0840/2020
Bürgersteigaustausch Damaschkestraße in Holweide
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
3117 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle III/66/665/5 Vorlagen-Nummer 0840/2020 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 04.05.2020 Bürgersteigaustausch Damaschkestraße in Holweide hier: Anfrage der CDU-Fraktion in der Sitzung der Bezirksvertretung Mülheim vom 09.12.2019, TOP 7.2.2 Die CDU-Fraktion bittet um die Beantwortung folgender Fragen: Frage 1: „Auf welcher Entscheidungsgrundlage wurde der gesamte Bürgersteig der Damaschkestraße bis in „Am Bramhoff“ erneuert?“ Antwort der Verwaltung: Veranlasst durch Anwohnerbeschwerden über Unebenheiten und Stolperkanten auf dem Gehweg, wurde die Örtlichkeit überprüft. Da hierbei tatsächlich ein entsprechendes Schadensbild vorgefunden wurde, wurde die Instandsetzung des Gehweges als Geschäft der laufenden Verwaltung veranlasst und durchgeführt. Frage 2: „Wie hoch waren die tatsächlichen Kosten und werden diese auf die Eigentümer umgelegt?“ Antwort der Verwaltung: Die Kosten der Maßnahme belaufen sich auf ca. 16.000 €, eine Kostenbeteiligung der Anwohnenden nach dem Kommunalabgabengesetz für das Land NRW (KAG) ist nicht vorgesehen und auch nicht möglich, da es sich lediglich um eine Oberflächeninstandsetzung handelt. Frage 3: „Wie beurteilt die Verwaltung Aussagen eines Vorarbeiters der ausführenden Firma zu seinen Mitar- beitern mit dem Wortlaut: „Ihr müsst langsamer arbeiten und mehr Pause machen, sonst können wir bei der Stadt nicht genug Stunden abrechnen?“ Antwort der Verwaltung: Die Aussage ist völlig falsch, weil die Arbeiten, wie in solchen Fällen üblich, nicht nach Zeitaufwand, sondern nach der ausgeführten Leistung bezahlt werden. Dies bedeutet, dass zum Beispiel für die Verlegung eines Quadratmeters Gehwegplatten ein vorher im Rahmen des Wettbewerbs festgelegter Betrag bezahlt wird, egal, wie lange die Firma dafür braucht. Insofern schaden die Arbeiter durch langsames Arbeiten nicht der Stadt Köln als Auftraggeber, sondern nur ihrem eigenen Unternehmen. 2 Frage 4: „Gab es durch die Baumaßnahme Anwohnerbeschwerden?“ Antwort der Verwaltung: Nein, es gab keine Anwohnerbeschwerden. Frage 5: „Warum sind benachbarte Straßen wie die Suitbertstraße oder Schweinheimer Straße hingegen bis- her immer noch nicht vollausgebaut – diente die Begehung der Suitbertstraße durch den Straßenkon- trolldienst am 15. November 2019 vorbereitenden Vollausbaumaßnahmen?“ Antwort der Verwaltung: Nein, es handelte sich dabei nur um eine Ortsbesichtigung durch den Straßenkontrolldienst, die stadtweit regelmäßig durchgeführt werden, um die Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit zu ge- währleisten. Die Suitbertstraße und die Schweinheimer Straße sind noch nicht erstmalig endgültig ausgebaut. Für den Ausbau der Straßen ist jeweils die Erstellung einer Planung erforderlich, die aus Kapazitätsgründen und anderer Priorisierung jedoch nicht kurzfristig erfolgen kann. Bis zum Endaus- bau werden die Straßen deshalb mit geeigneten kleinen Maßnahmen verkehrssicher gehalten.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0840/2020
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (BV)
- Datum
- 23.03.2020
- Erstellt
- 11.03.2020 07:09