V/0463/2023
Basisinformationen des Jobcenters der Stadt Münster
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Anlage A
1459 Zeichen
Anlage A zur V/0463/2023 Kurzüberblick Die Vorlage, die regelmäßig im Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Verbraucherschutz und Ar- beitsförderung erscheint, gibt einen Überblick über die Strukturdaten im Jobcenter sowie den ak- tuellen Stand der Zielerreichung bezogen auf die mit dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen vereinbarten Ziele. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Mit der Vorlage wird das Ziel verfolgt, dem zuständigen Gremium einen laufenden Überblick über den Stand der Zielerreichung sowie der Entwicklung der Strukturdaten im Jobcenter zu geben, um seitens des Jobcenters – gegebenenfalls in Abstimmung mit dem Ausschuss – geeignete Maßnahmen zur Zielerreichung zu planen. Finanzierung Produktgruppe: Nr. der PG Bezeichnung der PG Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja X Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja X Nein Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja X Nein teilw. Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja X Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja X Nein Bereits veranschlagt? Ja X Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig X überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollstän- dig frei- willig Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Keine unmittelbare Relevanz.
Anlage_Glossar
8746 Zeichen
Anlage 1 zur Basisinformation des Jobcenter Münster Glossar zur Grundsicherungs- und Arbeitsmarktstatistik (häufig verwendete Begriffe und Abkürzungen) Alo = Arbeitslose Personen, die nicht in einem Beschäftigungsverhältnis stehen, eine versicherungspflichtige zumutbare Beschäftigung suchen, dabei den Vermittlung sbemühungen zur Verfügung stehen und sich bei einer Agentur für Arbeit oder einem Jobcenter arbeitslos gemeldet haben. Arbeitslosenquote Quotient aus der Anzahl der registrierten Arbeitslosen zum Stichtag (Zähler) und der Anzahl der zivilen Erwerbspersonen zum Stichtag (Nenner). Die Zahl der zivilen Erwerbspersonen setzt sich zusammen aus den abhängigen zivilen Erwerbstätigen sowie den Selbstständigen und den mithelfenden Familienangehörigen. Asu = Arbeitsuchende Personen, die eine versicherungspflichtige Beschäftigung als Arbeitnehmer suchen. Der Begriff ist weiter gefasst als der des Arbeitslosen und ent hält zusätzlich auch die nicht arbeitslosen Arbeitsuchenden. Das sind die Personen, die eine Besc häftigung suchen, auch wenn sie beispielsweise bereits eine Beschäftigung oder eine selbständige Tätigkeit ausüben oder sich in einer arbeitsmarktpolitischen Maßnahme befinden. BG = Bedarfsgemeinschaft Personen, die in einem Haushalt und in einer Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft miteinander leben und wirtschaften. Hierzu gehören die engsten Familienangehörigen (Ehegatten/ Partner und Kinder unter 25 Jahre), nicht aber Großeltern/ Verschwägerte. Bedarfsgemeinschaften lassen sich differenzieren nach Regelleistungs- Bedarfsgemeinschaften und sonstige Bedarfsgemeinschaften. BM = Berichtsmonat Monat, über den sich die jeweilige Berichterstattung erstreckt. Er beginnt am Tag nach dem statistischen Stichtag des vorangegangenen Berichtsmonats und endet mit dem nächsten statistischen Stichtag (jeweils ca. Mitte eines Monats). ELB = Erwerbsfähige Leistungsberechtigte Personen, die das 15. Lebensjahr vollendet und die Altersgrenze noch nicht erreicht haben, die erwerbsfähig und hilfebedürftig sind und ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der BRD haben. gE = gemeinsame Einrichtung Gemeinsame Trägerschaft der Bundesagentur für Arbeit und der kreisfreien Städte sowie Kreise zur einheitlichen Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende im Gebiet des kommunalen Trägers. IAB = Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung Das IAB ist eine Forschungseinrichtung der Bundesagentur für Arbeit. IAB-Arbeitsmarkt- barometer Ein seit 2008 bestehender Frühindikator, der auf einer monatlichen Umfrage der Bundesagentur für Arbeit unter allen lokalen Arbeitsagenturen basiert. Er besteht aus zwei Komponenten. Die Komponente A prognostiziert die Entwicklung der saisonbereinigten Arbeitslosenzahlen der nächsten drei Monate und die Komponente B ist eine Vorhersage der Beschäftigung. Der Mittelwert aus beiden Komponenten bildet den Gesamtwert und gibt einen Ausblick auf die Gesamtentwicklung des Arbeitsmarktes. Die Skala reicht von 90 Punkten (sehr schlechte Entwicklung) bis 110 Punkten (sehr gute Entwicklung). ifo Institut = Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung an der Universität München e.V. Eine Forschungseinrichtung, die sich mit der Analyse der Wirtschaftspolitik beschäftigt. ifw Kiel = Kiel Institut für Weltwirtschaft Forschungsinstitut für Globalisierungsfragen in Deutschland. Integration Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung, voll qualifizierenden beruflichen Ausbildung oder selbständigen Tätigkeit eines erwerbsfähigen Leistungsberechtigten. Integrationsquote (K2) Quotient aus der Summe der Integrationen im Berichtsmonat und den vorangegangenen elf Monaten (Zähler) und dem durchschnittlichen Bestand der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten im Vormonat und den vorangegangenen elf Monaten (Nenner). In der Basisinformation des Jobcenters wird die Integrationsquote als Jahresfortschrittswert abgebildet (entsprechend der mit dem Land Nordrhein-Westfalen getroffenen Zielvereinbarung). JDW = Jahresdurchschnittswert Durchschnitt von Januar eines Jahres bis zum aktuellen Berichtsmonat. JFW = Jahresfortschrittswert Summe von Januar eines Jahres bis zum aktuellen Berichtsmonat. Jugendarbeitslosenquote Quotient aus der Anzahl der registrierten Arbeitslosen unter 25 Jahren zum Stichtag (Zähler) und der Anzahl der zivilen Erwerbspersonen unter 25 Jahren zum Stichtag (Nenner). In der Basisinformation des Jobcenters wird die Jugendarbeitslosenquote jeweils al s Jahresdurchschnittswert abgebildet (entsprechend der mit dem Land Nordrhein-Westfalen getroffenen Zielvereinbarung). Kontinuierliche Beschäftigung nach Integration (neue K2E3) Eine kontinuierliche Beschäftigung nach Integration liegt vor, wenn an allen Stichtagen 6 Monate nach Integration eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung vorliegt. Quote der kontinuierlichen Beschäftigung Quotient aus der Summe der kontinuierlichen Beschäftigungen nach Integrationen in den vergangenen zwölf Monaten (Zähler) und der Summe der Integrationen in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung in den vergangenen zwölf Monaten (Nenner). LB = Leistungsberechtigte Personen in Bedarfsgemeinschaften, die einen Anspruch auf Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) haben. Leistungsberechtigte lassen sich differenzieren nach Regelleistungs-Berechtigten und sonstigen Leistungsberechtigten. LfU = Leistungen für Unterkunft und Heizung Umfasst ausgezahlte Ansprüche für Bedarfe, die die Unterkunft betreffen (z. B. Kaltmiete, Neben- und Heizkosten). LLU = Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes Umfasst ausgezahlte Ansprüche für Regelbedarfe (z. B. Ernährung, Kleidung, Haushalt senergie) und Mehrbedarfe (z. B. Alleinerziehung, Schwangerschaft und Geburt). LZA = Langzeitarbeitslose Personen, die ein Jahr und länger arbeitslos gemeldet sind. LZB = Langzeitleistungsbeziehende Erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die in den vergangenen 24 Monaten mindestens 21 Monate hilfebedürftig waren. Um nicht Zeiten der Nichterwerbsfähigkeit (vor Vollendung des 15. Lebensjahres) mit einzubeziehen, werden ausschließlich Zeiten berücksichtigt, in denen die Person als erwerbsfähiger Leistungsberechtigte im Bezug stand. Nachhaltigkeit Eine Integration gilt als nachhaltig, wenn die Person am Stichtag zwölf Monate nach Integration sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Nachhaltigkeitsquote (bisherige K2E3) Quotient aus der Summe der nachhaltigen Integrationen in den vergangenen zwölf Monaten (Zähler) und der Summe der Integrationen in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung in den vergangenen zwölf Monaten (Nenner). NEF = Nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte Personen innerhalb einer Bedarfsgemeinschaft, die selbst noch nicht im erwerbsfähigen Alter sind (unter 15 Jahren) oder aufgrund ihrer gesundheitlichen Leistungsfähigkeit oder evtl. rechtlicher Einschränkungen nicht in der Lage sind, mindestens drei Stunden täglich unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes zu arbeiten. Sie erhalten Sozialgeld. RLB = Regelleistungs-Berechtigte Personen mit Anspruch auf Gesamtregelleistungen. Hierzu gehören u. a. Regelbedarfe eitslosengeld II oder Sozialgeld), Mehrbedarfe sowie laufende und einmalige Leistungen für Unterkunft und Heizung. RWI =RWI-Leibniz-Institut für Wirtschaft (vormals Rheinisch-Westfälisches Institut für Wirtschaftsforschung) Zentrum für wissenschaftliche Forschung und evidenzbasierte Politikberatung. Sanktionen Prozentuale Absenkung des Regelbedarfes bei Pflichtve rletzungen oder Meldeversäumnisse durch den erwerbsfähigen Leistungsberechtigten. Sanktionsquote Quotient aus der Anzahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten mit mindestens einer gültigen Sanktion zum Stichtag (Zähler) und allen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten zum Stichtag (Nenner). Veränderungsrate des Bestands der Langzeitleistungsbeziehe nden (K3) Quotient aus der Anzahl der Langzeitleistungsbeziehenden im Berichtsmonat (Zähler) und der Anzahl der Langzeitleistungsbeziehenden im Beric htsmonat des Vorjahres (Nenner). In der Basisinformation des Jobcenters wird die Verä nderungsrate jewei ls als Jahresdurchschnittswert abgebildet (entsprechend der mit dem Land Nordrhein-Westfalen getroffenen Zielvereinbarung). zkT = zugelassener kommunaler Träger Trägerschaft der Grundsicherung für Arbeitsuchende zur alleinigen Wahrnehmung (Optionskommune) – z. B. Jobcenter Münster
Berichtsvorlage
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V/0463/2023
V/0463/2023
Öffentliche Berichtsvorlage
Betrifft
Basisinformationen des Jobcenters der Stadt Münster
Beratungsfolge
06.09.2023 Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Verbraucherschutz und
Arbeitsförderung
Bericht
13.09.2023 Integrationsrat Bericht
Bericht:
Die Bundesagentur für Arbeit veröffentlicht Grundsicherungsdaten nach dem SGB 2 grundsätzlich
nach dem so genannten Wartezeitkonzept, da es sich um dynamische Daten handelt. Dies be-
deutet, dass den Jobcentern ein dreimonatiges Zeitfenster für Nacherfassungen (zum Beispiel
nachträglich bekannt gewordene Arbeitsaufnahmen) zur Verfügung steht. Erst nach dieser Warte-
zeit gelten die Daten als festgeschrieben und werden als öffentliche Statistik zur Verfügung ge-
stellt.
Zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Basisinformationen liegen festgeschriebene Grundsiche-
rungsdaten für den Berichtsmonat März 2023 vor. Um aktuellere Daten zur Verfügung stellen zu
können, werden die Daten für die Monate April bis Juni 2023 - sofern möglich - entsprechend
hochgerechnet und als Prognose ausgewiesen. Dies betrifft neben Strukturdaten und Kennzahlen
auch die Daten zur Zielerreichung.
Die durch das Jobcenter Münster eigenständig errechneten Prognosewerte können von den Da-
ten der öffentlichen Statistik der Bundesagentur für Arbeit, die sukzessive in den nächsten Mona-
ten veröffentlicht werden, abweichen.
Arbeitsmarktdaten (zum Beispiel D aten zu Arbeitslosen) werden ohne Wartezeit veröffentlicht.
Aktueller Datenstand ist hier der Monat Juli 2023.
Jobcenter
17.08.2023
Ihr/e Ansprechpartner/in:
Frau Jürgensmeier
Telefon: 492-9003
Juergensmeier@stadt-
muenster.de
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V/0463/2023
1. Strukturdaten, Kennzahlen und Ergänzungsgrößen
Im aktuellen Berichtsmonat Juni 2023 haben in Münster 20.857 Personen in 10.541 Bedarfsgemein-
schaften Bürgergeld bezogen (siehe Abbildung 1). Das ist gegenüber Juni 2022 ein Zuwachs um 285
Personen bzw. 273 Bedarfsgemeinschaften.
14.086 erwerbsfähige Leistungsberechtigte waren im Juni 2023 beim Jobcenter der Stadt Münster
gemeldet, davon waren 52 ,3 Prozent Frauen. Der Anteil der Frauen an allen erwerbsfähigen Leis-
tungsberechtigen ist, bedingt durch den Zugang der in der Mehrzahl weiblichen Geflüchteten aus der
Ukraine, gestiegen. Im Januar 2022, vor Beginn des Kriegs in der Ukraine, betrug ihr Anteil 49,6 Pro-
zent.
Aktuell sind rund 12 Prozent der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten Geflüchtete aus der Ukraine.
Der Anteil der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten mit ausländischer Staatsangehörigkeit hat sich
insgesamt erhöht, von 36,8 Prozent im Januar 2022 auf 43,7 Prozent im Juni 2023.
Im Gegensatz zur gestiegenen Gesamtzahl der Leistungsberechtigten hat sich die Zahl der erwerb-
stätigen Leistungsbeziehenden im Vergleich zum Vorja hr weiter reduziert. Insbesondere durch die
Wohngeld-Plus-Reform zum 01.01.2023 und die Anhebung des Mindestlohns zum 01.10.2022 sind
bei dieser Personengruppe Abmeldungen aus dem SGB 2-Leistungsbezug erfolgt. Durch die Anhe-
bung des Mindestlohns sind einige Erwerbstätige, die aufstockend zum Einkommen Bürgergeld be-
zogen haben, hilfeunabhängig geworden. Zudem haben Personen, die arbeiten, aber nicht genug
verdienen, um ihren Lebens unterhalt gänzlich allein bestreiten zu können, durch die Anhebung des
Wohngelds bei gleichzeitig erhöhten Einkommensgrenzen früher einen Anspruch auf Wohngeld als
zuvor. Laut Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen haben in Deutschland
seit dem 01. Januar 2023 zwei Millionen Haushalte mit kleinen Einkommen Anspruch auf Wohngeld,
das sind dreimal mehr als vorher.
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V/0463/2023
Strukturdaten
- Prognose
April 2023 Mai 2023 Juni 2023
Veränderung
Apr 23 zu
Jun 23 Juni 2022
Veränderung
Jun 22 zu Jun
23
Durchschnitt
2022
Bedarfsgemeinschaften (BG) 10.527 10.566 10.541 0,1% 10.268 2,7% 10.088
Personen in Bedarfsgemeinschaften 20.829 20.908 20.857 0,1% 20.572 1,4% 20.115
Männer 10.361 10.401 10.375 0,1% 10.275 1,0% 10.118
Frauen 10.468 10.507 10.482 0,1% 10.240 2,4% 9.961
Nichterwerbsfähige Leistungberechtigte (NEF) 5.781 5.803 5.788 0,1% 5.741 0,8% 5.593
Männer 3.037 3.049 3.041 0,1% 3.027 0,5% 2.947
Frauen 2.744 2.754 2.747 0,1% 2.693 2,0% 2.634
Erwerbsfähige Leistungsberechtigte (ELB) gesamt 14.068 14.121 14.086 0,1% 13.731 2,6% 13.479
15 bis 24 Jahre 2.560 2.568 2.503 -2,2% 2.524 -0,8% 2.449
25 bis 54 Jahre 8.917 8.929 8.922 0,1% 8.696 2,6% 8.510
55 Jahre und älter 2.591 2.624 2.661 2,7% 2.511 6,0% 2.519
Deutsche 7.922 7.942 7.935 0,2% 8.067 -1,6% 8.021
Ausländer 6.145 6.178 6.151 0,1% 5.664 8,6% 5.457
Erwerbstätige Leistungsbeziehende 3.246 3.219 3.241 -0,2% 3.451 -6,1% 3.419
Erwerbsfähige Leistungsberechtigte (ELB) Männer 6.761 6.766 6.724 -0,5% 6.626 1,5% 6.578
15 bis 24 Jahre 1.261 1.266 1.243 -1,4% 1.245 -0,2% 1.216
25 bis 54 Jahre 4.146 4.162 4.152 0,1% 4.012 3,5% 3.994
55 Jahre und älter 1.349 1.364 1.371 1,6% 1.369 0,1% 1.367
Deutsche 4.119 4.134 4.124 0,1% 4.207 -2,0% 4.180
Ausländer 2.642 2.632 2.599 -1,6% 2.419 7,5% 2.397
Erwerbstätige Leistungsbeziehende 1.685 1.691 1.687 0,1% 1.818 -7,2% 1.796
Erwerbsfähige Leistungsberechtigte (ELB) Frauen 7.307 7.354 7.363 0,8% 7.069 4,2% 6.877
15 bis 24 Jahre 1.299 1.302 1.260 -3,0% 1.269 -0,7% 1.226
25 bis 54 Jahre 4.771 4.767 4.771 0,0% 4.660 2,4% 4.500
55 Jahre und älter 1.242 1.260 1.290 3,9% 1.140 13,2% 1.151
Deutsche 3.803 3.808 3.811 0,2% 3.850 -1,0% 3.831
Ausländer 3.504 3.546 3.552 1,4% 3.219 10,3% 3.046
Erwerbstätige Leistungsbeziehende 1.562 1.527 1.554 -0,5% 1.632 -4,8% 1.622
Abbildung 1: Strukturdaten - Prognose Jobcenter Münster
Bis einschließlich Juni 2023 hat das Jobcenter der Stadt Münster 33,22 Millionen Euro für die Leis-
tungen zum Lebensunterhalt verausgabt. Im Vergleich zum Vorjahreszeitraum ist dies ein Zuwachs
um 27,2 Prozent (siehe Abbildung 2). Bei den Leistungen für Unterkunft und Heizung haben sich die
Ausgaben um rund 16 Prozent auf 31,7 Millionen erhöht. Die hohen Ausgaben liegen im Wesentli-
chen in der erhöhten Anzahl von leistungsberechtigten Personen und in den, durch die Einführung
des Bürgergelds, gestiegenen Regelbedarfen begründet. Aber auch die allgemein erhöhte Kostensi-
tuation am Wohnungs- und Energiemarkt spiegelt sich hier wider.
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V/0463/2023
Kennzahlen
- Prognose
April 2023 Mai 2023 Juni 2023
Veränderung
Apr 23 zu
Jun 23 Juni 2022
Veränderung
Jun 22 zu Jun
23
Durchschnitt
2022
K1 - Leistungen zum Lebensunterhalt (Bund)
Monatswert (in Mio. €) 5,52 5,56 5,58 1,0% 4,78 16,7% 4,62
Jahresfortschrittswert (in Mio. €) 22,09 27,65 33,22 26,12 27,2%
K1E1 - Leistungen für Unterkunft und Heizung (Stadt)
Monatswert (in Mio. €) 5,29 5,36 5,37 1,5% 4,64 15,7% 4,74
Jahresfortschrittswert (in Mio. €) 20,98 26,34 31,70 27,25 16,3%
Abbildung 2: Kennzahlen - Prognose Jobcenter Münster
Die Arbeitslosenquote beträgt in Münster im Juli 2023 rechtskreisübergreifend 5,0 Prozent, sie hat
sich gegenüber Juni 2023 um 0,2 Prozentpunkte erhöht (siehe Abbildung 3). Im Rechtskreis SGB 2
beträgt die Arbeitslosenquote aktuell 3,3 Prozent, ein Zuwachs um 0,1 Prozentpunkte im Vergleich
zum Vormonat. Auch bundesweit ist die Arbeitslosenquote von Juni zu Juli 2023 um 0,2 Prozentpunk-
te auf nun 5,7 Prozent gestiegen.
Die Jugendarbeitslosigkeit ist in Münster rechtskreisübergreifend von 2,6 Prozent im Juni 2023 auf
3,0 Prozent im Juli 2023 gestiegen. Im SGB 2 hat sich die Jugendarbeitslosigkeit in diesem Zeitraum
von 1,6 Prozent auf 1,8 Prozent erhöht. Dies stellt eine saisontypische Entwicklung dar und liegt im
Wesentlichen darin begründet, dass Jugendliche und junge Erwachsene nach Beendigung einer
Schulausbildung bis zum Beginn einer Anschlussbeschäftigung/-ausbildung gegebenenfalls arbeitslos
geführt werden. In Nordrhein-Westfalen und im Bund ist die Jugendarbeitslosenquote mit 6,2 Prozent
beziehungsweise 5,1 Prozent (3,8 Prozent beziehungsweise 3,0 Prozent im SGB 2) deutlich höher
als in Münster.
Arbeitsmarkt - Arbeitslosenquote
- keine Prognose
Mai 2023 Juni 2023 Juli 2023
Veränderung
Mai 23 zu
Jul 23
Juli 2022
Veränderung
Jul 22 zu Jul
23
Durchschnitt
2022
Arbeitslosenquote Münster (in %) 4,7 4,8 5,0 6,4% 4,4 13,6% 4,4
Männer 5,1 5,1 5,4 5,9% 4,9 10,2% 4,9
Frauen 4,4 4,5 4,7 6,8% 4,0 17,5% 4,0
unter 25 Jahre (Jugendarbeitslosigkeit) 2,5 2,6 3,0 20,0% 2,7 11,1% 2,6
davon: Rechtskreis SGB III (Arbeitsagentur) 1,6 1,6 1,7 6,2% 1,6 6,2% 1,5
Männer 1,8 1,8 2,0 11,1% 1,8 11,1% 1,7
Frauen 1,3 1,4 1,5 15,4% 1,4 7,1% 1,3
unter 25 Jahre (Jugendarbeitslosigkeit) 0,8 0,9 1,2 50,0% 1,0 20,0% 0,9
davon: Rechtskreis SGB II (Jobcenter) 3,2 3,2 3,3 3,1% 2,8 17,9% 2,9
Männer 3,3 3,4 3,4 3,0% 3,1 9,7% 3,1
Frauen 3,1 3,1 3,2 3,2% 2,6 23,1% 2,7
unter 25 Jahre (Jugendarbeitslosigkeit) 1,7 1,6 1,8 5,9% 1,6 12,5% 1,7
Abbildung 3: Arbeitsmarkt (Arbeitslosenquote) - Daten der Bundesagentur für Arbeit
Der Bestand der im Jobcenter der Stadt Münster arbeitslos gemeldeten Personen beläuft sich im Juli
2023 auf 5.891, das ist ein Zuwachs um 884 Arbeitslose bzw. 17,7 Prozent im Vergleich zum Vorjah-
resmonat (siehe Abbildung 4). Bei den Frauen ist ein deutlich höherer Anstieg der Arbeitslosigkeit als
bei den Männern zu beobachten. Das liegt darin begründet, dass es sich bei den Zugängen der er-
werbsfähigen Leistungsberechtigten in der deutlichen Mehrzahl um weibliche ukrainische Geflüchtete
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V/0463/2023
handelt. Im Monat Juni 2023 waren 548 Personen mit ukrainischer Staatsangehörigkeit im Rechts-
kreis SGB 2 arbeitslos gemeldet, davon 393 Frauen und 155 Männer.
Die Anzahl der arbe itslosen Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit ist im Vergleich zum
Vorjahresmonat um 38 Prozent auf 2.426 gestiegen. Auch hier ist die Veränderungsrate mit einem
Plus von 53,1 Prozent aufgrund der zuvor genannten Gründe bei den Frauen deutlich au sgeprägter
als bei den Männern (+30,5 Prozent). Der Anteil der arbeitslosen Personen mit ausländischer
Staatsangehörigkeit an allen arbeitslosen Personen im Rechtskreis SGB II liegt im Juli bei 41,2 Pro-
zent.
Arbeitsmarkt - Arbeitslose SGB II
- keine Prognose
Mai 2023 Juni 2023 Juli 2023
Veränderung
Mai 23 zu
Jul 23
Juli 2022
Veränderung
Jul 22 zu Jul
23
Durchschnitt
2022
Bestand Arbeitslose SGB II - gesamt 5.705 5.775 5.891 3,3% 5.007 17,7% 5.128
15 bis 24 Jahre 433 425 467 7,9% 401 16,5% 414
25 bis 54 Jahre 4.164 4.199 4.234 1,7% 3.731 13,5% 3.819
55 Jahre und älter 1.108 1.151 1.190 7,4% 875 36,0% 895
Schwerbehinderte Menschen 416 430 431 3,6% 384 12,2% 395
Deutsche 3.334 3.391 3.465 3,9% 3.249 6,6% 3.270
Ausländer 2.371 2.384 2.426 2,3% 1.758 38,0% 1.858
Langzeitarbeitslose 3.131 3.315 3.383 8,0% 3.014 12,2% 3.084
Bestand Arbeitslose SGB II - Männer 2.912 2.919 2.929 0,6% 2.755 6,3% 2.769
15 bis 24 Jahre 220 210 216 -1,8% 238 -9,2% 237
25 bis 54 Jahre 2.164 2.156 2.164 0,0% 2.013 7,5% 2.022
55 Jahre und älter 528 553 549 4,0% 504 8,9% 510
Schwerbehinderte Menschen 258 261 256 -0,8% 253 1,2% 248
Deutsche 1.871 1.894 1.885 0,7% 1.955 -3,6% 1.893
Ausländer 1.041 1.025 1.044 0,3% 800 30,5% 876
Langzeitarbeitslose 1.704 1.716 1.710 0,4% 1.757 -2,7% 1.712
Bestand Arbeitslose SGB II - Frauen 2.674 2.652 2.694 0,7% 2.236 20,5% 2.359
15 bis 24 Jahre 204 204 209 2,5% 157 33,1% 177
25 bis 54 Jahre 2.012 1.980 1.980 -1,6% 1.714 15,5% 1.797
55 Jahre und älter 458 468 505 10,3% 365 38,4% 385
Schwerbehinderte Menschen 152 146 152 0,0% 150 1,3% 146
Deutsche 1.371 1.387 1.390 1,4% 1.384 0,4% 1.377
Ausländer 1.303 1.265 1.304 0,1% 852 53,1% 982
Langzeitarbeitslose 1.331 1.344 1.370 2,9% 1.445 -5,2% 1.371
Abbildung 4: Arbeitsmarkt (Arbeitslose SGB II) - Daten der Bundesagentur für Arbeit
Seit der Einführung des Bürgergeldes zum 01. Januar 2023 greifen bei Pflichtverletzungen neue Re-
gelungen. Es gilt ein dreistufiges System: Bei der ersten Pflichtverletzung mindert sich das Bürger-
geld für einen Monat um zehn Prozent, bei der zweiten für zwei Monate um 20 Prozent und bei der
dritten für drei Monate um 30 Prozent. Eine Leistungsminderung darf nicht erfolgen, sollte sie im kon-
kreten Einzelfall zu einer außergewöhnlichen Härte führen.
- 6 -
V/0463/2023
Im ersten Quartal 2023 waren durchschnittlich 19 Personen von mindestens einer Leistungsminde-
rung betroffen, die Zahl der Personen mit einer Leistungsminderung liegt somit w eiterhin auf einem
sehr niedrigen Niveau (siehe Abbildung 5).
Der Anteil der leistungsgeminderten erwerbsfähigen Leistungsberechtigten sinkt im März auf 0,1 Pro-
zent und liegt somit noch unter den Q uoten des Bundes und des Landes Nordrhein -Westfalen mit
jeweils 0,2 Prozent.
Die Höhe der Leistungskürzung beträgt im ersten Quartal in Münster durchschnittlich 48,92 Euro und
entspricht den durchschnittlichen Kürzungsbeträgen in NRW und auch im Bund.
Leistungsminderungen
-keine Prognose Januar
2023
Februar
2023 März 2023
Veränderung
Jan 23 zu
Mrz 23 März 2022
Veränderung
Mrz 22 zu
Mrz 23
Durchschnitt
2022
Anzahl der wirksamen Leistungsminderungen - - - 135 47
Anzahl Personen mit mindestens einer
Leistungsminderung 21 25 10 -52,4% 103 -90,3% 41
Männer 17 20 7 -58,8% 71 -90,1% 28
Frauen 4 5 3 -25,0% 32 -90,6% 13
Deutsche 17 18 * 80 32
Ausländer 4 7 * 23 10
Anteil der ELB mit mindestens einer
Leistungsminderung an allen ELB
Münster 0,2 0,2 0,1 -52,7% 0,8 -91,0% 0,3
Nordrhein-Westfalen 0,3 0,2 0,2 -14,8% 1,1 -80,2% 0,7
Deutschland 0,3 0,3 0,2 -18,7% 1,4 -83,7% 0,9
Durchschnittliche Höhe der Leistungsminderung
Münster 47,28 € 53,31 € 46,16 € -2,4% 69,85 € -33,9% 87,58 €
Nordrhein-Westfalen 47,20 € 49,36 € 51,68 € 9,5% 81,96 € -36,9% 82,01 €
Deutschland 47,37 € 49,12 € 52,19 € 10,2% 87,29 € -40,2% 96,29 €
* Aus Datenschutzgründen und Gründen der statistischen Geheimhaltung w erden Zahlenw erte von 1 oder 2 und Daten, aus denen rechnerisch auf einen solchen Zahlenw ert
geschlossen w erden kann, anony misiert.
Abbildung 5: Leistungsminderungen - Daten der Bundesagentur für Arbeit
Hinw eis: Aufgrund der W irkungen des S anktionsmoratoriums von Juli 2022 bis Dezember 2022 kann die Anzahl der w irksamen Leistungsminderungen bis April 2023 statis-
tisch nicht abgebildet w erden.
Im zweiten Quartal 2023 wurden insgesamt 106 Verfahren zur Prüfung einer Ordnungswidrigkeit ein-
geleitet und 26 Bußgeldbescheide erlassen (siehe Abbildung 6). 50 Prozent der Bescheide enthielten
ein Bußgeld von mehr als 500 Euro. In 42 Prozent der Fälle betrug das Bußgeld bis zu 200 Euro, 8
Prozent der Bescheide beliefen sich auf ein Bußgeld zwischen 200 und 500 Euro. Bei geringfügigen
Ordnungswidrigkeiten kann das Jobcenter der Stadt Münster den Betroffenen verwarnen und ein
Verwarngeld von fünf bis fünfundfünfzig Euro erheben. Eine Verwarnung kann a uch ohne Verwar-
nungsgeld erteilt werden. Im zweiten Quartal 2023 wurden insgesamt 7 Verwarnungen ausgespro-
chen, davon drei mit und vier ohne Verwarnungsgeld.
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V/0463/2023
Ordnungswidrigkeiten
April 23 Mai 23 Juni 23 Summe Quartal
Anzahl Prüfverfahren 28 30 48 106
Anzahl erlassene Bußgeldbescheide 10 13 3 26
0,00 € bis 199,00 € 4 5 2 11
200,00 € bis 499,00 € - 2 - 2
über 500,00 € 6 6 1 13
Eingegangene Einsprüche - 1 3 4
Verwarnungen ohne Verwarnungsgeld 1 2 1 4
Verwarnungen mit Verwarnungsgeld - 2 1 3
Abbildung 6: Ordnungsw idrigkeiten - Daten Jobcenter Münster
Zum 01.11.2020 wurden die Beratungsleistungen des Perspektivzentrums1 neu strukturiert. Das An-
gebot konzentriert sich nun auf zwei Maßnahmen: „Impulse für Erwerbsarbeit“ und „Jetzt ich! – Impul-
se für Alleinerziehende“. In der nachfolgenden Abbildung werden sowohl die Eintritte als auch d ie
Anzahl der Teilnahmen in den Angeboten des Perspektivzentrums von Januar bis Juni 2023 darge-
stellt. Insgesamt sind 42 Personen in eine der beiden Maßnahmen eingemündet, davon waren 57
Prozent Frauen (siehe Abbildung 7). In Summe haben im Jahr 2023 bislang 97 Personen an einem
Angebot des Perspektivzentrums teilgenommen, der Anteil der Frauen an allen Teilnehmenden liegt
hier bei 68 Prozent.
Abbildung 7: Perspektivzentrum - Daten Jobcenter Münster
1 Das Perspektivzentrum ist seit 2015 ein hauseigener, nach AZAV (Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung) zertifi-
zierter Bildungsanbieter im Jobcenter der Stadt Münster. Die Angebote "Impulse für Erw erbsarbeit" und „Jetzt ich! – Impulse für Alleinerzie-
hende“ bieten erw erbsfähigen Leistungsberechtigten ab 25 Jahren niedrigschwellige individuelle Beratungsangebote, überwiegend im
Einzelcoaching.
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V/0463/2023
2. Zielerreichung
a) Integrationen
Mit dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein -Westfalen (MAGS
NRW) wurde vereinbart, dass im Jahr 2023 mindestens die Zahl der Integrationen des Vorjahres er-
reicht werden soll. Der daraus resultierende Jahressollwert beläuft sich auf 2.824 Integrationen.
Bis einschließlich Juni 2023 konnten 1.009 Integrationen gezählt werden, zum Erreichen des unter-
jährigen Sollwertes fehlen aktuell 267 Integrationen (siehe Abbildung 8). Diese Entwicklung zeigt sich
auch in nahezu allen anderen Jobcentern im Land NRW: Im Monat Juni 2023 konnte nur ein Jobcen-
ter in NRW das Ergebnis des Vorjahres erreichen. Sowohl im Landes - als auch im Bundesdurch-
schnitt liegen die Integrationszahlen deutlich hinter den Ergebnissen des Vorjahres zurück.
Abbildung 8: Summe der Integrationen im Jahresfortschritt
Die Zielerreichung zwischen dem Land NRW und der Stadt Münster wird am Jahresende auf
Grundlage der Jahresfortschritts- bzw. Jahresdurchschnittswerte mit einer Wartezeit T -0 über-
prüft, das heißt, die Ergebnisse setzen sich wie folgt zusammen:
Dezember: Datenstand T-0 (= Daten ohne Wartezeit)
November: Datenstand T-1 (= Daten mit einem Monat Wartezeit)
Oktober: Datenstand T-2 (= Daten mit zwei Monaten Wartezeit)
Januar bis September: Datenstand T -3 (= Daten mit drei Monaten Wartezeit, die Daten
sind damit festgeschrieben)
Da Daten mit untererfasster Wartezeit (Datenstände T-0 bis T-2) jedoch nicht veröffentlicht wer-
den dürfen, werden diese Daten – wie eingangs erläutert – hochgerechnet und als Prognose
ausgewiesen. Es ist nicht auszuschließen, dass diese Daten am Jahresende von der tatsächli-
chen Zielnachhaltung zwischen dem Land NRW und der Stadt Münster in geringem Maße ab-
weichen.
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V/0463/2023
Zudem sieht d ie Zielvereinbarung mit dem MAGS NRW vor, dass die Integrationsquote um nicht
mehr als 4,8 Prozent im Vergleich zum Vorjahr sinken darf. Der Sollwert beträgt somit 20,0 Prozent
zum Jahresende.
Im Juni 2023 beläuft sich die Integrationsquote im Jahresfortschritt auf 7,2 Prozent, der unterjährige
Sollwert beträgt 9,3 Prozent. Zur Zielerreichung fehlen somit 2,1 Prozentpunkte (siehe Abbildung 9).
Im Monat Juni 2023 konnte kein Jobcenter in NRW das Ergebnis des Vorjahres erreichen. Auch bun-
desweit liegen die Jobcenter insgesamt deutlich hinter den Ergebnissen des Vorjahres zurück.
Abbildung 9: Integrationsquote im Jahresfortschritt
Die gleichberechtigte Förderung und Arbeitsmarktintegration von Frauen und Männern ist in den letz-
ten Jahren besonders in den Fokus gerückt und seit dem Jahr 2021 beinhaltet die mit dem Land
Nordrhein-Westfalen vereinbarte Zielvereinbarung eine zusätzliche Kennzahl: der Abstand zwischen
den Integrationsquoten von Frauen und Männern. Das Ziel ist erreicht, wenn der Abstand zwischen
den Integrationsquoten von Frauen und Männern in 2023 gegenüber dem Vorjahr gleichbleibt und am
Jahresende maximal 8,9 Prozentpunkte beträgt.
Die prognostizierte Integrationsquote der Männer beläuft sich im Juni 2023 auf 8,9 Prozent, die der
Frauen auf 5,6 Prozent. Der Abstand zwischen den Integrationsquoten der Frauen und Männer be-
trägt somit 3,3 Prozentpunkte. Der unterjährige Sollwert von maximal 4,9 Prozentpunkten wurde er-
reicht (siehe Abbildung 10).
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V/0463/2023
Abbildung 10: Abstand der Integrationsquoten Männer und Frauen im Jahresfortschritt
b) Langzeitleistungsbezug
Der jahresdurchschnittliche Bestand an Langzeitleistungsbeziehenden liegt für den Berichtsmonat
Juni hochgerechnet bei 8.529 Personen (siehe Abbildung 11). Langzeitleistungsbezug liegt vor, wenn
innerhalb der letzten 24 Monate mindestens 21 Monate Leistungen nach dem SGB 2 bezogen wur-
den.
Mit dem Land NRW wurde ein um maximal 0,6 Prozent erhöhter Bestand im Jahresdurchschnitt 2023
gegenüber dem Vorjahr vereinbart, woraus sich ein Zielwert von 8.994 Langzeitleistungsbeziehenden
errechnet. Der unterjährige Sollwert wird im Juni 2023 um 636 Langzeitleistungsbeziehende unter-
schritten.
Abbildung 11: Bestand Langzeitleistungsbeziehende im Jahresdurchschnitt
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In Bezug auf die Anzahl der Integrationen der Langzeitleistungsbeziehenden wurde in der Zielverein-
barung festgeschrieben, dass das Ziel erreicht ist, wenn die absolute Zahl der Integrationen um nicht
mehr als 1,4 Prozent unter der des Vorjahres liegt. Der Jahressollwert beträgt somit 1.462 Integratio-
nen. Bis einschließlich Juni sind hochgerechnet 471 Integrationen von Langzeitleistungsbeziehenden
erfolgt, zum Erreichen des unterjährigen Sollwerts fehlen 184 Integrationen (siehe Abbildung 12).
Abbildung 12: Summe der Integrationen der Langzeitleistungsbeziehenden im Jahresfortschritt
Fazit und Ausblick:
Im Frühjahr war das Leibniz -Institut für Wirtschaftsforschung an der Universität München e.V. (ifo
Institut) für das Jahr 2023 noch von einem Rückgang der deutschen Wirtschaftsleistung um 0,1 Pro-
zent ausgegangen. Mit der Sommerprognose rev idierte das ifo Institut diese Vorhersage allerdings
auf einen Rückgang um 0,4 Prozent. Auch das Kieler Institut für Weltwirtschaft (IfW) korrigierte im
Juni seine Frühjahrsprognose für das laufende Jahr von +0,5 Prozent auf ein Minus von 0,3 Prozent.
Die gesamtwirtschaftliche Nachfrage in Deutschland war im der ersten Jahreshälfte schwächer als
zunächst erwartet. Die hohe Inflation führte zu einem kräftigen Rückgang des Konsums privater
Haushalte. Der Anstieg der Baupreise und die hohen Kreditzinsen ließen die Nachfrage nach Bauleis-
tungen weiter sinken. Für die zweite Jahreshälfte erwarten die Wirtschaftsinstitute ein Abflauen der
Inflation und, bei gleichzeitigem Anstieg der Einkommen, einen Anstieg des privaten Konsums. Ins-
gesamt bleibt das Rezessionsrisiko aber bestehen, insbesondere wegen einer schwachen Auslands-
nachfrage, den stark gestiegenen Hypothekenzinsen und rückläufigen Industrieaufträgen. Weiterhin
bestehende Lieferengpässe, hohe Energiekosten und der weitere Verlauf des Kriegs in der Ukraine
sorgen zudem für Unsicherheit.
Infolge der wirtschaftlichen Situation hat sich auch die Arbeitsmarktentwicklung abgeschwächt. Mit
einem Wert von 101,0 Punkten liegt das IAB-Arbeitsmarktbarometer2 im Juli 2023 zwar noch leicht
über der neutralen Marke von 100 , ist aber, wie bereits in den Vormonaten, erneut gesunken ( -0,1
Punkte im Vergleich zu Juni 2023) . Die Jobchancen von Arbeitslosen bleiben demzufolge deutlich
unter dem Vor-Corona-Niveau.
2 Frühindikator des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit (IAB)
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V/0463/2023
Im Jobcenter der Stadt Münster , wie auch in den anderen Jobcentern , war das erste Halbjahr be-
stimmt durch zahlreiche Neuerungen im Zuge der Einführung des Bürgergeldes zum 01. Januar
2023. Dies setzt sich in der zweiten Jahreshälfte fort. So wurden zum 01. Juli 2023 weitere Geset-
zesänderungen umgesetzt, zum Beispiel die Ablösung der Eingliederungsvereinbarung durch den
Kooperationsplan und die Schaffung von finanziellen Anreizen bei Absolvieren von Fördermaßnah-
men. Weitere gesetzliche Änderungen, wie das ab 31.12.2022 gültige Chancenaufenthaltsrecht nach
Paragraf 104c Auf enthaltsgesetz, binden zusätzlich Kapazitäten. Im Juli 2023 haben nach vorläufi-
gem Stand 130 erwerbsfähige Leistungsberechtigte mit einem Aufenthaltstitel nach Paragraf 104c
Aufenthaltsgesetz Bürgergeld bezogen. Auch die Beratung und Betreuung der ukrainischen Geflüch-
teten, deren Anteil rund 12 Prozent aller erwerbsfähigen Leistungsberechtigten ausmacht, bindet wei-
terhin hohe Personalkapazitäten, wird aber vielfach erst mittelfristig, nach dem Abbau vorhandener
Sprachbarrieren und möglicher Qualifikationsdefizite, zu einem Integrationserfolg führen.
In Summe führen die genannten Umstände dazu, dass die Integrationszahlen sowohl in Münster als
auch in Nordrhein -Westfalen und im Bund insgesamt hinter den Erwartungen zurückliegen. Eine
Prognose hinsichtlich der weiteren Entwicklung der Integrationszahlen lässt sich aktuell nur schwer
treffen, da diese von den Entwicklungen der oben benannten Themen abhängig und durch die Job-
center nur bedingt beeinflussbar ist. Der Spagat besteht für die Jobcenter dabei auch weiterhin darin,
die begrenzten personellen und finanziellen Kapazitäten so aufzuteilen, dass sowohl arbeitsmarktnä-
here Kunde zielgerichtet für eine zeitnahe Integration in Arbeit unterstützt als auch arbeitsmarktferne
Leistungsberechtigte durch niedrigschwe llige Ansätze und längerfristige Förderketten an eine Be-
schäftigung herangeführt werden.
In Vertretung
gez. Cornelia Wilkens
Stadträtin
Anlagen:
Anlage A
Glossar
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0463/2023
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 16.08.2023
- Erstellt
- 07.08.2023 16:38