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Anfrage zum Verbot der muttersprachlichen Unterhaltung von Schüler*innen während der Pausen in den Kölner Schulen

Anfrage nach § 4 der GeschO des Rates AN/1743/2019 vom 19.12.2019

Stand: Am 14.01.2020 im Integrationsrat beraten. Ein Ergebnis ist nicht angegeben.

Dokumente

  • FAK 2 - Anfrage Mutterspracheverbot auf Schulhöfen

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    AK-2 An den Vorsitzenden des Integrationsrates Herrn Tayfun Keltek An die Geschäftsstelle des Integrationsrates Herrn Andreas Vetter Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Integrationsrates Gremium Datum der Sitzung Integrationsrat 14.01.2020 Anfrage zum Verbot der muttersprachlichen Unterhaltung von Schüler während der Pausen in den Kölner Schulen - AN/1739/2019 Sehr geehrter Herr Keltek, uns wurde bekannt, dass in manchen Kölner Schulen (unabhängig von der Stufe) den Schü- ler verboten ist, sich mit den Mitschülern während der Pausen auf jeweilige r Muttersprache zu unterhalten. Solches Verbot ist zwar nirgendwo schriftlich zu finden, es gibt lediglich nur die mündlichen Anweisungen der Schulleitungen. Einige Schulen versuchen auch, dafür Bußgelder zu ve r- langen. Wir finden derartige Verbote sowohl als diskriminierende Handlungen seitens der Schullei- tungen als auch als solche, die gegen die UN -Kinderrechtskonvention, den Teilhabe- und Integrationsgesetz Nordrhein-Westfalen, das Positionspapier des Landesintegrationsrates NRW „Förderung der natürlichen Mehrsprachigkeit bei Kindern und Jugendlichen“ und das Positionspapier des Integrationsrates der Stadt Köln „Identität stärken – natürliche Mehr- sprachigkeit fördern!“ verstoßt. Aufgrund dessen wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten: 1. Sind der Verwaltung solche Fälle bekannt? 2. In wie vielen Schulen gelten diese Verbote? 3. Wir geht die Verwaltung um, um diese Verbote zu vermeiden und was plant die Verwal- tung für Verhinderung ähnlichen Situationen in der Zukunft? Mit freundlichen Grüßen Eli Abeke (Sprecher) Dr. Eugen Litvinov

Beratungsverlauf

  1. 14.01.2020

    Integrationsrat

    TOP 4.1, Antrag / Anfrage.

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