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3986/2021

Stadtbahn Bonn - Niederkassel - Köln (Linie 17) und Verknüpfung Linie 7

Beantwortung einer mündl. Anfrage (BV) 13.12.2021

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen), Sitzung am 31.01.2022, TOP 7.1.3

Beantwortung e. mündl. Anfrage (BV)

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Beantwortung e. mündl. Anfrage (BV)

4658 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
III/66/661/1 
 
Vorlagen-Nummer 
 3986/2021 
Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Si tzung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 31.01.2022 
 
Stadtbahn Bonn - Niederkassel - Köln (Linie 17) und Verknüpfung Linie 7 
In der Sitzung der Bezirksvertretung Rodenkirchen am 08.11.2021 hat die Fraktion Bündnis 90 / Die 
Grünen in Bezug auf die Mitteilung zur „Stadtbahn Bonn - Niederkassel - Köln (Linie 17) und Verknüp-
fung Linie 7“ (Vorlage-Nr. 2921/2021) unter TOP 10.2.6 um die Beantwortung der folgenden Fragen 
gebeten:  
 
1) „Inwieweit wurde für die im Gutachten aufgeführte mögliche ÖPNV-/ Rad- und Fuß- Brücke für 
die in Frage stehende Linie 17, statt der Verbindung Langel Süd - Sürth, auch die Verbindung 
Langel Süd – Godorf in Betracht gezogen? 
 
2) Wurde dabei auch eine Realisierung der im Verkehrsplan NVR 2030+ vorgesehenen S18 be-
rücksichtigt, also auch die damit einhergehende doppelte Nutzung der ÖPNV Brücke durch 
die Stadtbahnlinie 17 und der S18?“ 
 
 
1) Antwort der Verwaltung: 
In der 2016 begonnenen Machbarkeitsstudie wurde für den Variantenvergleich ein Suchraum zwi-
schen dem südlichen Ortsrand von Sürth und dem nördlichen Ortsrand von Niederkassel-Ort defi-
niert. Weiter nördlich bzw. südlich liegende Querungen für die Stadtbahn wurden bereits zu dem Zeit-
punkt aus verschiedenen Gründen als nicht sinnvoll erachtet. 
In dem benannten Suchraum wurden die drei rheinquerenden Korridore „Nord“, „Mitte“ und „Süd“ de-
finiert und untersucht. Nach Abwägung der Korridorvarianten wurde der Korridor Nord als Vorzugslö-
sung definiert. Entsprechende Beschlussfassungen liegen aus den politischen Gremien aller betroffe-
nen ÖPNV-Aufgabenträgern vor. 
 
Im Korridor Nord wurden dann die zwei folgenden Untervarianten, wobei die Variante Nord (1) an die 
Trasse der A553 aus dem Bundesverkehrswegeplan angelehnt war, untersucht:  
 
Variante Anbindung Rheinuferbahn Brückenkopf rechtsrheinisch 
Nord (1) Bahnhof Godorf  zwischen Langel und Lülsdorf 
Nord (2) zwischen Sürth und Godorf unmittelbar südlich Langel 
 
Aus dieser Abwägung wiederum wurde die Trassenvariante Nord (2) als weiterzuverfolgen empfoh-
len. Da bei dieser Abwägung zunächst die Erweiterung des Godorfer Hafens berücksichtigt wurde, 
wurde die Trassenführung dieser Variante nach der Entscheidung des Rates am 26.09.2019 gegen 
eine Hafenerweiterung (Vorlage-Nr. AN/1260/2019) im Nachgang angepasst (randliche statt mittige 
Führung durch das Naturschutzgebiet Sürther Aue). Die Auswirkung auf die Variantenabwägung und 
die bevorzugte Trassenvariante Nord (1) durch den Beschluss des Verkehrsausschusses am 
12.03.2020 zum Pflege- und Entwicklungsplan für das Naturschutzgebiet N 17 „Langeler Auwald, rrh.“

2 
 
und angrenzender Flächen (Vorlagen-Nr. 0591/2016) ist in den anstehenden tiefergehenden Unter-
suchungen zu prüfen. 
 
 
2) Antwort der Verwaltung: 
Der Rhein-Sieg-Kreis (RSK) teilte mit, dass die Planung bzgl. der Vorzugsvariante und Rheinquerung 
von Beginn an intensiv mit dem Nahverkehr Rheinland (NVR) abgestimmt wurde, insbesondere auch 
vor dem Hintergrund der im Raum stehenden rheinquerenden S-Bahn-Projekte. 
Nach Angabe des RSK bzw. des NVR resultierte der Vorschlag zur Einrichtung einer S-Bahnlinie S18 
aus der Aufstellung des aktuellen BVWP, im Rahmen dessen auch verschiedene Varianten für eine 
Rheinquerungen der Eisenbahn (DB Netz) zwischen Köln und Bonn angemeldet worden waren, ins-
besondere mit Verweis auf den Schienengüterfernverkehr. Insofern ist die Linie S18 als mögliche 
Zusatznutzung einer derartigen Querung zu sehen. Letztendlich wurde jedoch keine der angemelde-
ten Rheinquerungen im BVWP berücksichtigt.  
Vor diesem Hintergrund sowie der Konkurrenz zu anderen S-Bahn-Projekten wird die Linie S18 der-
zeit nicht weiter verfolgt. Stattdessen forciert der NVR für den rheinquerenden S-Bahn-Verkehr das 
Projekt der neuen S-Bahnlinie S16 mit einem Ausbau der Kölner Südbrücke, welches - im Gegensatz 
zum Projekt der Linie S18 - nun auch in die abgeschlossene Erstellung des landesweiten Zielnetzes 
2040 eingeflossen ist.  
In Abstimmung mit dem NVR wurde die rheinquerende Trasse für das Stadtbahnprojekt im Bereich 
Langel/Lülsdorf vorgesehen. Der NVR hat diesbezüglich in der Hauptausschusssitzung am 
13.03.2020 bzw. nach deren Absage erneut am 05.06.2020 mitgeteilt, dass für die Fortschreibung 
zum Bundesprogramm des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes u. a. die rheinquerende Stadt-
bahn Bonn – Niederkassel – Köln berücksichtigt werden soll. Diese Berücksichtigung ist zwischen-
zeitlich erfolgt.

Beratungsverlauf (1)

31.01.2022 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 7.1.3 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3986/2021
Typ
Beantwortung einer mündl. Anfrage (BV)
Datum
13.12.2021
Erstellt
11.11.2021 15:07