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0840/2020

Bürgersteigaustausch Damaschkestraße in Holweide

Beantwortung einer Anfrage (BV) 23.03.2020

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 9 (Mülheim), Sitzung am 04.05.2020, TOP 7.1.4

Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

3117 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
III/66/665/5 
 
Vorlagen-Nummer 
 0840/2020 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 04.05.2020 
 
Bürgersteigaustausch Damaschkestraße in Holweide 
hier: Anfrage der CDU-Fraktion in der Sitzung der Bezirksvertretung Mülheim vom 09.12.2019, 
TOP 7.2.2 
Die CDU-Fraktion bittet um die Beantwortung folgender Fragen: 
 
Frage 1: 
 
„Auf welcher Entscheidungsgrundlage wurde der gesamte Bürgersteig der Damaschkestraße bis in 
„Am Bramhoff“ erneuert?“ 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Veranlasst durch Anwohnerbeschwerden über Unebenheiten und Stolperkanten auf dem Gehweg, 
wurde die Örtlichkeit überprüft. Da hierbei tatsächlich ein entsprechendes Schadensbild vorgefunden 
wurde, wurde die Instandsetzung des Gehweges als Geschäft der laufenden Verwaltung veranlasst 
und durchgeführt. 
 
Frage 2: 
 
„Wie hoch waren die tatsächlichen Kosten und werden diese auf die Eigentümer umgelegt?“ 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Die Kosten der Maßnahme belaufen sich auf ca. 16.000 €, eine Kostenbeteiligung der Anwohnenden 
nach dem Kommunalabgabengesetz für das Land NRW (KAG) ist nicht vorgesehen und auch nicht 
möglich, da es sich lediglich um eine Oberflächeninstandsetzung handelt. 
 
Frage 3: 
 
„Wie beurteilt die Verwaltung Aussagen eines Vorarbeiters der ausführenden Firma zu seinen Mitar-
beitern mit dem Wortlaut: „Ihr müsst langsamer arbeiten und mehr Pause machen, sonst können wir 
bei der Stadt nicht genug Stunden abrechnen?“ 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Die Aussage ist völlig falsch, weil die Arbeiten, wie in solchen Fällen üblich, nicht nach Zeitaufwand, 
sondern nach der ausgeführten Leistung bezahlt werden. Dies bedeutet, dass zum Beispiel für die 
Verlegung eines Quadratmeters Gehwegplatten ein vorher im Rahmen des Wettbewerbs festgelegter 
Betrag bezahlt wird, egal, wie lange die Firma dafür braucht. Insofern schaden die Arbeiter durch 
langsames Arbeiten nicht der Stadt Köln als Auftraggeber, sondern nur ihrem eigenen Unternehmen.

2 
 
Frage 4: 
 
„Gab es durch die Baumaßnahme Anwohnerbeschwerden?“ 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Nein, es gab keine Anwohnerbeschwerden. 
 
Frage 5: 
 
„Warum sind benachbarte Straßen wie die Suitbertstraße oder Schweinheimer Straße hingegen bis-
her immer noch nicht vollausgebaut – diente die Begehung der Suitbertstraße durch den Straßenkon-
trolldienst am 15. November 2019 vorbereitenden Vollausbaumaßnahmen?“ 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Nein, es handelte sich dabei nur um eine Ortsbesichtigung durch den Straßenkontrolldienst, die 
stadtweit regelmäßig durchgeführt werden, um die Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit zu ge-
währleisten. Die Suitbertstraße und die Schweinheimer Straße sind noch nicht erstmalig endgültig 
ausgebaut. Für den Ausbau der Straßen ist jeweils die Erstellung einer Planung erforderlich, die aus 
Kapazitätsgründen und anderer Priorisierung jedoch nicht kurzfristig erfolgen kann. Bis zum Endaus-
bau werden die Straßen deshalb mit geeigneten kleinen Maßnahmen verkehrssicher gehalten.

Beratungsverlauf (1)

04.05.2020 Bezirksvertretung 9 (Mülheim)
TOP 7.1.4 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

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Details

Aktenzeichen
0840/2020
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
23.03.2020
Erstellt
11.03.2020 07:09