3986/2021
Stadtbahn Bonn - Niederkassel - Köln (Linie 17) und Verknüpfung Linie 7
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Beantwortung e. mündl. Anfrage (BV)
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle III/66/661/1 Vorlagen-Nummer 3986/2021 Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Si tzung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 31.01.2022 Stadtbahn Bonn - Niederkassel - Köln (Linie 17) und Verknüpfung Linie 7 In der Sitzung der Bezirksvertretung Rodenkirchen am 08.11.2021 hat die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen in Bezug auf die Mitteilung zur „Stadtbahn Bonn - Niederkassel - Köln (Linie 17) und Verknüp- fung Linie 7“ (Vorlage-Nr. 2921/2021) unter TOP 10.2.6 um die Beantwortung der folgenden Fragen gebeten: 1) „Inwieweit wurde für die im Gutachten aufgeführte mögliche ÖPNV-/ Rad- und Fuß- Brücke für die in Frage stehende Linie 17, statt der Verbindung Langel Süd - Sürth, auch die Verbindung Langel Süd – Godorf in Betracht gezogen? 2) Wurde dabei auch eine Realisierung der im Verkehrsplan NVR 2030+ vorgesehenen S18 be- rücksichtigt, also auch die damit einhergehende doppelte Nutzung der ÖPNV Brücke durch die Stadtbahnlinie 17 und der S18?“ 1) Antwort der Verwaltung: In der 2016 begonnenen Machbarkeitsstudie wurde für den Variantenvergleich ein Suchraum zwi- schen dem südlichen Ortsrand von Sürth und dem nördlichen Ortsrand von Niederkassel-Ort defi- niert. Weiter nördlich bzw. südlich liegende Querungen für die Stadtbahn wurden bereits zu dem Zeit- punkt aus verschiedenen Gründen als nicht sinnvoll erachtet. In dem benannten Suchraum wurden die drei rheinquerenden Korridore „Nord“, „Mitte“ und „Süd“ de- finiert und untersucht. Nach Abwägung der Korridorvarianten wurde der Korridor Nord als Vorzugslö- sung definiert. Entsprechende Beschlussfassungen liegen aus den politischen Gremien aller betroffe- nen ÖPNV-Aufgabenträgern vor. Im Korridor Nord wurden dann die zwei folgenden Untervarianten, wobei die Variante Nord (1) an die Trasse der A553 aus dem Bundesverkehrswegeplan angelehnt war, untersucht: Variante Anbindung Rheinuferbahn Brückenkopf rechtsrheinisch Nord (1) Bahnhof Godorf zwischen Langel und Lülsdorf Nord (2) zwischen Sürth und Godorf unmittelbar südlich Langel Aus dieser Abwägung wiederum wurde die Trassenvariante Nord (2) als weiterzuverfolgen empfoh- len. Da bei dieser Abwägung zunächst die Erweiterung des Godorfer Hafens berücksichtigt wurde, wurde die Trassenführung dieser Variante nach der Entscheidung des Rates am 26.09.2019 gegen eine Hafenerweiterung (Vorlage-Nr. AN/1260/2019) im Nachgang angepasst (randliche statt mittige Führung durch das Naturschutzgebiet Sürther Aue). Die Auswirkung auf die Variantenabwägung und die bevorzugte Trassenvariante Nord (1) durch den Beschluss des Verkehrsausschusses am 12.03.2020 zum Pflege- und Entwicklungsplan für das Naturschutzgebiet N 17 „Langeler Auwald, rrh.“ 2 und angrenzender Flächen (Vorlagen-Nr. 0591/2016) ist in den anstehenden tiefergehenden Unter- suchungen zu prüfen. 2) Antwort der Verwaltung: Der Rhein-Sieg-Kreis (RSK) teilte mit, dass die Planung bzgl. der Vorzugsvariante und Rheinquerung von Beginn an intensiv mit dem Nahverkehr Rheinland (NVR) abgestimmt wurde, insbesondere auch vor dem Hintergrund der im Raum stehenden rheinquerenden S-Bahn-Projekte. Nach Angabe des RSK bzw. des NVR resultierte der Vorschlag zur Einrichtung einer S-Bahnlinie S18 aus der Aufstellung des aktuellen BVWP, im Rahmen dessen auch verschiedene Varianten für eine Rheinquerungen der Eisenbahn (DB Netz) zwischen Köln und Bonn angemeldet worden waren, ins- besondere mit Verweis auf den Schienengüterfernverkehr. Insofern ist die Linie S18 als mögliche Zusatznutzung einer derartigen Querung zu sehen. Letztendlich wurde jedoch keine der angemelde- ten Rheinquerungen im BVWP berücksichtigt. Vor diesem Hintergrund sowie der Konkurrenz zu anderen S-Bahn-Projekten wird die Linie S18 der- zeit nicht weiter verfolgt. Stattdessen forciert der NVR für den rheinquerenden S-Bahn-Verkehr das Projekt der neuen S-Bahnlinie S16 mit einem Ausbau der Kölner Südbrücke, welches - im Gegensatz zum Projekt der Linie S18 - nun auch in die abgeschlossene Erstellung des landesweiten Zielnetzes 2040 eingeflossen ist. In Abstimmung mit dem NVR wurde die rheinquerende Trasse für das Stadtbahnprojekt im Bereich Langel/Lülsdorf vorgesehen. Der NVR hat diesbezüglich in der Hauptausschusssitzung am 13.03.2020 bzw. nach deren Absage erneut am 05.06.2020 mitgeteilt, dass für die Fortschreibung zum Bundesprogramm des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes u. a. die rheinquerende Stadt- bahn Bonn – Niederkassel – Köln berücksichtigt werden soll. Diese Berücksichtigung ist zwischen- zeitlich erfolgt.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3986/2021
- Typ
- Beantwortung einer mündl. Anfrage (BV)
- Datum
- 13.12.2021
- Erstellt
- 11.11.2021 15:07