4113/2022
Beantwortung der Anfrage der Fraktion DIE LINKE „Erhaltungssatzung Neustadt Süd-West“, AN/1969/2022
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
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Dezernat, Dienststelle IX/15 Vorlagen-Nummer 4113/2022 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 01.12.2022 Beantwortung der Anfrage der Fraktion DIE LINKE „Erhaltungssatzung Neustadt Süd-West„, AN/1969/2022 Frage 1: Der Aufstellungsbeschluss umfasst alle Flurstücke und Flurstückteile innerhalb des gekennzeichneten Gebiets, das neben Rathenauplatz und Synagogenviertel weite Teile des Zülpicher Viertels umfasst. Wie kann es sein, dass im Gebäudekomplex Kyffhäuser Straße 26 - 28 ehemalige Mietwohnungen in hoch- preisige Eigentumswohnungen umgewandelt werden? Warum wurde das bis 2021 geltende Umwand- lungsverbot gemäß Wohnungsaufsichtsgesetz NRW nicht zur Anwendung gebracht? Antwort der Verwaltung: Der Stadtentwicklungsausschuss hat am 02.12.2021 den Aufstellungsbeschluss für Neustadt Süd-West gefasst. Dieser ist durch die öffentliche Bekanntmachung am 21.12.2021 rechtsgültig geworden. Die Umwandlungsverordnung des Landes NRW ist bereits am 27.03.2020 außer Kraft getreten. Ohne diese Rechtsgrundlage der Landesverordnung besteht keine Genehmigungspflicht für die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen in Sozialen Erhaltungsgebieten durch die Stadt. Somit konnte die Um- wandlungsverordnung in dem o. g. Fall nicht zur Anwendung gebracht werden. Das Wohnraumstär- kungsgesetz NRW und die Kölner Wohnraumschutzsatzung enthalten zum Thema „Umwandlung von Mietwohnungen in Eigentumswohnungen“ keine Regelungen. Frage 2: Die geplanten Baumaßnahmen haben augenscheinlich erheblichen Einfluss auf die Abstands- flächen zu den Nachbargrundstücken (Heinsbergstraße, Hochstadenstraße). Sind die Nachbarn, Anlie- ger und Eigentümer über den Planungsprozess informiert worden? Sind derartige Bauprojekte nicht we- gen erheblicher Baulasten und Grundbuch-Eintragungen zustimmungspflichtig? Siehe hier: https://www.neubaukompass.de/neubau/estelle-cologne-residence-koeln/ Antwort der Verwaltung: Die geplanten Baumaßnahmen in der Kyffhäuser Straße 26 – 28 sind baugenehmigungspflichtig. Ein entsprechendes Baugenehmigungsverfahren hat stattgefunden, welches vor der Aufstellung der Sozia- len Erhaltungssatzung abgeschlossen wurde. Die Information der Nachbarn, Anlieger und weiterer Eigentümer ist Aufgabe des Bauherrn. Frage 3: Nach Auskunft der Verwaltung kann unmittelbar mit Aufstellungsbeschluss und somit bereits vor dem Inkrafttreten der Satzung damit begonnen werden, negative städtebauliche Entwicklungen zu identifizieren und ggf. zu intervenieren. Was hat die Verwaltung seit einem Jahr unternommen, um die Aufwertungs- und Verdrängungsprozesse im Bereich Neustadt Süd-West zu regulieren? 2 Antwort der Verwaltung: Mit dem Aufstellungsbeschluss besteht bereits die Möglichkeit der vorläufigen Zurückstellung bzw. vor- läufigen Untersagung von Vorhaben (Rückbau, Änderung, Nutzungsänderung baulicher Anlagen). Von diesen Regelungsmöglichkeiten hat die Stadt Gebrauch gemacht. D. h. bei baulichen Maßnahmen wur- de geprüft, ob durch das Vorhaben die vorgesehenen Satzungsziele gefährdet sind. Reine Instandset- zungs- oder Instandhaltungsmaßnahmen können weiterhin genehmigungsfrei durchgeführt werden. Derzeit ist im Gebiet Neustadt Süd-West keine verstärkte Dynamik bzgl. baugenehmigungspflichtiger Maßnahmen und Modernisierungsmaßnahmen festzustellen. Dies kann auch festgestellt werden im Vergleich zu den weiteren bestehenden Sozialen Erhaltungsgebieten in Köln. Zur belastbaren Begründung eines möglichen Satzungsbeschlusses wurde das Gutachterbüro ALP, Institut für Wohnen und Stadtentwicklung GmbH, aus Hamburg beauftragt im Gebiet eine vertiefte sozi- alräumliche Untersuchung durchzuführen. Bestandteil dieser war u. a. eine Haushaltsbefragung und eine Ortsbegehung. Diese Untersuchung bildet die fundierte Grundlage für die weitere Empfehlung der Verwaltung. Derzeit werden die Ergebnisse der Untersuchung ausgewertet. Sobald dies abgeschlossen ist, wird den politischen Gremien eine Beschlussvorlage zur weiteren Entscheidung vorgelegt. Frage 4: Bereits vor der von der BV Innenstadt beantragten Prüfung auf Vorliegen der Kriterien für eine Erhaltungssatzung, gab es im Satzungsgebiet massive städtebauliche Fehlentwicklungen. So sind in den vergangenen Jahren erhebliche Verstöße gegen die geltende Wohnraumschutzsatzung festgestellt worden. Wir bitten die Verwaltung um eine detaillierte Auflistung von Leerständen und Zweckentfrem- dungen im Gebiet Neustadt Süd-West seit 2017 inklusive der Sach- und Bearbeitungsstände. Frage 5: Zwecks beispielhafter Konkretisierung von 4.) bitten wir um Erläuterung des Leerstands im Haus Händelstraße 24. Antwort der Verwaltung zu Frage 4 und 5: Das Objekt Händelstraße 24 befindet sich in einem schlechten baulichen Zustand und soll kernsaniert werden. Die Verwaltung befindet sich darüber im Austausch mit dem Verfügungsberechtigten. Nachfolgend erfolgen Übersichten zu Fällen, die wegen Leerstand oder Kurzzeitvermietung in dem an- gesprochenen Bereich derzeit durch die Verwaltung geprüft werden. 3 Auswertung zu Leerständen im Bereich Neustadt Süd-West Straße Hsnr. Sachstand Dasselstr. 61 In Bearbeitung Görresstr. 2 In Bearbeitung Händelstr. 24 In Bearbeitung Heinsbergstr. 22 In Bearbeitung Heinsbergstr. 30 In Bearbeitung Hochstadenstr. 24 In Bearbeitung Hohenstaufenring 11 In Bearbeitung Hohenstaufenring 34 In Bearbeitung Jülicher Str. 11 In Bearbeitung Lindenstr. 13 In Bearbeitung Lochnerstr. 8 In Bearbeitung Lützowstr. 23 In Bearbeitung Mozartstr. 10 In Bearbeitung Rathenauplatz 6 In Bearbeitung Roonstr. 8 In Bearbeitung Roonstr. 54 In Bearbeitung Zülpicher Str. 13 In Bearbeitung Hinweise Hausnummer: Unter der genannten Hausnummer gelten die Angaben für mindestens eine Wohnein- heit, aber nicht zwingend für das ganze Haus Der Sachstand "in Bearbeitung" umfasst alle im Verlaufe eines Verfahrens zur Prüfung und ggf. Beendi- gung einer Wohnraumzweckentfremdung anfallenden Bearbeitungsschritte: Anforderung von Unterlagen Ermittlungen / Recherchen örtliche Ermittlungen / Befragung von Zeugen / Dokumentation Auswertung des Sachverhaltes rechtliche Bewertung des Sachverhaltes Anhörung von Betroffenen ggf. Erstellung eines Bescheides zur Anordnung bestimmter Maßnahmen ggf. Einleitung eines Bußgeldverfahrens ggf. Festsetzung eines Zwangsgeldes zur Durchsetzung einer erlassener Anordnung In Fällen, in denen gegen einen Bescheid (Anordnung, Bußgeld, Zwangsgeld) Klage erhoben wurde (ggf. durch mehrere Instanzen) umfasst die Bearbeitung zusätzlich: Korrespondenz mit Anwälten und Gericht Verhandlungen (gerichtlich / außergerichtlich) Umsetzung der rechtkräftigen gerichtlichen Entscheidung im Verwaltungsverfahren 4 Auswertung zu Kurzzeitvermietungen im Bereich Neustadt Süd-West Straße Hsnr. Art Sachstand Aachener Str. 28 ANZ KZVM In Bearbeitung Aachener Str. 59 PRÜF V In Bearbeitung Aachener Str. 71 PRÜF V In Bearbeitung Aachener Str. 71 PRÜF V In Bearbeitung Aachener Str. 71 PRÜF V In Bearbeitung Boisseréestr. 1 ANZ KZVM In Bearbeitung Brüsseler Str. 11 PRÜF V In Bearbeitung Brüsseler Str. 28 ANZ KZVM In Bearbeitung Dasselstr. 1c ANZ KZVM In Bearbeitung Engelbertstr. 13 ANZ KZVM In Bearbeitung Görresstr. 9 PRÜF V In Bearbeitung Hochstadenstr. 1 ANZ KZVM In Bearbeitung Hohenstaufenring 12 PRÜF V In Bearbeitung Hohenstaufenring 17 ANZ KZVM In Bearbeitung Hohenstaufenring 57a ANZ KZVM In Bearbeitung Meister-Gerhard-Str.33 ANZ KZVM In Bearbeitung Moselstr. 14 PRÜF V In Bearbeitung Moselstr. 26 ANZ KZVM In Bearbeitung Moselstr. 68 PRÜF V In Bearbeitung Richard-Wagner-Str.46 PRÜF V In Bearbeitung Richard-Wagner-Str.46 PRÜF V In Bearbeitung Richard-Wagner-Str.51 ANZ KZVM In Bearbeitung Richard-Wagner-Str.51 PRÜF V In Bearbeitung Richard-Wagner-Str.53 PRÜF V In Bearbeitung Richard-Wagner-Str.53 PRÜF V In Bearbeitung Roonstr. 29 ANZ KZVM In Bearbeitung Roonstr. 60 PRÜF V In Bearbeitung Zülpicher Platz 16 PRÜF V In Bearbeitung Zülpicher Str. 12 ANZ KZVM In Bearbeitung Zülpicher Str. 28 PRÜF V In Bearbeitung Zülpicher Str. 29 PRÜF V In Bearbeitung 5 Abkürzungen: ANZ KZVM Anzeige von "Kurzzeitvermietung" durch den/die Verfügungsberechtigte*n gem. § 17 Abs. 4 WohnStG NRW ist erfolgt (genehmigungspflichtig, > 90 Tage / Kalen- derjahr) PRÜF V Ein Verstoß gegen die Wohnraumschutzsatzung und das WohnStG NRW wird geprüft (ohne Anzeige gem. § 17 Abs. 4 WohnStG NRW) In beiden Fallgruppen erfolgt eine Prüfung des Sachverhaltes durch das Amt für Wohnungswesen Hinweise: Hausnummer: Unter der genannten Hausnummer gelten die Angaben für mindestens eine Wohnein- heit, aber nicht zwingend für das ganze Haus Genehmigungsfreie Kurzzeitvermietung: In der Liste nicht enthalten sind Fälle, in denen Kurzzeitvermietung genehmigungsfrei erfolgt und online angezeigt wurde. Nach dem ab 01.07.2021 gültigen Wohnraumstärkungsgesetz NRW und der zum 01.07.2021 in Kraft getretenen Wohnraumschutzsatzung der Stadt Köln ist Kurzzeitvermietung bis zu 90 Tagen / Kalenderjahr genehmigungsfrei möglich. Es ist lediglich eine Anzeige der Kurzzeitvermietung erforderlich. Diese erfolgt ab 01.07.2022 über ein Online-Verfahren des Landes NRW, über das nach der Anzeige eine Wohnraum-Identitätsnummer automatisiert vergeben wird. Der Sachstand "in Bearbeitung" umfasst alle im Verlaufe eines Verfahrens zur Prüfung und ggf. Beendi- gung einer Wohnraumzweckentfremdung anfallenden Bearbeitungsschritte: Anforderung von Unterlagen Ermittlungen / Recherchen örtliche Ermittlungen / Befragung von Zeugen / Dokumentation Auswertung des Sachverhaltes rechtliche Bewertung des Sachverhaltes Anhörung von Betroffenen ggf. Erstellung eines Bescheides zur Anordnung bestimmter Maßnahmen ggf. Einleitung eines Bußgeldverfahrens ggf. Festsetzung eines Zwangsgeldes zur Durchsetzung einer erlassener Anordnung In Fällen, in denen gegen einen Bescheid (Anordnung, Bußgeld, Zwangsgeld) Klage erhoben wurde (ggf. durch mehrere Instanzen) umfasst die Bearbeitung zusätzlich: Korrespondenz mit Anwälten und Gericht Verhandlungen (gerichtlich / außergerichtlich) Umsetzung der rechtkräftigen gerichtlichen Entscheidung im Verwaltungsverfahren
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- 4113/2022
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (BV)
- Datum
- 30.11.2022
- Erstellt
- 29.11.2022 14:07