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AN/0314/2022

Grünhandbuch Köln - transparent und zugänglich machen, um "essbare Pflanzen" ergänzen

Die Linke. Antrag nach § 3 07.02.2022

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Nächste Beratung: Ausschuss Klima, Umwelt und Grün, Sitzung am 17.02.2022, TOP 2.7

Linke Antrag nach § 3

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Linke Antrag nach § 3

3605 Zeichen

Die Linke.-Fraktion · Postfach 103564 · 50475 Köln  
 
Vorsitzende des Ausschusses  
Klima, Umwelt und Grün  
Frau Denise Abé  
 
Frau  
Oberbürgermeisterin  
Henriette Reker 
 
Rathaus, Spanischer Bau  
 50667 Köln 
Postanschrift:  
Postfach 103564 · 50475 Köln  
Tel: 0221/221-27840 · Fax: 0221/221-27841 
E-mail: DieLinke@stadt-koeln.de 
Fraktionsvorstand  
 
 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 07.02.2022 
AN/0314/2022 
Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Ausschuss Klima, Umwelt und Grün 17.02.2022 
 
Grünhandbuch Köln -  transparent und zugänglich machen, um "essbare Pflanzen" 
ergänzen 
Sehr geehrte Frau Abé,  
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,  
 
DIE LNKE. Fraktion im Rat der Stadt Köln bittet Sie, folgenden Antrag auf die Tagesordnung der 
nächsten Sitzung des Ausschusses Klima, Umwelt und Grün zu setzen: 
 
Beschluss: 
1. Das „Grünhandbuch Köln“ ist für Einwohnerinnen und beauftragte Firmen, 
also kurz die Öffentlichkeit, in geeigneter Form  (z.B. Download) öffentlich 
zugänglich zu machen. 
 
2. Die „Liste essbarer Gehölze für Nach -, Neu- und Ausgleichspflanzungen im 
öffentlichen Grün“ ist zu den vorhandenen Listen, wie der Liste 
klimaangepassten Gehölze, der Saatgutliste und der Kölner 
Straßenbaumliste im „Grünhandbuch Köln“ hinzuzufügen und in geeigneter 
Form textlich auf diese hinzuweisen. 
 
 
Begründung: 
Das Grünhandbuch Köln ist verwaltungsexternen Menschen fast gänzlich unbekannt und 
auch wenn es Kenntnis seiner Existenz gibt, so ist es äußerst  schwer wenn nicht 
unmöglich zu finden. Dennoch wird in Vorlagen oftmals darauf Bezug genommen. Im 
„Handlungskonzept Behindertenpolitik; 2. Folgebericht “ beispielsweise findet sich  
folgende Textpassage:

"Das Grünhandbuch Köln definiert allgemeine Standard s für die Ausgestaltung der 
Kölner Grünanlagen. Internen und Externen soll somit ein Leitfaden für die Planung, 
Vergabe und Ausführung von städtischen Grünmaßnahmen an die Hand gegeben 
werden. Das Grünhandbuch soll kontinuierlich fortgeschrieben und weiter entwickelt 
werden. 
Der Themenkomplex Barrierefreiheit im Stadtgrün ist ein Bestandteil des 
Grünhandbuchs." 
Dass es der Verwaltung zur Planung und Vergabe im internen Bereich zur Verfügung 
stehen mag, steht außer Frage, aber weder ausführende Firmen noch in teressierte 
Einwohnerinnen können öffentlich darauf zugreifen. Da es aber auch „Externen als 
Leitfaden“ dienen soll und es sich beim Grünhandbuch Köln also nicht um ein 
Geheimpapier handelt, steht einer Veröffentlichung nichts entgegen. Im Gegenteil ist ei ne 
solche sogar notwendig. 
Im Grünhandbuch wird an mehreren Stellen auf das erarbeitete Konzept „ Essbare Stadt 
Köln“ verwiesen. Dennoch sind die beinhalteten Pflanzlisten in diesem Bereich äußerst 
dürftig. So finden sich beispielsweise sowohl in der GALK -Straßenbaumliste als auch in 
der Kölner Straßenbaumliste wenige bis keine Bäume mit auch für den Menschen 
essbaren Früchten. Ähnlich sieht es in der vorhandenen Liste der Sträucher aus.  
Tatsächlich findet man sogar, dass Holunder und Brombeere als „Fremdau fwuchs“ zu 
entfernen seien. 
„3. Entnahme des Fremdaufwuchses  
Fremdaufwuchs wie z.B. Berghorn -Sämlinge, Holunder, Brombeeren, die sich in den 
Strauchflächen befinden, werden aus den Flächen entfernt .“ 
(unter "31. Pflegekonzepte für Gehölzbestände " Seite 215 ) 
 
Wenn wir Transparenz und das Konzept „essbare Stadt“ ernst nehmen, müssen zumindest 
die von uns vorgeschlagenen Änderungen vorgenommen werden.  
 
Mit freundlichen Grüßen  
gez. 
Michael Weisenstein 
Fraktionsgeschäftsführer

Beratungsverlauf (1)

17.02.2022 Ausschuss Klima, Umwelt und Grün
TOP 2.7 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: Sache ist erledigt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0314/2022
Typ
Die Linke. Antrag nach § 3
Datum
07.02.2022
Erstellt
07.02.2022 10:19