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A-N/0016/2023

Unterstützung des SC Sprakel bei der Geltendmachung von Ansprüchen

Antrag an die BV Nord 14.08.2023

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Nord, Sitzung am 22.08.2023, TOP 6.4

Originalantrag

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Originalantrag

2565 Zeichen

A-N/0016/2023 
Fraktion in d•r 
Be~irksvertre,un9 Nord 
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_ 1 .!· AUG. 2023 ·?p · Amt fuf Burger- u. Ratssoivic9 / 
Bezirksverwaltung Nord ..____ ----•-- --' 
Münster, 11.08.2023 
Antrag 
Die Bezirksvertretung Münster-Nord möge beschließen: 
1. 
Die Verwaltung unterstützt den SC Sprakel bei der Geltendmachung etwaiger Schadener­ 
satzansprüche gegen die Firmen bzw. Personen, die für die Ölverschmutzung der Umkleide­ 
kabinen des Vereins verantwortlich zu machen sind. 
2. 
BÜNDNl$9 0 
DIE GRÜNEN 
CDU-Fraktion In der 8V-Nord 
.. Die Verwaltung wird die Sanierung der Umkleidekabinen auf dem Gelände des S.C. Sprakel 
in dem Gebäude, das der Stadt Münster gehört, auch vor der Klärung der Fragen zu Ziff. 1 
durchführen bzw. durchführen lassen, um eine massive Störung des Trainings- und Spielbe­ 
triebs zu vermeiden. 
Begründung: 
Ca. 400 Menschen nutzen beim S.C. Sprakel den neuen Kunstrasenplatz, davon sind ca. 60 , 
% Kinder und Jugendliche. Dafür stehen vier Umkleidekabinen zur Verfügung, die für diese 
Anzahl von Menschen gerade ausreichend sind. Zurzeit sind jedoch nur drei Umkleiden nutz­ 
bar, und statt der vier damit verbundenen Toiletten nur zwei. Der S.C. Sprakel behilft sich mit 
Ausweichlösungen, die jedoch im Herbst und Winter untauglich sind. 
Nicht nutzbar sind die Toiletten und die hinterer Umkleidekabine, da lt. einem AwSV- Gut­ 
achten (Anlagen~·& Umwelttechnisches Sachverständiqenbüro) vom 29.11.2022 dort Öl ein­ 
gelaufen ist. Das Gutachten kommf zu dem Schluss, dass in diesem Fall drei Parteien ihren 
gesetzlichen Pflichten nicht nachgekommen sind und empfiehlt, die Sanierungskosten pro­ 
zentual auf alle Parteien zu verteilen. 
Zu Bedenken ist hier insbesondere, dass der Schaden nicht durch die gewöhnliche Nutzung 
der Sportanlage, sondern durch eine Verkettung mehrerer unglücklicher Umstände entstan­ 
den ist, für die der SC Sprakel nur bedingt verantwortlich ist. Zudem sind die ehrenamtlich 
Verantwortlichen des S.C. Sprakel weder finanziell noch juristisch in der Lage, diese Situa­ 
tion ohne Unterstützung zu bewältigen. 
Daher soll die Verwaltung zum einen in Vorleistung gehen, um den untragbaren Zustand am 
Gebäude umgehend zu beheben (letztendlich gehört das Gebäude der Stadt Münster), aber 
auch bei der Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen zu unterstützen. Eine Lösung 
dieser misslichen Situation muss im Miteinander zwischen Stadt und Verein gefunden wer- 
den. · · 
Borker und die SPD Fraktion 
Kolbert und die Grünen Fraktion 
Bloch und die CDU Fraktion

Beratungsverlauf (1)

22.08.2023 Bezirksvertretung Münster-Nord
TOP 6.4 Antrag Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
A-N/0016/2023
Typ
Antrag an die BV Nord
Datum
14.08.2023
Erstellt
14.08.2023 13:00