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3736/2024

Parkstadt Süd - Beantwortung einer mündlichen Anfrage

Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.) 29.11.2024

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Nächste Beratung: Stadtentwicklungsausschuss, Sitzung am 05.12.2024, TOP 1.3

Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

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Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

5136 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VI/61/611 
 
Vorlagen-Nummer 
 3736/2024 
Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Stadtentwicklungsausschuss 05.12.2024 
 
Parkstadt Süd - Beantwortung einer mündlichen Anfrage zum Beschluss über die 
Aufstellung eines Bebauungsplanes und zur Durchführung der frühzeitigen 
Öffentlichkeitsbeteiligung Arbeitstitel: Parkstadt Süd - Innerer Grüngürtel in Köln - 
Bayenthal, - Raderberg, - Zollstock, - Neustadt Süd 
Mündliche Anfrage im Stadtentwicklungsausschuss am 07.11.2024 durch Frau Christine Sei-
ger, Stadtentwicklungspolitische Sprecherin der Grünen zum Beschluss über die Aufstellung 
eines Bebauungsplanes und zur Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung Ar-
beitstitel: Parkstadt Süd – Innerer Grüngürtel in Köln – Bayenthal, - Raderberg, - Zollstock, - 
Neustadt-Süd (V 2399/2024) 
1. Wie kann eine gute Anbindung des „neuen“ Grüngürtel an den Eifelwall im Bereich der 
Unterführungen sichergestellt werden? Welche Möglichkeiten der Begrünung werden 
gesehen, um dieses Nadelöhr des Grüngürtels als eine Verbindung und Fortsetzung 
des Grüngürtels zu begreifen? 
2. Wie wird die zukünftige S-Bahnstation Bonner Wall in den Grünflächenplanungen be-
rücksichtigt? 
3. Kann das ehemalige Fabrikgebäude „Bolder“ an der Koblenzer Straße erhalten blei-
ben? 
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
1. Wie kann eine gute Anbindung des „neuen“ Grüngürtel an den Eifelwall im Bereich der 
Unterführungen sichergestellt werden? Welche Möglichkeiten der Begrünung werden 
gesehen, um dieses Nadelöhr des Grüngürtels als eine Verbindung und Fortsetzung 
des Grüngürtels zu begreifen? 
 
Siehe hierzu Beschlussvorlage Rat mit der Nummer 2446/2024 „Weiterplanungsbe-
schluss auf Basis des Vorentwurfs GRÜNGÜRTEL Parkstadt Süd“.  
In der Begründung zum Beschluss auf Seite 6 ist hierzu folgendes zu geschrieben 
worden: 
„Bereich Eifelwall Dieser in den letzten Jahren von den Kölner*innen schon intensiv 
genutzte städtische Freiraum soll als "Streetpark" erhalten und aufgewertet werden. 
Grüne Inseln und Sitzmöbel erhöhen die Aufenthaltsqualität und schaffen eine Grenze 
zum Radweg, der an dieser intensiv genutzten Stelle getrennt vom Fußgängerverkehr 
geführt wird und eine Fortführung des schnellen Radweges am Eifelwall darstellt.“

2 
 
 
 
Siehe auch Lageplan in der Anlage 5: 20-130_2_lp_10_a (stadt-koeln.de) 
In der Anlage 6 Anlage 6 Beschreibung der Vorplanung (stadt-koeln.de) steht hierzu 
folgendes:  
„Über den Eifelwall erfolgt die Anbindung des GRÜNGÜRTELs an den bestehenden 
Inneren Grüngürtel. Der Abschnitt des Eifelwalls zwischen Rudolf-Amelunxen- und Ei-
felstraße bleibt dauerhaft autofrei. Dieser in den letzten Jahren von den Kölner*innen 
schon intensiv genutzte städtische Freiraum soll als Streetpark erhalten und aufgewer-
tet werden. Grüne Inseln und Sitzmöbel erhöhen die Aufenthaltsqualität und schaffen 
eine Grenze zum Radweg, der an dieser intensiv genutzten Stelle getrennt vom Fuß-
gängerverkehr geführt wird. Zudem sollen die Grünstreifen Regenwasserspeicherung 
und -versickerung ermöglichen.“ 
In den folgenden Leistungsphasen wird die Planung, und so auch dieser Bereich wei-
ter bearbeitet und konkretisiert. 
 
2. Wie wird die zukünftige S-Bahnstation Bonner Wall in den Grünflächenplanungen be-
rücksichtigt? 
Der vorgelegte Vorentwurf enthält Aussagen aus der Machbarkeitsstudie „Kölner Süd-
bahn S16“ des NVR (heute GoRheinland) aus dem Jahre 2021. In den Plänen ist der 
damalige Stand der geplanten Bauvorhaben des NVR dargestellt. Gemäß diesen Infor-
mationen ist der angedachte Haltepunkt der S16 Bonner Wall an der nördlichen Kante 
des Bahndammes westlich der Bonner Straße angeordnet. Eine Anbindung der S-
Bahnhaltestelle von der Fläche des GRÜNGÜRTEL Parkstadt Süd nördlich des Bahn-
dammes, am Zugweg, ist wünschenswert. Dies ist die Fläche, an welcher der Durch-
stich nördlich des Bahndammes ankommt. Die für die Anbindung benötigten Flächen 
zw. Fläche am Zugweg und angedachtem Haltepunkt Bonner Wall befinden sich je-
doch außerhalb des Bearbeitungsgebietes GRÜNGÜRTEL Parkstadt Süd.   
 
Siehe hierzu Anlagen 5b zur Beschlussvorlage (2399/2024) „Beschluss über die Auf-
stellung eines Bebauungsplanes und zur Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeits-
beteiligung, Arbeitstitel: Parkstadt Süd – Innerer Grüngürtel in Köln – Bayenthal, - Ra-
derberg, - Zollstock, - Neustadt-Süd“: Anlage 5b Konzept Innerer Grüngürtel Ost get-
file.asp (stadtkoeln.de) 
Siehe hierzu folgende Anlage 2 zur Beschlussvorlage (2446/2024) „Weiterplanungsbe-
schluss auf Basis des Vorentwurfs GRÜNGÜRTEL Parkstadt Süd“: Anlage 2 Gesamt-
plan Vorentwurf 20-130_2_lp_07_a (stadtkoeln.de)  
 
3. Kann das ehemalige Fabrikgebäude „Bolder“ an der Koblenzer Straße erhalten blei-
ben? 
 
Gemäß der Integrierten Planung Parkstadt Süd ist ein Erhalt des denkmalgeschützten 
Gebäudes der Firma Bolder und des dahinterliegenden Hallenraumes vorgesehen und 
eine öffentliche Nutzung geplant. Für den dahinterliegenden Hallenraum ist in der Inte-
grierten Planung zusätzlich eine gewerbliche Nutzung angedacht.

Beratungsverlauf (1)

05.12.2024 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 1.3 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

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Details

Aktenzeichen
3736/2024
Typ
Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.)
Datum
29.11.2024
Erstellt
21.11.2024 14:15