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0664/2018

Zustand des Wohnhauses Bergisch Gladbacher Str. 93

Beantwortung einer Anfrage (BV) 01.03.2018

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 9 (Mülheim), Sitzung am 05.03.2018, TOP 7.1.2

Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

4422 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
V/56/561/3 
AN/0058/2018 
Vorlagen-Nummer 
 0664/2018 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 05.03.2018 
 
Zustand des Wohnhauses Bergisch Gladbacher Str. 93 
Zustand des Wohnhauses Bergisch Gladbacher Str. 93 
Zu der Sitzung der Bezirksvertretung Mülheim am 05.03.2018 haben die Fraktion Bündnis 90/Die 
Grünen und die SPD-Fraktion eine gemeinsame Anfrage vorgelegt: 
 
Seit Jahren befindet sich das Mietshaus in einem desolaten Zustand, nicht einmal ein Minimum an 
Sicherheitsstandard wird eingehalten. 
 
Vor diesem Hintergrund wird die Verwaltung gebeten, den aktuellen Sachstand mitzuteilen und die 
folgenden Fragen zu beantworten: 
 
1. Wie ist der aktuelle Stand der Verhandlungen mit dem Eigentümer der Immobilie? 
 
2. Welche konkreten Maßnahmen wurden veranlasst und welche Fristen wurden dem Eigentümer 
    hierfür gesetzt? 
 
3. Sofern das Wohnhaus nicht in absehbarer Zeit in einen bewohnbaren Zustand versetzt werden 
    kann, wie kann eine menschenwürdige Unterbringung der derzeitigen Bewohner sichergestellt 
    werden? 
 
Die Verwaltung nimmt wie folgt Stellung: 
 
Antwort zu 1. und 3. 
 
Die durch unzureichende Instandhaltung sowie durch Bewohnerverhalten herbeigeführten Missstän-
de, die zu sehr kritischen Zuständen für die Bewohner des Objektes und zu einer negativen Signal-
wirkung für das Umfeld führen, beschäftigen seit längerem mehrere Ämter der Stadtverwaltung. Die in 
der Thematik tätigen Fachämter sind gut miteinander vernetzt. 
 
Es besteht breite Einigkeit, dass die unzumutbaren Wohnverhältnisse beendet und einem weiteren 
Verfall des Hauses aktiv begegnet werden muss.  
 
Nach Rechtslage steht die Eigentümerin des Objektes hier in der Verpflichtung. Dies gilt zum einen 
hinsichtlich der Beseitigung von Missständen im Gebäude, zum anderen aber auch für eine möglich-
erweise erforderliche Unterbringung der Bewohner, z. B. während einer möglichen Sanierungsphase. 
 
Der Eigentümerin wurde dies in Gesprächen mit Vertretern des Amtes für Wohnungswesen und des 
Amtes für Soziales und Senioren deutlich signalisiert.

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Infolgedessen wurden seitens der Eigentümerin zwischenzeitlich Pläne vorgetragen und Lösungs-
möglichkeiten gemeinsam diskutiert. Bislang führten die Ankündigungen der Eigentümerin leider noch 
nicht zu konkreten Handlungskonzepten. 
 
 
Das Amt für Wohnungswesen steht aus dem Blickwinkel der Wohnungsaufsicht weiterhin im Aus-
tausch mit der Eigentümerin und anderen Beteiligten, um Alternativen für die Bewohner zu sondieren 
und schlussendlich eine geeignete Lösung zu finden.  
 
Bei einer aktuellen Ortsbesichtigung wurde durch das Bauaufsichtsamt festgestellt, dass die Eigen-
tümerin inzwischen folgende Maßnahmen durchgeführt hat:  
 
 der Treppenraum ist frei von brennbaren oder einengenden Gegenständen 
 der im Treppenraum bzw. im Kellergeschoss betriebene Stromgenerator sowie die im Trep-
penraum offen verlegten Elektrokabel wurden entfernt, eine neue temporäre Stromversorgung 
installiert und brandschutztechnisch ordnungsgemäß abgeschottet  
 die Holzpaneelen im Deckenbereich des Eingangs wurden entfernt 
 die Stahltür zum Kellergeschoss wurde durch eine rauchdichte Tür der Feuerwiderstandsklas-
se T 30 ersetzt und zulassungskonform eingebaut 
 die Decke zwischen Kellergeschoss und Erdgeschoss wurde brandschutztechnisch ertüchtigt 
 die Wohnungszugangstüren wurden so ertüchtigt, dass sie für die zu erwartende begrenzte 
Nutzungsdauer brandschutztechnisch akzeptiert werden können 
 der Innenhof ist so weit von Gegenständen freigeräumt, dass im Falle eines Brandes tragbare 
Leitern der Berufsfeuerwehr in Stellung gebracht werden können, um den 2. Rettungsweg für 
die hofseitigen Zimmer sicherzustellen. 
 
 
Durch die Eigentümerin sind lediglich noch Restarbeiten am Dach des Hofgebäudes durchzuführen; 
die Erledigung wird durch das Bauaufsichtsamt überwacht.  
 
Zusammenfassend ist festzustellen, dass die derzeitige Nutzung des Gebäudes zumindest aus 
brandschutztechnischer Sicht erheblich verbessert wurde. Das Gebäude kann zumindest nach dem 
derzeitigen Stand unter Berücksichtigung des Bestandsschutzes sowie entsprechend den Anforde-
rungen für Bestandsgebäude, welche zwischen dem Amt für Feuerschutz und dem Bauaufsichtsamt 
im Detail abgestimmt wurden, genutzt werden.

Beratungsverlauf (1)

05.03.2018 Bezirksvertretung 9 (Mülheim)
TOP 7.1.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Bergisch Gladbacher Straße 93
  • Straße 9

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Details

Aktenzeichen
0664/2018
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
01.03.2018
Erstellt
28.02.2018 09:17