonders in den Fokus gerückt und seit dem Jahr 2021 beinhaltet die mit dem Land 
Nordrhein-Westfalen vereinbarte Zielvereinbarung eine zusätzliche Kennzahl: der Abstand zwischen 
den Integrationsquoten von Frauen und Männern.  Das Ziel ist erreicht, wenn der Abstand zwischen 
den Integrationsquoten von Frauen und Männern in 2023 gegenüber dem Vorjahr gleichbleibt und am 
Jahresende maximal 8,9 Prozentpunkte beträgt.  
Die prognostizierte Integrationsquote der Männer beläuft sich im Juni 2023 auf 8,9 Prozent, die der 
Frauen auf 5,6 Prozent. Der Abstand zwischen den Integrationsquoten der Frauen und Männer be-
trägt somit 3,3 Prozentpunkte. Der unterjährige Sollwert von maximal 4,9 Prozentpunkten wurde er-
reicht (siehe Abbildung 10).

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V/0463/2023 
 
 
Abbildung 10:  Abstand der Integrationsquoten Männer und Frauen im Jahresfortschritt 
 
 
 
b) Langzeitleistungsbezug 
 
Der jahresdurchschnittliche Bestand an Langzeitleistungsbeziehenden liegt für den Berichtsmonat 
Juni hochgerechnet bei 8.529 Personen (siehe Abbildung 11). Langzeitleistungsbezug liegt vor, wenn 
innerhalb der letzten 24 Monate mindestens 21 Monate Leistungen nach dem SGB 2 bezogen wur-
den.  
Mit dem Land NRW wurde ein um maximal 0,6 Prozent erhöhter Bestand im Jahresdurchschnitt 2023 
gegenüber dem Vorjahr vereinbart, woraus sich ein Zielwert von 8.994 Langzeitleistungsbeziehenden 
errechnet. Der unterjährige Sollwert wird im Juni 2023 um 636 Langzeitleistungsbeziehende unter-
schritten.   
 
 
Abbildung 11: Bestand Langzeitleistungsbeziehende im Jahresdurchschnitt

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In Bezug auf die Anzahl der Integrationen der Langzeitleistungsbeziehenden wurde in der Zielverein-
barung festgeschrieben, dass das Ziel erreicht ist, wenn die absolute Zahl der Integrationen um nicht 
mehr als 1,4 Prozent unter der des Vorjahres liegt. Der Jahressollwert beträgt somit 1.462 Integratio-
nen. Bis einschließlich Juni sind hochgerechnet 471 Integrationen von Langzeitleistungsbeziehenden 
erfolgt, zum Erreichen des unterjährigen Sollwerts fehlen 184 Integrationen (siehe Abbildung 12).  
 
 
Abbildung 12:  Summe der Integrationen der Langzeitleistungsbeziehenden im Jahresfortschritt  
 
 
Fazit und Ausblick:  
 
Im Frühjahr war das Leibniz -Institut für Wirtschaftsforschung an der Universität München e.V. (ifo 
Institut) für das Jahr 2023 noch von einem Rückgang der deutschen Wirtschaftsleistung um 0,1 Pro-
zent ausgegangen. Mit der Sommerprognose rev idierte das ifo Institut diese Vorhersage allerdings 
auf einen Rückgang um 0,4 Prozent. Auch das Kieler Institut für Weltwirtschaft (IfW) korrigierte im 
Juni seine Frühjahrsprognose für das laufende Jahr von +0,5 Prozent auf ein Minus von 0,3 Prozent. 
Die gesamtwirtschaftliche Nachfrage in Deutschland war im der ersten Jahreshälfte schwächer als 
zunächst erwartet. Die hohe Inflation führte zu einem kräftigen Rückgang des Konsums privater 
Haushalte. Der Anstieg der Baupreise und die hohen Kreditzinsen ließen die Nachfrage nach Bauleis-
tungen weiter sinken. Für die zweite Jahreshälfte erwarten die Wirtschaftsinstitute ein Abflauen der 
Inflation und, bei gleichzeitigem Anstieg der Einkommen, einen Anstieg des privaten Konsums. Ins-
gesamt bleibt das Rezessionsrisiko aber bestehen, insbesondere wegen einer schwachen Auslands-
nachfrage, den stark gestiegenen Hypothekenzinsen und rückläufigen Industrieaufträgen. Weiterhin 
bestehende Lieferengpässe, hohe Energiekosten und der weitere Verlauf des Kriegs in der Ukraine 
sorgen zudem für Unsicherheit. 
Infolge der wirtschaftlichen Situation hat sich auch die Arbeitsmarktentwicklung abgeschwächt. Mit 
einem Wert von 101,0 Punkten liegt das IAB-Arbeitsmarktbarometer2 im Juli 2023 zwar noch leicht 
über der neutralen Marke von 100 , ist aber, wie bereits in den Vormonaten, erneut gesunken ( -0,1 
Punkte im Vergleich zu Juni 2023) . Die Jobchancen von Arbeitslosen bleiben demzufolge deutlich 
unter dem Vor-Corona-Niveau.  
                                                 
2 Frühindikator des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit (IAB)

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Im Jobcenter der Stadt Münster , wie auch in den anderen Jobcentern , war das erste Halbjahr be-
stimmt durch zahlreiche Neuerungen im Zuge der Einführung des Bürgergeldes zum 01. Januar 
2023. Dies setzt sich in der zweiten Jahreshälfte fort. So wurden zum 01. Juli 2023 weitere Geset-
zesänderungen umgesetzt, zum Beispiel  die Ablösung der Eingliederungsvereinbarung durch den 
Kooperationsplan und die Schaffung von finanziellen Anreizen bei Absolvieren von Fördermaßnah-
men. Weitere gesetzliche Änderungen, wie das ab 31.12.2022 gültige Chancenaufenthaltsrecht nach 
Paragraf 104c Auf enthaltsgesetz, binden zusätzlich Kapazitäten. Im Juli 2023 haben nach vorläufi-
gem Stand 130 erwerbsfähige Leistungsberechtigte mit einem Aufenthaltstitel nach Paragraf 104c 
Aufenthaltsgesetz Bürgergeld bezogen. Auch die Beratung und Betreuung der ukrainischen Geflüch-
teten, deren Anteil rund 12 Prozent aller erwerbsfähigen Leistungsberechtigten ausmacht, bindet wei-
terhin hohe Personalkapazitäten, wird aber vielfach erst mittelfristig, nach dem Abbau vorhandener 
Sprachbarrieren und möglicher Qualifikationsdefizite, zu einem Integrationserfolg führen.  
In Summe führen die genannten Umstände dazu, dass die Integrationszahlen sowohl in Münster als 
auch in Nordrhein -Westfalen und im Bund insgesamt hinter den Erwartungen zurückliegen. Eine 
Prognose hinsichtlich der weiteren Entwicklung der Integrationszahlen lässt sich aktuell nur schwer 
treffen, da diese von den Entwicklungen der oben benannten Themen abhängig und durch die Job-
center nur bedingt beeinflussbar ist. Der Spagat besteht für die Jobcenter dabei auch weiterhin darin, 
die begrenzten personellen und finanziellen Kapazitäten so aufzuteilen, dass sowohl arbeitsmarktnä-
here Kunde zielgerichtet für eine zeitnahe Integration in Arbeit unterstützt als auch arbeitsmarktferne 
Leistungsberechtigte durch niedrigschwe llige Ansätze und längerfristige Förderketten an eine Be-
schäftigung herangeführt werden.  
 
 
 
In Vertretung 
 
gez. Cornelia Wilkens 
Stadträtin 
 
 
 
Anlagen: 
Anlage A 
Glossar

Beratungsverlauf (2)

06.09.2023 Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung
TOP 12 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
13.09.2023 Integrationsrat
TOP 3.2 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0463/2023
Typ
Vorlagen
Datum
16.08.2023
Erstellt
07.08.2023 16:38