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Parkstadt Süd - Beantwortung einer mündlichen Anfrage

Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.) 3736/2024 vom 29.11.2024

Stand: Am 05.12.2024 im Stadtentwicklungsausschuss beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

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    Dezernat, Dienststelle VI/61/611 Vorlagen-Nummer 3736/2024 Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung öffentlicher Teil Gremium Datum Stadtentwicklungsausschuss 05.12.2024 Parkstadt Süd - Beantwortung einer mündlichen Anfrage zum Beschluss über die Aufstellung eines Bebauungsplanes und zur Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung Arbeitstitel: Parkstadt Süd - Innerer Grüngürtel in Köln - Bayenthal, - Raderberg, - Zollstock, - Neustadt Süd Mündliche Anfrage im Stadtentwicklungsausschuss am 07.11.2024 durch Frau Christine Sei- ger, Stadtentwicklungspolitische Sprecherin der Grünen zum Beschluss über die Aufstellung eines Bebauungsplanes und zur Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung Ar- beitstitel: Parkstadt Süd – Innerer Grüngürtel in Köln – Bayenthal, - Raderberg, - Zollstock, - Neustadt-Süd (V 2399/2024) 1. Wie kann eine gute Anbindung des „neuen“ Grüngürtel an den Eifelwall im Bereich der Unterführungen sichergestellt werden? Welche Möglichkeiten der Begrünung werden gesehen, um dieses Nadelöhr des Grüngürtels als eine Verbindung und Fortsetzung des Grüngürtels zu begreifen? 2. Wie wird die zukünftige S-Bahnstation Bonner Wall in den Grünflächenplanungen be- rücksichtigt? 3. Kann das ehemalige Fabrikgebäude „Bolder“ an der Koblenzer Straße erhalten blei- ben? Stellungnahme der Verwaltung: 1. Wie kann eine gute Anbindung des „neuen“ Grüngürtel an den Eifelwall im Bereich der Unterführungen sichergestellt werden? Welche Möglichkeiten der Begrünung werden gesehen, um dieses Nadelöhr des Grüngürtels als eine Verbindung und Fortsetzung des Grüngürtels zu begreifen? Siehe hierzu Beschlussvorlage Rat mit der Nummer 2446/2024 „Weiterplanungsbe- schluss auf Basis des Vorentwurfs GRÜNGÜRTEL Parkstadt Süd“. In der Begründung zum Beschluss auf Seite 6 ist hierzu folgendes zu geschrieben worden: „Bereich Eifelwall Dieser in den letzten Jahren von den Kölner*innen schon intensiv genutzte städtische Freiraum soll als "Streetpark" erhalten und aufgewertet werden. Grüne Inseln und Sitzmöbel erhöhen die Aufenthaltsqualität und schaffen eine Grenze zum Radweg, der an dieser intensiv genutzten Stelle getrennt vom Fußgängerverkehr geführt wird und eine Fortführung des schnellen Radweges am Eifelwall darstellt.“ 2 Siehe auch Lageplan in der Anlage 5: 20-130_2_lp_10_a (stadt-koeln.de) In der Anlage 6 Anlage 6 Beschreibung der Vorplanung (stadt-koeln.de) steht hierzu folgendes: „Über den Eifelwall erfolgt die Anbindung des GRÜNGÜRTELs an den bestehenden Inneren Grüngürtel. Der Abschnitt des Eifelwalls zwischen Rudolf-Amelunxen- und Ei- felstraße bleibt dauerhaft autofrei. Dieser in den letzten Jahren von den Kölner*innen schon intensiv genutzte städtische Freiraum soll als Streetpark erhalten und aufgewer- tet werden. Grüne Inseln und Sitzmöbel erhöhen die Aufenthaltsqualität und schaffen eine Grenze zum Radweg, der an dieser intensiv genutzten Stelle getrennt vom Fuß- gängerverkehr geführt wird. Zudem sollen die Grünstreifen Regenwasserspeicherung und -versickerung ermöglichen.“ In den folgenden Leistungsphasen wird die Planung, und so auch dieser Bereich wei- ter bearbeitet und konkretisiert. 2. Wie wird die zukünftige S-Bahnstation Bonner Wall in den Grünflächenplanungen be- rücksichtigt? Der vorgelegte Vorentwurf enthält Aussagen aus der Machbarkeitsstudie „Kölner Süd- bahn S16“ des NVR (heute GoRheinland) aus dem Jahre 2021. In den Plänen ist der damalige Stand der geplanten Bauvorhaben des NVR dargestellt. Gemäß diesen Infor- mationen ist der angedachte Haltepunkt der S16 Bonner Wall an der nördlichen Kante des Bahndammes westlich der Bonner Straße angeordnet. Eine Anbindung der S- Bahnhaltestelle von der Fläche des GRÜNGÜRTEL Parkstadt Süd nördlich des Bahn- dammes, am Zugweg, ist wünschenswert. Dies ist die Fläche, an welcher der Durch- stich nördlich des Bahndammes ankommt. Die für die Anbindung benötigten Flächen zw. Fläche am Zugweg und angedachtem Haltepunkt Bonner Wall befinden sich je- doch außerhalb des Bearbeitungsgebietes GRÜNGÜRTEL Parkstadt Süd. Siehe hierzu Anlagen 5b zur Beschlussvorlage (2399/2024) „Beschluss über die Auf- stellung eines Bebauungsplanes und zur Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeits- beteiligung, Arbeitstitel: Parkstadt Süd – Innerer Grüngürtel in Köln – Bayenthal, - Ra- derberg, - Zollstock, - Neustadt-Süd“: Anlage 5b Konzept Innerer Grüngürtel Ost get- file.asp (stadtkoeln.de) Siehe hierzu folgende Anlage 2 zur Beschlussvorlage (2446/2024) „Weiterplanungsbe- schluss auf Basis des Vorentwurfs GRÜNGÜRTEL Parkstadt Süd“: Anlage 2 Gesamt- plan Vorentwurf 20-130_2_lp_07_a (stadtkoeln.de) 3. Kann das ehemalige Fabrikgebäude „Bolder“ an der Koblenzer Straße erhalten blei- ben? Gemäß der Integrierten Planung Parkstadt Süd ist ein Erhalt des denkmalgeschützten Gebäudes der Firma Bolder und des dahinterliegenden Hallenraumes vorgesehen und eine öffentliche Nutzung geplant. Für den dahinterliegenden Hallenraum ist in der Inte- grierten Planung zusätzlich eine gewerbliche Nutzung angedacht.

Beratungsverlauf

  1. 05.12.2024

    Stadtentwicklungsausschuss

    TOP 1.3, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen

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