A-S/0029/2017
Fußgängerüberweg zur Erhöhung der Sicherheit des Schulweges zum Schulzentrum Wolbeck
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Originalantrag der CDU-Fraktion vom 06-11-2017
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CDU-Fraktion in der BV Südost CDU-Kreisverband Münster e.V. Franz – Josef Ruwe Mauritzstr. 4–6, 48143 Münster CDU-Fraktionsvorsitzender BV Südost Tel. 0251/418420, Fax 0251/4184244 Haus Angelmodde 30, 48167 Münster post@cdu-muenster.de Privat:: 02506/2581 www.cdu-muenster.de fj-ruwe@gmx.de Stadt Münster Bezirksverwaltung Südost Münsterstraße 7 48167 Münster Münster, den 6.11.2017 Fußgängerüberweg zur Erhöhung der Sicherheit des Schulweges zum Schulzentrum Wolbeck Prüfauftrag: Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, ob an der Straße „Am Berler Kamp“ im Bereich des Fuß-/Radweges ein Fußgängerüberweg eingerichtet werden kann, um die Sicherheit bei der Überquerung der Straße „Am Berler Kamp“ und damit auch die Sicherheit des Schulweges deutlich zu erhöhen. Begründung Der Fuß-/Radweg entlang der Straße „Am Angelkamp“ wird durch viele Verkehrsteilnehmer / Schülerinnen / Schüler genutzt. Dieser Fuß-/ Radweg endet an der Straße „Am Berler Kamp“. Diese Straße muss dann von den Verkehrsteilnehmern die nach Wolbeck bzw. zum Schulzentrum möchten, überquert werden. Für die CDU-Fraktion: (Franz-Josef Ruwe) Fraktionsvorsitzender
Stellungnahme zum Antrag A-S/0029/2017 (nicht barrierefrei)
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— 32 23 7100/A - BV Südost oß .01.2018 Herr Gudorf 32 83 An die Bezirksvertretung n R De ; Münster-Südost : ei u: Eins. 09. JAN, 2018 Stadt Münster] über ch "Benikerorsakung Side Herrn Stadtrat Heuer e 15, Jan. 2018 über ee 33.26 — Frau Groh 7 der CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Die CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Münster-Südost bittet um Prüfung, ob an der Straße Am Berler Kamp im Bereich des FuRß-/ Radweges ein Fußgängerüberweg eingerich- tet werden kann. Mit dieser Maßnahme soll die Schulwegsicherheit erhöht werden. Fußgängerüberweg Bei der Einrichtung von Fußgängerüberwegen sind die Regelungen der Straßenverkehrs- ordnung (StVO) und die dazu erlassenen Verwaltungsvorschriften zu beachten. Ebenso gel- ten die vom Bundesverkehrsministerium erlassenen Richtlinien für die Anlage und Ausstat- tung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ). Danach dürfen FuRgängerüberwege nicht im Ver- lauf eines gemeinsamen Fuß- und Radweges angelegt werden. Da aus nördlicher Richtung ein solcher Weg in die Querungsstelle mündet, kommt die Einrichtung eines Fußgänger- überwegs an dieser Stelle nicht in Betracht. Hintergrund dieser Regelung ist, dass ein FuR- gängerüberweg nur zu Fuß Gehenden Vorrang gegenüber dem Fahrverkehr gewährt. Das ist vielen Radfahrenden nicht bewusst. Auch kann ein Fußgängerüberweg nur dann eine ausreichende Sicherheit entfalten, wenn zu Fuß Gehende deutlich ihre Querungsabsicht anzeigen, so dass der Fahrverkehr rechtzeitig anhalten kann. Aufgrund des Radverkehrs- aufkommens stellt ein Fußgängerüberweg nicht das geeignete Mittel dar, die Schulwegsi- cherheit an dieser Stelle zu erhöhen. Verkehrszeichen und Dialog-Display Bereits mehrfach wurde in den vergangenen Jahren die Verkehrssicherheit auf der Straße Am Berler Kamp in Höhe der Querungsstelle überprüft. Zur Erhöhung der Schulwegsicher- heit wurde in beiden Fahrtrichtungen das Zeichen Achtung „Kinder“ aufgestellt. Zudem wur- de dieses Zeichen großflächig als Piktogramm auf die Fahrbahn aufgetragen. Ebenso wurde in Fahrtrichtung Wolbeck ein ortsfestes Dialog-Display aufgestellt. Tempo 30 Mit der jüngsten Änderung der Straßenverkehrsordnung ist es der Verwaltung nun möglich, Tempo 30 auf innerörtlichen Straßen im unmittelbaren Bereich von Schulen, Kindergärten, Altenheimen, etc. auch ohne eine bestehende besondere Gefahren- oder Unfalllage anzu- ordnen. In diesem Zusammenhang liegt der Verwaltung bereits der Antrag A-S/0011/2017 der Bezirksvertretung Münster-Südost vor. Darin wird um Prüfung gebeten, ob die Verkehrs- sicherheit auf der Hiltruper Straße, Am Berler Kamp und auf der Münsterstraße durch Ein- führung von Tempo 30 verbessert werden kann. Die Verwaltung hat bereits überall dort, wo die vorgenannten gesetzlichen Voraussetzungen eindeutig vorliegen und die Umsetzung kurzfristig erfolgen konnte, Entscheidungen zugunsten von Tempo 30 km/h getroffen. Für den Bezirk Münster-Südost gilt das zum Beispiel für die Münsterstraße in Höhe des Achatius Hauses und des St. Nikolaus Kindergartens. Aktuell wird die Möglichkeit der Einführung von Tempo 30 auf weiteren Straßen überprüft. Dazu gehört auch die Straße Am Berler Kamp. Die Verwaltung wird der Bezirksvertretung zum Beginn des zweiten Quartals berichten. Va Schulze-Wergder
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (6)
- Mauritzstraße 4
- Münsterstraße 7
- Hiltruper Straße
- Am Berler Kamp
- Am Angelkamp
- Haus Angelmodde 30
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Details
- Aktenzeichen
- A-S/0029/2017
- Typ
- Antrag an die BV Südost
- Datum
- 06.11.2017
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37