0664/2018
Zustand des Wohnhauses Bergisch Gladbacher Str. 93
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Beantwortung einer Anfrage (BV)
4422 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin
Dezernat, Dienststelle
V/56/561/3
AN/0058/2018
Vorlagen-Nummer
0664/2018
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung
öffentlicher Teil
Gremium Datum
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 05.03.2018
Zustand des Wohnhauses Bergisch Gladbacher Str. 93
Zustand des Wohnhauses Bergisch Gladbacher Str. 93
Zu der Sitzung der Bezirksvertretung Mülheim am 05.03.2018 haben die Fraktion Bündnis 90/Die
Grünen und die SPD-Fraktion eine gemeinsame Anfrage vorgelegt:
Seit Jahren befindet sich das Mietshaus in einem desolaten Zustand, nicht einmal ein Minimum an
Sicherheitsstandard wird eingehalten.
Vor diesem Hintergrund wird die Verwaltung gebeten, den aktuellen Sachstand mitzuteilen und die
folgenden Fragen zu beantworten:
1. Wie ist der aktuelle Stand der Verhandlungen mit dem Eigentümer der Immobilie?
2. Welche konkreten Maßnahmen wurden veranlasst und welche Fristen wurden dem Eigentümer
hierfür gesetzt?
3. Sofern das Wohnhaus nicht in absehbarer Zeit in einen bewohnbaren Zustand versetzt werden
kann, wie kann eine menschenwürdige Unterbringung der derzeitigen Bewohner sichergestellt
werden?
Die Verwaltung nimmt wie folgt Stellung:
Antwort zu 1. und 3.
Die durch unzureichende Instandhaltung sowie durch Bewohnerverhalten herbeigeführten Missstän-
de, die zu sehr kritischen Zuständen für die Bewohner des Objektes und zu einer negativen Signal-
wirkung für das Umfeld führen, beschäftigen seit längerem mehrere Ämter der Stadtverwaltung. Die in
der Thematik tätigen Fachämter sind gut miteinander vernetzt.
Es besteht breite Einigkeit, dass die unzumutbaren Wohnverhältnisse beendet und einem weiteren
Verfall des Hauses aktiv begegnet werden muss.
Nach Rechtslage steht die Eigentümerin des Objektes hier in der Verpflichtung. Dies gilt zum einen
hinsichtlich der Beseitigung von Missständen im Gebäude, zum anderen aber auch für eine möglich-
erweise erforderliche Unterbringung der Bewohner, z. B. während einer möglichen Sanierungsphase.
Der Eigentümerin wurde dies in Gesprächen mit Vertretern des Amtes für Wohnungswesen und des
Amtes für Soziales und Senioren deutlich signalisiert.
2
Infolgedessen wurden seitens der Eigentümerin zwischenzeitlich Pläne vorgetragen und Lösungs-
möglichkeiten gemeinsam diskutiert. Bislang führten die Ankündigungen der Eigentümerin leider noch
nicht zu konkreten Handlungskonzepten.
Das Amt für Wohnungswesen steht aus dem Blickwinkel der Wohnungsaufsicht weiterhin im Aus-
tausch mit der Eigentümerin und anderen Beteiligten, um Alternativen für die Bewohner zu sondieren
und schlussendlich eine geeignete Lösung zu finden.
Bei einer aktuellen Ortsbesichtigung wurde durch das Bauaufsichtsamt festgestellt, dass die Eigen-
tümerin inzwischen folgende Maßnahmen durchgeführt hat:
der Treppenraum ist frei von brennbaren oder einengenden Gegenständen
der im Treppenraum bzw. im Kellergeschoss betriebene Stromgenerator sowie die im Trep-
penraum offen verlegten Elektrokabel wurden entfernt, eine neue temporäre Stromversorgung
installiert und brandschutztechnisch ordnungsgemäß abgeschottet
die Holzpaneelen im Deckenbereich des Eingangs wurden entfernt
die Stahltür zum Kellergeschoss wurde durch eine rauchdichte Tür der Feuerwiderstandsklas-
se T 30 ersetzt und zulassungskonform eingebaut
die Decke zwischen Kellergeschoss und Erdgeschoss wurde brandschutztechnisch ertüchtigt
die Wohnungszugangstüren wurden so ertüchtigt, dass sie für die zu erwartende begrenzte
Nutzungsdauer brandschutztechnisch akzeptiert werden können
der Innenhof ist so weit von Gegenständen freigeräumt, dass im Falle eines Brandes tragbare
Leitern der Berufsfeuerwehr in Stellung gebracht werden können, um den 2. Rettungsweg für
die hofseitigen Zimmer sicherzustellen.
Durch die Eigentümerin sind lediglich noch Restarbeiten am Dach des Hofgebäudes durchzuführen;
die Erledigung wird durch das Bauaufsichtsamt überwacht.
Zusammenfassend ist festzustellen, dass die derzeitige Nutzung des Gebäudes zumindest aus
brandschutztechnischer Sicht erheblich verbessert wurde. Das Gebäude kann zumindest nach dem
derzeitigen Stand unter Berücksichtigung des Bestandsschutzes sowie entsprechend den Anforde-
rungen für Bestandsgebäude, welche zwischen dem Amt für Feuerschutz und dem Bauaufsichtsamt
im Detail abgestimmt wurden, genutzt werden.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (2)
- Bergisch Gladbacher Straße 93
- Straße 9
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- 0664/2018
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (BV)
- Datum
- 01.03.2018
- Erstellt
- 28.02.2018 09:17